1894 / 163 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Jul 1894 18:00:01 GMT) scan diff

nach Abzug der zur Tilgung der aaf Grund Unserer Pripilegien vom 20. Januar 1890 und vom 1. Februar 1891 aufgenommenen An⸗ leihen von 1 200 000 und von 240 000 nach Maßgabe der Be⸗ stimmungen derselben zu verwendenden Beträge übrig bleibt, bis zur Höhe von einem Prozent des Betrags der neuen Anleihe und

b. die ersparten Zinsen der getilgten Anleihescheine.

Die Tilgung wird durch Ausloofung bewirkt. ““

Der Gesellschaft bleibt das Recht vorbehalten, vom Jahre 1898 ab eine größere als die im Eingange dieses Paragraphen bezeichnete

ilgung vorzunehmen und dieselbe dadurch zu beschleunigen, wie auch nach dem Jahre 1898 zu jeder Zeit sämmtliche Anleihescheine durch öffentliche Blätter mit sechsmonaklicher Frist zu kündigen. In beiden 888 bedarf es der Genehmigung der Staatsregierung. Die Ein⸗ ösung sowohl der ausgeloosten, als auch der gekündigten Anleihe⸗ cheine erfolgt zum Nennwerth.

Die Ausloosung findet zuerst im Jahre 1896 und sodann all⸗ jährlich statt. Die Einlösung der hiernach zur Rückzahlung ö1 Anleihescheine erfolgt vom 1. April des nächstfolgenden Jahres ab, zuerst also im Jabre 1897. Ueber die Ausführung der Tilgung wird dem Eisenbahn⸗Kommissariat alljährlich Nachweis geführt.

5 5. 1

Die Ausloosung der zu tilgenden Anleihescheine erfolgt jeweils

in den Monaten Juli bis September am Sitze des Vorstands der

Gesellschaft in Gegenwart desselben und eines Notars. Die Zeit

der bezüglichen Verhandlung, zu welcher den Inhabern der Anleihe⸗

cheine der u freisteht, ist vierzehn Tage vorher durch einmalige

ekanntmachung in den im § 11 erwähnten Blättern zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

§ 6.

Die Nummern der ausgeloosten Anleihescheine werden binnen vierzehn Tagen nach der Ausloosung öffentlich bekannt gemacht. Die Einlösung derselben erfolgt von dem im § 4 bezeichneten Tage ab bei der Gesellschaftskasse in Hennef an die Vorzeiger der betreffenden Anleihe⸗ scheine gegen Geeexag derselben und der dazu gehörigen, noch nicht älligen Finsscheine erden die noch nicht fälligen Zinsscheine nicht mit abgeliefert, so wird der Betrag der fehlenden an dem 16“ gekürzt und zur Einlösung der Zinsscheine verwendet, obald dieselben zur Zahlung vorgezeigt werden. Im übrigen erlischt die Verbindlichkeit der Gesellschaft zur Verzinsung jedes Anleihe⸗ scheins mit dem 31. März des auf die Ausloosung und die betreffende

Bekanntmachung folgenden Jahres. - eingelösten Anleihescheine werden

Die infolge der Ausloosung nter Beachtung der oben wegen der Ausloosung vorgeschriebenen

- verbrannt, wogegen die Gesellschaft die infolge einer allgemeinen Kündigung ihrerseits oder infolge der Rückforderung seitens der § 9) eingelösten Anleihescheine aus⸗

Gläubiger (vergl. wieder

geben darf.

Die Nummern der zur Rückzahlung fälligen, zur Einlösung nicht rechtzeitig vorgelegten Anleihescheine werden während der nächsten zehn Jahre nach dem äligkittermine jährlich einmal von dem Vorstand der Gesellschaft behufs Empfangnahme der Zahlung öffentlich auf⸗ gerufen. Gehen sie dessenungeachtet nicht spätestens binnen Jahresfrist nach dem letzten öffentlichen Aufruf zur Einlösung ein, so erlischt jeder Anspruch aus denselben an das Gesellschaftsvermögen, was unter An⸗

abe der Nummern der werthlos gewordenen Anleihescheine von dem Gesellschafts⸗Vorstand einmal öffentlich bekannt gemacht wird. Obgleich hiernach aus dergleichen Anleihescheinen keinerlei Verpflich⸗ tungen für die Gesellschaft in späterer Zeit abgeleitet werden können, so steht doch der Generalversammlung der Gesellschaft frei, die gänzliche oder theilweise Einlösung derselben aus Billigkeitsrücksichten zu beschließen. 58

Die Kraftloserklärung angeblich verlorener oder vernichteter An⸗ eihescheine erfolgt im Wege des Aufgebots nach den für das Aufgebot von Prlvgtertunden geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Für die dergestalt für kraftlos erklärten, sowie auch für zerrissene oder sonst unbrauchbar gewordene, an die Gesellschaft ö““ und zu vernichtende Anleihescheine werden auf Kosten des Empfängers neue Anleihescheine ausgefertigt. Dagegen können angeblich verlorene oder vernichtete Zinsscheine und Zinsschein „Anweisungen weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Es soll jedoch demienigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der Verjährungsfrist 2) bei dem Vorstand anmeldet und den stattgehabten Besitz glaubhaft darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht zum Vorschein gekommenen Zinsscheine gegen Empfangsbescheinigung ausgezahlt werden.

§ 9.

Die Inhaber der Anleihescheine sind nicht befugt, die Rückzahlung der darin verschriebenen Beträge anders als nach Maßgabe der im § 4 enthaltenen Bestimmungen zu fordern, es sei denn,

a. daß fällige Zinsscheine, ungeachtet solche zur Einlösung vor⸗

ezeigt werden, länger als drei Monate unberichtigt bleiben; daß der Betrieb der Bahn durch Schuld der Gesellschaft länger als sechs Monate ganz aufhört; . 1

c. daß die im § 4 festgesetzte Tilgung der Anleihescheine nicht innegehalten wird.

In den Fällen zu a und b kann das Kapital an demselben Tage, an welchem einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden, in dem Fall zu c ist dagegen eine dreimonatliche Kuͤndigungsfrist zu beobachten.

1 Das Recht der Zurückforderung dauert in dem Falle zu a bis zur Einlösung der betreffenden Zinsscheine, in dem Falle zu b bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Betriebs, das Recht der Kün⸗ digung in dem Falle zu c drei Monate von dem Tage ab, an welchem die Zahlung der Tilgungssumme hätte erfolgen sollen. Die Kündigung verliert ihre rechtliche Wirkung, wenn die Gesellschaft die nicht innegehaltene Tilgung nachholt und zu dem Ende binnen ängstens dreier Monate nach erfolgter Kündigung die Einlösung der ausgeloosten Anleihescheine nachträglich bewirkt. 1 8

Bis zur Tilgung der Anleihescheine darf die Gesellschaft keine zur Eisenbahn und zu den Bahnhöfen erforderlichen Grundstücke ver⸗ kaufen. Dies bezieht sich jedoch nicht auf die außerhalb der Bahn und der Bahnhöfe befindlichen Grundstücke, auch nicht auf solche, welche innerhalb der Bahnhöfe etwa an das Reich oder den Staat oder an Gemeinden zur Errichtung von Post⸗, Telegraphen⸗, Polizei⸗ oder steuerlichen Anlagen und Einrichtungen oder welche zu Packhöfen oder Waarenniederlagen abgetreten werden möchten. Für den Fall, Unsere Gerichte einen Nachweis darüber erfordern sollten, ob ein Grundstück zur Eisenbahn oder zu den Bahnhöfen erforderlich sei oder nicht, genügt eine Bescheinigung des Fe. Die vorstehende Bestimmung soll sich jedoch auf diejenigen zur Rückzahlung fällig erklärten Anleihescheine nicht beziehen, die nicht nnerhalb sechs Monate nach Verfall zur Einlösung vorgelegt werden.

§ 11. Alle in diesem Privilegium vorgeschriebenen öffentlichen Bekannt⸗ machungen müssen in dem „Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗ Anzeiger“ und in einer in Köln erscheinenden Zeitung abgedruckt werden. 88 Urkund dessen haben Wir das gegenwärtige Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen In⸗ jegel ausfertigen lassen, ohne dadurch den Inhabern der Anleihescheine hre Befriedigung von seiten des Staats zu gewährleisten oder

Rechten Dritter vorzugreifen. 1 Das r. Privilegium ist durch das Amtsblatt der Regierung in Köln bekannt zu machen und eine Anzeige davon, daß dies geschehen, in die „Gesetz⸗Sammlung“ aufzunehmen. Gegeben an Bord M. Y. „Hohenzollern“, Eckernförde, den

7. Juni 1894.

Wilhelm R.

Miquel. Thielen.

Antheil an der in Gemäßheit des umstehend abgedruckten Allerhöchsten Privlleium aufgenommenen Anleihe von 500 000 der Brölthaler

augee sa Zinsscheine zahlbar. 8

(Unterschrift eigenhändig

2 auf den obengenannten Anleiheschein über 500 bei 1

b11“

Verjährt am .

““ 1e“ Viereinhalbprozentiger Anleiheschein

der 8 Brölthaler Eisenbahn⸗Aktien⸗Gesellschaft, von 1894, 9

fünf Hundert Mark.

aber dieses Anleihescheins hat auf Höhe von 8 4 Fi a ben Mark

isenbahn⸗Aktien⸗Gesellschaft. Die Zinsen sind gegen Rückgabe der

ennef, den . . ten 1894. Die Brölthaler Eisenbahn⸗Aktien⸗Gesellschaft. 1— Der Aufsichtsrath. (Trockener Unterschrift eigenhändig Stempel.) oder faksimiliert.) (Unter

Ausgefertigt: 8 Zinsscheine 1.

rift eigenhändig.) eihe süir die 4 Jahre w... mit Zinsschein⸗Anweisung bei⸗

oder faksimiliert.)

Zinsschein 1. Reihe zu dem viereinhalbprozentigen Anleiheschein der Brölthaler Eisenbahn⸗Aktien⸗Gesellschaft, Ausgabe von 1894

Nr

Inhaber dieses hat vom 1. April (1. Oktober) 1 halbjährlichen Zinsen für die Zeit vom .... .. bis

. Gesellschaftskasse zu erheben mit . Hennef, den... ten

Die Brölthaler Eisenbahn⸗Aktien⸗Gesellschaft.

Der Aufsichtsrath. Der Vorstand. (Unterschrift eigenhändig (Unterschrift eigenhändig 8 oder faksimiliert.) 1b oder faksimiliert.)

““

(Trockener Stempel.)

Ausgefertigt: 4 (Unterschri t eigenhändig.)

Anweisung zur Abebeang neuer Zinsscheine ür den Anleiheschein der Brölthaler Eisenbahn⸗Aktien⸗Gesellschaft, Ausgabe von 1894 .“

1.. über 500 Mark.

Inhaber empfängt gegen Rückgabe dieser Anweisung bei unserer Gesellschaftskasse die folgende Reihe von 8 Stück Zinsscheinen zum vorbezeichneten Anleiheschein der Brölthaler Eisenbahn⸗Aktien⸗Gesell⸗ schaft, sofern nicht von dem Inhaber des Anleihescheins gegen diese Ausreichung Widerspruch erhoben ist. Im Falle eines solchen Wider⸗ spruchs oder wenn die Anweisung überhaupt nicht beigebracht werden kann, erfolgt die Ausreichung der Zinsscheine an den Inhaber des Anleihescheins.

Hennef, den. 1894.

Die Brölthaler 66“ b 8

Der Aufsichtsrath. Der Vorstand. (Unterschrift eigenhändig Trockener (Unterschrift eigenhändig

oder faksimiliert.) tempel.) oder faksimiliert.)

Ausgefertigt: U(Unterschrift eigenhändig.

8 8 8

Justiz⸗Ministerium.

Dem Notar Schmitz in Daun ist vom 1. August d. J. ab der ehrfes in Kreuznach, und

dem Notar Lennartz in Nideggen vom 1. August d. J. ab der Wohnsitz in Brühl enges aen worden.

Der Rechtsanwalt Bachmann in Apenrade ist zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts in Kiel, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Apenrade, ernannt worden.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Dem Domänenpächter Arthur Kunkel 7 Groß⸗Morin im Regierungsbezirk Bromberg ist der Charakter als Köni licher Ober⸗Amtmann beigelegt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der außerordentliche Professor in der medizinischen Fakultät der Universität Bonn, Geheime Medizinal⸗Rath r. Joseph Doutrelepont ist mit Allerhöchster Ge⸗ nehmigung zum ordentlichen Honorar⸗Professor in derselben Fakultät ernannt worden.

Der Kreis⸗Wundarzt des Kreises Marienwerder Dr. Schroeder in Garnsee is zum Kreisphysikus des Kreises Birnbaum ernannt worden.

Den Oberlehrern 1“ Willibald Roeder am Gymnasium in Bromberg, Ludwig Ebrich am Epmnostum in Aurich, Berthold Adam am Gymnasium in Klausthal, b 8 Hugo Hagelüken am Gymnasium an Marzellen in Köln,

Dr. Emil Greve am Real⸗Progymnasium in Itzehoe,

Eduard Herzog an der Realschule in Flensburg,

Rudolf Dittrich am Realgymnasium am Zwinger in Breslau,

Dr. Hermann Friedrich am Potsdam,

Max Koppe am Andreas⸗Realgymnasium in Berlin,

Dr. Adolf Lehmann am Prinz Heinrichs⸗Gymnasium in Schöneberg, RG 8 Johannes Jungfer am Friedrichs⸗Gymnasium in

erlin, Dr. Karl Schliack am Gymnasium in Kottbus,

Realgymnasium in

Dr. Emil Henrici am Louisenstädtischen Realgymnasium

in Berlin,

Dr. Karl Wilhelm Möller am Könhigstädtischen

Gymnasium in Berlin,

Hermann Schneidenam Gymnasium in Frankfurt a. O., Rudolf Bindseil am Gymnasium in Kolberg, einrich Wichmann am Gymnasium in Gartz, Feine Jahr am Stadtgymnasium in Stettin, Theodor Neumann am Gymnasium in Kolberg, Dr. Friedrich Bertheau am Gymnasium in Ratzeburg, Dr. Friedrich Benedict am Magdalenen⸗Gymnasium

in Breslau,

Wilhelm Herfort am Realgymnasium in Grünberg, Dr. Franz Josef Wershoven am Realgymnastum in

Tarnowitz,

Dr. Otto Hampe am Gymnasium in Jauerä, Dr. Julius Troeger am Magdalenen⸗Gymnasium in

Breslau,

Dr. Hermann Speck am Elisabeth⸗Gymnasium in

Breslau,

Dr. Karl Wolff daselbst, 8 Dr. Adolf Weingärtner an der Lateinischen Haupt⸗

schule der Francke'schen Stiftungen zu Halle a. S.,

Dr. Hugo Berndt am Stadtgymnasium zu Halle a. S., Dr. Hans Labahn am Gymnasium in Facherstas. Karl Lindecke am Domgymnasium in Halberstadt Martin Moyn am Real⸗Progymnasium in Eisleben, Dr. Hermann Wesemann am Real⸗Progymnasium in

Löwenberg,

Dr. Gustav Lübeck am Friedrich⸗Werderschen Gym⸗

nasium in Berlin,

Dr. Paul von Boltenstern am Gymnasium in Stettin, Emil Beck am Gymnasium in Glatz, Dr. Otto Kühn am Gymnasium in Bunzlau, Dr. Albert Wodrig am Gymnasium in Schwedt a. O., Paul Benoit am Dorotheenstädtischen Realgymnasium in Berlin, Emil Schulze am Friedrichs⸗Gymnasium in Berlin, Dr. Curt Bruchmann am Köllnischen Gymnasium in Berlin, 1 Dr. Maximilian Hübner⸗Trams am Gymnasium in Charlottenburg, Dr. Ernst Wezel am Friedrich⸗Wilhelms⸗Gymnasium in Berlin, Oskar Lubarsch am Friedrichs⸗Realgymnasium in Berlin, Dr. Gotthold Bötticher an der vierten Realschule in Berlin, Dr. Hans Meyer am Gymnasium zum Grauen Kloster in Berlin,

Dr. Emil Walter am Marienstifts⸗Gymnasium in

Stettin, Eduard Weyland am Gymnasium in Gartz, 1 Schneemelcher am Gymnasium in Anklam,

arl Hitschfeld an der katholischen Realschule in

Breslau, ““

Oskar Karlowa am Gymnasium in Pleß,

Dr. Gustav Dühring am Gymnasium in Görlitz, Albrecht Reimann am Gymnasium in Wohlau, Otto Sachsze am Realgymnasium in Grünberg, Dr. Max Nordmann am Realgymnasium in

Halberstadt, 1““

Dr. Ernst Hesse am Domgymnasium in Magdeburg, Albert Zeschmar am Gymnasium in Wittenberg ist der Charakter als Professor beigelegt worden.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 13. Juli.

Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin sind gestern Abend in Bergen eingetroffen und von dem Konsul Mohr sowie den Spitzen der Behörden empfangen worden. Morgen früh gedenken Allerhöchstdieselben die Reise nach Drontheim fortzusetzen.

Den Meldungen des „W. T. B.“ über die Reise Ihrer Majestäten des Kaisers und der Kaiserin entnehmen wir noch Folgendes: Am Mittwoch verblieb die Kaiserliche

cht „Hohenzollern“ bei Mundal

Ausflug nach dem Suphelle⸗Gletscher, von dem Allerhöchst⸗ dieselben am Abend zurückkehrten. Gestern früh wurde als⸗

2 7

dann die Reise nach Bergen fortgesetzt, wo die „Hohenzollern“

um 7 Uhr Abends vor Anker ging.

1“ .“

In der am Donnerstag, 12. d. M., unter dem Vorsitz des Vize⸗Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Staats⸗ ekretärs des Innern Dr. von Boetticher abgehaltenen lenarsitzung des Bundesraths wurde dem Gesetzentwurf wegen Abänderung des Gesetzes vom 1. Juli 1872 über die Gebühren und Kosten bei den Konsulaten des Deutschen Reichs, der Vorlage, betreffend die Beförderung un⸗ gesalzener frischer Häute auf den Eisenbahnen, sowie dem Ausschußantrag zu der Vorlage, die Verlegung der Zollgrenze bei Cuxhafen, die Zustimmung ertheilt. Die Vorlage, die jolheaie Ablassung von Asbestpackungen beim Schiffbau, wurde den zuständigen Ausschüssen über⸗ wiesen. Endlich wurden verschiedene Eingaben erledigt und beschlossen, der Resolution des Reichstags, betreffend die Eisen⸗

bahn⸗Freifahrtkarten der Reichstagsmitglieder, keine Folge zu

geben. I Die nächste Sitzung des Bundesraths wird voraussichtlich im Oktober stattfinden. v“

Ministerium trat heu

Das S heute N tenten Grafen zu

aat 2 Uhr unter dem Vorsitz des Minister⸗Pr Eulenburg im Dienstgebäude, Leipziger Sitzung zusammen

latz 11, zu einer

ã 16

Dr. Friedrich Poske am Abrkanischen Berlin,

he . im Fjaerland⸗Fjord. Mittags machten Ihre Majestäten bei schönstem Wetter einen

betreffend

betreffend ur Verwendung

Die Erlasse des Unterrichts⸗Ministers, betreffend die Neu⸗ estaltung des Mädchenschulwesens, vom 31. Mai d. J. saben in der Presse fast ausnahmslos eine Be⸗ urtheilung gefunden. Es sind indeß hier und da kleine Miß⸗ verständnisse und Irrthümer untergelaufen. So findet sich in mehreren Zeitungen die Angabe, es solle fortan das Ordinariat in den drei oberen Klassen der öffentlichen höheren Mädchen⸗ ulen ausschließlich in den Händen von Lehrerinnen liegen, während nur vorgeschrieben ist, daß in einer der drei oberen lassen eine Lehrerin das Ordinariat zu führen hat. Außerdem . sich jetzt im Amt stehende Lehrerinnen durch die Einführung der wissenschaftlichen Prüfungs⸗Ordnung beunruhigt zu fühlen. Zu den von ihnen ,— Befürch⸗ tungen liegt kein Grund vor; denn es ist klar ausgesprochen, daß die gegenwärtig bereits in Thätigkeit befindlichen Lehrerinnen in den Grenzen der ihnen zustehenden enh. auch zu höheren Stellen befördert werden können. Es wird also veispielsweise keinem Bedenken unterliegen, wenn Patronatsbehörden die neu geschaffenen Oberlehrerinnenstellen an Lehrerinnen vergeben, ohne von ihnen die Ablegung der wissenschaftlichen Pruͤfun zu fordern. Erst Lehrerinnen, welche nach dem Jahre 1894

eprüft sind, gegenüber würde eine solche Forderung be⸗

kchtigt sein.

Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Königlich bayerischer Ministerial⸗ Rath von Landmann, Königlich sächsischer Ge⸗ heimer Finanz⸗Rath Dr. von Koerner, Königlich württem⸗ bergischer Direktor von Fischer, Königlich württembergischer Oberst und Flügel⸗Adjutant Freiherr von Watter und Großherzoglich sächsischer Wirklicher Geheimer Rath Dr. Heer⸗ wart haben Berlin verlassen.

Der Regierungs⸗Assessor Freiherr von Schuckmann zu Oppeln ist mit der bev —n chen Verwaltung des Landraths⸗ gaer- im Kreise St egierungsbezirk Breslau, beauftragt worden.

Elbing, 12. Juli. Der Burggraf und Graf zu Dohna⸗Schlobitten, Land⸗Hofmeister im Königreich Preußen und erbliches Mitglied des Herrenhauses, Ritter des Schwarzen Adler⸗Ordens, ist, wie die „Elbing. dig. meldet, gestern Vormittag in Schloß Schlobitten nach kurzer Krank⸗ jeit gestorben.

Breslau, 12. Juli. Heute Mittag 12 Uhr wurde der neu ernannte Regierungs⸗Präsident Dr. von Heydebrand undder Lasa durch den Ober⸗Präsidenten Dr. von Seydewitz in gemeinschaftlicher Sitzung des Regierungskollegiums in sein Umt eingeführt.

Württemberg. Sceine Majestät der König traf vorgestern Abend in Langenburg ein, wo Allerhöchstderselbe von der Fürstlich Hohenlohe⸗Langenburgischen Familie, dem Fürsten und dem Erbprinzen von Leiningen, dem Erbprinzen ind der Reuß j. L. und dem Fürsten von Hohenlohe⸗Bartenstein empfangen wurde. Um 6 ½ Uhr war Diner und um 8 ½ Uhr Festvorstellung im Schloßtheater. Gestern fand die Vermählung der Prin⸗ zessin Feodora von Hohenlohe⸗Langenburg mit dem Erbprinzen von Leiningen statt. Zugegen waren außer Seiner Majestät dem König und den genannten Fürstlichkeiten Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzessin Friedrich Leopold von Preußen, der Großherzog und die Groß⸗ herzogin von Baden, Ihre Großherzogliche Hoheit die Fürstin zur Lippe, 8 Hoheiten der Firins und die Prinzessin Herrmann sowie die Prinzessin Olga von Sachsen⸗Weimar. 8

Anhalt.

Seine Hoheit der Herzog ist gestern von Ballenstedt nach Wildbad Gastein, Ihre Hoheit die Herzogin, Ihre Durchlauchten die Prinzessin Alexandra und der Prinz Eduard, sowie Ihre Hoheiten die Herzoginnen Marie und Jutta von Mecklenburg⸗Strelitz sind gleichzeitig nach Berchtesgaden abgereist. 2

Oesterreich⸗Ungarn.

Der Kaiser hat gestern früh Madonna di Campiglio verlassen, um sich nach Ischl zu begeben. In Male wurde Allerhöchstderselbe seitens der Bevölkerung mit stürmischen Evvivarufen begrüßt, ebenso in Cles, wo der Kaiser vor dem Hause des erkrankten Bürgermeisters von Trient Os Mazzurrana anhielt und sich nach dessen Befinden erkundigte, wie auf der Fahrt von Dimaro nach der Mendel. Von dort bestieg der Kaiser den Penegal und setzte dann Abends 5 ½ Uhr die Reise nach Bozen fort.

Großbritannien und Irland.

Der Staatssekretär des Auswärtigen Lord Kimberley hat China und Japan die Vermittelung Groß⸗ britanniens in der koreanischen Frage angeboten, die von der japanischen Regierung angenommen worden ist. Der „Times“ zufolge wird die Regierung die von Lord Salisbury beantragte Bill über die Einwanderung be⸗ kämpfen. Das Blatt meint, Lord Salisbury werde infolge dessen die Bill fallen lassen, indem er die Verantwortlichkeit dafür den Ministern zuweise.

Frankreich.

In der gestrigen Sitzung der Deputirtenkammer wurde von dem Deputirten Lasserre der Bericht über den Gesetzentwurf gegen die anarchistische Propaganda vorgelegt. Die Berathung dieser Vorlage soll nach der Erledigung der

orlage über die direkten Steuern stattfinden. Letztere wurde von dem Finanz⸗Minister Poincarré vertheipigt. Der Minister erklärte, daß er sich während der Parlamentsferien mit weitern Reformen beschäftigen würde. Im ferneren Verlauf der Sitzung wurde die Gegenvorlage Jaurès mit 364 gegen 142 Stimmen abgelehnt, ebenso der Gegenvorschlag Cavaignac’s mit 267 gegen 236 Stimmen. Der Deputirte Codet begründete darauf einen Antrag, wonach die Kammer erklärt, daß sie entschlossen sei, die Organisation der Einkommen⸗ ieuer weiter zu verfolgen, und im Vertrauen auf die Erklä⸗ tungen der Regzernag diese auffordere, die in Vorberei⸗ tung begriffenen Vorlagen baldigst einzubringen. Der Finanz⸗ inister Poincarré und der Minister⸗Präsident Dupuy unterstützten den Antrag Codet, der mit 369 gegen 80 Stimmen

angenommen wurde. Hierauf wurde eine Resolution Deputirten Maret auf Ernennung einer Kommission, welche die allgemeine Steuerreform prüfen solle, angenommen.

Die mit der Ueberwachung der Zugänge zur Deputirten⸗ kammer und zum Ministerium des Auswärtigen beauftragten Geheimpolizisten verhafteten gestern Nachmittag zwei Per⸗ sonen, die lange Zeit vor dem Palais Bourbon standen. Die Verhafteten erklärten, daß sie in persönlichen Angelegenheiten vor einigen Tagen von London angekommen seien. Eine Person wurde wieder freigelassen, weil e ihre Identität und ihre Wohnung nachweisen konnte, die andere wurde in Haft be⸗ halten. Beide sollen Engländer sein; der eine war im Besitz einer Rückfahrtkarte nach London.

„Wie die Journale melden, wurden gestern in Toulon drei Personen verhaftet, die während des Stapellaufs des Panzerschiffs „Carnot“ den Versuch machten, das Arsenal von neuem in Brand zu stecken.

Italien.

Der Deputirte Komanin⸗Jacur ist zum Unter⸗Staats⸗ sekretär im Arbeits⸗Ministerium ernannt worden. Wie die „Riforma“ erfährt, ständen die Ernennungen des Deputirten Bertolini zum Unter⸗Staatssekretär der Finanzen und des Deputirten Villaro⸗De Cieto zum Unter⸗Staatssekretär des Handels⸗ und Ackerbaus bevor.

Die „Opinione“ meldet, gelegentlich der Berathung der Finanzmaßregeln im Senat am 17. d. M. werde der Schatz⸗ Minister Sonnino bezüglich des Amendements Antonelli er⸗ klären, daß er bereit sei, im November dem Parlament Aus⸗ führungsbestimmungen vorzulegen.

Spanien.

Die Königliche Familie traf gestern in San Sebastian ein und wurde bei ihrer Ankunft lebhaft begrüßt.

Der deutsche Botschafter von Radowitz überreichte dem „W. T. B.“ zufolge gestern Abend dem Minister des Aus⸗ wärtigen Moret eine Note der deutschen BIe worin diese den in den spanischen Cortes nicht zur Abstimmung gelangten Handelsvertrag zurückzieht.

Der Anarchist Salvador, der seiner Zeit das Bomben⸗ attentat im Liceo⸗Theater in Barcelona vollführte, ist zum Tode durch die Garrotte verurtheilt worden. Ein Zwischenfall ist bei dem Prozeß nicht vorgekommen.

Nach einer Meldung der „Times“ aus Söul vom 10. d. M. wäre in einer Konferenz von Vertretern auswärtiger Mächte der Vorschlag gemacht worden, die in den Verträgen angeführten koreanischen Häfen zu neutralisieren. Der Ppenische Gesandte habe diesen Vorschlag bezüglich Chemulpo's im Prinzip angenommen, bezüglich der anderen Häfen sich eine Antwort bis zum Eintreffen von Instruktionen aus Tokio vorbehalten. Nach einer weiteren Depesche der „Times“ aus Söul vom 11. d. M. habe der König dem Drängen Japans nachgegeben und drei Kommissare zur Berathung der Frage der inneren Verwaltung ernannt. Die von Japan an die Neutralisation Chemulpo’'s geknüpften Bedingungen machten diese Neutrali⸗ sation hinfällig, da Japan darauf bestehe, seine Truppen dort zu belassen und sich die Freiheit der militärischen Aktion vorbehalte.

Eine gestern im Haag en enabs amtliche Depesche aus Indien meldet: da die Häuptlinge von Lombok zuerst die Auslieferung des Hauptanstifters der Unruhen Made verweigert hätten, habe sich die Expedition in Marsch ge⸗ setzt. Darauf hätten sich die Häuptlinge unterworfen, Made habe Selbstmord begangen. Zwei wichtige Plätze seien besetzt worden. General Vetter unterhandle mit dem Sultan.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Nach § 153 des Vereinszollgesetzes haften Handels⸗ und Ge⸗ werbetreibende ꝛc. s ubsidtär für die Geldstrafen und Prozeß⸗ kosten aus Zollvergehen ihrer Angestellten ac., wenn sie nicht nachweisen, daß die Zollvergehen ohne ihr Wissen verübt worden. Diese subsidiäre Haftbarkeit wird nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 17. April 1894, dadurch nicht ausgeschlossen, daß die Handels⸗ und Gewerbetreibenden ꝛc. erbst wegen Betheiligung an dem Zollvergehen mit Strafe belegt werden. Wegen eines Zollvergehens wurde von der Strafkammer ein Gewerbsgehilfe des Kaufmanns H. zu einer Geldstrafe von 13 029 und der Kaufmann H. wegen Theilnahme an dem Ver⸗ gehen gleichfalls zu einer hohen Geldstrafe verurtheilt, dagegen wurde H. von der Strafkammer nicht für subsidiär haftbar wegen der Geld⸗ strafe seines Gewerbsgehilfen erklärt, weil er seldst wegen Betheiligung an der Strafthat zu Strafe verurtheilt worden. Die Steuerbehörde dagegen war der Meinung, daß die subsidiarische Verhaftung der in § 153 aufgeführten Personen dadurch nicht ausgeschlossen werde, daß sie selbst wegen Betheiligung an dem Zollvergehen mit Strafe belegt werden. Das Reichsgericht trat der Ansicht der Steuerbehörde bei, indem es begründend ausführte: „. .. Wie schon das preußische Ober⸗Tribunal in den Gründen des Plenarbeschlusses vom 12. No⸗ vember 1855 ausgeführt hat, würde die entgegenstehende Ansicht zu der unannehmbaren Konsequenz führen, daß, wenn mehrere unver⸗ mögende Leute des Gewerbetreibenden das Vergehen gemein⸗ schaftlich verübt haben, also ein jeder von ihnen in die volle Strafe verurtheilt wird, der Prinzipal, wenn er sie ange⸗ stiftet hat, nur die einfache Geldstrafe, im Falle nicht dolosen Verhaltens aber ein Vielfaches der Strafe zu zahlen hätte, sonach das dolose Verhalten privilegiert wäre. Die hier vertretene Ansicht findet auch in der geschichtlichen der Bestim⸗ mungen über Haftbarkeit Anderer für Steuer⸗ und Zollvergehen eine Es kann in dieser Beziehung auf die Gründe des Urtheils des III. Strafsenats des Reichsgerichts vom 6. November 1880 (Entscheidungen Bd. 3 S. 105) verwiesen werden“. (620/94.)

In dem Falle, daß ein Angeklagter wegen mehrerer selbst⸗ ständiger Handlungen zu einer Gesammtstrafe verurtheilt ist, auf die eingebrachte Revision aber nur die Feststellung einer oder ein⸗ zelner dieser Handlungen aufgehoben wird, bleiben, nach einem Beschluß der vereinigten Strafsenate des Reichsgerichts, vom 18. April 1894, die auf die anderen Feststellungen bezüglichen Einzelstrafen als solche regelmäßig bestehen, und sie sind nur aufzuheben, wenn in concreto die Annahme begründet erscheint, daß die vorliegende ö schon die Bemessung der Einzelstrafen beeinflußt habe. (4435/93.

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Die von einer Aktiengesellschaft ꝛc. aus dem Reingewinn des Geschäftsjahres für einen künftig zu schaffenden Pensionsfonds oder für sonstige in der Zukunft liegende Pläne bereitgestellten Be⸗

d dadurch das freie Verfügungsrecht der Gesellschaft

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über diese Beträg ; errufen werden kann) aufgehoben wird, kommen nach einem Urtheil des Ober⸗ Verwaltungsgerichts, V. Senats, I. Kammer, vom 28. April 1894 bei der Einkommen teuer⸗Veranlagung der Gesellschaft in Anrech nung. Ein Bergbau⸗Aktienverein hatte aus dem Reingewinn des Geschäftsjahres 1889/90 zu einem in Aussicht genommenen Fonds für Pensionszwecke einen Betrag bereit gestellt. Einen gleich ohen . für denselben Zweck stellte der Verein aus dem Kein gewinn des eschäftsjahres 1890/91 bereit. Ferner stellte der Verein einen Betrag aus dem Reingewinn 1890/91 für eine voraussichtlich zu übernehmende Garantie bezüglich eines gemeinnützigen Zwecks zurück. Bei der Berechnung des durchschnittlichen Fee. der beiden erwähnten Geschäftsjahre für die Einkommensteuer⸗ veranlagung pro 1892/93 zog der Aktienverein die bezeich⸗ neten drei Beträge von dem Reingewinn der beiden Jahre 1889/91 ab, worauf die Berufungskommission dem dellarierten Einkommen jene drei Beträge als steuerpflichtig hinzufügte. Die da⸗ gegen von der Zensitin erhobene Beschwerde wurde vom Ober⸗Ver⸗ waltungsgericht zurückgewiesen, indem es begründend ausführte: „Eine Schuld der Aktiengesellschaft ist bezüglich des Fonds für Pensions⸗ zwecke, wie es nach den Bilanzen den Anschein hat, in Wirklichkeit nicht vorhanden, sondern es gelangt durch diesen Bilanzposten zum Ausdruck, daß die Gesellschaft für künftige, in einer gewissen Richtung in Aussicht genommene Zwecke bestimmte Beträge reserviert hat. Sie sind eigenes, der Verfügung der Gesellschaft unterstehendes Vermögen der letzteren, welche auch an die Verwendung für die bis jetzt geplanten, keineswegs unwiderruflichen Zwecke nicht gebunden ist. Dasselbe gilt für den aus dem Gewinn des Jahres 1890/91 für „Garantie“ zurückgestellten Betrag. Auch hier also hat man eine mit Rücksicht auf in der liegende Pläne veranlaßte Vermehrung des Vermögens der ktiengesellschaft vor sich (vgl. Art. 27 I. 5 der Ausführungs⸗Anweisung vom 5. August 1881). Dieser That⸗ bestand wird von der Zensitin mit Unrecht bestritten. Sie behauptet in der Beschwerde, die betreffenden Posten seien steuerfrei, weil sie als Geschäftsunkosten anzusehen waren und einem emeinnützigen Zwecke, nicht der Vermehrung des Vermögens der Gefellschaft dienten. Beides ist jedoch unzutreffend. Die Zurechnung zu den Geschäftsunkosten wird durch den Mangel der thatsächlichen Verwendung und dadurch aus⸗

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geschlossen, daß es sich um Theile des Reingewinns handelt. Andererseits sind die vorgetragenen, nichts als Projekte vorstellenden Motive der Disposition über die Ueberschüsse für die Steuerpflich nach § 16 des Einkommensteuergesetzes ohne Belang. Entscheiden

ist die Verwendung, und zwar ob sie, wie die Sa is jetzt liegt, für einen der im Gesetz speziell aufgeführten Zwecke erfolgt ist. Hätte die Aktiengesellschaft sich der in Rede stehenden Beträge 2 Auszahlung als Pensionen an Beamte und Arbeiter bezw. für die Herstellung des gemeinnützigen Zwecks entäußert, so würde deren Steuerpflicht nicht zu statuieren sein, weil dann eben eine andere, eine die Steuerpflicht nicht be⸗ gründende Verwendung vorliegen würde; da die Gesellschaft aber mit den zurückgestellten Mitteln zunächst und direkt, wenngleich im Hin⸗ blick auf bestimmte künftige Eventualitäten, ihr Vermögen vermehr

so wird der Sache nach ein Reservefonds“ gebildet; damit aber ist die Steuerpflicht der Zuführungen zu diesem oder zu diesen Reservefonds gegeben.“ (A. 1883.)

Statistik und Volkswirthschaf

Zur Arbeiterbewegung.

„Die Sozialdemokraten Schwarzburg⸗Rudolstadts bielten kürzlich in Oberköditz bei Königsee einen Parteitag ab, zu dem, wie im „Vorwärts“ mitgetheilt wird, gegen 300 Parteigenossen 8 29 Orten erschienen waren. Es wurde bemerkt, daß die jetzige Ze

dem Parteiorgan „Thüringer Volksblatt“ nicht günstig sei, da viele Arbeiter sich das Abonnement auf eine Zeitung versagen müßten. Aus den von dem Parteitag gefaßten Beschlüssen wird erwähnt, daß der Zentralvorstand um Gründung eines lediglich der Kunst und Wissenschaft, namentlich der Naturwissenschaft dienenden Sonntags⸗ blattes ersucht werden und daß der nächste Parteitag in Stadtilm ab⸗ ehee Ssr. Sn 3

Hier in Berlin haben die Töpfer bei der Firma Peters und Beher die Arbeit wieder aufgenommen. Der —— der Steinarbeiter in der Marmorwaarenfabrik von C. E. Kelch dauert, einer Mittheilung des „Vorwärts“ zufolge, fort, da die zur Schlichtung des Streits gewählte Kommission bis jetzt noch kein Einigung mit dem Vertreter des Arbeitgebers erzielen konnte (verg Nr. 161 d. Bl.). Zum „Bierboykott“ wird der „Köln. Ztg.“ aus Berlin gemeldet, es sei in den letzten Tagen ein Kartell fast sämmtlicher Brauereien Norddeutschlands zu stande gekommen, um dem . Saches wirksam entgegenzutreten. Die „Voss. Ztg.“ berichtete gestern über einen Ausstond in der S und Velvpetfabrik von Gebr. Feibisch und führte als Grund des Ausstandes an, daß die Inhaber der Firma einen Arbeiter entlassen hätten, der unter den übrigen Arbeitern bei einem gemeinsamen Vergnügungsausflug Unfrieden dadurch gestiftet hatte, daß er einen diesmal wie alljährlich von der Firma erbetenen und gewährten Beitrag von 75 zu den Kosten als durch Bettelei erlangt bezeichnet hatte. Im „Vorwärts“ wird nun Mittheilung von dem Ausstande sämmtlicher Velourarbeiter der Fabrik gemacht und als Grund angegeben „die Maßregelung zweier Kollegen, die für die Interessen ihrer Mitarbeiter und für den Verband thätig waren“. Der Entla ünhgraah, den Herr Feibisch angebe, Mangel an Arbeit, wird bemerkt, sei nicht stichhaltig.

Zum Ausstand der Kohlenarbeiter in Schottland wird der Berliner „Volksztg.“ geschrieben: Am Montag herrschte große Unzufriedenheit unter den schottischen Bergarbeitern darüber daß die Ausstandszahlung um eine Woche verschoben worden ist, weil das Geld von England unzureichend war. Die englischen Bergarbeiter haben nur für die 30 000 Arbeiter gesorgt, die dem Bergarbeiterverband von Großbritannien angehören, während die (e. Bergarbeiter⸗ führer den 40 000 nicht dem Verband angehörigen Bergarbeitern versichert hatten, daß sie gleichen Antheil an der usstandszahlung haben würden Die Grubenbesitzer verhalten sich dem Ausstande gegenüber noch gleich⸗ gültig, da die jährlichen Sommerferien (holidays) nächste Woche be⸗ ginnen. Reichliche Zufuhren von Kohlen kommen von Nord⸗England zu angemessenen Preisen. Nur 23 schottische Hochöfen waren am Montag noch im Feuer, gegen 71, die voriges Jahr um diese Zeit im Betriebe waren.

„Aus Chicago meldet „W. T. B.“ vom gestrigen Tage: Mehrer Führer der forderten die ten der Pullmanwerke auf, von Debs die Beendigung des Ausstands zu verlangen, da das dem Lande zugefügte Uebel zu groß sei. Die Angestellten er klärten sich damit einverstanden. Man glaubt infolgedessen, daß G“ Strike offiziell als beendigt erklärt werden wird. Die Züge verkehren wieder regelmäßig. Nach Meldungen aus Californien ist die Situation dort unverändert.

Aus Cincinnati berichtet die Londoner „A. K.“ nach einer Reuter⸗Meldung, daß die Cleveland, Cincinnati, Chicago & St. Louis Eisenbahn⸗Gesellschaft am 10. d. M. 3000 Leute entlassen hat, weil für sie infolge der Hemmung des Bahnverkehrs keine Arbeit vorhanden war. Der Betrieb der Vahn wurde dadurch jedoch nicht in Mitleidenschaft gezogen. 1

Aus New⸗York meldet das „R. B.“, daß der Sekretär des Gewerkvereins der Seeleute der atlantischen Küste Allan am Mittwoch nach London abgereist ist, um mit den Leitern des 5 Seemannsvereins über internationale Organisation

erathen

Kunst und Wissenschaft.

Die Konferenz für internationales Privatrecht im Haag hat gestern mehrere das Erbrecht betreffende Anträge an. genommen. Heute sollte die Konferenz laut Meldung des „W. T. B.* Nätctesten werden.