1894 / 193 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 17 Aug 1894 18:00:01 GMT) scan diff

ium der geistlichen, Unterrichts⸗ und

Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Seminar⸗Direktor Paul Meyer ist das Direktorat des Schullehrer⸗Seminars zu Bederkesa verliehen worden. Der mit der dence sorssahen Verwaltung der Kreis⸗ Wundarztstelle des Kreises 1““ betraute prak⸗ tische Arzt Dr. Schlee ist zum Kreis⸗Wundarzt dieses Kreises, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Lautenburg, und der praktische Arzt Dr. med. Solbrig in Friede⸗ berg a. Qu. zum Kreis⸗Wundarzt des Stadt⸗ und Landkreises Liegnitz ernannt worden. X““

1“ 6 8

Königliche Technische Hochschule Hannover.

eginn der Vorlesungen des Winter⸗Semesters am 15. Oktober

894. Einschreibungen dazu erfolgen vom 1. bis 27. Oktober 1894.

werden vom Sekretariat gegen Einsendung von 60 i Briefmarken event. auch gegen Nachnahme portofrei zugesandt.

Verzeichniß der Vorlesungen und Uebungen im Winter⸗ G Semester 1894/95.

Prof. Dr. Kiepert: Differ.⸗ und Integralr. I 5 St. Vortr. u. 1 St. Ueb.; Differ.⸗ u. Integralrechn. III 3 V. 1 Ue. Prof. Dr. Runge: Differ.⸗ u. Integralrechn. II 5 V., 1 Ue.; Analpyt. Geometr. d. Ebene u. d. Raums 3 V.; Ausgewählte Kapitel der höh. Mathematik 2 V. Prof. Dr. Rodenberg: Darstellende Geometrie 3 V. 6 Ue.; Darstell. Geomet. II 3 V. 6 Ue. Dr. Jordan: Grundz. der prakt. Geometr. 2 V. 2 Ue.; Geometr. 4 V. 2 Ue.; Höhere Geodäsie 2 V. Prof. Dr. Dieterici: Grundz. d. Physik 3. V.; Physik 4 V.; Arbeiten im Laborat. der Phys. 4 St. Prof. Keck: Mechanik 3 ½ V. ½ Ue.; Elastizitätslehre 5 V. 1 Ue.; Graphische Statik 1 V. Prof., Geh. Reg.⸗Rath Dr. Krau t: An⸗ organische Chemie 6 P.; Arbeiten i. Laborat. d. Chemie täglich mit Ausnahme des Sonnabends. Prof. N. N.: Organische Chemie 4 V. Prof. Dr. Ost: Chemie I 5 V.; Techn. Chemie f. Masch.⸗Ingen. 1 3 V.; Arbeiten i. Laborat. d. Techn. Chemie täglich mit Ausnahme des Sonnabends. Prof. Dr. Heß: Zoologie 5 V.; Grundzüge d. Zoologie 2 V.; Botanik I1 3 V. Prof. Dr. Rinne: Mineralogie 4 V. 1 Ue.; Grundz. d. Mineralogie 2 V. 1 Ue.; Hütten⸗ kunde 2 V. Maler Blancke: Freihandzeichnen 6 Ue.; Lands 2 Ue. Maler Friedrich: Freihandzeichnen 6 Ue.; Figurenzeichnen 6 Ue. Archit. Schlieben: Architekturzeichnen 5 Ue. Prof., Hof⸗ maler Kaulbach: Aktzeichnen 6 Ue. Prof. Engelhard: Modellieren 6 Ue. Prof. Stier: Aauarellieren 2 Ue.; Ornamentik II 2 V. 3 Ue.; Geschichte des Kunftgewerbes 2 V., Formenl. der altchr. u. rom. Baukunst 3 Ue.; Innenarchit. mit farb. Dekoration 5 Ue. V19 N. N.: Baukonstr.⸗Lehre I f. Archit. 3 V. 4 Ue.; Baukonstr.⸗ ehre II f. Archit. 3 V. 4 Ue.; Landwirthschaftl. Baukunst 1 V.; Einrichtung d. Gebäude 2 V. 2Ue. Prof., Baurath Köhler: Formenl. d. antiken Baukunst 3 V. 6 Ue.; Anord. v. Wohnhäusern u. öffentl. Ge⸗ bäuden 2 V.; Formenl. d. Renaiss. 2 V.; Entw. i. Stil d. Negais. 6 Ue.; Monumentalbauten u. Städteanlagen 1 V. 4 Ue. 1 8 Mohrmann: Formenl. d. goth. Baukunst 3 V.; Entw. öffentl. Gebäude 1 V. 11 Ue. Prof. Dr. Holtzinger: Geschichte der Baukunst 4 V.; Ausgew. Kap. aus d Kunstgeschichte 1 V. Prof. Schroeder: Entw. u. Detaill. v. Wohngebäuden 1 V. 5 Ue.; Ge⸗ u. Formenl. d. Baukunst f. Bau⸗Ing. 3 V. 4 Ue. Prof. ang: Baukonstr.⸗Lehre f. Masch.⸗Ing. 2 V. 2 Ue.; desgl. I f. Bau⸗Ing. 4 V. 6 Ue.; desgl. II f. Bau⸗Ing. 2 V. 4 Ue. Prof., Geh. Reg.⸗Rath Launhardt: Grundz. d. Ingenieurbauwesens 3 V. 2 Ue.; Erd⸗ und Straßenbau 2 V.; Trassieren 2 V. Prof., Geh. Reg.⸗Rath Dolezalek: Eisenbahnbau II1 2 V. 4 Ue.; Tunnelbau 2 V.; Steinbrücken 2 V. 4 Ue.; Statische Berechn. d. Baukonstr. 2 V. Prof. Barkhausen: Eisenhochbau 2 V. 2 Ue.; Eiserne Brücken I1 2 V. 4 Ue.; Eiserne Brücken II 3 V. 4 Ue. Prof. Arnold: Hydrologie u. Grundbau 4 V.; Fluß⸗, Kanal⸗ u. Hafenbau 4 V.; Konstrukt.⸗Uebungen im Wasserbau 4 Ue. Prof. Frese: Theoret. Maschinenlehre 4 V.; Grundz. d. Maschinenbaues für Bau⸗ Ing. 3 V. 4 Ue.; Grundz. d. Maschinenlehre 3 V.; Exper. aus dem Febiete des Maschinenwesens u. der techn. Hydraulik 1 V. 2 Ue. Prof. Müller: Allgem. Masch.⸗Lehre f. Masch.⸗Ing. 4 V.; Aufz. Masch. u. Pumpen 2 V.; Maschinenzeichnen 3 Ue.; Bautechnologte 3 V.; Spezielle Technologie II (Fabrikationsweise der Textil⸗Industrie) 2 V.; Technologisches Praktikum 3 Ue. Prof. Fischer: Allgem. mechan. Technologie 4 V.; Spez. Technol. I einschl. Werzeugmaschinen⸗ kunde.3 V.; Heizung, Lüftung u. Beleuchtung geschlossener Räume 4 V.; Einrichtung der Werkstätten u. Fabrikanlagen 2 V. 2 Ue. Prof., Geh. Reg.⸗Rath Dr. Rühlmann: Ausgew. Kap. aus der allgem. Maschinen⸗ lehre 2 V.; desgl. aus der theoret. Maschinenlehre 2 V. Prof. Sear Masch.⸗Organe 5 V. 7 Ue.; Regulatoren 2 V.; Eisenbahn⸗ aschinenbau 3 V. 3 Ue. Prof. Riehn: Bau und Theorie der Kraftmasch. 6 V. 8 Ue.; Uebg. im Entw. von Kraft⸗ u. Hebemasch. 4 St.; Schiffbau 3 V. 4 Ue. Prof. Dr. Kohlrausch: Grundz. der Elektrotechnik 2 V.; Theoretische Elektrotechnik 1 4 V.; Elektro⸗ technisches Laborator. I 8 St.; desgl. II 15 St. Prof. Dr. Heim: Elektrische Anlagen u. Betriebe 2 V. 2 Ue.; Elektrolytische Uebungen 4 St.; Telegraphie u. Telephonie 2 V.; Elektrotechn. Messungen 2 V. Dozent Nußbaum: Gewerbliche Gesundh⸗Lehre 8D. Dr. med. Kredel: Die erste Hilfeleistung bei plötzlichen Unglücksfällen 1 Kursus von 12 Stun⸗ den. Prof. Dr. Schaefer: Gewerbe⸗Oekonomie 2 V.; Ausge⸗ wählte Kapitel des Gewerberechts 2 V. Prof. Dr. Kasten: Eng⸗ lische Sprache 4 St. Prof. Ey: Französische Sprache 4 St. Prof. Dr. Köcher: Neuere deutsche Geschichte von 1648 bis 1815 2 V. Doz. Petzold: Algebraische Analyse u. Trigonom. 2 ½ V., ½ Ue.; Uebg. in der Ausgleich.⸗Rechn. u. in d. Methode d. kl. Qua⸗ drate 1 St. Privatdoz. Dr. Paschen: Physikalische Chemie 2 V. Privatdoz. Dr. Eschweiler: Analyt. Chemie 2 V. Privatdoz. Dr. Wehmer: Pilz⸗Demonstrationen 1 St.; Nah⸗ rungsmittelmikroskopie 4 St.; Pflanzenanatomischer Kurs f. Nahrungsmittelchemiker 3 Ue. Privatdoz. Dr. med. Kirchner: Grundzüge der Bakterienkunde 2 V. Privatdoz. Prof. Geb: Praktikum f. Archit. 4 Ue. Privatdoz. Prof. Dr. Haupt: Deutsche Renaissance II 2 V.

11AA“

8* Angekommen:

Seine Excellenz der Ministerial⸗Direktor im Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Wirkliche Geheime Rath Dr. Michelly, aus Tevplitz. 8

Preußen. Berlin, S76 August.

Seine Majestät der Kaiser und König sind nach einer guten Reise heute Morgen gegen 8 Uhr in Kiel ein⸗ etroffen und haben Mittags 12 ¼ Uhr die Reise nach otsdam fortgesetzt. 1

Ihre Majestät die Kaiserin und Koͤnigin sind

mit den Kaiserlichen Kindern gestern Nachmittag um 5 Uhr auf der Wildparkstation angekommen. Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Friedrich Leopold waren, wie „W. T. B.“ meldet, auf dem Bahnhof zum Empfang Ihrer Majestät anwesend. XX“

Laut telegraphischer Meldung an das Ober⸗Kommando der Marine S. M. Kanonenboot „Wolf“, Kommandant Korvetten⸗Kapitän Kretschmann, am 15. August von Cheffoo nach Tientsin in See gegangen.

*

Sachsen. 8 1

„Dresdner Journal“ veröffentlicht folgende Ver⸗ ordnung über die Stiftung eines tragbaren Ehren⸗ zeichens für Arbeiter und Dienstboten:

it Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs wird vom Ministerium des Innern vom 1. September dieses Jahres an ein tragbares Ehrenzeichen an Arbeiter und Dienstboten verliehen und wird zu diesem Zweck Folgendes verordnet:

§ 1. Das Ehrenzeichen ist 85 Solche bestimmt, welche nach vollendetem fünfundzwanzigstem ö dreißig Jahre ununter⸗ brochen in einem und demselben Arbeits⸗ beziehungsweise Dienst⸗ berhältniß gestanden haben und unbescholten und königstreu ge⸗ innt sind.

§ 2. Das Ehrenzeichen besteht in einer silbernen Medeaille, deren Vorderseite das Bildniß Seiner Majestät des Königs zeigt und deren Rückseite die Aufschrift: „Für Treue in der Arbeit“ enthält.

3. Die Inhaber des Ehrenzeichens sind berechtigt, dasselbe und zwar die Männer an einem einfarbigen grünen Bande auf der linken Seite der Brust, die Frauen aber an einem schwarzsammtnen Bande um den Hals sowohl in als außerhalb der Arbeit, beziehentlich dem Dienst und nach Austritt aus dem Arbeits⸗, beziehentlich Dienst⸗ verhältniß zu tragen. Das Tragen des grünen Bandes ohne das Ehrenzeichen ist nicht gestattet. Eine Rücklieferung des Ehrenzeichens nach dem Tode des Inhabers findet nicht statt.

§ 4. Ueber die Verleihung des Ehrenzeichens wird eine besondere Urkunde ausgefertigt.

Die 2 Vorschriften über den dauernden Verlust von Orden und Ehrenzeichen finden auch auf das Ehrenzeichen für Arbeiter und Dienstboten Anwendung. 8

§ 6. Zum Umtausch der zeitherigen Medaille gegen die neue tragbare Medaille ist Genehmigung des Ministeriums des Innern er⸗ forderlich, welche nur ertheilt wird, wenn die in §1 bezeichneten Vor⸗ aussetzungen noch allenthalben vorhanden sind.

Württemberg.

Seine Majestät der König fuhr vorgestern Mittag mit Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Pauline 1ac der Insel Mainau zur Erwiderung des Besuchs Ihrer Königlichen des Großherzogs und der Großherzogin von aden und nahm bei Höchstdenselben das Diner ein Die

Rückkehr nach Friedrichshafen erfolgte Abends 6 Uhr

Baden. Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Olden⸗ burg trifft nach der „Karlsr. Ztg.“ heute in Schloß Mainau ein, wo Höchstderselbe einige Tage zu verweilen gedenkt.

Hessen.

Ihre Hoheit die Prinzessin Viktoria zu Schleswig⸗ olstein traf vorgestern, von England kommend, auf der tation Groß⸗Gerau zu einem mehrwöchigen Besuch der

Höchsten Herrschaften ein. Ihre Königliche Hoheit die Groß⸗ herzogin und Ihre Großherzogliche Hoheit die Prinzessin Alix geleiteten Höchstdieselbe nach Wolfsgarten.

Mecklenburg⸗Schwerin.

Ihre Kaiserliche Hoheit die Großherzogin hat sich

h. von Gelbensande zur Kur nach Homburg v. d. Höhe egeben.

E116“

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach.

Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin wird sich der „Th. Korresp.“ zufolge nach Beendigung der Kur in Helgoland von dort nach Schloß Heinrichau in Schlesien be⸗ geben.

Elsaß⸗Lothringen. .

Der Kaiserliche Statthalter Fürst Hohenlohe hat sich vorgestern von Straßburg nach Berlin begeben und wird, wie die „Straßb. Post“ meldet, von hier zu mehrwöchigem Aufent⸗ halt nach Rußland reisen.

Großbritannien und Irland.

Das Oberhaus hat gestern die zweite Lesung der Bill über die Londoner Lokalabgaben angenommen. Im Unterhause erklärte der Minister des Innern Asquith, die Politik der Regierung hinsichtlich der Anarchisten sei von Lord Rosebery am 17. Juli im Oberhause erschöpfend dargelegt worden. Die Maßregeln Englands gegen die Anarchisten seien mindestens ebenso durch⸗ dacht und für ihren Zweck wirksam, wie die in anderen Ländern angenommenen. Das vorhandene 8”a. sei, wenn es mit Energie und Takt angewendet werde, sowohl für den Schutz im Innern, als auch für die der inter⸗ nationalen Verpflichtungen hinreichend. Der Parlaments⸗ Sekretär des Auswärtigen Sir E. Grey erklärte, daß unter dem neuen mit Japan abgeschlossenen Vertrage die Exterritorial⸗Jurisdiktion eventuell aufhören werde, jedoch nicht vor mindestens fünf Jahren, und dann nur im Eintausch feegen gewisse für britische Interessen zu erlangende Vortheile. Ein dem Vertrag angehängter Tarif ermächtige zu Zollerhöhungen; der Tarif könne einen Monat nach dem Austausch der Ratifikationen des Vertrags in Kraft treten, sei aber praktisch auf britische Unterthanen nicht anwendbar, Fe her wenn auch die Staatsangehörigen der anderen Länder demselben unterworfen seien, also nicht eher, bis Japan ähnliche Verträge mit diesen Ländern abgeschlossen habe. Hin⸗ sichtlich des neuen Vertrags zwischen Frankreich und dem Congostaat erklärte Sir E. Grey, der Wortlaut dieses Vertrags, wie er jetzt unterzeichnet worden sei, sei der britischen Regierung noch nicht zugegangen. Die Regierung sei seiner Feit von dem beabsichtigten Uebereinkommen in Kenntniß gefe worden und habe keinen Wider⸗

spruch erhoben, sie sei aber in keinem Sinne Theil⸗

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nehmerin Pnes Verraags Das Gebiet nördlich vom Lado 3 asse

und westlich von der rscheide des Nilbeckens bleibe inner⸗ halb der britischen Einflußsphäre und den Rechten der Türkei und Egyptens unterworfen, wie vor der Unterzeichnung des Abkommens mit dem König der Belgier. Lord Dufferin sei nach Paris zurückgekehrt, um mit dem Minister des Aus⸗ wärtigen Hanotaux die Erörterungen fortzusetzen, die, wie man hoffen dürfe, eine Lösung der zwischen beiden Ländern schwebenden Schwierigkeiten herber ahren würden. Der Staatssekretär für Indien Fowler bemerkte zu dem Budget für Ostindien, man beklage sich, daß die Einfuhr⸗ zölle Indiens nicht auch einen Zoll auf Baumwolle enthielten, doch sei dieser ⸗„zunmöglich ohne die Zustimmung des Unterhauses, das durch seine Beschlüsse solche Zölle als schußzöllnerisch energisch verurtheilt habe. Er persönlich sehe keinen Grund, weshalb solche Zölle nicht eingeführt werden sollten, falls zu⸗ gleich eine Accise auf indische Baumwollffabrikate gelegt werde. Das Ier sei infolge des Sinkens des Wechselkurses große aber durch das Verbot der Silberprägung sei der Wert er Rupie um 2 Pence gesteigert und der Mhechfelkursverluh vermindert worden. Die Regierung habe nicht die Absicht, die Münzen wieder zu eröffnen. v

Frankreich.

Der Gesundheitszustand des Minister⸗Präsidenten Dupuy 18 sich nach einer Meldung aus Vernet⸗les⸗Bains etwas ge⸗ essert; gestern Vormittag indessen wurde Dupuy wieder von Schmerzen ergriffen, die eine Stunde dauerten.

Der Minister des Auswärtigen Hanotaux verläßt heute Paris, um sich nach Vichy zu begeben.

Italien.

Wie „W. T. B.“ vernimmt, soll der Kronprinz auf Wunsch des Königs von Neapel nach Palermo als Divisions⸗ Kommandeur versetzt werden.

Wie die „Riforma“ meldet, hätten die Minister in dem gestern abgehaltenen Ministerrath 8 Vorschläge für die in ihren respektiven Budgets einzuführenden Ersparnisse gemacht.

Der „Agenzia Stefani“ wird aus Massowah gemeldet, daß das Fort in Kassala vollendet und ausgerüstet sei. Es Fcheche dort anhaltend Ruhe und die Verkehrslinien seien ge⸗ ichert.

Niederlande.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen und Ihre Hoheit die Herzogin Johann Albrecht von Mecklenburg⸗Schwerin, Höchstwelche 8 Zeit in Sche⸗ veningen verweilen, statteten vorgestern der Königin und der Königin⸗Regentin einen Besuch im Schloß Soestdyk ab.

Schweden und Norwegen.

Die gestern in Süd⸗Varanger vorgenommenen Wahlmännerwahlen sind nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Tromsö derart ausgefallen, daß wahrschein⸗

lich die Rechte bei den Storthingwahlen ihre Plätze im Amt

Finmarken behalten wird.

116“ Amerika. 8 einer Meldung des „W. T. B.“ aus Washing

hat das Repräsentantenhaus gestern einen neuen Gesetz⸗ entwurf angenommen, durch den der Zoll auf Alkohol, der zu Kunstzwecken benutzt wird, wiederhergestellt wird. Der Senat überwies die vier Gesetzentwürfe über die Fe für Kohlen, Eisenerze, Zucker und

tacheldraht an die Finanzkom mission. Sodann ge⸗ nehmigte der Senat den von Hill eingebrachten Gesetz⸗ entwurf über das Verbot der Zulassung und die Deportierung auswärtiger Anarchisten. Dieser Gesetz⸗ entwurf tritt an Stelle des früher von dem Senat an⸗ genommenen entsprechenden Entwurfs. Das Repräsen⸗ tantenhaus und der Senat sind dahin übereingekommen, daß ersteres diese Vorlage noch vor dem Schluß der Session annehmen solle und daß der Senat die Vorlage über die konsularische Besichtigung von Auswanderern nach den Vereinigten Staaten in den Einschiffungshäfen in der nächsten Session berathen solle.

Der Senat von Ecuador hat einer Meldung aus Buenos Aires zufolge den Vertrag mit Peru über die Abgrenzung der beiderseitigen Länder abgelehnt. Die Bevölkerung sei erregt, es herrsche kriegerische Stimmung.

Wie die „Times“ aus Lima vom 16. d. M. meldet, habe Caceres Verstärkungen gegen die Aufständischen der nördlichen Peheelite entsandt. Die Provinz Trujillo steht auf Seiten der Aufständischen, von denen gegen 1000 be⸗ waffnet, jedoch mit geringer Munition versehen seien. Der Anführer der Aufftändischen Solar solle beabsichtigen, sich zu unterwerfen. In einem Kampfe, der am Sonn⸗ abend bei Oroca stattgehabten habe, seien siebzig Aufständische getödtet und verwundet worden. Der Verlust der Ne⸗ ierungstruppen an Todten und Verwundeten habe fünfzig

Nann betragen. Dasselbe Blatt meldet aus Guagyaquil vom 15. d. M.: ein Dampfer des Staats Ecuador habe nach Peru 60 Mann sowie eine Menge Munition ge⸗ bracht, die von der Regierung Ecuadors an den peruanischen Führer der Aufständischen Pierola verkauft worden sei.

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Entscheidungen des Reichsgerichts.

Wenn auch der mit dem Eisenbahnbetrieb verbundene gewöhnliche Lärm einen nachbarlichen un zanspruch nicht begründet, so wird, nach einem Urtheil des Rei sgerichts, III. Zivilsenats, vom 24. April 1894, im Gebiet des gemeinen Rechts ein solcher Anspruch durch den übermäßigen Lärm der Züge auf dem in der Nähe des Nachbargrundstücks angelegten und mit Unter⸗ führungen versehenen Viadukt begründet. „Daß diese Frage nach den Faandlähen des gemeinen Nachbarrechts zu beurtheilen und zu entscheiden, ist von den Vorderrichtern mit Recht angenommen. Gleich⸗ falls mit Recht ist angenommen, daß übermäßiger, d. i. nicht gemein⸗ üblicher Lärm auf dem einen Grundstück von dem Eigenthümer des benachbarten Grundstücks nicht geduldet zu werden braucht. Wenn nun das Berufungsgericht, von dieser rechtlichen Grundlage ausgehend, zu der Ansicht gelangt ist, daß das durch das Fahren der Züge auf dem erhöhten Damm und besonders auf dem mit Unterführungen ver⸗ ehenen Viadukte verursachte Geräusch ein übermäßiges sei und wenn eerner als bewiesen erachtet wird, daß lediglich durch diesen vermehrten außergewöhnlichen Lärm eine Werthsverminderung des klägerischen Besitzthums von 5 % eingetreten sei, so kann hierin kein Rechts⸗ irrthum gefunden werden. Zwar macht die Revision des Beklagten geltend, daß, da das Eisenbahngewerbe überhaupt nicht anders als unter Erregung belästigenden Geräusches betrieben werden könne, letzteres sich jeder Nachbar ohne Einspruch gefallen zu lassen habe. Allein wenn auch zuzugeben ist, daß bei der Frage, ob das

Maß erlaubter Einwirkung 1 wird, auf die Besonderheiten des Eisenbahnbetriebs die gebührende Rücksicht genommen werden muß, so ist doch, was den konkreten Fall betrifft, darauf hinzuweisen, 8 hier nicht der gewöhnliche, mit jedem Bahnbetrieb verbundene Lärm, sondern das außerordentliche, durch das Rasseln der Züge auf dem ganz nahe gelegenen Viadukt und auf den mit Wellblech ausgeschlagenen Unterführungen bewirkte Geräusch den Grund des nachbarlichen Entschädigungsanspruchs bildet. Das Reichs⸗ ericht hat daher in Anbetracht der allgemeinen Regel, daß der jedem Figenthümer gebührende Rechtsschutz auch den Eisenbahnverwaltungen egenüber zur Anerkennung zu bringen ist, keinen Anstand genommen, dem Berufungsgericht beizutreten.“ (26/94.) 1

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Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Gegen eine von Alters her bestehende, aber nicht besonders konzessionierte gewerbliche Anlage kann, nach einem Urtheil des DFer⸗Verwaltungsgerichte, III. Senats, vom 16. April 1894, zwar nicht wegen mangelnder Konzession, wohl aber im Sanitäts⸗ und Verkehrsinteresse polizeilich eingeschritten und der Ge⸗ werbebetrieb kann sogar polizeilich untersagt werden, wenn dieser Betrieb das Publikum mit Gesundheitsgefahr oder Verkehrsstörung bedroht. So ist die Orts⸗Polizeibehörde befugt, das Auskochen von 8 ett und Knochen, sowie das Trocknen der Flechsen in einer Abdeckerei wegen der von diesem Betriebe sich verbreitenden üblen Ausdünstungen zu verbieten, wenn auch dieser Betrieb, ohne besonders konzessioniert zu sein, seit Alters her unbeanstandet bestanden hat. „Von dem Ge⸗ richtshofe ist in zahlreichen Entscheidungen dargelegt, daß allerdings nach Abs. 2 des § 1 der Reichs⸗Gewerbeordnung eine von Alters her bestehende gewerbliche Anlage nicht deshalb, weil sie zu denjenigen ge⸗ hört, welche gegenwärtig der Konzessionspflicht unterliegen, in ihrem Fortbestehen gehindert werden darf, daß eine solche Anlage aber ohne jede Einschränkung der Gegenstand der polizeilichen Vorsorge ist, und daß diese, wenn die Beachtung der qemeinen gesetzlichen und sonstigen polizeilichen Vorschriften in steht, selbst dahin führen kann, den Gewerbebetrieb zu untersagen. Insbesondere erwirbt der Gewerbe⸗ treibende dadurch, daß er für die Ausübung des Gewerbes gewisse Veranstaltungen getroffen hat, kein Recht auf deren Beibehaltung. Er kann hierbei auch nicht die Vorschrift im 51 R.⸗Gewerbeordn. für sich geltend machen; denn diese bezieht sich nur auf die gemäß § 16 a. a. O. genehmigten Anlagen, für welche das Maß der zu erfüllenden Verpflichtungen und demgemäß die Grenze des polizeilichen Einschreitens durch die Genehmigungsurkunde Perecgelt ist. Nach ihrer allgemeinen Aufgabe, die nöthigen Anstalten zur Ab⸗ wendung der dem Publikum oder einzelnen Mitgliedern desselben bevorstehenden Gefahr zu treffen § 10 II 17 A. L.⸗R. sind die Polizeibehörden ermächtigt, im Interesse der ihnen gesetzlich überwiesenen Sorge für das Leben und die Gesundheit, wie für Ord⸗ nung, Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen § 6 Litt. b und f des Polizeiverw.⸗Gesetzes vom 11. März 1850 durch polizeiliche Anordnungen und Ver⸗ fügungen einem Gewerbetreibenden in Ausübung des Gewerbes vor⸗ genommene Handlungen zu untersagen, wenn durch sie üble, das

zublikum mit Gesundheitsgefahr bedrohende, oder auch nur beim Ver⸗ 8 Cat 8 Straße belästigende Ausdünstungen hervorgerufen werden.“ III 1

Statistik und Volkswirthschaft.

Die preußischen Sparkassen im Rechnungsjahre 1892 bezw. 1892/93.

Das 2. Vierteljahrsheft des 34. Jahrgangs (1894) der „Zeit⸗

Peitt des Königlich Frenfischen Statistischen Bureaus“ enthält eine

earbeitung der Ergebnisse und des Standes der preußischen Spar⸗ kassen im Rechnun Haß 1892 bezw. 1892/93 von Regierungs⸗Rath G. Evert. Hiernach belief sich am Ende des genannten Fes enan das Sparvermögen auf 3406,68 Millionen Mark. In dem gedachten Jahr hatte sich das Sparvermögen, das am Ende des Vorjahrs 3261,65 Mill. Mark betrug, durch Zu Eö1 Zinsen um 92,07 Millionen, durch neue Einlagen um 874,35 Millionen vermehrt; dagegen waren 821,39 Millionen Mark Rückzahlungen zu gewähren; der Zuwachs belief sich also auf 145,03 Millionen Mark. Der Zuwachs war größer als im Vorjahre, wo er sich auf 124,84 Millionen Mark belief.

Die Zahl der Sparkassen vermehrte sich um 33, nämlich von 1412 auf 1445, die Zahl der Sparstellen im ganzen von 3621 auf 3701, also um 80. Die Zunahme der Sparstellen war besonders er⸗ heblich in einigen östlichen Bezirken, namentlich in Posen, Gumbinnen, Breslau und Liegnitz nächstdem auch in zwei westlichen, Düsseldorf und Schleswig; bei weitem die meisten Regierungsbezirke hatten nur eine sehr geringe oder gar keine Zunahme, die Bezirke Frankfurt a. O., Oppeln, Erfurt, Arnsberg und Trier sogar eine Abnahme von Sparstellen aufzuweisen. Im ganzen waren 3030 Orte mit Sparstellen vorhanden. Da es nach der Volkszählung vom 1. Dezember 1890 im ganzen Staatsgebiet 54 903 Gemeinde⸗ einheiten (Städte, und Gutsbezirke) giebt, so zeigt sich, daß nur ein kleiner Theil der preußischen Gemeinden mit Spar⸗ stellen versehen ist.

An Sparkassenbüchern wurden im Berichtsjahre 897 176 ausgegeben und 691 426 zurückgenommen. Noch in keinem Vorjahr war die Zahl der zurückgenommenen Bücher so groß; die größte Zahl vorher wies das Jahr 1891 bezw. 1891/92 mit 685 599 Stück auf. Aber auch die Zahl der neu ausgegebenen Bücher ist eine sehr bedeu⸗ tende; sie war nur im Jahre 1890 mit 920 498 größer. Im ganzen

waren am Jahresschluß im Umlauf 5 974 782 Bücher gegen 5 772 956

im Jahre 1891. Auf 100 Einwohner entfielen im Staatsdurchschnitt 19,00 Bücher. Die wohlhabenden Landschaften in der Mitte des Staats gehen über diesen Prozentsatz weit hinaus, z. B. Regierungs⸗ bezirk Merseburg hatte 39,36 %, Schleswig 34,97, Liegnitz 34,59, Hannover 33,93, Hildesheim 32,37, Lüneburg 31,14 und Maͤgdeburg 30,50; hinter dem Staatsdurchschnitt bleiben aber weit zurück Gum⸗ binnen mit 3,57, Bromberg mit 5,78, Marienwerder mit 5,91, Posen mit 6,79, Oppeln mit 7,27, also vorzugsweise östliche Bezirke; allerdings haben auch Trier und Koblenz geringe Prozentsätze, 6,40 bezw. 7,84 %.

Was die Vertheilung der Einlagen anbetrifft, so ist der Westen dem Osten durchweg weit voraus. Westfalen hatte am Schluß des Rechnungsjahres 580 245 227 Einlagen, Hannover 456 086 911 ℳ, Sachsen 389 842 521 ℳ, Schleswig⸗Holstein 381 410 359 ℳ, Rhein⸗ land 465 399 958 ℳ, diese fünf Provinzen besitzen zusammen allein zwei starke Drittel der Sparkasseneinlagen, obschon sie lange nicht die Hälfte der Einwohner des Staatsgebiets Auf Posen ent⸗ fallen nur rund 47 Millionen Mark, auf Westpreußen 52 Millionen

Mark, auf Ostpreußen rund 60 Millionen Mark. 1 Zur Lage der Kohlenindustrie.

Aus dem Regierungsbezirk Arnsberg wird geschrieben: Das Kohlensyndikat hat wegen des in der wärmeren Jahreszeit regelmäßig nachlassenden Bedarfs an Hausbrandkohlen, wegen des niedrigen

asserstandes des Rheins und des hierdurch erschwerten Kohlen⸗ transports nach den Rheinhäfen, sowie wegen der starken Konkurrenz der ausländischen Zechen Schwierigkeiten bei dem Absatz der geförderten 8 ohle gehabt. Die Betheiligungsziffern der einzelnen Zechen an der Syndi⸗ katsförderung sind eben durch die Aufschließung neuer Schächte und äahnlicher Betriebserweiterungen wieder gewachsen, und daher steigt un⸗ geachtet der vom Syndikat angeordneten, gleichmäßg en Produktions⸗ einschränkung die absolute Menge der Förderung. wohl die Eisen⸗ industrie gegenwärtig mehr produziert, ist sie nicht im stande, die spüßere Menge der Forderung an Kohlen aufzunehmen. Das Syndikat

daher sfüwun en, seinen Absatz nach dem Auslande in jeder mög⸗

een Weise zu steitern

auf nachbarliche Grundstücke überschritten

Die Lage der Eisenindustrie kann, wie aus dem Regierungsbezirk Arnsberg geschrieben wird, als eine relativ günstige bezeichnet werden, da der Absatz, obwohl die Preise nur weni gebessert sind, keinen erheblichen Stockungen unter⸗ liegt. Hauptsächlich zeigt die Eisenindustrie wohl infolge des Handelsvertrags mit Rußland eine größere Belebung.

b Zur Lage der Bergarbeiter.

Die Zahl der Bergarbeiter, welche im Ruhrkohlengebiet bereits etwa 150 000 beträgt, wächst regelmäßig, und zwar durch den Zuzug aus dem Osten, ohne daß diesen großen Arbeiter⸗ massen ein ausreichender Verdienst regelmäßig und dauernd gesichert wäre. Obwohl die Schichtlöhne ziemlich unverändert geblieben sind, sind doch die thatsächlich ausgezahlten Monatslöhne 18 e von Feier⸗ schichten nicht unerheblich 8caen Es heht deshalb durch die Bergarbeiterkreise wieder eine Bewegung, welche allerdings nicht unmittelbar auf einen Ausstand, sondern ächst nur auf eine festere, umfassendere Organisation hindrängt.

Landwirthschaftliche Statistik der Vereinigten Staaten ö“ Vgl. Nr. es’„Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ vom 19. Juli d. J.

Der Viehstand und die Erträge der Viehwirthschaft.

Die mit dem Zensus von 1890 verbundene Viehzählung ergab 15 258 783 Pferde, wovon 289 316 auf wandernde Herden (ranges) und 14 969 467 auf Farmvieh entfielen. Letztere hatten gegen 1880 eine Zunahme von 4 611 979 Stück oder 44,5 % erfahren. Nahezu drei Fünftel aller Pferde, nämlich 8 571 177 Stück, wurden in dem nördlichen Zentralgebiet der Union, dem zwischen dem Mississippi, Missouri bezw. Ohio einerseits, der canadischen renze und den großen Seen andererseits hreheneh Staaten Ohio, Indiana, Illinois, Michigan, isconsin, Minnesota, Jowa, Missouri, Nord⸗ und Süd⸗Dakota, Nebraska und Kansas gezählt. Hier kamen auf die englische Quadratmeile (= 2,32 qkm) 11,4 Pferde gegen 4,4 im Gesammtgebiet der Vereinigten Staaten. Die Zahl der Esel und Maulesel belief sich auf 2 314 785, davon 19 253 in Herden (Weidevieh) und 2 295 532 auf den Farmen. Letztere hatten im Jahrzehnt 1880/90 um 482 724 oder 26,6 % zugenommen. Hier wies das südliche Zentralgebiet Kentucky, Tennesse, Alabama, Mississippi, Louisiana, Texas, Indianer⸗Territorium, Oklahoma⸗ Territorium und Arkansas den größten Antheil mit 1 093 712 Thieren oder 47,6 % auf.

Schweine wurden insgesammt 57 425 287 Stück ermittelt, und zwar 15704 Stück Weidevieh und 57 409 583 auf den Farmen. Letztere hatten sich seit 1880 um 9 727 883 Stück oder 20,4 % ver⸗ vermehrt. Auch hier wies, ebenso wie bei den Pferden, bei weitem den größten Antheil, nämlich 65,5 % (37 624 632 Stück) das nörd⸗ liche Je auf.

i Rindvieh wurden auf den Farmen Peahhh⸗ unahme gegen 1890 1880 absolut % Arbeitsochsen . 1 117 494 993 841 123 653 12,4

Milchkühe 16 511 950 12 443 120 4 068 830 32,7

sonstiges Rindvieh 33 734 128 22 488 550 11 245 578 50,0

zusammen

Häupter. 51 363 572 35 925 511 15 438 061 43,0. Außerdem waren 1890 an Weidevieh (Herden) 6 285 220 Stück Rind⸗ vieh vorhanden, sodaß sich der Gesammtstock auf 57 648 792 Häupter belief. Die Milchproduktion sämmtlicher Farmen der Ver⸗ einigten Staaten im Kalenderjahr 1889 betrug 5209 Millionen Gallons = 236,7 Millionen Hektoliter, sodaß auf jede am 1. Juni 1890 gezählte Milchkuh durchschnittlich 315,48 Gallons = 1433 1 Milch und auf den Kopf der Bevölkerung 83,18 Gollons = 378 1 Milch entfielen. An Butter wurden im Kalenderjahre 1889 auf den Farmen 1 024 223 468 Pfund (avoir dupoids) = 464 581 t, an Käse 18 726 818 Pfund = 8494,4 t erzeugt. Gegenüber den Ergebnissen der gleichartigen Erhebung im Jahre 1879 erfuhr die Butterproduktion eine Zunahme von 112 025 t oder 31,8 %, während bei der Käseproduktion eine Verminderung um 3876,3 t oder 31,3 % zu verzeichnen ist. Bei einer Betrachtung oder Benutzung der vor⸗ stehenden Angaben über die Butter⸗ oder Käseerzeugung darf nicht außer Acht gelassen werden, daß hier nur die auf den Farmen erzeugten Mengen dargestellt sind, daß dagegen die in den Butter⸗ und Käsefabriken hergestellten Quantitäten dabei nicht berück⸗ sichtigt sind.

„Die Gesammtzahl der am 1. Juni 1890 im Unionsgebiet er⸗ mittelten Schafe (unter Ausschluß der Lämmer) belief sich auf 40 876 312, davon wurden 4 940 948 in Herden (als Wandervieh) und 35 935 364 auf den Fersnen gezählt. Von letzteren wurden im Herbst 1889 und Frühjahr 1890 insgesammt 32 126 868 Stück ge⸗ schoren und ergaben einen Wollertrag von 75 047 t oder im Mittel 2,34 kg für das g1; Da 1880 auf den Farmen 35 192 074 Schafe mit einem Wollertrag von 70 616 t (= 2,00 kg für das Vließ) ermittelt worden waren, so hat für das Jahrzehnt 1880/90 eine Zunahme der Schafe um 2,1 % und der Schurwolle um 6,3 % 85 efunden. Die Schafe der Wanderherden brachten 18 ollertrag von 11 716 t oder durchschnittlich vom Vließ

37 kg.

Eine Vergleichung des 1890 gezählten Weideviehs mit den ent⸗ sprechenden Daten des Zensus von 18890 ist überall unterlassen worden. weil damals die in Herden gehaltenen Thiere meist nicht direkt gezählt, sondern nur geschätzt worden sind. Diesmal ist die Ermittelung des Weideviehs durch besondere Agenten vorgenommen worden; sie kann daher Anspruch auf größere Zuverlässigkeit machen.

8.

Zur Arbeiterbewegung. 8

Aus Frankfurt a. M. berichtet die „Frkf. Ztg.“ nach dem

dortigen sozialdemokratischen Blatt, daß in einer am 9. d. M. ab⸗ ehaltenen Sitzung des Gewerkschaftskartells nochmals der södtigch Arbeitsnachweis zur Sprache gekommen sei. (Vgl.

r. 182 d. Bl.) Alle Redner hätten erklärt, daß sie auf dem Boden des Beschlusses der letzten Versammlung stehen. Es solle aber damit nicht gesagt werden, daß die Arbeiter nun aus Trotz nicht mitmachen wollten. In der vorhergegangenen Versammlung hatte man be⸗ schlossen, im e der Streichung des § 11 so zu handeln, als ob der städtische Arbeitsnachweis nicht vorhanden sei.

In Leipzig hielten die Sozialdemokraten am Dienstag sechs Versammlungen ab, um sich in einer Entschließung gegen das Vorgehen des Raths der Stadt Leipzig auszusprechen, der nicht alle Anträge auf Bewilligung des Bürgerrechts ohne Ansehen der Person genehmigen will (vgl. Nr. 183 d. Bl.). In der von der „Lpz. Ztg.“ mitgetheilten Entschließung wird die Maßregel des Raths als wider⸗ rechtlich bezeichnet, und die Versammlung erklärt, sich durch nichts be⸗ irren zu lassen in der Agitation für die Erwerbung des Bürgerrechts und alles aufbieten zu wollen, um bei der diesjährigen Stadt⸗ verordnetenwahl den Sozialdemokraten den Sieg zu sichern. Am Mittwoch fand eine Versammlung der Bäckergehilfen in Leipzig statt. Während eines sozialistenfreundlich gehaltenen Vortrags über das Thema: Die Sozialdemokratie und ihre Gegner, der „Lpz. Ztg.“ zufolge, ein erheblicher Theil der Anwesenden in auf⸗ fälliger Weise den Saal. Man besprach sodann den von der Reichs⸗ kommission ausgearbeiteten Entwurf einer Regelung der Arbeitszeit und Sonntagsruhe der Bäckereiarbeiter. Während dieser Entwurf am vorigen Sonntag in einer Versammlung der Bäckergehilfen freundlich aufgenommen worden war, wurde er hier durchgehends abfällig beurtheilt.

Aus Chemnitz wird der „Köln. Ztg.“ geschrieben, daß die von der Polizeibehörde ege- Aufrisea⸗ der Chemnitzer sozialdemokratischen Parteiorganisation, die erfolgt war, weil die Partei sich weigerte, dem Vereinsgesetz nachzukommen, vom Königlich sächsischen Ministerium in letzter Instanz bestätigt worden ist.

8 sich die

In Güstrow ist, wie dem „Vorwärts“ telegraphiert wird, gestern ein Ausstand der Metall⸗ und Holzarbeiter ausgebrochen.

Aus Glasgow meldet „W. T. B.“, daß die Konferenz der Delegirten der schottischen Bergarbeiter gestern beschlossen hat, an der ursprünglichen Forderung einer Lohnerhöhung von einem Schilling für den Tag festzuhalten.

Aus Washington wird der „Köln. Ztg.“ geschrieben: Im Westen ist ein neuer Sympathie⸗Ausstand im Gange, und zwar sind es diesmal die Fleischverpacker. In Omaha legten am 1. August 700 Leute der Firma Cudahy die Arbeit nieder mit der Erklärung, nicht eher zur Arbeit zurückkehren zu wollen, bis die -e.eegen ihrer ausständigen Genossen in Chicago, St. Louis und

ansas bewilligt sind. Ferner verlangen sie, daß nach Beendigung des Ausstandes alle Leute ihre früheren Stellungen wieder er⸗ halten sollen.

Von dem „Statistischen Jahrbuch für das Groß⸗ herzogthum Baden“ liegt jetzt der 25. vor, der das Jahr 1892 behandelt. Herlzruhe⸗, Macklot'sche Druckerei.) Er ent⸗ hält ausführliche statistische Angaben über Gebiet, Bewohnung und Stand der Bevölkerung, über die Bewegung der Bevölkerung, über Bodenbenutzung, Land⸗ und Forstwirthschaft, über Gewerbe, über Verkehr und Verkehrswege, über Handel, Kredit und Versicherung, 2 und Löhne, über das soziale Versicherungswesen, über Gesund⸗

eitswesen und Versorgung, über Unterricht und Bildung, über Rechtspflege, über Verwaltung und Polizei, über Finanzen, über die Kirche und über die Prüfungen des Jahres 1892.

Kuust und Wissenschaft.

Wie schon gemeldet, soll in Weimar eine Deutsche Photographenschule errichtet werden. Der „Deutsche Photo⸗ graphen⸗Verein“ theilt jetzt über das Programm der Schule Folgendes mit: Die Deutsche Büetogrepersea. verfolgt im Gegensatz zu schon bestehenden sogenannten photographischen Lehranstalten, die, meist an Hochschulen sich anschließend, Gelehrten und Technikern Anleitung geben wollen, die Photographie für ihre wissenschaftlichen ꝛc. Zwecke zu benutzen, den Plan, solchen jungen Leuten, die sich die Photographie als Lebensberuf gewählt haben, nach bestandener praktischer Lehrzeit die⸗ jenige Vollausbildung in Theorie und Praxis zu geben, welche eine erfolg⸗ reiche und in allen Fällen sichere Ausübung des Berufs gewährleistet. Die Deutsche Photographenschule wird also eine wirkliche Fectsg sein. Sie wird daher in erster Linie diejenigen wissenschaftlichen Disziplinen lehren, die für die Photographie erforderlich sind und soweit sie dies sind: Physik und Chemie. Ferner wird sie eingehenden Aufschluß geben über die im photographischen Atelier verwendeten Apparate, über die optischen Vorgänge, die Stellung und Beleuchtung bei der photographischen Arbeit. eiter wird Negativ⸗ und Positivretouche gelehrt werden. Ein Hauptunterrichtsfach wird auch der Zeichenunter⸗ richt mit Perspektive bilden. Neben den Arbeiten im Atelier und in der Dunkelkammer soll ferner die Arbeit im Kopierraum geübt und gelehrt werden. Sodann werden die Besucher der Schule in der Buchführung und im kaufmännischen Rechnen unterwiesen werden, und an alles dies wird sich noch sprachlicher Unterricht schließen, und zwar sowohl im Deutschen zur Ausbildung einer gewandten Korrespondenz, wie auch im Französischen und Englischen, für ein⸗ tretende 1r des nothwendigen Gebrauchs dieser fremden Sprachen. Der Kursus der Deutschen Photographenschule wird ein zweijähriger sein. Ueber die materiellen Grundlagen, auf denen die Schule errichtet werden soll, heißt es: Es wird ein Verein unter dem Namen „Deutsche Photographenschule in Weimar’ gebildet, für welchen die Verleihung der Rechte einer juristischen Person von der Großherzog⸗ lichen Staatsregierung erbeten werden soll. Mitglied des Vereins ist jeder, wer dem Verein einen Beitrag von wenigstens 100 in baar oder andern Werthen geschenkweise gewährt oder einen oder mehrere Garantiescheine à 100 zeichnet. Von diesen Schenkungen und den Einzahlungen auf die Garantiescheine wird die Schule eingerichtet und in der ersten Zeit betrieben bis zu dem Augenblick, von wo ab sie sich aus eigener Kraft (durch Schulgelder u. s. w.) unter⸗ halten kann. Die Aufforderung zur Zeichnung von Garantiescheinen bezw. Schenkungsurkunden ist nebst den Satzungen der Photographen⸗ schule an die deutschen Photographen, an Inhaber von Geschäften und Fabriken, die für die Photographenwelt arbeiten, an Privat⸗ personen und Vereine, die sich für die Förderung der Photo⸗ raphie interessieren, versandt worden, und schon kann von ocherfreulichen Resultaten berichtet werden. Sobald eine genügende Anzahl von Zeichnungen eingegangen sein wird, soll die Konstituierung der Deutschen Photographenschule erfolgen. Der in Weima domizilierende große Deutsche Photographenverein, von dessen Vorstan der Gedanke der Photographenschule ö wird übrigens nur in losem Zusammenhang mit der Schule stehen. Der jeweilige Vor sitzende dieses Vereins und außerdem noch ein Mitglied desselben, da auf der Wanderversammlung des Vereins gewählt wird, soll Mitglied des Vorstandes der Photographenschule sein.

Für die diesjährige Naturforscher⸗Versammlung, welche in den Tagen vom 24. bis 30. September in Wien abge⸗ halten wird, ist folgendes Programm ausgegeben worden: Am 23. September, um 7 Uhr Abends: zwanglose Zusammenkunft im Kursalon des Stadtparks. Montag, 24., Vormittags 11 Uhr: erste allgemeine Sitzung im großen Musikvereinssaale, welche mit den vom Vorsitzenden Professor Eduard Sueß zu erstattenden Mit⸗ theilungen eröffnet wird. Hierauf folgen Vorträge des Professors E. Leyden (Berlin): „Ueber Gerhard van Swieten und die moderne Klinik“ und des Professors E. Mach (Prag): „Ueber ein erkenntniß⸗ theoretisches Thema“. Um 3 Uhr achmitfags erfolgt die Kon⸗ tituierung der Abtheilungen. Abends finden Ausflüge auf den Kahlen⸗ erg, in den Prater, nach Schönbrunn, der Hohen Warte, Klosterneuburg, Dornbach ꝛc. statt. Der Dienstag ist Ab⸗ theilungssitzungen gewidmet; Abends gesellige Zusammenkunft im Thiergarten. Mittwoch Vormittag findet die zweite all⸗ gemeine Sitzung im Mustkvereinssaal statt, auf deren Tages⸗ ordnung ein Vortrag des Professors A. Forel (Zürich): „Gehirn und Seele“ steht. Nachmittags abermals Abtheilungssitzungen. Abends nden Ausflüge wie am Monta 18 Donnerstag um 12 Uhr

ittags: Empfang der Theilnehmer beim Bürgermeister Dr. Grübl im Rathhause. Freitag um 11 Uhr Vormittags: dritte allge⸗ meine Sitzung im großen Mustkvereinssaal; Vorträge des Professors A. von Kölliker: „Ueber die feinere Anatomie und die physiologische Bedeutung des sympathischen Nerven⸗ systems’ und des Herrn Oskar Baumann: Durch Massai⸗ Land zur Nilquelle“. Um 3 Uhr Nachmittags versammeln Theilnehmer zum Festmahl im Etablissement

Konacher. Sonnabend findet ein Ausflug auf den Semmering statt. Die Damen der Theilnehmer sind durch ihre Theilnehmerkarte berechtigt, sich an den allgemeinen Veranstaltungen der Versammlung zu betheiligen; insbesondere sind sie eingeladen, bei den allgemeinen Sitzungen und beim Empfange des Bürgermeisters im Rath⸗ hause zu erscheinen. Ein I“ hat es sich zur Aufgabe gemacht, für die Unterhaltung der Damen speziell zur Zeit der wissenschaftlichen Abtheilungssitzungen Sorge zu tragen. Jede der Damen erhält bei Uebernahme der Karte eine von den Damen des dehsc verfertigte Erinnerungsgabe an Wien. In einem Saale der philosophischen Fakultät wird eine Ab⸗ ordnung des Damenausschusses täglich von 9 bis 12 Uhr Vormittags zu finden sein, um den fremden Damen Auskünfte zu ertheilen oder andere Dienste zu erweisen. Insbesondere ladet der Damenausschuß die Damen für Montag, den 24., um 3 Uhr Nachmittags, zu einer „Wiener Jause“ mit Musik in den Volksgarten ein. Für Dienstag ist die Besichtigung des Naturhistorischen Hof⸗Museums in Aus⸗ sicht genommen. Mittwoch Nachmittag soll das Rathhaus mit dem Museum der Stadt Wien besichtigt und ein Besuch der Kirchen Wiens unternommen werden. Für Donnerstag Vormittag ist der Besuch des Hofburg⸗Theaters, der Hofbibliothek und der Erz⸗ herzoglichen Sammlung „Albertina“ geplant. Um 3 Uhr Nach⸗

mittags folgt ein Besuch des Kunsthistorischen Hofmuseums. Freitag