1894 / 158 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 Jul 1894 18:00:01 GMT) scan diff

J Albert, Major und Bats. Kommandeur im 10. Inf. Regt. Prinz mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied bewilligt.

Im Sanitäts⸗Korps. 26. Juni. Dr. Mock, Unterarzt des 14. Inf. Regts. Herzog Karl Theodor, zum Assist. Arzt 2. Kl. im 1. Chev. Regt. Kaiser Alexander von Rußland befördert.

1. Juli. Dr. Marschalk Ritter v. Schiltberg, Ober⸗ Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt im 4. Feld⸗Art. Regt. König, unter Charakteris. als Gen. Arzt 2. Kl., mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied bewilligt. Dr. Kischer. Ober⸗Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt vom 2. Chev. Regt. Taxis., in gleicher Eigenschaft zum 4. Feld⸗Art. Regt. König, unter Verleihung eines Patents seiner Charge, Dr. Bergmüller, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Bats. Arzt vom 2. Pion. Bat., als Regiments⸗Arzt zum 2. Cheveauxleger⸗Regiment Taxis; die Stabsärzte Dr. Niedermayr, Bats. Arzt vom 14. Inf. Regt. Herzog Karl Theodor, zur Kommandantur Nürnberg, Dr. Tutschek, Bats. Arzt vom 1. Fuß⸗Art. Regt. vakant Bothmer, zur Insp. der Militär⸗Bildungsanstalten, Dr. v. Orff von der Insp. der Militär⸗ Bildungsanstalten, als Bats. Arzt zum 2. Inf. Regt. Kronprinz, Dr. Seitz vom 3. Chev. Regt. vakant Herzog Maximilian, dieser unter Verleihung eines Patents seiner Charge, als Bats. Arzt zum 2. Pion. Bat., Dr. Mayr, Assist. Arzt 1. Kl. vom 15. Inf. Regt. König Albert von Sachsen, zum 1. Jäger⸗Bat., Dr. Witt⸗ mann, Assist. Arzt 2. Kl. vom 5. Chev. Regt. Erzherzog Albrecht von um 3. Feld⸗Artillerie⸗Regt. Königin⸗ Mutter, Dr. v. Reitz, Assist. Arzt 2. Kl. vom 7. Inf. Regt. Prinz Leopold, zum 1. Inf. Regt. König, versetzt. Die Stabs⸗ ärzte: Dr. Herrmann, Bats. Arzt vom 2. Train⸗Bat., als Regts. Arzt im 1. Fuß⸗Art. Regiment vakant Bothmer, Dr. Rotter bei

der Leib⸗Garde der Hartschiere, Dr. Heckenberger, Bats. Arzt im.

3. Inf. Regt. Prinz Karl von Bavyern, letztere beide überzählig, Dr. Graser, Dr. Riedinger, Dr. Klaußner, Dr. Rosen⸗ berger, diese à la suite des Sanitäts⸗Korps, zu Ober⸗Stabs⸗ ärzten 2. Kl.; die Assist. Aerzte 1. Kl.: Dr. Webersberger vom 1. Chev. Regt. Kaiser Alexander von Rußland, im 14. Inf. Regt. Herjog Karl Theodor, Dr. Hoffmann vom 1. IJäger⸗ Bataillon, im 1. Fuß⸗Art. Regiment vakant Bothmer, Dr. Zeitler vom 3. Feld⸗Art. Regiment Königin⸗Mutter, im 2. Train⸗Bat., sämmtlich als Bats. Aerzte, zu Stabsärzten; die Assist. Aerzte 2. Kl.: Dr. Gutbier im 12. Inf. Regt. Prinz Arnulf, Dr. Lutz im 8. Inf. Regt. pakant Pranckh, Dr. Schmidt im 6. Chev. Regt. vakant Konstantin Nikolajewitsch, Dr. Hillenbrand im 2. Train⸗Bat., zu Assist. Aerzten 1. Kl., befördert. Dr. Helferich, Gen. Arzt 1. Kl. à la suite des Sanitäts⸗Korps, ein Patent seiner Charge verliehen. Dr. Kratzer, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt im 6. Chev. Regt. vakant Großfürst Konstantin Nikolajewitsch, als Ober⸗Stabsarzt 1. Kl. charakterisiert. XII. (Königlich Sächsisches) Armee⸗Korps. Beamte der Militär⸗Verwaltung.

schocke, Ober⸗Roßarzt des 1. Feld⸗Art.⸗Regts. Nr. 12, unter dem 30. Juni 1894 zur Landw. 2. Aufgebots entlassen. Stiegler, Roßarzt vom Karab. Regt., zum Ober⸗Roßarzt des 1. Feld⸗Art. Regts. Nr. 12 befördert. Eichhorn, Roßarzt vom 1. Feld⸗Art. Regt. Nr. 12, zum Karab. Regt. versetzt. Schulze, Unter⸗Roßarzt vom 1. Ulan. Regt. Nr. 17 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, unter Versetzung zum 1. Feld⸗Art. Regt. Nr. 12, zum Roßarzt befördert. 8

Preußen. Berlin, 7. Juli.

Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin unternahmen, wie „W. T. B.“ meldet, gestern Morgen von Odde aus bei herrlichem Wetter einen Ausflug nach dem Buar Brae und kehrten nach zweieinhalbstündigem Verweilen an dem Gletscher den Rückweg nach Odde an. Den Abend und die Nacht über verblieben Ihre Majestäten an Bord der Kaiserlichen Yacht „Hohenzollern“.

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Die Kaiserlichen Prinzen und die Prinzessin sind, dem „W. T. B.“ zufolge, heute Vormittag 9 Uhr 25 Minuten mit ihrer Begleitung von Potsdam nach Schloß Wilhelmshöhe bei Cassel abgereist.

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Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute eine Sitzung.

Im Laufe der letzten Wochen haben verschiedene Tages⸗ blätter Klagen über den angeblich ungenügenden Schutz der Deutschen in Mittel⸗Amerika erhoben in Anknüpfung theils an eine Flugschrift des Dr. Hermann Prowe in Retalhulen, theils an Privatmittheilungen aus Salvador und Guatemala.

Was den Fall Prowe anlangt, so hat dieser Deutsche die ihm in Salvador zugestoßenen Unbilden selbst verschuldet. Er hat durch Theilnahme an Schritten, die darauf abzielten, den Kommandanten von Salvador, General Ruiz Pastor, aus seiner Stellung und aus dem Lande zu drängen, diesen Offizier dazu gereizt, ihn, unter thätlicher Beschimpfung, Zweikampf herauszufordern. Das Duell ist durch das inschreiten des

Präsidenten der Republik vereitelt worden, der hierbei und nsbesondere darin, daß er Prowe ebenso wie dessen Gegner für einige Zeit in Gewahrsam nehmen ließ, nur im Rahmen der Befugnisse seines Amts und der Gesetze des Landes ge⸗ handelt hat. Die gerichtliche Untersuchung des auf Prowe vperübten thätlichen Angriffs wurde 4— nicht, wie Prowe angiebt, weil der Präsident der Republik widerrechtlich as Verfahren niedergeschlagen hätte, sondern weil dieses infolge der Entweichung Prowe’s aus Salvador keinen Fort⸗ gang nehmen konnte. Heierhin ist dem Verfahren auch durch den Tod des Generals Pastor der Boden entzogen worden. Fall der Justizverweigerung oder Verschleppung liegt nicht vor. 1 Was die sonstigen, in einzelnen Blättern gegen die Ver⸗ der deutschen Interessen in Zentral⸗Amerika vor⸗ ssigen Klagen betrifft, so sind ähnliche Be⸗ vorgesetzten Behörde nicht eingegangen. Gegenü ivaten Nachrichten aus Salvador kann auf Grund telegraphisch eingeholter Auskunft mitgetheilt werden, der deutschen Gesandtschaft bei den mittelamerikanischen Freistaaten Meldungen über die heimliche Ermordung von Deutschen von keiner Seite gemacht worden sind.

Nach der im Reichs⸗Eisenbahnamt aufgestellten Nach⸗ weisung über die im Monat Mai d. J. auf deutischen Bahnen (ausschließlich der bayerischen) bei den Zügen mit Personenbefoörderung vorgekommenen Verspätungen haben auf 34 größeren Bahnen und Bahnnetzen mit einer Gesammtbetriebslänge von 37 718,35 km von den fahrplanmäßigen Zügen überhaupt sich ver⸗

ätet: 1136 Schnellde. 2761 Personenzüge und 288 zur

ersonen⸗ sowie zur Güterbeförderung gleichzeitig dienende

üge, zusammen 4185. Von den fahrplanmäßigen Zügen mit Personenbeförderung wurden geleistet: 16 091 070 Zug⸗ kilometer, 326 065 744 Achskilometer gegen 14 902 639 Zug⸗ und 282 707 557 Achskilometer m Vormonat un egen 15 653 218 Zug⸗ und 313 223 125 Achskilometer in demselben Monat des Vorjahres. Von den Ver⸗ pätungen wurden 1579 durch das Abwarten verspäteter An⸗ chlußzüge veranlaßt, sodaß den aufgeführten Bahnen selbst 2606 ee sur Last fallen, gegen 461 im Vormonat und 2589 in demselben Monat des Vorjahres. Von den 8 eigener Bahn vorgekommenen Verspätungen entfallen au 1 Million Zugkilometer 162, 1 Million Achskilometer 8, mithin auf 1 Million Zugkilometer 3 = 2 v. H. weniger als im Monat Mai des Vorjahres und 131 = 423 v. H. mehr als im Vormonat, und auf 1 Million Achskilometer ebenso viele wie im Monat Mai des Vorjahres und 6 = 300 v. H. mehr als im Vormonat. Infolge der Verspätungen wurden 1819 An⸗ chlüsse versäumt (gegen 2009 in demselben Monat des Vor⸗ ahres und 416 im Vormonat). Bei 6 Bahnen sind Zug⸗ verspätungen und bei 9 Bahnen Anschlußversäummisg nicht vorgekommen. In der Nachweisung sind die Bahnen, auf denen Zugverspätungen vorkamen, nach der Verhältniß⸗ ahl (geometrisches Mittel) zwischen der Anzahl der von den der Personenbeförderung dienenden Zügen auf 1 Million Zugkilometer und der auf 1 Million Achs⸗ kilometer entfallenden eigenen Verspätungen geordnet. Danach nehmen die Main⸗Neckar Bahn, die sächsischen Staatsbahnen und die Bahnen im Bezirke der Königlichen Eisenbahn⸗ Direktion zu Frankfurt a. M. die ungünstigsten Stellen ein. Wird die Reihenfolge der Bahnen statt nach der Anzahl der Verspätungen nach der Anzahl der Anschlußversäumnisse bestimmt, so treten die Main⸗Neckar Bahn, die Bahnen im Be⸗ zirke der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion zu Frankfurt a. M. und diejenigen im Bezirke der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion (linksrheinische) zu Köln an die ungünstigsten Stellen. 1

In der am 1. Juli erschienenen Sonderausgabe der

Nr. 7 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗Ver⸗ sicherungsamts“, betreffend die Invaliditäts⸗ und Alters⸗ versicherung, sind folgende Kevisions⸗Entscheidungen ver⸗ öffentlicht:

Es ist rechtlich zulässig, daß der Rentenbewerber ebenso, wie er in jeder Lage des Verfahrens auf seinen Anspruch über⸗ haupt verzichten kann, auch im Berufungsverfahren auf einen Theil des Anspruchs verzichtet, mag es sich dabei um die Höhe der Rente oder um den Anfangstermin für ihre Zahlung handeln. 8 .

Auch der Abschluß von Vergleichen ist sowohl vor dem Schiedsgericht, wie auch im Feststellungsverfahren vor der Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsanstalt an sich statt⸗ haft. Indessen wird ein zwischen der Versicherungsanstalt und dem Rentenbewerber abgeschlossener Vergleich erst dann gültig, wenn ihm der Staatskommissar beigetreten ist. Ver⸗ weigert der Staatskommissar seinen Beitritt, was, sobald auf Grund der vorausgegangenen Vergleichsverhandlungen ein förmlicher Bescheid erlassen ist, durch die Einlegung der Be⸗ rufung zum Ausdruck gelangt, so hat das Schiedsgericht über den Anspruch selbst frei zu entscheiden. In diesem Fall ist auch der Rentenbewerber an seine Vergleichs⸗Annahmeerklärung nicht gebunden.

Ein Altersrentenbewerber war mit seinem Anspruch des⸗ halb zurückgewiesen worden, weil für ihn die gesetzlich erforder⸗ liche Anzahl von Beitragsmarken nicht verwendet war. In der Revisionsinstanz brachte er eine Quittungskarte mit den fehlenden Beitragsmarken, und zwar, wie nach den augen⸗ aussagen zweifellos feststand, auf Grund versicherungspflichtiger Beschäftigung bei. Das Reichs⸗Versicherungsamt hat, nachdem das Urtheil des Schiedsgerichts aus anderen Gründen aufgehoben war, die neu beigebrachten Marken auf die Wartezeit ohne weiteres angerechnet, indem es erwog, daß die Zurück⸗ verweisung einer spruchreifen Sache in die Vor⸗ instanz zur nochmaligen Verhandlung und Entscheidung eine bloße Formalität sein würde, deren Pulaftung zu zwecklosen Verzögerungen führen und mit dem Geiste des in Angelegen⸗ heiten der Pnvaliditäts⸗ und Altersversicherung eingeführten Verfahrens nicht in Einklang stehen würde.

Bei Auslegung des Begriffs des Versichertseins im Sinne des § 156 des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungs⸗ gesetzes ist bei einer zugelassenen Kasseneinrichtung der Umstand, daß der Rentenbewerber nach dem Inkrafttreten des Gesetzes bis zu seiner förmlichen Entlassung aus dem Eisenbahndienst die statutenmäßige Krankenunterstützung aus der Bahnarbeiter⸗ Krankenkasse bezogen hatte, nls nüs ausreichend bezeichnet, um die rechtliche Stellung eines „Versicherten“ zu begründen.

Für die Berechnung der Wartezeit im Falle dauernder Erwerbsunfähigkeit gemäß § 156 des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetzes ist stets der Tag, an welchem die Erwerbsunfähigkeit eingetreten ist, als Aus⸗ gangspunkt anzusehen, und zwar auch dann, wenn un⸗ angefochten der Beginn der Invalidenrente auf einen späteren Zeitpunkt festgesetzt ist.

Im Falle der Rentenbewilligung auf Grund mehr als einjähriger, nicht dauernber Erwerbsunfähigkeit ist der für die Wartezeit maßgebende fünfjährige Zeitraum 156 a. a. O.) erst von demjenigen Tage ab zurückzurechnen, an welchem die Krankheit ein Jahr hindurch ununterbrochen bestanden hat, nicht aber schon von dem Tage, an welchem die Krankheit eingetreten ist.

Der Begriff der schuldhaften Betheiligung bei Schlägereien oder Raufhändeln im Sinne des § 17 Absatz 3 des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetzes setzt voraus, daß beim Ausbruch von Thätlichkeiten mehrere Per⸗ sonen als widerrechtlich Handelnde auftreten. Ein solches widerrechtliches Handeln liegt schon dann nicht vor, wenn bei einem Zusammentreffen zweier Personen auch nur eine in der rechtmaͤßigen Ausübung ihres Amts sich befindet oder doch sich darin zu befinden glaubt

Ein Versicherter hatte wegen einer Augenentzündung sich eine Zeit lang von der Arbeit um deswillen damit nicht die ihm nach ärztlichem Ausspruch drohende Er⸗ blindung eintrete. Die Faßte, ob eine solche Zeit der Schonung“ gemäß § 17 Absatz 2 des Invaliditäts⸗ und Astersversicherungs esetzes als Beitragszeit anzunehmen sei hat das Reichs⸗Versicherungsamt bejaht. uX“

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Am 6. Juli Nachmittags verstarb hierselbst der Geheime Foeec und vortragende Rath im Reichs⸗Postamt Herr

arl Grawinkel.

Am 4. April 1845 zu Münster (Westfalen) geboren, trat der Heimgegangene, nach mehrjährigem Besuch der Akademie zu Münster, im Jahre 1869 in den Telegraphendienst ein. Nachdem er die höhere Telegraphenverwaltungs⸗Prüfung be⸗ standen hatte, wurde er 1874 zum Telegraphen⸗Direktions⸗ Rath und, nach Vereinigung der Telegraphie mit der Post, 1876 zum Postrath ernannt. Im Jahre 1888 trat er als Ober⸗Telegraphen⸗Ingenieur an die Spitze des neu ge⸗ gründeten Telegraphen⸗Ingenieur⸗Bureaus des Reichs⸗Post⸗ amts. Drei Jahre später wurde er unter Ernennung zum Postrath als vortragender Rath zur Zentralbehörde erufen.

Der Heimgegangene war ein Mann von gediegenem Wissen, vorzügli er fachmännischer Begabung und großer Pflichttreue. Seine den Fortschritten der Elek rotechnik stets nüfesercsam folgende Thätigkeit und der reiche Schatz seiner Erfahrungen in Verbindung mit einer großen Arbeits⸗ kraft machten sein amtliches Wirken zu einem besonders fruchtbaren. Die ihm eigene edle Einfachheit und die Lauterkeit seines Charakters haben ihm allgemeine Werth⸗ schätzung fäürngetrgafn und lassen die tiefe Lücke, welche sein frühzeitiges Dahinscheiden hinterläßt, um so schmerzlicher empfinden. Sein Andenken wird in der Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung dauernd in Ehren gehalten werden.

Der General⸗Lieutenant Oberhoffer, Ober⸗ meister und Chef der Landesaufnahme, hat Berlin mit Urlaub verlassen.

Der Kaiserliche Gesandte am rumänischen Hofe, Graf von Leyden hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit fungiert der Legations⸗ Sekretär von Schloezer als Geschäftsträger.

Rendsburg, 6. Juli. Heute Nachmittag 9. Seine Hoheit der Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg⸗ Schwerin, der Präsident des Staats⸗Ministeriums, Minister des Innern Graf zu Eulenburg, der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Staatssekretär Dr. von Boetticher, der Minister des Königlichen Hauses von Wedel, sowie zahl⸗ reiche Mitglieder des Bundesraths und hohe Reichsbeamte, von Grünthal kommend, hier ein. Es wurden die Brücken⸗ und Schleusenanlagen besichtigt. Morgen erfolgt die Besichti⸗ gung der Eisenbahnbrücken und der Fähre und hierauf die Weiterreise nach Kiel.

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In München fand gestern im Dom zu U. L. Frau unter überaus zahlreicher Theilnahme ein Trauergottesdienst für den Praͤsidenten der Französischen Republik Carnot statt. Seine Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent ließ durch den General⸗Adjutanten Grafen von Lerchenfeld einen großen Lorberkranz niederlegen. Im Presbyterium waren erschienen: die persönlichen Adjutanten sämmtlicher Prinzen des Königlichen Hauses, sämmtliche Oberst⸗Hofchargen mit dem Oberst⸗Hofmeister Grafen zu Castell, die Staats⸗Minister Dr. Freiherr von Crailsheim, Dr. von Riedel, Freiherr von Feilitzsch, Dr. Freiherr von Leonrod, Dr. von Müller, ür den beurlaubten Kriegs⸗Minister Frei⸗ herrn von Asch Oberst Freiherr von Reichlin⸗Meldegg, das gesammte diplomatische Korps mit dem französischen Gesandten de Coutouly an der Spitze, die Konsuln, eine Deputation des städtischen Magistrats, sowie zahlreiche Mitglieder der fran⸗ zösischen Kolonie.

Mecklenburg⸗Streliitz. 88

Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin wird, „Lds.-Ztg.“ zufolge, am Montag die Reise nach Keppschloß in Sachsen antreten.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach.

Seine Königliche Hoheit der 1e2eh hatte sich am 2. d. M. nach Borna begeben, um dort das Königlich Sächsische Karabinier⸗Regiment zu besichtigen, zu dessen Chef er durch Seine Majestät den König von Sachsen im Jahre 1892 er⸗ nannt worden ist. Am Mittwoch kehrte Seine Königliche Hoheit von dort nach Belvedere zurück. In den ersten Tagen der nächsten Woche werden, der „Th. K.“ zufolge, Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Groß⸗ herzogin sich zu längerem Aufenthalt nach Schloß Wilhelms⸗ thal bei Eisenach begeben und dort bis Anfang August verweilen, zu welcher Zeit die Großherzogin einen Badeaufenthalt in Helgoland zu nehmen gedenkt.

Oesterreich⸗Ungarn.

Der kroatische Landtag wird nach der „Wiener Abendpost“ am 12. d. M. zusammentreten. Als Berathungs⸗ gegenstände werden genannt: ein Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung der kroatischen Städteordnung, eine Vorlage über Reformen an der Agramer Universität, endlich ein Gesetz⸗ entwurf wegen Erhöhung der Beamtengehalte. 88

Großbritannien und Irland.

Im Oberhause beantragte gestern der Marquis von Salisbury die erste Lesung einer Bill über Abänderung der FIv““ Der erste Theil der Vorlage, so führte Lord Salisbury aus, betreffe arme Ein⸗ wanderer und gestatte der Regierung, auf den Bericht des Inspektors des Handelsamts mittels Kahinetsordre die Landung von Perfonen zu verbieten, falls es sich um Idioten, Wahnsinnige und Verarmte, die wahr⸗ scheinlich dem Staat zur Last fallen würden, handele,

Ober⸗Quartier⸗

der um Personen, die an einer gefährlichen ansteckenden Krankheit litten. Der zweite Theil der Bill sei egen diejenige Klasse von Fremden gerichtet, für die Eng⸗ band seit langer Zeit den Sammelplat bilde. Indem Lord Salisbury an die jüngsten tragischen Ereignisse erinnerte, die den Abscheu aller Zivilisierten erregt hätten, erklärte er, Ver⸗

wörungen, die derartige Verbrechen ergeben hätten, seien sehr oft auf britischem Boden angezettelt worden. Es sei die Pflicht Englands gegenüber den übrigen Nationen und gegenüber der Zivilisation, 1““] gegen die Verschwö⸗ rungen jener 88 er Gesellschaft zu treffen; des⸗ halb schlage die Bill die Erneuerung gewisser im Jahre 1848 der Regierung verliehener Befugnißge in beschränktem Maße vor, wonach der Staats⸗Minister befugt sein würde, jeden remden auszuweisen, den er für den öffentlichen Frieden ge⸗ ährlich oder für geeignet halte, die Begehung von Verbrechen in England oder anderwärts zu fördern; eine Weigerung, das Land zu verlassen, solle durch Einsperrung oder Gefängniß ge⸗ ahndet werden. Der Premier⸗Minister Lord Rosebery erklärte, er habe nicht viel gegen den ersten Theil der Bill be⸗ züglich der armen Einwanderer einzuwenden; er glaube, England sei durch die Tradition, die ihm den Namen eines Asyls aller Hationen gegeben, zu sehr beengt gewesen, allein die Frage sei nicht so dringend, wie Lord Salisbury meine. enn aber andere Nationen Gesetze erließen, um unerwünschte Aus⸗ länder fern zu halten, werde England eine Ablagerungsstätte der Welt werden, indem die schlimmsten Leute des Festlandes auf seine Ufer geworfen werden würden. Die Gefahr sei nicht dringend, aber doch auch nicht außer Acht zu lassen. Die Vorschläge Lord Salisbury’s werde die Regierung auf das sorgfältigste erwägen. Was den zweiten, bei weitem wichtigeren

Theil der Vorlage betreffe, so bedauere er auf das tiefste,

daß Lord Salisbury durch seine Erklärung die Ansicht unter⸗ stützt habe, daß England der Hauptherd der unseligen Ver⸗ schwörungen im Auslande sei. Lord Salisbury habe dadurch das Gerede auswärtiger Journalisten, daß England das Land sei, das besonders die anarchistischen Attentate auf fremde alliierte Souveräne fördere, unterstützt. Die Wirkung seiner Aeußerung könnte höchst nachtheilig sein. Wo sei der Beweis, außer in dem Geschwätz der Presse, dafür, daß der Mörder Carnot's aus England gekommen oder das Verbrechen in England vorbereitet oder daß England irgendwie dafür verant⸗ wortlich zu machen sei? Nichts Unheilvolleres sei in eng⸗ lischen Kammern gesagt worden, nichts, was geeigneter sei, die auswärtigen Beziehungen Englands zu verwickeln, als die Anklage des früheren Premier⸗Ministers gegen sein Land, das ein Zufluchtsort auswärtiger Mörder sein solle. Lord Salis⸗ bury s Sprache gehe zu weit und sei nicht als eine wahre Wiedergabe des bestehenden Zustandes sn rechtfertigen. Weshalb ebe es viele dieser Verbrecher in England? Nur weil sie von ten Ländern, die über ihre Anwesenheit in England klagten, dorthin getrieben würden. Er bedauere deren Anwesenheit in England und daß einige ihrer Verbrechen dort ausgeheckt würden, aber er könne nicht zugeben, daß das Land, das sie unwillig aufnehme, hauptsächlich für ihre Verbrechen verant⸗ wortlich gemacht werde. Die Regierung thue ihr Bestes, das Vorgehen dieser Leute zu überwachen und aufzuhalten. Die britische Geheimpolizei sei mindestens derjenigen anderer Länder gleich. Er hoffe, die Regierung werde trotz der Erklärungen Lord Salisbury’'s die fremden Staaten darüber beruhigen können, daß England Mörder nicht in größerer Menge be⸗ herberge als sie selbst. Die Regierung werde die Vorschläge Lord Salisbury’'s mit dem Wunsch erwägen, ihnen im ee—e Geist zu begegnen. Lord Salisbury wies den ngriff des Premier⸗Ministers zurück. Er habe nicht gesagt, England sei eine willige Herberge dieser Leute, sondern nur betont, daß die englischen Gesetze ungenügend seien, um dem Uebel der Aufnahme solcher Personen zu steuern. Die Vorlage wurde sodann in erster Lesung angenommen. Im weiteren Verlauf der Sitzung nahm das Haus die dritte Lesung der Bill über die Errichtung von Prisengerichten in den Kolonien an.

Frankreich. Bei Beginn der gestrigen Sitzung der Deputirten⸗ kammer hielt nach der „Köln. Ztg.“ der neugewählte Präsident Burdeau folgende, mit lebhaftem Beifall aufgenommene An⸗

a2 hrte Herren und Kollegen! Die Ehre, die Sie mir durch die Berufung zu diesem Amt erweisen, übersteigt zu deutlich meine Ver⸗ dienste und meine Kräfte. Die Dankbarkeit, wovon ich mich nach Ihrer wohlwollenden dlung durchdrungen fühle, wäre ohne gleichen, wenn ich nicht noch lebhafter befürchtete, der hohen und schwierigen Aufgabe nicht gewachsen zu sein, die darin besteht, die der freien Erörterungen und die gegenseitige Achtung der Meinungen zu wahren. Für alle Ueberzengungen das gleiche Recht zu gewährleisten, sich auf der Rednerbühne kundzugeben, von allen die gleiche Achtung vor den Beschlüssen der Mehrheit zu erwirken, mit einem Wort, die wesent⸗ lichen Grundlagen des parlamentarischen Lebens zu erhalten, die ein gemeinsames Gut für alle Parteien sind, weil sie ein Bollwerk für alle Freiheiten sind: das eben ist die edle Aufgabe, die meinem Vor⸗ gänger bisher zu erfüllen g war. Es ist nothwendiger denn je, daß wir diesen schönen f treu bleiben; wir schulden dem Lande, das infolge eines se ichen Ereignisses gewiß nicht getrübt, aber doch bis ins Innerste des Herzens bewegt worden ist, das stärkende Beispiel einer mit Rube und Ordnung berathenden Ver⸗ sammlung, wo der lebhafteste Eifer und die weiteste Freiheit im Aus⸗ druck der Gedanken weder Duldsamkeit noch Höflichkeit ausschließen, wo die Erhabenheit der Verhandlungen schon die Majestät des Ge⸗ kundgiebt, das daraus heworgehen soll. Wir schulden ihm vor em und nur methodische Arbeit kamn uns dazu führen gesetz⸗ geberische Leist und . 5, wodurch zunächst der Gang —— wird, sodann Ihre Fähigkeit sicher zu den Reformen zu ge⸗ uns rereags 8— be Ihrem Vorsitzenden ad, zu bewirken, da erreiche. Ich gelobe Ihnen, alles, was ich einzusetzen, und auch Sie bitte in der unerschöpflichen Quelle aller derselben Pflicht schöpfen, die mir durch worden ist, und auch es sei mir gestattet

nachsichtigen und Willen, wovon Sie mir haben. Das

ein b wirken. Die

kann, Ibrer täglichen

sein und trachte nur, einen un⸗

daden zu machen, aber auch ohne x einzelnen der Ver⸗

ise für die Ver⸗

großen Bersammlung“. 8s

Hierauf mwurde der Antrag auf änderung de olls auf trockene Tranden berathen. Der Deputirte ux sprach sich gegen die Erhöhung des Jolls, sowie gegen das Schuzzolsattem aus. Der Deputirte Méeline trat für

das meue wirthschaftliche Snstemm eim das eine Erhöhung

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des Nationalvermögens durch einen sehr mäßi Zoll⸗ tarif wecke. Die Verminderung der Geschäfte rüͤhre von anderen Ursachen her; Frankreich sei eines der Länder, die am wenigsten davon betroffen seien. Handels⸗Minister Courties bekämpfte die von der Kom⸗ mission aufgestellten Zahlen und verlangte Feststellung der 2 sätze auf 25 und 40 Fr. Der Deputirte Roux brachte darauf olgenden Antrag ein: „Die Kammer ist entschlossen, die Tarife von 1892 ohne Vornahme häufiger weiterzuerproben und geht zur Tagesordnung über.“ Dieser Antrag wurde durch unter lebhaftem Widerspruch von verschiedenen änken angenommen. Der Deputirte Brousse stellte nun einen neuen Antrag, wonach die Zölle für getrocknete Trauben auf 25 und 40 Franken erhöht werden sollen, und verlangte die Dringlichkeit und sofortige Besprechung seines Vorschlags. Die Dringlichkeit wurde mit 233 gegen 223 Stimmen ange⸗ nommen. In Marseille sind gestern bei 40 Anarchisten Haus⸗ suchungen vorgenommen worden. Elf Anarchisten, und zwar neun Italiener und zwei Franzosen, wurden verhaftet. Die bei den erhafteten beschlagnahmten Papiere beweisen, wie „W. T. B.“ meldet, daß eine Verbindung zwischen den französischen und den ausländischen Anarchisten bestehe. 8.

Der Kaiser und die Kaiserliche! Familie sind, wie „W. T. B.“ aus St. Petersburg meldet, gestern nach den finländischen Skären abgereist.

Das gestern erschienene Gesetzblatt veröffentlicht das neue

Statut der Reichsbank.

Italien.

Der Minister⸗Präsident Crispi, der Schatz⸗Minister Sonnino und der Handels⸗Minister Boselli nahmen gestern an der Sitzung der Finanzkommission des Senats theil und vertheidigten die Vorschläge der Regierung. Nachdem die Minister die Sitzung verlassen hatten, beschloß die Kom⸗ mission, ihre früheren Entscheidungen aufrecht zu erhalten, durch die alle Vorschläge der Regierung mit Ausnahme des⸗ jenigen r2 der angenommen werden. Außerdem lehnte die Kommission mit 11 Stimmen bei 6 Stimm⸗ enthaltungen das Amendement Antonelli ab.

In der gestrigen Sitzung der Deputirtenkammer erklärte der Minister des Auswärtigen Baron Blanc in Beantwortung mehrerer Anfragen: der Tod des Sultans von Marokko habe Unruhen befürchten lassen; deshalb habe die italienische Regierung zum eventuellen Schutz der dort woh⸗ nenden Italiener ein Kriegsschiff entsandt. Glücklicherweise sei der neue Sultan friedlich anerkannt worden und jede Ursache zu einer Störung der Ruhe verschwunden. Die Mächte seien über die Aufrechterhaltung des status quo voll⸗ kommen einig.

Wie die „Agenzia Stefani“ meldet, wird durch ein gestern erlassenes Dekret das Strafverfahren wegen Ueber⸗ tretung der Verordnung über die Ablieferung von Waffen in Sizilien aufgehoben. Die von den Kriegs⸗ gerichten anläßlich solcher Uebertretungen verhängten Strafen werden erlassen.

Die Meldung der „Tribuna“, daß die Beziehungen zwischen Italien und Brasilien plötzlich einen ernsten Charakter an⸗ genommen hätten und Italien beschlossen habe, Schiffe in die Gewässer von Rio de Janeiro zu entsenden (siehe Nr. 156 d. Bl. vom 5. d. M.) wird von der „Agenzia Stefani“ für unbegru erklärt. Die Regierung vertraue Gesandten Tugini und habe ebenso das Vertrauen, daß selbst bei Zwischenfällen im Laufe der Erörterung Brasilien, wie früher, freundschaftlich und gerecht vorgehen werde, sodaß das gute Einvernehmen zwischen beiden Regierungen nicht gestört werde werden.

Spanien.

In der Deputirtenkammer erstattete gestern die Budgetkommission über den Antrag der Regierung, eine Erhöhung der Ausgaben des Budgets des Finanz⸗Ministers Gamazo um 31 Millionen zu genehmigen, einen günstigen Bericht. Von diesen 31 Millionen entfallen 6 Millionen auf das Kriegs⸗Ministerium, 1 Million auf das Marine⸗Ministerium, 5 Millionen auf das Ministerium der öffentlichen Arbeiten. 19 Millionen sollen für den aus der Bezahlung des Kupons der äußeren Schuld entstehenden Kursverlust und für andere Ausgaben verwandt werden.

Zwei Anarchisten, von denen einer Italiener ist, sind einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge gestern in Barcelona ver⸗ haftet und wichtige Papiere, die sich in ihrem Besitz befanden, mit Beschlag belegt worden. Es verlaute, daß der Italiener durch die Polizei eines anderen Staats, die seine Auslieferung verlangen werde, gesucht worden sei.

Amerika.

11“

1111“ 8 E“ In Buenos Aires eingetroffenen Meldungen aus Bolivien

zufolge hätten Eingeborene den früheren Präsidenten Arce ge⸗ tödtet und verstümmelt.

Entscheidungen des Reichsgeriches.

Das eigenmächtige und heimliche Fortschaffen der eingebrachten Sachen des Miethers ohne b Bezahlung der schuldigen

Miethe ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Strafsenats, vom 2. April 1894, als strafbarer Eigennutz aus § 289 des Strafgesetzbuchs zu bestrafen, wenn auch nach der betr. Landes⸗ E trotz der Entfernung die Pfandklage auf Wieder⸗ einbringung derartig weggeschaffter Sachen bestehen bleibt. „Freilich wird der Gesetzesvorschrift in Th. II Tit. 19 § 3 der Frankfurter Reformation von 1611, daß sich das Pfand⸗ recht des Vermiethers auch auf die Heeese aus dem Hause weggetragenen und versteckten Güter erstrecken soll, hinzugefügt: dann dieselben gleichwohl verhaftet bleiben“. Indeß die hiermit eingeräumte Befugniß zur Anstellung einer zivilrechtlichen Klage beseitigt keines⸗ wegs die schon vorher erfolgte Pfandrechtsverletzung. Die vornehm⸗ lichste Wirkung des dem Vermiether an dem Eingebrachten des Miethers gesetzlich eingeräumten Pfandrechts besteht darin, daß es dem Vermiether gegenüber den in seinem „Eigenthumsbereiche befindlichen Sachen infolge seines thatsächlichen Verhältnisses zu letzteren die physische Möglichkeit bietet, im eintretenden Falle die ihm zustehende äußere Einwirkung der Zurückbehaltung auszuüben. Dieses thatsächliche Verhältniß wird aufgehoben, sobald die Wegschaffung der Illaten aus jenem Eigenthumsbereich erfolgt ist. Treten außerdem Eigenmacht und Heimlichkeit zu der Weg⸗ schaffung hinzu, so stellt sich in solchem wider Wissen und Willen des Vermiethers an den Tag gelegten Handeln des Miethers eine das Pfandrecht des ersteren verletzende Thätigkeit in sich abgeschlossen dar,

und es kommt ni weiter in Bet Vermiether zu Gebote stehen, um das

t, Mittel ferner dem zuerlangen.“ (520/94.)

Recht wieder⸗

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung. 1“

In Nürnberg ist, wie der „Vorwärts“ mittheilt, von den Formern über sämmtliche dortigen Eisengießereien die Sperre verhängt worden.

In Dresden hielten die dort in Arbeit stehenden Fleischer⸗ gefellen vor einigen Tagen eine öffentliche, sehr zahlreich besuchte Versammlung ab. Man hatte, wie man dem „Chemn. Tgbl.“ schreibt. Vorkehrungen getroffen, um Elemente zurückzuweis die etwa in der Absicht würden, nur für die Sozialdemokratie Pro⸗ paganda zu machen. Es wurden nur wirkliche Fleischer eingelassen. Die Versammlung nahm einen durchaus ruhigen Verlauf; chiedene Redner warnten davor, sich mit den gialdemotratsscen Reise⸗ Agitatoren einzulassen. Wer auf die Hilfe der Sozialdemokraten rechne, der könne bis zum jüngsten Tage warten. Die Dresdner Ge⸗ sellen müßten Front machen gegen die Bestrebungen dieser 1

Leute, die nur darauf ausgingen, Unfrieden zu säen. Die s ilfen wollten mit den Meistern Hand in Hand 2— gemeinsame Band zwischen ihnen nicht ßen. Ein Redner meinte, daß manche Gesellen ja Grund zu Beschwerden hätten, allein die vorhandenen Mängel seien nicht so groß, wie dies von anderer Seite behauptet worden sei. Der Gesellenausschuß sei dazu da, um derartige Dinge zu regeln. Es wurde dann beschlossen, eine Ver⸗ einigung der Dresdner Fleischergesellen zu gründen, die den Namen „Dresdener beischergesellen ⸗Brüderschaft“ führen und den Zweck haben soll, eine gesellige Vereinigung unter den 2lls herbeizuführen, die Interessen der letzteren zu vertreten und ein gutes Einvernehmen zwischen Meistern und Gesellen zu wahren.

Hier in Berlin wird der Verband der Zuschneider⸗ vereine Deutschlands am 29. und 30. Juli einen ab⸗ halten. Die Verhandlungen werden sich im wef mit Be⸗ stimmungen über eine Arbeitslosenversicherung, mit dem Krankenkassen⸗ wesen, der Organisation einer Stellenvermi der frage und der Verlegung des Verbandssitzes nach Berlin und endlich eine Petition an den Reichstag feststellen, welche die Nzge⸗ lung der Kündigungsfristen fordert. Dieser Verband dem Berliner Zentralverein der Zuschneider gehören allein 4000 bis 5000 Zuschneiner an hält sich, wie die Berliner „Volks⸗Ztg.“ berich der eigent⸗ lichen Arbeiterbewegung ganz fern und arbeitet ohne mt der übrigen organisierten Arbeiterschaft an der Aufbesserung der Letens⸗ stellung seiner Mitglieder. Eine Schuhmacher⸗Versamm⸗ lung beschloß vorgestern Abend die Fortdauer des Ausstands bei den Fabrikfirmen Fürstenheim u. Co. und Möresse in Berlin, sowie des Boykotts über die Firma Tack in Burg.

Zum Ausstand der Eisenbahnbediensteten in Nord⸗ Amerika meldet „W. T. B.“ aus Chicago⸗ Die Lage ver⸗ schlimmert sich: Anarchie und Gewaltthäti berrschen in der Stadt. Die Aufständischen plünderten die Devots, steckten die Züge in Brand und schnitten das elek⸗ trische Licht ab. Ferner kuppelten sie von einem Zuge die Maschine ab, gaben ihr große Geschwindigkeit und üe sie mit den Zügen zusammenstoßen, die dadurch zerstört wurden. Di Polizei schoß auf die Ausständigen, von denen zwei getödtet und mehrere verwundet wurden. Die Volksmenge griff Abends einen Zug auf der Eisenbahnlinie Baltimore⸗Ohio an; hierbei wurden mehrere der Ausständigen verwundet, 4 Personen sollen getödtet sein.

MNach Mittheilung des Statistischen Amts der Stadt Berlin bei 2 hiesigen 1“ in der Woche vom 24. Juni bis i 30. Juni cr. zur Anmeldung gekommen⸗ S

Kunst und Wissenschaft.

S. Das Königlich sächsische Ministerium des Innern hat mit Genehmigung Seiner Majestät des Königs von Sachsen beschlossen, eine Kommission zur Erhaltung der Kunstdenkmäler im Königreich Sachsen zu ernennen. Die Kommission soll bestehen aus einem Ministerial⸗Rath, welchem der Vorsitz und die Geschäfts⸗ leitung zusteht, zwei Mitgliedern des evangelisch⸗lutherischen Landes⸗ Konsistoriums, dem Sa verständigen, der mit der Inventarisation der sächsischen Kunstdenkmäler betraut ist (dies ist jetzt Prof. Cornelius Gurlitt), endlich einem Mitglied, das vom Königlich sächsischen Alterthumsverein gewählt wird. Die Kommission steht mit den Kreis⸗ hauptmannschaften im Kommunikationsverhältniß und hat das Recht, an die Verwaltungsbehörden erster Instanz unmittelbar zu verfügen. Der Geschäftsgang innerhalb der Kommission ist kollegialisch. ie tritt nach Bedürfniß auf besondere Berufung des Vorsitzenden zu⸗ sammen; die Beschlüsse werden nach Stimmenmehrheit gefaßt; bei etwaiger Stimmengleichheit giebt die Ansicht des Vorsitzenden den Ausschlag. Der Wirkungskreis der Kommission ist folgender: 1) sie giebt Gutachten ab über die Fragen der Ministerien und des Landes⸗Konsistoriums, welche die Beseitigung von Kunstdenkmälern oder die Art ihrer Er⸗ haltung und Wiederherstellung betreffen; 2) sie erstattet Gutachten über die Gründe von Staatsbeihilfen zur Erhaltung und Wieder⸗ herstellung von Kunstdenkmälern; 3) sie hat die Aufsicht über die Kunstdenkmäler im Lande und ertheilt Rath zu deren S 22 4) sie giebt Anweisung für die Fortsetzung des Inventarisationswerks. Die ganze Anordnung über diese Kommission zur Erhaltung der Denkmäler tritt mit dem 1. Oktober in Kraft.

Thierkrankheite Matßregeln.

Spanien.

Durch Königliche Verordnungen vom 1. und 2. d. M. ist für Herkünfte von Kronstadt bezw. Canton und deren Umgebungen Quarantäne angeordnet worden.

DBDOanemark

Durch eine sofort in Kraft getretene Bekanntmachung des König⸗ lich dänischen Justiz⸗Ministeriums vom 4. d. M. sind die Vorschriften des Gesetzes vom 2. Juli 1880 über die gesundheitspolizeiliche Unter⸗ suchung für alle Schiffe in Wirksamkeit gesetzt worden, welche von Häfen des Gouvernements St. Petersburg kommen oder mit von dort kommenden Schiffen auf der Reise in Berührung gewesen siad.

Gleichzeitig ist die Einfuhr von gebrauchten, nicht Reise⸗ oder Umzugsgut gehörenden Kleidungsstücken, Bettzeug und Leibwäsche aus jenen Häfen verboten worden. .

Durch die gleiche Bekanntmachung sind die Japan gegenüber zur Zeit bestehenden gesundheitspolizeilichen Maßnahmen zur Ver⸗ hütung der Einschleppung ansteckender Krankheiten außer Wirksamkeit gesetzt worden. (Vergl. „R.⸗Anz. Nr. 14 vom 17. Januar d. J.)

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Gesundheitswesen, und Absperrungs⸗

. Cholera.

St. Petersburg, 6. Juli. Am 4. und 5. Juli erkrankten laut Meldung des „W. T. B.“ an der Cholera 41 Personen, von denen 9 starben; im ganzen g. hier n 60 Cholerakranke. In Kronstadt sind am 5. Juli 6 Personen an Cholera erkrankt und eine Err gestorben. 3

tockholm, 6. Juli. Bei vier Fahrgästen des Dampfers „Döbeln“ ist, wie „W. T. B.“ meldet, durch die bakeesiologische Untersuchung Cholera asiatica festgestellt worden. Jetzt werden in ejan neunzehn Fahrgäste des Dampfers wegen schwacher Diarrhöe b jetzt für gesund erklärt

worden.

handelt; zwei früher erkrankte Fahrgäste sind