Hauptverwaltung der Staatsschulden. Wkiennimme 119
Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich be⸗ wirkten 19. Verloosung von Kurmärkischen Schuld⸗ verschreibungen sind die in der Anlage verzeichneten Nummern gezogen worden.
Diefellers werden den Besitzern zum 1. November 1894 mit der Auffodrderung gekündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträage vom 1. November 1894 ab gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschrei⸗ bungen und der später zahlbar werdenden Zinsscheine Reihe XIV Nr. 7 und S bei der Staatsschulden⸗Tilgungskasse, Taubenstraße Nr. 29, hierselbst, zu erheben. Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage und der letzten drei Ge⸗ schäftstage jeden Monats. Die Einlösung geschieht auch bei den
egierungs⸗Hauptkassen und in Aragffunt a. M. bei der Kreis⸗ kasse. Zu diesem Zweck können die Effekten einer dieser Kassen chon vom 1. Oktober 1894 ab eingereicht werden, welche sie er Staatsschulden⸗Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 1. No⸗ vember 1894 ab bewirkt.
Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital zurückbehalten. 18 1 b
Mit dem 1. November 1894 hört die Verzinsung der verloosten Schuldverschrei⸗ bungen auf. 128
Zaglecch werden die bereits früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Kurmärkischen
Schuldverschreibungen wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselhen mit den Kündigungs⸗ terminen aufgehört hat. b
Die Staatsschulden⸗Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuldverschreibungen über die Fsenaeeienq nech einlassen. 3
Formulare zu den Quittungen werden von sämmtlichen obengedachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.
Berlin, den 2. Juli 1894.
Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Hoffmann.
Kurmärkischen
vP1111X1XA“X“X“ 8 Seine Excellenz der Staats⸗ und Justiz⸗Minister Dr. von Schelling;⸗
Seine Excellenz der Minister des Königlichen Hauses von Wedel, von der Bereisung des Nord⸗Ostsee⸗Kanats.
Abgereist:
der Direktor im Reichsamt des Innern, Wirkliche Ge⸗ J.““ Rothe, mit mehrwöchigem rlaub.
Richtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 9. Juli.
Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin begaben Sich am Sonnabend an Bord der Nacht „Hohenzollern“ von Odde nach Eide und unternahmen gestern eine Fahrt über Land nach Stalheim.
Der Bundesrath versammelte sich heute zu einer Plenar⸗ tzung. Vorher beriethen die vereinigten Ausschüsse für Rech⸗ nungswesen und für Elsaß⸗Lothringen. 8 1
Nach der im Reichs⸗Ei enbahnamt aufgestellten Nach
weisung der auf deutschen Eisenbahnen — aus⸗ schließlich Bayerns — im Monat Mai d. J. beim Eisenbahnbetriebe (mit Ausschluß der vor⸗ Wöö“ Unfälle waren im ganzen zu verzeichnen: 1 Entgleisungen auf freier Bahn, 22 Entgleisungen und 18 Zusommenstoͤße in Stationen und 194 sonstige meist geringere Unfälle. Dabei sind im ganzen, undhcch größtentheils durch eigenes Verschulden, 220 Personen zu Schaden gekommen, sanse 48 Eisenbahnfahrzeuge erheblich und 132 unerheblich be⸗ schädigt worden. Von den beförderten Reisenden wurden 14 ver⸗ letzt, und Feer entfallen: vier Verletzungen auf den Verwal⸗ tungsbezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion in Altona, 8 drei Verletzungen auf den der II Eisenbahn⸗ irektion in Magdeburg und auf die Königlich sächsischen Staatseisenbahnen, eine Verletzung auf den Verwaltungs⸗ bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion (rechtsrh.) in Köln, wei “ auf den Verwaltungsbezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion in Berlin und eine Verletzung auf den der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion (linksrh.) in Köln. Von Bahnbeamten und Arbeitern im Dienst wurden beim eigent⸗ lichen Eisenbahnbetriebe 20 getödtet und 162 verletzt, von Postbeamten 1 verletzt, von fremden Personen (einschließlich der nicht im Dienst befindlichen Bahnbeamten und Arbeiter) 14 getödtet und 9 verletzt. Außerdem wurden bei Neben⸗ beschäftigungen 1 Bahnarbeiter getödtet und 53 Beamte und Bahnarbeiter verletzt. Von den sämmtlichen Unfällen beim Eisen⸗ bahnbetriebe entfallen auf: A. Staatsbahnen und unter Staatsverwaltung stehende Bahnen (bei zusammen 35 245,88 km Betriebslänge und 979 922 496 geförderten Achskilometern) 239 Fälle; davon sind verhältnißmäßig, d. h. unter Berücksichtigung der geförderten Achskilometer und der im Betriebe gewesenen Längen, auf der Main⸗ Neckar⸗Eisenbahn, auf den Königlich sücchsischen Staatseisen⸗ bahnen und auf den Großherzoglich badischen Staatseisen⸗ bahnen die meisten Unfälle vorgekommen. B. Privatbahnen (bei zusammen 2299,05 km Betriebslänge und 31 580 759 geförderten Achskilometern) 6 Fälle, und zwar auf die Werra⸗ bahn 2 Fälle und auf die Hessische Ludwigsbahn 4 Fälle.
Der Inspekteur der 2. Kavallerie⸗Inspektion, General der Kavallerie von Rosenberg, à la suite des Husaren⸗ Regiments von Ziethen (Brandenburgisches) Nr. 3, ist hierher zurückgekehrt, ebenso der Inspekteur der Feld⸗Artillerie, General⸗ Lieutenant von Hoffbauer.
Der General⸗Lieutenant Kuhlmann, Präses der Artillerie⸗Prüfungs⸗Kommission, und der General⸗Lieutenant vonScheel, Präses der Ober⸗Militär⸗Examinations⸗Kommission, haben Berlin verlassen.
Der Königliche Gesandte in München Freiherr von Thielmann hat einen ihm bewilligten vierzehntägigen Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit fungiert der Lega⸗ tions⸗Sekretär Graf von Pückler als Geschäftsträger.
8
Laut telegraphischer Meldung an das Ober⸗Kommando der Marine ist S. M. S. „Stosch“, Kommandant Kapitän zur See von Schuckmann, am 7. d. M. in Stock⸗ holm eingetroffen. v1“
Sachsen⸗Meiningen. 8 Ihre Königliche Hoheit die Erbprinzessin von Sachsen⸗Meiningen, Höchstwelche völlig wiederhergestellt ist, ist vorgestern von Eisenach nach Liebenstein zurückgekehrt.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.
Seine Königliche Hoheit der Herzog ist am Sonnabend Mittag aus London in Kissingen eingetroffen. Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Herzogin gedenkt mit Ihren Königlichen Hoheiten den Fernbichen Alexandra und Beatrice heute aus London nach Coburg zurückzukehren. Hb verweilten auf der Rückreise einen Tag in Darmstadt.
Oesterreich⸗Ungarn.
Der Kaiser und die Kaiserin wohnten gestern in Madonna di Campiglio in der Wallfahrts⸗Kirche, die mit Sommergästen und Landleuten angefüllt war, der Frühmesse bei und machten einen Ausflug nach Brenta alta, wo sie in einer Alpenhütte frühstückten. Abends kehrten Allerhöchst⸗ dieselben nach Madonna di Campiglio zurück. Die aus der ganzen Umgebung herbeigeströmten Landleute begrüßten den Kaiser ehrfurchtsvoll. Am 12. d. M. gedenkt der Kaiser Madonna di Campiglio zu verlassen und am 13. zum Sommeraufenthalt in Ischl einzutreffen. Nach einer den Prager Blättern aus Pilsen zugegangenen Nachricht ist daselbst gestern Abend 11 ¾ Uhr eine Bombe unter furchtbarer Detonation vor der Aktienbierhalle, wo sich die Lokalitäten des deutschen Turnvereins und des deutschen Handwerkervereins befinden, explodiert. In dem Garten befand sich zahlreiches Publikum. Wie verlautet, sind eine Person schwer und wei Offiziere leicht verletzt worden. Sämmtliche Fenster der ktienbierhalle und der Nebenhäuser sind zertrümmert. Vor dem Bezirksgericht und dem Kreisgericht sind ebenfalls Bomben aufgefunden worden, deren Lunten von Gendarmen gelöscht wurden.
Großbritannien und Irland. Gladstone hat unter dem Datum des 23. Juni einen Abschiedsbrief an seine Wähler in Midlothian ge⸗ richtet, worin er ihnen seine Absicht anzeigt, nach dem Schluß des gegenwärtigen Parlaments nicht mehr als Kandidat auf⸗ zutreten. 8 8 8
vICe“ . 8
In dem gestern Abend zusammengetretenen Minister⸗ rath wurde ein Gesetzentwurf berathen, wonach alle durch Aufreizung zu Mord, Plünderung, Brandstiftung, Bomben⸗Attentate und Anschläge gegen die Staats⸗ sicherheit begangenen Verbrechen, sowie die Verherrlichung dieser Verbrechen nicht mehr den Schwurgerichten, sondern dem Zuchtpolizeigericht zugewiesen und die bezüglichen Strafen erhöht werden sollen. Ferner wird darin die Veröffent⸗ lichung der Verhandlungen in Prozessen gegen die Anarchisten verboten und unter schwere Strafe gestellt; auf die Herausgabe eines solchen untersagten Berichts wird eine Geldstrafe von 500 bis 10 000 Fr. gesetzt. Die Minister treten heute unter dem Vorsitz des Präsidenten der Republik Casimir⸗Pörier wieder um den definitiven Text des Gesetzentwurfs festzustellen, der noch heute dem Bureau der Kammer vorgelegt werden soll. Zugleich wird das Haus von der Regierung ersucht werden, noch vor Schluß der Session das Gesetz zu genehmigen.
Die radikalen Blätter von heute greifen den Entwurf des neuen Anarchistengesetzes sehr scharf an und betonen, daß sich der Gesetzentwurf nicht gegen die Anarchisten, sondern gegen die Preßfreiheit richte. Auch einzelne ge⸗ mäßigte “ finden das in den Entwurf auf⸗ genommene Verbot der Veröffentlichung von Berichten über die Gerichtsverhandlungen gegen Anarchisten dem Prinzip nach bedenklich und meinen, daß die richtigste Maßregel gegen die Anarchisten eine Reorganisation der Polizei sein würde.
Die Deputirtenkammer wählte in ihrer vorgestrigen Sitzung Clausel de Coussergues (Nepublikaner) mit 187 Stimmen zum Vize⸗Präsidenten. upuy⸗Dutemps (radikal) erhielt 145 Stimmen. Der Deputirte Lacombe richtete im weiteren Verlaufe der Sitzung an die Regierung eine Interpellation wegen des durch die Entlassung eines Theils der Arbeiter veranlaßten Strikes in den Kohlen⸗ gruben von Graissessac und forderte die Regierung auf, gegen diejenigen Konzessionäre von Gruben, welche die letzteren nicht ausbeuteten, die Entziehung der Konzession aus⸗ zusprechen. Der Minister der öffentlichen Arbeiten Barthou erklärte, die Regierung könne die Konzessionsentziehung nicht aussprechen, bereite jedoch einen Gesetzentwurf vor, wo⸗ durch sie ermächtigt werden solle, im Fall der Nicht⸗ ausbeutung der Gruben die Konzession zu entziehen. Die Kammer nahm darauf mit 336 gegen 141 Stimmen eine Tagesordnung an, worin das Vertrauen zu den Erklärungen der Regierung ausgesprochen wird.
In Caen wurde vorgestern der Anarchist Santo Baldi verhaftet; er ist ein Oesterreicher, 40 Jahre alt und war Kolporteur anarchistischer Blätter. — In Marseille fanden am Sonnabend 21 neue Haussuchungen bei Anarchisten statt; drei Anarchisten, darunter zwei Italiener und ein
“““ “
rathen.
Franzose wurden verhaftet. — In Saint Lô wurden am näm⸗
lichen Tage drei italienische Anarchisten Namens Zam⸗ pierro, Toguolli und Marandusso verhaftek, die von Cette zugereist waren. Man vermuthet, daß man es mit Komplicen Caserio’'s zu thun habe. “ 1XAXXX“ Die ordentlichen Staatseinnahmen in dem ersten Vierteljahr betrugen, wie „W. T. B.“ aus St. Petersburg berichtet, 239 778 000 Rbl. gegen 194 304 000 in demselben Zeitraum des vorigen Jahres, die außerordentlichen 16 630 000 Rbl. gegen 93 780 000. Die ordentlichen Aus⸗ gaben beliefen sich auf 162 595 000 Rbl. gegen 158 900 000 im Vorjahre, die außerordentlichen auf 9 782 000 gegen 9 270 000. Der Dienst der Anleihen erforderte 46 315 000 Rbl. gegen 60 784 000 im Vorjahre. Durch eine am 7. d. M. amtlich veröffentlichte Paß⸗
vorschrift werden besonders für die Bauernstände große Er⸗
leichterungen eingeführt. Italien.
In der vorgestrigen Sitzung der Deputirtenkammer legte der Minister des Auswärtigen Baron Blanc ein Grün⸗ buch über die Verhandlungen bezüglich der Einwanderung in den Vereinigten Staaten von Amerika vor. Der Gesetzentwurf über den Mißbrauch von Explosiv⸗ stoffen wurde in dritter Lesung angenommen. Darauf wurde in die Berathung der Regierungsvorlage, betreffend Maßregeln gegen die Aufreizung zu und deren Ver⸗
errlichung durch zu⸗ Presse, eingetreten. Ein von der Regierung nicht angenommenes Amendement des Deputirten Barzilai wurde in namentlicher Abstimmung mit 201 gegen 51 Stimmen abgelehnt und hierauf der Gesetentwurf ange⸗ nommen. Im weiteren Verlauf der Sitzung beantragte der Minister⸗Präsident Crispi, am folgenden Tage über den Gesetzentwurf wegen der Zwangsdomizile zu be⸗ Der Deputirte Cavalotti sprach gegen den Antrag. Als zur namentlichen Abstimmung echeitten werden sollte, verließen mehrere Deputirte der äußersten Linken und anderer Fraktionen der Opposition den Saal. Bei der Abstimmung ergab sich die Beschlußunfähigkeit des Hauses. Die Abstimmung wird heute wiederholt erden. 8 Spanien. g
Die Königin wird sich morgen von Madrid nach San Sebastian begeben.
Der Senat hat vorgestern die bereits von der Kammer angenommene Gesetzesvorlage betreffend die Unterdrückung des Anarchismus genehmigt.
Serbien.
Der König Alexander, der am Freitag in Salonichi eingetroffen war, erreichte am Sonnabend Nachmittag die Landesgrenze, wo er von dem Minister des Auswärtigen und dem Handels⸗Minister sowie zahlreichen Deputationen der Grenzbewohner empfangen wurde. Der König sandte bei dem Verlassen des türkischen Gebiets dem Sultan ein sehr herz⸗ liches Telegramm, worin er seinen Dank für den großartigen Empfang und für die ihm zu theil gewordenen Beweise der Freundschaft aussprach. Die dem König von dem Sultan während der ganzen Reise zugetheilten Begleiter folgten auf besondere Einladung des Königs bis Nisch und verweilten gestern daselbst als Gäste des Königs. Die Ankunft in Nisch, wo zum Empfang des Königs großartige Vorbereitungen ge⸗ troffen waren, erfolgte vorgestern Abend.
Bulgarien. .
Die Gemeindewahlen sind in der vergangenen Nacht
beendet worden. Die Kandidaten der Nationalpartei, die auch
von der Regierung gebilligt waren, sind durchweg gewählt
Stambulow’s und die übrigen
worden, die Anhänger Den ganzen Tag herrschte
Oppositionellen sind unterlegen. ungestörte Ruhe. Asien.
Aus Korea wird der „Times“ berichtet, es seien wiederum 1000 Mann japanischer Truppen bei Chemulpo gelandet. Der japanische Gesandte in Söul habe am 3. d. M. die neuen Forderungen überreicht.
Die auf Befehl des niederländischen General⸗Gouverneurs in Ostindien van der Wyck nach der Insel Lombok ent⸗ sandten Expeditionstruppen sind dort am 5. d. M. eingetroffen und am 6. in Ampenan ohne Widerstand, ja sogar mit theil⸗ weiser Unterstützung der Bevölkerung gelandet; nach der Landung wurde die niederländische Fahne gehißt. Der Gegner hat sich in Mataram und Tjakranegara gesammelt und um Verlängerung des Ultimatums ersucht.
Afrika.
Wie die „Times“ aus Alexandrien meldet, “ das amtliche Blatt eine Depesche des Khedive an Nubar Pascha, die besagt, der Sultan habe dem Khedive die Er⸗ laubniß gegeben, zu reisen, wohin es ihm beliebe.
Ein dem Staatssekretär des Innern des Congostaats zugegangenes Telegramm berichtet von einem am 18. März erfolgten Angriff der Mahdisten auf die befestigte Stellung Mundu 18.- der Wasserscheide des Nils. Der Kommandant Delanghe habe den Mahdisten eine blutige Niederlage beigebracht. Sie seien völlig geschlagen worden und hätten eine Anzahl Flinten in den Händen der Truppen des unabhängigen Congostaats gelassen. Der Hauptmann Bonvalet und der Sergeant Ligot seien in dem Gefecht gefallen.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Kauft jemand Feiegzhlena Sachen, von denen er ver⸗ muthet, daß sie gestohlen seien, welche er aber trotzdem kauft, weil es ihm gleichgültig ist, ob er gestohlenes oder redlich erworbenes Gut kaufe, so ist er, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Straf⸗ senats, vom 10. April 1894, wegen Hehlereizu bestrafen. „Ein vorsätz⸗ liches Handeln liegt nach allgemein anerkannten Grundsätzen auch dann vor, wenn der Thäter sich die Möglichkeit des rechtswidrigen Er⸗ folges vorgestellt und diesen in seinen Willen mitaufgenommen hat. Dafür, daß der § 259 Str.⸗G.⸗B. etwas Anderes, als vorsätz⸗ liches, wissentliches Handeln im gewöhnlichen Sinne nicht gemeint hat, spricht auch die Vergleichung mit den §§ 257, 258, die einfach „wissent⸗ liches“ Handeln erfordern. Es fehlt an einem inneren Grund, wes⸗ halb in diesen innerlich dem § 259 nahe verwandten Fällen vorsätz⸗ liches, wissentliches Handeln im gewöhnlichen Sinne, also auch Eventualdolus, zur Bestrafung hinreicht, dagegen im § 259 posi⸗ tives, bestimmtes Wissen der begangenen strafbaren Handlung erforder⸗ lich sein sollte.“ (635/94.
— Ein Vertrag, durch welchen ein Hausbesitzer einer anderen erson eine Wohnung gegen die Verpflichtung zur Zahlung einer eldsumme und zur unentgeltlichen Leistung von Arßekten ür den Hausbesitzer zeitweise einräumt, ist, nach einem Urtheil des shrics erichts, II. Strafsenats, vom 27. April 1894, im Gebiete des preußischen Allgemeinen Landrechts als Wohnungsmiethsvertrag zu erachten, und der Vermiether hat ein gesetzliches Pfandrecht an den Illaten des Miethers für seine Entschädigungsforde⸗ rung wegen unterlassener Leistung der bedungenen Arbeiten; der schadensersatzpflichtige Miether macht sich durch die Ent⸗ fernung der Illaten aus der Wohnung gegen den Willen des Vermiethers des strafbaren Eigennutzes (§ 289 Str.⸗G.⸗B.) schuldig. — E. hatte in einem ostpreußischen Orte bei dem Besitzer Sch. eine Wohnung gemiethet, wofür als jährlicher Miethpreis 12 ℳ baar, Stellung von Mann und Frau zur Kornernte sowie unentgeltliche E an 6 2 verabredet war. Arbeitsleistung an den 6 Tagen seitens des E. mußte Sch. für diese e einen anderen Arbeiter annehmen, und Sch. beanspruchte von E. Erstattung der ihm dadurch erwachsenen Unkosten. E. zahlte aber nicht, sondern 199 aus der vaeg. unter Mitnahme seines Mobiliars, obwohl der Eigenthümer Sch. unter Geltendmachung des Retentionsrechts Einspruch gegen die Entfernung der Illaten erhob. E. wurde wegen strafbaren Eigennutzes aus § 289 Str.⸗G.⸗B. angeklagt, von der Strafkammer aber freigesprochen. Auf die Revision des Staatsanwalts hob das Reichsgericht das erste Urtheil auf, indem es begründend ausführte: „Nach § 258 A. L.⸗R. I, 21 heißt das gesgal⸗ ein Miethungsvertrag, wenn für den Gebrauch der geliehenen Sache ein bestimmter Preis bedungen ist, und nach § 262 a. a. O. heißt die Gegenleistung Mieth⸗ oder Pachtzins, wenn dasjenige, was für den Gebrauch oder die * der gemietheten Sache bezahlt wird, in baarem Geld besteht. Eine Uebereinkunft, durch welche als Theil der Leistung des Miethers Dienste bedungen werden, berührt nicht die Be⸗ stimmtheit der Leistung des Miethers, welche nach § 258 A. L.⸗R. I, 21 die nothwendige Voraussetzung eines Miethsvertrages ist, und es be⸗ steht kein Bedenken, einen solchen Vertrag als Miethvertrag an⸗ zusehen. Der dem Vermiether Sch. wegen der unterlassenen Ar⸗ beitsleistung erwachsene Anspruch auf Entschädigung hat seinen Grund in der dem Angeklagten zur Last fallenden Kontraktverletzung, beruht also auf dem Miethvertrage, und deshalb standen Sch. wegen dieser Entschädigungsforderung gemäß § 395 A L.⸗R. I, 21 an den von dem Angeklagten in die Miethwohnung eingebrachten und dort zur Zeit der Endigung des Kontrakts noch vorhandenen Sachen und Effekten die Rechte eines Pfandgläubigers zu.“ (1069/94.)
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Die Staats⸗Einkommensteuer⸗Behörde ist, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts, V. Senats, 1. Kammer, vom 28. April 1894, befugt und verpflichtet, bei der Steuerveranlagung aus dem Einkommen von Handel und Gewerbe hinsichtlich der Abschreibungen des Zensiten jede einzelne Abschrei⸗ bung, welche auf die einzelnen Vermögensstücke vorgenom⸗ men ist, zu prüfen und, wenn sie sich nicht innerhalb einer ernsshe Berücksichtigung der Werthverminderung des bezüglichen Objekts hält, für den Zweck der Besteuerung zu berichtigen. „Die Berufungskommission ist davon ausgegangen, daß die thatsächlich erfolgte Werthverminderung für die zuzulassenden Abschreibungen maßgebend sei, und dasjenige, was weiter abgesetzt worden, steuerlich nicht passieren könne. Dieser Standpunkt befindet sich in Uebereinstimmung mit dem Gesetze (Art. 27 Abs. 5 der Aus⸗ führungsanweisung zum Einkommensteuergesetz; vgl. H.⸗G.⸗B. Art. 31, 185 a, 239 b). Die Zensitin stellt freilich den Satz auf, daß es nicht auf die speziellen Abschreibungen, welche auf die einzelnen Vermögens⸗ stücke vorgenommen würden, senern nur auf die Gesammtsumme der Abschreibungen, auf die Gesammtwerthe ankomme, und daß die Spezial⸗ abschreibungen lediglich eine interne, von praktischen Erwägungen
eleitete Maßregel der Verwaltung seien. Steuerrechtlich existiert ein
solcher Grundsatz nicht. Die Steuerbehörden haben die ihnen ob⸗ liegende Prüfung keineswegs auf die Gesammtwerthe zu beschränken, sondern sind, wie berechtigt so verpflichtet, jeden einzelnen in den Rech⸗ nungen der Gesellschaft vorkommenden Posten, um welchen der Ge⸗ winn gemindert wird, auf seine Zulässigkeit und Richtigkeit zu prüfen und falls sich dabei ergiebt, daß die vorgenommene Abschreibung sich nicht innerhalb einer angemessenen Berücksichtigung der Werthver⸗ minderung des Objekts hält, eine entsprechende Berichtigung für den Zweck der Besteuerung vorzunehmen. — Die Berufungs⸗ kommission hat sich in Ausübung des ihr zustehenden gee e. auf der vorstehend bezeichneten, Seee Grundlage darüber schlüssig gemacht, in welcher Höhe Abschreibungen als angemessen anzuerkennen seien. Das Ergebniß, zu dem sie mit Hilfe sachverständiger Gut⸗ achten gelangt ist, unterliegt bei der beschränkten Natur des Rechts⸗ mittels der Beschwerde nicht der Nachprüfung durch das Beschwerde⸗ gericht.“ (A. 1883.)
— Der dem Jahresreingewinn einer Aktiengesellschaft ꝛc. ent⸗ nommene Betrag für Umbauten der Fabrikräume behufs Herbei⸗ Teeang eines vortheilhafteren Betriebes ist, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts, V. Senats, 1. Kammer, vom 28. April 1894, bei der „Einkommensteuerveranlagung in Anrechnung zu bringen. „Die Rückstellung eines Betrages aus dem Reingewinn des Geschäftsjahres 1890/91 für Umbauten wird in der Berufungs⸗ entscheidung als eine Reserve betrachtet, welche zur Verbesserung und Erweiterung des Geschäfts bestimmt sei. In dieser Feststellung ist ein Verstoß gegen das bestehende Recht nicht erkennbar. Die Rück⸗ lage ist nach dem Geschäftsbericht der Zensitin für 1890/91 erfolgt, weil verschiedene Betriebseinrichtungen, wie beispielsweise die Gebläsemaschinen auf dem Hochofenwerk, den Anforderungen der Neuzeit nicht mehr entsprechen und zur Herbeiführung eines vor⸗ theilhafteren Betriebes diese Betriebsvorrichtungen durch verbesserte Konstruktionen demnächst ersetzt werden müssen.“ Hieraus konnte die Berufungskommission entnehmien, daß die Bildung eines Reservefonds bewirkt werde, um so mehr, weil die Zensitin in ihrer Gegenerklärung ausdrücklich zugestanden hatte, daß der Zweck der Maßnahmen sei, die künftigen Jahre, in denen die in Aussicht genommenen Bauten zur Ausführung gelangen würden, zu entlasten.“ (A. 1883.)
Statistik und Volkswirthschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
Aus Augsburg wird der „Frkf. Ztg.“ unter dem 4. d. M. ge⸗ schrieben, daß unter den dortigen Sozialdemokraten seit einiger Zeit lebhafte Streitigkeiten bestehen, die jetzt auch zur Sprengung des in Kempten abgehaltenen Parteitages führten. Am 11. Juni hatte die Augsburger Partei eine Entschließung gefaßt, in der dem Mitglied Renner und seinen Freunden auf Betreiben des lokalen Führers Breder der Stuhl vor die Thür gesetzt wurde. Kaufbeuren wählte daraufhin Renner zum Delegirten für den Parteitag. Da diese Wahl mit Mehrheit anerkannt wunde, verließen die Delegirten von Augsburg, Oberhausen, Pfersee, Göggingen, Donauwörth, Nördlingen, Krumbach, Neu⸗ Ulm, Großaitingen,
ehringen sowie je einer von Immenstadt und Sonthofen den Harteitag. — Auch in München haben vor einiger Zeit innere Aus⸗ kinandersetzungen in der sozialdemokratischen Partei stattgefunden. bes In Leip zig fand am 5. d. M. eine von etwa 1200 Personen
esuchte Versammlung von Angehörigen des graphischen Ge⸗ stes statt, in der, wie die „Madb. Ztg.“ berichtet, über die Lage des Ausstands bei Wezel u. Naumann in günstigem Sinne be⸗ Fichtat wurde. Es handle sich um lauter eingelernte Arbeiter, die nur schwer zu ersetzen seien. Weiter wurde mitgetheilt, daß im ganzen 73 D ücker und 10 Mädchen sich im Ausstand befinden. Die Buchdrucker
Wegen unterlassener
Nauch auf den jetzigen
und Buchbinder sagten den Ausständigen ihre n. 8 sozialdemokratische Gewerkschaftskartell hatte einer Mit⸗ theilung der „Lpz. Ztg“ zufolge eine lebhaftere Agitation unter den Arbeitern der Nahrungsmittel⸗Industrie zu entfalten beschlossen. Der Erfolg war bis jetzt nur sehr mäßig, denn eine zu dem Zweck ein⸗ berufene Bäcker⸗Versammlung am Donnerstag war nur von 30 Per⸗ sonen besucht, und eine am Freitag angesetzte Versammlung der ilfen zählte gar nur 12 Theilnehmer. — Der für die Demon tration der Gewerkschaften im August geplante Festzug nach Stötteritz ist polizeilich untersagt worden. Gegen das Verbot soll eingelegt werden.
In London versammelte sich am Freitag im Westminster⸗Palast⸗ der Versöhnungsrath für die Bergwerks⸗Industrie.
Die Verhandlungen dauerten, wie die Londoner „A. K.“ berichtet, bis zum Abend. Der „Daily Chroniele“ will wissen, 27. die Festsetzung eines Minimallohns auf gutem Wege ist. Die Arbeiter werden in eine Lohnherabsetzung willigen, vorausgesetzt, daß keine weitere im Verlauf von zwei Jahren eintreten würde. Andererseits würden sich die Bergleute verpflichten, während der Zeit nicht auf eine Lohnerhöhung zu dringen. Die Abmachungen werden jedenfalls schottischen Grubenarbeiterstrike entscheidend einwirken.
Zu der großen Ausstandsbewegung der Eisenbahn⸗ arbeiter in Nord⸗Amerika und über die dabei vorgekommenen Ausschreitungen berichtet „W. T. B.“ aus Chicago: Als am Sonn⸗ abend Nachmittag ein Zug unter dem Schutze der Polizei die Halle verließ, griff die Volksmenge ihn an und begann die Wagen zu zerstören. Die Polizei ließ die irregulären Lruppen rufen, die auf die Menge Feuer gaben und mehrere Personen, darunter vier tödtlich, verwundeten. Der Menge gelang es schließlich, die Truppen zurückzutreiben; die Truppen kehrten nach der Stadt zurück und die Menge setzte die Zerstörung des Zuges fort. Neue Ver⸗ ürnne von Polizei und Truppen haben sich nach dem Thatort begeben. — In Hammond bei Chicago verwüstete die Volksmenge das Telegraphenbureau und brachte Güterzüge zum Entgleisen, wobei fünf Bedienstete, einer davon tödtlich verletzt wurden; die Salonwagen wurden verbrannt, der Ver⸗ kehr ist unmöglich gemacht. Der Gouverneur von Indiana schickte 750 Mann Miliz nach Hammond. In Chicago ist die Lage nicht besser geworden, die Regierung sendet Truppen aus verschiedenen Staaten dahin. Die Eisenbahngesellschaft von Pennsylvannien er⸗ klärt, daß 667 Waggons, davon 100 sammt der Ladung, verbrannt worden sind. In New⸗YPork hat sich die Lage gebessert. In St. Louis (Missouri) haben die Weichensteller und Schaffner die Arbeit wieder aufgenommen, der Verkehr ist nicht mehr be⸗ hindert. — In Kalifornien herrschte nach einer Mittheilung aus San Francisco vom Sonnabend offener Aufruhr. Neun Zehntel der Bevölkerung hielten zu den Ausständigen. Fast Jedermann, die Miliz in Sacramento trägt das weiße Band, das Ab⸗ zeichen der Ausständigen. ie Miliz will nicht gegen die letzteren h en. In San Francisco wurden unter dem Beifall der Be⸗ völkerung Bekanntmachungen verlesen, welche lauten: „Die und die Kompagnie weigert sich, zu marschieren.“ Die Ausständigen in Sacramento bewaffnen sich und exerzieren; sie erhalten Patronen von den Milizen.
Kunst und Wissenschaft.
Die Königliche Akademie der Wissenschaften hielt am 28. Juni, unter dem Vorsitz des Herrn E. du Bois⸗ Reymond, zum Andenken an ihren Begründer und ersten Präsidenten Leibniz eine öffentliche Sitzung ab, welcher der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ H Dr. Bosse und der Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath Dr. Althoff aus demselben Ministerium beiwohnten.
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung mit einer Rede über den sogenannten Neo-Vitalismus. Hierauf hielt das neu ein⸗
etretene Mitglied der physikalisch⸗mathematischen Klasse Herr lanck seine Antrittsrede, welche von dem Sekretar derselben Klasse, Herrn Auwers, beantwortet wurde.
Sodann berichtete der Sekretar der philosophisch⸗ historischen Klasse, Herr Mommsen, über die von dieser Klasse im Jahre 1890 ausgeschriebene Preisaufgabe, welche eine Untersuchung der biographischen Artikel des Suidas ver⸗ langte. Eingegangen war nur eine Bearbeitung, welcher der Preis zuerkannt wurde, und als deren Verfasser auf dem eröffneten Zettel Dr. Georg Wentzel in Göttingen sich nannte.
Hierauf wurde von dem Sekretar der physikalisch⸗ mathematischen Klasse, Herrn Auwers, die Ausschreibung der nachstehenden, von dieser Klasse über ein mathematisches Thema gestellten Preisaufgabe verlesen:
Sei l (2), 2 (2) n (2) ein Fundamentalsystem von Integralen einer linearen homogenen Differentialgleichung mit algebraischen Koeffizienten.
Es soll die Funktion 2 der unabhängigen Variablen
8 u3 dI
11E welche durch die Gleichung
8 urr (2) * uz.†2 (2) + “ Pun sa (2) = O0 definiert wird, einer eingehenden Untersuchung unterworfen werden. Insbesondere soll die Frage nach den nothwendigen und hinreichenden Bedingungen dafür, daß ¹ eine endlichwerthige Funktion wird, ins Auge gefaßt und für diesen Fall die Dar⸗ stellung der Funktion geleiste werden.
Der hierfür ausgesetzte Preis beträgt fünftausend Mark.
Bewerbungsschriften, welche in deutscher, lateinischer, englischer, frunzb ischer oder italienischer Sprache abgefaßt sein können, sind bis zum 31. Dezember 1897 an die Akademie einzuliefern. Jede Schrift ist mit einem Kennspruch zu ver⸗ sehen und dieser auf dem Aeußern eines versiegelten Zettels, welcher Namen und Wohnort des Verfassers enthält, zu wieder⸗ holen. Schriften, welche den Verfasser nennen oder deutlich ergeben, werden von der Bewerbung ausgeschlossen.
Die Verkündung des Urtheils erfolgt in der Leibniz⸗ Sitzung des Jahres 1898.
Weiter verkündete Herr Mommsen das Resultat über die Bewerbung um das im vorigen Jahre zum ersten Mal aus⸗ geschriebene archäologische Stipendium der Eduard⸗ Gerhard⸗Stiftung, welches dem Direktorial⸗Assistenten an den Königlichen Museen O. Puchstein hierselbst für die von ihm beabsichtigte Untersuchung der Stadtmauern von Paestum verliehen worden ist. Eine Preisausschreibung aus derselben Stiftung wird in diesem Jahre nicht stattfinden.
Endlich wurde von demselben Sekretar die Ausschreibung der Preisaufgabe für die Graf Loubat⸗Stiftung, betreffend die amerikanische Ethnographie wie folgt verkündigt:
Gemäß den Statuten der Graf Loubat⸗Stiftung wird die im Juli 1896 am Leibniz⸗Tage stattfindende Preis⸗ vertheilung aus derselben in folgender Weise geregelt.
1) Konkurrenzfähig sind diejenigen Druckschriften, welche die Ur⸗ und Aboriginer⸗Geschichte Nord⸗Amerikas einschließlich der Hilfsdisciplinen, wie Geographie, Archäologie, Ethno⸗ graphie, Sprach⸗ und Münzwissenschaft betreffen, zwischen dem 1. Juli 1884 und dem 1. Juli 1894 in deutscher, englischer, französischer oder holländischer Sprache veröffentlicht und
r dem 1. Juli 1895 bei der Königlichen Akademie für diese Konkurrenz eingereicht worden sind. Druckschriften, deren Publikation innerhalb dieses Termins sich nicht entweder von selber zweifellos ergiebt oder bei der Einsendung in ausreichen⸗ der Weise nachgewiesen wird, sind von der Konkurrenz aus⸗ geschlossen. 2) Der Preis beträgt 3000 ℳ 3) Die ein⸗ gesendeten Konkurrenzschriften müssen mit der Adresse des Ver⸗ fassers versehen sein und eine in Berlin domizilierte Person oder Stelle bezeichnen, welcher gegen ihre Quittung die Preis⸗ summe zur Uebermittelung an den Verfasser auszuzahlen ist. 4) Die im § 3 des Statuts erforderte Nachweisung, daß von der betreffenden Druckschrift ein Exemplar an das Columbia College zu New⸗York und die Society in New⸗York sowie an die katholische Universität in Washington abgeliefert worden sind, kann mit der Einreichung der Druckschrift ver⸗ bunden werden. Geschieht dies nicht, so hat die zum Empfang des Geldes berechtigte Person oder Stelle die betreffende Be⸗ scheinigung vor der Erhebung der Preissumme einzureichen.
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Der Verein für deutsches “ hat drei kunst⸗ gewerbliche Konkurrenzen für Berliner Künstler und Handwerker ausgeschrieben, und zwar: zum 1. Oktober den Entwurf zu einer Fahne für die Maler⸗Innung zu Berlin; zum 1. November das Modell oder den Entwurf für einen Metallsarg; zum 1. Dezember das Muster für eine Papiertapete. Programme mit den näheren Bedingungen, An⸗ gaben über die Preise u. s. w. sind bei dem Schriftführer des Vereins im Königlichen Kunstgewerbe⸗Museum zu erhalten.
— Das Germanische National⸗Museum in Nürnberg hat, wie der „Anzeiger“ für Mai, Juni 1894 berichtet, neuerdings mannigfache Bereicherung seiner Sammlungen durch Ankäufe und Geschenke und auch sonstige 1. durch Stiftungen erfahren. Zunächst bedacht wurde die Abguß⸗Sammlung. Schon im Jahre 1892 waren für diese die Abgüsse der Figuren des Königs Theodorich und des Königs Arthur vom Grabmal des Kaisers Maximilian I. in der Hofkirche zu Innsbruck auf Kosten der von Seiner Majestät dem Kaiser Franz Joseph begründeten Habsburger Stiftung beschafft worden. Jetzt hat das Museum aus Mitteln derselben Stiftung vier weitere Abgüsse erhalten, welche der Gipsformator Job. Kreittmayr in München hergestellt hat: die Figuren des Königs Rudolf I. von Habsburg von Gilg Sesselschreiber (1517), der Kaiserin Blanca Maria, gegossen von Stefan Godl (1525), des Königs Chlodwig von Gregor Löffler (1550) und endlich die Figur des — Kaisers Maximilian I., welche von Alexander Collin geformt, von Ludwig de Ducca 1583/84 gegossen wurde. Nunmehr smnd alle Künstler, die an diesem Denkmal mitgearbeitet haben, im Germanischen Museum durch hervorragende Werke vertreten, und ist das imposante Grabdenkmal des Kaisers Maximilian in würdigster Weise repräsentiert. Die Gemälde⸗Galerie hat eine willkommene Bereicherung durch das Selbstbildniß des Nürnberger Porträtmalers Lorenz Strauch vom Jahre 1614 erhalten, welches Gebeimer Rath Dr. J. H. von Hefner⸗Alteneck in München, das älteste Mitglied des Verwaltungsausschusses, dem Museum zum Geschenk gemacht hat. Als Vermächtniß des jüngst verstorbenen Landraths von Plüskow aus Kowalz (Mecklenburg) erhielt das Museum den oberen Theil einer silbervergoldeten Trinkschale: ein Pathengeschenk Nürnberger Arbeit vom Ende des 16. Jahrhunderts. Angekauft wurden u. a. ein großer hölzerner Fußboden mit eingelegter Arbeit aus der Zeit um 1700, ferner eine Holzfigur Johannes des Täufers, Medaillen, vielerlei Hausgeräth, Kostüm- und Schmuchstücke ꝛc. Aus den Mittheilungen des „Anzeigers“ über Stiftungen und neue Anmeldungen von Jahresbeiträgen sei erwähnt, daß Kommerzien⸗ Rath Emil Bassermann⸗Jordan in Deidesheim, der dem Museum schon seit einer Reihe von Jahren eine außerordentliche Spende von 200 ℳ zu Ankäufen für die Sammlungen zukommen läßt, auch dies⸗ mal den gleichen Betrag dazu übermittelt hat. Ferner haben sich in Karlsruhe einige den verschiedensten Berufskreisen angehörige Freunde der Bestrebungen des Museums zu einem besonderen Aufruf an ihre Mitbürger vereinigt, welcher eine erfreuliche Anzahl von Bei⸗ tragsanmeldungen zur Folge hatte. — Der neuesten Nummer des „Anzeigers“ liegt Bogen 2 des illustrierten Katalogs der Holzstöcke des Museums bei.
— Aus Regensburg vom 7. d. M. wird das Ableben des der Fürstlich Thurn⸗ und Taris schen Domänenkammer und Direktors des Fürstlichen Zivil⸗Kollegialgerichts zweiter Instanz Franz Bonn gemeldet. Der Verstorbene ist als Mit⸗ arbeiter an den Münchener „Fliegenden Blättern“ unter dem Pfeudonym „von Miris“ durch seine geistvollen humoristischen Bei⸗ träge in Poesie und Prosa in weitesten Kreisen bekannt geworden. Unter anderem Namen verfaßte er ferner eine Reihe von Bühnen⸗ werken, wie das oft aufgeführte Schauspiel Die Gundel vom Königs⸗ b=2 ꝛc. Endlich war der Verstorbene auch als Jugendschriftsteller geschätzt.
— Die Konferenz für internationales Privatrecht im Haag nahm, wie „W. T. B. berichtet, in ihrer Sitzung vom 6. d. M. den auf das Konkursrecht bezüglichen Vorschlag an, der die internationale Anerkennung einer von den zuständigen Behörden er⸗ klärten Konkurseröffnung bezweckt. Der Antrag des französischen Ge⸗ fandten, wonach die Gleichstellung der Ausländer mit den Inländern
in allen Staaten, wo noch die Schuldhaft besteh werden soll, wurde einer Kommission überwiesen.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Saatenstand in Ungarn.
Aus Budapest, 5. Juni, wird der „Wien. Ztg.“ telegrapbit gemeldet: Ueber den Saatenstand am 5. d. M. sind beim au⸗ Ministerium nachstehende Berichte „v In der zweiten 8-gewen des Juni war das Wetter günstiger als in der ersten Hälfte, obzwar nach dem 15. Juni infolge großer Regen und Ueberschwemmungen bedeutender Schaden verursacht wurde. Nach dem Regen folgte kühleres Wetter, welches den großen Vortheil brachte, daß der auf⸗ getretene Rost und Brand sich nicht weiter verbreitete. Der Schaden ist daher nicht so groß, wie es im letzten Bericht angenommen wurde. Trotzdem kann der durch Rost, Brand und die Hessener Fliege verursachte Schaden auf 10 %, der durch Hagel, Gußregen und A verursachte Schaden auf 5 bis 6 % geschätzt werden Der Weizenertrag wird daher um beiläufig 15 bis 16 % geringer als im Vorjahre sein. Der Roggenertrag dürfte gleichfalls um so viel geringer sein. Nach den im Zuge befindlichen Ernteresultaten dürfte Weizen und Roggen qualitativ größtentheils vorzüglich, quantitativ kaum mittel und theils mittel sein.
Das mit Weizen bebaute Areal beträgt 5696 819 Katastral joch; auf Elementarschäden einige Prozent abgerechnet, verbleiben bei läufig 5300 000 Katastraljoch. Das zu erwartende Resultat schwankt im Durchschnitt zwischen 6 bis 7 Meterzentner per Katastraljoch. Die Ernte ist im Zuge. Viel Schaden verursachte die Hessener Fliege. Der Kern ist größtentheils gut entwickelt und schön; die Qualität ise daher überwiegend gut. 8 Das mit Roggen bebaute Areal beträgt 2 421 828 Katastral joch. Einige Prozent auf Elementarschäden abgezogen, verbleiben 2 300 000 Katastraljoch. Das zu erwartende Resultat von 6 bis 7,Meterzentner Roggen per Katastraljoch ist größtentheils schon ge⸗ schnitten. Der Kern ist gut entwickelt und schönsarbig. Das zu er⸗ wartende Resultat ist — wenn auch nicht überall — kaum mittel 8 und mittel. 8 1 “
Das mit Gerste bebaute Areal beträgt 1 818277 Katastraljoch. Auf Elementarschäden einige Prozent abgezogen, verbleiben 1 750000 Katastraljoch. Wintergerste wurde mit meistens günstigem Resultat — d. i. mit 6 bis 12 Meterzentner per Katastraljoch — geschnitten und ist qualitativ sehr gut, ausgenommen einige Gegenden, wo der Brand 10 bis 20 % Schaden verursachte. Sommergerste hat sich