1894 / 87 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Apr 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Dem Bericht der XII. Kommission des Hauses der Ab⸗ geordneten, betreffend den über die Landwirth⸗ chaftskammern, ist zu entnehmen, daß sich die Verhandlungen amentlich um folgende Punkte gedreht haben: 1) die Frage, ob die Landwirthschaftskammern obligatorisch oder fakultativ einzu⸗ richten seien; 2) das Wahlverfahren; 3) die Frage, ob eine so⸗ genannte konstituierende Versammlung zu berufen sei; 4) das Be teuerungsrecht; 5) die Bildung von Unterverbänden. In ersterer Beziehung ist die Kommission dem Vorschlage des intwurfs auf obligatorische Einführung von Landwirthschaftskammern beigetreten. Für die fakultative wurde geltend gemacht, daß nur ierdurch die freie Vereinsthätigkeit der Landwirthe erhalten werden könne. Demgegenüber wurde von Vertretern der Staatsregierung hervorgehoben: das landwirthschaftliche Vereinsleben blühe haupt⸗ sächlich in den Kreis⸗ und Lokalvereinen. Diese sollten auch unberührt bleiben und auch fernerhin möglichst gefördert werden. Die land⸗ wirthschaftlichen Zentralvereine allerdings würden neben den Land⸗ wirthschaftskammern wohl kaum bestehen bleiben können, sondern von diesen aufgesogen werden. Indessen in ihnen herrsche auch heute schon kein eigentliches Vereinsleben, wenn man wenigstens die direkte Theilnahme aller Vereinsmitglieder als charakteristisch für ein solches ansehe, sie seien in Wirklichkeit nur Versammlungen von Delegirten der einzelnen Kreis⸗ und Lokalvereine. Als genügende Vertretung der Landwirthschaft des betreffenden Bezirks könnten sie nicht angesehen werden, weil in vielen Landestheilen oft nur ein geringer Theil der Landwirthe den Vereinen überhaupt angehöre. Die Landwirthschafts⸗ kammern dagegen sollten der Konstruktion des Gesetzes nach Dele⸗ gationen der gesammten Landwirthe des geographisch fest ab⸗ gegrenzten Landwirthschaftskammergebietes sein. Während der e] in den Handelskammern bereits eine organisierte Vertretung habe, die auf Erfordern alle denselben be⸗ treffenden wirthschaftspolitischen Fragen beantworte, auch mit An⸗ rägen selbständig hervortreten könne, so ermangele die Landwirthschaft noch einer genügenden Interessenvertretung, die sich berufsmäßig mit en sie berührenden wirthschaftlichen und politischen Fragen zu be⸗ chäftigen habe. Die gesammte Lage der Landwirthschaft erheische ber eine solche. Auch die Gesetzgebung bedürfe der Mitwirkung der organisierten CG daher sei eben die obligatorische Ein⸗ richtung der Landwirthschaftskammern unbedingt nothwendig. Nur eine alsbaldige und gleichmäßige Einführung dieser neuen Organisation in das ganze Gebiet des preußischen Staats könne die Vortheile bringen, welche die Königliche Staatsregierung von derselben erwarte. Betreffs des Wahlverfahrens wurde das indirekte System der Wahl der Mitglieder der Landwirthschaftskammern durch Wahlmänner, ie ihrerseits von den berufsmäßigen Landwirthen gewählt werden, an⸗

enommen. In selbständigen Gutsbezirken sollen aber nicht nur die utseigenthümer, sondern auch die Pächter wählbar sein. Ferner ist die Bestimmung im § 8. Fferkchen worden, wonach von den zwei in einem Wahlbezirk andkreis) zu wählenden Mitgliedern mindestens eines dem Wahlverbande der größeren ländlichen Grundbesitzer, ein anderes dem 889 der übrigen wählbaren Personen angehören müsse. Die Mehrheit der Kommission wollte durch diese Streichung verhindern, daß die Interessengegensätze zwischen 8 und Kleingrundbesitz wieder lebendig werden. Der Minister für andwirthschaßt gab indeß der Meinung Ausdruck, daß dem Ent⸗ stehen von Differenzen am besten vorgebeugt werde, wenn gleich durch das Gesetz jeder dieser beiden Besitzkategorien eine gesicherte Vertre⸗ tung zugewiesen werde. Ein solcher Gegensatz, der früher vielfach bestanden habe, könne wieder auftauchen, deshalb sei die von der Vor⸗ lage vorgeschlagene Begrenzung zu empfehlen.

Ferner wurde für die Feststellung der Satzungen der Landwirth⸗ schaftskammern die Berufung von konstituierenden Versammlungen beantragt, auf den Widerspruch der Vertreter der Staatsregierung aber hiervon Abstand genommen. Das landwirthschaftliche Ministe⸗ rium hiermit wurde der Widerspruch begründet beabsichtige, vor Erlaß der Satzungen dieselben zu veröffentlichen, auch nicht nur die Provinzial⸗Landtage, sondern auch die landwirthschaftlichen Vereine zu hören, sodaß den weitesten Kreisen der Interessenten Gelegenheit egeben werden solle, sich zur Sache zu äußern. Dadurch sei bialängliche Gewähr gegen Einseitigkeit bei Ausarbeitung der Satzungen geleistet. Gegen die Berufung einer konstituierenden Ver⸗ sammlung seien hauptsächlich zwei Bedenken geltend zu machen. Zu⸗ nächst sei nicht zu vermeiden, daß zweimal hintereinander gewählt werden müsse: einmal zur konstituierenden Versammlung und zum zweiten Mal nach Bestätigung der Satzungen zu den Landwirthschafts⸗ kammern selbst. Dieses sei ein großer Uebelstand, der das ganze Institut bei der Bevölkerung sehr unbeliebt machen werde, wenn der immerhin umständliche Wahlapparat zweimal kurz hintereinander in Bewegung gesetzt werden müsse. Ferner sei damit die Gefahr ver⸗ bunden, daß die konstituierende Versammlung Satzungen beschließen könne, deren Genehmigung der Staatsregierung unmöglich sei.

Das Besteuerungsrecht 22) hat insofern gegenüber der Vor⸗ lage eine Einschränkung erfahren, als die Umlagen statt ein Pro⸗ zent nur ein halbes Prozent nicht übersteigen dürfen.

§ 26, welcher die Bildung von Unterbänden vorsah, wurde ab⸗

elehnt, weil die Mehrheit in solchen Unterverbänden der Landwirth⸗ ““ eine Gefährdung des freien Vereinslebens, insbesondere der Kreisvereine, erblickte. Die Vertreter der Staatsregierung hatten demgegenüber erklärt: Die landwirthschaftliche Verwaltung lege den größten Werth darauf, durch diesen Paragraphen die Möglichkeit einer organischen Entwicklung der Landwirthschaftskammern schon jetzt zu sichern und sich nicht auf die ungewissen Chancen einer künftigen

Gesetzgebung zu verlassen. Wolle man jetzt die Möglichkeit der

stituierung von Unterverbänden den Landwirthschaftskammen dn schneiden, so entziehe man den landwirthschaftlichen Kreisvereinen welche vielleicht jetzt den Wunsch haben würden, sich mit der Zeit 1. solche Unterverbände umzuwandeln, diese Möglichkeit und schaffe en bedauerliches Hinderniß für den Ausbau der ganzen korporativen Organisation.

Die Aufgaben der Landwirthschaftskammern sind in § 2 wie folgt festgestellt worden: 9

„Die Landwirthschaftskammern haben die Bestimmung, die Ge sammtinteressen der Land⸗ und Forstwirthschaft ihres Bezirks wahr⸗ zunehmen, zu diesem Behuf alle auf die Hebung der Lage des länd⸗ lichen Grundbesitzes abzielenden Einrichtungen, insbesondere die weitere korporative Organisation des Berufsstands der Landwirthe zu fördern Auch haben sie das Recht, selbständige Anträge zu stellen. Die Land⸗ wirthschaftskammern haben ferner die Verwaltungsbehörden bei allen die Land⸗ und Forstwirthschaft betreffenden Fragen durch that⸗ sächliche Mittheilungen und Erstattung von Gutachten zu unter⸗ stützen. Sie haben nicht nur über solche Maßregeln der Gesetzgebung und Verwaltung sich zu äußern, welche die allgemeinen Interessen der Landwirthschaft oder die besonderen landwirthschaft⸗ lichen Interessen der betheiligten Bezirke berühren, sondern auch bei allen Maßnahmen mitzuwirken, welche die Organisation des länd⸗ lichen Kredits und sonstige gemeinsame Aufgaben betreffen. Die Landwirthschaftskammern haben außerdem den technischen Fortschritt der Landwirthschaft durch zweckentsprechende Einrichtungen zu fördern. Zu diesem Zweck sind sie namentlich befugt, die Anstalten, das gesammte Vermögen sowie die Rechte und Pflichten der bestehenden landwirthschaftlichen Zentralvereine auf deren Antrag zur bestimmungsmäßigen Verwendung und Ver⸗ waltung zu übernehmen, sowie Vereine und Genossenschaften, welche die Förderung der landwirthschaftlichen Verhältnisse zum Zwech haben, in der Ausführung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Den Land⸗ wirthschaftskammern wird nach Maßgabe der für die Börsen und Märkte zu erlassenden Bestimmungen eine Mitwirkung bei der Ver⸗ waltung und den Preisnotierungen der Produktenbörsen, sowie der Märkte, insbesondere der Viehmärkte, übertragen.“

Mit Bezug auf den letzten Satz war in der Vorlage nur davon die Rede, daß den Kammern eine Mitwirkung übertragen werden könne. Es wurde die fakultative Uebertragung auch von den Re⸗ gierungsvertretern im Hinblick darauf befürwortet, daß zur Regelung der Materie ein Reichsgesetz nöthig sei und diesem durch ein Landes⸗ gesetz nicht vorgegriffen werden könne; doch wurde demgegenüber be⸗ tont, daß die Landwirthe verpflichtet werden müßten, ihre Aufmerksam⸗ keit den Vorgängen an der Börse zuzuwenden.

Der Entwurf wurde schließlich mit 17 gegen 6 Stimmen an⸗ genommen.

1. Untersuchungs⸗Sachen. 2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl. 3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verauf⸗ Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

Oeffentlicher

Anzeiger.

6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften

8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

9. Bank⸗Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

88

1) Untersuchungs⸗Sachen.

[3292] Steckbrief. Deer unten beschriebene Kutscher und Diener Adolf Stricker (Strücker), am 5. Februar 1857 zu Dort⸗ und geboren, seit dem 9. März 1894 im hiesigen erichtsgefängniß wegen Diebstahls in Strafhaft, ist aus ö entwichen. Es wird ersucht, denselben festzunehmen und in das nächste Gerichtsgefängniß unter Benachrichtigung des hiesigen Amtsgerichts so⸗ wie des nächsten Amtsgerichts abzuliefern. Akten⸗ zeichen D. 122/94.

Brandenburg a. 88 den 3. April 1894. Königliches Amtsgericht. Beschreibung:

Alter 37 Jahre, Statur mittel, Größe 1,68 m, Haare dunkelblond, Stirn frei, Augenbrauen dunkel⸗ blond, Nase gewöhnlich, Zähne defekt, Gesicht oval, Bart: Vollbart im Entstehen, Augen grau, Mund ewöhnlich, Kinn breit, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch, Kleidung: grauer Ueberzieher, schwarze Hose, Gummizugschuhe, grauer steifer Hut.

[3284] Steckbrief. Gegen die ledige Bona Koch aus Molzbach, zu⸗ letzt in Frankfurt a. M. bedienstet, welche flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Betrugsversuchs nd Anstiftung zur Urkundenfälschung verhängt. Es ird ersucht, dieselbe zu verhaften und in das Land⸗ gerichts⸗Gefängniß zu Hanau abzuliefern. Hanau, den 9. April 1894. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgericht.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl. [3453]

In Sachen der Ehefrau des Partikuliers Friedrich Siemann, Friederike, geb. Schliephake, zu Jerxheim, Klägerin, gegen den Arbeitsmann Fritz Rieke und dessen Ehefrau, Henriette, geb. Beck, zu Beierstedt, Beklagte, wegen Hypothekkapitalzinsen, wird, nach⸗

em auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des den Beklagten hege Hausgrundstücks No. ass. 85 zu Beierstedt zum Zwecke der Zwangs⸗ versteigerung durch Beschluß vom 1. huj. verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grund⸗ buche am 1. huj. erfolgt ist, Termin zur Zwangs⸗ versteigerung auf den 10. Juli 1894, Nach⸗

ittags 3 Uhr, vor erzogetehen Amtsgerichte in er Schliephake'schen Gastwirthschaft zu Beierstedt angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben. Schöningen, den 5. April 1894. Herzogliches Amtsgericht. Reinbeck. 18

[3401] Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung des zum Nachlasse des Arbeitsmanns Johann Fretwurst ge⸗ hörigen Wohnhauses Nr. 114 zu Ribnitz mit Zubehör ermine 1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ erung der Verkaufsbedingungen am Donnerstag, en 21. Juni 1894, Vormittags 11 Uhr, 2) zum Ueberbot am Donnerstag, den 12. Juli 1894, Vormittags 11 Uhr, 3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grundstück und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände am Donnerstag, den 21. Junni 1894, Vormittags 10 ½ Uhr, im

1894 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Seguester bestellten Herrn Rentier Wilhelm Niemann zu Ribnitz, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten wird.

Ribnitz, den 9. April 1894. Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.

[3302]

In der Zwangsvollstreckungssache der unverehelichten Auguste Behrens in Kl. Biewende und des Webers Conrad Hartung daselbst als Vormundes deren Sohnes Hermann Albert Gustav, Kläger, wider den Arbeiter Friedrich Brandes zu Hessen, Beklagten, wegen Alimente ꝛc., werden die Gläubiger aufgefor⸗ dert, ihre Forderungen unter Angabe des Betrages an Kapital, Zinsen, Kosten und Nebenforderungen binnen zwei Wochen bei Vermeidung des Aus⸗ schlusses hier anzumelden. Zur Erklärung über den Vertheilungsplan, sowie zur Vertheilung der Kauf⸗ gelder wird Termin auf den 28. Mai 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumt, wozu die Betheiligten und der Ersteher hiermit vorgeladen werden. Schöppenstedt, den 5. April 1894.

Herzogliches Amtsgericht. Glindemann.

In Sachen, betr. die Zwangsversteigerung des bisher dem Kaufmann Naumann gehörigen, hieselbst an der Ecke des Marstalls und der Heidestraße be⸗ legenen Hausgrundstücks Nr. 50, wird zur Abnahme der Rechnung des Segquesters, zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Ver⸗ theilung auf den 25. April 1894, Vorm. 11 ¼ Uhr, Termin an Gerichtsstelle anberaumt. Parchim, den 9. April 1894. 1 Großherzogliches Amtsgericht.

166r91- Aufgebot. Es haben beantragt: 1) Der Händler Wilhelm Mewis in Berlin das Aufgebot der Police der Frankfurter Versicherungs⸗ gesellschaft Providentia zu Frankfurt a. M. Nr. 21 000. über 1000 Thaler V. W., zahlbar nach dem Tode des Versicherungsnehmers an dessen Tochter Martha Mewis und, falls letztere vor dem Versicherten ver⸗ stirbt, an den Inhaber der Police,

2) die Wittwe des Kaufmanns Bernhard Georg Erler, Christine Friederike, geborene Kaiser, vorher verwittwete Martin, zu Dresden das Aufgebot der Police Nr. 24 823 der nämlichen Versicherungs⸗ gesellschaft über 1000 Gulden S. W., zahlbar nach dem Tode des Bernhard Georg Erler,

3) der Seilermeister Karl Eduard Adolf Trompka zu Jauer das Aufgebot der Police Nr. 23 669 der nämlichen Versicherungsgesellschaft über 500 Thaler V. W., zahlbar bei dem Tode des zuerst Sterbenden der Versicherungsnehmer, nämlich des Antragstellers und seiner nun verstorbenen Ehefrau Henriette Emilie Pauline T., geborenen Schubert. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. September 1894, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 29, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben er⸗ folgen wird.

Frankfurt a. M., den 27. Januar 1894.

Das Königl. Amtsgericht. IV. 1 [3436] Aufgebot.

Auf den Antrag des Fräuleins Marie Sachs, zur Zeit in Bretschkehmen bei Darkehmen, wird der In⸗

aber des angeblich verloren gegangenen Deposital⸗ scheines Litt. B. Nr. 3093 der Ostpreußischen land⸗

gestellt für das Fräulein Marie Sachs in Danzig, Röpergasse 7, über 3600 4 ½ % Südbahn⸗Obli⸗ gationen und 300 3 ½ % Ostpreußische Pfand⸗ briefe, aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 15. Dezember 1894, 11 Uhr Vor⸗ mittags, seine Rechte auf den bezeichneten Depo⸗ sitalschein anzumelden und ihn vorzulegen, widrigen⸗ falls derselbe für kraftlos erklärt werden wird. Königsberg, den 4. April 1894. Königliches Amtsgericht. XI.

[3501] 8 Aufgebot. 1— Auf Antrag der Frau Oberst⸗Lieutenant von Kracht, jetzt zu Magdeburg, welche glaubhaft vorgetragen, daß sie einen der Landgräflich Hessischen konzessionierten Landesbank dahier unter dem 7. Mai 1887 aus⸗ gestellten Depotschein über 1078 80 Nr. 2329. verloren habe, wird der Inhaber dieser Urkunde auf⸗ gefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 23. November ecr., Morgens 9 Uhr, seine Rechte bei dem hiesigen Gerichte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls sie für kraftlos erklärt wird. Homburg v. d. H., den 5. April 1894. Königliches Amtsgericht. I. .

[3428] Aufgebot.

In Sachen, betr. das von dem Bosselmann auf Gr. Nienhagen beantragte Aufgebot dreier Lagerscheine der Wollmarkts⸗Direktion in Güstrow vom 19. Juni 1893, werden die Inhaber dieser Urkunden unter Abänderung der Aufforderung vom 26. September 1893 aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 26. Oktober 1894, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht angesetzten Aufgebotstermin ihre Rechte an⸗ zumelden und die Urkunden vorzulegen, feesgestals die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wir

Güstrow, den 4. April 1894. .

Großherzogliches Amtsgericht. Veröffentlicht: Feege, Gerichtsschreiber

[66396] Aufgebot.

Die Eheleute Fabrikarbeiter Samuel Pletat und Auguste, geb. Römer, für sich und als Vertreter ihrer minderjährigen Tochter Elisabeth Pletat, haben das Aufgebot der beiden Sparkassenbücher der Spar⸗ kasse der Stadt Essen:

1) Nr. 28 978, ausgestellt auf den Namen der Auguste Römer unterm 29. September 1874, lautend am 1. April 1893 über den Betrag von zweitausendfünfhundertzehn Mark 46 und,

2) Nr. 59 521, ausgestellt unterm 18. April 1887 auf den Namen Elisabeth Pletat, lautend am 1. April 1893 über den Betrag von vierhundert⸗ neunundneunzig Mark 66 ₰,

beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 20. Sep⸗ tember 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 43, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Essen, den 6. Februar 1894. Königliches Amtsgericht.

[7452521 Aufgebot.

Der Müller Ludwig Vieregg zu Goldberg hat das Aufgebot des Sparkassenbuchs des Vorschußvereins E. G. zu Goldberg Nr. 1398 über Hundert Mark Kapital und 20,19 Zinsen beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 1. September 1894, Vormittags

und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. Goldberg, den 28. Februar 1894 Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.

[3431] Aufgebot. Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Burg Nr. 25 838 über 167,06 ℳ, ausgefertigt für Wilhelm Krüger, ist angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag des Eigenthümers Schuh⸗ machers Wilhelm Krüger zu Burg, zum Zweecke der neuen Ausfertigung amortisiert werden. Es wird deshalb der Inhaber des Buches aufgefordert, spä⸗ testens im Aufgebotstermine am 6. November 1894, Vormittags 10 Uhr, bei dem unter⸗ zeichneten Gericht seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. ““ Burg, den 7. April 1894.

Königliches Amtsgericht

[3429) Aufgebot. 8 Das angeblich verloren gegangene Sparkassenbuch der Polziner Stadtsparkasse Nr. 5813 über 280 48 ₰, ausgefertigt für Ida Prochnow zu Alt⸗ Liepenfier, soll auf Antrag der Verliererin, der Na Prochnow, behufs neuer Ausfertigung aufgehoben werden. Der Inhaber des bezeichneten Sparkassen⸗ buches wird aufgefordert, spätestens im Aufgebots⸗ termine am 9. November 1894, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Polzin, den 7. April 1894. 1“

Königliches Amtsgericht.

[34388 Aufgebot. v Der Fabrikarbeiter Franz Miksa, früher u Bulmke, jetzt zu Frintrop, hat das Aufgebot des Sparkassenbuchs Nr. 20 347 der städtischen Epnr⸗ kasse zu Gelsenkirchen über eine Einlage von 2117 ℳ, für den Antragsteller lautend, welches angeblich 8 stohlen ist, behufs Kraftloserklärung desselben be⸗ antragt. .

Es wird daher der Inhaber des Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine, den 21. Dezember 1894, orgens, 11 Uhr, Zimmer Nr. ] (altes Rabhhaus) bei dem unterzeichneten Gericht seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuc vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung selben erfolgen wird. 1

Gelsenkirchen, den 10. April 1894.

8 Königliches Amtsgericht.

[3430] Aufgebot. 1 Die Wittwe Karoline Bake, geb. Hohmann, bon Breesen, hat das Aufgebot des auf ihren Nama lautenden Kreissparkassenbuchs der Kreissparkasse 1 Cöthen Nr. 35924 über 48 72 beantrag, Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätesten in dem auf den 22. Oktober 1894, Vormittagf 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaum n Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und 6 Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärn der Urkunde erfolgen wird. Cöthen, den 10. April 1894. Heerzoglich Anhaltisches Amtsgericht. 8 Schwencke. Ausgefertigt: Cöthen, den 10. April 1894. (L. S.) Jaenicke, Bureau⸗Assistent, Gerichtsschreiber Herzogl. Amtsgerichts

des⸗

11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte an⸗

chöffensaal des hiesigen Amtsgerichtsgebäudes statt. Auslage der Verkaufsbedingungen vom 6. Juni

schaftlichen Darlehnskasse vom 30. März 1883, aus⸗

““ 11“

beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden

zum Deut 87.

1894.

2 2

Berlin, Freitag, den 13. April

1. Untersuchungs⸗Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl. 3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ 2c. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

T“

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[3437] Aufgebot.

Auf Antrag 1) der unverehelichten Maria Mehring zu Willebadessen, 2) des Taglöhners Hermann Linnenberg daselbst werden die Inhaber der angeblich verloren gegangenen Quittungsbücher der Kreis⸗Sparkasse zu Warburg Nr. 17 995 über 915 und Nr. 14 971 über 883,78 lautend, aufgefordert, spätestens im Auf⸗ gebotstermine den 29. Dezember 1894, Mittags 12 Uhr, ihre Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen, wiedrigenfalls dieselben für kraftlos er⸗

klärt werden.

Warburg, den 6. April 1894. Königliches Amtsgericht.

[3432) 8 Anfgebot 8 zum Zweck der Kraftloserklärung von Urkunden und der Todeserklärung Verschollener.

Das Aufgebot folgender Urkunden zum Zweck der Löschung ist beantragt:

1) von dem Käthner Hinrich Schuldt in Sieth⸗ wende, betreffend die angeblich verloren gegangene Obligation vom 20. November 1874 über die für ihn im Grundbuch von Sommerland I. Band II. Artikel Nr. 96 in Abtheilung III. unter Nr. 1 eingetragenen 720 ℳ,

2) von den Erben des verstorbenen Jacob Junge in Klein Grönland, betreffend die angeblich verloren gegangene und bezahlte Obligation vom 29. No⸗ vember 1845 über die für Hans Friedrich Thiel in Altona im Grundbuch von Sommerland I. Band II. Artikel Nr. 77 in Abtheilung III. unter Nr. 1 ein⸗ getragenen 240

Ferner ist von zuständiger Seite die Todes⸗ erklärung des am 26. September 1823 zu Moordieck geborenen und verschollenen Peter Behrs beantragt, für ein Vermögen von circa 1600 verwaltet wird.

Die Inhaber der bezeichneten Urkunden werden aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem nach⸗ stehenden Termin anzumelden und die Urkunden vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden und die Löschung erfolgen wird.

Der Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens am Freitag, den 24. August 1894, Vor⸗ mittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls der Verschollene für todt erklärt werden wird. Bis zur selbigen Zeit sind alle bte an den Nachlaß des Verschollenen anzu⸗ melden.

Krempe, den 7. April 1894.

Königliches Amtsgericht. A. Schow.

[3500] Aufgebot behuf Todeserklärung.

Auf Antrag des Kaufmanns Arend von Lübke in Vegesack wird dessen Bruder, der Seemann Hinrich Gerhard von Lübke, geb. am 9. Mai 1849 zu Vegesack, Sohn der Eheleute Schiffskapitän Hinrich Gerhard von Lübke und Adelheid Catharine, geb. Lamke (Lamken), damit aufgefordert, spätestens in dem zum weiteren Verfahren auf Dienstag, den 23. April 1895, Vomittags 11 Uhr, vor dem Amtsgericht hierselbst, unten im Stadthause, Zimmer Nr. 6, anberaumten Aufgebotstermine sich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt, sein Vermögen den im Falle seines Ablebens zur Erbfolge Berufenen ausgeantwortet und der etwa Ehefrau die Wiederverheirathung gestattet werden it dem Bemerken, daß angestellten Ermittelungen zu⸗ folge der Fengügten Hinrich Gerhard von Lübke am 29. August 1867 für das Bremische Schiff „Carls⸗ hafen“, Kapitän D. Lamke, zur Reise nach New⸗ York und weiter angemustert, sodann mit dem vor⸗ bezeichneten Schiffe von New⸗York aus die Rückreise nach Bremen angetreten hat, seitdem aber mitsammt dem Schiffe verschollen ist, werden um weitere Nach⸗ richten über dessen Fortleben oder Tod alle ersucht, welche solche zu geben im stande sind. Die unbe⸗ kannten rben und Gläubiger des Verschollenen haben ihre Ansprüche bei Meidung des Verlustes spätestens in dem anberaumten Termine geltend zu

Bremen, den 9. April 1894.

Das Amtsgericht. (gez.) Arnold, Dr. Zur Beglaubigung: Stede, richtsschreib 18

[59772] Aufgebot

Nae Pum Zweck der Todeserklärung.

Auf begründeten Antrag wird der Matrose Wil⸗ 8 m Jantzen, geboren am 26. März 1838, Sohn Er Eheleute Maurer Johann Jantzen und dessen

hefrau Charlotte, geb. Jürgens, zu Ahrensfluchter⸗ eich, welcher vor etwa 38 Jahren mit einem unbe⸗ ünnten Segelschiffe von Hamburg aus sich in See

egeben hat und seitdem verschollen ist, damit auf⸗ Piordert, sich spätestens in dem auf den 26. Januar s 195, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichts⸗ fs e anberaumten Termine zu melden, widrigenfalls erselbe für todt erklärt und dessen Vermögen den 1e Erben oder Nachfolgern überwiesen 8 Zugleich werden alle Diejenigen, welche über das Fortleben des Verschollenen Kunde zu geben ver⸗ hiegen, aufgefordert, diesbezügliche Mittheilungen hterorts zu machen. Etwaige Erb⸗ und Nachfolge⸗ erechtigte, werden für den Fall der demnächstigen odeserklärung zur Anmeldung ihrer Ansprüche unter

weisung des Vermögens des Verscholl keine Rücksicht genommen werden sche TW Neuhaus a. Oste, den 29. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. 8

[34344) Ausgebot. .

Auf den Antrag des Wirths Franz Musielak aus Gogolewo wird der am 2. Februar 1847 zu Gogo⸗ lewo geborene Valentin Musielak, welcher vor länger als 25 Jahren seine Heimath verlassen hat, auf auswärtige Arbeit gegangen und seitdem ver⸗ schollen ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebots⸗ termin den 8. März 1895, Vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 14, zu widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen

Rawitsch, den 9. April 1894.

Königliches Amtsgericht. [3435] Aufgebot.

Der am 21. August 1855 zu Breslau als Sohn des damaligen Revisionsschaffners der Oberschlesischen Eisenbahn, Johann Karl Theodor Kluge und dessen Ehefrau Pauline Mathilde Anna, geb. Schmogk, geborene Richard Karl Georg Oskar Kluge, welcher im Jahre 1872 von hier zur See gegangen, 1874 in Nordamerika aufhaltsam gewesen und seitdem ver⸗ schollen ist, wird auf Antrag seiner vorbenannten, jetzt zu Breslau wohnhaften Mutter hiermit auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf Freitag, den 12. Juli 1895, Mittags 12 Uhr, im hiesigen Gerichtsgebäude, ““ 91, anberaumten Termine bei dem unterzeichneten Amtsgerichte zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt, sein Vermögen aber den nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern überwiesen werden wird. Zugleich werden alle Per⸗ sonen, welche über das Fortleben des ꝛc. Kluge Kunde geben können, zu deren Mittheilung und für den Fall der demnächstigen Todeserklärung etwaige Erb⸗ und Nachfolgeberechtigte zur Anmeldung ihrer Ansprüche unter der Verwarnung aufgefordert, daß bei der Ueberweisung des Vermögens des Ver⸗ schollenen auf sie keine Rücksicht werden soll.

Hannover, den 30. März 1894.

Königliches Amtsgericht. V. J. [3303] Aufgebot zum Zweck der Todeserklärung.

Der am 4. November 1831 zu Heifede als Sohn des Ackermanns Conrad Weber und dessen Ehefrau Dorothea, geb. Hennies, geborene Johann Ernst Christian Weber ist im Jahre 1863 nach Amerika ausgewandert, hat von St. Louis im Sommer 1865 die letzte Nachricht von sich gegeben und ist seitdem verschollen. Auf Antrag des Anbauers Heinrich Hoyer in Heisede, eines Stiefbruders des Ver⸗ schollenen, wird der obengenannte Johann Ernst Christian Weber aufgefordert, sich spätestens in dem auf Sonnabend, den 29. Juni 1895, Vor⸗ mittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle an⸗ beraumten Termin mündlich oder schriftlich zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt und sein Ver⸗ mögen den nächsten bekannten Erben oder Nach⸗ folgern überwiesen werden soll. Zugleich werden alle Personen, welche über das Fortleben des Ver⸗ schollenen Kunde geben können, um deren Mit⸗ theilung, und zugleich für den Fall der demnächstigen Todeserklärung etwaige Erb⸗ und Nachfolgeberechtigte zur Anmeldung ihrer Ansprüche unter der Ver⸗ warnung aufgefordert, doß bei Ueberweisung des Vermögens des Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden soll.

Hildesheim, 2. April 1894.

Königliches Amtsgericht. I.

[3499] Aufgebot behuf Todeserklärung. 8 Auf Antrag der Johann Christian Heinrich Tölken Ehefrau, Johanne Charlotte Mathilde, geb. Bosse, wohnhaft hierselhst, wird deren Bruder, der Schiffer Diedrich Wilhelm Carl Bosse, geb. am 1. April 1863 zu Bremen, Sohn der ver⸗ storbenen Eheleute Diedrich Bosse und Wilhelmine Magdalene Caroline Minette, geb. Grote, damit Fäcses erdeßt spätestens in dem zum weiteren Ver⸗ fahren auf Dienstag, den 23. April 1895, Vormittags 11 Uhr, vor dem Amts⸗ S. hierselbst, unten im Stadthause, Zimmer tr. 6, anberaumten Aufgebotstermine sich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt, sein Ver⸗ mögen den im Falle seines Ablebens zur Erbfolge Berufenen ausgeantwortet und der etwa hinter⸗

werden soll. Mit dem Bemerken, daß angestellten Ermittelungen zufolge der genannte Diedrich Wil⸗ helm Carl Bosse im Jahre 1881 als Schiffsjunge mit dem Bremischen Schiffe „Sebastian Bach“ von Bremen nach New⸗York gefahren ist, sodann im Jahre 1882 mit einem amerikanischen Schiffe eine Reise nach St. Johns angetreten hat, auf derselben jedoch mit dem Schiffe verunglückt ist, werden um weitere Nachrichten über dessen Fertsben oder Tod alle ersucht, welche solche zu geben im stande sind. Die unbekannten Erben und Gläubiger des Ver⸗ schollenen haben ihre Ansprüche bei Meidung des Verlustes spätestens in dem anberaumten Termine geltend zu machen.

Bremen, den 9. April 1894.

Das Amtsgericht. (ges.) Arnold, Dr. Zur Beglaubigung: Stede, Gerichtsschreiber.

[3433]

Der Rechtsanwalt Grabower hier, als Nachlaß⸗

plleger hat das vafiqehot der Nachlaßgläubiger und ermächtnißnehmer der hier wohnhaft gewesenen,

am 8. September 1893 verstorbenen Wittwe Woll⸗

er Verwarnung aufgefordert, daß bei der Ueber⸗

heim, Julie, geb. Bernhard, beantragt. Sämmtliche

Oeffentlicher Anzeiger.

lassenen Ehefrau die Wiederverheirathung gestattet

srAraAxaRHineE.s

7. Erwerbs⸗ und Wirth 8. Niederlassung ꝛc. von 9. Bank⸗Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

afts⸗Genossenschaften. echtsanwälten.

6. Kommandit⸗Gesellschaften egs u. Aktien⸗Gesellsch.

Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer der Ver⸗ storbenen werden demnach aufgefordert, spätestens in dem auf den 4. Juli 1894, Vormittags 11 ¾ Uhr, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, part., Zimmer 32, anberaumten Aufgebots⸗ termine ihre Ansprüche anzumelden, widrigenfalls sie dieselben gegen die Benefizialerben nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß, mit Ausschluß aller seit dem Tode der Erblasserin aufgekommenen Nutzungen, durch Befriedigung der angemeldeten Gläubiger nicht erschöpft wird. Das Nachlaßverzeichniß kann in der Gerichtsschreiberei, Zimmer Nr. 25, von 11 bis 1 Uhr Nachmittags eingesehen werden. Berlin, den 6. April 1894. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82.

[3426] Aufgebot.

Auf Antrag der Frau Johanna Ludewica (Ludewika auch Ludowika) Pauline, geb. Mennecke (Menneke), verw. Deneke, des verstorbenen Schlachters Carl F Richters Wittwe, vertreten durch die hiesigen

echtsanwälte Dr. jur. R. L. Oppenheimer, Dr. jur. P. Oppenheimer und Emil Behrens, wird ein Auf⸗ gebot dahin erlassen:

1 9* weren

alle, welche an den Nachlaß des hierselbst am 27. August 1892 verstorbenen Sehiürielbstgam Heinrich Richters Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen;

alle diejenigen, welche den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser in Gemeinschaft mit seiner überlebenden Ehefrau, der Antrag⸗ stellerin, am 27. Oktober 1891 hierselbst er⸗ richteten, am 15. September 1892 hierselbst publizierten Testaments widersprechen wollen, hier⸗ mit aufgefordert, solche An⸗ und Widersprüche bei der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amts⸗ gerichts, Poststraße 19, 2. Stock, Zimmer Nr. 51, spätestens aber in dem auf Freitag, den 1. Juni 1894, Nachmittags 1 Uhr, an⸗ beraumten Aufgebotstermin, im Justizgebäude, Dammthorstraße 10, Parterre links, Zimmer Nr. 7, anzumelden und zwar Auswärtige thunlichst unter Bestellung eines hiesigen Zu⸗ feelüsch benollmächtighen bei Strafe des Aus⸗ chlusses.

Hamburg, den 21. März 1894.

Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. 1 (gez.) Tesdorpf Dr.

Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe. 18220- Aufgebot.

Auf den Antrag des Testamentsvollstreckers der verstorbenen Frau Betty, Ee8. Gössell, des verstorbenen Schiffsagenten Thomas Stoddart Wittwe, nämlich des Notars Dris. sir Robert Alfred Des Arts, vertreten durch die hiesigen Rechtsanwälte Dres. jur. Nolte und Schroeder, wird ein Aufgebot dahin erlassen:

1) 18s mwüchen den N

alle, welche an den Nachlaß der hierselbst am 24. Februar 1894 verstorbenen Frau Melbf geb. Gössell, des verstorbenen Schiffsagenten Thomas Stoddart Wittwe, Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen;

alle diejenigen, welche den Bestimmungen des von der genannten Erblasserin am 27. August 1892 hierselbst errichteten, mit 2 Nachträgen, resp. vom 23. November 1893 und 17. Dezember 1893 versehenen, am 8. März 1894 hierselbst publizierten Testaments, insbesondere der Er⸗ nennung des Antragstellers zum Testaments⸗ vollstrecker und den demselben in dem vor⸗ bezeichneten Testament ertheilten Befugnissen, namentlich der Befugniß, auf Namen der Erb⸗ lasserin oder ihres Testaments Namen geschrieben stehendes Grundeigenthum, Hypothekpöste oder auf Namen lautende Werthpapiere zu veräußern, und mittels seines alleinigen Konsenses auf einfache Produzierung des Testaments umzu⸗ schreiben, einzuschreiben und zu tilgen, sowie Klauseln anzulegen und zu tilgen, widersprechen wollen, hiermit aufgefordert, solche An⸗ und Widersprüche bei der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts, Poststraße 19, 2. Stock, Zimmer Nr. 51, spätestens aber in dem auf Seen den 8. Juni 1894, Nach⸗ mittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, im Justizgebäude, Dammthorstraße 10, Parterre

Auswärtige thunlichst unter Bestellung eines

hiesigen Zustellungsbevollmächtigten bei Strafe

des Ausschlusses.

Hamburg, den 3. April 1894. Das Amtsgericht Hamburg.

Abtheilung für Aufgebotssachen.

1 (gez.) Tesdorpf Dr.

Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.

1222) Aufgebot.

Auf Antrag des Testamentsvollstreckers des ver⸗

storbenen Rechtsanwalts Dris. jur. Carl William

Büller, nämlich des Hausmaklers Carl Matthias

Wilhelm Holste, vertreten durch die Rechts⸗

anwälte Dres. jur. J. Wolffson, A. Wolffson,

O. Dehn und M. Schramm, wird ein Aufgebot

dahin erlassen:

1) 18g welchen den Nachl. alle, welche an den Nachlaß des hierselbst am 8. März 1894 verstorbenen .s heseisb an jur. Carl William Büller Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen;

2) alle diejenigen, welche den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser am 5. November 1864 hierselbst errichteten, mit einem Additament

vom 3. Augu 80 versehenen, am 15. März

links, Zimmer Nr. 7, anzumelden und zwar

1894 hierselbst publizierten Testaments, ins⸗ besondere der Ernennung des Antragstellers zum Testamentsvollstrecker und den demselben er⸗ theilten Befugnissen, namentlich der Befugniß, zur Umschreibung der auf Namen des Erblassers geschriebenen Grundstücke, sowie zur Umschreibung und Tilgung der auf Namen des Erblassers ge⸗ schriebenen Hauspöste und Staatspapiere auf seinen alleinigen Konsens, widersprechen wollen, hiermit aufgefordert, solche An⸗ und Widersprüche bei der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts, Poststraße 19, 2. Stock, Zimmer Nr. 51, spätestens aber in dem auf Freitag, den 1. Juni 1894, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, im Justizgebäude, Dammthorstraße 10, Parterre links, Zimmer Nr. 7, anzumelden und zwar Auswärtige thun⸗ lichst une etelang eines hiesigen g⸗ bevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 3. April 1894. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen (gez.) Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe. [3423] Aufgebot. Auf Antrag 8 1) des Testamentsvollstreckers des verstorbenen Maurermeisters Heinrich Ludwig Carl Friedrich Hässling und seiner überlebenden Ehefrau Catharine (Catharina) Marie Johanne, Rentzow, nämlich des Maurermeisters Johann Heinrich Ludwig Kiene, und der Universalerbin des senehäter Erblassers nämlich der Wittwe desselben, Frau Catharine (Catharina) Marie Johanne, geb. Rentzow, vertreten durch ihren Kurator, den Rechtsanwalt Dr., jur. Heinrich Wilhelm Martin Kruse, sämmtlich vertreten durch die hiesigen Rechtsanwälte Dres. jur. Fentz & Kruse, wird ein Aufgebot dahin erlassen: b 8 Nach .alle, welche an den Nachlaß des hierselbst am 1. Februar 1894 verstorbenen Heinrich Ludwig Carl Friedrich Hässling Erb⸗ oder sonstige Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen; alle diejenigen, welche den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser in Gemeinschaft mit seiner überlebenden Ehefrau Catharine (Catharina) Marie Johanne, geb. Rentzow, am 13. Juni 1890 hierselbst errichteten, mit einem von dem Erblasser am 31. Januar 1894 hierselbst allein vollzogenen Nachtrag versehenen, am 15. Februar 1894 hierselbst publizierten Testaments, insbesondere der Ernennung des An⸗ tragstellers ad 1 zum Testamentsvollstrecker und den demselben in dem vorbezeichneten Testament ertheilten Befugnissen, namentlich der Befugniß zur Um⸗ und Zuschreibung von Immobilien und belegten Pösten, sowie zur Anlegung und Tilgung von Klauseln aller Art, widersprechen wollen, hier⸗ mitaufgefordert, solche Ansprüͤche, Forderungen und Widersprüche bei der Gerichtsschreiberei des unter⸗ zeichneten Amtsgerichts, Poststraße 19, 2. Stock, Zimmer Nr. 51, spätestens aber in dem auf Freitag, den 1. Juni 1894, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, im Justizgebäude, Dammthorstraße 10, Parterre links, Zimmer Nr. 7, anzumelden und zwar Auswärtige thunlichst unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 3. April 1894. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen.

h 1sges. Tesdorpf Dr. 8 Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe. 3890)

Aufgebot.

Auf Antrag des Testamentsvollstreckers des storbenen Fischers Claus Fahje (auch Faje), nämlich des Notars Dris. jur. Hermann Stockfleth, vertreten durch den hiesigen Rechtsanwalt Dr. jur. Otto Meier, wird ein Aufgebot dahin erlassen:

Es werden:

Alle, welche an den Nachlaß des am 6. Jannar 1894 zu Finkenwärder verstorbenen Fischers Claus Fahje (auch Faje) Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen; alle diejenigen, welche den Bestimmungen des von dem Erblasser am 25. April 1876 hierselbst errichteten, mit Ness Nachträgen, resp. vom 9. März 1880 und September 1893 versehenen, am 18. Januar 1894 hierselbst

ublizierten Testaments, insbesondere den dem

estamentsvollstrecker in dem Nachtrag vom

März 1880 ertheilten Befugnissen, wider⸗

sprechen wollen, sowie alle diejenigen, welche außer den dem Testamentsvollstrecker bekannt gewordenen, dem Amtsgericht aufgegebenen nächsten Intestaterben des Erblassers und außer den mit einem Legat des Erblassers bedachten und ebenfalls dem Amtsgericht S. gebenen nächsten Intestaterben seiner am 25. Juli 1871 verstorbenen Ehefrau Catharina, geb. Gahde (Gahden), verwittweten Ludwig Eademig, Ansprüche aus dem Testa⸗ ment des Erblassers geltend machen wollen, so⸗ öne vnn 1c 1 alle diejenigen, welche außer dem dem Amts⸗ gericht näher bezeichneten Cußer einer Schwester⸗ tochter des b.b Ansprüche an die im Nachtrag vom eptember 1893 erwähnten 600.— erheben wollen, hierdurch aufgefordert,

er

chreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts, Post⸗

seß An⸗ und Widersprüche bei der Gerichts⸗

aße 19, 2. Stock, Zimme Nr. 51, spätestens