1894 / 155 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Jul 1894 18:00:01 GMT) scan diff

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SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

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die Königliche Expedition des Zeutschen Reichs-Anzeigers

und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

No9 155.

Verlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. a. vemn ühäcsühei SVtivs⸗

1894.

eLsereeTeereer⸗

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Landgerichts⸗Präsidenten Polch zu Trier den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub,

dem Amtsgerichts⸗Rath Stumpff zu Homburg v. d. H. den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife,

dem Major a. D. Werner zu Berlin, bisher à la suite des Magdeburgischen Fafilige ae iments Nr. 36 und vom Neben⸗Etat des Großen Generalstabs, dem Major a. D. Danckwarth zu Blasewitz bei Dresden, bisher Bezirks⸗ Offizier bei dem Landwehr⸗Bezirk Danzig, und dem Konser⸗ vator des städtischen Historischen Museums zu 5 furt a. M. Otto Cornill daselbst den Rothen dler⸗

Orden vierter Klasse, dem Salzwäger S Koch zu Salzdetfurth im Kreise Marienburg i. H. und dem Hofverwalter Gottlieb Kühn zu Rothdorf im Kreise Kosten das Allgemeine Ehren⸗ zeichen, sonche 1

dem Matrosen⸗Artilleristen Görlitz von der 4. Matrosen⸗ Artillerie⸗Abtheilung die Rettungs⸗Medaille am Bande zu

verleihen.

1 Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

aus Anlaß der be e des neuen Justizgebäudes in Hamm den nachbenannten hne folgende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar: 8 den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife: den Senats⸗Präsidenten des Ober⸗Landesgerichts Alt⸗ haus und Hanow in Hamm; 5 den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse: dem Land⸗Bauinspektor Butz in Hamm;

das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold: dem Ersten Gerichtsdiener, Botenmeister Heppert in

Hamm;

das Allgemeine Ehrenzeichen: dem Gerichtsdiener Kolk in Hamm; die Kronen⸗Orden⸗Medaille: dem Polier Heinrich Sommer in Hamm; den Charakter als Geheimer Justiz⸗Rath: dem Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Ruhfus in Hamm; den Charakter als Amtsgerichts⸗Rath: dem Amtsrichter Vüllers in Hamm;

den Charakter als Kanzlei⸗Rath:

dden Ersten Gerichtsschreibern, Sekretären Schmidt und Köster in Hamm. 8

Deuntsches Reich.

Verordnung znr Ausführung des Gesetzes zum Schutz der aarenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 441) und des Gesetzes, betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern, vom 1. Juni 1891 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 290).

Vom 30. Juni 1894.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc.

verordnen auf Grund der Bestimmung im § 25 des 5 um Schutz der Waarenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 Fiige esetzbl. S. 441) und auf Grund der Bestimmung im

14 des eseges, betreffend den Schutz von Gebrauchs⸗ mustern, vom 1. Juni 1891 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 290) im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundes⸗ raths, was folgt: I. Waarenzeichen.

8 Für die auf ““ bezüglichen Angelegenheiten wird in dem Patentamt eine besondere Abtheilung gebildet, welche die Bezeichnung: * G 8 Abtheilung für Waarenzeichen führt.

Die Abtheilung besteht aus einem rechtskundigen Mit⸗ glied als Vorsitenden und aus Mitgliedern, welche rechts⸗ undig oder in einem Zweige der Technik sachverständig filg⸗ Die Zuweisung der Mitglieder an die Abtheilung erfolgt durch den Reichskanzler.

Im Falle der Verhinderung eines Mitglieds kann der Präsident des Patentamts einem anderen Mitgliede der Be⸗ hörde die Vertretung übertragen.

8 2

§ 2.

Für Beschwerden gegen die Beschlüsse der Abtheilung für Waarenzeichen, sowie für die Erstattung von Gutachten gemäß § 11 des Gesetzes vom 12. Mai 1894 ist die Beschwerde⸗ abtheilung I des Patentamts eec g.

Die Beschlußfähigkeit der Abtheilung für Waarenzeichen die Anwesenheit von mindestens drei Mitgliedern edingt.

Die Beschwerdeabtheilung I entscheidet über Beschwerden sbgen die Beschlüsse der Abtheilung für Waarenzeichen in der esetzung von fuünf Mitgliedern, von denen mindestens zwei rechtskundig sein müssen. Soweit es sich um die Erstattung 8öbe ten handelt, genügt die Anwesenheit von drei Mit⸗ gliedern.

Die Bestimmungen der Zivilprozeßordnung über Aus⸗ schließung und Ablehnung der Gerichtspersonen finden ent⸗ sprechende Anwendung.

u den Berathungen können Sachverständige, welche nicht Mitglieder sind, zugezogen werden; dieselben dürfen an Abstimmungen nicht theilnehmen.

4.

b Berathung und Abfimmung in einer arf es

a. in der Abtheilung für Waarenzeichen für die Be⸗ schlußfassung über die Versagung der Eintragung eines Waarenzeichens, sowie für Beschlusse, welche die Ueberein⸗ stimmung von Waarenzeichen und in den Fällen des § 8 des Gesetzes vom 12. Mai 1894 die Löschung von Waarenzeichen gegen den Widerspruch des Inhabers betreffen;

b. in der Beschwerdeabtheilung I für die Beschlußfassung anf Beschwerden gegen Beschlüsse der Abtheilung für Waaren⸗ zeichen.

Die Beschlüsse und 62, eidungen erfolgen im Namen des Patentamts; sie sind mit Gründen zu versehen, schriftlich auszufertigen und llen Betheiligten von Amtswegen zuzu⸗

Ueber die Eintragung eines Waarenzeichens in die Zeichen⸗ rolle erhält der Inhaber .u“

Ueber Modelle, Probestücke und sonstige Unterlagen einer Anmeldung trifft, insoweit deren Aufbewahrung nicht mehr für erforderlich erachtet wird, der Präsident des Patentamts im Einvernehmen mit der Abtheilung für Waarenzeichen Ver⸗

fügung. 8

Im übrigen finden auf die Einrichtung und den Geschäfts⸗ gang des Patentamts und das Verfahren vor demselben in ngelegenheiten des Schutzes der Waarenzeichen die Bestim⸗ mungen in den §S 4, 6, 8 bis 11, 13, 14, 25 bis 30 der Kaiserlichen Verordnung vom 11. Juli 1891 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 349) entsprechende Anwendung.

II. Gebrauchsmuster.

8 11

Insoweit in Angelegenheiten des Schutzes von Gebrauchs⸗ mustern das Patentamt zur Erstattung von Gutachten ermächtigt wird, sind hierfür die Beschwerdeabtheilungen, und zwar jede innerhalb derjenigen Zweige der Technik zuständig, welche ihr hinsichtlich der gemäß den §§ 1 und 2 der Kaiserlichen Verordnung vom 11. Juli 1891 zugewiesen sind.

Urkundlich unter Unserer 8e steigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Kiel, den 30. Juni 1894 an Bord Meiner Nacht ( Wilhelm.

L. S.) von Boetticher.

Dem Kaiserlichen Konsul von Jecklin in Madrid ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vor⸗ unehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von folchen zu beurkunden.

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6 11 Den Kaiserlichen Konsuxln von Hartmann in Alexandrien und von Wichert in Kairo ist auf Grund des § 1 des Gesetes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für ihre Amtsbezirke die Er⸗ mächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit der unter deutschem Scgut lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu be⸗

urkunden.

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Sitzung be⸗

Dem zum belgischen Konsul für die 8ee Westpreußen mit dem Amtssitz in Danzig ernannten Kaufmann E. Patzig und

dem zum mexikanischen Konsul in Mannheim ernannten bisherigen mexikanischen Vize⸗Konsul Carl Leoni ist namens des Reichs das Exequatur ertheilt worden.

Das in Port Glasgow aus Stahl neu erbaute Vollschiff „H. F. Glade“ von 1717,00 britischen Registertons Netto⸗ Raumgehalt hat durch den Uebergang in das ausschließliche des deutschen Reichsangehörigen Carl⸗ S jr. in Bremen das Recht zur Führung der deutschen Flagge er⸗ langt. Dem Schiffe, für welches der Eigenthümer Bremen zum gewählt hat, ist von dem Kaiserlichen Konsulat zu Glasgow unter dem 15. Juni d. J. ein Flaggen⸗

attest ertheilt worden

Bekanntmachung. Reiseverbindungen nach und von Bad Bertrich.

In der Zeit vom 1. Juni bis Ende September d. J. bestehen folgende Personenpostverbindungen nach und von Bad Bertrich:

I. Personenpost Bullay Lutzerath: aus Bullay 10,35 Vorm. lim Anschluß an die Züge 291 aus

Diedenhofen (in Bullay 9,11 Vorm.) und 296 aus Koblenz (in Bullay 10,27 Vorm.)]), 1

aus Alf 10,55 Vorm.,

durch Bertrich 11,50 bis 11,55 Vorm.,

in Lutzerath 1,30 Nachm.;

aus v81 5,15 Nachm.,

durch Bertrich 6,30 bis 6,35 Nachm.

aus Alf 7,35 Abends, 8

an Bullay 7,55 Abends [zum gschuß an die Züge Koblenz (9,15 Abends) und 304 nach Diedenhofen (8.8 Abends) ].

II. Personenpost Bullay Bertrich: aus Bullay 8,15 Abends (im Anschluß an den Zug 304 aus Koblenz in Bullay 8,8 Abends), aus Alf 8,35 Abends, an Bertrich 9,25 Abends; aus Bertrich 7,50 Vorm., 8 aus Alf 8,45 Vorm., v an Bullay 9,0 Vorm. [zum Anschluß an die Züge 291 nach Koblenz (9,11 Vorm.) und 296 nach Diedenhofen (10,27 Vorm.)). Beiwagengestellung findet in Bullay und Lutzerath nach Be⸗ dürfniß statt. Das beträgt für eine Fahrt von Bullay bis Bertrich oder umgekehrt 90 ₰. Koblenz, den 2. Juli 1894. . Der Kaiserliche Ober⸗Postdirekto Schwerd.

Die Nummer 30 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter Nr. 2186 die Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zum 88 der Waarenbezeichnungen vom 12. Mai 1 öu“ etzbl. S. 441) und des Gesetzes, betreffend den chuß von Gebrauchsmustern, vom 1. Juni 1891 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 290)0. Vom 30. Juni 1894. G Berlin, den 4. Juli 1894. 8 Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. Weberstedt. 1

Königreich Preußen.

Seine Majestaͤt der König haben Allergnädigst geruht: den Erbprinzen Christian Kraft zu Hohenlohe⸗ Oehringen zum Oberst⸗Kämmerer zu ernennen. 8

Finanz⸗Ministerium. 8 Dem Kataster⸗Kontroleur Emil Schröder zu Meschede

ist bei seinem Uebertritt in den Ruhestand der Charakter als

Steuer⸗Inspektor verliehen worden.

Ministerium-der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. 8 Der bisher mit der kommissarischen Verwaltun sikate des Stadtkreises Posen und des Kreises beauftragte Stabsarzt a. D. Dr. Panienski in Posen i zum Freiepdhes dieser Kreise ernannt worden.

der Phy⸗ ver h

erlehrer Hermann Schneider am Friedrichs⸗ eier des ofessor

Dem Gymnasium in Frankfurt a. O. ist aus Anlaß der 200 jährigen Bestehens der Anstalt der Charakter als beigelegt worden.

Am Schullehrer⸗Seminar zu Eckernförde ist der bisherige Filskov zu Apenrade als ordentlicher

eminarlehrer angestellt worden.

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