1894 / 152 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Jun 1894 18:00:01 GMT) scan diff

der Hoffmann, Martha, geb. Froede, Frau des Kaufmanns, Andreasstr. 48, über 5 ℳ, von den Kaufmann Hoffmann’schen Eheleuten hier;

7) Nr. 51 710 der Balkenhol, Marie, Dienst⸗ mädchen, über 211,21 ℳ, von der Wittwe Marie Joost, geb. Balkenhol, hier,

beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. Sep⸗ tember 1894, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrichstraße 13, Foß Flügel B., part., Saal 32, anberaumten

ufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird.

Berlin, den 9. Januar 1894.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 81

T3A Aufgebot.

Die Wittwe Heinemann, Karoline Pauline, geb. Elste, zu Schkeuditz hat das Aufgebot des angeblich verloren gegangenen Sparkassenbuches der Stadt Schkeuditz Nr. 7090, auf den Namen Gustay Heinemann in Beuditz lautend, mit einem Einlage⸗ bestand von 69 99 zum Zweck einer neuen Ausfertigung beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. November 1894, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Scchkeuditz, den 17. April 1894. Königliches Amtsgericht.

[18156 Alufgebot. Die nachbezeichneten, angeblich verloren gegangenen Sparkassenbücher der Beckumer Sparkasse: 1) Nr. 9646 über 107,70 auf den Namen Gertrud Erlenkötter zu Beckum, 2) Nr. 9647 über 107,70 auf den Namen Elisabeth Erlenkötter daselbst, 3) Nr. 9845 über 105,60 auf den Namen Bernard Erlenkötter daselbst, 4) Nr. 9961 über 104,10 auf den Namen Anna Erlenkötter daselbst, sollen auf den Antrag des Arbeiters Stefan Erlen⸗ kötter zu Beckum behufs neuer Ausfertigung auf⸗ eboten werden. Die Inhaber der bezeichneten Spar⸗ Fassenbücher werden aufgefordert, spätestens im Auf⸗ gebotstermine den 28. Dezember 1894, Vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird. 8

Beckum, den 4. Juni 1894. [6558] Bekanntmachung.

Königliches Amtsgericht.

Die Allgemeine Elsässische Bank⸗Gesellschaft Filiale Metz, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Lewin in Guben, hat das Aufgebot eines Wechsels bean⸗ tragt, welcher wörtlich wie folgt lautet:

fällig am 7. Februar 1894.

8 Bremen den 6. December 1893. Für 1 Mk 742, 85 Pfg. Am siebenten Februar 1894 zahlen Sie gegen diesen Prima⸗Wechsel an die Ordre von uns selbst die Summe

von

Mark: siebenhundert zwei und vierzig auch 85 Pfennige,

den Werth in uns selbst und stellen ihn auf 8 Rechnung laut Bericht.

thold Liß 8 Berthold Lißner 650. in Euben. (gez)

8 E“ Bernhards z. Stroever.

Dieser Wechsel ist von den Ausstellern Bernhard und Stroever unter dem 6. Dezember 1893 giriert an die Ordre der Bremer Filiale der Deutschen Bank, von dieser an die Ordre der Allgemeinen Elsässischen Bankgesellschaft Filiale Metz, von an die Ordre des Vorschuß⸗Vereins zu Guben. r soll in der Weise verloren gegangen, sein, daß die Antragstellerin den Wechsel, versehen mit ihrem Inkasso⸗Giro, an den Vorschuß⸗Verein zu Guben gesandt hat, damit letzterer die Wechselsumme von dem Schuldner Lißner einziehen sollte, daß er aber bei dem Vorschuß⸗Verein nicht angekommen ist, so daß der betreffende Brief mit dem Wechsel verloren gegangen zu sein scheint. Es werden daher die un⸗ 1’“ Inhaber des vorbezeichneten Wechsels auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 18. Januar 1895, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ eichneten Gericht, Zimmer Nr. 27/28, anberaumten

ermin ihre Rechte bei uns anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung desselben erfolgen wird. Guben, den 21. April 1894. j

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.

Bernhards & Stroever Angenommen ez) Berthold L.

[11009] Aufgebot. 1 Auf das Grundbuch des Grundstücks Gr. Skirbst Nr. 5 sind Abth. III Nr. 1 für die unmündige Anna Sophie Milentz 31 Thlr. 80 Gr. 12 ½ Pf. mütterliche Erbgelder, welche im Grundbuch von Kreywehlen Nr. 2 in Abth. III Nr. 8 auf Grund des Vergleichs vom 20./24. Oktober 1788 zufolge Verfügung vom 4. November 1788 eingetragen stehen, am 15. Februar 1886 übertragen worden. Die Post ist angeblich getilgt und soll im Grundbuch von Gr. Skirbst Nr. 5 gelöscht werden. Auf An⸗ trag der Grundstückseigenthümer, der verwittweten rau Julie Lange, geb. Grickschat, und deren minder⸗ jährigen Kinder Hermann, Mathilde und Bertha Lange, werden deshalb die Rechtsnachfolger der Hypothekengläubigerin Anna Sophie Milentz auf⸗ efordert, ihre Ansprüche und Rechte auf die Post pätestens im Aufgebotstermin den 21. September 1894, Vormittags 11 Uhr, bei dem unter⸗ zeichnenen Gericht (Zimmer Nr. 4) anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen auf die Post werden ausgeschlossen werden. . Heinrichswalde, den 24. April 1894. Königliches Amtsgericht.

[21315 Aufgebott.

1) Der Büdner Friedrich Buse in Wittenförden, von der Büdnerei Nr. 24 in Wittenförden, hat die Mortifikation des Fol. 1 des Grund⸗ und Hypotheken⸗ buches seiner genannten Büdnerei eingetragenen Rechts

58 Thlr. 16 Pf. Kurt., eingetragen für die Haus⸗ wirthswittwe Groth, geb. Marie Kröger, in Witten⸗ förden beantragt.

2) Der Büdner Friß Bartels in Banzkow, von der Büdnerei Nr. 32 in Banzkow, hat die Mortifikation des Fol. 5 des Grund⸗ und Hypothekenbuches seiner

enannten Büdnerei eingetragenen Rechts 200 Thlr.

Kurt. als Ultimat für den Altentheil der Büdner⸗ altentheiswittwe Bartels, Marie, geb. Jennerjahn beantragt.

3) Der Büdner Friedrich Meyer in Plate, von der Büdnerei Nr. 9 in Plate, hat die Mortifikation des Fol. 1 des Grund⸗ und Hypothekenbuches seiner genannten Büdnerei eingetragenen Rechts 1500 Thlr.

Kurt. als Ultimat für den Altentheil des Büdner⸗

altentheilers Friedrich Meyer in Plate und dessen Ehefrau beantragt.

Allg diejenigen, welche der Mortifikation der unter 1, . aufgh ten, eingetragenen Rechte wider⸗ sprechen zu können vermeinen, werden hierdurch auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf den 29. Oktober 1894, Mittags 12 Uhr, angesetzten Aufgebotstermine anzumelden unter dem Rechtsnachtheil, daß, wenn die Anmeldung unterbleibt, die unter 1, 2, 3 bezeichneten eingetragenen Rechte werden für kraftlos erklärt werden.

Schwerin, den 27. Juni 1894.

Großherzogliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: (L. S.) Fr. Heitmann, Gerichtsschreiber.

811“

[2060]

-“ 8 Aufgebot. 1 Gemäß Art. 123 Ziff. 3 des bayer. Ausf.⸗Ges. zur Reichs⸗Zivilprozeß⸗ und Konkursordnung

werden auf Antrag nachgenannter Hypothekenobjektsbesitzer diejenigen, welche auf die unten angeführten Hotbeorgerungen ein Recht zu haben glauben, hiermit aufgefordert, ihre allenfallsigen Ansprüche inner⸗

alb sechs Monaten,

1894, Vormittags 9 Uhr, im hiesigen 1 unterlassener Anmeldung werden die uche gelöscht.

vraer E1“

Nr. Antragsteller. ““

Datum des Eintrags.

spätestens aber im Aufgebotstermine, welcher auf Dienstag, den 6. November Sitzungssaale anberaumt wird, dahier anzumelden. Im Forderungen für erloschen erklärt und im Hypotheken⸗

hes

Bezeichnung des Anspruches.

Kirchheim Bd. III. V

25. August 1853.

1. April 1851.

Kraus, Joseph, Sattlermeister in Kirchheim. S. 170.

Tröbensberger, Eppishausen Andreas, Söldner Bd. I. S. 452. in Mörgen.

Streicher, Joseph, Derndorf Söldner in Dern⸗ Bd. II. S. 95. dorf. 8 G“

15. November

Scheule, Sebastian, Derndorf in Dern⸗ Bd. II. S. 281. orf.

Türkheim, am 3. April 1894.

20 Gulden Kautionskapital für den landesabwesenden Joachim Götzfried von Kirchheim.

300 Gulden zu 5 % verzinslicher Kaufschilling dem ““ Joseph Raphael Landauer in

ürben.

33 Gulden 20 Kreuzer und 100 Gulden unver⸗ zinsliches Elterngut, sowie unentgeltliches Woh⸗ nungsrecht des landesabwesenden Anton Müller von Derndorf. 200 Gulden für die vermißten Dominikus Schwayer und Joseph Freisinger von Derndorf.

50 Gulden Elterngut für den seit dem russischen Feldzug vermißten Fridolin Scheule von Derndorf.

Königliches Amtsgericht. (gez.) Brandl, K. A.⸗R. Zur Beglanbigung. b Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts. (L. S.) Fr. Walther, K. Sekretär.

8

[21417] Bekanntmachung. 8

Bei der Anlegung des Grundbuchs für die Ge⸗ meinde Bundenbach haben die Eheleute Ackerer Christian Bauer und Elisabetha, geborne Brom⸗ bacher, in Bollenbach ihre Eintragung als Eigen⸗ thümer der in der Mutterrolle dieser Gemeinde als Eigenthum des Georg Petry in Bollenbach ver⸗ zeichneten Parzelle ½ Flur 1 beantragt. Da der ge⸗ nannte Georg Petry gänzlich unbekannt und auch seine etwaigen Erben weder der Person noch dem Aufenthalt nach bekannt sind, so werden dieselben hiermit auf Sonnabend, den 18. August 1894, Vormittags 10 Uhr, vor das unterzeichnete Ge⸗ richt geladen mit der Aufforderung, etwaige Ansprüche auf dieses Grundstück spätestens in diesem Termine anzumelden. Unterbleibt die Anmeldung, so erfolgt die Eintragung ohne Einwilligung der Geladenen.

Oberstein, den 23. Juni 1894.

Großherzogliches Amtsgericht. Abth. II. J. V.: (gez.) Hartong. b

Beglaubigt: (L. S.) Haag, Gerichtsschreibergehilfe.

[21312] Aufgebot.

Der am 7. März 1812 in Altenschlirf geborene Karl Deuchert, Sohn der verstorbenen Johannes Deuchert Eheleute zu Altenschlirf, ist vor ungefähr 60 Jahren nach Amerika ausgewandert und ist seit seiner Auswanderung nichts mehr von ihm bekannt geworden.

Auf Antrag des Johannes Deuchert zu Rixfeld und der Heinrich Eifert Wittwe, Maria, geb. Deu⸗ chert, in Schadges ergeht an den Karl Deuchert oder an dessen etwaige Leibeserben oder sonstige un⸗ bekannte Erben die Aufforderung, sich bis spätestens in dem Termine, Donnerstag, den 18. Oktober 1. J., Vormittags 9 Uhr, bei dem unterzeich⸗ neten Gericht zu melden und e. Ansprüche an das Vermögen des Verschollenen geltend zu machen, unter dem Rechtsnachtheil, daß sonst der Karl Deuchert für todt erklärt und dessen Vermögen den bekannten und sich etwa meldenden Erben bis zum Jahre 1903 gegen Sicherheitsleistung, alsdann jedoch ohne solche zugewiesen werden wird.

Herbstein, den 26. Juni 189u49.

Großherzogliches Amtsgericht. Beyke.

[213100 Verschollenheitsverfahren. 8250. Gr. Amtsgericht Wolfach hat heute folgen⸗ den Vorbescheid erlassen: 8 3 Gegen die am 16. Oktober 1844 in Welschen⸗ steinach geborene Theresia Matt, welche sich im Jahre 1873 in St. Josef, Missouri, Nord⸗Amerika, mit Josef Künstle verheirathete und seit 6—7 Jahren vermißt wird, ist die Verschollenerklärung beantragt. Dieselbe wird aufgefordert, binnen Jahresfrist Nachricht von sich an das Amtsgericht gelangen zu lassen. Zugleich ergeht an alle diejenigen, welche über Leben oder Tod der Vermißten Auskunft zu ertheilen vermögen, die Aufforderung, hievon dem Amtsgericht binnen gleicher Frist Anzeige zu erstatten. Wolfach, 25. Juni 1894. 1 Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts: Häffig. ij

[21313] Aufgebot behufs Todeserklärung.

Der am 25. Februar 1834 als ehelicher ohn des Zimmermanns Wilhelmus (Henricus) Mertens und der Bernhardine, geb. van Kronenberg, zu Suder⸗ wick geborene Wilhelmus Bernhardus Mertens, welcher nach Angabe seiner Schwester Wittwe Götzken, Maria Catharina, geb. Mertens, zu Oppumerbruch bei Oppum vor etwa 30 Jahren nach Amerika aus⸗ gewandert und seit jener Zeit verschollen ist, wird hiermit, nachdem seine genannte Schwester die Ein⸗ leitung des Aufgebotsverfahrens zum Zwecke der Todeserklärung beantragt hat, aufgefordert, sich spätestens bis zum Termine den 27. April 1895, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten

zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung er⸗ folgen wird. Bocholt, den 25. Juni 1894. Königliches Amtsgericht.

[21314)

In der Sache, betreffend die Verlassenschaft des Obersten Ernst von Scholten zu Schwerin haben sich als gesetzliche Erben des Verstorbenen legitimiert dessen nachbenannte, vollbürtige Geschwister:

1) die Wittwe des verstorbenen Ritterguts⸗ besitzers von Löbbecke, Clara, geb. von Scholten, auf Rückers, Grafschaft Glatz,

2) der General⸗Lieutenant z. D. Alfred von Scholten zu Berlin,

D. Richard von

3) der General⸗Major z. Scholten zu Berlin,

4) die verwittwete Frau General⸗Lieutenant von Rosenberg, Rosalie, geb. von Scholten, zu Berlin,

5) die Ehefrau des Rittergutsbesitzers von Win⸗ terfeld, Elisabeth, geb. von Scholten, auf Damerow bei Nechlin,

6) die Ehefrau des Oberst z. D. und Hofmar⸗ schall a. D. von Küchler, Marie, geb. von Scholten, zu Darmstadt.

Auf Antrag derselben werden alle, welche ein näheres oder gleich nahes Erbrecht an den Nachlaß des Verstorbenen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche Erbrechte in dem am 5. Oktober 1894, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Ge⸗ richt anstehenden Liquidationstermin gehörig anzu⸗ melden unter dem Nachtheil, daß die oben bezeichneten Antragsteller oder die sich weiter Meldenden und Legitimierenden als die rechten Erben angenommen, ihnen der Nachlaß überlassen und das Erbenzeugniß ausgestellt werden soll, auch die sich nach der Prä⸗ klusion meldenden näheren oder gleich nahen Erben alle Handlungen und Dispositionen derjenigen, welche in die Erbschaft getreten, anzuerkennen und zu übernehmen schuldig sein sollen.

Schwerin, den 23. Juni 1894.

Großherzogliches Amtsgericht.

[21309] Aufgebot. 1

Auf den Antrag des Hufners Julius Hermann Reimers in Altengamme, als Testamentsvollstreckers des verstorbenen Zimmermeisters Johann Reimers in Kurslack, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Kelling⸗ husen in Bergedorf, wird ein Aufgebot dahin er⸗ lassen, daß alle, welche an den Nachlaß des am 5./ Dezember 1893 zu Kurslack, verstorbenen Zimmer⸗ meisters Johann Reimers Erb⸗ oder sonstige An⸗ sprüche zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser am 18. August 1882 zu Bergedorf errichteten, am 28. Dezember 1893 zu Hamburg publizierten Testaments, nament⸗ lich der Befugniß des Testamentsvollstreckers, durch seinen alleinigen Konsens auf Namen des Erblassers stehende Grundstücke, Hypotheken oder sonstige Werthobjekte umzuschreiben, zu tilgen oder zu verklausulieren, widersprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An⸗ und Wider⸗ sprüche spätestens in dem auf Freitag, den 23. November 1894, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine bei dem unterzeichneten Amtsgerichte anzumelden, und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevoll⸗ mächtigten bei Strafe des Ausschlusses.

Bergedorf, den 25. Juni 1894.

Das Amtsgericht. (gez.) Lamprecht Dr. G Beglaubigt: W. Müller, Gerichtsschreiber.

[17165] Beschluß. Es wird folgendes Aufgebot erlasse: In Sachen, betreffend den Nachlaß der zu Straß⸗ burg am 22. April 1894 verstorbenen Marie Char⸗ lotte Vanne, Wittwe des Koffermachers Vinzent Spettel, ist von Seiten des August Popp, Kauf⸗

Gericht, Zimmer Nr. 2, schriftlich oder persönlich

mann in Epinal (Frankreich) die Ausstellung einer

Erbbescheinigung für sich und folgende Erben mütter⸗ licherseits beantragt worden: Georg Popp, Kaufmann in Paris, Victor Popp, Kaufmann in Paris, Karl Popp, Klempnermeister in Epinal, Georg Renouard, Korkstopfenfabrikant in Hyéres, Marie Douvier in Bruydères als Nachgeschwisterkinder mütterlicherseits. Da die Erben väterlicherseits, Vater war der in Straßbur wohnhafte und daselbst verstorbene Johann Jaco Vanne, Friseur, unbekannt sind, so werden alle die⸗ jenigen, welche nähere oder gleich nahe Erbansprüche an den Nachlaß zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre Ansprüche bis zum 15. Oktober 1894 anzumelden unter der Verwarnung, daß nach Ablauf dieses Termins die Ausstellung der Erbbescheinignng erfolgen wird. .“ Straßburg, den 5. Juni 1894. Kaiserliches Amtsgericht.

[21376]

In der Krueger'schen Todeserklärungssache hat das Königliche Amtsgericht zu Zoppot am 25. Junig 1894 für Recht erkannt:

Der am 26. Juli 1805 in Klein Katz geborene Johann Wilhelm Krueger wird für todt erklärt.

Zoppot, den 25. Juni 1894.

Königliches Amtsgericht. eneeEhse. 18

[21378] Bekanntmachung.

Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nachlaßgläubiger des hierselbst am 29. November 1893 verstorbenen Bürstenmachers Friedrich Wil⸗ helm Schwarz ist durch Ausschlußurtheil vom 8. Juni 1894 beendet.

Berlin, den 23. Juni 1894.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82.

[21379] Bekanntmachung.

Das Verfahren betreffend das Aufgebot der Nachlaßgläubiger des hier wohnhaft gewesenen, am 15. Juli 1893 verstorbenen Glafermeissters Hermann Rothmann ist durch Ausschlußurtheil vom 8. Juni 1894 beendet.

Berlin, den 23. Juni 1894.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82.

[21386] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 23. Juni 1894 sind die unbe⸗ kannten Erben des am 12. Mai 1893 zu Zschepplin verstorbenen minderjährigen Gustav Paul Herre mit ihren Ansprüchen auf den Nachlaß ausgeschlossen.

Eilenburg, den 23. Juni 1894.

Königliches Amtsgericht.

[21380] Bekanntmachung.

Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nachlaßgläubiger des hierselbst am 16. Mai 1893 ver⸗ storbenen Uhrenhändlers Albert Schulz ist durch Ausschlußurtheil vom 6. Juni 1894 beendet.

Berlin, den 22. Juni 1894.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82.

[21391]

In der Aufgebotssache der Ehefrau Johann Ens⸗ dorf, Bertha, geb. Groß, zu Düsseldorf, Rethel⸗ straße 95, hat das Königliche Amtsgericht zu Düssel⸗ dorf am 27. Juni 1894 für Recht erkannt: Das Sparkassenbuch Nr. 11 563 der Städtischen Spar⸗ kasse zu Düsseldorf, ausgestellt auf Bertha Groß, mit einem Bestande von 320 96 vom 1. April 1893 wird für kraftlos erklärt. Die Richtigkeit der Abschrift der Urtheilsformel wird beglaubigt.

Düsseldorf, den 27. Juni 1894.

Goebel, Assistent, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[21389] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des K. Amtsgerichts Fürth vom 23. Juni 1894 wurde der abhanden gekommene aftschein der Sparkasse Fürth vom 2. August 1881 tr. 74080 über 37 35 ₰, lautend auf die Kasp. Lor. Heid’sche Kuratel, auf Antrag des Lehrers Kaspar Lorenz Heid in Fürth nach durchgeführtem Aufgebotsverfahren gemäß §§ 823 ff. der Zivil⸗ prozeßordnung und nach Art. 69 des Bayerischen Ausführungsgesetzes zur Zivilprozeßordnung für kraft⸗ los erklart. b

Fürth, den 23. Juni 1894.

Königliches Amtsgericht. e Mayer. Zur laubigung: (L. S.) Gekkeries K. Sekret

[21136] Bekanntmachung.

Das Sparkassenbuch Nr. 594 der Städtischen Sparkasse zu Berlin über 968,97 ℳ, ausgestellt auf den Namen des Zimmermanns Rudolf Beatus zu Berlin, ist durch Urtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts I vom heutigen Tage für kraftlos erklärt worden.

Berlin, den 23. Juni 1894.

Hoven, Gerichtssch

des Königlichen Amtsgerichts I.

[21392] Bekanntmachung.

In der F Aufgebotssache F. 8/93 erkennt das Königliche Amtsgericht Graudenz durch den Amtsgerichts⸗Rath Richter für Recht:

1. Die etwaigen sämmtlichen Gläubiger des Ge⸗ richtsvollziehers Heyke werden mit ihren Ansprüchen auf die von demselben erlegte Amtskaution aus⸗ geschlossen.

II. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens bleiben außer Ansatz. 1

Graudenz, den 22. Juni 1894. 5

Königliches Amtsgericht. (gez.) Richter vgs eapezec nr zeehhcha

[213731 Bekanntmachung.

Auf Antrag: 1) der Wirth Johann und Emma

jekny'schen Eheleute, sowie des Arbeiters Josef

yefeld zu Sieroszewice Hauland, vertreten durch den Rechtsanwalt Pawelitzki zu Ostrowo, 2) der Wirthe August Hillert, Martin Majstrzak und Robert Hornschuh, vertreten durch den Justiz⸗Rath Meyer zu Ostrowo, hat das Königliche Amtsgericht hierselbst für Recht erkannt:

Die etwaigen Berechtigten der im Grundbuche von Sieroszewice Hauland Nr. 26 und 119 in Ab⸗ theilung III unter Nr. 71, bezw. 17 1 für den Obersten Stephan von Kossecki in Sieroszewice ein⸗ getragenen Kaufgelderforderung von 60 Thlr. nebst

reiber Abtheilung 81.

5 % Zinsen seit dem 18. Januar 1856, sowie der im Grundbuche von Latowice Blatt Nr. 17, 105 und 178 in Abtheilung III unter Nr. 2, bezw. 2, bezw. 12 für die Barbara, Salomea, Catharina und Anna Marie Müller eingetragenen Erbtheilsforde⸗ rungen von 8 Thlr. 28 Sgr. 7 ½ Pf., bezw. 9 Thlr. 18 Sgr. 7 ½ Pf., bezw. 11 Thlr. 8 Sgr. 7 ½ Pf., bezw. 11 Thlr. 8 Sgr. 7 ½ Pf. nebst 5 % Zinsen, werchen mit ihren Ansprüchen auf diese Posten aus⸗ geschlossen. Ostrowo, den 20. Juni 1894. Königliches Amtsgericht.

[21393]

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ Amtsgerichts zu Bieber vom 26. Juni 1894 ist der L111 über die im Grundbuch von Röhrig

rt. 23 Abth. III Nr. 6 für die Spar⸗ und Leih⸗ bank in Gelnhausen eingetragene Forderung von 159 Hauptgeld nebst 6 % Zinsen seit dem 8 Juli 1880 und 19 10 Kosten für kraftlos erklärt.

Bieber, den 26. Juni 1894.

Königliches Amtsgericht.

[21382] Bekanntmachung. 1

Durch Ausschlußurtheil vom 21. Juni 1894 ist das Hypothekendokument über die im Grundbuche von Stettin Band V Blatt 79 Nr. 551 in Ab⸗ theilung III. Nr. 5 a. und Nr. 5b. für die Ge⸗ schwister Friedrich Wilhelm und Albertine Wil⸗ helmine Rusch zu Stettin zu gleichen Antheilen auf Grund des Erbrezesses vom 4. März 1820 vi decreti vom 22. Dezember 1820 eingetragenen 344 Thlr. 3 Sgr. 6 ½ Pf. Vatererbe und 300 Thlr. Ausstattungsgelder, von denen die Antheile des Friedrich Wilhelm Rusch demnächst zufolge Ver⸗ fügung vom 20. Januar 1837 für seine Schwester Wilhelmine umgeschrieben sind, für kraftlos erklärt.

Stettin, den 26. Juni 1894.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung XI.

[21374] Bekanntmachung. 8

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 23. Juni l. J. sind die Wittwe des Schneiders Jakob Schmidt und die Ehefrau des Peter Theis, beide zu Kirchheimbolanden, bezw. deren Erben, mit ihren Ansprüchen und Rechten an die in Band VI. Artikel 320 Abthl. III Nr. 1 des Grundbuchs von Eckenheim eingetragene Post von 600 Gulden Kauf⸗ geld aus Vertrag vom 5. Juli 1855 ausgeschlossen worden. (F. 3/94.)

Bockenheim, 23. Juni 1894.

Königliches Amtsgericht. II.

[21385] Bekanntmachung.

Die etwaigen Berechtigten der Hypothekenpost von 300 ℳ, sowie des Rechts auf eanohean einer Ferse, eingetragen für die Michalina Michalak in

Abth. III Nr. 14 des dem Andreas Czyz gehörigen⸗

Grundstücks Krzywagéra Nr. 19 werden mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen. Wreschen, den 27. Juni 1894. .““ Königliches Amtsgericht.

[21139] Im Namen des Königs!

In der Aufgebotssache B. 2 Droste zu Kirch⸗ bauerschaft Kirchspiel 2 eeken erkennt das Königliche Amtsgericht zu Borken durch den Amts⸗

ichter Vogelsang für Recht: b

1) die gerichtliche Schuldurkunde vom 1. Juli

853, aus welcher im Grundbuch von Reeken Band 53 Blatt 52 Abtheilung III unter Nr. 6 für den Schreiner Bernard Holtermann zu Velen ein Darlehn von 100 Thlr. nebst 4 Thlr. 10 Groschen jährlicher Zinsen eingetragen ist,

2) die gerichtliche Schuldurkunde vom 6. Dezember 1853, aus welcher ebendaselbst unter Nr. 7 für den Ackersmann Hermann Brocks, genannt Lammers, zu Kirchbauerschaft Kirchspiel Groß⸗Reeken ein Varlebn von 96 Thaler Pr. Kur. nebst 4 % Zinsen einge⸗ tragen steht, von welchem Kapital laut Urkunde vom 23. Juli 1858 später der Betrag von 46 Thlr. 1 Groschen gelöscht und der Re in Höhe von 49 Thlr. 29 Groschen dem Schreiner Bernard Holtermann zu Velen zediert ist, werden für kraftlos erklärt.

Borken i. W., 19. Juni 1894.

Königliches Amtsgericht.

[21137] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil vom 16. Juni 1894 ist die Schuldurkunde vom 15. Februar 1860 über die uf dem Anbauerwesen Nr. 42 zu Velpke eingetragene ypothek zu 600 für den Ackermann⸗Altrater einrich Heinrichs und dessen Ehefrau Sofie, geb. örner, in Velpke für kraftlos erklärt und die Hypo⸗ hek selbst gelöscht. 8 Vorsfelde, den 19. Juni 1894. 1 n Amtsgericht. dose.

21134 Bekanntmachung. 8 Die Hypothekenurkunde vom 15. Oktober 1837

über die im hiesigen Grundbuche Band 15 Blatt 17 Abtheilung III Nr. 2 eingetragene Illatenforderung der Taalke Claassen Wirrmann zu 430. Gulden in

Gold ist durch heutiges Urtheil für kraftlos erklärt.

Berum, den 25. Funi 1894. Königliches Amtsgericht. 20608] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil von heute ist die Hypo⸗ hekenurkunde über 100 Thlr. = 300 Darlehn, ingetragen auf dem dem Bauergutsbesitzer Adolf eschel zu Pirschen gehörigen Grundstück Blatt 3 irschen in Abtheilung III unter Nr. 3 für das

Aerarium der katholischen Kirche zu Peicherwitz, ge⸗ ildet aus der Schuldurkunde, dem Eintragungs⸗ vermerk und dem Hypothekenschein vom 18. Juli 835, für kraftlos erklärt.

Neumarkt, den 22. Juni 1894. 1 Königliches Amtsgericht. .“

21141] Bekanntmachung. 2 In der des Konkursverwalters im Konkurse des Kaufmanns Friedrich Hinz in Kiel hat

as Königliche Amtsgericht, Abth. V, zu Kiel in der Sitzung vom 26. Juni 1894 vdurch Amtsgerichts⸗ 85 Müller für Recht erkannt:

Die im Grundbuch von Kiel Band XVI Blatt 771 . Abth. III Nr. 10 eingetragene Hypothekenurkunde vo m 3, Mai 1892 über 3000 Waarenschuld mi

5 % Zinsen, welche auf den Namen des Kridars, Kaufmanns Friedrich Hinz, am 14. Mai 1892 ein⸗ getragen ist, wird für kraftlos erklärt. Von Rechts Wegen. Kiel, den 26. Juni 1894. Königliches Amtsgericht. Abtheilung V. Mülker.

[21133]

Durch Ausschlußurtheil vom 26. Juni 1894 ist die Hypothekenurkunde vom 16. Februar 1884 über 1200 Kaufgeld (Bezirk II Abth. I Band 1

Pag. 267 Fol. 58 lfd. Nr. 1) für den Köthner Heinrich Kuͤck zu Neu St. Jürgen, zu Lasten des Neu⸗ bauers Claus Schnakenberg zu Neu St. Jürgen, für kraftlos erklärt. Lilienthal, 26. Juni 1894. Königliches Amtsgericht. II.

[21132

Die Hypothekenurkunde über 105 33 über⸗ wiesenes rückständiges Kaufgeld, eingetragen aus dem vsArrechte, vom 7. Juli und auf Grund der

aufgeldervertheilung vom 4. September am 17. September 1877 für die Marianna Sadowvska in Wilhelmshagen, jetzt Ehefrau des Gustav Draheim in Studzienki, in Abth. 1II Nr. 4. des dem Eigenthümer Johann Grabarkiewicz in Stein⸗ burg Abbau gehörigen Grundstücks Studzienki Bl. 10 und von dort zur Mithaft übertragen am 23. Sep⸗ tember 1891 nach Abth. III Nr. 1 des dem Eigen⸗ thümer Carl Witt in Studzienki gehörigen, ab⸗ gezweigten Trennstücks Studzienki Bl. 51, gebildet aus dem Hypothekenbrief vom 16. April 1881 und den Ausfertigungen des Zuschlagsurtheils vom 7. Juli 1877 und der Kaufgelderbelegungs⸗ und Vertheilungsverhandlung vom 4. September 1877, um wecke der Löschung der Post für kraftlos erklärt.

Schubin, den 23. Juni 1894.

Königliches Amtsgericht.

1 8

8

[21168] Bekanntmachung.

Durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts zu Kosel vom 20. Juni 1894 ist für Recht erkannt worden:

Die Hypothekenbriefe über folgende auf Blatt 60 Liebischau eingetragenen Hypotheken

1) Abtheilung III Nr. 6 von 80,10 ℳ, gebildet aus dem Hypothekenbrief vom 20. September 1877 und Ausfertigung des Bagatellmandats in Sachen L. Fränkel wider die Fliegel'schen Eheleute vom 6. Su 1

2) Abtheilung III Nr. 7 von 127,30 ℳ, gebildet aus dem Hypothekenbrief vom 20. September 1877 und Ausfertigung des Bagatellmandats in Sachen L. Fränkel wider die Fliegel'schen Eheleute vom 6. Jutt 7

3) Abtheilung III Nr. 8 von 43,09 ℳ, gebildet aus dem Hypothekenbrief vom 20. September 1877 und Ausfertigung des Bagatellmandats in Sachen L. Fränkel wider die Fliegel'schen Eheleute vom 2. Juli 1877,

4) Abtheilung III Nr. 11 von 38,55 ℳ, Febsahe aus dem Hypothekenbrief vom 9. August 1878 und Ausfertigung des Bagatellmandats vom 14. Juni 1878 in Sachen L. Fränkel wider die Fliegel'schen Eheleute

werden für kraftlos erklärt. Kosel, den 21. Juni 1894. Abtheilung V.

Königliches Amtsgericht. [21135] Im Namen des Königs! Verkündet am 26. Juni 1894. Brose, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des emeritierten Lehrers Vogel aus Zerpenschleuse, als Vertreter der Erben des ver⸗ storbenen Uhrmachers Friedrich Christoph Zander, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Kallies durch den Amtsrichter Schmidt für Recht:

I. Alle diejenigen, welche Eigenthumsrechte auf den zu Kallies belegenen, im Grundbuche von Kallies Ländereien Bd. XV Bl. Nr. 206 eingetragenen Acker am Großen Balsterwege K.⸗Bl. 7 Fl.⸗A. 136 von O ha 22 a 70 qm Größe und 0,18 Thlr. Reinertrag geltend machen und die sich weder in dem Aufgebots⸗ verfahren gemeldet haben noch sonst bekannt ge⸗ worden sind, werden mit ihren Rechten und An⸗ sprüchen auf das vorbezeichnete Grundstück ausge⸗ schlossen,

II. alle diejenigen, welche auf die im Grundbuche des Königlichen Amtsgerichts Kallies

a. Bd. XV. Bl. Nr. 206 in Abtheilung III unter Nr. 1 für die Kinder des verstorbenen Tuch⸗ machermeisters Christian Friedrich Brüning, Vor⸗ namens Gottlieb Friedrich, Friedrich Wilhelm und Dorothee Marie aus dem Erbrezesse vom 14. April 1797, eingetragene Hypothek von 56 sechsund⸗ fäͤaftig. Thalern,

b. Bd. XV Bl. Nr. 253 in Abtbeilung III unter Nr. 1 cfus die Kossäth Gottlieb Schwebs'sche und Friedrich Riedemann'sche 36— e von noch 21 einundzwanzig Thalern eingetragene Post als Eigenthümer, Erben, Feehh fand⸗ oder sonstigen Briefinhaber Ansprüche erheben könnten, werden mit diesen ihren Ansprüchen ausgeschlossen.

Die vorstehend bezeichneten Posten werden für er⸗ loschen erklärt. Die Kosten des Verfahrens werden den Antragstellern zur Last gelegt.

[21140]

Die unbekannten Inhaber folgender Posten:

a. je 13 Thlr. 21 Sgr. 8 ½ Pf. mit 5 % verzins⸗ liche Erbegelder der Gebrüder Theodor, Marcell und Franz Makowski auf Kletzko Nr. 116 Abtheilung III. Zahl 1, zufolge Verfügung vom 11. Juni 1844 ein⸗ getragen,

b. 40 Thlr. mit 5 % verzinsliches Erbtheil der Josepfa Wojnarkiewicz, verehelichten Foluszynska, umgeschrieben für den Schuhmacher Thomas Bor⸗ Süet in Gnesen, zufolge Verfügung vom 6. Mai

sind mit ihren Ansprüchen darauf durch Urtheil vom 13. Juni 1894 ausgeschlossen.

Gnesen, den 14. Juni 1894. 8

Königliches Amtsgericht.

[211380 Im Namen des Königs!

In der Aufgebotssache H. Nottelmann gent. Köhne in Leblich, Ksp. Heiden, F. 4/94, erkennt das König⸗ liche Futsge t zu Borken durch den Amtsrichter Vogelsang für Recht:

I. Die unbekannten Berechtigten der im Grund⸗ buch von Heiden Band 40 Blatt 20 Abtheilung II.

1 88 1“

8

Nr. 3 eingetragenen Post: Neunzehn Reichsthaler 12 Stüber Clev. oder 14 Thlr. 22 ¼ Sgr. als Erb⸗ pachts⸗Kanon an die Wittwe Heinr. Lammersmann, Johanna Henrika Sophia, geb. Wamelink, zu ent⸗ richten, nebst den übrigen ihr als Erbpächterin nach dem Gesetze vom 21. April 1825 an den Kotten als vormaligem Erbpachtgute zustehenden Gerechts⸗ samen. Eingetragen ad decret. vom 22. Dezember 1841 auf die Parzellen 1 bis 12 inkl. des Titelblatts, werden mit ihren Ansprüchen auf die bezeichnete Hypothekenpost ausgeschlossen.

Borken i. W., den 19. Juni 1894.

Königliches Amtsgericht.

[21353] Oeffentliche Zustellung.

Die Arbeiterin Frau Mathilde Köhn, geb. Wittke, zu Berlin, Brunnenstraße 158, Hof im Keller, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Dr. Primo in Stettin, hat gegen ihren Ehemann, früheren Fleischergesellen August Carl Gottfried Köhn, früher zu Grabow a. O., jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen böswilligen Verlassens, mit dem Antrage auf Ehescheidung geklagt: die am 25. No⸗ vember 1885 zu Hull in England zwischen den Parteien geschlossene Ehe zu trennen und dem Be⸗ klagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die V. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Stettin, Zimmer Nr. 23, auf den 10. Oktober 1894, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Stettin, den 26. Juni 1894.

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[21355] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Arbeiter Marx, Marie, geb. Sühring, zu Hast, vertreten durch den Rechtsanwalt Rudolph zu Prenzlau, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Friedrich Marx aus Zehdenick, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 704 Theil II Titel 1 Landrechts, mit dem Antrage auf Ehescheidung und Erklärung des Be⸗ klagten für den allein schuldigen Theil, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Prenzlau auf den 2. November 1894, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. R. 16. 94.

Bachhuber, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[21361] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Seifensieder Heinrich, Emma, geb. Panzer, in Berlin, Oranienstraße 4III, vertreten durch den Rechtsanwalt Hermanowski in Berlin, klagt gegen ihren Ehemann, den Seifensieder Ferdi⸗ nand Heinrich, früher in Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, in den Akten R. 237. 94. C. K. 20 auf Ehescheidung, mit dem Antrage, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 20. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts I zu Berlin, Jüden⸗ straße 59 II, Zimmer 139, auf den 17. November 1894, Vormittags 10 ½ Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zestencng wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8

Berlin, den 28. Juni 1894.

Feder, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Zivilkammer 20.

[21359] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Stumpf, Martha, geborene Wollina, zu Halle a. S., vertreten durch Justiz⸗ Rath Schlieckmann zu Halle a. S., klagt gegen ihren Ehemann, den Maurer Adolf Stumpf, früher zu n a. S., jetzt in unbekannter Abwesenheit, wegen

öslicher Verlassung und Versagung des Unterhalts, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen, und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des N vor die IV. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Halle a. S. auf den 24. November 1894, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der Bstentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Halle a. S., den 26. Juni 1894.

Kersten, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau des Dekorationsmalers August Ester, Anna, geborene Müller, zu Duisburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Goldbaum daselbst, klagt gegen ihren vorgenannten Ehemann, welcher seit ovember 1888 spurlos verschwunden ist, wegen böswilliger Verlassung, mit dem Antrage: das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ g⸗ vor die II. Zivilkammer des Königlichen andgerichts zu Duisburg auf den 17. Oktober 1894, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. ee ee,; 26. Juni 1894. echner, Rechnungs⸗Rath,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[21418] Oeffentliche Zustellung.

Der Tagelöhner Johann Vierow zu Neumühl als gesesee Vormund des am 24. Februar 1888 ge⸗ orenen Feit Carl Johann Vierow und die Köchin Auguste Vierow zu Neumühl, beide vertreten durch den Rechtsanwalt Salomon zu Grimmen, klagen gegen den Stellmacher Helmuth Holdberg, früher zu Triebsees, jetzt unbekannten

8 8

ufenthalts, wegen

Ansprüche aus der außerehelichen Schwängerung, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen: 1) an die Köchin Auguste Vierow zu Neumühl:

a. an Kranzgeld 3,00 ℳ,

b. an Sechswochenkosten 15,00 ℳ, „2) an den Tagelöhner Johann Vierow an jähr⸗ lichen Alimenten für das von ihm vertretene Kind von der Geburt desselben an bis zum zurückgelegten 14. Lebensjahre 48 ℳ, und zwar die rückständigen sofort und die laufenden in vierteljährlichen Raten vorauszuzahlen, auch das Urtheil, soweit zulässig, für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und laden den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Grimmen auf den 19. September 1894, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

„Wittenberg, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[21357] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Marie Siebenhaar, geb. Schade, in Berlin, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Krahnsdöver in Oldenburg, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann Ernst Siebenhaar, zuletzt in Altheppens, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen:

1) 780 nebst 5 % Zinsen seit Zustellung der Klage an sie, Klägerin, zu zahlen,

2) ihr, Klägerin, eine in vierteljährlichen im Vor⸗ aus zu erlegenden Raten zu bezahlende Unterstützung von täglich 1 zu gewähren, und das Urtheil in diesem Theile für vorläufig vollstreckbar zu erklären,

3) dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen und das Urtheil, abgesehen zu Ziffer 2, gegen Sicherheit für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die III. Zivilkammer des Großberzoglichen Landgerichts hieselbst zu dem von dem Herrn Vor⸗ sitzenden auf Freitag, den 26. Oktober 1894, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Termine, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt mit seiner Vertretung zu beauftragen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Oldenburg, 23. Juni 1894.

Gerichtsschreiberei CegheFblichen Landgerichts.

[213544 Oeffentliche Zustellung. Die ledige Bertha Gödicke, vertreten durch ihren Vater, den Schäfer Johann Gödicke, und Otto Bruno Lothar Gödicke, vertreten durch seinen Vor⸗ mund, Knopfmacher Emil Otto, sämmtlich zu ““ klagen gegen den Handelsmann Otto ranke aus Buttstädt, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, aus außerehelicher Schwängerung, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zu:

a. Anerkennung des von der Mittklägerin Bertha

Gödicke am 5. Dezember 1893 geborenen Kindes als vom Beklagten erzeugt, b. Zahlung von jährlich 75 Ernährungsbeitrag, in vierteljährlich vorauszuentrichtenden Theilbeträgen von der Geburt des Kindes bis zum vollendeten 14. Lebensjahre, event. bis zu eigener Erwerbs⸗ fähigkeit,

c. Zahlung von 30 Tauf⸗ und Wochenbetts⸗ kosten an die Mitklägerin Bertha Gödicke,

unter vorläufiger Vollstreckbarkeit des Urtheils, soweit zulässig, und laden den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Groß⸗ herzogl. Sächsische Amtsgericht zu Buttstädt auf Mittwoch, den 19. September 1894, Vo mittags 10 Uhr.

Buttstädt, den 31. Mai 1894.

Der Gerichtsschreib des Großherzogl. Sächsischen Amtsgerichts.

[21295) Oeffentliche Zustellung. 8

Der Kaufmann Max Franke hier, Niederwall⸗ straße 3, vertreten durch den Rechtsanwalt Hölck hier, klagt gegen den Freiherrn Olof von Gagern, zuletzt hier, Nordufer 3 wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus den drei Wechseln vom 25. No⸗ vember 1892

a. über 150 ℳ, zahlbar am 15. März 1893,

b. über 100 ℳ, zahlbar am 15. April 1893,

c. über 100 ℳ, zahlbar am 15. Mai 1893, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen, an Kläger die Summe von 350 nebst 6 % Zinsen seit Klagezustellung zu zahlen, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Kammer für Handelssachen des König⸗ lichen Landgerichts I zu Berlin, Jüdenstr. Nr. 58 II, Zimmer 126, auf den 10. August 1894, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Brandtner, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. 4. Kammer für Handelsfachen,

[21296] Oeffentliche Zustellung. N. Der Kaufmann Mavx Franke hier, Nie erwall⸗ straße 3, vertreten durch den Rechtsanwalt Hölck hier, klagt gögen den Freiherrn Olof von Gagern, zuletzt hier, Nordufer 3, wohnhaft gewesen, jest un⸗ bekannten Aufenthalts, aus den 3 Wechseln vom

25. November 1892: a. über 100 ℳ, ählbar am 13. Januar 1893, b. über 150 ℳ, zahlbar am 15. Februar 1893, c. über 100 ℳ, zahlbar am 15. Juni 1893, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen, an Kläger die Summe von 350 nebst 6 % Zinsen seit Klagezustellung zu zahlen, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ treits vor die 4. Kammer für Handelssachen des öniglichen Landgerichts I zu Berlin, Fidnstegst Nr. 58 II, Zimmer 126, auf den 10. v 1894, Vormittags 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelasgehn. Anwalt zu bestellen. Ham Zwecke der ffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klag⸗ bekannt gemacht. Brandtner,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I.

4. Kammer für Fe Delefochenn