1894 / 98 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 26 Apr 1894 18:00:01 GMT) scan diff

mannung des „Moltke“ in vier Booten veranstalteten Wett⸗ rudern zu. Nachmittags unternahmen Ihre g einen Ausflug auf der Wie „W. T. B.“ weiter meldet, gedenken Ihre Majestät morgen um 9 Uhr früh von

Mattuglie die Rückreise anzutreten.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Rechnungs⸗ wesen hielten heute eine Sitzung. .“ ““

Die Erlaß der zu dem Gesetz, betreffend die Abänderungen vom 14. April 1894 in Antrag gebracht:

1) Bei der Ausfuhr von Weizen, Roggen, Hafer, Hülsenfrüchten, Gerste, Raps und Rübsaat aus dem freien Verkehr des Zollinlands werden auf Antrag des Waarenführers Einfuhrscheine (Ziffer 5 und 8) ertheilt, wenn die ausgeführte Menge jeder einzelnen Waarengattung wenigstens 500 kg beträgt. 8

Die Ertheilung von Einfuhrscheinen an Inhaber von Mühlen oder Mälzereien erfolgt auf Antrag auch bei der Ausfuhr von Mühlen⸗ oder Mälzereifabrikaten nach Maßgabe der zu denselben verwendeten Rohstoffmenge, wenn die letztere mindestens 500 kg beträgt. Zum Zweck der Berechnung wird das Ausbeuteverhältniß für gebeuteltes Mehl aus Weizen auf 75 %,

für gebeuteltes Mehl aus Roggen auf 65 %, für Malz aus Gerste auf 75 %, für Malz aus Weizen auf 78 % angenommen. v

Wird Mehl aus anderen Getreidearten als Weizen oder Roggen oder wird Malz aus anderem Getreide als Gerste oder Weizen oder werden andere Mühlen⸗ ꝛc. Fabrikate als gebeuteltes Mehl beziehungs⸗ weise Malz aus einer der im Absatz 1 bezeichneten Getreidearten zur Ausfuhr mit dem Anspruch auf Ertheilung eines Einfuhrscheins an⸗ gemeldet, so erfolgt die Umrechnung auf Grund des in jedem einzelnen Falle von der Direktivbehörde festzusetzenden Ausbeuteverhältnisses.

Für Mühlen und Mälzereien, welche auf den Antrag ihrer In⸗ haber unter stehende steuerliche Kontrole gestellt sind, kann das effektipe Ausbeuteverhältniß in Rechnung gestellt werden.

Bei der Ausfuhr von Gemischen von Mühlenfabrikaten aus ver⸗ schiedenen Getreidearten findet eine Ertheilung von Einfuhrscheinen nicht statt.

Im Sinne dieser Bestimmungen steht die Aufnahme in eine öffentliche Niederlage oder in ein Privattransitlager unter amtlichem I der Ausfuhr gleich.

Eine Bestimmung darüber, ob und bis zu welcher Grenze eine Mindestqualität des vorgeführten Getreides und der vorgeführten Mühlen⸗ und Mälzereifabrikate zu fordern ist, bleibt bis auf weiteres der obersten Landes⸗Finanzbehörde überlassen.

2) Anmeldungen zur Ausfuhr mit dem Anspruch auf Ertheilung von Einfuhrscheinen sind zulässig:

a. bei den Hauptzollämtern und Nebenzollämtern I an der Grenze,

b. bei den Aemtern mit öffentlichen Niederlagen,

c. bei den von der obersten Landes⸗Finanzbehörde besonders er⸗ mächtigten Aemtern.

3) Ueber die Mengen, welche mit dem Anspruch auf Ertheilung eines Einfuhrscheines ausgeführt oder niedergelegt werden sollen, hat der Versender oder Niederleger der Amtsstelle (Ziffer 2) eine An⸗ meldung nach Muster a in zwei Exemplaren zu übergeben. Zugleich ist das Getreide ꝛc. zur Revision vorzuführen. In den Anmeldungen ist das Bruttogewicht der einzelnen Kolli und für den Fall, daß der Transport in unverpacktem Zustande erfolgt, das Nettogewicht der Menge zu deklarieren, bei Mühlenfabrikaten auch die handelsübliche Benennung des Fabrikats anzugeben. 1

Das Amt trägt die Anmeldungen, von welchen das eine Exemplar mit „Unikat“ und das zweite Exemplar mit „Duplikat“ zu bezeichnen ist, in ein nach Muster b zu führendes Abfertigungsregister ein und nimmt die Revision vor. 1 1 1

Mit Genehmigung des Amtsvorstandes kann die Revision ꝛc. außerhalb der Amtsstelle vorgenommen werden. Die hierdurch er⸗ wachsenden Kosten hat der Versender zu erstatten.

Ist das Amt, bei welchem die Anmeldung erfolgt, gleichzeitig das Aus⸗

gangs⸗ oder Niederlageamt, so bewirkt dasselbe zugleich die Ab⸗ fertigung zum Ausgang beziehungsweise zur Niederlage; anderenfalls übergiebt es nach stattgehabter Repision und geeigneten Falls nach Anlegung des amtlichen Verschlusses das Unikat der Anmeldung dem Versender behufs Vorführung der Waare bei dem Amt, über welches die Ausfuhr beziehungsweise bei welchem die Niederlegung erfolgt. Das letztere trägt die eingehende Anmeldung mit entsprechender Bezeichnung in das Empfangsregister über Getreide⸗ ausfuhr⸗Anmeldungen (Muster c) ein und nimmt die Ausgangsabfer⸗ tigung beziehungsweise die Abfertigung zur Niederlage vor. Sodann erfolgt in beiden Fällen die Revision nach den im Begleitscheinregu⸗ lativ gegebenen allgemeinen Bestimmungen. Die amtliche Feststellung des Nettogewichts kann unter Anwendung der zum Zolltarife vor⸗ eschriebenen Tarasätze durch Berechnung aus dem Bruttogewicht er⸗ olgen. Die mit Erledigungsbescheinigungen versehenen Unikate der Anmeldungen sind durch das Erledigungsamt dem Anmeldeamt zurück⸗ zusenden. Der Tag der Zurücksendung ist in dem Empfangsregister anzumerken.

Zu den Niederlageanmeldungen dienen Auszüge aus den An⸗ meldungen nach Muster a, für welche die Formulare zu den Auszügen aus den Zollbegleitscheinen unter entsprechender Aenderung des Vor⸗ drucks benutzt werden können.

4) Die unteren Amtsstellen haben halbmonatlich eine Nachweisung über die zu ertheilenden Einfuhrscheine nach Maßgabe des Musters d in zwei Exemplaren und unter Beifügung der Unikate der Ab⸗ fertigungspapiere dem vorgesetzten Hauptamt einzureichen. Eine gles e Nachweisung hat die Spezialabfertigungsstelle des Hauptamts zu ertigen.

Bei dem Hauptamt wird die festgestellte Summe jeder Nach⸗ weisung in eine für den Hauptamtsbezirk und den gleichen halb⸗ monatlichen Zeitraum nach dem Muster e aufzustellende Nachweisung übernommen.

Letztere Nachweisung, welcher je ein mit den Abfertigungspapieren belegtes Exemplar der Nachweisungen der unteren Amtsstellen beizu⸗ fügen ist, wird an die Direktivbehörde eingereicht.

5) Die Ertheilung der Einfuhrscheine erfolgt nach Muster f seitens der Direktivbehörde.

6) Bei der Direktivbehörde werden die eingegangenen Nach⸗ weisungen der Prüfung unterzogen. Ueber die Ausfertiguug und An⸗ rechnung der Einfuhrscheine ist für jedes Etatsjahr ein Register nach dem anliegenden Muster zu führen. Die fortlaufende Nummer des Registers, unter vestbsr die Ausfertigung des betreffenden Ein⸗ fuhrscheins eingetragen ist, wird auf dem Schein vermerkt. Außerdem ist diese Nummer und das Datum des Einfuhrscheins unter Bei⸗ drückung des Amtsstempels der Direktivbehörde auf der Titelseite des bezüglichen Abfertigungspapieres mit rother Schrift anzugeben.

Mit der Ausfertigung der Einfuhrscheine sind zwei einander über⸗ wachende Beamte zu beauftragen, welche zugleich für die richtige Aus⸗ füllung der Spalten 1 bis 11 des Ausfertigungsregisters einzustehen haben. Die Spalte 9 des Registers wird halbmonatlich aufgerechnet und die Gesammtsumme vierteljährlich für den abgelaufenen Theil des Etatsjahres festgestellt. Die Spalten 12 bis 14 dürfen nur von einem Beamten ausgefüllt werden, welcher bei der Ausfertigung der Ein⸗ fuhrscheine nicht mitgewirkt hat.

Bevor die Einfuhrscheine die Unterschrift oder das Faksimile des Vorstandes der Direktivbehörde erhalten, ist auf der Vorderseite, unten

gten Ausschüsse haben 9 nachstehenden wbbeeeheegen es Zolltarifgesetzes,

rechts, der Vermerk „Ausgefertigt“ von einem der bei der Ausfertigung betheiligten Beamten der Hirestivbehörde, welcher dadurch die Ver⸗ antwortung für die Richtigkeit der ausgefertigten Scheine übernimmt, zu unterschreiben.

7) Demnächst gelangen die Abfertigungspapiere mit den ausgefer⸗ tigten Einfuhrscheinen an das Hauptamt behufs der Zufertigung an die betreffenden Hebestellen. Letztere händigen die eingegangenen Scheine den Versendern gegen Bescheinigung aus und nehmen die zu⸗ rückempfangenen Abfertigungspapiere wieder zu den Registerbelägen.

8) Jeder Inhaber des Einfuhrscheins ist berechtigt, entweder innerhalb sechs Monate, vom Tage der Ausstellung an gerechnet, bei jeder zur Vornahme der betreffenden Eingangsabfertigung bengien Fa die gleiche Menge der in dem Einfuhrscheine bezeichneten

etreidegattung vom Kuslande ohne Zollentrichtung in das Zollgebiet einzuführen oder den Schein nach Ablauf einer Frist von vier Monaten, vom Tage der Ausstellung an ge⸗ rechnet, innerhalb eines darauffolgenden sechsmonatlichen Zeit⸗ raums bei jeder Zollstelle eines deutschen Bundesstaats auf Zollgefälle für Waaren der in der Anlage bezeichneten Art statt baarer F in Anrechnung zu bringen, sofern nicht die Anrechnungsfähigkeit dieser Art durch Bekanntmachung des Reichskanzlers zeitweilig für ausgeschlossen erklärt ist. 1““

1 sene baare Herauszahlung auf die Einfuhrscheine wird nicht geleistet.

Die Anrechnung hat der Inhaber des Scheins durch Ausfüllung und Vollziehung des auf dem letzteren befindlichen Vordrucks zu be⸗ scheinigen. Diese Bescheinigung dient als Kassenquittung. Unter der Bescheinigung wird von der Amtsstelle vermerkt, wo der angerechnete Betrag in Einnahme und Ausgabe gebucht worden ist.

Zollpflichtige, welche mehrere fällige Einfuhrscheine gleichzeitig in Anrechnung bringen wollen, haben diese Scheine der Amts⸗ stelle mittels Verzeichnisses vorzulegen. Das Muster zu dem letzteren wird von der Landesregierung vorgeschrieben. Es genügt alsdann eine Bescheinigung des Zollpflichtigen über den Gesammtbetrag der in Zahlung gegebenen Einfuhrscheine, welche auf der letzten Seite des Verzeichnasses auszustellen ist. Der Vordruck auf der Rück⸗ seite der einzelnen Einfuhrscheine bleibt in diesem Falle unausgefüllt.

Unmittelbar nach erfolgter Bescheinigung des Verzeichnisses durch den Zollpflichtigen sind die zu dem ersteren gehörenden Einfuhrscheine von den Kassenbeamten auf der Vorderseite mit schwarzer Tinte kreuzweise zu durchstreichen. Sodann erfolgt die Abgabe des Buchungs⸗ vermerks auf der letzten Seite des Verzeichnisses.

9) Spätestens bis zum achten Tage nach Ablauf jedes Rechnungs⸗ monats haben die Hauptämter über die bei ihnen selbst oder bei den Unterstellen ihres Bezirks in Anrechnung genommenen Einfuhrscheine eine nach dem Muster h aufgestellte Nachweisung an die vorgesetzte Direktivbehörde einzureichen. 3

Wenn die angenommenen Scheine von verschiedenen Direktiv⸗ behörden ausgefertigt sind, so ist für jede dieser Behörden eine be⸗ sondere Nachweisung aufzustellen. Die Nachweisung über die von der vorgesetzten Direktivbehörde ertheilten Scheine ist mit dem Buch⸗ staben A zu bezeichnen, die übrigen Nachweisungen erhalten die Buch⸗ staben B, C u. s. w. In jeder Nachweisung sind die angenommenen Scheine nach dem Etatsjahre der Ausfertigung und der Reihenfolge der Ausfertigungsnummern aufzuführen und zu summieren; demnächst werden die betreffenden Schlußsummen in der Nachweisung A zu⸗ sammengestellt und dort aufgerechnet. Die Uebereinstimmung der Nachweisung mit den Kassenbüchern des Hauptamts und mit der Reichssteuerübersicht ist von dem mit der Kassenaufsicht beauftragten Beamten zu bescheinigen.

10) Die Direktivbehörde hat die richtige Summierung der An⸗ rechnungsnachweisungen prüfen und auch davon Ueberzeugung nehmen zu lassen, daß die Schlußsumme der Nachweisung A mit der Reichs⸗ steuerübersicht des Hauptamts übereinstimmt. Nachdem die An⸗ rechnungsnachweisungen für den betreffenden Rechnungsmonat von sämmtlichen Hauptämtern eingegangen und geprüft sind, werden die Nachweisungen B, C u. s. w. nach den Direktiv⸗ behörden, von welchen die Einfuhrscheine ausgefertigt worden sind, geordnet und diesen behufs der Löschung der erledigten Einfuhrscheine in den Ausfertigungsregistern übersandt. Gleichzeitig werden die in der Nachweisung A verzeichneten Einfuhr⸗ scheine in dem eigenen Ausfertigungsregister der Direktirvbehörde elöscht.

9 11) Bezüglich derjenigen Bundesstaaten, in welchen die Ein⸗ richtung der Hauptämter nicht besteht, bleibt es den obersten Landes⸗ Finanzbehörden überlassen, die den vorstehenden Bestimmungen ent⸗ sprechenden Anordnungen auf Grund der vorhandenen Organisations⸗ verhältnisse zu treffen.

12) Die Vereinnahmung und Verausgabung des Betrags der von den Amtsstellen angenommenen Einfuhrscheine erfolgt in der⸗ selben Weise wie die Vereinnahmung und Verausgabung der Steuer⸗ vergütungsscheine und zwar auch dann, wenn die Scheine nicht auf zu entrichtende Zollgefälle in Anrechnung gebracht, sondern zur Einfuhr von Getreide ohne Zollentrichtung verwendet worden sind.

13) In den von den Direktivbehörden vom 1. Quartal des Etatsjahres 1894/95 ab an den Ausschuß des Bundesraths für Rech⸗ nungswesen einzusendenden Uebersichten der Einnahme an Zöllen sind in der Spalte 4 unter a die gezahlten Ausfuhrvergütungen (für Taback ꝛc.) und unter b die Beträge der in Anrechnung gekommenen Einfuhrscheine nachzuweisen. Außerdem ist in der Spalte 16 der Betrag der von der Direktivbehörde ausgestellten Einfuhrscheine in einer Summe anzugeben. 8

14) Dem Reichskanzler wird überlassen, die durch die Vorschriften zur Regelung der Abrechnungen ꝛc. vom 3. April 1878 angeordneten Formulare III bis VIII entsprechend abzuändern.

Die internationale Uebereinkunft, betreffend Maßregeln gegen die Cholera, nebst dem Protokoll über den Beitritt von Großbritannien und Irland zu derselben ist von Deutschland, Oesterreich⸗Ungarn, Belgien, Frankreich, Großbritannien und Irland, Italien, Luxemburg, Rußland und der Schweiz ratifiziert worden.

Ueber die Niederlegung der Ratifikations⸗Urkunden ist von den Vertretern der gedachten Staaten am 1. Februar 1894 ein Protokoll unterzeichnet worden, in welchem zugleich fest⸗ gestellt wird, daß die im Artikel IV der Uebereinkunft vor⸗ gesehene fünfjährige Gültigkeitsdauer mit dem Tage der Unter⸗ zeichnung des Protokolls beginnt. k

In der Ersten und Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird die vom Reichs⸗ Eisenbahnamt aufgestellte tabellarische Uebersicht der Be⸗ rebseegense deutscher Eisenhahnen für den Monat März d. J., auf welche am Dienstag an dieser Stelle auszüglich hingewiesen worden ist, veröffentlicht.

1

Der General⸗Inspekteur des Militär⸗Erziehungs⸗ und Bildungswesens, General der Infanterie von Keßler ist nach Hannover abgereist.

Der General⸗Lieutenant Stieler von Heydekamp, mmandant von Rastatt, ist hier eingetroffen.

heute vertagt.

Bayern. 1“

v1“ 1

Die Kammer der Abgeordneten hat gestern nach dreitägiger Debatte die Vorlage der Regierung über die Gehalts⸗ und Pensionsaufbesserung der nicht pragmatischen Beamten und Bediensteten aller Staatsressorts angenommen. Der vorläufige Mehrbedarf im Jahre beläuft sich dem Antrage des Ausschusses gemäß auf 1 700 000

Württemberg.

Der „St.⸗A. f. W.“ schreibt: Nachdem bei Ihrer Majestät der Königin am vergangenen Freitag noch eine kleine Eitergeschwulst am linken Bein eröffnet worden ist, geht die Heilung in gleichmäßig guter Weise vor sich. Die Schmerzen e aufgehört, der Schlaf hat sich wieder einge⸗ stellt, und das Allgemeinbefinden ist wesentlich besser geworden.

Bremen.

Der bisherige preußische Gesandte bei den Hansestädten, Freiherr von Thielmanntraf gestern Nachmittag in Bremen ein und überreichte bald nach seiner Ankunft dem Bürger⸗ meister Dr. Luermann sein Abberufungsschreiben. Später fand im Hause des letzteren zu Ehren des Gesandten ein Diner statt

Oesterreich⸗Ungarn.

Der Minister des Auswärtigen, Graf Kälnokgy hat sich, wie „W. T. B.“ meldet, gestern Nachmittag auf seine Be⸗ sitzungen in Mähren begeben.

Das österreichische Abgeordnetenhaus setzte gestern die Berathung des Budgets des Kultus und Unter⸗ richts fort. Der Titelk „Kultus“ wurde angenommen. Bei der Debatte betonte der Generalredner Abg. Sueß, in⸗ dem er von der Schwierigkeit der Behandlung religiöser Fragen sprach, daß jeder denkende Politiker die Ausbreitung wahrer Religiosität in allen Volksschichten wünschen müsse; die Parteien seien einig über die Ziele einer sittlich religiösen Erziehung, nur über die Mittel differierten die Anschauungen. Die Liberalen hielten am Volksschulgesetz fest, welches eine Reihe kultureller Errungenschaften zur Folge gehabt habe. Unter Bezugnahme auf die letzte Rede des Unterrichts⸗Ministers von Madeyski führte der Redner aus; je mehr der Minister dem idealen Gebiet Raum biete, desto leichter werde er seine er⸗ füllen. Der Redner besprach sodann die in letzter Zeit überhand⸗ nehmenden Verunglimpfungen jüdischer Mitbürger, die dem edelsten Kern der christlichen Religion widersprächen. Er halte es für seine Pflicht, auf diese bedauerliche Erscheinung aufmerksam zu machen. Bezug nehmend auf die neuliche Er⸗ klärung des Abg. Treuinfels, daß seine Partei durch den Bei⸗ tritt zur Koalition ihren Grundsätzen nicht untreu geworden sei, bemerkte der Redner, ebensowenig se von den Liberalen zu verlangen, daß sie ihre Grundsätze aufgäben, die den Maßstab für die Stellung des Staates in der zivilisierten Welt bildeten. Hierauf begann die Berathung des Titels „Hochschulen“.

Das ungarische Oberhaus hat gestern den Bericht des Minister⸗Präsidenten Dr. Wekerle über die Ver⸗ anstaltungen zur Millenniumsfeier entgegengenommen. Im Laufe der Debatte sprach der Bischof Steiner den Wunsch aus, daß die Schulen in den rein katholischen Gegenden als katholische Schulen bezeichnet würden. Der Kultus⸗Minister Graf Czaky entgegnete, daß dann die anderen Konfessionen ähnliche erheben könnten. Alle Konfessionen hätten die gleichen Rechte im Staat. Die Zuschrift des Minister⸗ Präsidenten bezüglich des Zivilehegesetzes wurde einem Ausschuß von drei Mitgliedern überwiesen. Die Debatte über das Gesetz wird am 7. Mai beginnen.

Das Unterhaus setzte die Generaldebatte über den EEET“ mit Rumänien fort. Im Verlauf der

ebatte wies der Handels⸗Minister von Lukäcs die An⸗ griffe der Opposition zurück und erklärte: in dem Moment, wo Rumänien den Zollkrieg aufgegeben habe, habe die Monarchie die Retorsionsmaßregeln aufheben und die Jahr⸗ hunderte alten Handelsbeziehungen mit Rumänien stabilisieren müssen, um der Industrie und dem Handel die Absatzgebiete, die Ungarn während des Zollkriegs zu Gunsten Englands, Frank⸗ reichs und Deutschlands verloren habe, zurückzugewinnen. Die Be⸗ hauptung, daß die landwirthschaftlichen Interessen in dem Vertrage geopfert worden seien, sei unrichtig, da Ungarn kein neues Zugeständniß gemacht habe. Die Interessen der Land⸗ wirthschaft auf dem veterinärpolizeilichen Gebiete seien gewahrt worden, ein Aufschwung des ungarischen Exports infolge des Vertrages sei zu erhoffen. Nachdem noch mehrere Redner den Vertrag bekämpft hatten und der Ackerbau⸗Minister Graf Bethlen statiftlfch den Aufschwung der ungarischen Land⸗ wirthschaft nachgewiesen hatte, wurde die weitere Debatte auf

Großbritannien und Irland.

Das Unterhaus nahm gestern, wie „W. T. B.“ be⸗ richtet, die zweite Lesung der Bill über die Einführung des Achtstundentags in Bergwerken mit 281 gegen 194 Stimmen an. Im Laufe der Debatte hatte der Staats⸗ sekretär des Innern Asquith erklärt, er und die große Mehrheit des Kabinets unterstützten die Vorlage.

Frankreich.

Der Anarchist Matha, ein Freund von Ortiz und Henri, ist dem „W. T. B.“ zufolge am Dienstag Abend in Paris verhaftet worden. ie vhhesehdet Nachforschungen be ergeben, daß sich Matha nach der Explosion im Café⸗

erminus nach London begeben hatte, von wo er kürzlich zurückgekehrt isst.

Der „Regierungsbote“ veröffentlicht die Ernennung des Gouverneurs von Nowgorod, Geheimen Raths Mossolow zum Direktor des Departements für die geistlichen Angelegen⸗ heiten der ausländischen Kanfe eocss Von diesem Departement ressortieren die Religionssachen der nicht orthodoxen Christen. Mossolow hat denselben Posten bereits vor mehreren

Jahren bekleidet. Spanien.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Madrid pfiff gestern in Gerona ein Trupp junger Leute die aus Rom zurückgekehrten Pilger aus; die Polizei zerstr die Manisestanten.

MNiiederlande. 8

Das Ergebniß der Wahlen zur Zweiten Kammer ist,

wie „W. T. B.“ meldet, nunmehr bis auf drei Wahlkreise, in denen das Resultat erst heute bekannt gegeben wird, fest⸗ gestellt. Danach sind 42 Anhänger und 55 Gegner der Tak'schen Wahlreform gewählt worden. In sieben Wahl⸗ kreisen sind Neuwahlen erforderlich, da fünf der Gewählten in mehreren Wahlkreisen zugleich Stimmenmehrheit erhielten.

Türkei.

Wie die „Agence balcanique“ aus Konstantinopel erfährt, hat der Sultan am Dienstag ein Irade unterzeichnet, durch das allen von dem bulgarischen Exarchen hinsichtlich der bulgarischen Schulen in Macedonien formulierten Wünschen entsprochen und dem bulgarischen Exarchat die Er⸗ nennung von zwei bulgarischen Bischöfen mit dem Sitz in Nevrekop und Seres zugestanden wird. Ferner hat der Sultan dem Exarchen ein Grundstück zum Bau eines bul⸗ garischen Seminars in Konstantinopel zum Geschenk emacht und ihn gleichzeitig ermächtigt, in Pera Grund⸗ esitz zu erwerben und sich dort zu installieren

Bulgarien. 8

Wie „W. T. B.“ aus Sofia berichtet, begab sich gestern Nachmittag eine nach Tausenden zählende Volksmenge vor das Gebäude des Stadtgemeindeamts, woselbst der Bürger⸗ meister den glücklichen Ausgang der macedonischen Schulangelegenheit mittheilte und vorschlug, dem Minister⸗Präsidenten Stambulow für seine Bemühungen in dieser Frage den Dank des bulgarischen Volks auszu⸗ sprechen und ihn zu bitten, den Ausdruck der Dankbarkeit dem Sultan zu unterbreiten. Der Vorschlag wurde mit Bei⸗ fall angenommen. Die Volksmenge zog hierauf vor das Haus des Minister⸗Präsidenten, der auf dem Balkon erschien. Ein Macedonier hielt eine Ansprache, worin er die hohe Be⸗ deutung des errungenen Erfolgs hervorhob und mit Hochrufen auf Stambulow, den Exarchen und den Sultan schloß. Stambulow antwortete, indem er der innigen Freundschaft zwischen Bulgarien und der Türkei sowie des Wohlwollens des Sultans für Bulgarien gedachte, dem alle Erfolge dieses Landes zuzuschreiben seien. Die Kundgebung trug einen durch⸗

us spontanen Charakter.

Amerika.

Die Kommission des Repräsentantenhauses für die Münzausprägung hat sich nach einer Meldung des „W. T. B.“ gestern gegen den von dem Deputirten Meyer am 18. d. M. angekündigten Gesetzentwurf über freie Silberprägung ausgesprochen.

Nach einer in Paris eingetroffenen Meldung aus Desterro wäre der Insurgentendampfer „Aquidaban“ wieder flott gemacht worden.

Wie die „Times“ aus Buenos Aires erfährt, sind dort Meldungen aus Chile eingetroffen, denen zufolge daselbst ein neues Kabinet gebildet worden ist, dessen Mitglieder zum theil aus der radikalen und zum theil aus der liberalen Partei genommen sind. Das Kabinet ist folgendermaßen zu⸗ sammengesetzt: Maciver Inneres, Valdez öffentliche Arbeiten, Prietto Finanzen, Sanchez LE“ Aus⸗ wärtige Angelegenheiten und Frederico Errazuriz Krieg.

Parlamentarische Nachrichten.

Die Schlußberichte über die gestrigen Sitzungen des Herrenhauses und des Hauses der Abgeordneten be⸗ finden sich in der Zweiten Beilage.

In der heutigen 12. Sitzung des Herrenhauses, welcher der Justiz⸗Minister Dr. von Schelling, der Finanz⸗ Minister Dr. Miquel und der Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen beiwohnten, wurde zunächst für die Allgemeine Rechnung pro 1890/91 die Entlastung ausgesprochen. Auf Grund der Uebersicht über die Staatsausgaben und⸗Einnahmen wurden die Etatsüberschreitungen und die außeretatsmäßigen Ausgaben vorläufig genehmigt. Für die Rechnungen der ““ pro 1892/93 ertheilte das Haus die

echarge.

Die Vorlage, betreffend die Sraung des Defizits von 1892/93 im Betrage von 25 Millionen durch eine Anleihe, wird ohne Debatte genehmigt.

Dem Gesetzentwurg, betreffkend die Gewährung eines Beitrags von 7 ½ Millionen Mark zu den Kosten des Elbe⸗Trave⸗Kanals, und dem Staats⸗ vertrag zwischen Preußen und Lübeck über denselben Gegenstand, beantragt die Finanzkommission durch ihren Be⸗ richterstatter, Rittergutsbesitzer von Graß⸗Klanin die ver⸗ fassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen.

In der Generaldiskussion führt

Graf von Waldersee aus, daß eine wesentliche Verschiedenheit der Interessen Preußens und Lübecks hinsichtlich der Anlage dieses Kanals nicht anzuerkennen sei. Preußens und Lübecks wirthschaftliche Interessen seien im Gegentheil aufs engste verknüpft. Auf dem Kanal werde die Sicherstellung und Förderung des Handels von Lübeck beruhen; andererseits werde nach Fertigstellung des Kanals duch nicht ein Zentner Getreide, auch nicht ein Festmeter Holz mehr nach Preußen importiert werden als heute. Neben seiner kommerziellen Bedeutung komme aber besonders

die strategische Bedeutung des Kanals in Betracht. Die Versorgung

jedes im Felde stehenden Heeres habe von rückwärts zu erfolgen; je mehr rückwärtige Verbindungen ein Heer besitze, desto besser werde es um die Versorgung des Heeres bestellt sein, und darauf komme bei der

Massenhaftigkeit der heutigen Heere und der Massenhaftigkeit des

Nachschubs in zukünftigen Kriegen alles an. Im großen Publikum rechne

man meistens mit einem östlichen oder westlichen Kriegsschauplatze.

Uebersehen werde, daß sich zu jedem derselben ein nördlicher geselle,

der durch unsere langgestreckte Küste dargestellt werde. Hier werde ein Kanal von der Elbe zur Trave von größtem Werthe sein. Hamburg werde, auch wenn es einen Theil des preußischen

Handels verlöre, Lübeck den Kanal gern gönnen. Preußen

sei zu groß, um Lübeck gegenüber Partikularismus zu treiben.

Lübeck wende 15 Millionen für den Kanal; das sei ein Zeichen

deutscher Unternehmungslust und deutscher Kraft, auf die jeder Deutsche stolz sein müsse und die auch jeder Preuße unterstützen sollte; es sei eine Erinnerung an die schönsten Zeiten hanseatischer Blüthe. Das

Haus möge den Beitrag zu dem Kanal bewilligenn.

Im weiteren Verlauf der Berathung, über die wir morgen

berichten werden, nahmen bis zum Schluß des Blattes noch das Wort Geheimer Kommerzien⸗Rath Theune und Graf

Mirbach für, Graf Hohenthal gegen die Vorlage.

Haus der Abgeordneten setzte in seiner ibung, welcher der Minister für Landwirth⸗ Forsten von Heyden beiwohnte, die

DWog heutigen 58. chaft, Domänen u

zweite Berathung des Gesetzentwurfs über die Land⸗ wirthschaftskammern fort, und zwar bei den Bestimmungen über das Wahlverfahren und das Wahlrecht Gh 6 bis 14) und den dazu gestellten Anträgen, wonach dieser Abschnitt des Gesetzentwurfs an die Kommission zurückverwiesen werden soll. 8 g— Freiherr von Erffa⸗Wernburg (konf.): Meine Freunde können keinen praktischen Grund erkennen, warum man diesen Anträgen folgen sollte, und wir werden deshalb dagegen stimmen. Gewiß ist das Wahlverfahren und das Wahlrecht der schwierigste Abschnitt dieses Gesetzes. Er hat aber die eingehendste Prüfung in der Kommission efunden, und ich wüßte nicht, was die Kommission noch daran ändern önnte. Die kommissarische Berathung würde nur einen Zeitverlust b zufrieden wird keiner mit dem geänderten Gesetz sein. Die Kommissionsfassung, wie sie liegt, ist das relativ Beste, was wir überhaupt erreichen können. Den Antrag Herold auf Einführung des Dreiklassensystems hat die Kommission bereits abgelehnt; ich sehe also nicht ein, wozu sich die Kommission noch einmal damit befassen soll. Der Antrag Zedlitz giebt der Kommission zwar keine Direktive, aber auch er ist überflüssig; denn wir haben in der Kom⸗ mission die differentielle Behandlung von Groß⸗ und Kleingrundbesitz in dieser Frage beseitigt und dem Kleinbesitz vollständig zu seinem Rechte verholfen. Dem Großgrundbesitz räumt die Regierungsvorlage viel größere Rechte ein als die Kommissionsvorlage. Eine Zurück⸗ verweisung an die Kommission würde das Gesetz aufs ge⸗ fährden; der tertius gaudens würde dann nur der Freisinn sein. Das möge das Zentrum wohl überlegen.

Abg. von Tzschoppe (frkons.) tritt für den Antrag Zedlitz ein, der lediglich bezwecke, Bestimmungen zu treffen, durch welche eine wüste Agitation bei den Wahlen vermieden werden solle. Redner hat zur Vereinfachung des Wahlverfahrens eine Reihe von Anträgen gestellt, welche er in der Kommission vertreten will und welche im wesentlichen hinausgehen auf eine indirekte Wahl mit ungleichem Stimmrecht und öffentlicher Stimmabgabe (Präsident von Köller macht diesen und die folgenden Redner darauf aufmerksam, daß es sich für jetzt nur um die Frage der Zurückverweisung an die Kommission handele, nicht um eine sachliche Diskussion). Er hoffe, daß seine Anträge in der Kommission angenommen werden.

Abg. Dr. Sattler (nl.) verwahrt seine Partei gegen den von dem Abg. Freiherrn von Erffa⸗Wernburg (kons.) erhobenen indirekten Vorwurf, als ob sie durch Unterstützung des Antrags auf nochmalige Komissionsberathung das Zustandekommen der Vorlage verschleppen oder gar verhindern wolle; im Gegentheil, eine aber⸗ malige Kommissionsprüfung gebe die einzige Mvöglichkeit, in dieser Session überhaupt etwas für alle Parteien, auch für das Zentrum Annehmbares zu stande zu bringen. Der Stein des Anstoßes sei eben das Wahlverfahren und das Wahlrecht. Nach der bisherigen Fassung sollen der Einfluß des Landraths und des Großgrundbesitzes über⸗ wiegen; es müsse aber doch jeder gleiches Wahlrecht haben. Seine Partei werde geschlossen für den Antrag Zedlitz stimmen.

Im weiteren Verlauf der Sitzung, über die ein ausführ⸗

licher Bericht morgen nachfolgt, wird der Antrag Zedlitz

auf Zurückverweisung gegen die Stimmen der Konservativen, Polen und weniger Zenirumsmitglieder angenommen. Damit ist der Antrag Herold erledigt. Ebenso wird § 15, welcher u. a. bestimmt, daß die Mitglieder der Landwirth⸗ schaftskammern auf sechs Jahre gewählt werden sollen, an die Kommission zurückverwiesen.

Ein Antrag, wonach auch die §S§ 21, 22 und 27a an die Kommission zurückgehen sollen, wird abgelehnt, ebenso ein Antrag des Abg. von Eynern (nl.), den Rest des Gesetzentwurfs von der Tagesordnung abzusetzen.

Bei Fortsetzung der Berathung werden die §§ 16 und 17 ohne Debatte angenommen.

Abg. Bartels beantragt, folgenden § 17a einzuschalten:

„Die Landwirthschaftskammern sind berechtigt, sich bis zu einem Zehntel ihrer Mitgliederzahl durch Zuwahl von Sachverständigen und um die Landwirthschaft verdienten Personen zu ergänzen. Den⸗ selben steht das Recht zu, an den Sitzungen mit berathender Stimme theilzunehmen.“

Dieser Antrag wird angenommen.

§ 18, welcher den Landwirthschaftskammern das Recht

giebt, Ausschüsse zu bilden und diese mit besonderen Aufgaben

zu betrauen, wird in der Fassung der Kommission angenommen, ebenso § 19. 8 (Schluß des Blattes.)

Die Wahlprüfungskommission des Hauses der Abgeordneten hat die Wahl des Abg. Rabe von Pappen⸗ heim⸗Liebenau kkons.) für den 2. Wahlbezirk Cassel für ungültig erklärt. Die Mandate der beiden Vertreter für den 3. Wahlbezirk Posen, der Abgg. Sasse (fr. kons.) und von Brandis (kons.) wurden für gültig befunden.

Kunst und Wissenschaft.

Am 20. April fand in Rom die übliche feierliche Schluß⸗ sitzung des Winter⸗Semesters des Kaiserlichen Archäologischen Instituts statt. Unter den Theilnehmern befand sich der Kaiserlich deutsche Botschafter von Bülow. Das Königlich italienische Unterrichts⸗Ministerium war durch Herrn Barnabei vertreten.

Der ve Erste Sekretar Herr Professor Petersen begrüßte beim Beginn der Sitzung den zum ersten Male an vicgger Feier theilnehmenden Kaiserlichen Botschafter. Sodann hielt Herr Professor Zangemeister aus Heidelberg einen Vortrag über den römischen Limes in Südwest⸗ deutschland, gab dessen Geschichte und die Geschichte seiner beschrieb seinen Verlauf und die Art seiner An⸗ lage, verweilend namentlich bei der erst kürzlich nachgewiesenen sogenannten Versteinung, der ersten Grenzmarkierung, wobei der Vortragende an das der Ueberlieferung nach verwandte Verfahren bei der Limitation der alten Roma quadrata er-⸗ innerte. u

Den zweiten Vortrag hielt Herr Professor Petersen über einen Rekonstruktionsversuch der Augusteischen Ara Pacis in Rom, mit Vorweis von Zeichnungen des Herrn Architekten Rauscher.

Einem Telegramm des „W. T. B.“ aus München vom gestrigen Tage zufolge sandte Seine Majestät der Kaiser an den Bürgermeister Borscht ein Telegramm, nach welchem die Galerie des Grafen Schack in München verbleiben soll. In dem Telegramm wird der freudigen Genugthuung Ausdruck gegeben, daß die Schack⸗Galerie in München bereits eine angemessene Heimstätte besitze, in welcher diese herrliche Kunstsammlung den deutschen Volks⸗ kreisen zugänglich gemacht werden könne. Bürgermeister Borscht überbrachte gestern Abend das Telegramm zuerst Seiner Königlichen HMbe dem Prinz⸗Regenten, welcher unter Bekundung des leb⸗ aftesten Interesses die Stadt München auf das freudigste beglück⸗ Magistrats⸗ und feierlicher gemeinsamer gemeinsame Deputation

Gemeinde⸗Kollegium hat Sitzung einstimmig nach Berlin zu

wünschte. Das nun heute in beschlossen, eine

senden, um Seiner Majestät dem Kaiser den Dank der Stadtgemeinde

auszi sprechen und die Mittheilung zu machen, daß in der Galerie Schack eine Marmortafel angebracht werden soll, auf welcher das Telegramm, inhaltlich dessen Seine Majestät der Kaiser die Samm⸗ lung der Stadt München beläßt, verewigt wird.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Cholera.

Wien, 25. April. Wie die „Wiener Abendpost“ meldet, sind gestern in der Gemeinde Zielona (Bezirk Hu 19 in einer Familie drei Cholerafälle, außerdem noch ein weiterer Fall vorgekommen. In Siekierczynce ist eine an Cholera erkrankte Person wieder⸗

1 3 kußland. In der Stadt Warschau wurden den „Ver⸗ öffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ zufolge vom 5. bis 15. April 6 Erkrankungen (4 Todesfälle) amtlich angezeigt, in den Gouvernements Plock vom 4. bis 10. April 19 (11), Mebem vom 6. bis 12. April 9 (3) und Kowno vom 8. bis 14. April 15 (9). Lissabon, 26. April. Gestern erkrankten dem „W. T. B.“ zufolge hier 78 Personen an Cholera; Todesfälle kamen nicht vo Nach einem Bericht des ärztlichen Delegirten Spaniens Montaldo handelt es sich, wie aus Madrid gemeldet wird, bei der in Lissabon ausgebrochenen Epidemie um asiatische Cholera. G Türkei. In Konstantinopel zählte man, wie in den „Ver öffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ berichtet wird, vom 22. bis 28. März 43 Erkrankungen und 27 Todesfälle. Im Vilajet Bagdad wurden vom 1. bis 14. November v. J. 548 Sterbefälle festgestellt. Ostindien. Kalkutta. Vom 11. bis 17. Mäz sind 80 Per⸗ sonen an Cholera gestorben. 8 8 Gelbfieber. Zufolge dem „Boletim quinzenal de estatistica demographo sanitaria da Cidade do Rio de Janeiro“ starben in der ersten Hälfte des Januar 91, in der zweiten Hälfte 280 Personen. Die Epidemie ist seitvem noch fortwährend gestiegen. Die Anzahl der 511„ Todesfälle hat wiederholt 100 erreicht und am 6. März 102 etragen.

Influenza veranlaßte vom 8. bis 14. April den standes⸗ amtlichen Ausweisen zufolge nur vereinzelte Sterbefälle, darunter 4 in Berlin. Vereinzelte Erkrankungen wurden aus Frank furt a. O., Nürnberg und Hamburg gemeshet⸗ Aus dem Auslande wurden für die bezügliche Berichtswoche mitgetheilt: aus Rom 4 Sterbefälle, Paris 8, London 9, New⸗York 5, aus Kopenhagen 53 Erkrankungen (neben vereinzelten Todesfällen), desgleichen einige aus Stockholm. Handel und Gewerbe.

Der von der Reichsbank zur öffentlichen Subscription aufgelegte Betrag von 160 Millionen der Zprozentigen Reichs⸗Anleihe ist etwa 21 fach gezeichnet worden. Von den Zeichnungen entfallen etwa 216 Millionen allein auf Berlin. Die übrigen Beträge vertheilen sich auf das ganze Reich. Erhebliche Zeichnungen fallen auf Frankfurt a. M., Köln, Aachen, darunter namhafte Beträge von Sparkassen und Ver⸗ sicherungsanstalten. Bei der Feshetgn werden die kleineren welche wahrscheinlich überwiegen, voll berücksichtigt werden. 1

JDer Zentralausschuß der Reichsbank hielt heute Vor⸗ mittag 10 Uhr seine Monats⸗Versammlung im Reichsbank gebäude. Nach Vortrag der neuen Wochenübersicht vom 23. d. M. durch ein Mitglied des Direktoriums bemerkte der Vorsitzende, Wirkliche Geheime Rath Dr. Koch, daß die seit der letzten Sitzung gegen den Quartalsschluß um 123 Millionen Mark gewachsene Anlage sich inzwischen stetig vermindert habe, aber noch immer 39 Millionen Mark mehr betrage als am 7. v. M. Das Metall habe seit diesem Tage ca. 28 Millionen ab⸗ sen sissen⸗ die fremden Gelder um 33 Millionen; statt der amaligen Ueberdeckung der Banknoten von 38 Millionen habe die Reichsbank jetzt eine Reserve steuerfreier Noten von 246 Millionen. Die Position der Bank sei also immerhin recht stark und ungefähr der des Vor⸗ jahres ähnlich, obwohl damals die fremden Gelder um 40, die Reserve um 37 Millionen Mark niedriger gewesen seien. Der Geldstand sei ungemein flüssig. Die fremden Wechselkurse seien seit d. M. etwas gestiegen. Eine Zinsfußänderung werde nicht beabsichtigt. Eine Debatte fand nicht statt. Nachdem noch einige Gattungen von Stadtschuld⸗ verschreibungen zur Beleihung im Lombardverkehr zugelassen worden waren, wurde die Sitzung geschlossen.

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Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 25. d. M. gestellt 10 159, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. „In Oberschlesien sind am 24. d. M. gestellt 3757, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. b Zwangs⸗Versteigerungen. Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin standen am 25. April die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Butt⸗ mannstraße 18, dem Landwirth F. A. Arendt gehörig; Fläche 9,09 a, Nutzungswerth 13 330 ℳ; für das Meistgebot von 167 500 wurde der Schlächtermeister Aug. Kohn, Kottbuser Damm 27, Ersteher. Gleimstraße 19, dem Zimmermeister Franz Com Fläche 7,31 a; für das Meistgebot von 154 000 wurde der Rentier Ernst Schirach, Friedrichstraße 20, Ersteher.

Die nächste Börsen versammlung zu Essen findet am 30. April im „Berliner Hof“ statt.

a. M., 25. April. (W. T. B.) In einer heute Abend abgehaltenen Berathung von Vertretern der Banquiers und Makler über die Vertheilung der Stempelsteuer⸗ lasten wurde dem Frankf. Journ.“ zufolge zunächst eine Verständigung über die Handhabung der Kassageschäfte erzielt. Hiernach wird den Maklern folgende Courtage bewilligt: Für Papiere, die bis 40 % notieren, ¼ vom Tausend, für Papiere bis 133 ½ ꝓ½, bis 200 6⁄10, bis 250 9⁄10, über 250 1 vom Tausend. Die Steuer für die Vermittelungsschlußnote übernimmt der Makler. Der Bfhchis berechnet seinen Kommittenten wie bisher die einfache Schluß⸗ notensteuer.

Wien, 26. April. (W. T. B.) Ausweis der Südbahn in der Woche vom 16. April bis 22. April 796 374 Fl., Minder⸗ einnahme 15 906 Fl. 8

London, 25. April. (W. T. B.) An der Küste 2 Weizen⸗ ladungen angeboten. 8 8

96 % Javazucker loko 15, träge, Rüben⸗Rohzucker loko 11 ¼, träge. Chile⸗Kupfer 40 /16, pr. 3 Monat 4011⁄6. 8

Rom, 26. April. (W. T. B.) Die „Riforma“ erklärt, sie sei in der Lage, das Gerücht entschieden bestreiten zu können, daß die Regierung die Absicht habe, ihren Vorschlag der Erhöhung der Renten⸗ Kuponsteuer auf 20 % aufzugeben und sie entsprechend dem Vorschlage der Feünestonenhh nur auf 14 % festzusetzen. Die „Riforma⸗ fügt hinzu, die Regierung habe in keiner Weise daran gedacht, ihre

ursprüngliche Absicht zu ändern. vI.. (W. T. B.) Java⸗Kaffee good

8 & ordinarvy .— Bankazinn 8

Konstantinopel, 25. April. (W. T. B.) Die Betriebs⸗ einnahmen der Anatolischen Eisenbahn betrugen im Februar 1894 195 005 Fr. oder 337,38 Fr. auf den Kilsmeter; die Be⸗ triebsausgaben stellten sich für Februar auf 155 942 Fr. oder 269,80 Fr. für den Kilometer. ür die Zeit vom 1. Januar bis