1894 / 97 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 25 Apr 1894 18:00:01 GMT) scan diff

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August von Preußen (Ostpreuß.) Nr. 1, mit Pension und der 88 Snoer 8 der Abschied bewilligt. Müller, Sec, Lt. vom Inf. Regt. von der Goltz (7. Pomm.) Nr. 54, ausgeschieden und zu den Reserve⸗Offizieren des Regiments, Silberschlag, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Prinz Moritz von Anhalt⸗Dessau (5. Pomm.) Nr. 42, als halbinvalide mit Pension ausge⸗ schieden und zu den Offizieren der Landw. Inf. 2. Aufgebots, übergetreten. Neumann, Pr. Lt. vom Kolbergischen Gren. Regt. Graf Gneisenau (2. Pomm.) Nr. 9, mit Pension nebst Aus⸗ sicht auf Anstellung im Zivildienst und der Armeeuniform, Bielitz, Oberst und Kommandeur des Inf. Regts. Nr. 140, mit Pension und der Regts. Uniform, Habelmann, Oberst⸗Lt. z. D., unter Entbindung von der Stellung als Vorstand des Bekleidungsamts des II. Armee⸗Korps, Verleihung des Charakters als Oberst und Er⸗ theilung der Aussicht auf Anstellung im Zivildienst, mit seiner Pension sowie der Uniform des Inf. Regts. General⸗Feldmarschall Prinz Friedrich Karl von Preußen (8. Brandenburg.) Nr. 64, der Abschied be⸗ willigt. v. Borcke, Sec. Lt. à la suite des 1. Brandenburg. Drag. Regts. Nr. 2, ausgeschieden und zu den Res. Offizieren des Regts. übergetreten. Gergonne, Rittm. z. D., zuletzt Eskadr. Chef im Ulan. Regt. von Katzler (Schles.) Nr. 2, die Erlaubniß zum Tragen der Uniform des genannten Regts. ertheilt. Graf v. Sienno⸗ Potworowski, Sec. Lt. vom 2. Leib⸗Hus. Regt. Kaiserin Nr. 2, ausgeschieden und zu den Res. Offizieren des Regts. übergetreten. asenstab, Hauptm. à la suite des Inf. Regts. von Courbiere

2. Posen.) Nr. 19, mit Pension und seiner bisherigen Uniform, Heinze, Second⸗Lieutenant vom Füsilier⸗Regiment von Steinmetz (Westfäl.) Nr. 37, der Abschied beywilligt. v. Heineccius, Major z. D., zuletzt Kommandeur des Landw. Bezirks Meschede, unter Ertheilung der Erlaubniß. zum ferneren Tragen der Uniform des Inf. Regts. Graf Barfuß (4. Westfäl.) Nr. 17, in die Kategorie der mit Pension verabschiedeten Offiziere zurückversetzt. Großmann, Rittm. und Eskadr. Chef, vom Drag. Regt. König Friedrich III. (2. Schles.) Nr. 8, mit Pension und der Uniform des Kurm. Drag. Regts. Nr. 14, Sprenger, Hauptm. und Komp. Chef vom Inf. Regt. Herzog Ferdinand von Braun⸗ schweig (8. Westfäl.) Nr. 57, mit Pension nebst Aussicht auf An⸗ stellung im Zivildienst und der Uniform des 1. Bad. Leib⸗Gren. Regts. Nr. 109, Graf v. Brockdorff⸗Ahlefeldt, Rittm. und Eskadr. Chef vom Kür. Regt. von Driesen (Westfäl.) Nr. 4, mit Pension und der Regts. Uniform, Meier, Major und Kom⸗ wmandeur des Westfäl. Train⸗Bats. Nr. 7, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Zivildienst und der Uniform des 2. Hannov. Ulan. Regts. Nr. 14, der Abschied bewilligt. Daun, Oberst⸗Lt. z. D., unter Ertheilung der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des Füs. Regts. Fürst Karl Anton von Hohenzollern (Hohenzollern.) Nr. 40, von der Stellung als Stabsoffizier bei dem Kom⸗ mando des Landw. Bezirks Köln, v. Salisch, Oberst z. D., unter Ertheilung der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des Königin Augusta Garde⸗Grenadierregiments Nr. 4, von der Stellung als Kommandeur des Landw. Bezirks Neuwied, ent⸗ bunden. Hamann, Hauptm. und Komp. Chef vom Inf. Regt. von Horn (3. Rhein.) Nr. 29, mit Pension und der Regts. Uniform, der Abschied bewilligt. Frhr. v. Welck, Sec. Lt. à la suite des Westfäl. Drag. Regts. Nr. 7, Moeller, Breunung, Sec. Lts. vom Feld⸗Art. Regt. von Holtzendorff (1. Rhein.) Nr. 8, aus⸗ geschieden und zu den Res. Offizieren der betreff. Regimenter über⸗ getreten. v. Bergmann, Hauptm. und Komp. Chef vom Inf. Regt. Herzog von Holstein (Holstein.) Nr. 85, mit Pension nebst Aus⸗ icht auf Anstellung im Zwildienst und der Uniform des Garde⸗Füs. Regts., v. Gillhaußen, Pr. Lt. vom Hannov. Hus. Regt. Nr. 15, mit Pension, v. Stojentin, Pr. Lt. z. D., unter Entbindung von der Stellung als Bezirksoffizier bei dem Landw. Bezirk Hamburg, sowie unter Ertheilung der Aussicht auf Anstellung im Zivildienst und der Armee⸗Uniform mit seiner Pension, Ripke, Major z. D., unter Entbindung von der Stellung als Bezirksoffizier bei dem Landw. Bezirk II Altona und unter Ertheilung der Erlaubniß um Tragen der Uniform des Inf. Regts. von Courbière 2. Posen.) Nr. 19, mit seiner Pension, der Abschied bewilligt. v. Stieglitz, Oberst⸗Lieutenant z. D., unter Er⸗ heilung der Erlaubniß zum . der Uniform des 2. Thüring. Inf. Regts. Nr. 32, von der Stellung als Kommandeur des Landw. Bezirks Celle entbunden. Rogalla v. Bieberstein, Major und Bats. Kommandeur vom Inf. Regt. von Voigts⸗Rhetz (3. Hannov.) Nr. 79, mit Pension, dem Charakter als Oberst⸗Lt. und der Uniform des Gren. Regts. König Friedrich I. (4. Ostpreuß.) Nr. 5, der Ab⸗ schied bewilligt. Schroeder, Port. Fähnr. vom Inf. Regt. von Voigts⸗Rhetz (3. Hannov.) Nr. 79, zur Res. entlassen. Zimmer⸗ mann, Oberst und Kommandeur des Feld⸗Art. Regts. von Scharn⸗ horst (1. Hannov.) Nr. 10, mit Pension und der Regts. Uniform, der Abschied bewilligt. v. Levetzow, Pr. Lt. vom 5. Thüring. Inf. Regt. Nr. 94 (Großherzog von Sachsen), Graf zu Inn⸗ u. Knyphausen, Sec. Lt. à la suite desselben Regts., diesem behufs Uebertritts in Königlich Württemberg. Militairdienst, der Ab⸗ chied bewilligt. Caspary, Oberst⸗Lt. z. D., unter Ertheilung der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des 3. Großherzogl. Hess. Inf. Regts. (Leib⸗Regts.) Nr. 117, von der Stellung als Kommandeur des Landw. Bezirks Gießen entbunden. Frhr. v. Kirchbach, Major und Bats. Kommandeur vom 1. Großherzogl. Hess. Inf. (Leib⸗Garde⸗) Regt. Nr. 115, in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs, mit Pension, dem Charakter als Oberst⸗Lt. und der Regts. Uni⸗ zur Disp. gestellt. v. Bohlen u. Halbach II., Sec. Lt. vom 2. Bad. Drag. Regt. Nr. 21, der Abschied bewilligt. Sartorius Frhr. v. Waltershausen, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 99, ausgeschieden und zu den Offizieren der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Thiel, Sec. Lt. vom Train⸗Bat. Nr. 15, aus⸗ geschieden und zu den Res. Offizieren des Bats., übergetreten. 11““ Major und Bats. Kommandeur vom Inf. Regt.

Nr. 138, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Zivildienst und der Uniform des Inf. Regts. von Boyen (5. Ostpreuß.) Nr. 41, Achen bach, Hauptm. und Komp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 143, nit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Zivildienst und der

Regts. Uniform, der Abschied bewilligt. Nordmann, Sec. Lt. om Inf. Regt. Nr. 130, ausgeschieden und zu den Res. Offizieren des Inf. Regts. Nr. 144 versetzt. v. Biehler, Sec. Lt. vom 4. Magdeburg. Inf. Regt. Nr. 67, ausgeschieden und zu den Offi⸗ ieren der Landw. Inf. 1. Aufgebots übergetreten. v. Voß, Major vom Generalstab der 34. Div., mit Pension und der Uniform des Garde⸗Kür. Regts., v. Holtzenbecher, Oberst⸗Lt. und Komman⸗ eur des Schleswig⸗Holstein. Drag. Regts. Nr. 13, mit Pension, em Charakter als Oberst und der Regts. Uniform, Zentgraf, Major und Bats. Kommandeur vom Inf. Regt. Nr. 135, mit Pension, dem Charakter als Oberst⸗Lt. und der Regts. Uniform, v. Jagow, Pr. Lt. vom Magdeburg. Drag. Regt. Nr. 6, kommandiert bei der Gestütsverwaltung, der Abschied bewilligt. Gneist, Hauptm. und Battr. Chef vom Feld⸗Art.⸗Regt. Nr. 34, mit Pension ausgeschieden. Horn, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Graf Dönhoff (7. Ostpreuß.) Nr. 44, ausgeschieden und zu den Res. ffizieren des Regts. übergetreten. Semeràk, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 141, Lisack, Hauptmann und Komp. Chef vom Inf. Regt. von der Marwitz (8. Pomm.) Nr. 61, mit Pension, dem Fharakter als Major und der Regts. Uniform, von Perbandt, Hauptm. und Komp. Chef vom Inf. Regt. von Grolman (1. Posen.), mit Pension, Neumann, Hauptm. und Komp. Chef von demselben egt., mit Pension und der Uniform des Füs. Regts. Prinz Heinrich on Preußen (Brandenburg.) Nr. 35, Flemming, Hauptm. und attr. Chef vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 36, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Zivildienst, der Abschied bewilligt. Z 1 emssen, Oberst⸗Lt. z. D., unter Ertheilung der Erlaubniß zum Tragen der niform des 2. Thüring. Inf. Regts. Nr. 32, von der Stellung als Kommandeur des Landw. Bezirks Deutsch⸗Eylau entbunden. Frhr. v. Forstner, Oberst⸗Lt. z. D., unter Entbindung von der Stellung als Kommandeur des Landw. Bezirks Marienburg mit seiner Pension, der Aussicht auf Anstellung im Zivildienst und der Uniform des Brandenburg. Jäger⸗Bats. Nr. 3, v. Wyszecki, Hauptm. z. D.,

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unter Entbindung von der Stellung als Bezirks⸗Offizier bei dem

Landwehr Bezirk Marienburg, mit seiner Pension und der Uniform des Inf. Regts. von Grolman (1. Posen.) Nr. 18, v. Hochstetter, Hauptm. und Komp. Chef vom Hannov. Jäger⸗ Bat. Nr. 10, mit Pension und seiner bisherigen Uniform, der Abschied bewilligt. Hartig, Major und Bats. Kommandeur vom Fuß⸗Art. Regt. Encke (Magdeburg.) Nr. 4, mit Pension, dem Charakter als Oberst⸗Lt. und der Uniform des Fuß⸗Art. Regts. von Hindersin (Pomm.) Nr. 2, Lammich, Hauptm. und Komp. Chef. vom Rhein. Fuß⸗Art. Regt. Nr. 8, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Zivildienst und seiner bisherigen Uniform, Saltz⸗ geber, Feuerw. Hauptm. vom Art. Depot Graudenz, mit Pension und seiner bisherigen Uniform, Karnasch, Major von der 1. Ingen. Insp. und Ing. Offizier vom Platz in Pillau, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Zivildienst und der Uniform der 2. Ing. Insp., der Abschied bewilligt. v. Bode, Sec. Lt. vom Garde⸗ Pion. Bat., ausgeschieden und zu den Res.⸗Offizieren des Bats. übergetreten. Ruzitschka, Sec. Lt. vom Schleswig⸗Holstein. Pion. Bat. Nr. 9, der Abschied bewilligt. Poelmahn, Pr. Lt. a. 82 zuletzt im jetzigen Inf. Regt. Graf Bülow von Dennewitz (6. Westfäl.) Nr. 55, die Erlaubniß zum Tragen der Uniform des gedachten Regiments bewilligt. v. Hartmann, Hauptm. und Komp. Chef vom Kolbergschen Gren Regt. Graf Gneisenau (2. Pomm.) Nr. 9, behufs Uebertritts zur Marine⸗Inf. ausgeschieden.

Königlich Bayerische Armee. 8

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 14. April. Streitel, Major und Eskadr. Chef vom 1. Chev. Regt. Kaiser Alexander von Rußland, zum Kommandeur des 1. Train⸗Bats., Dietrich, Rittm., bisher à la suite des 4. Chev. Regts. König und kommandiert zur Dienstleistung dortselbst, zum Eskadr. Chef im 1. Chev. Regt. Kaiser Alexander von Rußland, ernannt. Frhr. v. Bassus, Port. Fähnr. im 1. Schweren Reiter⸗Regt. Prinz Karl von Bayern, zum Sec. Lt. befördert. Benzino, Hauptm. und Komp. Chef vom Inf. Leib⸗Regt., zur Zentralstelle des Generalstabes versetzt. Graf Fugger von Glött, Pr. Lt. des Inf. Leib⸗Regts., unter Beförderung zum Hauptm. ohne Patent, zum Komp. Chef in diesem Regt. ernannt.

17. April. Nusch in Kempten, Mayer Edler v. Wandel⸗ heim in Zweibrücken, Hartmann in Bayreuth, Oberst⸗Lts. z. D., Graf v. Holnstein aus Bayern, Major z. D., unter Verleihung des Charakters als Oberst⸗Lt., in Ludwigshafen, zu Bezirks⸗ Kommandeuren, Rust, Major z. D. beim Bezirks⸗Kommando Zweibrücken, zum Bezirks⸗Offizier; die bisher zur Art. und Ingen. Schule kommandierten außeretatsmäß. Sec. Lts.: Schütz, Frhr. v. Botzheim, Zacherl, des 1. Fuß⸗Art. Regts. vakant Bothmer, Kübel, Haase, List des 2. Fuß⸗Art. Regts., zu Art. Offizieren, ernannt. .

Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. Graf v. Pocci, Sec. Lt. des Inf. Leib⸗Regts., für sechsmonatliche Probe⸗ dienstleistung dem 1. Schweren Reiter⸗Regt. Prinz Karl von Bayern

zugetheilt.

Im Beurlaubtenstande. 16. April. Die Pr. Lts.: von Stetten im 4. Chev. Regt. König, Butsch im 1. Fuß⸗Art. Regt. vakant Bothmer, im Res. Verhältniß, Wirth (Nürnberg) von der Inf., Forster (Augsburg) von der Kav., Kröner (Rosen⸗ heim), Bischoff (I. München) von der Fuß⸗Art., in der Landw. 1. Aufgebots, Görg (Ludwigshafen) vom Landw. Train 2. Aufge⸗ bots, zu Hauptleuten (Rittmeistern); die Sec. Lts.: Sitzmann im 1. Inf. Regt. König, Fritsch, Putz im 3. Inf. Regt. Prinz Karl von Bayern, Sator im 6. Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Frhr. v. Ritter zu Grünstein im 1. Schweren Reiter⸗Regt. Prinz Karl von Bayern, Lüttger im 1. Feld⸗Art. Regt. Prinz⸗Regent Luitpold, Rödiger, Kittel im 2. Feld⸗Art. Regt. Horn, im Ref. Verhältniß, Kahr (Wasserburg), Aman, Däumling, Knirlberger, Heffner (I. München), Pausinger, Graser (Landshut), Branz, Er⸗ hard, Schwörer (Kempten), Wanner, Maisch, Fried⸗ rich, Ehrhart, Petzoldt, Frommel (Augsburg), Maser, Günther, Hübsch, Heller, Ziegler, Dormitzer (Nürnberg), Keller, Sibin, Metz (Kitzingen), Henle, Lauterbach (Würz⸗ burg), Maurer (Aschaffenburg), Sartori, Prüßing (Hof), Einsle (Bayreuth), diese sämmtlich von der Inf. der Landw. 1. Aufgebots, Ritter und Edler v. Maffei (Weilheim), Moralt (I. München), Nold (Nürnberg), Flinzer (Hof), Spindler (Ludwigshafen), Kaiser (Zweibrücken), sämmtlich von der Kav., Hecker (I. München), Mayer (Augsburg), Kurz (Nürnberg), Forcke (Bamberg), Wislicenus (Würzburg), Haßler (Aschaffen⸗ burg), Reinheimmer, Weltz (Ludwigshafen), Blättner (Zwei⸗ brücken), sämmtlich von der Feld⸗Art., Harsch (Landau) von den Pionieren, Simon, Egelhaaf (Würzburg), Bender (Ludwigs⸗ hafen), Diehl (Zweibrücken) vom Train, zu Pr. Lts.; die Vize⸗ Feldwebel bezw. Vize⸗Wachtmeister der Reserve: Bauer (Würzburg) im 5. Inf. Regt. Großherzog Ernst Ludwig von Hessen, Rebs (Würzburg) im 6. Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Rindfleisch (Würzburg) im 9. Inf. Regt. Wrede, Maier (Würz⸗ burg) im 1. Jäger⸗Bat., Schlesinger (Bamberg) im 4. Feld⸗Art. Regt. König, zu Sec. Lts. der Res., befördert. Schehl, Sec. Lt. im Res. Verhältniß vom 18. Inf. Regt. Prinz Ludwig Ferdinand, zum 7. Inf. Regt. Prinz Leopold versetzt.

Abschiedsbewilligungen. Imaktiven Heere. 12. April. Elsäßer, Hauptm. a. D., die Aussicht auf Anstellung im Zivildienst ausnahmsweise nachträglich verliehen. b

14. April. v. Oelhafen, Major und Kommandeur des 1. Train⸗Bats., mit Pension zur Disp. gestellt. 8

17. April. Groll, Oberst z. D. und Bezirks⸗Kommandeur in Ludwigshafen, v. Praun, Oberst⸗Lt. z. D. und Bezirks⸗Kommandeur in Bayreuth, mit der Uniform des 2. Inf. Regts. Kronprinz, Hell, Oberst⸗Lt. z. D. und Bezirks⸗Kommandeur in Kempten, mit der Uniform des 1. Jäger⸗Bats., Paur, Major z. D. und Bezirks⸗ Kommandeur in Zweibrücken, mit der Uniform des 19. Inf. Regts., Wächter, Major z. D. und Bezirksoffizier in Zweibrücken, mit der Uniform des 7. Inf. Regts. Prinz Leopold, mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied bewilligt.

Im Beurlaubtenstande. 16. April. Von der Laudw. 1. Aufgebots: Welcker (Kempten), Hauptm. der Inf., mit der Er⸗ laubniß zum Tragen der Landw. Uniform, Bumiller (Kaiserslautern), Hauptm. der Inf., mit der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform, Roos (Dillingen), Sammüller (Nürnberg), Müller (Kaiserslautern), Pr. Lts. von der Inf., Zipperer (Rosenheim), Sec. Lt. von der Feld⸗Art.; von der Landw. 2. Aufgebots: den Pr. Lts.: Gempp, Gewinner (Rosenheim), Düll (I. München), Kadner (Dillingen), Kapfhamer (Ingolstadt), Rall (Regensburg), Schmid, Crämer, Fleischmann, Betz (Nürnberg), Ringleb (Bamberg),

ull (Würzburg), Gamber, Bauer (Kaiserslautern), Noëé sämmtlich von der Inf., Rauchenecker (Landshut) von den Jägern, Dilthey, Schreibers (Kaiserslautern) von der Feld⸗ Artillerie, Maisch (Nürnberg), Faber (Kaiserslautern) von den Pionieren; den Sec. Lts.: Sayle (Rosenheim), Schwaighofer (Weilheim), Schmitt (I. München), Rösch (Augsburg), Hueber, Herzog (Ingolstadt), Gerster (Regensburg), Kaupert, Helm⸗ reich, Raab, Bär, Ullmann, Bürger, Ebenauer, Pröbster, Heim, Menzl, Wißmüller (Nürnberg), Chorbacher, (Ansbach), Bär, Sturm (Würzburg), Göbel, (Bayreuth), Wiest, Frey⸗ berger, Hilgard (Kaiserslautern), sämmtlich von der Inf., Brü⸗ nings (Kaiserslautern) von den Jägern, Riemerschmid (Passau), Eder (Regensburg), Mann (Kaiserslautern) von der Kav., Weigand (Passau) von der Feld⸗Art., Bieringer (I. München) von den Pionieren, der Abschied bewilligt.

Im Sanitäts⸗Korps.

10. April. Die Assist. Aerzte 1. Kl.: Dr. Ebstein (Hof), Dr. Kuntz en (1 München), Dr. Steininger (Passau), Dr. Schlu⸗ tius (Aschaffenburg), Dr. Juhl (Kissingen), Dr. Rieger (Regens⸗ burg) in der Res., Dr. Miller (Bayreuth), Dr. Schmitt

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(Würzburg), 8— Redenbacher (II München), Daumenlang

(Weiden), Dr. Münchmeyer (Hof) in der Landw. 1. Nufsg bat⸗

zu Stabsärzten; die Assist. Aerzte 2. Kl.:- Dr. Maar (Ansbach),

Sprung ( München), Dr. Seeligmann (Kissingen), Dr. Nolden

(Kaiserslautern), Dr. Ebbing (Aschaffenburg), Dr. Singer (I. München), Ollwig (Würzburg) in der Res., Dr. Mayer (Nürnberg), Dr. Tismer (Hof) in der Landw. 1. Aufgebots, zu Assist. Aerzten 1. Klasse, Simon (Zweibrücken), Unterarzt der Res., zum Assist. Arzt 2. Kl. der Res., befördert. 8

16. April. Dr. Kolbmann (Gunzenhausen), Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. 2. Aufgebots, der Abschied bewilligt.

Beamte der Militär⸗Verwaltung. b 10. April. Fehrentz, Militäranwärter, Zahlmstr. Aspir. des

19. Inf. Regts., zum Rechnungsführer beim Remonte⸗Depot Benedikt⸗

beuern ernannt. 8

12. April. Michel, Zahlmstr. des 15. Inf. Regts. König Albert von Sachsen, unter Verleihung des Titels eines Rechnungs⸗ Raths, in den erbetenen Ruhestand getreten.

16. April. Die Zahlmstr. Aspiranten: Martin des 3. Feld⸗ Art. Regts. Königin⸗Mutter, Schlegel des 2. Inf. Regts. Kron⸗ prinz. Frhr. v. Lupin, Wilhelm des 16. Inf. Regts. Großherzog Ferdinand von Toskana, Aechter des Inf. Leib⸗Regts., Röck der Militär⸗Schießschule, Dürr des 1. Inf. Regts. König, Stierhof des 12. Inf. Regts. Prinz Arnulf, im I. Armee⸗Korps, Kersch⸗ baum des 14. Inf. Regts. Herzog Karl Theodor, Kaspar des 19. Inf. Regts., Wachter des 1. Chev. Regts. Kaiser Alexander von Rußland, Wiegel des 5. Feld⸗Art. Regts., Meyners des 2. Train⸗Bats., Jäger des 4. Feld⸗Art. Regts. König, Stephan des 15. Inf. Regts. König Albert von Sachsen, Ehrlein des 9. Inf. Regts. Wrede, Siebenbürger des 4. Feld⸗Art. Regts. König, Sauter des 17. Inf. Regts. Orff, Eisenhardt des 11. Inf. Regts. von der Tann, Hoffmann des 5. Feld⸗Art. Regts., Oettler, Rechnungsführer des Remonte⸗Depots Benediktbeuern, Ochs, Zahlmstr. Aspir. des 15. Inf. Regts. König Albert von Sachsen, Trautner, Zahlmstr. Aspir. des 2. Feld⸗Art. Regts. Horn, Lehr, Zahlmstr. Aspir. des 2. Schweren Reiter⸗Regts. vakant Kronprinz Erzherzog Rudolph von Oesterreich, im II. Armee⸗Korps, Bauer, Zahlmstr. Aspir. des 2. Inf. Regts. Kronprinz, bei der Unteroff. Schule, zu Zahlmeistern ernannt. Ekarius (Kaiserslautern), Ober⸗Apotheker der Res., Pürckhauer, Ritter (Nürnberg), Kopp (Kaisers⸗ lautern), Ober⸗Apotheker der Landw. 2. Aufgebots, der Abschied bewilligt.

XII. (Königlich Sächsisches) Armee⸗Korps.

Offiziere, Portepée⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 20. April. Fiedler, Oberst vom Ingen. und Pion. Korps, Direktor des topographischen Bureaus und Vorstand der Genie⸗ Direktion, der Charakter als Gen. Major verliehen. v. Stieglitz, Oberst⸗Lt. und etatsmäß. Stabsoffizier des 2. Gren. Regts. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Schmidt, Oberst⸗Lt. und etatsmäß. Stabsoffizier des 1. Feld⸗Art. Regts. Nr. 12, unter Be⸗ lassung in ihren Dienststellungen, Basse, Oberst⸗Lt. à la suite des 6. Inf. Regts. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württem⸗ berg und mit Führung desselben beauftragt, unter Ernennung zum Kommandeur dieses Regts., zu Obersten befördert. Fikentscher, Oberst⸗Lt. und Bats. Kommandeur vom 10. Inf. Regt. Nr. 134, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit Pension zur Disp. gestellt und zum Kommandeur des Landw. Bezirks Plauen ernannt. Messow, Major und Bats. Kommandeur vom 8. Inf. Regt. Prinz Johann Georg Nr. 107, in gleicher Eigenschaft in das 10. Inf. Regt. Nr. 134 lversetzt. Frhr. v. Stein zu Lausnitz, Major à la suite des Karab. Regts. und mit Wahrnehmung der Geschäfte als Präses der Remonte⸗Ankaufskommission be⸗ auftragt, unter Enthebung von dieser Stellung, zum etats⸗ mäßigen Stabsoffizier des genannten Regiments ernannt. Den Majors: Gottschalck, Bats. Kommandeur vom Königl. Preuß. Eisenbahn⸗Regt. Nr. 3, Mehlhorn, Heintze, Abtheil. Kommandeure vom 3. Feld⸗Art. Regt. Nr. 32, Hesselbarth, Pommrich, Abtheil. Kommandeure vom 2. Feld⸗Art. Regt. Nr. 28, Patente ihrer Charge verliehen. Frhr. v. Teub ern, Hauptm. aggreg. dem Schützen⸗ (Füs.) Regt. Prinz Georg Nr. 108, zum Major befördert. Schoenpflug, Hauptm. und Komp. Chef vom 6. Inf. Regt. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württemberg, unter Beförderung zum Major, als Bats. Kommandeur in das 8. Inf. Regt. Prinz Johann Georg Nr. 107 versetzt. Cramer v. Clausbruch, Pr. Lt. vom 1. (Leib⸗) Gren. Regt. Nr. 100, unter Persetzung in das 6. Inf. Regt. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württemberg, zum Hauptm. und Komp. Chef befördert. Spring, Pr. Lt. vom Schützen⸗ (Füs.) Regt. Prinz Georg Nr. 108, mit der Erlaubniß zum Forttragen seiner bisherigen Uniform, in das 1. (Leib⸗) Gren. Regt. Nr. 100 versetzt. Die Sec. Lts.: v. K ir chbach vom 2. Jäger⸗Bat. Nr. 13, unter Versetzung in das 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm König von Preußen, Haevernick vom 4. Inf. Regt. Nr. 1038, v. Wuthenau vom 1. Jäger⸗Bat. Nr. 12, diesen unter Versetzung in das Schützen⸗ (Füs.) Regt. Prinz Georg Nr. 108,— zu Pr. Lts., v. Anderten, Rittm. à la suite des Karab. Regts., unter Belassung in dem Kommando als Adjutant der 1. Div. Nr. 23, Senfft v. Pilsach, Rittm. und Eskadr. Chef vom 2. Königin⸗ Hus. Regt. Nr. 19, mit Beibehalt der Eskadr., zu Majors, befördert. v. Tschirschky u. Bögendorff, Rittm. und Eskadr. Chef vom Garde⸗Reiter⸗Regt., unter Stellung à la suite dieses Regts., mit Wahrnehmung der Geschäfte als Präses der Remonte⸗ Ankaufskommission beauftragt. v. Arnim, Rittm. vom 2. Ulan. Regt. Nr. 18, unter Enthebung von dem Kommando als Assist. der Militär⸗Reitanstalt, als Eskadr. Chef in das Garde⸗HReiter⸗ Regt. versetzt. Suffert II., Pr. Lt. vom 1. Ulan. Regt. Nr. 17 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, unter Ver⸗ setzung in das 2. Ulan. Regt. Nr. 18 mit der Erlaubniß zum Fort⸗ tragen seiner bisherigen Uniform, als Assist. zur Militär⸗Reitanstalt kommandiert. v. Anderten, Sec. Lieutenant vom 1. Ulan. Regiment Nr. 17 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, zum Pr. Lt. befördert. v. Wolffersdorff, Sec. Lt. vom Garde⸗Reiter⸗Regt., in das 1. Ulan. Regt. Nr. 17 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn versetzt. Stegemann, Pr. Lt. à la suite des 3. Feld⸗Art. Regts. Nr. 32, unter Belassung in dem Kommando als Adjutant der Feld⸗Art. Brig. Nr. 12, zum Hauptm., vorläufig ohne Patent, befördert. Brehme, Hauptm. und Komp. Chef vom Pion. Bat. Nr. 12, ein

atent seiner Charge verliehen. Lamer, Pr. Lt. vom Pion. Bat. 5 12, zum Hauptm. und Komp. Chef, vorläufig ohne Patent, Steinhoff, Sec. Lt. von demselben Bat., zum Pr. Lt., vorläufig ohne Patent; die Port. Fähnrs.: Kersten vom 5. Inf. Regt. Prinz

riedrich August Nr. 104, v. Einsiedel vom 1. Jäger⸗Bat. Nr. 12, Frie⸗ zu Münster vom Karab. Regt., zu Sec. Lts., befördert. Frhr. v. Seebach, Unteroff. vom Garde⸗Reiter⸗Regt., Heger, Unteroff. vom Train⸗Bat. Nr. 12, zu Port. Fähnrs. ernannt. v. Beringe, Königl. preuß. Sec. Lt. a. D., in der Königl. sächs. Armee und zwar als Sec. Lt. mit Patent vom 25. August 1891 bei dem Schützen⸗ (Füs.) Regt. Prinz Georg Nr. 108 angestellt.

Im Beurlaubtenstande. 20. April. Graf von Hohen⸗ thal u. Bergen, Rittm. von der Res. des Garde⸗Reiter⸗Regts⸗, unter Stellung à la suite der Armee mit der Uniform des Garde⸗ Reiter⸗Regts., zum Major, Weineck, Pr. Lt. von der Res. 88 Schützen⸗ (Füs.) Regts. Prinz Georg Nr. 108, Dr. Roth, Pr. Lt. von der Res. des 11. Inf, Regts. Nr. 139, zu Hauptleuten, Hof⸗ mann, Sec. Lt. von der Res. des 4. Inf. Regts. Nr. 103, Schmerler, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Borna, zu Pr. Lts., befördert. 8 1

Fewbeveekirtigung en. Im aktiven Heere. 20. April. Frhr. v. Gregory, Major z. D., unter Fortgewährung der geseßzlichen Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des 4. Sc. Regts. Nr. 103 mit den vorgeschriebenen Abzeichen, sowie unter gleich zeitiger Verleihung des Charakters als Oberst⸗Lt., von der Cetötnh als Kommandeur des Landw. Bezirks Plauen enthoben. Naundorff⸗

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mit dem

Oberst. L†. z. D., zuletzt im 7. Inf. Regt. Prinz Georg Nr. 106, der Charakter als Oberst, Lengnick, Major 1. 182 e. im vor⸗ maligen Feld⸗Art. Regt. Nr. 12, v. Herrmann, Major z. D., zuletzt im 7. Inf. Regt. Prinz Georg Nr. 106, der Charakter als Müller, Hauptm. z. D., zuletzt im 10. Inf. Regt. Nr. 134, der Charakter als Major, verliehen. Friedrich, Hauptm. z. D., zuletzt im 1. Feld⸗Art. Regt. Nr. 12, der Charakter als Major ver⸗ liehen. Küstner, charakteris. Major a. D., zuletzt im 8. Inf. Regt. Prinz Johann Georg Nr. 107, in die Kategorie der mit Pension zur Disp. stehenden Offiziere zurückversetzt. Frei⸗ herr Grote, Major und etatsmäßiger Stabs⸗ Offizier des Karab. Regts. Meinhold, Pr. Lt. vom 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, in Genehmigung ihrer Ab⸗ schiedsgesuche mit Pension und der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des 2. Königin⸗Hus. Regts. Nr. 19 mit den vorgeschriebenen Abzeichen bezw. der Armee⸗Uniform, zur Disp. gestellt. Eunicke, Pr. Lt. vom 4. Inf. Regt. Nr. 103, Frhr. v. Oldershausen, Sec. Lt. von demselben Regr., zu den Offizieren der Res. dieses Regts. übergeführt. Nagel, Port. Fähnr. vom 8. Inf. Regt. Prinz Johann Georg Nr. 107, unter Ueberführung in die Reihe der Einjährig⸗ Freiwilligen, zur Res. beurlaubt. Suffert I., Pr. Lt. à la suite des 1. Ulan. Regts. Nr. 17 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, mit Pension und der Erlaubniß zum Tragen der Armee⸗Uniform der Abschied bewilligt. Schmidt II., Hauptm. und Komp. Chef vom Pion. Bat. Nr. 12, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, mit Pension und der Erlaubniß zum Tragen der Armee⸗Uniform zur Disp. gestellt. v. Rouproy, charakteris. Oberst z. D,, zuletzt im 5. Inf. Regt. Prinz Friedrich August Nr. 104, unter Fortgewährung der gesetzlichen Pension und mit der Erlaubniß zum Forttragen der bisherigen Uniform mit den vorgeschriebenen Abzeichen,

der Abschied bewilligt.

We. Beurlaubtenstande. 20. April. Frhr. v. Zedtwitz, Rittm. von der Res. des Karab. Regts., mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Res. Offiziere dieses Regts. mit den vor⸗ geschriebenen Abzeichen, Klötzer, Hauptm. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Zwickau, mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Res. Offiziere des 5. Inf. Regts. Prinz Friedrich August Nr. 104 mit den vorgeschriebenen Abzeichen, v. Hinüber, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Zwickau, mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗Uniform, Goldhan, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Großenhain, Sarfert, Hauptm. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Zwickau; den Pr. Lts. von der Inf. 2. Aufgebots: Päßler des Landw. Bezirks Schneeberg, Nöhling, Dr. Tuchatschdes Landw. Bezirks Zwickau, Klemt des Landw. Bezirks Leipzig, Lauterbach, Dr. v. Stieglitz, Dr. Rüger, Sahre des Landw. Bezirks Dresden⸗Altst.; den Sec. Lts. von der Inf. 2. Aufgebots: Schulz des Landw. Bezirks Zittau, Dr. Fraustadt, Güttel des Landw. Bezirks Zwickau, Tharandt des Landw. Bezirks Dresden⸗Altst. Lindner, Hauptm. von den Jägern 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Freiberg, Ebert I., Pr. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Zwickau, Bassenge, Sec. Lt. von der Feld⸗Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Dresden⸗Altst., Glathe, Pr. Lt. vom Train 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Zittau, Küster, Sec. Lt. vom Train 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Leipzig, behufs Ueberführung zum Landsturm 2. Aufgebots der

Abschied bewilligt. 1

8 Im Sanitäts⸗Korps. 20. April. Dr. Schmalz, Dr. Behrens, Stabsärzte der Landw. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Dresden⸗Altst., behufs Ueberführung zum Landsturm 2. Aufgebots der Abschied bewilligt.

Beamte der Militär⸗Verwaltung. „Durch Allerhöchsten Beschluß. 11. April. Seelig, Geheimer Sekretär von der Korps⸗Intend., Thomas, Gräf, Ge⸗ heime Sekretäre vom Kriegs⸗Ministerium, der Charakter als Rech⸗ ꝛungs⸗Rath verliehen.

8 Durch Verfügungdes Kriegs⸗Ministeriums. 11. April. Melzer, Braungardt, Sekretäre vom Kriegs⸗Zahlamt, Welz, Larnisch, Intend. Sekretäre von der Korps⸗Intend., Schäfer, Sekretär vom Kriegs⸗Ministerium, Lauck, Intend. Sekretär von der Intend. der 1. Div. Nr. 23, zu Geheimen Sekretären ernannt.

12. April. Leh mann, Zahlmstr. von der 1. Abtheilung „Feld⸗Art. Regts. Nr. 32, auf seinen Antrag unterm 1. August 894 mit Pension in den Ruhestand versetzt.

20. April. Die Feldwebel und Zahlmeister⸗Aspiranten: Wicke on der 3. Abtheil. 1. Feld⸗Art. Regts. Nr. 12, Sommer vom B. Bat. 8. Inf. Regts. Prinz Johann Georg Nr. 107, Hädrich om 4. Bat. 10. Inf. Regts. Nr. 134, Weigelt vom 4. Bat.

„Inf. Regts. Nr. 102, Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, Rositzka vom 2. Bat. 2. Gren. Regts. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Hühne vom 3. Bat. 1. (Leib⸗) Gren. Regts. Nr. 100, Horn vom 2. Bat. 4. Inf. Regts. Nr. 103, Friedrich vom 2. Bat. 7. Inf. Regts. Prinz Georg Nr. 106, Gläsel vom 2. Bat. Schützen⸗ (Füs.) Regts. Georg Nr. 108, Laße vom 1. Bat. 5. Inf. Regts. drinz Friedrich August Nr. 104, Pohle vom 1. Bat. 6. Inf. Regts. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württemberg, Häntschel von der

Abtheil. 3. Feld⸗Art. Regts. Nr. 32, Unger vom 1. Bat. 10. Inf. Regts. Nr. 134, Hiecke vom 4. Bat. 11. Inf. Regts. tr. 139, zu Zahlmeistern bei den vorstehend bezeichneten Truppen⸗ theilen ernannt. 1b

XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Korps. DOffiziere, Portepee ⸗Fähnriche ec. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 20. April. Erbgraf Georg v. Waldburg⸗Zeil⸗Trauchburg, ee Fähnr. im Drag. Regt. König Nr. 26, zum Sec. Lt. er⸗ nannt. . Beamte der Militärverwaltung. 20. April. v. Deuschle, Militär⸗Intend. des Armee⸗Korps, seinem Ansuchen entsprechend vom 1. August d. J. ab mit Pension in den Ruhestand versetzt. Rother, Roßarzt im Drag. Regt. König Nr. 26, zum Ober⸗Rößarzt des Drag. Regts. Königin Olga Nr. 25 ernannt. Kaiserliche Marine.

Ernennungen, Beförderungen, Ver⸗ Coburg, 21. April. v. Fransecky, Oberst⸗Lt. n Range eines Regts. Kommandeurs, à la suite des 1. See⸗ Bats. und Inspekteur der Marine⸗Inf., zum Obersten befördert. v. Hartmann, Hauptm. und Komp. Chef im 2. See⸗Bat., behufs Uebertritts zur Armee, von der Marine ausgeschieden. v. Hart⸗ mann, Hauptm., bisher Komp. Chef im Kolberg. Gren. Regt. Graf Gneisenau (2. Pomm.) Nr. 9, mit seinem Patent als Hauptm. und Komp. Chef bei der Marine⸗Inf. und zwar im 2. See⸗Bat. angestellt.

Offiziere. setzungen ꝛc.

Preußischer Landtag. M Herrenhaus. uö110. Sitzung vom 24. April 1894. (S. den Anfangsbericht in der Dienstags⸗Nummer d. Bl.) Nach Eintritt in die Tagesordnung wird auf Grund des 45. Berichts der Staatsschuldenkommission über die Ver⸗ waltung des Staatsschuldenwesens für 1892/93 für die Rech⸗ nungen der Staatsschuldentilgungskasse und der ontrole der Staatspapiere Decharge ertheilt. Ueber die Petition des Magistrats von Berlin, um heilweise R ückerstattung des von der Stadtgemeinde erlin gezahlten Polizeikosten⸗Pauschquantums, be⸗ antragt die Kommunalkommission Uebergang zur Tagesordnung; soll in Uebereinstimmung mit dem analogen Beschluß des

wartung ausgesprochen werden, daß mit der in der Begrün⸗ dung des Polizeikostengesetzes als nothwendig bezeichneten Ver⸗ besserung des nächtlichen Sicherheitsdienstes in Berlin bald⸗ thunlichst vorgegangen werde.

Ohne Debatte wird demgemäß beschlossen.

Der Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung der im Geltungsbereiche des Rheinischen Rechts be⸗ stehenden Vorschriften über die in die Geburts⸗ register einzutragenden Vornamen, wird ohne Debatte unverändert angenommen.

Die Petition des Vorstandes des Bürgervereins zu Buxtehude, um Gleichstellung der Lehrer an den nichtstaatlichen Bürgerschulen mit denjenigen an den staatlichen in Bezug auf feste Anstellung, Regelung des Gehalts nach Dienstaltersstufen, Pensionsanspruch und Reliktenversorgung, wird ohne Debatte nach dem Antrage der Etatskommission der Regierung zur Er⸗ wägung überwiesen.

Die Petition von Wolters in Dortmund und Genossen, pensionierten Lokomotivführern der ehemaligen Köln⸗Mindener Bahn, um Erhöhung der Bezüge aus der Pensionszuschußtesse⸗ wird zur Erörterung im Plenum als nicht geeignet erachtet.

Schluß 3 Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 1 ½ Uhr. (Denkschriften, betreffend die staatliche Wasserbauverwaltung und die Ausführung des Ansiedelungsgese es. Petitionen.)

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Haus der Abgeordneten. 56. Sitzung vom 24. April 1894.

Im weiteren Verlauf der zweiten Berathung des Gesetz⸗ entwurfs über die Landwirthschaftskammern (s. den Anfangsbericht in der Dienstags⸗Nummer d. Bl.) nimmt nach dem Abg. Richter (fr. Volksp.) das Wort der

Finanz⸗Minister Dr. Miquel:

Ich möchte auf die Ausführungen des Herrn Abg. Richter mit einigen Worten erwidern: Er hat die Statistik, die ich gestern vor⸗ getragen habe, nach verschiedenen Richtungen bemängelt. Ich gebe ihm von vornherein zu, daß er darin Recht hat, aber nicht, daß dies eine Widerlegung der Bemerkungen, welche ich an die Statistik geknüpft habe, bedeuten könnte. Ich habe ausdrücklich gesagt: diese ganze Sta⸗ tistik ist lediglich der erste Versuch, einige Klarheit über die ver⸗ schiedenartige Verschuldung in den einzelnen Provinzen zu bekommen. Daß sie noch durchaus ungenügend ist und daß sie nach vielen Richtungen ergänzt werden muß, habe ich von vornherein zugegeben und darüber nicht den geringsten Zweifel gelassen. Wir werden, wenn wir das steuergesetz veranlagt haben, eine viel genauere Statistik über die Lage des Grund und Bodens bekommen, und es wird sich zeigen, daß gerade, um die Zustände und Verhältnisse im Lande kennen zu lernen, diese neuen Steuerformen ganz außerordentlich werthvoll sind.

Es ist von vornherein zuzugeben, daß diese Statistik nicht unter⸗ scheidet zwischen den Realverpflichtungen des Grund und Bodens oder sonstigen Schuldenbelastungen. Aber man kann dennoch nahezu an Gewißheit grenzende Schlüsse ziehen in Beziehung auf die Verschuldung der Grundbesitzer entweder durch Realverpflichtungen, Hypotheken, Renten u. s. w. oder durch Schulden, die sich nur beziehen auf ihr land⸗ wirthschaftliches Gewerbe. Wir haben die Städte von den ländlichen Bezirken getrennt in dieser Statistik, und ich habe, wenn ich nebenbei von Berlin gesprochen habe, garnicht daran gedacht, die Verschuldung Berlins in den Durchschnitt der gesammten Verschuldung der Provinz Brandenburg einzurechnen.

Von vornherein ist also hier eine Aufstellung der Schuldenhöhe und in den ländlichen Bezirken in Betracht zu ziehen. Nun, glaube ich, kann man wohl behaupten, daß nahezu alle Schulden der länd⸗ lichen Grundbesitzer entweder Realverpflichtungen, die auf dem Boden haften, Hypotheken oder andere Verpflichtungen sind oder doch mit Rücksicht auf ihren ländlichen Betrieb ent⸗ standen sind. Ein wirthschaftlicher Zusammenhang dieser Verpflichtungen mit dem Betrieb der Landwirthschaft ist nach meiner Meinung im allgemeinen unbedingt anzunehmen. (Sehr richtig!) Insofern konnte ich allerdings davon sprechen, daß hier in der Statistik aufzustellen versucht ist, welches das Verhältniß der Schulden zu dem Ertrage des Grund und Bodens im allgemeinen darstellt. Ich stehe ganz auf dem Boden des Herrn Abg. Richter, wenn er sagt: unsere statistischen Aufnahmen in Beziehung auf die Lage des Grund und Bodens sind ganz ungenügend. Ich werde, was an mir liegt, in meiner Stellung dazu thun, diese Verhältnisse soweit aufzu⸗ klären als irgend möglich, wie ich mich auch bemüht habe beispiels⸗ weise in der Frage unserer Finanzlage, die Budgetkommission zu ver⸗ anlassen, eingehende Prüfungen dieser Finanzlage herbeizuführen, um jeder Möglichkeit der Verdunkelung aus dem Wege zu gehen. So habe ich überhaupt auf allen Gebieten gesucht, Klarheit in die wirthschaftlichen und sozialen Verhältnisse zu bringen, weil man nur dann die richtige Maßregel ergreifen kann, welche die Verhältnisse erfordern.

Es ist ein zweiter Irrthum des Herrn Abg. Richter, daß ich ge⸗ meint hätte, die Verschuldungsverhältnisse in den Ländern des Anerben⸗ rechts und des wohlsituierten bäuerlichen Mittelbesitzes seien günstiger als die Verhältnisse in den Ländern der freien Theilbarkeit. Ich habe umgekehrt gesagt, daß diejenigen Bezirke der Monarchie, welche, ob⸗ wohl rechtlich freie Theilbarkeit besteht, durch die wirthschaftlichen Verhältnisse, durch die Bodenauftheilung, durch die Absatzverhältnisse thatsächlich an der wirklichen Theilung verhindert sind, im großen und ganzen dennoch aber eine gleiche Bedenkung der Erben haben, am meisten verschuldet sind und verschuldet sein müssen, und daß daraus sich ein wesentlicher Fingerzeig zu staatlichem und gesetzgeberischem Eingreifen ergiebt.

Meine Herren, der Herr Abg. Richter sagt: die Stein⸗ Hardenberg'sche Gesetzgebung hat sich nicht geirrt, sondern man hat sie nur nicht konsequent durchgeführt. Wer hat denn aber die Stein⸗ Hardenberg'sche Gesetzgebung im Osten der Monarchie daran ge⸗ hindert, konsequent durchgeführt zu werden? Gewiß haben wir hier und da Fideikommisse, da ist ein Hinderniß vorhanden, aber die große Masse des Grundbesitzes im Osten liegt doch nicht in fideikommissari⸗ schen Banden, seine Lage ist bedingt von den thatsächlichen wirth⸗ schaftlichen und sozialen Verhältnissen im Osten. (Sehr richtig! rechts.) Die Wirkung, die die freie Theilbarkeit und die gleiche Be⸗ denkung der Erben in Frankreich und in den fränkischen Landestheilen Deutschlands haben konnte, war von vornherein gegeben durch die That⸗ sache, daß der kleine Besitz lange vor der französischen Revolution schon

0 Abgeordnetenhauses der Regierung gegenüber gleichzeitig die Er⸗

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vorhanden war, und ebenso am Rhein, und keineswegs durch die französische 5 8* 8 9 8 11“ 1I11“

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Ergänzungs⸗

Revolution und durch die freie Theilbarkeit geschaffen ist. (Sehr richtig!) Da verweise ich den Herrn Abg. Richter auf Tocqueville, der das mit so überzeugender Sicherheit darlegt, daß ich überzeugt bin: Herr Richter wird dann die Richtigkeit dieser Thatsachen nicht mehr bestreiten.

. Meine Herren, gewiß kann die Gesetzgebung auf diesem Gebiet nicht alles. Die Gesetzgebung kann künstlich keinen Kleinbesitz schaffen oder erhalten, wo die wirthschaftlichen Verhältnisse darauf nicht hin⸗ führen. Das gilt am Rhein, wo die Weinkultur, Spatenkultur, Gartenkultur eine ganz andere Verwerthung der Arbeitskraft und eine ganz andere intensive Wirthschaft erfordert. Daß da die Boden⸗ auftheilung von selbst eine andere werden mußte, liegt ganz klar auf der Hand, aber mit der bloßen Erklärung der Freiheit einer solchen Entwickelung das ist, glaube ich, durch die Erfahrung erwiesen kommt man auf diesem Gebiet nicht zum Ziel.

Meine Herren, der Abg. Richter ist ja überhaupt in diesen Fragen der konsequenteste Vertreter dieser Anschauung von dem ersten Tage ab, wo er als Abgeordneter hier erschienen ist, gewesen. Er steht auf dem Boden einer sehr geringen Einwirkung staatlicher Gewalt und Gesetz⸗ gebung auf die wirthschaftlichen Verhältnisse. Ich unterscheide mich allerdinzs von dieser Anschauung; ich will das näher hier nicht aus⸗ führen. Es giebt da allerdings Grenzen, und es giebt Gebiete, wo die absolut freie Bewegung das richtige sein mag. Wenn man das auch im allgemeinen anerkannt, so kann man es am wenigsten anerkennen bezüglich des Grund und Bodens. Meine Herren, studieren Sie die Geschichte der einzelnen Landestheile, der einzelnen Bezirke und der einzelnen Kreise, so können Sie noch an der heutigen Gestaltung der Bodenvertheilung und der Lage des Grundbesitzes den Grad der Ein⸗ wirkung, welche vor Hunderten von Jahren die Obrigkeit, die Fürsten und die Gesetzgebung auf die gesammten Verhältnisse ausgeübt haben, sehen. Man kann den Satz aufstellen, daß es Perioden gegeben hat, in denen in Deutschland die Erhaltung des bäuerlichen Besitzes, des mittleren Besitzes allein abhing von dem Einschreiten der Staats⸗ gewalt. Man kann selbst eine ganze Reihe von Bezirken nennen, wo die Regierungsgewalt den Interessen der großen Eigenthümer nicht entgegentrat, wo infolgedessen sogar die freie Theilbar⸗ keit und die übermäßige Theilung durchgedrungen ist. Im großen und ganzen bin ich der Ansicht, daß die freie Theilbarkeit und die gleiche Naturaltheilung in Deutschland eingeführt ist nicht aus deutschen Gesichtspunkten, sondern aus römischen Gesichtspunkten (sehr richtig! rechts), und ich bin sogar der Ansicht, daß die freie Theilbarkeit am Rhein, am Main von Düsseldorf bis Regensburg, wie sie sich zeigt südlich des römischen Pfahlgrabens, ein Produkt des römischen Richters ist, der 400 Jahre dort geherrscht hat. Wenn in Thüringen eine derartige Bodenzersplitterung auch hier und da besteht, so würde eine genaue Untersuchung ergeben, daß der Mangel der Zehnten⸗ belastung in Thüringen und die Einführung der veränderlichen Abgaben, des sogenannten Lehngeldes, das Interesse der Gutsherren an möglichst viel Umsatz von Grundbesitz, zu dieser freien Theilbahrkeit geführt hat. Einestheils wirken hier allerdings soziale und wirthschaftliche Ver⸗ hältnisse, Klima, Absatzverhältnisse, Bodenbeschaffenheit u. . w. andererseits aber auch in hohem Grade Gesetzgebung, Sitte und Ge⸗ wohnheit, und die meisten derartigen Gewohnheiten sind sogar aus der urspünglichen Bodenvertheilung hervorgegangen; und es wird auch in Zukunft meines Erachtens die Hauptaufgabe der Gesetzgebung sein, solche Sitten und Gewohnheiten vor dem allmählichen Ab⸗ schleifen zu sichern und nicht willkürlich in historisch gewordene Ver⸗ hältnisse einzugreifen. Ich glaube, keiner von den Herren im Zentrum wird beispielsweise daran denken, eine Agrarverfassung, wie sie sich für gewisse Theile des Ostens und auch des Westens eignet, durch⸗ führen zu wollen in mechanischer Weise am Rhein. Das sind natür⸗ lich ganz unmögliche Dinge.

Meine Herren, der Herr Abg. Richter hat dann gemeint, ich hätte bei der Statistik den Gebäudewerth und die Verschuldung, die auf den Gebäuden haftet, ganz aus dem Spiel gelassen. Gewiß, meine Herren, ich habe das aus dem Spiel gelassen. Aber wenn die Statistik sich überhaupt nur auf ländliche Verhältnisse bezieht, so werden doch auch solche Zustände vorausgesetzt und namentlich bei denjenigen Steuerpflichtigen, die mehr als 3000 Einkommen haben, wo das Gebäude weiter nichts ist als ein Annex des Besitzes, eine Pertinenz desselben, kein selbständiges Vermögensobjekt, sondern viel⸗ mehr für den Grundbesitzer noch obendrein eine Last ist. (Sehr richtig! rechts.) Bei den städtischen Verhältnissen ist das ganz anders als bei ländlichen Betrieben, besonders denjenigen, welche mehr als 3000 Einkommen ergeben. Ich sagte, vielleicht habe ich mich nicht ganz korrekt ausgedrückt —: am Rhein, in den Ländern der freien Theilbarkeit, ist die Personal⸗ verschuldung verhältnißmäßig stärker. Die Behauptung kann ich augenblicklich nicht statistisch beweisen, ich muß mich in dieser Be⸗ ziehung auf die Sachkundigen, die die dortigen Verhältnisse genau kennen, stützen; beobachtet habe ich ja allerdings von Frankfurt aus die Verhältnisse in Nassau, und da habe ich diese Ueberzeugung ge⸗ wonnen. Wenn Sie erwägen, daß in der Rheinprovinz von 1 337 152 ha circa 1 140 000 ha Besitzungen darstellen, welche unter einem Rein⸗ ertrag unter 500 Thlr. sind, so würde hiernach kaum des ganzen Areals übrig bleiben für solche Steuerpflichtige, welche 3000 und mehr Einkommen haben. Aus diesen Zahlen kann ich herleiten, wie enorm die Personalverschuldung gerade bei dem kleinen Besitzer steht. Ich würde sehr erfreut sein, wenn wir Landwirthschaftskammern am Rhein hätten, welche sich nicht wie die sich bisher fast ausschließlich in sehr verdienstvoller Weise, wie ich zugebe, mit den technischen Fortschritten der Landwirthschaft beschäftigenden Zentralvereine, vielmnehr mit dem Recht und den sozialen Verhältnissen der Bevölkerung eingehend, planmäßig und dauernd befaßten. (Sehr richtig!!) Dann würde das ist gerade die eigentliche Bedeutung der Landwirthschaftskammern dann würde man sich jetzt nicht herumzustreiten brauchen über die Richtigkeit oder Un⸗ richtigkeit der vorliegenden so wichtigen Frage. Wenn der Herr Abg. Richter wirklich Klarheit haben will über diese Verhältnisse, so muß er Organe schaffen, welche sich dauernd und eingehend und auch sachkundig mit der Entwickelung der ländlichen Verhältnisse beschäftigen. Jeder muß doch zugeben, daß die Entwicklung unserer Landwirthschaft nicht nur, sondern auch des Wohlergehens der Land⸗ wirthe, die Veränderung der Bodenbeschaffenheit und der Boden⸗ auftheilung, der Mangel an Betriebskapital und die Höhe der Ver⸗ schuldung u. s. w., welche schließlich zu einer mangelhaften Wirth⸗ schaft, schließlich zur Devastation führt und wird dadurch nicht der

ganze Bestand des Staates geschwächt und gefährdet? diese Fragen

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