1894 / 92 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 19 Apr 1894 18:00:01 GMT) scan diff

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Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 12. April 1894 ist auf den Antrag des Holzarbeiters Wilhelm Schwiese zu Damm das Quittungsbuch Nr. 4886 der Weseler Spar⸗ u. Vorschuß⸗Gesell⸗ schaft zu Wesel über 1362,32 für kraftlos erklärt.

Wesel, den 13. April 1894.

Königliches Amtsgericht. F. 4— 93.

14427] Bekanntmachung. 8 B Der am 16. April 1893 von C. Hübert in 8 ““ auf Bernhard Beyer in Kohlhasenbrück bei eubabelsberg gezogene, über 185 lautende, am 2. Juli 1893 an die Ordre des C. zahlbare und von letzterem an die Antragstellerin girierte Wechsel wird für kraftlos erklärt. Potsdam, den 2. April 1894. Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.

[4535] Durch Urtheile vom 2. März 1894 sind folgende Hyypothekenurkunden für kraftlos erklärt worden: a. über 600 ℳ, eingetragen auf Pförten Häuser Band I. Blatt Nr. 40 in Abtheilung Nr. 3 für Kanzlist Anna Wollenberg, geborene Flach, hier;

b. über 100 Thaler, 1 e auf Niederjeser Band I. Blatt Nr. 19 in Abth. III. Nr. 1 für die verwittwete Marie Krüger, geborene Mehrschingk, zu Niederjeser;

c. über 200 Thlr., 1 auf Mehlen Band I.

Blatt Nr. 17 in Abth. III. Nr. 3 für den Mühlen⸗ meister Ernst Haudreck zu Strega; 1 Pueehüber 99 Plcler, Lingperagen auf 88 155 Pusch'schen Fleischbank, jetzt Pförten Häuser Ban 1 Blatt Nr. 176 in Abth. III. Nr. 1 für die Hospital⸗ kasse hier. 8

Pförten, den 13. April 1894.

Königliches Amtsgericht.

14428] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 9. April 1894 ist die Hypothekenurkunde ber 66 68 Kaufgeldrest, eingetragen für die Baltrusch'schen Eheleute in Ramoschkehmen, sodann mgeschrieben für die Geschwister Johanna und riedrich Braun in Ramoschkehmen in Abtheilung III. nter Nr. 6 des dem Besitzer Moses ge⸗ hörigen Grundstücks Ramoschkehmen Nr. 16 für kraftlos erklärt worden. Darkehmen, den 9. April 1894. Königliches Amtsgericht.

[4423] Bekanntmachung. Die Hypothekenurkunde über die für die drei Ge⸗ schwister Loose auf dem Maurerpolier Eduard Geis⸗ ler'schen Hausgrundstücke Polzin Band I. Nr. 48 Abthl. III. Nr. 2 eingetragenen 26 Thaler 7 Silber⸗ roschen 10 ½ Nlammig Muttererbe ist durch Ausschluß⸗ rtheil vom heutigen Tage für kraftlos erklärt. Polzin, den 13. April 1894. Königliches Amtsgericht. [4534] ö Durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage hat das unterzeichnete Gericht den über die im Grund⸗ buche von Galszynek Blatt 5 b; III. Mr. 3 5 Angoline, Emma und Mathilde Kelm aus dem ezeß vom 17. Juli 1861 eingetragenen pest von 600 Thaler Erbtheil gebildeten Hypothekenbrief vom 9. April 1884 für kraftlos erklärt. Tremessen, den 12. April 1894. Königliches Amtsgericht. 9 Die Handlung P. J. Hecker & Söhne zu Mül⸗ heim am Rhein und deren hacecctclgen sind durch Urtheil vom 9. April d. J. mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuch von Wenden Band 9 Blatt 29 Abth. III. Nr. 2 eingetragene Judikatsforderung von 124 Thlr. 24 Sgr. 5 Pf. (Rest von 332 Thlr. 17 Sgr. 8 Pf.) aus dem Urtheil vom 26. November 1861 ausgeschlossen. Olpe, den 12. April 1894. Königliches Amtsgericht.

[4371] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Klempner Ida Marie Dorothea Ballhaus, geborene Hupe, hier, Borsigstraße Za., ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Dr. von Gordon hier, Königstraße 26a., klagt gegen ihren Ehemann, den Klempner Johann Heicrich Gustav Ballhaus, früher zu Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, in den Akten R. 31. 94. CK 20, mit dem das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, ihm auch die Prozeßkosten zur Last zu legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 20. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin, Jüden⸗ straße 59 II., Zimmer 139, auf den 16. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 13. April 1894.

Feder, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Zivilkammer 20.

[4512] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Pauline Preuß, geb. Gast, in Berlin, Friedenstraße 42, Hof im Keller, vertreten durch den Rechtsanwalt Keller zu Meseritz, klagt egen ihren Ehemann, den Schuhmachermeister Robert Preuß aus Tarnowo, Kreis Bomst, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Ver⸗ bässung auf Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Meseritz auf den 12. Juli 1894, Mittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Bum wecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Sg. bekannt gemacht. Meseritz, den 11. April 1894.

1 Gigas, Gerichtsschreiber des niglichen Landgerichts.

[4862] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Zigarrenarbeiter Auguste Winter, geb. Heider, zu Goldberg in Schlesien, vertreten durch den Rechtsanwalt Max Dreyer zu Görlitz,

[4424]

klagt gegen ihren Ehemann, den Zigarrenarbeiter August Winter, zuletzt in Görlitz wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des vor die I. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Görlitz auf den 8. Oktober 1894, Mittags 12 Uhr, mit der ““ einen bei dem gedachten Gerichte

t zu bestellen. um Zwecke wird dieser Auszug der

zugelassenen Anwa der öffentlichen Zustellung Klage bekannt gemacht. Gerichtsschreiberei III. des Königlichen Landgerichts. Kluge, Sekretär. [4860] Oeffentliche Zustellung. er Roggendorf, zu Hannover, vertreten durch den echtsanwalt Büsch daselbst, gegen ihren Ehemann, den Schauspieler Wilhelm Buschhausen, früher zu Hannover, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen bös⸗ licher Verlassung, ist zur Ableistung des der Klägerin durch Urtheil vom 5. Februar 1894 auferlegten Eides sowie zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung Termin vor der IV. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Hannover auf Montag, den 25. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr, be⸗ stimmt. Klägerin ladet den Beklagten zu diesem Termine mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Hanh. Zwecke der öffentlichen Zustellung bekannt ge⸗

macht. Gecht egchreiberei IV. des Königlichen Landgerichts.

[4927] Oeffentliche Zustellung. Die Marie Cordel, Ehefrau von Karl Baudinet, ohne Stand in Kerlingen, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Röhrig in Metz, klagt gegen ihren Ehemann Karl Baudinet, früher in Kerlingen, jetzt ohne be⸗ kannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen schwerer Beleidigung und böswilligen Verlassens, mit dem Antrage auf Auflösung der zwischen den Parteien bestehenden Ehe, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivil⸗ kammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Metz auf den 12. Juli 1894, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 5 Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Lichtenthaeler, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.

[4856] Auszug. Oeffentliche Zustellung mit Ladung.

Der Rechtsanwalt Dr. Scheick in Bamberg hat namens der Kuratel über das außereheliche Kind der Bauerstochter Kunigunda Fößel von Staffelbach, Namens Karl Joseph, geboren am 29. Dezember 1893, vertreten durch den Vormund Nikolaus Feßel von dort, mit Schriftsatz vom 20. vor. Mts.,

raes. 7. ds. Mts. bei dem K. Amtsgericht Bam⸗

erg, II., Klage gegen den Schmiedssohn Johann Strätz von Staffelbach, nun unbekannten Aufent⸗ halts, erhoben und den Antrag gestellt: Das K. Amtsgericht Bamberg, II., wolle Urtheil dahin er⸗ lassen, daß Beklagter Johann Strätz schuldig sei, die Vaterschaft zu obengenanntem Kinde anzuerkennen, diesem Kinde das gesetzlich beschränkte Erbrecht in seinen dereinstigen Nachlaß einzuräumen, einen jähr⸗ lichen Alimentationsbeitrag von 120 ℳ, und zwar in monatlichen Raten zu 10 vorauszahlbar, von der Geburt des Kindes bis zu dessen zurückgelegtem 14. Lebensjahr und darüber hinaus zu leisten, wenn das Kind aus Abgang der nöthigen Leibes⸗ oder Geisteskräfte sich nicht selbst sollte ernähren können, ferner das dereinstige ganze Schulgeld, die ganzen Krankheits⸗ und Beerdigungskosten, falls das Kind während der Alimentationsperiode erkranken oder versterben sollte, und die Kosten für allenfallsige Er⸗ lernung eines Handwerks zu bezahlen und die sämmt⸗ lichen Kosten des Rechtsstreits zu tragen und zu er⸗ setzen, und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar er⸗ klären. Das Königliche og Bamberg, II., hat mit Verfügung vom 7. ds. Mts. Termin zur mündlichen Verhandlung dieses Rechtsstreits auf Mittwoch, den 11. Juli 1894, Vormittags 8 ½¼ Uhr, anberaumt und der klagenden Kuratel die öffentliche Zustellung der Klage an den Beklagten, dessen Aufenthaltsort unbekannt ist, bewilligt, wes⸗ halb Beklagter Johann Strätz hiemit zu obigem Termin geladen wird.

Bamberg, den 10. April 1894. Der geschäftsleitende Gerichtsschreiber am Königlich e serh Bamberg, II.: G irth.

[48511 Oeffentliche Snsenaß. 1) Die minderjährige Ida Magdalena Naumann in Somsdorf, vertreten durch ihren Altersvormund, Bergarbeiter Johann August Oswald Starke in Niederheßlich, Klägerin, „2) der Fabrikarbeiter Hermann Oswald Neubert in Somsdorf, ebenfalls vertreten durch den Berg⸗ arbeiter Johann August Oswald Starke in Nieder⸗ heßlich, als Prozeßbevollmächtigten, Mitkläger, klagen gegen den Ziegelarbeiter Theodor Ulbrich, zuletzt in Hainsberg wohnhaft gewesen, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen Alimentenforderung, mit dem Antrage:

1) den Beklagten zu verurtheilen, zum Unterhalte der Klägerin vom 14. September 1888 an bis zu ihrem am 14. Januar 1897 erfüllten vierzehnten Jahre einen monatlichen Beitrag von 4 8 gewähren, und zwar die schon verfallenen Beträge

88S

ofort in ungetrennter Summe an den Mitkläger, ie künftig verfallenden aber in monatlichen Voraus⸗ zahlungen an den Vormund der Klägerin,

2) festzustellen, daß der Beklagte, falls die Klä⸗ gerin vor erfülltem vierzehnten Jahre sterben sollte, die durch die Beerdigung entstehenden nothwendigen Kosten zu bezahlen habe,

3) das Urtheil zu 1 für vorläufig vollstreckbar zu erklären,

und laden den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Tharandt auf den 8. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Tharandt, den 16. April 1894.

1 Sekretär Hertwig,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

18 In Sachen der Ehefrau Buschhausen, Johanna,

[4849] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige, durch seinen Großvater mütter⸗ licherseits, Häusler Ignatz Swoboda zu Wittoslawitz, vertretene Vinzent Swoboda daselbst klagt gegen den Arbeiter August Pfeiffer, früher in Nieder⸗ Langenau, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Alimen⸗ tation mit dem Antrage:

1) den Beklagten für den natürlichen Vater des von der Constantine Swoboda am 20. Januar 1893 geborenen Kindes „Vincent“ zu erklären,

2) ihn zu verurtheilen:

a. an Alimenten für das Kind monatlich 10 ℳ, und zwar von der Geburt desselben bis zum voll⸗ endeten 14. Lebensjahre, die rückständigen Alimente sofort 8 die laufenden vierteljährlich pränumerando zu zahlen,

b. die Lehr⸗ und Lossprechekosten zu tragen, falls das Kind ein Handwerk erlernen sollte,

c. den erforderlichen Lebensunterhalt auch nach dem zurückgelegten 14. Lebensjahre dem Kinde zu ge⸗ währen, wenn es durch Krankheit oder sonst fehler⸗ hafte Leibes⸗ oder Gemüthsbeschaffenheit außer stande sein sollte, sich seinen Unterhalt sowie die nothwendige Verpflegung zu erwerben,

d. in Krankheitsfällen außerdem für die nothwen⸗ dige Verpflegung zu sorgen, ärztliche Hilfe zu be⸗ sorgen, die dafür entstandenen Kosten zu tragen und die Arzeneien zu erstatten,

e. die Begräbnißkosten zu tragen, falls das Kind versterben sollte, .“

f. das Erbrecht dem Kinde einzuräumen,

1 das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ ären,

und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Görlitz, Zimmer Nr. 62, auf den 12. Juni 1894, Vormittags 11 ¼ Uhr. Zum wecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Görlitz, den 14. veg 1894.

chmidt, b

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[4949] Oeffentliche Zustellung.

Der Lehrer Friedrich Köhn zu Schwerin, als Vor⸗ mund der minderjährigen Ida Minna 1 Neuser, vertreten durch Rechtsanwalt Müller zu Schwerin, klagt gegen den Schuhmacher Christian Neuser, früher zu Schwerin, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, mit dem Antrage, festzustellen, daß der Beklagte nicht der Vater der am 25. November 1890 von der damaligen später geschiedenen Ehe⸗ frau des Beklagten, Auguste, geb. Kraft, geborenen klägerischen Kurandin Ida Minna Pauline ist, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Erste Zivilkammer des Großherglichen Landgerichts zu Schwerin i. M. auf den 13. Juli 1894, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte jugelässenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Schwerin (Meckl.), den 11. April 1894.

C. Meyer, L.⸗G.⸗Sekr., Gerichtsschreiber des Großh. Mecklenburg⸗Schwerinschen Landgerichts.

[4852] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen des Bildhauers Franz Camagni in Lindau, Kläger, vertreten durch den Kommissionär Stiefenhofer in Weiler, gegen die Steinhauer Jo⸗ hann Gobatto u. Alcardo Venturi aus Italien, früher in Thalhofen, nun unbekannten Aufenthalts, Beklagte, wegen Forderung, wird Johann Gobatto nach Bewilligung der öffentlichen Zustellung zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits in die öffentliche Sitzung des K. Amtsgerichts Weiler vom Mittwoch, 6. Juni 1894, Vorm. 9 Uhr, ge⸗ laden. Der klägerische Vertreter wird beantragen, in einem für vorläufig vollstreckbar zu erklärenden Urtheile auszusprechen, die Beklagten seien schuldig:

I. 74 Kaufschilling für zwei gelieferte Marmor⸗ platten nebst 5 % Verzugszinsen hieraus seit 1. Mai 1893 und 9 20 Arrestkosten an den Kläger zu bezahlen und

II. die Streitskosten zu tragen.

Weiler, am 16. April 1894.

Gerichtsschreiberei des Kgl. Bayer. Amtsgeri Fischer.

[4855] Oeffentliche Zustellung. Der Speisewirth Eduard Heyne in Jena, der Gastwirth Carl Brandt in Roßdorf bei Jeßnitz und die Wittwe Caroline Müller in Jena, vertreten durch Rechtsanwalt Goering in Jena, klagen gegen den Dr. med. Hans Höffmann, Schiffsarzt aus Plauen i. Vogtl., jetzt unbekannten Aufenthalts, und zwar die beiden ersteren für käuflich erhaltene Speisen und Getränke, die letztere für käuflich er⸗ haltene Kürschnerwaaren, mit dem Antrage auf Ver⸗ urtheilung des Beklagten zur Zahlung von 202 10 mit Anhang Heyne'sche Forderung, 208 58 -“ E“ Mlüller'sche 8 und laden den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Großherzogl. Sächsische Amtsgericht zu Jena auf Freitag, den 6. Juli 1894, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8 Jena, den 16. April 1894. G L“ Gerichtsschreiber des Großherzogl. S. A erichts.

[4857] Oeffentliche Zustellung.

Der Otto Heinrich Ludwig Rein zu Bellnhausen, minderjährig und unter Vormundschaft des Gast⸗ wirths Ludwig Rein zu Bellnhausen, vertreten durch Justiz⸗Rath Dr. Wolff zu Marburg, klagt gegen den Otto Schwaner aus Marburg, zur Zeit mit unbekanntem Aufenthaltsort abwesend, wegen For⸗ derung mit dem Antrage, dem Otto Ludwig Rein zu Bellnhausen als dem von ihm anerkannten Kind den versprochenen Betrag von 20 000 nebst Zinsen seit Zustellung der Klage zu zahlen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Marburg auf den 11. Juli 1894, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Marburg, den 16. April 1894.

Dietz, Aktuar Gerichtsschreiber des Köni lichen Landgerichts 8

[4854] Oeffentliche ;

Die Victorine Didier, Wittwe von Julian Renard Rentnerin zu Imlingen i. Lothr., vertreten durch Ge. schäftsmann Küven in Saarburg i. Lothr., klagt gegen 1) Konis Briffet, Tagner n Nancövelescenn 2) Karl Brisset, Knecht in Montblöme (Meuse 3) Johann Baptist Brisset, Knecht in Menil⸗la⸗ Orne, 4) Julian Brisset, Tagner, ohne bekannten Wohn, und Aufenthaltsort, 5) Elise Brisset und deren Ehemann August Wirbel, ebenfalls ohne be⸗ kannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, alle in ihrer Eigenschaft als Kinder und Erben des zu Imlingen verstorbenen Gärtners Nicolaus Brisset, wegen baaren Darlehens mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten, unter Sammtverbindlichkeit, an Klägerin die Restsumme von zweihundertachtzig Mark nebst 5 % Zinsen seit den letzten fünf Jahren bezw. Ver⸗ urtheilung jedes der Beklagten der Klägerin je ein Fünftel dieser Summe mit je sechsundfünfzig Makk nebst 5 % Zinsen seit den letzten fünf Jahren zu bezahlen, denselben die Kosten des Rechtsstreits auf⸗ zuerlegen und das ergehende Urtheil für vorläuft vollstreckbar zu erklären, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Saarburg i. Lothr. auf den 4. Juli 1894, Vormittags 9 U r. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an die 19 unter 4 und 5 genannten Beklagten wird dieser Auz⸗ zug der Klage bekannt gemacht.

(L. S.) Kempt,

Hilfsgerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

[4850] Oeffentliche Zustellung.

Die ledige Dienstmagd Ernestine Peuline Miersch zu öö vertreten durch Rechtsanwalt Roth in Döbeln, klagt gegen den Oberschweizer Karl Alfred Hügli, früher in Marschütz, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Gewährung von Unterhaltz⸗ beiträgen auf die Zeit vom 11. Januar 1893 bit zum 11. November 1893 für die am 10. Dezember 1892 geborene Anna Martha Miersch, mit dem An⸗ trage: 1) den Beklagten zu verurtheilen, der Klägerin 50 sammt Zinsen davon zu 5 % seit dem age der Klagzustellung zu bezahlen, 2) das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtz⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht zu Lommatzsch auf Mittwoch, den 20. Juni 1894, Vormit⸗ tags 3110 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Lommatzsch, am 17. April 1894.

1 „Aktuar Siegel,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

8

[4858] Landgericht Hamburg. Oeffentliche Zustellung. Der Schiffsbaumeister Johs Drewes in Lauen⸗ hurg. a. Elbe, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. R. Jacobson, klagt gegen den Geschäftsmann Heinrich Schütt, bisher Hamburg, St. Georg, Steindamm 17, jetzt unbekannten Aufenthalts, im Wechselprozeß, aus dem von dem Beklagten acceptierten Wechsel vom 15. Januar 1894, zahlbar am 1. April 1894, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 920,20 nebst 6 0 Zinsen vom Klagezustellungstage, und ladet den Be⸗ lagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Kammer V. für Handelssachen des Landgerichts zu Hamburg (Rathhaus) auf den 12. Juni 1894, Vormittags 9 ½ Uhr, nit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. den 16. April 1894. A. W. Wegener, Gerichtsschreiber des Landgerichts. Kammer V. für Handelssachen.

[4929] Oeffentliche Zustellung. Nr. 4055. Der Handelsmann Isak Mayer zu Müllheim, vertreten durch Rechtsanwalt Schmitt in Lörrach, klagt gegen den Landwirth Johann Georg Graf von Maugenhardt, aus Viehkauf vom 17. De⸗ zember 1890, Schuldschein vom 9. November 1891 und 13. November 1892 sowie aus Viehkauf von 19. Februar d. J. mit dem Antrage auf kostenfällige Verurtheilung zur Zahlung: 1) von 130 nebst 5 % Zins vom 17. Dezem⸗ ber 1890, 2) von 246 nebst 5 % Zins vom 10. August 1891, 3) von 191 nebst 5 % Zins vom 20. Mai 1897, 4) von 163 nebst 5 % Zins vom Klagzustil⸗ lungstage und vorläufige Vollstreckbarkeits⸗ erklärung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Groß⸗ herzoglichen Landgerichts zu Freiburg auf Freitag, den 22. Juni 1894, Vormittags 9 ÜUhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszu der Klage bekannt gemacht. S Freiburg, den 14. April 1894.

Schäfer, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts

[4930] Oeffentliche Zustellung.

Nr. 4054. Der Handelsmann Gotthilf Mayer zu Müllheim, vertreten durch den Rechtsanwa Schmitt zu Lörrach, klagt gegen den Landwirth Joh⸗ Georg Graf, von Maugenhardt, aus Abrechnung vom 15. Dezember 1890, Schuldschein vom 3. viaf 1893, Schuldschein vom 23. Juni 1893, Viehlauf vom 10. Juli 1893, mit dem Antrage auf kofta fällige Verurtheilung zur Zahlung von 1) 15 üs nebst 5 % Zins vom 16. März 1893, 2) 97 un 5 % Zins vom 3. April 1893, 3) 100 nebst 2ℳ Zins vom 22. Juni 1893, 4) 260 nebst 5 0 gin vom Klagzustellungstag und vorläufige Vollstreckha⸗ keitserklärung, und ladet den Beklagten zur müjl, lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 11.inr kammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Frei nn auf Freitag, den 22. Juni 1894, Vormittag, 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei d dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu b dieser Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird Auszug der Klage bekannt gemacht.

Freiburg, den 14. April 1894.

Sch 8 Gerichtsschreiber des Groß

„Dritte Beilage Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1 1894.

untersuchungs⸗Sachen. 2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

3 Aa an und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. 8 Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

1.

Berlin, Donnerstag, den 19. April

V Oeffentlicher Anzeiger.

7. Erwerbs⸗ und 8. Niederlassung ac. von 9. Bank⸗Ausweise.

10. Verschiedene

irthschafts⸗

6. Kommandit⸗Gesellschaften Sbbee⸗ u. Aktien⸗Gesellsch.

enossenschaften. echtsanw 889

ekanntmachungen.

2 Aufgebote, Zustellungen

Oeffentliche Zustellung. 4053. Der Handelsmann Philipp Moses zu Kirchen, vertreten durch Rechtsanwalt Schmitt in Lörrach, klagt gegen den Landwirth Joh. Georg Graf von N zur Zeit unbekannten Auf⸗ enthalts, aus Viehkaufvertrag vom 26. Februar d. Js., mit dem Antrage auf Verurtheilung zur Zahlung des restlichen Kaufpreises von 435 nebst 5 % Verzugszinsen, und vorläufige Voll⸗ streckbarkeitserklärung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Freiburg auf Freitag, den 22. Juni 1894, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage bekannt ge⸗

8 ttarg. den 13. April 1894. S Föer⸗ vi6“ Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

[4853] Oeffentliche Zustellung.

Der Schneidermeister J. C. Herrmann zu Görlitz, Elisabethstraße Nr. 36, klagt gegen den Ingenieur J. C. Stelzenmüller, früher in Görlitz, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Kaufgeldes für einen Anzug mit dem Antrage: Verklagten 1) zur Zahlung von 90 nebst 6 % Zinsen seit 1. Januar 1893 an Kläger zu verurtheilen, 2) das Urtheil für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht zu Görlitz, zZimmer Nr. 62, auf den 12. Juni 1894, Vor⸗ mittags 11 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen cng wird dieser Auszug der Klage bekannt emacht. gecörlit, den 14. April 1894.

Schmidt, b

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts

[4859] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Emma Johanna Wilhelmine Krull, eb. Günther, c. c. m. zu Altona, vertreten durch Justiz⸗Rath Sieveking daselbst, klagt gegen den Eduard Sanders aus Hamburg, unbekannten Auf⸗ enthalts, aus einer übernommenen mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen, die für ihn in Abtheilung III. des Grundbuchs von Altona Nord Blatt 246 als Post 12 eingetragene Hvypothek über 2000 an Klägerin abzutreten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Altona auf den 11. Juli 1894, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Altona, den 13. April 1894.

Leißnig,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

8

1931) Nr.

(4869] Die Katharina, geb. Klinkenberg, Ehefrau des Bäckers Johann Goldhausen, ohne Gewerbe zu Aachen, vertreten durch Rechtsanwalt Schmitz, klagt gegen ihren Ehemann zu Aachen, mit dem Antrage: „Königliches Landgericht wolle die zwischen Parteien bestehende geseßliche Gütergemein⸗ chaft für aufgelöst erklären, Gütertrennung aus⸗ sprechen, die Parteien behufs Auseinandersetzung ibrer Vermögensverhältnisse vor Notar Matzerath zu Aachen verweisen und dem Beklagten die Kosten zur ast legen.’ Termin zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor der I. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen wird anbe⸗ vng auf den 18. Juni 1894, Vormittags

b.

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Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. (4863] Oeffentliche Zustellung. Die Chefrau des Bierhändlers Johann Lohr Clara, geborene Rippel, zu Bonn, vertreten durch Rechtsanwalt Justiz⸗Rath Bach in Bonn, klagt gegen ihren EChemann wegen Gütertrennung. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der 28 Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu e Termin auf den 12. Juni 1894, ormittags 9 Uhr, bestimmt.

(L. S.) Weferling,

c. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[4864] MDie Ehefrau des Ackerers Christian Maurer, nretegaretha, eborene Strulli, zu Völkenroth, ver⸗ Kohen durch Kechtsanwalt Justiz⸗Rath Loenartz in Hütern, klagt gegen ihren genannten Ehemann auf mlertrennung. Zur mündlichen Verhandlung ist ermin auf den 16. Juni 1894, Vormittags Köni hr. im Sitzungssaale der II. Zivilkammer des glichen Landgerichts zu Koblenz anberaumt. Gerj ETI1“ erichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[4932]

Kaiserliches Landgericht ie¹ gericht Straßburg i. G. Die Bertha Dreyfuß in Fegersheim, Ehefrau des

Handelsma 8 jeßt 9 ““ Rosenstiel, früher daselbst,

vertreten durch Rechtsanwalt Dr. ten Eh

8 b ennig, klagt gegen ihren mit

dem Antrage, die Gütertrennung zwischen den Parteien und dem Beklagten 88 de pen zur Last zu legen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist die öffentliche Sitzung der II. Zivil⸗ kammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Straßburg 1.. 5 4. Juli 1894, Morgens 10 Uhr,

immt.

Der Landgerichts⸗Sekretär: (L. S.) Weber.

[4919)

Durch rechtskräftiges Erkenntniß der II. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn 18. 22. März 1894 ist zwischen den Eheleuten Johann Groß, Holzhändler und Schreinermeister, und Maria, geb. Blens, beide zu Bornheim, die Gütertrennung aus⸗ gesprochen.

Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts.

Donner, Landgerichts⸗Sekretär.

[4918] Durch rechtskräftiges Erkenntniß der II. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn vom 22. März 1894 ff zwischen den Eheleuten Josef Kahr, Bäcker, und Theresa, geb. Curtius, beide zu Schwarz⸗Rhein⸗ dorf, die Gütertrennung ausgesprochen. Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts. Donner, Landgerichts⸗Sekretär.

[4917] 8

Durch rechtskräftiges Erkenntniß der II. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn vom 22. März 1894 ist zwischen den Eheleuten Philipp Haas, Ackerer, und Anna Gertrud, geb. Knipp, früheren Wittwe Peter Schneider, beide zu Nieder⸗ dreisbach (Siegkreis), die Gütertrennung aus⸗ gesprochen.

Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts.

D -, Landgerichts⸗Sekretä

[4530)

Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf vom 14. März 1894 ist zwischen den Eheleuten Ewald Drekopf, Klempner, und Katharina, geb. Effertz, zu Obercassel, bei Düsseldorf die Gütertrennung mit

gesprochen worden. Düsseldorf, den 9. April 1894.

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[4528]

des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf vom 13. März 1894 ist zwischen den Eheleuten Carl Pesch, Inhaber eines technischen Ateliers für Weberei und Johanna, geb. Dubois, zu Krefeld die Güter⸗ trennung mit rechtlicher Wirkung vom 13. Januar 1894 an ausgesprochen worden.

Düsseldorf, den 9. April 1894.

Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts.

chs, Landgerichts⸗Sekretär.

[4529]

des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf vom 13. März 1894 ist zwischen den Eheleuten Benedict Klein, Kaufmann, und Louise, geb. Rossi, zu Fürth bei Grevenbroich, die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung vom 10. Februar 1894 an aus⸗ gesprochen worden.

Düsseldorf, den 9. April 1894.

chs, Gerichtsse eiber des Königlichen Landgerichts.

[4426] 1

Durch Urtheil der II. Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Elberfeld vom 10. März 1894 ist die voenceg den Eheleuten Kaufmann Hermann Schmidt, früher zu Velbert, jetzt zu Elberfeld, und der Josefine, geb. ten Hompel, daselbst bisher be⸗ standene eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem 17. November 1893 für. aufgelöst erklärt

worden. Weber, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[4865] 8

Durch Urtheil der III. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld vom 19. Februar 1894 ist die zwischen den Eheleuten Kleinschmied Carl Weber zu Funkloch 7 bei Hahnerberg und der Hulda, geb. Evers, daselbst, bisher bestandene eheliche Güter⸗ gemeinschaft mit Wirkung seit dem 5. Januar 1894 für aufgelöst erklärt worden.

Straubel, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

SIa Urtheil der III. Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Elberfeld vom 5. März 1894 ist die zwischen den Eheleuten Scherenhärter und Wirth Gottlieb Mattheis zu Solingen und der Bertha, geb. Schlippert, daselbst bisher be⸗ standene eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem 3. Januar 1894 für aufgelöst erklärt

Straubel, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

worden.

4886 95 L61-h Urtheil der III. Zivilkammer des König⸗

li Landgerichts zu Elberfeld vom 2. März 1894 lic die geüficht⸗ den Eheleuten Elektrotechniker

rechtlicher Wirkung vom 16. Januar 1894 an aus⸗

Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Zivilkammer

Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Zivilkammer

Carl Seringhaus zu Elberfeld und der Ida, geb. Eschenbach, daselbst, bisher bestandene eheliche Güter⸗ gemeinschaft mit Wirkung seit dem 16. Januar 1894 für aufgelöst erklärt worden. Straubel, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. egns he Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Köln 88 12. März 1894 ist die Gütergemeinschaft zwischen den Ehe⸗ leuten Handelsmann Peter Josef Caspers und Anna, geborene Scheurer, zu Köln, Humboldstraße 26, aufgelöst worden. Köln, den 14. April 1894.

[4928] 8 Bekanntmachung.

„Durch Beschluß des K. Landgerichts Metz vom 13. April 1894 wurde zwischen Therese Theobald, Ehefrau des Bandagisten Julius Schade in Dieden⸗ hofen, und ihrem genannten in Konkurs befindlichen Ehemann die Gütertrennung ausgesprochen.

Metz, den 17. April 1894. Der Landgerichts⸗Sekretär: Lichtenthaeler.

[4425] Gütertrennung.

Durch Urtheil des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen i. E. vom 10. April 1894 9” zwischen Anna Auguste Neigefeind in Mülhausen i. Els. und deren Ehemann Bernhard Knüppel, Musiker daselbst, die Gütertrennung ausgesprochen worden.

Mülhausen i. E., den 14. April 1894.

Der Landgerichts⸗Sekretär: (L. S.) Stahl.

[4868] Gütertrennung.

Durch Urtheil des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen i. E. vom 10. April 1894 ist zwischen Katharina Brun in Mülhausen i. E. und deren Ehemann August Lehmann Bäcker daselbst, die Gütertrennung ausgesprochen worden.

Mülhausen i. E., den 16. April 1894.

Der Landgerichts⸗Sekretär: (L. S.) Stahl.

3) Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ac. Versicherung.

Keine.

4) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc

[4950)0) Bekanntmachung. Zur öffentlichen Verdingung von: 59 625 m I zu Magazinsäcken, oder 8 59 625 m Juteleinen zu Magazinsäcken, von welcher die Kette aus Leinengespinnst und der Schuß aus Jutegespinnst besteht, 39 750 m Sackband zum Einlegen in den Saum der Säcke und 21 200 m Sackband zum Zubinden der Säcke ist auf Montag, den 7. Mai 1894, Vor⸗ mittags 11 Uhr, im Geschäftszimmer des unter⸗ zeichneten Proviantamts, Köpenickerstr. 16/17, Termin anberaumt. Daselbst die Be⸗

t können dingungen eingeseheu oder gegen Frstät th von 1 Schreibgebühren bezogen werden. Zum Wettbewerb werden nur Besitzer von Spinnereien und Webereien, nicht Zwischenhändler, zugelassen.

Königliches Proviantamt Berlin.

5) Verloosung ꝛc. von Werth⸗ papieren.

Keine.

6) Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.

(1110] Thuringia. Versicherungs⸗Gesellschaft in Erfurt.

Die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 7. Mai dieses Jahres, Vor⸗ mittags 10 ½ Uhr, in unserm Geschäftshause, Steigerstraße Nr. 4, stattfindenden vierzigsten ordent⸗ lichen Generalversammlung eingeladen. Die zur Verhandlung kommender Gegenstände sind: 1) Rechnungsabschluß, Bericht der Revisions⸗ Kommission, Festsetzung der Dividende pro 1893 und Ertheilung der Decharge; 2) Wenb von Mitgliedern des Verwaltungs⸗ rathes; 3) Wahl der Revisions⸗Kommission. Unter Bezugnahme auf § 26 des Statuts hat der Verwaltungsrath die Bestimmung getroffen, daß die Herren Aktionäre, welche der Versammlung bei⸗ wohnen wollen, ihre Aktien bis zum 4. Mai c., Abends 6 Uhr, bei der Direktion einzureichen, oder wenigstens unter Angabe der Aktiennummern anzu⸗ melden haben; im letzteren Falle sind die Aktien beim Eintritt in das Versammlungslokal vorzuzeigen.

Zur Theilnahme an der Versammlung sind nur

8

diejenigen Aktionäre berechtigt, welche vor dem 6. März d. J. als solche in den Büchern der Gesellschaft eingetragen stehen.

Vertreter abwesender Aktionäre haben ihre Voll⸗ machten, die zugleich die Aktiennummern der betref⸗ fenden Mandanten enthalten müssen, spätestens bis zum 4. Mai d. J. bei der Direktion einzureichen und die von ihnen vertretenen Aktien beim Eintritt in das Versammlungslokal ebenfalls vorzuzeigen.

Der Bericht nebst Rechnungsabschluß kann vom 23. April d. J. ab „im Geschäftslokal von den sich anmeldenden Aktionären eingesehen, vom 30. April d. J. ab gedruckt in Empfang genommen werden.

Erfurt, den 3. April 1894.

Der Verwaltungsrath der Versicherungs⸗Gesellschaft Thuringia. Herm. Stürcke.

[4896]

„Zu der Generalversammlung des Wolfen⸗ bütteler Metallwerkes, vormals W. Grobleben & Co, welche am 4. Mai a. c., Nachmittags 6 Uhr⸗ im Hotel Monopol zu Braunschweig stattfindet, werden die Herren Aktionäre eingeladen. Tagesordnung 8 Vorlegung der Jahresrechnung und Entlastung.

Beschlußfassung über Verwendung des Rein⸗ gewinns.

Eintritts⸗ und Stimmkarten für diese General⸗ versammlung sind bis zum 2. Mai in den üblichen Geschäftsstunden bei den Bankhäusern E. C. Wey⸗ hausen in Bremen und M. Gutkind & Co. in Braunschweig gegen Vorzeigung der Aktien in Em⸗ pfang zu nehmen.

Wolfenbüttel, 17. April 1894.

Der Vorstand des

Wolfenbütteler Metallwerkes

vormals W. Grobleben & Co.

[14161] Aachener & Burtscheider

Pferdeeisenbahn⸗Gesellschaft. „In der am 6. d. M. stattgehabten außerordent⸗ lichen Generalversammlung ist der nachstehend ab⸗ gedruckte Beschluß, betreffend die Herabsetzung des Aktienkapitals, gefaßt worden. Nachdem derselbe

durch en, 13. d. M. in das Gesellschafts⸗ efcte des hiesigen Königlichen Amtsgerichts, Abth. V., eingetragen ist, fordern wir in Gemäßheit

des Artikels 248 in Verbindung mit Artikel 243

des Han dels8 unsere Gläubiger auf, sich zu melden.

In derselben Generalversammlung ist ferner be⸗ schlossen worden, die bisherige Firma in die Firma „Aachener Kleinbahn⸗Gesellschaft“ umzundern und ist dieser Beschluß gleichfalls unterm 13. d. M. in das Handelsregister eingetragen worden.

Aachen, den 14. April 1894.

Aachener & Burtscheider Pferdeeisenbahn⸗ Gesellschaft,

etzt „Aachener Kleinbahn⸗Gesellschaft“.

Haselmann. . Beschlußz.

Das Aktienkapital wird von 1 600 000 auf 1 200 000 herabgesetzt, indem die Aktien dergestalt zusammengelegt werden, daß statt vier bei der Di⸗ rektion mit Dividendenscheinen und Talons einzu⸗ reichender Aktien drei derselben abgestempelt zurück⸗ gegeben werden, während die vierte der Gesellschaft verfällt. Es wird bestimmt, daß nach Ablauf einer Frist von mindestens sechs Wochen Aktionärrechte nur auf Grund abgestempelter Aktien ausgeübt werden können. Den Inhabern von nicht abgestem⸗ pelten Aktien soll jedoch auch nach Ablauf der oben⸗ gedachten Frist die Befugniß zustehen, durch Zu⸗ sammenlegung von vier zu drei Aktien die Abstem⸗ pelung zu bewirken.

Gemäß de hierdurch die Aktionäre unserer Gesellschaft zur dies⸗ jährigen ordentlichen Generalversammlung auf Sonnabend, den 19. Mai 1894, Vormittags 11 Uhr, in unser Geschäftslokal hierselbst, Holländische Straße 19, eingeladen. Verhandlungs⸗Gegenstände:

1) Die Berichte der Direktion und des Auf⸗ ichtsraths und Beschlußfassung über die Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 1893, sowie über die der Verwaltung zu

ecertheilende Entlastung.

2) Wahlen zum Aufsichtsrath.

Behufs Legitimation zur Theilnahme an der Ver⸗ sammlung verweisen wir auf §§ 38 ff. des Statuts mit dem Bemerken, daß bei der Gesellschafts⸗ Direktion in Dortmund oder der Direktion der Disconto⸗Gesellschaft in Berlin die Aktien bezw. Depotscheine der Reichsbank zu hinterlegen sind. Den zur Heaahieragg abzugebenden Aktien ist ein doppelt aufgestelltes Nummernverzeichniß beizufügen. Die Berichte der Direktion und des Aufsichtsraths und die Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 1893 liegen zwei Wochen vor der Generalver⸗ sammlung im Geschäftslokale der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus.

Dortmund, den 18. April 1894.

Die Direktion.

R Staberow Deckner