1894 / 75 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 30 Mar 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Hermann Braun und Anna Catharina, geb. Sauer, u Hersfeld, Reg.⸗Bez. Cassel. Geboren war der⸗ elbe zu Hersfeld am 4. Juni 1811. Er wanderte in früher Jugend nach St. Louis, Missouri U. S. A. aus, kehrte jedoch in den 1860 er Jahren nach Deutsch⸗ land zurück und hat einen neuen Wohnsitz nicht mehr begründet. Eine letztwillige Verfügung des Ge⸗ nannten hat sich bisher nicht vorgefunden. In seine Erbschaft sind nach reichsgerichtlicher Entscheidung die Nachkommen seiner verstorbenen Geschwister nach Stämmen gemäß dem Intestaterbrecht seines letzten Wohnsitzes St. Louis berufen. Als solche haben sich bis jetzt mit dem Antrage auf Erbbeschei⸗ nigung bei dem unterzeichneten Gerichte folgende Personen legitimiert:

A. Nachkommen der am 14. Dezember 1880 zu Hersfeld verstorbenen Schwester des Erblassers Elisa⸗ beth Christiane, verehelichte Adam Breßler,

I. zwei Kinder des Obersten Hermann Breßler,

drei Kinder der Marie Friederik Fondy, geb. Breßler,

drei Kinder des Bernhard Georg Breßler, früher zu Belleville, Ill., wohnhaft, gestorben 1868 zu White Bluff City Dickson Tennessee,

hein noch lebender Sohn,

sechs Kinder der Marie Caroline von Ma⸗ nikowsky, geb. Breßler,

.drei Kinder und drei Enkel des Carl Emil Breßler (zuletzt Dayton, Ohio, wohnhaft).

B. Nachkommen der am 28. Auanft 1881 zu Hers⸗ feld verstorbenen Schwester des Erblassers Sophie, verehelichte Bernhard Braun, 8

I. vier Kinder des 1885 zu Cassel verstorbenen Rittergutsbesitzers Georg Hermann Braun, II. V. vier noch lebende Kinder.

C. Nachkommen des am 12. Januar 1884 zu

ersfeld verstorbenen Georg Lorenz Heinrich Braun,

ruders des Erblassers,

I. vier Kinder des ältesten Sohnes Georg Hermann, verstorben 1877 zu Hersfeld, II. V. vier noch lebende Kinder.

Es ergeht hiermit an alle, welche zu den Nach⸗ kommen des Erblassers oder dessen Geschwister ge⸗ hören, oder vom Vorhandensein einer letztwilligen Verfügung Kenntniß haben, die Aufforderung, ent⸗ sprechende Nachricht zu geben bezw. ihre Ansprüche an den Nachlaß spätestens im Termine am 2. Juli 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgericht, Zimmer Nr. 3, unter Vorlage von Fffentlichen Urkunden über ihr Verhältniß zum Erb⸗ lasser anzumelden, oder solche vorher bei Gericht oder dem Nachlaßpfleger Rechtsanwalt Dr. Zimmer⸗ mann hier vorzulegen, widrigenfalls die Erbbeschei⸗ nigung den Antragstellern nach Ablauf des Termins ertheilt werden wird.

Homburg v. d. H., den 17. Februar 1894. Königliches Amtsgericht. II.

77966 Aufgebot. 661, neag des Kossäthen Richard Böttcher zu Stöckow als Nachlaßpflegers betreffs des Nachlasses der am 2. Januar 1893 zu Zernin verstorbenen unverehelichten Elsa Therese Elwine Will, unehe⸗ lichen Tochter der verstorbenen Ulrike Will, später verehelicht gewesenen Schuhmachermeister Thadewald u Stöckow, werden die unbekannten Erben der Elsa herese Elwine Will aufgefordert, sich spätestens in dem Aufgebotstermin, den 10. Januar 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 8, zu melden, widrigenfalls der Nachlaß dem sich meldenden und legitimierenden Erben, in Ermangelung dessen aber dem Fiskus ver⸗ abfolgt werden wird und der sich später meldende Erbe alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzu⸗ erkennen schuldig erklärt werden wird, in welchem Falle derselbe weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch

Vorhandenen fordern darf. .“

Kolberg, den 28. Februar 1894. Königliches Amtsgericht.

[77971] Aufgebot.

Auf Antrag des Nachlaßpflegers, des Rechts⸗ anwalts Wohlauer zu Groß⸗Strehlitz, werden alle Personen, welche ein Erbrecht an dem Nachlasse des am 24. März 1881 zu Osnabrück verstorbenen Dach⸗ deckers Julius Hawranke aus Groß⸗Strehlitz zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre Erbansprüche spätestens in dem auf Mittwoch, den 6. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin an⸗ zumelden, widrigenfalls die Erbschaft, wenn sich kein Erbe melden und legitimieren sollte, für erbloses Gut erklärt, bei erfolgender Anmeldung aber dem sich legitimierenden Erben ausgeantwortet werden soll. Gleichzeitig wird dem sich nach dem Ausschlusse etwa meldenden Erbberechtigten der Rechtsnachtheil angedroht, daß er alle bis dahin über die Erb⸗ schaft erlassenen Verfügungen anzuerkennen schuldig, auch weder Rechnungsablage noch Ersatz der er⸗ hobenen Nutzungen zu fordern berechtigt sei, sondern sein nsprug ich auf das beschränken soll, was alsdann von der Erbschaft noch vorhanden sein möchte.

Osnabrück, den 23. März 1894.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.

[77975] Bekanntmachung.

Erbansprüche an den Rücklaß der mit diesgericht⸗ lichem Ausschlußurtheile vom 14. Dezember vor. Irs. für todt erklärten Bauerstochter Justina Guter⸗ muth von Motten, zuletzt in Amerika, sind bis spä⸗ testens 18. Mai I. Irs. hieramts anzumelden, widrigenfalls die Schwester der Erblasserin, die Tag⸗ löhnersehefrau Karolina Schuhmann, geborene Guter⸗ muth, in Heddernheim als rechtmäßige Erbin an⸗ erkannt und die Verabfolgung des Nachlasses zu ihrer freien Disposition erfolgen würde.

Brückenau, den 27. März 1894.

Königliches Amtsgericht. Schwaab.

[77964] Oeffentliche Bekanntmachung. Der am 4. Oktober 1877 zu Karlsruhe verstor⸗ bene General⸗Direktor a. D. (frühere Schauspieler) Eduard Philipp Devrient hat in seinem am 10. Fe⸗ bruar 1894 eröffneten Testament vom 25. August 1837 seine Ehefrau Maria Therese, geb. Schlesinger, und seine Kinder Marie Wilhelmine, Karl Felix, Anna Eleonore, George und Philipp Richard, Ge⸗ schwister Devrient, bedacht. Berlin, den 14. März 1894.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 95.

[77965] Oeffentliche Bekanntmachung.

Die am 20. Januar 1894 zu Berlin verstorbene Wittwe Trüloff, Louise Henriette Wilhelmine, geb. Jacob, hat in ihrem am 2. März 1894 eröffneten Testament vom 26. Juni 1885 ihre Kinder: a. Her⸗ mann August Friedrich, b. Sophie Anna Minna und c. August Christian Georg, Geschwister Trü⸗ loff, bedacht.

Berlin, den 15. März 1894.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 95.

[77974] Oeffentliche Bekanntmachung.

Der am 15. Januar 1894 zu Berlin verstorbene Eigenthümer Hermann Kamps und dessen Ehefrau Auguste, geb. Wesener, haben in ihrem am 5. März 1894 eröffneten wechselseitigen Testament vom 30. Dezember 1893 die Wittwe Kurzhals, Pauline, geb. Wesener, in Woldenberg, bedacht.

Berlin, den 15. März 1894.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 95.

[78051] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ erichts vom heutigen Tage ist das Quittungsbuch

r. 7031 der Kreissparkasse zu Brakel, ausgestellt auf den Namen des Oekonomen Peter Rehermann in Schmechten, über 300 Thaler, eingelegt am 28. März 1870, 300 Thaler, eingelegt am 9. De⸗ zember 1872 und 900 ℳ, eingelegt am 26. Oktober 1876, auf welche Beträge zurückgezahlt sind, am 1. Oktober 1877 900 Kapital und je im De⸗ zember der Jahre 1870 1877 die fälligen Zinsen, für kraftlos erklärt.

Brakel, den 20. März 1894. Königliches Amtsgericht.

8 ——

[78052] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des früheren Postillons Wilhelm Koke und dessen Ehefrau Friederike, geb. Arnold, zu Klötze, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Wohl⸗ farth daselbst, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Klötze durch den Amtsrichter Hecht für Recht: den Antragstellern, früheren Postillon Wilhelm Koke'schen Eheleuten zu Klötze, wird gestattet, den Betrag der Post Abth. III. Nr. 3 bezw. Nr. 1 Grundbuchs von Klötze Band V. Blatt 217 bezw. Landungs⸗Tabelle Nr. 143 über 50 Thaler Abfindung für den Wilhelm Schulze aus dem Vertrage vom 10. Mai 1860 bei der Königlichen Regierung in Magdeburg zu hinter⸗ legen; auch haben dieselben die Kosten des Verfahrens zu tragen. 8

Klötze, den 14. März 1894.

Königliches Amtsgericht. [78055] Im Namen des Königs! Verkündet am 16. März 1894. Nordt, Aktuar, als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag b 1) der Wittwe Johanne Christiane Winter, ge⸗ borene Gröschner, .1.“ 2) des Gärtners Karl Friedrich August Winter, 3) des Bahnarbeiters Friedrich Richard Winter, sämmtlich zu Benndorf, . vertreten durch den Rechtsanwalt Rothenbach in Naumburg a. S., erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Naumburg a. S. durch den Gerichts⸗ Assessor von Klocke für Recht:

1) Der Hypothekenschein vom 1. Juli 1831 über die im Grundbuch von Benndorf Band I. Blatt 2 Häuser und im Gesammt⸗Grundbuche von Naum⸗ burg a. S. Band 25 Blatt 1203 in der III. Ab⸗ theilung Nr. 1 eingetragenen Zehn Thaler, wird für kraftlos erklärt.

2) Die Kosten des Aufgebots werden den Antrag⸗ stellern auferlegt.

[780531 Im Namen des Königs! 1

In der Dodies'schen Aufgebotssache F. 9/93 er⸗ kennt das Königliche Amtsgericht zu Heydekrug durch den Amtsrichter Meyhoefer für Recht:

1) die Rechtsnachfolger der verstorbenen Hypo⸗ thekengläubiger Mikelies, Ilse, Annicke Starkus, bezw. Christoph Dodies der Posten von 40 Thlr. 8 Sgr. 6 Pf. Vatererbtheil, bezw. 7 Thlr. 27 Sgr. 33 Pf. Muttererbtheil, eingetragen in Abthl. III. Nr. 1 bezw. 4 des Grundbuchs des dem Besitzer Jurgis Dodies gehörigen Grundstücks Mantwieden Nr. 20 aus dem Erbrezeß vom 13. Oktober 1832 bezw. 1. Juli 1871 werden mit ihren Ansprüchen auf die bezeichneten Hypothekenposten ausgeschlossen,

2) die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Besitzer Jurgis Dodies auferlegt.

Heydekrug, den 19. März 1894.

Königliches Amtsgericht. [77578] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag:

1) der unverehelichten Alma Ottilie Kirmse zu Rusendorf,

2) des Gutsbesitzers Emil Heyner von Groß⸗ pötewitz, 8

3) des Bauunternehmers Eduard Kornmann von Krossen a. S.,

4) des Gutbesitzers Hermann Beer u. Gen. von Heuckewalde,

5) der unverehelichten Albine Pauline Schumann und des Maurers Friedrich Sachse von Weißenborn,

6) des Kaufmanns Max Jörgensen in Zeitz,

zu 1, 4 und 5 vertreten durch den Rechtsanwalt Reiling in Zeitz, vertreten durch den Justiz⸗Rath Ehrhardt in Zeitz,

11 5 vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Rümler in Zeitz, hat das Königliche Amtsgericht zu Zeitz durch den Amtsgerichts⸗Rath Rittler für Recht erkannt:

I. Die nachstehend verzeichneten Hypotheken⸗Doku⸗ mente werden für kraftlos erklärt, nämlich

I. a. 1) über 131,25 verabfällte väterliche Erbe⸗ gelder nebst 4 % Zinsen für die verehelichte Schneider, verwittwet gewesene Löffler, Justine, geborene Quaas, bestesend aus der Ausfertigung des Testa⸗ ments, cröffnet den 22. April 1828, dem Erbver⸗ gleiche vom 17. Juni 1828 und Erbeslegitimations⸗ atteste vom 25. Februar 1840,

2) über 262,50 rückständige Kaufgelder für die verehelichte Schneider, verwittwet gewesene Löffler, geborene Quaas, bestehend aus der Ausfertigung des Kaufvertrages vom 9. Dezember 1828,

zu 1 und 2 und den Hypothekenscheinen vom 1. Juni 1840,

7) 330 rückständige Kaufgelder für Georg

Schneider in Rusendorf, bestehend aus der Aus⸗

fertigung des Kaufvertrags vom 22. Oktober 1850

schaft in Droyßig,

und den Hypothekenscheinen vom 17. April 1851,

eingetragen im Grundbuche von Rusendorf Band I. Blatt 20 Abtheilung III. Nr. 1, 2 und 7, .

b. über die im Grundbuche von Großpötewitz Band I. Blatt 4 Abtheilung III. Nr. 2 eingetra⸗ genen 64 79 rückständiges Lehrgeld nebst 5 %, Zinsen seit dem 3. April 1845 für die Gutsherr⸗ bestehend aus der Ausfertigung der Schuldverschreibung vom 21./25. Juni 1845 nebst Hypothekenschein vom 25. Juni 1845,

c. der über die in Abtheilung III. Nr. 3 Spalte Veränderungen unter a. 3 und b. 2 des im Grund⸗ buche von Zeitz Band XI. Bl. 423 verzeichneten Grundstücks für den Magistrat zu Zeitz eingetra⸗ genen Posten von 7 Thlr. 28 Sgr. 10 Pf. und 7 Thlr. 18 Sgr. 10 Pf. gebildeten Hypotheken⸗ urkunden, bestehend aus der Ausfertigung des Urtheils vom 14. April 1858, des Urtheils vom 28. Oktober 1859, der Kaufgelderbelegungsverhandlungen vom 10. und 14. Januar 1860 nebst Hypothekenbuchs⸗ auszügen und Ingrossationsnoten vom 19. März 1859 und 14. Februar 1860,

d. des Hypothekendokuments über 40 Thlr. = 120 väterliche Erbegelder für Alwine Pauline und Friedrich Albert, Geschwister Schumann in Weißenborn, bestehend aus der Ausfertigung des Kaufvertrags vom 12. Dezember 1861 und dem Hypothekenbuchsauszuge vom 14. April 1862, ein⸗ getragen ursprünglich im Haushypothekenbuche von Weißenborn Band I. Blatt 17 Abtheilung III. Nr. 4, jetzt eingetragen im Grundbuche von Weißen⸗ born Band I. Blatt 38 Abtheilung III. Nr. 2 und von dort übertragen nach Weißenborn Bd. II. Blatt 75 Abtheilung III. Nr. 4,

e. der über folgende auf dem im Grundbuche von Krossen⸗Nöben⸗Rosenthal Bd. V. Bl. Nr. 221 ver⸗ zeichneten Grundstück in Abth. III. unter Nr. 1 eingetragenen Post 186 Verbindlichkeit des Christian Friedrich Brehme, seiner Schwester Wil⸗ helmine Brehme 62 Thlr. = 186 ℳ, wenn sie 24 Jahre alt geworden, und der Nießbrauch der Mutter aufgehört hat, auszuzahlen und diese 62 Thlr. vom 14. Lebensjahre der Forderungsberechtigten ab, jedoch nur in dem Falle, wenn der Nießbrauch der Mutter aufgehört hat, jährlich mit 4 % zu verzinsen, gebildeten Hypothekenurkunde, bestehend aus der Schuldverschreibung d. d. Krossen, 16. September 1833, nebst Eintragungsverfügung und Ausfertigungs⸗ vermerk von demselben Tage. 1“

II. Die unbekannten Berechtigten sowie deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die in den Grundbüchern von Heuckewalde Band I. Blatt 50, 21, 47 und 58 in der II. Abtheilung ein⸗ getragenen Post, nämlich die für Wilhelmine Friedel zu Heuckewalde aus § 3 des Kaufvertrages vom 25. Juli 1849 näher ersichtliche Ausstattung, aus⸗ geschlossen. B

III. Die Kosten jedes Aufgebots sind von den Antragstellern unter gleichmäßiger Vertheilung der Kosteu für die zu tragen.

[77579] 1

Durch Urtheil vom 7. März cr. sind folgende Posten:

a. Die im Grundbuch von Asbeck Band 1 Blatt 136 Rubr. III. Nr. 1 eingetragenen 100 Thaler Darlehn für den Kaufmann Engelbert Kock zu Metelen laut gerichtlicher Urkunde vom 9. März 1819 und die daselbst Nr. 5 für Kaufmann Rubens in Borghorst laut gerichtlich abgeschlossenen Ver⸗ gleichs vom 17. Januar 1831 eingetragenen 48 Thaler 10 Sgr. 7 ½ Pf., beantragt von dem Wirth Franz Wiggermann zu Asbeck, 1

b. die im Grundbuch von Nienborg Band 5 Blatt 32 Abtheilung III. Nr. 1 b. und 1c. ein⸗ getragene Abfindung von 20 Thaler für den Drechsler Bernard Niewind Olfen und 10 Thaler für einen jeden der Söhne desselben, Namens Johann Bernard, Everhard und Bernard Joseph Niewind, laut Theilungsrezeß vom 13./14. November 1854, beantragt von dem Holzschuhmacher Engelbert Blömer zu Nienborg, für erloschen und die Hypo⸗ thekenurkunde über die im Grundbuch von Ahaus Band 6 Blatt 619 Abtheilung III. Nr. 4 für Kolon Brockhaus im Kspl. Wüllen eingetragenen 200 Thaler Darlehn laut Obligation vom 21. Ja⸗ nuar 1859 für kraftlos erklärt.

Ahaus, den 12. März 1894.

Königliches AmtsgerichtF.

[77588] Bekanntmachung.

In der Aufgebotssache Sturm ist durch Urtheil vom 20. März 1894 für Recht erkannt:

Die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche von Wetter Band III. Blatt 181 Abtheilung III. unter Nr. 7 eingetragene Hypothek von 58 Thalern 5 Sgr. Restjudikat nebst 6 % Zinsen seit dem 29. Februar 1872 für die Handlung Brukenhaus u. Espenscheid zu Elberfeld, auf Grund des rechts⸗ kräftigen Urtheils vom 17. März 1871, wird für kraftlos erklärt.

Hagen, den 20. März 1894.

Königliches Amtsgericht.

[77750] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Zoppot vom 21. März 1894 ist der Hy⸗ pothekenbrief über die im Grundbuche von Zoppot Band 63 VII. Blatt 233 in Abtheilung III. Nr. 4 eingetragene Post von 150 ℳ, verzinslich zu 5 %, für kraftlos erklärt. 1

Zoppot, den 21. März 1894.

Königliches Amtsgericht. [77577. Im Namen des Königs! Verkündet am 19. März 1894. Kaiser, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag der Erben des Häuslers Matthes Bistrosch von Lugknitz erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Muskau durch den Amtsrichter Zeeden für Recht:

Die Hypothekenurkunde über 900 ℳ, i. W. neunhundert Mark, Darlehn, eingetragen aus der Schuldurkunde vom 10. Mai 1875 am 13. Mai 1875 für den Prinzlichen Kutscher Gottlieb Jeschke in Muskau zur Gesammthaft auf den Grundstücken Bl. Nr. 58 Lugknitz und Nr. 279 Muskau in Ab⸗ theilung III. Nr. 2 bezw. 2, gebildet aus dem Hypothekenbrief vom 13. Mai 1875 und der Schuld⸗ urkunde vom 10. Mai 1875, wird zum Zwecke der

*

8 eenstaebrauch des [777499) Bekanntmachung. v““ Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 21. März 1894 ist der eigene Wechsel über neunzig Mark, ausgestellt vom Grund⸗ besitzer Michael Wieckowski in Przyleki⸗görki im Dezember 1877, zahlbar ebendaselbst im Dezember 1878 an den Altsitzer Ludwig Mallast in Jungf werder, für kraftlos erklärt worden.

mberg, den 21. März 1894.

Königliches Amtsgericht.

[77744] Aufgebot.

Die noch auf 2700 gültige Hypothekenurkunde über die auf dem Grundstücke des Malers Conrad v. Chmielewski, Schwerin Stadt Band VII. Blatt Nr. 334 Abtheilung III. Nr. 1, aus der gerichtlichen Schuldverschreibung vom 17. Oktober 1820 eingetra⸗ gene Post von 3000 ist durch Urtheil vom heutigen Tage für kraftlos erklärt worden. Schwerin a. W., den 24. März 1894.

Königliches Amtsgericht.

[77582] Bekanntmachung. Durch Urtheil vom 19. März 1894 ist die Hypo⸗ thekenurkunde über die im Grundbuch von Eromeiten Bd. II. Bl. 45 in Abth. III. unter Nr. 32 für den Kaufmann Franz Gottschalk zu Tilsit eingetragene Judikatforderung von 33 92 nebst 6 % Zinsen seit dem 5. April 1878, je 1 50 vorgeschossene und Exekutions⸗ und 1 40 Ein⸗ tragungskosten für kraftlos erklärt worden. 8 Tilsit, den 21. März 1894.

Königliches Amtsgericht.

[77583] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Strasburg vom 13. Mäarz 1894 ist der Hypothekenbrief über die auf Nr. 723 Gorzno Abtheil. III. Nr. 8 für die minderjährigen Ge⸗ schwister Anton, Antonie, Martha Marie und Paul Stoeber subingrossierte, zu 6 % verzinsliche Rest⸗ kaufgelderforderung von 1200 für kraftlos erklärt. (III F. 23/93 Nr. 4.)

Strasburg, den 13. März 1894. Königliches Amtsgericht.

““

[77591] Bekanntmachung.

Die Hypothekengläubiger sowie deren Rechtsnach⸗ folger nachfiehend aufgeführter Hypothekenposten:

1) 3 Thlr., eingetragen für den Bauer Simon Barczik zu Markowitz in Abtheilung III. Nr. 3 des den Constantin und Anastasia Grzeschik'schen Ehe⸗ leuten zu Ratibor⸗Hammer gehörigen Grundstücks 46 Hammer zufolge Verfügung vom 24. Juli 836,

2) 150 Thlr., und zwar 125 Thlr. mütterliches und 25 Thlr. väterliches Erbtheil, eingetragen laut Kaufvertrages vom 8. Februar 1833 für die unver⸗ ehelichte Josefa Kabut in Abtheilung III. Nr. 4 des den Bauer Franz und Ludovica Pientka'schen Ehe⸗ leuten zu Groß⸗Peterwitz gehörigen Grundstücks Nr. 31 Groß⸗Peterwitz,

3) 22 Thlr. nebst 5 % Zinsen vom 15. November 1848 nebst 15 und 20 Sgr. Prozeß⸗ und Exekutions⸗ kosten, sowie 1 Thlr. 15 Sgr. Erxtrajudizialkosten, eingetragen aus dem rechtskräftigen Erkenntniß vom 16. Mai 1854 auf Requisition des Prozeßrichters vom 7. Juni 1854 zufolge Verfügung vom 16. Juni 1854, ursprünglich haftend auf Blatt 425 Dorf Kranowitz in Abtheilung III. Nr. 7 und von dort übertragen für den Färber Simon Kupka zu Kosel in Abtheilung III. Nr. 35 des den Bauer Anton und Euphemia Maindok'schen Eheleuten zu Krano⸗ witz gehörigen Grundstücks Nr. 53 Stadt Kranowitz am 12. Dezember 1879,

4) 18 Thlr. 28 Sgr. nebst 5 % Zinsen seit 4. De⸗ zember 1845 und 9 Thlr. 27 Sgr. 8 Pf. älterer Zinsenrest Judikatforderung aus dem Erkenntniß vom 3. Dezember 1845 an die Rosalie verwittwete Müller Dorna auf deren ehemaligen Miteigenthum für den Landesältesten von Jarodzki in Abthei⸗ lung III. Nr. 1 des dem Former Ludwig Rudek zu Studzienna gehörigen Grundstücks Nr. 255 Studzienna auf Antrag des Prozeßrichters vom 30. Juni 1846 zufolge Verfügung vom 4. Juli 1846,

sowie ferner die unbekannten Inhaber der nach⸗ folgend aufgeführten Hypothekeninstrumente:

1) des Hypothekeninstruments a. über 8 Thlr. oder 12 Gulden, b. über 7 Thlr. 14 Sgr. Darlehn, eingetragen ad a. für die Mündelkasse zu Roschkau, ad b. für die Generalwaisenkasse Bolatitzer Gerichts des Fürsten von Lichnowski in Abtheilung III. Nr. 2 respektive 4 des dem Halbbauer Franz Stosch zu Roschkau gehörigen Grundstücks Nr. 18 Roschkau und in Abtheilung III. Nr. 1, 2 und 4 des dem Bauer Josef Stosch zu Roschkau gehörigen Grund⸗ stücks Nr. 80 Roschkau, auf Grund der Eintragungs⸗ bewilligungen vom 7. Oktober 1802 und 30. August 1832, ex decreto vom 26. Oktober 1802 und 28. Mai 1834, gebildet aus dem Hypotheken⸗ schein vom 28. Mai 1834,

2) des Hypothekeninstruments über 50 Thlr., zu 6 % verzinsliches Darlehn, eingetragen für das General⸗Pupillar⸗Depositorium Bolatitzer Gerichts des Fürsten von Lichnowski auf Grund der Schuld⸗ urkunde vom 11. April 1837, ex decreto vom 11. April 1837 in Abtheilung III. Nr. 3 des dem Bauer Valentin Rymer zu Roschkau gehörigen Grundstücks Nr. 22 Roschkau und in Abtheilung III. Nr. 73 des dem Häusler Vincent Rymer zu Roschkau gehörigen Grundstücks Nr. 76 Roschkau gebildet aus dem Hypothekenschein vom 12. April 1837 und der Abschrift der Schuldurkunde von demselben Datum,

3) des Hypothekeninstruments über 250 Thlr. = 750 zu 5 % seit 1. Oktober 1871. verzinsliches Darlehn, eingetragen für den Bauer Ignatz Ottli zu Woinowitz in Abtheilung III. Nr. 2 des der Wittwe Florentine Chlopek zu Schammerwitz ge⸗ hörigen Grundstücks Nr. 61 Schammerwitz Ober⸗ feld) aus der Urkunde vom 11. zufolge Verfügung vom 17. Januar 1872, gebildet aus der Schuld⸗ urkunde vom 11. Januar 1872, dem Ingrossations⸗ vermerk vom 22. Januar 1872 und dem Hypotheken⸗ buchauszuge vom 17. Januar 1872, 8

sind mit ihren Ansprüchen auf diese Posten 6 ziehungsweise Urkunden durch Ausschlußurtheil Fae 20. März 1894 ausgeschlossen und es sind die ll bezeichneten Hypothekenurkunden für kraftlos er worden.

Ratibor, den 20. März 1894.

neuen Ausfertigung für kraftlos erklärt.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung VI.

[77593] vnsschlusturt il. m Namen des Königs!

In der Najora'schen Aufgebotssache P. 2/98 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Peitz dur den Amtsrichter Bernhardi Grisson für Recht;

1) Das Zweigdokument des Grundschuldbriefes über 200 Thaler, eingetragen am 21. September 1874 für die unverehelichte Liesa Harnath zu Radewiese in Abth. III. Nr. 4 des Grundbuchs von Peitz Bd. II. 8 Frhüldet, über 67,05 fßr den

miedemeister Friedrich Najora änischw eeeeeee ewsenn m Iünischwalde,

2) Die Kosten fallen dem Antragsteller zur Last.

Peitz, den 17. März 1894. Königliches Amtsgericht.

[777511 Im Namen des Königs! Auf den Antrag des Gärtners Johann Gottlieb Finster in Kempen (Prov. Posen) erkennt das Königliche Amtsgericht zu Kempen i. P. durch den Amtsgerichts⸗Rath Pleßner für Recht:

a. die eingetragene Gläubigerin der Post Kempen 426 Abtheilung III. Nr. 1a. von 150,00 ℳ, nämlich Marianne Ginter und deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die vorgedachte Post hier⸗ mit ausgeschlossen;

b. die Urkunde, welche über die auf dem Grund⸗ stücke Kempen 426 Abtheilung III. Nr. 1 für den Bäcker Lucas Ginter mit 900,00 nebst 5 % Zinsen eingetragene und demnächst mit je 150,00 auf die Geschwister Victoria, Anastasia, Marianne, Julie, Valerie und Bronislawa Ginter umgeschriebene Post gebildet ist, und

c. die Urkunde, welche über die auf Kempen 426 Abtheilung III. Nr. 2 fär die katholische Kirche bezw. deren Altarin eingetragene Post von 90,00 nebst 5 % Zinsen gebildet ist,

werden hiermit für kraftlos erklärt und die Kosten des Verfahrens dem Antragsteller auferlegt.

Verkündet am 12. März 1894. Pawlowski, Gerichtsschr. des Königl. Amtsgerichts.

[77576] Im Namen des Königs! Verkündet am 21. März 1894.

Weber, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Besitzers Andreas Gradowski in Wilms bezw. des Schuhmachermeisters Franz Schauka, Bischofsburg, beide vertreten durch Rechts⸗ anwalt Barkowski, ebendaselbst, erkennt das König⸗ liche Amtsgericht zu Bischofsburg durch den Amts⸗ richter Specovius für Recht:

Die unbekannten Inhaber der Posten

a. von 960 eingetragen in dem Grundbuche von Wilms Nr. 11 Abthl. III. Nr. 7 c,

b. von 3 Thlr. 15 Sgr. 6 Pf. und 21 Sgr. Kosten eingetragen im Grundbuche des Grundstücks Bischofs⸗ burg Nr. 172 Abthl. III. Nr. 7,

werden mit ihren Ansprüchen auf diese Posten aus⸗ geschlossen. Der Wittwe Susanna Gradowski, geb. Herder, dem Andreas Gradowski, Wilms, dem Wirth. Joseph Gradowski in Ridbach, den Valentin und Elisabeth, geb. Gradowski, Flackowski'schen Ehe⸗ leuten in Wengoyen, sowie den Zimmermann August und Marianne, geb. Gradowski, Senkowski'schen Eheleuten in Ridbach werden ihre Ansprüche auf die Pof ad a. von 960 und dem Kaufmann Jacob

ohn in Bischofsburg werden seine Ansprüche auf die Post ad b. von 3 Thr. 15 Sgr. 6 Pf. und 21 Sgr. vorbehalten. Die Kosten des Verfahrens werden den Antragstellern auferlegt.

[77594]

Durch Ausschlußurtheil vom 6. März 1894 i für Recht erkannt:

Die unbekannten Berechtigten folgender Hypo⸗ thekenposten: 1

1) Ueber 33 Thaler 10 Sgr. rechtskräftige For⸗ derung des Altsitzers Salewski in Salewen, zinsbar zu 6 % seit dem 26. Juli 1844, eingetragen auf Schönaich Nr. 11 Abtheilung III. Nr. 1 auf Grund

des rechtskräftigen Mandats in Sachen Salewski

wider Zerulla vom 26. März ex decreto vom 27. Oktober 1849;

2) über 18 Thaler 27 Sgr. 3 Pf. Vatererbtheil des Michael Lieflaender und 18 Thaler 27 Sgr. 3 Pf. Vatererbtheil der Charlotte Lieflaender, ein⸗ etragen auf Weinsdorf Nr. 47 Abtheilung III. Nr. 1 aus dem Rezesse vom 23. Juli 1812 vigore decreti vom 23. Juli 1828, und von da auf das Grundbuchblatt Weinsdorf Nr. 99 Abtheilung III. Nr. 1 mitübertragen,

werden mit ihren Ansprüchen auf diese Posten ausgeschlossen und werden die Kosten des Verfahrens den Provokanten antheilig zur Last gelegt.

Von Rechts Wegen. Saalfeld, den 12. März 1894. Königliches Amtsgericht.

Bekanntmachung. 8 Im Namen des Königs!

In der Brettschneider⸗Mattner⸗Rothe⸗Schroeter⸗ Schulz'schen Aufgebotssache F. 5 bis 9/1893 hat das Königliche Amtsgericht zu Fraustadt durch Ausschlußurtheil vom 19. März 1894 für Recht erkannt:

I. Die Urkunden über folgende Hypothekenposten:

A. über 900 Darlehn, eingetragen für den Kutschner Carl Brettschneider zu Attendorf auf Grund der Schuldurkunde vom 14./25. August 1884 am 17. September 1884 in Abth. III. unter Nr. 6/1 des Grundbuchs der den Gärtner Carl und Johanne, eb. Lange, Anders'schen Eheleuten gehörigen Grund⸗ ftücke Attendorf Nr. 55 und 179,

B. über 61 Thlr. 10 Sgr. 6 Pf. Kaufgelder⸗ forderung des Auszüglers Martin Schade zu Ilgen und über 54 Thlr. 12 Sgr. Kaufgelderforderung der Geschwister

Therese

Anton

Franz Johann und

Ignatz 8 eingetragen auf Grund des Ueberlassungsvertrages 9 82 Februar 1860 und des Theilungsvertrages vom va Aerl. 1862 zufolge Verfügung vom 28. Mai 1862 in Abth. III. unter Nr. 2/1 des Grundbuches der dem Mühlenbesitzer Mattner zu Ilgen gehörigen Grundstücke Ilgen Nr. 7 und 71 Acker,

C. über 400 Thlr. Darlehn, eingetragen für den Kaufmann Wilhelm Nathanael Großmann zu Frau⸗ stadt auf Grund des Schuldinstruments vom 2. Ok⸗

[77580]

Schade,

tober 1829 zufolge Verfügung vom 30. November

188 9 Erehühche⸗ 82 Seesn aarenfabrikanten Otto Rothe gehörigen Grundstücks iss: ner.⸗ M. 1 1n 28 w . über 16 Thlr. 6 Sgr. 10 Pf. väterliche Erb⸗

gelder der Geschwister 8 . 4 3

Rosalie und

Marie Magdalene öhr laut gerichtlichen Erbrezeß vom 25. November 1844, bestätigt am 29. Mai 1845, eingetragen zufolge Verfügung vom 25. Juni 1845 in Abth. III. Nr. 2 des Grundbuchs des dem Maurer August Schroeter zu Groß⸗Lissen gehörigen Grundstücks Groß⸗Lissen Nr. 47, werden zu A. zum Zweck der Neuausfertigung der Urkunde, zu B. bis D. zum Zweck der Löschung der Posten im Grundbuche für kraftlos erklärt.

II. Die etwaigen Berechtigten der Hypothekenpost von 46 Thlr. 5 Sgr. 3 Pf. Muttererbe des Adolph Julius Schulz aus Fraustadt, eingetragen auf Grund des am 14. Mai 1867 bestätigten Erbrezesses zufolge Verfügung vom 1. Juni 1867 in Abth. III. unter Nr. 3 des Grundbuchs der verwittweten Steinsetz⸗ meister Johanne Christiane Schulz, geb. Zimmer, zu G dem Steinsetzmeister Paul Schulz zu

ostyn, dem Steinsetzergehilfen Richard Schulz zu Fraustadt, den Geschwistern Emma, Bertha, Anna, Carl und Otto Schulz zu Fraustadt gehörigen

Grundstücks Fraustadt Nr. 279, werden mit ihren

Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen. Fraustadt, den 19. März 1894. Königliches Amtsgericht.

[775877 Bekanntmachung. 8

Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 13. März 1894 sind die Inhaber der auf Nr. 7, 36 und 39 Schöndorf in Abth. III. Nr. 4 bezw. Nr. 14 für die Geschwister Julianna und Auguste Block aus dem Erbrezesse vom 13. Ja⸗ nuar 1869 eingetragenen, zu 5 % verzinslichen Eltern⸗ erbe von noch 173,32 bezw. 162,49 mit ihren Ansprüchen auf diese Forderungen (III. F. 25/93 Nr. 3).

Strasburg, den 13. März 1894.

Königliches Amtsgericht.

[78039] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Stumpf, Anna Marie, geb. Engel⸗ mann, zu Oberlungwitz i. Sachsen, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Georg Freund hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Oskar Paul Emil Stumpf, zuletzt in Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung und Ver⸗ sagung des Unterhalts, mit dem Antrage auf Ehe⸗ scheidung: die Ehe der Parteien dem Bande nach zu trennen, den Beklagten für den allein schul⸗ digen Theil zu erklären und demselben auch die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 22. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin, Jüdenstraße 59, Zim⸗ mer 119, auf den 26. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 19. März 1894. b

Funke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Zivilkammer 22.

[78040] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Louise Friederike Nehmitz, geb. Rede⸗ mann, zu Pankow, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Felix Rosenberg hier, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Arbeiter Carl August Christian Nehmitz, zuletzt in Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen grober körperlicher Mißhandlung mit dem An⸗ trage auf Ehescheidung: das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 22. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 26. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr, Jüdenstraße 59, Zimmer 119, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 21. März 1894.

8 unke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Zivilkammer 22.

[78048] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Kaufmann Anna Kirsten, geborene Thiele, zu Bärwalde (Neumark), vertreten durch den Rechtsanwalt Justiz⸗Rath Stiebler in Breslau, klagt gegen deren Ehemann, den Kaufmann Moritz Kirsten, früher in Breslau wohnhaft, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen unordentlicher Lebensart und Versagung des Unterhalts, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Breslau, am Schweidnitzer Stadt⸗ graben 2/3, Zimmer 81, im II. Stock, auf den 26. Juni 1894, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1

Breslau, den 24. März 1894 8

Karger, Altuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[78037] Oeffentliche ese

Die Ehefrau des Fabrikarbeiters Wilhelm Vits, Henriette, geb. Künkels, zu M.⸗Gladbach, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Reinartz hier, klagt gegen ihren genannten Ehemann, früher zu M.⸗Gladbach, seht unbekannt abwesend, wegen Beleidigung und

ißhandlung, mit dem Antrage auf Ehescheidung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 16. Mai 1894, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

[78034] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Arbeiters Anton Röhrkohl, Friederike, geb. Koch, zu Wattenscheid, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Strunk zu Essen, klagt gegen ihren ge⸗ nannten Ehemann, früher zu Wattenscheid, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, das Band der Ehe zwischen Parteien 2 Itrennen und Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Essen auf den 6. Juli 1894, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1 8 Essen, den 19. März 1894.

. Waegner, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

8

[78044] Oeffentliche Zustellung.

Die Arbeiterin Caroline Kallies, geb. Sieg, zu Klein Dreidorf, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Toelle zu Schneidemühl, klagt gegen den Ar⸗ beiter Julius Friedrich Kallies, früher in Klein Dreidorf, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ scheidung mit dem Antrage, das zwischen den Par⸗ teien beftehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Schneidemühl auf den 11. Juli 1894, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Schneidemühl, den 24. März 1894. 8

Dziegiecki, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[78046] Oeffentliche Zustellung. Die verehelichte Maurer Krusche, Pauline, geb. Strietzel aus Gräben, Kreis Striegau, jetzt zu Spandau, vertreten durch den Rechtsanwalt Kirsch zu Striegau, klagt gegen ihren Ehemann, den Maurer Carl Krusche, unbekannten Aufenthalts, wegen bös⸗ licher Verlassung, unordentlicher Lebensart und Ver⸗ sagung des Unterhalts, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu trennen, den Be⸗ klagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ihm die Kosten aufzuerlegen, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Schweidnitz auf den 30. Juni 1894, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Schweidnitz, den 24. März 1894.

1 E

rner, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[780500) SOeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Schmiedegesell Albertine Eckert, geb. Ballentin, zur Zeit in Forsthaus Schlawe bei Schlawe, vertreten durch den Rechtsanwalt Neitzke in Stolp, klagt gegen ihren Ehemann, den Schmiede⸗ gesellen Ludwig Eckert, früher in Alt Warschow, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Trunksucht und böslicher Verlassung, mit dem Antrage, die Ehe der

arteien zu trennen, den Beklagten für den allein chuldigen Theil zu erklären, und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Stolp auf den 12. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Stolp, den 24. März 1894.

Reblin, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[78047] Oeffentliche Zustellung. 1 Der Arbeitsmann Joachim Lüth zu Bhee als Vormund des minderjährigen Paul Hinz daselbst, und die Arbeitertochter Marie Hinz zu Spornitz klagen gegen den Knecht Heinrich Schröder aus Brenz, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, aus außer⸗ ehelicher Schwängerung mit dem Antrage auf Zah⸗ lung von: 1) Beiträgen zur Ernährung des minder⸗ jährigen Paul Hinz bis zu dessen vollendetem vier⸗ zehnten Lebensjahre im Gesammtbetrage von 730 sowie 2) 30 Kranzgeld und 30 Wochenbetts⸗ kosten an die Klägerin Marie Hinz, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Neustadt auf den 14. Juni 1894, Vormit⸗ tags 11 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt

gemacht. K. Manrau, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts in Neustadt.

[78049] Oeffentliche Zustellung.

Der Eigenthümer G. Kiesel zu Berlin, vertreten durch den Rechtsanwalt Eugen Cohn ebenda, klagt gegen den Kaufmann A. Bielinski bisher zu Berlin demnächst zu Frankfurt a. M. jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts Abth. 5 C. 384. 94 wegen 37,50 nebst Zinsen, mit dem Antrage den Beklagten zur Zahlung von 37,50 nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Dezember 1893 an Kläger zu ver⸗ urtheilen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht I. zu Berlin, Abtheilung 5, Jüdenstr. Nr. 60, II. Tr., Zimmer 101, auf den 19. Mai 1894, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 27. März 1894. Jacob, Gerichtsschreiber

des Königlichen Amtsgerichts I. h. 5. [77545] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Hans Jaworski zu Beuthen O.⸗S. klagt gegen den Medizinal⸗Droguisten Max Cyran,

früher zu Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen 220,70 für käuflich empfangene Bekleidungs⸗

gegenstände Pesen 7,70 für Portis, Gerichts⸗ kosten ꝛc mit dem Antrage,

1) den Beklagten zu verurtheilen, an ihn 220 70 nebst 6 % Zinsen seit dem 2. Januar 1892 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits sowie die des Mahnverfahrens zu tragen, 81 das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗

ären,

und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das möndliche Amts⸗ gericht I. zu Berlin, Abtheilung 11, Jüdenstr. 58, II. Tr., Zimmer 121, auf den 18. April 1894, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be⸗ kannt gemacht. Berlin, den 20. März 1894. (L. S.) Beyer, Gerichtsschreiber

des Königlichen Amtsgerichts I. Abtheilung 11.

[77978] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Paul Brahn zu Berlin, vertreten durch den Rechtsanwalt Wurm, klagt gegen den Kaufmann Samuel Guthmann, früher zu Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus einem Disso⸗ ziationsvertrage mit dem Antrage, bei dem Handels register des Königlichen Amtsgerichts I. hier die Löschung des Beklagten als Mitinhaber der offenen Handelsgesellschaft Guthmann & Brahn zu beantragen und darin zu willigen, daß diese Firma auf den Kläger allein übertragen und derselbe als ihr alleiniger Inhaber eingetragen werde, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin, Jüdenstr. 60, II Treppen, Zimmer 103, auf den 17. Mai 1894, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Marowski, Sekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I 2. Kammer für Handelssachen.

[78033] Oeffentliche Zustellung.

Die Wittwe des weil. Zustenn Pacob Janssen de Wall, Foolke Janssen, geb. Schuster, z Großefehn, vertreten durch den Rechtsanwalt Stein bömer zu Aurich, klagt gegen:

1) den Rhode Janssen Cassens Detmers,

2) Engelina Detmers, verehelichte Schiffer Jacob

Pollmann, beide unbekannten Aufenthalts, und Genossen, 1

wegen Lieferung eines reinen Grundbuchblatts mit dem Antrage, die Beklagten kostenpflichtig schuldig zu verurtheilen, der Klägerin in Erfüllung des zwischen der letzteren und ihrem Erblasser, dem weil Schiffer Arend Lüken Detmers zu Großefehn, am 15. Februar 1859 über die im Grundbuch von Großefehn Tom. 48 Vol. 4 Nr. 303 pag. 2387 v Immobiliarbesitzung ein von Schulden freies Grundbuchblatt zu liefern, und ladet die genannten Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die II. Zivi kammer des Königlichen Landgerichts zu auf den 6. Juli 1894, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Aurich, den 27. März 1894. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[78041] Oeffentliche Zustellung.

Die unter der Firma Jos. Limbach Nachfolger in Bonn bestehende Lederhandlung und ihr daselbst wohnender Inhaber Jos. Ludwig, vertreten durch Rechtsanwalt Justiz⸗Rath Humbroich in Bonn klagen gegen den Schuhmacher Hermann Kraemer, früher in Rheinbreitbach, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Forderung, mit dem Antrage: Königliches Landgericht wolle den Beklagten zur Zahlung von 353 32 mit Zinsen zu 6 % vom Tage der Klagebehändigung ab verurtheilen, demselben die Kosten zur Last legen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar erklären, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die I. Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Bonn auf den 25. Juni 1894, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8

1 Keferling, k. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[78036] Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann G. Neidlinger zu Düsseldorf, Schadowstraße 47, klagt gegen die Dienstmagd Catharina Offer, früher zu Düsseldorf, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen An⸗ kaufs einer Nähmaschine, mit dem Antrage auf kostenfällige Verurtheilung der Beklagten durch vor⸗ läufig vollstreckbares Uͤrtheil zur Zahlung von 50 ℳ, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Düsseldorf auf den 28. Mai 1894, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 4 im Justizgebäude am Königs⸗ platz. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung a dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Düsseldorf, den 21. März 1894 Kessels, 1“ Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts

[78045) SOeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Hugo Friedrichs hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Mönich daselbst, klagt und zwar in Verbindung mit noch anderen Per⸗ sonen als beklagte Streitgenossen gegen den Schuh⸗ macher Wilhelm Theodor Simon aus Döllstädt, jetzt in Amerika unbekannten Aufenthalts, wegen einer hypothekarischen Forderung, mit dem Antrage auf Urtheil dahin: die Beklagten seien schuldig, zwecks Befriedigung des Klägers wegen dessen Forderung von 540 nebst 4 ½ % Zinsen seit 1. Januar 1893 und den Kosten die Zwangsverwaltung und den Zwangsverkauf der Pläne Nr. 182 und 183 Grund⸗ buch für Döllstädt Band 13 Bl. 376 und 377, Flurb. Nr. 395 und 396 auf ihre Kosten geschehen

zu lassen und die Prozeßkosten zu tragen, und ladet den Mitbeklagten Simon zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des Herzogl. Landgerichts zu Gotha auf den 9. Juli 1894, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachtem Gerichte zugelassenen