iegredeerIes eerineüer eeeer
5 ⅞ Uhr Morgens, Scilly passiert. Der Schnelldampfer Hanin⸗.
hat am 16. Mai, 2 Uhr Nachmittags, die Reise von Southampton
nach New⸗York fortgesetzt. Der Reichs⸗Postdampfer 82 en⸗ staufen“, von Australien kommend, ist am 16. Mai, 10 Uhr Vor⸗ mittags, in Antwerpen angekommer.
1 amburg, 16. Mai. (W. T. B.) amburg⸗Ameri⸗ kanische Packetfahrt⸗Aktien⸗Gesellschaft. Der Postdampfer che⸗ ndia“ hat, von New⸗York kommend, heute früh 1 Uhr Lizard passiert.
— 17. Mai. (W. T. B.) Der Schnelldampfer „Nor⸗ mannia“ hat, von New⸗York kommend, heute 3 Uhr 30 Minuten Lizard passiert. 8
London, 16. Mai. (W. T. B.) Der Castle⸗Dampfer „Roslin Castle“ hat heute auf der Heimreise Madeira passiert. Der Castle⸗Dampfer „Venice“ ist heute auf der Ausreise in Durban
(Natal) angekommen. — Der Union⸗Dampfer „»Arab ist gestern auf der Heimreise von Lissabon abgegangen. Der Union⸗Dampfer
(88 rtar⸗ ist heute auf der Ausreise von Madeira abgegangen.
Theater und Musik. 1
Im Königlichen Opernhause wird morhen Verdi's „Falstaff“ mit folgender Besetzung gägede. Falstaff: Herr Betz, Ford: Herr Fränkel, Alice: Fräulein Leisinger, Quickly: Frne Götze, Aennchen: Fräulein Dietrich, Frau Page:
räulein othauser, Fenton: Herr Sommer, Dr. Cajus: Herr Philipp, Bardolph: Herr Lieban, Pistol: Herr Mödlinger. Kapellmeister Dr. Muck dirigiert. — 82 Richard Wagner's Geburts⸗ tag, am 22. d. M. geht des Meisters Oper „Der fliegende Holländer in Scene. 1 Im Königlichen Schauspielhaufe wird morgen Shake⸗ speare's „Wintermärchen“ mit Flotow's Musik gegeben. Die Be⸗ setzung ist die nachstehende: Leontes: Herr Ludwig, Hermione: Fräulein Poppe, Perdita: Frau von Hochenburger, Florizel: Purschian, Autolykus: Herr Vollmer, Polyxenes: Herr Keßler, die Zeit: Fräulein Lindner, Paulina: Frau Stollberg, Camillo: Herr Kahle. — In dem am Sonnabend erstmalig in Scene gehenden Lustspiel „Der Tugendwächter“, nach Lope de Vega be⸗ arbeitet von Eugen Zabel, sind die Damen von Hochenburger, Poppe, von Mayburg, die Herren Vollmer, Purschian, Arndt in Fichreges beschäftigt. In dem darauf ö neueinstudierten Lustspiel „Die Dienstboten“ von Benedix giebt Frau Schramm die Köchin, Herr Vollmer den Kutscher. . Im Residenz⸗Theater wird außer dem Schwank „Der selige Toupinel“ noch Bisson's “ Pontbiquet“ auf dem Spielplan erscheinen. In beiden Stücken werden im Laufe der nächsten Woche einige für die neue Spielzeit verpflichtete Künstler sich dem Berliner Publikum vorstellen. “ Im Zentral⸗Theater geht auf vielseitigen Wunsch heut und morgen nochmals „Der Registrator auf Reisen“ in Scene. Alsdann soll ein dramatisches Quodlibet, betitelt „Der Traum des Aktionärs“, in welchem Herr Thomas mehrere seiner Glanzrollen spielen wird, zur Aufführung gelangen. Im Theater Unter den Linden gelangt morgen die Fll zsche Operette „Der Obersteiger“ zur Aufführung. In der itelrolle tritt Herr Karl Schulz zum ersten Mal nach seiner Rück⸗ kehr aus Amerika auf. Das Ballet „Farfarello“ beschließt den Abend. Morgen wird die „Berliner Liedertafel“ (180 Sänger) unter Leitung ihres Chormeisters Herrn Zander im Garten des Kxroll'schen Etablissements konzertieren. Mit den Vorträgen der Liedertafel werden die des „Neuen Orchesters“ (Dirigent: Herr Lric. abwechseln. Das Konzert beginnt um 6 Uhr Nachmittags. Am Sonnabend findet der erste „Walzer⸗ und Operetten⸗Abend“ statt. Als Solist tritt dabei mit besonderer Genehmigung des General⸗Intendanten Grafen Hochberg der Königliche Kammermusiker Schulz (Cornet à Piston) auf.
ippodrom an sich nicht als ausreichend für die Zwecke der Aus⸗ ddvn 1“ 88 aus diesem Grunde zur Hergabe desselben nicht bereit finden lasse. Die angrenzenden Terrains des Thiergartens
aber wären unter keinen Umständen erbältlich.
i Gegenwart der in Vertretung Ihrer Majestät der gaise dschrenene Prinzessin Friedrich Leopold, Königliche Hoheit, fand heute in der Philharmonie unter großer Betheiligung die Jahresversammlung der „Frauenhilfe“ des Berliner Lokal⸗ vereins des Evangelisch⸗kirchlichen Hilfsvereins statt. Unter den An⸗ wesenden befanden sich der Ober⸗Hofmeister Freiherr von Mirbach, die Ober⸗Hofmeisterin Gräfin Brockdorff, die Hofdamen Gräfin Keller und Gräfin eni vom Hof⸗ staat der Kaiserin, der Konsistorial⸗Präsident Schmidt, die General⸗Superintendenten Faber und Dryander, der Propst von der Goltz, der Superintendent Leonhardt, der Präsident des Reichsbank⸗Direktoriums Dr. Koch u. a. Propst von der Goltz sprach zunächst über die Noth⸗ wendigkeit der Diakonie, an deren Arbeiten mitzuhelfen alle Frauen nach ihren Fähigkeiten berufen seien, um das soziale Versöhnungs⸗ werk zu vollbringen. General⸗Superintendent Faber sprach speziell. über das Werk der „Frauenhilfe“, die wesentlich die Mittel aufbringt, um in Berlin elf Krankenpflege⸗ stationen mit 70 Schwestern zu unterhalten. Zum Schluß nahm noch General⸗Superintendent Dryander das Wort, um die ernste Mahnung an die Versammlten zu richten, das Werk weiter auszu⸗ breiten. Er konstatierte dabei mit Befriedigung, daß durch die Ber⸗ liner Frauenweltimmer mehr das Gefühl der Verantwortlichkeit gehe, an der Beseitigung des sozialen Elends mitzuarbeiten.
Die Trauerfeier für den früheren preußischen Gesandten beim Päpst⸗ lichen Stuhl, Wirklichen Geheimen Rath Dr. von Schloezer hat heute Vormittag um 10 Uhr in der reich geschmückten Kapelle des Jerusalemer Kirchhofs in der Bergmannstraße stattgefunden. Seine Ma der Kaiser hatte einen Kranz mit prachtvollen Rosen, Maiblumen und Gardenien übersandt. Ihre Majestät die Kaiserin Friedrich widmete einen Lorbeerkranz mit schwarzer Atlasschleife. Im Auf⸗ trage Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Leopold überbrachte der Major von Krosigk einen reichen Blumenkranz, Seine Königliche Hoheit der Prinz Alexander, der sich bei der Feier durch den General von Winterfeld vertreten ließ, hatte schon vorher einen Kranz niederlegen lassen, ebenso Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Friedrich Karl. Von dem Fürsten Bismarck war aus Friedrichsru eine Kranzspende eingegangen. Der Reichskanzler Graf von Capriv wohnte persönlich der Feier bei. Für das Auswärtige Amt, dessen Beamte einen Riesenkranz spendeten, erschien der Staatssekretär Freiherr von Marschall mit dem Unter⸗Staatssekretär Frei⸗
errn von Rotenhan, dem Dirigenten in der ersten Abthei⸗
lung, Wirklichen Geheimen Legations⸗Rath Humbert und mehreren Räthen. Ferner waren anwesend der amerikanische Bot⸗ schafter General Runyon, der deutsche Gesandte in Brasilien Graf Dönhoff, der frühere Gesandte Graf Werthern, der Staats⸗Minister Dr. von Friedberg, der hanseatische Gesandte Dr. Krüger u. a. Der Senat der Freien Hansestadt Lübeck hatte einen Kranz überschickt. Zahlreiche Kranzspenden waren aus Rom eingetroffen; einer der Kränze mit roth⸗gelber Schleife trug die Wid⸗ mung des Deutschen Künstlervereins in Rom, auf der Schleife eines anderen las man die Worte: „Die dankbaren Verehrer in Rom dem edlen Freunde“. Die Kapelle des 4. Garde⸗Regiments z. F. führte die Trauermusik aus. Hofprediger Frommel hielt die Rede.
An Geschenken und Vermächtnissen sind bei der Haupt⸗ Stiftungskasse des Magistrats während des Monats April d. J. eingegangen 10 481,50 ℳ, an Kollektengeldern 70,25 ℳ, aus schieds⸗ männischen Vergleichen und Zessionen 946,42 ℳ und an Ueberschüssen aus herrenlosen Erbschaften 19 017,96 ℳ, zusammen 30 516,13 ℳ
Düren, 15. Mai. Der „Köln. Ztg.“ wird gemeldet: Der gestrige Abend und die letzte Nacht haben unserer Stadt und Um⸗
und die Fenster erklirren. Eine dritte, aus zwei sekundenlangen Stößen bvo, dieg Erschütterung trat heute früh 3 Uhr 47 Minuten ein.
Augsburg, 17. Mai. Die III. Deutsche Taubstummen⸗ lehrer⸗Versammlung wurde heute hier eröffnet. 161 Theil⸗ nehmer aus allen Theilen Deutschlands und Oesterreichs sind dem „W. T. B.“ zufolge dazu eingetroffen. Vorträge werden halten: Vetter (Frankfurt a. M.) über die Sicherung der Laut⸗ sprachmethode, Hemmes (Bensheim) über die Hörempfindungen Taubstummer, Streich (Bönnigheim) über die Erziehung Taubstummer zur Religiosität, Roetgens (Aachen) über die Trennung taubstummer Schüler nach ihrer geistigen Befähigung. Außerdem wird eine Lehr⸗ probe in der hiesigen Taubstummen⸗Anstalt abgehalten werden.
Weimar, 16. Mai. Die Generalversammlung der Schiller⸗ Stiftung ist auf den 4. und 5. Oktober d. J. verschoben.
Braunschweig, 17. Mai. Heute Vormittag begannen, wie „W. T. B.“ meldet, im Beisein des Wirklichen Geheimen Raths Dr. Spieß und unter Vorsitz des Geheimen Justiz⸗Raths Dr. Wirth⸗ Plötzensee die Verhandlungen des Vereins deutscher Straf⸗ anstaltsbeamten. 6 8
Wien, 16. Mai. Unter dem Vorsitz des Bürgermeisters Dr. Gruebl wurde heute eine Festversammlung zur Feier des 25jäh⸗ rigen Bestehens des Reichs⸗Volksschulgesetzes abgehalten. Der Feier wohnten laut Meldung des „W. T. B.“ etwa 3500 Per⸗ sonen bei, darunter zahlreiche Abgeordnete der vereinigten Linken, Gemeinderäthe und eine Deputation der Lehrer. Der Bürger⸗ meister brachte einen begeistert aufgenommenen Toast auf den Kaser
Franz Joseph aus. “
Paris, 16. Mai. In dem benachbarten Jyry geriethen, wie verschiedene Abendblätter melden, französische und belgische Ziegelarbeiter in Streit; die Polizei mußte einschreiten. — Nach Meldungen des „W. T. B.“ aus Perpignan wurde in Estagel ein italienischer Arbeiter ven mehreren Burschen nach einem Wort⸗ streit durch Steinwürfe lebensgefährlich verwundet; ein zweiter Italiener eilte zur Hilfe herbei, verwundete drei Franzosen . mit Messerstichen und wurde selbst mit Knütteln und durch Messerstiche schwer verletzt.
New⸗York, 16. Mai. Eine Feuersbrunst zerstörte, laut Meldung des „W. T. B.“, heute in der 67. und 71. Straße eine Anzahl Wohnhäuser, Werkstätten und Ställe. Eine Lokomotive und 150 Waggons wurden vernichtet; etwa 50 Pferde kamen in den Flammen um. Der Schaden wird auf 300 000 Dollars geschätzt. — Bei der gestrigen Feuersbrunst in Boston (vergl. Nr. 113 d. Bl.) sind 137 Gebäude vollständig und 22 theilweise in Asche gelegt worden. Wie nachträglich festgestellt worden, ist die Entstehung des Feuers auf “ zurückzuführen. — In West⸗Wisconsin sind große Ueberschwemmungens eingetreten, Häuser, Mühlen und Brücken wurden durch die Fluthen weggerissen. Im Chippewa⸗ Thal beträgt der angerichtete Schaden 2 Millionen Dollars.
Aus Mittel⸗Amerika. Das „‚Reuter'sche Bureau“ meldet aus New⸗York vom 16. Mai: Nach einer aus San Salvador über Panama eingegangenen telegraphischen Nachricht sollen bei der Ent⸗
gleisung eines Eisenbahnzugs gegen 300 Personen ums Leben gekommen sein; unter den Reisenden habe sich auch der Präsident
Ezeta befunden, der jedoch unverletzt geblieben sei.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen. München, 17. Mai. (W. T. B.) Der Kaiserliche Bot⸗ schafter Graf zu Eulenburg ist heute früh nach Wien ab⸗
Auf das namens des Gesammtvorstandes von dem Arbeitsaus⸗
chuß für die Berliner Gewerbe⸗Ausstellung 1
Majestät den Kaiser und König gerichtete Gesuch um Ueber⸗ lassung des Hippodroms nebst Umgebung eröffnete gestern der Chef des Zivilkabinets, Wirkliche Geheime Rath Dr. von Lucanus dem
rbestsausschuß im Allerhöchsten Auftrage, daß Seine Majestät den
icht vom 17. Mai, r Morgens.
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Wind. Wetter.
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halb bed. wolkig 18 wolkenlos 24
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Belmullet.. Aberdeen. 774 Christiansund Kopenhagen. 767 Stockholm Haparanda . 763 St. Petersbg. 765 Moskau 771 Cork, Queens⸗ h766 Cherbourg.. 764 Helder 766 Zö“ 767 Hamburg .. 766 winemünde 765 Neufahrwasser 765 h765 v116““
Münster . 764 Karlsruhe. 763 Wiesbaden 763 München. 764 Chemnitz. 764 Berlin... 764 “ 762 Breslau .. 764 FJle d'Aix .. 762 N. Nizza 1760 O 11I11“
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Uebersicht der Witterung.
Die Witterung West⸗Europas steht unter dem Einfluß eines um 1e. Hochdruckgebiets, dessen Kern mit etwa 775 mm nördlich von Schottland liegt; verhältnißmäßig niedriger Luftdruck lagert jen⸗ eits der Alpen. Dementsprechend wehen über entral⸗Europa leichte, meist nordöstliche Winde. 55 Deutschland ist das Wetter trocken, wolkenlos und ungewöhnlich warm; die Temperatur liegt 2 ½ bis 8 Grad über dem Mittelwerthe. In Oesterreich fanden vielfach Gewitter statt. Die Wetterlage hat an Beständigkeit zugenommen, und daher ist Fort⸗
8
896 an Seim e gegen 6 ½ Uhr. Stärker als dieser
Theater⸗Anzeigen.
Königliche Schanspiele. Freitag: Opern⸗ haus. 127. Vorstellung. Falstaff. Lyrische Komödie in 3 Akten von Giuseppe Verdi. Text von Arrigo Boito, deutsch von Max Kalbeck. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dekorative Einrich⸗ tung vom Ober⸗Inspektor Brandt. Dirigent: Kapell⸗ meister Dr. Muck. Anfang 7 ½ Uhr. Schauspielhaus. 134. Vorstellung. Das Winter⸗ märchen. Schauspiel in 5 Aufzügen von William Shakespeare, nach der Uebersetzung von Franz von Dingelstedt und Schlegel⸗Tieck. Musik von Friedrich von 85.2 Tanz von Emil Graeb. Regie: Ober⸗Regisseur Max Grube. Dekporative Einrich⸗ tung vom Ober⸗Inspektor Brandt. Dirigent: Musikdirektor Wegener. Anfang 7 ½ Uhr Sonnabend: Opernhaus. 128. Vorstellung. Die Medici. Historische in 4 Akten, Dich⸗ tung und Musik von R. Leoncavallo. Uebersetzung ver Taubert. Tanz von Emil Graeb. Anfang t. Schauspielhaus. 135. Vorstellung. Zum ersten Mal: Der Tugendwächter. Lustspiel in 4 Auf⸗ zügen, nach Lope de Vega, mit theilweiser Benutzung der Braunfels'schen Uebersetzung, für die deutsche Bühne bearbeitet von Eugen Zabel. In Scene ge⸗ setzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Neu ein⸗ studiert: Die Dienstboten. Genrebild in 1 Auf⸗ zug von Roderich Benedix. In Seene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 ½ Uhr.
und Liebe. Anfang 7 ½ Uhr. Sonnabend: Der Talisman. Sonntag: Der Herr Senator. Montag: Der Pfarrer von Kirchfe
Berliner Theater. Freitag: 38. Abonne⸗ ments⸗Vorstellung. Doktor Robin. — Dir wie
7 ½ Uhr. Sonnabend: Zum 1. Male. Faust. Sonntag, Nachm. 2 ½ Uhr: Das Glas Wasser. (Ludwig Barnay.) v““ Abends 7 ½ Uhr: Faust. 8
Lessing-Theater. Freitag: Niobe und Die Orientreise. (Doppelvorstellung.) Sonnabend, Sonntag: Madame Sans⸗Géene.
(Jenny Groß.) “
Friedrich⸗Wilhelmstädtisches Theater. Chausseestraße 25. Freitag: Giroflé⸗Girofla. Operette in
erschütterungen gebracht. Der erste Stoß erfolgte gestern Abend
Abends hier und im nördlichen Theile des Kreises beobachtet wurde. Er verlief in horizontaler Richtung von Norden nach Süden, war von einem kurzen Brausen begleitet und machte die Häuser erzittern
Deutsches Theater. Freitag: Geographie
mir. (Ludwig Barnay.) — Der Geizige. Anfang
war der zweite, der um 8 Uhr
Musik von Charles Lecoeq. Regie: Herr Unger. Dirigent: Herr Kapellmeister Federmann.
Im prachtvollen Park: Großtes Konzert, aus⸗ geführt von dem vollständigen Orchester des Friedrich⸗ Wilhelmstädtischen Theaters unter Leitung des Konzertmeisters Herrn Stiemer.
Anfang des Konzerts 6 ½ Uhr, der Vorstellung 7 ½ Uhr.
Residenz-Theuter. Direktion: Sigmund Lauten⸗ burg. Freitag: Der selige Toupinel (Feu Toupinel). Schwank in 3 Akten von Alexandre Deutsch von G. von Moser. Anfang
2 r.
Sonnabend: Dekorirt (Décoré). Schwank in 3 Akten von Henry Meilhac.
Sonntag und Montag: Dekorirt.
Dienstag: Familie Pont⸗Biquet.
Theater Unter den Linden. Freitag: Eine Nacht in Venedig, Operette in 3 Akten von Zell und Genée. Musik von J. Strauß. — Hierauf: Farfarello, Ballet.
Adolph Ernst⸗Theater. Keezter Monat. Freitag: Charley’s Tante. Schwank in 3 Akten von Brandon Thomas. Vorher: Die Bajazzi. Petodfsc⸗ Posse mit Gesang in 1 Akt von Ed.
acobson und Benno Jacobson. Musik von Franz Noth. In Secene gesetzt von Ad. Ernst. Anfang
Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.
Bentral⸗Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Freitag: 18. Gastspiel von Emil Thomas. Der
ie auf Reisen. Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.
Konzerte.
Kroll’s Etablissement. Freitag: Großes Garten⸗Konzert. b — Berliner Liedertafel, Dirigent: Zander. Anfang 6 Uhr. Entrée 1 ℳ Dutzend⸗Billets haben keine Gültigkeit.
Sonnabend: Großes Garten⸗Konzert. Neues Orchester: Paul Prill. Anfang 6 ½ Uhr. Entree 50 ₰, Dutzend⸗Billets 4 ℳ b
Sonntag: Großes Doppel⸗Konzert. Neues Orchester: Paul Prill. Kapelle des Garde⸗Füsilier⸗ Regiments: C. Freese. Anfang 4 Uhr. Entrée
Neues Orchester: Paul Prill.
50 ₰, Dutzend⸗Billets 4 ℳ 8 Auf der Terrasse: Wein⸗Restaurant mit freiem
dauer der warmen, heiteren Witterung zu erwarten. Deutsche Seewarte.
3 Akten von Albert Vanloo und Eugen Letterier.
Entrée.
gegend zum nicht geringen Schrecken ihrer Bewohner mehrere Erd⸗ gereist. Zur Verabschiedung hatten sich auf dem Bahnhof eingefunden der päpstliche Nuntius, das diplomatische Korps, sowie in Vertretung des durch eine Kammersitzung behinderten Minister⸗Präsidenten der Staatsrath Mayr.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Familien⸗Nachrichten.
I4389595 — Am 16. Mai, Morgens um 1 Uhr,
verschied nach schwerem Leiden mein geliebter Gatte
Handn Edwards, General⸗Konsul der Vereinigten
Staaten zu Berlin.
Die Beerdigung wird am Sonn⸗ abend, den 19. d. M., um 4 Uhr Nachmittags, von der Kapelle des Alten Kirchhofes in Potsdam statt⸗
finden. F. Haydn Edwardd, geb. Heeckeren van Molencaten.
Verlobt: Gräfin Frida von der Recke⸗Volmerstein mit Hrn. Lieut. George von Sauerma (Kraschnitz— Militsch). — Frl. Luise Ankersmit mit Hrn. Lieut. von Heyking (Bremen). — Frl. Gabriele Steinmann mit Hrn. Hauptmann Georg Licht (Aachen). — Frl. Bertha Bittmann mit Hrn. Dr. med. Paul Siegl (Ratibor— Rybnik). F Frl. Freya Brauer mit Hrn. Amtsrichter Ferdi⸗ nand Zimbal (Kattowitz).
Verehelicht: Hr. Lieut. Curt von der Groeben mit Elisabeth Freiin von Wrangel (Königsberg. — Hr. Professor Dr. Otto Gerlach mit Frl. Käthe Schmidt (Königsberg i. Pr.. 8
Geboren: Ein Sohn: Hrn. d egierungs⸗Asse vr Lex (Wiesbaden). — Eine Tochter: Hrn. Victor von Sperber (Kleszowen).
Gestorben: Hr. Pastor emer. Rudolf Fricke
(Wernigerode a. H.). — Hr. Geh. Regierungs⸗ und Schulrath Julius Riesch (Wiesbaden).
——6
Redakteur: Dr. H. Klee, Direktor. Berlin:
Verlag der Expedition (Scholz).
Druck der Norddeutschen Buchdruckerer und Veen
Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 1 Fünf Beilagen 8 (einschließlich Börsen⸗Beilage).
umelder geltend machen wi
32
zum Deutschen Rei 114.
Berlin, Donnerstag, den 17. Mai
s⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Vom 12. Mai 1894.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ec. rrordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung Bundesraths und des Reichstags, was folgt:
§ 1.
Wer in seinem Geschäftsbetriebe zur Unterscheidung seiner gaaren von den Waaren anderer eines Waarenzeichens sich dienen will, kann dieses Zeichen zur Eintragung in die eichenrolle anmelden 1—
Die Zeichenrolle wird bei dem Patentamt geführt. Die ameldung eines Waarenzeichens hat schriftlich bei dem atentamt zu erfolgen. Jeder Anmeldung muß die Be⸗ ichnung des Geschäftsbetriebes, in welchem das Zeichen ver⸗ endet werden soll, ein Verzeichniß der Waaren, für welche bestimmt ist, sowie eine deutliche Darstellung und soweit forderlich eine Beschreibung des Zeichens beigefügt sein.
Das Patentamt erläßt Bestimmungen über die sonstigen fordernisse der Anmeldung.
Für jedes Zeichen ist bei der Anmeldung eine Gebühr on dreißig Mark, bei jeder Erneuerung der Anmeldung eine ebühr von zehn Mark zu entrichten. Führt die erste An⸗ eldung nicht zur Eintragung, so werden von der Gebühr panzig Mark erstattet. 88
Die Zeichenrolle soll enthalten:
1) den Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung;
) die nach § 2 Absatz 1 der Anmeldung beizufügenden ngaben;
93) Namen und Wohnort des Zeicheninhabers und seines waigen Vertreters, sowie Aenderungen in der Person, im amen oder im Wohnort des Inhabers oder des Vertreters;
4) den Zeitpunkt einer Erneuerung der Anmeldung;
5) den Zeitpunkt der Löschung des Zeichens.
Die Einsicht der Zeichenrolle steht jedermann frei.
Jede Eintragung und jede Löschung wird amtlich bekann macht. Das Patentamt veröffentlicht in regelmäßiger Wieder⸗ lung Uebersichten über die in der Zwischenzeit eingetragenen
d gelöschten Zeichen.
Die Eintragung in die Rolle ist zu versagen für Frei⸗ ichen, sowie für Waarenzeichen,
1) welche ausschließlich in Zahlen, Buchstaben oder solchen börtern bestehen, die Angaben über Art, Zeit und Ort der erstellung, über die Beschaffenheit, über die Bestimmung, 5 “ Mengen⸗ oder Gewichtsverhältnisse der Waare halten;
2) welche in⸗ oder ausländische Staatswappen oder Wappen es inländischen Ortes, eines inländischen Gemeinde⸗ oder eiteren Kommunalverbandes enthalten;
3) welche Aergerniß erregende Darstellungen oder solche gaben enthalten, die ersichtlich den thatsächlichen Verhält⸗ ser nicht entsprechen und die Gefahr einer Täuschung be⸗ ünden.
Zeichen, welche gelöscht sind, dürfen für die Waaren, für lche sie eingetragen waren, oder für gleichartige Waaren zu Unsten eines anderen, als des letzten Inhabers erst nach Hauf von zwei Jahren seit dem Tage der Löschung von zuem eingetragen werden. 8 5 .“
Erachtet das Patentamk, daß ein zur Anmeldu g ge⸗
achtes Waarenzeichen mit einem anderen, für dieselben oder
r gleichartige Waaren auf Grund des Gesetzes über Marken⸗
lutz vom 30. November 1874 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 143) oder fGrund des gegenwärtigen Gesetzes früher angemeldeten ichen übereinstimmt, so macht es dem Inhaber dieses Zeichens ervon Mittheilung. Erhebt derselbe nicht innerhalb eines
Fonats nach der Zustellung Widerspruch gegen die Eintragung
s neu angemeldeten Zeichens, so ist das Zeichen einzutragen. andern Falle entscheidet das Patentamt durch Beschluß, die Zeichen übereinstimmen.
Aus dem Unterbleiben der im ersten Absatz vorgesehenen
iitheilung erwächst ein Ersatzanspruch nicht.
Wird durch den Beschluß (§ 5 Abs. 1) die Ueberein⸗ inmung der Zeichen verneint, so ist das neuangemeldete tichen einzutragen.
Wird durch den Beschluß die Uebereinstimmung der Zeichen igestellt, so ist die 81“ zu versagen. Sofern der
8 „ daß ihm ungeachtet der durch Ent cheidung des Patentamts festgestellten Uebereinstimmung Anspruch auf die Eintragung zustehe, hat er diesen An⸗ uch im Wege der Klage gegenüber dem Widersprechenden r Anerkennung zu bringen. Die Eintragung auf Grund er zu seinen Gunsten ergehenden Entscheidung wird unter m Zeitpunkte der ursprünglichen Anmeldung bewirkt.
Das durch die Anmelbung oder Eintragung eines Waaren⸗ hens begründete Recht geht auf die Erben über und kann 8 Vertrag oder durch Perftcheng von Todeswegen auf Gaübertragen werden. Das Recht kann jedoch nur mit tf ei eschäftsbetrieb, zu welchem das Waarenzeichen gehört, bün Anderen übergehen. Der Uebergang wird auf An⸗ egopes Rechtsnachfolgers in der Zeichenrolle vermerkt, sofern dnhenülligüng des Berechtigten in beweisender Form bei⸗ is di wird. Ist der Berechtigte verstorben, so ist der Nach⸗ dr Rechtsnachfolge zu führen. * ange der Uebergang in der Zeichenrolle nicht vermerkt „an der Rechtsnachfolger sein Recht aus der Eintragung Vaarenzeichens nicht geltend machen. ste erfügungen und Beschlüsse des Patentamts, welche einer . ig an den Inhaber des Zeichens bedürfen, fünd stets eingetragenen Inhaber zu richten. Ergiebt sich, daß
derselbe verstorben ist, so kann das Patentamt nach seinem Er⸗ messen die Zustellung als bewirkt ansehen oder 52 säinens der Zustellung an die Erben deren Ermittelung veranlassen.
der Rolle gelöscht.
Von Amtswegen erfolgt die Löschung:
1) wenn seit der Anmeldung des Zeichens oder seit ihrer Erneuerung zehn Jahre verflossen sind; müsss wenn die Eintragung des Zeichens hätte versagt werden
Soll die Löschung ohne Antrag des Inhabers erfolgen, so giebt das Patentamt diesem zuvor Nächrdhh, Eüävecfogen⸗ 38 innerhalb eines Monats nach der Zustellung nicht, so erfolgt die Löschung. Widerspricht er, so faßt das Patentamt Be⸗ schluß. Soll infolge Ablaufs der zehnjährigen Frist die Löschung erfolgen, so ist von derselben abzusehen, wenn der Inhaber des Zeichens bis zum Ablauf eines Monats nach der Zustellung unter Zahlung einer Gebühr von zehn Mark neben der Er⸗ neuerungsgebühr die Erneuerung der Anmeldung nachholt; die Erneuerung gilt dann als an dem Tage des Ablaufs der früheren Frist geschehen.- “
Ein Dritter kann die Löschung eines Waarenzeichens be⸗ antragen:
1) wenn das Zeichen für ihn auf Grund einer früheren Anmeldung für dieselben oder für gleichartige Waaren in der W“ oder in den nach Maßgabe des Gesetzes über den Markenschutz vom 30. November 1874 geführten Zeichenregistern eingetragen steht;
2) wenn der Geschäftsbetrieb, zu welchem das Waaren⸗ zeichen gehört, von dem eingetragenen Inhaber nicht mehr fortgesetzt wird;
3) wenn Umstände vorliegen, aus denen sich ergiebt, daß der Inhalt des Waarenzeichens den thatsächlichen Verhältnissen nicht entspricht und die Gefahr einer Täuschung begründet.
Hat ein nach dem Gesetz über vom 30. No⸗ vember 1874 von der Eintragung ausgeschlossenes Waaren⸗ zeichen bis zum Erlaß des gegenwärtigen Gesetzes innerhalb betheiligter Verkehrskreise als Kennzeichen der Waaren eines bestimmten Geschäftsbetriebs gegolten, so kann der Inhaber des letzteren, falls das Zeichen nach Maßgabe des gegenwär⸗ tigen Gesetzes für einen Anderen in die Zeichenrolle eingetragen wird, bis zum 1. Oktober 1895 die Löschung beantragen. Wird dem Antrage stattgegeben, so darf das Zeichen für den Antrag⸗ steller schon vor Ablauf der im § 4 Abs. 2 bestimmten Frist in die Zeichenrolle eingetragen werden.
Der Antrag auf Löschung ist im Wege der Klage geltend zu machen und gegen den eingetragenen Inhaber oder, wenn dieser gestorben, gegen dessen Erben zu richten.
Fn vor oder nach Erhebung der Klage ein Uebergang des Waarenzeichens auf einen Anderen stattgefunden, so ist die Entscheidung in Ansehung der Sache auch gegen den Rechts⸗ nachfolger wirksam und vollstreckbar. Auf die Befugniß des Rechtsnachfolgers, in den Rechtsstreit einzutreten, finden die Bestimmungen der 8 63 bis 66 und 73 der Zivilprozeßord⸗ nung entsprechende Anwendung.
„In den Fällen des Abs. 1 Nr. 2 kann der Antrag 8 Löschung zunächst bei dem Patentamt angebracht werden. Da Patentamt giebt dem als Inhaber des Waarenzeichens Ein⸗ getragenen davon Nachricht. Widerspricht derselbe innerhalb eines Monats nach der Zustellung nicht, so erfolgt die Löschung. Widerspricht er, so wird dem Antragsteller anheim⸗ gegeben, den Anspruch 8 Löschung im Wege der Klage zu verfolgen.
§ 10.
Anmeldungen von Waarenzeichen, Anträge auf Ueber⸗ tragung und Widersprüche gegen die Löschung derselben werden in dem für Patentan G maßgebenden Verfahren durch Vorbescheid und Beschluß erledigt. In den Fällen des § 5 Abs. 1 wird ein Vorbescheid nicht erlassen.
Gegen den Beschluß, durch welchen ein Antrag zurück⸗ gewiesen wird, kann der Antragsteller, und gegen den Beschluß, durch welchen Widerspruchs ungeachtet die Löschung angeordnet wird, der Inhaber des Zeichens innerhalb eines Monats nach der Zustellung bei dem Patentamt Beschwerde einlegen.
Zustellungen, welche die Eintragung, die Uebertragung oder die Löschung eines Waarenzeichens betreffen, erfolgen mittels eingeschriebenen Briefs. Kann eine Zustellung im Inlande nicht erfolgen, so wird sie durch Aufgabe zur Post 8 8öu1u“ der §§ 161, 175 der Zivilprozeßordnung ewirkt.
11. Das Patentamt ist verpfüchte⸗ auf Ersuchen der Gerichte über Fragen, welche eingetragene Waarenzeichen betreffen, Gutachten abzugeben, sofern in dem gerichtlichen Verfahren
von einander abweichende Gutachten erer Sachverständigen e 6 I1I1“ 49.
“ vZ
Die Eintragung eines Waarenzeichens hat die Wirkung, daß dem Eingetragenen ausschließlich das Recht zusteht, Waaren der angemeldeten Art oder deren Verpackung oder Umhüllung mit dem Waarenzeichen zu versehen, die so bezeichneten Waaren in Verkehr zu setzen, sowie auf Ankündigungen, Leh Geschäftsbriefen, Empfehlungen, Rechnungen oder dergleichen das Zeichen T
Im Falle der Löschung können für die Zeit, in welcher ein Rechtsgrund für die Löschung früher bereits vorgelegen hat, Rechte aus der Eintragung nicht mehr geltend gemacht werden. 9 18
Durch die Eintragung eines Waarenzeichens wird niemand gehindert, seinen Namen, seine Firma, seine Wohnung, sowie Angaben über Art, Zeit und Ort der Herstellung, über die Beschaffenheit, über die Bestimmung, über Preis⸗, Mengen⸗ oder Gewichtsverhältnisse von Waaren, 88 es auch in abge⸗ kürzter Gestalt, auf Waaren, auf deren Verpackung oder Um⸗
Auf Antrag des Inhabers wird das Zeichen jederzeit in
Wer wissentlich od 8 b
er wissentlich oder aus grober Fahrlässigkeit Waaren oder deren Verpackung oder Ueihhen, Jahr⸗ Füreit aaren Preislisten, Geschäftsbriefe, Empfehlungen, Rechnungen oder dergleichen mit dem Namen oder der Firma eines Anderen oder mit einem nach Maßgabe dieses Gesetzes geschützten Waarenzeichen widerrechtlich versieht oder dergleichen wider⸗ rechtlich gekennzeichnete Waaren in Verkehr bringt oder feil⸗ hält, ist dem Verletzten zur Entschädigung verpflichtet.
Hat er die Handlung wissentlich begangen, so wird er außerdem mit Ge dstrafe von einhundertfünfzig bis fünftausend Mark oder mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft. Die Strafverfolgung tritt nur auf Antrag ein. Die Zurücknahme des Antrags ist zulässig.
§ 15. Wer zum Zwecke der Täuschung in Handel und Verke Waaren edet deren vher H cganed,n oder kühr kündigungen, Preislisten, Geschäftsbriefe, Empfehlungen, Rechnungen oder dergleichen mit einer Ausstattung, welche innerhalb betheiligter Verkehrskreise als Kennzeichen gleich⸗ artiger Waaren eines Anderen gilt, ohne dessen Genehmi ung versieht, oder wer zu dem gleichen Zwecke derartig gekenn⸗ zeichnete Waaren in Verkehr bringt oder feilhält, ” dem Verletzten zur Entschädigung verpflichtet und wird mit Geld⸗ strafe von einhundert bis dreitausend Mark oder mit Gefängniß bis fu drei Monaten bestraft. Die Strafverfolgung tritt nur auf Antrag ein. Die Zuruüͤcknahme des Antrags ist zulässig. § 16.
Wer Waaren oder deren Verpackung oder Umhüllung, oder Ankündigungen, Preislisten, Geschäftsbriefe, Empfehlungen, Rechnungen oder dergleichen fälschlich mit einem Staatswappen oder mit dem Namen oder Wappen eines Ortes, eines Ge⸗ meinde⸗ oder weiteren Kommunalverbandes zu dem Zweck ver⸗ sieht, über Beschaffenheit und Werth der Waaren einen Irrthum zu erregen, oder wer zu dem gleichen Zwecke derartig bezeichnete Waaren in Verkehr oder feilhält, wird mit Geldstrafe von einhundertfünfzig bis fünftausend Mark oder mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft.
Die Verwendung von Namen, welche nach Handelsgebrauch zur Benennung gewisser Waaren dienen, ohne deren Ferkunft bezeichnen zu sollen, fällt unter diese Bestimmung nicht.
8 § 17.
Ausländische Waaren, welche mit einer deutschen Firma und Ortsbezeichnung oder mit einem in die veichchen c ein⸗ getragenen Waarenzeichen widerrechtlich versehen sind, unter⸗ liegen bei ihrem Eingang nach Deutschland zur Einfuhr oder Durchfuhr auf Antrag des Verletzten und gegen Sicherheits⸗ leistung der Beschlagnahme und Einziehung. Die Beschlag⸗ nahme erfolgt durch die Zoll⸗ und Steuerbehörden, die Fest⸗ etzung der Einziehung durch Strafbescheid der Verwaltungs⸗ ehörden (§ 459 der Strafprozeßordnung).
Statt jeder aus diesem Gesetze entspringenden Entschädigun kann 8 egh digen neben der Cchähig 8 eine an ihn zu erlegende Buße bis zum Betrage von b tausend Mark erkannt werden. Fü⸗ z 4 derselben Verurtheilten als Gesammtschuldner.
„Eine erkannte Buße schließt die Gelt weiteren Entschädigungsanspruchs aus. 19
Erfolgt eine Verurtheilung auf Grund der §§ 14 bis 16, 18, so ist bezüglich der im Besitz des Verurtheilten befindlichen Gegenstände auf der widerrechtlichen Kennzei nung oder, wenn die Beseitigung in anderer Weise nicht möglich ist, auf Vernichtung der damit versehenen Gegen⸗ stände zu erkennen. “
Erfolgt die Verurtheilung im Strafverfahren, so ist in den Fällen der 88 14 und 15 dem Verletzten die Befugniß zuzusprechen, die Verurtheilung auf Kosten des Verurtheilten öffentlich bekannt zu machen. Die Art der Bekanntmachung sowie die Frist zu derselben ist 5 dem Urtheil zu bestimmen.
Die Anwendung der Bestimmungen dieses Gesetzes wird durch Abweichungen nicht ausgeschlossen, mit denen fremde Namen, Firmen, Zeichen, Wappen und sonstige Kennzeich⸗ nungen von Waaren wiedergegeben werden, sofern ungeachtet dieser Abweichungen die Gefahr einer Verwechselung im Ver⸗ kehr vorliegt. 8 3
21.
In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in welchen durch Klage oder Widerklage ein Anspruch auf Grund dieses Gesetzes eltend gemacht ist, wird die Verhandlung und Entscheidung etzter Instanz im Sinne des § 8 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz dem Reichsgericht zugewiesen.
§ 22.
Wenn deutsche Waaren im Auslande bei der Einf hr oder Durchfuhr der Verpflichtung unterliegen, eine Bezeichnung zu tragen, welche ihre deutsche Herkunft erkennen läßt, oder wenn dieselben bei der Zollabfertigung in Beziehung auf die Waarenbezeichnungen ungünstiger als die Waaren anderer Länder behandelt werden, so ist der Bundesrath ermächtigt, den fremden Waaren bei ihrem Eingang nach Deutschland zur Einfuhr oder Durchfuhr eine ent vrebende Auflage zu machen und anzuordnen, daß für den Fall der Zuwiderhandlung die Beschlagnahme und Einziehung der Waaren erfolge. Die Beschlagnahme erfolgt durch die Zoll⸗ und Steuerbehörden, die Festsetzung der Einziehung durch Strafbescheid der Ver⸗ waltungsbehörden (§ 459 der “ 8
Wer im eine Nücherlaffung nicht besitt hat auf den Schutz dieses Gesetzes nur Anspruch, wenn in dem Staat, in welchem seine Niederlassung sich befindet, nach einer im Reichs⸗Gesetzblatt enthaltenen Bekanntmachung deutsche Waaren⸗ bezeichnungen im gleichen vhecng wie inländische Waaren⸗ I zum gesetzlichen Schutz zugelassen werden.
Der Anspruch auf Schutz eines Waarenzeichens und das durch die Eintragung begründete Recht können nur durch einen im Inlande bestellten Vertreter geltend gemacht werden. Der
hüllung anzubringen und derartige Angaben im Geschäfts⸗
verkehr zu gebrauchen.
letztere ist zur Vertretung in dem nach Maßgabe dieses Ge⸗