1894 / 128 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 Jun 1894 18:00:01 GMT) scan diff

und genöthigt werden,

zusammengefaßt nach Kräften mitzuwirken.

hältnissen obligatorisch bei einer Entschuldung des ländlichen Besitzes lasse sich für alle diese Maßnahmen der einzuschlagende

noch nicht bezeichnen; das aber sei e des beschränkten Realkredits der ungle und daß auch für dessen bessere Orga⸗

eer unentbehrlich seien.

es einer besonderen Bestimmung dieser Art nicht bedürfe, da n aus anderen Vorschriften erhelle. wonach eine letztwillige Ver⸗ lasser jederzeit aufgehoben r § 1754, durch welchen ung zu errichten t aufzuheben, ge⸗

letztwilligen Verfügung kann 755 bis 1757 sein: die Bestimmung des die Ausschließung eines Verwandten oder der gesetzlichen Erbfolge ohne gleich⸗ nes Erben, ferner ein Vermächtni Im allgemeinen wurden die betre

Nur über die Begriffsbestim⸗ d der Auflage ergaben sich Mei⸗ Vorschläge wurden Prüfung überwiesen.

14 Nr. 3 des

wegen Geistesschwäche die Frage, ob

Enkw. II; Beschluß zu es angemessen sei, dehnen, in denen die beantragt worden ist. Anordnung einer vorläufigen Vorm auf Entmündigu ten. Die Mehrheit entschied 1737 auf alle

sein soll ( 172), les 2, 1 S auch auf solche Fälle auszu⸗ Entmündigung aus einem Gründe Von einer Seite wurde befürwortet, die undschaft nur im Falle wegen Verschwendung zu⸗ jedoch für die Ausdehnung ch den in zweiter

der Grundsatz scho den Absatz 2 des § 1753, von dem Erb kann, erhob sich kein Widerspruch. Auch der einen Vertrag für nichtig erklärt, jemand verpflichtet, eine letztwillige Ver oder nicht zu errichten, aufzuheben oder ni⸗ langte nach dem Entwurf z

Gegenstand einer

Im einzelnen

Weg gege

daß an die Ste Personalkredit zu treten habe, eeine Verbände der Grundbesitz or Dr. Sering⸗Berlin verweist für die Frage der astung wiederholt auf das Mitbieten von Korporationen der Grundbesitzer bei Gutsversteigerungen, empfieh von Fonds für alle Provinzen nach Art de erfügung gestellten. einer Verschuldungegrenze in der seiners bereits eingehend begründeten Art und erörtert die seines Erachtens undurchführbare Ausgabe von Grundnoten.

1 echt⸗Mannheim tritt den Ausführungen des Schmoller entgegen, nimmt zu der Frage der Einführung einer renze keine Stellung, weil ihm die Weisung des Wegs ch erscheint, wie sie ohne Risiko für den Staat oder größere i könnte, und begründet seine auf alkredits hinzielenden spezialisierten zuldentlastung ist ihm schränkter Zeit das beste Mittel, auch l. Lebensversicherung mit Rücksicht auf jene hlt, das Annuitätenwesen und die

orzuheben,

eines Antra nisation kl

lt auch die Bildung Ansiedelungskom⸗

befürwortet die Einführung eits zu Beginn der Konferenz

Fälle, in denen na ur Annahme.

efaßten Beschlüssen eine Entmündigung statifinden Eine weitere Meinungsverschiedenheit er ab sich darüber, ob mit dem Entwurf die Entscheidung über der vorläufigen Vo mittels der Beschwerde in die ichts gelegt werden oder ob d ormundschaft nur auf Grund des Entmündigungsgerichts trat dem Entwu geben, dem eine vorläu solle, wenn

Lesu en g9⸗. &. nach den 1 mission zur V Erben sowie des Ehegatten von zeitige Einsetzung ei eine Auflage. Vorschriften nicht beanstandet. mung des Vermächtnisses un nungsverschiedenheiten; schließlich der Redaktionskommission zur

ie Anordnung chaft vorbehaltlich des Rechts⸗ nd des Vormundschafts⸗ nordnung der vorläufigen einer einstweiligen Verfügung AIr. Die 5 ee der Anregung Folge ge⸗ die Bestimmung hinzuzufügen, daß ge Vormundschaft nur dann angeordnet werden r ie zur Abwendüng erheblicher die Vermögen drohender Gefahren geboten ist. stimmungen bes⸗§ 1737 wurden sachlich i dem Entwurf angenommen. Einvernehmen des § 1737 durch den Zusatz zu ergän ch dann endigt, wen enommen wird; andererseits so olgt, die Beendigung der vorläufigen Vor⸗ n eintreten, wenn auf Grund der Ent⸗ in Vormund bestellt wird.

rathung wandte sich sodann den V § 1738 bis 1748 über die Pflegschaf angten mit einigen nicht erhebliche - zur Annahme. fähige, unter Pflegschaft stehende Rechtsstreit durch einen Pfle Rechtsstreit einer nicht in die Zivilproze

die durch ührung des Recht rnehmen könne, zu Gegner erforderlich sei, wurde abgelehnt. 435 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung, wona die das sechzehnte Lebensjahr zurückgelegt chwendern über Thatsachen, die in

en oder Gegenstand ihrer Wahrne n oder zurückgeschoben werden kann t auf Antrag des Gegners nach den Um⸗ lls für zulässig erklärt wird, der Zusatz be⸗ die genannte Vorschrift auch dann gilt, wenn in dem Rechtsstreit durch einen Zusammenhang mit dieser Er⸗ lossen, im § 435 Abs. 2 der Zivil⸗ hrigen nicht nur die wegen Ver⸗ die wegen Geistesschwäche oder (Vergl. den Art. 11 des Entw.

unentbehrl Theile desselben gebildet werde bessere Organisation des Person Vorschläge. Amortisation inner er dem Prinzip ößte Bedeutung bei und empfie icherung bei der ländlichen Bevölkerung po Landschafts⸗Direktor von Laer⸗Münster i. W. ist ein Gegner Den Realkredit möchte er bei langen, den gewendet sehen. ichen Grundbesitzes ist seines ihre Gewährung aber

sein solle. bezüglichen

ür die S ausgedehnte

erson oder das Die übrigen Be⸗ wesentlichen nach bestand, den Abs. 3 daß die vorläufige n der

der Agrarkonferenz, bei

e Berathun Domänen und

inister für. pulär zu machen.

. Landwirthschaft, n wiederum den Vorsitz übernommen en der Schuldentlastung des länd⸗ tzes und der Einführung einer denselben.

„Berlin kritisiert die seines Erachtens Vogelsang's auf dem zur Berathun ehörige, von ihm als utopis ie Ausgabe von Banknoten auf hält er die Mög⸗ chlossen, daß einzelnen überschuldeten staatliche oder korporative Intervention elastung der. helfend eingreifenden Institute eine Nach dem Vorgang des fs über die Organisation der landwirth⸗ ssenschaften denkt er in erster nen an die Subhastationen, indem durch Erwerb der Güter einem Verschleudern und Bodenpreise entgegengewirkt würde. erblickt er in der Auswahl des richtigen Organs Den General⸗Kommissionen oder Rentenbank⸗ er vor den Landwirthschaftskammern den Vorzug, al; er glaubt jedoch eine korpo⸗ ter keinen Umständen entbehren ovinzialkorporationen der Guts⸗ so müßten diese

welcher der Forsten von Heyde atte, betraf die

der Verschuldun bei kurzen Fristen an Zur Herbei⸗ hrung einer Entschuldung des länd Erachtens staatliche Beihilfe nothwendig, aussichtslos.

eheimer Regierungs⸗Rath, Pro wendet sich zunächst gegen S ganzen, aber doch nicht darin bestehenden Hypotheken nach Art der durch Vermittelung von Rentenbanken, Hand zu weisen sei. Denn, wenn auch historisch und rechtlich verschieden Zehnten und dergl. derselbe wie lastung. Sodann entwickelt gabe von Bodennoten ohne ausreichende erblickende Gefahr, welche di lasse. Nach seinem Dafürhalten lastung und Verschuldungsbeschränkung mehr Verwendungszwecke des Kredits verbunden werden. und den dauernden Meliorationskredit hält er den ür sie eine Verschuldungsgrenze bis zu einem des Guts unter Kontrole der bestimmungs⸗ durch die General⸗Kommissionen oder die Land⸗ einer Auffassung für den Betriebskredit, für Haushalt ꝛc.) in kleinen inden empfohlen wird. Realkredits hält Redner die Mitwirkung enten, die nöthigenfalls zu Zwangs⸗ für unabweisbar, während er den Umfange bei dieser Aufgabe

on Puttkamer⸗Plauth möchte eine Verschuldungsgrenze nicht empfehlen, weil die r die jetzigen sinken würden. o eine Beihilfe des

isation von

mündigung zurück Entmündigung er mundschaft erst dan

mündigun I Pe

Verschuldungsgrenze für Professor Dr. Schmolle

Forderungen essor Ad. Wagner⸗Berlin

Schmoller, mit dem er zwar im übereinstimmt, daß eine Ablösung der Reallastenablösung, und zwar so ganz unbedingt von der

onomische Effekt von der der heutigen hypothekarischen Be⸗ icht über die in der Aus- deckung für den Staat zu ese Maßnahme unausführbar erscheinen ten müssen die Fragen der Schuldent⸗

u weit gehenden stehenden Gebiet und andere dahin bezeichnete Pläne, zu denen er auch d den Grund und lichkeit keineswegs für ausges Grundbesitzern ge shne zu große Schuldenminderung angeba ichen Berufsgeno knüpfung jener Maßnahn Mitbieten und eventuellen zu tiefen Sinken der dere Schwierigkeit

orschriften der rofessor S Dieselben ge⸗ derungen sachlich nach 1447, wonach eine prozeß⸗ erson, wenn sie in einem ertreten wird, ähigen Person gleichgestellt ist, verwiesen werden. G beantragte Zusatz, daß er vertretene prozeßfähi sstreits an Stelle des

der Uebernahme aber Anzeige an den Dagegen wurde zu ch Minderjährigen, haben, oder dlungen derselben mung gewesen sind,

dem Entwu ü rf Iübe derch ,sei doch der 5

t könnte. hnt werden könnte er seine An

Linie an eine An⸗

mit der Fra

Realkredit be⸗ rechtigt und wünscht bestimmten Werthsthei emäßen Verwendun

Direktionen giebt 3 sie wären das sachverständigste Person rative Mitwirkung der Landwirthe un Kreis⸗ und Pr diesen Zwecken zu schaffen, aber ihren Dienst dürften sie niemandem Frage kommenden Organe nach weiterer unbekannten Thätigkeit all⸗ gen Gutsankäufen schreiten sehr wohl denkbar. Für Güter nun, die diesen rozeß durchgemacht haben, uldungsgrenze

Gelinge es besitzer und Bauern zu natürlich obli aufdrängen.

Entwickelung ihrer völlig neuen, mählich auch mit könnten, erscheint ihm oder einen ähnlichen Einführung einer Ve unter der unabweisbaren Voraussetzung, ation des Personalkredits gesorgt werde. sbesitzer Sombart⸗Berlin einandersetzung die Gestaltun Jahrhunderts; er weist hin a heblichen Differenz zwischen güter ergeben und erblickt in schuldung des ländlichen Besitze volles Leben de andestheilen, z. Die Verschuldun

in persönli gegeben, dessen b die ländlichen Geme

den Nothkredit und den re ersonalkredit Verbänden im Ansch Für die Organisation des der gesammten ländlichen Interess verbänden zu vereinigen sein würden, Staat nicht oder do betheiligen möchte. Rittergutsbesitzer v erelle Festsetzung der adurch noch unte solche überall da für angezeigt, w Staats oder irgend welcher Korporationen zur sitzes in Anspruch genommen wurde (Re chulden). Der Personalkredit vermag Realkredit nur unvollkommen zu ersetzen. General⸗Kommissions⸗Präsident Küster⸗Düsseldor verweist auf die Konsequenzen, welche die Einführun insofern mit sich bringen 1 prozeßordnung . könnten. Ob die gesetzgebenden Körpers nahmen bereit erklären würden, ist dem

Staats⸗Minister von H über die fernere geschäftl mehr allgemeinen Diskussion ver fern sie zu Maßnahmen der Gese führen wuͤrden, noch weiteren unter Zuzie

2 torisch sein; id zugeschobe . in ständen des Fa schlossen, daß eine prozeßfähige Partei Pfleger vertreten wird. gänzung wurde weiter bes prozeßordnung den Minderjä sondern au⸗ ksucht Entmündigten gleichzust in der Fassung des

befürwortet er die nur in geringem

Drittel des Werths

bis zu zwei T p daß für eine bessere Organi⸗

utspreise d

schildert in längerer Aus⸗ 2 hält er eine

g der Getreidepreise seit Anfang dieses die Mißstände, welche sich aus der er⸗ erkaufs⸗ und Ertragswerth der Land⸗ n ihnen eine wesentliche Ursache der Ver⸗ s, die er daneben für viele Fälle auf r Grundeigenthümer zurückführt und B. nicht in der Provinz Sachsen, als renze verweist er hauptsächlich Gläubiger und Schuldner. Ausdehnung des Personalkredits n richtiges Prinzip.

Neverstorf erklärt, Verschuldungsbes

schwendung, wegen Trun 435 der Von einer Seite war beantragt, den E schriften zu ergänzen, wie sie das Fran Art. 499, 513 bis 515) enthält. Der lichen dahin: Ein Volljäh oder für gewisse Vermögensangele wenn seine Fähig von Geisteskrank nicht gänzlich der Beistandscha welchen ein Bei andere Rechtsgeschäfte aber, nehmigung des Vormundscha bedarf, nur mit Genehmigung soweit sie in dessen Wirkungskreis Im übrigen war der Vorsch Entwurfs über den Beistand der ebildet. Die Mehrheit der Kommission war t, daß ein Bedürfniß, Pflegschaft eine Beistands nehmen, nicht vorliege, un In Bezug auf das Familienrecht etzte Berathu ie religiöse

ntengüter, Amort seiner Ueberzeugung nach den

i Entwurf durch Vor⸗ sische Recht (code civil ntrag ging im wesent⸗

ein zu anspru nicht in allen bedrohlich ansieht. auf den Weg der Vereinbarung zw Eine Beschränkung des Real hält er im allgemeinen für ei Graf von Holstein⸗ eberischen Maßnahm ng und der dam stimmen vermöge, dehnung der Inans Grundeigenthümer widerle Amtsgerichts⸗Rath S barkeit einer Schuldentlastung, heblich belasteten Grundbesitzern opferbereiter Pers nothwendig bezeichneten führung einer Verschuldungsg wegs bedeutungslos, wenn sie Hand gehe; sie ist i erbeigeführte Beschrä ausgedehnteren Personalkredit er Gutsbesitzer Wendorf Personalkredits für den Real bezeichnen, da die schließliche hält aus diesem Grunde die zutreffend überhaupt nicht gezo Härten führen würde, chuldungen obliga

einer Verschuldungsgrenze eerungen der Reichs⸗Zivil⸗ Konkursordnung nicht vermieden werden ften sich zu solchen Maß⸗ edner äußerst zweifelhaft. eyden äußert sich zum Schluß iche Behandlung der hier in einer handelten Fragen, welche, so⸗ gebung und Verwaltung berathungen im einzelnen Vertrauensmänner unterliegen ach sei in den verschiedenen Fragen onen der Landwirthe ins Auge gefaßt Landwirthschaftskammern ung wolle er mit Rück⸗

ien durch die Presse ge⸗ enutzen, um zu erklären, Provinzial⸗Landtage ftskammern nicht gedacht orbereitung dieser Organisation und die vor⸗

t den bestehenden landwirthschaftlichen ern, daß eine besondere Ein⸗

sich eruͤbrigen dürfte.

lsdann auf heute, Sonnabend,

würde, als Abänd

elegenheiten ür einzelne alten können,

er soll für alle Vermögensan ten derselben oder auch nur

nheiten einen Beistand er eit, die Angelegenheiten zu besorgen, infolge eit, Verschwendungs⸗ oder Trunksucht zwar hoben, aber beschränkt ist. Die Anordnung oll die Wirkung haben, daß derjenige, für st, Schenkungen überhaupt nicht, u welchen ein Vormund der G sgerichts oder des Gegenvormunds des Beistands vornehmen kann,

en auf den Gebieten der erbundenen Schuldentlastung nicht zuzu⸗ als bis seine Bedenken gegen eine e pruchnahme des Personalkredits seitens ländlicher

Durchführ⸗

rhebliche Aus⸗

and bestellt ie besonderer

chmitz⸗Erkelenz zweifelt an der da sich unter den jetzt bereits so er⸗ wohl kaum eine genügende Zahl Professor Schmoller als unbedingt Mitwirkung bereit erklären werde. renze ist nach seiner Auffassung keines⸗ ie auch nicht mit einer Schuldentlastung hm aber deswegen bedenklich, weil die nkung des Realkredits nicht durch einen werden könne.

schowo kann das Eintreten des it gleichfalls nur als höchst bedenklich orm des ersteren der Wechsel sei. estsetzung einer Verschuldungs gen werden könne und deren für unthunlich; d

Korporati seien hierbei auch die In dieser Bezieh in diesen Ta Nachricht, diese Gelegenheit an eine besondere Berufun über die Landwirthscha

wirkung von worden und wiederholt genannt. eine falsche,

onen zu der von

den Bestimmungen des ter (68 1539 ff.) nach⸗ edoch der An⸗ neben der Vormundschaft und der aft als besonderes Institut aufzu⸗ lehnte deshalb den Antrag ab. war nunmehr nur noch 99 1508, 1658 zu er⸗ ziehung der unter elterlicher aft stehenden Kinder betreffen. icht die landesgesetz⸗ Dem Standpunkt des rschiedenen Seiten beantragt, etzlich im Bürger⸗ rt der Regelung den Grundlagen als in Nach einer eingehenden punkt des wenigstens die Vor⸗ rige das sechzehnte ei, sein Glaubens⸗ en wurde beschlossen, den en Vorbehalt für die Landes⸗ zu verwei riften über d. eite angeregt, das ng zu ergänzen, söse Erziehung des wenn er nicht Mündel zu erziehen de Folge gegeben.

zur Berathung des das Entwurfs

nen Porschriften der 86 1749 bis 1752, fsbestimmungen enthalten, er zum theil als entbehrlich theil mit dem Vorbehalt angenommen, u verbinden. 38 bis 1787, welche allgemeine Vor⸗ twillige Verfügungen enthalten, 757 erlebigt.

§ 1758 Absa⸗ eiheit aussp rheit war jedoch der

fung der

zur Berathun

gängige Berath Vereinen werde berufung der

soviel Zeit erford

Provinzial⸗Landta Die Verhandlung wurde a

Vormittags 10 Uhr, vertagt.

Bei Eröffnung der heutigen T Vorsitzende, Minister für Landwirthschaf Veranlassung, einen in der

die früher aus ledigen, welche Gewalt oder unter Vormundsch Nach dem Entwurf sollen in dieser Hins lichen Vorschriften unberü Entwurfs die reli⸗ 16 522 esetzbuch zu regeln. Anträge sowohl in iten weit auseinander. rat die Mehrheit dem Stand ehnt wurde auch der Antrag,

,wenn der Minderjä abe, er b

agegen sind seines torisch in das Gewand der sicherem Kredit in 50 Jahren, Eine Beschränkung des nahme nicht.

tz bezeichnet als Vor⸗ Herbeiführung einer chuldung des länd⸗ se der landwirthschaftlichen Pro⸗ empfiehlt er auf dem ken die Festsetzung ein lfte der Landschafts⸗ erschuldungsbefugniß; an Verwendungszwecke Amortitationsbeträgen, irs auf den

Erachtens alle Vers Amortisationsschuld zu kleiden und bei unsicherem in Realkredits befür

Rittergutsbesitzer von bedingung der Wirksamkeit Entschuldung und zur lichen Besitzes, die Falls diese e

en Verhandlung nahm der

t, Domänen und Forsten National⸗Zeitung“

ne Mittheilung des „Hamburger

hrt bleiben. 25 27 Jahren zu tilgen. chtet er von einer solchen Ma Knebel⸗Doeber aller Maßnahmen zur

weiteren Ver

egenüber war von verschie Erziehung der Kinder reichsge Ueber die

vom 2. d. M. enthaltenen, ei Korrespondenten“ in welchem der veröffentlichten Sitzun Gunsten agrarischer stimmung der Versammlung, Artikel erwähnten General⸗Lan berg wies Minister von Heyden jene on dadurch erledigten, daß jene chung so weit als moͤglich icht vorgelegt worden seien. erichte für den Zweck, als die stenographischen lungen schon in Druck gegeben erscheinen sollten.

Es wurde darauf in die Verhandlung der Fragen der Kreditorganisation einget

General⸗Landschafts⸗Direktor von anderer Seite vorgeschlagen kredit⸗Anstalt

gerechtfertigt,

Privatwillkür er die Gründung be

Verhütung der eebung der Prei erfolgreich angestr Gebiete der zur Berathung stehenden Frag obligatorischen Vers taxe, innerhalb ders darüber hinaus Zulassung ein

Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger“ sberichten eine tendenziöse Färbung zu Bestrebungen vorgeworfen wird. Unter insbesondere auch des in jenem 8⸗Direktors Bon⸗Königs⸗ Angriffe zurück, die sich Berichte vor ihrer Ver⸗ n einzelnen Rednern zur Eine tendenziöse Abfassung hätte um so weniger anzen Verhand⸗ erkürzester Frist

hingen 92 die len Einzelhe Erörterung t mweüe.

uldungsgrenze aufzunehmen, da ge Freiheit der Lebensjahr vollendet selbst zu bestimmen. Im üů in den 68 1508, 1658 aus ebung in das Einführun luß an die Berathung der der Kinder war von einer tsrecht noch durch die Bestimmu d die Sorge für die reli dann enizogen werden dem Bekenntniß angehöre, in welchem der Dieser Anregung wur Die Kommission ging darauf z Erbrecht (66 1740 ff.) über. Die allgemei welche in h wurden sachlich gestrichen, zum anderen Vorschriften Von den 4 schriften über wurden noch die 88 Die Bestimmun der Testier keine Anfechtung; die Me

bekenntni aber Verweisung des Grundeigenthüme

erleichternden

zypothekenschulden erschuldungs bligatorische

auszudehnenden Schuldentlastung schaftstaxen

anlangend, hinausgehenden überlassen, für die zwischen der ypotheken aber eine o er Landschaften einführen. Rittergutsbesitzer von Pl. liche Ausgabe von dieselbe dann für realisierbar, banken im Ausgeben von Banknoten an rofessor Dr. Paasch uldungsgrenze. des Anerbenrechts in der mecklenburgischen Gese welcher der Gutseigenthümer Landguts durch Eintragung im Hy für preußische Verhältnisse angemen Staats⸗Minister Gra daß, wer Anerbenr timmen müsse. ür allein möglich und zum e eintretende Herabminderung des unahme nicht entgegenstehe. ch seiner Ansi die Gtundbesitzer

„Reichs⸗Anzeiger“ rotokolle der eien und in a

e religlöse ihrem Schicksal

enze und der Taxgrenze mortisation durch Ver⸗

h⸗Doellingen stellt die staat⸗ sorgfältigen Erwägun wenn die Reichsbank wie emessen beschränkt würden.

ein Gegner der allgemeinen einerseits gewünschte hält er eine

Mündels auch

Grundnoten zur Bon⸗Königsberg ist ein Gegner der Gründung einer allgemeinen Landes⸗ Maßnahmen, welche auf hinauslaufen.

e⸗Marburg ist Hinblick auf die auch für den ländlichen ebung sich findende Bestimmung, nach und Verschuldung des beschränken kann, auch

„Trützschler, führt aus, uldungsbeschränkun inführung einer so Ziel führend, indem er darlegt, d ve gcheieveche Verschuldungsgrenze so schwer finden lassen, wenn gleichartigen 1 8

Kreditbeschränkun b d K dübebanh uptsache Begri ten, den einzelnen Kre⸗ rftigen 1 9. 1. Zu diesem Zweck em

benstandet, ab des Kreditgebers zu befreien.

sonderer Genossenschaften im Ans ohne Generalgarantie der letzteren, also unentgeltlicher ften mit einem Reservef Beihilfe geben wolle, 1 insbesondere die preußischen,

rlin ist der Meinung, daß dem nstehe, daß die von den

Dotirung dieser onds würde nothwendig fein; ob

stelle er anheim. genügten den

echt wolle, auch einer Vers Verwaltung.

Er hält die obligatorische taat dazu eine

ehenden Hypothekenbanken, nteressen des ier

Rittergutsbesiher Sombart⸗Be⸗ der Umstand entgege

welcher den hr sachlich Ansidaßcht,

veh. Eine richtige

88

genossenschaftlichen Verbänden auszugebenden Pfandbriefe oder sonstigen Falene 5- zu einem niedrigen Kurse gekauft werden würden. Er wünscht, entgegen den Ausführungen des Vorredners, eine Aus⸗ dehnung des ersonalkredits und entwickelt weiter seine Anschauungen über die Sebrshah einer Vervollkommnung der Verschuldungs⸗ statistik. . 8 f sqh.hemer Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Hermes nimmt mit Bezug auf eine Aeußerung des vorletzten Redners die preufischen Hypotheken⸗ banken in Schutz. Was das Pypothekenbankwesen im allgemeinen be⸗ treffe, so verdienten unzweifelhaft die korporativen und enossenschaft⸗ lichen Kreditinstitute den Vorzug; aber, wo solche nicht vorhanden, könnten auch die Hypothekenbanken nützlich wirken und gewährten thatsächlich dem Schuldner nicht selten billigeren Kredit, als er bei Sparkassen und sonstigen Gläubigern erhalte. 8 Professor Dr. re stellt in Verbindung mit den Professoren Drs. Knapp, Schmoller und Sering, sowie dem Herrn von Knebel⸗Döberitz den Antrag auf Kombination der obligatorischen Rente bei Rentengütern mit einer fakultativen Lebensversicherungs⸗ rämie in der Weise, daß die Prämie als Zuschlag zur Rente er⸗ oben wird und die Versicherungssumme zur Abfindung der Miterben nach dem Tode des Versicherten verwendet werden wird. Der Antrag wurde des näheren begründet. 1 1 8 Dr. Hecht⸗Mannheim beschränkt sich in seinen Ausführungen auf die Frage der Selbsthilfe bei der Kreditorganisation. Unter Hinweis auf sein rößeres Werk „Die Organisation des Bodenkredits in Deutschland“ fordert er für den Realkredit des mittleren und kleineren Grundbesitzes bei einheitlicher Zentralleitung eine überaus detatllierte Veekeanc der zur Vertretung der Kreditinstitute berufenen Organe, die persönliche unausgesetzte Belehrung der das Annuitätsprinzip nur wiverwillig aufnehmenden ländlichen Bevölkerung und möglichste vasde samns der Anwendung seines Prinzips sowie die Verbindung dder Le J mit demselben in weitgehendstem Maße. Für deen Personalkredit befürwortet Redner die Lokalisierung desselben und die Zusammenfassung der Lokalkreditstellen zu Zentralanstalten und dieser wieder zu einer großen allgemeinen Bank. Alle diese Gesichts⸗ punkte wurden bis in die Egnelseite hinein erläutert. 1 seeschean von Huene⸗Gr. ahlendorf wünscht eine Erleichterung des Landschaftskredits für den kleineren ländlichen Besitz und die genossenschaftliche des Personalkredits durch Errichtung von Darlehnskassen in weitem Umfang. Eigentliche Staatsbeihilfe erscheine ihm nicht ee 8 8 Frefden des Ober⸗Landeskulturgerichts Glatzel befürwortet und begründet folgenden Vorschlag: Zur besseren Ausnutzung des Renten⸗ guts⸗Instituts sowie zur Sicherung der bereits 171Sv- und der nooch zu gründenden Rentengüter erscheint die Fortbildung der Renten⸗ gutogeseß ebung erwünscht, zunächst in der Richtung einer Erweiterung der Ve fchtangen ür die eine Rente auf das Rentengut gelegt und unbeschadet der Sicherheit der Rentenbank auf diese über⸗ nommen werden kann. Regierungs⸗Rath von Buch⸗Frankfurt a. O. kann eine weitere Ausdehnung der landschaftlichen eleihungsgrenze nicht empfehlen. Den Vorschlag des General⸗Landschafts⸗Direktors Bon kann er wegen des unzweifelhaft eintretenden niedrigen, einer ausreichenden Schuldentlastung nicht genügenden Kurses der auszu ebenden Pfandbriefe nicht billigen. Ibm scheint eine staatliche Beihilfe unvermeidbar, aber auch durchführbar, wenn die Gewährung an Beschränkungen der Verschuld⸗ barkeit, der Theilbarkeit und der Vererbung auf mehrere Erben be⸗ treffs des beliehenen Besitzes geknüpft wird. Der vom Präsidenten Glatzel eg scheint ihm sorgfältiger Berücksichti⸗ gung werth.

Geheimer Regierungs⸗Rath, vro ger Dr. Ad. Wagner⸗Berlin befürwortet Dezentralisation der dem Personalkredit dienenden Banken, Verbindung derselben unter einander und Zusammenfassung zu einer roßen Zentralbank. Die Mittel zur Gewährung ausgedehnteren Personal redits seien nicht durch staatliche Bodenscheine zu beschaffen, sondern auf bessere Ausbildung des Depositenbankwesens und Aus⸗ 9. von Obligationen für kürzere Zeit sei ein hervorragendes Gewicht zu legen.

Präfident Metz⸗Frankfurt a. O. begründet folgenden, von dem Grafen Alt⸗ und den Professoren Schmoller und Paasche mitunterzeichneten Antrag: „Bei der Uebernahme eines länd v re,r durch einen Erben (Anerben) können die Miterben ihre Erbtheile nicht in Kapital, sondern nur in fester Geldrente verlangen. Auf Antrag eines der Betheiligten kann diese Rente in eine Amortisationsrente verwandelt, und diese kann bei vorhandener Sicherheit auf Antrag eines Miterben gegen Abfindung in Rentenbriefen auf die Rentenbank übernommen werden“.

Landschafts⸗Direktor von Gustedt führt aus, daß der Plan einer Zusammenfassung der provinzialen Landschaften zu einem Zentral⸗ institut auf die größten Fchmzzeziggettg stoßen würde und gewiß nicht empfehlenswerth sei. Hinsichtlich der Organisation des Personalkredits ist auch er für eine gewisse Zentralisation durch Vereinigung der be⸗ stehenden oder zu gründenden lokalen Kreditinstitute zu einer großen Landesbank.

Landschafts⸗Direktor von Laer⸗Münster bespricht die Mängel der die Sicherheitsgrenze betreffenden Vorschriften der preußischen Vormundschaftsordnung; er wünscht die Bemessung der⸗ selben auf den weiundzwanzigfachen 2 ne r sowie Gleichstellung der andschaftlichen Pfandbriefe in Betreff der Lombar⸗ mit den Staatspapieren.

eneral⸗Kommissions⸗Präsident Küster⸗Düsseldorf beleuchtet die allen berechtigten Ansprüchen 7 Thätigkeit der Rheinischen Landesbank und der Spar⸗ und Leihbank in Hohenzollern, welch letztere 9⁄10 aller dortigen Immobiliarkredite gewähre.

General⸗Kommissions⸗Präsident Beutner „Bromberg beserac die Anträge der Präsidenten Glatzel und Metz auf Grund der seinerseits bei den Rentengutsbildungen gemachten Erfahrungen.

General⸗Landschafts⸗Direktor Bon⸗Königsberg hebt unter Be⸗ zugnahme auf die Ausführungen des Dr. Hecht die große Bedeutung der Ausdehnung der Lebensversicherung auf dem Gebiet des Kredit⸗ wesens hervor. Dieselbe könne event. an die Stelle der Amortisa⸗ tion treten.

benS e. Dr. Sering⸗Berlin widerlegt den gestern mißver⸗ standenen Antrag von Ploetz auf Ausgabe von Bodenscheinen, emp ehlt für die Organisation des Personalkredits lokale Genossenschaften oder unter Schilderung der betreffenden Verhältnisse in Elsaß⸗Lothringen von der Gemeinde Krediteinrichtungen mit Gemeindebürg⸗ 1- 2 Le odann auf das wärmste den Antrag des Präsi⸗ enten Metz.

Staats⸗Minister von Heyden resümiert kurz den Gang der Verhandlungen. Wenn auch noch keine direkt gesetz⸗ geberisch zu verwerthenden Resultate der Natur der Sache nach

ätten erzielt werden können, so sei doch das zu bearbeitende

ld wesentlich geklärt und nun Raum für die schon in

ngriff genommene weitere Bearbeitung der schwer⸗ Fragen göschaffe Je nach dem Fortschreiten derselben behalte er sich die Einberufung einzelner sachkundiger Vertrauensmänner vor, und sei auch in einem späteren Stadium die Wiedereinberufung der Konferenz in Aussicht genommen. Mit dem Dank der Königlichen Staatsregierung an die Theil⸗ nehmer der Konfenen wird hierauf von dem Minister die Verhandlung geschlossen.

8

Der Königliche Gesandte in Weimar von Derenthall ist von dem ihm 5— bewilligten Urlaub auf seinen osten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder uͤbernommen

ö“

Héderväry nicht konservativ sei und für die s das Vertrauen, der neue kirchenpolitischen Kampfe auf die Einhaltung der deakistischen Ueberlieferungen dringen.

Khuen⸗Héderväary einer mehrstündi

habe, doch hege e inister⸗Präsident

&☛ z21 Prinz⸗ Seine Königliche Hoheit der Prinz⸗Re⸗ werde in dem

Nachmittag in Begleitung des Ministers des von Feilitzsch von München zu längerem burg und der R ie Kammer der vorgestrigen Abendsitzung zum Finanzgesetz. Der „Bestand der Vorsahre“, die Staatseinnahmen“ und „Besondere ichen Ausgaben für den laufenden Dienst wer liche Durchschnittssumme von 328 341 269 (1417 ür die Verwaltung, 186 612 231 für den Staatsa estgesetzt; zur Bestreitung dieser Ausgaben sind die voranschlä auf 325 841 269 festgesetzten Einnahmen der nicht gedeckte Restbetrag von 2 500 hreinnahmen von 1892 gedeckt werden soll.

Sachsen.

Seine Majestät der König ist am Donnersta Heute beabsichtigte Aller Königin nach Schloß Svbillenort

Königliche Hoheit der Prinz Georg teaf vor⸗ tern von den Besichtigungen in Schlesien wieder in der Villa zu Hosterwitz ein.

Württemberg.

Die Kammer der Abgeordneten setzte Berathung der Verfassung Bockshammer bef tierte, daß sogar der ültigkeit des Volks in dieser Angelegen inister des Innern von ierung mißtraue dem Volke nicht, n Wahlrecht blieben große Minderheiten un⸗ rklärte, nur die ierten selbst seien un⸗ ahlrecht der Höchstbesteuerten sei un⸗ chtigung aller und

unern Freiherrn

Aufenthalt nach

hat sich, wie „W. P. B.⸗

bgereist. inpfalz abgereist en Konferenz mit den

bgeordneten genehmigte in ihrer provisorisch auch noch den Entwurf Entwurf behandelt in vier Titeln den Festsetzung der Ausgaben“, die erfügungen“. Die den auf d

meldet, gestern na in Wien anwesenden ungarischen Ministern nach begeben, um Fühlung mit politischen Persönlichkeiten zu nehmen. Dr. Wekerle und die übrigen aus pest zurückgekehrten Minister wurden am Bahn zahlreichen Publikum, darunter vielen liberalen Die Straßen waren von einer großen Menschenmenge besetzt, die dem Dr. Wekerle bei seiner Fahrt dem liberalen Klub immer erneute Ovationen dar⸗ brachte und ihm die Pferde ausspannte. Im Klub, wo sich die Mitglieder der liberalen Partei, sowie Dam überreichten, eingefunden hatten, dankte Dr. herzlichen Empfang und durchgeführt zu haben.

ien gestern nach Buda⸗

von einem geordneten, mit Jubel empfangen.

n, die Bouquets ekerle für den ewissenhaft

er die von

durch einen

Zuschuß aus den Me erklärte, seine Mission

Er habe, nachdem der Ka egierung verlangten Garantien zur Durchführung der etzvorlage nicht in allen Theilen genehmigt eben. Der konstitutionelle Sinn des Gewähr dafür, lichen unverändert

von Berlin

öchstderselbe abe, seine

in Dresden ein Demission ge die Vorlage im wesent⸗

erlangen werde.

des Klub⸗

Gesetzeskra Wekerle’s Kundgebungen Der Praͤsident der liberalen Partei dankte vom Balkon er draußen harrenden Menge für die Sympat kundgebungen für die liberale Sache Im Klublokal waren au

außerhalb

Die Ruhe wurde nicht Mitglieder der Opposition Aus der Provinz liefen gestern Sympathiekund⸗ een für Wekerle und für die liberale Partei ein.

aus hat beschlossen, die Debatte des Ehegesetzes

estern die srevision fort. Ausschußantrag und konsta⸗ Abg. Haußmann⸗Balingen über die eit geklagt habe. eidigte die

ürwortete den anwesend.

as ungarische Ober über den Beschluß des Unter zu vertagen, und den Präsidenten aufgefordert, im vernehmen mit der Regierun

Pischek vert auses bezügli zu einem geeigneteren Zeitpunkt

dem allgemeine Vorschläge über die weitere Verhandlung dem Hause zu unter⸗

vertreten. Der Abg. Haußmann⸗Balingen e Volkspartei habe klare Besonders das Redner verlangte die Gleichbere die Volkspartei wolle die Erste Kammer bestehen e Revision scheitern sollte, werde sie später Abg. Mayser (Demokrat) trat für die reine Volkskammer ein. Die Debatte sollte heute fortgesetzt

iele; die Privile V1 Das österreichische Herrenhaus nahm gestern ohne Debatte in zweiter und dritter Lesung den Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag mit Handelskonvention mit Rumänien sowie die Zusatz⸗ u dem internationalen Uebereinkommen Im Abgeord⸗

Spanien enn jetzt di wiederkommen. erklärung über den Eisenbahn⸗Fr achtverkehr. der Minister des Innern em Mittheilungen über die Verhältnisse ebieten und verwahrte die te gegen den Vorwurf des els an Wohlwollen gegen die eit Jahren für die gethan, als sie nach bestem Gewissen habe thun können. Das Ministerium sowie Werth auf die Erzielung einer Einigung een Arbeitgebern und Arbeitern; er hoffe, es werde ge⸗

zu schaffen, deren Schiedssprüche von 1 Der Ackerbau⸗ ayn führte aus, die Behauptu stung der Bruderlade ent chtig. Viele Vorgänge hätten vermieden wer⸗ den können, wenn das Haus die Berat angenen Entwürfe ü⸗

netenhause

Tachsen⸗Weimar⸗Eisenach.

„Seine Königliche Hoheit der Großherzog, der sich vor einigen Tagen nach Jena begeben hatte, ke urück. Ihre Königliche t morgen aus den Niederlanden wieder in

lichen Kohlen auf das entschieden Uebelwollens oder nur des Man Die Regierung habe Arbeiter so viel

in den nör

rte heute von dort Regierung

nach Weimar heit die Groß⸗ herzogin trif

Weimar ein der Lage der

Wissen und . das Haus legten großen getroffenen Be⸗ rançgois hat, wie das „Deutsche 1 endrik Witbooi in einem Briefe an ihn um Frieden gebeten. Er hat später den Brief aller⸗ er die Aussage des Unterkapitäns Adam Lambert in Bethanien, dem Witbooi selbst erzählt ha um Frieden gebeten, bestätigt die Echtheit des Brie rseba hat der Major von François den Major Leutwein ge⸗ troffen und sich mit ihm über das weitere Vorgehen verständigt. equena, Bethanien, Gubub⸗Au Rietfontein, Warmbad, Gibeon und Uhabis gelegt worden. Von Bethanien, wo er Anfang April war, s nach Uhabis gezogen und dort am Von da ist er am 23. nach Warmbad gegangen. Die Heranführung des Proviants für die Truppe wird von Bethanien und Keetmanshoop erfolgen.

Das während der Unruhen beschädigte Krankenhaus zu Kamerun ist am 21. Februar wieder eröffnet worden.

Nach eben aus Südwest⸗Afrika ei richten des Majors von Kolonialblatt“ mittheilt,

lingen, eine Institution allen respektiert würden und die heilsam wirke. Minister Graf Falken daß alte Bergle seien, seien unri

dings abgeleugnet, a ufs Entla

er Bergwerksbetriebe der Abendsitzung nahm das Haus den t über die Verhältnisse in den nördlichen Kohlen⸗ nd genehmigte die darin enthaltenen etzung eines Montanausschusses. en Mittelmeer⸗ Admirals Sir M. ola, die zweite Division on in Triest eingelaufen. Wiener Gemeinderaths Antisemiten Bürgermeister Grübl darüber interpelliert, was er zu thun gedenke, um Wien r Bevölkerung vielerlei wirth aatenmarktes zu sichern. De r soweit es in seiner Macht um Wien den Saatenmarkt zu erhalten. icherungs⸗Gesellschaft „Adria“ in rzeit gemeldet, den Abg. Kaiser ch angegriffen hatte, ist zu Monaten schweren Kerkers verurtheilt worden.

Großbritannien und Irland.

erklärte gestern, wie „W. T. B.“ des Auswärtigen ten habe sich seine Rechte auf rovinz vorbehalten. 1888 und von 1894 ent⸗ Regierung dem das Somaliland

längerer Zeit eingeg erledigt hätte. Ausschußberich ebieten zur Kenntniß u Anträge, darunter die Eins Die erste Division des britisch Geschwaders unter Kommando des Culme⸗Seymour i unter Kommando des Kapitäns Wil⸗ In der gestrigen Sitzung des unter Zwischenrufen der

Keetmanshoop, d Militärposten

ajor von Françoi

19. April eingetroffen. gestern in

die Abhaltung des de Vortheile bietenden S meister erwiderte hierauf, er werde,

Oesterreich⸗Ungarn.

arische Ministerium hat, stern unter den nach Schluß der Redaktion eingetro epeschen mitgetheilten Nachricht zu erwarten war, seine vom Kaiser angenommen von Kroatien Graf Khuen⸗ Héderväry ist mit der Bildung eines neuen Kabinets betraut worden und hat

stehe, alles thun,

Der Beamte der Verf Triest Pollitzer, d in Wien auf

Das ung traße thätl

Demission eingereicht,

worden ist. Der Banus

Im Unte

E. Grey, die Aequatorialp en Abkommen von was nach Ansicht der mit Italien über Beantwortung einer Anfrage Lowther 8 die Konvention mit dem König der abgefaßt,

1 „Budapester Korresp.“ jwur Uebernahme des ihm gewordenen Auftrags er der Bedingung, erigen Regierun

arlamentssekretär

doch nur e Programm der bis erhalten bleibe formen im Sinne der Vorlagen fort durchgeführt würden. abei auf die Unterstützun und der gesammten l auf eine Majorität nicht⸗ ültigen Ernennun ie Geschäfte als Mini

Besprechun

habe sich ein großes Ereigniß von een; es werde jedo eit finden, das ni⸗ remdenblatt“ betont, auf einen Punkt Konzessionen g nahme gestärkt, daß liberalen Prinzipien und nur um eine andere Methode, Wekerle inaugurierte Polit ohne Vergewaltigung einze Durchführung zu bringen. unmöglich, wenn die neuge ie liberale Parte Vertrauen begegne.

vollständig Die englisch⸗

kirchenpolitischen Re⸗ des Ministeriums Wekerle raf Khuen⸗Héderväry rechne es bisherigen Minister⸗Präsidenten n Partei, da er nicht gedenke liberaler Elemente zu stützen. seines Nachfolgers werde Dr. Wekerle er⸗Präsident und Finanz⸗Minister

der Demission Wekerle’s hebt Presse“ hervor, mit diesem Rücktritt ichtlicher Bedeutung um in Ungarn eine t das Zivilehegesetz verwirklichen indem die Krone bis emacht habe, werde die An⸗ cht um einen Bru d der liberalen Partei handle, sondern um die von dem Kabinet ik ohne innere Erschütterungen und lner Faktoren der Gesetzgebung zur

Eine Staatskrise in chaffene Lage loyal aufgefaßt werde teem Grafen Khuen⸗Héderväry mit Neue Wiener Tagblatt“ es handle sich nur um die Art der werde dem neuen Kabinet die Erbschaft

elten nichts, englischen Vertrage uwiderlaufe. ttonte Sir E.

Kongostaats Bei der sodann fortgesetzten taatsausgaben erklärte Sir 50 000 Pfund Sterlin rotektorat über festgestellt. der ausreichende Streitkräfte er⸗ zu wahren ß daselbst zu sichern. Die eenden Ländern würden alle ein Einvernehmen erzustellen behufs Unterdrückung des Skla⸗ ter Handelsbeziehungen. Die Kommunikation mit U land und dem Köni ommen werde Engla in dem Congostaat und den deuts ben, der die Kommunikation mit Purchzugsrecht sei der einzige Pachtvertrag gewesen. ischen dem Vikto eines Unterkommissars ge⸗ ostafrikanische Gesells abe, so werde die Zuruücknahme

diese Gebiete wieder gierung habe keinen

Franzosen könnten, unberührt blieben. rathung über d bei der Position Regierung habe das P die Grenzen dieses Landes iunt werden,

die Stellung Englands in Ugand gland Achtung und Einflu Abkommen mit den an Uganda angren darauf beschränkt werden, im Bedar mit den Häuptlingen dieser Gebiete

lung freundschaftlicher Beziehun venhandels und Erleichterung angebliche Schwierigkeit der ch das Abkommen zwischen En Durch dieses Ab

fortführen. für Uganda, die

ganda eingesetzt und

kein Mini

ngarn sei Belgier beseitigt. De Streifen Landes zwische Besitzungen in Uganda ermög Grund für den beantrage,

deeht urchführung, und

Wekerle’'s

daß die Gebiete zw und der Küste unter die Aufsich ellt würden. Da die britis erpflichtungen nicht erfüllt des Freibriefes Sultan von Sansibar darüber unter dessen Oberhoheit zu stellen. Die

anderen Mitteln gelingen,

gedeihlicher Entwickelung Das „Wiener Tagblatt“ betont, bderväry werde si ekerle ohne Wek⸗ land“ erklärt, au

ruhigung entgegensehen zu

runde genommen als ein en darstellen. Das „Vater⸗ ichtung nicht mit voller Be⸗ Graf Khuen⸗

e und Gen Es werde

der neuen können, da au