Alle Post⸗-Anstalten nehmen Bestellung an;
sfuͤr Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition
SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Nummern kosten 25 4.
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No. 162.
Insertionsprein für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰. db V Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
des Deutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers Berlin SV., Wilhelmstraße Nr. 32.
Berlin, Donnerstag, den 12. Juli, Abends.
1894.
aeennnn
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kaiserlich und Königlich österreichisch⸗ ungarischen General⸗Konsul Dr. von Stephani zu Hamburg, ve 8 in Belgrad, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse, owie dem Gemeinderechner a. D. Gieswein zu Brumath im Landkreise Straßburg i. E. den Königlichen Kronen⸗Orden
vwierter Klasse zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Major von Schmidt⸗Pauli, aggregiert dem 1. Garde⸗Ulanen⸗Regiment, und dem Rittmeister Fö Gedult den Hahgie im 1. Garde⸗Dragoner⸗Regiment Königin von Großbritannien und he die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar ersterem: des Ritterkreuzes erster Klase des Herzoglich braunschweigischen Ordens Heinrich’'s des Löwen, — letzterem: der Ritter⸗Insignien erster Klasse des Herzoglich anhaltischen Haus⸗Ordens Albrecht’s des Bären.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Notar Fecher in Neubreisach zum Ametsrichter bei dem Amtsgericht in Erstein zu ernennven.
Dem Vertreter des beurlaubten Kaiserlichen Konsuls in Patras Karl Müller ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer der Vertretung die Ermächtigung ertheilt wor⸗ den, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, 1. und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Bei der Reichebant ist der bisherige Bank⸗Buchhalter Baranowski in 2. zum Bank⸗Kassierer und Zweiten Vorstandsbeamten der Reichsbank⸗Kommandite daselbst ernannt
worden. 6—
v . In Apenrade wird am 20. Juli d. J. steuermanns⸗Prüfung begonnen werden.
Königreich Preußen. 8
Auf Ihren Bericht vom 14. Juni d. J. will den Gemeinden Stiepel und Buchholz im Kreise Hattingen, Regierungsbezirks Arnsberg, welche in Gemeinschaft mit der Staats⸗Eisenbahnverwaltung den Bau einer Chaussee von der
Zeche Karl Friedrich über Stiepel bis zur Hattingen⸗ Wittener
Chaussee beim Bahnhof Blankenstein der Ruhrthalbahn aus⸗ Pefüe haben, und zwar für die von diesen Gemeinden zur chausseemäßigen Unterhaltung übernommenen Straßentheile das Recht der Erhebung des Chausseegeldes zum anderthalbfachen Betrage der Sätze des Chaussergeldtariss vom 29. Februar 1840 (Gesetz⸗Samml. S. 94 ff.) einschließlich der dort gegebenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften — vorbehaltlich der Abänderung der sämmtlichen voraufgeführten Bestimmungen und mit dem Vorbehalt der Herabseßung der Tarifsätze auf den einfachen Betrag auf Grund einer in fünfjährigen Zwischen⸗ räumen vorzunehmenden Prüfung — verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeldtarif vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen auf jene Straße in ihrer ganzen Ausdehnung zur Anwendung kommen. Die eingereichte Karte erfolgt anbei zurück.
Neues Palais, den 20. Juni 1894.
Wilhelm Fr
er der öffentlichen Arbeiten. 8
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Hauptverwa
Bekanntmachung.
Bei der heute öffentlich in Gegenwart eines Notars bewirkten Verloosung der Prioritäts⸗Obligationen III. Serie, III. Serie Litt. B und 1 III. Serie Litt. C 1. und 2. Emission der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahngeselischaft sind die in der Anlage verzeichneten Nummern gezogen worden
Dieselben werden den Besitzern zum 1. Januar 1895 mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge
vom 2. Januar 1895 ab gegen Quittung und Rückgabe der Obligationen und der nach diesem Termin zahlbar werdenden Zinsscheine: Reihe IV Nr. 17 bis 20 von den Obligationen III. Serie, Reihe IV Nr. 6 bis 20 von den Obligationen III. Gerte Litt. B, Reihe III Nr. 9 bis 20 von den Obligatione III. Serie Litt. C 1. und 2. Emission nebst Anweisungen für die nächsten Reihen bei der Staats⸗ 1u“*“ in Berlin, Taubenstraße Nr. 29, zu er⸗ eben.
Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats.
Die ö geschicht auch bei den Regierungs⸗Haupt⸗ kassen und in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse. Zu diesem Zwecke können die Effekten einer dieser Kassen schon vom 1. Dezember 1894 ab eingereicht werden, welche sie der Staats⸗ schulden⸗Tilgungskasse zur F vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 2. Januar 1895 ab bewirkt.
Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapitale zurückbehalten.
Mit dem 31. Dezember d. J. hört die Verzinsung der verloosten Obligationen auf.
Juf leich werden die bereits ess ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Obligationen weeheshat und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben mit dem 31. Dezember des Jahres ihrer Verloosung aufgehört hat, und daß jeder Anspruch aus ihnen erlischt, wenn sie 10 Jahre lang alljährlich einmal öffentlich aufgerufen und dessen ungeachtet nicht spätestens binnen Jahresfrist nach dem letzten öffentlichen Aufruf zur Einlösung vorgelegt sein werden.
Die Staatsschulden⸗Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Obligationen über die Zahlungsleistung nicht einlassen.
ormulare zu den werden von sämmtlichen oben L. Kassen unentgeltlich verabfolgt. Berlin, den 4. Juli 1894. Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Hoffmann.
Bekanntmachung.
Bei der heute öffentlich in Gegenwart zweier Notare be⸗ iehungsweise eines Notars bewirkten 31. Verloosung der PrtoLitäts ⸗Obligationen Litt. E und 12. Ver⸗ loosung der Niederschlesischen Zweigbahn⸗Priori⸗ täts⸗Obligationen
der Oberschlesischen Eisenbahn⸗Gesellschaft sind die in der Anlage verzeichneten Nummern gezogen worden.
Den Besitzern werden die Obligationen Litt. E zum 1. Oktober 1894, die Zweigbahn⸗Obligationen zum 1. Januar 18905 mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge der Obligationen Litt. E 1. Oktober 1394 ab, 1 der Zweigbahn⸗Obligationen vom 2. Januar 1 1895 ab
vom
egen Quittung und Rückgabe der Obligationen bei der Ekaatsschulden⸗Lilgungskasse in Berlin, Taubenstraße 29, zu
erheben.
Mit den Obligationen Litt. E sind die nach dem 1. Ok⸗ tober 1894 zahlbar werdenden Zinsscheine Reihe V Nr. 3 bis 20 nebst Anweisungen für die Reihe VI, mit den Zweigbahn⸗Obligationen die nach dem 2. Januar 1895 ahlbar werdenden Zinsscheine Reihe V Nr. 5 bis 10 nebst nweisungen für die Reihe VI unentgeltlich ab Die Zahlung der Kapitalbeträge erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausschluß der Sonn⸗ und Fest⸗ tage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats.
Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungs⸗Haupt⸗ kassen und in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse. Zu diesem Zweck können —die Obligationen Litt. E nebst Zubehör schon vom 1. September 1894 ab, 1
ie Pwäigtahn.Jehig ioben nebst Zubehör schon vom “ Dezember 1894 ab einer dieser Kassen eingereicht werden, welche sie der Staats⸗ schs den⸗Tilgungf tafe zur Prüfung vorzulegen hat, und nach erfolgter Feststellung die vom 1. Oktober 1894 beziehungswene 2. es. 1895 ab bewirkt.
Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom npital zurcochalten
Mit dem 1. Oktober 1894 hört die Verzinsung der verloosten Obligationen Litt. E und mit dem 31. Dezember 1804 hört die Verzinsung der verloosten Niederschlesischen Zweigbahn⸗Obligationen auf.
Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Obligationen wieder⸗ holt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben aufgehört hat, auch 72 Folgen eintreten:
Diejenigen Obligationen Litt. E, welche, der Bekannt⸗ machung durch die öffentlichen Blätter ungeachtet, nicht binnen 4 Jahren nach dem Zahlungstermine zur Einlösung präsentiert sind, werden im Wege des gerichtlichen Verfahrens mortifiziert.
Aus Zweigbahn⸗Obligationen, welche, der Bekanntmachung durch die öffentlichen Blätter ungeachtet, nicht rechtzeitig zur v eingehen, erlischt jeder Anspruch, wenn sie 10 Jahre lang alljährlich einmal öffentlich aufgerufen und trotzdem nicht spätestens binnen Jahresfrist nach dem letzten öffentlichen Aufruf zur Einlösung vorgelegt werden.
Die Staatsschulden Vilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Obligationen über die Zahlungsleistung nicht einlassen.
Formulare zu den Quittungen werden von sämmtlichen obengedachten Kassen unentgeltlich verabfolgt. “
Berlin, den 5. Juli 1894.
Hauptverwaltung der Staatsschulden. . von Hoffmann.
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Die Nummer 23 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter “ das Gesetz, betreffend die Fischerei der Ufer⸗ eigenthümer in den Privatflüssen der Provinz Herfifcger Vom 30. Juni 1894.
Berlin W., den 12. Juli 1894. 8
Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt. In Vertretung: Bath.
86 Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Samml. S. 357) sind bekannt gemacht:
1) der Allerhöchste Erlaß vom 30. Mai 1894, durch welchen der Aktiengesellschaft Saatziger Kleinbahnen zu Stargard im Kreise Saatzig das Enteignungsrecht zur Entziehung und zur dauernden Be⸗ schränkung des zum Bau und Betriebe einer Kleinbahn von Stargard nach Zamzow mit Abzweigung von Alt⸗Damerow his zur Grenze der Kreise Saatzig und Naugard in der Richtung auf Daber in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums verliehen worden ist, durch das Amts⸗ blatt der Königlichen Regierung zu Stettin Nr. 26 S. 187, aus⸗ gegeben am 29. Juni 1894;
2) der Allerhöchste Erlaß vom 30. Mai 1894, durch welchen der Aktiengesellschaft Greifenhagener Kreisbahnen zu Greifenh das Enteignungsrecht zur Entziehung und zur dauernden B“ des zum Bau und Betriebe einer Kleinbahn von Greifenhagen Wildenbruch in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums verliehen worden ist, durch das Amtsblatt der ’ Staatsregi zu Stettin Nr. 26 S. 187, ausgegeben am 29. Juni 1894.
Abgereist: Seine Excellenz der Präsident des Reichsbank⸗Direktoriums, Wirkliche Geheime Rath Dr. Koch, mit mehrwöchigem Urlaub nach Süddeutschland.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 12. Juli.
Der Bundesrath trat heute zu einer Plenarsitzung usammen. Vorher fanden Sitzungen der vereinigten Ausschüsse ür Zoll⸗ und Steuerwesen und für Elsaß⸗Lothringen, der ver⸗ einigten Ausschüsse fuͤr Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen, der vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, sowie der ver⸗ einigten für das Landheer und dee Festungen und für Rechnungswesen statt.
In Spanien sind die Cortes am 11. Juli durch König⸗ liches Dekret geschlossen worden, ohne daß die zur Begut⸗ achtung des deutsch⸗spanischen Handelsvertrages eingesetzte Senatskommission ihren Bericht über diesen Vertrag an das Plenum erstattet hätte. Hiernach muß
das Zustandekommen des Vertragswerkes definitiv als 8* geschlossen angesehen werden. Die Schuld hieran und an der