1894 / 93 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Apr 1894 18:00:01 GMT) scan diff

begründet eine Aktiengesellschaft zum Betriebe einer großen Molkerei; es steht allerdings fest, daß die Vertheilung an Dividenden nicht mehr als 4 % betragen darf, er führt aber dadurch den höheren Betrag des Reinertrags den Aktionären zu, daß er ihnen gleichzeitig für die Milch, die sie dorthin zur Verarbeitung abliefern, einen höheren Preis bezahlt. Ganz dasselbe kann zutreffen bei einer Zuckerfabrik auf Aktien. Man wird die niedrige Vertheilung von Dividenden bei Erzielung eines höheren Reinertrags durch die Bewilligung höherer Preise für die zur Bearbeitung eingelieferten Rüben kompensieren. Dasselbe kann bei Kleinbahnunternehmen auf Aktien eintreten, indem den Aktionären geringere Tarife gewährt werden. Das sind unter Umständen alles gemeinnützige Unternehmungen, wenn auch ein gewinnbringender Erwerb damit verbunden ist. Also es kann ganz unzweifelhaft zu umfangreichen Umgehungen des Gesetzes führen, und wenn auch die Bestimmung getroffen ist, daß bei Ausschüttung des Stammkapitals dasselbe wieder gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden muß, so kann man es doch einem Verein oder einer Gesellschaft wieder zuführen, die aus einer Gesammtheit der bisherigen Aktionäre besteht. Mir ist die gesammte Befreiungs⸗ bestimmung nicht zusagend. Die verbündeten Regierungen haben sie aber passieren lassen mit Rücksicht auf die Beschränkung, die im Schlußpassus besteht. Streichen Sie den Schlußpassus, so halte ich die Bestimmung geradezu für äußerst gefährlich. Ich möchte deshalb bitten, dann die ganze Befreiung zu streichen.

Abg. Schmidt (Warburg) (Zentr.) beantragt, in diesem letzten Satz zu sagen, daß die Veranstaltungen auch fuüͤr die minder begü⸗ terten Volksklassen bestimmt sein müssen.

Abg. Dr. Hammacher beantragt, im Abs. 1 vor „gemeinnützigen“ einzuschalten: „ausschließlich“.

Staatssekretär Dr. Graf von Posadowsky:

Meine Herren! Mir ist diese Diskussion, die sich jetzt an diesen Paragraphen angeknüpft hat, sehr erwünscht, weil sie eine sehr wich⸗ tige Grundlage für die Interpretation der Befreiungsbestimmungen seitens des Bundesraths bieten wird. Ich nehme also an, daß nach der Intention des Herrn Abg. Hammacher unter dem Begriff „gemeinnützigen Zwecken dienende An⸗ stalten“ nur solche zu verstehen sind, die Zwecken des Allgemeinwohls dienen sollen und nicht Zwecken des

Erwerbs als solchem.

Die Anträge Dr. Hammacher und Schmidt (Warburg) werden angenommen und mit diesen Aenderungen die Nummer 1.

Im Tarif Nr. 4 der Beschlüsse zweiter Lesung ist Folgendes bestimmt: Nr. 42a setzt den Stempel für Kauf⸗ und Anschaffungs⸗ geschäfte in Banknoten, Papiergeld, Geldsorten und Werthpapieren auf 210 Dpro Mille fest; Nr. 4 b den Stempel auf Kauf⸗ und Anschaffungsgeschäfte über Waaren mit festbestimmter Lieferungsfrist, wenn dieselben gemäß den seen einer Börsenbehörde festgesetzten Geschäftsbedingungen abgeschlossen werden, und wenn für die an der betreffenden Börse geschlossenen Geschäfte solcher Art eine Feststellung von Terminpreisen erfolgt, 10, für alle übrigen Kauf⸗ und Anschaffungsgeschäfte über Waaren, wenn dieselben gemäß den seitens einer Börsenbehörde für solche Geschäfte fest⸗ esetzten Bedingungen abgeschlossen werden, ⁄10 pro Mille. Die Vor⸗ age setzte für Kauf⸗ und sonstige Anschaffungsgeschäfte, welche unter 11 von Usancen einer Börse geschlossen werden (Loko⸗,

eit⸗, Fix⸗, Termin⸗, Prämien⸗ u. s. w. Geschäfte) über Mengen von Waaren, die börsenmäßig gehandelt werden, 1⁄¼10 pro Mille fest. Börsenmäßig gehandelte Waaren sollen nach der Vorlage solche sein, für welche Terminpreise an der betreffenden Börse notiert werden.

Die Abgg. Möller⸗Dortmund (nl.), Freiherr von Buol (Zentr.) und Frese (fr. Vg.) beantragen die Wiederherstellung der Vorlage.

Abg. Schwarze (Zentr.) will die Termingeschäfte in Getreide und Getreidefabrikaten mit einem fünfmal so hohen Umsatzstempel, also mit 2 pro Mille, besteuern.

Nach einem Antrag Gescher (dkons.) soll für den Fall der Wiederherstellung der Vorlage diese den Zusatz erhalten: Die Steuer⸗ pflicht tritt in diesem fe für die gesammte Waarengattung Kaffee, Weizen, Spiritus, Zucker u. s. w. ein, wenn sich die Terminnotierung auch nur auf eine bestimmte Qualität dieser Waarengattung bezieht.

Für den Fall der Annahme der Beschlüsse zweiter will der Abg. Richter (fr. Volksp.) die Worte „wenn dieselben gemäß seitens einer Börsenbehörde für solche Geschäfte festgesetzten Geschäfts⸗

bedingungen abgeschlossen werden“ ersetzt wissen durch folgende Fassung: „für welche an der Börse, deren Usancen für das Geschäft maßgebend sind, Terminpreise notiert werden.“

Abg. Möller (nl.): Die Besprechung derjenigen, welche sich in zweiter Lesung an der Berathung der Nummer 4b betheiligten, sowie die Konferenz mit einer Reihe von Vertretern der bedeutendsten Handels⸗ und Börsenplätze hat für uns ergeben, daß der Beschluß

weiter Lesung, der alle Kauf⸗ und Anschaffungsgeschäfte über e treffen würde, die irgendwie als börsenmäßig gehandelt an⸗ zusehen wären, nicht aufrecht erhalten werden kann. Die Fassung der Kommission, welche in zweiter Lesung zur Annahme gelangte, ist so überaus deutungsfähig, vcß sie den Waarenhandel von Plätzen wie Bremen, Essen, Düsseldorf u. s. w. völlig lahm legen würde. Aus der Wiederherstellung der Vorlage würde gleich⸗ wohl keine sondern eher eine Vermehrung der Ein⸗ nahmen sich ergeben. Außerdem steht fest, daß die verbündeten Regie⸗ rungen eine allgemeine ausnahmslose Waarenumsatzsteuer nicht beab⸗ sichtigt und nicht gewollt haben. Gerade im Interesse der kleinen Provinzialbörsen, welche durch diese Beschlüsse schwer beunruhigt würden, müssen wir die Vorlage in dem Regierungsentwurf wiederherstellen. Zwischen reinem Differenzgeschäft und Effektiv⸗ Termingeschäft ist nach äußeren Merkmalen nicht zu unterscheiden. Die Bedeutung des Terminhandels kann durch den Hinweis auf die vorkommenden Mißbräuche nicht abgeschwächt werden.

Abg. Gescher (dkons.): Wir bedauern die erfolgten Abstriche an den aus diesem Gesetz zu erwartenden Mehreinnahmen auf das allertiefste. Für den Standpunkt des Abg. Singer wird wohl kein Mitglied irgend einer anderen Partei im Hause Verständniß haben. Gerade diese Gesellschaftsklassen, welche von der Militärvorlage Nutzen haben, sollen auch zu den Kosten herangezogen werden. Dazu gehören vor allem die Ausbeuter auf der Börse. (Der Präsident ersucht den Redner, nicht in die Generaldiskussion zurückzufallen.) Wenn wir dem Antrag Möller zustimmen, so thun wir es der Noth gehorchend, nicht dem eigenen Trieb, weil wir erkannt haben, daß bie TCöPö und der Beschluß zweiter Lesung sich nicht alten läßt.

Abg. Gamp (Rp.) erklärt sich gegen den Antrag Schwarze. Wenn dieser Antrag auch eine Ermäßigung von 2⁄10 pro Mille zulassen wolle, wenn auf Grund der versteuerten Kauf⸗ oder Anschaffungs⸗ geschäfte die Effektivlieferung des Getreides erfolgt, so werde er da⸗ durch nicht annehmbar, weil er überhaupt nicht durchführbar sei. Den Antrag Gescher unterstützt der Redner. Man könne nicht zulassen, daß der gewöhnliche Santoskaffee steuerpflichtig sein solle, der theure Mokka nicht. Dieselbe Erwägung treffe auf alle übrigen börsen⸗

usancenmäßig gehandelten Waaren zu. Die Frage der Besteuerung des Waarenumsatzes überhaupt läßt sich verschieben bis dahin, wo wir die eigentliche Börsensteuerreform zu stande gebracht haben; dann aober muß auch ernstlich mit der Lösung jener Frage vorgegangen werden. Für heute S auch wir uns mit der Regierungs⸗ vorlage, ergänzt durch den Antrag Gescher.

Abg. Richter (fr. Volksp.): Ich bin der Meinung, daß diese Steuer sehr empfindlich nachtheilig auf die Landwirthschaft zurück⸗ wirken wird. Die Rechte übersieht eben vielfach, daß die Interessen

wirthschaft zusammenfallen. Den Antrag Schwarze hat der Abg. Gamp treffend abgefertigt. Der Abg. Schwarze muß erst eben an⸗ gefangen haben, sich mit diesen Fragen zu beschäftigen, und hat sich offenbar mehr durch das Schlagwort „Bekämpfung des Termin⸗ handels“ leiten lassen. Nur aus Bosheit könnte ich dafür stimmen, denn dann müßte der Bundesrath das Gesetz verwerfen. Die Konse⸗ quenz des Antrages Möller muß aber auch zur Annahme meines An⸗ trags führen, der den thatsächlichen Verhältnissen besser Rechnung trägt. Der Abg. Gescher vertritt einen ganz einseitig⸗fiskalischen Stand⸗ punkt. Der Abg. Gamp scheint anzunehmen, daß nur die Inter⸗ essenten den Sieg davongetragen haben, wenn jetzt die Regierungs⸗ vorlage wiederhergestellt wird; der Antrag Gamp ist aber gerade durch die Thatsachen, welche die Interessenten inzwischen vorgebracht haben, als ein Produkt grober Unkenntniß der einschlägigen Verhältnisse bloß⸗ estellt worden. Die Besteuerung des Waarengeschäfts hat die be⸗ fsenran e Geschäftsform des Terminhandels treffen wollen, nicht das ““ die Waare, den Artikel an sich. Die Besteuerung des aarenumsatzes würde um so ungerechter sein, als dieselbe oft mehr⸗ mals zum Gegenstande des Geschäfts gemacht und also mehrmals stempelpfli tig wird. Mein Antrag ist bestimmt, den unfaßbaren Ausdruck „Börsenbehörde“ zu veliminieren. Selbst die Aeltesten der Berliner Kaufmannschaft sind keine Börsenbehörde. Geschäfts⸗ bedingungen und Usancen sind auch keineswegs dasselbe. Der Beschluß zweiter Lesung würde z. B. alle Geschäfte in Erzen und Kohle an der Essener Börse steuerpflichtig machen. Wird die Steuer⸗ pflicht von dem Vorhandensein von Usancen abhängig gemacht, dann wird eine Prämie auf die EEE ausschließlich Usancen gesetzt, und das ist eine geradezu gemeingefährliche Wirkung des Antrags Gamp, den das Haus in zweiter Lesung annahm. Wenn schon eine Sachverständigenkommission, ein Schiedsgericht genügt, um die Steuerpflicht zu begründen, so wird doch selbstverständlich der Abschluß der Geschäfte mit Umgehung dieser Stationen erfolgen. Sonst suchen wir die Institutionen der Schieds⸗ gerichte zu verallgemeinern; der Abg. Gamp will die Entwickelung nach der entgegengesetzten Seite begünstigen. Das Reichs⸗Justizamt hätte schon in zweiter Lesung gegen diesen Vorschlag auftreten müssen. Der Abg. Gescher will nun alle Gattungen einer Waare säcterpas bei usschen⸗ wenn für eine Gattung Termin⸗ preise notiert werden. as eine Waarengattung ist, sagt der Abg. Gescher nicht. Nach diesem Antrage muß auch für rektifizierten Spi⸗ ritus, für raffinierten Zucker die Steuerpflicht eintreten, für diese Produkte gar keine Terminpreise notiert werden. ie in Betracht kommenden Industrien haben keine blasse Ahnung von dem ihnen durch den Abg. Gescher zugedachten Ueberfall. Keine Erörte⸗ rung, keine Untersuchung dieser weittragenden Neuerung hat statt⸗ gefunden; wie gefährlich derartige plötzliche Improvisationen sind, haben wir doch in den letzten Tagen erlebt. b Abg. Freiherr von Stumm (Rp.) beantragt, in dem Antrag des Abg. Gescher die in Klammern stehenden Worte zu ersetzen durch die Worte „oder einer Unterart derselben“. Abg. Schwarze (Zentr.) tritt für seinen Antrag ein, dessen Annahme zur Zurückdämmung der wüsten, die Konsumenten in der entsetzlichsten Weise schädigenden Getreidespekulationen eine unbedingte

Nothwendigkeit sei. Präsident von Levetzow verweist den Redner, der vom Gegen⸗

stande abschweift, auf die Thatsache, daß das Haus sich in der Spezial⸗ diskussion befindet. 8

Abg. Gescher (dkons.): Infolge eines Mißverständnisses habe ich vorhin meinen Antrag zu begründen unterlassen. Nicht eine Un⸗ billigkeit herbeiführen, sondern eine solche vermeiden soll derselbe. Gerade von Börseninteressenten selbst ist darauf hingewiesen, daß es

ungerecht sei, die eine Waarengattung zu besteuern, die andere steuer⸗ frei zu lassen. Wir wollen keineswegs den Terminhandel vernichten, das fällt uns garnicht ein; wir wollen den Differenzhandel treffen. Die Einwürfe des Abg. Richter gegen meinen Antrag sind sämmtlich hinfällig. Er beanstandet den Ausdruck Waarengattung, hat aber die zahlreichen ähnlichen Ausdrücke im Gesetz unbeanstandet gelassen. An dem Antrag Schwarze billigen wir die Tendenz ganz und gar; aber das reine Differenzgeschäft von den Geschäften überhaupt zu unterscheiden, ist eben noch unmöglich. Ein Schlußantrag wird angenommen.

Staatssekretär Dr. Graf von Posadowsky: Meine Herren! Trotz der späten Stunde der Verhandlungen halte ich mich doch für verpflichtet, hier auf die Differenz zwischen den Anträgen der Herren Abg. Gescher und Freiherrn von Stumm noch einmal einzugehen, um authentisch die verschiedene Wirkung der beiden Anträge klar zu legen. Ich glaube: wir werden am besten thun, an einem positiven Beispiel diese ziemlich weitgehenden Wir⸗ kungen darzulegen. Wenn an der Hamburger Börse guter roher Kartoffelspiritus notiert ist, und der Antrag des Herrn Abg. Freiherrn von Stumm würde angenommen als Unterantrag zur Regierungs⸗ vorlage, so würde die Qualität nicht maßgebend sein für die Beurtheilung der Stempelpflichtigkeit, sondern lediglich die Unterart, mit anderen Worten: bei einer Notiz von Terminpreisen für „guten“ Rohkartoffelspiritus würden alle börsenmäßigen Ge⸗ schäfte über Rohkartoffelspiritus stempelpflichtig werden; würde dagegen der Antrag Gescher angenommen, so würden, wenn an der Hamburger Börse „guter“ Rohkartoffelspiritus mit Terminpreisen notiert ist, alle Geschäfte über Spiritus überhaupt dieser Stempelpflicht unterliegen. Dies ist der maßgebende Unter⸗ schied zwischen diesen beiden Anträgen. Was nun die Judikatur betrifft, die in dieser Beziehung ergangen ist, so würde der Antrag des Herrn Abg. Freiherrn von Stumm genau die Interpretation des Gesetzes treffen, die seitens des Reichsgerichts in einer Zivil⸗ entscheidung ergangen ist.

In einem Erkenntniß vom 29. Mai 1885 heißt es:

Für die letztere

d. h. für die Stempelpflichtigkeit ist allein entscheidend, ob der Gegenstand des Geschäfts nach seiner objektiven Beschränktheit einer Waarengattung (bezw. einer Unterart derselben) angehört, für welche Terminpreise notiert sind, und die sich dadurch als Objekt börsenmäßiger Spekulation kenn⸗ zeichnet. 8 Und es heißt dann weiter:

Daß man den Gegenstand nicht so hat beschränken wollen, wie der Erstrichter annehme, geht auch aus den im Kommissionsbericht an⸗ geführten Beispielen sowie der Bemerkung hervor, daß die Gattungen der Waare, für welche Terminpreise notiert wurden, dem handelnden Publikum sehr wohl bekannt seien, daß also hier⸗ mit ein leicht zu unterscheidendes Merkmal des Gegenstandes aufgestellt sei. Letzteres paßt nur auf die Gattungen und Unterarten, nicht aber auf die an jeder einzelnen Börse für lieferbar erklärten Qualitäten der Gattung u. s. w.

Wenn also der Antrag des Herrn Abg. Freiherrn von Stumm an⸗ genommen würde, so würde verhindert, daß durch einfache, vielleicht ganz nebensächliche Bezeichnungen einer Qualität bestimmte Ge⸗ schäfte über Unterarten einer Waarengattung dadurch steuerfrei würden, und ich würde das allerdings für eine wesentliche Ergänzung des Ge⸗ setzes halten, weil dadurch vielfache Zweifel in der Ausführung des⸗ selben in den verschiedenen Bundesstaaten beseitigt würden. Einen be⸗ sonderen finanziellen Effekt hat die Sache nicht, es würde vielmehr

ergangenen Erkenntnisses sein. Würde man dagegen den Antrag Gescher annehmen, so ist das allerdings eine nicht unwesentliche finanzielle Erweiterung der Bestimmung überhaupt und damit auch des Ertragz. Die mit dieser Erklärung wiedereröffnete Debatte wird alsbald durch Annahme eines neuen Schlußantrags geschlossen Die Abgg. Frese (fr. Vga.) und Zimmermann (d. Refp.) sprechen zur Geschäftsordnung ihr Bedauern aus, nicht mehr zum Worte gekommen zu sein. Die Reformpartei wird gegen alle Ab⸗ schwächungsversuche stimmen und lediglich die Beschlüsse zweiter Lesung mit dem Amendement Schwarze annehmen. . Die Anträge Richter, Schwarze, Stumm und Gescher werden abgelehnt. Mit großer Mehrheit wird statt der Be⸗ schlüsse zweiter Lesung die Regierungsvorlage unverändert wiederhergestellt. Auf eine Anfrage des Abg. Böttcher bemerkt Staats⸗ sekretär Dr. Graf von Posadowsky: Meine Herren! Die jetzige Fassung des Gesetzes ist nur eine Erweiterung des bisherigen Tarifs. Nach dem bisherigen Tarif waren bekanntlich alle inländischen Renten⸗ und Schuldverschreibungen, welche nur zu dem Zweck des Umtausches ausgestellt werden, sofern den Kon⸗ trolvorschriften des Bundesraths genügt wurde, von der Umsatzsteuer befreit. Jetzt ist diese Bestimmung auf alle Effekten aus⸗ gedehnt. Die bisherige Ausführung jener Vorschrift war in⸗ dessen die, daß es stets Stücke in denselben Appoints sein mußten, und diese Auffassung wird auch bei der jetzigen Redaktion des Gesetzes aufrecht erhalten werden, und zwar aus dem sehr nahe liegendem Grunde, weil die verschiedenen Appoints unter Umständen ganz verschiedenen Kurs haben und deshalb bei dem Umsetz in der That verschieden bewerthet werden. Aus diesem Grunde haben bisher die verbündeten Regierungen es für gerechtfertigt gehalten, in den Fällen, wo die Appoints des Umtausches nicht mit den umgetauschten Stücken übereinstimmen, von neuem die Umsatzsteuer zu erheben. Dem Abg. Grafen Arnim antwortet auf eine Anfrage der Staatssekretär Dr. Graf von Posadowsky: Ich glaube, ich werde die Anfrage des Herrn Grafen von Arnim am besten durch ein Beispiel beantworten können. Wenn es sich in dem einen Fall um den Kauf von 3 % preußischen Konsols, in dem anderen um den Verkauf von 3 ½ % preußischen Konsols handelte, würde diese Bestimmung nicht Anwendung finden, vielmehr müssen die Papiere identisch sein bezüglich des ihrer Ausgabe zu Grunde ge⸗ legten Rechtsverhältnisses. Es würde also bei einem derartigen Reportgeschäft, wo 3 % und 3 ½ % Konsols beim Kauf und Verkauf sich gegenüberstehen, die vorgesehene Ermäßigung nicht eintreten.

Die übrigen Tarifsätze sowie Bestimmungen des Gesetzes selbst werden unverändert angenommen.

Abg. Traeger G Volksp.) beantragt, den Termin für das Inkrafttreten des Gesetzes vom 1. Mai auf den 1. Juni hinaus⸗

zuschieben. Abg. Möller (nl.) wird mit den Nationalliberalen dafür

stimmen, da in der kurzen Zeit bis zum 1. Mai es gänzlich unthunlich iehö he die Vorbereitungen für das Inkrafttreten des Gesetzes, zu erledigen.

Die Abgg. Rintelen (Zentr.), Graf Arnim (Rp.) und Dr. Hahn (b. k. F.) bestreiten dies und empfehlen, an den Be⸗ schlüssen zweiter Lesung festzuhalten.

Der Antrag Traeger wird abgelehnt, das Gesetz wird am 1. Mai 1894 in Kraft treten.

Von der Kommission war noch eine Resolution in Vorschlag gebracht worden, wonach die Börsenaufsichtsorgane Fürsorge dafür treffen sollen, daß beim Kommissionsgeschäft dem Kommittenten keine höheren Stempelbeträge in Rechnung gestellt werden, als vom Kommissar selbst bezahlt sind. Die Resolution wird nach kurzer Debatte angenommen, ebenso die von nationalliberaler Seite be⸗ antragte, auf baldige Vorlegung eines Reichs⸗Börsengesetzes gerichtete Resolution.

Die Gesammtabstimmung über das gegen die Beschlüsse zweiter Lesung veränderte Gesetz wird einstweilen ausgesetzt.

Das Haus erledigt Kommissionsberichte über Petitionen.

Ueber die Petitionen, betreffend die Zulassung der Frauen zum ärztlichen Studium, soll nach dem Antrag der Petitionskom⸗ mission zur Tagesordnung übergegangen werden.

Die Abgg. Rickert (fr. Vg.) und Graf Bernstorff⸗Lauen⸗ burg (Rp.) erklären sich bei der Geschäftslage des Hauses und d der Schwerpunkt der Agitation in dieser Frage mehr in die Einzel⸗ staaten zu verlegen sein und bei den dortigen Kultus⸗Ministerien ein⸗ zusetzen haben werde, mit dem Kommissionsantrag einverstanden.

Abg. Bebel (Soz.) spricht sich gegen den Antrag der Kommission aus. Die Nothwendigkeit weiblicher Aerzte werde mit jedem Tage dringender.

Der Kommissionsantrag wird, nachdem auch der Abg. Dr. Kruse (nl.) ihn empfohlen, angenommen.

Die uͤbrigen Petitionen werden ohne Debatte nach den Kommissionsvorlagen erledigt. .“

Inzwischen ist die Zusammenstellung der Beschlüsse dritter Berathung zum JE vertheilt worden. In der Gesammtabstimmung wird die Vorlage definitiv ange⸗ nommen.

Es folgt die Interpellation der Abgg. Dr. Förster⸗Neu⸗ stettin (d. Refp.) und Genossen: b „Wie gedenken die verbündeten Regierungen die durch die Zoll⸗ gesetzgebung entstandenen Schädigungen der Finanzen des Reichs in einer die Landwirthschaft nicht beeinträchtigenden Weise auszu⸗ gleichen, und welche Mittel des Ausgleichs gedenken sie auf dem Wege der Reichsgesetzgebung anzuwenden?“ Der Reichskanzler erklärt sich zur sofortigen Beant⸗ wortung der Interpellation bereit. 8 b

Abg. Graf zu Inn⸗ und Knyphausen (dkons.) begründet die Interpellation mit dem Hinweise auf die Schädigung der dandwirth⸗ schaft durch die Handelsverträge. Aus dem Hause seien vperschiedene Mittel bezeichnet worden, wie der Landwirthschaft geholfen werden könne: Der Wollzoll, der Antrag des Abg. Grafen Kanitz ec. Der preußische Finanz⸗Minister wies auf die horrende Hypothekenbelastung des Grundbesitzes im Osten hin. Daher wäre wohl die Bitte be⸗ rechtigt, daß die Bundesregierungen aussprechen, wie sie ohne Schädigung der Landwirthschaft die Finanzen des Reichs verbessern wollen; denn die Steuervorlagen, welche in dieser Session gemacht sind, kömnn durchaus nicht als solche angesehen werden, welche die Landwirthscha nicht beeinträchtigen. 86

Reichskanzler Graf von Caprivi:

Nach dieser Motivierung lege ich Werth darauf, festzustellen, 8 die Interpellation lautet. Ich habe mich verpflichtet, die Inter pellation zu beantworten, nicht aber hier auf die Mittel gegen den Niedergang der Landwirthschaft einzugehen. Hätte die Interpellation, wie sie schriftlich vorgelegt ist, das ausgedrückt, worauf der Abg. 1 zu Knyphausen jetzt mündlich hinzielt, dann würde ich erklärt ha 8 ich werde die Interpellation nicht beantworten. Die Interpellation 5 Wie gedenken die verbündeten Regierungen die durch die 8 tn gesetzgebung entstandenen Schädigungen der Finanzen des Rhslth; einer die Landwirthschaft nicht beeinträchtigenden Weise auszuglei in

des Handels, die Sie feindselig behandeln, mit denen der Land⸗

nur eine legale Interpretation nach Maßgabe des vom Reichsgericht

Und darauf kann ich, wenn auch der Herr Abgeordnete

allgemeinen Unruhe des Hauses verloren.

voraus dagegen verwahrte, keine andere Antwort geben als diese: die verbündeten Regierungen gedachten das dadurch zu thun, daß sie die Tabacksteuer, die Weinsteuer und die Börsensteuer vorlegten. Nach⸗ dem die Majorität des Reichstags zur Zeit keine Neigung gezeigt hat die beiden ersteren dieser Steuern zu bewilligen, sind die verbündeten Regierungen in die Lage versetzt, nun von neuem zu erwägen, wie sie die entstandenen Ausfälle in den Einnahmen des Reichs in einer die

Landwirthschaft nicht beeinträchtigenden Weise ersetzen wollen. Daran wird die Frage geknüpft:

und welche Mittel des Ausgleichs gedenken sie auf dem Wege der

Reichsgesetzgebung anzuwenden? Diese Frage erledigt sich durch Beantwortung der ersten, d

8 , denn

andere Mittel, als Reichssteuern zu erheben, stehen den verbündeten

nicht zur Verfügung. (Große Heiterkeit links.)

uf Antrag des Abg. von Dallwitz wird i 2

sprechung eingetreten. 1“

Abg. Freiherr von Manteuffel (dkons.): Regierungen müßten sich doch klar darüber werden, wie sie die Aus⸗ fälle an Zolleinnahmen decken wollen, welche durch die aandelsverträge entstanden sind. Die Deckung durch Whatrkah ee Hand, ist nicht möglich, denn diese Umlagen sind eine Kopfsteuer, die immer am schwersten drückt und zwar gerade auf die Landwirthschaft. Wir hofften, durch den Antrag des Abg. Grafen Kanitz aus den Finanz⸗ nöthen herauszukommen. Redner will den Antrag nicht begründen wendet sich aber gegen die Ausführungen gegen den Antrag, nament⸗ lich der Abgg. Dr. Bachem und Richter, welcher letztere sogar mit einem Ausnahmegesetz gegen die Agrarier drohte. Der Abg. Dr. von Bennigsen hat gegen den Wollzoll (Zuruf: Zur Sache) ... ITech. bin bei der Sache, denn die Einnahme aus dem Wollzoll würde den Finanzen des Reichs helfen und die Landwirthschaft würde dadurch in ihrer Viehzucht und Wollproduktion geschützt. Der Abg. Dr. von Bennigsen hat auf die Nebenprodukte der Landwirthschaft verwiesen und dabei auf die Eier hingewiesen. Wenn der Bauer erst auf die Eier sehen soll, dann muß es schlecht mit ihm stehen. Was nützt die Ausdehnung der Körnerproduktion, wenn nicht einmal die Selbstkosten durch die Preise gedeckt werden? Was nützt die intensive Landwirthschaft, wenn die Produkte nicht abgesetzt werden können? Die Herren von der freisinnigen artei sollten doch einmal die Güter kaufen und darauf die Pärtzi schaft versuchen. Wir fragen die Regierung, ob sie Mittel weiß, wie uns geholfen werden kann. 1887 wurde die Nothlage der Landwirth⸗ schaft in der Thronrede anerkannt und ein Zoll von 6 vor⸗ geschlagen; die Zölle sind jetzt auf 3,50 herabgesetzt. Da muß die Regierung Vorschläge zur Abhilfe machen. Die Landwirthschaft ge⸗ hört nicht zur Reichskompetenz, aber die Handelsverträge sind Reichs⸗ sache, und deshalb muß das Reich auf die Einzelstaaten einwirken, da⸗ mit diese der Landwirthschaft zu Hilfe kommen. Wenn die Personal⸗ union zwischen dem Reichskanzler und dem preußischen Präsidium bestände, würde auf diesem Gebiet mehr geleistet werden können. Der Reichskanzler sprach von dem wachsenden Ver⸗ trauen des Auslandes. Aber es ist schwerer, das verloren gegangene Vertrauen im Inlande wieder zu gewinnen. Wenn der Reichskanzler nach seinem Aufenthalt in Danzig eine Tour durch Westpreußen und Hinterpommern gemacht hätte, hätte er gefunden, daß die Stimmung dort infolge des russischen Handelsvertrags eine sehr schlechte war. Wir sind dankbar dafür, „daß der Reichskanzler sich als konservativer Mann bezeichnet; wir wünschten nur, er hätte sich anders uns gegen⸗ über bethätigt, als seit dem Parteitag vom 8. Dezember 1892. Allerdings hat der Reichskanzler uns gewarnt. Er meinte, daß eine Trennung der Industrie und Landwirthschaft eintreten würde ee von Levetzow: Das gehört wirklich nicht zur Sache! ebhafte Zustimmung links). Der Schluß der Rede geht in der

Die verbündeten

Reichskanzler Graf von Caprivi: Ich kann nicht verhehlen, daß, als ich die Interpellation las ich den leisen Verdacht hatte, das Ende vom Liede würde dahin gehen, gewisse Eindrücke, die von dem Antrag Kanitz zurückgeblieben waren, hier zu verwischen (sehr richtig! links) und den einen oder anderen Mißerfolg wieder gut zu machen. (Lebhafte Zustimmung links und in der Mitte.) Das, was der Herr Vorredner gesagt hat, bestärkt mich in dieser Hinsicht. Ich will aber nicht von dem Gegenstand der Interpellation abgehen, sondern mich nur auf eine einzige Bemerkung noch beschränken.

Der Herr Abgeordnete meinte, ich schiene die Interpellation deren Werth, Tragweite, Richtung ich weiß nicht, welchen Aus⸗ druck er gebrauchte verkannt zu haben. Ja, es ist mir zweifel⸗ haft, ob das Verkennen nicht auf der anderen Seite lag. Jeder Zoll lrt eine doppelte Wirkung: einmal eine wirthschaftliche auf die Preis⸗ lildung, und das andere Mal eine finanzielle auf die Reichs⸗ einnahmen. Der Herr Abgeordnete hat von der Preis⸗ bildung gesprochen und ist auf die alten Themata land⸗ wirthschaftlicher Noth zurückgekommen. Der Antrag aber wie er hier vorliegt, die Interpellation sagt kein Wort davon (fehr richtig! links), sondern Sie können sie zwanzig mal lesen sie spricht nur von der Schädigung der Finanzlage des Reichs. (Sehr richtig! links.) Sie befaßt sich nur mit der einen Seite der Folgen der Herabminderung der Zölle, und ignoriert die andere; das aber was Herr von Manteuffel gesagt hat, gehört lediglich zu der ignorierten Seite. (Lebhafter Beifall links und in der Mitte.)

Abg. Dr. von Bennigsen (zur Geschäftso

Ibg. Dr. zordnung): Die Inter⸗ bellation spricht vom Nothstand der Landwirthschaft co spte Ietter 1e- dee boh der Ich meine auch, daß die ganze Rede des Venieg; nöche⸗ rn von Manteuffel nur darauf berechnet war, die große

3 Präsid t 8 91 . stästzorisdent von Levetzow: 6 Ein Vertagungsantrag der HGenossen wird angenommen. erledigt.

Nach den üblichen Dankesbe eugun äsi gen bemerkt der Präsident nen Levetzow: Mein letzter Wunsch ist noch, daß 8 in 1- - zu langer Zeit, im Laufe dieses Jahres ... gesund wieder⸗ 1 8 mögen, und zwar, wie ich glaube und annehme, wenn 88 rcvorübergehend, noch an dieser Stelle. Deshalb haben C3212 18. ju nehmen von diesen . in der Reichstag: ahre große Dinge erlebt hat. 8 Das Wort erhält hierauf der Reichskanzler Graf von Caprivi:

Ich habe dem Hause eine Kaiserliche Botschaft mitzutheile (Der Reichstag erhebt sich. Dieselbe lautet: Wir Wilhelm von Gottes Gnaden, Deutscher Kaiser, König 6 von Preußen ꝛc., kund und fügen hiermit zu wissen, daß Wir Unsern Reichs⸗ General der Infanterie Grafen von Caprivi beauftragt ; Art. 12 der Verfassung die gegenwärtige Sitzung des ags in Unserm und der verbündeten Regierungen Namen am

Das ist keine Bemerkung zur Ge⸗

Abgg. Graf Hompesch und Damit ist die Tagesordnung

V artig behandeln lassen. Auch die Frage des Herrn von Schalscha hat

AUrkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen U t beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. eeh Uhttersct st na Gegeben Karlsruhe, Baden, den 17. April 1894. Ich hahe di (gez.) Wilhelm. 1ae n habe die Ehre, dem Herrn Präsidenten das Schriftstück zu

Meine geehrten Herren! Die Erwartung der verbü gierungen, der Reichstag werde bereit sein, dürch 1 vorgelegten Steuergesetzentwürfen die Mittel zur Deckung der Kosten der Heeresverstärkung sowie zur Durchführung einer Finanzreform zu gewähren, welche die Matrikularbeiträge in ein festes Verhältniß 8 den Ueberweisungen an die Einzelstaaten bringt, hat leider für die gegenwärtige Tagung aufgegeben werden müssen.

Der Gesetzentwurf, betreffend die Erhebung von Reichs⸗Stempel⸗ abgaben, hat nur theilweise die Zustimmung des Reichstags gefunden. Auch der Gesetzentwurf, betreffend die Erhebung einer Tabackfabrikat⸗ steuer, hat zur Zeit seitens der mit der Vorberathung betrauten Kom⸗ mission Annahme nicht gefunden, und es läßt sich auf eine zustim⸗ mende Beschlußfassung im Plenum des Reichstags unter den gegen⸗ wärtigen Verhältnissen nicht rechnen.

Damit ist die Möglichkeit ausgeschlossen, noch in dieser Session die zur Durchführung der Finanzreform erforderlichen Mittel zu gewinnen.

Die verbündeten Regierungen halten inde sen mit aller E je⸗ denheit an der Auffassung fest, daß es im und politischen Interesse des Reichs wie der Bundesstaaten geboten ist zur Erhaltung eines geordneten Finanzwesens der letzteren ihre Sicherstellung vor der wechselnden Einwirkung der Ansprüche der Reichsverwaltung herbeizuführen. Zu diesem Zweck läßt sich der Plan, die eigenen Einnahmen des Reichs auf dem demselben vor⸗ behaltenen Besteuerungsgebiet nach Maßgabe des Bedarfs zu ver⸗ mehren, nicht aufgeben. Die verbündeten Regierungen werden deshalb nach dem Wiederzusammentritt des Reichstags von neuem mit ent⸗ sprechenden Vorschlägen in der Hoffnung hervortreten, daß dann eine Verständigung über die Reform und über die Beschaffung der hierzu unentbehrlichen Mittel erzielt werden wird. 6 der bee ertheilten Allerhöchsten Ermächtigung erkläre

im Namen der verbündeten Regierungen die Si ichs⸗ g gen die Sitzungen des Reichs Präsident von Levpetzow: Voraussichtli⸗ Mal an dieser Stätte, G allezeit nftchec söush künftig in hingebender Liebe und Treue vereinigt st ber Reichstag zum Schlußruf, der aus warmem deutschen Herzen kommt: Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König

Wilhelm II. von Preußen lebe hoch! Die Ruf ein. Präsident von Levetzow: Die Sitzung ist geschlossen

Schluß gegen 5 ½ Uhr. 8

Anwesenden stimmen dreimal begeistert in den

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

53. Sitzung vom 19. April 1894. Im Rweiteren Verlauf der fortgesetzten des Gesetzentwurfs, fer fentg sen 111““ Gewinnung der Kali⸗ und Magnesiasalze den Anfangsbericht in der Donnerstags⸗Nummer d. Be) nahm nach dem Abg. Gothein (fr. Vgg.) das Wort der Berreinige für Handel und Gewerbe Freiherr Meine Herren! Der Herr Vorredner hat es für nöthig gehalten mich aufzufordern, eine Erklärung abzugeben über die Vorwürfe, die in diesem Hause gegen die deutsche Industrie angeblich abgegeben worden sind. Einer solchen Aufforderung würde es nicht bedürfen wenn wirklich der Vorwurf erhoben worden wäre, die deutsche In⸗ dustrie produziere in unsolider Weise, sie beschäftige sich mit der An⸗ fertigung von Schundwaaren und Aehnliches. Nach dem, was ich gehört habe, ist ein solcher Vorwurf im Hause garnicht gefallen. (Sehr richtig!) Es ist ausgesprochen worden: es giebt Industrielle die Schundwaaren produzieren, und solche, die solide Waaren produ⸗ zieren. Aehnliche Behauptungen sind unzählige Male schon ge⸗ fallen allen möglichen Berufsständen gegenüber; aber man hat daraus niemals die Veranlassung genommen, eine De⸗ monstration zu Gunsten unserer Industrie zu inscenieren Wenn eine Thatsache so notorisch feststeht, wie die der soliden ehrenwerthen Richtung und Entwickelung unserer Industrie so halte ich es für unangebracht, bei jeder Gelegenheit die ausdrück⸗ liche Erklärung abzugeben, daß der Minister diese notorische Thatsache anerkennt. Im übrigen hat der Herr Vorredner all' die Fragen wieder erörtert, die eine so reichliche Behandlung bereits im Hause gefunden haben, daß ich wirklich nicht in der Lage bin, etwas Neues vorzu⸗ bringen. Er ist abermals darauf zurückgekommen, daß die hohen Gewinne unserer fiskalischen Bergwerke heute schon eine Ermäßigung der Preise zugelassen hätten. Ich habe mir gestattet, gestern darauf hinzuweisen warum das nicht geschehen ist: deshalb, weil diese Werke bisher die Bestimmung hatten, werbende Betriebe des Staats zu sein wie die Steinkohlenwerke. Erst mit diesem Gesetz wird eine Aenderung in Beziehung eintreten.

er Herr Vorredner ist ferner der Ansi F1 i nunmehr verpflichtet, nach meinen Anschauungen 2 . zulegen, wonach die fiskalischen Kohlenwerke, die Erzwerke und andere Dinge sofort veräußert werden müßten, weil ein Monopol für sie nicht bestehe. Herr von Schalscha hat dem Herrn Vorredner vorweg die richtige Antwort auf diese Aeußerung gegeben: Kalisalze sind eben keine Kohlen, keine Erze; es liegen da eben die bedeutsamsten Unterschiede vor, die die Frage bei beiden verschieden⸗

von

er berührt, warum ich mir das ausgezeichnete Argument zur Be⸗ gründung des Gesetzentwurfs, welches in der voraussichtlich kurzen Abbauzeit des Kainits liegt, habe entgehen lassen; das ist deshalb geschehen, um Herrn von Schalscha das Argument nicht vorweg zu nehmen (Heiterkeit), und zweitens deshalb, weil, obgleich es zweifellos richtiger ist, daß Kainit in geringerem Maße vorhanden ist als Karnallit, eine annähernd richtige Schätzung der Zahl

19. April dieses Jahres zu schließen.

viel Kainit in den heute verliehenen Feldern vorhanden ist. Aber das steht außer Zweifel: wenn ich von einem Bestand von Hunderten, von Tausenden von Jahren gesprochen habe, so habe ich dabei den Karnallit im Auge gehabt, nicht den Kainit.

Nun habe ich noch einen kleinen rotest da daß dieser Gegner des Monopols, der üee 8 Monopol der Sachverständigkeit in Bezug auf manche Fragen in An⸗ spruch genommen hat. Er behauptet, jeder denkende Geologe natürlich rechnet er sich auch dazu (Heiterkeit) weiß daß noch an sehr viel anderen Stellen Kali vorhanden ist. Damit behauptet er naturgemäß, daß alle, die anderer Ansicht sind, keine denkenden Geologen sind, und ich sehe darin einen Anspruch seinerseits auf ein Monopol für die Sachverständigkeit in dieser Frage. Die Sache liegt jedoch anders. Meines Wissens stehen die Geologen auf dem v a8 9— ausgeschlossen ist, daß sich noch anderwärts e befinden, daß aber die inlichkeit, di ü b 118“ Wahrscheinlichkeit, die dafür vorliegt,

Abg. Brandenburg (Zentr.) spricht sei ü daß seine rechtlichen Bedenken 8 Mlicht Fommissionsbeschlüsse beseitigt seien; Redner hofft, daß die Regierun iesen de hsses zustimmen und daß sie nicht den Versuch ne werde, das Ge etz später auf Hannover auszudehnen. 1 ierauf wird die Diskussion geschlossen. 6 ach, Aucgählung wird Art. II „Die Aufsuchung u rali⸗ 3“ wasscltgich 88 Kere und 2,66 66 nit 147 gegen timmen abgelehnt. Ebenso werde G Artikel und Anträge re hün

Die Abgg. Freiherr von Zedlitz (fr. k Bockelber 9 c bean 8 ead n hs (kons.) tragen, folgenden neuen Art. VIIIb „Vom 1. Januar 1899 an werden die V sbedi die S der in fiskalischen Betrieben ebin e. Magncsis alze vom Staats⸗Ministerium unter Berücksichtigung de e de Feanaaeg und Industrie festgesetzt bsverhältnisse, die Förderu d die K nh. Neaegae-ergwenn Fühs dde Kesten der aa i jährli Kenntniß des Landtags zu Vrecsestid a89ü.. Fe nicht beliebt. „Graf zu Limburg⸗Sti vamanihcg Nef J g⸗Stirum (kons.) beantragt Der Antrag wird in namentlicher Abstimmung mit 17 Die Minderheit esteht 8 nservativen, eini enteurbnsgihenn einigen Freikonservativen und Eine dritte Lesung der Vorlage findet ni hr s da 88 Tügile 2 fun er Gesetzentwurf, betreffend Aenderungen d Wegegesetzgebung der Provinz Hannover, wißt dea ohne Dehatte in zweiter Lesung angenommen. 8 vscluß nach 2 Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend

Handel und Gewerbe.

Eine gestern in Breslau abgehaltene Versammlun si

rn in Ve d und sächsischen Flachsspinner hat, ni dee b 55 et, beschlossen, an den bisherigen Garnpreisen festzuhalten weil üis eingegangenen Aufträge die vorhandenen kleinen Garnläger über⸗ reffen und die sehr hohen Flachspreise den Spinnern wenig Nutzen

lassen. Börse zu Düsseldorf. (Amtlicher Preisberi April 1894.) Auf dem Kohl 8 Bberich e. ble 16 Prndastienwee der Apsaß den Ree9 Sh entsprechend nach⸗ 1 1 Eisenmarkt sind die Preise weiter ste die vermehrte Nachfrage nach Fertigfabrikaten 8b Fiogesee g ge en für längere Termine, hält an. (Were nung in Mark für 1000 kg und, wo nicht anders bemerkt, ab Werk.) 71 und Koks. 1) Gas⸗ und ö Gaskohle für Leu tgasbereitung 10 11,00, Generator⸗ 5 e 8,50 9,50, Gasflammförderkohle 8,50 9,50; 2) Fett⸗ 22 Förderkohle 7,50 8,50, melierte beste Kohle 8 50 9,50 5 ohle 6— 7,00; 3) Magere Kohlen: Förderkohle melierte ohle 8 10, Nußkohle Korn 1I (Anthracit) 18,00-—20,00⸗ 4) Koks: Gießereikots 13,50 14,50, Hochofenkols 11, Nußkoks, sebrschen 11, 15;) 2) Brizuetts 8,90 —11,00. —, Erze: 1) Roh⸗ path S 2) Gerösteter Spatheisenstein 10,50 11,00, 3) So⸗ * 3 da. 9) Massauischer Rotheisenstein a. % Ei ,50 9,00, ene doch 8 - 88 üdhie elisen % Wei t äts⸗Puddelroheisen: rheinisch⸗westfäli 1 Fnder at, 9 hetach S1 8* zerschiffungshafen —,—, 5) Spanisches Bessemereisen Marke otterdam 8 Deutsches do. —,—, 7) Fenanesehen dele er rauchästele 47,00, 8) Puddeleisen (Luxemburger Qualität) 37,00 ) Englisches Roheisen Nr. III ab Ruhrort 55,00 10) Luxem⸗ burger Gießereieisen Nr. II ab Luxemburg 43,00, 11) Deutsches Gießereieisen Nr. 1 63, 12) do. Nr. 11 —, 13) do. Nr. III 54. 14) do 63, 15) Spanisches „Hämatit Marke Mudela ab Ruhrort 0.— Stabeisen: Gewöhnl. Stabeisen 105 110. Bleche: 9 1 1 2) Kesselbleche 150 165, 3) Fein⸗ vahsast raht: 1) Eisenwalzdraht —,—, 2) Stahl⸗ Der Ausschuß der Lübeck⸗Büchener Eisenb Gesellschaft wird für das abgelaufene Geschäftsjahr die Venbeg hn⸗ einer Dividende von 6 %, wie im Vorjahre, der Generalversammlung

zur Genehmigung vorschlagen. (W. T. B.) Das Bankhaus Jacob

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aa ieger⸗ Engl. Besfemmereisen

8 1“ 5 andau, die Nationalbank für Deutschland in Berlin und die Fi Erfrim Mrher 82 und 8 G. Trinkaus 8 Frrpnen orf men vom Magistrat der Stadt Millionen Mark 3 ½ % Stadi⸗Anleihe. 894 8 Man v 19. April. (W. T. B.) Die „N. Bad. Landesz.“ Wlärumn 8 hae 68 Ka in her Firma Scheuer 8 n in Mannheim und Heidelbe 1 Naszchlung der Gläubiger geöffnet sind. . 8 New⸗York, 19. April. (W. T. B.) Die Börse eröffnete in träger Haltung, im weiteren Verlaufe gaben die Kurse etwas nach. Der Schluß war fest. Der Umsatz der Aktien betrug 141 000 Stück. 1 Weizen eröffnete stetig und stieg einige Zeit infolge Berichte über Ernteschäden durch die Dürre in San Francisco; später Reaktion und Abschwächung infolge Realisierungen. Schluß träge. Mais einige Zeit steigend nach Eröffnung auf unbedeutende Ankünfte später 1“ infolge 18 1. Wechenweeser Schluß träge. icago, 19. April. T. B.) Weizen fallend eini Zeit nach Eröffnung, dann lebhafte Reaktion auf Kanse und Deckungen, später wieder fallend. Mais anfangs niedriger, später Reaktion, zum Schluß wieder fallrd.

der Jahre sehr schwierig ist. Man weiß nicht, wie