1894 / 173 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 25 Jul 1894 18:00:01 GMT) scan diff

athung von Artikel V, der die Wiedergabe der gerichtlichen Verhandlungen untersagt, wies der Deputirte Denscheau darauf hin, daß die auswärtigen Journale über die Anarchisten⸗ prozesse berichten würden. Der Justiz⸗Minister Gu6rin erwiderte arauf, die Verkäufer I Blätter würden gerichtlich verfolgt werden. Der Artikel bezwecke, die Wiedergabe der Theorien, welche die Anarchisten bei den Verhandlungen vor⸗ zulesen pflegten, zu verhindern. Der Minister⸗Präsident Dupuy nacie darauf aufmerksam, daß der Minister des Innern ie Befugniß besitze, fremden Zeitungen den Eintritt nach Frankreich u verbieten. Der Deputirte Lockroy trat für die Freiheitder Presse in. Bei der Zwischenfrage eines Deputirten, warum die Presse eine privilegierte Industrie sein solle, wurden von der Journalistentribüne Zurufe laut. Der Präsident der Kammer rdnete infolgedessen die Räumung der Tribüne an, worauf die Quästur der Kammer die Huissiers abschickte, die zunächst die Vertreter der auswärtigen Presse, sodann die der Departe⸗ mentspresse und schließlich die der Pariser Presse ent⸗ eernten. Die Journalisten protestierten lebhaft die Maß⸗ egel, die sie als ungerechtfertigt bezeichneten; mehrere weigerten ich fortzugehen und wurden mit Gewalt entfernt. Die Kammer ehnte die Unterbrechung der Sitzung ab. Bald darauf eer Präsident der Presse, die Tribünen wieder zu betreten; ie Journalisten machten jedoch von dieser Erlaubniß zum Zweck des Protestes keinen Gebrauch. Der Deputirte e Ramel (Rechte) bekämpfte Artikel V; mehrere Amende⸗ ments wurden abgelehnt. Schließlich wurde 1 des Artikels V angenommen, nachdem der Justiz⸗Minister Guérin rklärt hatie, einer Mittheilung der Urtheile bei Anarchisten⸗ rozessen werde nichts entgegenstehen. Hierauf wurde die weitere Berathung auf heute Vormittag vertagt.

Gestern sind in Paris abermals drei Anarchisten ver⸗ aftet worden; darunter befindet sich der zu zwanzig Jahren wangsarbeit in den sibirischen Bergwerken verurtheilte russische ihiit Lazareff. 1“ 1 Wie der „Rappel“ mittheilt, hätte die Regierung be⸗ chlossen, alle ausländischen Anarchisten auszuweisen nd etwa neu ankommende sofort zu verhaften. 1

Rußland.

Die Besichtigung des Lagers in Krasnoje Selo durch een Kaiser ist nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus etersburg auf den 26. Juli festgesezt. ie Vermählung der Großfürstin Penia findet am 6. August statt. v

v“

Das Gesetz über die Finanzmaßnahmen ist gestern amtlich veröffentlicht worden. j Nach einer Meldung der „Agenzia Stefani“ aus Kassala vom Montag kehrt der General Baratieri mit dem Gros der Truppen über Keren nach zurück und am 27. Juli in Agordat anzukommen. In Kassala bleibt eine starke Besatzung mit Artillerie sowie reichlichem Proviant und Munition in einer befestigten Stellung zurück. G Der Khedive ist gestern in Venedig eingetroffen.

11“““ 14““ 11“ 1 Nachdem kürzlich vom Bundesrath ein italienischer nd ein E111“ Anarchist ausgewiesen worden aren, sind nunmehr drei weitere Anarchisten, und zwar ein Franzose und zwei Deutsche ausgewiesen worden, die beiden letzteren aus Basel. Der Bundesrath hat das In⸗ krafttreten des Anarchistengesetzes auf heute festgesetzt. Nach diesem Gesetz wird mit Zuchthaus von mindestens zehn Jahren bestraft, wer Sprengstoffe zu verbrecherischen Zwecken gebraucht. Wer Sprengstoffe, von denen er annehmen muß, daß sie zu Verbrechen gegen die Sicherheit von Personen und Sachen gebraucht werden sollen, herstellt oder zur Herstellung vslst iebt, erhält mindestens fünf Jahre Zuchthaus. Bestraft wir errner, wer Sprengstoffe, deren verbrecherischen Gebrauch er oraussetzen konnte, in Besitz nimmt, aufbewahrt, jeman⸗ eem übergiebt oder an einen anderen Ort schafft; erner wer in der Absicht, Schrecken zu verbreiten der die allgemeine Sicherheit zu erschüttern, zu Verbrechen zufmuntert oder Anleitung giebt. Geschieht dies durch die ruckerpresse oder ähnliche Mittel, so werden die sämmtlichen heilnehmer (Thäter, Anstifter, Gehilfen und Begünftigen) bestraft. Soweit durch anarchistische Verbrechen ein Mens getödtet oder verletzt, eine Sache beschädigt wird ꝛc., kommt für die Bestrafung das Strafrecht der K An⸗

1“

Wie der „Kölnischen Zeitung“ aus Belgrad gemeldet ird, 235 nach den neuesten Anordnungen der König Mi lan t eise nach Karlsbad aufgegeben und kehre nach Erledi⸗

229 seiner Angelegenheiten in Paris sofort nach Belgrad zurück. ¹ Die „Neue Freie Presse“ erfährt aus Belgrad: eine Kon⸗ erenz angesehener Mitglieder der liberalen Partei habe be⸗ 8 sjen, Rüstic einzuladen, die Führung der liberalen Partei wieder zu übernel .

1ö6“ EF“

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““ Bei den am Sonntag in Widdin, Wratza, rovadia, Rasgrad und anderen Städten stattgehabten Munizipalwahlen wurden, dem „W. T. B.“, zufolge überall die Regierungskandidaten gewählt. Widdin feierte een Wahlsieg durch Freudenkundgebungen, welche die ganze Nacht andauerten.

Schweden und Norwegen. 8 Der König hat, wie „W. T. B.“ aus Christiania be⸗ richtet, die Sanktion des Storthingbeschlusses über besondere Strafbestimmungen für Personen, welche laut 75, H des Grundgesetzes aufgefordert werden, vor dem torthing zu erscheinen und sich eesers. die bezüglichen Vor⸗ schriften zu erfüllen, verweigert; ebenso die Sanktion der von dem jetzigen Odelsthing und Lagthing angenommenen Aenderungen des Gesetzes über das Konsulats⸗ wesen vom 15. Juni 1878.

Amerika. 88 9 8 Wie der „Times“ aus Buenos Aires gemeldet wird, werden in dem dem Kongreß vorgelegten Budget 8 das nächste Jahr die Einnahmen auf 23 825 000 Dollar Papier⸗ eld und 34 373 000 Dollar in Gold, die . auf 1 777 575 Dollar Papiergeld und 18 418 300 Dollar in Gold

Asien.

ie „Kölnische Zeitung“ meldet aus Berlin: Der zwischen dem ee ds.ZesturcPrasibenien Grafen Ito und dem General⸗Gouverneur von Petschili L abge⸗ schlossene Vertrag vom 18. April 1885 enthalte eine bisher keiner Regierung mitgetheilte geheime Abmachung, welche die eigentliche Grundlage des Vorgehens Japans bilde. Danach seien Japan und China übereingekommen, den König von Korea aufzufordern, eine genügende be⸗ waffnete Macht auszubilden, damit Korea für die öffent⸗ liche Sicherheit selbst sorgen könne. Mit der Ausbildung dieser bewaffneten Macht solle der König fremde Offiziere betrauen, jedoch hätten sich Japan und China gegenseitig ver⸗ pflichtet, ihrer Offiziere zu diesem Zweck nach Korea zu entsenden. 8 1

Ueber den Stand der Verhandlungen zwischen China und Japan wird dem genannten Blatte aus London be⸗ richtet, daß China auf Japans Reformvorschläge mit Gegen⸗ vorschlägen geantwortet habe, für die eine fünftägige Bedenkzeit, die allerdings jetzt abgelaufen, bewilligt worden sei. Japan habe darin manches Annehmbare gefunden und sei mit zwei Ausnahmen darauf eingegangen: Erstens habe es für Japan nicht allein handelspolitische, sondern auch politische Gleich⸗ stellung mit China in Korea verlangt; zweitens solle der König von Korea mit Japan ohne Zuziehung Chinas unter⸗ handeln und Verträge abschließen können.

Dem „Reuter'schen Bureau“ wird aus Chemulpo vom 23. d. M. gemeldet, die Regierung von Korea habe gemäß dem von der chinesischen Regierung ertheilten Rath das Japan gegebene Versprechen, innere Reformen in Korea durchzuführen, zurückgezogen. Ein Konflikt zwischen den Japanern und Koreanern in Söul stehe unmittelbar bevor. * meldet aus Shanghai von gestern: einer eingelaufenen Depesche aus Nagasaki zufolge hätten die koreanischen Truppen die japanische Be⸗ satzung in Söul angegriffen, seien aber geschlagen worden. Nach einer weiteren Depesche habe ein japanischer Kreuzer ein chinesisches Transportschiff in den Grund gebohrt. 1 .

Aus Yokohama von gestern meldet das „Reuter'sche Bureau“: die japanischen Truppen hätten begonnen, gegen die Stellung der Chinesen vorzurücken. Man er⸗ warte täglich einen Zusammenstoß.

dort

8

Nr. 29 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“, herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 21. Juli, hat folgenden Inhalt: Runderlaß vom 28. Juni 1894, be⸗ treffend die Bedingungen für Lieferung von Fenst erglas. Nichtamtliches: Erweiterungsbau des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten in Berlin. Wettbewerb für die Donaubrücken in Budapest. I. Zur Ehren⸗ rettung der Städtebilder alter Meister. Die Anwendung des Stück⸗ lohns bei Bahnunterhaltungsarbeiten. Vermischtes: Ergebnisse der Weheger für den preußischen Staatsbaudienst 1893/94. Preis⸗ ewerbung für ein Geschäftshaus der Versicherungs⸗Gesellschaft Wil⸗ helma in Magdeburg. Wettbewerb um Entwürfe für eine evang. Kirche in Karkoruhe! Preisbewerbung für ein Empfangsgebäude in

.— Wettbewerb um Entwürfe für das Bismarck⸗Denkmal in in. Preisbewerbung für die Bebauung des Grundstücks Leipzigerplatz 16 in Berlin. XI. Wanderversammlung des Ver⸗

bandes deutscher Architekten⸗ und Ingenieur⸗Vereine. VIII. Kon⸗

reß für Hygiene und Demographie. Fertigstellung der 3000. Loko⸗ geehf der Lokomotivfabrik Krauß u. Comp. in München. Pro⸗ fessor Dr. Rudolf Weber in Berlin †. 8 8

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Die beschleunigte Vornahme der Erfüllung eines an sich nicht fraudulosen Kaufvertrages, bevor diese Erfüllung von den an⸗ drängenden Gläubigern des Verkäufers unmöglich gemacht wird, ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, VI. Zivilsenats, vom 29. März 1894, nicht ohne weiteres deshalb anfechtbar, weil Käufer das Motiv der Beschleunigung gekannt hat. In dem zum Grunde liegenden Falle handelte es sich um die beschleunigte Auf⸗ lassung eines Grundstücks auf Grund eines vorher abge⸗ schlossenen, an sich nicht anfechtbaren Kaufvertrages an den Käufer, damit nicht von andrängenden Gläubigern des Verkäufers, welche das Grundstück zu ihrer in Anspruch nehmen konnten, die eeg des Kaufvertrags unmöglich gemacht würde. „Vom Reichs⸗ gericht ist wiederholt angenommen worden, daß Erfüllungs⸗ geschäfte zwar der Anfechtung nicht grundsätzlich entzogen sind, daß aber die Befriedigungsabsicht, selbst wenn sie mit dem Be⸗ wußtsein der dadurch herbeigeführten Benachtheiligung anderer Gläu⸗ biger verknüpft ist, nicht als rechtswidrige fraudulose Absicht an⸗ 8e werden kann, und daß daher der eichen Geschäfte nur dann als fraudulos anfechtbar sind, wenn der dabei -Sr Zweck nicht auf Befriedigung des einen Gläubigers, sondern auf Vereitelung des Befriedigungsrechts anderer Gläubiger gerichtet ist, und wenn dies dem Empfänger bekannt war... Im: vorliegenden kann als festgestellt nur selten. daß die Ferehenten . die Erfüllung des Kaufgeschäfts diesen Zeitpunkt deshalb wählten, weil eine längere ITö der der Anfechtungsklägerin die Möglich⸗ eit gewährt haben würde, das Grundstück zum Gegenstand ihrer Befriedigung zu machen und dem Käufer zu entziehen. Der Zeit⸗ punkt der Erfüllung des an sich nicht fraudulosen Kaufvertrags konnte sehr wohl durch die Rücksicht auf die andrängenden, Gläubiger be⸗ stimmt werden, ohne daß deshalb die auf die Befriedigung des Käufers gerichtete Absicht zu verneinen wäre.“ (390/93.)

Die Ehefrau kann, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Zivilsenats, vom 19. April 1894, im Gebiete des 58 Allg. Landrechts (II 1 §§ 670, 671) die Ehescheidung wegen Ehe 1 des Mannes nicht verlangen, wenn sie sich selbst des Ehebruchs schuldig gemacht hat, wohl aber kann der Ehemann, auch wenn er sich selbst des Ehebruchs schuldig gemacht hat, gegen seine Frau wegen Ehebruchs auf Scheidung klagen. (378 /93.)

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Nach § 15 des Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875 kann durch Ortsstatut festgesetzt werden, daß bei einer neuen, zur Bebauung be⸗ stimmten Straßenanlage von dem Unternehmer der neuen Anlage oder von den angrenzenden Eigenthümern von letzteren, sobald sie Gebäude an der neuen Straße errichten die Straßen⸗ erstellungskosten beschafft werden. In Bezug auf diese Be⸗ sttimmung hat das Obern⸗Verwaltungsgericht, II. Senat urch Urtheil vom 9. Mai 1894 ausgesprochen daß nur im Straßenherstellung durch die Stadtgemeinde, alle der Straßen⸗ Hersteltung durch einen Unternehmer oder durch die

tadtgemeinde für Rechnung des Unter nehmers die Ad⸗ jazenten zur Erstattung der Straßenherstellungskosten verpflichtet

alle der nicht aber im

187

Dasselbe Bureau.

ind; die eine solche weitgehende Verpflichtung der Adjazenten fest⸗ üe Vorschrift eines Fehüsende. ist unwirksam. Der Maurer⸗ meister X. in Berlin besaß einen ausgedehnten Grundstückskompler an einer im Berliner Bebauungsplan aber noch nicht angelegten Straße. Da ihm im Interesse der Bebauung seines Komplexes daran lag, daß die Straße thunlich bald hergestellt werde, so bat er den Magistrat, diese Straße für seine Rechnung herzustellen, indem er sich erbot, die Kosten zu tragen bezw. vorzuschießen, insoweit sie sodann aus den Beiträgen der

übrigen Adjazenten der neuen Straße an ihn zurückgezahlt werden

könnten. Der Magistrat ging darauf ein und übernahm die Straßen⸗

herstellung für Kosten des X. Als später ein anderer Adjazent

dieser neuen Straße ein Haus an derselben errichtete, beanspruchte der Magistrat auf Grund des Berliner Ortsstatuts II vom 7./19. März 9 von diesem einen 2. von 6088 zu den Straßen⸗ herstellungskosten. Dieser estritt indeß jede Beitrags⸗ pflicht, weil nicht die neue Straße von der Stadt⸗ emeinde im öffentlichen 8. sondern im Interesse und für osten des X. angelegt worden sei und für solche Fälle die Stadt⸗ gemeinde gesetzlich nicht befugt sei, eine Beitragspflicht der Adjazenten ortsstatutarisch festzustellen und einzuziehen. Die Klage des Adjazenten egen die Stadtgemeinde wurde vom Bezirksausschuß abgewiesen. Aa⸗ Revision des Klägers hob das Ober⸗Verwaltungsgericht die Vor⸗ entscheidung auf und setzte die Heranziehungsverfügung zu den Kosten der Straßenherstellung des Magistrats außer Kraft, indem es be⸗ gründend ausführte: „Das 8g 15) statuiert nur alternative Ansprüche entweder gegen den Unternehmer, der ein solcher zu sein darum nicht aufhört, weil die Ausführung für seine Rechnung von der Stadt übernommen wurde, oder gegen die Adjazenten, und zwar gegen diese keineswegs schon daraufhin, daß die Stadtgemeinde nur im öffentlichen Interesse die Ausführung für Rechnung des Unter⸗ nehmers ihrerseits übernimmt, sondern erst auf Grund der Thatsache, daß von ihr selbst die Anlegung der Straße ausgeht, solche für ihre eigene Rechnung erfolgt. Den Adjazenten vee fehlt es auf Seiten der Stadtgemeinde, deren Ausgaben bei einer nur der Aus⸗ führung, geltenden Uebernahme effektiv solche des Unternehmers sind und bleiben, an einem Obiekte der Erstattung, an einer Leistung seitens der Stadtgemeinde, der die Beiträge sich als Gegenleistung gegenüber⸗ stellen ließen.“ (II. 701.)

Statistik und Volkswirthschaft.

Statistik der Geschäfte der preußischen Justizbehörden.

Das „Justiz⸗Ministerial⸗Blatt“ veröffentlichte in seiner Nr. 28. die Hauptübersichten der Geschäfte bei den preußischen und waldeckischen Amtsgerichten, bei den preußischen Landgerichten und den Staats⸗ anwaltschaften bei denselben, sowie bei den preußischen Ober⸗Landes⸗ gerichten und den Staatsanwaltschaften bei denselben für das Jahr 1893 und giebt zum Schluß eine Zusammenstellung der wichtigsten Geschäfte bei den preußischen und waldeckischen Justizbehörden für d. Jahre 1891 bis 1893. Den verschiedenen Uebersichten und der Zu⸗ sammenstellung am Schluß entnehmen wir die machstehende Ange

1) Bei den preußischen und waldeckischen Amtsgerichten betrug nach der Volkszählung von 1890 die Zahl der Gerichtseinge⸗ sessenen 30 014 648. Parauf kamen an Beamten 2701 Richter, 7717 andere Beamte, 1699 Notare und 1855 Gerichtsvollzieher. An Zivil⸗ sachen waren an bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und mündlichen Ver⸗ handlungen zusammen anhängig 1 336 343, darunter kontradiktorische Verhandlungen 609 924. Konkursverfahren waren anhängig 3850 überjährige und 4196 diesjährige, zusammen 8046. Davon sind beendet 4200; es blieben unbeendet 1513 überjährige und 2333 dies⸗ jährige, zusammen 3846. Als nichtstreitige wurden beendigt: 1 353 884 Vormundschaften und Pflegschaften, 6825 Auseinandersetzungen und Erbtheilungen, 1085 Stiftungen und 8519 Verwahrungen. waren G 74 269 Privat⸗ klagesachen, 119 414 Anträge auf Erlaß von Straf efehlen, 245 830 Anklagesachen wegen Vergehen, 202 463 Anklagesachen wegen Ueber⸗ tretungen und 3797 Voruntersuchungen. Von Privatklagcfachen sind beendigt 58 398, unbeendigt blieben 15 871, von Anträgen auf Erlaß von Strafbefehlen 108 253 bezw. 11 161, von Anklagesachen wegen Ver⸗ gehen 197 968 bezw. 47 862, von Anklagesachen wegen Uebertretungen 182 404 bezw. 20 059, von Voruntersuchungen 3343 bezw. 454. Außerdem sind erlassen 188 074 Strafbefehle in 2 tdiebstahlssachen und 394 335 einzelne richterliche Anordnungen. Hauptverhandlungen haben statt⸗ gefunden: 432 217 vor den Schöffengerichten und 61 739 vor den Amtsrichtern, zusammen 493 956. Urtheile sind ergangen: von den Schöffengerichten 347 186, von den Amtsgerichten 51 730, zusammen 398 916. Von diesen Urtheilen ergingen in Forstdiebstahlssachen 6232, in Privatklagesachen 27 348, nachdem ein Strafbefehl beantragt oder erlassen war 15 762, wegen anderer Vergehen 192 382, wegen anderer Uebertretungen 157 192. Durch die ergangenen Urtheile in erster Instanz sind 394 523 Personen verurtheilt, darunter durch Urtheile der Schöffengerichte 341 967, freigesprochen 106 240 Personen, dar⸗ unter durch Urtheile der Schöffengerichte 103 119. Unter den beendeten Strafsachen befinden sich 94 Wiederaufnahmeverfahren. Von diesen wurden 77 zu Gunsten der Verurtheilten, und zwar 33 durch sofortige Freisprechung, 42 durch Aufhebung des früheren Urtheils, und 2 durch Aufrechterhaltung des früheren Urtheils; 17 zu Ungunsten der Angeklagten, und zwar 10 durch Aufhebung des früheren Urtheils und 7 durch Aufrechterhaltung des früheren Urtheils beendet.

2) Bei den Landgerichten betrug die Zahl der Präsidenten 23, der Direktoren 214, der Richter 951, bei den dazu gehörigen Staats⸗ anwaltschaften die Zahl der Ersten Staatsanwalte und Staatsanwalte 299, der ständigen Hilfsarbeiter 59. An bürgerlichen Rechtsstreitig⸗ keiten in erster Instanz wurden im Jahre 1893 vor den Zivilkammern anhängig: 73 153 gewöhnliche Prozesse, 12 896 Urkundenprozesse, 8018 Arreste und einstweilige erfügungen, 6594 Prozesse in Ehesachen und 62 rozesse in Entmündigungssachen; vor den Kammern für Handelssachen: 16 938 gewöhnliche Prozesse, 26 066 Urkundenprozesse und 825 Arreste und ein st⸗ weilige Verfügungen. An bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten in der Berufungsinstanz wurden anhängig: 30 441 gewöhnliche Prozesse und 187 Urkundenprozesse. Mündliche Verhandlungen in erster Instanz fanden statt vor den Zivilkammern in 59 297 Sachen qus früheren Jahren, 82 353 Sachen aus dem laufenden Jahre, zusammen 141 650, darunter kontradiktorische Verhandlungen 81 654; vor den Kammern für Handelssachen: 7824 Sachen aus früheren Jahren, 38 020 aus dem laufenden Jahre, zusammen 45 844, darunter 15 580 kontradiktorische Verhandlungen; in der Berufungs⸗ instanz fanden 21 375 Verhandlungen in Sachen aus früheren Jahren, 31 928 aus dem laufenden Jahre, zusammen 53 303 statt, darunter 42 697 kontradiktorische Verhandlungen. Die Zahl der mündlichen Verhandlungen in der Beschwerdeinstanz betrug 82. An Straffachen waren im Hauptverfahren in erster Instan gerichten: 525 überjährige, 3407 diesjährige, zusammen 3932 Sachen, davon wurden beendet 3387, blieben unbeendet 545; vor den Straf⸗ kammern wegen Verbrechen 3502 überjährige, 21 804 diesjährige, zu⸗ sammen 25 306 Sachen, davon wurden beendet 21 868, blieben un⸗ beendet 3438; wegen Vergehen 7110 überjährige, 30 234 diecahrige. zusammen 37 344 Sachen, davon wurden beendet 29 896, blieben un⸗ beendet 7488. Herufungen waren bei den Strafkammern des Land⸗

erichts 1236 überjährige, 7207 diesjährige, zusammen 8443 Privat⸗ lagesachen anhängig, davon sind beendet 7113, bleiben unbeendet 1350. An Beschwerden üͤber Richter und Gerichte lagen 6622, über Aults⸗ anwalte 897 vor. 1 fanden 3612 statt, bei, benen 3392 Urtheile gefo t wurden. Verurtheilungen fanden in/ 3502, Freisprechungen in 1315 Fällen statt. Vor den Strafkammer“’ waren in 8 Instanz 61 109 Hauptverhandlungen, bei denen in 52 972 Fällen Urtheile gesbrochen wurden. In 69 602 Fällen wurden die Angeklagten in erster Instanz verurtheilt, in 14 156 Fällen frei⸗ gesprochen. Von den Ürtheilen ergingen in Sachen, in benen das Hauptverfahren eröffnet worden ist wegen Verbrechei 22 155,

istanz anhängig vor den Schwur⸗

An elegenbeiten 8

8

wegen Vergehen 30 817 Urtheile. Vor den Strafkammern in eer Berufungsinstanz wurden in 46 249 Hauptverhandlungen 35 872 Urtheile gesprochen. Von den ergangenen Urtheilen lauten auf Aufhebung des ersten Urtheils 13 859, auf Verwerfung der Berufang 22 013. Unter den beendeten Strafsachen befanden sich 158 Wiederaufnahme⸗ verfahren, von denen 41 durch sofortige Freisprechung, 93 durch Auf⸗ hebung und 10 durch Aufrechterhaltung des früheren Urtheils zu Gunsten des Verurtheilten, 6 durch Aufhebung und 8 durch Aufrecht⸗ des früheren Urtheils zu Ungunsten des Angeklagten beendigt wurden. .3) Bei den Ober⸗Landesgerichten betrug die Zahl der 3 13, der Senats⸗Präsidenten 40, der Ober⸗Landesgerichts⸗ 13 Ober⸗Staatsanwalte und 14 Staatsanwalte. Referendare belief sich auf 3249. An Zivilsachen wurden in der Berufungsinstanz von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten anhängig: 1,707 gewöhnliche Prozesse, 181 Urkundenprozesse, 598 Ehe⸗ und Ent⸗ mündigungssachen, zusammen 12 486. Mündliche Verhandlungen fanden 21 844, darunter 16 936 kontradiktorische statt. An Sachen der nicht⸗ streitigen Gerichtsbarkeit waren im laufenden Jahre anhängig: 272 Lehnssachen, 999 Fideikommißsachen, 146 Stiftungssachen und 23 Vormundschafts⸗ und Pflegschaftssachen. Die Zahl der im laufen⸗ den Jahre anhängig gewordenen Beschwerden betrug 4896, die der weiteren Beschwerden in Angelegenheiten der nichtstreitigen Gerichts⸗ barkeit und in Kostensachen 37 aus den Vorjahren und 562 aus dem laufenden Jahre, zusammen 599. Von den weiteren Beschwerden nd 568 erledigt, 31 unerledigt geblieben. 8698 Ueberweisung n ein Ober⸗Landes ericht wurden 48, durch Entscheidung 501, ohne Entscheidung 19 erledigt. Von den durch Entscheidung erledigten Beschwerden sind 170 für begründet, 331 für unbegründet erklärt. An Strafsachen waren anhängig: 2 überjährige, 9 diesjährige, zu⸗ sammen 11 Revisionen gegen ÜUrtheile in erster Instanz, davon sind 9 erledigt, 2 blieben unerledigt; 252 überjährige und 2769 dies⸗ jährige, zusammen 3021 Revisionen gegen Urtheile in der Berufungs⸗ nstanz, davon wurden 2745 erledigt, 276 blieben unerledigt; 79 über⸗ ährige, 3054 diesjährige, zusammen 3133 Beschwerden in Straf⸗ sachen, in erste Instanz gehörend, davon wurden 3048 erledigt, 85 blieben unerledigt. Bei den Revisionen gegen Urtheile erster Instanz wurden in 8 Hauptverhandlungen 7 Urtheile gefällt, darunter 2 auf Aufhebung des ersten Urtheils, 5 auf Ver⸗ werfung der Revision. Bei den Revisionen gegen Urtheile in der Berufungsinstanz wurden in 2377 Hauptverhandlungen 2337 Urtheile Pfen darunter 413 auf Aufhebung des Berufungsurtheils, 1924 auf Verwerfung der Revision. Von der 11-geSe⸗ der erledigten Be⸗ schwerden waren 250 gegen den Beschluß der Strafkammer über die eine Verhaftung betreffende Beschwerde gerichtet. Von den durch Entscheidung erledigten Beschwerden sind 695 für begründet, 2288 für nbegründet erklärt. 14) Die Zusammenstellung der wichtigsten Geschäfte bei den preußischen und waldeckischen Fuftizbehörden ür die Jahre 1891 bis 1893 ergiebt u. a., daß bei den Amtsgerichten die anhängigen Privatklagesachen von 1891 mit 69 380 im Jahre 1892 auf 71 250 und bis 1893 auf 74 269 angewachsen waren. Die nhängigen Anklagesachen wegen Vergehen betrugen 1891: 227 374, 1892: 242 552, 1893: 245 830, wegen Uebertretungen 181 146 bezw. 204 556 und 202 463. Bei den Landgerichten waren an Hauptverfahren or den Schwurgerichten in den genannten drei Jahren anhängig: 3451 bezw. 3805 und 3932, vor den Strafkammern in erster Instanz: 6 217 bezw. 62 663 und 62 650, vor den Strafkammern in der Berufungsinstanz: 46 931 bezw. 48 470 und 51 818. An Hauptverhandlungen vor den Schwurgerichten fanden statt: 184 bezw. 3513 und 3612, vor den Strafkammern in erster Instanz: 53 821 bezw. 60 237 und 61 109. Bei den Ober⸗Landesgerichten betrug die Gesammtzahl der anhängig gewordenen Beschwerden: 4742 bezw. 4861 und 4896, die Gesammtzahl der anhängig gewordenen weiteren Beschwerden in Angelegenheiten der nichtstreitigen Gerichts⸗ rkeit und in Kostensachen: 510 bezw. 514 und 562. In den Haupt⸗ verhandlungen fanden Revisionen gegen Urtheile erster Instanz statt: 3 bezw. 11 und 8, Revisionen gegen Urtheile der Berufungsinstanz: 2158 bezw. 2044 und 2377.

Die Zahl der

Die schleswig⸗holsteinischen Innungen Ende 1893.

8 Das Königliche Kommerz⸗Kollegium zu Altona beschloß in seiner Plenarsitzung vom 2. November 1893, der Anregung seiner Sektion für Handwerksangelegenheiten folgend, eine Enquste über den

tand des Innungswesens in der Provinz Schleswig⸗Holstein zu veranstalten. Die mit der Ausführung beauftragte Kom⸗

ission stellte einen Fragebogen mit 21 Fragen 8g der an 1 nach Angabe der Königlichen Regierung zu Schleswig vor⸗ andenen 358 Innungen der Provinz versandt wurde. Die Ergebnisse der Bearbeitung des auf Grund jener Fragebogen gewonnenen Materials sind in dem Jahresbericht des Königlichen Kommerz⸗ kollegiums zu Altona für 1893 bezw. in einem Sonderabdruck aus demselben von Dr. Th. Hampke, dem zweiten Sekretär der genannten Körperschaft, zusammengestellt worden.

Wir entnehmen der interessanten Untersuchung folgende Angaben:

Von den oben erwähnten 358 Innungen hatten sich bis Ende 1893 fünf aufgelöst; von den verbleibenden 353 haben 314 oder 88,9 % den Fragebogen beantwortet. Diese 314 berichtenden Innungen umfaßten 8276 Meister mit 11 145 Gesellen und 5919 Lehrlingen. Sie vertheilten sich in sehr verschiedener Zahl 5 Innungen im Kreise Sonderburg, 28 im Stadtkreis Altona au sh. liche Kreise der Provinz mit Ausnahme des

Laabur. in welchem Ende 1893 gar keine Innung be⸗ tand. ach der Zahl der Mitglieder kamen auf 9 Innungen 100 Innungsmeister und mehr; auf 26 entfielen 50 bis unter 100, auf 201 über 10 bis unter 50, auf 78 Innungen 10 Mitglieder und weniger, und zwar hatten 4 noch 5, 6 nur noch 4 und 2 Innungen gar nur noch 3 Mitglieder. Man wird kaum annehmen können, da die letztgenannten 78 Innungen, d. h. rund 25 % der Gesammtzahl, eine erhebliche Bedeutung für das korporative Leben des Handwerks besitzen; Innungen mit einer so geringen Zahl von Mitgliedern werden nicht wohl in der Lage sein, etwas Erhebliches im Interesse des Handwerks zu on den 314 berichtenden Innungen waren 231 oder 73,6 % mit 5887 Meistern, 5459 Gesellen und 3513 Lehrlingen eehhnungen. während 83 oder 26,4 % mit 2389 Meistern, 5686 Gesellen und 2306 Lehrlingen sich auf mehrere Gewerbe erstreckten. Von den 83 . e; Innungen umfaßten 27 snc. Gewerbe, eine Innung Gewerbe, 4 Innungen 3 Gewerbe, 50 Innungen 2 Gewerbe und eine Innung eine2 deenien, eine unbestimmte An⸗ zahl von Gewerben. Im gtoßen und ganzen wird das Verhältniß der Fach⸗ innungen zu den gemischten Innungen als ein günstiges bezeichnet werden müssen, und zwar umsomehr, als unter den 83 gemischten 65 noch 56 sich befinden, die mehr oder minder nahe verwandte Gewerbe umfassen und also in gewissem Sinne mit zu den Fach⸗ innungen gerechnet werden dürfen (z. B. Baugewerksinnungen, Sattler und Tapezierer, Schlosser und Schmiede, Metallarbeiter u. s. w.).

Ueber das Verhältniß der Zahlen zwischen den zu den Innungen gehörigen ndwerkern und den außerhalb der Innungen stehenden Gewerbetreibenden geben die Mittheilungen von 246 Innungen Aus⸗ kunft. Den zu denselben gehörigen 6058 Innungsmeistern standen 3962 Nichtinnungsmeister gegenüber; auf eine Innung kamen also durchschnittlich 24,6 zugehörige und 16,1 außerhalb verselzen stehende Meister derselben Gewerbe. Bei 215 Innungen liegen auch Angaben über die Anzahl der bei Nichtinnungsmeistern beschäftigten Gesellen und Lehr⸗ linge vor: diese 215 Innungen umfaßten 5026 Meister mit 7112 Gesellen und 3784 Lehrlingen; außerhalb dieser Innungen standen 3219 selbständige Gewerbetreibende mit 1679 Gesellen und 559 Lehr⸗ lingen. Es kommen daher auf 100 Innungsmeister 64 Nicht⸗ innungsmeister, auf 100 Innungsgesellen 23,6 Nichtinnungsgesellen, auf 100 Innungslehrlinge 14,8 e Snn Auf einen Innungsmeister entfallen 1,4 Gesellen und 0,75 Lehr nige, auf einen Nichtinnungsmeister dagegen nur 0,5 Gesellen und 0,1 Lehr⸗

äthe 259; bei den Stadtsanwaltschaften waren in Thätigkeit

linge.

ge⸗ Gesellen und Lehrlinge beschäftigen, den Innungen vec schlesn haben. Daß die Nichtinnungsmeister nur eine so heßsnge ahl von Lehrlingen haben, hat wohl darin seinen Grund, daß sich überhaupt kleine Meister, die keine Lehrlinge beschäftigen, gern von der Innung fernhalten. Sodann sind auch 59 Innungen die Rechte des § 100 e der Gewerbeordnung verliehen, sodaß Nicht⸗ innungsmeister in den betreffenden Bezirken Lehrlinge überhaupt nicht annehmen dürfen.

Zur Arbeiterbewegung.

Zum Schuhmacherausstand in urg berichtet der „Vor⸗ wärts“ nach einem Magdeburger Blatt, daß die Meldung der „Ageh. Ztg.“, der Ausstand sei beendet, unrichtig sei. (Vgl. Nr. 171

In Leipzig wurde am letzten Sonntag eine vom Gewerkschafts⸗ kartell einberufene Versammlung der Brauer⸗ und Böttcher⸗ gehilfen abgehalten, die sich zunächst mit den Verhältnissen der Böttcher und Brauer in der Riebeck'schen Brauerei beschäftigte. Die dort Böttcher hatten, wie die „Lpz. Ztg.“ berichtet, von der Geschäftsleitung die Einführung der 9 stündigen (an Stelle der bisherigen erfstandigen) Arbeitszeit, einen Lohnzuschlag von 2 wöchenach und Bezahlung der Nebenstunden und der Sonntagsarbeit mit 50 für die Stunde gefordert. Die Brauerei hat diese Forderungen bewilligt und nur an Stelle der 9 stündigen die 10 stündige Arbeitszeit —e. Ferner wurde gestern mit⸗

etheilt, daß die vereinigten Brauereibesitzer von Leipzig beschlossen ätten, allen in den Brauereien beschäftigten Arbeitern vom 1. August ab die zehnstündige Arbeitszeit zu gewähren. Die Buchbinder⸗ HEF Leipzigs verhandelten in einer Versammlung am

ontag über den Ausstand bei Wezel u. Naumann und be⸗ schlossen, die Ausständigen mit 500 zu unterstützen. Ferner sollen für die sozialdemokratische Parteidruckerei aus dem Unterstützungsfonds 1000 als jederzeit kündbares Darlehen hergegeben werden.

Hier in Berlin ist, wie im „Vorwärts“ mitgetheilt wird, der Ausstand in der Schuhfabrik von Morösse zur Zufriedenheit der Arbeiter und des Fabrikanten beigelegt, und am Montag ist die Arbeit wieder aufgenommen worden. Dagegen dauert der Ausstand bei Fürstenheim u. Co. noch unverändert fört, da hier der Arbeit⸗ geber mit seinen Arbeitern nicht verhandeln will. (Vgl. Nr. 166 d. Bl.) 1

Die Londoner „A. K.“ theilt aus dem Bericht der Königlich englischen Arbeits⸗Kommission einige Notizen über die Löhne der englischen landwirthschaftlichen Arbeiter mit. Danach. sind die Löhne im Norden Englands höher als im Süden. Der Durchschnittslohn ist in Durham und Northumberland 16 Sh. 6 d. die Woche. In Dorset ist er am niedrigsten, nämlich 9 Sh. Einer der Sachverständigen, die vor der Kom⸗ mission auftraten, erklärte, daß der Arbeiter des Nordens geistig und körperlich auf bedeutend höherer Stufe stände als sein Berufsgenosse im Süden Englands. Der südliche Arbeiter habe bei weitem nicht die gleiche Leistungskraft. ““ 11“

Kunst und Wissenschaft.

Seine Majestät der Kaiser ließ, wie die „Münchener Neuesten Nachrichten“ melden, der Wittwe des verstorbenen Malers Bruno Piglhein durch die preußische Gesandtschaft in München Allerhöchstseine Theilnahme ausdrücken.

Die mathematisch physikalische Klasse der Königlichen Akademie der Wissenschaften hat, wie die „Voss. Ztg.“ meldet, in einer der letzten Sitzungen über einen beträchtlichen Theil ihrer Fonds zur Förderung wissenschaftlicher Untersuchungen verfügt. Von Berliner Gelehrten wurden bedacht: Professor Eber⸗ hard Schrader und Professor Auwers mit 1500 zur Deckung der Kosten für die Fe kun eines speziellen Kanons der Finsternisse für das Ländergebiet der klassischen Alterthumsforschung von 900 v. Chr. bis 600 n. Chr.; Professor Weierstraß mit 200 zur Fortsetzung der Herausgabe seiner gesammelten Werke; Prof. Klein mit 235 zur Vervollständigung seines krystallographischen Apparats; die Pro⸗ fessoren Engler und P. Ascherson mit 500 zur Fortführung der Arbeiten der internationalen Kommission für Reform der botanischen Nomenklatur; Dr. phil. Schaudinn mit 1200 zu Untersuchungen über Fotaminiferen an den norwegischen Küsten, und Dr. Matschie vom Museum für Naturkunde mit 1500 zur Bereisung ausländischer Museen behufs Studiums afrikanischer Säugethierformen.

Eine ‚„Ideen⸗Konkurrenz“ für die Bebauung des Grund⸗ stücks Leipzigerplatz 16 und Voßstraße 21 mit einem hochherrschaft⸗ lichen Hause für eine Familie schreib⸗ wie wir dem „Zentr. Bl. d. Bauv.“ entnehmen, die. Vereinigung Berliner Architekten aus. An Preisen stehen 3000, 1500 und 1000 zur Verfügung. Das Preisgericht üben aus Geheimer Regierungs⸗Rath Professor Ende⸗ Baurath von der Hude, Baurath Kayser, Baurath Schmieden und Architekt H. Seeling. Frist der Ablieferung ist der 8. September 1894. Die Betheiligung ist auf die Mitglieder der Vereinigung Berliner Architekten beschränkt.

„— Zu dem Wettbewerb für das Gebäude der allge⸗ meinen Versicherungs⸗Aktiengesellschaft Wilhelma in Magdeburg waren, dem „Zentr.⸗Bl. d. Bauv.“ zufolge, 51 Entwürfe eingegangen. Das Preisgericht, in das nachträglich an Stelle des Re⸗ und Bauraths Hoßfeld in Berlin der Regierungs⸗ und Baurath Thür in Magdeburg eingetreten war, glaubte in Anbetracht dessen, daß keiner der eingelaufenen Entwürfe allen Anforderungen des Programms in vollständig 8“ Weise ent⸗ sprach, von der Ertheilung eines ersten Preises absehen zu e und ertheilte dafür zwei Preise von je 2500 den Architekten Solf u. Wichards und Reimer u. Körte in Berlin sowie drei von je 1000 den Architekten Konrad Raufer in agdeburg, L. Neher u. A. v. Kauffmann in Frankfurt a. M. und Ludwig Hirsch in Jena. Außerdem wurde der Entwurf mit dem Zeichen eines aufgeklebten vierblättrigen Kleeblattes zum Preise von 500 angekauft. Ueber das Ergebniß des Wettbewerbes um die evangelische Kirche in der Weststadt in Karlsruhe ent⸗ nehmen wir demselben Blatt Folgendes: Zur Beurtheilung wurden 67 Entwürfe vorgelegt. Manche Entwürfe, die künstlerisch bedeutend waren und von großer Gestaltungskraft der Verfasser bei Verwerthung neuer fruchtbarer Gedanken zeugten, waren für die ausgeworfenen Baukosten nicht ausführbar, und solche, die es waren, entbehrten der künstlerisch nöthigen Vollendung. Das Preisgericht 5 daher von dem § 23 der Bestimmungen für das Preisausschreiben Gebrauch und entschied sich, statt der Vertheilung der vmngesegarn drei Preise deren ünf im Gesammtbetrage der ausgeworfenen Summe zu vertheilen. Von den als die besten erkannten Arbeiten erhielten die drei ersten Preise von je 2000 ℳ, die beiden anderen solche von je 1000 Als die Verfasser der genannten fünf Entwürfe haben sich in der⸗ elben Reihenfolge ergeben: Professor Frentzen in Aachen, Professor Vollmer in Berlin, Architekt Voß in Hamburg, Architekten Curjel u. Moser in Karlsruhe und Architekt Billing in Karlsruhe.

Die Kunstausstellung der Sezession (in der Prinz⸗ Regentenstraße) zu München wird bis Ende Juli komplet sein, nachdem bis dahin noch etwa fünfzig hervorragende Kunstwerke erster französischer Meister und eine Anzahl englischer und schottischer Bilder vüngetroffen sind. Bis jetzt sind vier der bedeutendsten Bilder für die Königliche Pinakothek in München, drei andere hervorragende Werke für das Leipziger e und eine größere Anzahl von Bildern von Privaten erworben worden. Im Vestibül des Ausstellungs⸗ gebäudes soll noch das bekannte dett der Berliner National⸗Galerie Pehörige) Bild des zu früh verstorbenen ersten Präsidenten der

ezession, Professors Bruno, Piglhein „Moriturl in Deo“ Auf⸗ stellung finden.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Bei der Königlichen Landwirthschaftliche schule hierselbst hat die HPtrere as6 für die Lösung der für das Studienjahr 1893/94 ausgeschrieben gewesenen Preis⸗ aufgaben stattgefunden. 8

Aus diesen Daten ergiebt sich, daß die h vue. welche

Es wurde zuerkannt: ein Preis von 150 dem Studierenden der Landwirthschaft Christian Staehly aus Hof Offenthal für eine Arbeit aus dem Gebiet der Landwirthschaft; ein Preis von je 100 ℳ% den Studierenden der Landwirthschaft Willy Preuß aus Berlin und Günther Sudeck aus Hamburg gleichfalls für Arbeiten aus dem Gebiet der Landwirthschaft; ein Fres von 100 dem Studierenden der Landwirthschaft Paul Graebke aus Berlin für eine Arbeit aus dem Gebiet der Mineralogie. 1 „Auf das Studienjahr 1894/95 sind wiederum vier Preisaufgaben für die Studierenden der genannten Hochschule ausgeschrieben worden, und zwar je eine aus dem Gebiet der Landwirthschaft und der Geo⸗ däsie und zwei aus dem Gebiet der Naturwissenschaften Physik und E Zur Bewerbung um die ausgesetzten Preise von je 150 sind die als ordentliche Hörer immatrikulierten Studie⸗ renden der Hochschule berechtigt. Die Preisarbeiten sind bis zum 1. April 1895 dem Rektorat einzusende

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ v“ Maßregelmnl.

ö“ ““ Durch Ve rdnung des Königlich norwegischen Justiz olizei⸗ Departements vom 14. d. M. 8-” bezüglich der Reisenden, die von einem choleraverseuchten oder als choleraverseucht erklärten Ort des Auslandes direkt oder über einen seuchenfreien Bezirk in Norwegen eintreffen, die Meldepflicht, welche mit einer 8 Beobachtung verbunden ist, wieder eingeführt worden. (Vergl. „R.⸗Anz.“ Nr. 216 vom 8. September v. J.) 1

EE1“

Dänemark.

„Ducch eine sofort in Kraft getretene Bekanntmachung des Königlich dänischen Justiz⸗Ministeriums vom 21. d. M. sind die Vorschriften der Verordnung vom 9. September 1893, betreffend ärztliche Beauf⸗ sichtigung, für alle aus Häfen des Gouvernements St. Petersburg oder aus Henaiß auf dem Seewege in Dänemark ankommenden Per⸗ sonen in Wirksamkeit gesetzt werden. (Vergl. „R.⸗Anz.“ Nr. 223 vom 16. September 1893.)

Der Gesundheitsstand in Berlin blieb auch in der Woche vom 8. bis 14. Juli ein günstiger und die Sterblichkeit eine günstige (von je 1000 Einwohnern starben, aufs Jahr berechnet, 18,3). Eine Steige⸗ rung erfuhren Darmkatarrhe und Brechdurchfälle, die, wie immer im Juli, in großer Zahl zum Vorschein kamen und in 190 (gegen 131 der Vorwoche) zum Tode führten. Sie betrafen ast ausschließlich Kinder im Alter von noch nicht 2 Jahren. Die Betheiligung des Säuglingsalters an der Sterblichkeit war keine von je 10 000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, 0 Säuglinge wie in der Vorwoche. Dagegen traten akute Ent⸗ zündungen der Athmungsorgane erheblich seltener zu Tage und nahmen auch vielfach einen milderen Verlauf. Erkrankungen und Todesfälle an Grippe sind nicht bekannt geworden. Von den In⸗ fektionskrankheiten blieben Erkrankungen an Typhus vereinzelt; Er⸗ krankungen an Masern und Scharlach kamen seltener, an Diphtherie in fast gleicher Zahl wie in der Vorwoche zur Anzeige, und zwar zeigten sich Masern in der Schöneberger und Rosenthaler Vorstadt am häufigsten, während Erkrankungen an Scharlach und Diphtherie in keinem Stadttheile in nennenswerther Zahl zur Anzeige gelangten. An Kindbettfieber wurden 2 Erkrankungen bekannt. Etwas zahlreicher wurden rosenartige Entzündungen des Zellgewebes der Haut zur ärzt⸗ lichen Behandlung gebracht; auch Erkrankungen an Keuchhusten haben abgenommen, während rheumatische Beschwerden der Muskeln in ge⸗ steigerter Zahl zur ärztlichen Beobachtung kamen.

8 Handel und Gewerbe.

In Budapest hat kürzlich die Prüfung der dem König⸗ lich ungarischen Handels⸗Ministerium zugegangenen Konkurrenzentwürfe zum Bau von zwei Vrüücken über die Donau stattgefunden. Dieselbe hat das Ergebniß ehabt, daß den ersten Preis von 30 000 Kronen ein Entwurf württembergischer Ingenieure erhalten hat. Die beiden übrigen Preise wurden an Einheimische ver⸗ theilt. Verschiedene Entwürfe, darunter ein deutscher, sind außerdem angekauft worden. Wie das Königlich ungarische Handels⸗Ministerium nunmehr bekannt macht, können die übrigen Arbeiten durch die betreffenden Bewerber oder deren Bevollmächtigte gegen Vorweisung des Aufgabe⸗ oder Uebernahmescheins innerhalb sechs Monaten vom 15. Juli ab bei der Hilfsämter⸗Direktion des genannten Ministeriums zurückgenommen werden. 8

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 24. d. M. gestellt 11 245, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 23. d. M. gestellt 4040, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen.

Die Deutsche Baugesellschaft fordert auf Grund eines von der Generalversammlung am 24. d. M. gefaßten Beschlusses die Aktionäre auf, Angebote auf Aktienrückkauf bis zum 15. August d. J. bei der Gesellschaft einzureichen. Gleichzeitig werden die Glaäubiger aufgefordert, sich zu melden.

Wie die „Köln. Ztg.“ ist der Geheime Ober⸗ inanz⸗Rath Hartung in Berlin, Mitglied des Reichsbank⸗ irektoriums, in der letzten Sitzung des Aufsichtsraths des Schaaf⸗

hausen'schen Bankvereins zum Mitglied des Vorstandes dieses Unternehmens ernannt worden. Herr Geheimer Ober⸗Finanz⸗ Rath Hartung wird bei der Berliner Zweigniederlassun des Bank⸗ vereins eintreten und seine neue Thätigkeit voraussichtlich mit dem 1. Oktober d. J. beginnen.

Das österreichische Handels⸗Ministe rium hat, wie die „Hamb. Börs.⸗H.“ berichtet, den Konsulaten im Auslande bekannt gegeben, daß der internationale Getreide⸗ und Saaten⸗ markt in Wien auch in diesem Jahre wieder abgehalten werden wird. Der Markt soll am 27. und 28. August d. J. stattfinden.

Ueber den englischen Kohlenmarkt wird der „Rhein.⸗ Westf. Ztg.“ unter dem 21. d. M. aus Newcastle⸗upon⸗Tyne berichtet: In Lancashire blieb die Inlandnachfrage für sämmtliche Sorten Stückkohle äußerst spärlich, während sich das Ausfuhr⸗ Fichaft infolge des Füe Ausstandes in befriedigendem Umfang hält. Die offiziellen Notierungen der Coal Sales Association bleiben unverändert, werden aber von den außen stehenden Gruben und anderen Distrikten unterboten. In Yorkshire sind die Gruben zum theil ziemlich regelmäßig beschäftigt; bei anderen herrscht noch größeres Arbeitsbedürfniß, In Derby shire ist der Markt für alle Sorten still; der Absatz an usbrand nach London und dem Süden 8 mäßig. In Nottinghamshire und Staffordshire hat ndustriebrand neuerdings Fortschritte ge⸗ macht, in letzterem Distrikt namentlich durch eine Belebung in der Töpferindustrie; die Preise nd entschieden fester. ist sehr vernachlässigt. In Newport hielt sich der Ver⸗ and durchaus in dem Umfang der vorigen Wochen; 81 496 t wurden verschifft. Maschinenbrand ist sehr gut gefragt und behauptet 8 fest auf 11 Sh. für beste Sorten. In Cardi f hat Maschinenbrand gleichfalls noch nichts seiner bis⸗ herigen Festigkeit eingebüßt; auch in Swansea hielt der Absatz für alle Zweige über dem Durchse ; schottische Kohlengeschäft ist leblos. Industriebrand ist 7, vernachlässigt; Hausbrand ist mäßig begehrt, und die Ausfuhr ist ganz minimal. Die gesam der ceunge von den Häfen nach der Küste und dem Auslande beliefen sich in der letzten

von