1894 / 85 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Apr 1894 18:00:01 GMT) scan diff

8 8 .8

Zer Bezugspreis brträgt vierteljährlich 4 50 ₰.

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;

für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition

SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern kosten 25 ₰.

1 Insertionspreis für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰. 1 Inserate nimmt an:

die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers

und KAöniglich Preußischen Stants-Anzeigers

Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Major Bücking, Bataillons⸗Kommandeur im Fuß⸗ Artillerie⸗Regiment Nr. 10, bihe im Kriegs⸗Ministerium, dem Eisenbahn⸗ Bau⸗ und Betriebs⸗Inspektor, Baurath Lorentz zu Greifswald, dem Rechtsanwalt, Justiz⸗Rath Seligmann zu Koblenz, dem Oberlehrer a. D., dgfe Schmitthenner zu Wiesbaden, dem Oberlehrer a. D., Professor Dr. Wagner zu Fulda, dem bisherigen Rentmeister, Haupt⸗ mann a. D. Schmidt zu Völklingen im Kreise Saarbrücken und dem Veterinär⸗Assessor a. D. Steffen zu Charlotten⸗ burg, bisher zu Magdeburg, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse General⸗Landschafts⸗Hauptkassen⸗Rendanten a. D. Solbrig zu Breslau den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, sten evangelischen Lehrer Weise zu Merzdorf im Kreise Züllichau⸗Schwiebus den Adler der Inhaber des Königlichen aus⸗Ordens von Hohenzollern, dem Gerichtsdiener a. D. Jens zu Heiligenhafen im Kreise Oldenburg das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, sowie dem früheren Gemeinde⸗Vorsteher Karl Baer zu Seidlitz im Kreise Oppeln, dem Gerichtsvollzieher a. D. Johannsen zu Pellworm im Kreise Husum, den Gefangen⸗Aufsehern a. D. Lange zu Berlin und Utech zu Hohen⸗Neuendorf bei Stolpe i. Mark, bisher zu Berlin, und dem Schafmeister Wilhelm Haufschild zu Grunzig im Kreise Meseritz das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar: der vierten Klasse des Königlich bayerischen Verdienst⸗Ordens vom heiligen Michael und des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Großherzoglich hessischen Verdienst⸗Ordens Philipp's des Großmüthigen: dem Ober⸗Betriebs⸗Inspektor der Hessischen Ludwigsbahn Kneib zu Mainz; des Offizierkreuzes des Königlich sächsischen Albrechts⸗Ordens: dem Rittergutsbesitzer, Hauptmann a. D. Grafen von

Schweinitz und Crain auf Berghof im Kreise Schweidnitz;

des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich württembergischen Friedrichs⸗Ordens: dem Theilhaber und ständigen Vertreter der Zechen⸗ und Kohlenrhederei⸗Firma Kannengießer zu Mülheim a. d. Ruhr Louis Kannengießer;

des Ehrenkreuzes zweiter Klasse des Großherzoglich oldenburgischen Haus⸗ und Verdienst⸗Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig: den im Dienst Seiner Königlichen Hoheit des Landgrafen von Hessen stehenden Küchenmeister Ledebur und Kammer⸗ diener Stamer, beide zu Kesselstadt, Kreis Hanau;

der dem Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus⸗ Orden affiliierten Verdienst⸗Medaille in Silber:

dem im Dienst Seiner Durchlaucht des Prinzen Friedrich Ge kwollern stehenden Lakaien Hermann Klatt zu

ferner: 18 9 1 des Offizierkreuzes des Königlich italienischen St. Mauritius⸗ und Lazarus⸗Ordens:

dem Kriminal⸗Kommissar Grafen von Stillfried zu Berlin; des Ritterkreuzes des Ordens der Königlich italienischen Krone:

dem aus Hannover gebürtigen Kaufmann Julius Haus⸗ mann zu Mailand;

ddes Ritterkreuzes des französischen Ordens .“ der Ehrenlegion: dem aus Greifenhagen in Pommern gebürtigen Kanzlei⸗ Sekretär bei der Königlich bayerischen Gesandtschaft in Paris Hermann Rindfle gsch. des Ritterkreuzes des Königlich spanischen Ordens Isabella's der Katholischen: dem aus Gevelsberg im Kreise Schwelm gebürtigen spanischen Vize⸗Konsul Schürhoff zu Birmingham; der Königlich dänischen Belohnungs⸗Medaille b in Gold: dem im Dienst Seiner Königlichen Hoheit des Landgrafen von Hessen stehenden Kammerdiener Haußner zu Kesselstadt,

Kreis Hanau; sowie

der Königlich dänischen Belohnungs⸗Medaille in Silber: dem im Dienst Seiner Königlichen Hoheit des Landgrafen von Hessen stehenden Hoflakaien Stein zu Kesselstadt, Kreis Hanau ö11“ 8

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Ober⸗Inspektor der direkten Steuern, Steuer⸗Rath Günther, sowie die Enregistrements⸗Ober⸗Inspektoren, Re⸗ gierungs⸗Räthe Schmucker und Dr. Schneider in Straß⸗ burg zu Kaiserlichen Regierungs⸗Räthen bei der Direktion der direkten Steuern in Straßburg zu ernennen.

Einfuhr und Ausfuhr von Zucker im Monat März.

1894 1893

Einfuhr 100 kg netto

von ausländischem Zucker in den freien Verkehr: Raffinierter Zucker Rohzucker. auf Niederlagen: Raffinierter Zucker Rohzucker..

Ausfuhr: von inländischem Zucker der Klasse:

2 16“ Zuckersteuergesetzes b

501 601 236 198 6 482

829 675 437 821 3 784 von ausländischem Zucker aus Niederlagen: Roffineerter Suu“ 14““

Berlin, den

1“

10. April 1894. Kaiserliches Statistisches Amt. In Vertretung: Herzog.

Königreich Preußen.

RFeiannimnachang,

betreffend die akademische Voörbildung Prüfung der Archiv⸗Aspiranten.

I. Behufs zweckmäßiger Vorbereitung auf den preußischen Staats⸗Archivdienst werden die Aspiranten auf die Beachtung nachstehender Gesichtspunkte hingewiesen:

1) Zum Verständniß des Wortinhalts der archivalischen Dokumente bedarf es eingehender Vertrautheit mit Paläo⸗

raphie, Diplomatik und Chronologie, sowie ausreichender Kenninise in den darin zumeist gebrauchten Sprachen, Latei⸗ nisch, Mittelhochdeutsch, Mittelniederdeutsch und Französisch.

2) Zur richtigen Auffassung und Verwerthung des Sach⸗ inhalts der Dokumente gehört ferner die Kenntniß der Ge⸗ schichte Deutschlands im Mittelalter und in der Reformations⸗ zeit, der Geschichte Brandenburg⸗Preußens in älterer und neuerer Zeit, der deutschen Territorialgeschichte in Uebersicht und der mittelalterlichen Kunstgeschichte.

3) Aus dem Gebiete der Rechts⸗ und Staatswissenschaften müssen hinzutreten: als allgemeine Einführung Encyklopädie des Rechts oder; Institutionen des Römischen Rechts, ferner deutsche Staats⸗ und Rechtsgeschichte, deutsches Staatsrecht, preußisches Verwaltungsrecht und dessen Geschichte, Kirchen⸗ recht, Nationalökonomie und Finanzwissenschaft.

4) Endlich ist dem Archivbeamten unentbehrlich das ge⸗ naue Verständniß der Archivwissenschaft und der praktischen Archivkunde. 1

5) Den Archiv⸗Aspiranten wird daher die Anhörung von Vorlesungen über die zu 1—4 bezeichneten Disziplinen und die Theilnahme an Uebungen aus dem Gebiete derselben empfohlen. Insbesondere ist es unerläßlich, daß dieselben mit Erfolg mindestens zwei Semester einem Seminar für die historischen Hilfswissenschaften, zwei Semester einem historischen, ein Semester einem besch htelogischen Seminar als Mit⸗ glieder angehört und mindestens ein Semester an Uebungen über Archivkunde theilgenommen haben. 1 1

6) Im übrigen bleibt die Auswahl, sowie die Reihenfolge der Vorlesungen dem Ermessen der Aspiranten überlassen.

7) An der Universität Marburg ist ein Seminar für ge⸗ schichtliche Hilfswissenschaften mit der besonderen Aufgabe er⸗ richtet, bei seiner Thätigkeit auf diesem Wissenschaftsgebiete vorzugsweise auf die Ausbildung von Archiv⸗Aspiranten Be⸗

und die

dacht zu nehmen. Auch werden seitens des Staats⸗Archivars des Marburger Staats⸗Archivs an der dortigen Universität Vorlesungen über Inec chs und praktische Uebungen zur Vorbereitung auf den Archivdienst gehalten.

Es hat dies jedoch nicht den Zweck, das Studium an der Universität Marburg für die Archiv⸗Aspiranten obligatorisch zu machen. Vielmehr steht denselben die Wahl der Universität innerhalb des Reichsgebietes frei.

8) Die Dauer der Studienzeit ist mindestens auf sechs Semester, wenn irgend möglich aber auf sieben oder acht Semester zu bemessen.

II. Die Zulassung zum Archivdienste ist von der Ab⸗ legung einer Prüfung abhängig. Dieselbe erfolgt nach Maß⸗ abe der von dem Präsidenten des Staats⸗Ministeriums er⸗ assenen, in der Anlage beigefügten Prüfungsordnung vom heutigen Tage.

Berlin, den 6. April 1894.

Der Präsident Der Minister deszs der geistlichen Unterrichts⸗ und Staats⸗Ministeriums. Medizinal⸗Angelegenheiten.

Graf zu Eulenburg. Dr. Bosse.

9 8

u““ Prüfungsordnung für die Archiv⸗Aspiranten.

§ 1.

Die Prüfung der Archiv⸗Aspiranten erfolgt durch die in Marburg eingerichtete Prüfungskommission.

Die Prüfungskommission besteht aus dem jeweiligen Staats⸗ Archivar des dortigen Staats⸗Archivs und vier Prosessoren der Universität, welche vorzugsweise dem Kreise der Vertreter der Geschichte, der Rechtswissenschaft, der historischen Hilfswissen⸗ schaften und der deutschen Philologie zu entnehmen sind.

Die vier akademischen Mitglieder der Kommission werden von der Archivverwaltung im Einvernehmen mit der Unter⸗ richtsverwaltung auf drei Jahre ernannt. Scheidet eines der⸗ selben während dieser Zeit aus, so wird ein Ersatz für die Restzeit bestellt.

3

Der jeweilige Direktor der Staats⸗Archive ist Ehrenvor⸗ sitzender der Kommission. Er führt, wenn er anwesend ist, den Vorsitz, nimmt die Aufsicht über die Geschäftsthätigkeit der Kommission wahr und hat das Recht, jeder Zeit Berichte veß derselben zu erfordern und sich ihre Akten vorlegen zu assen.

§ 4.

Für die regelmäßige Geschäftsführung der Kommission wird von der Archivverwaltung im Einvernehmen mit der Unterrichtsverwaltung eines der akademischen Mitglieder zum Vorsitzenden bestellt. Der Vorsitzende entscheidet über die Zu⸗ lassung der Kandidaten zur Prüfung, setzt die Prüfungstermine an, leitet die Prüfungen, führt das Geschäftsjournal, zeichnet die geschäftliche Korrespondenz und verwahrt die Akten der Kommission. 8 . 88

„Die Meldung zur Prüfung ist dem Vorsitzenden der Kom⸗ mission einzureichen.

Derselben sind beizufügen:

1) das Reifezeugniß eines deutschen humanistischen Gym⸗ nasiums,

2) die akademischen Abgangszeugnisse, aus welchen hervor⸗ geht, daß der Kandidat mindestens sechs Semester an einer Universität des Deutschen Reichs studiert hat,

3) der durch persönliche Zeugnisse der akademischen Lehrer zu erbringende Nachweis, daß er mit Erfolg mindestens zwei Semester einem Seminar für die historischen Hülfswissen⸗ schaften, zwei Semester einem hiützrisch zwei Semester einem deutschphilologischen Seminar als Mitglied angehört und mindestens ein Semester an Uebungen über Archivkunde theil⸗ genommen hat,

4) eine ärztliche Gesundheitsbescheinigung,

5) das Zeugniß über die Mililärverhaltaisse

6) fünfzig Mark Prüfungsgebühren.

§ 6. Die Prüfung ist eine m uüliche und erfanht in dauernder

Anwesenheit sämmtlicher Mitglieder der Kommission.

Sie erstreckt sich auf deutsche, für die neuere Zeit ins⸗ besondere preußische Geschichte, auf deutsche Rechtsgeschichte, auf preußisches Staats⸗ und Verwaltungsrecht und deren Ge⸗ schichte, sowie auf die Histoetschen Hilfswissenschaften, wobei Fragen über die Kenntnisse des Kandidaten in der lateinischen, mittelhoch⸗ und mittelniederdeutschen sowie in der französischen Sprache anzuschließen sind.

Hat der Kandidat an den von dem Staats⸗Archivar ge⸗ leiteten Uebungen in der Archivkunde theilgenommen oder unter 88 Leitung bereits im Staats⸗Archiv praktisch ge⸗ arbeitet, so hat der letztere am Schluß der Prüfung über die Fortschritte desselben in der zu berichten.

Im allgemeinen geht die Aufgabe der Prüfung dahin, nicht so sehr den Besitz eines weitlaͤufigen Memorierstoffs bei