1894 / 183 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 06 Aug 1894 18:00:01 GMT) scan diff

die einläufigen und doppelläufigen Hinterlader⸗Jagd⸗ flinten mit ganz oder theilweise gezogener ese die unter Nr. 2 und Nr. 4 e Marken un dazu die Bezeichnung „R CHhOKkE“é;

7) die Revolver ..““ 8

auf der Trommel (Kammer) die Zeichen

O

8) die einlaufigen Hinterlader⸗Pistolen mit Bohrung auf dem Lauf die Zeichen * eh 42 oo⸗ das Kaliber in Zahlen wie 42, und auf

das Zeichen X*.

9) die doppelläufigen Vorderlader Pistolen mit be. Bohrung auf den Läufen die Zeichen 2% sch 42 g. das Kaliber in Zahlen wie 42, und auf der Schwanz⸗

schraube das Zeichen sch:

10) die doppelläufigen Hinterlader⸗Pistolen mit - Bohrung

auf den Läufen die Zeichen 50 g. das Kaliber in Zahlen wie 50,

das Zeichen X

und auf dem Verschluß

11) die Terzerole und ähnlichen Waffen mit glatter Bohrung 8

auf dem Lauf die Zeichen A 50 X

E, das Kaliber in Zahlen wie 50, und auf dem Verschluß

das Zeichen . y:

12) die Hinterlader⸗Pistolen aus Gußeisen uf dem Lauf die Zeichen 2. seh 50 8. das

.. 8K

Kaliber in Zahlen wie 50, und auf dem Verschluß 13) die Karabiner (Expreßbüchsen)

das Zeichen X. 1 2 8 auf dem Lauf die Zeichen 1e 28 500 Ex, das Kaliber in Zollen mit Zeichen wie

500 Ex, und auf dem Verschluß das Zeichen 258.

L

14) Vorderlader⸗Flinten jeder Art, welche auf Psess han nur der ersten oder schweren Prüfung im fertigen Zustande

unterworfen sind, , das Kaliber

in Zahlen wie 12. Berlin, den 30. Juni 1894.

Der Reichskanzler.

In Vertretung:

von Boetticher. 1

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Juwelier Paul Sommé, Mitinhaber der Firma

„Gebrüder Sommé“ zu Breslau, das Prädikat eines König⸗ lichen Hoflieferanten, und 1

dem Glasermeister Robert Siebert zu Königsberg i. Pr.

das Prädikat eines Königlichen Hof⸗Glasermeisters zu verleihen.

Verzeichniß der Vorlesungen und Uebungen, welche auf der Königlichen Berg⸗Akademie zu Berlin im 1— EEö“ 1894/95 (vom 29. Oktober 1894 bis 23. März 1895) gehalten werden.

rofessor Franke: Bergbaukunde I. Theil; Bergbauliche 88 Feünnte: Bergrath, Professor Kerl: Ad emeine Hüttenkunde; Löthrohrprobierkunst; Chemische Technologie. Bufahl⸗ Allgemeine Probierkunst; Technische Gasanalyse. Geheimer Bergrath, Professor Dr. Wedding, Eisen⸗ üttenkunde; Entwerfen von Eisenhüttenanlagen. Professor neider: Aufbereitung I. Theil; Markscheide⸗ und eß⸗ kunst 1. Theil; Praktische Uebungen in der Markscheide⸗ und Meßkunst. Professor Hörmann: Mechanik; Maschinenlehre; Metallurgische Technologie. Ingenieur Brelow: Darstellende Geometrie; Zeichnen. Geheimer Ober⸗Bergrath Eskens: Berg⸗ recht I. Theil. Geheimer Regierungs⸗Rath, Professor Dr. Post: Wohlfahrtspflege rbeiterschutz). Dr. Kötter: Analytische Geometrie der Ebene; Differentialrechnung; Mathemati⸗ sches Repetitorium. Dr. Scheibe: Mineralogie; Miineralogische Uebungen. Bezirks⸗Geologe Dr. Koch: Petro⸗ aphie; Petrographische Uebungen in Verbindung mit mikroskopischen ee.ren Methoden der Gesteinsuntersuchung mit Demon⸗ strationen und Uebungen. Geheimer Bergrath, Professor Dr. Beyrich: Geognosie mit besonderer Berücgficht gunß des sog. Flötz⸗ eebirges. Landes⸗Geologe Dr. Ebert: Paläontologische Uebungen. indes⸗Geologe, Proff or Dr. Wahnschaffe: Allgemeine Geologie; Geologie des Quartärs, verbunden mit geologischen Ausflügen; Rtische Uebungen in der eeaee .— Landes⸗Geologe Beyschlag: Lagerstättenlehre. Professor Dr. Finkener: Qualitative und quantitative Uebungen im Laboratorium für Miinneral⸗Analyse.

Königliche Technische Hochschule zu Aachen.

Im Winter⸗Semester 1894/95 beginnen die Immatriku⸗ lationen am 1. Oktober, die Vorlesungen am 8. Oktober. Programme übersendet auf Ersuchen das Sekretariat.

Angekommen:

Seine Excellenz der Unter⸗Staatssekretär im Reichs⸗ Schatzamt, Wirkliche Geheime Rath Aschenborn, vom Urlaub.

8— Abgereist:

der geistliche Vize⸗Präsident des Evangelischen Ober⸗ Kirchenraths Wirkliche Vber⸗Konstivrial Nash D. Freiherr von der Goltz, auf Urlaub nach Süddeutschland.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 6. August.

Seine Majestät der Kaiser und König sind am Sonnabend Abend 10 ¾ Uhr von Cassel wohlbehalten in Wilhelmshaven eingetroffen und haben gestern Mittag 1 Uh die Reise nach England angetreten. v1

111414“ 8 n

Wie dem „W. T. B.“ gemeldet wird, haben Seine Majestät der Kaiser an Bord der Nacht „Hohenzollern“ auf der Fahrt nach Cowes heute früh Dover passiert, woselbst die üblichen Salutschüsse abgefeuert wurden.

Der Kaiserliche Botschafter Graf Hatzfeldt hat sich heute aus Anlaß der bevorstehenden Ankunft Seiner Majestät des Kaisers und Königs nach Cowes begeben. 1

Der bisher als Geschäftsträger fungierende Legations⸗ Sekretär bei der Königlichen Gesandtschaft in Hamburg von Bülow hat einen ihm bewilligten Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit fungiert der Attaché von Treutler als Geschäftsträger.

Der Königlich niederländische Gesandte am hiesigen Aller⸗ b Hofe Jonkheer van Tets van Goudriaan hat Berlin mit Urlaub verlassen. Während seiner Abwesenheit fungiert der Legations⸗Rath Jonkheer van Eys van Lien⸗ den als Geschäftsträger.

Der Königlich siamesische Gesandte am hiesigen Aller⸗ höchsten Hofe Phya Nond Buri ist nach Berlin zurück⸗ gekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder über⸗

Neuwied, 6. August. Ihre Majestäten der K. önig und die Königin von Rumänien werden sich morgen Vor⸗ mittag zum Besuch Ihrer Königlichen Hoheit der Fürstin⸗ Mutter von Hohenzollern nach Umkirch d v. dort nach Ragatz begeben.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.

In der vorgestrigen Sitzung des Landtags des erzogthums Gotha gah bei der Vorlage über den Bau eines Gerichtsgebäudes in Gotha der Staats⸗Minister von Strenge die Erklärung ab, daß er die Beschlüsse des Landtags über den Ankauf des Schlosses Friedrichsthal Seiner Königlichen 1e. dem Herzog zur Kenntniß gebracht habe, daß aber eine Königliche Hoheit zu seinem Bedauern nicht in der Lage sei, diesen gee seine Zu⸗ stimmung in allen Punkten zu ertheilen. Dem Landtag werde daher eine sofort in Angriff genommene neue Vorlage ügehen, und es sei daher die das Gerichtsgebäude betreffende Vorlage zunächst abzusetzen. Das Haus beschloß demgemäß und genehmigte sodann den Antrag der Schulkommission be⸗ züglich der Besoldung der Lehrer an den Gymnasien su Gotha Ohrdruf sowie ferner den Nachtrag zum Volksschulgesetz in der Fassung der Kommission. Schließlich bewilligte der Landtag 70 000 für die Ernst⸗Alexandrinen⸗Stiftung behufs Errichtung eines Genesungshauses] auf dem Thüringer Walde.

Oesterreich⸗Ungarn.

Eine Deputation der russischen Batterie Nr. 1 der 7. reitenden Artillerie⸗Brigade, deren Chef der verstorbene Erzherzog Wilhelm mar, ist gestern aus Anlaß des Ab⸗ lebens des Erzherzogs aus Warschau in Wien eingetroffen und hat einen Kranz am Sarge des Erzherzogs niedergelegt. Die Deputation des preußischen eld⸗Artillerie⸗ Regiments Prinz August von Preußen (Ostpreußisches) Nr. 1 ist gestern in die Heimath zurückgereist.

Wie die „Budapester Korrespondenz“ meldet, hat der erbische Minister⸗Präsident Nikolajewic vorgestern dem

inister⸗Präsidenten Dr. Wekerle einen längeren Besuch abgestattet und sich estern Abend nach Wien begeben.

Der Minister⸗Präsident Dr. Wekerle traf gestern in Nagy⸗Bangy ein, wo er von zahlreichen Deputationen, unter denen sich aus Rumänen befanden, begrüßt wurde. Dr. Wekerle nahm an der Sitzung des ungarischen Landes⸗Bergwerkvereins theil und brachte ein enthusiastisch v“ Hoch auf den Kaiser aus, wobei er den Monarchen, der trotz seines vorgerückten Alters mit aufopfernder, unermüd⸗ licher Hingebung für das Glück seines Volkes fortwährend wirke, als Muster eines arbeitsamen Herrschers feierte. Um 7 Uhr Abends gab der Minister⸗Präsident in längerer Rede seinen Wählern Er sprach dabei dem „W. T. B.“ zufolge besonders die kirchen⸗ politischen Fragen, deren unverzügliche Lösung und zwar im Sinne der Trennung der Wirkungssphären des Staates und der Kirche in der Eherechts⸗ und Matrikulierungs⸗ frage eine dringende Faligsch⸗ Nothwendigkeit ge⸗ 1-5 sei. Es sei ein Kampf des Fortschritts gegen eine retrograde Tendenz, der politischen Konsequenz gegen den Opportunismus gewesen. hoffe, daß die so all⸗ gemeine Offenbarung der zsentlichen Meinung auch das Ober⸗

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einen Rechenschaftsbericht. Er be⸗

haus zur Annahme der noch schwebenden Reformen bewegen und die dort noch wahrnehmbaren Agitationen verstummen machen werde. Außerdem hege er eine zu hohe Meinung von der Besonnenheit und dem Patriotismus der einzelnen maß⸗ ebenden Faktoren, als daß er befürchten könne, dem Ge⸗ etze werde die schuldige Achtung versagt werden. Jeder

falls werde der Staat die nöthige Kraft besitzen, gesetz⸗ widrigen Bestrebungen, wenn es nothwendig erscheinen sollte, ein e zu setzen. In Zukunft werde die Frage der Regelung der Verwaltung vorherrschen, die neben der Verwendung der

staatlichen Organe in der Exekutive eine entsprechende Inan⸗

spruchnahme der lokalen und autonomen Kräfte und zugleich die Garantien der öffentlichen Freiheit anstn Bezüglich der bEEE bemerkte der Minister⸗ Präsident, daß er eine solche Frage in gene anerkenne; doch wenn darunter die Aspiration verstanden werde, daß in dem vielsprachigen Ungarn nach den verschieden⸗ sprachigen Nationalitäten besondere adr grenzungen gemacht werden sollten, um in ihnen mit Zurück⸗ setzung der Staatssprache anderen Sprachen das Uebergewicht zu so seien diese Aspirationen nicht neu, sondern über ein Jahrhundert alt. In neuester Zeit machten sich nu gewisse neue Auswüchse bemerkbar. Namentlich würden die Nationalitätenfragen von auswärts unterstützt, ghür nicht von amtlichen Kreisen, die nach seinem issen dem fernständen, sondern durch private Vereinigungen. Ein anderer Auswuchs seige sich darin, daß die ungarische Regie⸗ rung vor dem Auslande einer inhumanen, e und vernichtenden Cö“ beschuldigt werde. Der Minister⸗Präsident präzisierte den Standpunkt der Regierung in der Frage der Magyarisierung dahin, daß sie die Staats⸗ sprache jedermann zugänglich machen wolle und nicht dulde, daß dies gewaltsam verhindert werde. Die Regierung müsse mit aller Strenge darauf achten, daß gesetzwidrige Hand⸗ lungen auf gesetzlichem Wege bestraft würden, daß in Ungarn kein Terrorismus Platz greife und daß die öffentliche Ruhe unter allen Umständen aufrechterhalten werde. Es sei daher Pflicht der Regierung, die entsprechenden po Maß⸗ nahmen zu treffen und das Vereinigungs⸗ und Versammlungs⸗ recht in solchem Sinne zu handhaben, daß es nicht der 2 ort gegen die Integrität des Staates gerichteter Bestrebungen werden könne. Schließlich müßten auch Einzelne verhindert werden, mit ihren Beschwerden, die nur im Lande selbst erledigt werden könnten, sich an das Ausland zu wenden. Die Re⸗ bee,a sei aber auch jener Pflicht eingedenk, in der Anwendung es Gesetzes zwischen den verschiedensprachigen Staatsbürgern keinen Unterschied zu machen, ja in jedem Bürger des Staats das Bewußtsein wachzurufen, daß er ein in jeder Herfcht gleichberechtigter Staatsbürger sei. Der Minister⸗Präsident schloß mit dem Ausdruck des Dankes gegenüber seinen Wählern. Die Versammlung brachte dem Minister⸗Präfidenten begeisterte Kundgebungen dar. 1 Der Prinz Ferdinand von Sachsen⸗Coburg ist in der vergangenen Nacht von Karlsbad nach Ebenthal ab⸗

gereist. Frankreich.

Der vorgestern im Elysée unter dem Vorsitz des Präsi⸗ denten Casimir⸗Perier abgehaltene Ministerrath be⸗ schäftigte sich mit der Koreafrage und den Kongo⸗An⸗ gelegenheiten. Das ostasiatische Geschwader ver efehe erhalten, die Interessen der ftaübaffschen Staatsangehörigen an der Küste von Korea zu schützen. Der Präsident Casimir⸗ Perier begab sich am Nachmittag nach Pont⸗sur⸗Seine zurück; der Minister⸗Präsident Dupuy reiste am Sonnabend Abend nach den Ost⸗Pyrenäen ab.

Die Kommission für Erfindungen hat ihren Be⸗ richt an das Kriegs⸗Ministerium über die Erfindung Turpin's erstattet. Der Bericht erklärt, daß die Vorschläge Turpin’s keine Erfindung bedeuteten, die dem Staat, der sie erwerben sollte, irgendwelche Suprematie vom Gesichts⸗ punkt der nationalen Vertheidigung aus sichern würde. Turpin habe durchaus keinen auf praktische Versuche gestützten Beweis geliefert. Das Kriegs⸗Ministerium

abe seit 1891 Versuche dhenga h die im Prinzip eine rappante Analogie mit den Vorschlägen Turpin'’s zeigten, bis jetzt aber keine befriedigenden Resultate ergeben hätten. Die Vorschläge Turpin'’s sögeneg zwar auf eine geistreiche Idee sich zu stützen, es sei aber ungewiß, ob diese Fdee zu einem Ers. e führen werde. Es bestehe kein Hinderungsgrund, Turpin das Eigenthumsrecht an seiner Erfindung zu lassen. Die Kommission habe Turpin ersucht, die ersten Versuche anzustellen, damit man ersehen könne, ob das Kriegs⸗Ministerium felbst mit seinen Versuchen fortfahren solle.

Eine egyptische Zeitung hatte gemeldet, daß der Khedive am 18. d. M. incognito in Paris eintreffen werde. Der fra sösischen Regierung ist über die Ankunft des Khedik

ittheilung zugegangen. ““

Rußland. Wie „W. T. B.“ aus St. Petersburg berichtet, fand vorgestern die Besichtigung des Lagers von Krasnoje⸗Selo durch den Kaiser statt. 1 C“

b ““ Nach der „Agenzia Stefani“, Nachricht, daß zwischen den Regierungen von Italien und England Verhandlungen zum Behuf einer gemei schaftlichen Aktion gegen Chartum schwebten, durchaus

unbegründet.

Infolge der ennc efae im Banca Romana⸗Prozeß e nannte der Justiz⸗Minister eine Kommission, die be⸗ auftragt ist, u untersuchen, ob die richterlichen Beamten ihre

a

Bonghi erklärte vor seinen Wählern in Isernia, er werde beantragen, daß Giolitti durch die Kammer in Anklagezustand versetzt und vom Senat abgeurtheilt werde.

Niederlande.

Seine Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von

reußen, Regent des Herzogthums Braunschweig, und hre Königliche Hoheit die Prinzessin Albrecht, H. welche gegenwärtig in Scheveningen verweilen, statteten vor⸗ estern Ihren Majestäten der Königin und der Königin⸗ Regentin einen Besuch ab. Die Regierung der Niederlande hat den Regie⸗ rungen von China und Japan mitgetheilt, daß sie eine gza Neutralität einzuhalten beabsichtige, und hat auch die in en Kolonien lebenden Niederländer aufgefordert, sich jeder Verletzung der Neutralität zu enthalten.

1““

fortgesetzt, wo sie von der Bevölkerung herzli

trebe.

in genere nicht

administrative Ab⸗

Pülicht erfüllt hätten, und eventuell disziplinare oder andere ßnahmen zu beantragen.

Serbien.

Der russische Gesandte in Belgrad Persiani hat sich nach Bad Ems begeben.

Bulgarien.

Der Minister⸗Präsident Stoilow und der Kriegs⸗ Minister Petrow haben ihre Reise nach Elena und Slivno empfangen wurden. Bei einem in Slivno zu Ehren der Minister ver⸗ anstalteten Bankett hielt der Minister⸗Präsident eine Rede, worin er das bekannte Programm des Kabinets ent⸗ wickelte und der Erwartung Ausdruck gab, daß es ihm ge⸗ lingen werde, der Bevölkerung die ihr früher auferlegten drückenden Lasten leichter zu machen. Der Kriegs⸗ snister dankte der Bürgerschaft für den Ausdruck ihrer freundlichen Gefühle für die Armee. 8

Dänemark.

‚Ritzau’s Bureau“ erfährt von unterrichteter Seite, daß die Nachricht verschiedener Blätter, der Minister⸗Präsident Estrup habe seine Entlassung eingereicht, unbeg ründet sei.

8 Almerika.

Nach einem Telegramm der „New⸗York World“ aus Lima ist eine Anzahl der von den Regierungstruppen ge⸗ fangen genommenen Aufständischen nach kurzem Prozeß erschossen worden. Die Lage ist kritisch. Die fremden Kaufleute haben den Schutz der Gesandtschaften angerufen.

Asien.

Die in der vorgestrigen Nummer d. Bl. mitgetheilte Nachricht von einem Siege der Japaner in Korea über die Chinesen wird durch nachstehende Depesche des „Reuter'schen Bureaus“ aus Tokio vom 4. d. M. bestätigt: Die Regierung erhielt 8 ende Depesche von dem General Bhszin a, dem Vfhlehcwe der japanischen Truppen auf Korea: „Nach fünfstündigem hartnäckigen Gefecht

am 29. Juli die chinesischen Verschan⸗ ungen bei Chanho, in der Nähe von Asan, er⸗ türmt; von 2800 Chinesen sind 500 gefallen; auf unserer Seite fielen 5 Offiziere und 70 Mann; die Chinesen entflohen in der Richtung auf Hongchow. Wir eroberten 4 Kanonen und viel Material und besetzten das Hauptquartier des Feindes.“

Nach einer Meldung der „Agenzia Stefani“ aus Tokio

hätte der König von Korea seinen Verwandten Dankuns mit der obersten Leitung der Verwaltung und mit der

Einführung der geplanten Reform betraut. Dankuns habe erklärt, er werde den japanischen Gesandten bezüglich der Reformen zu Rathe ziehen; auch würden die von Japan in Korea gewünschten Reformen nach Zustimmung Chinas vom König aus freien Stücken eingeführt werden.

In Shanghai lagen gestern keine weiteren Nachrichten vom Kriegsschauplatz vor als das unbestätigte Gerücht, daß drei chinesische Kriegsschiffe von den Japanern genommen worden seien. In Shanghai selbst wurden Vorsichts⸗ maßregeln zur Aufrechterhaltung der Ordnung getroffen; den europäischen Freiwilligen wurden Instruktionen für den Fall von Brand oder Aufruhr gegeben. Die dortige japanische empfahl ihren Landsleuten dringend ein maß⸗ volles, I erhalten. Hesschen den niedersten chine⸗ sischen und japanischen Volksschichten fanden einige unbedeutende 821 statt.

ie dem „Reuter'schen Bureau“ aus ZBEI von heute gemeldet wird, wurden der japanische Gesandte und sein Gefolge, sowie der japanische Konsul bei ihrer Abreise von Tientsin von chinesischen Soldaten an⸗ 8 griffen; ihr Gepäck wurde in Beschlag genommen. Der ize⸗König hat andere Truppen gegen die Unruhestifter vor⸗ gehen lassen, wodurch die Ordnung wiederhergestellt wurde. Dasselbe Bureau erfährt, in London fände zwischen Beamten der chinesischen Gesandtschaft und den Ver⸗ tretern einer bekannten Sfichützfahreft ein reger Verkehr statt. Es würden Kontrakte für große Lieferungen von Kriegs⸗ material für China abgeschlossen.

Parlamentarische Nachrichten.

Amtliches Fegebnis der am 2. d. M. im 10. Casseler Wahlbezirk (Marburg) vorgenommenen Ersatzwahl zum Hause der Abgeordneten. Gewählt wurde der Geheime Regierungs⸗Raͤth von Trott zu Solz mit 101 gegen 51 Stimmen. 1

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Die Mitglieder des Aufsichtsraths einer eingetragenen Genossenschaft können, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, V. Zivilsenats, vom 17. März 1894, als Zeugen eidlich vernommen

werden. „Nach dem hier maßgebenden Genossenschaftsgesetze vom 4. Juli 1868 wird der klagende Vorschußverein von seinem Vor⸗ stande vertreten, welcher auch die vorliegende Klage angestellt hat. Der Aufsichtsrath hat abgeseben von hier nicht vorliegenden ällen nur das Recht einer Kontrole der Geschäfsführung der Henossenschaft. Daran hat auch das neuere Gesetz vom 1. Mai 1889 nichts geändert. Es stand deshalb der eidlichen Zeugenvernehmung er Aufsichtsrathsmitglieder kein gesetzliches Hinderniß entgegen. Wenn ie Aufsichtsrathsmitglieder auch möglicherweise wegen eines Ausfalles aftbar gemacht werden können, so gehören sie doch nicht zu den beim Ausgange dieses Prozesses unmittelbar betheiligten Personen.“ (321/93.)

„— Die durch die ges. eines Blankoaccepts gegebene Er⸗ nächtigung zur Herstellung eines vollständigen Wechsels erlischt, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Zivilsenats, vom 28. März 1894, nicht mit dem Tode des Blankoöacceptanten; der Nehmer ist auch sodann befugt, das Blankett nach Maßgabe der ertheilten Ermächtigung auszufüllen und mit einem dem Todestage des Acceptanten nachfolgenden Ausstellungsdatum zu versehen. „Nach dem in der Recht⸗ sprechung sowohl des Reichs⸗Ober⸗Handelsgerichts, wie des Reichs⸗ gerichts hehacteae Standpunkt erwirbt der Nehmer eines Blanko⸗ gecepts regelmäßig das unwiderrufliche, von einem Einspruch des Gebers nicht mehr abhängige Vermögensrecht, durch Ausfüllung des Wechselblanketts nach Maßgabe der ertheilten Ermächtigung einen vollständigen Wechsel herzustellen. Wie dieses Recht nicht auf die Person des Wechselnehmers eingeschränkt ist, ebenso besteht dasselbe, wenn der Geber des Blankoacceptes verstorben ist, gegenüber seinem Rechtsnachfolger .. . . Mag der Wechsel mit einem dem Todestage des Acceptanten borxai oder nachfolgenden Ausstellungsdatum ausgefüllt sein in beiden Fällen entsteht die Wechselverbindlichkeit nicht in der Person des Acceptanten, sondern erst in dern gen seiner Erben, was weder nach Wechselrecht noch nach bürgerlichem Recht unstatthaft ist.“ (459/93.) 8

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Nach § 45 der Reichs⸗Gewerbe⸗Ordnung können die Befugnisse

zum stehenden Gewerbebetriebe durch Stellvertreter aus⸗ geübt werden, diese müssen jedoch den für das in Rede stehende Gewerbe insbesondere vorgeschriebenen Erfordernissen genügen. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Ober⸗Verwaltungsgericht, III. Senat, durch Urtheil vom 19. Februar 1894 ausge⸗ sprochen: Die nothwendige Voraussetzung für die Ausübung des Gewerbebetriebes durch einen Stellvertreter ist, daß der Gewerbetreibende selbst die Befugniß zum Ge⸗ werbebetriebe, also bei einem an eine bestimmte Genehmigung (Kon⸗ zession, Approbation u. s. w.) gebundenen Gewerbe diese Genehmigung besitzt. Der zuwiderhandelnde Gewerbetreibende ist aus § 147 Ziffer 1 der Gewerbe⸗Ordnung zu bestrafen, dagegen ist die Bedrohung des Kontravenienten mit einer polizeilichen Exekutivstrafe nicht zulässig. Der Wagenfabrikant Sch. zu P., der ein Prüfungszeugniß als Hufschmied 30 a der Gewerbe⸗Ordnung und Gesetz vom 18. Mai 1884) nicht besitzt, zeigte der Ortspolizeibehörde an, daß er das Hufbeschlaggewerbe durch den geprüften Schmiedegesellen B. als seinen Stellvertreter ausüben lasse. Darauf untersagte ihm die Polizeibehörde den Betrieb des ge⸗ nannten Gewerbes bei Vermeidung einer Geldstrafe von 10 str jeden Uebertretungsfall. Durch eine spatere Verfügung hielt die Polizei⸗ verwaltung die he. gss aufrecht, ohne aber eine Exekutivstrafe anzu⸗ drohen. Die Klage des Sch. gegen die Polizeiverwaltung wurde vom Ober⸗ Verwaltungsgericht abgewiesen, indem es ausführte: .. Wäre es zulässig, ein konzessionspflichtiges Gewerbe durch einen Stellvertreter auszuüben, ohne daß der Gewerbetreibende selbst eine Konzession be⸗ fißt so würde auf diesem Wege, da der Stellvertreter einer Kon⸗ zession nicht bedarf, das Gesetz umgangen und ein konzessionspflichtiges Gewerbe ohne Konzession ausgeübt werden können. Auch die Aus⸗ nahmevorschrift des § 46 Gew.⸗Ordn.: „Nach dem Tode eines Gewerbetreibenden darf das Gewerbe für Rechnung der Wittwe während des Wittwenstandes oder, wenn minderjährige Erben vorhanden sind, für deren Rechnung durch einen nach § 45 qualifizierten Stellvertreter betrieben werden, in⸗ sofern die über den Betrieb einzelner Gewerbe bestehenden be⸗ sonderen Vorschriften nicht ein anderes anordnen... bestätigt die Regel, daß durch die Bestellung eines qualifizierten Stellvertreters die dem Inhaber des Gewerbebetriebes mangelnde Konzession oder Approbation nicht ersetzt werden kann. Nach dem Grundsatz „ne bis in idem“ darf nicht durch polizeiliche Verfügung mit einer Exekutivstrafe dieselbe Handlung bedroht werden, welche be⸗ reits durch ein Gesetz mit Strafe bedroht worden ist.“ .. (III 212.)

1 Statistik und Volkswirthschaft. Zur Arbeiterbewegung.

Aus Bochum wird der „Frkf. Ztg.“ berichtet, daß ein Gewerkschaftsfest, das gestern dort werden sollte, von der Polizei verboten worden ist.

Aus Leipzig schreibt man der „Mgdb. Ztg.“: Was die Er⸗ werbung des Bürgerrechts anbetrifft, für die in den letzten Jahren von den Leipziger Sozialdemokraten eine lebhafte Agitation betrieben worden ist, so hat der Rath eine äußerst wichtige Entscheidung getroffen. Auf Grund der Motive zur revidierten Städteordnung hat er nämlich verschiedene Gesuchsteller trotz des von ihnen erfüllten Zensus abgewiesen, „weil ihre Verhältnisse nicht die nöthige Garantie dafür bieten, daß sie ein dauerndes Interesse am Gemeindewohl und die Befähigung, für dasselbe zu wirken, besitzen“. Die Betreffenden werden dagegen Rekurs einlegen.

In Welschhufe bei Dresden ist, einer Mittheilung des „Vorwärts“ zufolge, der Ausstand der Steinarbeiter beendet.

Hier in Berlin beschäftigte sich die Gastwirthe⸗Innung vor einigen Tagen mit dem von den Sozialdemokraten betriebenen Brauereiboykott und beschloß nach den Meldungen der Blätter, sich im Bierboykott auch ferner neutral zu verhalten; doch soll an den Verein der Brauereien das Ersuchen gerichtet werden, den Beschluß auf⸗ zuheben, daß keine der dem Brauereiverein angehörenden Brauereien einem bisherigen Kunden einer anderen boykottierten Brauerei Bier liefern darf, bis der Bopkott aufgehoben ist. Dieser Passus im Ver⸗ trage der Brauereien sei gegenwärtig zwecklos, da sämmtliche Brauereien boykottiert seien und somit jede Entschädigungs⸗ verpflichtung fortfalle. Der Satz beschränke daher unnütz die Dispositionsfreiheit der Gastwirthe in der Wahl ihrer Biere. Der Ausstand der Velour⸗Weber der 8 G. Feibisch in Berlin dauert, wie im „Vorwärts“ mitgetheilt wird, fort. Zwei Ausständige sind zur Arbeit zurückgekehrt.

In haben nach demselben Blatt die Vergolder der Firma S. Bermann wegen niedriger Löhne die Arbeit eingestellt.

Kunst und Wissenschaft.

Das Königliche Museum für Naturkunde hat neuerdings wieder aus den deutschen Kolonien mancherlei werthvollen Zuwachs erhalten. Dr. Stuhlmann sandte, wie das „D. Kol.⸗Bl.“ meldet, aus Usaramo in 5ereee eine große Kollektion zoologischer Objekte, darunter 750 Schmetterlinge, 300 andere Insekten, 210 Krebse, 181 Fische, 163 Vogelbälge, viele in Alkohol konservierte Thiere der verschiedensten Art, S Zähne, Skelette ꝛc. Mehrere Arten sind im Museum bisher no nicht vertreten gewesen, was namentlich von den Krebsen und Fischen gilt. Die Fischsamm⸗ lung hat besonderen Werth, weil sie die ischfauna aus dem Flußgebiet des Kingani ziemlich erschöpfend darstellt. Der Leiter der JVaünde⸗Station in Kamerun Zenker hat dem Museum eine große Sammlung von meist sehr sorgfältig kon⸗ servierten Säugethierfellen, Vogelbälgen, Reptilien und Insekten zugehen lassen. er wi aSeg Werth dieser Sendung ist ein sehr hoher. Die me 1 Thierklassen werden durch neue Arten bereichert; namentlich ist die .s get.s sehr werthpoll, da durch sie ein vollständiger Ueberblick über den faunistischen Charakter des bisher unbekannten Gebiets geliefert wird. Fünf Vögel sind für die Wissenschaft neu; eine dieser neuen Spezies vertritt eine höchst auffallende neue Gattung. Zehn Arten der eingeschickten Vögel waren im Museum noch nicht vertreten. Ein neuer Raubvogel ist nach dem Sammler Accipiter Zenkeri benannt worden. Unter den Reptilien ist eine Rappia, welche ihre Eier auf Blättern befestigt; ein solches eiertragendes Blatt befindet sich in der eingesandten Sammlung. enker hat ferner durch Beifügung von flüchtig hingeworfenen

quarellen, welche die den einzelnen Thieren eigenthümlichen Stellungen und die Farben sehr gut veranschaulichen, die Möglichkeit gegeben, hiernach gute Abbildungen anzufertigen.

Auf das Preisausschreiben unter den Mitgliedern des Berliner Architektenvereins um Entwürfe für ein Rathhaus in Poppelsdorf sind dem „Zentr.⸗Bl. der Bauverw.“ zufolge 21 Arbeiten eingegangen. Die ausgesetzte Summe von 500 wurde in zwei Preise von 300 und 200 ℳzerlegt. Der erste Preis wurde dem Entwurf der Regierungs⸗Baumeister Solf u. Wichardt, der zweite demjenigen des Architekten Hermann Guth zuertheilt. Außerdem erhielten Vereinsandenken die Arbeiten des Regierungs⸗Baumeisters Spalding und der Architekten Reinhardt u. Süßen uth. Die Entwürfe sind vom 4. bis 11. August im Saal B des Architektenhauses täglich von 9 bis 6 Uhr ausgestellt. In dem vom Allgemeinen Deutschen Sprachverein aus⸗ geschriebenen Wettbewerb zur Erlangung einer künstlerisch aus⸗ gestatteten Wahlspruchtafel sind zu der festgesetzten Frist 115 Entwürfe eingegangen. Das für den 2. August beabsichtigte Preisgericht konnte nicht stattfinden, weil zwei der Preisrichter von Berlin abwesend waren. Es wurde 1esch ah die eingegangenen Entwürfe auf der am 19. und 20. August in Koblenz stattfindenden

auptversammlung des Sprachvereins auszustellen, um den dort er⸗ cheinenden Vertretern der Zweigvereine die zum theil sehr werth⸗ vollen Arbeiten vorzuführen. Die Entscheidung der Preisrichter kann erst im Herbst erfolgen. G“

S. Ein berühmtes Gemälde des großen spanischen Malers Esteban Murillo ist soeben durch Kauf in den Besitz der König⸗ lichen Gemäldegalerie zu Dresden übergegangen. Es ist der „Tod der heiligen Klara“, ein Bild mit über zwanzig fast lebens⸗ broßen Figuren, das in den letzten Jahrzehnten in englischem Privat⸗

esitz gewesen ist. Man sieht auf dem Bilde zur Linken das Lager der Heiligen, umgeben von weinenden Frauen und knieenden Greisen; Kerzen und andere Geräthe für die Sterbesakramente liegen am Boden. Auf dem Bett ruht todesmatt, mit geneigtem Haupt und ekreuzten Armen die heilige Klara, tief in die Kissen Ein lichtes Traumbild erscheint im Augenblick des Todes vor ihren Augen: unter dem Schein einer hellen Wolke kommt ein Zug von weißgekleideten, anmuthigen und heiteren Jungfrauen mit Palmen in den Händen in das Beee Hellstrahlender Glanz, der das mitternächtige Dunkel der Zelle zum lichten Tag macht, geht von der Königin der Engel aus, die mit leiser, banger Bewegung der Sterbenden naht und ihr himmlische Gaben bringt. Neben ihr naht der Sterbenden der Heiland selbst, der die treue Dienerin im Begriff ist zu sich zu nehmen. Dieses herrliche Bild malte Murillo im Jahre 1645 für das große Franziskanerkloster sehen Vater⸗ stadt Sevilla. Er war eben, 27 Jahre alt, aus der Hauptstadt Madrid zurückgekehrt, wo er sich in aller Stille aus einem routinierten Hand⸗ werker zu einem Künstler eigenster Art herangebildet hatte. Als Mindestfordernder erhielt er den Auftrag, für den kleinen Kreusgang des Klosters auf 11 großen Bildern Wundergeschichten von Heiligen des Franziskanerordens zu malen. Der Auftrag gab dem jungen Künstler die erwünschte Gelegenheit, einmal vor der sheiteßen Oeffent⸗ lichkeit zu zeigen, was er leisten könne. n der That machten sie ihn mit einem Schlage zum berühmten und vielgesuchten Meister. Noch spricht eine gewisse jugendliche Sprödigkeit und Befangenheit aus den Bildern, in der Auswahl der Gegenstände und in der Anordnung der Gruppen stehen sie schon auf der Höhe Murlllo'scher Leistungen. Die Gemälde wurden stets sehr hoch gehalten, durch Vorhänge geschützt und nur an Festtagen gezeigt. Im Jahre 1810 plünderten die Franzosen das Kloster. Drei von den Bildern brachte schon der Marschall Soult nach Paris, die übrigen wurden später verzettelt. Vier fielen in die Hände des Generals Mathieu de Faviers, der sie ebenfalls nach Paris brachte. Das Bild des Todes der heiligen Klara war 1843—65 in der Galerie Aguado und ging dann in den Besitz des Earl of Dudley in London über, aus dessen Galerie es nunmehr in die Königliche Gemälde⸗Galerie zu Dresden übersiedelt. Neben der sogenannten „Engelsküche“ jetzt im Louvre zu Paris und dem Gebet des heiligen Diego, welcher die Suppe der Armen segnet in der Ferdinands⸗Akademie zu Madrid gehört das Bild u den bekanntesten und gepriesensten der ganzen Folge. Das Kloster, in dessen Besitz es früher gewesen, wurde 1841 vom Erdboden ver⸗ tilgt. Erfreulich ist es, daß das werthvolle Bild nunmehr in einer der bedeutendsten Galerien Europas eine feste Stätte gefunden hat. Seit Jahrzehnten hat die Dresdener Galerie keine so bedeutsame Er⸗ werbung auf dem Gebiete der älteren Kunst gemacht.

Der wird, wie „W. T. B.“ erfährt, am 14. d. M. in Berlin eintreffen, um unter Führung des Bauraths Wallot das neue Reichstagsgebäude zu be⸗

sichtigen. Der französische Forschungsreisende Dutreuil⸗Derhins ist, wie dem „W. T. B.“ aus Paris gemeldet wird, in Tibet ische Gesandte in Peking hat die

ermordet worden. Der franzö Auslieferung der Leiche und der Papiere der Expedition verlangt.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln

Portugal. Der Hafen von Marseille ist seit dem 10. v. M. für cholera⸗ verseucht erklärt worden. Belgien.

Zufolge Verordnung des Königlich befle⸗ Ministers für Acker⸗ bau ꝛc. vom 1. d. M. sind vom 3. d. M. ab die auf dem See⸗ wege aus den russischen Ostseehäfen eintreffenden Herkünfte auf der Sanitätsstation der Schelde, in Ostende und Nieuport den in Titel 8 der Dresdner Sanitätskonvention vorgeschriebenen Maßnahmen zu

unterwerfen. Asien. (Japan.)

Die japanische Quarantäne⸗Verordnung von 1882 ist unterm 18. Juni 1894 58 abgeändert worden, daß choleraverdächtige Schiffe bis zu neun Tagen in Quarantäne gehalten werden können.

Diese Bestimmungen sind bis auf weiteres gegen die aus Hong⸗ kong und den chinesischen Häfen kommenden pestverdächtigen deutschen Schiffe in Kraft gesetzt worden.

Cholera.

Amsterdam, 4. Ein vorgestern erkrankter hiesiger Einwohner verstarb, dem „W. T. B.“ zufolge, heute an asiatischer In der Provinz Limburg kam gestern ein Cholera⸗ all vor.

Maastricht, 4. August. Heute sind hier 7 neue Erkrankungen an Cholera und ein Todesfall vorgekommen. Insgesammt sind bis⸗ her nach Mittheilung des „W. T. B.“ 38 Personen erkrankt und 15 gestorben. In Bennebroek kam eine Cholera⸗Erkrankung vor.

Handel und Gewerbe.

Trotz vielfacher in der Presse erfolgten Warnungen kommen immer wieder Fälle vor, in denen deutsche Geschäftstreibende durch leichtsinnige Kreditgewährung an unredliche ausländische Firmen empfindlichen Schaden erleiden. Es kann der deutschen Geschäftswelt nicht dringend genug empfohlen werden, Waaren auf Kredit nur an sorche ausländischen Firmen zu liefern, über deren Zuverlässigkeit und Zahlungsfähigkeit sie zuvor sorgfältige Erkundigungen bei vertrauenswerthen Auskunftsstellen einge⸗

zogen hat.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 4. d. M. gestellt 10 989, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 3. d. M. gestellt 3884, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.

Zwangs⸗Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin stand am 3. August das Grundstück des Fabrikbesitzers Louis Neumann, Große Präsidentenstr. 2 belegen, zur Versteigerung; Mindest⸗

ebot 1200 ℳ; für das Meistgebot von 197 wurde der Pemiererienan der Reserve Hermann Rabe zu Berlin Er⸗ feher.

Beim Königlichen Amtsgericht II Berlin wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung der im Grundbuch von Hohen⸗ Schönhausen Band III Blatt Nr. 52 und 63 auf den Namen des Schachtmeisters Edwin Kaselitz eingetragenen, zu Hohen⸗Schön⸗ hausen belegenen Grundstücke aufgehoben. Die Termine am 9. und 10. August d. J. fallen fort. Ferner wurde das Verfahren wegen des im Grundbuch von der Stadt Charlottenburg Band 27 Blatt Nr. 1361 auf den Namen des Malermeisters Ernst Nüske zu Charlottenburg eingetragenen, ebendaselbst belegenen Grundstücks aufgehoben. Die Termine am 28. September d. J. fallen fort.

Vom Berliner PferIw sind bis zum 23. Juli d. J. 18 598 800 3 ½ %, 21 527 400 4 9. 45 675 600 4 ½ % und 9 706 500 5 %, zusammen 95 508 300 Pfandbriefe ausgegeben worden, wovon 26 16 503 000 3 ½ %,

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