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stimmungen wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen auf die
zeichneten Straßen zur Anwendung kommen. Die eingereichte Karte erfolgt zurück.
Schloß Wilhelmshöhe, den 4. August 1894.
1 Wilhelm R.
Für den Minister der öffentlichen Arbeiten: von Schelling.
An den Minister der öffentlichen Arbeiten.
8 8
Ministe rium des Innern. Dem Landrath von der Marwitz ist das Landrathsamt im Kreise Lebus, und dem Landrath Freiherrn von Troschke das Landraths⸗ amt im Landkreise Trier übertragen worden.
Justiz⸗Ministerium.
Versetzt sind: der Landgerichts⸗Direktor Wippermann in Erfurt an das Landgericht in Cassel, der Amtsgerichts⸗Rath Westphal in Striegau als Landgerichts⸗Rath an das Land⸗ gericht in Liegnitz, der Amtsgerichts⸗Rath Kluczuy in Ratibor als Landgerichts⸗Raͤth an das Landgericht daselbst, der Amtsgerichts⸗Rath Backs in Uslar als Land⸗ gerichts⸗Rath an das Landgericht in Hildesheim, der Amts⸗ gerichts⸗Raͤth Kornek bei dem Amtsgericht II in Berlin an das Amtsgericht in Freienwalde a. O., der Amtsgerichts⸗ Rath Mantzel in Frankfurt a. M. an das Amtsgericht in Königstein, der Amtsrichter Dr. Engelhardt in Heldrungen als Landrichter an das Landgericht in Naumburg a. S., der Amtsrichter von Bülow in Braubach an das Amtsgericht
in Homburg v. d. H., der Amtsrichter Berendes in Medebach
an das Amtsgericht in Dortmund, der Amtsrichter Marten in Birnbaum an das Amtsgericht in Reichenstein, der Amtsrichter Peters in Jerichow an das Amtsgericht in Gardelegen, der Amtsrichter Boeving in Burbach an das Amtsgericht in Camen, der Amtsrichter Stahn in Ruhland an das Amtsgericht in Oppeln, der Amtsrichter Langsdorff in Bergen a. R. an das Amtsgericht in Sangerhausen, der Amtsrichter Dr. Warnatsch in Gnadenfeld an das Amts⸗ gericht in Marklissa und der Amtsrichter Niedner in Neu⸗ mittelwalde an das Amtsgericht in Myslowitz.
In der Liste der Rechtsanwalte ist gelöscht: der Rechts⸗ anwalt 8* Abraham Mai bei dem Landgericht in Frank⸗ urt a. M. 8 — In die Liste der Rechtsanwalte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Dr. Abraham Mai bei dem Ober⸗Landes⸗ gericht in Frankfurt a. M., der Gerichts⸗Assessor Marcus bei dem Landgericht II in Berlin, der Gerichts⸗Assessor Cahen bei dem Landgericht in Köln, der Gerichts⸗Assessor Dr. Ephraim bei dem Landgericht in Frankfurt a. M., der Gerichts⸗ Assessor Rocholl bei dem Amtsgericht und Landgericht in Bonn, der Gerichts⸗Assessor Dahm bei dem und Land⸗ ericht in Düsseldorf, der Gerichts⸗Assessor Mechelen bei dem Uümtsgericht und Landgericht in Neuwied, der Gerichts⸗ Assessor Walther bei dem Amtsgericht in Gransee und der Gerichts⸗Assessor Warns bei dem Amtsgericht in Wandsbek.
Die Amtsgerichts⸗Räthe von Haßthausen in Lauenburg i. P. und Roedenbeck in Tilsit, der Amtsrichter Leonhardt in Goslar, der Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗Rath Pezen⸗
burg in Frankfurt a. O., der Rechtsanwalt, Justiz⸗Rath Dr. Cnyrim in ncsat a. M. und der Rechtsanwalt Werner in Breslau sind gestorben.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Am Schullehrer⸗Seminar zu Montabaur ist der Lehrer Walter aus Biebrich als ordentlicher Lehrer angestellt worden.
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Bekanntmachung.
Zur Verhütung des Einführens und Verbreitens der Cholera bestimme ich mit Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗-Angelegenheiten unter Hinweis auf § 327 des Reichs⸗Strafgesetzbuchs und in Abänderung der Anweisung vom 1. April 1893/10. Mai 1894 zur rendheitspotehenchen Ueberwachung der im Strom⸗ gebiet der Weichsel verkehrenden Fahrzeuge, was folgt:
1
Die Ueberwachungsstelle des Ueberwachungsbezirks XI. „Untere Nogat“ wird von der Kraffohlschleuse nach der „Rothen Bude“ an der Abmündung des Kraffohlkanals vom Elbingfluß verlegt.
Hem Bezirk der genannten Ueberwachungsstelle tritt hinzu der Elbingfluß von seinem Ausfluß aus dem Drausensee bis zur Mündung in das Frische Haff und der Kraffohlkanal.
An der Eisenbahnbrücke über den Elbingfluß oberhalb der Stadt Elbing wird eine Bootsüberwachungs⸗ stelle XIa Elbing eingerichtet.
II
Für die Ueberwachun des Stromverkehrs auf dem Elbingfluß und dem Kraffohlkanal finden die Bestimmungen
der Anweisung vom 1— April 1893 /10. Mai 1894 An⸗
wendung. Danzig, den 17. August 1894. Der Staatskommissar für das Weichselgebi Ober⸗Präsident, Staats⸗Minister on Goßler.
Angekommen:
Seine Excellenz der Wirkliche Geheime Nath und Präsi⸗ dent der Seehandlung von Burchard, von Urlaub;
der Ministerial⸗ und Ober⸗Baudirektor im Ministerium der öffentlichen Arbeiten Schroeder, aus Thüringen
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 18. August.
Seine Majestät der Kaiser und König sind gestern Abend 7 ½ Uhr in das Neue Palais zurückgekehrt.
Heute Morgen 9 Uhr hielten Seine Majestät auf dem Felde bei Berlin die Parade ber das Garde⸗
Die diesjährige große Herbst⸗Parade über das ge⸗ sammte Garde⸗Korps fand heute Vormittag 9 Uhr auf dem Tempelhofer Felde östlich der Chaussee vor Seiner Majestät dem Kaiser und König statt. 1
Die Truppen waren im Parade⸗Anzuge mit Gepäck, Fuß⸗ truppen und Bedienungsmannschaften der fahrenden Batterien in weißen Hosen, das 1. Garde⸗Regiment und das Regiment Kaäiser Alexander mit Grenadiermützen; Hautboisten, Regi⸗ ments⸗ und Bataillons⸗Tambours, Fahnenträger ohne Gepäck, mFeüunen Gardes du Korps und Garde⸗Kürassier⸗Regiment mit
ürassen.
Die Parade befehligte der General⸗Lieutenant von Winter⸗ feld, General⸗Adjutant Seiner Majestät des Kaisers und Königs, Allerhöchst beauftragt mit der Führung des Garde⸗ K (Chef des Gencralstabs des Garde⸗Korps Oberst von Woyrsch.)
Die Parade⸗Aufstellung erfolgte in zwei Treffen.
Das erste Treffen bestand aus der 1. Garde⸗Infanterie⸗
Division und der 2. (zusammengestellten) Garde⸗Infanterie⸗
Division.
Die 1. Garde⸗Infanterie⸗Division befehligte für den ab⸗ wesenden Divisions⸗Kommandeur der General⸗Major von Müller, Kommandeur der 4. Garde⸗Infanterie⸗Brigade, die 2. Garde⸗Infanterie⸗Division General⸗Lieutenant von Bomsdorff.
Das zweite Treffen kommandierte General⸗Lieutenant Edler von der Planitz IJ., Kommandeur der Garde⸗Kavallerie⸗ Division.
Auf dem rechten Flügel des ersten Treffens standen die Leib⸗Gendarmerie und die Stäbe, daneben die 1. Garde⸗ Infanterie⸗Brigade (General⸗Major Freiherr von Bülow), bestehend aus der Haupt⸗Kadettenanstalt (Oberst⸗Lieutenant
reiherr von Boenigk), dem 1. Garde⸗Regiment z. F. Oberst⸗Lieutenant “ Edler von Brun, etats⸗ mäßiger Stabsoffizier des Regiments), dem 3. Garde⸗ Regiment z. F. (Oberst⸗Lieutenant Freiherr von Hanstein, etatsmäßiger Stabsoffizier des Regiments), dem Lehr⸗ Infanterie⸗Bataillon (Major von uelag, der Unteroffizier⸗ schule Potsdam (Major von Heydebreck) und dem Garde⸗ Jäger⸗Bataillon (Major Freiherr von Plettenberg); ferner die 2. Garde⸗Infanterie⸗Brigade (Oberst und Flügel⸗Adjutant von Kessel, Kommandeur 1. Garde⸗Regiments z. F.), bestehend aus dem 2. Garde⸗Regiment z. F. (Oberst von Hartmann), dem Garde⸗Füsilier⸗Regiment (Oberst von Krosigk), dem 4. Garde⸗Regiment z. F. (Oberst von Bülow). 1“
Dem Kommanoo der 2. (zusammengestellten) Division waren unterstellt: die 3. Garde⸗Infanterie⸗Brigade (General⸗ Major Herwarth von Bittenfeld), bestehend aus dem Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗Regiment Nr. 1 (Oberst von Sausin), dem Königin Elisabeth Garde⸗Grenadier⸗Regi⸗ ment Nr. 3 (Oberst Freiherr von Buddenbrock⸗Hetters⸗ dorf) und dem Garde⸗Schützen⸗Bataillon (Oberst⸗Lieutenant von Pawlowski); die 4. “ (Oberst von Bismarck, Kommandeur des 3. Garde⸗Regiments z. F.), ge⸗ bildet aus dem Kaiser Franz Garde⸗Grenadier⸗Regiment Nr. 2 (Oberst⸗Lieutenant Freiherr von Buddenbrock⸗Hetters⸗ dorf) und dem Königin Augusta Garde⸗Grenadier⸗ Regiment Nr. 4 (Oberst und Flügel⸗Adjutant von Braunschweig), und die zusammengestellte Brigade (General⸗ Major Knappe, Kommandeur der Eisenbahn⸗Brigade), zu⸗ sammengesetzt aus dem Garde⸗Fuß⸗Artillerie⸗Regiment (Oberst Rathgen), der Fuß⸗Artillerie⸗Schießschule (Oberst⸗Lieutenant Gunkel), dem Garde⸗Pionier⸗Bataillon (Oberst⸗Lieutenant Schubert), dem Eisenbahn⸗Regiment 1 (Oberst von dne. dem Fesenbasn Fegnnens 2 (Oberst⸗Lieutenant Creuzinger), dem Eisenbahn⸗Regiment 3 (Oberst Taubert) und der Luft⸗ schiffer⸗Abtheilung (Major Nieber). b
Im zweiten Treffen standen: die 1. Garde⸗Kavallerie⸗ Brigade (General⸗Major Eduard Prinz zu Salm⸗Horstmar), bestehend aus dem Regiment der Gardes du Korps (Oberst Prinz Friedrich Leopold von Preußen Königliche Hoheit) und dem Garde⸗Kürassier⸗Regiment (Oberst⸗Lieutenant Graf von Klinckowstroem), die 2. Garde⸗Kavallerie⸗Brigade (Oberst Rabe von Pappenheim, à la suite des 1. Garde⸗Ulanen⸗ Regiments), bestehend aus dem 1. Garde⸗Ulanen⸗Regiment (Oberst⸗Lieutenant von der Schulenburg) und dem 3. Garde⸗Ulanen⸗Regiment (Oberst⸗Lieutenant von 1“ die 3. Garde⸗Kavallerie⸗Brigade (General⸗Major von Kotze), bestehend aus dem 1. Garde⸗Dragoner⸗Regiment Königin von Großbritannien und Irland (Oberst von dem Knesebeck) und dem 2. Garde⸗Dragoner⸗Regiment (Oberst Heinrich XIX. Prinz Reuß Durchlaucht), und die 4. Garde⸗Kavallerie⸗Brigade
General⸗Major Freiherr von ] bestehend aus dem Leib⸗ arde⸗Husaren⸗Regiment (Oberst und Flügel⸗Adjutant von Moßner) und dem 2. Garde⸗Ulanen⸗Regiment (Oberst⸗Lieute⸗ nant Freiherr von Langermann und Erlencamp); anschließend ieran die Feld⸗Artillerie und der Train unter General⸗ ajor Freiherr Neubronn von Ft. Kommandeur der Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Brigade, gebildet aus dem 1. Garde⸗Feld⸗ Artillerie⸗Regiment (Oberst von Sluyterman⸗Langeweyde, dem 2. Garde⸗Feld⸗Artillerie Regiment (Oberst von Saldern⸗ Ahlimb), der Feld⸗Artillerie⸗Schießschule (Oberst Schmidt) und dem Garde⸗Train⸗Bataillon (Oberst⸗Lieutenant Eiswaldt).
Es waren aufgestellt: das erste Treffen in aufgeschlossener Tiefkolonne, die Luftschiffer⸗Abtheilung in Kompagnie⸗Kolonne; das zweite Treffen: Kavallerie in nach der Flanke abgeschwenkter Regiments⸗Kolonne, Artillerie in Breit⸗Kolonne, das Garde⸗ Train⸗Bataillon in Linie. 8
Die Honneurs wurden zuerst im ganzen, dann 98 weise Cagchsfcühxt. Das zweite Treffen wurde vom linken Flügel aus gesehen. 1t
Hierauf erfolgte zweimaliger Vorbeimarsch, und zwar beim ersten Vorbeimarsch das erste Treffen in Kompagnie⸗Fronten, das zweite Treffen: Kavallerie in Eskavrons⸗Pronten mit S Tiefenabstand, Artillerie in Batterie⸗Fronten, Garde⸗
rain⸗Bataillon in Kompagnie⸗Fronten — sämmtlich im
; beim zweiten Vorbeimarsch das erste Treffen:
die Regimenter in Regiments⸗Kolonne, die 14. Kompagnie links neben der 13. Kompagnie, die selbständigen Batmillane in Kompagniefront⸗Kolonne, die Eisenbahn⸗Brigade in Brigade⸗ Kolonne (Haupt⸗Kadettenanstalt und Luftschiffer⸗Abtheilung fielen aus), das zweite Treffen wie beim ersten Vorbeimarsch “ Trabe, Kavallerie mit ganzem Tiefenabstand. 8
Nach dem zweiten Vorheimarsch versammelten sich die Generale, Regiments⸗ und selbständigen Bataillons⸗Kom⸗ mandeure zur Kritik bei Seiner Majestät dem Kaiser und König, und hieran anschließend fanden militärische Meldungen statt. Es meldete sich hierbei u. a. der Major von Francois Kommandeur der Schutztruppe für Südwest⸗Afrika. 1
Die Truppen formierten sich zum Abmarsch und rückten mit klingendem Spiel in ihre Quartiere ab.
Die Regimenter Königin Elisabeth und Augusta, das Garde⸗Fuß⸗Artillerie⸗Regiment, die Unterofftzier⸗Schule Pots⸗ dam sowie die Fuß⸗Artillerie⸗Schießschule wurden mit der Eisenbahn zurückbefördert.
Die Fahnen wurden durch die Leib⸗Kompagnie 1. Garde⸗ Regiments z. F. früh 7 ½ Uhr aus dem Königlichen Schloß abgeholt, ebenso die Standarten durch die Leib⸗Eskadron des Regiments der Gardes du Korps. Nach der Parade wurden die Feldzeichen durch dieselben Truppentheile wieder bgehrne
Heute Nachmittag 6 Uhr findet im Neuen Palais das übliche Paradediner statt.
Der General⸗Lieutenant von Scheel, Präses der Ober⸗ Militärexaminations⸗Kommission, ist hierher zurückgekehrt.
Der Königliche Gesandte beim Päpstlichen Stuhl, Wirk⸗ liche Geheime Rath Otto von Bülow hat einen ihm Aller⸗ höchst bewilligten Urlaub angetreten. Während seiner Ab⸗ wesenheit fungiert der kommissarisch nach Rom entsandte Legations⸗Rath von Waldthausen als Geschäftsträger.
Der Kaiserlich russische Botschafter am hiesigen Aller⸗ höchsten Hofe Graf Schuwalow ist vom Urlaub nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Botschaft wieder über⸗ nommen.
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Sachsen.
Ihre Majestät die Königin ist nach Beendigung einer dreiwöchigen Badekur in Eichwald und eines sich anschließen⸗ den vierzehntägigen Aufenthalts in Rehefeld in bestem Wohl⸗ befinden gestern Mittag in der Villa Strehlen eingetroffen. Von dort begab sich Ihre Majestät in das Residenzschloß zu Dresden und Nachmittags in das Sommerhoflager zu Pillnitz.
Oesterreich⸗Ungarn.
Anlaß des heutigen Geburtsfestes des Kaisers bringt die „Wien. Abendpost“ einen Festartikel, worin hervor⸗ gehoben wird, daß schon jetzt Vorbereitungen getroffen würden, um das fünfzigjährige Regierungsjubiläum des Kaisers im Jahre 1898 durch großartige Akte der Humanität und Werke der Nächstenliebe zu feiern. Der Artikel erinnert an die jüngsten Beweise der tiefwurzelnden Anhänglichkeit der Be⸗ völkerung bei der Reise des Kaisers in Südtirol sowie an die allgemeine Theilnahme anläßlich des Ablebens des Erzherzogs Wilhelm und weist auf die großartigen Vor⸗ bereitungen hin, welche die Stadt Lemberg treffe, um den Kaiser auf das würdigste zu empfangen. Sämmtliche heutigen Wiener Morgenblätter feiern das Geburtsfest des Kaisers, in welchem sie ein leuchtendes Beispiel edelster Regenten⸗ tugenden sowie den wahren Vater seiner Völker verehren und bewundern, und betonen die Gemeinsamkeit der Gefühle an⸗ hänglicher Treue und Loyalität für den Herrscher und die angestammte Dynastie.
In Triest durchzog gestern Abend zur Vorfeier des Ge⸗ burtstags des Kaisers eine nach Tausenden zählende Menschen⸗ menge die Straßen unter enthusiastischen Hochrufen auf den Kaiser. Nach Eintritt der Dunkelheit fand ein Fackelzug, an dem sich zahlreiche Vereine betheiligten, und eine Beleuchtung der Heaie statt. Vor dem Statthaltereigebäude wurde unter großem
ubel die Volkshymne gespielt. In Prag unterblieben gestern die am Vorabend von Kaisers Geburtstag üblichen Serenaden der Militärkapellen infolge des Ausnahmezustandes. Trotzdem kam es zu größeren Ansammlungen, an denen zumeist Handwerksgehilfen und Lehrlinge theilnahmen. Auf die Auf⸗ forderung durch die Polizei zerstreute sich die Menge ohne Widerstand. Wegen Renitenz wurden vier Personen verhaftet, von denen zwei wieder freigelassen wurden.
Gestern Nachmittag fand in Wien das feierliche Leichen⸗ begängniß des Generals der Kavallerie Prinzen von Croy statt, dem der General⸗Adjutant Graf Paar als Ver⸗ treter des Kaisers, sowie mehrere Erzherzoge und Minister beiwohnten.
Großbritannien und Irland.
Das Oberhaus nahm gestern die dritte Lesung der schottischen Lokalverwaltungs⸗Bill an, nachdem es die Fassung derselben etwas abgeändert hatte. Im Unterhause erklärte der Chefsekretär für Irland Morley, die beklagens⸗ werthe Ablehnung der Bill über die irischen Pächter durch das Oberhaus werde wahrscheinlich die von allen Seiten im Unterhause anerkannten sozialen und administrativen Schwierig⸗ keiten, denen die Vorlage habe begegnen sollen, vergrößern. Ange⸗ sichts dieser Schwierigkeiten sei es die Pflicht und die Absicht der Regierung, diese Frage in der nächsten Session von neuem vorzubringen. Der Parlaments⸗Untersekretär des Auswärtigen Sir E. Grey erklärte, hinsichtlich Siams zeige das Blau⸗ buch, daß Englands Aktion völlig klar sei, indem die Re⸗ gierung erklärt habe, daß britische Interessen an der Aufrecht⸗ erhaltung der Unabhängigkeit und Integrität Siams be⸗ theiligt seien. Im übrigen sei die Regierung beflissen gewesen, keinen Anstoß zu geben und jede Irritation zu vermeiden, wo die britischen Interessen nicht berührt worden seien. Sollten aber neue Phasen entstehen, so werde es zweifellos sein, daß die bisherige Politik nicht länger befolgt werden könne. Bezüglich des ongo⸗Vertrags bemerkte Sir E. Grey, die britische Einflußsphäre in Afrika bleibe unverändert. Es sei unerwünscht, daß zwischen England und Frankreich noch Fragen über die beiderseitigen Einfluß⸗ sphären offen blieben. Die Gefahr des gegenwärtigen Zustandes
sei nicht zu unterschätzen. Er glaube jedoch, es sei jet ein Stadium erreicht, in dem bessere Nas cht als seit langer
en. 8 verworf
aus Brüssel gemeldet wird,
geit vorhanden sei, die verschiedenen Fragen zu regeln, was 9 ein wenig Wohlwollen und Bereitwllligkeit zu Res ehonen von beiden Seiten wohl ausgeführt werden könne. Bei der Berathung des EE1 beantragte Healy, den osten „Gehälter der Oberhausbeamten“ um 20 000 ggfund terling zu reduzieren als Protest gegen das Vorgehen des OHberhauses. Der Antrag wurde mit 67 Stimmen gegen 58
Frankreich.
In dem Befinden des Minister⸗Präsidenten Dupuy ist einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge noch keine Besserung eingetreten. b
Italien.
Wie die Römischen Zeitungen melden, hätte der Mi⸗ nisterrath dem König eine theilweise Amnestie für die wegen der Vorgänge auf Sizilien Verurtheilten vorgeschlagen, und zwar solle den bis zu einem Jahre Verurtheilten eine vollständige Amnestie, den von einem bis zu drei Jahren Verurtheilten ein Strafnachlaß zu theil werden. .
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Spanien. “
Die Grundlagen der Handelskonvention zwischen Spanien und Argentinien sind dem „W. T. B.“ zufolge vorgestern unterzeichnet worden.
Ueber die Neugestaltung des spanischen Heeres entnimmt die „Köln. Ztg.“ dem Amtsblatt des Kriegs⸗ Ministeriums folgende Angaben: Die Linien⸗Infanterie wird aus 56 Regimentern zu 652 Mann, 20 Jäger⸗Bataillonen zu 358 Mann, 4 Regional⸗Regimentern in Afrika zu 1200 Mann, 1 Straf⸗Bataillon in Melilla (500 Mann), 2 Regional⸗Regimentern auf den Balearen zu 800 Mann, einer besonderen Verstärkung der Garnison von Mahon von 200 Mann und 2 Regional⸗Bataillonen auf den Canarischen Inseln zu 358 Mann bestehen, während zu den 56 Aushebungs⸗ bezirken und 58 Reservekadres 792 Mann kommandiert sind, sodaß die Infanterie im ganzen aus 52 310 Mann besteht. Abgesehen von der aus 150 Mann bestehenden Schwadron Gardes du Korps, zählt die Kavallerie 28 Regimenter zu 400 Mann, 1 Schwadron Jäger auf Mallorca zu 114 Mann und 1 Schwadron in Melilla von gleicher Stärke. Zu den 14 Reservekadres, 3 Remontestationen und 4 Pferdedepots sind im ganzen 957 Mann kommandiert. Die Kavallerie zählt also 12 535 Mann. Die Artillerie setzt sich wie folgt zu⸗ sammen: 5 Feld⸗Artillerie⸗Regimenter zu 315 Mann mit 9em⸗Geschützen, 2 reitende Batterien zu 89 Mann, 9 Feld⸗ Artillerie⸗ Regimenter zu 287 Mann mit 8em⸗Geschützen, 2 Regimenter Berg⸗Artillerie zu 399 Mann, 3 Batterien Festungs⸗Artillerie zu 536 Mann und 6 Batterien zu 378 Mann. Dazu kommen noch verschiedene Verstärkungen für be⸗ stimmte Punkte, 4 Arbeiter⸗Kompagnien, 1 Zentralschieß⸗ schule, 1 Remontestation u. s. w., im ganzen 9859 Mann. Als Ingenieure werden 4 Regimenter Genietruppen zu 598 Mann, 1 Regional⸗Kompagnie auf den Balearen, 1 Regiment Pontoniers von 390 Mann, 1 Eisenbahn⸗Bataillon von 400 Mann, 1 Telegraphen⸗Bataillon von 400 Mann, 1 topo⸗ graphische Abtheilung und 1 Arbeiter⸗Sektion 8. im ganzen 3838 Mann. Dazu kommen noch die dem Generalstab, der Intendantur, den Kriegsschulen und dem Sanitätskorps sngee sihen Mannschaften, sodaß die Friedensstärke des spanischen Heeres nunmehr aus 82 000 Mann bestehen wird.
Belgien. Die belgische Regierung hat, wie der „Magd. Ztg.“ 39 aus Frankreich geflüchtete Anarchisten ausgewiesen. Sie wurden über Ostende nach Dover gebracht. 1 Serbien.
Die „Frankfurter Zeitung“ meldet aus Belgrad: Der Zentralausschuß der liberalen Partei habe an die drei dem gegenwärtigen Kabinet angehörigen Mitglieder die Auf⸗ forderung gerichtet, aus der ee auszutreten oder zu demissionieren. Infolge dessen würden der Han⸗ dels⸗Minister Jowanowic und der Justiz⸗Minister Antonowic in kürzester Frist zurücktreten, während der Minister des Aeußern auf seinem Posten verbleibe, aber aus der liberalen Partei ausscheide. Einer weiteren Meldung des genannten Blattes zufolge hätte das gesammte Kabinet gestern Nachmittag seine Demission eingereicht. Ueber die Annahme der Demission sei noch nichts entschieden.
Die „Magd. Ztg.“ meldet aus Belgrad, daß sämmtliche Angeklagte in dem Hochverrathsprozeß Cebinac gestern von dem Untersuchungsrichter zur Aburtheilung dem Belgrader Strafgericht überwiesen worden seien.
Dänemark.
Nach einer brieflichen Mittheilung aus Reykjavik ist das isländische Althing am 1. d. M. eröffnet worden. Der Bürgermeister Benedikt Sveinsson wurde zum Präsidenten gewählt. 8
Amerika.
Dem „Standard“ wird aus New⸗York von vorgestern ge⸗ meldet, es sei möglich, daß der Schatzsekretär Carlisle seine Entlassung nehmen und durch Wilson werde ersetzt werden.
Entscheidungen des Reichsgerichts. Vertragsbestimmungen einer Versicherungsgesell⸗ gesellschaft, nach welchen die Abschätzung des vom Vessicherer zu ersetzenden Schadens von sog. Arbitratoren mit richterlicher e; wvlluns zu erfolgen hat, sind, na einem Urtheil des Reichsgerichts, VI. Zivilsenats, vom 29. März 1894, zulässig. Auch die weitergehende Bestimmung, daß die Begut⸗ achtung durch die Arbitratoren in bestimmter Frist vom Versicherten verlangt werden müsse, widrigenfalls der vom Versicherer zugebilligte Schadensbetrag als genehmigt gilt, enthält keine unzulässige oder un⸗
erlaubte Bedin ung. — Der § 13 der Bedingungen einer Versicherungs⸗
gesellschaft zu Berlin gegen Unfälle lautet: S „Die Direktion der Versicherungsgesellschaft entscheidet über die Pflicht und den Umfang der Entschädigung nach Maßgabe der Bestimmungen des § 12 auf Grund v Begutachtung. sich der Ansprucherhebende durch diese Entscheidung beschwert, o kann er innerhalb 10 Tagen, nachdem ihm dieselbe mitgetheilt worden ist, eine weitere Begutachtung durch einen Schiedsrath bei der Versicherungsgesellschaft beantragen, der nach Vorschrift der beiliegenden Geschäftsordnung zu bilden ist und zu fungieren hat. 88 zweite Begutachtung üt für beide Theile maßgebend.“ 88 ei der Gesellschaft gegen Unfälle versicherte L. hatte einen infall erlitten, und die Direktion der Gesellschaft hatte auf Grund eines ärztlichen Gutachtens die dauernde Verminderung seiner Er⸗
werbsfähigkeit auf ein Drittel ge ätzt, während L. behauptete, seine Erwerbsfähigkeit sei um die Hälfte vermindert. Die Begutachtung durch einen Schiedsrath lehnte L. ab, indem er die gerichtliche Geltend⸗ machung seines Anspruches dong. Er war der Meinung, daß er na
§ 13 der Bedingungen zwar die Begutachtung durch einen Schiedsrat beantragen könne, daß er aber daneben nach seiner Wahl die gerichtliche Ermittelung des Schadens im Prozesse verlangen könne; Seine Klage wurde vom Berufungsgericht abgewiesen, und seine Revision wurde vom Reichsgericht zurückgewiesen, indem es be⸗ gründend ausführte. Das Berufungsgericht sieht in den Worten: „Findet sich der Ansprucherhebende durch diese Entscheidung beschwert, so kann er u. s. w.“ den unzweideutigen Ausdruck dafür, wie der Versicherte seine Beschwerde zur Geltung zu bringen hat, und die gerichtliche Schadensermittelung ist ausgeschlossen. Hierin liegt nicht, wie die Revision meint, ein Verstoß gegen den Grundsatz, daß zweifel⸗ hafte Bestimmungen in Versicherungsverträgen gegen den Versicherer auszulegen sind.. .“ (29/94.)
8 Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Hinsichtlich der in einer Stadt den Hausbesitzern obliegenden Unterhaltungspflicht der 18 soweit sie Anlieger der öffentlichen Seah⸗ sind, hat das Ober⸗Verwaltungsgericht, IV. Senat, durch Urtheil vom 9. Mai 1894 ausgesprochen, daß die Adjazenten von der Wegepolizeibehörde insoweit nicht dazu angehalten werden können, als der zu befestigende Bürgersteig auf Terrain liegt, welches nicht zur öffentlichen Straße gehört; ist aber dieses Terrain von seinem Eigenthümer der Stadtgemeinde zur Verbreiterung des öffentlichen Weges unter Umständen überlassen, welche die Ueber⸗ lassung als eine auf die Dauer berechnete erkennen lassen, so ist es hinsichtlich der Unterhaltungspflicht der Bürgersteige durch die Adjazenten als zur öffentlichen Straße gehörig zu erachten, mag sich auch für be⸗ sondere, in den regelmäßigen Verhältnissen nicht begründete Ausnahme⸗ fälle der Eigenthümer den Widerruf seiner Genehmigung vorbehalten haben, Der Angriff des Klägers, daß die beklagte Wegepolizei⸗ behörde zum Erlaß der angefochtenen Verfügung um deswillen nicht zuständig gewesen sei, weil der zu befestigende Bürgersteig theilweise auf Terrain liege, welches nicht zur öffentlichen Straße dem „Bürger⸗ wege“, gehöre, könnte, auch wenn er begründet sein sollte, zu einer Aufhebung der polizeilichen Anordnung nur bezüglich des⸗ jenigen Theils des Bürgersteigs führen, auf welchen die 113“ daß er nicht Theil des öffentlichen Weges sei, zuträfe. Aber bezüglich dieses Theils muß dem Kläger zu⸗ heßgeben werden, daß die Wegepolizeibehörde zu Anordnungen und ins⸗
esondere zu wegepolizeilichen Verfügungen nicht zuständig sein würde,
wenn es in der That richtig wäre, daß der Bürgersteig auf einem nicht zum öffentlichen Wege gehörigen Terrain angelegt ist. Letzteres war indessen als richtig nicht anzuerkennen. . .. Der Eigenthümer (der Eisenbahnfiskus), welcher hier Uene Zustimmung ertheilt hat, vertreten durch eine öffentliche Behörde, hat zunächst ohne jede zeitliche ö und offenbar in der Absicht, eine dauernde Verbreiterung des Bürgerweges zu ermöglichen, darein gewilligt, daß das ihr gehörige Terrain zu diesem Zwecke verwendet werde; die Behörde hat sich freilich eine Zurücknahme dieser Einwilligung vorbehalten, aber doch gleichzeitig erklärt, 88 sie von dieser Befugniß nur Gebrauch machen wolle, wenn es das Interesse der Eisenbahn⸗ verwaltung erforderlich macht, und sie hat die Zusicherung gegeben, daß eine Kündigung thunlichst nicht stattfinden, von dem bezüglichen Vorbehalt vielmehr unbedingt nur dann Gebrauch gemacht werden soll, wenn die eigenen Interessen der Eisenbahnverwaltung einen anderen Ausweg nicht gestatten. Eine derartige Zustimmung muß genügen, um das auf Grund derselben zu dem öffentlichen Wege gezogene Terrain als Theil desselben zu betrachten.“ (IV 593.)
Kunst und Wissenschaft.
Wie alljährlich ist wieder für das Rechnungsjahr 1893/94 der Jahresbericht über die Thätigkeit des Kaiserlichen Archäolo⸗ gischen Instituts in den Sitzungsberichten der Königlich preußischen Akademie der Wissenschaften gedruckt erschienen. ihn bereits in Nr. 189 d. Bl. im Auszuge mit⸗ getheilt.
Der Bericht giebt dieses Mal auch Nachricht von dem lan einer besonderen Unternehmung von allgemeinerem iteresse. Es ist dieses die Aufnahme und Herausgabe zuver⸗
lässiger Abbildungen und die theilweise Abformung der Reliefdarstellungen an der Marc⸗Aurels⸗Säule auf der Piazza Colonna in Rom. Diese Reliefs stellen bekanntlich Scenen aus den Kriegszügen Kaiser Marc⸗ Aurel's zu Ende des zweiten Jahrhunderts nach Christo egen germanische Stämme an der Donau im heutigen ähren dar. Indem die Gegner der Römer in ihrer Körpererscheinung, Tracht und Waffnung, mit ihren Be⸗ haufungen und Befestigungen, Männer, Weiber und Kinder, in verschiedenartigen Situationen dargestellt sind, werden die Bildwerke zu einem wichtigen Hilfsmättel, um Blicke in die Vorzeit ese Volksgenossen zu thun. Da nun aber nur einmal, durch den Grabstichel Pietro Santi Bartoli's, eine Herausgabe der Reliefs stattgefunden hat, und diese Aus⸗ gabe neben künstlerischem Werth doch auch von großer Un⸗ genauigkeit im einzelnen ist, so besteht in Fachkreisen längst der Wunsch nach süteneeiges Abbildungen und Beschreibungen dieses Denkmals deutscher Vorgeschichte.
Der Institutsbericht! erwähnt, wie jüngst von Heidel⸗ berg aus unter huldvoller Betheiligung Seiner Königlichen Füchas des Großherzogs von Baden die Initiative zur Er⸗ üllung dieses Wunsches ergriffen wurde, während auch das Instituts⸗Sekretariat in Rom sich bereits mit Versuchen zur Ausführung beschäftigte, und wie dann im Zusammengehen des Heidelberger Comités und des Instituts durch ein erwei⸗ tertes Comité neue Schritte zu Gunsten des Planes unter⸗ nommen wurden, dessen Ausführung in die es des Herrn g Ersten Sekretars des Instituts in Rom, und des
errn von Domaszewski, Professors der Alterthumswissenschaft an der Universität Heidelberg, gelegt und vom Institut in jeder ihm möglichen Weise gefördert werden soll.
Die Voranfragen beim Königlich italienischen Unterrichts⸗ Ministerium fanden bei dem Minister Baccelli geneigtes Ent⸗ Feenr indem die Königlich italienische Regierung sich
ereit zeigte, das 8 römische und deutsche Geschichtsforschung
gleich aussichtsvolle Unternehmen durch Herstellung des für die photographischen Aufnahmen und die Abformung noth⸗ wendigen Gerüstes zu fördern.
Die Gewährung der sonst für die Ausführung erforder⸗ lichen Mittel haben Seine Majestät der Kaiser und König Allergnädigst verfügt, und man hofft danach ans Werk gehen zu können, nicht in diesem Jahre, aber im Frühling des kommenden Jahres.
Während unter Mitwirkung des Instituts v. Plan an der einen Hauptarbeitsstelle des Instituts in Rom ver⸗ folgt wird, hat nach Ausweis des Jahresberichts das athenische Sekretariat des Instituts bereits zwei Unternehmungen in An⸗
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griff genommen, zu deren beider Durchführung die etatsme
Mittel der 1ge nicht ausreichen. Es ist dies einmal die Auf⸗ nahme und Bearbeitung der Tausende von Scherben bemalter Thongefäße, welche aus dem Schutt der Perser⸗ heeeses auf der er Königlich griechischen Regierung in den letzten Jahren zu Tage gefördert und von der Königlichen h unserem Institut geneigtest zur vollen wissenschaftlichen barmachung verstattet sind. Daran wird bereits seit drei gehra unter Leitung des Zweiten Sekretars in Athen, Herrn Wolters, von den Herren Graef und Hartwig gearbeitet. Die zweite Unter⸗ nehmung besteht in Ausgrabungen, welche nach den leitenden Ideen des Ersten Sekretars des Instituts, Herrn Dörpfeld, mit Institutsmitteln versuchsweise begonnen wurden; sie betrifft die Feststellung besonders öö Punkte der altathenischen Topographie durch Auf zum Glück für die Alterthumswissenschaft von der modernen Stadtbebauung noch verschont gebliebenen Region westlich vom Aufgange zur Akropolis zwischen Areopag und Pnyx. Die Königlich griechische Regierung hat in Aner⸗ kennung der Wichtigkeit der Untersuchung die zunächst in Betracht kommenden Terrains expropriiert und sich der Fortsetzung der Arbeiten durch unser Institut geneigt Peshigt Die erforderlichen Mittel sind, wie der ahresbericht erhoffte, inzwischen durch äußerst bereitwillige Gaben deutscher Gönner unter Vorgang des Herrn Reichs kanzlers beschafft, und die Weiterführung der Ausgrabung ist für diesen Herbst in Aussicht genommen. Unsererseits wird dabei nur wissenschaftliche Aufklärung beabsichtigt; dabei etwa sich ergebende Fundstücke verbleiben der Königlich griechischen Regierung, in deren Verwaltung sie der Benutzung in bester Weise zugänglich sind.
. — Die Wahl des Sekretars der Akademie der Wissenschaften in Berlin, Geheimen Regierungs⸗Raths, Professors Dr. Auwers zum korrespondirenden Mitglied der mathematisch⸗naturwissenschaftlichen Klasse der Akademie der Wissenschaften in Wien ist, wie „W. T. B.“ meldet, von Seiner Majestät dem Kaiser Franz Joseph bestätigt worden.
— Wie dem „W. T. B.“ aus Serajewo über den Anthro⸗ und Archäologen⸗Kongreß weiter berichtet wird, and in Gegenwart der Phellnehmer am Donnerstag eine Aus⸗ Füchung in Butmir und sodann die Besichtigung der römischen
uinen in Ilidze statt. Hierauf gab der Reichs⸗Finanz⸗ Minister v. Kallay zu Ehren der S ein Diner, bei welchem der Geheime Professor Dr. Virchow in Erwiderung auf den Begrüßungstoast des Ministers die Erfolge der bosnischen Verwaltung waren anerkannte. Mor⸗ tillet hob hervor, die zu den Ausgrabungen eingeladenen Archäologen fänden außerdem eine wiedererstandene, von dem Minister Kallay zum Leben erweckte Nation. Ebenso feierte Munro in englischer Sprache den Minister als Verwalter Bosniens.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
ildseuche.
In dem Seiner Königlichen Hoheit dem Fürsten von Hohen⸗ zollern gehörigen, etwa 830 ha großen Wildpark Josephslust bei Sigmaringen ist Ende Juni die Wildseuche ausgebrochen. Von dem auf 160 bis 180 Stück Dam⸗ und 60 bis 80 Stück Rothwild angegebenen Bestande sind bis jetzt 172 Stück gefallen, darunter 43 Kitzen, welche größtentheils an Nahrungsmangel eingegangen sind. Die erforderlichen Vorsichtsmaßregeln sind in umfassender Weise ge⸗ troffen. Die Ursachen der Krankheitsentstehung sind noch nicht voll⸗ ständig ermittelt.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ 8 . Maßregeln. 96
8 Schweden.
Durch B tmachung des Königlich schw en Kommerz kollegiums vom 16. d. M. ist die Provinz Ostpreußen für seit dem 13. d. M. choleraverseucht erklärt worden.
Cholera.
Danzig, 17. August. Der Staatskommissar für das Weichsel⸗ ebiet macht bekannt: Asiatische Cholera ist durch die bakteriologische ntersuchung festgestellt worden bei einem Käthner in Gollub, bei
dem am 10. August in Draulitten verstorbenen Schiffer, bei dem in Josephkowo verstorbenen Mann und der in Paulina ver⸗ storbenen Kranken.
Wien, 16. Am 15. und 16. d. M. kamen nach der „Wien. Abdpost.“ in der Bukowina 54 Erkrankungen und 28 Todes⸗ fälle, in Galizien 273 Erkrankungen und 162 Todesfälle vor.
London, 17. August. Wie die Abendblätter melden, ist heute in der Vorstadt Battersea ein tödtlich verlaufener Cholerafall vor⸗ gekommen. Es sind alle Vorkehrungen getroffen, um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern. 8
Riga, 17. Außgust. Hier ist das Auftreten der Cholera fest⸗ gestellt worden; bisher sind, wie „W. T. B.“ berichtet, zehn Er⸗ krankungen vorgekommen.
Amsterdam, 17. August. In Amst erdam kamen heute drei Erkrankungen an Cholera und ein Todesfall, in Rotterdam eine Erkrankung vor. In Maastricht starb eine Person, in anderen Städten erkrankte und starb eine Person an der Chol
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Kok an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 17. d. M. gestellt 11 291, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 16. d. M. gestellt 4216, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. wangs. Bersteeee Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin standen am 17. August die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Gartenstraße 85, dem Fabrikbesitzer Carl Goltermann zu Hannover gehörig; Fläche 3,21 a, Nutzungswerth 4000 ℳ; das ge⸗ ringste Gebot wurde auf 620 ℳ festgesetzt; für das Meistgebot von 47 010 ℳ wurde die Frau Therese Wohlfarth, geb. Lazarus, Eisenacherstraße 12, Ersteherin. — Kurfü Igen a ge 150, dem Kaufmann Julius Rommel gehörig; Fläche 4,66 a; See gg. werth 12 410 ℳ; Mindestgebot 1600 ℳ; für das eis ebot von 220 000 ℳ wurde der Kaufmann Sigmund Eppen⸗ tein, Poststraße 26, Ersteher. — Vertagt wurde das Verfahren wegen der Zwangsversteigerung des Grundstücks Werftstraße 7, dem Maurermeister J. Glinicke gehörig. — Aufgehoben wurde das Verfahren der Theilung halber beantragten Versteigerung des Grund⸗ 1,e 8 CI 82, den Tischlermeistern Philipp und rndt gehörig.
Berlin, 17. August. Amtliche Preis s h- ln2g für Butter, Käse und Schmalz. Butter: (Preise im Berliner Großhandel zum Wochendurchschnitt per komptant.) per 50 kg. Hof⸗ und Genossenschafts⸗Butter la. 98 ℳ, IIa. 92 ℳ, IIIa. —,—, do. abfallende 85 ℳ, Land⸗, Preußische 72 — 75 ℳ, detzbrücher 72 — 75 ℳ, Pommersche 72 — 75 ℳ, Polnische 70 — 75 ℳ, erische Sennbutter —,— ℳ, do. Landbutter —,— ℳ, 1 fesische 72 — 75 ℳ, Galizische —,— ℳ, Margarine 35—
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