das wir hier geltend machen, ist in dem Kommunalgesetz ganz konsequent durchgeführt für alle Kommunen, und wenn die Kommunen solche
Nun sagt der Herr Vorredner, um auch auf die materielle Seite einzugehen, diese Schiffer wären gar nicht Interessenten, und es sei ungerecht, ihnen überhaupt Gebühren abzunehmen. Wenn man aber den Standpunkt der Kompetenz festhält, so hat die Frage, ob eine Gebühr im einzelnen Fall zu erheben ist, diejenige Behörde zu ent⸗ scheiden, welche kompetent ist, die Gebühren überhaupt aufzulegen. Das Haus kann vielleicht seine Ansicht aussprechen, daß die Staats⸗ regierung von dieser Befugniß im einzelnen Fall keinen zweckmäßigen Gebrauch gemacht hat. Aber wenn die Staatsregierung verfassungs⸗ mäßig berechtigt ist, solche Gebühren aufzuerlegen, so ist sie auch allein kompetent, darüber zu entscheiden, von welchen Personen diese Gebühren zu erheben sind.
Was aber die innere Zweckmäßigkeit und Berechtigung einer solchen Gebühr betrifft, so glaube ich, irrt sich der Herr Vorredner noch mehr, denn wie lag die Sache? Es wurde bei Auftreten der Cholera in den Grenzgebieten von Rußland ganz ernstlich erwogen und von einer Reihe von Männern der Sanitätspolizei, von sachkundigen Männern auf diesem Gebiet empfohlen, die Grenze überhaupt zu sperren. Von anderer Seite wurde der Vorschlag gemacht, eine Art Quarantäne einzurichten für die betreffenden Schiffer oder Flößer; endlich wählte man den mildesten Weg, derartige Stationen ein⸗ zurichten, wo die Schiffe untersucht, desinfiziert, ärztliche Hilfe zur Disposition gestellt und gutes Wasser verabreicht wurde. Es wurden diese Stationen sogar als Lazarethe eingerichtet. Nun weiß man aus der Er⸗ fahrung, wie gerade die Cholerakontagia sich auf dem Wasser in so gefährlicher Weise verbreiten, und wie gerade diejenigen, die das Wasser befahren, persönlich am allermeisten gefährdet sind, von der Cholera ergriffen zu werden. Diese Maßregeln sind also direkt und wesentlich im Interesse gerade dieser Personen getroffen worden. Daß dabei auch ein allgemeines Interesse vorliegt, durch eine genügende Kontrole dieser Personen, die den Fluß hinauf⸗ und hinunterfahren, die Ver⸗ breitung der Cholera ins Land hinein zu verhüten, ist ja zweifellos richtig. Gerade deswegen hat man gesagt, zwei Drittel der Gesammt⸗ kosten soll die Allgemeinheit übernehmen. Aber es ist billig, da es sich um ein höheres Interesse auch der betheiligten Schiffahrtsbevölke⸗ rung handelt, sie wenigstens zu einem mäßigen Theil mit heran⸗ zuziehen.
Ich glaube, wenn man sich einen charakteristischen Fall, wo eine
Mitheranziehung der vorzugsweise Betheiligten in Frage kommt, ge⸗ wissermaßen in einem Lehrbuch konstruieren wollte, um ein Beispiel zu geben, wodurch sich eine Gebühr unterscheidet beispielsweise von einer Abgabe, so hätte man kaum einen charakteristischeren Fall finden können, als den vorliegenden. Nun habe ich in der Kommission zu⸗ gegeben, daß bei der Unmöglichkeit, sowohl die Gesammtkosten als die Einnahmen durch die Beiträge der Betheiligten das erste Mal zu⸗ treffend zu berechnen, die Gebühr zu hoch gewesen und über das Verhältniß von †: K hinübergegangen ist. Ich habe die bestimmte Absicht der Staatsregierung ausgesprochen, in dieser Beziehung jetzt Aenderungen eintreten zu lassen. Die Gebühren werden sich also erheblich ermäßigen. Es wird auch wahrscheinlich ein anderes Verhältniß, welches vielleicht etwas zu ungünstig für die Flößer ursprünglich gegriffen war, zwischen den eigentlichen Schiffern und Flößern eintreten. Aber die Gebühr selbst zu dem Zweck und in dem Wesen, wie ich es geschildert habe, zu erheben, war durchaus berechtigt und auch der Billigkeit entsprechend, und wenn der Landrath des vorzugsweise betheiligten Kreises Brom⸗ berg selbst anerkennt, daß nunmehr die Klagen und Beschwerden, die bisher erhoben sind, wohl beseitigt sein könnten, so wäre ich der Meinung, es könnte der Abg. Gothein sich auch dabei beruhigen, Abg. von Buch (kons.): Die Anschauung des Abg. Gothein wurde in der Budgetkommission von keiner Seite getheilt, sondern allgemein wurde das Recht der Staatsregierung zu solchen Maß⸗ regeln zum Schutze des Landes anerkannt. Es würde unbillig sein, wenn die Kosten insgesammt auf die Staatskasse übernommen wür⸗ den, da an dem Verkehr die Schiffer und die hinter ihnen stehenden
Händler ein Interesse haben. Man, hat allgemein noch weitere Sperrmaßregeln gefordert, als die Regierung angeordnet hat.
Abg. Gothein (fr. Vg.): Die Maßregeln selbst bemängele ich nicht; ich tadele es nur, daß die Schiffer als die Interessenten be⸗ lastet werden, während die G offenkundig im Interesse der gesammten Bevölkerung getroffen wurde. Wohin würden wir kommen, wenn jede Stadtgemeinde Gebühren für solche Einrich⸗ tungen erhebt, die vielleicht ganz unzweckmäßig sind?
Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
Meine Herren! Der Herr Vorredner spricht immer von einer unnöthigen Verkehrsbeschränkung, Die Sache liegt genau umgekehrt, wie der Herr Abg. von Buch schon dargelegt hat. Wenn wir diese Einrichtung, für deren Benutzung Gebühren erhoben werden sollen, nicht getroffen hätten, so wäre nichts Anderes übrig geblieben, als die Grenze überhaupt zu sperren. Ja, ich kann aus dem Bericht des Herrn Ober⸗Präsidenten von Westpreußen konstatieren, daß die öffent⸗ liche Meinung in Westpreußen gerade dies Verlangen gestellt hat. (Sehr richtig! rechts.) Die Staatsregierung ist es gewesen, welche durch diese milderen Maßregeln die Erhaltung des Verkehrs ermög⸗ lichte, und daß dies ganz entschieden im Interesse der Flößer und Schiffer lag; daß sie dabei eine besonderes separates Interesse hatten, in ihrem Betrieb nicht gestört zu werden, kann doch kein Mensch bezwei⸗ feln. Aber gegenüber den nochmaligen Behauptungen des Herrn Vor⸗ redners muß ich nochmals darauf zurückkommen, wie er sich die Sache eigentlich konstruiert. Er bestreitet der Staatsregierung nicht die Be⸗ fugniß, für gewisse Fälle Gebühren zu erheben. Gut, wenn die Staatsregierung dazu befugt ist, wer soll dann entscheiden, von welchen Personen die Gebühren zu erheben sind? (Zuruf rechts: Der Abg. Gothein! Heiterkeit.) Das kann doch nur die Staatsregierung, und nicht der Herr Abg. Gothein, darüber kann nicht der geringste Zweifel sein.
Ich habe ausführlich dargelegt — ich will nicht darauf zurück⸗ kommen, Herr von Buch hat es ebenfalls scharf hervorgehoben —, daß hier allerdings ein besonderes, vorzugsweises Interesse der betheiligten Schiffer und Flößer vorliegt. Gewiß ist, wie ich schon sagte, das ganze Land hier auch interessirt, und daher sind ja auch zwei Drittel der Kosten auf den Staat genommen. Dies Prinzip,
Gebühren erheben, so handeln sie in Zukunft ganz ihrem verfassungs⸗
mäßigen Recht entsprechend, und die Kommunen werden — das kann
(sehr richtig!),
ihnen zutrauen — nicht, wie der Herr Vorredner an⸗ immt, diese Gebühren von beliebigen Personen erheben sondern von denjenigen Personen, welche wirklich
vorzugsweise ein Interesse daran haben. Selbst wenn der
Herr Vorredner Recht hätte, daß hier eigentlich zweckmäßig
Gebühren nicht hätten erhoben werden dürfen, ist der Antrag doch nicht zutreffend, weil er in die von ihm selbst anerkannte Kompetenz, das verfassungsmäßige Recht der Staatsregierung, eingreift, solche Gebühren nach ihrer Auffassung einzuführen und richtig zu bemessen. Ist denn schon jemals Klage darüber geführt, daß für Desinfektions⸗ anstalten, die die Kommunen einrichten, Gebühren erhoben sind? Da kann man ebenso gut sagen: für diese Des⸗ infektionsastalten giebt es keine ganz besonders Interessierte, sondern die Allgemeinheit ist dabei interessiert. Gewiß ist die All⸗ gemeinheit interessiert; aber diejenigen, die da vor Krankheit geschützt werden, sind vorzugsweise interessiert, genau so wie bei den Kranken⸗ häusern. Ich bitte nochmals, den Antrag abzulehnen.
Abg. von Schalscha (Zentr.): Daß jemand, der desinfiziert worden, darüber ungehalten ist, daß er dafür bezahlen soll, ist begreif⸗ lich; aber daß jemand, der diese unangenehme Prozedur nicht an sich hat vornehmen lassen, sich darüber aufhält, ist doch wunderbar. Sollen denn die Leute, welche mit einer die Ansteckungsgefahr in sich bergenden Person in Berührung kommen, derselben ausweichen?
Abg. Dr. Sattler (nl.): Herr Gothein hätte in der Budget⸗ kommission seinen juristischen Scarsfinn an uns versuchen sollen, heute hat er doch wirklich keine Aussicht.
Unter Ablehnung des Antrags Gothein wird der Titel genehmigt.
Damit ist die zweite Berathung des Etats erledigt.
Es folgt die zweite Berathung des Etats⸗ und des An⸗ leihegesetzes; beide werden angenommen mit einem von den Abgg. Olzem (nl.) und Freiherr von Zedlitz (fr. kons.) beantragten Zusatz, wonach die bis zur gesetzlichen Fest⸗ stellung des Etats innerhalb der Grenzen desselben geleisteten Ausgaben nachträglich genehmigt werden.
Finanz⸗Minister Dr. Miquel: Ich habe dem hohen Hause namens der Staatsregierung zu er⸗ klären, daß sie mit dem Inhalt dieses Antrages der Herren Abgg. Olzem und Genossen, den § 2a in dieser Weise einzufügen, ein⸗ verstanden ist.
Ohne Debatte wird der Nachtrags⸗Etat wegen der “ der Eisenbahnverwaltung in zweiter Berathung genehmigt.
Der Gesetzentwurf, betreffend Regelung der Ver⸗ hältnisse der bei der Umgestaltung der Eisenbahn⸗ behörden nicht zur Verwendung gelangenden Be⸗ amten wird der Budgetkommission überwiesen.
Schluß 3 Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 11 Uhr. (Erste Lesung des Kirchengesetzes.) 8
Statistik und Vorkswirthschaft
Geburts⸗ und Sterblichkeitsverhältnisse in fünf deutschen Großstaädten im Jahre 1893. Ueber die wichtigsten Vorgänge der Bevölkerungsbewegung im Jahre 1893 liegen bereits für gun der größten deutschen Städte, nämlich für Berlin, reslau, München, Dresden und Hamburg, Angaben vor, welche wir im Folgenden zusammenstellen: Nach den von den betreffenden statistischen Aemtern aufgestellten Tabellen wurden im Jahre 1893 ; todt⸗ auf 1000
lebend⸗ geboren geboren Einwohner 11I1q 1503 30,7 C11“ 403 36,0 München 13 633 492 14 125 36,7 Dresden . b 9 951 406 10 357 33,5 Harnburg 21 350 643 21 993 37,8
Hierbei ist die mittlere Bevölkerung (Einwohnerzahl) der Städte wie folgt angenommen: Berlin zu 1 669 133, Breslau zu 352 457, München zu 385 000, Dresden zu 308 930 und Hamburg (einschließlich der Vororte) zu 581 608.
Aus der obigen LE1111“““ sich, daß die Todt⸗ eborenen in Berlin 2,93 %, in Breslau 3,17, ünchen 3,48, resden 3,92 und in Hamburg, 2,92 % aller Geborenen ausmachten,
mithin der Antheil derselben in der sächsischen Hauptstadt am größten, in Hamburg aber am geringsten war. Für Berlin, Breslau, München und Hamburg liegen auch Angaben über die außerehelich geborenen Kinder vor; die Zahl derselben belief sich in der Reichs⸗Hauptstadt auf 6933 oder 13,54 %, in Breslau auf 2029 oder 15,97, in München auf 4157 oder 29,43 und in Hamburg auf 2631 oder 11,96 % aller Geborenen; sie war also in der bayerischen Hauptstadt verhältnißmäßig mehr als noch einmal so groß als in Hamburg und Berlin und nahezu doppelt so groß als in Breslau. 1
Aehnlich verschieden wie die Geburts⸗ gestalteten sich auch die Sterblichkeitsverhältnisse in den fünf Berichtsstädten.
Es starben (mit Ausschluß der Fopteborenen,
“ männl. weibl. überhaupt auf 1000 Peroney Einwohner
Berlin. 17 326 21,6
Bres lau
28 4 9 29,2 München. 1 26,2 Dresden 3 751 7 250 23,5 Hamburg
6 396 E 11 903 20,5.
Der Ueberschuß der Geborenen über die Gestorbenen oder die natürliche Bevölkerungszunahme betrug in in in in in Berlin Breslau München Dresden Hamburg 13 ,678 2 017 3 558 2 701 9 447 auf 1000 Ein⸗ 85 5,
wohner. 8,2 9,2 8,7 16,2
Der außerordentlich hohe Ueberschuß der Lebendgeborenen über die Gestorbenen in Hamburg ist vorwiegend den sehr günstigen Sterb⸗ lichkeitsverhältnissen im Berichtsjahre und den außerordentlich un⸗ günstigen des Vorjahres zuzuschreiben. Wie stets beim Auftreten einer großen Seuche sind auch der Cholergepidemie des Jahres 1892 in Hamburg neben den Kindern in erster Linie viele kränkliche und schwache ältere Personen zum Opfer gefallen, sodaß eine gesundere, Bevölkerung zurückblieb. Die Folge davon war eine erhöhte Geburts⸗ und eine so geringe Sterblichkeitsziffer für 1893, wie sie seit 30 Jahren (1864) noch nicht beobachtet worden ist.
Die Zahl der Todesfälle wird, wie bekannt, in hervorragendem Maße von der Sterblichkeit der Kinder im ersten Lebens⸗ jahre beeinflußt. Wir stellen deshalb die betreffenden Zahlen hier⸗ unter zusammen. Es starben: . , 1
in in in in in
Berlin Breslau München Dresden Hamburg Kinder im 1. Lebens jahre 12 607 3597 4204 2319 4108 in Prozent aller Gestor⸗
111“ Die Säuglingssterblichkeit in Berlin, Breslau und Hamburg war darnach ziemlich gleich groß; dagegen war dieselbe in Dresden nicht unerheblich günstiger und in München bedeutend höher als in den anderen Berichtsstä
“
überhaupt geboren 51 213 12 705
in
Berlin Breslau.
36 032 10 285 10 075 *)
18 706 5 335
5 349
absolut.
v11414“
144“ *) Einschließlich sechs aufgefundener Leichen, für welche das Ge⸗ schlecht nicht angegeben ist. 1“ 88
reichUngarn wie auf dem ganzen Kontinent Europas
Nach den wichtigeren Todesursachen ergab sich Folgendes: Es starben
in München 70
b in in in in in an Berlin Breslau München Dresden Hambu
bb11X4X4“ — — 1 28
Masern u. Rötheln -
EEEb11““ 469 33
Diphtherie u. Kroup. 1 643 409
Keuchhusten. 608 146
Unterleibstyphus . 160 35
Kindbettfieber .. 179 21
Lungenschwindsucht —
(einschl. Lungenblutung) 4 451 1 268
Lungen⸗ und Brustfell⸗
Entzündung ꝛc. 4 258 1 365
Magen⸗ u. Darmkatarrh
und ⸗Entzündung 2 567 904
Brechdurchfall 6 2 109 263
allen übrigen Krank⸗ “
heiten . 1147 625 58883 5 155 3 540 7 050.
Bei Lungen⸗ und E“ ꝛc. sind Lungenentzündung nach Masern sowie die akuten Erkrankungen der Athmungsorgane miteingerechnet. Unter den Sterbefällen an allen übrigen Krankheiten befanden sich in Berlin 336, in Breslau 76, in Dresden 103 und in Hamburg 131 Todesfälle an Influenza (Grippe).
Außer den an vorstehend verzeichneten Todesursachen Gestorbenen sind noch eine Anzahl Personen auf gewaltsame Weise ums Leben gekommen, und zwar
in in in in durch Berlin Breslau Dresden Hamburg Verunglückung . . 347 131 75 298 Selbstmord 505 148 127 225 Mord und Todt⸗ Ih 8 2 6 4 zusammen 860 281 145 206 525. Im ganzen ergiebt sich aus den vorstehenden Angaben, daß wie ewöhnlich die Lungenkrankheiten auch im Jahre 1893 die meisten pfer — ein Fünftel bis ein Viertel aller Todesfälle und mehr — gefordert haben. Bei den übrigen Todesursachen weisen die fünf Städte wesentliche Verschiedenheiten auf, z. B. Berlin und Breslau verhältnißmäßig hohe Sterblichkeiten an Diphtherie und Kroup sowie an Keuchhusten, München an den Krankheiten der Verdauungsorgane, den speziell an Brechdurchfall. - Die Handelspolitik Oesterreich⸗Ungarns
on 1875 bis 1892 in ihrem Verhältniß zum Deutschen Reich und zu
dem westlichen Europa dargestellt von Dr. Johann von Bazant. Pr. 4 ℳ Leipzig, Verlag von Duncker u. Humblot.
Das von Schmoller herausgegebene Sammelwerk „Die Handels⸗ politik der wichtigeren Kulturstaaten in den letzten Jahrzehnten“ ent⸗ hält aus der Feder von Dr. Alexander Peez im ersten Bande eine Darstellung der Handelspolitik Oesterreich⸗Ungarns. Ursprünglich sollte der Sektionschef im österreichischen Handels⸗Ministerium Dr. von Bazant jene Bearbeitung übernehmen, er war aber daran ver⸗ hindert. Jetzt nun, nachdem er im Jahre 1893 aus dem Handels⸗Ministerium geschieden, hat er seine frühere Absicht verwirklicht und die vorliegende Schrift, die keinen Theil jener Sammlung bilden soll, selbständig erscheinen lassen. Herr Dr. von Bazant war von 1876 bis 1881 als Zollreferent Mitarbeiter verschiedener österreichischer Handels⸗Minister und leitete in Verbindung mit einem Vertreter Ungarns die früheren Verhandlungen mit den Vertretern fremder Staaten und besonders auch des Deutschen Reichs. Er darf also auf diesem Gebiete besondere Kenntnisse und Sach⸗ verständigkeit für sich in Anspruch nehmen. Die vorliegende Arbeit, welche eine Uebersicht über die Entwickelung der österreichischen Handelspolitik giebt, insbesondere die Darlegung der Zu⸗ stände vor Abschluß der jetzigen Verträge wie die Dar⸗ stellung der Zollverhandlungen, wird besonders in Deutschland interessieren, ist aber auch an sich ein werthvoller Beitrag zu der Geschichte der Handelspolitik überhaupt. Mit Bezug auf die letzten Jahre wird auf Seite 103 u. ff. ziffermäßig ausgeführt, daß die vor Abschluß der jetzigen Verträge eingeführten deutschen Zölle auf Rohstoffe und Nahrungsmittel die Einfuhr aus Oesterreich⸗Ungarn nur zum theil einschränkten, während der Protektionismus Oesterreichs auf die Einfuhr von Fabrikaten aus Deutschland seine volle be⸗ absichtigte Wirkung geäußert und dessen Einfuhr theils zurück⸗ gedrängt, theils an der weiteren Zunahme verhindert hatte. Es folgt dann (Seite 123 u. ff.) die historische Darstellung der am 3. November 1890 eingeleiteten Zollverhandlungen. Es heißt da: „Die Verhandlungen mit Deutschland waren nicht leicht. Die größte Schwierigkeit bestand darin, daß man deutscherseits wohl ausgiebige Ermäßigungen der österreichisch⸗unga⸗ rischen Industriezölle beanspruchte, ohne in eine entsprechende bean gung der Getreidezölle zu willigen. Lange hielt man an der Ermäßi⸗ gung des deutschen Weizenzolls von 5 auf bloß 4 ℳ fest und wies weitergehende Anträge beharrlich zurück ... . Uebrigens hatte die Sprödigkeit der deutschen Regierung in dieser Beziehung für Oester⸗ reich⸗Ungarn die gute Folge, daß der österreichischen Regierung, welche vor dem schutzzöllnerischen Parlament einen schweren Stand in Aussicht hatte, die Abwehr weitgehender Ansprüche der deutschen Unterhändler erleichtert und derart das Totalergebniß des Handels⸗ vertrags in der Wesenheit bedingt wurde.“ Seite 141 u. ff. werden die Zugeständnisse Oesterreichs charakterisiert, namentlich werden die Zollermäßigungen für Kautschukwaaren, Hartgummiwaaren, Wachstuch, Sohlleder, Lackleder, lederne Maschinentreibriemen, feine Lederwaaren, Pelzwerk, Korbflechtwaaren, Spielzeug, Bein⸗ und Hornknöpfe als erheb⸗ lich bezeichnet. ‚Man war E(österreichischerseits) bemüht, die Zölle nicht unter das Maß des Zolltarifs von 1882 herabsinken zu lassen. Mit anderen Worten, wenn sich die autonome Tarifpolitik Oester⸗ reich⸗Ungarns zur Aufgabe gestellt hatte, neue Industrien zu ermög⸗ lichen und vernachlässigte Zweige des Gewerbfleißes zu beleben, so be⸗ wirkten die Ergebnisse der Vertragsverhandlungen darin einen Halt. Auf diesem Felde liegt manches gescheiterte Unternehmen, welches mit großen Opfern ins Werk gesetzt wurde und der übergroßen deutschen Konkurrenz nicht mehr entgegentreten kann. Andererseits war dieses Opfer nicht zu ersparen.“ Der Ver⸗ fasser faßt die Zugeständnisse Oesterreichs wie folgt zusammen (Seite 146): „Was Oesterreich⸗Ungarn in die Wagschale legte, sind durchweg Verzichtleistungen auf den größeren und geringeren Schu seiner eigenen Industrie; die Abstriche betragen in der großen Rege 20 — 25 % von der Ziffer der autonomen Tarife; — der Vertrags⸗ tarif stellt sich durchwegs höher als der Zolltarif vor 1878, und in den wichtigsten, für das Schutzzollsystem charakteristischen Klassen selbst höher als der Tarif vom Jahre 1882. Mit einem Worte, trotz mancher unvermeidlicher und vielleicht auch mancher besser zu vermeidender Durchbrechungen und Abschwächungen ist das System des Zollschutzes nicht nur aufrecht geblieben, sondern gestärkt und gesichen⸗ aus den langen Schwankungen und Kämpfen seit dem Jahre 1875 bervorgegangen.“ Weiter heißt es: „Was Oesterreich⸗Ungarn gewährt hatte, war keine Preisgebung seiner vitalsten wirthschaftlichen “ es waren im ganzen erträgliche Opfer; allein es war weit mehr, als das Aequivalent werth war, als die schmal zugemessenen Konzessionen des Deutschen Reichs, welches seine enormen Agrarzölle aufrecht erhielt und nur einige davon um einen nennenswerthen Bruchtheil ermäßigte, seine Industrie⸗ zölle, soweit diese überhaupt Oesterreich berühren, in der Hauptsache bloß band und ein Viehseuchenübereinkommen schloß dessen strenge Bestimmungen eine schwunghafte Ausfuhr der Rinde⸗ aus Oesterreich⸗Ungarn in unbestimmte Ferne rückte; — es mü gesagt werden, „nicht daß zu viel gewährt wurde, abtn daß zu wenig dafür erlangt wurde“. Der Verfasser seh seine Untersuchungen über die Handelspolitik Oesterreichs und die anderen Länder dahin zusammen: „Das System des Schutzzolls,
reale Handelspolitik, die Pflege natürlicher Interessen haben 8 Desne übe
Steinmetzgehil
oktrinen des Freihandels gesiegt.’“ Bei der ungünstigen Beurthei⸗ hier und da noch der Handelsvertrag mit Oesterreich in ischland findet, ist das vorstehend wieder gegebene Urtheil eines
Detgsstandigen Oesterreichers gewiß von Interesse.
Zur Arbeiterbewegung. In Leipzig beschäftigte sich am Montag eine Versammlung der fen wieder mit dem Lohntarif. Obgleich auf einer Vereinbarung der Meister und Gehilfen beruhend, soll dieser Tarif doch nur auf wenigen Werkplätzen noch eingehalten werden. Die Versammlung beschloß, nunmehr eine öffentliche Versammlung aller in der Steinindustrie beschäftigten Arbeiter einzuberufen und
regiment und 75 Gendarmen sind hingesendet. Alle Bür⸗ germeister haben Ansammlungen von mehr als zehn Personen verboten. — Infolge Lohnstreits ist ein Ausstand in den Hoch⸗ öfen von Atthus ausgebrochen. — Einer Antwerpener Meldung des „W. T. B. zufolge plünderte ein Haufe Ausständiger in Boom den Laden eines Kolonialwaaren⸗Händlers und konnte uur dadurch ver⸗ trieben werden, daß die Gendarmen mit den Bajonetten vorgingen. Aus New⸗York meldet „W. T. B.“: Nach Meldungen aus Uniontown in Pennsylvanien haben die Unruhen in der Kohlen⸗ gegend wieder begonnen; 400 Ausständige, von denen die Mehrzahl Ungarn waren, griffen eines der Werke an, mißhandelten die Arbei⸗ tenden und leisteten dem Sheriff und seinen Beamten Widerstand. Aus Columbus (Ohio) wird telegraphisch gemeldet: Ein Ueber⸗
W
Rechtspartikularismus ausfüllen würde; nicht das Reichsrecht würde also entscheiden, wieweit das Reichsrecht Geltung in internationaler Beziehung habe, sondern das Partikularrecht. .. S. 13 — 103 ist dann der Stoff des Gegenstandes bewältigt und in mustergültiger Ordnung vorgeführt. A. Uebersicht der Privatrechtsquellen. B. Die Kollisionsnormen. I. Reichsrecht. I. Staatsverträge deutscher Staaten miteinander. III. Die Einzelstaaten. Den Abschluß macht ein aus⸗ giebiges Sachregister. Möge das Werk, dem ein gleiches jedenfalls in deutscher Literatur nicht zur Seite steht, die gebührende Beach⸗ tung und Verwerthung finden. 5
— Handbuch des Preußischen Familien⸗ und Erb⸗ rechts. Für die Praxis bearbeitet von F. Zürn, Ametsrichter.
dort in Gegenwart der einzuladenden Arbeitgeber darüber zu be⸗ der Tarif nicht
1 29. April soll in 1b sächsischen Steinmetzgehilfen in der sich Leipzig durch zwei Delegirte vertreten lassen wird. — In einer rbu der Holzarbeiter am Lohnverhältnisse betreffenden
statistischen Erhebungen der Arbeiter mitgetheilt, die sich auf 346 Werkstätten und 1243 Gehilfen erstreckten. Von den Gehilfen 822 verheirathet und 421 ledig. Die Arbeiter der Musik⸗ instrumenten⸗Branche sind am besten gestellt. Hiohe
wegen der herrschenden Zustände
ob rathen,⸗ Am
von den Gehilfen aufzukündigen sei. Leipzig eine Landesversammlung der
zusammentreten, Dienstag wurde näheres über die die
hiesige waren
erhalten z. B. einen durchschnittlichen Wochenlo
chnitt von 25 Jahren bringen.
haben einen Durchschnitts⸗Wochenlohn rathete, von 15 ℳ für Unverheirathete.
litten am meisten unter der Arbeitslosigkeit. Hier in
10. d. M. mit den in der Hausindustrie
Lederarbeiter ꝛc. zu berathen. Fachvereins ab.
ründen. groß sfford dem Verein bei.
Zu dem Ausstand der Gasarbeiter in Wien schreibt man dem „Vorwärts“: Der Gasarbeiterstrike in Wien ist beendet — ver⸗ loren für die Arbeiter, wie bei der Ungleichheit der Machtmittel gelang der Gesellschaft, slovakische Arbeiter heranzuziehen, die den Dienst der Ausständigen nothdürftig verrichteten. Es befinden sich 1000 Gasarbeiter ohne Beschäftigung. in der Bibliothek des
Aus Prag berichtet man der „Frkf. Z.“ unter dem 9. d. M.: 1 Theilausstand Auf zwei Schächten der Storck'schen Montangesellschaft
Die rsac. des Ausstandes ist eine Lohnkürzung, die mit dem schlechteren Geschäftsgang begründet wird. Die Ausständigen bedrohten den Bergverwalter, weshalb Gendarmerie
voauszusehen war . . . Es
Im Falkenauer Kohlenrevier ist ein gebrochen.
wurde die Arbeit eingestellt.
requiriert wurde.
Zum Tischlerausstand in Zürich berichtet der Berner „Bund“, daß der Schreinermeisterverein in Bern den Beschluß gefaßt hat, vorläufig keine Arbeiter mehr, besonders keine von Zürich zugereisten, einzustellen, weil sich dieser Tage ein ganz bedeutender
Zuzug aus Zürich bemerkbar gemacht hat.
Aus Brüssel telegraphiert man der „Voss. Ztg.: Der Ziegel⸗ brenner⸗Ausstand im Bezirk Antwerpen ist geworden. ie Das fünfte
fünf Ziegeleien,
5000 Ausständige haben die angezündet.
Holzvorräthe und Stallungen
ianoforte⸗Arbeiter 3 1 n von 21 ℳ für Verheirathete, von 17 ℳ für Unverheirathete. Die Pianoforte⸗Arbeiter erreichen auch das höchste Lebensalter, sie zählen durchschnittlich 34 Jahre, während die Gummidrechsler es nur auf 25 n brin Von 143 Pianoforte⸗Arbeitern, die an der Statistik betheiligt sind, waren nur 15 Mitglieder einer Organi⸗ sation. Dagegen waren von 55 Holzdrechslern 27 und von 30 Gummi⸗ drechslern 16 organisierte Arbeiter. Holzarbeiter der Maschinenbranche von 18,85 ℳ für Verhei⸗ fü Der höchste von einem Leipziger Holzarbeiter überhaupt erreichte Wochenlohn betrug 40 ℳ, der niedrigste 6 ℳ Die Bau⸗ und Möbeltischler sowie die Drechsler
Berlin waren die Lederarbeiter, die in Buch⸗ bindereien und Ledergalanteriewaaren⸗Fabriken beschäftigt sind, am . beschäftigten Berufs⸗ genossen versammelt, um, wie die Berliner „Volks⸗Ztg.“ berichtet, über die Zweckmäßigkeit eines neu zu begründenden Fachvereins der Die in der Versammlung anwesenden Vertreter des Verbandes der Buchbinder forderten zum Beitritt in ihren Verband auf und riethen von der Gründung eines selbständigen Nach längeren Ausführungen über den Werth der lokalen oder zentralen Organisation wurde aber mit großer Mehrheit der Beschluß gefaßt, einen neuen Verein der Lederarbeiter zu be⸗ Eine große Anzahl der Versammlungstheilnehmer
wärtigen Handel des
II. Heft: Die Waaren⸗Ein⸗
Kr. Positives
einen Durch⸗
werden.
wollen.“
Feststellung muß sich die Praxis, für die Theorie und internationalen Privatrechts.“ führliche,
wird es dann sein, wenn sich trat Rechtswissenschaft knüpft, Erdballs“ (Berlin, R. v. Decker. sind allerdings gerichts; für das Deutsche Reich
mane gerfahren, daa eutschen Reichsgerichts in Leipzig K. Schulz, der auch That die freundlichste (S. VI). heißt (S. 10):
aus⸗
geltend gemacht wurden. fassung ausgegangen sein, Lage gebracht werde, wenn Kollisionsnormen gebunden sei, derartige Normen nicht besäßen.“ entwickelt
daß
Kohlenlager, Linien⸗
1. Untersuchungs⸗Sachen.
2. Aufgebote, Zustellungen u. derrll.
3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verräufe. Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von
und Ausfuhr im Februar 1894.
Literatur.
Rechts⸗ und Staatswissenschaft. 8 internationales Uebersicht über die Rechtsquellen von Dr. Professor der Rechte an der Universität Deutschland geltende internationale Privatrecht. Mit einer Uebersichts⸗ karte der im Deutschen Reich geltenden Privatrechtssysteme.
1894, Duncker u. Humblot. gr. 8. 109 S.
der Bedeutung für das ganze Werk kann die Einleitung d Es seien einzelne Sätze mitgetheilt: darüber, daß für den Richter eines jeden Rechtsgebiets die Normen unbedingt maßgebend sind, die das
handlung der Statutenkollision und — .... „Das erste Postulat einer positiven Wissenschaft des internationalen Privatrechts ist hiernach verschiedenen Rechtsgebieten vorhandenen Kollisionsnormen. Eine solche in mehrfacher Beziehung fruchtbar erweisen: für
Diesem letzten Satz ist dann eine aus⸗ unbedingt überzeugende Begründung gewidmet, in deren Verlauf sich die beachtenswerthen Worte finden: die Ehrenpflicht seines Berufs erfaßt, desto energischer wird er die Befugniß der Feststellung auswärtigen Rechts bethätigen.“
pft, für welche im Gebiet des Handelsrechts Dr. Oskar Borchardt in seinem großen Werk „Die Handelsgesetze des
bietet, welches seiner gebührenden Verwerthung noch wartet. Anderweit die Hilfsmittel schwierig zu erlangen; findet sich wohl die beste Sammlung in der Bibliothek des K. Kammer⸗ — ist gut und zuverlässig angesammelt Reichs⸗Justizamts. Mit Genugthuung wird auf internationaler Höhe die Bibliothek des
dem hier angezeigten Unternehmen mit Rath und und förderndste Unterstützung gewährt hat Beachtenswerth ist es, wenn es am Schluß der Einleitung eißt „Es würde ein schwerer Fehler sein, wenn in dem künftigen Bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche Reich das inter⸗ nationale Privatrecht unberücksichtigt bliebe. Dem Vernehmen nach hat man es in den von der ersten Kommission ausgearbeiteten Vor⸗ schriften fallen lassen, weil beletee ““ gegen seine Aufnahme
an so
und näher begründet, daß die Lücke im Reichsrecht der
——ʒ—ʒ—OÖ Fqrñ V——
Oeffentlicher Anzeiger.
ordnung „ungarischen Zoll⸗ 1 stellung des enthalten in dem vorliegend soll namentlich
Privatrecht. Mit Theodor Niemeyer, Kiel. Theil I. Das in Die (S. Leipzig den Abschluß. herrschen⸗ 8 bezeichnet
„Man ist heute einig
3 ℳ — Von
dies in den
Recht dieses Gebiets für die Be⸗ die wir Kollisionsnormen nennen
die Feststellung der in den für die legislative Fortbildung des
„Je höher der Richter
Erfreulich
ieran Freude an vergleichender
Georg Schenck) reichliches Material für Preußen
Paris,
steht, geleitet von dem Prof. Dr. setzt werden.
Dr. P
1 der Auf⸗ ungünstige
von eine
dabei in . 1 es einerseits dur gesetzliche während die übrigen Staaten
ständig vor. Dieser Auffassung wird entgegen
einkommen der Bergarbeiter der Vereinigten Staat setzt Berlir. 18 28 g. vI;. Hersag ten de ei r inigten aaten se zunã b I vor: 8 den Beginn eines allgemeinen Ausstandes auf den 21. d. M. feft 8 3 d Pr Sengcg ed gnc
Die „Statistischen Uebersichten, betreffend den aus⸗ 1 des österreichisch gebiets“, die vom statistischen Departement im österreichischen Handels⸗ Ministerium zusammengestellt werden,
der Eltern und Kinder im Gebiete des mit 11“ “ Rechts und der Pommerschen Bauern⸗ an: „in kurzer und leicht verständlicher Preußischen Familienrechts im Gebiete des Preußischen Landrechts für den Gerichtsgebrauch zu geben. Das Buch
Ecc ius, Dernburg) möglich Dienst geleistet, die Rechtsprechung sorgfältig benutzt und angegeben ist (sogar Bolze). Möge das fleißig gearbeitete Buch rasch bekannt werden und damit gesicherte Verbreitung und Benutzung finden. Preußische Vormundschaftsrecht im rechts“ in Aussicht genommen und dessen baldiges Erscheinen zugesagt. Als dritter Band schließt sich dann das bereits 1892 Verlage erschienene — Zentralblatt für Rechtswissenschaft, von Dr. von Kirchenheim, Leipzig, J. C. Hinrich'sche Buchhandlung. — Das Märzheft Bd. XIII Heft 6, trägt die Nr. 150 dieses rechtswissenschaftlichen Literatur⸗ blattos, welches unter öö Leitung des Herausgebers die her⸗ vorragendsten Mitarbeiter Reichs erichts⸗Rath Achilles, Geheimer Rath Binding, Reichsgerichts⸗ Rath Meves, Freiherr von Stengel, Professor Zitelmann, Wirklicher Ge⸗ heimer Legations⸗Rath Kayser, Landrichter Dr. Schück. Auch das Ausland ist namhaft vertreten, es seien genannt Afsclons⸗Stockholm, Blondel⸗ Lyon⸗Caën⸗Paris, streng daran festgehalten wird, nicht Kritik zu üben, berichten, so kann aus dem Blatt der Gang der Wissenschaft und die Ansicht der einzelnen Verfasser Gericht sollte das Zentralblatt unter den Mitgliedern in Umlauf ge⸗
— Die gesammten lichen für das Reich und Ergänzungsg de Mit Anmerkungen und Sachregister, von Kayser, Kaiser
und Dirtgenten,. 5. verbesserte Auflage, besorgt von Ernst Kayser, Königlich preußi⸗ schem Amtsrichter. 1 Arbeitstischen der Richter und Anwalte unentbehrliche Gesetzsammlung, welche sich durch sorgfältigen korrekten Druck auszeichnet,
ausgiebiges Sachregister beigefügt ist, liegt nunmehr wieder voll⸗
on diesem Werk liegt Allgemeinen Landrechts
ℳ 4.). Der Verfasser giebt sein Ziel dahin Form eine übersichtliche Dar⸗
Allgemeinen dem Richter der freiwilligen Gerichtsbarkeit, dem
Vormundschaftsrichter, dem Testaments⸗ und Nachlaßrichter und dem Grundbuchrichter, Nachschlagebuch dienen; es wird aber au
handelten Rechtsstoff tiefer eindringen will, die große Staatsprüfun und auch dem Laien schnellen Aufschluß über manches Wissenswerthe geben.“ gute Anordnung ist aus dem systematischen Inhaltsverzeichniß VII=—XXIID ersichtlich, ein ausgiebiges A⸗B⸗C⸗Register macht
sowie dem Rechtsanwalt und Notar als Hilfs⸗ und dem, der in den hier be⸗ — insbesondere dem sich für vorbereitenden Referendar einen Leitfaden bieten
Da der Verfasser ein begrenztes Gebiet erörtert, so
konnte er sich Einzelfragen mit größerer Ausführlichkeit widmen, als
berühr Lehrbüchern (Faster⸗ ist; hiermit ist aber gerade ein wesentlicher anderweite Literatur genau verzeichnet und
bekannten und berühmten
zumal die
Als Band II ist „Das ebiete des Allgemeinen Land⸗
in gleichem „Handbuch des Preußischen Erbrechts“ an.
herausgegeben ord. Prof. der Rechte in Heidelberg.
at, von denen nur einige genannt seien, wie
Da
Platen⸗Christiania, Serafini⸗Pisa. sondern nur zu
zuverlässig verfolgt werden. In jedem
Gesetze, Verordnungen ec. Reichs⸗Justizgesetze und die sämmt⸗ Preußen erlassenen Ausführungs⸗ und
lichem Wirklichen Geheimen Legations⸗Rath der Kolonialabtheilung des Auswärtigen Amts. Berlin 1894, H. W. Müller. — Diese auf den
und der ein
6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften.
8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
9. Bank⸗Ausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
1) Untersuchungs⸗Sachen.
[2995] Steckbriefs⸗Erneuerung.
Der unterm 12. Mai 1892 hinter den Schlächter⸗ gesellen Otto Ganzert in den Akten I. J. 839. 92. erlassene Steckbrief wird hierdurch erneuert.
Potsdam, den 5. April 1894.
[2996] Steckbriefs⸗Erledigung.
Der unterm 26. Mai 1884 hinter die Arbeiterin verehelichte Caroline Pauline Rosalie Schroeter, geb. Herborn, erlassene Steckbrief ist erledigt
Potsdam, den 6. April 1894.
Königliche Staatsanwaltschaft.
[2994] 116“ Durch Beschluß der Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts Zabern vom 5. April d. Js. ist das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Refrak⸗ teurs Johann Rohrbacher, 23 J. a., Knecht, ge⸗ oren am 30. Januar 1871 zu Lohr, Kanton Albes⸗ dorf, zuletzt in Rommelfingen wohnhaft, mit Be⸗ lag belegt worden. 8 Zabern, den 7. April 1894. Der Kaiserliche Erste Staatsanwalt: Hasemann.
“
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
[3125] Zwangsversteigerund — Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die im Grundbuche von den Umgebungen Band 152 Blatt r. 6780 und 6781 auf den Namen des Zimmer⸗ meisters Johannes Igel hier eingetragenen, in der Liegnitzerstraße belegenen Grundstücke am 7. Juni 1894, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unter⸗ siichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrich⸗ straße 13, Hof, Eingang C., Erdgeschoß, Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück Nr. 6780 ist mit 2,28 ℳ Reinertrag und einer Fläche von 4 a 4 qm, das Grundstück Nr. 6781 mit 4,14 ℳ Rein⸗ fttrag und einer Fläche von 8 a 81 qm zur Grund⸗ steuer veranlagt. Auszüge aus der Steuerrolle, beglau⸗ igte Abschriften der Grundbuchblätter, etwaige Ab⸗ süäzungen und andere die Grundstücke betreffende ktachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen bönnen in der Gerichtsschreiberei ebenda, Zimmer 42, aingesehen werden. Alle Realberechtigten werden ufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher
übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, ins⸗ besondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Ab⸗ gabe von Geboten anzumelden und, falls der be⸗ treibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaub⸗ haft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berück⸗ sichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Die⸗ jenigen, welche das Eigenthum der Grundstücke beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle der Grundstücke tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 7. Juni 1894, Nachmittags 12 ⅛ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden. Berlin, den 2. April 1894. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 87.
[3128] In Sachen des Hospitals St. Thomae, vertreten durch den Provisor H. Nabel hieselbst, Klägers, wider den Kaufmann B. Mielziner hier, als Ver⸗ walter im Konkurse über das Vermögen des Knopf⸗ fabrikanten Paul Zwickert, Beklagten, wegen Forde⸗ rung, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Knopffabrikanten Paul Zwickert hieselbst gehörigen, in der Wilhelmithor⸗ feldmark Blatt VI. Nr. 36 auf der Käsehorst zu Braunschweig belegenen Grundstücks zu 35 a 58 qm sammt darauf befindlichem Gebäude zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 20. d. M. verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 24. d. M. erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 20. Juli 1894, Morgens 10 x¼ Uhr, vor Herzoglichem Amts⸗ gerichte hieselbst, Auguststraße Nr. 6, Zimmer Nr. 41, ngeseßt in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben. Braunschweig, den 28. März 1894. 8 . Herzogliches Amtsgericht. VI.
Rhamm. 4
8 8
[3121]
In Sachen des Kaufmanns N. Gottschalk in Bernburg, Klägers, wider den Kleinköther Wilhelm Rusack hier, Beklagten, wegen Forderung, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme
hierselbst sub No. ass. 42 belegenen Kleinkothhofes sammt Zubehörungen, zum Zwecke der Zwangsver⸗ durch Beschluß vom 2. April cr. verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grund⸗ buche am nämlichen Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf Montag, den 16. Juli d. J., Morgens 9 Uhr, vor “ Amts⸗ gerichte hieselbst angesetzt, in welchem die Hypothek⸗ gläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben.
Harzburg, den 2. April 1894.
8 HKerzogliches Amtsgericht.
(Unterschrift.) 3nan- heute erlass
ach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel und durch Abdruck in den Amtlichen Mecklenburgischen Anzeigen bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung der Häuslerei Nr. 12 zu Kl. Sien mit Zubehör Termine:
1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ lierung der Verkaufsbedingungen am Sonnabend, den 23. Juni 1894, Vormittags 11 Uhr,
2) zum Ueberbot am Sonnabend, den 14. Juli 1894, Vormittags 11 Uhr,
3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grund⸗ stück und an die zur Immobiliarmasse desselben ge⸗ hörenden Gegenstände am Sonnabend, den 23. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr, im
Schöffengerichtszimmer des hiesigen Amtsgerichts⸗ gebäudes statt.
Auslage der Verkaufsbedingungen vom 8. Juni 1894 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Schulzen Krohn zu Kl. Sien, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger An⸗ meldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zu⸗ behör gestatten wird.
Bützow, den 7. April 1894.
Großherzogliches Amtsgericht.
[3119] Oeffentliche Zustellung.
In dem Verfahren, betreffend die Vertheilung des durch Zwangsvollstreckung gegen den Königlichen Forstmeister von Hagen zu Schwammelwitz bei⸗ etriebenen und hinterlegten Gehaltsabzugsbetrages ür das Jahr 1893 von 1022 ℳ 31 ₰ ist zur Er⸗ klärung über den vom Gericht angefertigten Theilungs⸗ plan und zur Ausführung der Vertheilung Termin auf den 31. Mai 1894, Vormittags 9 ½¼ Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht hierselbst, Termins⸗ zimmer Nr. 1, bestimmt worden.
Zu diesem Termin werden auf Anordnung des Königlichen Amtsgericht:;: 1) Der Kreisgerichts⸗Rath Lessing zu Liebenwerda
der dem Beklagten gehörigen ideellen Hälfte des
8
oder dessen Erben
2) die Holzhändler Gottlieb Kiefer'schen Erben zu Hammer: a. zu Händen des Herrn Wilhelm Kiefer oder “ . Wirthschafts⸗Z .z. H. des Herrn Wirthschafts⸗Inspektors Heinrich Gustav Kiefer, früher in Dominium Bernstadt, 3) der Stadtrath Wilhelm Knippel in Tilsit oder dessen Erben, 4) der Hütten⸗Inspektor Einhorn in Maßlich⸗ Hammer oder dessen Erben, 5) der Kaufmann L. Schlesinger zu Breslau, 6) der Böttchermeister Gottlob Ackermann zu Ottmachau oder dessen Erben, 7) der Rechtsanwalt Willimek zu Neisse oder dessen Erben, 8) der Kaufmann Johann Klose zu Breslau oder dessen Erben, 9) der Mühlenbesitzer Carl Quickert zu Sulau oder dessen Erben, 10) der Wirthschafts⸗Inspektor Bibrach in Rotherinne bei Juliusburg oder dessen Erben vorgeladen. Zum Zwecke der am 1. März 1894 bewilligten öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug bekannt gemacht. Ottmachan, den 4. April 1894. Behrens, v“ Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[3120] Anfgebot.
Der Viehhändler Martin Christensen in Tingleff hat das Aufgebot des Interimsscheines zur Aktie Nr. 382 der Kreditbank Tondern beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. Dezember 1894, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Tondern, den 2. April 1894.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. [3190] 1
Das unterzeichnete Amtsgericht hat beschlossen, zum Zwecke der Kraftloserklärung der abhanden ge⸗ kommenen 4 Schuldscheine der 3 ½ % Leipziger Stadt⸗ anleihe vom 31. März 1890 Ser. II., der 1887 er Anleihe Litt. D. Nr. 18543 18544 18545 und Nr. 21280 über je 100 ℳ nebst dazu gehörigen Talons und Kupons, auf Antrag der Firma C. F Weithas Nachf. hier, das Aufgebotsverfahren einzu⸗ leiten, was gemäß, § 7 des Gesetzes vom 6. März 1879 vorläufig bekannt gemacht wird.
Leipzig, am 7. April 1894.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung II . Steinberger.
8.