1894 / 97 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 25 Apr 1894 18:00:01 GMT) scan diff

dann scharf und schneidend; im Piano konnte man sich hin und wieder an dem Wohllaut erfreuen. Zentral⸗Theater. 6

Gestern Abend fand eine Art Festvorstellung statt, mit der man die Feier der fünfundzwanzigjährigen Bühnenwirksamkeit Robert Guthery's in Berlin beging. Der Darsteller hat sich, ohne gerade in die erste Reihe seiner Berufsgenossen vorzurücken, durch die Sorg⸗ falt und Gewissenhaftigkeit seiner künstlerischen Thätigkeit die Sympathien des Berliner Publikums erworben und alle Zeit erhalten. In vielen komischen Rollen hat er in dem verflossenen Vierteljahrhundert die Berliner erfreut und ergötzt durch seinen gemüthvollen und harmlosen Humor; gestern Abend haben sie ihm in stürmischem Beifall, Blumen⸗ und Kranz⸗ svenden ihren Dank und ihre Anerkennung zu erkennen gegeben. Der Jubilar gab in der Pohl'schen Posse „Der Goldonkel“ den jüdi⸗ schen Handelsmann Blumenkranz mit Gemessenheit und künstlerischer Zurückhaltung, die der der Rolle aber sehr förderlich waren. Leider erfuhr die Vorstellung eine sehr bedauerns⸗ werthe Unterbrechung durch einen Unfall, der Herrn Fritz Helmerding zustieß. Im vierten Bild: „Ein Stündchen im ünrerodan verletzte sich dieser Komiker beim Herabgleiten von einer Leiter nicht unerheblich, sodaß der Vorhang fallen mußte. Herr Edmund Schmasow sprang für den glücklicherweise nicht ge⸗ fährlich Verletzten ein und führte seine Rolle sehr beifallswürdig durch. Nach der Vorstellung wurde dem Jubilar mit einer An⸗ sprache eine Festgabe der Direktion und der Mitglieder des Zentral Theaters überreicht. 1“

Konzerte. 8

Am Montag veranstalteten die Herren Professoren Joachim, Hausmann 1 Barth im Saal der Philharmonie zum Besten des Pensionsfonds des Philharmonischen Orchesters einen Beethoven⸗

bend. Die Ouvertüre zu „Coriolan“ eröffnete den Abend. Ihr

folgte das sehr selten gehörte Tripel⸗Konzert in C-dur, op. 56, für Klavier, Violine und Cello, mit Begleitung des Orchesters (aus dem Jahre 1807), welches jeden Solisten in der Eigenthümlichkeit seines Instruments höchst wirksam zur Geltung kommen läßt und zugleich dem Orchester eine sehr dankbare Rolle zuertheilt. Die ausführenden Künstler, bereits bei ihrem Erscheinen mit rauschendem Applaus empfangen, trugen das vor mehreren Jahren an derselben Stelle gespielte Konzert mit einer in jeder Beziehung vollendeten Ausdrucksweise vor, sodaß mehrmaliger Hervorruf erfolgte. Außerdem spielte Herr Pro⸗ fessor Joachim die beiden stets gern gehörten Romanzen in G-dur und F-dur mit Begleitung des Orchesters, denen er noch die Chaconne von Bach hinzufügte. Die Professoren Hausmann und Barth erfreuten gleichfalls noch durch den schwungvollen Vortrag der Sonate in A-dur für Klavier und Cello. Den Beschluß des Abends machte die Ouvertüre zu „Leonore“ Nr. 3 (C-dur), die unter Prefessor Mannstädt's Leitung von der Kapelle des Hauses präzis und fein schattiert wiedergegeben wurde. Das Publikum war sehr zahlreich erschienen.

Im Königlichen Opernhause wird morgen Mozart's „Hochzeit des Figaro“ unter Kapellmeister Weingartner’s Leitung und in folgender Besetzung gegeben. Graf: Bulß, Figaro: Herr Krolop, Gräfin: Funge Leisinger, Susanne: Fräulein Dietrich, Cherubin: Frau Herzog, Basilio: Herr Lieban.

Im Königlichen Schauspielhause gelangt morgen zum no Mal Schiller's Trauerspiel „Wallenstein's Tod“ zur Auf⸗ ührung. .

Im Lessing⸗Theater finden am Donnerstag und Freitag Mee hoelungen von Oskar Blumenthal's Lustspiel „Das zweite Ge⸗ icht“ statt.

Im Neuen Theater findet auch am künftigen Sonntag, Nach⸗ mittags 3 Uhr, eine Aufführung von „Jugend“ zu halben Preisen statt.

Im Konzerthause findet morgen das letzte Gesellschafts⸗ Konzert in dieser Saison statt.

Mannigfaltiges.

Der hiesigen Buchhandlung von Schuster u. Bufleb, welche ein von ihr verlegtes Werk „Die Holzbaukunst Norwegens“ von Dietrichson und Munthe mit der Bitte um Ueberreichung an Seine Majestät den Kaiser dem Zivilkabinet eingesandt

hatte, ist von dort folgendes Schreiben zugegangen: „Das mit dem gefälligen Schreiben vom 13. November v. J. mir übersandte Werk „Die Holzbaukunst Norwegens“ von Professor Dr. Dietrichson und Architekt Munthe habe ich nicht unterlassen, Seiner Majestät dem Kaiser und König vorzulegen. Allerhöchstdieselben haben das Werk gern anzunehmen geruht und mich beauftragt, Allerhöchstihren Dank der Verlagsbuchhandlung für die erwiesene Aufmerksamkeit auszusprechen. Ich komme diesem Befehl nach, indem ich die Verlagsbuchhandlung hiervon ergebenst in Kenntniß setze. Der Geheime Kabinets⸗Rath, Wirkliche Geheime Rath von Lucanus.“

Im wissenschaftlichen Theater der Urania hielt gestern Abend Herr Professor Dr. Carl Müllenhoff, der viele Jahre hindurch den Vorsitz im deutschen Verein für Luftschiffahrt geführt hat, auch durch seine zahlreichen Arbeiten über den Vogelflug in weiten Kreisen be⸗ kannt ist, einen sehr interessanten, durch zahlreiche Projektionen er⸗ läuterten Vortrag „Ueber Luftschiffahrt.“ Der Vortragende gab in der ersten Abtheilung seiner Ausführungen eine geschichtliche Darstellung der Versuche des Menschen, sich mit Hilfe eines Ballons freischwebend in die Luft zu erheben. Er schilderte das erste, ernsthafte, wohldurchdachte aber erfolglose Projekt des Jesuitenpaters de Lana aus dem Jahre 1670, dem erst im Jahre 1782, angeregt durch die Belagerung von Gibraltar, neuere Bemühungen nach dieser Richtung folgten, die in dem von Montgolfier erbauten und am 5. Juni 1783 vor Tausenden von begeisterten Zuschauern in die Höhe gehenden Heißluftballon und dem bald darauf folgenden, mit Wasserstoff⸗ gas getriebenen Ballon des Professors Charles in Parisvollen Erfolg hatten. Am 27. September desselben Jahres ließ man einige lebende Wesen, einen Hahn und einen Hammel, bei Versailles in einem Luftballon aufftrigen und nachdem dies geglückt war, versuchte mit gutem Erfolge am 17. Pk⸗ tober 1783 zum ersten Male ein Mensch auf diese Weise den Aufstieg in die Luft. Wie in der ganzen Welt, so erregten auch in Berlin die ersten Ballonfahrten gerechtes Aufsehen, das seinen Aus⸗ druck fand in zahlreichen mit Zeichnungen versehenen gedruckten Berichten. Daher ist es ermöglicht, über die Geschichte der Luft⸗ schiffahrt außerordentlich genau nach zeitgenössischen Quellen zu be⸗ richten. In Gegenwart des Königs Friedrich Wilhelm II. fand am 27. September 1788 in Berlin auf dem Exerzierplatz im Thiergarten an der Stelle, wo jetzt das neue Reichstagsgebäude steht, die erste Auffahrt des Luftschiffahrers Blanchard statt. Der nach 35 Minuten zwischen Buch und Karow, also etwa zwei Meilen von Berlin entfernt, glatt gelandete Luftreisende wurde mit Ehren und Geschenken überhäuft. Ein könig⸗ licher Galawagen führte ihn von der Landungsstelle nach dem National⸗Theater, wo er neben der von der Königlichen eingenommenen Loge seinen Platz erhielt, und durch Erheben des gesammten Publikums bei seinem Eintritt begrüßt, vom König zu einer beglückwünschenden Ansprache in seine Loge beschieden wurde. Mit Gaben im Werthe von 12⸗ bis 14 000 Thlrn. soll Blanchard Berlin nach diesem Ereigniß verlassen haben. Die Hoff⸗ nungen, nach den schnell erreichten riesigen Erfolgen nun auch bald weiter zu kommen, erwiesen sich als trügerisch. Die Möglichkeit, mit einem durch Ruder oder Segel lenkbaren Luftschiff Reisen auch gegen den Wind auszuführen, wurde sehr bald aufgegeben und schon im Jahre 1784 von der Pariser Akademie für unmöglich erklärt. Die Wissenschaft wendete sich ab von dem Gedanken der Luftschiffahrt, der jetzt von Gauklern und Schwindlern aufgegriffen und ausgebeutet wurde. Die Forschungen wurden, wie in der zweiten Aütbehang be⸗ richtet wird, erst mehr als fünfzig Jahre später von englischen Gelehrten wie Coxwell, Glaisher u. a. mit Energie wieder aufgenommen. Den unter den gröößten Lebensgefahren ausgeführten Fahrten von 1852 und 1861. hat die Wissenschaft die werthvollsten Resultate zu verdanken. Erst jetzt hatte es sich herausgestellt, daß der mit Nutzen zu Kriegs⸗ zwecken bereits 1794 und 1795 bei Fleurus und Mainz noch mehr 1870/71 bei der Belagerung von Paris verwendete Ballon, für meteorologische Beobachtungen das vollkommenste Mittel ist. Nachdem der Redner dann noch die nach dem Kriege in Frankreich eifrig fortgesetzten Versuche auf Herstellung eines lenkbaren Luftballons erwähnt und die glänzende Erfindung des Majors Renard beschrieben hatte, kam er zu dem Schluß, da dieses Ergebniß leider nicht, wie man anfänglich geglaubt habe, der Anfang zur Lösung des Problems gewesen sei, sondern als der end⸗ gültige Abschluß der Versuche, auf diese Weise den Wunsch nach Luft⸗ reisen in bestimmter Richtung zu erhalten, angesehen werden müsse.

„Wenn der Frühling auf die Berge steigt“.

Die von Renard verwendete Maschine von zehn Pferdekräften bei der denkbar vollkommensten Form des Ballons zur Durchschneidung der Luft genüge doch nur, um eine Eigenbewegung von 5 m in der Sekunde zu erlangen, während zu einer Eigenbewegung von 10 m schon Maschinen von 80 Pferdekräften, zu der für vollständige Ueberwindung des Luftwiderstandes nothwendigen Eigenbewegung von 15 m aber mehr als 250 Pferdekräfte erforderlich sein würden. Den Plan, in einem Ballon sich zu wirklichen Luftreisen zu erheben, habe man deshalb aufgegeben und hoffe auf andere Art, durch Nachahmung des Vogel⸗ flugs, wie der Redner in einem an derselben Stelle morgen zu haltenden Vortrage zu zeigen beabsichtigt, mit besserem Erfolge zum Ziele zu gelangen. 8

Schweidnitz, 24. April. Heute, am Jahrestage des Hin⸗ scheidens des General⸗Feldmarschalls Grafen Hellmuth von Moltke waren, wie die „Schweidn. Tägl. Rdsch.“ berichtet, die Glieder der Familie Moltke, und zwar der Majoratsbesitzer, Oberst⸗ Lieutenant und Kommandeur des Leib⸗Kürassier⸗Regiments Großer Kurfürst (Schles.) Nr. 1 Graf von Moltke und der dienstthuende Flügel⸗Adjutant Seiner Majestät des Kaisers und Königs, Oberst⸗Lieutenant von Moltke in Schloß Creisau anwesend. Im Auftrage Seiner Majestät des Kaisers und Königs legte Oberst⸗Lieutenant von Moltke am Sarkophage des verewigten Feldmarschalls einen Kranz mit Schleife nieder. Eine weitere Kranzspende wurde von einer Deputation des Offizierkorps des hier garnisonierenden zweiten Bataillons des Füsilier⸗Regiments General⸗Feldmarschall Graf Moltke (Schlesisches) Nr. 38 unter Führung des Majors von Kessel niedergelegt.

Wiesbaden. Wie der „Nat.⸗Ztg.“ berichtet wird, hat am Sonntag Mittag in Wiesbaden die Enthüllung des Denkmals für Friedrich von Bodenstedt stattgefunden. Das von dem Bild⸗ hauer Bärwald⸗Schwerin geschaffene, 3,75 m hohe Denkmal hat seinen Platz in den Parkanlagen, fast auf der Scheide zwischen Taunus⸗ und Wilhelmstraße, erhalten und zeigt auf einem schön geformten Granitsockel aus dunklem schwedischem Labrador die in Bronze gegossene, 1,50 m hohe Büste des Dichters der Mirza⸗Schaffy⸗Lieder. Der Enthüllungsfeier wohnten mit dem Denkmalscomité die städtischen ehörden, viele Vereine und Klubs bei. Neben der Wittwe und Tochter sowie anderen Verwandten Bodenstedt's hatten Gustav Freytag und Wil⸗ helm Jordan Platz genommen. Nach einleitendem Gesang des Wies⸗ badener Männer⸗Gesangvereins hielt der Schriftsteller Karl Stelter die Festrede, welche den Lebenslauf Bodenstedt's kurz skizzierte und ihn als Sänger feierte. Kurdirektor Heyl wies auf die Bedeutung des Denkmals für kommende Generationen hin und gab das Zeichen zum Fallen der Hülle. Am Denkmal ließ Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Louise von Preußen einen Riesen⸗Lorbeerkranz nieder⸗ legen. Seine Hoheit der Herzog von Sachsen⸗Meiningen theilte mittels Kabinetsschreibens mit, daß er im Geiste bei der Feier sei. Boden⸗ stedt's Vaterstadt Peine gratulierte telegraphisch. Nachdem Ober⸗ Bürgermeister Dr. von Ibell den Stiftern ꝛc. des Denkmals gedankt und es in den Schutz der Stadt übernommen hatte, intonierte der Gesangverein das von C. Wilhelm komponierte Bodenstedt'sche Lied: Den Schluß der Feier bildete ein Festmahl im Kursaal.

Bochum, 24, April. Der Bergmann Peter Pfeiffer, der Ur⸗ heber der in der Nacht vom 5. März gegen das hiesige Landrathsamt und andere Gebäude gerichteten Dynamit⸗Anschläge (vergl. Nr. 56 d. Bl.), wurde, wie der „Bochumer Anzeiger“ meldet, vom Schwur⸗ gericht zu 11 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrverlust sowie Stellung unter Polizeiaufsicht verurtheilt.

Aalesund, 25. April. „W. T. B.“ meldet: Die Wellmann⸗ Expedition ist gestern Nachmittag 5 ½ Uhr nach Spitzbergen abgesegelt. Die Expedition, welche theils aus Amerikanern, theils aus Norwegern besteht, nimmt mehrere Aluminium⸗Boote sowie zahl⸗ reiche Hunde mit.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten und Dritten Beilage.)

Wetterber

icht vom 25. April, 8 Uhr

Morgens.

Witterung wahrscheinlich; jedoch dürften infolge öst⸗ licher Depressionen vielfach Gewitter zu erwarten sein.

Schnitzer. Herr Unger.

Deutsche Seewarte. 1 2* * r mann. Anfang 7 ½ Uhr.

Theater⸗Anzeigen.

3 Akten nach einer Erzählung M. Jokai's von J. Musik von Johann Strauß. Dirigent: Herr Kapellmeister Feder⸗

Freitag: Der Zigeunerbaron.

Bentral⸗Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Donnerstag: Zum 4. Male. Die Näherin. Posse mit Gesang in 3 Akten von L. Held. Anfang 7 r.

Freitag: Zum Benefiz für Edm. Schmasow. Heydemann und Sohn.

Sonnabend: Heydemann und Sohn.

Regie:

in o Celsius

55. = 4 0R.

Temperatur

E 1 5 8

S8 8 8 5 2 R

bedeckt heiter wolkenlos Nebel bedeckt wolkig

2 bedeckt wolkenlos

SRegen 7 754 5 Regen 10 760 hbeiter 14 76631 stil! Nebel 9 mburg 761 ill Nebel 10 Swinemünde 761. Nebel 9 Neufahrwasser 762 bedeckt 10 Memel 766 bedeckt 9 Herh hCP1ö161688 halb bed. 12 ünster.. 760 halb bed. 12 Karlsruhe. 762 Dunsti) 11 Wiesbaden 762 heiter ²) 8 München. 763 wolkenlos 11. Chemnitz .. 763 halb bed.³) 11 Berlin... 762 bedeckt 4) 12 Wien 762 wolkenlos 14 Breslau. 762 Nebel e d'Aix 758 Dunst 13 3 5 764 halb bed. 12 Triest..

Belmullet.. 738. Aberdeen 752 Christiansund 761. Kopenhagen. 763 Stockholm . 764

Seeee 8 760 t. Petersbg. 767 Moskau...

I 774 Cork, Queens⸗ 11111 Cherbourg. eX“

+ 2SU”hn 0o S 00

745

763 wolkig 15

¹) Morgens Nebel. ²) Nachts Thau. ³) Abends Gewitter. ⁴) Früh Regen.

Uebersicht der Witterung.

Die Wetterlage hat sich seit gestern im allgemeinen wenig verändert, das barometrische Minimum im Westen ist nordwärts fortgeschritten, während das

ebiet im Osten an Höhe abgenommen hat. Ueber Irland und Umgebung dauern die steifen bis stürmischen südlichen und südwestlichen Winde fort. In Deutschland ist das Wetter ruhig, warm, im Westen vorwiegend heiter, im Osten meist trübe und an der westdeutschen Küste stark neblig; stellenweise ist etwas Regen gefallen: Chemnitz und Bamberg hatten Gewitter; in Oesterreich⸗Ungarn fanden zahl⸗ reiche Gewitter statt. Cherbourg meldet 24 mm Regen. Die gegenwärtige Wetterlage macht Fort⸗ dauer der warmen und vielfach heiteren

Königliche Schauspiele. Donnerstag: Opern⸗ haus. 105. Vorstellung. Die Hochzeit des Fi⸗ garo. Komische Oper in 4 Akten von Wolfgang Amadeus Mozart. Text nach Beaumarchais, von Lorenzo da Ponte. Uebersetzung von Knigge⸗Vul⸗ pius. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kavpellmeister Weingartner. Anfang 7 ½ Uhr.

Schauspielhaus. 112. Vorstellung. Wallenstein’s Tod. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Friedrich von Schiller. Anfang 7 ½ Uhr.

Freitag: Opernhaus. 106. Vorstellung. Fal⸗ staff. Lyrische Komödie in 3 Akten von Giuseppe Verdi. Text von Arrigo Boito, deutsch von Max Kalbeck. Carneval. Ballet⸗Burleske in 2.Auf⸗ zügen von Emil Graeb. Musik von Adolf Stein⸗ mann. Anfang 7 ½ Uhr.

Schauspielhaus. 113. Vorstellung. Vasantasena. Drama in 5 Aufzügen von Emil Pohl, mit freier Benutzung der Heaht des altindischen Königs Sudraka. Anfang 7 ½ Uhr.

Deutsches Theater. Donnerstag: Sevanherbi⸗

und Liebe. Anfang 7 ½ Uhr. 8“ Freitag: Der Herr Senator. Sonnabend: Geographie und Liebe.

Berliner Theater. Donnerstag: Maria und Magdalena. Anfang 7 ½ Uhr.

ees 35. Abonnements⸗Vorstellung. Eva.

onnabend: Uriel Acosta.

Lessing⸗Theater. Donnerstag: Das zweite Gesicht.

Freitag: Das zweite Gesicht.

Sonnabend: Neu einstudiert:

schreiber. Sonntag: Niobe und Die Orieuntreise.

Wallner-Theater. Letztes Gesammt⸗Gastspiel des Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theaters.

Sonntag: Die Fledermaus. Komische Operette in 3 Akten nach Meilhac und Halevy, bearbeitet von Carl Haffner und Rich. Genée. Musik von Johann Strauß. Regie: Hr. Epstein. Dirigent: Herr Kapell⸗ meister Federmann. Anfang 7 ½ Uhr.

Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. Chausseestraße 25.

Die Kreuzel⸗

Donnerstag: Der Zigennerbaron. Operette in

Residenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗ burg. Donnerstag: Dekorirt (Décoré). Schwank in 3 Akten von Henry Meilhac. Anfang 7 ½ Uhr.

Freitag und folgende Tage: Dekorirt.

Sonntag, Mittags 12 Uhr: Zum ersten Male. Zerstörtes Glück. Schauspiel in 3 Akten von Paul A. Kirstein.

Neues Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗ burg. Donnerstag: Zum 7. Male. Eheglück (Le bonheur conjugal). Lustspiel in 3 Akten von Albin Valabrègue. Deutsch von Buchholz und Wulff. Regie: Josef Jarno. Vorher: Das Recht der Frau. Studie in 1 Akt von Eduard Kraemer. Anfang 7 ½ Uhr.

Wegg und folgende Tage: Dieselbe Vorstellung.

onntag, Nachmittags 3 Uhr, zu halben Preisen: Fugend. Ein Liebesdrama in 3 Akten von Max albe. 8

Viktoria⸗Theater. Belle⸗Alliancestraße 7 Halbe Preise. Parquet 1 u. s. w. Nur noch 5 Aufführungen. Donnerstag: Die Kinder des Kapitän Grant. Ausstattungsstück mit großem Ballet in 12 Bildern von Jules Verne. Musik von C. A. Raida. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr, zu ganz bedeu⸗ tend ermäßigten Preisen. Einzige Schüler⸗Vor⸗ stellung. Die Kinder des Kapitän Grant.

Sonntag, Nachmittags, eMagfigte Preise. Robert und Bertram. Große Posse mit Gesang und Ballet in 6 Bildern.

Montag: Schluß der Vorstellungen.

Theater Unter den Linden. Donnerstag: Neu einstudiert: Pariser Leben, Komische Operette in 5 Bildern von J. Offenbach. Hierauf: Columbia, Ballet. Anfang 7 ½ Uhr.

Adolph Ernst-Theater. Donnerstag, 7 ½ Uhr: Charley’o Tante. Schwank in 3 Akten von Brandon Thomas. Vorher: Die Bajazzi. Feecheütlh⸗ Posse mit Gesang in 1 Akt von Ed.

acobson und Benno Jacobson. Musik von Franz Roth. In Scene gesetzt von Ad. Ernst.

Freitag: Dieselbe Vorstellung.

Sonntag: Der Troubadour.

Konzerte.

Konzert-Haus. Donnerstag: Karl Meyder⸗ Konzert. Letzter Gesellschafts⸗Abend, otel Kölnischer Hof, Krausenstraße 48. Hotel⸗Gäste haben freien Eintritt. b

Schluß der Konzert⸗Saison am 29. April.

Birkus Nenz (Karlstraße). Nur noch 5 Vor⸗ stellungen. Donnerstag, Abends 7 ½ Uhr: Gala⸗ Sport⸗Vorstellung. U. a.: Grande Quadrille de la haute équitation, geritten von 6 Damen u. 6 Herren; der ostpreuß. Hengst Blondel u. Monstre⸗ Tableau von 60 Pferden, vorgeführt vom Dir. Fr. Renz; der urkom. Imitator⸗Clown Mr. Abbs; die Luftgymnastiker Gebrüder Wortley; die Handakro⸗ baten Gebr. Detroit ꝛc. Zum Schluß: Auf auf zur fröhlichen Jagd.

Auf auf zur fröhlichen Jagd.

onnabend: Benen für Frl. Oceana Renz Herrn Ernst Renz.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Gertrud Bahr mit Hrn. Haupt⸗ mann Alfred von Wrochem (Stettin— Prenzlau). Geboren: Ein Sohn: Hrn. Major Wunderlich (Byem,c⸗ Hrn. Hilmar Frhrn. von Münch⸗ ausen (Nieder⸗Schwedeldorf). Eine Tochter: Hir. Karl von der Heydt (Berlin). Hrn. ivisions⸗Pfarrer Erich Schlegel (Metz). Hrn. Landrichter Neumann (Gleiwitz). Gestorben: Hr. Hauptmann Caspar von Pritzbuer

(Gr.⸗Lichterfelde).

Redakteur: Dr. H. Klee, Direktor.

Berlin: Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗

Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. 1 Acht Beilagen

(einschließlich Börsen⸗Beilage)

Gesetzes vom 1.

Ausführungsvorschriften zum Reichs⸗

Stempelgesetz. Die betheiligten Ausschüsse haben beim Bundes th d Erlaß der nachfolgenden EE11““ 88 sonstigen Bestimmungen zu dem neuen, am 1. Mai d. J. in Kraft tretenden Reichs⸗Stempelgesetz beantragt:

.

1) Die Steuerstellen, welche zur Erhevung oer Stempelabgabe sowie zur Abstempelung von Aktien, Renten⸗ und Echugpberschestwcngen (Tarifnummer 1 bis 3) und von Lotterieloosen (Tarifnummer 5) zu⸗ ständig sind, sowie die zur Erhebung der in der Tarifnummer 4 angeord⸗ neten Abgabe, insbesondere zum Verkauf der Stempelmarken und ge⸗ stempelten Formulare befugten Amtsstellen werden, ebenso wie die Beamten zur Wahrnehmung der im § 39 Abs. 2 bezeichneten Ge⸗ schäfte und deren Geschäftsbezirke, von den Landesregierungen bestimmt und öffentlich bekannt gemacht. Soweit eine solche Bestimmung nach Maßgabe der bestehenden Stempelgesetze bereits erfolgt ist, be⸗ darf es einer erneuten Bekanntmachung ni⸗ t; etwaige Veränderungen bezüglich der zur Abstempelung der Werthpapiere (Tarifnummern 1 1h 1 Feicssdäterlelopse .. 5) zuständigen Stellen

n dem Reichskanzler behufs Veröffentli ichs⸗ Merden zem ei f ffentlichung im Reichs⸗Zentral

Die Abstempelung der Genußscheine nummer 1 und 2 b. 2) erfolgt bis auf weiteres nur bei den Stempelhebestellen zu Berlin, Dresden, Frankfurt a. M. und Hamburg.

I. Aktien, Renten⸗ und Schuldverschreibungen. 1 Zu § 2 des Gesetzes. 2) Die zu versteuernden Werthpapiere sind mit einer (nach den anliegenden Mustern a oder b) doppelt ausgefertigten, von dem Steuer⸗ pflichtigen unterzeichneten und mit genauer Angabe seines Standes und Wohnortes versehenen Anmeldung einer zuständigen Steuerstelle vor⸗ zulegen. Lose oder von den Werthpapieren getrennte Zinsscheine ꝛc. sind nicht mit vorzulegen. In der Anmeldung sind die Werthpapiere nach Gattung (Aktie, Interimsschein zu solcher, Schuldverschreibung ꝛc.) und Benennung, sowie nach Serie, Littera und Nummer geordnet

aufzuführen. 3) Nach Prüfung der Anmeldung setzt die Steuerstelle zieht ihn ein. Bei der Be⸗

den Abgabenbetrag fest und ausländischen Werthpapieren, in

(Anmerkung zur Tarif⸗

rechgnng. bes von welchen der Nennwerth in fremder und deutscher Währung an

ist, bildet die letztere die Grundlage; bei werth nicht in deutscher Währung angegeben ist, hat die Umrechnung hi en,S h⸗ 88 Zügrundelegung g füemgen Währung, und falls

hrere fremde Währungen angegeben sind, der höchstgülti f geg si höchstgültigen fremden ie Abstempelung der Werthpapiere erfolgt erst, nachdem di festgestellte Abgabe gegen endgültige oder daec gn Vac ge. dis eingezahlt oder hinterlegt worden ist. Die Hinterlegung tritt ein, wenn die Abstempelung der Papiere am Tage der Einzahlung der Steuer nicht mehr bewirkt oder beendet werden kann. Jede Quittung muß, um gültig zu sein, von zwei Beamten vollzogen und in der⸗ selben der Tag der Buchung der Steuer und die Nummer des Hebe⸗ oder Anmeldungsregisters, unter welcher die Buchung erfolgt ist, von der Steuerstelle angegeben sein. Die endgültige Quittung ist auf eine Ausfertigung der Anmeldung zu schreiben.

Kann die Abstempelung nicht sofort vorgenommen werden, so ist dem Ueberbringer die eine Ausfertigung der Anmeldung, mit Empfangs⸗ bescheinigung versehen, zurückzugeben.

Nach erfolgter Abstempelung erhält der Steuerpflichtige die Werthpapiere gegen Rückgabe der Empfangsbescheinigung oder der vorläufigen Quittung, welche als Registerbeläge bei der Steuerstelle verbleiben, und die mit endgültiger Quittung versehene Ausfertigung der E etereu

4) Die Abstempelung erfolgt ausschließlich durch Aufdrücken des Reichsstempels auf der Vorderseite des nörichn durch mittels Maschine aufzudrückende Stempel ist kreisrund mit einem Durch⸗ messer von 31 mm und trägt in der zwischen zwei Linien laufen⸗ den Umschrift die Bezeichnung: REICHSSTEMPEL-ABGABE, sowie in fetter Schrift die Angabe des Steuersatzes: 1 ½ oder EINS VOM HUNDER/T bezw. SECHS, FUENF, VIER, ZWEI oder INS VOM TAUSEND bezw. FUENF MARK, DREI MARK der FUENEZIG PFENNIG; das Mittelfeld ist ausgefüllt durch einen zur in Umrißlinien gezeichneten Reichsadler, unter welchem das Unter⸗ scheidungszeichen der betreffenden Abstempelungsstelle sich befindet.**)

*) Behufs Umrechnung der in einer anderen als der Reichswährun ausgedrückten Summen zum Zwecke der Berechnung 68 Fürung Stempelabgabe sind gegenwärtig für die nachstehend bezeichneten Wäh⸗ rungen die dabei bemerkten, allgemein zum Grunde zu legenden Mittel⸗ werthe bis auf weiteres festgesetzt:

1 füddeutscher Gulden, sowie ein Gulden niederlän⸗ L14464*“ 44“ 1 österreichischer Gulden Gold .. . . ... 1 österreichischer Gulden Silber oder Papier . v424* Pfund J2“ Frank, Lira, finnische Mark, spanische Peseta Gold ö144*“” spanische Reaalen 1 portugiesischer Milreis .. . türkischer Piaster .. rumänischer Piaster. rumänischer Lau. polnischer Gulden.. russischer Silber⸗Rubel .. bbbX4“” 00 schwedische, norwegische oder dänische Kronen . 44* 1 schwedischer Riksdaler. eeb“ 1I11 1“ 4,25

den „Ausnahmen“ zur Tarifnummer 1 und 2 des 1. Juli 1881 abgestempelten ausländischen Werthpapiere haben einen Stempelaufdruck erhalten, welcher in einem von einem reise umgebenen Vierpaß die deutsche Kaiserkrone, sowie ein Band düt Angabe des Steuersatzes von 10 oder 50 zeigt und dessen infassung die Aufschrift „Reichs⸗Stempel⸗Abgabe“ und das Unter⸗ tedungszeichen der betreffenden Abstempelungsstelle trägt (Ziffer 2c s. 2. der Ausführungsvorschriften vom 7. Juli 1881). 1 Die Abstempelung der inländischen Werthpapiere und der nicht ach den „Ausnahmen“ versteuerten ausländischen Werthpapiere er⸗

füg mittels eines Stempels, welcher in einem verzierten aufrecht selb 1

1,70 1,50 2,00 1,70 0,85 20,40 0,80 4,00 21,00 4,50 0,18

S.

1 —O— —- O— O OS—- O—

0,80 0,33 2,25 . 3,29 .112,50 2,25 1,125

enden Rechteck bestand, auf welchem sich der Reichsadler, um den⸗ Ab en in kreisrunder Ein assung die Aufschrift „Reichs⸗Stempel⸗ gabe“, sowie das Unters eidungszeichen der betreffenden Abstempe⸗

.5) Auf Antrag und auf Kosten des Steuerpflichtigen kann der Aufdruck des Reichsstempels auf die Werthpapiere auch bei der Reichs⸗ druckerei erfolgen. Der Antrag ist in der Anmeldung (Ziffer 2) zu stellen. Die Steuerstelle zieht den Abgabenbetrag und einen die Kosten der Abstempelung deckenden Vorschuß von dem Steuerp ichtigen ein und ersucht, unter Beifügung einer gemäß den Vorschriften unter Ziffer 3 mit Quittung über Abgabe und Vorschuß versehenen Aus⸗ fertigung der Anmeldung, die Reichsdruckerei um Abstempelung der Werthpapiere. Der Antragsteller hat für die Einsendung der Werth⸗ papiere an die Reichsdruckerei zu sorgen und empfängt dieselben von dort unmittelbar zurück. Hin⸗ und Rücksendung erfolgen auf seine SG nhe gnesac theil

Der euerstelle theilt die Reichsdruckerei eine Bescheinigung, daß die Abstempelung in Uebereinstimmung mit der verhscheinigung, Anmeldung erfolgt ist, unter Benachrichtigung von dem Betrage der Kosten der Abstempelung mit. Die Steuerstelle nimmt diese Be⸗ scheinigung zu den Belägen ihres Registers und rechnet nunmehr mit E über den Vorschuß unter Rückzahlung des etwaigen Ueberschusses ab. Nach Berichtigung der Kosten erhält der Steuerschuldner eine mit Quittung (Ziffer 3) versehene Ausfertigung der Fenerdung

rsieht die Reichsdruckerei aus der übersandten Quittung, daß der Vorschuß die Kosten nicht deckt, so hat sie die Steuerstelle ih der alsbald und vor der Rücksendung der abgestempelten Werthpapiere behuss unverzüglicher Einziehung des fehlenden Betrages zu benach⸗ richtigen.

.6) Nach jeder Einzahlung auf die in den Tarifnummern 1 bis 3 bezeichneten Werthpapiere sind die Interimsscheine nach den obigen Vorschriften zur Abstempelung vorzulegen. Die letztere erfolgt nach den für die Abstempelung der vollgezahlten Werthpapiere getroffenen Bestimmungen unter Aufdruck desselben Stempels (Ziffer 4) bei dem Quittungsvermerk über die jeweilige Einzahlung; dabei ist zugleich der Ort und die Zeit der Abgabenerhebung mittels eines Stempels ersichtlich

„Der wieder ZHolten Vorlegung und Abstempelung der Interims⸗ scheine bedarf es indessen nicht, wenn bei der erstmaligen Vorlegung der Interimsscheine die volle tarifmäßige Abgabe für die vollgezahlten

tücke im voraus entrichtet worden i In Fällen derartiger Vor⸗ auszahlungen der Steuer sind die Interimsscheine über dem Reichs⸗ Stempelabdruck mit folgendem Vermerk zu versehen:

Vollzahlung ist vorausbesteuert. den ten 18 8 (Amtsbezeichnung, Unterschrift und Amtsstempel der a stempelnden Steuerstelle.)

Zu § 2 und Absatz 2 der letzten Spalte der Tarifnummern 1 und 2.

7) Für die zur Versteuerung angemeldeten Werthpapiere ist der volle tarifmäßige Betrag der Stempelabgabe von der Steuerstelle auch dann zu berechnen und festzustellen, wenn für die ausgegebenen Interimsscheine schon eine Reichs⸗Stempelabgabe entrichtet worden ist. Behufs Anrechnung des versteuerten d. i. durch die gezahlte Steuersumme gedeckten Betrages der Interimsscheine auf den Betrag der endgültigen Stücke hat der Steuerpflichtige in der Anmeldung den Betrag der einzelnen auf die Interimsscheine geleisteten Einzahlungen und der dafür entrichteten Abgaben, sowie den Ort und die Zeit der Steuererhebungen anzugeben und die abgestempelten Interimsscheine mit den abzustempelnden Werthpapieren vorzulegen. Findet sich gegen die Zulässigkeit der beantragten Anrechnung nichts zu erinnern, so erfolgt die Einzahlung des für die Aktien ꝛc. etwa noch zu erlegenden Ab⸗ gabenbetrages, die Quittungsleistung und die Abstempelung der Papiere nach den oben unter Ziff. 3 bis 5 gegebenen Bestimmungen. Auf der Anmeldung (Ziff. 2) hat die Steuerstelle den noch zu versteuernden Betrag der einzelnen Stücke, sowie die dafür zur Erhebung gelangende Abgabe ersichtlich zu machen.

„Auf den Interimsscheinen sind vor deren Rückgabe die Stempel⸗ zeichen durch Ausschneiden oder Durchlochen, mit Genehmigung der Direktivbehörde auch in anderer sichernder Art, zu vernichten; die Vernichtung ist auf der Anmeldung zu bescheinigen.

„Unter den von der Steuerstelle vorzuschreibenden Bedingungen dürfen die abgestempelten Interimsscheine behufs Feststellung des an⸗ zurechnenden versteuerten Betrages und Vernichtung der Stempelzeichen auch vor der Vorlegung der abzustempelnden endgültigen Stücke vor⸗ gelegt werden.

Insoweit die Interimsscheine nicht spätestens gleichzeitig mit den abzustempelnden Aktien ꝛc. vorgelegt werden können, darf der Steuer⸗ pflichtige, unter Angabe des auf die Interimsscheine zur Einzahlung CeFngen Kapitals und der entrichteten Steuer, sich die Vorlegung der abgestempelten Interimsscheine zum Zweck der Anrechnung des ver⸗ steuerten Betrages derselben in der Anmeldung vorbehalten. Die Steuer für denjenigen Betrag, dessen Anrechnung in Anspruch genommen wird, ist zu hinterlegen oder sicherzustellen. Die Sicherstellung erfolgt durch Niederlegung kurshabender inländischer Werthpapiere; Schuldverschrei⸗ bungen des Reichs und der Bundesstaaten werden zum Nennwerth, bei niedrigerem Kurse aber zum Kurswerth, sonstige Werth⸗

apiere der bezeichneten Art aber in Höhe des bei der

eichsbank beleihbaren Theilbetraggs als Sicherheit ange⸗ nommen. Den Papieren sind die Zinsscheine und die Anweisungen zur Abhebung derselben beizufügen; es steht jedoch den Steuerpflich⸗ tigen frei, die innerhalb des ersten Jahres fälligen Zinsscheine zurück⸗ zubehalten. Seitens der Steuerstelle ist auf der dem Anmeldenden zurückzugebenden Ausfertigung der Anmeldung unter Bezugnahme auf den gemachten Vorbehalt die Hinterlegung oder Sicherstellung zu be⸗ scheinigen und ein entsprechender Vermerk im Anmeldungsregister zu machen, im übrigen aber nach der Bestimmung im ersten Absatz dieser Ziffer zu verfahren. Die Vorlegung der Interims⸗ scheine hat innerhalb eines Jahres na der Rückgabe der abgestempelten Aktien ꝛc., den Tag der Rückgabe nicht mitgerechnet, bei der Steuerstelle zu erfolgen. Aus besonderen Gründen kann die Steuerbehörde eine Verlängerung dieser Frist bewilligen. Bei der Vorlegung der Interimsscheine hat der Steuerpflichtige den Betrag der einzelnen auf die letzteren geleisteten Einzahlungen und der dafür entrichteten Abgaben sowie den Ort und die Zeit der Steuererhebungen anzugeben, auch die obenbezeichnete Ausfertigung der Anmeldung mit bei⸗ zufügen. Findet sich gegen die Zuläffigket der Anrechnung nichts zu er⸗ innern, so hat die Steuerstelle wegen der Vernichtung der Stempelzeichen auf 5. Januar 1883 (Zentralblatt S. 8) wurde ein neuer Stempel ein⸗ geführt, der außer den vorgedachten Merkmalen auf einem gebogenen Bande die Angabe des Steuersatzes von Fünf, Zwei oder Eins vom Tausend enthielt. Der oben in Ziffer 4 bezeichnete kreisrunde Stempel mit Angabe der Steuersätze von Fünf, Zwei oder Eins vom Tausend ist durch die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 11. Juni 1887 (Zentral⸗ blatt S. 159) eingeführt worden, die Abstempelung der Werthpapiere konnte indessen auch mit dem in der Bekanntmachung vom 5. Januar 1883 bezeichneten Stempel vorgenommen werden. Gemäß Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 9. April 1891. (Zentralblatt S. 74) wird der Stempelaufdruck auf die Stücke 1) 8 prozentigen inneren Argentinischen Anleihe vom Jahre

2) der 4% prozentigen äußeren Argentinischen Anleihe vom Jahre 1888 und

dungsstelle befand (Ziffer 2c Abs. 3 der Ausfü G 5 r Ausführungsvorschriften vom . Juli 1881). Durch die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom

33) der Buenos⸗Aires⸗Stadt⸗Anleihe vom Jahre 18882 nicht mit rother, sondern mit blauer Farbe bewirkt.

den Interimsscheinen (Absatz 2 dieser Ziffer) und wegen ent e Rückgabe des hinterlegten Seniefer Si oder der vertegtsprehender heit das Weitere zu veranlassen, insbesondere auch die zugestandene An⸗ rechnung auf der mitvorgelegten und zurückzugebenden Ausfertigung der Anmeldung, sowie auf der als Belag bei der Steuerstelle ver⸗ bliebenen Ausfertigung und im Anmeldungsregister zu vermerken. Nach Ablauf der Frist ist der rückständige, durch dcs gen nicht getilgte Theil der Steuer zu Erhebung zu bringen.

Insoweit infolge der früheren Art der Abstempelung aus den auf den Interimsscheinen befindlichen Steuerstempeln der Ort und die Zeit der Abgabenerhebung nicht ersichtlich sind, bedarf es einer be⸗ züglichen Angabe seitens des Steuerpflichtigen nicht. Auf Verlangen der Steuerstelle sind indessen vor Bewilligung der Anrechnung die Quittungen über die gezahlten Steuerbeträge beizubringen,

Zu § 2 und Tarifnummer 1, Befreiung. 8) Diejenigen kn efaefchn Aktiengesellschaften, welche für die von ihnen auszugebenden Werthpapiere die Befreiung vom Aktienstempel in Anspruch nehmen wollen, haben unter Beibringung des Nachweises, daß die Voraussetzungen der Befreiungsvorschrift zur Tarifnummer 1 vorliegen, einen bezüglichen Antrag bei der Steuerdiretivbehörde ihres Bezirks einzureichen, welche das Gesuch mit ihrem Gutachten versehen durch Vermittelung der obersten Landes⸗Finanzbehörde an den Bundes⸗

rath Klangen 1. Beschluff

uf Grund des Beschlusses des Bundesraths, durch welchen die ausschließliche Gemeinnützigkeit der Zwecke der Gesells Han anerkannt wird, hat die Direktivbehörde das Weitere wegen der Ab⸗ stempelung der Aktien ꝛc. zu veranlassen. Zu der letzteren ist ein Stempel zu benutzen, welcher in Ereße und Zeichnung dem in Ziffer 4 be⸗ schriebenen Stempel entspricht, jedoch statt der Umschrift: „REIOCHS- STEMPEL-ABGABEð“ und des Abgabensatzes die Bezeichnung „STEMPELFREI“ trägt. 9

Zu § 4 des Gesetzes.

9) Die im § 4 Absatz 1 des Gesetzes vorgeschrie⸗ benen Anzeigen sind nach dem anliegenden Muster g zu erstatten und an diejenige Steuerstelle abzugeben, bei welcher die Ver⸗ steuerung der Werthpapiere erfolgen soll. Es ist nicht ausgeschlossen, daß die Werthpapiere demnächst bei einer anderen Steuerstelle ver⸗ steuert werden; in diesem Fall hat der Steuerpflichtige derjenigen Steuerstelle, bei welcher die vorläufige Anmeldung erfolgt ist, von der bei der betreffenden anderen Steuerstelle erfolgten Versteuerung als⸗ bald nach Vornahme der letzteren unter Vorlage der erforderlichen Nachweise Anzeige zu erstatten.

1 Zu § 6 Absatz 1.

10) Für die vor dem 1. Mai 1894 ausgegebenen inländischen und mit dem Reichsstempel versehenen augländischen Werthpapiere gelangt, falls die nach den bisherigen Vorschriften für dieselben fällige Steuer entrichtet ist, ein weiterer Stempel nicht zur Erhebung. Für die Interimsscheine gilt dies bezüglich der vor dem 1. Mat 1894 nach bisheriger Vorschrift versteuerten oder steuerfrei gebliebenen Beträge. Wird beansprucht, daß für nach dem 30. April 1894 ausgegebene inländische Aktien ꝛc., auf welche vor dem 1. Mai 1894 Einzahlungen stattgefunden haben, die Stempelabgabe e. dem Gesetz vom . April 1894 nur für die von dem 1. Mai 1894 a geleisteten Einzahlungen erhoben werde, so sind in der Anmeldung der Aktien zur Versteuerung (Ziffer 2) dauher dem Nennwerth der einzelnen Stücke auch der Be⸗ trag und die Zeit der auf dieselben geleisteten Einzahlungen anzugeben und zugleich die Beweise für diese Angaben beizubringen.

Die Direktivbehörde bestimmt die Höhe der zu versteuernden Ein⸗ i und der Abgabe.

egen der Quittung über die erhobene Abgabe, der Abstempelung und der Rückgabe der abgestempelten Aktien finden die Bestimmungen unter Ziffer 3 bis 5 sinngemäße Anwendung.

Ist die Vollzahlung des Interimsscheins bereits vor dem 1. Mai 1894 erfolgt und über einen Abgabenbetrag nicht zu quittieren, 8 ist die zurückzugebende Ausfertigung der Anmeldung mit ent⸗ prechender Bescheinigung zu versehen.

Als Tag der Ausstellung gilt das auf den ausländischen Werth papieren hierfür ange ebene Datum. Ist der Steuerstelle bekannt, daß die letztere Angabe unrichtig und das zu versteuernde Werthpapie thatsächlich erst nach dem 30. April 1894 ausgestellt ist, so ist der volle Abgabensatz des Gesetzes vom .April 1894 in Anwendung zu

bringen.

8 Zu § 6 Absatz 2. *11) Wird für Werthpapiere der in der Tarifnummer 1 bis 3 bezeichneten Art auf Grund des § 6 Abs. 2 des Gesetzes Befreiung von der Stempelabgabe beansprucht, so ist in der Anmeldung (Ziffer 2) das Sachverhältniß anzugeben und überdies der Beweis zu führen, daß die Werthpapiere in der That nur zum Zwecke des Umtausches ohne Veränderung des durch die zurückzuziehenden Stücke beurkundeten Rechtsverhältnisses ausgestellt und die zurückzuziehenden Stücke vor⸗ schriftsmäßzg versteuert oder steuerfrei sind.

Die Befreiung findet u. a. keine Anwendung, wenn die neu aus⸗ zugebenden Papiere auf andere Beträge oder einen anderen Zinssatz lauten, als die zurückzuziehenden Papiere, wenn sie von einem anderen Verpflichteten, allein oder mit dem bisherigen Verpflichteten, aus⸗ Feftelt sind, wenn sie auf den Inhaber, statt, wie die aus dem Ver⸗

ehr tretenden Stücke, auf den Namen lauten oder umgekehrt und dergleichen mehr.

Ist der Beweis erbracht, so verfügt die Direktivbehörde Ab⸗ stempelung der neuen Stücke ohne Abgabenerhebung. Die Verfügung wird Registerbelag. Wegen der Vorlegung der eingezogenen Stücke und der Vernichtung der auf denselben etwa befindlichen Stempel⸗ zeichen finden die Vorschriften unter Ziffer 7, wegen der Anmeldung und Abstempelung die Vorschriften unter Ziffer 2 bis 5 sinngemäße Anwendung. 1 Sind die einzuziehenden Stücke versteuert, so ist die Quittung über die gezahlte Abgabe vorzulegen und als Belag zum Register zu nehmen.

II. Kauf⸗ und sonstige Anschaffungsgeschäfte. Zu § 10 des Gesetzes.

12) Die Schlußnoten sind in deutscher Sprache und, fofern es

sich nicht um Geschäfte über ausländische Werthe handelt, in Reichs⸗ währung auszustellen. Der Werth des Gegenstandes des Geschäfts ist stets in Reichswährung anzugeben. 1e.

Zu Tarifnummer 4a, Ermäßigung. 1 13) Wer von der Steuerermäßigung für Arbitragegeschäfte Ge⸗ brauch machen will, hat der Steuerdirektivbehörde seines Bezirks vorher hiervon schriftlich Anzeige zu erstatten über die von ihm mit dem Anspruche auf Steuerermäßigung abzuschließenden Arbitragen nach den nachstehend verzeichneten näheren Vorschriften Buch zu führen und auf Erfordern dieses Buch, sowie alle darauf bezüglichen Schriftstücke (Schlußnoten, Briefe, Depeschen ꝛc.) der Direktivbehörde einzureichen oder den von derselben abzuordnenden Beamten zur Einsicht vorzulegen. In das Arbitragebuch, welches mindestens die in dem Muster h vorgesehenen Spalten enthalten muß, sind die einander gegenüber⸗ stehenden Geschäfte unter derselben fortlaufenden Nummer einzu⸗ tragen. g Die für eine halbmonatliche Frist, d. h. von der einen bis zu der anderen der mehreren im Laufe eines Monats an der betreffenden aus⸗ ländischen Börse stattfindenden Liquidationen bewirkten Prolongationen von Arbitragegeschäften (Abs. 3), über welche eine Schlußnote nicht ausgestellt wird, sind in der Spalte „Bemerkungen“ nachrichtlich auf⸗

zuführen.