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ee Franko sSser deizufugen⸗ b * 1 — “ F ünaAin . der behefügen⸗
Bestimmungsland . „Ber erhende. Bemerkungen. Bestimmungsland Betrag, “ Bemerkungen.
0 3 Pf.] Za rache ℳ Pf.] Zahl Sprache
508 7 Fe 5. Islands 5 Kg we x 529 Nur nach Windhoer s 29 Persien .I1 6 80q 2 Id., 1f.] 75) aͤmmtliche Packete müssen
31) Dänische Antillen .. . . . . 5 kg 1d., 18f. 35) Postpackete sind zulässig nach 1 75) Pondichery, Chandernagor, in Pondichery in Empfang genom⸗
32) Deutsch⸗Neu⸗Guineg .... d. sallen Orten Unter⸗, Mittel⸗ und arikal, Mahé, Panaon . .. 80 3 f. men werden.
33) Deutsch⸗Ostafrika, Ober⸗Egyptens bis e ein⸗76) Portugal 76) Werthangabe zulässig bis 400 ℳ
über Henbar⸗ 1 d. sschl., sowie nach Suakim. erth⸗ a. Festlan über ghm . 80 . siedoch nur über Hamburg.
über Italien 1 1d., 2f. sangabe bis 400 ℳ und Nachnahme 1 e en nn 78) Werthangabe bis 400 ℳ und
34) Deutsch⸗Südwest⸗Afrika .. d. zulässig. b. Azoren zur See. 60 Nachnahme zulässig.
35) Egypten über Triest . . ... 1d., 2f. 36) Nachnahme zulässig. Werth⸗c. Madeira über Hamburg direkt 80 79) Nur nach bestimmten Orten.
36) Erythrea (Italien. Kolonie angabe bis 800 ℳ nach Massaua [ 77) Réunion . . . . . . . . . .. 80 In der Taxe sind die Kosten für am Rothen Meere) .. . . .. 1d., 2f. jund Assab zulässig. 78) Rumänien .. 40 die Beförderung von Colon bis Pa⸗
37) Falklands⸗Inseln . . . . .. 37) Werthangabe b. 1000 ℳ zul. 99 Salvador über Hamburg .. — nama nicht mit einbegriffen.
38) Fidji⸗Inseln . . . . . .... d. e. o. f.] 39) In der Taxe von 80 Pf. ist die 80) Samoa⸗Inseln über Bremen 80) Nur nach Apia.
39) Frankreich direkt..... f besond. Franz. Staatsabgabe dimpot) re 8 20 89 Werthangabe b. 1000 ℳ zul.
über Belgien .. .. 10 Centimen nicht mit einbegriffen. 181) Sarawak (Borneo) . 60 84) Werthangabe unbegrenzt,
40) Franz. Besitzungen der 1“ Werthangabe bis 400 ℳ, Nachnahme 82) St. Helena 4 — egs zulässig.
Rivières du Sud (Westafrika) 80 und Eilbestellung zuläffig. 83) Ste Marie de Madagaskar 80 85) Werthangabe unbegrenzt, 1b 8 5 „ 1) Ferzsnis Guyana . ... 80 42) Nur nach bestimmten Orten.[ 84) Schweden . . . . . . . . . .. 60 Nachnahme und Eilbestellung zul. 8 Der Bezugsprris beträgt vierteljährlich 4 ℳ 50 ₰. ——9 88 8 Insertionzpreis für den Raum einer Aruchzeile 30 ₰.
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42) Französisch. Kongogebiet. 80 . 43) Werthangabe b. 1000 ℳ zul. 185) Schweiz c. 80 . 88) Nur nach Bangkok. Eil⸗ b Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an; h .12— Inserate nimmt an: die Königliche Expedition 43) Gibraltar ““ — dier”z. 44) Zu a. Nur nach best. Orten. 86) Senegal 8 — bestellung zulässig. hfur Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expedition 8 1 des Zeutschen Rrichs⸗Anzeiger⸗ . dur esterreich. Llo 1 erthangabe unbegrenzt; jede am über Bremen “ .o. f., und den Canarischen Inseln werden II Wi 8½ Großbritannien u. Irland d. e. o. f. e unterliegt zu Lasten des 89) Sierra Leone “ — f.nur bis Barcelona oder Cadiz be⸗ 2 8 Einzelne Uummern kosten 25 ₰. “ b — s1n Berlin 8W., Wilhelmstraßße Nr. 32. 46) Guadelonucpe .. . . 8 mpfängers einer zur Wieceischen 90) Spanien mit Balearen und fördert, von wo aus die Benach⸗ . 1 üecer 47) aätes e 8s. 18 S dir. Zollkasse 2 “ c Henhe .“ e; ung behufs 8 1“ B li Di zt d 3 ₰ si Ah ds h. über England .. . . . . zje. o. f. rungsgebühr von ran . [91) Straits⸗Settlement nahme der Sendungen erfolgt. 8 .“ 8 48) Italien m. 8. Marino, 45) Werthangabe b. 1000 ℳ zul. a. über Bremen direkt. .. 897 8 Werthangabe generlolgt.n 2 Ber in, jen ag, den F 1 en 1d., 1f.] 47 b) Werthangabe b. 1000 ℳ zul. b. über England gges; 8 acsxan 8 d. 48) Nachnahme zulässig. Werth⸗ 92) Südafrikanische Republik f. sangabe bis 800 ℳ 93) Tahiti 3 d. e. o. f.!]j/ w49) Nur nach Bibundi, Hroß. 88 Eeeeee““] Batanga, Kamerun, Victoria. Werth⸗[95) Tonkin . . . . . . ..... d. e. o. f. angabe zulässig bis 8000 ℳ, jedoch 96) Tripolis 1d., 2e. nur 8es Kamerun und Victoria. 1ö111“ — 50) In der Taxe sind die Kosten b. über Frankreich ... für die Beförderung innerhalb des 1 97) Türkei: Kongostaates zicht mit einbegriffen. a. Constantinopel über Varna. 51) Werthangabe b. 1000 ℳ zul. über Triest 89 Nur nach bestimmten Orten. b. Hafenorte ¹) über Triest ... 54) Für den sog. Grenzvertehi be über Varna... Taxe. Werthang. unbegrenzt, Nach⸗ V c. Orte im Innern:
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Smmnc⸗ ceoc—echechen do do oodobd o o0ae ge
1894.
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94) Nur nach Klein⸗Popo u. Lome.
95) Adressat hat die Send “ 4 “ 18 8 — am e ee C““ 1 Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Abgereist: bis 1822 sich ergebenden Erweiterungen — nur innerhalb 96) Werthangabe (nur über dem evangelischen w.ea.— Pannenborg⸗Viötor zu Seine Excellenz der Staats⸗ und Justiz⸗Minister Dr. Ser oS 880ge926 g vrren 8 8 8 b . 8 e. . 82 e „ 2* „ . .
Italien) bis 800 ℳ und Nach⸗ Emden und dem Kriminal⸗Polizei⸗Inspektor Kallmeier zu von Schelling, nach der Provinz Westfalen. “ 8 8G 1815 bis 1824 ohne Cin⸗
nahme furäfsig. Cassel den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse
Orten m. Bulgarischen Postanstalten 5* 8 eeeg. V in Ost⸗R 5. * 2 2 “ in Oft⸗Rumet unter Nr. 19. etatsmäßigem Stabsoffizier im 5. Badischen Infanterie⸗Regi Seine Excellenz der Direktor der Königlichen Staats⸗ willigung oder Genehmigung Zu der Verfugung in ösfentlich
b über Oesterreich od. Schweiz.. öeeeebe“;
89 vEeö111111“; 20
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51) Labnan . .... 4 52) Lagos m. d. Brit. Besitzungen i. Niger⸗Delta (Westafrika). 3) Liberia 88 ..... ... 55) Madagaskar(Diégo⸗Suarez, Miajunga und Tamatave) ... 56) Malta über Italien ..... 88 Marokko über Hamburg... 58) Martimiagmne . . . . . . . ... 59) Mauritins u. Seychellen⸗Ins. 111.““ öLeeeeö1ö.““]; 62) Montenegro .. .. 63) Natal und Echowe (Zululand) 64) Neu⸗Caledonien .. . . . .. 65) Neue Hebriden ..... .. 66) Neu⸗Fundland.. 1 69 b*”“; 68) Niederl. Indien üb. Niederland 8 über “ 116““ vö111“ 69) Norwegen über Dänemark u. Schweden Sbö. über Hamburg..... Be. 111““ ) )
1— Stboge Seceteo toteooobo bobo
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ien a, b u. c bei der Leitung über Triest ment Nr. 113, bisher Kommandeur des 1. See⸗Bataillons, „. 1 — rcfüg — c². Postpackete nach Janina wer⸗ rreise Rothenburg O.⸗L., bisher Kommandeur des Landwehr⸗ 4 - Fen Fs22; den an vat gollamt in Santi⸗Qua⸗ 1 Bezirts vehendn aön lichen Kronen⸗Orden dritter Klaßse, willigung des Nacherben vornehmen 8b einem Dritten gegen⸗ xi. SöS 1 die Ab⸗ dem Stadtsekretär Boecker zu Köln den Königlichen über darauf, daß die Verfügung zur ordnungsmäßigen Ver⸗ E“ “ Catfe Kronen⸗Orden vierter Klasse, ““ ö“ 818 aft “ sei, 8 vechae 8 e.e an, Mogador, Rabat, Saffi und 2) Janina und süber Triest Candia, Canea, Cavala, Darda⸗ 8 1 vang . e. 88 ltze zu “ im V1855 d. ichtamtliches. ( 1823 Abf 9 Saß 2) igung des Nacherben beizubringen anger. Jerusalem süber Varna d nellen, Dede⸗Agatsch, Durazzo, san sberg a. W. un ucker zu Herms orf im Kreise 8 d8 “ daß der Vorerbe durch den 62) Werthangabe bis 800 ℳ zul.† d. Alessandretta, Lattakia, Mer⸗ Gallipoli, Ineboli, Jaffa, Keras⸗ Glogau den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens Ent in er Herse „ de 8 befee nn 1 sina und Tripoli (Syrien) fünde, Lagos, Mitiline, Prevesa, von Feh. . Entwurf in der Verfügungsfreiheit zu sehr beschränkt werde, 69 Werthangabe b. 1000 ℳ zul. über Frankrech 51 . Retimo, Rhodus, Salonich, Sam⸗ dem Gerichtsdiener Hermann Meyer bei dem Land⸗ Preußen. Berlin, 3. Juli. und daß im Gegensatze hierzu von dem Grundsatz aus⸗ J†. 67 ö1 bis 800 ℳ, 98) Tunis: sun, San Giovanni di Medua, ericht in Hannover das Allgemeine Fheenheichen in Gold, 1 zugehen sei: 1 G 1 Nachnahme u. Eilbestellung zuläss. a. über Frankreich .. . . . .. . 86 Santi⸗Quaranta, Scio (Chios), 2g Der Ausschuß des Bundesraths für Handel und Verkehr Verfügungen des Vorerben über die zu der Erbschaft ge⸗ b. über Oesterreich oder die Smyrna, Trapezunt, Valona, Vathi. dem Steuer⸗Aufseher a. D. Ferger zu Quedlinburg, dem hielt heute eine Sitzung. 8 hörenden Gegenstände sind auch dem Nacherben gegenüber “ 11“ . bisherigen Strandvogt Kühlke zu Brunsbüttelerhafen im— wirksam. — v Dagegen ergaben sich Meinungsverschiedenheiten über die
69) Werthangabe unbegrenzt und 1) Italienische Postanstalten La Goulette (la Goletta), Sousse Krei 8 . 7 “ aen; 4 2) Tunesis 8 Kreise Süderdithmarschen, bisher zu Frederik VII Koog, des⸗ 1 8 8 Da. 9 Nachnahme zulässig. 2) Tunesische Postanstalten. (Susa) u. Tunis. Werthangabe bis hn Kreises, smarschen⸗ bbsahe 4 F f g von diesem Grundsatze zu machenden Ausnahmen, namentlich
ü Hamb ℳ und 2 zuläfsig. reth zu Hannover, dem ““ 1— . . “ u“ 8 8 eah Ke hnaee ... Chauffee, Aufseher Ludwig Hühne 19 Ear tedt im Kreise Die Kommission für die zweite Lesung des Ent⸗ nach der Richtung hin, ob neben den Fehen e n Ver⸗ 100) Zanzibar (über Bremen oder ildesheim, dem Werkmeister Wilhelm Axmacher zu wurfs eines Bürgerlichen c88b 18,e für das lügungen und den Verfügungen über Grundstücke auch die
5. bis 28. Juni erfügungen über Rechte an Grundstücken und über Forde⸗ d
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nahme und Eilbestellung zulässig. 1) Adrianopel über Triest 57) Nur nach Casablanca, Maza⸗ über Varna
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72) Für den sog. Grenzverkehr Hamburg mit deutschen Post⸗ Rheydt im Kreise München⸗Gladbach, dem Portier Hermann D eutsche Reich setzte in den Sitzungen vom 1 bes. Taxe. Werthangabe unbegrenzt, dampfern bis Aden) ... ... 88 Rodenb urg 1 Saeeer dem “ l Specht die Berathung der Vorschriften über Einsetzung eines 1ges welche auf Zinsen ausstehen, einer Beschränkung unter⸗ 1 . Die Mehrheit entschied sich dafür, den
d.e-ofNachnahme u. Cilbestellung zulässig. zu Obernkirchen im Kreise Rinteln, dem Schuhmachergesellen Nacherben (88 1804 bis 1841) fort. worfen werden sollten. Ludwig zu Leee 8 Lerhssele Der § 1815 25 den Grundsatz auf, daß auf das angenommenen Grundsatz durch folgende Vorschriften zu be⸗ F. Telegramme. Wiesbaden und dem Fabrikarbeiter Karl . zu Eilen⸗ Rechtsverhältniß des Vorerben gegenüber dem Nach⸗ schränken:
Vorbemerkungen. 1) Als Mindestbetrag für ein gewöhnliches Telegramm werden erhoben; im Verkeyhr mit Groß⸗s der neue Aufenthaltsort des Empfängers unzweiselhaft bekannt ist, und sich am ursprünglichen wie am neuen Aufenthaltsort Anstalten 2 sse 3 9 ; erben die Vorschriften üͤber den Nießbrau ent⸗ Ausg enommen sind unentgeltliche Verfügungen, sowie britannien und Irland 80 Pf., im übrigen Verkehr 50 Pf. (Für Stadt⸗Telegramme beträgt die Worttaxe 3 Pf., die Mindestgebühr der Reichs⸗Telegraphenverwaltung bz. der Skaais⸗ telegraphenverwaltung Bayerns oder Württembergs befinden. burg im - Kreise Delitzsch das Allgemeine hrenteichen. zu spre ch ende Anw Füsche . find en. Dur ch 9. b 2 ren V eügurg en über Gfinch an e, 85 er 8 e cht e füg Geundsts cken 1
80 Pf.) Die Telegrammgebühren sind im Voraus zu entrichten. Durch 5 nicht theilbare Pfennigbeträge sind bis auf solche zu 8 bestell O) er ein nbi hestellende Tel (Mp) sind den mit (RO) 1z. W111AA“*“ 1 döf . 1 d
29cth. Vecat as erhehr mit dem Mastande mehrer vekeberungswege sch darbieten, sind die Celhren at⸗ für den diltgsen dn.)] (r) bazeichmeen Uändken 'gramme (No) sber eigenhandig zu bestenende Telegramme (up) sind nach den att (Ro) bg Vorschriften der §§ 1816 ff. ist dieser Grundsatz jedoch mit Einschluß der Hypotheken, Grund⸗ und Rentenschulden
gebräuchlichsten Weg berechnet. Die Säze für andere Wege sind bei den Telegraphenanstalten zu erfragen, 1 9) Im Verkehr innerhalb Dentschlands kann die Vergütung für Weiterbesörbderung durch Eilboten (XP) (Eilbote u“ v“ naach verschiedenen Richtungen hin durchbrochen. Der und über Forderungen, für welche eine Hypothek besteht. 2) Unterscheidungszeichen, Bindestriche, Apostrophe und das Zeichen für den Absatz werden nicht gezählt; Punkte, Kommas bezahlt Rcksicht auf bi ½ 0 fe für jebos Wlegramm durch den Aufgeber voramsdezahlt werden; 492 8— 1 gen 1 uUlb 1 1 9
und Brucstge, zur Hüdang den Hahlen denußg Zeeen alh e 1 Zecser, mlhe dei der Betbeverung und Besrelung den Vorrang vor 8e eransbezahtäeg nüch satt so warvan die vgsl ehungenenz wierlichen Borenibine vom emp änger eingezogen. ie Aoen Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: des Entwurfs gegenüber wurde befürwortet, das In diesen Ausnahmefällen finden die Vorschristen zu Gunsten
“ ddem bisherigen Legations⸗Sekretär bei der Königlich Institut der Nacherbschaft nicht auf der Grundlage des Nieß. derjenigen, welche Richte von einem Nichtberechtigten her⸗
dänischen Gesandtschaft in Berlin, Baron von Wedell⸗ brauchs, sondern selbständig von dem Gesichtspunkt aus zu eiten, entsprechende Anwendun
Ländern dringende Telegramme zulässig sind, ist im Tarif durch „(D)“ angedeutet. E ee it das Zei (CR) ist d icht derlich. 1t t G 8 8 d11111““ gestalten, daß der Vorerbe, wenn auch zeitlich 5 durch Gehört eine EöE“ ur Erbschaft, so steht
4) Für das vorauszubezahlende Antworts⸗Telegramm (P) (Antwort bezahlt) wird die Gebühr eines gewöhnlichen 825,I. 8 3 ; Tel⸗ 8 10 Wörtern berechnet. d eine dringende Antwort verlangt, so ist (RPD) zu setzen. Soll eine andere Wortzahl 10) Die Zeichen (D) (RP) (TC) u. f. w. (vgl. 3—8) zählen als je 1 Wort und sind vor der Aufschrift in Klammern nieder⸗ Neergaard den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse, sowie b — 2 Nh U eeeeeee 2 I 1 . glich sse, die Rechte des Nacherben, doch zunächst allein der Erbe und die Kündigung und Einziehung der Forderung dem Vor⸗
vorausbezahlt werden, so ist dies besonders anzugeben, z. B. (RP 16 Wörter). Die Vorausbezahlung darf die Gebühr eines Telegramms zuschreiben. Wenn diese vereinbarten eeichen in den bezüglichen Telegrammen nicht zur Anwendung kommen, so müssen die gleich⸗ dem Ho bu b ändler Scriba u Me den Köni lich en ) n 11sE s. ben Pofttten 14nn, biche die dentsch, Hofbuchh 1 b glich der Eigenthümer der Erbschaft sei. Die Kommission trat diesem erben zu. Der Vorerbe kann jedoch nur verlangen, daß der
beliebi Art 30 Wörtern für selben Weg nicht überschreiten, ausgenommen im Falle des Verlangens der Wiederholung 2 G chnes vorangegangenen Telegramam. 8 2 6“ Spenche deeseae dn. b Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen. ier de — — ve daß der 8) Für die Vergleichung eines Telegramms (D0) (Zergleichung) ist ein Biertel der Gebühr für das gewöhnliche 11) Die Gebuͤhr für jede einzelne Verpielfültigung eines Telegramms beträgt für je 100 Wörter oder einen Theil Vorschlage bei. Im einzelnen wurden sodann auf dieser Schuldner das Kapital an ihn nach Beibringung der Ein⸗ derselben 40 Pf. Das Telegramm wird, alle Aufschriften eingerechnet, als ein einziges Telegramm taxirt. Im Verkehr mit Amerika 8 Grundlage folgende Beschlüͤsse gefaßt 3 willigung des Nacherben ahlt Feane für ihn “ Nach⸗
der V al
Telegramm von gleicher Wortzahl zu entrichten. 1 “ 1 6 Iv gewöhnlichen 4en 2e. Feren e eessctenccht gec ven 9 5 1 ü2. 88 Füasa. 1 FSrnesc “ rerch ge ettann Aere abe. Gegihen me, gegen debbung von 20 P. errbellt. 1““ “ .“ 1) Der Vorerbe hat dem Nacherben auf Verlangen ein 898 F Im F. nichder Hinteskegune ist e Nach⸗ z⸗ 2) Für 8 Nachsendung eines Telegramm rachzusenden) — er Lawene b 8 Für jede —2 A8 52g esteller oder Landbriefträger zu eförde 8 8 . Ver eichniß der zu ber Erbschaft e örenden Gegen⸗ erbe dem orerben verp i tet, in e erausga e zum zuläfsig 2” die volle Schlür vom Empfänger eingezogen. Das Nachsenden findet auch ohne b — g Lrin sofern Teleg 2 namt mitgegeben n en 10 Pf. zur Erh 1h 9 8 Be Deut ch es Rei 8h. b 1“ staͤnde ;n viheilen. Das Verzeichniß. T Angabe Zwecke 8 Wiederanlegung Lizümiligen. iese Vorschriften A. Die Wortlänge ist festgesetzt auf B. Die Wortlänge ist festgesetzt auf B. Die Wortlänge ist festgesetzt auf B. Die Wortlänge ist festgesetzt auf Wort⸗ M des Tages der Aufnahme zu versehen und von dem Vorerben elten auch für eine zur Erbschaft gehörende Grund⸗ oder 15 Buchstaben oder d Fiffern im Verkehr mit: 10 Buchstaben oder Piffern im Verkehr mit: 10 Buchstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit: 10 Buchstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit: 22 Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: zu unterzeichnen. Der Vorerbe hat auf Verlangen sden 88. Rentenschuld. — ves r. vne vP. eee er neam er Voln — den Landgerichts⸗Rath Laurent in Zabern zum Rath erben zur Mitwirkung bei der Aufnahme zuzulassen. Der Als Ersatz für § 1822 wurde ferner die Aufnahme
Deutschland (D) (RO) (MP). . . . . . . . 5 WT“ NDG⸗nh,nnsgengeFch Cap EEEEI“ “ 2 Perf Gol sälh Persien, [ (2h bei dem Ober⸗Landesgericht in Colmar, und Nacherbe kann auch fordern, daß die Unterzeichnung öffentlich folgender Vorschriften .“ Berschunnaland: Anstulien d British South San Thiago. Inse .(2P) Bushire den Amtsrichter Dr. Mühlhäuser in Niederbronn zum beglaubigt oder daß es durch die zuständige Behörde oder durch Der Nacherbe kann verlangen, daß der Vorerbe die zur 8 RO African Comp. 10 Chile (RO) “ “ übrige Anstalten ..... Richter bei dem Landgericht in Zabern zu ernennen. 8 einen zuständigen Beamten aufgenommen werde. Die Kosten Erbschaft gehörenden Inhaberpapiere, soweit deren Bereit⸗ Afrika, Westküstelwestlicher Weg). (D) - 2 übrige Anst. in Na China und Corea (D via Amur) (RO) Pern (RO) . .. der Aufnahme und der Beglaubigung fallen der Erbschaft zur haltung nicht zur Berichtigung von Nachlaßverbindlichkeiten 25* l e Bemec. ferner Cap⸗Kolonie (mit West⸗Griqua⸗ 1 (eP); 4““ 1 11“ 1I11“ (vergl. § 1815 verb. mit § 945 des Entw. II). oder zur örbhe Verwaltung der Erbschaft er⸗ Zenguela.. ..... . .- bdRkbeeas ägrenähaafs gfllher vder weie Ceg eh mct Emns Hrsbir⸗ Hioulmein) Nnßtland, Chatchen 60) dr); Dem Kaiserlichen Konsul, von Loehr in Galaz, .der Frbe kann den Fußanb, der zu der Fehshafs erhe h...... Bissao und Bolamag... .. 5 licher Weg) Fe“ J. Region, westlich vom Meridian von ist auf Grund des 8 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870] .ᷓnenden⸗ 69 — r 28 faht den ine kequngesehe eben 6 Z ZZ reg Canarische Inseln (via Cadix) 68[Afrita, Ostküste (östlicher Weg) (RO) Columbien, Republik (via Galveston) (RO): Werkhne⸗Udinsk. 8 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung ertheilt worden, feststellen lassen. 868 9 1 8 Fet v- acherben zu daß der 5 Herausga ge- mit Einwilligung Gabon (Gaboon) v V MP), ausgenommen englische Kolonien: e4“ 70 II. Region, östlich von demselben bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vor⸗ (vergl. 18c verb. mit § 94⸗ des Entw. . des Nacherben geltend gemacht werden kann. Den Inhaber⸗ Grand 64“*“ b ö114“ 95 Bokhara ... 1 unehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von 2) Der Vorerbe hat bei dem Eintritte der Nacherbfolge papieren stehen Orderpapiere gleich, die mit einem Blanko⸗
Konakry E Deutsch⸗Ostafrika . . . . . . . ... äee8“ Salvador 80. Libertad... solchen zu beurkunden. dem Nacherben die Erbschaft in dem Zustande heraus⸗ indossament 8 sind. b Kcotonon (Porto novo) und Wydah... Lamu, Malindi und Witu .... 10 Ecuador (via Galveston) (RO). . .. 35] übrige Anstalten 1 zugeben, welcher sich bei einer während der Dauer Der Vorerbe kann die Papiere, statt sie zu hinterlegen, . 11“ 65 1Massaua. . 75 Egypten: (via Triest) (RO) †Alexandrien.. 45 Siam (via Bushire eegmen) (RO0). . vX“ “ sddes Rechts des Vorerben bis zur Herausgabe auf seinen Namen mit der Bestimmung 18- T.zaen oder Mossamedes “ “ 8 Eeeee“ 1 70 (MP) I. Region übrige Anstalten 65 [Singapore (via Bushire, Penan 28 8* 8 fbpoortgesetzten ordnungsmäßigen Verwaltung er⸗ in Buchschulden des Reichs oder eines Bundesstaats um⸗ . . “ Mozamb. u. Lourengo⸗Marques (Delagoa⸗ Bai) öFee 888 85 Tonkin (via Bushire, Moulmein) (RO) (MP Die Nummer 29 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von giebt. er Vorerbe hat nur für diejenige Sorg⸗ wandeln lassen, daß er über die umgeschriebenen Papiere 85 8 . .. Uruguay (R0S ( heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter 8 falt einzustehen, welche er in eigenen Angelegenheiten oder die Buchforderungen nur mit des Nach⸗ 3 däüh anzuwenden pflegt. Gelder, die nach den Regeln einer ord⸗ erben verfügen kann.
e we-8es Ses heheeh Seeba Ubock.... .“ 70 Suakim (via Kabel Suez⸗Suakin) .. Senegal (via Teneriffa). Seychellen ... ““ 15 [Guatemala (RO): San Jose .. . . . .. Venezuela (via Harti) (RO) .“ N Zug. 1aegebe gelangt, Cnthalt witir h anderun —. eeht 1 uhr⸗ nungsmäßigen Verwaltung dauernd anzulegen sind, darf der Die Hinterlegung von Papieren, die zu den verbrauch⸗
Vorerbe nur nach den für die Anlegung von Mündelgeldern baren Sachen gehören, sowie die Hinterlegung der Zins⸗,
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eböö1öö-“; 72) Oesterreich⸗Ungarn 73) Oranje⸗Freistaat ....
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übrige Länder s. unter B. Afrika. 8 anzibar u. Mombassa ... 111“] Faneban 9 88* 90% Amerika (mit Bahama⸗ u. Bermuda⸗ 1 Ergänzung der Bestimmungen über die Tagegelder und
Algerien und Tunis (D) (RO) (MP) A „ Westküste (westlicher Weg) — onduras (RO) ““ 3 2 Üü „Britisch⸗(via K 3 h —;) u. St. Miquelon (RO): ichs⸗Post⸗ relegr . b 1 elgeldern ie die Azoren (D) (RO) (MP) cera an der Goldküste 95 Guyana, Britisch⸗(via Key West, Jamaica) Ins.) u Pierre⸗Mig ) kosten von Beamten der Reichs⸗Post⸗ und 18 . gertenden Vorschsten antegen (e1. hle verh müe 946 Fritn aber Firenaetc..
Belgien (D) (RO) (ME öN(-— 10 übrige Anstalten an der Goldküste ... 10%% (oO) W ““ 50 New York City (sämmtliche Anstalten) verwaltung. Vom 27. Juni 1894. 1 ten an 2422 8 (RO) (MP). — 20 Bathurst h“ 90 Guyana, Franz.⸗ (via St. Vincent oder Bahama⸗Ins.: New⸗Providence.... Berlig W., den 2. Jani 1894. Abs. 2, 88 7, 951, 955, 960, 988 des Entw. II). werden. . Bulgarienn.ß⸗Rumelzen (0) (RO)MP) — 20]% Bonny u. Braß (Nigerdelta) 55] Teneriffh)..... .. 75 Bermuda (Insel) 8 Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. 6 3) Der Nacherbe ist berechtigt, von den Vorerben Aus⸗ Gehört zu der Erbschaft eine Buchforderung gegen das Dänemark (D) (RO) (MP Deutsches Togo⸗Gebiet (via Engl. Castern Guyana, Niederl.⸗(via Key West) (0) 10157 die übrigen Orte ... . 1 ℳ 5 Pf. bis 8 Weberstedt kunft über den Bestand der Erbschaft zu verlangen, Reich oder einen Bundesstaat, so hat auf Verlangen des WW... ZJ“ 60 Indien (via Bushire) (RO) (MP): Britisch⸗ ee. (RO): Atigno.. ... wenn Grund zu dem Verdacht einer seine Rechte erheblich ver⸗- Nacherben der Vorerbe seine Einwilligung dazu zu ertheilen, ibraltar “ — 25 ꝙKamerun (via Engl. Eastern Kabel, St. Indien und 11114“ 10 ““ v ö öcDö Z letzenden Führung der Verwaltung vorliegt. daß in das Schuldbuch die Beschränkung eingetragen wird, EE . 1144“ 19 en. 8 8 89 vJX“ 8 18. 11““ 4) Zu einer eingehenden Erörterung fuüͤhrte die Frage, über die Forderung könne nicht ohne Zustimmung des Nach⸗ e e-Ee “ 11141141“ e- Panama (RO) .. 11 Sankiago de Cüba.. inwieweit Verfügungen des⸗ Vorerben über die zu erben verfügt werden. — . ““ V 1131646“ ““ Königreich Preußen. ssder Erbschaft gehoͤrenden Gegenstände auch dem Im Anschluß an den Entwurf Cgl § 1828 Abs. 3 verb. Nacherben gegenüber wirksam sein sollen. Der mit §,1828 Abs. 2 und §§ 1823, 1831) soll andererseits dem
Luxemburg (D) (MMP) . ües — . 8.v Länder 8 8 8 rirn. n0) aas 8 552 Ne) 8 9 1 EE — „ ia B . S. . Sura ao 2. 2* 2 2 „ „ „ „ 1 Z „ - „ 2 8
Manorr⸗: Tanger (D) (RO)... —=—9 Arabier, (nc) CeEP) Aben, Perum 2 8 Bmatsees, Senfen 2— Bushire, Penang) Dominica (i . Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Entwurf (§ 1828 Abs. 1) stellt den Grundsatz auf, daß solche Vorerben, 1.-na er in der Verfügung beschränkt, die Verfügung
Montenegro. . — 20)°9⁰ Demten. (RO) (MP); Grenada . . . “ Medizinal⸗Angelegenheiten. Verfügungen, soweit sie das Recht des Nacherben vereiteln aber zur Berichtigung von Nachlaßverbindlichkeiten oder zur
Miederland (D) (. — 19 Argent. Neyublirk (RO) e44*“ Der Direktor des Provinzial⸗Museums in Hannover oder beinträchtigen würden, im Fall des Eintritts ordnungsmäßigen Verwaltung der Erbschaft erforderlich ist,
Dr. Reimers daselbst ist zum Provinzial⸗Konservator der der Nacherbfolge, vorbehaltlich der B1“ über den das Recht beigelegt werden, zu verlangen, daß der Nacherbe
Norwegen (D) (RO) (MP)... — 15 [Anstralien (via Bushire, Penan uu“ 30 ꝗHalti⸗San Domingo: Mole St. Nicolas —5 Provinz Hannover bestellt worden. Schutz des guten Glaubens, unwirksam sind. Sie sind jedoch sae ücge er zu einer solchen Ver ügung in öffentli
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Oesterreich⸗Ungarn (D) (RO) (MP) Süd⸗Australien (MP) u. efnch;shralien 4 Peran. Pahang Selangor u. Snae Ujong Cap Haltien und Port au Prince... 8 1 8 Musi d James Kwast (§ 1828 Abs. 2) nicht unwirksam, wenn sie nach den be⸗ beglaubigter Form ertheile. Einvernehmen bestand ferner, da zu ö vrn 88 K. Farctan ng Jeßin — sonderen Vorschriften der §§ 1815 bis 1824 von dem Vor⸗ es dem Erhblasser zu gestatten sei, dem Vorerben von den be⸗ “ ferben ohne Einwilligung des Nacherben vorgenommen werden lossengs Beschränkungen unter Einhaltung der im § 1840
w . S 1 n Departements⸗ und Kreis⸗Thierarzt Dr. Mehrdorf können. Dies 18 namentlich der Fall, wenn die Verfügung hür die Nachertschaft den Ueberrest gezogenen Grenzen zu efreien (vgl. § 1824).
in Königsberg i. Pr. ist zugleich zum Veterinär⸗Assessor des zur ordnungsmäßigen Verwaltung der Erbschaft, insbesondere 1 önigli Medi 1 Provi . ur Berichtigung der Erbschaftsschulden, erforderlich ist (§ 1823), Auch gegen den sachlichen Inhalt des § 1830, wonach ein Feniglihen Rreküna 1“ 1 Rtie e Erblasser fassceer ügungsrecht des Cren) Urtheil, das zwischen einem Vorerben und einem Dritten über erweitert hat (§ 1824). Im übrigen kann der Vorerbe über einen gegen den Vorerben als Erben gerichteten Anspruch oder die zur Erbschaft gehörenden Gegenstände ohne die Einwilligung über einen der Nacherbfolge unterliegenden Gegenstand 2 des Nacherben — abgesehen von einigen aus den §§ 1816 ] für und gegen den Nacherben wirkt, sofern es vor dem Ein⸗
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ortugal (D) (RO) (MP).... — 20 Victoria (nO) (IMP).... ...... 5 00 [Mexico (RO): Chihuahua City, Guaymas, übrige Anstalten. Hernegen,- 0o) 800) 89 — 20 ꝙNeu⸗Caledonien ... . 8 10]40 2685 Matamoros in Tamaulipas, Puerto Plata und übrige Anstalten .. Rußland (D) (MP) europäisches u. kaukasisches — 20% ꝑ Neu⸗Süd⸗Wales.... 1 505 Nonterey, Sabinas, Saltillo, Sauz.. 85]◻Jamgica ““ Schweden (D) (ERO) (MMP)) — 15Neu⸗Seeland (RO).. ö“ 5 30 Mexico City, Tampico u. Vera Cruz. 260]% Marie⸗Galante . . Schweiz (RO) 2 ee] “ “ 5 55übrige Anstalten .... 75 Martinique... “ Serbien (D) ͤw ( 20Queensland E“ 9 45 [Nicaragna (RO): San Juan del Sur.. 058 orto Rico b Spanien und den spanischen Besitzungen an Bolivien (RO) .. . . . .. 1““ gg öö1ö1ö1X““ 30 bSt. Christoph (St. Kitts).
der nordafrikanischen Küste (D) (RD0) — 20/ [Bornev (Brit.): Ins. Labuan (via Bushire, Niederl. Indien (via Bushire, Penang) 1141*“ Tripolis (D) (RO) (MP) ve 111““ *“ 1 V 65]% St. Phomas.
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i, au Ost⸗ ien(s.⸗ Brafilien (D) (MP): h4*“ “ 875 1“ 4 15 5 5 8 . 95]/ St. Vincent (Westindien).
(p) (nO) (ep)... . Pernambuco . “ 1 —e) n0) (lP) — e““ 5 95 Penang (via Bushire) (RO) (MP.)... . 10 Trinidad, Insel..
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Expedition des Deutschen Reichs⸗ und Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeigers (Scholz). Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
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