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der Versammlung zogen die Thei
8 Körperschaften, Vereinen, Kongressen u. s. w. (Bayern.)
in deutschen Orten mit 15 000 und mehr Einwohnern, Mai. —
philanthropischen Unternehmens zum Gedächtniß Carnot’s erlassen. Die äußerste Linke hat gestern den Wortlaut des mnestieantrags angenommen, der heute eingebracht werden soll.
8 Italien.
Wie die „Agenzia Stefani“ berichtet, haben zwischen den Regierungen von Italien und den Vereinigten Staaten von Amerika Verhandlungen zum Schutze der italienischen Auswandexer gegen die sogenannten Patrone statt⸗ gefunden, die zur Schaffung eines Buxeaus auf Ellis⸗ Island führten, wo den italienischen Auswanderern von den Bundes⸗ und Einwanderungsbehörden gesammelte Angaben über Ansiedlungs⸗ und Arbeitsangebote mitgetheilt werden. Die Bureaubeamten und die Bureauspesen bezahlt die amerikanische Union, zwei im Bureau thätige italienische Agenten werden von der italienischen Regierung besoldet.
Mit Rücksicht auf die schwierige Lage der italienischen Kolonie in Rio de Janeiro hat der Minister⸗Präsident Crispi, wie die „Tribuna“ meldet, Instruktionen an die dortige italienische Gesandtschaft geschickt, worin dieser auf⸗ getragen wird, in energischester Weise Beschwerde zu erheben. Der Gesandte Tugini schifft sich heute nach Rom ein und übergiebt die Geschäfte dem Legations⸗Sekretär. Die „Tribuna“ fügt hinzu, Crispi werde infolge der ab⸗ lehnenden Haltung der brasilianischen Regierung gegenüber dem italienischen Vorschlag, alle noch ungelösten Fragen be⸗
üglich der italienischen Unterthanen einem Schiedsspruch der
ereinigten Staaten von Nord⸗Amerika zu unterwerfen, auf das entschiedenste vorgehen. Das Blatt kündigt schließlich an, daß die Kriegsschiffe „Fieramosca“ und „Vesuvio“ demnächst zur Unterstützung der italienischen Reklamationen nach Rio de Janeiro abgehen werden.
Nach einer Meldung aus Mailand hat die dortige Gerichtsbehörde auf Ersuchen der französischen Polizei eine Haussuchung bei der “ Caserio's in Motta Visconti angeordnet. ie Mutter Caserio's übergab bei der Haussuchung den Behörden alle Papiere ihres Sohnes einschließlich dessen Photographie und dessen 8 Briefs vom Februar, worin er Geld ver⸗ langte. Die Mutter schickte ihm 80 Lire mit wohlgemeinten Rathschlägen. Die beschlagnahmten Papiere wurden den fran⸗ zösischen Behörden übersandt.
Nach einer Meldung des heute erschienenen, „Popolo Romano“ hat die Polizei ein Anarchistenkomplot ent⸗ deckt, das Lega beauftragt hatte, den Minister⸗Präsidenten Crispi zu tödten.
Türkei.
8 Die „Agence de Constantinople“ erklärt die Blätter⸗ meldungen von Verwüstungen des Vilajets Erzerum durch die Kurden sowie von abermaliger Schließung der bulgarischen Schulen in den Vilajets Kossovo, Saloniki und Monastir für unbegründet.
8 1 Serbien.
Wie der ‚Frankfurter Zeitung“ aus Belgrad gemeldet wird, werden die türkischen Generale Reich und Redwan Pascha, sowie der Bürgermeister von Konstantinopel auf Einladung des Königs Alexander morgen zu einem 11“ nach Nisch kommen und dort zwei Tage als Gäste des serbischen Hofes verweilen
Bulgarien.
Anläßlich der bevorstehenden Kommunalwahlen wurde gestern Abend in Sofia eine Wählerversammlung zur Nominierung der Kandidaten “ Nach Schluß 1 nehmer vor die Häuser der Minister Radoslawow und Stoilow und brachten daselbst Ovationen dar. Sodann zogen sie unter Pfeifen bei dem polizeilich geschützten Hause Stambulow's vorüber Schließlich 885 der Deputirte Peschew in der Redaktion der „Swobodno Slowo“ eine Rede, welche die Versammelten mit Hochrufen auf den Prinzen Ferdinand von Sachsen⸗Coburg und das Ministerium sowie mit dem Rufe: „Nieder mit Stambulow!“ begleiteten.
Schweden und Norwegen.
Das in Christiania erscheinende „Morgenbladet“ will
wissen, das Arbeitsordnungscomité des Storthing sei nach
Prüfung des noch nicht erledigten Arbeitsstoffes zu dem
Ereba gekommen, daß der Schluß der Session des Storthings etwa am 18. Juli erfolgen könne.
Nr. 27, der „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ vom 4. Juli hat folgenden Inhalt: Ge⸗ sundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. — Sterbefälle ꝛc. im Mai. — Zeitweilige Maßregeln gegen Cholera ꝛc. — Desgl. gegen Pest. — Infektionskrankheiten in Italien, 1893. — Sterblichkeit in Athen, 1893. — Gesundheitszustand in Niederländisch⸗Indien, 1. Vierteljahr 1894. — Gesetzgebung u. s. w. (Preußen.) Wahlrecht zur Aerztekammer. — (Hessen,) Schweinepest. — (Belgien.) Ein⸗ und Durchfuhr von Lumpen ꝛc. — — Amerika.) Quarantäne. — Gang der Thierseuchen in Dänemark, 1. Vierteljahr. — eitweilige Maßregeln gegen Thierseuchen. (Preußischer Reg.⸗Bez. Aachen, Niederbayern, Oesterreich, Schweiz.) — Rechtsprechung. (Preuß. Ober⸗Verwaltungsgericht.) Zurücknahme
eines Hebammen⸗Prüfungszeugnisses. — Verhandlungen von gesetz⸗
Hefe. — (Vereinigte Staaten von
uberkulose. — Geschenkliste. — Monatstabelle über die Sterbefälle
Desgl. in größeren Orten des Auslandes. — ecesehes⸗ über die Sterbefälle in deutschen Städten mit 40 000 und mehr Einwohnern. — Desgl. in größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. — Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. — Witterung. — Grundwasserstand und Boden⸗ wärme in Berlin und München, April. — Beilage: Gerichtliche Ent⸗ scheidungen zum Nahrungsmittelgesetz (Bier, Wein, Malzwein).
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Der wucherische Ankauf von Forderungen ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Strafsenats, vom 26. April 1894, regelmäßig als Sachwucher aus Art. 1 § 302 e des Gesetzes vom 19. Juni 1893, betr. Ergänzung der Bestimmungen über den Wucher, zu bestrafen, wenn durch ihn ein Kreditgeschäft nicht verdeckt werden foll; in diesem Fall ist aber zur Bestrafung des Wuchers die Gewerbs⸗oder Gewohnheitsmäßigkeit der wucherischen seeemnbeafe erforderlich. Dagegen ist der wucherische An⸗ auf der Forderung eines Geldbedürftigen, unter Aus⸗
auch wenn er nicht gewerbs⸗ oder gewohnheitsmäßig betrieben wird. — Ein mehrfach bestrafter Wucherer nahm sich seit seiner letzten wegen Wuchers erfolgten Bestrafung vor den ihm gefährlichen Dar⸗ lehnsgeschäften in Acht, änderte sein System und verlegte sich nun⸗ mehr auf den wucherischen Ankauf von Forderungen. In einem solchen Falle handelte es sich um die Geldverlegenheit einer Dienst⸗ magd, welche behufs ihrer Verehelichung baares Geld nöthig hatte und deshalb eine ihr zustehende sichere, aber z. Z. nicht realisierbare Forderung gegen einen Dritten jenem Wucherer um einen Schleuderpreis verkaufte, obgleich sie bei einiger Geschäftskenntniß diese Forderung zu einem weit höheren 8e hätte verkaufen können. Die Strafkammer verurtheilte auf Grund dieses Thathestands den Wucherer wegen gew erbsmäßigen Sach⸗ wu Shen aus § 302 e. Die Revision des Angeklagten wurde vom Reichsgericht verworfen, indem es den Fall mit der Dienstmagd als Kreditwucher erachtete, in den anderen Fällen aber der Auf⸗ fassung der Strafkammer sich anschloß. Die wucherische Hingabe eines Darlehns“, führt das Reichsgericht aus, wird nach Maßgabe des 302 a bestraft, ohne daß diese Ärt des „Wuchers, der Kreditwucher, gewerbs⸗ oder ge⸗ wohnheitsmäßig betrieben wird; die Thatsache seines gewerbs⸗ oder gewohnheitsmäßigen Betriebs bildet gemäß § 302 d einen straf⸗ erhöhenden Umstand. Der § 302 e dagegen setzt als Strafbarkeits⸗ erforderniß die Gewerbs⸗ oder Gewohnheitsmäßigkeit der wucherischen Ausbeutung voraus, und demzufolge bleibt, wenn dieses Erforderniß nicht bewiesen werden kann, der Sachwucher straflos. Aus dieser Verschiedenheit beider Gesetzesvorschriften erhellt, daß der Ankauf einer Forderung und die Hingabe eines Darlehns nicht in dem von der Revision angenommenen Verhältniß ihrer Unterordnung unter die Strafbestimmungen wegen Wuchers, als wäre jener Ankauf nur dann straf⸗ bar, wenn durch ihn ein Kreditgeschäft, insbesondere die Hingabe eines Darlehns, verdeckt werden sollte, stehen können. — Da egen könnte die Unterordnung der im gegebenen Falle (mit der Dienstenagd) vor⸗ liegenden Art der Bewucherung unter den Begriff des Sachwuchers Bedenken erregen.. . Das Gesetz wollte in seiner neuen Fassung des 302 a durch die Worte: „mit Bezug auf ein anderes zweiseitiges echtsgeschäft, welches denselben wirthschaftlichen Zwecken dienen soll“, gerade Geschäfte der bezeichneten Art, welche zwar nicht für die juristische, wohl aber für die wirthschaftliche Auffassung ihrem Zweck und Ergebniß nach dem Kreditwucher pöllig gleichstehen, mit der Strafe des § 302 a treffen. Im übrigen wurden auch für diese Erweiterung des Wucherbegriffs die Thatbestandsmerk⸗ male des § 302 a beibehalten. Demzufolge unterliegen Geschäfte der bezeichneten Art auch dann der Bestrafung, wenn sie nicht gewerbs⸗ oder gewohnheitsmäßig betrieben werden, und sie sind im Falle eines ewerbs⸗ oder gewohnheitsmäßigen Betriebes aus § 302d zu bestrafen. Im vorliegenden Falle würde jedoch, da der § 302 e dieselbe Strafe androht wie § 302 d, die Auffassung der That des Angeklagten als eines Kredit⸗, statt, wie das Urtheil annimmt, eines Sachwuchers eine Aenderung der Strafbemessung zu Gunsten des Angeklagten nicht her⸗ beiführen.“ (940/94.)
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Die Bestimmung des § 30 Th. II Tit. 12 des Allgemeinen Land⸗ rechts: „Sind für die Einwohner verschiedenen Glaubens⸗ bekenntnisses an einem Orte mehrere gemeine Schulen errichtet, so ist jeder Einwohner nur zur Unterhaltung des Schul⸗ lehrers von seiner Religionspartei beizutragen verbunden“ — findet, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts, I. Senats, vom 21. Oktober 1893, nur Anwendung bei einer Mehrheit von Sozietätsschulen; besteht aber in einem Ort oder für einen aus mehreren Orten Fisemxmengefefger Schulverband eine konfessionelle Gemeindeschule, so findet darauf die gedachte Bestimmung des Allgemeinen Landrechts keine An⸗ wendung, sondern es sind hierfür lediglich diejenigen provinzial⸗ oder ortsrechtlichen Normen entscheidend, nach welchen sich die Unter⸗ haltung der Gemeindeschule regelt. Nach schlesischem Provinzialrecht liegt die bauliche Unterhaltung der katholischen Gemeindeschule neben der Herrschaft den zu ihr geschlagenen bürgerlichen Gemeinden ob, und es haben dazu auch die evangelischen Gemeindemitglieder beizu⸗ tragen, welche zu einer anderen evangelischen Schule gelegt sind und für diese Unterhaltungsbeiträge entrichten müssen, — es sei denn, daß für den betreffenden Ort eine die ervangelischen Einwohner freilassende Observanz besteht. — Durg Re⸗ solut der Regierung zu Breslau wurden für den Neubau des katholischen Schul⸗ und Küsterhauses zu W. 6 % der Kosten den Schulinteressenten, darunter der politischen Gemeinde Klein⸗N. auf⸗ Flegt und von der letzteren 91 ℳ als erste Baukostenrate erfordert. iesen Betrag legte der Gemeindevorstand von Klein⸗N. auf alle Mitglieder der Gemeinde ohne Unterschied des Wö“ um, obgleich von diesen die der evangelischen Konfession Angehörenden —, 58 Evangelische gegenüber nur 19 Katholiken — zur evangelischen Schule nach Groß⸗N. eingeschult sind, dorthin auch Schulunter⸗ haltungsbeiträge entrichten müssen. Die so herangezogenen evangelischen Gemeindemitglieder klagten gegen den Gemeindevorstand auf Befreiung von der angesonnenen Leistung und erstritten in der Berufungsinstanz ein obsiegliches Urtheil, indem diese auf Grund des § 30 I1 12 Allge⸗ meinen Landrechts das Klagebegehren für gerechtfertigt erachtete. Auf die Revision des Gemeindevorstehers hob das Ober⸗Verwaltungs⸗ gericht das Berufungsurtheil auf und verwies die Sache an den Kreisausschuß zur anderweiten Verhandlung, insbesondere zur Fest⸗ stellung der angeblich bestehenden, die evangelischen Einwohner frei⸗ lassenden Observanz, und Entscheidung zurück. „Die Schule zu W.“, führt das Ober⸗Verwaltungsgericht aus, „eine schon im vorigen Jahrhundert vorhanden gewesene katholische e schule, fällt unter die Vorschriften der schlesischen Schulregle⸗ ments vom 3. November 1765 und 18. Mai 1801. Nach dem diese Provinzialgesetze beherrschenden Kommunalprinzip liegt dem⸗ zufolge die Unterhaltung der Schule als einer Gemeindeanstalt — neben den Herrschaften — den zu ihr geschlagenen Gemeinden ob, und zu den letzteren gehört die Gemeinde Klein⸗N. — — Das All⸗ gemeine Landrecht sieht die Schulunterhaltungspflicht, indem es für dieselbe die sämmtlichen Hausväter jedes Ortes, alle zu der Schule seteenen Einwohner ohne Unterschied in Anspruch nimmt, als eine Last an, welche nicht auf dem Kommunalverbande, sondern auf einem von diesem völlig verschiedenen Sozietätsverhältnisse beruht. Deswegen ist der § 30 II, 12 A. L.⸗R. nur auf eine Mehrheit von Sozietäts⸗ schulen, niemals aber bei verschiedenen Kommunalschulen oder bei der Konkurrenz einer solchen mit einer Sozietätsschule anwendbar. Besteht daher in einem Ort oder für einen Schulverband eine kommunale Konfessionsschule, so kann die Frage, ob zu deren Unter⸗ haltung solche Gemeindemitglieder beizutragen haben, welche zu einer Schule der anderen Religionspartei gelegt sind, nicht aus der in Rede stehenden Bestimmung des Allgemeinen Landrechts beantwortet werden, sondern es sind hierfür lediglich diejenigen provinzial⸗ oder ortsrecht⸗ lichen Normen entscheidend, nach welchen sich die Unterhaltung der Gemeindeschule regelt. Hiernach unterlag die Vorentscheidung wegen Verletzung des bestehenden Rechts der Aufhebung...“ (I. 48.)
Statistik und Volkswirthschaft.
8 Zur Arbeiterbewegung. Aus München berichtet ein Wolff'sches Telegramm, daß die Polizei⸗Direktion den . radikalen Sozialistenklub „Frei Wort’ aufgelöst hat. — Einer Meldung des „Bayer. Cour.“ zufolge verlangen gleich den Braugehilfen Brauschäffler günstigere Arbeitsbedingungen,
In Kiel sollen die Maurer, wie im „Vorwärts“ mitgetheilt wird, über den Bau des Gerichtsgefängnisses wegen Lohnstreits die
auch die
Kreditwucher aus § 302 a des neuen Wuchergesetzes zu bestrafen,
Viertel ahrhundert lang.
Zum Brauerausstand in Braunschweig berichtet der „Volksfr.“: Die Zahl der in Braunschweig BdeSe2. Vees an. Brauer beträgt im ganzen 343 Mann. Davon waren anfangs 221 zu unter⸗ stützen, jetzt noch 133 Mann. Von den zu Unterstützenden sind 85 ver⸗ heirathet. Die Zahl ihrer Kinder beträgt 150.
In Oslebshausen bei Bremen wurde, wie der „Vorwärts“ mittheilt, den Korbmachern der Barre'schen Werkstelle innerhalb der nächsten vierzehn Tage ein 10 prozentiger Lohnabzug an⸗ gekündigt. Falls der Arbeitgeber die Lohnkürzung nicht zurücknimmt, wollen die Arbeiter in den Ausstand eintreten.
Hier in Berlin beschloß eine gut besuchte Versammlung der Metalldrücker, innerhalb, des Vexbandes der Berliner Metall⸗ arbeiter eine Abtheilung der Drücker zu bilden. Von der Neugründung eines Branchenvereins wurde einer Meldung der Berliner „Volksztg. zufolge abgesehen. — Wie dem „Leipz. Tgbl.“ aus Berlin gemeldet wird, soll sich die sozialdemokratische Biersperrekommission in einer geheimen Sitzung gespalten haben. Ein Theil unter Führung Auer'’s sei für Fetleteg des Kampfes, Bebel mit seinem Anhang dagegen. Auer habe deshalb den Vorsitz niedergelegt.
In Winterthur haben zwei Fabriken den Zehnstundentag eingeführt. Die eine, eine große Seidenfabrik, beschäftigt nach einer Mittheilung des „Vorwärts“ mehr als 500 Arbeiterinnen; die andere, eine Färberei, etwa 200 Arbeiter. Diese Arbeitszeitkürzung wird als eine Folge der am 1. Juni in der Schweiz eingeführten mitteleuropäischen Feit bezeichnet.
Zum Ausstand der Eisenbahnbediensteten meldet „W. T. B.“ aus Chicago: Der Anführer der Ausständigen, Debs, erklärte, am Sonnabend würde eine alle Betheiligten befriedigende Regelung der Streitpunkte zu stande kommen; eine Zusammenkunft der Vertreter der Ausständigen und der Gesellschaft fände wahr⸗ scheinlich heute statt. — Auf Blue Island wurden etwa zwölf Eisenbahnwaggons durch Brandstifter vernichtet. eute ver⸗ kehrten einige Züge. Die Bestrebungen, den allgemeinen Ausstand in Indianopolis herbeizuführen, mißlangen. Vierzehn Eisenbahnzüge mit 2000 Fahrgästen sind in Bloomington aufgehalten worden. Die Brücken der „Atlantic⸗ und Pacific⸗Bahn“ wurden bei Needles (San Bernardino) von Volkshaufen verbrannt. — Vom heutigen Tage wird gemeldet: Die Vereinigung der Direktoren der Eisen⸗ bahngesellschaften hat beschlossen, heute zu versuchen, den Be⸗ trieb wieder aufzunehmen durch Ersetzung der Ausständigen durch andere in Chicago eingetroffene Arbeiter. Die Direktoren erklären, sie würden sich auf keinerlei Zugeständnisse einlassen. Gleichzeitig be⸗ schloß die Regierung, die Aufreizer zum Ausstand wegen verbreche⸗ rischer Verschwörung gerichtlich zu verfolgen.
Kunst und Wissenschaft.
Die hiesige Gesellschaft für Erdkunde hält am Sonn⸗ abend im Saal des Architektenhauses ihre nächste Sitzung. Prof. Dr. Schweinfuesh wird über seine letzte Reise mit Dr. Max Schoeller in Nord⸗Abessinien und Dr. Passarge (als Gast) über die deutsche Kamerun⸗Exp edition und ihre geographischen Ergebnisse sprechen.
— Wie der „Voss. Ztg.“ mitgetheilt wird, ist gestern Professor D. Dillmann, Mitglied der sebeolcgeteg iftogiten Klasse der Königlichen Akademie der Wissenschaften nach kurzem Leiden im Alter von 71. Jahren gestorben. Christian Friedrich August Dillmann war am „25. April 1823 zu Illingen bei Maulbronn in keeteanee geboren. Nachdem er auf der Universität Tübingen Theologie studiert und daneben sich mit Philosophie beschäftigt, sowie unter Ewald's Leitung orientalische Sprachstudien gemacht hatte, wählte er als seine erste selbständige wissenschaftliche Aufgabe die Bearbeitung des Henoch⸗ Buchs. Seine Forschungen in den äthi ischen Handschriften er⸗ regten die Aufmerksamkeit der britischen Bibliothekare, sodaß ihm die Aufnahme der älteren und neueren abessinischen Handschriften des Britischen Museums und der Bodleiana übertragen wurde. In zwei arbeitsreichen Jahrzehnten gelang es ihm, den erhöhten An⸗ forderungen der neueren Sprachwissenschaft entsprechend, die Gesetze der äthiopischen Sprache von neuem festzulegen. Auch seine Leistungen auf dem Gebiete der Theologie waren hervorragend genug, um ihm eine geachtete Stellung in der Wissenschaft zu verschaffen. Seine Bibelforschungen sind dadurch ausgezeichnet, daß in ihnen die hebräische Literatur in der allgemein⸗ geschichtlichen Be⸗ trachtung zur Darstellung gelangt. Aber auch die 8.se. Sprachwissenschaft hat hervorragenden Nutzen aus Dillmann’'s Forschungen gezogen. Insbesondere ist hier zu vermorken, daß Dillmann für das vergleichende Studium der semitischen, Sprachen die Richtung bestimmte, wobei er auf das eindringlichste daftzr eintrat, daß der Empirie ihr volles Recht gewahrt blieb. Dillmännn stand fast ein halbes Jahrhundert im Lehrberufe. Seine Lehrthätägkeit kam den Universitäten Tübingen (1848 — 1854), Kiel (1854 — 18640, Gießen und Berlin zu gute. In Berlin wirkte Dillmann gelrade ein
Literatur.
Landes⸗ und Wappenkunde der Brandenburzgisch⸗ Preußischen Monarchie. Geschichte ihrer einzelnen Lande’stheile, deren Herrscher und Wappen von Maximilian Gritzner, Jb1“ a. D. und Kanzlei⸗Rath im Ministeriuem des
nnern. Berlin 1894. Carl Heymann’s Verlag. Preis 12. ℳ —
In gebr geschmackvoller und gediegener Ausstattung liegt mit diesem
ein Werk vor, das in jahrelangen mühevollen Sötudien nach den zuverlässigsten Quellen sorgfältig zusammenggestellt worden ist. Da die Geschichte des brandenburgisch⸗preus zischen Staatswappens sich mit derjenigen des Königreichs Preußen deckt, ist mit seiner Geschichte hier, wie sich der Verfasser richtig im Vodrwort ausdrückt, gleichsam in einer Bilderhandschrift die Geschichte der einzelnen Landestheile gegeben, die durch Erbfall und Herrschernlveis⸗ heit der Stamm der Hohenzollern im Laufe der Jahrhunderte runter seinem Scepter vereinigt hat. So knapp wie möglich, aber doch vollständig wird jeder einzelne Landestheil behandelt, sein d urch trefflich ausgeführte Zeichnung erläutertes Wappen beschrieben bund die Geschichte seiner Regenten, verbunden mit Stammtafeln der herrschenden Familien, sowie die Erwerbung durch die in Brandenburg⸗Preußen regierenden Fürsten dargestellt, sodaß dieses Werk auch den Lehrern der vaterländischen Gesch ichte in den höheren Schulklassen als ein nützliches Hilfsmittel in die § Hand gegeben werden kann; es wird gewiß dazu beitragen, den Stinn für die ruhmreiche Geschichte des Vaterlandes und die Liebe für Uas um sein Geschick so verdiente Herrschergeschlecht zu nähren und hu pflegen. Obwohl das Werk an sich als ein selbständiges Ganzes anzusehesln ist und für sich allein mit Nutzen gebraucht werden kann, bildet es doch nulir
Bu
zweite Theil wird die Geschichte derjenigen Territorien enthalten, derelln Wappen vordem im brandenburgisch⸗preußischen sich befunden haben und inn Laufe der Zeit den Zeichen wichtigerer Landestheile weichen mußteng. Der dritte soll die Geschichte aller übrigen Herzogthümer, Fürstenthümelr, Grafschaften und Herrschaften der Monarchie behandeln, deren Wappenahn in der brandenburgisch⸗preußischen Geschichte Aufnahme nicht gefunde haben. An dieses Werk wird sich ein zweites anschließen, das die En⸗ch wickelung des brandenburgisch⸗preußischen Wappens seit dem Jah üe 1415 bringt und durch zahlreiche Abbildungen erläutert, dergestaltt, daß auch der Laie ersehen kann, wie zu jeder Zeit das Landeswappen dellh Monarchie beschaffen war. Dieses zweite Werk soll in drei Abtheilungen erscheinen, deren erste die Wappen der regierenden Herren und der nach⸗ geborenen Markgrafen in Brandenburg, die zweite die Entwickelung der markgräflichen Wappen in allen Nebenlinien, die dritte die Wappen des preußischen Königshauses und die der Königlich preußischen enthalten wird. Alle Freunde der Wappenkunde und der Landes⸗ geschichte werden haben an der Beschäftigung mit dem jetzt vorliegenden Werk und mit Interesse dem Erscheinen der weiteren
beutung der Nothlage und Unerfahrenheit desselben, als
Sperre verhängt haben.
—
Bände entgegensehen.
die erste Abtheilung eines in großartigem Umfang angelegten Werks. Dahr
ff. chiges des Feldzugs 1814 gegen Frankreich unter besonderer Berücksichtigung der Antheilnahme der Königlich württem⸗ bergischen Truppen. Von Fritz von Hiller, Oberst und Kommandeur des Grenadier⸗Regiments Königin Olga. Herausgegeben von der württembergischen Kommission für Landes⸗ geschichte. Stuttgart, ohlhammer 1893. 6 ℳ — Von dem Feldzuge von 1814 — unstreitig dem schwierigsten, aber auch interessantesten der neuesten Geschichte — existieren zwar zahlreiche Monographien über politische oder militärische Einzelheiten, aber noch keine umfassende Darstellung, die alle diese Einzelarbeiten berücksichtigend ein Bild des ganzen Feldzugs gäbe. — Die Werke von Plotho und Damitz — vor mehr als 50 Jahren erschienen — sind zum großen Theil veraltet, die Denkwürdigkeiten Tollis von Theodor von Bernhardi berichten fast nur über die Kriegführung der Hauptarmee, und die Gneisenau⸗Biographie Delbrück's giebt zwar eine vortreffliche strategische und politische Uebersicht des ganzen Feldzugs, behandelt im einzelnen aber naturgemäß nur die schlesische Armee, der Gneisenau angehörte. Diese Lücke in der deutschen Historiographie füllt Hiller nun zum theil aus, indem er eine zusammenfassende Dar⸗ stellung der militärischen Ereignisse des Jahres 1814 liefert. Archi⸗ valische Studien hat er dabei nur soweit, als die württembergischen Truppen in Betracht kommen, gemacht, und daher bringt er auch nur bierfür manches Neue, aber die Darstellung auch der übrigen Ereignisse ist wegen der wissenschaftlichen Exaktheit, der Klarheit der Schilderung und wegen der Sicherheit des Urtheils von sroßem Werth. Wir können hier nicht den ganzen Verlauf des Feldzugs rekapitulieren, wir begnügen uns mit der Bemerkung, daß der Verfasser vor allem die Schlacht von La Rothière und das Treffen von Montereau, wo die hervorragend betheiligt waren, ausfchrlich childert und auch die Neben⸗Kriegsschauplätze, insbesondere den südöstlichen, nicht außer Acht läßt. Leider hat Hiller die poli⸗ tischen Differenzen unter den Verbündeten zu wenig herangezogen, wiewohl sie zur Charakteristik der ausschlaggebenden Persönlichkeiten und zum Verständniß mancher Operationen unentbehrlich sind; in einer zweiten Auflage wird er hoffentlich diese Versäumniß nachholen, wodurch freilich der Umfang des Buchs bedeutend steigen wird. Da⸗ für könnten vielleicht einige der Anlagen wegfallen, die neben wichtigen Verlust⸗ und Stärkeberechnungen mehrere ost gedruckte und daher überflüssige Stücke enthalten. Es ist noch hinzuzufügen, daß das Werk mit Karten reichlich versehen ist. Unterhaltung.
In der Sammlung von „Meyer's Volksbüchern“ er⸗ schienen soeben die Nrn. 1037 bis 1056. Darunter befindet sich Joh. Fischart's „Jesuitenhütlein“ (Nr. 1055). Die wunderbare Welt des shllchten Volksliedes erschließt „Des Knaben Wunderhorn“, Alte deutsche Lieder, gesammelt von L. Achim von Arnim und Klemens Brentano (Band I Nr. 1041 bis 1045, Band II Nr. 1046 bis 1050; Band III Nr. 1051 bis 1054). Kein Geringerer als Goethe war es, der dieser Fundgrube duftiger Lyrik gleich bei ihrem ersten Erscheinen hohes Lob spendete. — An Erzeugnissen ausländischer Literatur bringt die neue Folge von Meyer's Volksbüchern in Nr. 1040: Ed. Bellamy, Mit geschlossenen Augen — Ein Schiffbruch. Aus dem Englischen von O. Dittrich. Bellamy bietet mit den vorstehenden, anziehend und fesselnd geschriebenen Skizzen eine ausgezeichnete Unterhaltungs⸗ lektüre für Bäder, Sommerfrischen, Eisenbahnfahrten ꝛc. — Die in den vorgufgegangenen Serien so beifällig aufgenommenen Klassiker⸗ Biographien sind fortgesetzt mit Nr. 1038: Ludwi Fränkel, Ludwig Uhland's Leben und Werke, und 1039: Hans Zimmer, Theodor Körner's Leben und Werke, während die Gesetzessammlung in „Meyer's Volksbüchern“ durch den Inhalt der Nr. 1037: „Allgemeine deutsche Wechselordnung und Wechselstempelsteuer⸗Gesetz⸗ (Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister) eine werthvolle Bereicherung er⸗ fahren hat. — Nr. 1056 beschließt die neue Folge mit einer kleinen Monographie über „Die Pferde und Esel“, einem interessanten Ab⸗ schnitt aus Brehm'’s meisterhafter ⸗Darstellung des Thierlebens. — Die Sammlung von „Meyer's Volksbüchern“ verdient jedem empfohlen zu werden, der von dem Verlangen nach Bildung und Erweiterung seines Wissens beseelt ist. Preis jeder Nummer geheftet und be⸗ schnitten nur 10 Pfennig.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Die Verhandlungen des Königlichen Landes⸗Oekonomie⸗ Kollegiums in der ersten Session der VI. Si ungs⸗Periode (vom 1. bis 3. März 1894) sind jetzt im Druck er chienen. Sie ent⸗ halten die ausführlichen Protokolle über die Berathungen und Beschlüsse in Betreff der Vorlagen des Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten sowie der Anträge der landwirthschaftlichen Zentralvereine und von Mitgliedern des Kollegiums. Erstere betrafen die Vermehrung der Mitgliederzahl des Kollegiums, die Fragen: welche Forderungen die Landwirthschaft an die Einrichtungen der Produktenbörse zu stellen habe, und welche Einwirkungen des Gesetzes vom 31. Mai 1891, betreffend die Be⸗ steuerung des Zuckers, bis jetzt hervorgetreten seien; ferner die gegen⸗ wärtige Lage des Kleinbahnwesens und die Wahl von drei Mitgliedern für eine von dem Minister zu ernennende ständige Kommission von Sach⸗ verständigen zur Bearbeitung und Vorbereitung aller mit der Land⸗ wirthschaft in Verbindung stehenden Frachttarif⸗, oll⸗ und Steuerfragen. Dann folgen die Jahresberichte der landwirthschaftlichen Zentralvereine für 1892 nebst den Verhandlungen über die dazu von Mitgliedern des Kollegiums gestellten Anträge. Vorangeschickt sind den Verhandlungen ein Verzeichniß der Mitglieder des Landes⸗Oekonomie⸗Kolle iums für die Wahlperiode 1893/95, eine Uebersicht der von dem Kollegium in der 3. Session der V. Sitzungsperiode gefaßten Beschlüsse sowie die
Rechnungslegung über die Koppestiftung für 1892/93. 6
Hebung des Flachsbaus in Oesterreich.
Das österreichische Ackerbau⸗Ministerium gedenkt dem „Prag. Abdbl.“ zufolge im Verein mit den Landwirthschaftsgesellschaften ent⸗ sprechende Maßregeln zur Förderung der Leinwandbereitung zu er⸗ Freisen da dieser Fweig der ländlichen Hausindustrie in bedauerlicher
bnahme begriffen ist. Vorerst sollen durch Belehrung in den Schulen und Landwirthschafts⸗Filialen die Landwirthe zu neuerlichem fleißigeren Anbau des Flachses ermuntert und dann belgische Maschinen für das Flachsbrechen eingeführt werden, da sich die ländliche Bevölkerung vielfach schon das Flachsbrechen mit ihren primitiven Werkzeugen ab⸗ gewöhnt hat.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Sterblichkeits⸗ und Gesundheitsverhältnisse während des Monats Mai 1894.
Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts
fn während des Monats Mai von je 1000 Einwohnern, auf das Jahr erechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 17,7, in Breslau 27,3, in Königsberg 25,1, in Köln 24,7, in Cassel 19,9, in Magdeburg 21,8, in Stettin 22,6, in Altona 22,9, in Hannover 18,7, in Frankfurt a. M. 19,7, in Wiesbaden 16,8, in München 23,7, in Nürnberg 29,1, in Augsburg 26,6, in Dresden 20,4, in Leipzig 18,1, in Stuttgart 18,7, in Karlsruhe 17,1, in Braunschweig 17,4, in Hamburg 18,0, in Se burg 21,1, in Metz 18,2, in Amsterdam 19,0, in Brüssel 21,2, in Bu apest 26,6, in Christianig 21,3, in Dublin 23,3, in Edinburg 17,5, in Glasgow 20,0, in Kopenhagen 20,1, in Krakau 33,0, in Liverpool 21,6, in London 17,3, in Lyon 1878, in Moskau 36,9, in Odessa 19,6, in Paris 21,5, in St. Petersburg 32,2, in Prag 35,/7, in kom (April) 18,2, in Stockholm 17,2, in Triest 27,9, in Turin (April) 22,9, in Venedig (7), in Warschau 25,2, in Wien 23,7, in New⸗Pork 20,9. Kür die nichtdeutschen Städte ist der Zeitraum von 5 Wochen, vom 29. April bis 2. Juni, zusammengefaßt worden.)
„Der Gesundheitszustand im Monat Mai war in der über⸗ wiegenden Mehrzahl sowohl der deutschen wie der nichtdeutschen Berichtsstädte ein günstiger und auch die Sterblichkeit blieb im all⸗ gemeinen eine niedrige, obwohl vielfach, besonders aus deutschen Orten,
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höhere Sterblichkeitsziffern als im April gemeldet wurden. Die Zahl der deutschen Orte mit sehr geringer Sterblichkeit (Sterblich⸗ keitsziffer unter 15,0 pro Mille und Jahr) ging von 12 im Vor⸗ monat auf 8 herab, und erfreuten sic Bielefeld, Eupen, Mühlhausen i. Th., Neunkirchen, Rathenow, Siegen, Wesel und Gotha einer solch niedrigen Sterblichkeit. Dagegen hat die Zahl der deutschen Orte mit hoher Sterb ich⸗ keit (Sterblichkeitsziffer über 35,0 pro Mille) etwas zugenommen und stieg von 5 im April auf 8 und zwar in Graudenz, Greifswald (inkl. der “ Langenbielau, Tilsit, Erlangen (inkl. der Ortsfremden), Fürth, Kempten, Passau und von nichtdeutschen Städten in Moskau und Prag. Das Sterblichkeitsmaximum in den deutschen Orten, das im April 52,0 pro Mille betrug, erreichte im Mai Fürth mit 52,2 pro Mille und Jahr. — Die Zahl der deutschen Orte mit günstiger Sterblichkeit (Sterblichkeitsziffer von 15,0 bis 20,0 pro Mille), die im Vormonat 70 betrug, sank im Mai auf 67 und erwähnen wir aus der Zahl derselben hier nur: Barmen, Berlin, Schöneberg bei Berlin, Beuthen O. S., Brandenburg, Charlottenburg, Elberfeld, Frankfurt a. M., Frankfurt a. O., M.⸗Gladbach, Gleiwitz, Hannover, Cassel, Kattowitz, Kiel, Kolberg, Kreuznach, Krefeld, Minden, Nordhausen, Osnabrück, Remscheid, Wiesbaden, Bamberg, Kaiserslautern, Leipzig, Stuttgart, Darmstadt, Karlsruhe, Rostock, Schwerin, Wismar, Avolda, Braunschweig, Greiz, Lübeck, Bremen, Metz und von nichtdeutschen Städten: Amsterdam, Edinburg, London, Lyon, Odessa, Rom und Stockholm. — Die Zahl der deutschen Orte mit mäßig hoher Sterblichkeit (Sterblichkeitsziffer bis 23,0 pr. M.), die im April 78 betrug, ging auf 55 herab und seien aus der Zahl derselben hier nur Aachen, Altona, Danzig, Dortmund, Düsseldorf, lensburg, Halle, Hildesheim, Koblenz, Magdeburg, Münster, Neisse,
aderborn, Stettin, Thorn, Trier, Hof, Landshut, Ludwigshafen,
peyer, Würzburg, Dresden, Freiberg i. S., Zittau, Cannstatt, Ulm, Freiburg i. B., Mannheim, Mainz, Offenbach, Dessau, Straßburg i. E. und von nichtdeutschen Städten: Brüssel, Christiania, Glasgow,
Kopenhagen, Liverpool, Odessa, Paris, Turin (April) und New⸗York.
genannt.
Die Theilnahme des Säuglingsalters an der Ge⸗ sammtsterblichkeit blieb eine mäßig hohe, wenn auch eine etwas 85 als im Vormonat. Von je 10 000 Lebenden starben, aufs Fo r berechnet, in Stuttgart 47, in Berlin und Hamburg je 54, in Dresden 55, in München 91 Säuglinge. Diese etwas höhere Säug⸗ lingssterblichkeit ist auf das etwas gesteigerte Vorkommen von akuten Darmkrankheiten zurückzuführen, welche besonders in deutschen Orten vielfach, wie in Berlin, Breslau, Danzig, Elbing, Essen, Halle, Köln, Königsberg, Magdeburg, Augsburg, München, Nürnberg, Leipzig, Glauchau, Plauen, Mannheim, Gera, Hamburg, Mülhausen i. C., Straß⸗ burg, aber zuch in Amsterdam, Brüssel, Budapest, Kopenhagen, London, Moskau, Odessa, Paris, St. Petersburg, Rom (April), Stockholm, Triest, Warschau, Wien, New⸗York u. a. eine größere, und Dresden, Prag u. a. eine geringere Zahl von Todesfällen als im April hervor⸗ riefen. Aber auch in den höheren Altersklassen war die Sterblichkeit etwas gesteigert, indem akute Entzündungen der Athmungsorgane in vielen Orten mehr Sterbefälle hervorriefen als im April. So war in Altona, Berlin, Düsseldorf, Erfurt, Essen, W a. M., Görlitz, Cassel, Königsberg, Magdeburg, Augs⸗ urg, Chemnitz, Mannheim, Braunschweig, Hamburg, Metz, Brüssel, Christiania, Kopenhagen, Moskau, St. Petersbur Prag, Stockholm, Warschau die Zahl der letzteren etwas gesteigert, wä rend sie in Hannover, Köln, Stettin, München, Nürnberg, Dresden, Leipzig, Stuttgart, Straßburg i. E., Budapest, London, Paris, Triest, Wien eine kleinere wurde, und in Breslau, Duisburg, Fürth, Amsterdam, Krakau, New⸗York die gleich große wie im Vormonat blieb. Dagegen
hat fast allgemein und erheblich die Zahl der Todesfälle an Grippe
abgenommen, sodaß mehrfache Todesfälle an Grippe nur noch aus Kopenhagen (2), Braunschweig und Elberfeld (je 3), Cassel (4), Berlin (5), Rom (April, 7), New⸗York (8), Paris (13), London (30) zur Kenntniß kamen. Sterbefälle an Lungenschwindsucht zeigten im Vergleich zum Vormonat keine wesentliche “
Die Nachrichten über die Verbreitung der Cholera lauteten im Mai ungünstiger als im April. Zu Ende des Monats wurde die Seuche aus Russisch⸗Polen in das deutsche Gebiet eingeschleppt. In Myzslowitz (in Oberschlesien) wurden durch einen aus nachweislich infizierter Gegend kommenden Landstreicher am 22. Mai mehrere (7) Erkrankungen an Cholera festgestellt, von denen 6 tödtlich endeten. Auch in Schilno (Kreis Thorn) wurde bei 3 Weichselstromarbeitern Cholera nachgewiesen; alle 3 Fälle endeten tödtlich. Doch gelang es, in beiden Orten der Weiterverbreitung mit Erfolg entgegenzutreten. In Oesterreich⸗Ungarn wurden aus Galizien, und zwar aus den Bezirken Borszeczow und Husiatyn (an der russisch⸗pol⸗ nischen Grenze) eine größere Zahl von Erkrankungen und Sterbefällen an Cholera berichtet, vom 7. April bis 5. Juni insgesammt 109 Erkrankungen mit 54 Sterbefällen. In Rußland herrschte die Seuche in Polen besonders in den Gouvernements Warschau, Radom, Plock, Kowno, Podolien. In den dicht an der preußischen Grenze gelegenen Orten Wloczlawek und Sielce wurde der Ausbruch der Cholera konstatiert. In e kamen aus dem Departement Finistore noch mehrfache Erkrankungen, aus Paris aus der letzten Maiwoche 2 Todesfälle an Cholera zur Meldung. Aus Portugal sind weitere Erkrankungen an cholera⸗ ähnlichen Diarrhöen nicht bekannt geworden. In der Türkei hat die Epidemie besonders im Vilajet Siwas zu Ende des Monats größere Verbreitung gefunden und außer in der Stadt Siwas auch in Kastamuni, Konia, Mahmurat el Aziz, in Kadikoei, Tokat, der enstabt Samsun u. a. O. mehr oder minder zahlreiche Cholera⸗ älle veranlaßt. 1 1
Von den anderen Infektionskrankheiten wurden Sterbefälle an Masern, Scharlach, Diphtherie, Keuchhusten und Pocken mehr als im Vormonat mitgetheilt. Namentlich grassierten asern in zahl⸗ reichen Orten zum theil recht bösartig. So war die Zahl der Maserntodesfälle in Altona, Berlin, Duisburg, Fürth (85 Todesfälle), Hamburg, Köln, Magdeburg, Nürnberg (68), Plauen, Tilsit, Buda⸗ pest, Kopenhagen, Liverpool, London (765), Lyon, Moskau, Paris (245), St. Petersburg, Prag (99), Rom (April), Wien (135) eine ge⸗ steigerte, in Passau, Christiania, New⸗York, Triest, Turin (April) eine etwas verminderte. Erkrankungen kamen außer aus den genannten Städten auch aus den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf, Königeberc. Marienwerder, Posen, Schleswig, Stade, Wiesbaden in zahlreichen Fällen zur Anzeige. — Das Scharlach⸗ ieber hat in Berlin, Köln, Nürnberg, Budapest, Glasgow, Kopen⸗ 881c Moskau, Odessa, St. Petersburg, Triest, Warschau, New⸗York mehr, in Stockholm weniger, in Danzig, London, Paris, Wien nahezu die gleiche Zahl von Todesfällen, wie im April, veranlaßt. — Die Sterblichkeit an Diphtherie und Croup war in Aachen, Altona, Chemnitz, Duisburg, Erfurt, Frankfurt a. M., Gera, Gießen, Hagen, Halle, Hamburg, Hannover, Köln, Königsberg, Linden, Magdeburg, Mülheim a. Rh., Mülheim a. Rr., München, Nürnberg, Reichenbach i. S., Remscheid, Rheydt, Stutt⸗ art, Wilhelmshaven, Kopenhagen, London, Moskau, St. Petersburg, raz Stockholm, Triest, Warschau, New⸗York eine gesteigerte, und
lieb in Berlin, Braunschweig, Krefeld, Straßburg, Budapest, Glasgow, Odessa, Paris, Wien die gleich große wie im Vormonat, und wurde in 2 Felan, Dresden, Essen, Greifswald, Leipzig, Christiania, Edinburg, Krakau eine kleinere. Erkrankungen gelan ten auch aus den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf, Münster, Schleswig, Wiesbaden in vielen Fällen zur Anzeige. — Die Zahl der Sterbefälle an Unterleibstyphus war in London, Prag, St. Petersburg eine größere, in Paris und New⸗York eine kleinere als im April. An Flecktyphus kamen aus Elbing, Weimar, Stockholm einzelne, aus Paris 2, aus Moskau 5, aus St. Petersburg 7, aus Odessa 8, aus Warschau 9 Todesfälle, Erkrankungen nur aus Stockholm und dem Regierungsbezirk Marienwerder ver⸗ einzelte, aus dem Regierungsbezirk Königsberg 4 zur Anzeige. Sterbe⸗ fälle an Genickstarre wurden aus Mainz 1, aus Kopenhagen und St. Petersburg je 2, aus Würzbvrg, 3, aus New.⸗Pork 33 gemeldet. * Erkrankungen wurden vereinzelt in Hamburg, München,
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Nürnberg, Kopenhagen und in den Re⸗ ierungsbezirken Düssel⸗ dorf, Erfurt, Hannover, Marienwerder, Osnabrück, Stade und Wiesbaden beobachtet. — Dem Keuch husten erlagen in Berlin und Liverpool weniger, in Köln, Dublin, Edinburg, Glasgow, London mehr Kinder als im April. Todesfälle an Pocken kamen aus Amsterdam, Krakau, Liverpool und aus dem April aus Turin in vereinzelten, aus Kairo, Brüssel und Genua 8;be. je 2, aus Alexandrien 3, aus Budapest und Edinburg je 4, aus anchester, Triest und Wien je 5, aus Odessa 6, aus Boston (April) 7, aus Moskau 11, aus 8 Birmingham 14, aus St. Petersburg 15, aus Paris 18, aus New⸗York 22, aus London und Brooklyn (April) je 24, aus Warschau 25, aus Bombay (April) 116 zum Bericht. Erkrankungen n Pocke gelangten aus Berlin, Prag und den Regierungsbezirken Aachen, Lüneburg un Marienwerder je 1, aus Kopenhagen 2, aus Breslau, dem erzog⸗ thum Braunschweig, sowie aus den Regierungsbezirken Königsberg un
Posen je 3, aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf H, aus Wien 10, aus Budapest 12, aus Edinburg 65, aus London (4 Wochen) 250 zur Mittheilung. — An Milzbrand kamen aus dem Regierungsbezirk Schleswig 1 Erkrankung und 1 Todesfall, an Trichinosis aus dem
Regierungsbezirk Posen 32 Erkrankungen, an Tollwuth aus Bukarest und Moskau je 1, aus St. Petersburg 2, aus Rom (April) 3 Todes
fälle zur Berichterstattung. ö“
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Deutsches Reich. In Deutsch⸗Eylau wurde, den Ver⸗ öffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts zufolge, bei einer am 24. Juni aus Mlawa in heren zugereisten Frau und deren Kind, in einem Landorte des Kreises Marienwerder bei einer Kranken Cholera bakteriologisch festgestellt.
Oesterreich⸗Ungarn. In Galizien wurde nach dem Bericht des „Oest. San.⸗W.“ vom 19. bis 26. Juni nur im polit. Bezirk Husiatyn 1 Neuerkrankung (mit tödtlichem Ausgang) fest
estellt; im Bezirk Borszezow starben 2 der bisher Erkrankten. — n der Bukowina erkrankten im Bezirk Kotzman 2 Personen, 3 davon starb 1.
Rußland. Bis zum 9. Juni wurden, wie in den „Veröffent⸗ lichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ mitgetheilt wird, bei dem Medizinaldepartement angemeldet: aus der Stadt Warschau vom 20. Mai bis 2. Juni 19 Erkrankungen 8 Todesfälle), den Gouvernements Warschau vom 27. Mai
is 2. Juni 58 (29), Plock vom 20. bis 26. Mai 56 (33), Petrikau vom 27. Mai bis 2. Juni 1 (1), Radom während der⸗ selben Zeit 3 (1), Kowno desgleichen — (1) und Tula vom 20. Mai bis 2. Juni 5 (1). Neu aufgetreten ist die Seuche in dem Gouvernement Kielce (vergl. Nr. 154 d. Bl. und zwar in dem gegenüber Krakau gelegenen Grenzkreise iechoc, wo vom bis 20. Juni 23 Erkrankungen (12 Todesfälle) fest gestellt wurden. Ferner wurden gemeldet aus der Stadt Warschau vom 16. bis 22. Juni 13 Krankheitsfäll (3 mit tödtlichem Ausgang), aus dem Gouvernement Warschau vom 15. bis 21. Juni 30 (15), Radom vom 13. bis 20. Juni 14 (4), Plock vom 14. bis 19. Juni 53 (25) — davon 47 (21) aus 8 Ciechanow —, in Brest⸗Litowsk (Gouvernement Grodno) vom 2. bis 21. Juni 32 (18), vom 21. bis 24. Juni 24 (6), im Gouvernement Kowno vom 17. bis 23. Juni 16 (7), in Kronstadt vom 20. bis 27. Juni 7 (3).
St. Petersburg, 5. Juli. „W. T. B.“ meldet: In der Zeit vom 1. bis 3. Juli erkrankten hier 21 und starben 6 Personen an der Cholera.
Belgien. Zufolge dem „ZBulletin trimestriel de statist. démogr. et médic.“ wurden in den größeren Städten während des ersten Viertels dieses Jahres 32 Sterbefälle an „choléra et cholérine“ festgestellt, davon 13 in Saint⸗Trond, 5 in Jemeppe sur Meuse, 4 in Seraing, 3 in Boom, je 2 in Dinant und Angleur, je 1 in Brüssel, Charleroy und Antwerpen. Vom 1. April bis 23. Juni wurden durch die ZBulletins hebdomadaires“ folgende Todesfälle mitgetheilt: in Jemeppe sur Meuse (Provinz Lüttich) vom 15. bis 21. April 1, in den fünf Wochen vom 20. Mai bis 23. Juni 2, 2, 4, 5, 5, in Lüttich vom 10. bis 16. Juni 1, in Seraing (Provinz Lüttich),
3
Angleur (Provin, Lüttich) und Alost (Provinz Ostflandern) vom Während der Monate Januar und Februar
17. bis 23. Juni je 1
Niederlande. starben nach dem „Staats⸗Courant“ an Cholera je 2 Personen, des⸗ gleichen je 2 an cholera nostras.
Türkei. In Kleinasien wurden im Vilajet Konia zu Urgup
vom 1. bis 3. Juni 2 tödtliche Krankheitsfälle beobachtet. . Stockholm, 4. Juli. Die Obduktion der Leiche des gestern aus St. Petersburg auf einem Dampfer hier eingetroffenen Fahr⸗ astes (vergl. Nr. 155 d. B.) ergab dem „W. T. B.“ zufolge als Lopesut sache cholera asiatica. Ostindien. Kalkutta. Vom 20. bis 26. Mai 20 Personen an Cholera.
Pest.
China. In Kanton ist, wie in den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ berichtet wird, die Seuche bereits in der letzten Märzwoche ausgebrochen und hat bis Mitte Mai über 10 000 Opfer gefordert.
starben
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Koblen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. 8 An der Ruhr sind am 4. d. M. gestellt 10 395, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 3. d. M. gestellt 4074, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.
Zwangs⸗Versteigerungen.
Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin standen am 4. Juli die nachbezeichneten Frundh cke zur Versteigerung: Stephan⸗ straße 28, dem Fräulein Martha Wende gehörig; Nutzungswerth 10 950 ℳ; für das Meistgebot von 143 000 ℳ wurde die Aktien⸗ esellschaft „Baugesellschaft am kleinen Thiergarten“ zu Berlin Ersteherin. — Am Weidenweg 53, dem Kaufmann C. F. Biesel gehörig; Fläche 11 a; Nutzungswerth 15 150 ℳ; für das Meistgebot von 204 001 ℳ wurde die Frau Rentier Anna Lüty, Putbuserstr. 46, Ersteherin. — Lessingstr. 26, dem Baumeister Emil Wallmann gehörig; Fläche 12,88 a für das Meistgebot von 301 300 ℳ wurde der Rentier Isidor Sußmann, Holzmarktstr. 53, Ersteher.
— Vom Berliner Pfandbrief⸗Institut sind bis zum 22. Juni d. J. 18 508 800 ℳ 3 ½ %, 21 478 500 ℳ 4 %, 45 648 900 ℳ 4 ½ % und 9 702 900 5 %, zusammen 95 339 100 ℳ Pfandbriefe ausgegeben worden, wovon noch 16 472 700 ℳ 3 ½ %, 13 142 100 ℳ 4 %, 13 713 000 ℳ 4 ½ % und 2 367 000 ℳ 5 %, zusammen 45 694 800 ℳ von den Grundbesitzern zu ver⸗ zinsen sind. — Zugesichert, aber noch nicht abgehoben sind 241 500 ℳ
— Die Betriebseinnahmen der Sö Südbahn im Juni 1894 betrugen nach vorläufiger Feststellung im Personen⸗ verkehr 94 048 ℳ, im Güterverkehr 223 381 ℳ, an Extraordingrien 14 000 ℳ, zusammen 331 429 ℳ, darunter auf der Strecke Fisch⸗ EI“ 5309 ℳ, im Juni 1893 provisorisch 281 262 ℳ, mithin gegen den entsprechenden Monat des Vorjahres mehr 50 167 ℳ, im ganzen vom 1. Januar bis 30. Juni 1894 2 170 669 ℳ (provisorische Einnahme aus russischem Verkehr nach russischem Stil), egen provisorisch 1 681 790 ℳ im Vorjahr, mithin gegen den ent⸗ prechenden Zeitraum des Vorjahres mehr 488 879 ℳ, gegen desinitiv 1 814 247 ℳ im Vorjahr, mithin mehr 356 422 ℳ% b
— Die „Schles. Ztg.“ berichtet vom oberschlesischen Stein⸗ kohlenmarkt: Das anhaltende Hochwasser hat in den letzten vier⸗ zehn Tagen hemmend eingewirkt, da die Umschlagstellen für längere Zeit gesperrt waren und die Aufträge für Wasserfrachten nicht erledigt
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