1894 / 79 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Apr 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Bielau aus dem gerichtlichen Vertrage resp. dem rbrezesse vom 26. November d un 4./ März

1857 noch eingetragenen, verzinslichen Kaufgelder⸗ rückstand von 40 Thalern als Rechtsnachfolgern des eingetragenen Gläubigers vorbehalten:

1) der verehelichten Louise Becker, geborenen Schröter, in Fremont Centre, Neu⸗York, im Bei⸗ stande ihres Ehemanns;

2) den Erben der verstorbenen Ehefrau des Tischlers August Poppe in Bielau, namens Ottilie Poppe, geborenen Schröter;

3) der verwittweten Arbeiter Rosalie Schröter, geborenen Hamann, in Bielau;

4) dem Fabrikwächter Heinrich Schroeter daselbst: 5 dem Arbeiter Alois Schroeter daselbst;

6) der Dienstmagd Bertha Schroeter zu Neuland.

Dagegen werden der eingetragene Gläubiger dieser Hypothekenpost selbst und alle übrigen, welche Rechte von demselben herleiten, mit ihren Ansprüchen und Rechten auf diese Hypothekenpost ausgeschlossen.

III. Folgende Hypothekenurkunden werden für kraftlos erklärt:

1) die Urkunde über die auf dem Grundbuchblatte des Grundstücks Nr. 34 Bischofswalde in Ab⸗ theilung III. unter Nr. 1 für das General ⸗Pupillar⸗ depositorium des Königlichen Hofrichteramts in Neisse eingetragen gewesene, an das Aerarium der Jeru⸗ salemer Kirche zu Neisse abgetretene, nunmehr für dieses eingetragene Darlehnsforderung von 100 Reichs⸗ thalern Kurant, welche Urkunde besteht aus der ge⸗ richtlichen Ausfertigung des Protokolls d. d. Neisse, den 29. März 1816 vom 2. April 1816, einem In⸗ grossationsvermerke ohne Datum, der Rekognitio (Hypothekenschein) über die erfolgte Eintragung der Post vom 2. April 1816, der Rekognitio (Hypo⸗ thekenschein) über die erfolgte Eintragung der Zession vom 30. April 1819 und dem Anerkennungs⸗ und Beglaubigungsvermerk vom 28. April 1819,

2) die Urkunde über die auf dem Grundbuchblatte des Grundstücks Nr. 91 Seiffersdorf in Abtheilung III. unter Nr. 16 für den Josef Linke aus Seiffersdorf bei Ottmachau eingetragene Darlehnsforderung von 100 Thalern, welche Urkunde besteht aus der Aus⸗ fertigung der gerichtlichen Verhandlung vom 16. Fe⸗ bruar 1863, dem Eintragungsvermerke vom 23. Fe⸗ bruar 1863 und dem Auszuge aus dem Hypotheken⸗ buche vom gleichen Tage, .

3) die Urkunde über die auf dem Grundbuchblatte des Grundstücks Nr. 101 Groß⸗Neundorf in Ab⸗ theilung III. unter Nr. 11 und zwar auf dem Eigen⸗ thumsantheile des früheren Eigenthümers Carl Spiller eingetragene Judikatforderung des⸗Handels⸗ mannes Heimann Niklas zu Neisse aus dem Man⸗ date des Königlichen Kreisgerichts zu Neisse vom 5. Mai 1875 von 68 57 nebst 5 % Zinsen von 66 seit dem 1. Mai 1875, 4 50 Kosten und 1,90 Eintragungskosten, welche Urkunde besteht aus der Ausfertigung des Wechsel⸗Bagatell⸗ mandats des Königlichen Kreisgerichts (Kommissarius für Bagatell⸗ und Injuriensachen) zu Neisse vom 5. Mai 1875 nebst Postbotenberichts, der beglaubigten Abschrift des Wechsels vom 7. April 1875, der Dekretsabschrift vom 10. Juni 1875, der Dekrets⸗ abschrift vom 19. Juni 1875 und dem Hypotheken⸗ brief vom 22. Juni 1875,

4) die beiden Urkunden über folgende auf dem Grundbuchblatte des Grundstücks Nr. 44 Stephans⸗ dorf in Abtheilung III. eingetragene Posten:

a. die unter Nr. 4 bezw. Nr. 5 für die Hedwig Theresia Veronika Jüttner noch eingetragenen 624 Thaler 18 Silbergroschen ½ Pfennig mütterliche Erbegelder bezw. Geldausstattung von 270 Thalern, Naturalausstattung im Werthe von 50 Thalern, Wohnungs⸗ und Pflegerecht und sonstige Berech⸗ tigungen,

b. den unter Nr. 6 für (ebendiese) Hedwig Jüttner, später verehelichte Bauer Franz Jüttner, eingetra⸗ genen Kaufgelderrückstand von 776 Thaler 12 Silber⸗ groschen 9 Pfg. (an die Hedwig Jüttner abgetretener Rest des für die Hedwig Jetschin'schen Erben ein⸗ getragenen Kaufgelderrückstandes von 1335 Thalern), welche Urkunden bestehen:

a. aus der mit obervormundschaftlicher Genehmi⸗ E11“ versehenen Ausfertigung der gericht⸗

ichen Verhandlung vom 14. August 1839, dem ge⸗ richtlichen Identitätsatteste vom 26. September 1839, dem Ingrossationsvermerke vom 4. Oktober 1839, dem Löschungsvermerke vom 26. Juni 1844 und dem mit zwei nachträglichen Löschungsvermerken versehenen Hypothekenscheine vom 3. Oktober 1839,

b. aus den Ausfertigungen des Adjudikations⸗ erkenntnisses vom 25. April 1843 und der Kauf⸗ gelderbelegungsverhandlung vom 10. Juni 1843, dem Ingrossationsvermerke vom 26. Juni 1844, dem Löschungsvermerke vom 26. November 1844, dem mit drei nachträglichen Löschungsvermerken versehenen Hypothekenschein vom 21. Juni 1844, dem Erbes⸗ legitimationsatteste vom 24. September 1844, der Ausfertigung der gerichtlichen Verhandlung d. d. Neisse, den 19. September 1844, (Quittung) vom 24. September 1844, der mit obervormundschaftlicher Genehmigungsklausel versehenen Ausfertigung der gerichtlichen Verhandlung d. d. 23. Oktober 1844 vom 24. Oktober 1844, dem Vermerke über Ein⸗ tragung der Zession vom 26. November 1844 und dem mit drei nachträglichen E“ ver⸗ sehenen Hypothekenscheine vom 19. November 1844.

IV. Es wird ferner für kraftlos erklärt die Hy⸗ pothekenurkunde über die auf dem Grundbuchblatte des Grundstücks Nr. 175 Petersbeide in Abthei⸗ lung III. unter Nr. 10 für den Fabrikarbeiter Hie⸗ ronymus Scholz in Altwasser bei Waldenburg ein⸗ getragene Darlehnsforderung von 600 ℳ, welche Ur⸗ kunde besteht aus der von dem Notar Grauer in Neisse beglaubigten Schuldurkunde d. d. Neisse, den We 1887 und dem Hypothekenbriefe vom 1. Juni

V. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens falle Antragstellern zur Last. .

Neisse, den 23. März 1894.

Königliches Amtsgericht.

[997] Oeffentliche Zustellung.

Pauline, verehel. Hecht, geb. Fischer, in Meusel⸗ witz, vertreten durch Rechtsanpalt Justiz⸗Rath Frank in Altenburg, klagt gegen ihren Ehemann, den Grubenarbeiter August Friedrich Hecht aus Meusel⸗ witz, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wegen bös⸗ licher Verlassung, mit dem Antrage auf gänzliche Trennung der Ehe auf Grund von § 212 ff. der Ehe⸗Ordnung, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Herzoglichen Landgerichts zu Alten⸗

burg auf Mittwoch, den 27. Juni 1894, Vor⸗] gelieferte Kleidungsstücke, mit dem Antrage auf Ver⸗

mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der 5 bekannt gemacht. Altenburg, den 2. April 1894. Gerichtsschreiberei III. des Herzoglichen Landgerichts. (Unterschrift.)

[1006] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Eleonore Lenz, geb. heilsr, zu Schwedt a. O, vertreten durch den Justiz⸗Rath Horn in Elbing, klagt gegen deren Ehemann Carl Lenz, zuletzt in Christburg wohnhaft gewesen, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Ehescheidung wegen böslicher Eeehs mit dem Antrage, das zwischen Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten als den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die IV. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elbing auf den 7. Juli 1894, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Elbing, den 24. März 1894.

Neumann,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[1001] Oeffentliche Zustellung.

Nr. 3458. Die Ehefrau des Adolf Legler, Sofie, geb. Jenne, in Emmendingen Kl., vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. D. Mayer u. Sinauer zu Freiburg, klagt gegen ihren Ehemann, zur Zeit an unbekannten Orten abwesend, wegen Verschuldens des Beklagten mit dem Antrage auf Ehescheidung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die III. Zivilkammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Freiburg i. Br. auf den 17. Mai 1894, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte fugelcssenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Freiburg, den 31. März 1894.

Schweitzer, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

[1000] Oeffentliche Zustellung. Die unverehelichte Arbeiterin Rose Hornig und der Vormund deren außerehelichen Kindes Marga⸗ rethe Hornig, Christoph Liebherr in Erfurt, beide vertreten durch Rechtsanwalt Schneichel hierselbst, klagen gegen den Schlosser Wilhelm Lamm, früher in Erfurt, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen An⸗ sprüche aus außerehelicher Schwängerung, mit dem Antrage:

1) den Beklagten für den natürlichen Vater der Margarethe Hornig zu erklären,

2) denselben als solchen zu verurtheilen:

a. an die Rosa Hornig 30 Tauf⸗, Entbin⸗ dungs⸗ und Wochenkosten nebst 5 % Zinsen davon seit 15. Juni 1890, an die Margarethe Hornig zu Händen ihres Vormundes jährlich 180 Alimente vom 26. April 1890 ab bis zum zurückgelegten 14. Lebensjahre derselben, und zwar die rück⸗ ständigen Alimente sofort, die laufenden viertel⸗ jährlich im voraus zu zahlen,

3) die Kosten des Rechtsstreits dem Beklagten auf⸗

zuerlegen, 4) das Urtheil für erklären,

und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Erfurt, Abth. VII., Zimmer Nr. 60, auf den 23. Mai 1894, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekannt gemacht.

Erfurt, den 28. März 1894.

Knobloch, Sekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abth. VII.

vorläufig vollstreckbar zu

[990] Oeffentliche Zustellung.

Pauline Gottliebin Stierle, led. Fabrikarbeiterin von Echterdingen, und deren Vater Jakob Stierle, Bauer von da, als Vertreter des von der ersteren am 18. Januar 1894 geborenen Kindes Hugo Stierle, klagen gegen den led. Bauern Karl Bienzle von Möhringen a. F., mit unbekanntem Aufenthalt in Amerika abwesend, wegen Ansprüchen aus unehe⸗ licher Schwängerung, mit dem Antrage, neben An⸗ erkennung der Vaterschaft, zu bezahlen:

a. der Mitklägerin Gottliebin Stierle Ersatz für

Tauf⸗ und Kindbettkosten 100 ℳ, 2 b. der Pflegschaft ihres Kindes Hugo Stierle Er⸗ nährungskosten, vom Geburtstage an, bis sich dasselbe selbst ernähren kann, jedenfalls bis nach zurückgelegtem 14. Lebensjahr, in vierteljähr⸗ lichen Raten vorauszahlbar, jährlich 100 ℳ, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Stuttgart Amt, Gartenstraße Nr. 1, auf Sams⸗ tag, den 9. Inni 1894, Nachmittags 3 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Stuttgart, 31. März 1894. Müller, H.Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts⸗Amt.

[9927 SDeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann H. kuermann zu Minden klagt gegen den früheren Postassistenten W. Drögemüller, früher zu Wunstorf, zuletzt in Kirchlengern, jeßt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Forderung, mit dem Antrage auf Zahlung von 42 nebst 5 % Zinsen von 21 seit 29. Juli 1893 und von 21 seit 21. Oktober 1893 sowie von 3 Kosten und Porto, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Bünde auf den 31. Mai 1894, Vor⸗ mittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

8 Poggel, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[994] Oeffentliche Zustellung.

Die Wittwe Heinrich Bungert zu Mülheim a. d. Ruhr, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Schmits zu Duisburg, klagt gegen den Konsul a. D. Mathias Stinnes, früher zu Mülheim a. d. Ruhr, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen einer Forderung für

urtheilung des Beklagten zur Zahlung von 313 50 nebst 6 % Zinsen seit dem 24. Januar 1893, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Duisburg auf den 20. Juni 1894, Vormittags 9 Uhr, mit der IW einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Duisburg, 30. März 1894.

Lechner, Rechnungs⸗Rath,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [995] Oeffentliche Zustellung.

Die Gewerkschaft der Zeche Roland zu Ober⸗ hausen, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Schmits zu Duisburg, klagt gegen den Konsul a. D. Mathias Stinnes, früher zu Mülheim a. d. Ruhr, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen rückständiger Zubuße, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 600 nebst 5 % Zinsen von 300 seit dem 15. April 1892 und von 300 seit dem 15. Oktober 1892, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Duisburg auf den 20. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

uszug der Klage bekannt gemacht.

Duisburg, 30. März 1894.

Lechner, Rechnungs⸗Rath,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[9965 Deffentliche Zustellung.

Der Bäckermeister Heinrich Gottlieb Eduard Fink zu Tanna, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Schlotter in Gera, klagt gegen den früheren Musikus Johann Heinrich Friedrich Fröhlich aus Künsdorf, zuletzt in Mühltroff, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Löschung einer Hypothek von 1200 ℳ, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtheilung des Beklagten, in Löschung der für ihn auf dem Grund⸗ besitz des Klägers Fol. 50, 462 und 2012 des Grund⸗ und Hypothekenbuchs für Tanna eingetragenen Hppothek von 900 nebst Zinsen zu 4 ½ % und 300 Kostenkaution zu willigen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die II. Zivilkammer des gemeinschaft⸗ lichen Landgerichts zu Gera (Reuß) auf den 27. Juni 1894, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. v“

Gera, den 30. März 1894.

Buckel, Gerichtsschreiber des gemeinschaftlichen Landgerichts. [1031] Oeffentliche Zustellung.

Der C. W. Schmidt, Schirmfabrikant in Mann⸗ heim, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Frenay in Mainz, klagt gegen den Franz Isambert, Bau⸗ unternehmer, früher in Cookstown, Australien, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, klagten, und Genossen, wegen Forderung, mit dem Antrage, Großherzogl. Landgericht wolle die Be⸗ klagten, und zwar die Beklagte Wittwe Krieger solidarisch für das Ganze und die beklagten Erben pro rata hereditaria und hvpotbekarisch für das Ganze zu verurtheilen, an den Kläger die schuldigen ℳℳ 20 000 Zwanzig Tausend Mark nebst 5 % Zinsen seit 1. Juli 1892, sowie die Kosten des Rechtsstreits zu zahlen, auch das ergehende Urtheil event. gegen Sicherheitsleistung für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Erste Zivilkammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Mainz auf den 22. Juni 1894, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

(L. S.) Wo

lf, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

[1014] . Königl. Amtsgericht München 1 Abth. A. für Zivilsachen.

In Sachen Lenk, Ignaz, Spediteur hier, Klage⸗ theil, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Sepp hier, gegen 1) Fanny von Salis, W 2) Pauline von Salis, Privatterstochter, beide z. Z. unbekannten Aufenthalts, letzter Wohnsitz München, beklagter Theil, wegen Forderung, werden die letzteren nach erfolgter Bewilligung der öffentlichen Zustellung der Klage zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits in die öffentliche Sitzung des vor⸗ bezeichneten Prozeßgerichts vom Dienstag, den 15. Mai 1894, Vormittags 9 Uhr, Sitzungs⸗ zimmer 27 (Augustinerstock), geladen. Klagetheil wird beantragen, Kgl. Amtsgericht wolle erkennen:

1. Die beklagte Partei ist schuldig, an Klagetheil 286 28 nebst 5 % Zinsen hieraus seit 19. August 1893, dem Tage der wiederholten Mahnung, zu bezahlen.

II. Dieselbe hat sämmtliche Kosten des Rechts⸗ streites zu tragen bezw. der Klagspartei zu erstatten.

III. Das Urtheil wird für vorläufig vollstreckbar

erklärt. Der K. Gerichtsschreiber: Weber. [1010] Bekanntmachung.

In Sachen des Privatiers August Stockmeyer in München, vertreten durch Rechtsanwalt Ditterich hier, Klagetheil, gegen Schad, Josef, Spediteur, früher in München, nun unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Vorrechtsanerkennung, wurde die öffentliche Zustellung der Klage bendnligt. und ist zur Verhandlung über diese Klaue die öffentliche Sitzung der III. Zivilkammer des K Landgerichts München I. vom Mittwoch, den 20. Juni 1894, Vormittags 9 Uhr, bestimmt, wo u Beklagter mit der Aufforderung geladen wird, rechtzeitig einen bei diesseitigem K. Landgerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt zu bestellen. Der klägerische Anwalt wird beantragen, zu erkennen:

1) Der Beklagte habe den dem Kläger zustehenden Anspruch auf vorzugsweise eFehedigun aus dem im erichtlichen Depot bei der Filialbank in der Ge⸗ ammtsumme von 360 09 hinterliegenden Erlöse der am 5. März 1891 durch Gerichtsvoll⸗ zieher versteigerten, beklagtischen, in das Pachtobjekt

Be⸗

eingebrachten und dort gepfändeten 1 Obiekte

erkennen,

2) der Beklagte habe sämmtliche Kosten des Rechtsstreits zu tragen bezw. dem Kläger zu er⸗ statten.

München, am 2. April 1894.

Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts München I.

Der K. Ober⸗Sekretär: Rid.

[724] Oeffentliche Zustellung.

Der Mathias Roos, Schreiner, in Nittel wohn⸗ haft, z. Z. in Arbeit bei dem Schreiner Peter Baden zu Saarburg, vertreten durch die Rechtsanwälte Rbheinart und Reuscher zu Trier, klagt gegen die ein⸗ sigen Erben und Rechtsnachfolger des in Nittel ver⸗ lebten Vaters des Klägers, des Nikolaus Roos, nämlich: 1) Margaretha Roos, Ehefrau von Eugen Demuth in Paris, Avenue d'Ivry 110, und deren Ehemann Eugen Demuth, 2) Margaretha Sinner, Ffoßzjährige Tochter der verlebten Eheleute Maria

oos und Johann Sinner, zeitlebens in Paris, sie selbst früher in Paris, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Forderung mit dem An⸗ trage auf kostenfällige Verurtheilung der Beklagten mittels vorläufig vollstreckbaren Urtheils zur Zah⸗ lung von 153,44 nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Gact 1892 mit der Maßgabe, daß die beiden Ehelente Demuth als Solldaese uldner für die eine und die Zweitbeklagte Margaretha Sinner für die andere Hälfte haften, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Saarburg, Reg.⸗Bez. Trier, auf Donnerstag, den 21. Juni 1894, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an die Mitbeklagte Margaretha Sinner wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

irtz, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[718

88¹. Ehefrau des Fabrikarbeiters Karl Litting zu M.⸗Gladbach, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Otten, klagt gegen ihren genannten Ehemann da⸗ selbst mit dem Antrag auf Gütertrennung. Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist vor der 2. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 30. Mai 1894, Vormittags 9 Uhr, bestimmt.

Düsseldorf, den 28. März 1894.

Ochs, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Die Ehefrau des Dachdeckermeisters Jose Schaefer, Anna Maria, geb. Fegere⸗ zu Rhepdt, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Otten hier, klagt egen ihren genannten Ehemann daselbst, mit dem ntrage auf Gütertrennung. Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist vor der 2. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 30. Mai 1894, Vormittags 9 Uhr, bestimmt. .

Düsseldorf, den 30. März 1894.

chs, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[716

191. durch Rechtsanwalt Dr. Güldner vertretene Klara Kramer von Klausbruch zu Barmen, Ehefrau⸗ des Otto Weber daselbst, hat gegen den letzteren beim Königl. Landgericht zu Elberfeld Klage erhoben⸗ mit dem Antrage auf Guͤtertrennung. Zur münd⸗ lichen Verhandlung ist Termin auf den 22. Mai 1894, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der II. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.

Schulz, Assistent, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Die durch Rechtsanwalt Dr. Güldner vertretene

Josephine Bausch zu Heiligenhaus, Ehefrau des Manufakturwaarenhändlers Robert Melchert da⸗ selbst, hat gegen den letzteren beim Kgl. Landgericht zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage auf Gütertrennung. Zur mündlichen Verbandlung ist Termin auf den 22. Mai 1894, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der II. Zivilkammer des Kgl. Landgerichts zu Elberfeld anberaumt. b

Schulz, Ässistent,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [715] Oeffentliche Zechenung. 8

Die geschäftslose Adele Witte, befrau Hugo Schmitz, zu Barmen, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Güldner in Barmen, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Kaufmann Hugo Schmitz, früher in Barmen, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufent⸗ haltsort, wegen Zerrüttung der Vermögensverhält⸗ nisse des Beklagten, mit dem Antrage auf Auf⸗ lösung der zwischen den Parteien bestehenden ehe⸗ lichen Errungenschaftsgemeinschaft, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die II. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld auf den 31. Mai 1894, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung und in Gemäßheit des § 11 des Ausf.⸗Ges. z. deutschen Z.⸗P.⸗O. wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

(gez.) Schulz, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. 1 Beglaubigt: Elberfeld, den 31. März 1894. (L. S.) Weber, Aktuar. 1689 1 Die Ehefrau des Lackierers Carl Löb, Maria, Fh Petermann, in Kreuznach, vertreten durch echtsanwalt Justiz⸗Rath Müller in Koblenz, klagt gegen ihren genannten Ehemann auf Gütertrennung. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 21. Mai 1894, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der 1. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Koblenz anberaumt. 8 Breuer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

1993] Bekanntmachung. 8 Die Katharina Walterthum, Ehefrau des Pensionärs Nikolaus Fouß; in Kreuzwald, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Bieringer, klagt gegen ihren Ehemann

[1003]

Nikolaus Fouß, zur Zeit in Pagny (Frankreich) wohnhaft, auf Gütertrennung. Verhandlungstermin ist anberaumt auf Donnerstag, 5. Juli 1894, Vormittags 9 Uhr, vor der II. Zivilkammer des Katserlichen Landgerichts zu Metz. Der Landgerichts⸗Sekretär: Lichtentha '

8

999 8 h. Gertrud Schaefer, ohne Stand, EChefrau des Zieglers Ludwig Zeiger, beide zu Stennweiler wohnhaft, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Leibl zu St. Johann, klagt gegen ihren genannten Ehe⸗ mann auf Gütertrennung. Zur Verhandlung ist die Sitzung der II. Zivilkammer des Königl. Landgerichts zu Saarbrücken vom 1. Juni 1894, Vormittags 9 Uhr, bestimmt.

Saarbrücken, den 29. März 1894.

8 Cüppers, Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichtszs. [991] Bekanntmachung.

Die Ehefrau des Peter Bernhard Linicus, Katha⸗ rina, geborene Thill, ohne Stand zu Trier, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Schwartz zu Trier, klagt gegen ihren genannten Ehemann Peter Bernhard Liniens, ohne Stand zu Trier, wegen Gütertrennung, mit dem Antrage: „Königliches Landgericht wolle die zwischen den Parteien bestehende gesetzliche Güter⸗

emeinschaft für aufgelöst und die Parteien für in Fütern getrennt erklären, die Parteien zum Zwecke der Auseinandersetzung und Theilung vor den König⸗ lichen Notar Bollenbeck zu Trier verweisen.“ Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist auf den 29. Mai 1894, Vormittags 9 Uhr, vor der I. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Trier anberaumt.

Trier, den 30. März 1894.

Groß, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[782]

Durch rechtskräftiges Urtheil der I. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen vom 7. Fe⸗ bruar 1894 O. 357/93 ist die zwischen den Eheleuten Schreinermeister Peter Hennes und Catharina, geb. Graaf, zu Aachen bestehende gesetz⸗ liche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt worden. Die Parteien sind zur Auseinandersetzung ihrer Ver⸗ mögensverhältnisse vor Notar Joesten zu Aachen verwiesen.

Aachen, den 29. März 1894. 3

Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts.

Schmitz, Aktuar.

783 Irc rechtskräftiges Urtheil der I. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen vom 20. Fe⸗ bruar 1894 O. 251/93 ist die zwischen den Ehe⸗ leuten Provisionsreisender Johann Arnold Stollen⸗ werk und Elise, geb. Hüttis, zu Aachen bestebende gesetzliche eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst er⸗ klärt und Gütertrennung ausgesprochen worden. Die Parteien sind zur Auseinandersetzung ihrer Ver⸗ mögensverhältnisse vor Notar Matzerath zu Aachen verwiesen. b

Aachen, den 29. März 1894.

Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts.

8 Schmitz, Aktuar.

Durch rechtskräftiges Erkenntniß der I. Zivilkammer

des Königlichen Landgerichts zu Bonn vom 5. März

1894 ist zwischen den Eheleuten Anton Esser, Tagelöhner, und Elisabeth, geb. Joist, beide zu Bonn, die Gütertrennung ausgesprochen. Weferling, c. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

1 1 Durch rechtskräftiges Urtheil der 2. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf vom 27. Februar 1894 ist zwischen den Eheleuten Albert Mihr, Kaufmann, und Klara, geb. Velten, beide zu M.⸗Gladbach, die Gütertrennung mit recht⸗ licher Wirkung vom 5. Januar 1894 an ausge⸗ sprochen worden. 8 Düsseldorf, den 22. März 1894. 3

86

1004] Durch Urtheil des Königlichen Landgerichts, 1. Zivilkammer, zu Düsseldorf vom 28. Februar 1894 ist zwischen den Eheleuten Kohlenhändler Eduard vom Wege und Elisabeth, geb. Bethmann, zu Düssel⸗ dorf die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung seit 30. Dezember 1893 ausgesprochen. 8 Düsseldorf, den 27. März 1894. 1 Bartsch, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[1005] Durch Urtheil des Königlichen Landgerichts, 1. Zivil⸗ kammer, zu Düsseldorf vom 28. Februar 1894 ist

zwischen den Eheleuten Spezereihändler Hermann Sdelhoff, und Maria, geb. Ostertag, zu Düsseldorf

die Gütertrennung mit rechtlicher irkung seit 5. Januar 1894 ausgesprochen.

Düsseldorf, den 27. März 1894. Bartsch,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[778] Durch Urtheil des Königlichen Landgerichts, 1. Zivil⸗ kammer, zu Düsseldorf vom 20. Februar 1894 ist zwischen den „Eheleuten Schreiner Paul Donath und Adele, geb. Gronen, zu Düsseldorf die Güter⸗ trennung mit rechtlicher Wirkung seit 20. Dezember 1893 ausgesprochen. Düsseldorf, den 27. März 1894.

Bartsch, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

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*

Durch Urtheil des Königlichen 1. Zivilkammer, zu Düsseldorf vom 13. 1894 ist zwischen den Eheleuten Bäcker

Landgerichts, 8 ebruar Peen

Winzen und Anna, geb. Amedick, zu Düsseldorf die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung seit 19. De⸗

ember 1893 ausgesprochen. Düsseldorf, den 27. März 1894. Bartsch, erichsschreiber des Königlichen Landgerichts

[1002]

Durch Urtheil des Königlichen Landgerichts, 1. Zivilkammer, zu Düsseldorf vom 20. Februar 1894 ist zwischen den Eheleuten Zigarrenhändler Heinrich Janssen und Anna Katharina, geb. Lange, zu Düsseldorf die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung seit 16. Dezember 1893 ausgesprochen.

Düsseldorf, den 27. März 1894. 6

. PBWBa 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[777]

Durch Urtheil des Königlichen Landgerichts 1. Zivil⸗ kammer zu Düsseldorf vom 21. Februar 1894 ist zwischen den Eheleuten Fabrikschlosser August Kops zu Düsseldorf die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung seit 27. Dezember 1893 ausgesprochen.

Düsseldorf, den 27. März 1894.

Ba tich Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[780] „Durch Urtheil der II. Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Elberfeld vom 27. Februar 1894 ist die zwischen den Eheleuten Händler Carl Zimmermann zu Barmen und der Elise, geb. Giefen, daselbst bisher bestandene eheliche Güter⸗ gemeinschaft mit Wirkung seit dem 13. Januar 1894 für aufgelöst erklärt worden.

Weber, Aktuar,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[781]

Durch Urtheil der II. Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Elberfeld vom 15. Februar 1894 ist die zwischen den Eheleuten Buchbinder Emil Silbersiepen zu Barmen und der Emma, geb. Korte, daselbst bisher bestandene echeliche Güter⸗ emeinschaft mit Wirkung seit dem 5. Januar 1894 für aufgelöst erklärt worden.

Weber, Aktuar,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [776]

Durch Urtheil der IJ. Zivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Zabern vom 6. März 1894 wurde zwischen den zu Dettweiler wohnenden Eheleuten Theodor Bienmüller, Müller, und Pauline Bau⸗ mann die Gütertrennung ausgesprochen.

Zabern, den 22. März 1894.

Der Landgerichts⸗Sekretär: Berger.

all⸗ und Invaliditäts⸗ac. Versicherung.-

4) Verkäufe, Verpachtungen. Verdingungen ꝛc. [866

Die Lieferung des Jahresbedarfs an Feuerungs⸗ material (ca. 20 cbm Kicfernholz, 2 mal ge⸗ schnitten, ca. 25 000 kg beste oberschlesische Würfel⸗ steinkohle, womöglich Gottesberger Schacht) soll ver⸗ geben werden. Angebote sind mit der Aufschrift „Brennmater'’alangebot“ versehen bis Montag, den 16. April, 12 Uhr, einzureichen. Die Lieferungsbedingungen können an den Wochentagen 12 1 Uhr beim Hauswart in der Bibliothek ein⸗ gesehen werden.

Berlin, Dorotheenstr. 9, den 2. Avpril 1894. Königliche Universitäts Biblisthek.

MIREMTemmmammmmm;mmemn

5) Verloosung ꝛc. von Werth⸗ papieren. [300] 1

Infolge der Bestimmungen des Vertrages zwischen der österreichischen Staatsverwaltung und der Krakau⸗ Oberschlesischen Eisenbahn⸗Gesellschaft vom 30. April 1850 wird am 16. April Il. J. um 9 Uhr Vor⸗ mittags die 44. Verloosung der gegen Stamm⸗ Aktien der Krakau⸗Oberschlesischen Eisenbahn hinausgegebenen Obligationen, und die 15. Verloosung der Prioritäts⸗Aktien dieser Bahn in Wien in dem dazu bestimmten Saale im Bankgebäude (Singerstraße) stattfinden.

Von der K. K. Direction der Staatsschuld.

Wien, den 30. März 1894.

6) Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.

[974]

In der heute vor Notar und Zeugen stattgefundenen Verloosung unserer Partial⸗Obligationen wur⸗ den folgende Nummern gezogen:

Stck. 8 Litt. A. über 1000

Nr. 65 160 301 312 332 526 707 708.

Stck. 9 Litt. B. über 500

Nr. 804 892 928 1257 1262 1265 1286 1291 1453.

Die Auszahlung der gezogenen Obligationen er⸗ folgt vom 1. Oktober 1894 ab mit 105 % = 1050 resp. 525 bei dem Bankhause Jaequier & Scrurius oder an unserer Kasse in den üblichen Geschäftsstunden.

Berlin, 2. April 1894.

Brauerei Pfefferberg,

vormals Schneider & Hillig. P. Schwertfeger.

612

121e Beschluß heutiger Generalversammlung ist die Reduktion unseres Aktienkapitals auf 215 000. erfolgt. Gemäß § 243 des Aktien⸗ gesetzes werden die Gläubiger der Gesellschaft auf⸗ gefordert, sich zu melden.

Straßburg, 31. März 1894. 8

Elsässische Parfümerie A.⸗G.

Der Vorstand. 8

Badenia,

Fabrik landwirthschastlicher Maschinen vorm. Söhne, Akt.⸗Ges.

Bei der heute statigehabten Verloosung von 4 ½ % igen Partial⸗Obligationen unserer Ge⸗ sellschaft sind folgende Nummern gezogen worden:

Nr. 46 90 = 2 Stück à 1000,

Nr. 143 160 194 309 344 = 5 Stück à 500, welche statutgemäß zu 105 % am 1. Juli d. J. zur Rückzahlung gelangen. Die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen hört mit dem 1. Juli D. S aguf

Weinheim, den 2. April 1894.

1 Die Direktion. Ph. Platz. A. Platz. W. Dieck mann. [985]

Concordia, Cölnische Lebens⸗Versicherungs⸗ Gesellschast.

Die Herren Akticnäre werden hiermit zu der am

Freitag, den 4. Mai a. c., Vormittags 10 Uhr, im Kasino am Augustinerplatz hierselbst abzuhaltenden ordentlichen Generalversammlung ergebenst eingeladen. Eintrittskarten werden am 1. und 2. Mai a. c. in unserem Geschäftslokale (am Wallrafsplatz) ausgegeben, woselbst auch etwaige Vollmachten zur Vertretung abwesender Aktionäre vorzulegen sind.

Zur Theilnahme an der Generalversammlung können nach Vorschrift des Statuts 42) nur solche Aktionäre zugelassen werden, die ihren Aktien⸗ besitz spätestens am 2. Februar a. c. in die Bücher der Gesellschaft haben eintragen lassen.

Gegenstände der Verhandlung:

1) Vorlegung der Bilanz und Bericht der Direktion über den Geschäftsbetrieb des ab⸗ gelaufenen Jahres.

2) Bericht des Verwaltungsraths über die vor⸗

ggenommenen Revisionen.

3) Feststellung der Dividende und Ertheilung

dder Decharge.

Köln, den 2. April 1894.

Die Direktion.

[986) Berliner Land- und Wasser-Transport- Versicherungs⸗Gesellschaft.

Die Herren Aktionäre werden zu der am Montag, den 23. April d. J., Nachmittags 1 Uhr, im Geschäftslokale der Gesellschaft, Neue Friedrich⸗ straße 54 (Börsengebäude), eine Treppe hoch, statt⸗ findenden ordentlichen Generalversammlung hiermit eingeladen.

Tagesordnung: Bericht des Vorstandes, des Aufsichtsrathes und der Revisoren. Beschlußfassung über Ertheilung der Decharge an den Vorstand und an den Aufsichtsrath. Beschlußfassung über die Gewinnvertheilung. Vornahme der Wahlen für den Aufsichtsrath sowie der Revisoren.

Die Jahresrechnung und Bilanz sowie der Vor⸗ standsbericht mit den Bemerkungen des Aufsichts⸗ rathes werden vom 7. April d. J. ab in unserm Geschäftslokale zur Einsicht der Aktionäre ausgelegt.

Berlin, den 3. April 1894.

Der Vorsitzende des Aufsichtsraths: H. Badewitz.

[1090] Oberlausitzer Jutespinnerei in Osftritz. Diejenigen Aktionäre, welche von dem Rechte auf Zuzahlung und auf Bezug von Vorzugs⸗Aktien bez. auf 1 ihrer Aktien zu Vorzugs⸗Aktien in Gemäßheit der Beschlüsse der Generalversammlungen vom 23. Oktober 1893 und vom 27. Februar 1894 keinen Gebrauch gemacht haben, werden hiermit zu einer außerordentlichen Sonder⸗Generalver⸗ sammlung Montag, den 30. April 1894, Vormittags 11 ½ Uhr, im Sitzungssaale der Dresdner Bank zu Dresden, Wilsdruffer⸗Straße Nr. 8, I. Etage, einberufen. Tagesordnung: Antrag auf Genehmigung der von den Ge⸗ neralversammlungen am 23. Oktober 1893, 27. Februar 1894 und 27. März 1894 ge⸗ faßten Beschlüsse und beschlossenen Statuten⸗ nderungen, die Gewährung von Vorzugs⸗ Aktien bez. die Abstempelung zu Vorzugs⸗ Aktien gegen Zuzahlung von 30 % und die Gewährung von auf die Hälfte zusammen⸗ gelegten Neu⸗Aktien an diejenigen Aktionäre, welche von dem Rechte der Zuzahlung keinen Gebrauch gemacht haben, betreffend. Aktionäre, welche von dem Rechte auf Zuzahlung keinen Gebrauch gemacht haben und an der General⸗

drei Tage vor der Generalversammlung, inklusive des Tages der Dresdner Bank in Dresden oder bei der Ge⸗ sellschaftskasse in Ostritz bis nach der General⸗ versammlung deponieren. Ueber die geschebene Ein⸗ reichung der Aktien beziehungsweise der Depositen⸗ quittungen ist den Aktionären ein Depositenschein auszufertigen, welcher als Einlaßkarte zur General⸗ b dient.

n demselben ist die Zahl der Stimmen anzu⸗ geben, zu welchen der Aktionär nach Maßgabe des von ihm in der vorstehend angegebenen Art nach⸗ gewiesenen Aktienbesitzes berechtigt ist. Jede Aktie zu 500 giebt eine Stimme, jede Aktie zu 1000 giebt zwei Stimmen.

Ueber obigen Gegenstand der Tagesordnung kann nach § 32 der revidierten Statuten nur durch eine Generalversammlung, in welcher mindestens die Hälfte desjenigen Grundkapitals vertreten ist, be⸗ züglich dessen vom Rechte der Zuzahlung von 30 % kein Gebrauch gemacht worden ist, und nur mit einer Mehrheit von zwei Drittheilen der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Hat sich in der Ge⸗ neralversammlung nicht die genügende Anzahl von Aktionären eingefunden, so ist eine zweite General⸗ versammlung einzuberufen, welche dann ohne Rück⸗ sich auf die Zahl der vertretenen Aktien mit ein⸗ acher Stimmenmehrheit beschließen kann. Dresden, am 3. April 1894.

Oberlausitzer Jutespinnerei in Ostritz.

er bünficeeeech. itzender.

Georg Schubert, Vor

versammlung theilnehmen wollen, müssen ihre Aktien

letzteren, bei der

[1106]

Berliner Hotel Gesellschaft.

Auf Grund des § 26 und folgende unserer Statuten werden die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Sonnabend, den 5. Mai d. F⸗ Nachmittags 2 ½ Uhr, im Kaiserhof hier⸗ selbst Eingang vom Wilhelmsplatz statt⸗ findenden ordentlichen Generalversammlung eingeladen.

Zur Theilnahme an derselben ist jeder Aktionär berechtigt. Je 10 Inhaber⸗Aktien à 300 oder eine Inhaber⸗Aktie à 1000 gewähren eine Stimme. Die Deponierung der Aktien hat bei der Deutschen Bank hier, und der Berliner Handels⸗ Gesellschaft hier mindestens sieben Tage vor der Generalversammlung also bis zum Abend des 28. April bis nach derselben und gegen Aushändigung der Legitimationskarte zu ge⸗

schehen. Tagesordnung: 1) Jahresbericht des Vorstandes, Bericht des Aufsichtsrathes über Prüfung der Jahres⸗ rechnung und der Bilanz. Beschluß über Vertheilung des Reingewinnes und Ertheilung er Decharge. Wahl zum Aufsichtsrath gemäß § 18 der Statuten. 3) Beschlußfassung über event. Abänderung des § 28 des Statuts. Berlin, den 4. April 1894. Der Vorstand. Gustav Arras.

Ordentliche

Generalversammlung der Aktionäre der Lübecker Seeversicherungs-Gesellschast von 1859 iLignidatian Freitag, den 27. April 1894, präzise 10 Uhr Vormittags, im Lokale der Gesellschaft zur Beförderung gem. Thätigkeit in Lübeck. Tagesordnung: 1) Erstattung des Jahresberichts. 2) des Rechnungsabschlusses und der Bilanz. 8 3) Wahl eines Mitgliedes des Aufsichtsraths. Der Liqnidator: . G. Ed. Tegtmeyer. [987]

Pfälzische Eisenbahnen

Ordentliche Generalversammlung

vereinigten Pfälzischen Eisenbahn⸗

Gesellschaften betr.

Die Herren Aktionäre der 3 vereinigten Pfälzische Eisenbahn⸗Gesellschaften werden gemäß der §§ 4 und 45 der Gesellschaftsfatzungen zu der im Direktions gebäude zu Ludwigshafen am Rhein abzuhaltenden ordentlichen Generalversammlung auf Don⸗ nerstag, den 10. Mai 1894, Vormittags 10 Uhr, ergebenst eingeladen.

Tagesordnung:

I. Vorlage der Bilanz, der Gewinn⸗ und Verlustrechnung sowie des Geschäftsberichtes der Direktion pro 1893. -

II. Verbescheidung der Jahresrechnungen pro 1893 gemäß § 45 Ziff. 2 der Satzungen.

.Verfügung über den vorhandenen Reingewinn nach Maßgabe der Fusionsgrundlagen. Antrag der Verwaltung:

„Die Generalversammlung wolle genehmigen, daß auf Grund der im Geschäftsberichte pro 1893 Seite 18 bis 22 gegebenen Begründung zur Ausführung verschiedener Erweiterungs⸗ und Ergänzungsbauten sowie zur Beschaffung von Lokomotiven und Hhhh das Bau⸗ und Einrichtungskapital der Pfälzi⸗ schen Ludwigsbahn um den Betrag von 2 616 000 oder bei Annahme eines niedrigeren Zinsfußes als von 4 % um eine entsprechend größere Summe erhöht und die Geldbeschaffung bis zum Belaufe der Gesammt⸗ summe im Wege eines Prioritäts⸗Anlehens bewerkstelligt werde, alles dieses in der Voraussetzung, daß und insoweit die Kgl. Staatsregierung diesem Antrage die Genehmi⸗ gung ertheilen und gemäß § 26 der Satzungen und Ziffer VI. der Fusionsgrundlagen die Zinsgarantie auf diese Kapitalerhöhung aus⸗ dehnen wird.“

V. Erneuerungswahl für die vier nach dem Dienst⸗ alter austretenden Mitglieder des gemeinschaft⸗ lichen Verwaltungsrathes gemäß Ziffer I. der Fusonsgrundlagen und § 52 bezw. Zusatz zu § 47 der Satzungen.

. Wahl zwei neuer Mitglieder des Verwaltungs⸗ rathes an Stelle der verstorbenen Herren Hofrath Benzino und Kommerzien⸗Rath

Kalàrcher gemäß § 49 Absatz 2 der Satzungen.

VII. Abänderung des § 85 Litt. c. der Gesellschafts⸗

Satzungen. h

Die Bilanz, Gewinn⸗ und Verlustrechnung sowie der Geschäftsbericht pro 1893 liegen vom 24. April ab in Zimmer Nr. 1 des Hauptkassegebäudes dahier zur Einsicht der Herren Aktionäre auf.

Ueber andere als die in vorstehender Tagesordnung bezeichneten Gegenstände kann in der General⸗ versammlung nur dann Beschluß gefaßt werden, wenn solche nach § 45 Ziff. 6 der Satzungen bezw. Art. 238 Abs. 2 des Reichsgesetzes vom 18. Juli 1884 mindestens eine Woche vorher bei dem unter⸗ zeichneten Vorstande angemeldet worden sind.

Herren Aktionäre der drei vereinigten Bahngesellschaften, welche der Versammlung bei⸗ wohnen wollen, haben sich längstens bis zum 3. Mai d. Js. auf dem Bureau der Direktion zu Ludwigshafen am Rhein über ihren Aktien⸗ besitz entweder durch Vorzeigung der Originalaktien oder ein nach Nummern geordnetes, amtlich be⸗

laubigtes Verzeichniß auszuweisen, wogegen die er⸗

soedee en Einlaßkarten abgegeben werden.

Nach den Fusionsbestimmungen wird in der ge⸗

meinschaftlichen Generalversammlung jede Aktie der

Ludwigsbahn für zwei Aktien gerechnet.

Ludwigshafen a. Rh., 2. April 1894.

Der Vorstand

des Verwaltungsrathes der Pfälzischen Eisenbahnen.

M J. v. Neumayer,

[391]

der

Kgl. Geheimer Hofrath⸗