zeiger.
Insertionspreis für den Raum einer Uruckzeile 30 ₰. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition des Keutschen Reichs⸗Anzeigers “ und Königlich Preußischen Stants⸗Anzeigers Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 3Z2.
“
Ner Bezugnprris beträgt vierteljährlich 4 ℳ 50 ₰. Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Post-Anstalten auch dir Expedition SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Rummern kosten 25 ₰.
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Berlin, Mittwoch, den 15. August, Abends.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Kompagnieführer in der Schutztruppe
für Deutsch⸗Ostafrika, Premier⸗Lieutenant a. D. Ramsay den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse mit Schwertern, sowie
dem Feldwebel Witte und dem Sergeanten Brockelt
in derselben Schutztruppe das Militär⸗Ehrenzeichen zweiter
Klaässe zu verleihen.
Dentsches Reich.
Die Auswechselung der Ratifikationsurkunden zu dem gestern amtlich veröffentlichten Abkommen zwischen Deutsch⸗ and und Frankreich vom 15. März 1894, betreffend die Abgrenzung des Schutzgebiets von Kamerun und der Kolonie des fran bschen Congo, sowie über die Feftsetung
schen und französischen Interessensphäre im Gebiete des Tschad⸗ sees, hat, wie zu berichtigen ist, nicht am 1. Juni, sondern
9. August 1894 zu Berlin stattgefunden.
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Dem bei dem Kaiserlichen General⸗Konsulat in Genua beschäftigten Vize⸗Konsul Kuntzen ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des General⸗ Konsulats die Ermächtigung ertheilt worden, in Fällen der Ab⸗ wesenheit oder Behinderung des Kaiserlichen General⸗Konsuls bürgerlich gültige Eheschließungen zwischen Reichsang ehörigen vorzunehmen und die Heirathen von solchen zu beurkunden.
Bekanntmachung.
des Rohrpostbetriebes bei dem Postamt 47
Hagelsbergerstraße.
Am 16. August wird bei dem Postamt 47 Hagelsberger⸗ straße der Rohrpostbetrieb eröffnet.
Der Rohrpostverkehr findet täglich von 7 Uhr, im Winterhalbjahr von 8 10 Uhr Abends statt.
Berlin C., den 13. dae 1894.
im Sommerhalbjahr Uhr Morgens bis
Der Kaiserliche Ober⸗Postdirekt In Vertretung: Schulze.
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weite Nachtrag zur „Amtlichen Liste der Schiffe
en Kriegs⸗ und Handelsmarine mit ihren Unter⸗ ist erschienen.
Der der deuts scheidungssignalen für 1894“
“ 1 8 ö“ wird am 31. August d. J. mit einer rüfung begonnen werden.
In Flensbur Seesteuermanns⸗
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer es „R.⸗ u. St.⸗A.“ wird eine achweisung der Einnahme an Wechselstempelsteuer im Deutschen Reich für die
eit vom 1. April 1894 bis zum Schluß des Monats uli 1894 veröffentlicht.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: auf Grund des 8 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 (G.⸗S. S. 195) den Ober⸗Regierungs⸗Rath Lempfert zu Aurich zum Stellvertreter des Regierungs⸗ Präsidenten im Bezirksausschuß zu Aurich auf die Dauer seines Hauptamts daselbst zu ernennen, ferner der Wahl des Oberlehrers Dr. Franz ““ am Realgymnasium in Magdeburg zum Direktor der Realschule daselbst die Allerhöchste Bestätigung zu ertheilen, und ddem Fabrikbesitzer Friedrich Bleißner zu Neudamm im Kreise Königsberg N.⸗M. den Charakter als Kommerzien⸗ Rath zu verleihen. 8 .“ G“
Auf Ihren Bericht vom 11. Juli d. J. will Ich der Mecklenburg⸗Pommerschen Schmalspurbahn⸗Aktien⸗ gesellschaft zu Friedland in Mecklenburg⸗Strelitz, welche den Bau und Betrieb folgender Kleinbahnen: 1) von Anklam nach Thurow mit Abzweigung von Nerdin nach Krien, 2) von Gellendin nach Schmuggerow, 3) von Anklam nach e mit Abzweigung nach der Pommerschen uckerfabrik in Anklam bealfichtent das Enteignungsrecht zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des für diese
der deut⸗
Graf zu Eulenburg.
Anlagen in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums verleihen. Die eingereichte Karte erfolgt zurück. Schloß Wilhelmshöhe, den e dLZ“ Wilhelm R. 8 88 Für den Minister der öffentlichen Arbeiten: X.X“ Dr. von Schelling. Minister der öffentlichen Arbeiten.
Lonzessions⸗Urkunde,
Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Wittstock nach der Landesgrenze in der Richtung auf Mirow durch die Prignitzer Eisenbahn⸗Gesellschaft. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Nachdem die Prignitzer Eisenbahn⸗Gesellschaft zu Perle⸗ berg darauf angetragen hat, ihr die “ ihres M
hetteffend den
Unternehmens auf den Bau und Betrieb einer senbahn von Wittstock nach der Landesgrenze in der Richtung auf Mirow zu gestatten, wollen Wir der gedachten Gesellschaft zum Bau und Betrieb dieser Bahnstrecke Unsere landesherrliche Genehmigung sowie das Recht zur Entziehung und Beschränkung des Grundeigenthums nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unter den naihstedenben Be⸗ dingungen hierdurch ertheilen.
18 Die Eisenbahn⸗Gesellschaft ist den Bestimmungen des Staats⸗ vertrags unterworfen, welcher zwischen und Mecklenburg⸗ Strelitz sowie Mecklenburg⸗Schwerin wegen Herstellung einer Eisen⸗ bahn von Wittstock nach Mirow abgeschlossen werden.
II.
Die Eisenbahn von Wittstock bis zur Landesgrenze bildet einen integrierenden Bestandtheil des Gesammtunternehmens der Gesellschaft. Die für letzteres geltenden statutarischen und konzessionsmäßigen Bestimmungen, insbesondere die in der Konzessionsurkunde vom 23. Juli 1884, betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Perleberg über Pritzwalk nach Wittstock, enthaltenen Bedingungen sollen auf die vorbezeichnete Bahnstrecke gleichmäßig Anwendung finden.
Das dem Staat im Artikel XVII der Konzessionsurkunde vom 23. Juli 1884 vorbehaltene Recht des Ankaufs des Prignitzer Eisen⸗ bahnunternehmens erstreckt sich hiernach und zwar unter Aufrecht⸗ erhaltung des ursprünglichen für die Ausübung des An⸗ kaufsrechts auch auf die neue Bahnstrecke. 8
Das zur plan⸗ und anschlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der neuen Bahnstrecke erforderliche Anlagekapital wird auf den Betrag von 925 000 ℳ festgesetzt. Demnach erhöht sich das durch die Konzessions⸗Urkunde vom 23. Juli 1884 auf 2 700 000 ℳ festgesegte Anlagekapital der Prignitzer Eisenbahn⸗ Gesellschaft auf den Gesammtbetrag von 3 625 000 ℳ
Der Artikel IV der Konzessions⸗Urkunde vom 23. Juli 1884 wird dahin abgeändert, daß fortan die Mitglieder des Aufsichtsraths und sämmtliche Beamte der Prignitzer Eisenbahn⸗Gesellschaft vnehgnge des Deutschen Reichs sein und, soweit nicht von Unserem Minister der öffentlichen Arbeiten Ausnahmen zugelassen werden, im Inlande ihren Wo nsitz haben
müssen. III.
Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß längstens binnen zwei Jahren nach Ertheilung der Konzession erfolgen. ollte nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten diese Baufrist ohne Verschulden der Gesellschaft, insbe ondere wegen un⸗ vorhergesehener Schwierigkeiten beim Grunderwerb nicht innegehalten werden können, so ist der Minister ermächtigt, die Baufrist entsprechend zu verlängern. 8
Diese Urkunde ist in Gemäßheit des Gesetzes vom 10. April 1872 durch das „Amtsblatt der Regierung zu Potsdam“ zu ver⸗ öffentlichen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Haugesund an Bord M. Y. „Hohenzollern“, den
31. Juli 1894. Wilhelm R.
(L. S.) von Boetticher.
Zugleich für den Minister der öffentlichen Arbeiten: von Schelling.
Freiherr von Berlepsch. Graf von Caprivi. Miquel.
““ .
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ Wund Medizinal⸗Angelegenheiten. 6
Am Schullehrer⸗Seminar zu Usingen ist der Lehrer Steinert aus Stendal als ordentlicher Seminarlehrer, und
bei der Präparanden⸗Anstalt zu Meseritz der Seminar⸗ Hilfslehrer Pade aus Paradies als Zweiter Präparanden⸗ lehrer angestellt worden.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich. Preußten. Berlin, 15. August.
Seine Majestät der Kaiser und König wohnten estern einem Feldmanöver bei nbershot bei, begaben Sich nach “ von Ihren Königlichen Hoheiten dem Herzo und der Herzogin von Connaught mittels Sonderzugs 86
mit welchem Seine Majestät der
Söb nach
welche
Gravesend und dort an Bord eS Feb. elch diel ist für
heute früh 8 Uhr in See ging. Die Ank Freitag früh in Aussicht genommen.
Dem „W. T. B.“ wird aus Aldershot Folgendes be⸗ richtet: Seine Majestät der Kaiser wohnten gestern in der Uniform Allerhöchsti res NreieNanat Dragoone eginems einem großen Scheingefecht in Long⸗Valley bei. Begleitet von Seiner Königlichen dem Herzog von Connaught und der Suite, ritten Seine Majestät von Punkt zu und verfolgten die Bewegungen beider Parteien. Zwölftausend Mann, be⸗ stehend aus Infanterie, Kavallerie, Feld⸗Artillerie und Genie⸗ truppen, nahmen an dem Gefecht theil, See Idee dahin ging, daß eine Südarmee vor einer stärkeren Nordarmee zurückweiche. Die von Seiner Majestät begleitete an⸗ reifende Nordarmee trieb die Südarmee über Valley sinaus und zwang sie zur Flucht. Nach Beendigung es Manövers fand die Kritik statt. Die Offiziere beider Parteien waren um Seine Majestät den Kaiser und den Herzog von Connaught auf dem Jubileehill versammelt. Die verschiedenen Kommandeure erstatteten Bericht. Dem Vernehmen nach sollen Seine Majestät der Kaiser Sich sehr anerkennend über die Anordnungen und über die Führung der Truppen geäußert haben. Nach dem Manöver nahmen Seine Majestät der Kaiser das Frühstück in der O fiziersmesse der Royal Artillery ein. Gegen 6 Uhr wohnten Seine Majestät mit dem Herzog von Connaught in der neuen Turnhalle mehreren Box⸗ und Fecht⸗
kämpfen bei, welche gelegentlich der jährlichen militärischen Preiskämpfe stattfanden. Abends dinierten Seine Majestät mit den Offizieren der 2. Dragoons (Scots Greys). 3 Aus Gravesend wird dem „W. T. B.“ gemeldet: Eine große Menschenmenge erwartete gestern Abend den Sonderzug, Kaiser eintrafen. Seine Majestät begaben Sich alsbald zu Wagen nach der Mole und 88 unter lebhaften Ovationen mittels einer
er glänzend beleuchteten Nacht „Hohenzollern“.
ie „Hohenzollern“ ging, begleitet von dem Kreuzer „Prinzeß
Wilhelm“, unter den Salutschüssen des Forts in See.
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3
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Der Präsident des Ober⸗Landeskulturgerichts, Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Glatzel ist vom Urlaub zurückgekehrt.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich bayerische General⸗Major von Haag ist hier angekommen.
Seine Hoheit der Herzog hat sich nach Beendigung seiner Kur in ders Gastein nach Berchtesgaden begeben, um dort einen längeren Aufenthalt zu nehmen. 8
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Desterreich⸗Ungarng. Das Ministerium hat die EI des Prager
Stadtraths über die Verfügungen der Statthalterei in der Angelegenheit der Straßentafeln zur ückgewiesen und diese Verfügungen bestätigt. Das Ministerium be eichnet die Art der Beschwerdeführung als ungeziemend und hat die Behaup⸗ tung, daß die Statthalterei und der Statthalter ungesetzlich vorgegangen seien, zurückgewiesen; das Ansuchen, dagegen vor⸗ zugehen, wurde dee abgelehnt.
Der gestern geschlossene allge meine Gewerbetag in Lemberg hat eine Reihe von Resolutionen angenommen. Darunter befinden sich solche über die Kranken⸗ und Alters⸗ versorgung und die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Gewerbetreibenden sowie die Dezentralisierung des Armee⸗ lieferungswesens zu Gunsten der einzelnen Kronländer. Ferner wurde ein Antrag des Abg. Schneider, der über die mißbräuchliche Durchführung der Gewerbeordnung klagte, 2 Absendung einer Deputation zur Ueberreichung einer hierau bezuͤglichen Petition des Gewerbetages an den Kaiser an⸗ genommen.
Wie die „Budapester mittheilt, wird der ungarische Minister⸗Präsident Dr. Wekerle im Oktober zu⸗ gleich mit dem Budget dem Abgeordnetenhaus eine Denkschrift über die Modalitäten der Aufhebung des kleinen Lottos und die eventuelle Einführung einer Art Klassenlotterie unterbreiten. Ein hierauf bezüglicher Gesetzentwurf wird indessen noch nicht vorgelegt werden.
Großbritannien und Irland.
Im Oberhause erklärte gestern Lord Salisbury bei der weiteren Berathung der irischen Bbö die Op wünsche ebenso, wie die Regierung, die ausgesetzten 8 ter