1890 geförderten Kohlenmenge betragen, während die Zunahme von 1870 bis 1880 mit 11,1 Millionen Tonnen 94 % und die von 1880 bis 1890 mit 12,8 Millionen Tonnen 56 % der Fördermengen der entsprechenden Jahre betragen hat. Unter der Voraussetzung, daß auch die übrigen Transporte in dem Zeitraum eine ent⸗ sprechende Zunahme erfahren, wird man wohl nicht zu hoch schätzen, wenn man annimmt, 9 die Gesammttransportmenge des Industrie⸗ ebiets sich nach zehn Jahren um 15 Millionen Tonnen vermehrt 85 Diese ist es, welche zum größten Theil uf. neue Verkehrswege, und zwar für minderwerthige Güter mit großen Trans⸗ portlängen in erster Linie auf die anzulegende veeefessas e an 8— sein wird. Eine Verminderung des zur Zeit vorhandenen Fisenba n⸗ verkehrs wird daher nicht eintreten, da der Kanal, wie unten aus⸗ geführt werden wird, zunächst nicht mehr als 7 Millionen Tonnen jährlich zu transportieren im stande ist.
Die technische Möglichkeit, das jetzige Kohlenförderungsquantum um ein Erhebliches zu vermehren, steht außer Zweifel. Sind doch seit dem Jahre 1888 27 neue Schächte angelegt, welche zum größten Theil in den nächsten Jahren in Betrieb kommen und in Verbindung mit vielfältigen Vergrößerungen der bestehenden Anlagen das mögliche “ um ein beträchtliches Maß erhöhen werden. Die
kohlenindustrie wird hiernach auf jeden Fall im stande sein, mit der erhöhten Nachfrage der Zukunft gleichen Schritt zu halten. Die gesteigerte Nachfrage tritt ein durch den für die Bevölkerungszunahme vermehrten Hausbedarf, durch den regeren Eisenbahn⸗ und Wasserstraßenverkehr und durch die weitere Entwickelung der Industrie. Außerdem wird eine erhebliche Vergrößerung des Absatzes und damit der Produktion von Kohlen da⸗ durch hergeigeführt werden, daß es durch den Ausbau des Rhein — Weser— Elbe⸗Kanals, welcher dem rheinisch⸗westfälischen Industrie⸗ gebiet eine ausgedehnte Wasserstraße für den binnenländischen Verkehr eröffnet und dieses Gebiet zugleich mit den deutschen Nordseehäfen und der Rheinmündung in Verbindung setzt, der westfälischen Kohle ge⸗ lingen wird, die englische Kohle im Inlande mehr und mehr zu ver⸗ drängen und ihr auch im Auslande eine größere Konkurrenz zu machen. Die englische Kohle hat zur Zeit, namentlich in den deutschen Küsten⸗ städten, noch immer ein bedeutendes Absatzgebiet; im Jahre 1890 sind in Feemburg trotz der sehr billigen Ausnahmetarife für den Transport der westfälischen Kohlen nach dort nur 885 882 t westfälische Kohlen, da⸗ gegen aber 1 582 900 t englische Kohlen eingeführt.
Es bleibt noch nachzuweisen, daß dem rheinisch⸗westfälischen Industriegebiet für die aller Wahrscheinlichkeit nach eintretende weitere Steigerung der Kohlenindustrie der nöthige Kohlenreichthum zur Ver⸗ fügung steht. Nach den angestellten Berechnungen sind daselbst bis zu 700 m Teufe noch 10 627 Millionen Tonnen, bis 1000 m Teufe noch 18121 Millionen Tonnen und überhaupt noch 30009 Millionen Tonnen Kohlen vorhanden. Wenn man voraussetzt, daß die Bergbautechnik, welche bereits mit Schächten bis zu 700 m Teufe arbeitet, auf ihrem jetzigen Standpunkt stehen bleibt, so würden selbst bei einem gesteigerten jährlichen Verbrauchsquantum von 50 Millionen Tonnen noch für etwa 200 Jahre Kohlen vorhanden sein. Es darf aber angenommen werden, daß es der Technik gelingen wird, die Kohlenschätze auch bis zu einer Tiefe von 1000 m zu “ Dann würden, selbst bei einer noch erhöhten Steigerung des Verbrauchs, die Kohlenschätze für 250 bis 300 Jahre ausreichen und dann erst würden die noch nicht auf⸗ geschlossenen Felder und die tiefer liegenden Kohlenvorräthe in Angriff zu nehmen sein. . 6
Die Herstellung einer Wasserstraße im rheinisch⸗westfälischen Industriebezirk erscheint darnach als ein dringendes Bedürfniß für die Bewältigung des großartigen, stetig steigenden Verkehrs.
Auch der Kanal Hamm — Datteln hat eine wesentliche wirth⸗ schaftliche Bedeutung. Der Kanal liegt mit Ausnahme eines kleinen Theils im Kohlengebiet, in welchem sich schon jetzt große Zechen der Gelsenkirchener und Harpener Bergbaugesellschaften befinden. Die Stadt Hamm ist der Sitz einer erheblichen Industrie (westfälische Drahtindustrie und Union mit mehr als 3000 Arbeitern, Maschinen⸗ und Brückenbaufabriken, Eisengießereien, Blechwalzwerken, Drahtzieherei und Stiftenfabrik, Ziegeleien, Getreidemühlen, Holzschneidemühlen ꝛc.), hat auch bedeutende Großhandelsgeschäfte (Getreide⸗, Eisen⸗ und Stahlwaaren, Holz ꝛc.). In Lünen befinden sich Eisenhütten, in Horst und Dahl Holzschleifereien.
1 Der Kohlenbergbau sowie Industrie und Handel des Gebiets werden zweifellos durch den Bau des Kanals einen erheblichen Auf⸗ schwung nehmen. 1 1
Die für den Dortmund —Rhein⸗Kanal gewählten Abmessungen entsprechen denjenigen, welche nach den eingehendsten Erwägungen für den Dortmund— Ems⸗Kanal festgesetzt worden sind und zur Aus⸗ führung gelangen; auch der Dortmund —Rhein⸗Kanal ist also für Schiffe von 600 t bestimmt. Derselbe erhält eine Sohlenbreite von
18 m, eine Wassertiefe von 2,5 und eine Spiegelbreite von 30 m. Die Schleusen sind 67 m lang und haben 8,6 m lichte Weite bei 3 m Drempeltiefe. Die lichte Höhe unter den Brücken beträgt mindestens 4 m. 8
Dem zur Zeit namentlich noch aus dem Kreise von Rheinschiff⸗ fahrts⸗Interessenten verfochtenen Antrage, den Kanal für Schiffe von
1000 oder gar 1500 t herzustellen, kann nicht entsprochen werden. Für die Beförderung auch von Massengütern ist ein 600 t⸗Schiff — welches so viel laden kann, wie zwei Eisenbahnzüge zu je 30 Wagen ein geeignetes Fahrzeug. Die bei größeren Schiffen an sich ein⸗ tretende Frachtersparniß würde bei dem Kanal — mit einem der Natur der Sache nach gegenüber einem geräumigen Flusse wie dem Rhein beschränkten Profil — dadurch großentheils aufgewogen werden, daß zur Vermeidung von Beschädigungen der Bauwerke und sonstigen ein größeres Schiff langsamer fahren muß als ein eineres.
Die Wasserstraßen, welche sich östlich der Elbe an den Mittelland⸗ kanal anschließen, ferner die Elbe und Weser besitzen nicht die Fahr⸗ wassertiefe, welche Schiffen in den gewünschten größeren Abmessungen die Benutzung gestattet. 1
Es kommt hinzu, daß durch die Herstellung des Rhein —Weser — Elbe⸗Kanals mit seinen Ausgängen nach der Ems, der Weser und Elbe zugleich der nationale Zweck verfolgt wird, Deutschland von fremden Häfen thunlichst unabhängig zu machen. Die Erbauung der Wasser⸗ straße zum Rhein in größeren Abmessungen als zur Ems, Weser und Elbe würde eine mit diesem Grundgedanken im Widerspruch stehende direkte Bevorzugung ausländischer Häfen enthalten. Es würde aus diesem Grunde auch alsbald das nicht unberechtigte, aber schon aus finanziellen Rücksichten unerfüllbare Verlangen seitens der Be⸗ theiligten erhoben werden, auch den Dortmund —- Ems⸗Kanal und den Mittelland⸗Kanal in den gleichen übermäßigen Abmessungen herzu⸗ stellen, bezw. für solche umzubauen, und die Weser und Elbe für gleich
roße Fahrzeuge einzurichten. Sofern sich die mehrfach hervorgetretene
Ansicht durch die spätere Erfahrung bestätigen sollte, daß der Dort⸗ mund —Rhein⸗Kanal in den gewählten Abmessungen zur Bewältigung des Verkehrs nicht imstande ist, würde es aus vielfachen Gründen 5 sein, eine zweite selbständige Kanallinie an der Lippe her⸗ zustellen.
Für die jährliche Unterhaltung des Dortmund —Rhein⸗Kanals mit allen Bauwerken und Dienstgebäuden, der Dienstdampfer, Bagger, Fernsprecheinrichtungen u. s. w. sind überschläglich ᷓ1830 000 ℳ
Die Betriebskosten der Hebewerke, Schleusen und Brücken, die Kosten für Baggerungen, die Gehälter sämmtlicher Beamten, Kosten der der Kanal⸗ abgaben und sonstige Verwaltungskosten und dergleichen 8
ee1ö1ö1öö12131n“]; 129 9000 vo O00 A und Unter⸗
Zusammen
Für den Kanal Hamm — Datteln sind die Betriebs⸗ haltungskosten auf 75 000 ℳ jährlich zu veranschlagen. Den Verkehr und damit auch die Rentabilität eines anzu⸗ legenden Kanals im voraus mit Sicherheit in Zahlen anzugeben, ist unmöglich; es wird bei einem solchen Projekte im wesentlichen auf die Prüfung der Frage ankommen, ob unter Berücksichtigung aller
einer jährlichen Transportmenge von 6 Millionen Tonnen bei Tages⸗
eine Wasserstraße nothwendig oder nützlich erscheint und ob die danach zu erwartenden Vortheile mit den aufzuwendenden Bau⸗ und Unter⸗ haltungskosten in einem richtigen Verhältniß stehen. Diese Frage ist für den Rhein— Weser—Elbe⸗Kanal bereits durch das Gesetz vom 9. Juli 1886 bejahend entschieden. Es besteht übrigens darüber auch auf keiner Seite ein Zweifel, daß die Leistungsfähigkeit des Dort⸗ mund —Rhein⸗Kanals nicht lange nach seiner Fertigstellung — welche, wenn die Baumittel jetzt bewilligt werden, etwa im Jahre 1900 zu erwarten ist —, durch den zu erwartenden Verkehr voll ausgenutzt werden wird. Im übrigen wird auch im vorliegenden Fall daran festzuhalten sein, daß durch die zu hebenden Kanalgebühren die Be⸗ triebs⸗ und Unterhaltungskosten gedeckt und eine angemessene Ver⸗ zinsung des Baukapitals herbeigeführt wird. 1
Was die Leistungsfähigkeit des Kanals betrifft, so sollen einst⸗ weilen nur einfache Hebewerke (und doppelte Schleusen) gebaut werden; die Herstellung der zur vollen Ausnutzung der Wasserstraße erforderlichen zweiten Hebewerke und dritten Schleusen wird erst dann zu erfolgen haben, wenn der Verkehr es verlangt. Zur Zeit werden daher für diese letzteren Bauwerke nur die Bauplätze reserviert. Für die Ausnutzung des Kanals ist also, abgesehen von den auf den Zwischenstrecken sich bewegenden Transporten, zunächst nur die Leistungsfähigkeit der einfachen Hebewerke maßgebend. Ein “ befördert in 30 Minuten je ein Schiff herauf und erunter; mit Rücksicht auf möglichen Aufenthalt, insbesondere beim Ein⸗ und Ausfahren der Schiffe mag diese Zeitdauer um die Hälfte erhöht, also auf 45 Minuten angenommen werden. Bei den klima⸗ tischen Verhältnissen des Rheinlandes wird die Schiffahrt auf dem Kanal jährlich mindestens 270 Tage betrieben werden können. Die Dauer des Tagesbetriebes eines Hebewerks möge 14 Stunden, des Tag⸗ und Nachtbetriebs, wie er zweifellos demnächst stattfinden wird, 21 Stunden betragen (3 Stunden täglich müssen für etwaige Repa⸗ raturen ꝛc. freibleiben). Danach befördert ein Hebewerk zu Berg und
zu Thal täglich 14. 60. 2
bei Taͤgesbetrieb — 1 —= 37 Schiffe 8 2
1 21 60 bei Tag⸗ und Nachtbetrieb — 15 = 56 Schiffe.
Da der Kanal für 600 t Schiffe gebaut wird, so entspricht dies
betrieb und 9 Millionen Tonnen bei Tag⸗ und Nachtbetrieb. Von diesen Beträgen mögen bei Ermittelung der muthmaßlichen Renta⸗ bilität nur 70 %, also 4,2 bezw. 6,3 Millionen Tonnen in Rechnung gestellt werden.
Die Prüsmann'sche Denkschrift legt für die zu erwartende Ein⸗ nahme an Kanalabgaben eine Gebühr von 0,70 ₰ für das Tonnen⸗ kilometer und eine durchschnittliche Benutzung des Kanals auf 30 km für das Schiff zu Grunde, woraus sich pro Schiff und Tonne eine Abgabe von 0,70 % 30 = 21 ₰ ergiebt. Voraussichtlich wird die
analabgabe indeß, zumal die überwiegende Mehrzahl der Fahrzeuge außer dem Kanal regelmäßig die abgabenfreie Wasserstraße des Rheins benutzen wird, ohne Nachtheil für den Verkehr mit Rücksicht auf die außergewöhnlich hohen Baukosten auf durchschnittlich 1 ₰ für das Tonnen⸗Kilometer bemessen werden können — was, wenn man die Be⸗ nutzungslänge von 30 km beibehält, für jede Schiffstonne 30 ₰ aus⸗ macht, das ist noch nicht die Hälfte der Eisenbahn⸗Expeditionsgebühr. Da die Betriebs⸗ und Unterhaltungskosten bei 21 stündigem Betrieb der Schleusen ꝛc. auf jährlich 250 000 ℳ berechnet sind, so beträgt die jährliche Reineinnahme bei einer Kanalgebühr von 1 ₰ und 21 stündigem Betrieb 8 (6 300 000 ✕ 0,30 — 250 000) = 1 640 000 ℳ Dies ergiebt bei einem Baukapital von rund 46 000 000 ℳ
eine Verzinsung von 3,56 Prozent,
bei einem Baukapital von 50 000 000 ℳ (wegen Erhöhung der
Baukosten durch den Antheil am Kanal Hamm-—Datteln) eine
Verzinsung von . 8 8 8,28 Prozent
Durch Erbauung zweiter Hebewerke und dritter Schleusen würde sich diese Rentabilität demnächst sehr erheblich erhöhen lassen.
Zugleich ist hervorzuheben, daß durch die Erbauung des Dort⸗ mund —Rhein⸗Kanals die Rentabilität der angrenzenden Theile des Dortmund — Ems⸗Kanals, insbesondere der Kanalstrecke Henrichenburg — Dortmund eine mehrfache Erhöhung erfahren wird.
Was die Rentabilität des Kanals Hamm-Datteln betrifft, so sind nach den obigen Ausführungen von den Gesammtkosten desselben zunächst 6 000 000 für seine Eigenschaft als Speisekanal für den Dortmund —Rhein⸗, Dortmund— Ems⸗ und Mittelland⸗Kanal in Ab⸗ rechnung zu bringen; es verbleibt also ein Rest von 4 000 000 ℳ als hier in Betracht kommendes Baukapital. 3
Die Länge dieses Kanals beträgt 36 km, welche, da der Haupt⸗ verkehrsort Hamm an einem Ende liegt, von den meisten Schiffen voll befahren werden wird; für die Berechnung mögen indeß nur 30 km angesetzt werden. Die Interessenten rechnen auf ein Transport⸗ quantum von etwa-1 Million Tonnen, von dem ¾l in Ansatz kommen mögen. Irgendwelche Schiffahrtshindernisse (Hebewerke, Schleusen) sind auf dem Kanal nicht vorhanden, die Betriebs⸗ und Unter⸗ haltungskosten sind daher mit 75 000 ℳ jährlich reichlich bemessen.
Die Reineinnahme würde danach nach entsprechender Entwickelung des Kanalbetriebs bei 1 ₰ Kanalgebühr für das Tonnenkilometer auf (750 000 ✕ 0,30 — 75 000) = 150 000 ℳ jährlich oder
3,75 Prozent des zur Berechnung zu ziehenden Antheils vom Baukapital (4 000 000 ℳ) angenommen werden können.
Es dürfte danach einem Zweifel nicht wohl unterliegen, daß der Dortmund-—-Rhein⸗Kanal einschließlich des Kanals Hamm -—Datteln nach entsprechender Entwickelung des Verkehrs in der Lage sein wird, die Zinsen des Anlagekapitals und wahrscheinlich auch eine allmähliche Amortisation desselben aufzubringen, ganz abgesehen von den groß⸗ artigen Vortheilen, welche der Bau für die gesammte Entwickelung der von den Kanälen durchzogenen Gebiete und damit mittelbar au für die Staatskasse im Gefolge haben wird.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Die Annahme einer Police seitens des Versicherungsnehmers und die Kenntnißnahme der auf der Police gedruckten Bedingungen, ohne einen Einspruch dagegen zu erheben, enthält, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, VI. Zivilsenats, vom 4. Januar 1894, regelmäßig eine Billigung dieser Bestimmungen, wenn nicht besondere Um⸗ stände eine solche Auffassung des Verhaltens des Versicherungs⸗ nehmers als ungerechtfertigt erscheinen lassen. Das Gleiche gilt von der Annahme einer Police, ohne von ihrem Inhalt Kenntniß nehmen zu wollen. „Allerdings wird die Police mit den darauf abgedruckten allgemeinen Bedingungen in der Absicht und Erwartung versehen, daß der Versicherungsnehmer hiervon Kenntniß nehme und sich dar⸗ nach richte, und andererseits ist er mit Rücksicht auf die von ihm der Versicherungsgesellschaft in dem Versicherungsantrage gemachte Offerte, deren Annahme in der Zustellung der Police zu er⸗ kennen gegeben wird, verpflichtet, sich davon zu überzeugen, ob er mit den näheren Bestimmungen, unter welchen die Gesellschaft seinen An⸗ trag annimmt, einverstanden ist und event. seinen Dissens zu erklären. Man kann daher der Revision zugeben, daß regelmäßig anzunehmen ist, der Versicherungsnehmer acceptiere die auf der Police gedruckten Bestimmungen, wenn er von ihnen Kenntniß genommen und sich dabei beruhigt hat, und ferner auch, er wolle sich denselben ohne weiteres auf Treu und Glauben unterwerfen, wenn er es unterläßt, von ihnen Kenntniß zu nehmen. Dadurch wird aber die Prüfung nicht erübrigt, ob die besonderen Umstände des einzelnen Falles nicht eine derartige
— Die im § 120 Abs. 3 der Reichs⸗Gewerbeordnung vom 1. Julz 1883 (bezw. in § 120 a der Gewerbeordnungs⸗Novelle vom 1. Junt 1891) vorgeschriebene Pflicht des Gewerbeunternehmers all diejenigen Einrichtungen herzustellen und zu unterhalten, wel 8 mit Rücksicht auf die besondere Beschaffenheit des Gewerbebetriebes und der Betriebsstätte zu thunlichster Sicherheit gegen Gefahr für Leben und Gesundheit “ sind, erstreckt sich, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Zivilsenats, vom 23. Februar 1894 ebenso wie auf einzelne, auch auf Gesellschaften und Korpo⸗ rationen, welche Gewerbe betreiben, indem sie für di
durch Vernachlässigung dieser Pflicht seitens ihres Vor⸗ standes entstehenden Schäden so haften, als wenn sie selbst den Schaden verschuldet haben. „Der Gewerbeunternehmer ist selbst und unmittelbar, mag er nun ein einzelner, eine Ge⸗ sellschaft oder Korporation sein, zur Erfüllung dieser gesetzlichen Ver⸗ pflichtung verbunden und, wenn ihn hierbei ein Verschulden trifft für den dadurch entstehenden Schaden baftbar. So kann sich au
im vorliegenden Falle die beklagte Dampfdreschgenossenschaft dem wegen Nichtanbringung der erforderlichen Schutzvorrichtung an ihrer Dreschmaschine wider sie erhobenen Schadensersatzanspruch nicht dur
Verweisung des Gegners an ihren früheren Vorstand entziehen“. (274/93).
—
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Der § 14 des preußischen Gesetzes über das Mobiliar⸗Feuer⸗ versicherungswesen vom 8. Mai 1837, welcher nach der Allerhoͤchsten Kabinets⸗Ordre vom 30. Mai 1841 auch für die Immobiliarversiche⸗ rung gilt, bestimmt in den beiden ersten Absätzen:
Kein Agent darf eine Police oder einen Prolongations⸗ schein zu derselben aushändigen, bevor er nicht von der Polizei⸗ Obrigkeit des Wohnorts des Versicherungssuchenden die amtliche Erklärung erhalten hat, daß der Aushändigung in polizeilicher Hinsicht kein Bedenken entgegenstehe.
Der Agent hat zu dem Ende ein Duplikat des Ver⸗ sicherungsantrags und der damit verbundenen Deklaration des Versicherungsnehmers einzureichen.
In Bezug auf diese Bestimmungen hat das Ober⸗Verwaltungs⸗ gericht, III. Senat, durch Urtheil vom 23. Oktober 1893 aus⸗ gesprochen: 1b
1) daß Abs. 2 ebenso wie Abs. 1 sowohl auf eine erste Ver⸗ sicherung als auf eine Prolongation sich bezieht;
2) daß unter dem im Abs. 2 erwähnten Duplikat eine ein⸗ fache Abschrift (Kopie) zu verstehen ist, welche der Unterschrift des Versicherungsnehmers nicht bedarf, und daß somit die Polizeibehörde sowohl bei einer ersten Versicherung, als bei einer hg weder von dem Versicherungsnehmer direkt verlangen kann, daß er die Anzeige des Agenten mit unterschreibe, noch von dem Agenten fordern kann, daß er für eine solche Unterschrift des Versicherungs⸗ nehmers sorge.
„Der Klägerin kann darin nicht zugestimmt werden daß von dem § 14 des Gesetzes vom 8. Mai 1837 der Abs. 2 sich nur auf eine erste Versicherung, nicht auch auf eine Prolongation bezieht. Der Abs. 2 betrifft vielmehr beide Fälle Es geben ferner die Materialien des § 14 des Gesetzes keinen Anhalt dafür, daß unter dem eingereichten Duplikat etwas Anderes zu verstehen sei, als was häufig darunter nach dem damaligen Sprachgebrauch verstanden worden ist und noch nach dem jetzigen verstanden wird, nämlich eine einfache Abschrift. Der Zweck aber, den § 14 Abs. 1 hat, der Polizeibehörde Gelegenheit zum rechtzeitigen Einschreiten gegen eine beabsichtigte unzulässige Versicherung zu geben, wird bereits erreicht, wenn der der Bestätigung bedürfende, durch die Bestätigung als zuverlässig an⸗ erkannte und bei Unrichtigkeit der Angaben in dem Versicherungs⸗ antrage strafbare Agent eine von ihm gefertigte Abschrift einreicht; es fehlt an jedem Grunde, weshalb mehr als eine solche Abschrift verlangt sein sollte.“ (III 977.)
— Sowoll hinsichtlich der Staats⸗Einkommenbesteuerung von⸗ Ausländern, welche Grundbesitz in Preußen haben, ohne daselbst ihren Wohnsitz zu haben, als auch hinsichtlich der Kommunal⸗Einkommen⸗ besteuerung von Forensen (d. h. von Personen, welche in Gemeinden, ohne daselbst ihren Wohnsitz zu haben, Grundbesitz haben), hat das Ober⸗Verwaltungsgericht, II. Senat, durch Urtheil vom 12. Dezember 1893 ausgesprochen, daß für die Einkommensteuer⸗Veranlagung die Zinsen der auf diesem Grundbesitz eingetragenen Hypotheken von dem Einkommen aus dem Grundbesitz in Abzug zu bringen sind, selbst wenn ein wirthschaftlicher Zusammen hang zwischen den Hypothekenschulden und dem dafür verpfändeten nicht be⸗ steht. — Der Besitzer eines Guts im Bezirk der Stadt E. (Rheinprovinz), welcher daselbst nicht seinen Wohnort hat, wurde für 1892/93 mit einem Einkommen von 16 500 bis 17 500 ℳ aus dem Gut zu den Kom⸗ munallasten veranlagt, indem ihm die Abrechnung von 2200 ℳ Zinsen eines auf dem Gut eingetragenen Kapitals verweigert wurde. Der Bürgermeister in E. rechtfertigte seine Weigerung damit, daß die Hypothekenschuld in keinem wirthschaftlichen mit dem Gut stehe, und daß nach Art. 24 Nr. 5 der Anweisung des Finanz⸗ Ministers vom 5. August 1891 zur Ausführung des Einkommensteuer⸗ gesetzes vom 24. Juni 1891 nur solche Hypothekenzinsen in Abzug zu bringen seien, deren Kapital in einem wirthschaftlichen Zusammenhange mit dem Grundbesitz steht. Der Gutsbesitzer klagte gegen den Bürgermeister und er erstritt beim Bezirksausschuß ein obsiegendes Urtheil. Auf die vom Bürgermeister hiergegen eingelegte Revision bestätigte das Ober⸗Verwaltungsgericht die Entscheidung des Bezirks⸗ ausschusses, indem es begründend ausführte: „Gemäß § 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes vom 27. Juli 1885 soll bei Ermittelung des jährlichen Reineinkommens nach den für die Einschätzung zur Staats⸗Ein⸗ kommensteuer geltenden Grundsätzen verfahren werden. Unter jenen Grund⸗ sätzen sind nun einmal die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 selbst, sodann aber auch die auf Grund des § 85 das. erlassenen generellen Ausführungsanweisungen des Finanz⸗Ministers zu verstehen — die letzteren insoweit sie dem Ausbau des Gesetzes und der Ausfüllung von Lücken desselben in einer dem bestehenden Recht nicht widersprechenden Weise dienen. — Da das Kapital von 55 000 ℳ nicht für den Erwerb des Guts aufgenommen worden ist, so fragt es sich (nach § 9 Z. 2 Abs. 2 des Eink.⸗Steuerges.) nur, ob dasselbe mit seinen Zinsen auf dem genannten Gut „haftet.“ Die Bejahung dieser Frage unterliegt aber keinem Bedenken. Der betr. Gläubiger ist nämlich befugt, sich behufs seiner Befriedigung an das ihm verpfändete Grundstück zu halten, und er kann jedem Erwerber desselben gegenüber dieses dingliche Recht ausüben; auf den letzteren, mag er auch nicht persönlich für die Schuld haftbar sein, geht das Grund⸗ stück lediglich mit jener Beschränkung über, sodaß derselbe den pollen Ertrag erst, nachdem die fälligen Zinsen getilgt worden sind, für si in Anspruch nehmen darf und ein unbelastetet Grundstück nur zufolge der Abtragung des Kapitals besitzt. Gewährt demnach das Gehetz selbst hier volle Klarheit, so kann dahingestellt bleiben, welche Ver⸗ fügungen in der Anweisung vom 5. August 1891 getroffen worden sind; sollten nämlich dieselben mit den gesetzlichen Vorschriften nicht übereinstimmen, so würde nach dem oben Bemerkten ihnen keine Wirkung zuerkannt werden dürfen. (II. 1371.)
v8““
In einer einleitenden Uebersicht über die allgemeine Geschäftslag⸗ im vorigen Jahre stellt die Großherzoglich hessische, Handelskamnäl⸗ zu Offenbach a. M. nach Anführung der verschiedenen Ver Rtig nisse und Umstände, welche die wirthschaftliche Entwickelung ungün rh beeinflußten, auch einige erfreuliche Punkte zusammen und beme Die im allgemeinen wider Erwarten günstigeren Ergebnisse
Auffassung des Verhaltens des Versicherungsnehmers als ungerecht⸗
wirthschaftlichen Verhältnisse der in Betracht kommenden Gebiete
fertigt erscheinen lassen.“ (265/93.) 2
Herbstes haben die Befürchtungen der Landwirthschaft für den Winte
— 94, die im Frühling auftauchten, größtentheils wieder läshent, und die deutsche Fdufgrie, unterstützt vom deutschen Ktunstgewerbe, hat auf der Weltausstellung in Chicago einen roßen Triumph errungen. Auch hatte die Fortführung der den iteraustausch von Volk zu Volk erleichternden Handelspolitik des Keichs in der Annahme der sogenannten kleinen Handelsverträge einen weiteren Erfolg zu verzeichnen. — Weiter wird ausgeführt, daß eine edeihliche Fortentwickelung des deutschen Außenhandels von dem Ab⸗ neuer und der Verbesserung bestehender, den Export fördernder andelsverträge abhängig ist, die für den Nationalwohlstand Deutsch⸗ nds geradezu eine Lebensfrage seien.
Zur Arbeiterbewegung.
Auf verschiedenen Zechen des Essener Reviers haben, wie die „Köln. Volks⸗Ztg.“ mittheilt, am 15. April Entlassungen und Kündigungen von Bergarbeitern stattgefunden. Auf der Zeche „Zollverein“ sollen allein gegen 400 Kündigungen erfolgt sein.
In Leipzig setzten, wie die Lpz. Ztg.“ berichtet, die Stein⸗ metzgehilfen am Montag die Verhandlungen über den Lohntarif fort. Der im letzten Jahre von den Meistern eingeführte Tarif soll, obgleich er die Löhne um 20 % herabsetzte, von vielen Arbeitgebern noch weiter ermäßigt worden sein. Der Nachgiebigkeit der einzelnen Gehilfen wurde wieder die Hauptschuld an den mißlichen Verhältnissen beigemessen. Die Versammlung beschloß, von weiteren Schritten
gegenwärtig Febzusethen den für die Gültigkeit des jetzigen Tarifs festgesetzten Zeit — 31. Mai 1895 — abzuw 8 ie 9 Nr 3 d. B99 zuwarten
Aus Petz (Lausitz) berichtet man dem „Vorwärts“, daß der Ausstand der Schuhmacher bei der dortigen Firma Riccius seit dem 24. März unverändert fortdauert. Neue Arbeiter haben aus Deutschland nicht, wohl aber aus Oesterreich herangezogen werden können. B “
Hier in Berlin sind die Streitigkeiten bei der Telegraphenbau⸗ Anstalt von Jenisch u. Böhmer (Vgl. Nr. 85 d. Bl.) bei⸗ febeg da die Arbeitgeber die Forderungen der Arbeiter bewilligt aben. 1 Aus Wien meldet das „Wolff'sche Bureau“: Etwa 13 000 Tischler gehilfen, darunter ungefähr 300 bei der Ausstellung für Volksernährung beschäftigte, haben, dem Beschlusse der vorgestrigen Versammlung in der Volkshalle des Rathhauses entsprechend, gestern die Arbeit eingestellt. Die Ruhe ist nicht gestört worden. Zwölf Meister zeigtem dem Strike⸗Comité an, daß sie die gestellten For⸗ derungen bewilligen, worauf in den Werkstätten dieser Meister die Arbeit wieder aufgenommen wurde. Die ausständigen Tischler in der Ausstellung fhh durch Zimmerleute ersetzt worden. — Nach Meldungen der Abend⸗ lätter aus Falkenau haben sich dem seit einigen Tagen ausgebrochenen Theilausstand weitere 1000 Mann angeschlossen. Die Zahl der Aus⸗ ständigen beträgt infolge dessen über 2000; die Hälfte aller Schachte feiert. — Einer Meldung der „Voss. Ztg.“ zufolge planen auch die Wiener Metallarbeiter einen Ausstand und sollen die Absicht haben, Ende April damit zu beginnen. — Der Ausschuß der Tischler⸗ gehilfen gestattete, daß die Tischlergehilfen bezüglich der Rotunde im
rater, wo am Freitag der Kaiser die Ausstellung für Nahrungs⸗ mittel eröffnet, eine Ausnahme machen und die Arbeit dort fortsetzen. Sonst he kecsägeh “ 8
In Prag hat die Polizei, wie die „Wiener Allg. Ztg.“ meldet, gestern früh auf dem Bahnhof mehrere aus Wien v Kisten mit 70 000 Exemplaren verschiedener Flugschriften, welche die Arbeiterschaft auffordern, den 1. Mai als Feiertag zu begehen, und sie gegen die besitzenden Klassen aufreizen, mit Beschlag belegt. Aus Brüssel schreibt man der „Voss. Ztg.“ zum großen Aus⸗ stande der Ziegelarbeiter: Der Ausstand wächst noch immer. Die Ziegelwerke in Rupelmonde, Steendorpe und Hemixen haben sich dem Ausstand angeschlossen. In Hemixen sind die Arbeits⸗ geräthe und Ziegelvorräthe zerstört, die Schuppen angezündet. Drei Brandstifter wurden festgenommen. Es sind Truppen hingesendet.
Aus Zürich berichtet der Berner „Bund“: Eine Arbeiter⸗ versammlung der Schmiede und Wagner beschloß, für nächsten Sonnabend den Ausstand zu erklären, nachdem sie das Angebot der Meister auf zehnstündige Arbeitszeit, aber unter Weglassung des Minimallohns verworfen hatte. In Basel hat nach demselben Blatt der schweizerische Spenglermeisterverband in seiner Generalversammlung am Sonntag die Einführung eines Minimallohns und des neunstündigen Arbeitstags abgelehnt.
Aus Philadelphia wird der Londoner „A. K.“ gemeldet: Am 21. April werden die Bergleute in den bituminösen Kohlen⸗ distrikten wahrscheinlich einen allgemeinen Ausstand beginnen. Sie verlangen eine Lohnerhöhung von 20 — 25 %. 200 000 Bergleute werden die Arbeit niederlegen. Die Zechenbesitzer haben in letzter Zeit so viel Kohlen fördern lassen, wie nur möglich. Die westlichen Eisen⸗ bahnen waren kaum im stande, den Kohlentransport zu bewältigen.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
8 Infolge des in Nr. 83 des „R.⸗ u. St.⸗A.“ gebrachten Artikels über die Knöterich⸗Art Polygonum sachalinense laufen täglich so zahlreiche Anfragen über Anbau und Bezugsquelle ein, daß es nothwendig erscheint, über diese vielversprechende Pflanze noch einige nähere Angaben zu bringen. Was man bis vor kurzem über Polygonum sachalinense und das damit verwandte, aber durch abweichenden Wuchs und kleinere pfeilförmige, hellgrüne Blätter verschiedene Poly- sonum cuspidatum wußte, stammt fast durchgängig aus den An⸗ gaben von Regel und Maximovicz, welche diese Pflanzen im Bo⸗ tanischen Garten in St. Petersburg kultivierten und beobachteten. Scon damals wurde auf ihre dekorative Erscheinung und ihre Be⸗ eutung als Futterpflanzen hingewiesen, ohne daß größere Versuche angestellt worden wären. Nachdem aber nun Untersuchungen der neuesten Zeit den großen Werth dieser Pflanzen in so vielfacher Be⸗ jiehung nachgewiesen haben, und vor allem gezeigt wurde, daß sie sich hüt schlechten Bodensorten begnügen und reichliche Erträge bringen, ist die Nachfrage danach so groß, daß es ihren Kultivateuren trotz der außerordentlichen Vermehrungsfähigkeit besonders von Polygonum sachalinense unmöglichist, allen Wünschen gerecht zu werden. Versuche im großen dürften vorerst aus mehrfachen Gründen unmöglich sein: vor lem deshalb, weil es in unseren Klimaten wohl nur selhe gelingen ufte keimfähige Samen dieser Pflanzen zu erzielen, und dann, weil vafnfolge der kurzen Zeit der Kultur und der außerordentlich großen 86 Rage der Preis der Wurzelstöcke gegenwärtig ein sehr hoher ist id diese auch kaum von irgend einer Seite in wirklich ausreichenden gen zu beziehen sein dürften. Der hiesige Königliche Bo⸗ g nische Garten hat im vorigen Jahre schon so zahlreiche eee an Interessenten abgegeben, daß es unmöglich ist, seinen 8 8 an diesen beiden Pflanzen noch mehr zu vermindern, und An⸗ ” 8 dieser Hinsicht unberücksichtigt bleiben müssen. Bei Haage daoh Schmidt in Erfurt kostet ein Wurzelstock von Polygonum Siehe mense 60 ₰, 12 Stück 6 ℳ, 20 Korn Samen 1,50 ℳ vnsiche man ab von der Anzucht aus Samen, über die noch wenige Beobachtungen vorliegen, so gehören zur Bepflanzung eines 6 mit Wurzelstöcken bei einem Abstand von 1 m 10000 Pflan⸗ n Darnach würde die Bepflanzung eines Hektars etwa 5000 ℳ kosten. sonft fafte Ainch diesen großen Kosten entgegengehalten werden kann, daß völlig nutzloser Boden „durch Polygonum sachalinense einmal “ sehr ertragsfähig emacht werden kann, daß nach ie befiid Anlage wenig oder fast keine Arbeit auf die von diese Pel 8 elten Gebiete verwendet zu werden braucht, und daß endlich deß 81 t in merkwürdig vielseitiger Weise für den Menschen na sten giefind, so ist doch keine Aussicht, daß sich in der aller⸗ egr 8 ein Großbetrieb als lohnend herausstellen würde. Desto die g. Versuchskulturen begrüßt und unterstützt werden, eise erfogf ationsbedingungen dieser Pflanzen in der mannigfaltigsten winnen 8-. werden; wo versucht wird, Samen von ihnen zu ge⸗ ezogen nu 6885 dann endlich die nöthige Zahl von Exemplaren heran⸗ 8 ird, welche Fenüg⸗ um größere Flächen mit ihnen zu Es hat sich stets gezeigt, daß vereinzelte Versuche mit
1 8
vielversprechenden Pflanzen oft zu übertriebenen Ansichten von ihrem
Werth, jedenfalls aber zu den widersprechendsten haben, und daß erst dann eine Klärung der Ansichten eintrat, wenn das Für und Wider in der Praxis eingehend erwogen worden war. Und jedenfalls berechtigen die bisher über Polygonum sachalinense und P. cuspidatum gesammelten Daten dazu, ihnen eine für die Landwirthschaft und Gärtnerei große Zukunft vorauszusagen, eben immer vorausgesetzt, daß diese Angaben sich bei eingehendstem Studium als vollkommen richtig herausstellen sollten.
Saatenstandsbericht
des österreichischen Ackerbau⸗Ministeriums nach dem Stande vom 10. April 1894.
Trotz des Mangels der Schneedecke haben die Wintersaaten mit sehr wenigen Ausnahmen den Winter sehr gut überstanden, selbst jene in Galizien, welche nur verspätet oder unter ungünstigen Witte⸗ rungsverhältnissen hatten angebaut werden können. Die anhaltende Trockenheit und die hier und da fast täglich wiederkehrenden Nacht⸗ fröste haben aber den Stand der Wintersgaten, und zwar nament⸗ lich des Roggens, in vielen Lagen verschlechtert und eine kräftige Be⸗ stockung verhindert, sodaß wenigstens in vielen Fällen ein schütterer Stand des Roggens zu befürchten ist, welcher in einigen Gegenden von Nieder⸗ Oesterreich und Süd⸗Tirol schon Halme zu bilden beginnt. Dagegen bieten die langsam sich entwickelnden Weizen⸗ und Rapssaaten fast allgemein noch durchaus erfreuliche Aussichten, um so mehr, als Auswinterungen derselben ebenso wie der Roggensaaten nur aus sehr wenigen Gegenden von Galizien gemeldet wurden. Weniger günstig ist im allgemeinen der Stand der Kleefelder, obwohl auch diese den Winter über nicht gelitten haben. Theils waren sie schon vor demselben infolge der Einflüsse der Witterung des letzten Jahres sehr schwach, theils haben sie durch Feldmäuse, und zwar besonders in Böhmen, Mähren, Schlesien, Nieder⸗Oesterreich und Steiermark, theils durch die Trockenheit gelitten; dennoch bieten in den Alpen⸗ ländern die meisten, in den übrigen Ländern aber wenigstens ziemlich viele derselben erfreuliche Aussichten. Was den Graswuchs auf den Wiesen betrifft, so hat derselbe meist noch gar nicht begonnen; wo dies aber in besonders günstigen Lagen doch schon der Fall ist, zeigt sich bereits der Einfluß der Trockenheit der letzten Wochen. Auch
Angaben geführt
1 indirekt hindert die Trockenheit das Gedeihen des Graswuchses, da an
verschiedenen Orten das Wasser zur Bewässerung der Wiesen mangelt. In wirklich seltener Weise war der Anbau der Sommersaaten begünstigt; das ungemein zeitige Abtrocknen der Felder ermöglichte es, den Anbau des Sommergetreides und der Frühkartoffeln in den besseren Lagen sogar schon anfangs März durchzuführen; die beständige trockene Witterung hielt jede Störung der Anbau⸗Arbeiten fern. Zu⸗ dem hatte die günstige Witterung im Spätherbst die beste Vor⸗ bereitung der Aecker für den Sommeranbau ermöglicht; außerdem wurde durch das mehrmalige Zufrieren und Wiederaufthauen während des Winters eine ungemein günstige Beschaffenheit des Bodens erzielt,
doch führte die fortgesetzte Trockenheit hie und da zu einer Erhärtung
des Bodens, sodaß der Anbau bis zum Eintreffen eines Regens sistiert werden mußte. Der Anbau des Sommergetreides ist in den Ebenen und Hügelgebieten allgemein bereits beendet, und jener der Kartoffeln und Runkelrüben im Zuge; hie und da sind aber auch diese Hack⸗ früchte schon angebaut; in den Gebirgsgegenden ist der Getreideanbau theils im Zuge, theils im Beginne. Nur mit dem Anbau des Mais wurde selbst in den Ebenen der mittleren und südlichen Zone erst seit kurzem begonnen. Im Gegensatze zu dem ungemein er⸗ freulichen Fortgange der Anbau⸗Arbeiten erscheint die Keimung und weitere Entwicklung der Sommersaaten durch die anhaltende Trocken⸗ heit sehr benachtheiligt. Viele Saaten liegen schon einige Wochen im Boden, ohne aufzulaufen, andere sind ungleichmäßig und unvollständi aufgelaufen; die schön aufgelaufenen bilden jedenfalls die Minderzahl. Allerdings kann ein Regen, wenn derselbe nicht mehr allzu lange auf sich warten läßt, noch helfen. Der Hopfenzeigte sich beim Schneiden — was noch im Zuge ist — zumeist wohlerhalten. Der Wein hat den Winter mit ziemlich seltenen Ausnahmen recht gut überstanden; nur aus Mähren (Bisenz) liegt eine Nachricht über erfrorene Reben vor. Die meisten Nachrichten sind einig in dem Lobe des kräftigen, gut ausgereiften Holzes. Saatenstand in Rumänien. 1 „Die Witterung während des Monats März war trocken, sodaß für die weitere Entwickelung der Saaten Regen sehr erwünscht sein würde. Einige im vorigen Monat stattgehabte leichte Nachtfröste scheinen den Wintersaaten nicht geschadet zu haben, da sie, soweit sich bis jetzt beurtheilen läßt, im allgemeinen gut stehen. In der Walachei hat sich der Raps, welcher zu Anfang vorigen Monats sehr ungünstige Aussichten bot, kräftig erholt und verspricht eine gute Ernte.
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 17. d. M. gestellt 10 861, nicht rechtzeitig gestellt keine Mäheer In Oberschlesien sind am 16. d. M. gestellt 3703, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.
„ Zwangsversteigerungen.
„Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin stand am 16. April das Grundstück Luckenwalderstraße belegen, dem Kauf⸗ mann Otto Kramer gehörig, zur Versteigerung; Fläche 11,86 a, Mindestgebot 281 600 ℳ; für das Meistgebot von 282 000 ℳ wurde die Allgemeine Häuserbau⸗Aktien⸗Gesellschaft zu Berlin, Charlottenstraße 25, Ersteherin. — Aufgehoben wurden die Termine der Zwangsversteigerung wegen des Grundstücks Oranienburger⸗ straße 69, Ecke der Artilleriestraße, dem Baumeister Seren Rinke gehörig.
— Nach einer Bekanntmachung der Hannoverschen Gummi⸗ Kamm⸗Kompagnie Aktien⸗Gesellschaft über die Kündigung oder Konvertierung der 4½ % hypothekarischen Anleihe von 1883 der Hannoverschen Gummi⸗Kamm⸗Kompagnie im ursprünglichen Gesammtbetrage von 500 000 ℳ gelangt diese Anleihe am 1. Oktober d. J. zur Rückzahlung zum Nennwerth. Es ist jedoch den Inhabern der Obligationen frreigestellt, solche gegen neue 4 % mit 105 % rückzahlbare hypothekarische Obligationen in der Zeit vom 20. April bis 5. Mai einschließlich zu konvertieren. Für jeden anderen Bewerber ist der Verkaufskurs der neuen Obligationen ein höherer.
— Die „Rhein.⸗Westf. Ztg.“ berichtet vom rheinisch⸗west⸗ fälischen Eisen⸗ und Stahlmarkt: Die feste Haltung des rheinisch⸗westfälischen Eisenmarktes hat während der letzten Woche angehalten, vielfach noch Fortschritte gemacht. Die Nachfrage ist sehr rege; es werden bereits Abschlüsse für das vierte Vierteljahr ge⸗ sucht, die jedoch der steigenden Tendenz der Preise wegen nur mit Aufschlag gebucht werden. Die Werke lehnen durchweg ab, sich auf längere Zeit zu den heutigen Preisen zu verpflichten. Die Spezifi⸗ kationen gehen reger ein. Einheimische Eisenerze sind in letzter Zeit entschieden besser gefragt. Der Versand ist an den meisten Gruben des Siegerlandes und im Nasfanischen reger geworden, und infolge dessen konnten auch die Preise in beiden Bezirken bereits höher gehalten werden. In Luxemburg⸗Lothringen sind die Preise für sämmtliche Minettesorten gleichfalls fest. Spanische Erze waren trotz der verhältnißmäßig niedrigen Seefrachten im ganzen nur mäßig begehrt. Auf dem Roheisenmarkt hat die günstige Stim⸗ mung noch weitere Fortschritte gemacht. Die meisten Werke haben eine gute Nachfrage zu verzeichnen, und die Tendenz der Preise ist eine entschieden steigende, sodaß die Hütten Abschlüsse für spätere Lieferung zu den jetzigen Notierungen meist von der Hand weisen. Spiegel⸗ eisen ist im Siegerlande augenblicklich sehr lebhaft Mefragt, auch Puddelroheisen findet stetigen Abgang. Auf dem alzeisen⸗ markt herrscht gegenwärtig reges Leben. Die Aufträge
stetig in befriedigender Weise ein; für einzelne
ehen Geschäftezweige ist es außerordentlich schwierig, erhöhte Preise durch⸗
zusetzen. Für manche Erzeugnisse ist dies, wenn auch in bescheidenem Maße, doch schon möglich gewesen, und die Abnehmer suchen in richtiger Würdigung dieser Thatsache ihren Bedarf auf möglichst lange Zeit zu den jetzigen Preisen zu decken, finden indessen wenig Entgegenkommen. „Die Stabeisenwerke sind durchweg in regelmäßigem Betrieb, ohne viel auf Lager zu arbeiten. Die Inland⸗ nachfrage ist allenthalben recht lebhaft und führt auch in den meisten Fällen zu Abschlüssen, und allmählich scheinen sich die Abnehmer auch an höhere Preisse zu gewöhnen. Zu den noch vor fünf Wochen eltenden reisen dürften Abschlüsse wohl kaum mehr erfolgen. n Bandeisen hat sich gleichfalls der Bedarf stark gesteigert, und die meisten Werke haben eine lebhafte Nachfrage zu verzeichnen. Dabei scheint die Kauflust eher zu⸗ als abzunehmen; die Preise sind fest und steigend. Träger gehen verhältnißmäßig flott ab, doch können Preiserhöhungen aus den mehrfach erwähnten Gründen nur mit Mühe und in bescheidenem Umfang durchgesetzt werden. Grobbleche sind stärker gefragt, doch sind die Preise nach wie vor unlohnend und gedrückt. Die Nachfrage nach Feinblechen hat in demselben Maße wie in der Vorwoche angehalten, stellenweise ist sie sogar lebhafter geworden, doch stößt auch hier der Versuch der Werke, die immer noch verlustbringenden Preise etwas aufzubessern, bei den Käufern auf energischen Widerstand; nichtsdesto⸗ weniger konnten geringe Aufschläge durchgesetzt werden. Ueber Walz⸗ draht, gezogene Drähte und Drahtstifte liegen keine Nach⸗ richten vor. Eine Zunahme der Nachfrage ist nicht zu verkennen, doch rücken die Preise nur sehr langsam vor; die übrigen Halbfertigerzeug⸗ nisse sind gut begehrt. Der Aufschwung des Nietengeschäfts wird durch die in diesem Artikel herrschende Zuvielerzeugung verhindert, und die Preise sind nach wie vor unlohnend. Bei den Röhren⸗ gießereien gehen für kleinere Lichtweiten Bestellungen flotter ein, die Preise konnten jedoch noch nicht erhöht werden. Den Bahnwagen⸗ anstalten ist wieder auf einige Zeit Arbeit gesichert.
Magdeburg, 17. April. (W. T. B.) uckerbericht. Kornzucker exkl., von 92 % —,—, neue 13,35, ““ en. 88 % Rendement 12,50, neue 12,75, Nachprodukte exkl., 75 % Rendement 9,80. Flau. Brotraffinade 1. —,—, Brotraffinade II. —,—, Gem. Raffinade mit Faß —,—, Gem. Melis I., mit Faß —,—. Geschäftslos. Rohzucker. I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. April 12,25 bez., 12,27 ½ Br., pr. Mai 12,32 ½ bez. u. Br., pr. Juni 12,32 ⅞ bez., 12,35 Br., pr. Juli 12,35 bez, 12,37 ½ Br. Flau.
Leipzig, 17. April. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata Grundmuster B. per April 940 ℳ, per Mai 3,40 ℳ, per Juni 3,45 ℳ, per Juli 3,47 ½ ℳ, ver August 3,50 ℳ, per September 3,52 ½ ℳ, per Oktober 3,52 ½ ℳ, per No⸗ vember 3,55 ℳ, per Dezember 3,57 ½ ℳ, per Januar —. Umsatz:
10 000 kg. Mannheim, 17. April (W. T. B.) Das Bankhaus Scheue 2 Hirsch u. Schloß tritt in Liquidation ein. Die Acceptverbindlich⸗ keiten im Betrage von 300 000 ℳ sind von Ausstellern zum größten Die Familie tritt für eine etwaige Unterbilanz, die
Theil gedeckt. Iö 6 ein.
Bremen, 17. April. (W. T. B.) Börsen⸗Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der een Jha erha Börse.) Ruhig. Loko 4,75 Br. Baumwolle. Matt. Upland middling, loko 39 ½ 8. — Schmalz. Steigend. Wilcox 40 ₰ Armour shield 39 ½ ₰, Cudahy 40 ₰, Fairbanks 33 ½ ₰. Wolle. Umsatz: 201 Ballen. — Speck. Steigend. Short elear midd⸗ ling loko 36. — Taback. Umsatz: 433 Seronen Carmen, 834 Kisten
Seadleaf. (W. T. B.) An der Küste 10 Weizen⸗
London, 17. April. lad 9 6 g 5 % Javazucker loko 15 ½ ruhig, Rüben⸗Rohzucker loko 12 ¼ ruhig. Chile⸗Kupfer 40 ½⅛, pr. 3 Monat 40 8. 8 Manchester, 17. April. (W. T. B.) 12r Water Taylor 5 ½, 30r Water Taylor 7, 20r Water Leigh 6 ½, 30r Water Clayton 3½
32r Mock Brooke 6 ⅜, 40r Mayoll 7 ¼, 40 r Medio Wilkinson 8, 32r Warpcops Lees 6 ⅝, 361 Warpcops Rowland 7 ¼, 36r Warpcops Wellington 7 ½, 40r Double Weston 8 ½, 60r Double courant Hualitit z1, 32“ 116 Yards 16 % 16 grey Printers aus 321/46r
3. Ruhig.
„ Paris, 17. April. (W. T. B.) Das Spyndikat der fran⸗ zösischen Inhaber von Obligationen der portugiesischen Eisenbahnen theilt mit, die portugiesische Regierung sei entschlossen, die Forderung der Obligationsinhaber, 11 Verwaltungsräthe zu wählen, zu bewilligen. Die Se der dcü Beirabaixa⸗Obligationen könne als geregelt angesehen werden. ie französische Regierung sei von der portugiesischen benachrichtigt, daß letztere sich offiziell verpflichte, die Garantie zu bezahlen, in derselben Weise, wie sie Deutschland gegenüber Verpflichtungen eingegangen sei.
St. Petersburg, 17. April. (W. T. B.) Das Gesetz, durch welches in Rußland der Abschluß von Lebensversicherungen nach dem Tontinensystem verboten wird, ist heute vollzogen
worden.
St. Petersburg, 17. April. (W. T. B.) Produkten⸗ markt. Talg loko 58,00, pr. August —. Weizen loko 9,75. Roggen 88 6,10. Hafer loko 4,00. Hanf loko 44,00. Leinsaat oko 13,75.
Luzern, 17. April. (W. T. B.) Die Betriebseinnahmen der Gotthardbahn betrugen im März 1894 für den Personenverkehr 575 000 (im März 1893 523 500) Fr., für den Güterverkehr 865 000 (im März 1893 776 500) Fr., verschiedene Einnahmen im März 1894 50 000 (im März 1893 45 000) Fr., zusammen 1 490 000 (im März 1893 1 345 000) Fr. Die Betriebsausgaben betrugen im März 1894 630 000 (im März 1893 630 000) Fr.; demnach Ueberschuß im März 1894 860 000 (im März 1893 715 000) Fr. 1
Amsterdam, 17. April. (W. T. B. ava⸗Kaffee good e 8 11“ ie heute hier durch die Niederländische Handelsgesell⸗ schaft abgehaltene Kaffeeauktion über 8 388 Ballen⸗ 5 260 Kisten und 27 Ballen Padang⸗Kaffee ist wie folgt abgelaufen. Es wurden angeboten: 260 Kist. Padang W. J. B. Taxe 57 à 68 C., Ablauf 56 ½ à 68 ½ C., 140 Ball. Java W. J. B., Taxe 58 à 61 C., Ablauf 61 C., 9123 Ball. do. Preanger, gelblich, Taxe 54 à 61 C., Ablauf 54 ¾ à 60 ¾ C., 544 Ball. do. Bezoeki, Taxe 56 à 60 C., Ablauf 56 C., 1912 Ball. do. Panaroekan, Taxe 54 à 54 ÿ½ C., Ab⸗ lauf 54 à 54 ⅛ C., 1358 Ball. do. Tagal, Taxe 53 C., Ablauf 53 ½ à 53 ¾ C., 2425 Ball. do. Blank, Taxe 52 à 53 C., Ablauf 51 ¾ à 53, 5904 Ball. do. Pasoeroean Taxe 52 ¼ à 53 ½ C., Ablauf 52 ⅞ à 54 C., 392 Ball. do. Liberia, Taxe 53 à 54 C., Ablauf 54 à 54 ¾ C., 170 Ball. do. ordinär u. Triage, Taxe 40 C., Ablauf 42 ¾ C., 411 Ball. do. B. S. und Diverse —.
Konstantinopel, 17. April. (W. T. B.) Die Einnahmen der Türkischen Tabackregie⸗Gesellschaft betrugen im Monat März 1894 16 500 000 “ gegen 17 500 000 Piaster in der gleichen des Vorjahres.
Belgrad, 17. April. (W. T. B.) Die wiederaufgenommenen Unterhandlungen des Finanz⸗Ministers Petrovitsch mit dem Delegirten der serbischen Finanzgruppe, Leysac, nehmen einen günstigen Fortgang. 8 8
Nach einer Belgrader Meldung der „Frkf. Z.“ ist Baron de Leysac heute Vormittag nach Belgrad ber . und hat alsbald die Verhandlungen mit dem Finanz⸗Minister wieder auf⸗ wSS Der vor drei Tagen fällig gewesene Monats⸗
ericht der Finanzdelegirten über die Anleihekassen wird dies⸗ mal nicht veröffentlicht. Die Delegirten wollten den Bericht nur veröffentlichen, wenn die aus den Spearkesen entnommenen Summen aufgeführt würden, was jedoch serbischerseits nicht für opportun er⸗ achtet wurde. Infolgedessen sandten die Delegirten den Bericht nur Schutzcomité für serbische Werthe nach Berlin zur Kenntniß⸗ nahme.
„New⸗York, 17. April. (W. T. B.) Die Börse eröffnete träge und schloß nach theilweiser Reaktion lustlos bei festen Kursen. Der Umsatz der Aktien betrug 180 000 Stück.
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Weizen eröffnete schwach und fiel heftig auf günstiges Wetter im Westen, später vorübergehend bessere Stimmung auf Kauforbres,