1894 / 186 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 09 Aug 1894 18:00:01 GMT) scan diff

eeeA

iedsgericht ö ektion des Kreises

Name, Stand und Wohnort

Schiedsgerichts.

des Vorsitzenden.

des stellvertretenden Vorsitzenden.

Schiedsgericht üe chte Certion des Kreises

(Oberamtsbezirk). Schiedsgerichts.

des Vorsitzenden.

Groß⸗Strehlitz Tarnowitz Tost⸗Gleiwitz Zabrze

1G vII. Landwirthschaftliche Berufsgenossenschaft für die Provinz Sachsen in Merseburg. bezirk Magdebur

Aschersleben albe Guardelegen Halberstadt (Land) Halberstadt (Stadt) Jerichow I Jerichow II. Magdeburg SFtert. Neuhaldensleben Oschersleben Osterburg Salzwedel Stendal Wanzleben Wernigerode Wolmirstedt

Bitterfeld

Delitzsch Eckertsberga alle a. S. (Stadt) Liebenwerda Mansfelder Gebirgskreis Mansfelder Seekreis Merseburg Naumburg Querfurt Saalkreis Sangerhausen weinitz Torgau Weißenfels Wittenberg Zeitz

8

Emden (Land) Emden (Stadt) Leer

Weener Wittmund

Neustadt O.⸗Schl. Oppel

Neuhaldensleben

Naumburg a. S.

IX. Hannoversche

Kattowitz Kreuzburg O.⸗Schl

Kobschüt Lublinitz Neisse

Rofenberg

Rybnik Groß⸗Strehlitz Tarnowitz Gleiwitz Zabrze

A. Regierungs

Quedlinburg Kalbe Gardelegen Halbersaht alberstadt

Burg b. M. Genthin Magdeburg

Oschersleben Osterburg Salzwedel

Stendal Wanzleben Wernigerode Wolmirstedt

B. Bitterfeld

Delitzsch Kölleda r a. S. iebenwerda Mansfeld

Eisleben Merseburg

Querfurt alle a. S. angerhausen erzberg orgau Weißenfels Wittenberg Zeitz

Aurich Emden Emden Leer Norden Weener Wittmund

ri Fr

. Regierungsbezirk Aurich. Quensel, NS. Klor in Auri 8

edrich, Reg.⸗A

urg

Regierungsbezirk Merseburg. ssessor in Merse⸗

derselbe derselbe derselbe derselbe derselbe

derselbe

derselbe derselbe derselbe derselbe derselbe derselbe derselbe derselbe derselbe derselbe

landwirthschaftliche Berufsgenossenschaft in Hannover. B. Regierungsbezirk Hildesheim.

erselbe derselbe 5 derselbe derselbe derselbe

Filhs⸗, Reg.⸗Assessor daselbst

Reich, Reg.⸗Assessor in Oppeln derselbe

F Reg.⸗Assessor daselbst Reich, Reg.⸗Assessor d8hg Keßler, Reg.⸗Assessor daselbst derselbe derselbe Reich, Reg.⸗Assessor in Oppeln

ch, Reg⸗Assessor daselbst

derselbe 8 Keßler⸗ Reg.⸗Assessor daselbst Reich, Reg.⸗Assessor daselbst

derselbe

derselbe

g. Meyer, Reg.⸗Rath in Magdeburg derselbe derselbe derselbe derselbe

berseche derselbe derselbe

derselbe derselbe derselbe derselbe derselbe derselbe derselbe derselbe

Brauer, Reg.⸗Assessor

burg derselbe derselbe derselbe derselbe derselbe

derselbe

derselbe. derselbe derselbe derselbe derselbe derselbe elbe

Machus, Bürgermeister in Duder⸗ stadt 1

Duisburg (Stadt)

Westfälische landwirthschaftliche Berufsgenossenschaft in Münster.

Beckum Borken Coesfeld Lüdinghausen Münster (Land) Münster (Stadt) Recklinghausen Steinfurt Tecklenbur Warendor,

A. Regierungsbezirk Münster.

Ahaus

Beckum Borken Coesfeld Lüdinghausen Münster 2

Reckling Burgsteinfurt Tecklenbur Warendo

Höxter Warburg

C. Regierungsbezirk Arnsberg.

Brilon

ausen

B.

Haarland, Reg.⸗Assessor in Münster ö derselbe derselbe. derselbe derselbe derselbe derselbe derselbe derselbe derselbe derselbe derselbe derselbe derselbe derselbe derselbe derselbe

Regierungsbezirk Minden. Disse, Reg.⸗Rath,

in Höxter derselbe

von Savigny, Reg.⸗Assessor in

Münster *

derselbe derselbe

Kommiss. in Höxter derselbe

8

Schauinsland, Reg.⸗Rath in Arns⸗ berg

XI. Hessen⸗Nassauische landwirthschaftliche Berufsgenossenschaft in Cassel. A. Regierungsbezirk Cassel.

Cassel (Land) Cassel (Stadt) Fulda Gelnhausen Gersfeld Hanau (Land) Hanau (Stadt) Hünfeld

Melsungen Rotenburg

Schlüchtern Schrüchter en

Caßer Cassel ulda

Gelnhausen Gersfeld Hanau Hanau Hünfeld

Melsungen Rotenburg

Schlüchtern Witzenhausen

Bartels, S in Cassel erselbe

von Geyso, Reg.⸗Assessor in Cassel von Heine Reg.⸗Assessor in Cassel

von 8. „Reg.⸗Assessor in Cassel von Geyso, Reg.⸗Assessor in Cassel

von 2 Reg.⸗Assessor daselbst von Heinz, Reg.⸗Assessor daselbst

von Heinz, Reg.⸗Assessor daselbst von Geyso, Reg.⸗Assessor daselbst derselbe derselbe

Dr. von Doetinchem de Rande, v1.“ .

öö“ daselbst Graf 11 ohna, Reg.⸗Assessor

daselbst derselbe von Geyso, Reg.⸗Assessor in Cassel Dr. von Doetinchem de Rande, Reg.⸗Ass. daselbst

XII. Rheinische landwirthschaftliche Berufsgenossenschaft in Düsseldorf.

Altenkirchen Wetzlar

Kleve Mühlheim a. d. Ruhr

Bergheim

Bonn (Land) Bonn (Stadt) Köln (Land) Köln (Stadt) Evuskirchen Gummersbach Mülheim a. Rhein Rheinbach

Sieg Waldbröl Wipperfürth

Berncastel Bitburg Daun Merzi Ottweiler Prüm Saarbrücken Saarburg Saarlouis Trier (Land) Trier (Stadt) St. Wendel Wittlich

Altenkirchen Wetzlar

B.

Duisburg

Kleve Mühlheim a. d. Ruhr

Bergheim

Bonn Bonn Köln Köln Euskirchen Gummersbach

Mülheim a. Rhein

Rheinbach

Siegbur

Waldbrö Lindlar

Berncastel Bitburg Daun Merzig Ottweiler Prüm Saarbrücken Saarburg Saarlouis Trier Trier St. Wendel Wittlich

A.

D

Regierungsbezirk Düsseldo

C. Regierungsbezirk Köln.

Regierungsbezirk Koblenz.

Thüsing, Amtsrichter in Alten⸗ kirchen

von Rudloff, Reg.⸗Rath und Spez.⸗ Kommiss. in Wetzlar

Kette, Reg.⸗Assessor, Spez.⸗Kom⸗ iss. in Altenkirchen

““

f. Schulte, Landgerichts⸗Rath Duisburg 8 Dr. Schöller, Amtsrichter zu Klepe Ueberhorst, Amtsgerichts⸗Rath in Mühlheim a. d. Ruhr

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. Regi erungsbezirk Trier. 1 Engelhard, Reg.⸗Assessor in Trier Wagener, Reg.⸗Assessor in Trier derselbe derselbe

derselbe derselbe Wagener, Reg.⸗Assessor in Trier Engelhard, Reg.⸗Assessor in Trier

derselbe derselbe Engelhard, Reg.⸗Assessor in Trier Wagener, NI. in Trier Wagener, Reg.⸗Assessor in Trier Engelhard, Reg.⸗Assessor in Trier

derselbe derselbe

derselbe derselbe

derselbe derselbe Engelhard, Reg.⸗Assessor in Trier Wagener, Reg.⸗Assessor in Trier Engelhard, Reg.⸗Assessor in Trier

Engelhard, Reg.⸗Assessor in Trier

Die internationale

zu Antwerpen.

persammlungen von Brüssel, Bern,

at. Diese h⸗ elgische Regierung

berufen hatte, als dessen vierte Abtheilun daß 8† Verbindung der Sa

nicht sagen, reicht hätte; denn

in der Generalversammlung des Kon ahlreiche Damen gee-e e. berich eine gewisse Zerspl d für den Gesammtkongre

Gedanke wurde

zum

Vereinigun ristiania un

demselben auf eine größere Zuhörerschaft wirken zu können.

Die Verhandlungen der internationalen kriminalistischen Ver⸗ einigung leitete Professor van Hamel⸗Amsterdam. Bei der Wahl

hat ihren Haupt⸗ Paris eine fünfte olgen lassen, welche vom 25. bis 31. Juli 1894 zu Antwerpen getagt hatte ich äußerlich dem allgemeinen Kongreß, welchen die

Studium der sogenannten Patronage ein⸗ angegliedert. Man kann 12 selbst zum Vortheil ge⸗ ee veranlaßte, daß über die Arbeiten der Sektion resses, an welcher sich stets auch set werden mußte, und daß da⸗ terung herbeigeführt wurde; mancher gute aufgespart, um hier mit

anwesend war.

Gautier hatte seinerseits die verschiedenen Gruppen

der Angeklagten betrachtet und war zu folgenden Ergebnissen gelangt.

Gegen Jugendliche scheint die Maßregel an

ich empfehlenswerth,

welche bekanntlich darin bestehen soll, daß der Richter nur über Schuldig

oder Nichtschuldig seinen 1ez. fällt, während eine besondere Kommission i gewissen Zeitabschnitten prüft, o

oder eine bestimmte Behörde

Besserung des Verurtheilten so weit vorgeschritten ist, daß man Allein mag dies auch pädagogisch richtig er⸗

in Freiheit setzen kann.

die man ihn

scheinen, so läßt es sich doch nicht in die Praxis übersetzen, wie auch

die Mißerfolge von Elmira darthun. der lichen auf die Altersftafe bis zu dreißig Jahren, wie dies in chließt die größte Willkür in sich. Das Kenn⸗

Vork geschehen ist,

Die

bgränzung der Jugend⸗

ew⸗

zeichen der Unbescholtenheit ferner ist trügerischer als das der Jugend⸗

lichkeit.

Ebenso wenig kann das Geschlecht oder der Gegensatz zwischen

Gelegenheits⸗ oder Gewohnheitsverbrechern ein Untersuchungsmerkmal abgeben. Die Gelegenheitsverbrecher bedürfen oft gar keiner Besserung

und sind häufig gar nicht einmal Unverbesserlichen 8”

schlecht.

Gegen die sogenannten unen diejenigen, welche überhaupt an absolute Un⸗

verbesserlichkeit glauben, die Maßregel nicht empfehlen, weil es wider⸗

der praktischen Gestaltung hat das unbestimmte Strafurtheil zwei verschiedene Arten der Durchführung gefunden. In den Vereinigten Staaten Nord⸗Amerikas, seiner Heimath, ist es eine Vergünstigung, der nur bisher Unbescholtene zum Zweck ihrer sozialen Erziehung

theilhaftig werden können. In Europa will man es namentlich gegen

Hgenems⸗ Unverbesserliche als einen Akt gr erer Strenge einführen an läßt damit den Richter anstatt wie bisher über Thatsachen un

andlungen, nunmehr über den Seelenzustand, über den geistigen und rfeckschaftlichen Charakter des in die Zelle Eingeschlossenen urtheilen Per Einwurf, daß man dasselbe Resultat durch die bedingte Entlassun welche bei uns und in den meisten Kulturstaaten geltendes Recht i

erhalte, ist falsch. Denn 8 hat nicht zum Zwecke, die Haft eine als gefährlich betrachteten Verurtheilten auf unbestimmte Zeit zu ver längern, sondern die auf gesetzlicher Grundlage ausgesprochene Haft dauer eines der Nachsicht für würdig Erachteten abzukürzen. Die an gebliche B ferner, ein gerechtes Strafmaaß von vornherei auszusprechen, fällt gerade bei den Rückfälligen fort, betreffs dere man von vornherein meis daß sie wahrscheinlich wieder dem Ver brechen in die Arme fallen werden. Für die Ausnahmefälle biete sich in der bedingten Freilassung ein Mittel, das elastisch genug ist

Diederichs, Reg.⸗Rath u. Spez.⸗ dieser s

nen in den Strafanstalten,

Wagener, Reg.⸗Assessor in Trier 4 Wagener, Reg⸗Assessor in Trier.

namentlich mit Arbeitshaus und verschäfter Frei eitsstra werden muß, nicht aber, daß die anbestften Whettaftrafe, gefaßt helfen kann. Durch diese vernichtet die Gesellschaft im Interesse ihrer die Individualität ihres Angreifers vollständig und delegiert das Amt der Rechtsprechung vom Richter auf den Ge⸗ fangenwärter; zu beidem ist sie nicht befugt. Ferner erklärten sich als Gegner dieser Neuerung Landrichter Engelen⸗Zuetphen (Holland) und Dr. Benecke⸗Berlin. Für eine theilweise Anwendung der⸗ selben außerhalb des Rahmens des Strafrechtes sprachen sich Land⸗ richter Uppstroem⸗Stockholm, Gefängnißarzt Pr. 1c ch. Paris und Präsident Fapet⸗Lausanne aus; es ist aber zweifel⸗ haft, ob man dann überhaupt die Unterbringung von Gewohnheitstrinkern in einem Trinkerasyl oder gar die von Geisteskranken in einer Anstalt oder endlich die Zwangs⸗ erziehung von Kindern bloß deshalb, weil diese Maßregeln keinen von vornherein absehbaren Endtermin haben, eine unbestimmte Verurtheilung selbst dann nennen kann, wenn sie durch Richterspruch verhängt wird. Der schweizerische Gesetzentwurf hat sich übrigens die Sache selbst, nicht ihren Namen zu eigen gemacht. Nach ihm soll, wenn ein Rückfälliger zur ordentlichen Strafe verurtheilt wird, und der Gerichtshof diese für unwirksam und abermaligen Rückfall für wahrscheinlich hält, durch Richterspruch Ueberweisung an eine zu diesem weck dauernd eingesetzte Kommission angeordnet werden, welche den schuldigen auf 10 bis 20 Jahre einsperren lassen kann; hier hat were Zwangsarbeit zu leisten. Geheimer Regierungs⸗Rath von Mas sow⸗Potsdam befürwortete, den Verbrechern die Rechte der Persönlichkeit zu entziehen und sie unter Vormundschaft zu stellen, anstatt sie zu Freiheitsstrafen zu verurtheilen. Abgestimmt wurde weder über diese noch über eine der folgenden Fragen.

„Die nächste dieser behandelte das Thema, ob eine Ver⸗ schärfung der Freiheitsstrafe, namentlich derjenigen von kurzer Dauer, angezeigt erscheine. Gutachten bierüber hatten l Direktor im Justiz⸗Ministerium Poncelet, General⸗ rath Mauchamp⸗Chälon, Landgerichts⸗Rath Dr. Felisch⸗Berlin und die Advokaten Wodon⸗Brüssel und Jaspar⸗Brüssel; nur die drei letztgenannten waren anwesend. Poncelet will die zu kurz⸗ jeitigen, Freiheitsstrafen Verurtheilten nach deren zweitem oder dritten Rückfalle und die Gewohnheitsverbrecher physisch treffen. Die Nahrung wird auf je 3 Tage Wasser und Brot, einen Tag warme Kost und so fort, die Lagerstatt auf Stroh auf bloßer Erde herab⸗

esetzt. Außerdem werden alle kleinen Vergünstigungen, wie Zutritt zur

antine oder Ankauf von Zusa nahrungsmitteln, Licht nach Arbeitsschluß, Empfang von Besuchen, schriftlicher Verkehr nach außen, Taback, Spiel u. s. w., sogar die Bewegung im Freien entzogen. Briefe und Packete werden erst beim Verlassen des efängnisses übergeben. Wie es die Gefangenen fertig bekommen sollen, bei dieser Behandlung be⸗ sonders schwere Arbeit zu leisten, was Poncelet verlangt, hat dieser nicht klargelegt. Mauchamp hat sich, was für einen internatio⸗ nalen Kongreß nicht zu billigen, ausschließlich auf französische Zustände beschränkt. eine Ausführungen gipfeln darin, daß sich die Gefange⸗ 1 b wie sie zur Zeit sind, wie in einem Para⸗ diese befinden. Abhilfe erhofft er von einer Dreitheilung in erstmalig Bestrafte, zum zweiten Mal Bestrafte und häufiger Vorbestrafte, Sn ne dementsprechend stufenweise zunehmenden Verschärfung der

Zwischen den anwesenden drei Berichterstattern, welche ihre Thesen ausführlich vertheidigten, herrschten mehrfache heiten. Wodon und Jaspar glauben an die Mböglichkeit einer international gleichmäßigen Lösung der Frage; Felisch ver⸗ neint dies wegen der vorhandenen wirthschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Verschiedenheiten an der Hand einer von ihm ge⸗ gebenen Uebersicht über die derzeitige europäische Gesetzgebung. Erstere wollen Frauen pon der Maßregel ausgenommen wissen, letzterer nicht. In dieser Finsicht schloß sich die Versammlung dem Deutschen an, nachdem räsident Smeeckens ⸗Antwerpen, Almosenpfleger Guillisen⸗Lüttich und Dr. Koebner⸗Berlin darauf hingewiesen hatten, daß namentlich die Prostituirten mit verschärften Strafen belegt werden müssen, und daß die Intensität des Verbrechens gerade beim Weibe eine außerordentlich starke ist. Ferner wollen die Belgier die Verschärfung auf die ganze Dauer der Strafzeit, jedoch längstens auf sechs Monate angewendet wissen, ihr Mitberichterstatter aber nur bei Strafen bis zu einer Woche auf deren volle Länge, im übrigen nur während der ersten Hälfte derselben und zwar mindestens eine Woche, längstens drei Monate. Endlich erklärt Felisch es für unlogisch, nur kurzzeitige Freiheitsstrafen zu schärfen, län ere aber nicht, während Wodon und Jaspar gerade nur für kh. is zu sechs Monaten diese Maßregel eingeführt wissen wollen, betreffs der anderen aber meinen, 26 ihre Schärfe in der langen Dauer selbst liege. Prins unterstützte dieselben hierin, während der General⸗Staatsanwalt van oor⸗Brüssel, Direktor Bailleul⸗Rouen, Friedensrichter Gallet⸗Brüssel, Ri visre u. a. dem entgegen esetzten Standpunkt beitraten. Im übrigen will Felisch, der die Vortheile und Nachtheile der Strafschärfungen im einzelnen aufzählt, eine Vorprüfung durch die Gesetzgebung des ein⸗ jelnen Landes, welche dieser beiden Seiten überwiegend über zie andere ist. Bejahendenfalls empfiehlt er Hungerkost bei Wasser und Brot, abwechselnd mit warmer Kost, sowie hartes Lager auf 1 oder Brettern, Verhängung der Maßregel durch Richterspruch gegen diejenigen Personen, bei welchen die vom Gesetz festzusetzenden Kenn⸗ jeichen einer moralischen Verworfenheit mit einer objektiven Gefähr⸗ lichkeit des Verbrechens selbst zusammentreffen; zu letzterem Behufe hat das Gesetz in positiver Form aufzuzählen, bei welchen Straf⸗ thaten Verschärfung platzgreifen darf. In erster Linie sind die Rück⸗

fälligen zu treffen; unter Umständen auch erstmalig Bestrafte. Letzterem trat Wodon entgegen, der ebenso wie Jaspar die Fesst⸗ fungsmittel nur als eine Uebergangsmaßregel bis zur Ergreifung radikaler Maßnahmen zur völligen Unterdrückung der kurzzeitigen eeee betrachtet und ein System sich steigernder Ver⸗ chärfungen in Gestalt der Entziehung von Bequemlichkeiten und An⸗ nehmlichkeiten ausgearbeitet hat.

Die Debatte, an welcher sich außer den bereits Genannten noch Professor Zucker⸗Prag, die schweizer amtlichen Abgesandten Kornaz und Favet, Uppstroem, Engelen, Untersuchungsrichter Lallier⸗ Paris u. a. betheiligten, ergab Einstimmigkeit darüber, daß Ver⸗ schärfungen im Prinzip nalgneandes sind, daß sich Hungerkost und hartes Lager in erster Reihe empfehlen, daß Rückfällige vor allen anderen Deliquenten damit zu belegen sind, daß Prügelstrafe auf jeden Fall ausgeschlossen sein soll, und daß Jugendliche mit Strafschärfungen zu verschonen sind. Zucker war der einzige, der sich gegen das Prinzip aussprach und glaubte, mit strengeren, aber nicht ver⸗ schärften Strafen auskommen zu können. Keine Einigkeit wurde darüber erzielt, ob die an die Stelle von Geldstrafe tretende Freiheits⸗ strafe zu verschärfen sei. Die Holländer empfahlen es auf Grund ihrer Erfahrungen; andere, namentlich die Deutschen, lehnten es ab, weil dem leicht der Anschein einer Benachtheiligung der ärmeren Volksschichten und somit eine Vermehrung des Kla enhasses bei⸗ br ne. n h

Von den beiden verhandelten statistischen Fragen ist die eine, nämlich diejenige nach einer erehe sinehisch 8 Ffegea it . gu⸗ Methode der Rückfallsstatistik, ein alter Bekannter vom vorjährigen Pariser Kongresse der internationalen kriminalistischen Vereinigung. Da wir damals hierüber eingehend berichtet haben, können wir uns jetzt kurz fassen. Die leitenden Gedanken sind auf diesem Gebiete von Dr. Koebner⸗Berlin aufgestellt worden. Er will eine Statistik der Verbrecher, nicht der Verbrechen, sodaß ein Jeder, der eine Strafthat begangen hat, in dem Jahrgang gezählt wird, in welchen seine erste Verurtheilung fällt, und daß von da an seine verbrecherische eine individuelle betrachtet wird. Hand in Hand damit hat eine Gegenüberstellung der Rückfälligen nicht mit der Zahl der im letzten laufenden Jahre Bestraften, sondern mit der Zahl der aus seinem alten Jahrgange Rückfallsfähigen und deshalb eine fortlaufende Berichtigung des Strafregisters nach den Zivilstandsregistern u. s. w. zu gehen. Diese L waren in Paris angenommen worden. Zur Durchberathung der Einzelheiten und zum Entwurf einer an alle Regierungen zu richtenden Eingabe behufs Vereinbarung einer einheitlichen internationalen Methode war eine Kommission eingesetzt worden, für welche nunmehr Unter⸗Staats⸗ sekretär z. D. von Mayr⸗Straßburg, Professor Gargon⸗Lille und Dr. Koebner⸗Berlin Bericht erstattet hatten. Letztere beide hatten

ch persönlich eingefunden. Mitglieder der Kommission waren außer⸗ em noch die General⸗Direktoren der französischen und der italienischen Statistik Vvernss und Bodio, ferner die Professoren Léveillé⸗ öe- von Liszt⸗Halle, und van Hamel⸗ msterdam gewesen. Man at auf eine Vereinfachung in der praktischen Durchführung sich seeinigt, von der es zweifelhaft ist, ob dieselbe eine solche darstel t. Eine periodische, alle 5 bis 10 Jahre im Anschluß an die Volkszählung stattfindende Aus⸗ zählung der Strafregister soll mit einer jährlich fortlaufenden Verfolgung der Zu⸗ und Abgänge der Bestraften, insbesondere der Rückfälligen, verbunden werden. Es wäre dies einerseits eine selten erfolgende Bestandsaufnahme, andererseits eine jährliche Prüfung der Bemegung der Kriminalität. Koebner, welchem neben van Hamel die Berichterstattung über den Entwurf oblag, befürwortete außerdem die Umgestaltung unserer jetzigen Strafregister in Strafstan sregister, welche in Uebereinstimmung mit den Zivilstandsregistern zu halten seien. Professor Zucker⸗ Prag, dem Professor Bula Foeldes⸗Budapest zur Seite trat, legte die Zustände in Böhmen dar, und wollte die Führung der Kriminalstatistik den Zuständigkeitsgemeinden der Ver⸗ recher übertragen wissen. „Koebner, Dr. Benecke, Advokat Dr. Maus⸗Brüssel u. a. bekämpften dies. Sei es schon fraglich, ob die Gemeinden überhaupt hierzu geeignet seien, so könne jedenfalls doch nur diejenige des Geburtsorts in Frage kommen. Landrichter Uppstroem⸗Stockholm theilte mit, daß Schweden einen Gesetz⸗ entwurf im Sinne der Koebner'schen Ideen vorbereite; durch Privat⸗ gespräche erfuhr man, daß auch die belgische und die hollaͤndische ein gleiches planen. Nach eingehenden Erörterungen, an denen sich noch Riviere, ba ng Prins u. a. betheiligten, beschloß man, deß mindestens in einzelnen Bezirken probeweise eine Individual⸗ statistik streng durchgeführt werden müsse, und daß die Absendung der von der Kommission ausgearbeiteten Eingabe an die Regierungen er⸗ folgen solle. In der Generalversammlung betonte Dr. Koebner, daß die jetzt arfoesfalte Forderungen sich auf das Mindestmaß beschränken und überall ohne sonderlichen Kostenaufwand durchführbar sind. Man der großen Ausdehnung ugseses heutigen Verbrecherthums, die bei den vielen durch die jetzigen gesellschaftlichen Zustände geschaffenen neuen Reibungsflächen nur zu erklärlich sei, nicht vergessen, daß dessen Hauptgefahr doch in der zunehmenden Intensität des Verbrechens liege. enn es drohe das sfoße der der gesellschaftlich Deklassierten, an ihrer Spitze das rückfällige Gewerbsverbrecherthum, sich als ein fünfter Stand neben die vorhandenen zu setzen; und wie seinerzeit der dritte Stand den Liberalismus, demnächst der vierte den Sozialismus auf seine Fe. geschrieben habe, so laute das Losungswort des fünften Anarchismus. In dem I egen diesen werde die wissenschaftliche war be aber nicht unwi kige⸗ Hilfs⸗

Rückfallsstatistik ein I d die wahre Sh. des erbeiführen

Ute kersicht

Endlich beschäftigte man sich noch mit der Frage, welche Methode für die Statistik über die in den Se Ländern betreffs der Schutzfürsorge für entlassene Sträflinge und jugendliche Personen gewonnenen Er⸗ ebnisse anzuwenden ist. Ein Gutachten hatte nur Batardy⸗ rüssel, Abtheilungs⸗Chef im belgischen Justiz⸗Ministerium, erstattet, der seine dort entwickelte Ansicht in der Versammlung dahin wiederholte, daß der nach Bodelschwingh's und anderer Empfehlungen fast durchweg beobachtete Grundsatz, die Schutzfürsorge privaten Vereinen anzuver⸗ trauen, gerade auf dem Gebiet der Statistik große Schwierigkeiten im Gefolge habe. Je nach der Grundauffassung der Leiter dieser Vereine erhalte man bald düster gefärbte, bald von Hoffnungsseligkeit über die bereits erzielten Erfolge eingegebene Berichte. In Belgien hat man nur betreffs der Schutzfürsorge über Bettler und Landstreicher genaue Zahlen. da hierfür ein besonderes amtliches Register vorhanden ist. Batardy zweifelte daran, daß man überhaupt brauchbare Zahlen über dieses Feld der Thätigkeit zu erhalten vermöge. Um dies richtig würdigen zu können, müßte deigentlich eine kurze Uebersicht über das gegeben werden, was man außerhalb Deutschlands mit der Patronage, welche den Berathungsgegenstand der drei ersten Ab⸗ theilungen des Gesammtkongresses bildete, erreicht hat; doch würde dies hier zu weit führen. General⸗Sekretär Rivibre⸗Paris, Kolonel Howard Vincent⸗London, Mitglied des englischen Unter⸗ hauses, und Dr. Koebner⸗Berlin schlossen sich dem Berichterstatter an. Man erklärte eine internationale Statistik über diese Fragen für unausführbar, ja eine Statistik überhaupt für werthlos, da gar nicht feststellbar sei, ob wirklich eine Besserung des entlassenen Sträf⸗ lings stattgefunden habe und, falls man sich dies doch zutraue, auf welche Ursachen sie zurückzuführen sei. Vielmehr erachtete man diese Verhältnisse als geeignet zur Vornahme von Enqueten, und sprach den Wunsch aus, daß solche von Zeit zu Zeit erhoben werden möchten. Für die Generalversammlung im nächsten Jahre hat die Stadt Linz eine Einladung geschickt, die mit Dank angenommen wurde. Es wird sich erübrigen, betreffs der verschiedenen zu Ehren der inter⸗ nationalen kriminalistischen Vereinigung gegebenen Festlichkeiten Mit⸗ theilungen zu machen. Doch sei erwähnt, daß sie zahlreich waren und von großer Gastlichkeit und Liebenswürdigkeit Zeugniß ablegten. Der belgische Justiz⸗Minister Begerem, welcher den Kongreß eröffnete und schloß, bewies ebenso wie sein Vorgänger Le Jeune, reges Inter⸗ sle für die Arbeiten der Vereinigung, welche dieses ihrerseits durch ihre Gründlichkeit und ihre leldenschefstslose Sachlichkeit verdienten,

Statistik und Volkswirthschaft.

Deutsche Eisenbahn⸗Statistik.

Band XII der übersichtlichen Zusammenstellungen der wichtigsten Angaben der deutschen Eisenbahn⸗Statistik, nebst erläuternden qPe. merkungen und graphischen Darstellungen für das Betriebsjahr 1892/93, bearbeitet im Reichs⸗Eisenbahnamt, ist soeben erschienen. rie. und in Vertrieb bei E. S. Mittler u. Sohn.) Hiernach eträgt die Eigenthumslänge der preußischen Staatsbahnen 25596,02 km. 18 543,07 Haupt⸗ und 7052,95 Nebenbahnen). Die Zahl der

ahnhöfe beläuft sich auf 2221, der Haltestellen auf 1146, der Haltepunkte auf 707, zusammen 4074 Stationen. Sie ö. mit 10 564 Lokomotiven ausgestattet, deren Beschaffungs⸗ osten 89 auf 448 849 742 (auf eine Lokomotive entfallen 42 489 ℳ) belaufen. Die Zahl der Personenwagen beträgt 17 037, die Zahr der Plätze 755 364, die Be chaffungskosten 157 112 296 ℳ; die Zahl der Gepäck⸗ und Güterwagen 212 031, ihre Bes affungs⸗ kosten 625 087 733 ℳ; an Postwagen Ses es 1165. Auf sämmt⸗ lichen (vollspurigen) Eisenbahnen Deutschlands, die eine Länge von zusammen 42 907,78 km haben, sind 15 475 Lokomotiven, 28 901 Personenwagen, 308 336 Gepäck⸗ und Güterwagen und 1889 Post⸗ wagen vorhanden.

„Auf den e Staatsbahnen wurden im Jahre 1892/93 befördert 324 530 111 Personen (hiervon 1 225 552 in der I., 33 835 279 in der II., 166 139 873 in der III., 118 330 873 in der IV. Klasse, außerdem 4 998 534 auf Militärfahrscheine befördert). Auf sämmtlichen deutschen (vollspurigen) Eisenbahnen wurden befördert 488 170 937 Personen. An Gütern wurden auf den preußischen Staatsbahnen befördert 147 631 931 t, auf sämmtlichen deutschen Eisenbahnen 230 864 051 t. Die Gesammt⸗Bauaufwendungen der preußischen Staatsbahnen belaufen sich auf 6 498 983 006 ℳ, das ver⸗ wendete Anlagekapital auf 6 681 059 717 Für sämmtliche deutschen Eisenbahnen betragen die Gesammt⸗Bauaufwendungen 10612879 347 ℳ, das verwendete Anlagekapital 10 850 850 726 Die Gesammt⸗ Betriebseinnahmen der preußischen Staatsbahnen beliefen sich 1892/98 auf 911 104 490b3 (234 831 578 aus dem Personen⸗, 632 505 621 aus dem Güterverkehr), auf sämmtlichen deutschen Eisenbahnen 1 345 140 366 (366 457 405 aus dem Per⸗ sonen⸗, 913 412 619 aus dem Güterverkehr). Die Betriebsausgaben stellten sich bei den 8SS. Staatsbahnen auf 561 589 021 ℳ, auf ö deutschen Eisenbahnen 837 359 890 ℳ, der Betriebs⸗ überschuß bei ersteren auf 339 202 852 ℳ, auf sämmtlichen deutschen Staatsbahnen auf 458 896 792 ℳ, auf sämmtlichen deutschen Eisen⸗ bahnen auf 489 363 451

Die Zahl der Betriebsunfälle auf den preußischen Staatsbahnen betrug 2268, wobei 418 getödtet, 1664 Personen verletzt wurden; auf allen deutschen Bahnen betrug sie 3517, wobei 668 getödtet, 2486 Personen verletzt wurden.

über die Ergebnisse des Steinkohlen⸗Bergbaues in Preußen im 1. Halbjahr 1894, verglichen gegen das 1. Halbjahr 1893.

(Nach vorläufigen Ermittelungen.)

Im 1. Halbjahr 1894.

Im 1. Halbjahr 1893.

Viertel⸗ jahr. Betriebene

Werke. Förderung.

t t

Absatz.

Arbeiter⸗ zahl.

Arbeiter⸗ zahl.

Betriebene Förderung. Absatz.

t t

Betrieben

Arbeiter⸗

Förderung. Absatz. zahl.

Werke. 9 t 0 t 1.227

I. 134 II. 129 4 742 149

5 113 982

4 541 069 4 307 105

73 400 71 138

72 763 5 273 827 4 733 748

69 453 4 718 461 4 158 373

159 845 192 679 23 688 148 732

3,03 0,50

637 1 685

Summe 9 856 131

8 848 174

71 108 9 992 288 8 892 121 72 269

136 157 43 947 1 630 1 601

1,36 48,74

1 161

47 2 949 8 1 088

4 087

116 663 120 471 237 134

9 451 053 9021 148 18 472 201 1 755 993 1 773 b11 3 529 504

16 060 406 15 074 591

31 134 997

1. 1 348 EE b 61 47

Summe 2 263 47

112 607 3 520 öö1öu“ 119 618 3 370

Summe 244 993 232 225 3 445 1 . 10 089 455 10 054 363 153 349

sinnig wäre, einen solchen Menschen von B82 zu Zeit daraufhin unter⸗ suchen zu lassen, ob er, der Unverbesserliche, sich gebessert hat. Bei den Gewohnheitsverbrechern aber würde die unbestimmte Verurtheilung nur das schon jetzt vorhandene Heuchelsystem zur vollsten Entfaltung bringen; sie würden meistens ihre Freiheit auf Grund eines gegen das Beamtenpersonal ausgeübten Betrugs erhalten. Endlich birgt es Gefahren in sich, dem Richter die Wahl zwischen 7en und un⸗ bestimmter Verurtheilung zu lassen. Es gäbe dann sein Temperament den Ausschlag: ist er von seiner eigenen Tüchtigkeit durchdrungen, so verhängt er eine genau bemessene Strafe; ist er zaghaft und unent⸗ schlossen, so verurtheilt er unbestimmt. Und damit würde die bis⸗ herige Willkürlichkeit in den Entscheidungen nur verlängert. Gautier verwirft deshalb diese Neuernng, will sle jedoch da, wo sie keine 2, Strafe im strengen Sinne des Worts darstellt, zulassen, nämlich in den Strafarbeitshäusern und in den Asylen, welchen nach der verschiedener Länder die Gewohnheitstrinker durch er

um den Erfordernissen des Einzelfalles gerecht werden zu können Man muß nur gleichzeitig, nachdem in früheren Zeiten die verhängte Strafen viel zu grausam waren, das jetzt beliebte Extrem grausam milde Strafen vermeiden. will Prins auf dem Gebiete der Repressiv⸗ maßregeln nur Strafen von bestimmter Dauer, die allerdings gege Rückfällige sehr beträchtlich sein müßten, überall mit Gestattung be⸗ dingter Freilassung. Hingegen ist er für die unbestimmte Ver urtheilung als eine füErttasang che. gegen easep zeü⸗

der Vize⸗Präsidenten war auf die verschiedenen Länder Rücksicht ge⸗ nommen ---z für Deutschland war Landgerichts⸗Rath Dr. Felis F. Berlin ernannt worden. Das Amt eines Schriftführers versah von deutscher Seite Dr. Goldschmidt⸗Berlin. Im ganzen standen ve Fragen zur Verhandlung, von denen jedoch die letzte sofort von der Tagesordnung abgesetzt wurde. Diese lautete dahin: Empfiehlt es sich, die Zuständigkeit des Einzelrichters in Strafsachen auszudehnen? Man sieht auf den ersten Blick, daß ein solches Thema * gar g.— international abhandeln läßt; seine Berathung gehört in die einzelnen Landesgruppen. in der That hat man bei Zulassung desselben nur dem Drängen belgischer und französischer Juristen, für welche dieser Gegenstand ein brennender ist, nachgegeben; doch gelang es, die maßgebenden Personen zum Aufgeben dieses Berat ungsgegenstandes und damit zum Verhüten eines ufer⸗ losen Redestromes, ja geradezu eines Fiaskos, zu bewegen. Die übrigen vier Punkte betrafen zu einer Hälfte tatiflische Fragen, zur anderen Hälfte solche der Reform des Strafrechts. 1 Beginnen wir mit letzterem, so tritt uns peacht die Frage ent⸗ egen: auf welche Gruppen von Angeklagten würde das ystem der Strafurtheile angewendet werden können? Gutachten hierzu lagen von Professor Dr. Gautier⸗Genf und dem Generalinspektor der belgischen Gefängnisse Professor Dr. Prins⸗Brüssel vor, von denen jedoch nur der letztere

45 711 173 M 2 341 1 774 3 672 3 922 4 056

3 625 1 486 853 3 649 2 436 4 909 144 922 633 178 603 310 144 781 576 045 558 178 144 852 1 209 223 1 161 488 293 201 285 117 229 364 229 470 522 565 514 587 760 982 690 091 829 872 935 354

1 590 854 + 1 625 445

30,82 41,43 3,16 1,20 0,98 6,70 6,37 6,54 16,18 12,37 14,25 4,57 5,27 4,91

1I

88

247 429

9 456 277 9 043 742 18 500 019 1 812 228 1 853 944 3 666 172 16 669 695 15 741 864 32 411 559

nc 879 8 185 Entkassam vee nhan Stellung ge werden soll, und als Wohlthätigkeitseinrichtung gegen gewisse 1 lückliche, denen nur Arbeit fehlt, endlich gegen Geisteskranke und 1 . 9 619 787 9 579 326 150 119

ewohnheitstrinker. Summe, 19 709 2422 19 633 689 151 734 In den Debatten fanden sich nur zwei Vertreter der Ansicht, daß 1 2 105 429 2 041 110

auch wirkliche Strafurtheile unbestimmt lauten 4 rofessor 3 II. 2 083 308 2 002 981 Richterspruch überwiesen werden können.

Zucker⸗Prag wollte dies gegen Peisigen, die sic sozusagen in einem deliktischen Lustande befinden, nämlich gegen Bettler, Landstreicher Föees. F

Ungefähr zu demselben Ergebniß kommt Prins, der in der und gewerbsmäßige Diebe zulassen. Und der General⸗Sekretär der Ge 98 Versammlung die Grundzüge seines Gutachtens L.gh ee. ent⸗ fän vißgesec aft zu Paris Rividre erklärte die Frage für diskutabel be⸗ 8 17430 677 16 750 497 wickelte: Theoretisch ist das Prinzip der unbestimmten Verurtheilung laß er Rückfälligen. Von den Gegnern der Maßregel wurde diese am Ii. 16 571 286 16 009 945

richtig; aber sie geht schon gegen den Geist der modernen Gesetz⸗ entschiedensten seitens des Landgerichts⸗Raths Jr. elisch⸗Berlin . Sera. len Hearsch K. rleistet, daß ihm seine Freiheit 82 bekämpft. Nach ihm beweist das gesellschaftsfeindli „Fertlcheg eines Summe 34 002 413 32 760 442 auf bestimmte Zeit dur⸗ Richterspruch entzogen werden kann. In] Theiles des Verbrecherthums nur, daß letzteres mit strengeren Strafen,

258 283 255 721

257 004

268 654 262 475

265 565

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