längere Lieferfristen angenommen werden. Der Betrieb der Walzwerke
ist sbnen in gleicher Stärke noch auf Monate hinaus gesichert und dürfte, da den Werken Ordres aus Rußland noch zugehen, auch weiter⸗ hin gesichert bleiben. Grobes Handelseisen und Baueisen ist gegen⸗ wärtig sehr begehrt, und auch Feineisen findet gute Abnahme. Fein⸗ blech ist fast garnicht erhältlich; die Werke haben nach den vor⸗ liegenden Schlüssen mehrerz Monate flott zu thun, um den ein⸗ gegangenen 1 ungen nachkommen zu können. Grobbleche .— schwächer. Die Stahlwerke sind wieder besser beschäftigt,
Aufträge erhalten. Die Röhrenwalzwerke sind in regem Betrieb, da sie bedeutende Quantitäten ihrer Fabrikate zur Lieferung erhalten haben. Dasselbe ist von den Draht⸗ und Nägelwerken zu sagen. Der Beschäftigungsgrad der Gießereien ist ungleichmäßig, einzelne haben vollauf, andere dagegen weniger zu thun. Zu den ersteren gehören die Röhrengießereien und solche Werke, die hauptsächlich für eigene Hütten und Gruben arbeiten. Für Ofen⸗ armaturen und Bauguß gehen die Aufträge noch ziemlich gut ein, dagegen ist Handelsguß gegenwärtig stark vernachlässigt. Im Roh⸗ chäft ist die Tendenz weiter aufwärts strebend; in Walz⸗ zink geht das Geschäft bei unveränderten Preisen sehr flott. .
— Der Aufsichtsrath der Münchener Trambahn hat, wie die Münchener „A. Z.“ berichtet, beschlossen, der Generalversammlung die Vertheilung einer Dividende von 8 % wie im Vorjahre und die “ von 140 000 ℳ (Vorjahr 120 000 ℳ und 39 000 ℳ für erhöhte Futterpreise) in Vorschlag 1 bringen.
— Aus Paris berichtet „W. T. B.“ von der Börse: An der heutigen Börse herrschte fortgesetzt große Kauflust für türkische Werthe, besonders für Banque Ottomane und Loose; in letzteren be⸗ stand großer Prämienbegehr. Italiener vorübergehend sehr fest auf die Meldung des italienischen Sieges in Kassala; Schluß schwächer. Die Gesammttendenz erschien schließlich überhaupt etwas nachgebend.
— Das „Gewerbeblatt für das Großherzogthum Hessen“, Zeitschrift des Landesgewerbvereins, hat in der Nr. 29 vom Juli d. J. folgenden Inhalt: Bekanntmachung. — Ueber ver⸗ schiedene Systeme Stopfbüchsenpackung. — Verbesserte Sturmlaternen von Kauffmann u. Co. — Zu unserer Abbildung. — Das Vorrecht der Bauhandwerker. — Aus den Ortsgewerbevereinen. Nidda. — Verschiedene Mittheilungen. Patente von im Großberzogthum 55 lebenden Erfindern. Blitzschäden an Dampfschornsteinen. Aufziehen von Bildern. Biegsame Welle. Kleinere industrielle Mittheilungen. — Literatur. Häuslicher Rathgeber. Zeitschrift für Innendekoration. Neueste Erfindungen und Erfahrungen.
Magdeburg, 20. Juli. (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn⸗ ucker exkl., von 92 % —, neue 12,55 — 12,65, Kornzucker exkl., 88 %, “ —, neue 11,55 — 11,80, Nachprodukte exkl., 75 % Rendement 9,30. Ruhig. Brotraffinade I. 25. Brotraffinade II. —. Gem. Raffinade mit Faß 24,25 — 25,50. Gem. Melis I., mit Faß 23,25 — 23,50. Ruhig, stetig. Rohzucker I. Produkt Transito f. a. B.
mburg pr. Juli 11,42 ½ Gd., 11,50 Br., pr. August 11,52 ½ Gd., 1,55 Br., pr. September 11,20 bez. u. Br., pr. Oktober⸗Dezember 10,80 Gd., 10,85 Br. Still. — Wochenumsatz im Rohzuckergeschäft
74 000 Ztr.
Frankfurt a. M., 20. Juli. (W. T. B.) Wie die „Frank⸗ furter Zeitung“ aus Karlsruhe meldet, erklärte die Verwaltung der badischen Eisenbahnen, vorläufig keinen Zuschlag auf die eingereichten Kohlenangebote ertheilen zu können.
Leipzig, 20. Juli. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. 89 Juli 3,27 ½⅞˖ ℳ, pr. August 3,30 ℳ, pr. September 3,30 ℳ, pr. Oktober 3,32 ½ ℳ, pr. No⸗ vember 3,35 ℳ, pr. 3,35 ℳ, pr. Januar 3,35 ℳ, pr. Februar 3,37 ½ ℳ, pr. März 3,40 ℳ, pr. April 3,40 ℳ, pr. Mai 3,40 ℳ, pr. Juni —. Umsatz 40 000 kg.
Bremen, 20. Juli. (W. T. B.) (Börsen⸗Schluß⸗Bericht.) Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer
etroleum⸗Börse.) Ruhig. Loko 4,65 Br. Baumwolle. Matt. pland middl. loko 37 ½ 8 Schmalz. Fest. Wilcox 37 ₰, Armour shield 36 ½ ₰ Cudahy 37 ₰, 31 ½ ₰. Speck. Fest. Short clear middling loko 35. Wolle. Umsatz 145 Ballen. Taback. Umsatz 25 Faß Ohio, 235 Faß Kentucky, 77 Packen Sumatra, 127 Seronen Carmen, 96 Seronen Ambalema, 74 Kisten Seedleaf.
Lon don, 20. Juli. (W. T. B.) Wollauktion. Preise unverändert.
An der Küste 3 Weizenladungen angeboten.
96 % Javazucker loko 13 ¼ ruhig, Rüben⸗Rohzucker loko 11P tubig. Centrifugal Cuba 13. — Chile⸗Kupfer 38 , pr.
onat 391/16.
Liverpool, 19. Juli. (W. T. B.) (Offizielle Notie⸗ rungen.) American good ordin. 31 16, do. low middling 313/⁄16, do. miobling 3¹5⁄16, do. good middling 41/16, do. middling fair 4 ⅛, Pernam fair 4 ⁄16, do. good fair 4 ¼, Ceara fair 4, do. good fair 4 ⁄6, Egyptian brown fair 4 ⅛, do. do. good fair 411⁄16, do. do. good 5, Peru rough good fair 5 29⁄16z, do. do. good 511/16, do. do. fine 6 ½, do. moder. rough fair 4 ½, do. do. good fair 415⁄18, do. do good 5 ⁄18, do. smooth fairr 4 16, do. do. good fair 4 ⁄16, M. G. Broach good 3 ⅛, do. fine 4, Dhollerah good 3 ½, do. fully good 3 ½, do. fine 37⁄16, Oomra good 3 ½, do. fully good 3 ¼, do. fine 37⁄16, Secinde good fair 2 ⅛, do. good 2 ½, Bengal fully good 2 ¼, do. fine 3.
— 20. Juli. (W. T. B.) (Baumwollen⸗Wochen⸗ bericht.) Wochenumsatz gegenwärtige Woche 44 000 (vorige Woche 50 000), do. von amerikanischen 37 000 (45 000), vo. für Speku⸗ lation — (—), do. für Export 2000 (2000), do. für wirklichen Konsum 35 000 (43 000), do. unmittelb. ex. Schiff 51 000 (54 000), wirklicher Export 8 000 110 0r0h Import der Woche 15 000 (22 000), davon amerikanische 5 000 (17 000), Vorrath 1 287 000 (1 331 900); davon amerikanische 1 083 000 (1 125 000), schwimmend nach Großbritannien 42 000 (36 000), davon amerikanische 26 000
(22 000).
Manchester, 20. Juli. (W. T. B.) 12r Water Taylor 5, 30r Water Taylor 6 ½, 20r Water Leigh 5 ⅞, 30r Water Clayton 4 42r Mock Brooke 6 ⅛, 40r Mayoll 6 ¾, 40r Medio Wilkinson 78, 321 .e2. Lees 6 v⅛, 36r Warpcops Rowland 6 ¾, 36r Warpcops Wellington 7 ½, 40 r Double Weston 7 ¾, 60r Double courante Qua⸗
lität 10 ¼, 32* 116 yards 16 % 16 grey Printers aus 321/46 r 148.
Matt.
Glasgow, 20. Juli. (W. T. B.) Die Vorräthe von Roheisen in den Stores belaufen sich auf 308 530 Tons gegen 335 971 Tons im vorigen Jahre. — Die Zahl der im Betrieb befind⸗ lichen Hochöfen beträgt 11 gegen 67 im vorigen Jahre.
St. Petersburg, 20. Juli. (W. T. B.) Produkten⸗ markt. Talg loko 56,00, pr. August —. Weizen loko 9,50. Roggen loko 5,50. Hafer loko 3,60. Hanf loko 44,00. Leinsaat loko 13,00.
Amsterdam, 20. Juli. (W. T. B.) Java⸗Kaffee good ordinary 52 ½4. — Bankazinn 41.
New⸗York, 20. Juli. (W. T. B.) Die Börse eröffnete fest, wurde im weiteren Verlauf durchweg träge und schloß lustlos bei festen Kursen. Der Umsatz der Aktien betrug 87 000 Stück.
Weizen eröffnete Rgnevg. und fiel während des ganzen Börsen⸗ verlaufs mit wenigen Reaktionen, infolge matter Kabelberichte und Verkäufe des Auslandes, sowie auf günstiges Wetter und Regen im Nordwesten. Schluß schwach. — Mais schwäͤchte sich nach Eröffnung etwas ab auf günstiges Wetter im Westen, später trat auf Berichte von nur strichweisen Regen Erholung ein. Schluß stetig.
Baumwollen⸗Wochenbericht. See in allen Unions⸗ häfen 4000 Ballen, Ausfuhr nach Großbritannien 7000 Ballen, Ausfuhr nach dem Kontinent 4000 Ballen. Vorrath 260 000 Ballen.
Ke 20. Juli. (W. T. B.) Weizen fallend während des ganzen Börsenverlaufs mit wenigen Reaktionen infolge günstigen Wetters und schwächerer Kabelberichte, n auf niedrigere Märkte in der Provinz. Schluß schwach. — Mais schwächte sich nach Er⸗ öffnung etwas ab, später erholt. Schluß stetig 1“
und auch die Maschinen⸗ und Kesselfabriken haben einige lohnende
8
Verdingungen im Auslande.
1 Niederlande. 8 116“ 31. Juli. Im Karrenstal, Oostplein, zu Rotterdam: Lieferung
von 250 000 kg Heu zum Gebrauch der Gemeinde. Bedingungen
8*
käuflich an Ort und Stelle. 8
Verkehrs⸗Anstalten.
Bremen, 21. Juli. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Reichs⸗Postdampfer „Sachsen“ ist am 20. Juli Vorm. in Colombo angekommen. Der Reichs⸗Postdampfer „Bayern“ ist am 19. Juli Nachm. in n angekommen. Der Postdampfer „Wittekind“ ist am 20. Juli Nachmittags auf der Weser ange⸗
kommen.
“ 20. Juli. (W. T. B.) Hamburg⸗Ameri⸗ kanische Packetfahrt⸗Aktien⸗Gesellschaft. Der Post⸗ dampfer „Moravia“ ist heute Morgen, der Schnelldampfer
„Bismarck“ heute Nachmittag in Cuxhaven eingetroffen.
Theater und Mufik.
Im Kroll'schen Etablissement brachte gestern der aus 80 Mann bestehende Berliner Bläserbund, der unter Leitung des Professors Kosleck sich bereits in vielen anderen Städten durch seine künstlerischen Leistungen einen ehrenvollen Ruf erworben hat, eine Reihe interessanter Musikstücke zu Gehör, die mit einer Festfanfare für mittelalterliche Trompeten und Pauken eröffnet wurde. Hieran schlossen sich ein „Heroischer Marsch“ von A. Dorn, altnieder⸗ ländische Volkslieder, Piocen von Verdi, Keler⸗Béla, Abt, Wagner und anderen. Besonders lebhaften Beifall fand eine Seiner Majestät dem Kaiser Wilhelm II. gewidmete „Trompetenmusik der heroisch⸗ ritterlichen Trompeten⸗ und Paukenkunst“ von Kosleck, in der die aus einem sehr langen einfachen Rohr bestehenden Trompeten, die nur die Intervalle des Dreiklangs beherrschen, da keine Ventile haben, eine imponierende Wirkung übten. Mit diesen Vorträgen des Bläserbundes, die mit großer Preäzision und patriotischem Schwung ausgeführt wurden, wechselten die des Neuen Orchesters unter Paul Prill's Direktion; letztere bestanden aus klassischen Werken Mozart's, Weber's, Mendelssohn's sowie aus neueren von Wagner und Beriot, dessen „Air varié“ von dem Kammermusiker H. Schulz auf dem Cornet à piston ganz vortrefflich vorgetragen wurde. Ungeachtet des veränderlichen Wetters war das Publikum sehr zahlreich erschienen.
Am Montag beginnt im Kroll'’'schen Etablissement das nur für wenige Abende berechnete Konzertgastspiel der Kapelle des Königlich Bayerischen 10. Infanterie⸗Regiments Prinz Ludwig unter Leitung des Königlichen Musikmeisters Schott. — Bei dem morgen stattfindenden Doppelkonzert des „Neuen Orchesters“ und der Kapelle des EEö (Frese), welches bereits um 4 Uhr Nach⸗ mittags beginnt, wird der Cornet à piston-Virtuose des „Neuen Orchesters“, Königliche Kammermusiker H. Schulz eine „Phantasie aus dem Zillerthal“ und „Air varié“ von Beriot vorgetragen.
Mit „Parsifal“ wurde, wie schon kurz gemeldet, vorgestern die Reihe der diesjährigen Festspiel⸗Aufführungen in Bayreuth eröffnet. Im Vordergrunde des Interesses stand nach dem Bericht des „W. Frmdbl.“ Frau Fcher. die als Kundry eine gesanglich und dramatisch ganz 1i Leistung bot; besonders die Verführungsscene stellte sie mit entzückender Poesie dar. Herr Birrenkoven gab zum ersten Mal den Parsifal und erwies sich als tüchtiger Sänger, ohne jedoch eine bemerkenswerthe Individualität zu zeigen. Tief ergreifend sang Reichmann den Amfortas; ihm stand Grengg als trefklicher Gurnemanz würdig zur Seite. Das von Levi geleitete Orchester erhob vom zweiten Akt an zu voller Höhe. Die Chöre klangen ungemein frisch. Das Haus war vollständig besetzt. In der Fürstenloge sah man die Prinzessin 1 von
reußen und die Herzogin Vera von Württemberg.
ährend der Pausen erregte der italienische Komponist Leoncavallo Aufmerksamkeit. — Auch die gestrige Aufführung des „Lohen⸗ grin“ war, dem „W. T. B.“ zufolge, durch ihre ZEE1 die Leistungen des Chors von großem Erfolg begleitet. An Stelle des erkrankten van Dyck sang Gerhäuser⸗Karlsruhe die Titelrolle. Das Orchester stand unter Mottl's Leitung. Nach Schluß jedes Aktes brach das Publikum in lebhaften Beifall aus. ““
Mannigfaltiges.
Die Modelle zu den fünf großen Glocken für die Kaiser FEö e sind, wie wir der „Nat.⸗Ztg.“ ent⸗ nehmen, durch den Bildhauer Muth zu Charlottenburg nunmehr fertiggestellt und werden in den nächsten Tagen nach Apolda gesandt, um dort mit dem von Seiner Majestät dem Kaiser und König Fesen (etwa 100 Zentner) Bronzemetall aus erbeuteten Kanonenläufen durch die dortige Ulrich'sche Gießerei bis Weihnachten gegossen zu werden. Die Glocken werden nach ihrer Fertigstellung im Zeughause ausgestellt werden. Die beiden Friese oben und unten werden mit romanischen Inschriften, dem Stil der Kirche entsprechend, ausgefüllt. Die Wappenstücke befinden sich — nach Zeichnungen des Ober⸗Hofmeisters Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Freiherrn von Mirbach — an den Rundseiten angebracht. Die größte Glocke, 2,79 m im Durchmesser groß und 2,69 m hoch, klingt im Ton D aus und wird das Gewicht von ungefähr 50 Zentnern haben. Sie trägt im oberen Fries die Namen der Königin Louise und des Kaisers Wilhelm I. Dementsprechend füllen den Glockenhut die Wappen von Mecklenburg und Preußen aus. Im unteren Fries bemerkt man ein eisernes Kreuz mit der Jahreszahl 1813 und mit dem Geburts⸗ tage des Kaisers Wilhelm I., dem 22. März 1797. Ringsherum liest man dann den Spruch aus Jesaias 63, V. 1 mit dem Datum des Todestages des Kaisers, dem 9. März 1888: „Die mit Thränen säen, werden mit Freuden ernten.“ Die zweite, eine F⸗Glocke, trägt den Namen der Kaiserin Augusta mit den Wappen Preußens und Sachsen⸗Weimars; darunter das Geburtsjahr der Kaiserin 1829 und den Gedenktag 11. Juni 1879. Der Spruch lautet: „Seid fröhlich in Hoffnung, geduldig in Trübsal, haltet an am Gebet.“ Die dritte A⸗Glocke nennt sich Deutschland, enthält den Reichsadler, und darunter den Jahrestag der Gründung des Deutschen Reichs „Versailles, den 118. Januar 1871“. Dazu lautet der Spruch: „Sie haben mich oft gedränget von meiner Jugend auf, aber mich nicht übermocht.“ Die vierte B⸗Glocke ist dem Andenken des Kaisers Friedrich geweiht. Am unteren Friese stehen zwei Erinnerungsjahre, nämlich 1870 und 1895 (letzteres das Jahr der Einweihung der Kirche) und dazu die Worte: „Gott war mit uns, ihm sei die Ehre!“ Die fünfte Glocke im C⸗Ton trägt die Namen des Kaisers Wilhelm II. und der Kaiserin Auguste Victoria mit den Wappen Preußens und Schleswig⸗Holsteins und dem Datum 4. Mai 1888. Die Stifter dieser Glocken sind der evangelisch⸗kirchliche Hilfsverein und der Kirch⸗ bau⸗Verein. Der Widmungsspruch lautet aus Ev. Joh.: „Sei getreu bis an den Tod, so will ich dir die Krone des Lebens geben.“ Diese letzte Glocke, die kleinste, mißt 1,54 m im Durchmesser und ist 1,44 m hoch. Ihr Gewicht dürfte sich auf 10 Ztr. stellen.
Der Wirkliche Geheime Rath, Professor Dr. Eduard Zeller, welcher vmcängf. den 80. Geburtstag feierte, beendet mit Schluß des Sommerhalbjahres seine Lehrthätigkeit. Die philosophische Fakultät und mit ihr die Professoren aus den anderen Wissenschaften gedachten, der „N. A. Ztg.“ zufolge, heute zu Ehren des scheidenden Seniors ein Festmahl im Kaiserhof zu veranstalten. In Rücksicht auf die Erkrankung des Wirklichen Geheimen Raths von Helmholtz ist diese Abschiedsfeier jedoch vorläufig vertagt worden.
Die diesjährige Sitzung des Gesammtvorstandes der Kaiser Wilhelm⸗Stiftung für deutsche Invaliden ist auf den 26. Juli “ 5 Uhr, im Reichstagsgebäud anberaumt 8
München, 21. Juli. Nach amtlicher Feststellun leicht verletzt worden.
Rom, 21. Juli. In der vergangenen Nacht Plodierte dem
„W. T. B.“ zufolge an der Gartenmauer der hiesigen britischen Botschaft eine ungefährliche Petarde, ohne irgend welchen Schaden anzurichten. Man nimmt an, daß jemand sich der Petarde als kom⸗ promittierenden Gegenstandes habe entledigen wollen. Sie bestand aus einer mit Feuerwerkspulver und Nägeln gefüllten Blechbüchse.
Konstantinopel. Dem Wiener „Fremd.⸗Bl.“ wird gemeldet: Der russische Dampfer „Konstantinos“, dessen Untergang kürzlich gemeldet wurde, ist, wie sich Lest herausgestellt, ein Opfer des jüngsten Erdbebens geworden. Das Schiff passierte eben das Marmarameer, als es von den tobenden 1 bis zu einer enormen Höhe emporgeworfen und dann gegen die Klippen geschleudert wurde an denen es barst. Die gesammte Bemannung von achtzehn Personen wurde in die Tiefe gerissen und ertrank.
New⸗York. Aus New⸗York berichtet die Londoner „A. K.“ nach einer Meldung des „R. B.“: Infolge der Herabsetzung der Fahrpreise von Amerika nach Europa kehren sehr viele Leute nach
uropa zurück. Die Rückwanderung ist so groß, daß die Dampfer die Menge nicht fassen können.
New⸗York, 19. Juli. In Little Chute im. Staat Wis⸗ consin hat sich der „A. K.“ zufolge der Erdboden infolge eines Erd⸗ bebens auf mehrere hundert YPards gespalten. Auch in Ogden, Wisconsin, wurde gestern ein Erdstoß verspürt. In mehreren Häuse rissen die Wände.
Wetterbericht vom 21. Juli, 8 Uhr Morgens.
'
Wetter.
Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeressp red. in Millim.
Femuller “ Christiansund. Kopenhagen Stockholm. aparanda. t. Petersburg Moskau . 8 “ Cork, Queenstown 76758 Cherbourg. öbI1“I v1ö1ö1.“ v1111“ 760 amburg 762 1I116“ Neufahrwasser .. . 671 11X1ö“]
5 56 762 ünster. 762 Karlsruhe. 764 Wiesbaden. 764 München 766 Chemnitz 764 Berlin 763 Wien.. 765 Breslau. 785 Ile d'Aix 1680 Nizza. 763 Triest. 763 1) Thau.
756 756 760 754 752 757 757
heiter halb bed. wolkig heiter bedeckt wolkenlos bedeckt wolkig Nebel wolkig heiter wolkenlos wolkig bedeckt wolkig
wolkig bedeckt heiter ¹) bedeckt wolkenlos wolkig heiter wolkenlos 1 bedeckt
halb bed. wolkenlos wolkenlos
SelIboo⸗ocote h—SSbobodorse
Uebersicht der Witterung.
Die Luftdruckvertheilung ist heute eine ziemlich gleichmäßige. Ueber Frankreich, Zentral⸗Europa und Westrußland übersteigt das Barometer 760 mm, über den Alpen und Oesterreich 765 mm. Ueber Deutschland ist die Bewölkung mech and bei unter den mormalen liegenden Morgentemperaturen und schwachen südlichen Winden im Westen, noch vielfach frischen westlichen Winden im Osten. In Nord⸗ Deutschland fiel stellenweise Regen, da auch über Westfrankreich der Luftdruck abnimmt, so ist für Deutschland wärmeres Wetter, aber zu⸗ nächst in Westdeutschland auch das Auftreten zahlreicher Gewitter
zu erwarten. 2 Deutsche Seewarte.
Konzerte.
Kroll'’s Etablissement. Sonntag: Doppel⸗Konzert. Neues Orchester: Paul Prill. Kapelle des Garde⸗Füsilier⸗ Regiments: C. Frese. Anfang 4 Uhr.
Montag und Dienstag: Doppel⸗Konzert. Kapelle des Kgl. Bayer. X. Infanterie⸗Regiments „Prinz Ludwig“. Dirigent: Kgl. Musikmeister Schott. Neues Orchester: Paul Prill. Entrée 50 ₰. Dutzend⸗Billets 4 ℳ Anfang 6 ½ Uhr.
Auf der bedeckten Terrasse am Königsplatz: Restaurant, Café Wein⸗ und Bier⸗Ausschank bei freiem Entrée. .“
Familien⸗Nachrichten.
Verehelicht: Hr. Oberlehrer Dr. Muth mit Frl. Gertrud Walter (Glogau).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hans Freiherrn von der Tann⸗ Rathsamh ausen (Eisenach). — Hrn. Premier⸗Lieutenant Gebhard von Larisch (Freiburg i. Br.). — Eine Tochter: Hrn. Haupt⸗ mann Theodor Freiherrn Prinz von Buchau (Brieg). — Hrn. Regierungs⸗Rath Dirksen (Magdeburg.)
Gestorben: Hr. Domkapitular Kirchhoff (Schloß Zesaea be. pr. Rittmeister a. D. Albert von Bargen (Konstanz). — Hr.
mtsgerichts⸗Rath Wilhelm Fock (Meran). — Frau Bertha von Natzmer, geb. von Boehn (Lindhorst). — Frl. Frida von Restorff, Konventualin des Klosters Dobbertin (Dobbertin). — Hr. Ritt⸗
meister a. D. Theodor Graf von Bismarck⸗Bohlen (Semlowh).
Verantwortlicher Redakteur: J. V.: Siemenroth in Berlin. Verlag der Expedition (J. V.: Koye) in Berlin.
der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsa Berrlin SW., Wilhelmstraße 32.
Fünf Beilagen
ind bei Cyclon⸗Unglück in Schwaben drei Personen s 8 88 5
öffentlichung dur ordentliche srenek versammlung einen Ersatz getzaften hat.
zum Deutsch
Berlin, Sonnabend, den 21. Juli
2 170.
Königreich Preußen.
8 Privilegium ur Ausgabe auf Pfandbriefe für die Rheinisch⸗Westfälische Boden⸗Kredit⸗ Bank zu Köln am Rhein.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem unter der Firma „Rheinisch⸗Westfälische Boden⸗Kredit⸗ Bank“ mit dem Sitz in Köln am Rhein eine Aktiengesellschaft zum Betrieb des Hypotheken⸗Bankgeschäfts errichtet ist, wollen Wir, auf Grund des Gesetzes, wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber enthalten, vom 9. Juni 1833, der genannten Aktiengesellschaft unter der Voraussetzung, daß ihre Eintragung in das Handelsregister demnächst erfolgt, nach Maßgabe ihres anliegenden, zur notariellen Verhandlung vom 26. Januar d. J. verlautbarten Statuts durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landes⸗ herrliche Genehmigung zur Ausgabe auf den Inhaber lautender, mit insscheinen bege Hypotheken⸗Pfandbriefe, wie solche in dem Statut näher bezeichnet und in Gemäßzheit desselben zu verzinsen sind, mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß jeder Inhaber solcher 1 und Zinsscheine die daraus hervorgehenden eechte geltend zu machen besagt ist, ohne den Nachweis seines Eigen⸗ thums daran zu erbringen. Dieses Privilegium soll der Zurücknahme oder Verwirkung nach Maßgabe der Vorschriften in der Einleitung zum Allgemeinen Landrecht unterliegen. b Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, und durch welches eine Gewährleistung seitens des Staats für die Sicherheit der auszugebenden Inhaber⸗ papiere nicht übernommen wird, ist nach der Eintragung der Gesell⸗ schaft in das Handelsregister nebst dem Gesellschaftsstatut im gesetz⸗ lichen Wege zu veröffentlichen. 8 Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗
gedrucktem Königlichen Insiegel. SG
Gegeben Berlin im Schloß, den 12. März 1894.
(L. S.) Wilhelm R.
Graf zu Eulenburg. von Schelling. Miauel. von Heyden. 8
(I der Rheinisch⸗Westfälischen Boden⸗Kredit⸗Bank. Titel I. Allgemeine Bestimmungen.
§ 1. Unter der Firma:]!. „Rheinisch⸗Westfälische Boden⸗Kredit⸗Bank“ nin Euu““ gegründet, welche ihren Sitz in Köln am ein hat.
§ 2. Die Bank ist berechtigt, in den sämmtlichen Staaten des Deutschen Reichs und den Reichslanden Elsaß⸗Lothringen Zweig⸗ anstalten und Vertretungen zu errichten. 1
§ 3. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung des Bodenkredits in der Rheinprovinz, in der Provinz Westfalen sowie in den übrigen preußischen und deutschen Gebieten. Zu diesem Zweck betreibt die Bank die nachstehenden Geschäfte: 2
1) Sie gewährt den Besitzern von Liegenschaften und Gebäuden Darlehen gegen Hypotheken oder Grundschuldbriefe, deren Rückzahlung in ungetrennter Summe, in Raten oder in Annuitäten bedungen werden kann.
2) Sie beleiht und erwirbt hypothekarische und Grundschuld⸗ forderungen. 8
3) Sie giebt auf Grund der unter Nr. 1 und 2 erwähnten Geschäfte nach Maßgabe der nachfolgenden statutarischen Bestimmungen verzinsliche Hypotheken⸗Pfandbriefe aus.
Die Bank ist ferner berechtigt; 1
4) Darlehen auch ohne hypothekarische Sicherheit an Provinzen, Kreise, Bezirksverbände, Gemeinden und andere öffentliche Korpora⸗ tionen und öffentliche Genossenschaften aller Art zu gewähren, soweit diese zu deren Aufnahme durch das Gesetz oder durch gesetzmäßig er⸗ wirkte Bewilligung berechtigt sind bezw. soweit sie ein gesetzliches Um⸗ lagerecht besitzen, und die Schuld derartiger Verbände und Korpo⸗ rationen abzulösen;
5) kommissionsweise den Erwerb und die Beschaffung von hypo⸗ thekarischen und Grundschulddarlehen zu vermitteln; b
6) hypothekarische und Grundschuldforderungen für Rechnung der Schuldner gegen Sicherstellung einzulösen;
7) die Verwaltung und den Einzug von hypothekarischen und Grundschuldforderungen und Güterkaufschillingen zu übernehmen;
8) hypothekarische und Grundschuldforderungen gegen eine vom Gläubiger zu leistende Prämie zu versichern;
9) Kassenbestände nutzbar zu machen durch Hittcrlecuns bei Bank⸗ häusern und Bankanstalten durch Ankauf und Beleihung der von ihr ausgegebenen Hypotheken⸗Pfandbriefe, ferner durch Ankauf von Wechseln und Werthpapieren und durch Lombardgeschäfte, beides nach den Grundsätzen der Reichsbank; .
10) Gelder verzinslich anzunehmen:
a. zu dem Zwecke, die Erwerbung von hypothekarischen oder Grundschuldforderungen zu vermitteln oder dafür Hypotheken⸗Pfand⸗ briefe auszuhändigen, 1 “
b. mit mindestens vierwöchentlicher Kündigungsfrist. Jederzeit rückzahlbare Gelder dürfen nur unverzinslich angenommen werden;
61) das Inkasso von Wechseln, Anweisungen und Werthpapieren zu besorgen. 3
Grundstücke zu erwerben ist der Bank nur gestattet:
a. zur Benutzung als Geschäftsräume,
b. behufs Sicherstellung oder Verwerthung von Gesellschafts⸗ forderungen. . 3
Eine solche Erwerbung darf indessen ohne vorgängige Zustimmung des Aufsichtsraths nicht geschehen. 1
§ 4. Die Gesammtsumme der von der Bank in Umlauf gesetzten Hypotheken⸗Pfandbriefe darf, so lange auf “ weniger als zehn Millionen Mark eingezahlt sind, nicht das ünfzehnfache, wenn 10 Millionen Mark oder mehr eingezahlt sein werden, nicht das Zwanzigfache des baar eingezahlten Grundkapitals übersteigen. 1
§ 5. Die Dauer der Bank ist auf hundert Jahre, gerechnet vom Tage der landesherrlichen Genehmigung ab, festgesetzt. Die Bank kann jedoch auf Beschluß der Generalversammlung mit landes⸗ herrlicher Genehmigung über diesen Zeitpunkt hinaus fortgesetzt werden. 68 6. Alle die Hank betreffenden Bekanntmachungen erfolgen durch den „Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“, die „Kölnische Zeitung“ und die „Berliner Börsen⸗ säitunge. Geht eines dieser Blätter ein oder wird es für die Gesell⸗
chaft aus einem anderen Grunde unzugänglich, so genügt die Ver⸗ die übrigen Blätter, so lange, bis die * 8. eer be⸗
gliche Beschluß wird mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt. Titel II. Grundkapital und Aktien.
.§ 7. Das Grundkapital der Bank beträgt 20 Millionen Mark deutscher Reichswährung und ist eingetheilt in 20 000 auf den In⸗
den Inhaber lautender Hypotheken⸗
haber lautende Aktien à 1000 ℳ Die Aktien tragen fortlaufende Nummern von 1 bis 20 000 und sind eingetheilt in fünf Serien, jede zu 4000 Aktien. Es enthält die 8 Serie A die Aktien Nr. 1 bis 4 000 1“ . 8 oo1I““ . ” „660 1“ 5 „ 186012 (9. 8 8 8 416 001 29 00.
„Das Grundkapital kann auf Beschluß der Generalversammlung mit ministerieller Genehmigung bis auf 40 Millionen Mark und darüber hinaus mit landesherrlicher Genehmigung erhöht werden.
§ 8. Die Aktien werden nach dem beiliegenden Schema A mit dem Faksimile der Unterschrift des Vorsitzenden des Aufsichtsraths oder seines Stellvertreters und mit der Unterschrift zweier Mitglieder des Vorstandes ausgefertigt. 1z
Den Aktien werden Dividendenscheine nach Schema B und ein Talon nach Schema CO beigegeben. 1
§ 9. Auf die Aktien snd zunächst vor Eintragung des Gesell⸗ schaftsvertrags in das Handelsregister 25 % einzuzahlen.
Ueber die geleisteten Einzahlungen werden den Aktionären auf den Namen lautende Interimsscheine nach Schema D ausgehändigt in der Weise, daß soder Interimsschein fünf Aktien umfaßt, und zwar je eine Aktie der fünf Serien A, B, C, D und E. Dieser Interimsschein besteht aus einem Talon und aus fünf Abschnitten, von welchen jeder eine Aktie der fünf Serien repräsentiert. Die Einforderung der übrigen 75 % des Grundkapitals erfolgt auf Beschluß des Aufsichts⸗ raths durch den Vorstand nach den Bedürfnissen der Bank unter Anberaumung einer Zahlungsfrist von mindestens vier Wochen. Diese Einzahlungen auf die Aktien geschehen serienweise in der Reihenfolge der Serien A, B, C. D und E derart, daß immer die Aktien der vorhergehenden Serie vollgezahlt sein müssen oder deren Vollzahlung eingefordert werden Fnnß, wenn auf eine nachfolgende Serie Einzahlungen verlangt werden ollen.
Bei der Einzahlung sind die betreffenden Interimsscheine vor⸗ zulegen, auf welche die Einzahlung auf die Aktien der betreffenden Serie vermerkt wird. Bei der Vollzahlung der Aktien einer Serie wird von dem Interimsschein derjenige Abfchnitt abgetrennt, welcher die Aktie der vollgezahlten Serie repräsentiert, nnd gegen die dafür auszuhändigende Aktie ausgetauscht. Der betreffende Interimsschein gilt von da ab nur noch für je eine Aktie der übrigen Serien.
Bei Vollzahlung der Aktien der Serie E sind die Interims⸗ scheine an die Bank einzuliefern. 1
Die Uebertragung von Interimsscheinen, welche je eine Aktie der nicht vollgezahlten Serien umfassen, auf andere Personen ist ohne Ein⸗ willigung der Gesellschaft zulässig. Dagegen bedarf die Uebertragung einzelner Aktien nicht vollbezahlter Serien auf andere Personen der Zustimmung der Generalversammlung. Nur Uebertragungen solcher Interimsscheine, welche je eine Aktie der nicht vollbezahlten Serien umfassen, oder bezüglich welcher die in die Ueber⸗ tragung eingewilligt hat, können in das Aktienbuch der Gesellschaft ein⸗ ge werden.
ollten die eingeforderten Einzahlungen verzögert werden, so werden gegen die Säumigen die Bestimmungen des Artikels 219 Ab⸗ satz 2 in Verbindun mit den Artikeln 184, 184 a und 184 b des All⸗ gemeinen deutschen Handelsgesetzbu s in Anwendung gebracht.
§ 10. Abhanden gekommene Aktien und Interimsscheine unter⸗ Uiegen, Amortisation bei dem für die Gesellschaft zuständigen
ericht.
Auf Grund des Amortisationsurtheils erfolgt die Ausfertigung und Ausreichung einer neuen Aktie bezw. eines neuen Interimsscheins.
Sämmtliche mit der Amortisation verbundenen Kosten trägt der Antragsteller.
ine Amortisation von Dividendenscheinen findet nicht statt. Dieselben sind, wenn sie nicht innerhalb vier Jahren, vom 31. De⸗ ember desjenigen Jahres gerechnet, in welchem sie fällig geworden seg erhoben werden, werthlos, und die betreffenden Dividenden ver⸗ allen der Bank.
Ist ein Dividendenschein abhanden gekommen, und wird der Ver⸗ lust innerhalb der vorgenannten Frist dem Vorstand glaubhaft ge⸗ macht, so wird der Betrag des betreffenden Dividendenscheins nach Ablauf dieser Frist ausgezahlt, wenn er nicht inzwischen von einem Dritten erhoben ist.
Ebenso werden auch Talons nicht amortisiert, wohl aber ist der Vorstand befugt, dem Inhaber der Aktie, welcher den Verlust des Talons behauptet, die neue Serie von Dividendenscheinen aus⸗ zuhändigen, wenn nicht im Lauf eines Jahres, gerechnet von dem Tag, an welchem die Ausgabe der neuen Serie ihren Anfang ge⸗ masnes 8 von einem Dritten Ansprüche auf dieselben geltend ge⸗ ma nd.
Solchenfalls wird der neue Dividendenbogen zurückbehalten, bis zwischen den streitenden Parteien eine Einigung erzielt oder aber eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung 1
Sind Aktien, Interimsscheine, Dividendenscheine oder Talons beschädigt, ohne daß über ihre Identität ein Zweifel besteht, so kann der Vorstand gegen die Einlieferung der beschädigten Papiere neue Mahiere ausfertigen und dem Antragsteller auf dessen Kosten aus⸗
ändigen.
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und Grundschuld⸗
Titel III.
Gewährung von hypothekarischen
darlehen, welche als Unterlage für Hypotheken⸗Pfand⸗«
briefe benutzt werden.
§ 11. Die Beleihung der Grundstücke darf nur nach folgenden
Grundsätzen 8 1 ie Beleihung ist der Regel nach nur zur ersten Stelle zu⸗ lässig; sie darf
.bei ländlichen Grundstücken ⁄,
.bei städtischen Grundstücken die Hälfte, bei besonders gut ge⸗ legenen Grundstücken in größeren Städten mit normal fort⸗ schreitender Entwickelung 6⁄10, b
. bei Weinbergen, Wäldern und solchen E deren Ertrag auf Anpflanzungen beruht und deren Werth unter Be⸗ rücksi tigung dieser Anpflanzungen abgeschätzt ist, ½ des er⸗ mittelten Werths
nicht übersteigen.
Im Falle der Litt. c kann, wenn die dauernde wirthschaftliche Unterhaltung der Anpflanzungen rechtlich sicher gestellt ist, die Be⸗ leihung bis auf ½ des Werths erfolgen.
2) Die bei der Beleihung angenommene Sicherheit muß sowohl durch den Ertrags⸗ als durch den Verkaufswerth des beliehenen Grundstücks vollkommen gerechtfertigt sein.
Bei der Aseh sind lediglich die dauernden Eigenschaften des zu beleihenden Grundstücks und derjenige Ertrag, welchen das Grundstück bei gewöhnlicher Bewirthschaftung in den Händen eines jeden Besitzers nachhaltig gewähren kann, zu berücksichtigen. b
Selebn ist bei der Beleihung von Fabriken und gewerblichen Anlagen nur der von der jeweiligen Benutzungsart unabhängige dauernde Werth zu berücksichtigen. 8
3) Bergwerke, Steinbrüche, Torfstiche und ähnliche, einen dauern⸗ den Ertrag nicht gewährende Grundstücke, sowie Bauplätze bürsen überhaupt nicht beliehen werden. Darlehen auf Neubauten dürfen
zur Unterlage von SeFsc. eee erst dann benutzt werden, wenn die beliehenen Baulichkeiten vollkommen fertiggestellt und er⸗ tragsfähig sind.
Die nach Vorstehendem von dem Aufsichtsrathe zu erlassenden Vorschriften über die Werthsermittelung sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. 8
Der Aufsichtsbehörde ist ferner nach deren näherer Anordnung mit dem jährlichen Geschäftsabschluß ein Verzeichniß der vorgekommenen Beleihungen vorzulegen, aus welchem das Verhältniß des angenommenen Beleihungswerths zu dem Grundsteuer⸗Reinertrage bezw. Gebäudesteuer⸗ Nutzungswerthe zu ersehen ist. 18 “
§ 12. Alle für die Erledigung eines Antrags, für die Werths⸗ ermittelung und den Vollzug eines Darlehens entstehenden Kosten hat der Antragsteller zu tragen. 3
Im Falle der Ablehnung eines eegs findet ein Ersatz dieser Kosten seitens der Bank nicht statt. Die Bank ist zur Angabe von Gründen für ihre Ablehnung nicht verpflichtet. — 1
§ 13. Baulichkeiten, welche sich auf den verpfändeten Grund⸗ stücken befinden, müssen nach den vom Aufsichtsrath festgesetzten all⸗ gemeinen Normen oder nach den speziellen Bestimmungen des Dar⸗ lehensvertrags gegen Feuersgefahr versichert sein.
Das Pfandrecht der Bank ist ausdrücklich auf die Brand⸗ entschädigungsgelder auszudehnen.
§ 14. Die Auszahlungen der Darlehen erfolgen in baarem Gelde, ebenso die Rückzahlungen, soweit nicht Anderes vereinbart wird. Darlehen unter 1000 ℳ werden nicht bewilligt.
In den Darlehensverträgen kann die Bank sich ausbedingen, daß bei nicht pünktlicher Zabtung der Zinsen und der Tilgungsquoten sowie bei nicht pünktlicher Rückzahlung des Schuldkapitals eine Kon⸗ ventionalstrafe seitens des Darlehensschuldners zu entrichten ist.
Bei säumiger Zahlung von Zinsen und Tilgungsquoten darf in⸗ dessen diese Konventionalftrafe einhalb Prozent der Schuldsumme für jeden einzelnen Fall, und bei säumiger Rückzahlung des Schuld⸗ kapitals ein zwölftel Prozent der Schuldsumme für jeden Monat des Verzugs nicht übersteigen. Die hierbei festzusetzende Frift nach welcher die Verpflichtung zur Zahlung der Konventionalstrafe eintritt, darf nicht kürzer als vierzehn Tage nach Verfall ausbedungen werden.
„Den Zinsen stehen gleich im Sinne der vorstehenden Bestimmungen die sonstigen E“ Leistungen des Schuldners.
Die von der Bank auszugebenden Darlehensprospekte und An⸗ tragsformulare müssen sämmtliche vom Schuloͤner zu übernehmenden Baarverpflichtungen, namentlich auch in Ansehung der Nebenleistungen und einer etwaigen Hinausschiebung des Beginns der Tilgung klar er⸗ ehen lassen.
Zinsen und diesen rechtlich gleichstehende Leistungen des Schuld⸗ ners, insbesondere auch Verwaltungskostenbeiträge und ähnliche vom Schuldner zu entrichtende Beiträge, dürfen nur in Prozenten des je⸗ weiligen Darlehensrestes erhoben werden. Der überschießende Betrag der vereinbarten Jahresleistung ist zum Zwecke der Tilgung zu verwenden. Auf Verwaltungskostenbeiträge und ähnliche Leistungen, welche insgesammt den Betrag von ein viertel Prozent der Schuld nicht ibere finden die vorstehenden Bestimmungen keine Anwendung.
G § 15. Die Darlehen, welche die Gesellschaft gewährt, sind ent weder
a. unkündbare (Amortisations⸗) Darlehen oder
b. kündbare, d. h. in ungetrennter Summe bezw. in Raten rück⸗ zahlbare Darlehen.
„ 16. Unkündbare (Amortisations⸗) Darlehen werden durch einen zu dem festgesetzten Zinssatz hinzutretenden jährlichen Zuschlag (Tilgungsquote) innerhalb rechnungsmäßig bestimmter Frist amortisiert. Die Höhe der Tilgungsquote bleibt der Vereinbarung vorbehalten, jedoch darf dieselbe nicht weniger als ein halb Prozent des Kapitals betragen. Es kann jedoch vertragsmäßig festgesetzt werden, daß die Zahlung der Tilgungsquote erst nach einer bestimmten Frist, welche zehn Jahre nicht überschreiten darf, beginnen soll.
„Außerdem kann die Leistung eines jährlichen Verwaltungskosten⸗ beitrags ausbedungen werden.
„ 17. Die Jahresleistungen werden ohne Rücksicht auf die all⸗ mähliche Amortisation des Darlehens bis zur Beendigung derselben unvermindert bezahlt. Der auf den amortisierten Betrag fallende Theil der Jahresleistungen wird gleichfalls zur Amortisation verwendet, Se die Bank nicht von der im Schlußsatz des § 14 zugelassenen
usnahme Gebrauch macht.
„Die vorbezeichneten Zahlungen sind an den Orten und zu der Bert die von der Bank festgesetzt werden, in halbjährlichen Raten zu
eisten.
„Irnwieweit über den amortisierten Theil des Darlehens löschungs⸗ fähige Quittung zu ertheilen sei, hängt von der Bestimmung der Bank ab. Sie ist aber verpflichtet, sobald zehn Prozent, oder bei ein⸗ tretender Veräußerung des “ fünf Prozent der Schuld getilgt sind, auf Verlangen des Schuldners Quittung und Löschungs⸗ bewilli nng für den getilgten Betrag auf dessen Kosten, jedoch nur unter Vorbehalt des Vorrechts für den ungetilgten Betrag der Schuld, zu ertheilen. Die Verpflichtung zur Fortzahlung der nach dem ur⸗ sprünglichen Tilgungsplan zu entrichtenden Jahresleistung bleibt hierbei unberührt, soweit nicht mit Zustimmung beider Theile für den ver⸗ minderten Schuldbetrag ein neuer Tilgungsvertrag abgeschlossen wird.
§ 18. Jedem Darlehensschuldner muß urkundlich das Recht ein⸗ geräumt werden, zum Ablauf des zehnten Jahres nach der Darlehensaufnahme seine Schuld nach voraufgegangener Kündigun ganz oder theilweise in baar zurückzuzahlen Die Kündigungsfrist dar die Frist von neun Monaten, bei kündbaren Darlehen (§ 21) die der Bank selbst eingeräumte Kündigungsfrist nicht überschreiten.
Abschlagszahlungen von weniger als 1000 ℳ ist die Bank an⸗ zunehmen nicht verpflichtet, sie ist auch befugt, angebotene Abschlags⸗ zahlungen nach ihrem Belieben um höchstens 1000 ℳ zu erhöhen oder zu ermäßigen, und braucht Theilzahlungen überhaupt nur gegen Einräumung des Vorrechts für den ungetilgten Betrag der Schuld anzunehmen.
In Ansehung einer 996 den vorstehenden Bestimmungen zu⸗ lässigen Rückzahlung dürfen Rückzahlungsprovisionen seitens der Bank nicht erhoben und die Bestellung einer Kündigungskaution nicht ge⸗ fordert werden.
8& 19. Abgesehen von den in § 18 gedachten Fällen, ist der Schuldner nicht berechtigt, außer der stipulierten Amortisations⸗ quote noch Abschlagszahlungen zu leisten, die jener Quote hinzutreten, oder auch das Darlehen, soweit es noch nicht amortisiert ist, ganz zu tilgen, sofern nicht beim Abschlusse des Dar⸗ lehensvertrags ein entsprechender Vorbehalt vereinbart worden ist. Hierbei kann die Bank festsetzen, in welchen Beträgen, zu welcher Zeit und unter welchen Bedingungen Rückzahlungen für diesen Zweck an⸗ genommen werden.
20. Die Tilgungsquote wird auf das Kapital abgeschrieben. Der Schuldner eines Amortisationsdarlehens erhält eine Tilgungstabelle, aus welcher der Stand seiner Schuld nach jeder 9 einer Tilgungsquote zu ersehen ist.
Reklamationen gegen die Richtigkeit des Standes der Tilgungs⸗ tabelle müssen innerhalb eines Monats nach deren Empfang bei der Bank eingereicht werden; wer innerhalb dieser . nicht reklamiert, erkennt dadurch stillschweigend den im Verzeichniß aufgeführten Stand seines Amortisationskontos als richtig an.
§ 21. Kündbare e Darlehen, deren Tilgung in ungetrennter Summe oder in Raten erfolgt, werden ent⸗