Indem wir diesen Parochial⸗Regulierungsplan zur öffentlichen Kenntniß bringen, fordern wir alle dabei betheiligten Gemeindeglieder auf, etwaige Einwendungen dagegen bis zum 4. April dieses Jahres, während der Zeit von 10 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags, in dem Amtszimmer Nr. 10 unserer Geschäftsräume (Schützenstraße 26 1) bei dem Bureau⸗Vorsteher, Rechnungs⸗Rath Paucke oder dessen Stellvertreter unter geeignetem Ausweis über ihre Betheiligung bei deerr Sache schriftlich einzureichen oder mündlich zu Protokoll zu erklären. — Berlin, den 20. März 1894. “
Königliches Konsistorium der Provinz Brandenburg.
8 D. Schmidt.
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betreffend die Immatrikulation auf der Universität Halle⸗Wittenberg für das Sommer⸗Semester 1894.
Diejenigen Herren Studierenden, welche beabsichtigen, sich an hiesiger Universität immatrikulieren zu lassen, wollen sich in der Zeit vom 16. April bis 5. Mai cr. auf dem Universitäts⸗Sekretariat, Universitäts⸗Verwal⸗ tungsgebäude Zimmer Nr. 7, während der Vor⸗ mitkagsstunden von 9 bis 11 Uhr unter Abgabe ihrer Papiere (Reifezeugniß, Abgangszeugnisse früher besuchter Uni⸗ versitäten und, falls seit dem Abgange von der Schule oder von der letzten Universität mehr als ein Vierteljahr verflossen ist, polizeiliches Führungsattest) melden. Deutsche, welche ein Maturitäts⸗ eugniß nicht besitzen, haben die für ihre Aufnahme erforder⸗ lüche besondere Genehmigung bei der Immatrikulations⸗ kommission nachzusuchen. Ausländern kann das Vorlegen eines Reifezeugnisses erlassen werden.
Später eintreffende Studierende haben ihre Anmeldung zur Immatrikulation sofort nach ihrer Ankunft in Halle vorzunehmen.
8 Halle a. S., den 20. März 1894.
Der Rektor ““ der Königlichen vereinigten Friedrichs⸗Universität Halle⸗Wittenberg Beyschlag.
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Angekommen: Seeine Excellenz der Staats⸗Minister und Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten von Heyden, aus Schlesien.
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Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 29. März.
Seine Majestät der Kaiser und König begaben Sich, wie „W. T. B.“ meldet, heute früh um 8 Uhr in der Uniform Seines österreichischen Husaren⸗Regiments mit Gefolge von Abbazia nach Mattuglie, um Seine Majestät den Kaiser und König Franz Joseph bei Allerhöchst⸗ dessen Ankunft auf dem Bahnhof zu begrüßen. Beide Kaiserliche Majestäten — der, Kaiser Franz Joseph in preußischer Uniform mit dem hohen Orden vom Schwarzen Adler — trafen darauf zu Wagen um 9 Uhr 35 Minuten in Abbazia ein. Die Straße von Mattuglie über Volosca nach Abbazia war zu einer Triumphstraße umgewandelt, viele Villen trugen prächtigen Blumen⸗ und Fahnenschmuck. Bei der Einfahrt in Abbazia, wo allenthalben Farben in den deutschen, österreichischen, und ungarischen Fahnen wehten, wurden die Majestäten, denen der Statthalter Ritter von Rinaldini, sowie die beiderseitigen Gefolge voranfuhren, von der dicht gedrängten Menge unter brausenden Hurrahrufen enthu⸗ siastisch empfangen. Kaiser Franz Joseph nahm im Hotel Stefani Absteigequartier und wurde hier vom Erzherzog Joseph, von dem Contre⸗Admiral Seemann, dem Brigadier Speß, dem Kommandanten des Schulschiffs „Moltke“, dem Kapitän zur See Koch, dem Landeshauptmann Campitelli, dem Direktor der Kuranstalten Silberhuber, dem Direktor der Kurkommission, Oberst Wachter, sowie dem Sanitätsreferenten, Regierungs⸗ Rath Glax empfangen. Das Schulschiff „Moltke“ hat Flaggengala angelegt; alle Dampfer, Nachten und Boote im Hafen sind festlich beflaggt. Das Wetter ist prächtig, unter der Bevölkerung und den Kurgästen herrscht freudige Erregung.
Wie aus Wien gemeldet wird, widmen die dortigen Morgenblätter der Kaiserbegegnung sehr warme Betrachtungen, welche in der Betonung der unerschütterlichen Festigkeit des österreichisch⸗deutschen Verhältnisses und der rein friedlichen Bedeutung des Dreibundes gipfeln, dessen friedenerhaltender Charakter auch bei bisher mißtrauischen Elementen einer wach⸗ senden Würdigung begegne. .
Das Staats⸗Ministerium trat heute Nachmittag 2 Uhr im Dienstgebäude am Leipziger Platz 11 zu einer Sitzung zusammen. 1 8
Der Königlich dänische Gesandte am hiesigen Allerhöchsten Hofe von Vind ist vom Urlaub nach Berlin zurückgekehrt
und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.
Der Regierungs⸗Assessor Dr. Schumann zu Potsdam ist dem Königlichen Ober⸗Präsidium daselbst, der Regierungs⸗ Assessor Brunner zu Lingen der Königlichen Regierung zu Magdeburg, der Regierungs⸗Assessor Dr. Schottelius aus Arnsberg der Königlichen T“ zu Schleswig, und der Regierungs⸗Assessor zu Burgsteinfurt der König⸗ lichen Regierung zu Münster zur weiteren dienstlichen Ver⸗ wendung überwiesen worden. 1.
Dem Fegjerunge nsseser Grafen von Schlieffen zu Potsdam ist die kommissarische Verwaltung des Landraths⸗ amts im Landkreise Wiesbaden übertragen worden.
Der neuernannte Regierungs⸗Assessor Dr. Michelly aus Oppeln ist dem Landrath des Kreises Herford, Regierungs⸗ bezirk Minden, und der bisher beurlaubte Regierungs⸗Asse or
uskirchen, Regierungsbezirk Köln, bis auf weiteres zur Hilfeleistung in
Dr. Zaun aus Posen dem Landrath des Kreises E
8. 8
den landräthlichen Geschäften zugetheilt worden.
Bayern.
Seine Königliche Hoheit der Prinz⸗ die „Allg. Ztg.“ berichtet, Hoheit dem Herzog von Sach die Insignien des Haus⸗Ordens li
Die Landtagssession ist durch Kö bis zum 26. Mai verlängert worden.
In der gestrigen S geordneten brachte der Fir Riedel die Vorlage über die Pensionen der nicht pra Bediensteten ein und knüpfte daran im sammtministeriums
Regent überreichte Seiner Königlichen sen⸗Coburg und Gotha vom heiligen Hubertus.
nigliche Verordnung
Kammer der Ab⸗ Minister Dr. Freiherr von segelung der Gehälter und matischen Beamten und Namen des Ge⸗ Erläuterung, Vorlage eine durchgreifende Regelung und die Einführung gleichmäßiger nete. Die Vorlage betrifft über 31 000 22 000 im Verkehrsdienst. Jahre ist auf 1 700 000 ℳ nach ungefähr
der Aktivitätsgehälter Pensionsnormen bezeich Staatsdiener, darunter — aufwand für die nächsten zwei veranschlagt und wird im Beharrungszustande 25 Jahren 5 Millionen betragen. Sachsen. Seine Majestät der König empfing gestern Audienzsaal des Königlichen Resi⸗ Audienz den serbischen Spezialgesandten, zarewitsch behufs Entgegennahme Thronbesteigung des Königs ernannten portugiesischen außero mächtigten Minister Vico me seiner Kreditive. t in der Villa zu Strehlen Tafel statt, zz sandten, sowie der Minister der auswär von Metzsch geladen waren. Württemberg. Seine Königliche Hoheit der Herzog und und Königliche Hoheit die Herzogin P Württemberg sind mit Herzogin Maria Isabella, der lichen Hoheit des Prinzen Johann Georg den Herzogen Robert und Ulrich gester 2 Stuttgart eingetroffen und haben im Palais des Herzogs Albrecht Wohnung genommen. Hamburg.
Die Bürgerschaft hat gestern nach längerer Debatte mit 58 gegen 49 Stimmen den Antrag Peters auf motivierte Ablehnung des Niederlegung der ges gen zur Sanierung Hamburgs angenommen. Die atte ergeben, daß der Antrag in Betracht zu Im Laufe der Debatte war der eventuell zu ge⸗ niedrig be⸗
Der Mehr⸗
denzschlosses in feierlicher Obersten Lazar La⸗ Notifikation er und sodann den neu⸗ rdentlichen Gesandten und bevoll⸗ Pindella behufs Entgegen⸗ Nachmittags fand bei I ie beiden Ge⸗ tigen Angelegenheiten
ind Ihre Kaiser⸗ hilipp von Hoheiten der der Braut Seiner König⸗ von Sachsen, und gestern Mittag
Ihren Königlichen
undheitsschädlichen Wohnun⸗ Die gestellte Vorfrage h ziehen sei. 1 währende Kredit von 10 Millionen Mark als zu zeichnet worden; es seien zur Ausführung des Projekts mindestens 200 Millionen Mark erforderlich.
Oesterreich⸗Ungarn.
Allerhöchstwelcher gestern Vormittag den
Der Kaiser, Festter Wekerle
ungarischen Premier⸗Minister Dr. nach Abbazia Publikum er auf das ehrfurcht det aus Fiume, daß
vor dem Bahnhof versammelte begrüßte, „W. T. B.“ berichtet, den Kais
Die „Budapester Korrespondenz“ mel das Kriegs⸗Ministerium mit der Schiffahrtsge Vertrag bezüglich Kriegsfalle abgeschlossen habe. auf dem der Adria⸗Gesellschaft geh
Militärtransporte
Gestern Nachmittag haben örigen Schiff „Deak“ die von Truppeneinschiffungen begonnen, alle 2400 bis 3000 Mann im
Mannschaften
ersten Versuche wobei sich ergab, daß im Nothf Innenraum des Schiffs Platz für Nachtlager haben. und Pferden erforderte 21 Minuten.
Ber eits vor der für die Leichenfeier Kossuth gesetzten Stunde waren, wie Durin die Straßen und di kone blikum dicht besetzt. Vor der protestantischen Kirche rittene Polizeimannschaften in Ga stellung genommen. Peyrot in italienischer
und 1500 Die Einschiffung von
B.“ berichtet, gestern in⸗ Zalkone der Häuser vom Pu⸗ hatten be⸗ la sowie die Deputationen Auf⸗ Um 9 Uhr Vormittags hielt der Pastor Sprache die Gedächtnißrede; Anzahl Kränze nieder⸗ Um 10 Uhr war
Den Leichenkondukt eröffnete tädtischen Kapelle; die Schnüre Bürgermeister von Turin, der rmeister von Budapest Markus Vertreter des ungarischen Sarg in
eine große gelegt, Studenten hielten die Ehrenwache. die Trauerfeierlichkeit beendet. ein Zug Karabinieri mit der des Leichenwagens hielten der General Türr, der Vize⸗Bürge und der Abgeordnete Rohonchzy als Am Bahnhof angelangt wurde der
Reichstags. Trauerzelt
errichteten aufgestellt. Bürgermeister 1 1 Vize⸗Bürgermeister von Pest, der sie
Nach Beendigung dieser t den parlamentarischen, onstigen Abordnungen, die vorher noch einen Statue Victor Emanuel's niedergelegt hatten, ab, dem einige Minuten später ein zweiter Leiche, dem Sohn und den Verwandten
Rede die Leiche dem einer Erwiderungsrede entgegennahm. Zeremonie ging ein Sonderzug mi tädtischen und Kranz an der nach Budapest Sonderzug mit der Kossuth's folgte. 6 8 Frankreich.
Der neue Kolonial⸗Minister Boula gestern die Beamten seines „Köln. Ztg.“ zufolge dar, stetig an Umfang zu erungen an die
nger empfing vor Er legte ihnen der daß die kolonialen Angelegenheiten elben Maße die An⸗ er Beamten offe, daß sie
Ministeriums.
nnähmen und in dems Pflicht und die Anstrengung d chne auf seine Untergebenen und h ten unterstützen würden. ““ er Installierung des Ministers der Kolonien in dem Florapavillon der Tuilerien, der bisher von dem Prä⸗ ekten des Seine⸗Departements bewohnt war, hat die rung den Präfekten aufgefo Ville zu nehmen, verweigert hatte. riethen, wie „W. T. B.“ berichtet, Vorschläge, die darauf hinausgehen, — lung des Präfekten in das Hötel de Ville testieren, und beauftragten eine Kommission, he chläge zu erstatten. .
ind die Generalräthe von ganz einberufen
im Hôtel de
rdert, Wohnun it langer Zeit
was der Gemeinderath se Die Mitglieder des Gemeinderaths be⸗ gestern über verschiedene gegen die Uebersiede⸗
ute Bericht über diese Vors
Auf Montag, 2. April, s Frankreich, das Seine⸗Departement ausgenommen,
worden. Die Session ist auf höchstens acht Tage bemessen, da die Budgetfrage erst in der August⸗Session zur Verhandlung gelangen wird. Von den 90 Generalräthen Frankreichs besitzen gegenwärtig 80 eine republikanische Majorität; die konservativen Majoritäten sind hauptsächlich in den nordwestlich en De⸗ partements, in der Bretagne und der Normandie zu nden.
Schweiz.
In Uebereinstimmung mit dem Nationalrath hat, wie die „Köln. Ztg.“ erfährt, der Stän derath das Burnbesgesez über die Verwaltung und Vertheidigung der Go hardbefestigung angenommen.
Belgien.
„Der „Moniteur belge“ wird, wie „W. T. B.“ meldet, heute ein Dekret veröffentlichen, durch welches die bisherigen Minister Beernaert und Lejeune zu Staats⸗Ministern ernannt werden. ““
Türkei.
Der „Politischen Korrespondenz“ wird aus Konstanti⸗ nopel gemeldet, die Nachricht der „Nowoje Wremja“ von angeblich in der letzten Zeit erfolgten, mit der in Macedonien wegen der Schulfrage herrschenden Erregung in Verbindung gebrachten türkischen Truppenkonzentrierungen an der bulgarischen Grenze sei vollständig unbegründet.
Serbien.
Der Minister⸗Präsident Simic ist, wie „W. T. B.“ meldet, nach Belgrad zurückgekehrt und hat die Amtsgeschäfte übernommen. “
Amerika.
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Dem „Reuter'schen Bureau“ wird aus Lima gemeldet,
der Präsident Bermudez sei gefährlich erkrankt und ge⸗
nöthigt, sich einer Operation zu unterwerfen. In Anbetracht
der auf den 1. April angesetzten Wahlen errege die Möglich⸗
keit des Ablebens des Püssebenten lebhafte Unruhe, da hier⸗
durch politische Verwickelungen herbeigeführt werden könnten. Afrika.
Ueber Fort Kayes (am Senegal) wird unter dem 27. d. M. gemeldet, daß zwei französische Truppen⸗Kolonnen, die von Timbuktu aus einen Streifzug unternahmen, mehrere Banden von Tuaregs, die sich auf einem Raubzuge befanden, zerstreut hätten. Mehrere Tuaregs seien getödtet, außerdem sei Vieh erbeutet worden. Die Franzosen hätten keine Verluste gehabt.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Nach § 343 Th. 1 Tit. 5 des Preuß. Allg. Landrechts muß der
Uebernehmer einer Sache die Rechte, welche ihm wegen natür⸗ licher, die Sache selbst betreffender Fehler zukommen, bei Land⸗ gütern innerhalb drei Jahre, bei städtischen Grundstücken innerhalb eines Jahres, bei beweglichen Sachen innerhalb sechs Monate nach Empfang der Sache, ausüben. Läßt der Uebernehmer diese Fristen verstreichen, ohne die Klage wider den Geber gerichtlich an⸗ zumelden, so geht nach § 345 daselbst sein Recht verloren. In Bezug auf diesen § 345 hat das Reichsgericht, V. Zivilsenat, durch Urtheil vom 20. Dezember 1893 ausgesprochen, daß auch nach Ablauf der Frist der Käufer, welcher die Sache als Erfüllung angenommen hat, gegenüber der Klage auf Zahlung des Kaufpreises einwandsweise zwar nicht die Wiederaufhebung des Kaufvertrags, wohl aber den Anspruch auf Minderung des Kauf⸗ preises innerhalb der Grenzen, in welchen die Klageforderung noch aussteht, geltend machen kann. „Für das gemeine Recht hat das Reichsgericht die Scheidung zwischen Klage und Einrede für die Ver⸗ jährung des Gewährleistungsanspruchs verworfen und ausgesprochen, daß der ganze Anspruch von der Verjährung erfaßt werde. Für das preußische Recht hat, obwohl § 345 I1 5 ausspricht, daß infolge Verstreichens der Frist „sein Recht verloren geht“, das Ober⸗Tribunal die Scheidung zwischen Klage und Einrede aufgestellt, und von den Auslegern des preußischen Rechts wird hiergegen kein Widerspruch erhoben. Indessen kann dieser Auffassung nicht die Tragweite beigemessen werden, daß, sofern die Sache vom Käufer als Erfüllung angenommen ist, auch der Wandelungsanspruch, obwohl das Recht, ihn klageweise geltend zu machen, erloschen, noch, so lange irgend eine Leistung des Uebernehmers aussteht, gegen deren Einforderung einwandsweise erhoben werden könne. In solchem Falle würde die Schei⸗ dung zwischen Klage und Einrede zu Unzuträglichkeiten führen, welche das Gesetz nicht gewollt haben kann. Handelt es sich lediglich um das Recht des Käufers auf Minderung des Kauspreises, so wird damit das Rechtsgeschäft selbst und seine Wirkung, daß die Sache auf den Käufer übergeht, nicht in Frage gestellt. Der Käufer reduziert nur seine Kauspreisschuld, und zwar, wenn er sie einrede⸗ weise geltend macht, innerhalb der Grenzen, in welchen die Kaufpreis⸗ forderung noch aussteht, der Verkäufer also den Kaufpreis noch ent⸗ behrt. Hier ist die Grundlage für einen ( inwand vor⸗ handen, auch wenn der Käufer das Recht, die Minderung mittels Klage geltend zu machen, verloren hat. Wr Min⸗ derungsanspruch ist seiner Natur nach theilbar und es hat nichts Irrationelles, daß er nur insoweit durchgesetzt wird, als eine Kauf⸗ preisleistung des Käufers noch ausstelft. Soll aber der Wandelungs⸗ anspruch trotz der kurzen Verjährung für seine kla weise Erhebung, trotz des Ablaufs der Verjährungsfrist doch noch zulässig sein, so 8 noch irgend eine Leistung des Käufers aus dem Kaufpertrage amssteht so bleibt, insbesondere wenn sich diese Leistungen weit in die Zukunf hinaus erstrecken, für diese ganze Zeit der Rechtsbestand des im Ungewissen, obwohl der Käufer die Sache übernommen hat un als Eigenthümer nutzt. Damit wäre der Zweck der kurzen Verjährung vereitelt. Aber der Anspruch auf Wiederaufhebung des Vertrages is auch seiner Natur nach nicht theilbar...“
— Die Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner bei einem Accord, daß Schuldner die Schuld, die ihm durch Ae hen 84 lassen war, als eine moralische, als Ehrenschuld weiter ansehen und für den Fall der Besserung seiner Lage freiwillig Ge wolle, begründet, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, . Iwvilseas 8 vom 20. Januar 1894, keine rechtlich erzwingbare Verbind ve. zur Zahlung der erlassenen Schuld, wenn sich die Verhältnisse Schuldners gebessert haben.
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts. en⸗
Die gewerbsmäßige Besorgung fremder Rechtsangeleg heiten 15 dc Leinem Urtheil des Dber⸗Berwaltungagericn⸗ IV. Senats, vom 21. November 1893, auch solchen an ici ü verlässigen Personen untersagt werden, welche hie 8 wesentlich der Thätigkeit eines unzuverlässigen Dritten dienen würden. Ferner hat das Ober⸗Verwaltun sge selbe Urtheil ausgesprochen, daß die Untersagung er gewerb un Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten wegen des jugen dipien Alters des Gewerbetreibenden erfolgen kann. — Ein Konz 13 war in den Jahren 1881 und 1882 wegen Betruges tbeilt Meineids zu einer Zuchthausstrafe von 6 Jahren verun . worden. Nach der Verbüßung der Strafe soll sich dir. 97 ehemalige Konzipient in seinem Wohnorte tadellos gffübrt, n Be⸗ Da ihm aber trotzdem der Geschäftsbetrieb als Konzipient vhier den zirksausschuß untersagt wurde, so meldete seine I6fäb;se. Orts⸗ Gewerbebetrieb als Konzipientin an. — Auf die Klage aeßter den Polizeiverwaltung untersagte der Bezirksausschuß der Dochter
Gewerbebetrieb als Konzipientin, und auf die Berufun 5 bestätigte das Ober⸗Verwaltungsgericht die Ertfhnseng der B Blagten ausschusses, indem es begründend ausführte: „Nach der gesammten Sachlage ist dem Vorderrichter darin beizutreten, daß es bei dem von der Beklagten angemeldeten Gewerbebetrieb wesentlich darauf ab⸗ gesehen ist, ihrem von dem gleichen Gewerbe ausgeschlossenen Vater dessen weiteren Betrieb unter dem Namen seenen Tochter zu ermöglichen. Es kann aber schon nach dem Wortlaut des § 35 der Reichs⸗Gewerbeordnung kein Zweifel darüber bestehen, daß auch ein solcher Thatbestand den Aus⸗ schluß der Beklagten von dem angemeldeten Gewerbebetrieb, sofern die fortdauernde Unzuverlässigkeit ihres Vaters für diejenige Thätigkeit anzunehmen ist, welche er in ihrem Gewerbebetriebe entfalten würde, rechtfertigt. Auch darin ist dem Vorderrichter Ubeizutreten, daß die Beklagte für ihre Person und also selbst ohne Berücksichtigung der Persönlichkeit ihres Vaters für den angemeldeten Gewerbetrieb der erforderlichen Feeee hgeen entbehrt. Mit dem Vorderrichter ist der Gerichtshof, ohne daß es noch erst der angebotenen Prüfung der Beklagten auf ihre Kenntnisse und ihre Begabung bedurfte, zu der Ueberzeugung gelangt, daß sie bei ihrem jugendlichen Alter Umsicht, Erfahrung und Festigkeit des Charakters noch nicht in dem Maße besiht, fals dies für das Gewerbe einer Rechtskonsulentin erfor⸗ erlich ist.
— Die Orts⸗Polizeibehörde ist, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts, I. Senats, vom 3. Januar 1894, gesetzlich berechtigt, gegen öffentliche Schauspielaufführungen behufs Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einzuschreiten; jedoch müssen Thatsachen vorliegen, aus welchen die Annahme einigermaßen wahrscheinlich wird, daß durch die betreffenden Schaustellungen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung unmittelbar gefährdet werde. Als eine solche Thatsache kann nicht ohne weiteres eine Schauspielaufführung in fremder Sprache, auch nicht in Grenzbezirken mit deutschfeindlichen Bestrebungen in der Sprache des angrenzenden fremden Landes, erachtet werden. — Durch Verfügung der Polizeiverwaltung zu Hadersleben wurde dem dortigen Schauspielunternehmer M. im Oktober 1892 die Ver⸗ anstaltung von Theatervorstellungen durch dänische Schauspielergesell⸗ schaften in dänischer Sprache untersagt. Die Klage des M. gegen die Polizeiverwaltung wurde sowohl vom Kreisausschuß, als auch vom Bezirksausschuß abgewiesen. Der Bezirksausschuß führte dabei aus, daß das Verbot wegen der Befürchtung, daß durch Aufführung dänischer Stücke durch dänische Schauspieler die öffentliche Sicherheit und Ord⸗ nung gestört werden könne, erlassen worden sei. Auf die Revision des Klägers setzte das Ober⸗Verwaltungsgericht unter Aufhebung der Vorentscheidungen die ortspolizeiliche Verfügung außer Kraft, indem es begründend ausführte: „Zwar ist die
olizei nach § 10 11 17 A. L.⸗R. und § 6 der Verordnung vom 20. September 1867 berechtigt, gegen öffentliche Schauspielaufführungen behufs Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einzuschreiten. Eine Störung dieser wird jedoch durch Aufführungen in fremden Sprachen, deren Gebrauch im täglichen Leben frei und durch “ vom 28. August 1876 nur im Verkehr mit Behörden verboten ist, an sich nicht bewirkt. Auch die in dem Urtheil ange⸗ führten Umstände, wonach die zahlreiche dänische Partei ihren politischen Sympathien und deutschfeindlichen Bestrebungen er⸗ fahrungsmäßig einen, die Andersdenkenden verletzenden und reizenden Ausdruck giebt, mögen wohl zu der Ansicht, daß dänische Theateraufführungen dem gemeinen und Staatswohl abträglich und im öffentlichen Interesse nicht zu fördern sind, berechtigen; sie bilden jedoch keine Thatsachen, aus welchen die Annahme auch nur einigermaßen wahrscheinlich würde, daß durch solche Schaustellungen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung unmittelbar gefährdet werde. Nur eine solche, aus Thatsachen mindestens in etwas sich ergebende Wahrscheinlichkeit, nicht aber die bloße abstrakte Möglichkeit kann nach dem in der-Rechtsprechung stets festgehaltenen Grundsatz diejenigen thatsächlichen Voraussetzungen bilden, welche für die Berechtigung der Polizei zum Einschreiten unerläßlich sind. . . .“
Kunst und Wissenschaft.
Verein für Geschichte der Mark Brandenburg.
Zu dem Bericht über die Sitzung vom 14. Februar (s. Nr. 48. d. Bl.) ist noch nachzutragen, daß Herr Legations⸗Rath von Lindenau in seiner Mittheilung über „Die sächsische Politik des Jahres 1806“ sich auf eine Arbeit des verstorbenen Direktors des Haupt⸗Staats⸗ archivs zu Dresden, Geheimen Raths von Weber stützte, die dieser 1872 im 11. Bande des Archivs für die sächsische Geschichte ver⸗ öffentlicht hat, und die weder H. von Treitschke noch von Lettow⸗ Vorbeck bekannt war. 1 In der Sitzung vom 14. März sprach Herr Professor Dr. Schmoller über die Begründung des brandenburgischen Geheimen Raths im Jahre 1604. Er führte zunächst aus, welche Anschauungen darüber bisher zu Tage getreten seien, wie Droysen, Isaacsohn, Kühns, Bornhak darin eine epochemachende That, Stölzel und F. Holtze nur eine untergeordnete, formale Aenderung in der Art der Sitzungen der brandenburgischen obersten Räthe sähen. Um festzustellen, wer Recht habe, untersuchte Redner dann, wie über⸗ haupt in den größeren deutschen Territorialstaaten von 1500 bis 1646 das einheitliche Collegium regiminis sich in eine Anzahl Sonderkollegien: Geheimer Rath, Hofgericht, Rentkammer, Kirchenrath oder Konsistorium, gespalten habe und welche Folgen diese Arbeitstheilung für die bessere Geschäftsbehandlung gehabt habe. Er suchte zu zeigen, wie langsam sich überall diese Scheidung vollzogen habe, wie allerwärts auch nach der Scheidung die Räthe dieser nun getrennten Kollegien sich als ein Korpus fühlten, wie aber trotzdem in der Scheidung ein großer Fortschritt gelegen sei. — Dann kam der Redner auf Brandenburg zurück und betonte, daß man das Einzelne in diesem Differenzierungsprozeß nur zu verstehen vermöge, wenn man sich genau ein Bild davon machen könne, um welche Personen und um welche ma⸗ teriellen Geschäfte und Angelegenheiten, um welche borbe. gangenen Mißstände es sich bei jener Aenderung gehandelt habe. Er erinnerte daran, daß die großen auswärtigen und hochpolitischen Fragen in der Regel gegen 1570 — 1620 in den Großen Rath nicht mehr gebracht worden seien, weil es sich dabei um strikte Geheimhal⸗ tung gehandelt habe, und wie daher die Berathung dieser Dinge unter dem Mangel eines besonderen Geheimen Raths ge⸗ litten habe. Auch führte Redner aus, wie Joachim denn rich im Gegensatz zu seinem Vater, der überwiegend mit echt brandenburgischen Junkern regierte, nun lauter ersonen anstellte, die er aus Magdeburg bereits mit⸗ rachte, die aus anderen Territorien stammten. Graf Schlick, von Löben, von Bylandt, Fabian von Dohna sind seine in Branden⸗ burg, zumal beim Adel, verhaßten Vertrauten, und sie verdienten das Vertrauen. Aus diesen Elementen bildete er den Geheimen Rath, mit ihnen allein wollte er — und nicht mit der Gesammtheit der alten Räthe — die große Frage des Anfalls von Preußen und Kleve⸗Mark berathen. Nicht sowohl aus dem Wortlaut der Geheimen Raths⸗ Instruktion als aus den Persönlichkeiten müsse man die Bedeutung der Institution erklären. Und von diesem Standpunkt erscheine der Geheime Rath in der That als ein wichtiges Glied in der Kette der Maßregeln, welche ein monarchisches Beamtenregiment gegenüber dem junkerlichen Klassenregiment egründen wollten. Und so habe wohl Stölzel rein formell Recht und Droysen Unrecht; materiell habe aber letzterer doch das Richtige getroffen, wenn er die Begründung des Geheimen Rathes angeknüpft habe an den allgemeinen Gegensatz des ständischen und des Beamtenstaats. 1 1 Es folgte ein Vortrag des Herrn Archivars Dr. Meinecke über den General Ludwig Gustav von Thile, welcher zweimal, zuerst 1812 bis 1816 in einer dem jetzigen Chef des Militär⸗ abinets entsprechenden Stellung, dann von 1841 bis 1848 als eheimer Staats⸗ und Kabinets⸗Minister und als persönlicher Ver⸗ trauter Friedrich Wilhelms IV. in einflußreicher Stellung war.
In seiner ersten Periode steht er vollständig auf dem Boden der Scharnhorst'schen und Boyen’schen Ideen und wirkte in diesem Sinne bei der gesetzlichen Einführung der allgemeinen Wehrpflicht und bei der Neuorganisation der Armee 1814/15 mit. Ie seiner zweiten Periode ist er politischer und religiöser Gesinnungs⸗ fenosse Friedrich Wilhelm's IV., eher noch strenger als dieser. m so merkwürdiger ist es, daß er nach dem 18. März 1848 egenüber der Gerlach'schen Partei für peinliche Inne⸗ des einmal angenommenen konstitutionellen Wesens eintrat. Kein Gesinnungswechsel, sondern die ihm eigene zarte Ge⸗ wissenhaftigkeit bestimmte ihn dazu. Er gehörte zu den Staatsmännern, an denen Preußen in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts reich ist, die durch eine fein entwickelte Persönlichkeit anziehen, die den idealisti⸗ schen Zug ihres Zeitalters an sich tragen, die aber der selbständigen und schöpferischen Kraft entbehren.
— Dem „W. T. B.“ wird aus Rom berichtet: Die mit dem intexnationalen medizinischen Kongreß verbundene Aus⸗ stellung für Medizin und Hygiene war am Mittwoch von Mittag bis Abends 6 Uhr für das Publikum geöffnet, welches sich äußerst rühmend aussprach und sie für vollkommen gelungen erklärte, namentlich hinsichtlich ihrer Mannigfaltigkeit. Der Werth der ausgestellten Gegenstände wird auf eine Millkion Lire geschätzt. Besonders reich beschickt sind die Abtheilungen für Hydrologie und Mitkroskopie, die Apparate für Desinfizierung und Sterili⸗ sierung, für die Gesundheitspflege in Städten und auf dem Lande, sowie die Modelle der Tragbahren und die Modelle von Militärhospitälern, unter denen namentlich diejenigen Deutschlands sehr bemerkt wurden. Deutschland nimmt in der Ausstellung den ersten Platz ein; seine Ausstellungsgegenstände füllen zwei von dem Kaiserlichen Gesundheitsamt eingerichtete Säle. Der General⸗Stabs⸗ arzt der preußischen Armee, Professor Dr. von Coler ist in Rom ein⸗ getroffen. — Am Abend fand im Palaste der Ausstellung ein glänzender Empfang statt, zu dem die Kongreßtheilnehmer mit ihren Damen in großer Zahl erschienen waren. Unter den Anwesenden befand sich auch der Unterrichts⸗Minister Baccelli. Der Abend verlief sehr angeregt.
Schulwesen.
Die kaufmännische Fortbildungsschule des Vereins Berliner Kaufleute und Industrieller (Sebastianstraße 26) erfreut sich nicht allein des Wohlwollens und der Unterstützung der städtischen Schulbehörden, sondern auch der Aeltesten der Kaufmann⸗ schaft und des aus 21 Verbänden bestehenden Zentralausschusses hiesiger kaufmännischer, gewerblicher und industrieller Vereine. Die Schuͤlerzahl ist in stetem Wachsen begriffen und stieg im letzten Semester auf 487, darunter 311 Handlungslehrlinge und 124 Hand⸗ lungsgehilfen, während der Rest aus Nichtkaufleuten bestand. Der Schulbildung nach waren darunter 11 Primaner, 78 Sekundaner, 65 Tertianer, 23 Quartaner höherer Lehr⸗ anstalten, 68 Schüler der Bürgerschulen und 242 Schüler der Ge⸗ meindeschulen. Dem Alter der Fortbildungsschüler nach ist die Frequenz vom 15.—17. und vom 20.— 22. Lebensjahre am stärksten; die jüngsten Schüler sind 14, die ältesten 36—40 Jahre alt. Alle diese verschiedenen Elemente haben gleichmäßig das Bedürfniß, sich im kaufmännischen Wissen auszubilden und das früher in der Schule Gelernte praktisch zu verwerthen. Welche Rolle die englische Sprache im kaufmännischen Leben spielt, geht aus dem Umstand hervor, daß 166 Schüler in 7 Kursen Unterricht darin genommen haben; ähnlich besucht waren auch die übrigen Lehrkurse in der Buchführung im Schönschreiben, Rechnen, Stenographie, Französisch, Italienisch, Handelslehre. Der Unterricht im Italienischen erfreut sich großer Beliebtheit und scheint den augenblicklich lebhaften Handelsbeziehungen mit Italien vollkommen zu entsprechen. — Das Sommer⸗Semester wird am 2. April, Abends 8 Uhr, in der Aula Sebastianstraße 26, eröffnet. Auskunft ertheilen und Prospekte ver⸗ abfolgen der Leiter der Anstalt Rektor Nowka, Manteuffelstraße 7 (1 bis 3 Uhr), und Kommerzien⸗Rath Lissauer, Jägerftraße 60. (10 bis 12 Uhr), sowie das Bureau des Vereins Berliner Kaufleute und Industrieller, Krausenstraße 35 I. (5 bis 7 Uhr).
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Der Gesundheitsstand in Berlin war in der Woche vom 11. bis 17. März ein günstiger und auch die Sterblichkeit blieb eine niedrige (von je 1000 Einwohnern starben, aufs Jahr berechnet, 16,2). Erheblich seltener als in den Vorwochen kamen akute Entzündungen der Athmungsorgane zum Vorschein und nahmen in der über⸗ wiegenden Mehrzahl der Fälle einen milden Verlauf. Erkrankungen an Grippe wurden gleichfalls seltener beobachtet und führten in 3 Fällen zum Tode. Ein wenig häufiger wurden akute Darm⸗ krankheiten als Todesursachen gemeldet; die Betheiligung des Säuglingsalters an der Gesammtsterblichkeit war eine kleine; von je 10000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, 43 Säuglinge. — Von den Infektionskrankheiten wurden Erkrankungen an Masern etwas häufiger, an Scharlach und Diphtherie etwas seltener als in der Vorwoche zur Anzeige ge⸗ bracht, und zwar zeigten sich Masern und Scharlach in Moabit, Diphtherie in der Rosenthaler Vorstadt und im Stralauer Viertel am zahlreichsten. Das Vorkommen von Unterleibstyphus blieb ein seltenes; auch Erkrankungen an Kindbettfieber wurden nur 3 bekannt. Weniger gelangten auch rosenartige Entzündungen des Zellgewebes der Haut, wie Erkrankungen an Keuchhusten, die in 9 Fällen tödtlich endeten, zur ärztlichen Beobachtung. Akute Gelenkrheumatismen wurden eben⸗ falls seltener zur Behandlung gebracht, während sich rheumatische Be⸗ schwerden der Muskeln in gesteigerter Zahl zeigten.
Handel und Gewerbe. .“
Tägliche Wagengestellung für Koblen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 28. d. M. gestellt 10 424, nicht rechtzeitig
gestellt keine Wagen.
In Oberschlesien sind am 27. d. M. gestellt 3840, nicht recht⸗
zeitig gestellt keine Wagen.
1 Zwangsversteigerungen Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin standen am
28. März die nachbezeichneten Grundstücke zur 88 Yorkstraße 62, dem Assistenten Joh. Dammüller zu Johe⸗ thal gehörig; Fläche 10,64 a; Nutzungswerth 30 500 ℳ; Mindest⸗
annis⸗
gebot 2800 ℳ; für das Meistgebot von 400 000 ℳ wurde der rofessor Dr. R. Friedberg zu Halle a. S. Ersteher. — Kloster⸗ traße 26, dem Kaufmann Leo Speyer gehörig; Nutzungswerth
2500 ℳ; Mindestgebot 38 300 ℳ, für welches die Gebrüder Wolf Neumann und Gabriel Neumann zu Berlin Ersteher wurden.
— Vom oberschlesischen Steinkohlenmarkt berichtet die
„Schles. Ztg.“: Infolge verstärkter Wasserverladung hat sich in ver⸗ flossener Woche has Kohlengeschäft etwas rühriger gestaltet, und sind ziemlich starke Transporte an Stück⸗ und Würfelkohlen nach der 28 er Weiche expediert worden. Eine unangenehme Störung
rachte die bahnamtliche Verfügung, daß wegen eingetretenen Hoch⸗
wassers die Ebe““ vom 21. bis 23. d. M. nicht befördert würden. Die meisten
Werktage in der Charwoche die Förderung nicht geschwächt. Im a meinen liegt das Kohlengeschäft jedoch nach wie vor noch stark dar⸗ nieder. Der Absatz in den einzelnen Kohlensortimenten gestaltet sich gegenwärtig wie folgt: Stückkohlen werden größtentheils nur als
ruben haben aber trotzdessen während der ferf ge⸗
isenbahnbetriebskohle verladen, ein Theil davon sowie Würfelkohlen
werden zur Wasserfracht begehrt, jedoch decken die Bestellungen nicht die ganze Produktion; Nuß I wird hau v nr. als Hausbrand⸗ kohle verlangt, während Nuß II und Erbskohlen wenig Absatz finden; Gries⸗, Staub⸗, Klein⸗ und Förderkohlen kommen als Betriebskohlen für die Werke im Revier in genügender Menge zur
Abfuhr. — Im Koksgeschäft hat sich gegen die Vorw eändert, da trotz der etwas verstärkten Sendungen an Stückkoks nach ung der kaltliegenden Koksöfen noch . Für Theer und Theerprodukte dürfte bei Beginn der Feldbestellung und der Bauten sich das Geschäft heben; schon jetzt gehen bei den Werken Nachfragen ein.
— Vom rheinisch⸗westfälischen Eisen⸗ und Stahl⸗ markt berichtet die „Rhein.⸗Westf. Ztg.“: Seit dem letzten Bericht hat die Nachfrage auf der ganzen Linie eine merkliche Zunahme er⸗ fahren, aber die Preise können trotzdem nur wenig oder gar nicht in die Höhe kommen. Die Hauptursache dürfte wohl sein, daß in Walz⸗ werkartikeln noch sehr viele Waare in den Händen des Zwischenhandels sich befindet. Die Stimmung scheint wegen der stark gesteigerten Nachfrage doch zuversichtlicher zu werden, und während man jetzt an den Preisen festhält, und nur kleine Aufschläge durchsetzt, hofft man in nicht allzulanger Zeit angemessenere Preise erzielen zu können. — Eisenerze haben sich belebt und man rechnet bereits nicht Sätzen wie bisher.
Kussisch⸗Polen zur Inbetriebse keine Veranlassung vorliegt.
in letzter Zeit im Siegerlande mit den niedrigen Wenn die Erhöhung der Preise auch nur eine mäßige ist, so ist es doch schon als ein gutes Zeichen zu betrachten, überhaupt erzielt werden konnte. Kinette sind in letzter Zeit etwas bessere Preise durch⸗ Spanische Erze sind im wesentlichen gegen die Vor⸗ woche unverändert geblieben. — Auf dem Roheisenmarkt hat die Nachfrage in letzter Zeit merklich zugenommen. halben auf Seiten der Käufer das Bestreben, auf längere Zeit abzu⸗ Auch gehen die Hüttenwerke äußerst vorsichtig zu Werke. kachfrage in Puddelroheisen ist lebhaft und auch Spiegel⸗ eisen ist sehr rege begehrt. Auf dem Walzeisenmarkt herrscht reges b Für Stabeisen gehen recht viele dringende Aufträge ein; mit der Zurückhaltung scheint es allgemein ein Ende genommen zu haben. — Die Nachfrage vom Auslande ist noch schwach. In Form⸗ eisen, speziell in Trägern gingen in letzter Zeit die Aufträge wieder sehr flott ein; die Preise konnten sogar etwas anziehen, stehen jedoch noch immer im Mißverhältniß zu den Rohstoffen. eisen herrscht lebhafte Nachfrage, und die Preise sind infolgedessen . Hoö In Grobblechen wird die Nach⸗ frage als befriedigend, stellenweise als lebhaft bezeichnet, doch konnte in den Preisen noch kein Aufschlag erzielt werden. wird sogar ungemein starke Nachfrage gemeldet, trotzdem konnten die bislang noch immer Verlust bringenden Preise nur wenig aufgebessert r Für Walzdraht hat der Einlauf von Bestellungen ent⸗ schieden zugenommen und bei den meisten Werken dürfte die Erzeugung des zweiten Vierteljahres bereits untergebracht sein; Abschlüsse für die 1 ahres stoßen dagegen noch auf Widerstand, da die Abnehmer sich gegen einen Preisaufschlag, der gegenüber den höheren Forderungen der Stahlwerke für Flußeisenknüppel unbedingt fest⸗ ehalten werden muß, bis jetzt noch ziemlich ablehnend verhalten. Maschinenfabriken ig, doch erreicht vereinzelt die Zahl der iffer. Allgemein wird das Mi
daß ein Aufschla burg⸗Lothringer gesetzt worden.
Auch in Luxem⸗
Es zeigt sich allent⸗
Auch in Band⸗ etwas in die Höhe gegangen.
Für Feinbleche
zweite Hälfte des
Beschäftigung der gießereien ist ungleichmä Aufträge eine befriedigendere der Fabrikatpreise zu denen der Rohstoffe hervorgehoben. schwankungen machen sich in letzter Röhrengusses bemerkbar, namentli Lichtweite von einigen Werken zu ermäßigten Preisen angeboten, weil es an Aufträgen mangelt und die Vorräthe an leichten Röhren in den letzten Monaten stetig angewachsen sind. Die erhoffte stärkere Nach⸗ mit Beginn der besseren Zeit für die Bau⸗ t, hat sich bis jetzt noch wenig bemerkbar ge⸗ In Röhren von größeren Abmessungen ist die Beschäftigung ziemlich gut, besser wie in früheren Jahren, geblieben. gung der Bahnwagenanstalten ist unverändert; die letzten Ver⸗ gebungen haben wieder einige Beschäftigung gesichert.
— Der Aufsichtsrath der Saal⸗Eisenbahn hat in seiner
gestrigen Versammlung beschlossen, der diesjährigen Generalversamm⸗ e V dividende von 4 ½ % auf die Stamm⸗ Prioritäts⸗Aktien vorzuschlagen, nachdem 90 000 ℳ in den Erneuerungs⸗ fonds und 12 000 ℳ in den Reservefonds zurückgelegt sind. — In der gestrigen Generalversammlung der Vaterländischen Hagelversicherungs⸗Aktiengesellschaft wurden die Jahresrechnung und die Bilanz für das Jahr 1893 ge⸗ nehmigt sowie der Direktionsbericht entgegengenommen. beschlossen, den Gewinn zur Ergänzung des Aktienkapitals zu ver⸗ Der Gewinn beläuft sich auf 557 519 ℳ, sodaß auf dem Verlustkonto noch 87 401 ℳ stehen. 2 912 598 ℳ
— Die Königlich sächsischen Staats⸗Eisenbahnen vereinnahmten im November 1893 7 259 299 (+. 154 921) ℳ, vom 1. Januar bis Ende November 1893 82 130 943 (+ 4 369 001) ℳ — Die Zittau⸗Reichenberger Eisenbahn hatte im November 59 617 (+ 6) ℳ, und vom er 715 768 (+ 31 304) ℳ
und Eisen⸗
eit auch auf dem Gebiet des werden Röhren von geringerer
frage, die regelmäßi thätigkeit sich einstel
Die Beschäfti⸗
lung die Vertheilung einer
Elberfeld
Aktienkapital beträgt jetzt
1893 Einnahmen 1. Januar bis Ende Novem Altenburg⸗Zeitzer Eisenbahn vereinnahmte im November 1893 vom 1. Januar bis Ende November Die Zittau⸗Oybin⸗Jonsdorfer Eisenbahn vereinnahmte im November 1893 2527 (— 403) ℳ, vom 1. Januar bis Ende November 1893 86 770 (— 809) ℳ
— In der heute abgehaltenen Generalversammlung der Anglo⸗ österreichischen Bank wurde, wie aus Wien telegraphiert wird, die Vertheilung einer Dividende von 8 Gulden, die Ueberweisung von 100 000 Gulden an den Reservefonds und der Uebertrag von 301 602. Gulden auf neue Rechnung beschlossen. Ferner wurde ein Antra einstimmig angenommen, 150 000 Aktien⸗Interimsscheine der An 120 Gulden von der ausstehenden Restza kommen befreit und gegen definitive volleingezahlte Aktien zu 240 Kronen umgetauscht werden.
Magdeburg, 28. März. Kornzucker exkl., von 92 % —,—, 88 % Rendement —,—, neue 13,15, Nachprodukte exkl., 75 % Rendement 10,15. Ruhig, ohne Umsatz. Brotraffinade I. —, Brotraffinade II. —, M. 1 . B. Hamburg pr. März 12,82 ½ bez. u. Br., pr. April 12,30 bez. u. Br., per Mai 12,82 ½ Gd., 12,87 ½ Br., pr. Juni 12,85 Gd., 12,90 Br. Stetig.
Kammzug⸗Termin⸗
per April 3,40 ℳ, per uli 3,47 ½ ℳ, per Au⸗
83 810 (— 2193) ℳ und 861 897 (— 3846) ℳ
Generalraths wonach die lo⸗österreichischen
hlung von 80 Gulden voll⸗
Zuckerbericht. neue 13,75,
Gem. Raffinade mit
Rohzucker. I. Produkt Transito
„ 28. März. a Plata Grundmuster B. Mai 3,40 ℳ, per Juni 3,45 ℳ, per 3,50 ℳ, per September 3,52 ½ ℳ, per Oktober 3,55 ℳ, per vember 3,57 ½ ℳ, per Dezember 3,60 ℳ, per Januar — ℳ Umsatz
(W. T. B.)
15 000 kg. Mannheim, 28. März. Weizen pr. März 14,65, pr. Mai 14,35, pr. pr. März 12,60, pr. Mai 12,40, pr. Juli 12,40. Hafer per 13,80, pr. Mai 13,70, pr. Juli 13,60. pr. Mai 10,70, pr. Juli 10,65. Bremen, 28. März. Raffiniertes
middling, loko 39 3. — Armour shield 37.
Umsatz 25 Faß Kentucky. — Wolle. Wien, 28. März.
roduktenmarkt
Mais pr. März 10,90,
1 Böͤrsen⸗Schlußbericht. etroleum. (Offizielle Notierung der Bremern Loko 4,80 Br. — Baumwolle. Schmalz. ₰, Cudahy 38 ½ ₰, Short eclear middling loko 34. —
Steigend. Wilcox 38 ½ ₰, Fairbanks 33 ½ ₰.
179 Ballen.
1 (W. T. B.) Die Brutto⸗Einnahmen der Orientbahnen betrugen in der 9. Woche (vom 26. Februar bis 4. März 1894) 264 889,52 Fr., Abnahme gegen das Voriahr - 1 Seit Beginn des Betriebsjahres (vom 1. Januar bis 4. März 1894) betrugen die Bruttoeinnahmen 1 742 249,61 Fr., n das Vorjahr 9 469,26 Fr.
(W. T. B.) Ausweis der Südbahn in der Woche vom 19. März bis 25. März 855 526 Fl., Mehreinnahme
Produktenmarkt. behauptet, per Frühjahr 7,20 Gd., 7,22 Br., pr. Herbst 7,43 Gd., Frühjahr 7,28 Gd.,
32 730,01 Fr. Abnahme gege — 29. 9
Pest, 28. März. (W. T. B.)