1894 / 98 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 26 Apr 1894 18:00:01 GMT) scan diff

legitimationsattestes an die bekannten legitimierten Erben ohne Rücksicht auf diejenigen, welche nicht melden, erfolgen bezw. der unter III. genannte ꝛc. Gottfried Pohlert für todt erklärt werden wird. Jeßnitz, den 23. April 1894. ö“ Herzoglich Anhaltisches Amtsgericht C] EvbET1.“ W“ 1 usgefertigt: Jeßnitz, 24. April 1894. (L. S.) Engelmann, Bur.⸗Assistent als Gerichtsschreiber.

[6556] 8

Das Königl. Amtsgericht Hengersberg hat mit es vom 20. April 1894 folgendes Aufgebot erlassen:

Ueber das Leben des Bäckers Ludwig Matschilles von Lalling, geb. am 30. Juli 1848, welcher vor mehr als 20 Jahren nach Amerika ausgewandert üs. sind seit dem Jahre 1880 keine Nachrichten mehr vorhanden.

Bezüglich seines Vermögens besteht diesgerichtlich Kuratel. Auf Antrag des Bruders, des Ludwig Matschilles, nämlich des Bäckers Anton Matschilles von Lalling als eines der nächsten gesetzlichen Erben desselben, ergeht sonach die öffentli e Aufforderung:

1) an den verschollenen Ludwig Matschilles, spätestens im Aufgebotstermin am Dienstag, den 5. Februar 1895, Vormittags 9 Uhr, dahier bei Gericht persönlich oder schriftlich sich anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt wird,

2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen,

3) an alle jene, welche über das Leben des Ver⸗ schollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber an das unterfertigte Gericht zu machen.

Hengersberg, den 23. April 1894. Gerichtsschreiberei des K. Hengersberg.

Kellner, K. Sekr.

[6548] Aufgebot.

Auf den Antrag des E“ Collatz zu Neustettin als gesetzlich bestellter Vormund wird der Louis Godin aus Hamburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, welcher mit dem im Jahre 1858 in Aachen ansäßig gewesenen Direktor Ludwig Godin identisch und im Juni 1860 nach Paris verzogen sein soll, hiermit aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine an hiesiger Gerichtsstelle am 20. Februnar 1895, Vormittags 10 Uhr schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt werden wire.

Neustettin, den 19. April 1894.

Königliches Amtsgericht. [6559 8 Aufgebot.

Auf Antrag des Vormundes des Kaufmanns Jo⸗ hannes Barbek und des Bruders, des Schlosser⸗ meisters Friedrich Martin Witt, beide zu Rendsburg, wird der am 16. Januar 1824 zu Rendsburg ge⸗ borene Kaufmann Johann Friedrich Jürgen Witt, welcher seit dem Jahre 1856 verschollen ist, sowie dessen unbekannte Erben hierdurch aufgefordert, sich spätestens in dem auf Freitag, den 21. Sep⸗ tember 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte, Zimmer Nr. 7, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls der ꝛc. Witt für todt erklärt und das Vermögen desselben dessen bekannten und legitimierten Erben ausgehändigt werden wird.

Rendsburg, den 18. April 1894.

Königliches Amtsgericht. Abth. I.

artig. Veröffentlicht: Sperling, Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.

16550) Aufgebot. Auf Antrag des Tischlermeisters Nicolaus Kühn zu Schleusingen als Abwesenheitsvormund wird der Schlosser oder Kutscher Christoph Friedrich Wilhelm Geiling aus Schleusingen, geboren daselbst am 12. September 1847, welcher sich in unbekannter Abwesenheit befindet, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine am 22. Februar 1895, Vor⸗ mittags 12 Uhr bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 6 zu melden, widrigenfalls seine Todes⸗ erklärung erfolgen wird. Schleusingen, den 7. April 1894. Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.

[6554] Aufgebot. Das Königl. Amtsgericht Schwandorf erläßt Auf⸗ ebot zum Zwecke der Todeserklärung des Georg Pollwein, ehelichen Sohnes der Halbbauerseheleute Peter und Marie Pollwein in Zielheim, geboren am 26. Juli 1804, auf Antrag seines Kurators Johann Kern, Bauers in Roding.

Gemäß Art. 110 d. b. A.⸗G. z. R.⸗Z.⸗P.⸗O. u. K.⸗O. ergeht die Aufforderung:

1) an den Verschollenen, Georg Pollwein, spätestens im Aufgebotstermine, für welchen die öffentliche Sitzung vom Donnerstag, den 24. Januar 1895, Vormittags 9 Uhr, hiergerichts bestimmt wird, persönlich oder schriftlich bei Gericht sich an⸗ zumelden, widrigenfalls er für todt erklärt würde,

2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗ gebotsverfahren wahrzunehmen,

3) an alle diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen. 8 8

Schwandorf, den 21. April 1894.

Königliches Amtsgericht. Hinterwimmer, O.⸗A.⸗R.

1 Zur Beglaubigung: Schwandorf, den 23. April 1894. Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts.

Der Königliche Sekretär: (L. S.) Kühn.

[6551] Bekanntmachung.

Etwaige Erbansprüche an den Rücklaß der am 14. Juli 1891 dahier verstorbenen Steinhauerswittwe Barbara Groll von Brückenau sind bei Meidung der Nichtberücksichtigung innerhalb sechs Wochen von 8— an bei dem diesseitigen Gerichte geltend zu machen.

Brückenan, den 21. April 1894. 1 Königliches Amtsgericht als Verlassenschaftsbehörde. Schwaab.

[6547] Oeffentliche Bekanntmachung. Die am 24. Dezember 1893 zu Berlin verstorbene

Frau Minna Jackisch, geb. Mühlhause, hat in dem mit ihrem Ehemanne, dem Speisewirth Ernst Jackisch, errichteten und am 2. März 1894 eröffneten!

wechselseitigen Testament ihren Vater, den Zimmer⸗ mann Karl Mühlhause zu Aschersleben, bedacht.

Berlin, den 21. April 1894.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 95. [6680] Im Namen des Königs! Verkündet am 29. März 1894. Aktuar Köhler, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag der Maurersehefrau Ida Auguste Hantusch, geb. Schwärzelt, in Rathmannsdorf, erkennt das Königl. Amtsgericht Schandau ec. ꝛc. auf Grund der Vorschriften in §§ 38, 42, 43 des Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §§ 825, 829 der Reichszivilprozeß⸗ ordnung und §§ 15 bis 17 des Sächs. Gesetzes vom 4. März 1879 für Recht:

Der bis zum 10. August 1873 in Rathmannsdorf wohnhaft gewesene Bäcker Carl August Schwärzelt wird hierdurch für todt erklärt, mit der Wirkung, daß als Todestag der 11. August 1893 zu gelten hat. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden der An⸗ tragstellerin auferlegt, unbeschadet ihres Anspruchs, sie aus dem Nachlasse des Carl August Schwärzelt erstattet zu verlangen.

Ihle. Veröffentlicht: Aktuar Köhler, Gerichtsschreiber.

[6683] Bekauntmachung. 9 In dem Abmwesenheitsverfahren gegen Theobald Kiefer, geboren am 12. November 1826 zu Wald⸗ mohr, Sohn der daselbst verlebten Eheleute Johann Adam Kiefer der Alte und Barbara, geb. Schreiner, hat das Königliche Landgericht, Zivilkammer, dahier, mit Entscheidung vom 30. März 1894 neben den mit Entse Rh vom 5. Mai 1893 Eingewiesenen weiter die nachbezeichneten Personen als 1) Jakob Kiefer, Ackerer in Waldmohr, und 2) Elisabetha Kiefer, Wittwe von Jakob Burkhart zu Altbreiten⸗ felderhof, Gemeinde Jägersburg, wohnhaft, unter der Auflage der Sicherheitsleistung in den provisorischen Besitz des Vermögens des Abwesenden eingewiesen. Zweibrücken, den 21. April 1894. 8 Der Königliche Erste Staatsanwalt. Tillmann. 8

.“

[6629] Bekaunntmachung.

Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nachlaßgläubiger und des am 27. April 1893 verstorbenen ittergutspächters Georg Johann Ernst Pagel, ist durch Ausschluß⸗ urtheil vom 6. April 1894 beendet.

Berlin, den 21. April 1894.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82

[6564] Oeffentliche Zustellung. chtsanwalt 91 dahier hat unterm 30. Januar, pr. 8. Februar 1894 namens des Fabrikwebers Johann Bath in Pfersee, Klägers, gegen dessen Ehe⸗ frau Sophie Bath, geborene Becker, aus Reichenbach, zuletzt in Mülhausen (Elsaß), nun unbekannten Aufenthalts, Beklagte, Klage wegen Ehescheidung zum Königl. Landgerichte Augsburg mit dem Antrage erhoben, es wolle erkannt werden:

1) Die Ehe des Johann und der Sophie Bath

wird aus alleinigem Verschulden der letzteren

dem Bande nach getrennt.

2) Sophie Bath hat die Prozeßkosten zu tragen.

Zur mündlichen Verhandlung dieser Klage ist Termin vor der I. Zivilkammer des Königl. Land⸗ gerichts Augsburg auf Montag, den 9. Juli 1894, Vormittags 8 ½ Uhr bestimmt. Zu diesem Termine wird die Beklagte Sophie Bath seitens des Klägers mit der Aufforderung geladen, einen bei dem Prozeß⸗ gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu ihrer Vertretung zu bestellen. Zum Zwecke der mit Beschluß des Königl. Landgerichts Augsburg I. Zivilkammer vom 17. März 1894 bewilligten öffentlichen Zustellung an die unbekannten Aufenthalts abwesende Beklagte Sophie Bath wird dieser Auszug aus der Klage hiermit bekannt gegeben.

Augsburg, den 23. April 1894. Gerichtsschreiberei des Königl. Landgerichts Augsburg. (L. S.) Chormann, Königl. Ober⸗Sekretä

[6569) SDeffentliche Zustellung. Der Klempner Theodor Carl Conrad Herpoldt hier, vertreten durch den Rechtsanwalt M. Fränkel hier, klagt gegen seine Ehefrau Hulda Emilie Her⸗ poldt, geb. Wollmann, zuletzt in Berlin, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Ehescheidung: die Ehe der

arteien zu trennen und die Beklagte für den allein chuldigen Theil zu erklären, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 21. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 26. September 1894, Vor⸗ mittags 10 Uhr, Jüdenstr. 59, zwei Treppen, Zimmer 119, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 23. April 1894. Buchwald, Gerichtsschreiber des Königlichen Land⸗

gerichts I. Zivilkammer 21.

[6568] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Kolbig, Anna, geb. Kaufmann, zu Bitterfeld, Burgstraße 30, vertreten durch den Rechtsanwalt Schütte zu Halle a. S., klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Hermann Kolbig, früher in Holzweißig, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen ö mit dem Antrage, das zwischen den Parteien bestehende Band der Che zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die IV. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Halle a. S. auf den 7. Juli 1894, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Halle a. S., den 21. April 1894

““ Kersten,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[6567]- Oeffentliche Zustellung. In Sachen des Forstamtsadjunkten Edmund Ducker, früher zu Hannover, jetzt in Berlin N., Invaliden⸗ straße 106 II., vertreten durch den Rechtsanwalt Katenhausen zu Hannover, gegen seine Ehefrau Laura Ducker, geborene Müller, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, steht zur Ableistung des für den

Kläger durch Urtheil vom 15. Januar 1894 nor⸗ mierten Eides und zur weiteren Verhandlung Termin an vor der Zivilkammer IV. des Königlichen Landgerichts zu Hannover am Montag den 25. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr. Der Kläger ladet die Beklagte zu diesem Termine mit der Aufforderung, einen bei dem edachtes Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. um Zwecke der öffentlichen Zustellung bekannt gemacht. Hannover, den 19. April 1894. Gerichtsschreiberei IV. des Königlichen Landgerichts.

[6622] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der Ehefrau Helene Frömke, geb. Asendorf in Hildesheim, Klägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt Borchers in Hildesheim, gegen ihren Ehemann, den Seiler Heinrich Ernst Frömke, unbekannten Aufenthalts, zuletzt in Hildesheim wohn⸗ haft, Beklagten, wegen Ehescheidung, ist zur münd⸗ lichen 1“ des Rechtsstreits, weil in dem zunächst dazu angestandenen Termine vom 19. d. M. die Einlassungsfrist nicht abgelaufen war, anderer Termin auf den 5. Juli 1894, Morgens 11 Uhr, vor der Zivilkammer I. des Königlichen Landgerichts He angesetzt, zu welchem Klägerin den Be⸗ lagten ladet mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dies be⸗ kannt gemacht.

Hildesheim, den 24. April 1894.

Der der Zivilkammer ddes Königlichen Landgerichts. Wagener.

[6621] Oeffentliche Zustellung.

In der Ehescheidungsprozeßsache der Ehefrau Elise Christine Auguste geb. Dibbern, in Kiel, vertreten durch den Rechtsanwalt Niese daselbst, gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Johannes Karl Christian Schnoor, früher in Neumünster, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, ist auf Antrag der Klägerin neuer Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 13. Juli 1894, Vormittags 10 ÜUhr, an⸗ beraumt worden. Klägerin ladet zu demselben den Beklagten vor die III. Zivilkammer des Königl. Land⸗ gerichts zu Kiel mit der wiederholten Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dies bekannt gemacht.

Kiel, den 23. April 1894.

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[6619] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der CEhefrau des Arbeiters Carl Friedrich Wilhelm Ische, Fulke Marie, geb. Eilts, zu Neubremen, Klägerin, wider ihren genannten Ehe⸗ mann, unbekannten Aufenthalts, Beflagten, wegen Ehescheidung, hat die Klägerin, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Carstens hierselbst, vorgestellt:

„Durch Urtheil des Großherzogl. Landgerichts hier⸗ selbst vom 22. Dezember 1893 sei Beklagter ver⸗ urtheilt, innerhalb einer Frist von 2 Monaten zu ihr behufs Fortsetzung des ehelichen Lebens zurück⸗ zukehren, unter der Verwarnung, daß, falls Beklagter diesem Urtheile nicht nachkomme, auf ihren weiteren Antrag die zwischen den Parteien bestehende Ehe für geschieden und der Beklagte für den schuldigen Theil erklärt werden werde. Dies Urtheil sei rechtskräftig und die zweimonatige Frist abgelaufen, der Beklagte sei bis jetzt aber nicht zu ihr zurückgekehrt und stelle sie daher den Antrag, die zwischen den Parteien be⸗ stehende Ehe für geschieden und den Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären, auch den Beklagten zur Tragung der Prozeßkosten zu verurtheilen. Zur mündlichen Verhandlung über diesen Antrag lade sie den Beklagten vor die Fiwiltammer III. des Groß⸗ herzogl. Landgerichts hieselbst zu dem von dem Herrn Vorsitzenden auf Freitag, den 6. Juli 1894, Morgens 10 Uhr, anberaumten Termine, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.“

Da der Aufenthalt des Beklagten nach wie vor unbekannt ist, so wird ihm diese Ladung hiemit öffent⸗ lich zugestellt.

Oldenburg, 1894 April 21. 1

Gerichtsschreiberei Großherzoglichen Landgerichts

[6620] Oeffentliche Zustellung. Die verehelichte Töpfer Lüder, Mathilde, geb. Gensmer, zu Prenzlau, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Lüder zu Prenzlau, klagt gegen den Töpfer Julius Lüder, zuletzt in Prenzlau, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Ehescheidung und Erklärung des Be⸗ klagten für den schuldigen Theil, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Prenzlau auf den 21. September 1894, Vormittags 8 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwall zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. R. 22/94. Walter,

als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [66231 DOeffentliche Zustellung. Die Käthnerfrau Bertha Noack, üeg. Krampitz, zu Bruchnowo, vertreten durch den Rechtsanwalt Aron⸗ sohn in Thorn, klagt gegen ihren Ehemann, den Käthner und Maurer Carl Noack, zuletzt in Bruch⸗ nowo, jetzt unbekannten Aufenthaltortes, auf Ehe⸗ scheidung wegen Ehrverletzung, Bedrohung und Miß⸗ handlung, mit dem Antrage, das zwischen Par⸗ teien bestehende Band der Ehe zu trennen, den Be⸗ klagten für den allein schuldigen Theil zu er⸗ klären und ihm die Kosten aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Thorn auf den 25. Juni 1894, Vormittags 8 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Thorn, den 21. April 1894.

““ Krause, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[6561] Oeffentliche Zustellung.

1) Die unverehelichte Arbeiterin Bertha Dreweke zu Berlin, Pallisadenstraße 98,

2) der minderjährige Ernst Paul Franz Dreweke, vertreten durch den Vormund Zigarrenhändler Paul Heinicke zu Berlin, Pallisadenstraße 10, wieder ver⸗

treten durch den Rechtsanwalt Boelling in Char lottenburg, Berlinerstraße 71, klagen gegen dn Hausdiener Gottfried Zimmermann, zuletzt Charlottenburg, Hardenbergstraße 32, wo nhaft gewesen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Alimente mit dem Antrage:

1) den Beklagten für den Vater des von der Klägerin zu 1 am 26. Dezember 1891 geborenen Kindes Namens Ernst Paul Franz zu erklaͤren,

2) den Beklagten zu verurtheilen, an Klägerin zu 1 an Tauf⸗ und Entbindungs⸗ und Sechswochen⸗ kosten 60 ℳ, für das vorgedachte Kind von dessen Geburt ab bis zum zurückgelegten 6. Lebensjahre 13,50 ℳ, vom 6. bis zum vollendeten 14. Lebens⸗ jahre aber 15 an monatlichen Alimenten, die rückständigen sofort und die laufenden in viertel⸗ jährlichen Raten vorauszuzahlen, und laden den Be⸗ klagten von neuem zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Charlottenburg auf den 26. Juni 1894, Vor⸗ mittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Charlottenburg, den 20. April 1894.

Droemer,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[6565] Oeffentliche Zustellung.

Die 3 minderjährigen Geschwister Minna, Anna, Clara Blättermann in Stockhausen, vertreten durch ihren Vormund, den Maurer Friedrich Koch daselbst, dieser im Prozeß vertreten durch den Rechtsanwalt Jänicke in Sondershausen, klagen gegen den Maurer bezw. Steinhauer Fritz Blättermann von Stock⸗ hausen, zuletzt in Erfurt wohnhaft, jetzt in unbe⸗ kannter Abwesenheit, wegen Alimentenforderung, mit dem Antrage:

I. Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, an den klagenden Vormund auf die Zeit nach Zustellung der Klage für jedes der von ihm bevormundeten Geschwister in vierteljährlichen Vorausbezahlungen zum Unterhalt jährlich 75 zu zahlen, und zwar für jedes einzelne Kind auf so lange, bis dasselbe im Stande sein wird, seinen Uuterhalt selbst zu verdienen, mindestens aber bis zum vollendeten 14. Lebensjahre desselben,

II. das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären,

und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Erfurt auf den 13. Juli 1894, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Erfurt, den 21. April 1894.

Stüber, Sekretär, Gerichtsschreiber

des Königlichen Landgerichts, Zivilkammer II.

[6615] Oeffentliche Zustellung.

Die unverehelichte Pauline Hönsch zu Breslau, Friedrich Wilhelmstraße Nr. 10, und deren Kind Frieda Hönsch, vertreten durch den gesetzlichen Vor⸗ mund, Arbeiter Herrmann Hönsch, beide vertreten durch den Rechtsanwalt Schindler zu Frankfurt a. O., klagen gegen den Schiffer Wilhelm Schöfisch zu Aurith, Regierungsbezirk Frankfurt a. O. VII. C. 156/94 jetzt unbekannten Aufenthalts wegen Ansprüche aus der außerehelichen mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen, der Klägerin 40 Tauf⸗, Entbindungs⸗ und Sechs⸗ wochenkosten, außerdem 180 an jährlichen Alimenten für das Kind bis zum zurückgelegten 14. Lebensjahre, zahlbar in vierteljährlichen Raten, braenumerando zu zahlen, und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Frankfurt a. O. auf den 3. Juli 1894, Vormittags 9 Uhr, Logen⸗ straße 6, Zimmer Nr. 10. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be gemacht.

Frankfurt a. O., den 7. April 1894.

Rasch, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abtheilung VII.

[6611] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen des Fischhändlers Heinrich Klock zu Oldenburg, als Vormund des minderjährigen Kindes der unverehelichten Handarbeiterin Käthi Stahl zu Oldenburg, Namens Heinrich Gustav, geboren den 23. Juli 1893, vertreten durch den Rechtsanwalt Ley zu Oeynhausen, gegen den Schlachtergesellen Ludwig Reese, früher beim Schlachtermeister Niehage zu Oeynhausen wohnhaft, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, wegen Anerkennung der Vaterschaft und Alimen⸗ tation ist neuer Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor dem Königlichen Amtsgericht zu Oeynhausen auf den 7. Juli 1894, Vor⸗ mittags 9 Uhr, anberaumt. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Terminsbestimmung bekannt gemacht.

Selhausen,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[6566] Oeffentliche Zustellung.

Die Handlung, in Firma Gebrüder Schlimm, Bankgeschäft zu Königsberg i. Pr., vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. jur. Halpert zu Berlin, Prenzlauerstr. 27, klagt im Wechselprozesse gegen l) den Herrn Otto Baron Blome, zuletzt zu Berlin wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts; 2) den Herrn Albrecht Freiherrn von Marenholtz; 3) den Herrn A. Hermenau aus dem Wechsel vom 6. November 1893, zahlbar am 12. Februar 1894 über 6000 und dem Proteste vom 13. Februar 1894 mit dem Antrage auf solidarische Verurtheilung der Beklagten zur Zahlung von 6000 nebst 6 pCt. Zinsen seit dem 13. Februar 1894 und 52,20 Wechselunkosten, und ladet den Beklagten zu 1) zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 12. Kammer für Handelssachen des König⸗ lichen Landgerichts I. zu Berlin, Jüdenstraße 58 II Treppen, Zimmer 126 auf den 6. Juni 1894 Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klgge bekannt gemacht. Die Einlassungsfrist für den Beklagten zu 1) wird auf eine Woche festgesetzt.

Berlin, den 23. April 1894.

Ebeling, Gerichtsschreiber des Königlichen Landger

Kläger gehörig, 1 Pferdestall und 1 Remise,

Anzeiger und Königlich Preußischen Staats

Berlin, Donnerstag, den 26. April

1894.

Untersuchungs⸗Sachen.

Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. .Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften.

8. Niederlassung ꝛc. von 9. Bank⸗Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

echtsanwälten.

2) Aufgebote, Zustellungen u und dergl. [6708] Oeffentliche Zustellung.

Der Hauseigenthümer Wilhelm Metten zu Friedrichs⸗ . 8 g 82 berg bei Berlin, Blumenthalstraße 27, vertreten durch

Rechtsanwalt Adolf Heymann zu Berlin, Andreas⸗

straße 28 II., klagt gegen

1) die Frau M. Rother,

2) deren Ehemann, Tischlermeister Franz Rother, beide früher zu Friedrichsberg bei Berlin, Blumenthal⸗ straße 27, jetzt unbekannten Aufenthalts,

aus dem schriftlichen Miethsvertrage vom 9. Januar 1893 und aus einem mündlichen Miethsvertrage wegen rückständiger Miethe bezüglich folgender Räumlichkeiten:

1) einer in dem Hause des Klägers Blumenthal⸗ straße 27 belegenen und demselben gehörigen Woh⸗ nung, bestehend aus: 2 Stuben part. und I. Treppe 3 Küchen, Küche und Keller im Vorderhaus (Keller) Spahnkeller, Polierraum Hof III. Treppen, 2 Werk⸗ stätten part. und I. Treppe, 1 Maschinenraum, 1 Bretterschuppen, 1 Pferdestall,

2) im Hause Blumenthalstraße 20, gleichfalls dem

3) im Hause Blumenthalstraße 27 eine dem Kläger gehörige Wohnung, bestehend aus Stube und Küche,

von welchen Räumlichkeiten jetzt nur noch der Maschinenraum unvermiethet ist,

mit dem Antrage: die Beklagten solidarisch zu ver⸗ urtheilen,

1) darin zu willigen, daß von dem aus der Ver⸗ steigerung der Pfandstücke in Sachen Rother und Genossen c./a. Rother (D. R. A. Nr. 3865. 93/4) erzielten und auf Grund des Beschlusses des König⸗ lichen Amtsgerichts II. Berlin vom 10. Februar 1894 in Sachen Metten c./a. Köhler, Rother und Ge⸗ nossen 16 M. 247. 94. unterm 17. Februar cr. durch den Gerichtsvollzieher Moebius hier bei der König⸗ lichen vereinigten Konsistorial⸗, Militär⸗ und Bau⸗ kasse hier zum Kassenzeichen 10374. II. R. 1124. 93/94 hinterlegten 1774,86 außer den bereits in den Akten des Königlichen Amtsgericht II. Berlin in Sachen gleichen Rubri X. C. 611. 94 ein⸗ geklagten 300 ℳ, ein weiterer Betrag in Höhe der bis zum April 1894 inkl. fälligen Miethsforderung von 232 ℳ, sowie in Höhe der seit dem 1. Mai 1894 weiter fällig werdenden Monatsmiethe mit je 24 ℳ, soweit diese Monatsraten mit den gedachten 232 den Gesammtbetrag von 300 erreichen, nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Februar 1894 an den Kläger aus⸗ gezahlt werde,

2) die Kosten des Rechtsstreits zu tragen,

3) das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären

und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht II. zu Berlin, Hallesches Ufer 29/31, auf den 16. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr, Zimmer 10. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 19. April 1894.

(L. S.) v. Gülich, Gerichtsschreiber ddes Königlichen Amtsgerichts II. Abth. 10.

Oeffentliche Zustellung.

Der Friedrich Weißbach, Rentner und Bürger⸗ meister zu Diemeringen, vertreten durch Geschäfts⸗ mann Schneider, hier, klagt gegen den Christian Huber, Steinhauer, früher in Berg, z. Z. Stall⸗ knecht zu Paris, rue sacretan Nr. 30, wegen Forde⸗ rung für käuflich geliefertes Mehl mit dem Ankrage auf kostenfällige Verurtheilung zu dem Restbetrage von 66,75 nebst Zinsen, sowie vorläufige Voll⸗ streckbarkeitserklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Drulingen auf den 22. Mai 1894, Vormittags 9 Uhr.

α*.I

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

[6563]

Auszug der Klage bekannt gemacht.

Drulingen, den 23. April 1894. Wrobel, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

[6562] Oeffentliche Zustellung.

Der Nicolaus Weber, Ackerer zu Berg, klagt gegen den Christian Huber, Steinhauer, früher zu Berg, zur Zeit Stallknecht zu Paris, rue sacretan Nr. 30, wegen Forderung für geleisteten Führlohn mit dem Antrage, den Beklagten kostenfällig zu verurtheilen, an Kläger die Summe von 89 nebst 5 % Zinsen vom Zustellungstage gegenwärtiger Klage an zu bezahlen und das ergehende ÜUrtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Drulingen auf den 22. Mai 1894, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Drulingen, den 22. April 1894.

Wrobel,

Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts. [6612] Oeffentliche Ladung.

In der Prozeßsache der Firma Schaub & Comp. in Hamburg, vertreten durch Rechtsanwalt Gegenbaur in Fulda, Klägerin, gegen den Metzger Albert Schwarz aus Fulda, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Forderung, ist Verhandlungstermin auf den 27. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr, anberaumt, wozu Beklagter geladen wird.

Fulda, am 20. April 1894.

Königliches Amtsgericht. Abth. III. Veröffentlicht: Der Gerichtsschreiber.

[6613] Oeffentliche Zustellung.

In der Prozeßsache der Firma Schaub & Comp. in Hamburg, vertreten durch Rechtsanwalt Gegenbaur in Fulda, gegen den Metzger Albert Schwarz aus Fulda, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Forderung ist Verhandlungstermin auf den 27. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr, an⸗ beraumt, wozu Beklagter geladen wird.

Fulda, am 20. April 1894.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung III. Veröffentlicht: Der Gerichtsschreiber.

Landgericht Hamburg.

Oeffentliche Zustellung. 3 Die Firma Gebrüder Loeb zu Friedberg (Hessen), vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Boeckelmann, klagt gegen den Kaufmann John Israel, früher hiesfelbs gr. Johannisstraße 7 und Gerhofstraße 32 wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, im Wechsel⸗ prozeß aus dem Wechsel vom 21. Januar 1892, fällig gewesen am 21. April 1892, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 970 nebst 6 % Zinsen seit dem 22. April 1892 und 13 Wechselunkosten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Kammer III. für Handelssachen des Landgerichts zu Hamburg (Rathhaus) auf den 18. Juni 1894, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hamburg, den 23. April 1894. J. Petersen, Gerichtsschreiber des Landgerichts. Kammer III. für Handelssachen.

[6616] Oeffentliche Zustellung.

Der Steinsetzmeister Friedrich Walther zu Leipzig⸗ Reudnitz, vertreten durch die Rechtsanwälte Zink⸗ eisen und Justiz⸗Rath Weber in Leipzig, klagt gegen den Architekt Josef Meurer, früher zu Leipzig, dann in Berlin, jetzt nnbekannten Aufenthalts, aus

1) den beiden Wechseln vom 5. Januar 1894 über je 1000 ℳ, fällig gewesen am 5. April 1894,

2) den beiden Wechselprotesten vom 5. April 1894, mit dem Antrage auf kostenpflichtige vorläufig voll⸗ streckbare Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 2000 nebst Zinsen davon zu 6 % jährlich seit dem 5. April 1894, 18 20 Protestkosten, sowie 6 66 ½ % eigener Provision, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die zweite Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf den 7. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Leipzig, den 24. April 1894.

Aktuar Thronicker, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[6614] Oeffentliche Zustellung.

Der Salomon Salomon, Handelsmann, zu Wald⸗ wiese wohnhaft, vertreten durch den zu Sierck wohnenden Geschäftsmann Adrian Hamentien, als Prozeßbepollmächtigten, klagt gegen die Eheleute

ohne Gewerbe, beide früher zu Halsdorf wohnhaft, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Forderung von 179 40 aus baarem Darlehn vom 5. Februar 1875, mit dem Antrage auf kostenfällige Verurtheilung der Beklagten als Gesammtschuldner durch vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klärendes Urtheil zur Zahlung von 179 40 nebst Zinsen davon zu 5 % jährlich vom Tage der Klagzustellung an, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Sierck (Gerichtssitzungs⸗ saal) auf den 11. Juli 1894, Vormittags 9 Uhr. Die Einlassungs⸗ und Ladungsfrist ist auf 4 Wochen bestimmt. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Tappermann, Referendar,

als Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

[6579]

Die durch Rechtsanwalt Krüsemann I. vertretene Ehefrau des Spezereihändlers Richard Lehmann zu Barmen hat gegen ihren Ehemann beim Königl. Landgericht zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage auf Gütertrennung.

Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 12. Juni 1894, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der II. Zivilkammer des Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.

Weber, Aktuar,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

6580] Die durch Rechtsanwalt Dörpinghaus vertretene Maria Therese Diederichs zu Remscheid, Ehefrau des Fabrikanten Ernst Tillmanns daselbst hat gegen den letzteren beim Königl. Landgericht zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage auf Gütertrennung. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 12. Juni 1894, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der II. Zivilkammer des Königl. Land⸗ gerichts zu Elberfeld anberaumt. Weber, Aktuar, 1

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [6572] 1“

Die durch Rechtsanwalt Contze vertretene Rosalie Pauls zu Neuenhoff Gde. Höhscheid, Ehefrau des

Fabrikanten Carl Lebrecht Weck aselbst, t gege

Nicolas Lejeune, Tagner, und Barbara, geb. Brisse,⸗

den letzteren beim Königl. Landgericht zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage auf Gütertrennung. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 18. Juni 1894, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der III. Zivilkammer des Königl. Landgerichts zu Elberfeld anberaumt. Straubel, Aktuar,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[6577] 1“

Die Ehefrau des Kaufmanns Conrad Ferdinand Kleinschmidt, Hedwig, geborene Engelsing zu Köln, Agrippastraße, Prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt Dr. Sauer II. in Köln, klagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Termin zur Verhandlung ist bestimmt auf den 18. Juni 1894, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Landgerichte zu Köln, II. Zivilkammer.

Köln, den 23. April 1894.

Der Gerichtsschreiber: Küppers.

[6575]

Die Ehefrau des Betriebs⸗Sekretärs Heinrich Roßenbeck Wilhelmine, geborene Dziobeck, zu Köln, Elsaßstraße Nr. 1, Prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt Dr. Adler in Köln klagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Termin zur Verhandlung ist bestimmt auf den 11. Juni 1894, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Landgerichte zu Köln II. Zivil⸗ kammer.

Köln, den 23. April 1894.

Der Gerichtsschreiber: Küppers 1““

Die Ehefrau des Kaufmanns August Julius Re⸗ hahn, Katharina, geborene Erpenbach zu Köln, Hohe⸗ straße Nr. 20/22, Prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt Belles in Köln, klagt gegen ihren Ehemann auf Güter⸗ trennung. Termin zur Verhandlung ist bestimmt auf den 18. Juni 1894, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Landgericht zu Köln II. Zivil⸗ kammer.

Köln, den 23. April 1894. 8

Der Gerichtsschreiber: Küppers.

[6617] Oeffentliche Zustellung.

Nr. 3552. In Sachen der Ehefrau des Landwirths Dominikus Langenbacher, Maria geb. Schwörer, von Ueberauchen Kl., vertreten durch Rechtsanwalt Heilmann in Villingen, gegen ihren genannten Ehe⸗ mann von da, z. Z. an unbekannten Orten abwesend, Beklagten, Vermögensabsonderung betr.

I. Termin zur Fortsetzung der mündlichen Ver⸗ handlung wird auf W“ den 21. Juni 1894, Vormittags 9 Uhr, bestimmt.

II. Auf das klägerische Gesuch vom 12. d. M. wird die öffentliche Zustellung der Ladung an den Beklagten bewilligt.

Konstanz, den 20. April 1894.

Großherzogl. Landgericht. Zivilkammer II. (gez.) von Buß. Singer. Zur Beglaubigung:

Der Gerichtsschreiber Großherzogl. Landgerichts:

8 8 [6609] Bekanntmachung.

Nachstehende im Regierungsbezirk Cassel und im Regierungsbezirk Wiesbaden des Königreichs Preußen anhängige Auseinandersetzungssachen werden unter Bezugnahme auf § 12 des Ausführungsgesetzes zur Gemeinheitstheilungsordnung vom 7. Juni 1821, §§ 25 27 der Verordnung vom 30. Juni 1834,

109 des Ablösungsgesetzes vom 2. März 1850, Artikel 15 des Ergänzungsgesetzes zur Gemeinheits⸗ theilungsordnung von demselben Tage, § 29 der Verordnung vom 13. Mai 1867. § 29 des Ge. vom 23. Juli 1876, § 1 Abs. 3 und § 28 des Ge⸗ setzes vom 18. Februar 1880, § 26 des Ablösungs⸗ gesetzes vom 5. April 1869, § 19 des Gesetzes vom 15. Februar 1872, auf die §§ 186, 187, 189 der Reichs⸗Zivilprozeßordnung hierdurch öffentlich bekannt gemacht. Es wird allen unbekannten Theil⸗ nehmern, Hypothekargläubigern oder Realprätendenten, welche ein Interesse bei denselben zu haben ver⸗ meinen, überlassen, innerhalb 6 Wochen vom Tage der erfolgten Veröffentlichung dieser Be⸗ kanntmachung an bei dem Kommissar oder bei der unterzeichneten Behörde, spätestens aber bei der letzteren in deren Geschäftslokal zu Cassel, Fünf⸗ fensterstraße 5, in dem auf Mittwoch, den 20. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr, vor dem Ober⸗Regicrungs⸗Rath Pinder anberaumten Termine sich zu melden.

Kommissar: Regierungs⸗Rath Winter zu Marburg.

1) Ablösung der den Nutzungs⸗ und Pferch⸗Be⸗ rechtigten in Erfurtshausen, Kreises Kirchhain, ob⸗ liegenden Verpflichtung zur Vorhaltung des Zucht⸗ bullen für die Gemeinde Erfurtshausen. Kommissar: Oekonomie⸗Kommissar Dr. Strecker zu

Witzenhausen.

2) Hutebefreiung und wirthschaftliche Zusammen⸗ legung der Gemarkung Velmeden, Kreises Witzen⸗ hausen.

Kommissar: Regierungs⸗Rath Hochbaum zu Cassel.

3) Ablösung des der Residenzstadt Cassel auf der in Casseler Gemarkung liegenden Parzelle Karten⸗ blatt H H Nr. 113 mit der Gemeinde Wehlheiden und auf der ebendaselbst liegenden Parzelle Karten⸗

2 1 2 blatt IJ Nr. S- mit der Gemeinde Niederzwehren

emeinschaftlich zustehenden Huterechtes. 8 4) Ablösung des der Residenzstadt Cassel und der Gemeinde Niederzwehren auf den Parzellen Karten⸗ Nr. 9 bis 14 der Cassel ge⸗ t 58

Kommissar: Regierungs⸗Assessor Haack zu Schmalkalden 5

5) Ablösung der von den Hausbesitzern zu Heringen mit Hof Füllerode, Leimbach, Bengendorf, Lengers, Wölfershausen und Harnrode, Kreises Hersfeld, an die Pfarrei und die 1. Schul⸗ und Küsterstelle zu Heringen zu entrichtenden Naturalabgaben an Eiern, Brot und Korn. 8

Kommissar: 1“ Kommissar Klostermann zu

reysa.

6) Regulierung bezw. Ablösung der den Gemeinde⸗ nutzungsberechtigten zu Appenhain, Kreises Ziegen⸗ hain, auf verschiedenen, dieser Gemeinde gehörigen Grundstücken zustehenden Nutzungsrechte.

Kommissar: Gerichts⸗Assessor Günther zu Frankenberg.

7) Hutebefreiung der Grundstücke H13, H 14, J25, J 28 und K 35 der Gemarkung Dodenhausen, Kreises Frankeuberg.

8) Umwandlung des zu Gunsten der Kirche zu Steinperf an Grundstücken der Gemarkung Steinperf (Nicolaigut), Kreises Biedenkopf, bestehenden Lehns⸗ verhältnisses in Eigenthum und Ablösung der daraus herrührenden Leistungen. b 1

9) Umwandlung des zu Gunsten der Kirche zu Wallau an dem Grundstück Flur III. Nr. 385 Ge⸗ markung Wallau, Kreises Biedenkopf, bestehenden Lehnsverhältnisses in Eigenthum und Ablösung der daraus herrührenden Leistungen. b

10) Umwandlung des zu Gunsten des Freiherrn Albert von Breidenbach zu Breidenstein an Grund⸗ stücken der Gemarkung Hof Roßbach, Kreises Bieden⸗ kopf, bestehenden Lehnsverhältnisses in Eigenthum und Ablösung der daraus herrührenden Leistungen.

Cassel, den 16. April 1894.

Königliche General⸗Kommission. Kette.

3) Unfall⸗und Invaliditäts⸗ꝛc. Peritl Keine.

4) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc

Bekanntmachung. 8 1““ Homnen Z. 8

Die im Kreise Wanzleben, dicht bei dem Dorfe Wolmirsleben, circa 20 km von der Kreisstadt Wanz⸗ leben, circa 4 km von der Stadt Egeln und circa 28 km von der Stadt Magdeburg entfernt belegene Königliche Domäne Altona, enthaltend ein Gesammt⸗ areal von 456,8845 ha, worunter 398,6245 ha Acker und 40,7160 ha Wiesen, soll mit Wohn⸗ und Wirth⸗ schaftsgebäuden von Johannis 1895 ab auf 18 Jahre, also bis Johannis 1913, anderweitig öffentlich meist⸗ bietend verpachtet werden. 1“ 1

Zu diesem Behufe haben wir einen Termin vor unserem Departements⸗Rath, Regierungs⸗Rath. Bodenstein auf 3

Dienstag, den 5. Juni d. Js., Vormittags 11 Uhr, u“ in unserem Sitzungssaale, Domplatz Nr. 3 hier⸗ selbst, anberaumt, zu welchem wir Pachtlustige mit dem Bemerken einladen, daß der jetzige Pachtzins rund 89 160 und der Grundsteuer⸗Reinertrag rund 25 878 beträgt.

Die Bewerber um diese Pachtung haben den Besitz eines eigenen, verfügbaren Vermögens von 175 000 sowie ihre landwirthschaftliche Befähigung dem genannten Departements⸗Rath rechtzeitig vor dem Termin selbst nachzuweisen.

Die Verpachtungs⸗ und Bietungsbedingungen, das Vermessungs⸗Register und die Flurkarte können sowohl in unserer Registratur während der Dienst⸗ stunden, als auch auf der Domäne eingesehen werden.

Abschrift der Verpachtungsbedingungen ꝛc. kann gegen Erstattung der Schreibgebühren von 1,50 und Druckkosten von 0,30 von unserer Registratur bezogen werden. -

Magdeburg, den 17. April 1894.

Königliche Regierung. 8 Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten. Rocholl.

““

6709 Bekanntmachung. 4 L9- Verpachtung der Königlichen Domäne Boll⸗ witz im Kreise Neutomischel, von Johannis 1895 bis dahin 1913, steht in unserem Sitzungszimme Termin an am Sonnabend, den 9. Juni 1894 Vormittags 11 Uhr. Gesammtfläche = 548 ha darunter 432 ha . 1 und 13 ha eiden. Brennerei. Grundsteuer⸗Reinertrag = Madenker Pachtzins =14 712 (einschlie lich 212 Zinsen für Meliorationskapitalien). achtkaution der Jahrespacht. Bietungslustige haben vor dem ihre Qualifikation und den verfügbaren Besi von 90 000 nachzuweisen. Die Pachtbedingungen u. s. w. liegen in unserer Registratur und auf der Domäne Bollwitz zur Einsicht aus; auf Herle Abschriften gegen Nachnahme der Kopialien. Be sichtigung der Domäne nach vorgängiger Anmeldung ber dem Herrn Ober⸗Amtmann Fuß zu Bollwitz (Bahnstation Neutomischel) jederzeit gestattet. Posen, den 21. April 1894.

Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten.

Bayer.