Dem Thierarzt Adolf Möller zu Heinrichswalde ist die von ihm bisher interimistisch verwaltete Kreis⸗Thierarzt⸗ stelle für den Kreis Niederung definitiv verliehen worden.
Zur Ausführung der beim Haupt⸗Zollamt Myslowitz vor⸗ unehmenden Pflanzenuntersuchungen ist an Stelle des ver⸗ Apothekers Kastner der Apotheker Köpsch eben⸗ daselbst zum Sachverständigen ernannt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und 1 Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dem Privatdozenten in der philosophischen Fakultät der Universität Köni
erg Dr. Lassar 85 genannt Lassar⸗
Cohn, ist das Prädikat Professor beigelegt worden.
Bekanntmachung.
Die reglementsmäßige Zurücklieferung aller aus der Universitäts⸗Bibliothek entliehenen Bücher findet in der Zeit vom 1. bis 4. August cr. statt. 88
Berlin, den 25. Juli 1894. 6 “ Der Direktor.
Dr. W. Erman.
Bekanntmachung.
In Gemäßheit des § 4 des Gesetzes vom 27. Juli 1885, betreffend Ergänzung und Abänderung einiger Bestimmungen über Erhebung der auf das Einkommen gelegten direkten Kommunalabgaben (Gesetz⸗Sammlung Seite 327), wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das im laufenden Steuerjahr kommunalabgabepflichtige Reineinkommen aus dem Betriebsjahr 1893/94 resp. 1893
pro 1893/94 1) bei der Rhene⸗Diemelthal⸗Eisenbahn auf 7108,34 ℳ, pro 1893 2) bei der Peine⸗Ilseder Eisenbahn auf 28 206,16 ℳ, pro 1893 3) bei der Georgsmarienhütten⸗Eisenbahn auf 7288,05 ℳ, 8 pro 1893 4) bezüglich der preußischen Strecke der Aachen⸗ Mastrichter Pchenbahn auf 56 865,80 ℳ festgestellt worden ist. XX““ 5) Aus dem Betriebe
pro 1893/94 der Kerkerbachbahn, pro 1893 der preußischen Strecke der Eisenbahn von Themar nach Schleusingen, pro 1893 der preußischen Strecke der Eisenbahn von Immel⸗ born nach Liebenstein, pro 1893 der preußischen Strecke der Lokalbahn Jossa — Brückenau, pro 1893 der preußischen Strecken der Großherzoglich Oldenburgischen Eisenbahn Osnabrück-—-Quakenbrück und Ihrhove — Neuschanz, wie auch Oldenburg —Leer ist ein kommunalabgabepflichtiges Reineinkommen pro 1893 nicht erzielt worden. 1 8 Berlin, den 24. Juli 1894. . Königliches Ei 1u1*.“] ensen.
Anzeige,
betreffend die von der Landes⸗Aufnahme veröffent⸗
lichten Meßtischblätter im Maßstab 1:25 000. Im Anschluß an die diesseitige Anzeige vom 7. April d. J. wird hiermit bekannt gemacht, daß folgende Blätter der Aufnahme
1892 erschienen sind: Nr. 1850. Gollmütz, Altkloster,
2359. Drensteinfurt, Weisholz, Camen, Nieukerk, Fecften. üt ““ — Krfseld, 1 Kaiserswerth, ohenlimburg, Viersen, 8 Beillich . Elberfeld und 2721. Barmen. Der Vertrieb erfolgt durch die Verlagsbuchhandlung von R. Eisen⸗
üdinghausen, 8 Panten,
schmidt hierselbst, Neustädtische Kirchstraße Nr. 4/5.
Schelling mit mehrwöchigem Urlaub, zunächst nach Süd⸗
Der Preis eines jeden Blattes beträgt 1 ℳ Berlin, den 26. Juli 1894. 1 Königliche Landes⸗Aufnahme. Kartographische Abtheilung. von Usedom, General⸗Major.
Abgereist: Seine Excellenz der Staats⸗ und h stgeehe fe Dr. von
deutschlantd
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 26. Juli.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin machten, wie „W. T. B.“ meldet, gestern mit den vier jüngeren Prinzen und der Prinzessin in iserem Wagen eine Fahrt von Wil⸗ 1g. Cassel und wurden auf derselben überall von der
olksmenge lebhaft begrüßt.
1“ 8 1“ 111“
In der Ersten und Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird die vom Reichs⸗ Eisenbahnamt aufgestellte tabellarische Uebersicht der Be⸗ veree ee deutscher Eisenbahnen für den Monat Juni d. J. veröffentlicht, auf welche am Dienstag an dieser Stelle auszüglich hingewiesen wurde.
58
2338. Fraustadt 2351. Kleve, 1
Der General der Kapallerieevon Krosigk, à la suite des Leib⸗Garde⸗Husaren⸗Regiments, Inspekteur der 1. Kavallerie⸗ Inspektion, ist hierher zurückgekehrt. 1
Sachsen.
Seine Majestät der König hat sich gestern zum Besuch Me 5 8 ch Eichwald begeben und Jagden
Ihrer Majestät der Königin na wird an den von dem Fürsten Clary veranstalteten theilnehmen. Sachsen⸗Meiningen. 11“ Seine Foheit der Herzog ist nach längerem Aufenthalt in Ober⸗Italien und am Königssee heute nach Meiningen zu⸗ rückgekehrt und hat sich von dort nach Schloß Alte stein begebe
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. 8 — re Königlichen Hoheiten die Prinzessinnen Clemen⸗ Ferdinand von Sachsen⸗Coburg⸗Gotha sind estern, Seine Durch laucht der Prinz Ferdinand heute in oburg eingetroffen, um der Gedächtnißfeier für den am 26. Juli 1881 verstorbenen Prinzen August von Sachsen⸗ Coburg⸗Gotha beizuwohnen. . Reuß j. L 8 Der Chef der Paragiatslinie Reuß⸗Schleiz⸗Köstritz, Seine Durchlaucht der Fürst Heinrich IV., geboren am 26. April 1e e gestern Nachmittag zu Ernstbrunn in Nieder⸗Oesterreich gestorben. “ “
8—
Die Kaiserin hat gestern Mendelhof wieder verlassen und die Reise nach Ischl fortgesetzt.
Großbritannien und Irland.
Das Unterhaus hat gestern die zweite Lesung der Bill über die Gleichstellung der Lokalabgaben Londons nach zwei⸗ tägiger Debatte ohne Abstimmung angenommen.
Frankreich.
Bei der gestern fortgesetzten Berathung des Anarchisten⸗ esetzes nahm die Deputirtenkammer den Art. V des ntwurfs nach Ablehnung aller Amendements mit 314 gegen 147 Stimmen an. Mehrere Zusatzartikel zu Art. V wurden sodann nacheinander verworfen. Darauf wurde in die Berathung des Amendements Jaurès eingetreten, welches verlangt, daß alle Minister, Deputirten und Senatoren, die Bestechungsgelder angenommen hätten oder bei anrüchigen Finanzgeschäften be⸗ theiligt gewesen seien, als Anarchisten bestraft werden sollten. Jaurès verwahrte sich bagegen. als wolle er die Diskussion vergiften, aber er wolle die moralischen 18. gerungen aus den bekannten Thatsachen ziehen. Der Minister⸗Präsident Dupuy habe offen gewisse Soli⸗ daritäten zurückgewiesen; für diese Erklärung bedürfe es jedoch einer Sanktion. Die Quellen der Anarchie seien die in den höheren Kreisen gegebenen schlechten Beispiele. (Beifall auf der äußersten Linken). Die Anarchisten verachteten die Autorität, weil das Beispiel des Parlaments das Prinzip der Autorität erschüttert habe. Man müsse demgemäß Strenge gegen die wirklichen Urheber des Anarchismus anwenden. Jaurès führte namentlich die Panama⸗Angelegenheit an und griff Rouvier an, der erklärt habe, er fürchte weder das Urtheil des Parlaments noch das der Justiz. Jaureés erinnerte am Schluß seiner Rede daran, daß die erste Republik nicht gezögert habe, die Schuldigen zu treffen. (Beifall auf der äußersten Linken.) Der Deputirte Deschanel führte aus, die Republikaner hätten die Untersuchung der Panama⸗ angelegenheit gefordert. Man suche jetzt die alten ab⸗ gethanen Dinge wieder aufzufrischen, aber die, welche von Panama redeten, hätten davon geträumt, Boulanger zum Staatsoberhaupt zu machen. Ein radikales Blatt habe Gambetta zu Fall gebracht, Egypten den Engländern überantwortet und Tunis den Italienern geben wollen. (Heftiger Tumult.) Deschanel wies nacheinander die Angriffe Jaurès' und Guesde's unter dem Beifall des Zentrums und dem Widerspruch der äußersten Linken zurück und erklärte, daß die Sozialisten das Volk zur Revolution aufreizten und im Par⸗ lament rohe Sitten einführten; es werde ihnen aber niemals gelingen, Frankreich für sich zu gewinnen. (Beifall im Zen⸗ Der Deputirte Jourdan (radikal) fragte Deschanel, ob er Rouvier als Haupt der Regierung acceptieren würde. (Tumult.) Der Präsident rief Jourdan zur Ordnung. Der Deputirte Rouvier erklärte, das Gericht habe ihn für unschuldig erkannt und fügte hinzu, er werde auf Jourdan's Beleidigung an anderer Stelle zurückkommen. Er er⸗ innerte dann daran, daß Gambetta und Ferry gleichfalls ver⸗ leumdet worden (heftige Unterbrechungen auf der äußersten Linken, Beifall im Zentrum), und legte schließlich unter dem wiederholten Beifall auf allen Bänken der Majorität Rechenschaft über sein politisches Leben ab. Das Amendement Jauréès wurde darauf mit 229 gegen 223 Stimmen verworfen und der Artikel VI angenommen.
Rouvier hat an Jourdan seine Zeugen gesandt, doch ver⸗ zichteten diese infolge der Vermittelung des Präsidenten der Kammer Burdeau und der Streichung des beleidigenden Passus aus dem Sitzungsbericht auf das Duell.
Spanien. Der Geburtstag der Königin⸗Regentin ist am 21. d. M. in ganz Spanien festlich begangen worden.
Türkei.
8
8
Na r Meldung der „Neuen Freien Presse“ ist der
Admiral Avellan mit zwei Kriegsschiffen der russischen Mittelmeer⸗Flotte in Salonichi eingetroffen.
Serbien.
Der österreichische Gesandte Baron Thömmel hat einen mehrwöchigen Urlaub angetreten. 1u“
Aus bem Innern des Landes, aus Petrovac, Kisiljevo und Brasanac werden mehrfach Raub und politische Morde gemeldet. 8 .
Die Zeitungen berichten von einem ernsten Konflikt wischen dem Finanz⸗Minister und der Nationalbank, die den Staatskupondienst verweigere; infolge dessen solle der
Kupondienst an die Kreditbank übertragen werden.
3 Schweden und Norwegen
Die Session des Storthings ist gestern geschlossen worden. Vor Schluß der letzten Sitzung wählte das Storthing die Mitglieder der Kommission, welche die Bewaffnung der Armee und der Flotte beaufsichtigen soll.
Dänemark.
Anläßlich der silbernen Hochzeit des Kronprinz⸗ lichen Paares nahmen heute Vormittag in der Schloßkirche von Christiansborg der König und die Königin, der Kron⸗ prinz und die Kronprinzessin, die Prinzessin Luise sowie die Prinzen Waldemar, Christian, Karl und Harald von Dänemark das Abendmahl.
Amerika.
Zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten und der britischen Regierung hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Washington ein Depeschenaustausch über die Korea⸗Angelegenheit stattgefunden. Seitens der Re⸗ gierung wird erklärt, die Entsendung der venee he chen Kriegsschiffe erfolge lediglich zum Schutze der amerikanischen Interessen.
Von einem Theil der demokratischen Senatoren ist gestern der Beschluß gefaßt worden, die Tarifvorlage der interparlamentarischen Kommission ohne Instruktionen zurückzuschicken, jedoch mit der Bedingung, daß die Kom⸗ mission von dem Zuckerzoll in der Höhe von 1 Proz. abstehe. Ueber die Zölle für Kohlen und Eisenerze ist in dem Beschluß nichts erwähnt.
Asien.
Das „Reuter'sche Bureau“ meldet aus Tientsien von gestern: in den amtlichen chinesischen Kreisen werde dem Zu⸗ sammenstoß zwischen den koreanischen und japanischen Truppen in Söul keine große Bedeutung beigelegt; man glaube, daß er keine weiteren Feindseligkeiten nach sich ziehen werde. Die chinesischen Truppen in Söul beständen nur aus den zum Schutz der chinesischen Gesandtschaft bestimmten Mannschaften.
egen die aufrührerischen Mohamedaner auf Min⸗ danao wird von der spanischen Regierung ein Feldzug vor⸗ bereitet. Der Gouverneur der Philippinen hat sich in das Operationsgebiet begeben. 1 “
Aus Fez erfährt „W. T. B.“, der Sultan Abdul Aziz habe nach seiner Ankunft daselbst seinen Bruder Muley⸗ Omar nebst dessen Umgebung wegen Verdachtes der Theil⸗ nahme an einer Verschwörung verhaften lassen.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Für Ansprüche gegen einen preußischen Notar wegen pflicht⸗
widriger Unterlassung von Amtshandlungen sind, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Zivilsenats, vom 15. März 1894, die Land⸗ gerichte ohne Rücksicht auf den Werth des Streitgegenstands aus⸗ schließlich zuständig, und es findet demnach hierbei ohne Rücksicht auf den Werth des Beschwerdegegenstands die Revision statt. „Es handelt sich zwar um einen vermögensrechtlichen Anspruch unter 1500 ℳ Allein der vorliegende Rechtsstreit betrifft einen Anspruch, für welchen die Landgerichte ohne Rücksicht auf den Werth des Streitgegenstands ausschließlich zuständig sind, nämlich einen Anspruch gegen den Beklagten als Notar, also einen öffentlichen Beamten, wegen pflichtwidriger Unterlassung von Amtshandlungen. Der Be⸗ klagte wird darum in Anspruch genommen, weil er entgegen der ihm durch die §§ 88, 89 A. L.⸗R. II1 10 gebotenen Pflicht, bei der Ver⸗ waltung des Amts als Notar die genaueste Aufmerksamkeit anzuwenden, diese Pflicht verletzt hat.“ (333/93.)
— Ein mit dem Verkauf eines Grundstücks beauftragter Notar haftet als solcher, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Zivilsenats, vom 15. März 1894, im Gebiet des Preußischen Allgemeinen Landrechts in der Regel für den durch unrichtige Auskunftsertheilung über die Hypothekenverhältnisse dem Käufer verursachten Schaden. — Der Rechtsanwalt und Notar X. in Berlin war von den B.’'schen Erben daselbst mit der Nachlaß⸗ regulierung, insbesondere auch mit dem Verkauf des Nachlaß⸗ rundstücks K.. . straße in Berlin beauftragt. Der Rentier 8 in Berlin, welcher dieses Grundstück kaufen wollte, wandte sich an die B.'schen Erben und wurde von diesen an den X. verwiesen. In einem Schreiben vom 4. Januar 1892 bat F. den X., ihm die Hypothekenverhältnisse („Höhe, wie lange noch fest, wie viel Prozent?“) mittheilen zu wollen. Darauf schrieb der Notar X. am — Tage an F., daß „an erster Stelle 78 000 ℳ zu 4 ½ %, fest und 39 000 ℳ zu 5 % mit vierteljährlicher Kündigungsfrist eingetragen sind“. Am 11. Januar 1892 wurde vom Notar X. zwischen F. und den B./schen Erben der Kaufvertrag über das Grundstück geschloffen, in a8vg jene beiden “ in Anrechnung auf das Kaufgeld übernahm. Nach der Auflassung, anfangs Februar 1892, wurde dem F. die erste Hypothek von 78 000 ℳ, welche thatsächlich nicht „fest“, sondern mit sechsmonatiger Kündigungsfrist eingetragen war, gekündigt, und F. verschaffte sich unter Vermittlung eines Hypothekenmaklers einen neuen Gläubiger. Diese Hypotheken⸗Transaktion verursachte dem F. Kosten im Gesammtbetrage von 469 ℳ, welchen Betrag er klagend von dem Notar X. einforderte, indem er geltend machte, daß er im Vertrauen auf die Auskunft des Notars über die Hypothekenverhältnisse unterlassen hätte, vor dem Grund⸗ stückkauf im Grundbuch von den bezüglichen Eintragungen Einsicht zu nehmen, und durch die wahrheitswidrige Aus⸗ kunft des Notars den Schaden erlitten hätte. Das Kammergericht wies die Klage des F. ab, indem es ein konkurrierendes Versehen des Klägers annahm, welcher nicht hätte unterlassen dürfen, im Grund⸗ buch Einsicht zu nehmen, ehe er sich in weitere Verhandlungen einließ. Auf die Revision des Klägers hob das Reichsgericht das Kammer⸗ gerichtsurtheil auf, indem es begründend ausführte: „Die Notare sind in dem hier in Betracht kommenden Geltungsbereich des Gesetzes über das Verfahren bei Aufnahme von Notariats⸗Instrumenten vom 11. Juli 1845 Staatsbeamte; denn nach § 3 der Allg. Gerichtsordnung III 7 sollen sie als wirkliche Staatsdiener angesehen werden. Es war daher bei der Prüfeag des klägerischen Anspruchs von der Rechts⸗ zuffaszen auszugehen, daß § 26 der Allg. Gerichtsordnung III 7 dem 5- zwar gestattete, die 2 vom 11. Ja⸗ nuar 1892 trotz seines Vollmachtsverhältnisses zu den B.'schen Erben zwischen diesen und dem Kläger Kcü. daß aber § 26 dem Notar in einem solchen Falle besonders zur Pflicht macht, die Rechte beider Theile mit besonderer Sorgfalt wahrzu⸗ nehmen.“ (333/93.)
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Eine Einkommen⸗Steuererklärung, in welcher der Steuer⸗ pflichtige nur eine einzige Quelle des Einkommens angiebt, aus welcher er keinen Gewinn, sondern Verlust erlitten habe (obgleich er thatsächlich vorhandene Einkommensquellen hat), ist, nach einer Ent⸗ scheidung des Ober⸗Verwaltungsgerichts, V. Senats, 1. Kammer, vom 8. November 1893, formell eine Steuererklärung im Sinne
des Einkommensteuergesetzes; der Zensit verliert demnach nicht die ge⸗ setzlichen Rechtsmittel — seine Einschätzung durch die Veranlagungs⸗ kommission. „Der B⸗. werdeführer irrt freilich, wenn er davon aus⸗ geht, daß die nach § 24 des Einkommensteuergesetzes begründete Ver⸗ pflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung dann fortfalle, wenn kein Einkommen vorhanden sei, sondern nur Verlust zu deklarieren bleibe. Nach Lage des Falles, speziell nach dem Inhalt der Begleiteingabe, kann nicht wohl daran gezweifelt werden, daß die Erklärung des Steuerpflichtigen dahin ging, er habe nur eine einzige Quelle des Einkommens — den ihm und seinem Socius gemeinschaftlichen Betrieb der Brauerei —, und er habe aus dieser Quelle nicht nur keinen Gewinn erzielt, sondern Verlust erlitten. Ob diese Angabe materiell zutreffend war oder nicht, machte für die a der Frage, ob die Steuererklärung in formeller Hinsicht den Vorschriften des Gesetzes entsprach, nichts aus; jedenfalls war schon unter der Voraussetzung, daß nur eine Einkommensquelle als vorhanden wenigstens behauptet worden war, mit dem in dem Berufungsbescheid betonten formellen Mangel und also mit dem Thatbestande des § 30 Abs. 1 des Einkommen⸗ Steuergesetzes nicht mehr zu rechnen. Jene Voraussetzung trifft aber zu; deshalb befindet sich die Feststellung der Berufungskommission, es sei eine Steuererklärung nicht abgegeben, nicht in Uebereinstimmung mit dem aktenmäßig vorliegenden Sachverhalt, und die darauf allein gestützte Entscheidung der Berufungskommission läßt sich nicht aufrecht erhalten.“ (A. 299/93.)
Statistik und Volkswirthschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
Aus Burg geht dem „Vorwärts“ ein Aufruf von den aus⸗ ständigen Arbeitern der Schuhfabriken zu, in dem zur Unterstützung aufgefordert und u. a. bemerkt wird: Seit 15 Wochen dauert der Ausstand fort. Ein Arbeiter nach dem anderen verläßt den Ort, etwa hundert sind noch in Burg, die überhaupt keine Arbeit in den Fabriken erhalten, da diese augenblicklich von fremden Arbeitern und solchen hiesigen besetzt sind, die inzwischen die Arbeit wieder 1“ haben. Zu unterstützen sind noch 59 männliche, davon 12 ledige, sowie 32 weibliche Arbeiter und 86 Kinder.
In Chemnitz ist nach demselben Blatt die Zahlstelle des Zentralverbandes der Maurer Deutschlands wegen eines Verstoßes gegen das Vereinsgesetz aufgelöst worden.
„In Brünn haben, wie dem „Vorwärts“ mitgetheilt wird, die Bäckergehilfen an ihre Arbeitgeber folgende Forderungen gestellt: ) zehnstündiger Normalarbeitstag mit zweistündiger Ruhepause; 2) Abschaffung der Verköstigung des Arbeiters beim Unternehmer gegen Ersatz von 5,80 Fl. für die Woche; 3) Sonntagsruhe von
Uhr früh bis 12 Uhr Nachts; 4) Einführung einer Arbeitsordnung; 5) Einführung einer geregelten Arbeitsvermittelung; 6) Arbeits⸗ lohn: Gehilfen nach der Auslehre 5 Fl., Vorherdarbeiter 6.50 Fl., Schwarzmischer 7,50 Fl., Einschießer und Mischer 12 Fl. Wochen⸗ lohn, ausschließlich der Kost; 7) der Lohn muß am Sonn⸗ abend ausgezahlt werden; 8) Mehlabtraggeld wird mit 5 Kr., das Ausleeren gleichfalls mit 5 Kr. für den Sack fest esetzt; 9) am ersten Feiertag zu Weihnachten, Ostern und Pfingsten 18 am Neuiahrs⸗ n Fnft gh Arbeitsruhe; 10) vollständige Arbeitsruhe am 1. Mai; 11) strenges Verbot der Beschäftigung jugendlicher Arbeiter (unter 16 Jahren) zur Nachtarbeit und zum Austragen des Gebäcks. Wenn die Bäckereibesitzer sich auf diese Forderungen nicht einlassen, wollen die Bäckergehilfen die Arbeit niederlegen. Die Forderungen sind außer der Gewerbebehörde auch der mährischen Statthalterei unter Bei⸗ fügung einer Begründung mitgetheilt worden. In Manchester wurde am Dienstag der internationale Kongreß der Textil⸗Arbeiter eröffnet. Von Großbritannien waren, nach einem Bericht der Londoner „A. K.“, 150 000 Arbeiter durch Delegirte vertreten, von Amerika 15 000, von Frank⸗ reich 7500, von Oesterreich 3000, von Belgien 2500, von Dänemark und 500. Der Engländer David eeee gab einen Rückblick über die bisherigen Leistungen der
rganisation der englischen Textil⸗Arbeiter. Die Stundenzahl der Arbeit sei von 72 auf 56 ½ ermäßigt worden, während der Lohn um 38 ½ — 44 % stieg. Ueber die Verhältnisse der Textil⸗Arbeiter in den Vereinigten Staaten berichtete der Amerikaner Howard. Die Löhne der Textil⸗Arbeiter in den Vereinigten Staaten seien wenig höher, als die englischen; aber die Stundenzahl und die Arbeitsleistung sei auch etwas größer. Im allgemeinen arbeiten die Textilarbeiter im Norden Amerikas 66 bis 72 Stunden. Die Tariffrage hat der Textilindustrie bös mitgespielt. Howard gab an, daß von 750 Mann seines Gewerkvereins 100 Unterstützung wegen Arbeitslosigkeit bekämen. Der Belgier sdargfins berichtete über die Lage der Flachsspinner in Gent, daß sie 79 Stunden die Woche in einer Hitze von 40 Grad Celsius arbeiten. Colette von Verviers be⸗ richtete ähnlich über die Lage der dortigen Wollenarbeiter: lange Arbeitsstunden und Bevormundung. Der Vorsitzende Carette theilte über die Verhältnisse in Roubaix mit, daß von 120 000 Einwohnern 55 000 Ausländer wären. Häusig hätten die Leute 16—18 Stunden täglich zu arbeiten. Danach berichtete Dupied über Lille, Miller über Dänemark und Benninck über Holland.
Aus Belfort wird der „Köln. Ztg.“ telegraphisch gemeldet: Die Verputzer und Maler, unter denen sich mehrere Italiener befinden, sind am Dienstag in den Ausstand eingetreten; sie fordern Herex bens der Arbeitszeit. Zwei Arbeiter, die andere an der Ar⸗ eit hindern wollten, wurden verhaftet. Eine Nachmittags unter freiem Himmel abgehaltene Versammlung wurde aufgelöst.
Kunst und Wissenschaft.
1 Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden richtete an den eheimen Rath Kuno Fischer zu dessen 70. Ge⸗ burtstag ein Handschreiben, welches nach der „Karlsr. Ztg.“ folgenden Wortlaut hat: „Mein lieber Geheimer Rath, Professor Dr. Kuno Fischer! Empfangen Sie meine herzlichen Glückwünsche zum Eintritt in ein neues Lebensjahr, von dem ich hoffe, daß es eine weitere Reihe gesegneter Jahre eröffnen möge, in denen Sie sich mit ganzer Kraft dem schönen Beruf widmen können, der Ihr bisheriges Leben zierte. Die reichen S 55 Ihres Wissens und die hervorragende Gabe der Lehre und Darstellung haben Ihre Thätigkeit an der ehrwürdigen Ruperto⸗Carolina zu einer so segens⸗ reichen Fktaltet daß ich nur eine Pflicht der Dankbarkeit erfülle, wenn ich die Gelegenheit Ihres Eintritts in das 70. Lebensjahr er⸗ reife, um Ihnen öffentlich kundzugeben, für wie werthvoll Ihr irken von mir geschätzt wird. Ich thue das, indem ich Ihnen die Kette zum Großkreuz des Zähringer Löwen⸗Ordens verleihe; eine Auszeichnung, welche nur für besondere Verdienste ver⸗ liehen wird. Wohl wissend, 3312 solch äußeres Zeichen der An⸗ erkennung nur unvollkommen zum Ausdruck bringt, was Geist und Hers bewegt beim Aufblick zu einer so langjährigen, hervorragenden irksamkeit wie die Ihrige, lieber Herr Geheimer Rath, fühle ich mich “ gedrungen, zu sagen, daß meine Dankhbarkeit nur noch von meiner Befriedigung übertroffen wird, mit welcher mich das “ erfüllt, Sie der Universität Heidelberg angehören zu wissen. Dieser Empfindung schließen sich die .1 und eee⸗ Erinnerungen an, von denen wir — Sie und ich — als von werthen Erlebnissen gerne noch in später Zeit Zeugni baüer werden — Ich aber, mit dem Gefühle unvergänglicher Dank⸗ aarkeit für alles, was Sie bei diesen Erlebnissen an Liebe, Eürsorge und bedeutungsvoller Arbeit geleistet haben. Gott segne Sie und Iire Wirksamkeit auch ferner! Mit diesem Wunsche verbleibe ich hr sehr wohlgeneigter Friedrich. St. Blasien, den 20. Juli 1894.“
— Aus Algier vom 17. Juli wird der „Pol. Corr.“ gemeldet: Schon seit längerer Zeit ließ das französische Unterrichts⸗Ministerium in Tigzirt Rufuccuru in Algerien Nachgrabungen anstellen, um die daselbst befindliche alte Basilica bloszulegen. Diese Arbeiten,
welche von einem französischen Architekten geleitet wurden, sind nun⸗ mehr vollendet und haben ein glänzendes Resultat ergeben. Das prächtige Gebäude ist theilweise noch gut erhalten. Es besteht aus drei Schiffen, welche elf Galerien, die von doppelten Säulenreihen ge⸗ tragen werden, enthalten. Zwei Verbindungsthüren zwischen Chor und Sakristei haben sich ebenfalls noch ö Der Boden der Kirche war mit reichem Mosaik verziert; auch davon haben sich einzelne Theile sebr gut erhalten. Die Wände waren mit prächtigem ornamentalem Schmuck, mit Inschriften, Sprüchen und Dar⸗ stellungen aus der Bibel versehen. Von letzteren hat sich eine Scene, das Opfer Abraham's darstellend, erhalten, und von Skulp⸗ turen fand sich u. a. ein Märtyrer und „Bileam, seine Eselin schlagend“, vor. Nach der Meinung des Architekten, der die Aus⸗ grabungen leitete, stammt die Kirche, welche von mehr als hundert
Säulen, von denen jede einen Durchmesser von über einem Meter
hatte, getragen wurde, wahrscheinlich aus dem fünften Jahr⸗ hundert und dürfte nach der Invasion der Araber durch Feuer theil⸗ weise zerstört worden sein.
esundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ . Maßregeln.
Preußen.
Der Regierungs⸗Präsident in Oppeln hat zu Beginn des Monats Juni 1894 angeordnet, daß der Gesundheitszustand der Schiffer auf dem Prsemsafluß polizeilich überwacht wird, und daß die Anwohner des Flusses vor dem Gebrauch des Wassers aus demselben öffentlich gewarnt werden. Dem Gesundheitszustand der an Fluß wohnenden Personen wird besondere Beachtung zu⸗ gewendet.
Das Eisenbahn⸗Betriebsamt zu Kattowitz hat unterm 6. Juni 1894 Nachstehendes angeordnet:
Die Wagenabtheile der aus Oesterreich und Rußland eintreffenden Züge sollen in Myslowitz bezw. Kattowitz und Schoppinitz R. solange geschlossen gehalten werden, bis der auf dem Bahnhofe zur Kontrole an⸗ wesende Gendarm sich über den Gesundheitszustand der Reisenden informiert hat. Das eigenmächtige Oeffnen der Thüren durch das Publikum ist unbedingt zu verhindern. Das Oeffnen erfolgt nur durch die Schaffner nach Maßgabe der Anforderung der Gendarmen.
Die Auswanderer aus Oswiecim sind bis auf weiteres nur mit dem Zuge 8 bis Myslowitz, von Myslowitz nur mit Zug 18 zu befördern. Die Weiterbeförderung der über Szezakowa und Sosnowice eintreffenden Auswanderer hat gleichfalls nur mit Zug 18 zu geschehen.
Die Beförderung der Auswanderer von Oswiecim mit Zug 8 hat in besonderen Wagen zu geschehen, welche in Myslowitz auf Zug 18 übergehen und welche auch die in Myslowitz zukommenden Auswanderer aus der Richtung Szezakowa aufzunehmen haben. Ebenso sind etwaige in Kattowitz zukommende Auswanderer in demselben Wagen unterzubringen. Zu diesen Auswanderer⸗ transporten sind in erster Reihe die in Myslowitz befindlichen mit tragbaren Leibstühlen ausgerüsteten IV. Klassenwagen zu verwenden, se⸗ 95 sim Requisitionsfall zur Verwendung nach Oswiecim zu enden sind.
Für den Fall, daß Auswanderertransporte über Sosnowice vorkommen sollten, ist seitens der Station Kattowitz die Station Sosnowice telegraphisch zu ersuchen, russische Auswanderer nur mit dem Zuge 154 nach Kattowitz zu senden und solche über Schoppinitz R. O. M. vorläufig nicht zu befördern.
Das Fahrpersonal ist von den getroffenen Maßnahmen zu ver⸗ ständigen. 8 8 .
Cholera.
Deutsches Reich. Im Weichselgebiet wurden, wie in den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ berichtet wird, in der letzten Woche bis zum 23. Juli Mittags 22 Er⸗ krankungen, welche zum theil noch in die Zeit vor dem 16. Juli zurückreichen, neu festgestellt und zwar 11 mit tödtlichem Ausgang. Unter den Erkrankten befanden sich 10 Flößer, 2 Schiffer, 2 Fischer, 1 Werftarbeiter, 1 Arbeiter und 4 Angehörige von Fischern, chiffern und Buhnenarbeitern. 6 Fälle wurden aus Schilno, je zwei aus Thorn, Christfelde (Kreis Schwetz), Graudenz, Groß⸗Wolz (Kreis Graudenz), Kurzebrack und Plehnendorf, je 1 aus Brahemünde, Fordon (Kreis Brom⸗ berg), Dirschau und Schidlitz (Kreis Danzig) gemeldet.
Oesterreich⸗Ungarn. Zufolge dem „Oest. San.⸗W.“ hat in Galizien die Zahl der Krankheitsfälle seit dem 8. Juli er⸗ heblich zugenommen, vornehmlich im Gerichtsbezirk Zaleszezyki. Derselbe wurde laut Erlaß des Ministers des Innern vom 10. Juli als „Choleraherd“ erklärt, nachdem in der gleichnamigen Stadt seit dem 27. Juni 25 Erkrankungen, davon 16 innerhalb der letzten zwei Tage, außerdem in zwei Gemeinden der Umgegend Einzelfälle festgestelt. worden waren. In der Zeit vom 10. bis 16. Juli wurden in Galizien 128 Erkrankungen (mit 41Sterbefällen) angezeigt und zwar in der Stadt Krakau 4 (1), in den politischen Bezirken: Krakau Umgegend (7 Gemeinden) 24 (dar⸗ unter 1 verdächtiger Fall mit tödtlichem Ausgange) (6), Borszezow (1 G.) 2 (1), Horodenka (1 G.) 1 (1), Husiatyn (2 G.) 4 (2), Kolbuszow (1 G.) 1 (1), Zaleszezyki (2 G.) 92 (29). Das Auf⸗ treten der Seuche im Bezirk und der Stadt Krakau wird auf eine Einschleppung aus Rußland zurückgeführt. In der Bukowina wurden in 4 Gemeinden des Bezirks Kotzman 8 Erkrankungen mit 4 Todesfällen angezeigt. Die Gesammtzahl der vom 7. April bis 16. Juli d. J. vorgekommenen Cholerafälle be⸗ trägt in Galizien 323 Erkrankungen mit 150 Todesfällen, in der Bukowina 19 Erkrankungen mit 7 Todesfällen. Einer Mittheilung vom 20. Juli zufolge sind in Csassarfalu (Oedenburger Ko⸗ mitat, Ungarn) kürzlich 3 Todesfälle an asiatischer vor⸗ gekommen.
Rußland. In St. Petersburg wurden laut „Regierungs⸗ Anzeiger“ in der Woche vom 1 bis 7. Juli 141 Erkrankungen und 52 Todesfälle, in der folgenden Woche vom 8. bis 14. Juli dagegen 875 Erkrankungen mit 294 Todesfällen gezählt, in Kronstadt während derselben beiden Wochen 41 und 57 Erkrankungen mit 18 und 15 Todesfällen. Für die Stadt St. Petersburg sind also regierungsseitig bis zum 14. Juli 1016 Erkrankungen mit 346 Todesfällen festgestellt. Im G ouvernement St. Petersburg erkrankten bezw. starben in der Zeit vom 1. bis 7. Juli 26 bezw. 10, im Gouvernement Olonez in der Zeit vom 4. bis 9. Juli 3 bezw. 2. In Reval verstarb ein am 12. Juli von St. Petersburg zugereister Arbeiter an Cholera. In der Stadt Narva ereigneten sich am 3. und 4. Juli 8 Erkrankungen und 4 Todesfälle, in der Umgebung der Stadt während der vorausgegangenen Tage 2 Fälle an Cholera und 3 der Seuche verdächtige Erkrankungen, davon 1 mit tödtlichem Ausgang. Einer Mittheilung vom 16. Juli efalae sind späterhin im Kreise Wesenberg des Gouvernements Estland, angeblich 25 Erkrankungen und 1 Todesfall, in Werchneje Sselo 30 rkrankungen und 9 Todesfälle vorgekommen. In Serenitz erkrankten bezw. starben im ganzen 13 bezw. 6 Personen. Im Bausrce'schen Kreise des Gouvernements Kurland wurden vom 5. bis zum 15. Juli 35 Erkrankungen und 19 Todesfälle gezählt. In den Gouvernements Warschau und Radom hat die Seuche zu⸗
enommen, es wurden in ersterem vom 6. bis 13. Juli 132, in etzterem vom 4. bis 11. Juli 122 Erkrankungen mit 73 be⸗ ziehungsweise 57 Todesfällen gemeldet. In der Stadt Warschau kamen vom 9. bis 14. Juli 22 Erkrankungen und 6 Todesfälle, in dem Gouv. Kielce vom 5. bis 9. Juli 96 und 37, im Gouv. Plozk vom 5. bis 11. Juli 60 und 29, in der Stadt Brest (Gouv. Grodno) vom 30. Juni bis 7. Juli 11 und 6, vom 8. bis 13. Juli 17 und 7, in Kreis und Stadt Schaulen (Gouv. Kowno) vom 1. bis 7. Juli 99 und 36, vom 8. bis 14. Juli 73 Erkrankungen und 26 Todesfäaͤlle vor. In Finland wurden zu Hangoe 2 weitere Er⸗ krankungen, davon eine mit tödtlichem Ausgang, gezählt.
Belgien. Mittheilungen vom 18. und 19. Juli zufolge kamen, wie den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ be⸗ richtet wird, in Lüttich täglich 1 bis 2 Cholera⸗Erkrankungen
in den 3 vorausgegangenen Wochen zählte man insgesamm 12 Todesfälle. In dem oberhalb von Lüttich an der Maas gelegenen Jemeppe mit (9000 Einw.) sind seit Mitte Mai rund 100 Erkr mit 50 Todesfällen (entsprechend 5 % der Bevölkerung) Die Seuche verbreitet sich die Maas entlang sowohl a als abwärts der niederländischen Grenze zu. Vereinzelte Erkrankunge kamen vor an der Maas in 1““ Herstal, Cheratte un Wandre, auf der Höhe zwischen der Maas und Vesdre in Fléron Somnague und Olue, ferner in Montegnée, Grace Berleur, Angleur Sclessin und Tilleur. b
Türkei. Im Vilajet Konia erkrankten (und starben) Zeitungs ngaben zufolge vom 30. Juni bis zum 3. Juli in Akschehr 6 (6), i Akserai 7 (6), in Urküb 8 (2), in Arabsou 1 (1) Personen. Dem Vernehmen nach hat die Krankheit jedoch weit mehr Opfer gefordert
Schweden. Die Zahl der unter den Passagieren und Mann schaften des Dampfers „von Döbeln“ bis zum 11. Juli nach Cholerafälle betrug im ganzen 15, davon waren 2 tödtlich verlaufen.
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Influenza. 8
FISe „Gazzetta Ufficiale“ vom 9. Juli zufolge ha die Verbreitung der Seuche in Italien während des April weiter abgenommen. Die Zahl der zur Anmeldung gelangten Krankheitsfäll belief sich auf 2434; davon kamen auf Campanien 553, die Marken 405 Umbrien 374, Basilicata 240, Sardinien 187, Calabrien 141 Apulien 139 u. s. w. Für den Monat März sind nachträglich noch 905 Erkrankungen an Influenza zur Anzeige gelangt.
8 Gelbfieber.
Sterbefälle wurden vom „Abstr. of sanit. rep.“ gemeldet aus San Juan de Puerto Rico vom 11. bis 17. Juni 3, Ver Cruz vom 8. bis 14. Juni 12, 15. bis 21. Juni 19, Havan vom 8. bis 14. Juni 4 (und etwa 20 Erkrankungen), vom 15. bis 21. Juni 11 (26), vom 22. bis 28. Juni 13 (28), Cienfuego vom 10. bis 16. Juni 4 (10), vom 17. bis 23. Juni 2, Rio d Janeiro vom 20. bis 26. Mai 49, Merida vom 25. bis
31. M 1 Flecktyphus. 1
Regierungsbezirk Danzig. Vom 14. bis 21. Juni wurde weder Erkrankungen noch Todesfälle gemeldet, vom 21. bis 28. Jun 1 Erkrankung im Stadtkreis Elbing und 1 Sterbefall im Kre Marienburac vgene Einer Mittheilung vom 12. Juni zufolge hat ein Abnahme der Pest nicht stattgefunden. Am 11. Juni betrug di Zahl der Todesfälle 93, in Behandlung befanden sich 281, darunte einige englische Soldaten.
8 8 Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 25. d. M. gestellt 11 088, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 24. d. M. gestellt 3732, nich rechtzeitig gestellt keine Wagen.
Zwangs⸗Versteigerungen
Beim Königlichen Amtsgericht II Berlin standen am 23. und 24. Juli die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung Das im Grundbuch von Teltow Band 3 Blatt Nr. 108 auf den Namen des Zimmermeisters Ludwig Eichelkraut eingetragene zu Teltow belegene Grundstück; Fläche 1,0873 ha; Nutzungswerth 972 ℳ; Mindestgebot 250 ℳ; für das Meistgebot von 21 250 ℳ wurde der Schlossermeister Vollrath Ribbeck zu Berlin Rheinsbergerstraße 66, Ersteher. — Das im Grundbuch von Weißensee Band 32 Blatt Nr. 921 auf den Namen des Kaufmanns I Schreiber zu Berlin einge tragene, zu Weißensee, W“ 20, belegene Grundstück Fläche 6,62 a, Mindestgebot 19 260 ℳ; für das Meistgebot von 19 265 ℳ wurde die verehelichte Schuhmachermeister Henriett S zu Berlin, Kremmenerstr. 1, Ersteherin. — Das im rundbuche von Weißensee Band 30 Blatt Nr. 883 auf den Namen des Restaurateurs Emil Bernau zu Weißensee eingetragene ebendaselbst, Sedanstr. 24, belegene Grundstück; Fläche 4,3 a Nutzungswerth 1018 ℳ; Mindestgebot 29 574 ℳ; für das Meistgebot von 30 000 ℳ wurde der Zigarrenhändler Robert Marutzky zu
Berlin, Rathenowerstraße 47, Ersteher. 1
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Das „Export⸗Ha nd⸗Ad reßbuch von Deutschland“ welches seit einer Reihe von Jahren im Verlage von P. Stan kiewicz Buchdruckerei hierselbst erscheint, liegt in der fünften, für 1894/95 be⸗ stimmten Auflage vor. Das umfangreiche Werk soll, wie schon sein Name sagt, dem Ausfuhrhandel dienen; es hat den Zweck, ein Hilfs⸗ buch zu sein für die inländischen Industriellen und Kaufleute, welche die einheimischen Fabrikate und Produkte dem Auslande zu⸗
änglich machen, nicht weniger aber für alle ausländischen Fanen die aus Deutschland Waaren beziehen oder nach Deutschland solche liefern wollen. Diese Absicht des Buchs immer erfolgreicher zu verwirklichen, ist das erkennbare Streben des Herausgebers und Bearbeiters Dr. Klinckmüller. Das Sammel⸗ werk theilt von allen Staaten der Erde, die in alphabetischer Ordnung abgehandelt werden, das für den Handel Wichtige und Nützliche mit. Die politischen, gesellschaftlichen und wirthschaftlichen Verhältnisse des einzelnen Landes werden kurz und treffend gekennzeichnet. Regierungs⸗ form, Bevölkerungszahl, Währungsverhältnisse, Maße und Gewichte Einfuhr und Ausfuhr, Verkehrs⸗ und Bankwesen, Gerichte und andere Rechtsinstitute werden angeführt und außerdem bei jedem Lande leistungs⸗ fähige Geschäftshäuser und Firmen genannt. Natürlich würde schon dieser Inhalt ausreichen, das Exportbuch zu einer nützlichen Arbeit für alle kaufmännischen Kreise zu machen. Der Herausgeber hat sich aber seine Aufgabe viel weiter gestellt und giebt in dem ersten Theil des Buchs noch eine Uebersicht von Firmen, die des Vertrauens unwürdig sind, oder bei denen im Fall der Kreditgewährung Vorsicht am Platz ist. Das Nachschlagebuch verfolgt damit ein Ziel, dem die Behörden des In⸗ und Auslandes beständig nachstreben, nämlich den internationalen Handel zu schützen gegen Schädigungen, die ihm aus der Untreue und Unredlichkeit ausländischer, zum theil egen fingierter Firmen erwachsen können. Den Abschluß des ersten Theils des Nachschlagewerks bildet ein General⸗Zolltarif aller Staaten und Kolonien, in welchem tabellarisch übersichtlich 2291 Po⸗ sitionen mit den auf sie entfallenden Zöllen für alle Staaten mit⸗ getheilt werden, sodaß auch in dieser Richtung der Besitzer des Nachschlage⸗ werks jede Auskunft erhalten kann, die für besonders schwierige Fälle in Anmerkungen ergänzt wird. Der zweite Theil des Werks enthält ein Verzeichniß der bedeutendsten Exportfirmen Deutschlands in alphabetischer Ordnung nach den Geschefttaweigen. Die Be⸗ nutzung der Werks wird erleichtert durch umfangreiche Re⸗ gister, die erstens die Firmen in alphabetischer Ordnung wieder⸗ gehen und zweitens in ebensolcher Ordnung einen nachweis darbieten, der auch in englischer und spanischer Sprache abgefaßt ist. Das Fortbestehen des “ dreßbuchs“ von Deutschland“ ist auf die thätige Theilnahme der Handels⸗ kreise, für die es bestimmt ist, angewiesen, und sein Erscheinen in S8a Auflage liefert den Beweis, daß es diese Theilnahme wegen einer Brauchbarkeit und ensses 2 hat. Das auch in seiner äußeren Erscheinung gefällige Buch verdient aufs neue em⸗ pfohlen zu werden und wird gewiß auch in dieser fünften, wiederum bereicherten Auflage neue Freunde erwerben.
— Ueber Kartoffelfabrikate berichtet H. C. Helmeke in der „Zeitschr. für Spir.⸗Ind.“ unter dem 23. Juli aus Berlin: Das Ergebniß des Geschäfts der letzten Woche in den genannten Artikeln war ein durchaus negatives, es fehlt somit Stoff zu geschäftlichen
Mittheilungen. Zu notieren ist frei Berlin: Kartoffelstärke, feuchte
— ℳ, trockene prima 15,75 — 16,25 ℳ, sekunda 12,00 — 14,00 ℳ, Kartoffel⸗