25146 Aufgebot. 8 Auf 8 Antrag der unverehelichten Wirthschafterin Amalie Scholz zu Sagan werden hierdurch ihre beiden Vaterbrüder, nämlich der am 15. Dezember 1817 in Mittel⸗Küpper geborene Johann Joseph Ignatz Scholz und der am 7. September 1825 daselbst geborene Johann Franz Ferdinand Scholz, beide die Söhne des Wassermüllers Johann Friedrich Scholz und seiner Ehefrau Maria Johanna, cs Grünig, in Mittel⸗Küpper, von denen ersterer ch zuletzt in Elberfeld, letzterer in Alt⸗Wriezen auf⸗ gehalten haben soll, nachdem von ihnen seit länger als zehn Jahren keine Nachricht mehr eingegangen ist, aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 30. April 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots⸗ termine schriftlich oder persönlich zu melden, widrigen⸗ falls sie auf ferneren Antrag werden für todt erklärt berden. 8
Sagan, den 12. Juli 1894. 8 Königliches Amtsgericht.
25157 Nr. Leos. Großh. Amtsgericht Eppingen hat unterm Heutigen folgenden Vorbescheid erlassen: Heinrich Welz, geboren in hiesiger Stadt am 20. Juli 1810, zuletzt hier wohnhaft, Landwirth, ist vermißt seit dem Jahre 1847; es ist die Verschollen⸗ Erklärung beantragt. Aufforderung ergeht an den Vermißten, binnen Jahresfrist Nachricht von sich an hiesiges Amtsgericht gelangen zu lassen, und an alle diejenigen, welche Auskunft über Leben oder
Tod des Vermißten zu ertheilen vermögen, hiervon binnen Jahresfrist dem Amtsgericht Anzeige zu erscsne den 14. Juli 1894 pingen, den 14. Ju 3 Der Gerichtsschreiber os. Bad. Amtsgerichts: ütz.
[25161] Aufgebot.
Der am 25. Februar 1820 zu Gieselwerder ge⸗ borene Georg Wilhelm Heinrich Warnecke sowie dessen am 29. September 1822 ebenfalls zu Giesel⸗ werder geborene Bruder Heinrich Wilhelm War⸗ necke, welche beide nach Angabe ihres Abwesenheits⸗ vormunds, des Ackermanns Friedrich Becker zu Gieselwerder, vor etwa 50 Jahren nach Amerika ausgewandert und verschollen sind, sowie deren etwa vorhandene Leibeserben werden aufgefordert, in dem hiermit auf den 17. April 1895, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an⸗ beraumten Termine persönlich oder durch Bevoll⸗ mächtigte zu erscheinen, widrigenfalls die genannten Brüder Warnecke für todt erklärt und wegen Ver⸗ abfolgung ihres Varmögens an ihre präsumtiven Rechtsnachfolger das Weitere verfügt werden wird
8
Beckerhagen, den 7. Juli 1 S s. Am
Auf Antrag berechtigter Personen werden hierdurch aufgefordert:
I. Die im Folgenden genannten Verschollenen:
a. Johann Wessels aus Elsfleth und zuletzt da⸗ elbst wohnsitzberechtigt, Sohn des Kahnschiffers
ürgen Wessels und dessen Ehefrau Gesine, geb. Horstmann, zu Blumenthal, geboren am 25. Oktober 1839. Wessels war früher Steuermann bezw. Kapitän 8 von Elsfleth und Brake ausfahrenden Schiffen. r mußte jedoch seinen Beruf infolge eines Unfalls aufgeben und war bis zum Jahre 1887 ohne Beschäftigung. Am 1. August 1887 trat er die Stelle eines Leuchtthurmwärters auf Everssand Unterfeuer bei Bremerhaven an. Am 28. Oktober 1887, Nachmittags 5 ½ Uhr, verließ er den Thurm Everssand Oberfeuer, um 9 seinen Posten auf Everssand Unterfeuer zurückzukehren, wo er aber nicht eingetroffen ist.
Seit dieser Zeit 8 er nicht wieder gesehen worden. Es muß daher als höchst wahrscheinlich angenommen werden, daß Wessels auf jenem Wege durch irgend einen Zufall verunglückt ist. .
Wessels ist verheirathet gewesen mit Anna Helene Holzmann. In dieser Ehe sind vier Kinder geboren, von denen noch zwei, nämlich Anne Catharine Jo⸗ hanne, geb. 1877 Juli 1, und Johannes Hinrich, geb. 1878 Robr. 13, am Leben sind.
Seine Eltern sind vor seiner Verheirathung, ohne Vermögen zu hinterlassen, gestorben.
b. Johann Bernhard Meyer aus Weserdeich, Gemeinde Berne und zuletzt domizilberechtigt da⸗ selbst, Sohn des Arbeiters Hinrich Meyer zu Fünf⸗ hausen und dessen Ehefrau Anna Gesche, geb. Ohl⸗ rogge, geboren am 13. Januar 1845. Meyer fuhr 89 dem in Elsfleth heimathberechtigten, unter der Korrespondenz des C. Paulsen, früher zu Elsfleth, jetzt zu Bremen, fee Bercs sf „Don Guillermo“ (Kapitän Johannes Johannsen aus Elsfleth) als Schiffszimmermann. Im Jahre 1881 wurde das Schiff von Liverpool nach Apia expedirt. Am 25. März 1882 ist das Schiff im Hafen von Vavau (Freundschafts⸗Inseln) vollständig verloren gegangen. Dabei ist der größere Theil der Bcsesng. darunter auch wahrscheinlich der Zimmermann Meyer von Weserdeich, umgekommen.
Meyer war seit dem 29. Juni 1875 verheirathet mit Anna Gesine Mathilde, geb. Osterloh. Aus dieser Ehe sind drei Söhne entoprossen, die sämmtlich noch leben und zu Warfleth ihren Wohnsitz haben.
Die Mutter des Verschollenen S Jahre 1861, sein Vater im Jahre 1862 zu Brake⸗Fünfhausen verstorben.
c. Johann Friedrich Behrens aus Elsfleth und domizilberechtigt daselbst, Sohn des Schiffers Arend Behrens und dessen Ehefrau Johanna Elisabeth, geb. Janssen, zu Hooksiel, geboren am 8. Januar 1834. ehrens wurde etwa im Jahre 1860 mit der Führung des damals neuerbauten Schiffes „Hydra“ betraut. Er machte als Kapitän dieses Fochisfes mehrere Reisen. Im Jahre 1864/65 wurde er, als das Schiff sich in New⸗York befand, seines Dienstes als Kapitän enthoben. Zunächst blieb er in New⸗YPork. In Jahre 1864 oder 1865 war er als Steuermann auf dem amerikanischen Schiffe „Webster“ in Bremerhaven anwesend.
Am 9. August 1866 hat er von Philadelphia aus zuletzt geschrieben. In den Jahren 1874 bis 1877 soll der Verschollene auf einem Schiffe an der Küste von China gefahren sein. Nachdem er kurze Zeit vor einem 8e Sturme, wie es heißt, mit diesem Schiffe in See gegangen war, hat man nichts wieder von ihm gebört. Wahrscheinlich ist das Schiff mit der gesammten velchaf in dem Sturme zu Grunde gegangen. Behrens war seit
dem 6. Oktober 1859 mit der Anna Gesine Deetjen zu Elsfleth verheirathet. Aus dieser Ehe sind zwei Söhne entsprossen. Der älteste Sohn, Namens August Justus Wilhelm Johann, ist z. Zt. “ am Leben und Bohnt in New⸗VYork. Der jüngste Sohn ist cirea 2 Jahre nach der Geburt im Jahre 1866 gestorben. Die Mutter des Behrens ist am 21. August 1882 verstorben. Der Todestag des Vaters ist unbekannt,
sich in dem ungeachtet der Gerichtsferien auf den 29. Jannar 1895 anberaumten Termine zu melden unter der Verwarnung, daß sie für todt erklärt und ihr Vermögen den in Folge ihres Todes dazu am nächsten Berechtigten verabfolgt, auch den I1 Ehefrauen die Rechte und Eigenschaften von Wittwen beigelegt werden sollen.
II. Die Erben der genannten Verschollenen und alle zur Nachfolge in deren Vermögen etwa sonst Berufenen unter der Verwarnung, daß, soweit nicht ein von den Verschollenen etwa ö letzter Wille ein Anderes verfügen sollte:
a. wenn sich niemand meldet und als berechtigt legitimiert, das Vermögen der Verschollenen für erbloses Gut erklärt, im entgegengesetzten Falle aber den sich Legitimierenden ausgehändigt werden soll und
b. der nach dem Ausschlusse sich meldende und legitimierende Berechtigte alle nach dem Ausschlusse bis zur Anmeldung in Betreff des Vermögens des Verschollenen getroffenen ö anerkennen muß und keine Rechnungsablage fordern kann, son⸗ dern sein Anspruch 10. auf die Bereicherung Der⸗ jenigen, welchen das Vermögen ausgehändigt ist, mit Ausschluß der erhobenen Nutzungen beschränken soll.
Schließlich werden Alle, welche von dem Leben oder Tode der oben sub a bis c genannten Ver⸗ schollenen Nachrichten besitzen, aufgefordert, solche gegen den oben anberaumten Termin dem unter⸗ zeichneten Gerichte mitzutheilen.
Der Ausschlußbescheid wird am 31. Januar 1895 erfolgen und nur in den „Oldenburgischen Anzeigen“ bekannt gemacht werden.
Elsfleth, 1894, April 6.
Großherzoglich Oldenburgisches Amtsgericht.
u“
[25131] Aufgebot.
Der am 1. Juni 1824 zu Holzhausen geborene Bergmann, Valentin Sommer, der nach Angabe seines Bruders des Kuhknechts August Sommer zu Holzhausen im Jahre 1848 sich aus seiner Wohnung zu Holzhausen entfernt hat und seit dieser Zeit ver⸗ schollen ist, sowie dessen etwa vorhandene Leibeserben werden aufgefordert, in dem hiermit auf den 17. April 1895, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Termin persönlich oder durch Bevollmächtigte zu erscheinen, widrigenfalls der genannte Bergmann Valentin Sommer für todt erklärt und wegen Verabfolgung seines Vermögens an seine präsumtiven Rechtsnach⸗ folger das weitere verfügt werden wird.
Veckerhagen, den 7. Juli 1894.
Königliches Amtsgericht.
[25090] e. 8
Auf Antrag der Elisabeth Albers zu Covington, Grafschaft Kenton, Staat Kentucky, Amerika, unter Beitritt ihres Ehemannes Bernhard Heidemann daselbst, vertreten durch ihren Generalbevoll mäch⸗ tigten, Kaufmann Carl Burger zu Karlsruhe i. B., dieser vertreten durch den Rechtsanwalt, Justiz⸗ Rath Kistemaker zu Osnabrück, wird der Kolonist Bernhard Heinrich Albers aus Breddenberg, Kreis Hümmling, geboren am 14. April 1834 zu Neu⸗ arenberg als Sohn der Eheleute Kolonist Gerhard Albers und Katharina Elisabeth, geb. Schilmerer, daselbst, Vater der Antragstellerin Elisabeth Albers, über dessen Leben und Aufenthalt seit mehr als zehn Jahren keine glaubhafte Nachricht eingegangen ist, aufgefordert, sich spätestens am 27. November 1895, Vormittags 10 Uhr, bei dem unter⸗ zeichneten Gerichte zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt und sein Vermögen den nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern überwiesen wer⸗ den wird.
Zugleich werden alle Personen, welche über das Fortleben des Verschollenen Kunde geben können, zu deren Mittheilung, und für den Fall der dem⸗ nächstigen Todeserklärung etwaige Erb⸗ und Nach⸗ folgeberechtigte zur Anmeldung ihrer Ansprüche unter der Verwarnung aufgefordert, daß sonst bei der Ueberweisung des Vermögens des Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden soll.
Sögel, den 5. Juli 1894.
Königliches Amtsgericht. II.
[25112]° Aufgebot behuf Todeserklärung.
Auf Antrag des Malergehilfen Hermann Heinrich Heher (Hoier) hierselbst wird dessen Halbbruder
ohann nS Heyer (Hoier), geb. am 11. Mai 1850 zu Bürgerei, Sohn der verstorbenen Eheleute Fer Hinrich Heyer (Hoier) und Dorothee, geb.
chote, damit aufgefordert, spätestens in dem zum weiteren Verfahren auf Freitag, den 20. Sep⸗ tember 1895, Vormittags 11 Uhr, vor dem Amtsgericht hierselbst, unten im Stadthause, Zimmer Nr. 6, anberaumten Aufgebotstermine sich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt, sein Vermögen den im Falle seines Ablebens zur Erbfolge Berufenen ausgeantwortet und der etwa hinterlassenen Ehefrau die Wiederverheirathung gestattet werden soll. Mit dem Bemerken, daß ange tellten Ermittelungen zufolge der genannte Johann Heinrich Heyer (Hoier) sich im Jahre 1866 oder 1867 von Bremen nach Amerika begeben und bald darauf von dort seinen Angehörigen in Bremen mitgetheilt hat, er sei in die Miliz ein⸗ getreten, seitdem aber verschollen ist, werden um weitere Nachrichten über 68 Fortleben oder Tod alle ersucht, welche solche zu geben im stande sinde Die unbekannten Erben und Gläubiger des Verschollenen haben ihre Ansprüche bei Meidung des Verlustes spätestens in dem anberaumten Termine geltend zu machen.
Bremen, den 13. Juli 1894.
Das Amtsgericht.
(es) Zur Beglaubigung: Stede, Gerichtsschreiber.
[25104] neefgcst. Auf den Antrag der Ehefrau Sriftsegen Hugo Heintzer, Anna, geb. Schumacher, zu 88 eid wird der am 5. Februar 1845 zu Lüdenscheid geborene, im Jahre 1867 nach Amerika ausgewanderte Fabrik⸗
arbeiter Friedrich Wilhelm Wirth aus Lüdenscheid
29. Mai 1895, Vorm. 11 Uhr, unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird. Lüdenscheid, den 10. Juli 1894. Königliches Amtsgerich
[25095] Aufgebot. 1
Auf den Antrag des Nachlaßpflegers, Gerichts⸗ Assistenten Marx hierselb t, werden die unbekannten Erben der, am 14. Februar 1894 zu Ober⸗Salz⸗ brunn verstorbenen, unverehelichten Schneiderin Emilie Stiller aufgefordert, spätestens im Auf⸗ gebotstermine den 10. Mai 1895, Vormittags 10 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nach⸗ laß bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 22, anzumelden, widrigenfalls dieselben mit ihren An⸗ sprüchen auf den Nachlaß werden ausgeschlossen und der Nachlaß dem sich meldenden und legitimierenden Erben, in Ermangelung desselben aber dem Fiskus wird verabfolgt werden, der sich später meldende Erbe aber alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen schuldig, von demselben weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen zu fordern berechtigt ist, sich vielmehr mit der vee. Garne des noch Vorhandenen begnügen muß. G Waldenburg, den 13. Juli 1894.
Königliches Amtsgericht.
[25081 Aufgebot.
Nachdem der am 20. April 1812 zu Basse ge⸗ borene und seit dem Herbste 1851 verschollen ge⸗ wesene Gärtner Heinrich August Gutzeit durch diesseitigen Beschluß vom 9. d. M. für todt erklärt worden ist, würden als 185 Erben zu dem etwa 200 ℳ betragenden Nachlasse desselben berufen sein dessen ebenfalls seit Langem nach Amerika aus⸗ gewanderte Geschwister bezw. deren Kinder, nämlich:
1) die Tischlerfrau Marianne Dorothea Heyde, geb. Gutzeit, zuletzt in Schwerin,
2) der Fuhrmann Johann Christian Gutzeit, zuletzt in Krakow, angeblich verstorben, mit Hinter⸗ lassung von 3 Kindern, Carl, Fritz und Marie, von denen der erstere in Milan, Erie Co., Ohio, Nord⸗ Amerika wohnt, und auf eine im August 1891 an ihn gerichtete Aufforderung, sich im Herbste desselben Jahres nach der Vermögenslage der Kuratel er⸗ kundigt, nach ihm ertheilter Auskunft aber eine wiederholt und noch im vorigen Herbste an ihn ge⸗ richtete Aufforderung zur Beibringung seiner und seiher Legitimation unbeantwortet ge⸗ assen hat,
Gärtner Ernst Christoph Gutzeit, zuletzt in Neuendorf,
4) die Schifferfrau Sophia Johanna Flinck, geb. Gutzeit, zuletzt in Rostock,
5) der Müller Wilhelm Joachim Gutzeit,
deren Leben und gegenwärtiger Aufenthalt mit der sub 2 gedachten Ausnahme unbekannt ist.
Auf Antrag des zum Kurator der ruhenden Erb⸗ schaft bestellten Kaufmanns Sperling hieselbst werden nun alle diejenigen, welche Erbansprüche an den eingangs gedachten Nachlaß zu haben vermeinen, in erster Linie die sub 1—5 Genannten aufgeboten, zur Anmeldung und zum Beweise solcher Ansprüche spätestens in dem auf den 27. September 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermin unter dem Nachtheil, daß das Ausschlußurtheil auf Antrag dahin erlassen werden wird, daß die sich Meldenden und Legitimierenden für die rechten Erben angenommen, ihnen als solchen der Nachlaß überlassen und das Erbenzeugniß Seee ht werden soll, daß ferner die sich nach der Präklusion meldenden näheren oder gleich nahen Erben alle Handlungen und Dispositionen der⸗ jenigen, welche in die Erbschaft getreten, anzuerkennen und zu übernehmen schuldig sein sollen, endlich aber für den Fall, daß Erben sich nicht legitimieren werden, die Erbschaft zum Depositum genommen bezw. für den Fiskus anheim gefallen erklärt werden wird.
Gnoyen, den 9. Juli 1894.
Großherzoglich Meckl.⸗Schwerinsches Amtsgericht.
[25120]
Es wird hierdurch wiederholt bekannt gemacht, daß der frühere Ackermann, jetzige Rentner Conrad Koch hier, durch Beschluß Herzoglichen Amts⸗ gerichts IX Braunschweig vom 19. Juli 1886, wegen Verschwendung entmündigt und daß der Kauf⸗ mann Heinrich Wölke hier zum Kurator für den Genannten bestellt ist. Das unterzeichnete Gericht warnt davor, dem ꝛc. Koch irgend welchen Kredit zu gewähren.
Braunschweig, den 12. Juli 1894.
zogliches Amtsgericht. VIII. 1
Nolte.
[25105] Bekanntmachung. Das Amtsgericht zu Neustadt O.⸗S. hat am 14. Juli 1894 für Recht erkannt: Der Gärtnersohn Johann Sacher aus Ursulano⸗ witz wird für todt erklärt. 14“ Neustadt O.⸗S., den 14. Juli 1894. Königliches Amtsgericht.
[25177] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 2. Juli 1894 ist der am 16. Ok⸗ tober 1849 zu Czempin geborene Tischler Peter Jaworowski, zuletzt in Czempin wohnhaft gewesen, für todt erklärt.
Kosten, den 2. Juli 1894.
Königliches Amtsgericht. [25163] Bekanntmachung.
Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des zu Berlin wohnhaft gewesenen, am 27. September 1893 verstorbenen Kaufmanns Heinri Sauerbrey, alleinigen Inhabers der Firma Heinrich Sauerbrey & Co. ebenda, ist durch 1“ des unter⸗ zeichneten Gerichts vom heutigen Tage beendet.
Berlin, den 11. Juli 1894.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82.
[25137] “ Das Sparkassenbuch der Stadt⸗Sparkasse zu Brom⸗ berg Nr. 19 488 über 23,33 ℳ, ausgefertigt für Wilhelm Jurkiewicz in Okollo ist durch ÜUrtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage für kraftlos erklärt worden. Bromberg, den 10. Juli 1894.
“
Im Namen des Königs! Verkündet am 12. Juli 1894. Schneider, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des früheren Fuhrwerksbesitzers jetzigen Geschirrführers Karl Boerner in Zeitz, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Dr. Rümler in Zeitz erkennt das Königliche Amtsgericht zu Zeitz durch den Amtsgerichts⸗Rath Rittler für Recht: 1) die Wechsel vom 6. März und 15. Mai 1886 über je 400 ℳ, fällig am 6. Juni bez. 22. August 1886, acceptiert von dem Maurermeister Ernst Günther in Zeitz, ausgestellt vom Fuhrwerksbesitzer Karl Börner in Zeitz, zahlbar beim Aussteller und geriert auf das Bankhaus F. M. Muller in Zeitz werden für kraftlos erklärt; 8 2) die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag⸗
steller auferlegt s 8 Rittler.
Auf den Antrag der Firma Bleifuß & Co. zu Düsseldorf, vertreten durch Rechtsanwalt Belles daselbst, wegen Aufgebots einer Urkunde hat das Königliche Amtsgericht zu Düsseldorf am 10. Juli 1894 für Recht erkannt:;
Der von der Firma Bleifuß & Co. zu Düsseldorf per 25. Januar 1894 acceptierte, bei der Ueber⸗ sendung an den Aussteller, den Rechtsanwalt Liessem zu Düsseldorf als Verwalter des Konkurses über das Vermögen der Firma Friedr. Schulte & Co., dessen Name sich jedoch noch nicht auf dem Formular befand, verloren gegangene Wechsel über 935 ℳ 80 ₰ wird für kraftlos erklärt. “
Düsseldorf, den 11. Juli 1894.
Goebel, Assistent, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[25188] Bekanntmachung.
Auf den Antrag des Eigenthümers Wilhelm Timm zu Albertoske, vertreten durch den Rechtsanwalt Bartecki zu Neutomischel, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Neutomischel durch den Amtsrichter Köhler für Recht:
Die eingetragenen Gläubiger bezw. deren Rechts⸗ nachfolger werden mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die im Grundbuch von Albertoske Nr. 113 in der dritten Abtheilung unter Nr. 3 für die Gott⸗ fried und Anna Roflna Zeuschner'schen Eheleute eingetragenen 50 Thaler oder 150 ℳ rückständige Kaufgelder ausgeschlossen.
1 des Verfahrens fallen dem Antragsteller zur Last. 8
Neutomischel, den 9. Juli 1894. 8
Königliches Amtsgericht. 6 [25187] Bekanntmachung.
Auf den Antrag des Eigenthümers Berthold Roy zu Glinau, vertreten durch den Rechtsanwalt Bar⸗ tecki zu Neutomischel, erkennt das Königliche Amts⸗
ericht zu Neutomischel durch den Amtsrichter Köhler
für Recht: 8
Sämmtliche anderen Eigenthumsprätendenten, außer dem Eigenthümer Berthold Roy zu Glinau, hinsichtlich der in der Gemarkung Alttomischel Forst belegenen, im Kartenblatt 2 dieser Gemarkung als . 2 verzeichneten 7,41,20 ha großen Wald⸗ parzelle, welche im Süden und Osten von der Ge⸗ markung Alttomischel Gut, im Westen von dem Grundstücke des Eigenthümers Gottfried Schallert zu Glinau, im Norden von einem Wege begrenzt ist, werden mit ihren Rechten auf diese Parzelle aus⸗
eschlossen. Die Kosten des Verfahrens fallen dem
An teller zur Last.
Neutomischel, den 9. Juli 1894.
Königliches Amtsgericht. b
[25186] Bekanntmachung.
Auf den Antrag der Eigenthümerwittwe Julianne Weiß, verwittwet gewesene “ geb. Wer⸗ ner, zu Konkolewo Hauland, vertreten durch den Rechtsanwalt Bartecki zu Neutomischel, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Neutomischel durch den Amtsrichter Köhler für Recht: —
Das Hypothekendokument über die im Grundbuche von Konkolewo Hauland Nr. 10 in der dritten Ab⸗ theilung unter Nr. 5 eingetragenen 400 Thaler oder 1200 ℳ rückständigen Kaufgelder, welche auf Grund des Vertrages vom 1. Dezember 1857 für die Gott⸗ fried und Christiane Poese'schen Eheleute Fig waren, wird für kraftlos erklärt. Der Inhaber dieses Dokuments wird mit seinen Ansprüchen und Rechten auf die bezeichnete Urkunde ausgeschlossen.
Die Kosten des Verfahrens fallen der Antrag⸗ stellerin zur Last.
Neutomischel, den 9. Juli 1894.
Königliches Amtsgericht.
[25184] Bekanntmachung. —
Auf den Antrag des Eigenthümers Heinrich Sieges⸗ mund zu Glinau, vertreten durch den Rechtsanwalt Bartecki zu Neutomischel, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Neutomischel durch den Amtsrichter Köhler für Recht:
Die eingetragenen Gläubiger bezw. deren Erben werden mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die im Grundbuche von Glinau Nr. 67 in der dritten Ab⸗ theilung unter Nr. 3 für die Wittwe Dorothea Elisabeth Gutsch eingetragenen 124 Thaler oder 372 ℳ Reservegeld ausgeschlossen.
Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antrag⸗ steller zur Last. 1b
Neutomischel, den 9. Juli 1894.
Königliches Amtsgericht.
— —-
[25183 Bekanntmachung. 8 h Auf den Antrag der Eigenthümerin Rosalie Rausg zu Scherlanke, vertreten durch den Rechtsanwal Bartecki in Neutomischel, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Neutomischel durch den Amtsrichter Köhler für Recht:
Das Hypothekendokument über die im Grundbu von Scherlanke Nr. 47 in der dritten Abtheilung unter Nr. 1 für die Andreas und Johanne Rosina, geb. Rausch, Fiege'schen Eheleute eingetragene, 40 Thaler = 120 ℳ rückständigen Kaufgelder, 85 stehend aus dem Eintragungsvermerk, der Ausfe 8 ung des Vertrages vom 17. Juni 1844 und de Feasbeiirten Hr othekenschein, wird für kraftlos 6 klärt. Der 1 dieses Dokuments wird ns feinen Ansprüchen und Rechten auf die bezeichne Urkunde ausgeschlossen.
Die Kosten des Verfahrens fallen steller zur Last.
uli 1894.
aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine, den
Königliches Amtsgericht.
Neutomischel, den 9. Königliches Amtsgerich
[25181] ekanntmachung.
Auf den Antrag des Eigenthümers Gottfried
äschke zu Konkolewo Hauland, vertreten durch den
echtsanwalt Bartecki zu Neutomischel, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Neutomischel durch den Amtsrichter Köhler für Recht:
Die eingetragenen Gläubiger bezw. deren Rechts⸗ nachfolger werden mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die im Grundbuche von Konkolewo Hauland Nr. 75 in der dritten Abtheilung unter Nr. 1 für die Ulrich'schen Geschwister eingetragenen 148 Thaler oder 444 ℳ nebst 5 % Zinsen ausgeschlossen.
Die Kosten des Verfahrens fallen dem A steller zur Last.
Neutomischel, den 9. Juli 1894.
Königliches Amtsgericht.
ntrag⸗
[25164] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil vom 4. Juli 1894 ist für Recht erkannt:
Die unbekannten Inhaber der auf dem Grundstück Kuppen Nr. 185 Abtheilung III Nr. 1 für die minderjährigen Geschwister Friedrich und Louise Schroeder aus dem Erbtheilungsrezeß vom 16. Ja⸗ nuar 1800 zufolge Verfügung vom 28. Januar 1800 eingetragenen Erbtheile von 144 Thaler 61 Groschen 9 Pf. werden mit ihren Rechten auf diese Post aus⸗ eschlossen, die Kosten des Verfahrens fallen dem Antragsteller zur Last. X“
Saalfeld, den 6. Juli 1894.
Königliches Amtsgericht.
[251100) Im Namen des Königs!
Auf Antrag des Kötters Johann Bruns zu Bredeney, vertreten durch den Rechtsanwalt Althaus zu Steele, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Werden am 10. Juli 1894 durch den Amtsrichter Heinke für Recht:
Die Maria Katharina Adelskamp bei Wülfrath bezw. die unbekannten Rechtsnachfolger derselben werden mit ihren Ansprüchen auf die für die vor⸗ Maria Katharina Adelskamp im Grund⸗ xuch von Bredeney Bd. 68 Bl. 225 Abth. III. sub Nr. 2 eingetragene Antheilshypothekenpost von 100 Thlr. Abfindung ausgeschlossen.
Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
Königliches Amtsgericht Werden.
[25079] Bekanntmachung. —
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 30. Juni 1894 sind die unbekannten Eigen⸗ thumsprätendenten mit ihren etwaigen Ansprüchen auf das Grundstück Bnin Nr. 16 ausgeschlossen worden.
Schrimm, den 2. Juli 1894.
Königliches Amtsgericht.
[25092]. Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom 12. Juli 1894 sind die Inhaber des auf Nr. 8 von Klein⸗Fahlenwerder Abthl. III Nr. 6 auf Grund des Erbvergleichs vom 20. März 1813 für die Geschwister Gabriel, Wilhelmine und Henriette, eingetragenen Muttererbes von je 50 Thlr., zu⸗ sammen 100 Thlr. = 300 ℳ mit ihren Ansprüchen auf dies Muttererbe ausgeschlossen. 18
Soldin, den 12. Juli 1894.
Königliches Amtsgericht.
[25078] Bekanntmachung. 1“ Die unbekannten Berechtigten der im Grundbuche von Kurnik Nr. 210 Abth. III Nr. 1 eingetragenen Forderung von 12 Thlr. 25 Sgr. gleich 38 ℳ 50 ₰ werden mit ihren Ansprüchen auf dieselbe aus⸗ geschlossen. Schrimm, 5. Juli 1894. 8 Königliches Amtsgericht.
[25148] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 23. Mai 1894 sind die Inhaber der im Grundbuch von Dülmen Band 5 Blatt 320 Abtheilung III Nr. 2 auf Flur 10 Nr. 114 der Kat.⸗Gem. Stadt Dülmen auf Grund des Testa⸗ ments des Friedrich Aulike zu Dülmen vom 26. April 1840 für Gertrud und Elisabeth Aulike zu Dülmen eingetragenen Abfindungsforderungen von je 25 Thaler mich lühren Ansprüchen auf die betreffende Po geschlossen. 8
Dülmen, den 23. Mai 1894.
Königliches Amtsgericht.
[25147] Oeffentliche Zustellung.
Die Schneidemüllerfrau Amalie Henkel, geb. Klein, zu Königsberg i. Pr., vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Krahmer, klagt gegen ihren Ehemann, den Schneidemüller und russischen Unterthan Fritz Adolf Heukel, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ scheidung, mit dem Antrage: das Band der Che zwischen Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Königsberg i. Pr. auf den 20. November 1894, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. üin
us⸗
Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser zug der Klage bekannt gemacht. Gruschka, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Landgericht Hamburg. 6 Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Margaretha Catharina Louise Simonsen, geb. Siemens, zu Tetenbüll b. K;.eäe, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. 2 Oppenheimer, klagt gegen deren Ehemann Jürgen Andreas Simonsen, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ bruchs, eventuell böslicher Fürlasgang, mit dem An⸗ trage auf Scheidung der zwischen Parteien bestehenden
hhe vom Bande, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die VI. Zivilkammer des Landgerichts zu Hamburg (Rathhaus) auf den 4. Dezember 1894, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der gfen ichen Zustellung wird
dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Brn den 14. Juli 1894.
[251160 SOeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Hulda Paschke, geb. Ristau, in Bromberg, Schwedenbergstraße 13, vertreten durch den Rechtsanwalt Binkowski iu Bromberg, klagt gegen ihren Ehemann den Bäcker Karl Paschke, zuletzt in Bromberg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem auf bösliche Ver⸗ lassung und unüberwindliche Abneigung gegründeten Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen, den Be⸗ klagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Bromberg auf den 3. De⸗ zember 1894, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Bromberg, den 3. Juli 1894.
Die Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts. Abtheilung I.
[25086] SOeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Johann Sebastian Berboth, Catha⸗ rina, geb. Weitzmann, zu Bischheim, vertreten durch Rechtsanwalt Stentzler, klagt gegen ihren Ehemann, den Tagner Johann Sebastian Berboth, ohne be⸗ kannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Mißhand⸗ lung und schwerer Beleidigung, mit dem Antrage auf Trennung der zwischen den Parteien bestehenden Ehe und erurtheilung des Beklagten zu den Prozeßkosten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Zivil⸗ kammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Straß⸗ burg auf den 1. Dezember 1894, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Der Landgerichts⸗Sekretär: 85 S.) Hörkens,
Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
[25085] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Louise Krause, geb. Witzmann, zu Kirchheim, vertreten durch die Rechtsanwälte Ehrlich und Weigelt in Erfurt, klagt gegen ihren Ehemann, den Zimmermann Louis Krause in unbekannter Abwesenheit, wegen Ehescheidung, mit dem An⸗ trage: die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Erfurt auf den 19. Dezember 1894, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustell wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. B Erfurt, den 11. Juli 1894. Stüber, Gerichtsschreiber— des Königlichen Landgerichts. Zivilkammer III.
[25139] Oeffentliche Zustellung.
Die Walburga Zepf, Ehefrau von Franz Kecker, Korbmacher und Regenschirmflicker zu Dietweiler i. E., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Stoeber, klagt heßen ihren vorgenannten Ehemann, nunmehr ohne ekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, auf Ehe⸗ scheidung, mit dem Antrage: Sg Landgericht wolle die zwischen den Parteien bestehende Ehe für aufgelöst erklären und dem Beklagten die Kosten des Rechtsftreits zur Last legen; und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die I. Zivilkammer des Kaiserlichen Land⸗ gerichts zu Mülhausen i. E. auf Dienstag, den 20. November 1894, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Mülhausen, den 14. Juli 1894.
8 Stahl, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
[25140 Oeffentliche Zustellung.
In Sachen der Ehefrau Jenny Ewald, geborene Förster, in Gröditz, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Hesse in Hannover, gegen ihren Ehemann, den Schlosser Wilhelm Ewald, zuletzt in Linden, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen E““ steht Ter⸗ min an zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der Zwwilkammer IV des Königlichen Landgerichts zu Hannover den 5. November 1894, Vor⸗ mittags 10 Uhr. Klägerin ladet den Be⸗ klagten zum Termin mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung be⸗ kannt gemacht.
Hannover, den 11. Juli 1894. Gerichtsschreiberei IV des Königlichen Landgerichts.
18
[251322 8 Oeffentliche Zustellung und Ladung. Die ledige 81 Victoria Bacherle v. Ries⸗ Fafen und der verh. Hirte Georg Lindner v. Pfalz⸗ paint, Vormund über das von ersterer am 16. Okt. 1893 unehelich geborne Kind „Leonhard“, haben Klage erhoben gegen den ledigen großj. Dienstknecht Michel Sirl von Forchheim, z. Z. unbekannten Aufenthalts, wegen Vaterschaftsanerkennung und Ali⸗ mentenleistung. Nach erfolgter Bewilligung der ö Zustellung wird Beklagter zur mündlichen eerhandlung in die öffentliche Sitzung des Kgl. Amtsgerichts Greding vom Dienstag, 30. Oktober 1894, Vormittags 10 Uhr, geladen. Klags⸗ partei wird beantragen, vorläufig vollstreckbar zu er⸗ Häärtndes Urtheil dahin zu erlassen, der Beklagte sei uldig: I. Die Vaterschaft zu dem Kinde „Leonhard“ an⸗ zuerkennen; - II. von der Geburt des Kindes bis zum vollendeten 14. Lebensjahre einen jährlichen, in vierteljährigen Raten vorauszahlbaren e von 60 ℳ, die Hälfte des Schul⸗ und Schulbüchergeldes und der Kleidungskosten, sowie der etwaigen Kur⸗ und ve. 788. alls das Kind innerhalb der genannten Zeit erkranken oder sterben sollte, zu leisten; III. der Kindsmutter eine Tauf⸗ und Kindbett⸗ kofteh Ch von 10 ℳ zu bezahlen und IV. alle Streitskosten zu tragen. 1 Greding, 14. Juli 1894.
renhövel, Gerichtsschreiber des Landgerichts.
Der K. Sekretär: Oehl. 2 TSa Artihrremcdser se
[25130] Oeffentliche „
1) Die unverehelichte Arbeiterin Martha Kunze zu Köpenick, Grünauerstr. 65, und
2) ihr Kind Martha Frieda Anna Kunze ebenda, beide vertreten durch den Arbeiter Wilhelm Kunze ebenda, wieder vertreten durch Rechtsanwalt Schidlower zu Köpenick, klagen gegen den Schlosser⸗ gesellen Wilhelm Krüger, unbekannten Aufenthalts, wegen Alimenten mit den Anträgen:
1) den Beklagten für den Vater des von der Martha Kunze am 1. April 1894 geborenen Kindes Namens Martha Frieda Anna zu erklären;
2) ihn zu perurtheilen:
a. an die Klägerin zu 1 an Tauf⸗, Entbindungs⸗ und Sechswochenkosten 30,00 ℳ,
„b. für das vorgedachte Kind von dessen Geburt ab bis zum zurückgelegten 6. Lebensjahre 6 ℳ, vom 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahre aber 12 ℳ an monatlichen Alimenten, die rückständigen sofort und die laufenden in vierteljährlichen Raten voraus zu zahlen, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Köpenick auf den 17. Oktober 1894, Vormittags 10 Uhr. Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8
Köpenick, den 7. Juli 1894.
1 Lindenau, Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts. Abth. III.
11I“ 18 [25103] Bekanntmachung. Zahlungsaufforderung.
Die Erben und Rechtsnachfolger des zu Neu⸗ stadt a. H. ledig und gewerblos verlebten Friedrich Gustav Wild, einziger Sohn und Erbe von Gustav Wild, weiland Handlungskommis in Neustadt a. H., aus dessen Ehe mit Friederike Laux, gewerblos, allda wohnhaft, spätere zweite Ehefrau und jetzige Wittwe von Johann Heinrich Joachim Kämmerer, weiland Schneidermeister in Neustadt a. H., bezw. die Erben des in der zweiten Ehe der Friederike Laux mit ge⸗ nanntem Kämmerer erzeugten, alsbald nach der Ge⸗ burt und ohne Namen verstorbenen Kindes, nämlich: A. die genannte Wittwe Kämmerer, handelnd: 1), als Pflichttheilserbin ihres erstehelichen Kindes Friedrich Gustav Wild, 2) als Pflichttheilserbin ihres Kindes aus ihrer zweiten Ehe, 3) wegen der zwischen ihr und ihrem gedachten verlebten zweiten Ehemann bestandenen Gütergemeinschaft; B. die Kinder des mehrgenannten Johann Heinrich Joachim Kämmerer aus dessen erster Ehe mit Elisabetha, ge⸗ borene Kölsch, als: I. Johann Heinrich Kämmerer und II. Christian Friedrich Kämmerer, beide Kauf⸗ leute zu Neustadt an der Haardt, handelnd: 1) als Miterben am Nachlasse des obgedachten zweitehelichen Kindes ihres verlebten Vaters, 2) als einzige Erben ihres Vaters, besprechen auf Grund eines durch den Kgl. Notar Justiz⸗Rath Neumayer in Neustadt a. H. am 31. Januar 1874 aufgenommenen Kauf⸗ vertrags an die Kinder und Erben der zu Neu⸗ stadt a. H. wohnhaft gewesenen und daselbst ver⸗ lebten Ehe⸗ und Winzersleute Josef Mohr und Barbara Schacke: Lucie Adolfine Sophie Derenty, dermalen ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, Wittwe des in Paris verlebten Peter Heinrich Mohr, als Pflichttheilserbin ihres verlebten Kindes Eugenie Mohr, für Erwerbspreis der unten⸗ beschriebenen Liegenschaft folgende Beträge, nämlich:
1) Hauptsumme per Rest ℳ 5785,72
2) Zinsen zu 5 % aus 5785 ℳ 72 ₰ vom 11. November 1891 bis dahin 1892 8
3) Zinsen zu 5 % aus 6075 ℳ vom 11. November 1892 bis dahin 1893 „
4) Zinsen zu 5 % aus 6378 ℳ 75 ₰ vom 11. November 1893 bis zum Tage der Zahlung ...
5) an bisher entstandenen Kosten sodann für Brandkassenbeiträge, Steuern und Korrespondenzen, zusammen „ 66,14
im ganzen ohne die von Martini 1893 an weiter laufenden Zinsen. „ 6444,89
Die Gläubiger fordern nun ihre Schuldner — nachdem die Zahlungstermine verfallen — durch Akt vom 5. Juli 1894 auf, obige Schuldbeträge mit 6444 ℳ 89 ₰, ferner die Zinsen zu 5 % aus 6378 ℳ 75 ₰ vom 11. November 1893 an, sowie die Kosten der Zahlungsaufforderung und Zustellung binnen fünfzehn Tagen von Zustellung an zu bezahlen, widrigenfalls von den durch Bedingung 4 des frag⸗ lichen Kaufvertrags eingeräumten Rechten Gebrau gemacht und zur vertragsmäßigen Versteigerung des nachbeschriebenen Immöbels geschritten wird, und die Schuldner für allen Schaden und Nachtheil verant⸗ wortlich gemacht werden. 1.““
Beschreibung des Immöbels. 8 Steuergemeinde Neustadt a. H.
Plan⸗Nr. 484 — 0,0068 ha Grundfläche, ein an der Landschreibereigasse zu Neustadt a. H. gelegenes Wohnhaus sammt Zubehörungen, begrenzt Legen Süden durch die Landschreibereigasse, gegen Osten durch die Badstubengasse und gegen Westen durch die
Erben Adam Habig. Neustadt a. d. Haardt, den 12. Juli 1894. Königliche Amtsgerichtsschreiberei.
Serr, Königl. Sekretär.
289,28 303,75
P. M.
[25134] Oeffentliche Zustellung.
Die Catharina Emilie Kouch, geschiedene Ehefrau des verstorbenen Anatol Collignon, ohne Gewerbe, zu Chazelles bei Metz wohnhaft, vertreten durch Rechtsanwalt Teutsch, klagt gegen die Anna Weber, Wittwe von Anatole Collignon, früher in Reichers⸗ berg, jetzt angeblich in Nancy wohnhaft, ohne näher bekannte Wohnung, aus einem Vergleich vom 9. Juni 1893, mit dem Antrage auf kostenfällige Ver⸗ urtheilung der . zur Zahlung einer Ab⸗ findungssumme von 1650 ℳ nebst 6 % Zinsen seit dem K agetage und vorläufige Vollstreckbarerklärung des zu erlassenden Urtheils gegen Sicherheitsleistung, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des vor die II. Zivilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts zu Metz, nach erfolgter Ab⸗ kürzung der Einlassungsfrist auf zwei Wochen, auf den 4. Oktober 1894, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Lichtenthaeler, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
[25108] Oeffentliche Zustellung.
Die Märkische und Thonwaarenfabrik, Aktiengesellschaft zu Premnitz bei Rathenow, vertreten durch den Rechtsanwalt Steinau zu Berlin, klagt im Wechselprozeß gegen den Herrn Leo Friedmann, früher zu Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus einem Wechsel vom 1. Januar 1894, mit dem An⸗ trage: den Beklagten zur Zahlung von 2200 ℳ nebst 6 % Zinsen seit 1. Mai er. und Wechsel⸗ unkosten von 33 ℳ 60 ₰ zu verurtheilen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 9. Kammer für Handels⸗ sachen des Königlichen Landgerichts I1 zu Berlin, Jüdenstr. 60, II, Zimmer 103, auf den 19. Sep⸗ tember 1894, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. —
Berlin, den 7. Juli 1894.
Schoenrade,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landger
9. Kammer für Handelssachen.
[25160] Oeffentliche Zustellung.
Die Kaufleute Ernst und Berthold Burchardt, in S Adolph Burchardt Söhne zu Berlin, Jäger⸗ straße 25, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Robert Levin zu Berlin, Taubenstraße 15, klagen egen den Eduard Levin, früher zu Berlin, Gr. Frankfurerftraße 52, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen 233 ℳ 26 ₰, mit dem Antrage: 1) den Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, darin zu willigen, daß die von dem Gerichtsvollzieher Huth zu Berlin, Friedrichstraße 231, auf Grund eines Gerichtsbeschlusses am 29. Januar 1894 zu dem Zeichen I 0. 4885 94 bei der Königlichen vereinigten Konsistorial⸗, Militär, und Baukasse zu Berlin hinterlegten 233 ℳ 26 ₰ nebst den aufgelaufenen Depositalzinsen an die Kläger ausgezahlt werden, 2) das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht 1 zu Berlin, Jüdenstraße 60, 2 Treppen, Zimmer 96, auf den 16. November 1894, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 8. Juli 1894.
Guiard, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts I. Abtheilung 39.
[25119] Oeffentliche Zustellung.
Der Steuererheber Wilhelm Sendsitzky in Berlin, Jerusalemerstraße 23, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Ahlemann ebenda, ve-, gegen den Zimmer⸗ meister Ernst Raue, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit der Behauptung, daß auf dem dem Beklagten gehörigen, zu Löwenberg i. M., Kreis Neu⸗Ruppin, gelegenen und im Grundbuche des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Gransee von Löwenberg i. R. Band VI Blatt Nr. 284 verzeichneten Grundstück in Abthei⸗ lung III unter Nr. 1 und 2 für ihn — den Kläger — 7000 ℳ respektive 2000 ℳ Darlehn zu 4 ½ % jährlich verzinslich eingetragen stehen, daß Beklagter die am 1. April 1894 fälligen Zinsen auf die Zeit vom 1. Oktober 1893 bis 1. April 1894 nicht ge⸗ zahlt, Kläger sodann von dem ihm eingeräumten Kündigungsrecht Gebrauch gemacht und die Kapitalien zur Rückzahlung binnen 3 Monaten gekündigt hat, daß auch die “ eingetreten ist, mit dem An⸗ trage: den Beklagten unter Kostenlast zu verurtheilen, an Kläger 9000 ℳ nebst 4 ½ % jährlicher Zinsen vom 1. Oktober 1893 ab zu zahlen und das Urtheil gegen Sicherheitsleistung des Klägers für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 19. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts I zu Berlin, Jüdenstraße 59, Zimmer 139, auf den 17. Dezember 1894, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Die Ein⸗ lassungsfrist ist durch Verfügung vom 11. Juli 1894 auf 6 Wochen festgesetzt. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Kla bekannt gemacht. 8
Berlin, den 14. Juli 1894.
Rempel, Gerichtsschreiber 8 des Königlichen Landgerichts I. Zivilkammer 19.
[25101] Oeffentliche Zustellung.
Der praktische Art Dr. med. Mann zu Landeck und der Apothekenbesitzer Otto Hirche daselbst, beide vertreten durch den Rechtsanwalt Januschke in Landeck, klagen gegen den Grenzaufseher vr. . früher zu Schönau, jetzt unbekannten Aufenthalts, und zwar zu a. aus einem Anspruche für ärztliche Bemühungen aus dem Monat April 1894, zu b. aus käuflicher Lieferung von Arzneien aus dem Monat April 1894, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtheilung des Beklagten durch v-h. voll⸗ streckbares Urtheil zur Zahlung von 10 ℳ nebst 5 % Zinsen seit 1. Mai 1894 an den Kläger zu a. und 17 ℳ 90 ₰ nebst 5 % Zinsen seit 1. Mai 1894 an den Kläger zu b., und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Landeck auf den 17. Oktober 1894, Vormittags 9 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
8 Wolfsdorff, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[25158] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Gebrüder Vogel, Weinhandlung zu Mainz, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. hie klagt gegen den G. Robert, Professor der Billard⸗ kunst, 8 Domizil, aus Waarenlieferung und An⸗ erkenntniß, mit dem Antrage auf Verurtheilung d Beklagten zur Zahlung von Einhundertsiebenun zwanzig Mark 65 Pf. sammt 6 % Zinsen seit dem 10. April 1894 einschließlich der Kosten des Arrest verfahrens durch vorläufig vollstreckbares Urtheil mit d Behauptung, daß das Königliche Amtsgericht Frank. furt a. M. zuständig sei, da in dem vorherge angenen Arrestverfahren eine Uhr gepfändet und dieselbe sich in Frankfurt a. M. befinde, und ladet den Beklagte
zur mündli⸗ Verhandlung des Rechtsstreits vor das Fvelicen. Amtsgericht I1b. BI“ c. Main auf den 19. September 1894, Vor mittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen
Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt
gemacht. Rücker, des Koöͤniglichen Amtsgerichts. I
Gerichtsschreiber