1894 / 143 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 20 Jun 1894 18:00:01 GMT) scan diff

von seinen Aerzten getheilie, Hoffnun die Kur werde von bestem olg begleitet sein. Der Landtag nahm diese Botschaft freudig entgegen und ersuchte den Staats⸗Minister, dem Herzog des Landtags ehrerbietigen Dank zu übermitteln und die Hoffnun * bekunden, daß Seine Hoheit vollständig genesen zurück⸗ ehren werde. Nachdem der Landtag noch die Wahl des Ab⸗ geordneten Fritze genehmigt hatte, wurden die Kommissions⸗ wahlen vorgenommen.

ausgesprochen habe,

Anhalt.

Ihre Hoheiten der Herzog und vie Herzogin sowie die Prinzessin Alexandra sind am Montag Nachmittag aus Sondershausen mit Gefolge in Ballenstedt wieder ein⸗ getroffen. 8

Oesterreich⸗Ungarn.

Der Kaiser ist heute Vormittag aus Bruck a. d. Leitha nach Wien zurückgekehrt.

Der Finanzausschuß des ungarischen Oberhauses hat den Gesetzentwurf, betreffend die Einziehung von 200 Mil⸗ lionen Guldennoten, angenommen. Im Laufe der Debatte wies der Gouverneur der Bank Baron Kautz Angriffe gegen die öster⸗ reich⸗ungarische Bank mit der Erklärung zurück, die Salinen⸗ schein⸗Politik habe nicht zur Steigerung des Disagios bei⸗ etragen. Minister⸗Präsident Dr. Wekerle stimmte dieser Er⸗ Naͤrung bei. 1

Großbritannien und Irland.

Sir E. Grey theilte gestern im Unterhause mit, Eng⸗ land habe im vorigen Jahre darin eingewilligt, da Egypten die aus der Konversion der Prioritäts⸗ und der Darra⸗Anleihen erzielten Ersparnisse zum Bau eines Wasser⸗ reservoirs in Assuan verwende. Frankreich habe seine Ein⸗ willigung verweigert, bis die Kosten ese Baues festgestellt seien. Ob Egypten andere Mächte in dieser Angelegenheit be⸗ fragt habe, fe der englischen Regierung nicht bekannt. Der

Bericht der für die Prüfung des Reservoirbaues eingesetzten Kommission sei noch nicht veröffentlicht; man veranschlage aber die Kosten des Baues auf 5 bis 6 Millionen.

8 In der gestern fortgesetzten Gerichtsverhandlung gegen

den Anarchisten Brall sagte der Regierungs⸗Chemiker aus, die bei dem Angeklagten beschlagnahmten Flaschen enthielten verschiedene Säuren, ferner Quecksilber⸗Fulminat, zu dessen Herstellung die besondere Erlaubniß des Ministers des Innern erforderlich sei. Unter den bei Brall vorgefundenen Rezepten befinde sich eines mit der Ueberschrift „Vaillant⸗Sprengstoff“, welches genau mit dem bei dem Anarchisten Polti vor⸗ efundenen Rezept übereinstimme. Andere Rezepte betreffen be Anfertigung von Quecksilber⸗Fulminat, Schießbaumwolle, Nitroglycerin und Dynamit. Die weitere Verhandlung wurde auf Freitag vertagt. 8 Frankreich.

Die Deputirtenkammer nahm gestern den Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Bildung einer Sahara⸗Truppe an.

Cornelius Herz, der sich noch immer in London befindet, ist auf den 27. Juli wegen Erpressung und versuchter Er⸗ pressung vor das Zuchtpolizeigericht geladen.

Rußland.

Am Montag trat im Finanz⸗Ministerium eine Spezial⸗ konferenz zur Berathung der Frage wegen Ermäßigung der Fssenbahntarite für die Getreideausfuhr zusammen. Hierbei wurde der leitende Gedanke ausgesprochen, daß es anstatt dieser Tarifermäßigung nützlicher wäre, die großen Unkosten der Zufuhr des Getreides zu den Eisenbahnen zu vermindern und zu diesem Zweck die Anlegung von Zufuhrwegen zu beschleunigen. Sollten aber über⸗ Gründe für die Dringlichkeit der Ermäßigung der isenbahntarife vorgebracht werden, so würde diese Ermäßigung jedenfalls nicht vor drei Monaten in Kraft treten. Die Be⸗ rathungen wurden gestern beendet. Wie „W. T. B.“ meldet, sollen sich die Vertreter des Ackerbau⸗Ministeriums für die Ermäßigung ausgesprochen haben; diejenigen des Finanz⸗ Ministeriums hätten dagegen erklärt, daß eine solche Maßregel

von keinem Nutzen sein werde.

Im Senat machte der Präsident gestern Mittheilung von dem am Sonnabend gegen Crispi verübten Attentat und gab dem Gefühl des Abscheues über das Verbrechen sowie der über die Errettung des Minister⸗Präsidenten Ausdruck.

er Präsident schloß mit dem Wunsch, daß das stets dem Dienste des Königs und des Vaterlandes gewidmete Leben Crispi's noch ein langes sein möge. (Langandauernder

Die Deputirtenkammer nahm gestern die Berathung über die Finanzmaßregeln wieder auf. Der Bericht⸗ rstatter der Kommission Vacchelli erklärte, die Regierung habe eine grundlegende Aenderung ihres ursprünglichen Planes vor⸗ gelegt; wenn eine Aenderung eingetreten sei, so betreffe sie nur

einen Theil der Maßnahmen, welche die Kommission unver⸗ andert zu lassen bereit gewesen sei. Die Regierung habe die Salzsteuer bestehen lacfen. während der Rest der 11 nahmen, welche die minder bemittelten Klassen nicht so sehr helasten würden, wie die Operation betreffs des Alkohols, sich noch im Stadium der Vorbereitung befände. Wenn diese Vor⸗ arbeiten wirklich ernste seien und uützliche Ergebnisse zeitigen sollten, so könne man eine Erhöhung der Rentensteuer aus⸗ setzen und sich auf eine mäßige Vermehrung der Einkommen⸗ teuer im allgemeinen beschränken. Vacchelli fügte hinzu, daß das Versprechen von weiteren 20 Millionen Ersparnissen einen konkreten Inhalt vermissen lasse, und daß die Kommission, während sie den Absichten der Regierung Beifall zolle, doch, bevor sie sich hierüber ausspreche, die Vor⸗ lage konkreter Vorschläge erwarte. Bei einer hierauf sich erhebenden Debatte über die geschäftliche Behandlung der Vor⸗ lage und der Anträge schlug der Präsident vor, über alle ein⸗ gebrachten Tagesordnungsanträge zur Tagesordnung über⸗ fugehen und alsdann die einzelnen Artikel zu berathen. Dieser Vorschlag des Präsidenten wurde von der ganzen Kammer angenommen mit Ausnahme der äußersten Linken. Es wurde alsdann in die Berathung des Art. 1 der Regierungsvorlage betreffs der Finanzmaßregeln eingetreten. Der Minister⸗Präsident Crispi und der Schatz⸗Minister Sonnino empfingen gestern die Vertreter der deutschen Banquiers, welche sich behufs Gründung der deutsch⸗ italienischen k in Rom aufhalten

Schweiz.

Im Ständerath brachten gestern Stößel⸗Zürich und sechs Mitglieder aus den Nordost⸗Kantonen den ein, der Bundesrath solle die den Statuten der Nordostbahn ertheilte Genehmigung zurückziehen und neuen Statuten nur dann die Genehmigung ertheilen, wenn sie Garantien ent⸗ halten, daß die den Kantonen zugesicherte Vertretung in dem Verwaltungsrath und in der Direktion eine Vertretung der öffentlichen und nicht der Spekulations⸗Interessen set.

König Alexander tritt, wie „W. T. B.“ aus Belgrad meldet, Sonnabend, 23. d. M., in Begleitung seines Vaters die Reise nach Konstantinopel an. Auf Ein⸗ ladung der Gemeinde von Nisch wird der König das Dejeuner am 23. v einnehmen. Am darauffolgenden Tage wird die Reise bis Zibeftsche fortgesetzt, woselbst die Begrüßung durch den serbischen Gesandten in Konstantinopel und eine Spezialmission des Sultans erfolgt. Nach der Abreise des Königs von Zibeftsche kehrt Kgnt Milan nach Nisch zurück und verbleibt daselbst während der ganzen Abwesenheit des Königs. Am 27. d. M. Vormittags trifft König Alexander in Konstantinopel ein und begiebt sich sofort nach dem hlidiz Palais, woselbst er als Gast des Sultans Wohnung nimmt. Es wird in Belgrad ver⸗ sichert, daß der Besuch einen rein persönlichen Charakter hat. Das Gefolge des Königs ist ein rein militärisches. Während der Abwesenheit des Königs ist der Ministerrath mit der Ver⸗ tretung betraut. Der ehemalige Regent Belimarkowitsch erschien gestern ohne besondere Aufforderung zur Audienz bei dem König Alexander und versicherte ihn seiner Ergebenheit und Loyalität, somtie des Einverständnisses mit dem gegenwärtigen Regierungs⸗ ystem. v

Schweden und Norwegen. 9

Der norwegische Odelsthing berieth gestern den vom Storthing überwiesenen Bericht der Kommission zur Unter⸗ suchung der außergewöhnlichen militärischen Veranstaltungen in den Jahren 1884 und 1893 und beschloß mit 45 gegen 36 Stimmen, die Berathung bis auf weiteres zu vertagen, um genauere Aufschlüsse zu erhalten.

Der Storthing verweigerte in seiner gestrigen Sitzung mit 59 gegen 48 Stimmen die gewöhnliche sährliche Bewilli⸗ gung der 15 000 Kronen betragenden sogenannten Attaché⸗ Stipendien zur Gehaltsaufbesserung der in der gemeinschaft⸗ lichen Diplomatie angestellten Norweger.

d Bureaus“ Sonnabend, 23. d. M., nach Konsta In seiner Begleitung befindet sich der Ober⸗Kommissar der Pforte, Mukhtar⸗Pascha.

Meldungen aus Tanger zufolge ist Prinz Muley Mohammed, der älteste Sohn des verstorbenen Sultans, in Marakesch gefangen genommen worden; aus London wird gemeldet, er habe eine Unterwerfungsakte unterzeichnet. Der Sherif von Wessan hat die Autorität des Sultans Abdul Aziz anerkannt. Der französische Panzer „Tage“ ist in Tanger angekommen.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Nach § 22 b des Krankenversicherungsgesetzes vom 10. April 1892 werden Arbeitgeber, welche den von ihnen beschäftigten Personen auf Grund des § 53 Lohnbeträge in Abzug bringen, diese Beträge aber in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Ver⸗ mögensvortheil zu verschaffen oder die berechtigte Gemeinde⸗Kranken⸗ versicherung oder Krankenkasse zu schädigen, den letzteren vorent⸗ halten, mit Gefängniß bestraft. .. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, II. Strafsenat, durch Ürtheil vom 20. März 1894 ausgesprochen, daß Arbeitgeber, welche die für die Kranken⸗ versicherung ihrer Arbeiter⸗ in Abzug gebrachten Lohnbeträge an die Krankenkasse infolge ihrer zur Zeit der Fälligkeit der Kassenbeiträge eingetretenen Zahlungsunfähigkeit nicht ab⸗ führen, deshalb nicht ohne weiteres von der Bestrafung aus § 82 b des Krankenversicherungsgesetzes ausgeschlossen sind. B. u. H. hatten als Arbeitgeber eine größere Anzahl Maurer be⸗ schäftigt und es unterlassen, die von diesen für den Zeitraum vom 5. Februar bis 4. März 1893 zu entrichtenden Eintrittsgelder und Beiträge an die berechtigte Ortskrankenkasse rechtzeitig abzuführen, weil sie die Mittel zur Berichtigung jener Kassengelder neben den Restlohnzahlungen an die Arbeiter, nachdem sie durch die Zahlun eines Theils der Löhne sich verausgabt hatten, weder besessen hatten no sich hatten verschaffen können. Wegen Vorenthaltung der Kassenbeiträge aus § 82 des Gesetzes angeklagt, wurden sie von der Straf⸗ kammer freigesprochen. Auf die Revision des Staatsanwalts hob das Reichsgericht das erste Urtheil auf, indem es begründend ausführte: „Das Vorenthalten im Sinne des § 82 b feßt nicht nothwendig vor⸗ aus, daß die Arbeitgeber die für ihre Arbeiter zu entrichtenden Bei⸗ träge und Eintrittsgelder thatsächlich aus den hingezählten Lohn⸗ beträgen der Arbeiter an sich nehmen und einbehalten, oder daß sie dieselben überhaupt als Kassengelder 28 die berechtigte Kasse be⸗ e besitzen und bereithalten. as strafbare Moment des n/ § 82 b vorgesehenen Vergehens besteht vielmehr schlechthin in der vorsätzlichen Nichterfüllung der im § 52 des Gesetzes den Arbeitgebern auferlegten Zahlungsverpflichtung, und die Nichterfüllung dieser Verpflichtung kann sehr wohl auch dann eine vorsätzliche und deshalb strafbare sein, wenn dem Verpflichteten zur Zeit der Erfüllung die Mittel hierzu fehlen. enn ein Arbeitgeber versicherungspflichtige Personen mit dem Bewußtsein be⸗ schäftigt, daß seine Mittel zur Deckung der für jene zu entrichtenden Eintrittsgelder oder Beiträge nicht ausreichen, oder wenn er dabei auch nur im Zweifel hierüber war, so ist die aus der Unzulänglichkeit seiner Mittel verschuldete Nichterfüllung seiner Zahlungspflicht an die Kasse im Sinne des Gesetzes ebenso als ein gewolltes und vorsätzliches Vorenthalten anzusehen, wie das Nichtabführen der wirklich ab⸗ gezogenen Beiträge.“ (417/94.)

Arbeitgeber, deren Zahlungsunfähigkeit im Sage heö rab heb fahecn festgesterlr worden ist, sind nach § 53 Abs. 3 des Krankenversicherungsgesetzes vom 10. April 1892, so lange für sie nicht eine Anordnung der im § 52 a bezeich⸗ neten Art (daß solche Arbeitgeber nur ihren Antheil an den Bei⸗ trägen einzuzahlen haben, während die Arbeiter für sich ihre Antheile an den Beiträgen einzahlen) getroffen worden ist, verpflichtet, die im Abs. 1 zugelassenen Lohnabzüge zu machen und deren Betrag so⸗ fort, nachdem der Abzug gemacht worden ist, an die be⸗ rechtigte Kasse abzuliefern, widrigenfalls sie gemäß § 82 des Krankenversi⸗ eüngcgescges mit Geldstrafe bis 300 oder mit Haft zu bestrafen sind. In Bezug auf diese Bestimmungen hat das Reichs⸗ gericht, II. Strafsenats, durch Urtheil vom 10. April 1894 aus⸗ geseffchen daß unter einer im Zwangsbeitreibungsverfahren fest⸗ gestellten Zahlungsunfähigkeit sowohl eine im administrativen Zwangs⸗ beitreibungsverfahren wegen rückständiger Kassenbeiträge oder aus

anderer Veranlassung, als auch eine durch zi vilrechtlich wangsvollstreckung festgestellte Zahlun bunfühigkeit zu ver ehen ist. „Faßt man zunächst den ortlaut des 8 55 Abs. 3 a. a. O. ins Auge, so läßt sich nicht bezweifeln 8 der Ausdruck „Zwangsbeitreibungsverfahren“ an sich jedes auf Beitreibung von Geldbeträgen gerichtete Zwangsverfahren in sich begreift. Für die Annahme des Vorderrichters, daß das Wort bh einem gewissen technischen Sinne im Gegensatz zur zivilprozessualen Zwangsvollstreckung gebraucht werde, um die von Behörden und den⸗ selben insoweit gleichgestellten Instituten betriebene wangsweise Ein⸗ ziehung öffentlicher und denselben gleichgestellter Abgaben, Gefälle u. dgl. zu bezeichnen, bietet weder die bisherige Entwickelung des Sprachgebrauchs, noch die Bezugnahme auf die preußische Verordnung vom 7. September 1879, betr. das Verwaltungsverfahren wegen Bei⸗ treibung von Geldbeträgen, genügenden Anhalt.. (805/94)

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Die im § 100 Th. I Tit. 8 des Preuß. Allg. Landrechts dem Eigenthümer auferlegte Unterhaltungspflicht der über sein Eigenthum gehenden Gräben und Kanäle, durch die das Wasser seinen ordentlichen und gewöhnlichen Ablauf erhält, erstreckt sich, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts, III. Senats, vom 15. Februar 1894, auch auf einen Privatgraben, welcher seit geraumer Zeit als Vorfluthgraben thatsächlich dient, trotzdem er zu diesem Zweck garnicht angelegt worden ist. Der Eigen⸗ thümer ist daher zur Zudämmung dieses Grabens nicht ohne weiteres befugt, wenn er den Graben zu den Zwecken, für welche er ihn angelegt hatte, nicht mehr braucht, „Der Kläger ist Eigenthümer des Grund und Bodens, über den der in Frage stehende, im Jahre 1888 von ihm zu Rieselzwecken angelegte Privatgraben als Theil des Wasserzugs geht, durch welchen das von den P. er Wiesen kommende Wasser seinen gewöhnlichen und ordent⸗ lichen Ablauf hat. Daß ein Ablauf, der seit etwa vier Jahren be⸗ steht, als ein jetzt gewöhnlicher und ordentlicher anzusehen ist, konnte der Vorderrichter ohne Rechtsirrthum annehmen. Ferner war es zu⸗ treffend, wenn er es für die aus dem § 100 Allg. L.⸗R. I 8 folgende Unterhaltungspflicht des Klägers als rechtlich bedeutungslos erklärte, zu welchem Zweck der fragliche Graben angelegt worden sei. Nicht Ursprung und Zweck des Grabens und nicht die Benutzungsart des darin fließenden Wassers, sondern lediglich die Thatsache, daß er als Vorfluthsgraben dient, begründet nach der angeführten Gesetzes⸗ bestimmung die Unterhaltungspflicht seines Eigenthümers. Daß endlich der Kläger räumungspflichtig ist 10 des Vorfluthges. v. 15. Nov. 1811) und daher im vorliegenden Falle die von ihm hergestellte Abdämmung wieder entfernen muß, weil dadurch den Wiesen des Nachbars Nachtheil zugefügt wird und die Räumungsverbindlichkeit sis auf Beseitigung derartig künstlicher Vorfluthshindernisse er⸗ treckt, hat der Vorderrichter ebenfalls in Uebereinstimmung mit dem bestehenden Recht angenommen.“ (III. 195.)

Als Schanklokale mit Kellnerinnenbedienung, welche durch zahlreiche Orts⸗Polizeiverordnungen einer Beschränkung der Polizeistunde unterworfen sind, sind, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts, III. Senats, vom 19. März 1894, auch solche Lokale zu erachten, in welchen die weiblichen Dienstboten des Schankwirths hin und wieder zur Bedienung der Gäste ver⸗ wendet werden, obgleich sie hierzu nicht engagiert sind. „Kläger be⸗ streitet, daß er ein Kellnerinnenlokal vor dem 4. Juli 1893 gehabt habe; von ihm seien weder weibliche Personen als Kellnerinnen engagiert gewesen, noch sei bei dem Engagement seiner weiblichen Dienstboten die Bedienung der Gäste zur Bedingung gemacht worden. Nur ausnahmsweise seien seine weiblichen Dienst⸗ boten im Betriebe der Schankwirthschaft beschäftigt gewesen, und

zwar im wesentlichen auch nur in Abwesenheit seiner Ehefrau als

Büffetmädchen. Dies genügt für die Anwendbarkeit des § 2 der Polizeiverordnung; durch die thatsächliche Verwendung von Frauen⸗ zimmern zum Bedienen der Gäste wird eine Schankwirthschaft zu einem Kellnerinnenlokal im Sinne dieses Paragraphen. Es ist dabei gleichgültig, ob die Frauenzimmer zur Bedienung der Gäste besonders engagiert und der Polizeibehörde als Kellnerinnen angemeldet worden sind.“ (III 352.)

Statistik und Volkswirthschaft.

8 Zur Arbeiterbewegung. 8 Aus Danzig schreibt man der Berliner „Volksztg.“, daß in einer am Sonntag abgehaltenen Versammlung der ausständigen Zimmergesellen beschlossen wurde, den 1 e aufzuheben und in einen Theilausstand einzutreten. Es soll nur bei denjenigen Meistern gearbeitet werden, die einen Lohn von 38 für die Stunde zahlen. (Vgl. Nr. 140 d. Bl.)

In Bantorf am Deister befinden sich, einer Mittheilung des „Vorwärts“ zufolge, die Bergarbeiter seit dem 22. Mai im Ausstande. Die Löhne der Bergarbeiter sollen sich in der letzten Zeit verschlech⸗ tert und deswegen die Arbeiter schon am 4. Mai die Arbeit eingestellt haben. Nach sechstägigem Strike wurden ihre Forderungen bewilligt, aber angeblich von der Grubenverwaltung nicht inne⸗ gehalten, so daß am 21. Mai wiederum eine Arbeitseinstellung er⸗ folgte. Die Bergarbeiter stellen jetzt folgende Forderungen: Mindest⸗ lohn für Heuer 3,50 und Entfernung des Grubenverwalters Grimm und des Steigers Käse. Die Grubenverwaltung hat die Ausständigen entlassen. Es befinden sich 450 Mann, größtentheils Verheirathete, im Ausstand.

Aus Bremen berichtet dassfelbe Blatt über den beendigten

Ausstand der 8u5 Schmiedegesellen (vpgl. Nr. 136 d. Bl.), daß die Forderungen der Arbeiter in 16 Werkstellen mit 37 Arbeitern Fhütsegt in 36 Werkstellen mit 42 Arbeitern aber nicht durchgeführt wurden. . In Oldenburg wurde den Glasmachern eine Lohnkürzung angesagt; da es den Arbeitern nicht gelang, die Arbeitgeber zur Zurück⸗ nahme der Maßregel zu bewegen, haben sie die Arbeit gekündigt und werden, wie dem „Vorwärts“ berichtet wird, am 26. Juni in einen Ausstand eintreten. Die Hüttendirektion hat inzwischen allen Arbeitern der Glashütte gekündigt. Die Gesammtzahl der Arbeitslosen wird sich alsdann auf über 400 belaufen.

Hier in Berlin hat, wie der „Köln. Ztg.“ gemeldet wird, der Verband der Gast⸗ und Schankwirthe in einer Versammlung am Montag beschlossen, in dem das Gastwirthsgewerbe schwer schädi⸗

enden Kampfe der Brauereien und der Arbeiter sich mit keinem der treitenden Theile solidarisch zu erklären; es soll eine Ausgleichs⸗ kommission ernannt werden, die mit allen Kräften die Beilegung des Streits anstreben soll. Die Arbeiter der Schuhfabrik von M. Fürstenheim u. Co. haben, wie der „Vorwärts“ mittheilt, zum zweiten Male in diesem Jahre die Arbeit niedergelegt. Nachdem durch die Einstellung von Ausputzmaschinen schon ein Theil der Arbeiter zur Entlasfung kam, wurde am 18. Juni den übrig gebliebenen Ausputzern sowie Maschinenarbeitern ein neuer Lohntarif vor 99. dem gegenüber die Arbeiter dem Arbeitgeber einen edenten überreichten, der aber zurückgewiesen wurde. Die Folge davon war, daß ftchet e Arbeiter, etwa 80 an der Zahl, die Arbeit niederlegten und in einer Zusammen⸗ kunft beschlossen, die Arbeit nicht eher wieder aufzunehmen, bis sämmtliche Forderungen bewilligt sind.

Aus New⸗York wird der Londoner „A. K.“ unter dem 18. d. M. berichtet: Eine Anzahl Ausständiger ist heute in den Kohlendistrikten an die Arbeit zurückgekehrt. Im Distrikt Pitts⸗ burg haben mehrere große Fabrihen den Betrieb wieder aufgenommen⸗ In einigen Theilen des Landes wird der Strike aber nich fortgesetz und sind zu wiederholten Malen Schüsse zwischen den Ausständigen und den Leuten des Sheriffs gewechselt worden.

Bild

venommen.

Kunst und Wissenschaft.

In der Junisitzung der Berliner Anthropologischen Gesellschaft bericseaec der Vorsitzende Gebeime Medizinal⸗Rath rofessor Dr. Vi rchow über die Herstellung eines Generalregisters zu den ersten zwanzig Bänden der „Verhandlungen“ der Vereinsschrift der Gesellschaft, die im Berlog der Schriften, bei der Buchhandlung Asher, Unter den Linden, erscheinen wird. Die Gesellschaft beschloß, die für die Herausgabe erforderlichen 2400 zu bewilligen. Der diesjährige Amerikanisten⸗Kongreß wird am 3. August in Stockholm beginnen, am 13. August in Schaffhausen die Neesanugkaacs der Schweizerischen Naturfors chergesells chaft; für die Zeit vom 4. bis 11. August istder⸗Internationale Kongreß für angewandte Chemie“ anberaumt, der zu Brüssel tagen wird; für Schaffhausen sei eine besondere anthro⸗ pologische Sektion in Aussicht genommen, deren Verhandlungen und Erkursionen bei dem reichen prähistorisch⸗anthropologischen Material in der Umgegend Schaffhausens ein bedeutendes Interesse bieten. Am z. d. M. unternahm die Anthropologische Gesellschaft (unter Führung des Konservators E. Krause vom Königlichen Museum für Völkerkunde) einen Ausflug nach Belzig und Wiesenburg. Die theilnehmenden Herren lernten während dieser prähistorischen Exkursion in den Fläming bei dem östlich von Belzig gelegenen Dorfe Lüsse ein merkwürdiges Leichen⸗ brandfeld mit reichem Urnensatze kennen. Am 10. d. M. war die Gesellschaft in Dessau. Beim Besuch des Herzoglichen Museums zu Kühnan, einem für anthropologische Exkursionen sehr geeigneten Orte, waren merkwürdige neolithische und Hüttenurnen von besonderem Interesse. Ein Brief Schweinfurth's aus Alexandrien vom 2. d. M. meldet, daß er seine dritte erythräische Tour beendete, die er zusammen mit Herrn Max Scheller aus Düren unternommen hat; u. a. bringt er 31. schädel mit, Reste eines Gallastammes aus neuerer Zeit, die aber bereits um Jahrhunderte hinter uns liegt; mit den Assaho oder Assahorta, den heutigen Bewohnern jener Gegenden, haben die Galla nichts zu thun. Dr. Götze, der den Ausgrabungen zu Hissarlik als Sachverständiger beigegeben ist, hat die Freilegung der Stadtmauer von Westen her in Angriff genommen. Die von Schliemann ge⸗ suchten Gräber gefunden; aus den Säulenschäften daneben b sich das eine Grab als römisch, nur wenige Scherben sind riechisch. Ein halbes Gräber, die an der Nordostecke von Flion aufgedeckt wurden, sind nicht zu bestimmen; zum theil liegen sie außerhalb des Burgberges, da wo Schliemann zuletzt sein Hütten⸗ lager aufgeschlagen hatte. Bis in den Juli gedenken die Herren ihre Arbeiten dort fortzusetzen, allerdings unter den Gefahren der dann drohenden Malaria. Bei Frankfurt a. M. sind alte römische Helme efunden. Aus Prag wird über eine alte Ansiedelung bei owositz geschrieben; aus Zürich über ein in der Nähe gelegenes Helveto⸗Alemannisches Gräberfeld: 25 Gräber sind dort bereits ge⸗ öffnet. Zu Grenoble, auf einem wichtigen Urnengebiete, hat sich eine anthropologische Gesellschaft neuerdings organisiert, die den ersten Theil ihrer Bulletins de la société Dauphinoise d'Ethnologie et d'Anthropologie, Grenoble 1894 versendet; auch Urnenfibeln sind in der Dauphiné gefunden worden. Die Ieographische Samm⸗ lung der Gesellschaft ist durch den käuflichen Erwerb von seltenen Photographien aus der Sammlung Finsch wesentlich erweitert worden. Ueber „Russische Ostereier“ sprach sodann Herr Weißen⸗ burg. Die Eier werden bekanntlich in der Charwoche angefertigt und sind als Geschenke üblich bei dem rufsischen gegenseitigen Oster⸗ ruß: „Christus ist auferstanden!“ „Wahrhaftiger ist auferstanden!“ Pref⸗ or R. berichtete darauf über die Ausführungen des Dr. Much, eines Wiener Mitgliedes der Gesellschaft, der in der „Wiener anthropologischen Zeitschrift“ die Frage aufwirft „Kelt oder Celt oder keines von beiden? Der Vorsitzende sprach dann weiter über den „Schädel der Blaudaß aus Malacca“, den Vaughan Stevens eingesandt hat: die Frage nach der Zugehörig⸗ keit jener Völker sei jetzt noch dunkler geworden. Stevens selbst sei jetzt gesunder und werde hoffentlich sein gefahrvolles Unternehmen, die Stammsitze der Nagritas zu erforschen, weiter führen können. Ueber „die Orang Sinnoi in Malacca“, die typischen Orangs, ihre Zauberzeremonien, die Ornamente der Kopfbinden und Stäbe ihrer Priester berichtete schließlich Professor Dr. Grünwedel auf Grundlage der brieflichen Mittheilungen, die Vaughan Stevens hierher gelangen ließ. b 8

S. Die Verbindung für historische Kunst hat am 15. und 16. Juni in Dresden in den Räumen des sächsischen Kunst⸗ vereins ihre 25. Hauptversammlung abgehalten. Zweck der Verbin⸗ dung ist: Förderung der deutschen Kunst durch Erwerb bedeutender Kunstwerke und zwar vorzugsweise des eschshe ceen Fachs, sei es durch Ankauf fertiger Arbeiten oder durch Bestellungen nach ein⸗ gesandten Skizzen oder auf Grund von Preisausschreiben. Dem Verein gehören 17 deutsche und ausländische Fürsten an, mehrere deutsche Städte, wohl sämmtliche deutschen Knunstvereine, einige Museen, Künstlervereine und eine nzahl begüterter kunstsinniger Privatpersonen. Im ganzen zählt der Verein jetzt 135 Mitglieder egen 123 im Jahre 1892. Zur Hauptversamm⸗ lung waren 26 Mitglieder oder deren Vertreter erschienen. Es waren u. a. vertreten Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Olden⸗ burg durch den Ober⸗Kammerherrn von Alten, Seine Hoheit der Herzog von Anhalt durch den Professor Dr. Büttner zu Thal, das preußische Kultus⸗Ministerium durch den Geheimen Ober⸗Regierungs⸗ Rath Dr. Jordan, Direktor der Nationalgalerie in Berlin, die Deutsche Kunstgenossenschaft, die Münchener Künstlergenossenschaft und der Kunst⸗ verein zu München durch Maler E. von Stieler, das Schlesische Museum der bildenden Künste durch Direktor Dr. Janitsch, die Kunsthalle zu Düssel⸗ dorf durch Maler K. Hempel, ferner mehrere Kunstvereine und einige Privatpersonen. Die Verhandlungen leitete Stadtrath Fubel aus Halle. In den Vorstand wurde, da Herr von Hellwig ausschied, Dr. Meier aus Bremen gewählt. Nach dem Bericht des Schriftführers hat der Verein ein Vermögen von 67 800 einschließlich 14 000 in preußischen Konsols, wovon 42 000 zum Ankauf von Gemälden zur Verfügung standen. Angeboten waren 49 Kunstwerke (darunter eine

olge von 18 in Tusche gezeichneten Blättern) von 32 Künstlern.

en Hauptantheil stellten München mit 16 Werken von 10 Künstlern und Berlin mit 12 Werken von 9 Künstlern, dann folgte Düsseldorf mit 8 Werken von 4 Künstlern, Cassel mit 3 von 3. ferner Dresden, Hanau, Karlsruhe, Breslau, Danzig und Innsbruck, vertreten durch je 1 Künstler (Breslau und Dresden nur durch die Maler Schobelt und Srese Es wurde zunächst ein Ausschuß zur Hitfens der angebotenen Werke gewählt, bestehend aus dem Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Jordan, Dr. Meier⸗Bremen, Maler von Stieler⸗München u. a. In der zweiten Sitzung erstattete der Ausschuß Bericht. Es wurden bei der Berathung auch andere grundsätzliche Fragen erörtert, namentlich ob den Künstlern bestimmte Stoffe aufzugeben seien; doch kam man davon zurück, da doch die Freiheit der Künstler besser nicht einzuschränken sei. Schließlich wurden folgende Bilder zum Ankauf oder zur Bestellung gewählt: Zwischen Ligny und Belle⸗Alliance, von Rudolf Eichstädt in Berlin, Volksopfer im Jahre 1813, von Arthur Kampf in Düssel⸗ dorf, Der 2. September 1870, von G. Marx in ö Tilly's Verwundung, von P. F. Messerschmidt in München, Burggraf Friedrich I. wirft die Quitzow's und Genossen nieder, von J. Scheurenberg in Berlin, Friedrich II. beobachtet den Feind vor der Schlacht bei Roßbach, von. Robert Warthmüller in Berlin. Das Scheurenberg'sche Bild ist ein Aauarell, das Marx'sche Bild wurde nur als Skizze erworben; sonst handelt es sich um Oelgemälde. Weiter wurden die Bilder, die 1892 in München erworben oder bestellt worden waren, verloost. Es gewannen der Kunst⸗ verein zu Halle K. Weigand’s Einbringung des Raubritters Hans

chüttensamen in Nürnberg, der Kunstverein zu Barmen Th. Rocholl's Dil der Schlacht bei Mars la Tour, der Kunstverein zu Lübeck §. Herterich's Johanna Stegen, Herr Molineus in Barmen Margarethe Löwe’s Christliche Märtyrer und Seine Durchlaucht der Fürst zu Wied

.Hellquist's Sancta Simplicitas (Verbrennung Hussens). Als Ort der nächsten Hauptversammlung wurde Weimar in Aussicht

8

Innern ist der

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

8 2 Portugal. 3 Dur des Königlich portugiesischen Ministeriums des n Hafen von Danzig für choleraverseucht, die übrigen Häfen der Danziger Bucht sind für verdächtig erklärt worden.

Nach derselben Verfügung gilt der Hafen von Odessa nur noch als choleraverdächtig. (Vergl. „R.⸗Anz.“ Nr. 126 vom 31. Mai.)

i Pe. Gesundheitsstand in Berlin blieb in der Woche vom 10. bis 16. Juni ein günstiger und die Sterblichkeit eine geringe (16,2 pro Mille und Jahr gegen 17,1 der Vorwoche). Unter den Todesursachen kamen akute Entzündungen der Athmungs⸗ organe seltener zum Vorschein und nahmen in der überwiegenden 358 I der Fälle einen milden Verlauf; Erkrankungen an Grippe ind nicht bekannt geworden, doch wurde ein Todesfall infolge von Grippe gemeldet. Akute Darmkrankheiten zeigten in ihrem Vorkommen im Vergleich zur vorhergegangenen Woche keinen wesent⸗ lichen Unterschied; die Zahl der durch diefelben bedingten Sterbefälle (nur Kinder im Alter von unter 2 Jahren) war fast die gleich große wie in der Vorwoche (56 gegen 55). Die Betheiligung des Säug⸗ lingsalters an der Sterblichkeit war eine noch kleinere als in der Vorwoche; von je 10 000 Lebenden starben, aufs Jahr be⸗ rechnet, 47 Säuglinge. Von den Infektionskrankheiten kamen Erkrankungen an Masern, Scharlach und Diphtherie etwas mehr zur Anzeige als in der vorangegangenen Woche und zwar wurden Erkrankungen an Masern aus der Friedrichstadt und aus der Schöneberger Vorstadt, an Diphtherie aus der Tempelhofer Vorstadt und aus der jenseitigen Luisenstadt am zahlreichsten zur Meldung Erkrankungen an Unsen blieben vereinzelt. Erkrankungen an Kindbettfieber wurden 5 bekannt. Rosenartige Ent⸗ zündungen des Zellgewebes der Haut zeigten gegen die Vorwoche keine wesentliche Veränderung. Erkrankungen an Keuchhusten kamen etwas häufiger zur ärztlichen Behandlung und behielten auch überwiegend ihren milden Verlauf. Dagegen gelangten in ansehnlich gesteigerter Zahl rheumatische Beschwerden der Muskeln und ganz besonders akute

Gelenkrheumatis n zur ärztlichen Beobachtung.

Häandel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kobhlen und Kok an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 19. d. M. gestellt 11 140, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. „In Oberschlesien sind am 18. d. M. gestellt 3870, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. 1 Zwangs⸗Versteigerungen. Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin standen am 18. Juni die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Lynar⸗ straße 9, dem Bureau⸗Vorsteher O. Spannagel gehörig; Fläche 9,35 a; Nutzungswerth 18 760 ℳ; für das Meistgebot von 202 000 wurde die „Grundrenten⸗Gesellschaft zu Berlin“, Rathe⸗ nowerstr. 49, Ersteherin. Höchstestr. 19, dem Gutsbesitzer Heinrich Huß gehörig; Nutzungswerth 18 760 ℳ; für das Meist⸗ 86 von 331 000 wurde die „Aktiengesellschaft Westbank iegnitz“ zu Vierraden Ersteherin. Rostockerstr. 6, dem Kauf⸗ mann Rob. Schubert gehörig; Fläche 9,21 a; Nutzungswerth 10 890 ℳ; für das Meistgebot von 180 000 wurden die Kauf⸗ leute Grack u. Aron zu Berlin Ersteher. Schulstr. 56, dem Bauunternehmer August Ludwig gehörig; Fläche 10,24 a; Nutzungswerth 10 830 ℳ; für das Meistgebot von 147 000 wurde der Kaufmann Noa Naumann, Oranienburgerstr. 27, Ersteher. Im Wege der Zwangsvollstreckung stand das im Grundbuche von Schönweide Band 5 Blatt Nr. 137 auf den Namen der Brauerei Borussia Aktiengesellschaft zu Nieder⸗Schönweide eingetragene, zu Nieder⸗Schönweide, Berlinerstr. 34, belegene Brauereigrundstück zur Versteigerung, welches mit 9,84 Reinertrag und einer Fläche von 1 ha 33 a 41 qm zur Grundsteuer, mit 46 640 Nutzungs⸗ werth zur Gebäudesteuer veranlagt ist; für das Meistgebot von 900 000 wurde der Kaufmann Wilhelm Hewald zu Schöne⸗ berg, Hauptstr. 68, Ersteher.

Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin standen am 18. Juni die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Urban⸗ straße 28, dem Maurermeister Julius Glinicke gehörig; Fläche 8,71 a; Ss 14 200 ℳ; für das Meistgebot von 238 000 wurde die Aktiengesellschaft für Grundbesitz und Hypo⸗ theken verkehr, Dorotheenstraße 95, Ersteherin. Kösliner⸗ straße 5, dem Maurermeister F. Gräbendorf gehörig; Fläche 17,10 a; für das Meistgebot von 230 000 wurde der Zimmer⸗ meister Otto Schulze, Rostockerstraße 40, Ersteher.

Beim Königlichen Amtsgericht I11 Berlin standen die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: die im Grundbuche von Marienfelde Band 2 Blatt Nr. 64 und 66 auf den Namen der Frau Marie Frieben, geb. Haack, und Genossen einge⸗ tragenen zu Marienfelde belegenen Grundstücke. Fläche 27,19 a und 7 ha 79 a 92 qm; Mindestgebot 375 ℳ; für Is von 41 000 wurde der Fpurage ändler Julius Wolf zu Groß⸗ Lichterfelde, Chausseestr. 19, Ersteher. Ferner das im Grund⸗ buche von Schöneberg Band 35 Blatt Nr. 1343 auf den Namen der separierten Frau Marie Wilhelmine Pantzer, geb. Hartwich, eingetragene zu Schöneberg, an der Fese 12b und 15 belegene Grundstück; Fläche 12,41 a; Mindestgebot 197 997 m; für das Meistgebot von 206 000 wurde die offene Handelsgesellschaft in Firma Reinhold Bach & Co. zu Berlin, Werftstr. 1 a, Ersteherin. Endlich das im Grundbuche von Deutsch⸗Wilmersdorf Band 33 Blatt Nr. 997 auf den Namen der Fran immermeister Regine Tietz, geb. Ehlert, eingetragene, zu Deutsch⸗Wilmersdorf, Straße 31 a, belegene Grundstück; Fläche 9,84 a; Mindestgebot 1310 ℳ; für das Meistgebot von 201 500 ℳ, wurde der Kaufmann Gustav Albert Kahlke zu Königsberg i. Pr., Moltkestraße 10, Ersteher.

m Berliner Wollmarkt wird berichtet: Im gestrigen Tages sind noch verschiedene Posten, theilweise unangemeldet,

erangekommen, wodurch sich das Gesammtquantum der dem offenen Markt zugeführten Wollen auf 7422 Ztr. erhöhte. Sämmtliche direkt von Produzenten zum Verkauf gestellte Wollen sind begeben, meist an frühere Abnehmer, welchen die Waare in ihrer Ausgiebigkeit bekannt war. Die von Händlern ausgebotenen Quanten sind gleichfalls zum größten Theil zu verhältnißmäßig guten Preisen begeben worden. Nur wenige Posten geringerer Qualität, vornehmlich Bauern⸗ und Schmutz⸗ wollen umfassend, harrten noch der Käufer, da die der Inhaber mit den Geboten der Reflektanten nicht in Einklang zu bringen waren. Das Geschäft auf den Stadtlägern hat sich im Laufe des gestrigen Nachmittags ziemlich lebhaft gestaltet, und das ab⸗ gesetzte Gesammtquantum dürfte mit 8000 9000 Ztr. nicht zu hoch angegeben sein. Als Basis der Abschlüsse dienten die 89f offenem Markte gezahlten besten Preise mit einer weiteren entschiedenen Neigung nach aufwärts. ls gezahlt und gestern maßgebend sind folgende Preise zu verzeichnen: g- . g en 36 44 (1893 39 46 ℳ, 1892 45 51, 1891 57 61 ℳ), Bauerwollen 82

93 (1893 86 97, 1892 90 105 ℳ, 1891 117 126 ℳ),

geringe Tuch⸗ und Stoffwollen 91 105 (1893 99 110 ℳ, 1892 105 115 ℳ, 1891 130 138 ℳ), mittlere do.é do. 107 120 (1893 112 124 ℳ, 1892 120 133 ℳ, 1891 130 146 ℳ), bessere do. do. 122 136 (1893 127 140 ℳ, 1892 135 146 ℳ, 1891 148 156 ℳ), feinste do. do. 138 150 (1893 142 152 158 ℳ, 1892 148 160 165 ℳ, 1891 162 172 ℳ). Heute Mittag war der offene Markt als vollständig beendet zu betrachten. Die geringen Pöstchen, die gestern noch nicht begeben waren, fanden heute Nehmer zu gedrückten, aber d ität der Woll sprechenden Preisen. Einen

Posten Schwarzwollen, für den der Aussteller, ein pommerscher Händler,

nicht den geforderten Preis von 42 erzielen konnte, zog dieser zurück.

Die amtlich auf 7422 Ztr. festgesetzte befand sich zu 3 im

Besitz von Händlern, während „½l direkt von Produzenten eingelagert wurde.

Der größte von ihnen brachte 182 Ztr. rreußische, der kleinste 1 ½ Ztr.

märkische Wollen zum Verkauf. Ein hinterpommerscher Händler be⸗

gab 305 Ztr. Käufer waren ausschließlich Fabrikanten aus der Mark,

der Lausitz, dem Königreich Sachsen und aus Dänemark. Der zum

ersten al am hiesigen Markt erschienene Däne entnahm gegen

460 Ztr. für Cheviotzwecke. Um den erfolgten Preisabschlag zu

kennzeichnen, führen wir an, daß diesmal bei bekannten Stämmen be⸗

zahlt wurde: 150 gegen 158 im Vorjahre, 130 gegen 135 ℳ,

130 gegen 134, 126,50 gegen 129, 120 gegen 125, 118 gegen 124,

117 gegen 122, 116 gegen 121, 115 gegen 118, 94 gegen 98, 92 gegen

98 Zwei Stammschäfereien, die zum ersten Mal den

hiesigen Markt beschickten, erzielten: Germen 135 ℳ, Klötzen 115 ℳ;

mit diesem Resultat waren die Abgeber zufrieden. Auf den Stadt⸗

lägern ist es ruhiger geworden. haben ihren nächsten

Bedarf gedeckt und geben sich der Meinung hin, später zu gleichen

Herisen einkaufen zu können, wie gegenwärtig. Bei den heutigen Ab⸗ chlüssen, die vielleicht 2000 bis 3000 Ztr. umfaßten, lagen volle Wollmarktspreise, eher etwas darüber, zu Grunde. Die hiesigen Kommissionshäuser und Wollhändler, die ständiges Lager halten, stellen, um sich ihre Kundschaft zu sichern, schärfere Ansprüche an die Kondition der ihnen angebotenen Wollen, sortieren sie besser und fügen sich mit der Zahlungsweise williger, als die Produzenten, die Baar⸗ geld verlangen.

„— Die „Rheinisch⸗Westf. Ztg.“ berichtet vom rheinisch⸗west⸗ fälischen Eisen⸗ und Stahlmarkt: Die Nachrichten der letzten Woche über den rheinisch⸗westfälischen Eisenmarkt lauten nicht so übexeinstimmend befriedigend wie sonst, es läßt sich jedoch nicht behaupten, daß damit eine allgemeine Abschwächung des Marktes verbunden ist; im Gegentheil behält, obglei in letzter Feit die Nachfrage bei einigen Werken nicht mehr so lebhaft war als rüher, doch im ganzen die zuversichtliche Stimmung die Oberhand. Einerseits pflegt gewöhnlich um diese Zeit das Geschäft in ruhigere Bahnen einzulenken, andererseits behauptet sich Roheisen fest ja, die Walzwerke klagen zumeist über die zu hohen Preise des Roheisens, insofern die Fertigerzeugnisse sich nicht in das richtige Verhältniß zu Roheisen setzen können. Im Rhein⸗ und Ruhrdistrikt haben Eisenerze sich im Verlauf der Woche nicht geändert. Im Sieger⸗ land ist die Förderung regelmäßig bei festen Preisen. Der Absatz von Luxemburg⸗Lothringer Minette ist stetig; in der Haltung der spanischen Erze ist eine Aenderung nicht eingetreten. Auf dem Roheisenmarkt hat sich das Bild noch nicht verändert. Im Siegerland ist sogar die Nachfrage für die nächsten Monate etwas lebhafter geworden. Es hat den Anschein, daß die Abnehmer ihre bisherige Zurückhaltung nicht länger mehr aufrecht erhalten können. Im übrigen behaupten sich die Preise fest auf ihren Sätzen, man glaubt eher an eine Steigerung als einen Rückgang. Auf dem Walzeisenmarkt ist das Geschäft tellen weise ruhiger geworden. Speziell hat die Nachfrage nach Stabeisen etwas abgenommen. Die Zurückhaltung der Käufer wurde auch auf unserem Markt noch verstärkt dadurch, 2 einige Werke aus Angst vor dem noch vorhandenen billigen Stabeisen sich unnöthigerweise zu Zugeständnigsen herbeigelassen haben und billiger anbieten. Die un⸗ edeutende Nachfrage in der letzten Woche ist der Hauptsache nach auf die Jahreszeit zu schieben. Man hofft dafür auf ein um so lebhaf⸗ teres Herbstgeschäft, da nach den bisherigen Erfahrungen Rußland außer dem regelmäßigen Bezug vor Schluß der Ostseehäfen, sowie auch bei Wiedereröffnung der Schiffahrt bedeutende Eisen bezieht. Im übrigen sind die Werke noch durch frühere Aufträge für die nächste Zeit hinreichend mit Aufträgen versehen. In Formeisen ist der Markt im ganzen unverändert. Die Lage der Bandeisenwerke ist gleich⸗ falls unverändert, auch hier wird von neuem betont, daß die Preise zwar fest sind, jedoch keineswegs im richtigen Verhältniß zu den Roh⸗ stoffpreisen stehen. Bei den Grobblechwalzwerken laufen An⸗ fragen und Aufträge regelmäßig ein, doch können die Preise np in das richtige Verhältniß zu den Notierungen für Kohle und Roheisen gebracht werden. Feinbleche find un⸗ verändert, bei leidlichem Absatz sind die Preise nach wie vor edrückt. Ueber Walzdraht, gezogene Drähte und Draht⸗ tifte liegen keine neuen Racheichten von Belang vor. Das Nieten⸗ geschäft liegt noch sehr im Argen. Die Nachfrage ist schwach und das Geschäft unlohnend. Die Eisengießereien und fabriken bieten im allgemeinen noch dasselbe Bild. In der Beschäf⸗ tigung der Röhrengießere ien ist in der letzten Zeit eine wesent⸗ liche Veränderrng nicht eingetreten. Die größeren und leistungsfähig⸗ sten Werke sind für in⸗ und ausländischen Bedarf sehr stark beschäftigt, dagegen mangelt es den meisten kleineren Gießereien an Auf⸗ trägen. Gleichwohl hat eine kleine Erhöhung der Preise statt⸗ gefunden, die jedoch für eine lohnende Thätigkeit in dieser Branche nicht ausreicht. Da die Nachfrage noch immer sehr farr ist, so wird voraussichtlich die Belebung des Röhrenmarktes anhaltend sein und zu einer energischen Hcsserunc der Preise hoffentlich beitragen. In der Geschäftslage der Bahnwagenanstalten ist eine Aenderung nicht eingetreten.

Magdeburg, 19. Juni. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker exkl., von 92 % —,—, neue —,—, Kornzucker exkl. 88 % Rendement 12,65, neue 12,85, Nachprodukte exkl., 75 % Rendement 9,85. Fest. Brotraffinade I. 25,50, Brotraffinade II. 25,25, Gem. Naffinade mit Faß 25,50, Gem. Melis I., mit Faß 24,12 ½. Stetig. Rohzucker. I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. Juni 12,62 ½ Gd., 12,67 ½ Br., pr. Jult 12,60 bez. u. Br., pr. August 12,60 bez. u. Br. pr. Oktober⸗Dezember 11,42 ½ bez., 11,45 Br. Anfangs fest, Schluß ruhig.

19. Juni. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata Grundmuster B. per Juni 3,35 ℳ, per Juli 3,35 ℳ, per August 3,35 ℳ, per September 3,40 %, ver Oktober 3,40 ℳ, per November 3,40 ℳ, per Dezember 3,42 ½ ℳ, per Januar 3,45 ℳ, per Februar 3,45 ℳ, per März 3,47 ½ ℳ, per April 3,47 ½ ℳ, per Mai Umsatz 35 000 kg.

Bremen, 19. Juni. (W. T. B.) Börsen⸗Schlußbericht. Raffiiertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum⸗ Börse.) Ruhig. Loko 4,75 Br. Baumwolle. Ruhig. Upland middling, loko 388 ½ 4. Schmalz. Sehr fest. Wilcox 36 ½ ₰, Armour shield 36 ₰, Cudahy 37 ₰, Fairbanks 31 ½ ₰. Speck. Sehr fest. Short clear middling loko 34. Wolle. Umsatz 249 Ballen. Taback. Umscß. 116 Seronen Karmen.

»Wien, 19. Juni. (W. T. B.) ie Brutto⸗Einnahmen der Orientbahnen betrugen in der 21. Woche (vom 21. Mai bis 27. Mai 1894) 186 384,95 Fr., Abnahme gegen das Vorjahr 26 022,36 Fr. Seit Beginn des Betriebsjahres (vom 1. Januar bis 27. Mai 1894) betrugen die Brutto⸗Einnahmen 4 177 743,76 Fr., Abnahme gegen das Vorjahr 712 928,13 Fr.

London, 19. Juni. (W. T. B.) An der Küste 4 Weizen⸗ ladungen angeboten.

6 % Javazucker loko 14 ruhig, Rüben⸗Rohzucker loko 12⅝ ruhig. Chile⸗Kupfer 371 ⁄16, pr. 3 Monat 385/16. b

Man S 19. Juni. (W. V. B.) 121 Water Taylor 5, 30r Water Taylor 6 ¾, 20r Water Leigh 6, 30r Water Clayton 6 ¼, 32r Mock Brooke 6 ½, 40r. Mayoll 7, 40r Medio Wilkinson 8, 32r Warpeops Lees 6 ½, 36r. Warpcops Rowland 7, 36r Warpeops Wellington 7 ⅛, 40r Double Weston 8, 60r Double courante Qualität 10 ½, 32“ 116 Yards 1694 16 grer Printers aus 32r/46

150. Stetig. Parig. 19. Juni. (W. T. B.) Die Zollkommission nahm die Zollsätze an von 1,50 und 1,25 Fr. für Bleierze mit mehr als 30 % Metallgehalt, von 3 und 2,50 Fr. für silberhaltige und von 4 und 3,50 Fr. für nicht silberhaltige Bleierze. Außerdem soll der Ausgangszoll für weiches Blei erhöht werden. St. Petersburg, 19. Juni. (W. T. B.) Durch eine heute

veröffentlichte Verordnung des Finanz⸗Ministers werden