Hitz, Wachtmeister vom Dragoner⸗Regiment von Wedel 1. — 6 ezirks⸗Feldwebel vom Landwehrbezirk Bar⸗
enstein,
.—. Bezirks⸗Feldwebel vom Landwehrbezirk Lötzen, 1 vom Grenadier⸗Regiment König Friedrich
ilhelm I. (2. Ostpreußisches) Nr. 3, 1.“
Gehrt, Feldwebel, .
Boehm, Vize⸗Feldwebel, 11“ aee von der Halbinvaliden⸗Abtheilung des I. Armee⸗ orps,
Schleth, Stabstrompeter vom Westpreußischen Feld⸗Artillerie⸗
Regiment Nr. 16, Mroß, Sergeant vom Pionier⸗Bataillon Fürst Radziwill (Ostpreußisches) Nr. 1, “
David, Wallmeister in Feste Boyen, ““
Reinhardt, Depot⸗Vize⸗Feldwebel vom Artillerie⸗Depot zu Königsberg i. Pr., 8
Liedtke, Wallmeister zu Königsberg i. Pr.,
Klose, Wallmeister daselbst⸗ .
Schumann, Büchsenmacher vom Kürassier⸗Regiment Graf
Wrangel (Ostpreußisches) Nr. 3, Fuhrmann, Buüchsenmacher vom Grenadier⸗Regiment König Friedrich II. (3. Ostpreußisches) Nr. 4,
Türke, Waffenmeister vom Feld⸗Artillerie⸗Regiment Prinz 1 August von Preußen — Nr. 1. Petrasch, Waffenmeister vom Westpreußischen Feld⸗Artillerie⸗ Reegiment Nr. 16,
““ Divisions⸗Küster von der 1. Divi⸗
sjon, un unze, Regiments⸗Sattler vom Dragoner⸗Regiment von Wedel Pommersches) Nr. 11; .““
B. beim XVII. Armee⸗Korps:
das Großkreuz des Rothen Adler⸗Ordens mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe:
Lentze, General der Infanterie und kommandierender General des XVII. Armee⸗Korps;
den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub:
Boie, General⸗Lieutenant und Kommandeur der 35. Di⸗
vision, und 1 1
Hänisch, General⸗Lieutenant und Kommandeur der 36. Di⸗
vision;
den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe: Freiherr von Wangenheim, General⸗Major und Komman⸗ deur der 72. Infanterie⸗Brigade; den Rothen Adler⸗Orden GB Klasse mit Eichenlaub: von Prittwitz und Gaffron, General⸗Major und Kom⸗ 1 mandeur der 69. Infanterie⸗Brigade, Wygnanki, General⸗Major und Kommandeur der 17. Feld⸗ Artillerie⸗Brigade, und 1 Synold von Schüz, General⸗Major und Kommandeur der 8 4. Kavallerie⸗Brigade; 1
den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse:
von Sick, württembergischer General⸗Major und Abtheilungs⸗Chef im Großen Generalstab;
die Königliche Krone zum Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife:
von Rosenberg⸗Gruszezynski, Oberst und Chef des Generalstabs des XVII. Armee⸗Korps;
den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife und Schwertern am Ringe:
Tischler, Oberst und Kommandeur des Infanterie⸗Regiments von Grolman (1. Posensches) Nr. 18, und
Freiherr von Richthofen, Oberst und Kommandeur des Grenadier⸗Regiments König Friedrich I. (4. Ostpreußisches) Nr. 5;
en Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife:
Aldenkortt, Oberst à la suite des Infanterie⸗Regiments Graf Schwerin (3. Pommersches) Nr. 14 und Kommandant von Graudenz,
Mahr, Oberst und Kommandeur des Infanterie⸗Regiments Nr. 141,
Behm, Oberst und Kommandeur des Infanterie⸗Regiments von Borcke (4. Pommersches) Nr. 21,
Kund, Wirklicher Geheimer Kriegsrath und Militär⸗Intendant vom XVII. Armee⸗Korps,
Triepcke, Ober⸗ und Korps⸗Auditeur vom XVII. Armee⸗ Korps, und
Dr. Meisner, General⸗Arzt zweiter Klasse und Korpsarzt vom XVII. Armee⸗Korps;
den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse:
von Besser, Major vom Infanterie⸗Regiment Graf Dönhoff (7. Ostpreußisches) Nr. 44,
Bernis, Major vom Infanterie⸗Regiment Graf Schwerin
(3. Pommersches) Nr. 14, Hofmann Major vom Infanterie⸗Regiment von Grolman
(1. Posensches) Nr. 18, Brauer, Major von demselben Regiment,
Krafft, Major vom Infanterie⸗Regiment von der Marwitz
(8. Pommersches) Nr. 61,
von Borcke, Major von der 12. Gendarmerie⸗Brigade,
Müller, Major vom Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 35,
von Dobschütz, Major vom Infanterie⸗Regiment Nr. 141,
Brandenburg, Major von demselben Regiment,
von Bolschwing, Major vom Infanterie⸗Regiment von Boyen
(65. Ostpreußisches) Nr. 41 und kommandiert als Adjutant bei der 35. Division,
Bielitz, Major und Vorstand des Festungsgefängnisses in Graudenz,
Runge, Major z. D. und Bezirks⸗Offizier vom Landwehr⸗ bezirk Stolp, — 8
Tollkühn, Major z. D. und Bezirks⸗Offizier vom Landwehr⸗ bezirk Graudenz, 1
Rafalski, Hauptmann vom Infanterie⸗Regiment von der Marwitz (8. Pommmersches) Nr. 61,
von Carnap, Hauptmann vom Infanterie⸗Regiment von Borcke (4. EI Nr. 21,
von Oppeln⸗Bronikowski, Hauptmann von demselben Regiment,
Walter, Hauptmann vom Infanterie⸗Regiment von Grolman (1. Posensches) Nr. 18, Hauptmann vom Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 35, urmester, Hauptmann von demselben “ von Massom, Rittmeister vom Kürassier⸗Regiment Herzo “ Eugen von Württemberg (Westpreußsschtsh 2929 Engler, Hauptmann vom Infanterie⸗Regiment Graf Dön⸗ hoff (7. Ostpreußisches) Nr. 44, von Platen, Rittmeister vom Dragoner⸗Regiment Freiherr von Derfflinger (Neumärkisches) Nr. 3, Freiherr von Schimmelmann, Hauptmann vom Grenadier⸗ Regiment König Friedrich I. (4. Ostpreußisches) Nr. 5, Hoffmann, Rittmeister vom 2. Leib⸗Husaren⸗Regiment Kaiserin Nr. 2, Hauptmann vom Feld⸗Artillerie⸗Regiment r. 86, von Bodecker, Rittmeister vom Dragoner⸗Regiment von Arnim (2. Brandenburgisches) Nr. 12, von Vollard⸗Bockelberg, Rittmeister vom 2. Garde⸗ Ulanen⸗Regiment und kommandiert als Adjutant beim General⸗Kommando des XVII. Armee⸗Korps, von Meyer, Rittmeister vom Kürassier⸗Regiment Kaiser Nikolaus I. von Rußland (Brandenburgisches) Nr. 6 und kommandiert als Adjutant bei der 36. Division, Richter, 1 und Erster Offizier vom Train⸗Depot des XVII. Armee⸗Korps, . von der Decken, Rittmeister à la suite des Dragoner Regiments Freiherr von Derfflinger (Neumärkisches) Nr. 3 und kommandiert als Lehrer beim Militär⸗Reit⸗ Institut, Oldenburg, Hauptmann vom Infanterie⸗Regiment Graf Schwerin (3. acace het⸗ Nr. 14, Foß, Militär⸗Intendantur⸗Rath vom XVII. Armee⸗Korps,
Mulert, Militär⸗Intendantur⸗Rath vom XVII. Armee⸗
Korps, S Justiz⸗Rath und Garnison⸗Auditeur in Danzig,
r. Bischoff, Ober⸗Stabsarzt zweiter Klasse und Regiments⸗
Arzt vom Infanterie⸗Regiment Nr. 141,
Dr. Winter, Ober⸗Stabsarzt zweiter Klasse und Regiments⸗ Arzt vom Infanterie⸗Regiment von Grolman (1. Posen⸗ sches) Nr. 18,
Dr. Liegener, Ober⸗Stabsarzt zweiter Klasse und Regiments⸗ Arzt vom Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 36,
Dr. Weitz, Ober⸗Stabsarzt zweiter Klasse und Regiments⸗ Arzt vom 2. Leib⸗Husaren⸗Regiment Kaiserin Nr. 2, und
Dr. Faulhaber, Stabsarzt von der Unteroffizierschule in Marienwerder:
den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern: “ General⸗Lieutenant und Kommandant von anzi 1 1
von Bro Howski, General⸗Major und Kommandeur der 70. Infanterie⸗Brigade, und
Graf von Wartensleben, General⸗Major und Kommandeur der 36. Kavallerie⸗Brigade;
den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse mit Schwertern am Ringe:
von Britzke, Oberst à la suite des Kriegs⸗Ministeriums und Kommandeur der 3. Kavallerie⸗Brigade;
den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse: Gotzhein, Oberst und Kommandeur des Infanterie⸗Regiments
von der Marwitz (8. Pommersches) Nr. 61, und von Sichart, Oberst à la suite des Kürassier⸗Regiments
von Driesen (Westfälisches) Nr. 4 und Kommandeur der
35. Kavallerie⸗Brigade; 8
8
den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse mit Schwertern am Ringe:
von Platen, Oberst⸗Lieutenant und etatsmäßiger Stabs⸗ offizier des Infanterie⸗Regiments Nr. 128, und
Kremnitz, Oberst⸗Lieutenant à la suite des Infanterie⸗ Regiments von Borcke (4. Ponmerschoe) Nr. 21 und Kommandeur der Unteroffizierschule in Marienwerder;
den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse:
Rofentreter, Oberst⸗Lieutenant und etatsmäßiger Stabs⸗ offizier des Infanterie⸗Regiments Graf Dönhoff (7. Ost⸗ preußisches) Nr. 44, 8
Hesse, Oberst⸗Lieutenant und etatsmäßiger Stabsoffizier des Infanterie⸗Regiments Nr. 141,
Birck, Oberst⸗Lieutenant und etatsmäßiger Stabsoffizier des Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 36,
von Ludwiger, Oberst⸗Lieutenant und etatsmäßiger Stabs⸗ offizier des Infanterie⸗Regiments Graf Schwerin (3. Pom⸗ mersches) Nr. 14,
Hardegg, Königlich württembergischer Oberst⸗Lieutenant und etatsmäßiger Stabsoffizier des Infanterie⸗Regiments von der Marwitz (8. Pommersches) Nr. 61,
von Oberst⸗Lieutenant und etatsmäßiger Stabs⸗ offizier des Infanterie⸗Regiments von Borcke (4. Pom⸗ mersches) Nr. 21,
Spohr, Oberst⸗Lieutenant und etatsmäßiger Stabsoffizier des Grenadier⸗Regiments König Friedrich I. (4. Ost⸗ preußisches) Nr. 5,
Freiherr von Fürstenberg, Oberst⸗Lieutenant und Kom⸗ mandeur des Kürassier⸗Regiments Herzog Friedrich Eugen von Württemberg (Westpreußisches) Nr. 5,
Meiling, Oberst⸗Lieutenant und Kommandeur des Dra⸗
285 8 Regiments von Arnim (2. Brandenburgisches) r. 12,
Reinhold, Oberst⸗Lieutenant à la suite des Garde⸗Fuß⸗ ““ und Artillerie⸗Offizier vom Platz in
anzig,
Blänkner, Oberst⸗Lieutenant z. D. und Kommandeur des Landwehrbezirks Stolp,
Gründel, Major z. D. und Kommandeur des Landwehr⸗ bezirks Marienburg,
Dr. von Meyeren, Ober⸗Stabsarzt erster Klasse und Regi⸗ ments⸗Arzt vom 1. Leib⸗Husaren⸗Regiment Nr. 1⸗ und beauftragt mit Wahrnehmung der divisionsärztlichen öF bei der 36. Division,
„Bruno, Ober⸗Stabsarzt erster Klasse und Regiments⸗ Arzt vom Husaren⸗Regiment Fürst Blücher von Wahlstatt ommersches) Nr. 5, und Schondorff, Ober⸗Stabsarzt erster Klasse und Garnison⸗ Arzt in Graudenz, beauftragt mit Wahrnehmung der divisionsärztlichen Funktionen bei der 35. Division;
den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse:
Tauch, Zeug⸗Hauptmann vom Artillerie⸗Depot in Danzig, Bodewig, Feuerwerks⸗Hauptmann vom Stab der 17. Feld⸗ Artillerie⸗Brigade,
Schrodt, Zeug⸗Hauptmann von der Gewehrfabrik in Danzig,
von Winterfeld, Premier⸗Lieutenant vom 1. Leib⸗Husaren⸗ Regiment Nr. 1,
Popcke, Militär⸗Intendantur⸗Sekretär von der Intendantur des XVII. Armee⸗Korps,
Grunwald, Militär⸗Intendantur⸗Sekretär von der Intendantur der 36. Division,
Bleich, Korps⸗Roßarzt vom XVII. Armee⸗Korps,
1 Zahlmeister vom Husaren⸗Regiment Fürst Blücher von
ahlstatt “ es) Nr. 5, Giese, Zahlmeister vom Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 35, Peucker, Zahlmeister vom Kürassier⸗Regiment Herzog Friedrich Eugen von Württemberg (Westpreußisches) Nr. 5,
Liedtcke, vom 1. Leib⸗Husaren⸗Regiment Nr. 1, und
Hanke, Ober⸗Roßarzt vom Dragoner⸗Regiment von Arnim (2. Brandenburgisches) Nr. 12; ““
das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold:
Grünberg, Wallmeister in Danzig,
Sadel, Wallmeister in Graudenz, und
Nitsch, Büchsenmacher vom Husaren⸗Regiment Fürst Blücher von Wahlstatt (Pommersches) Nr. 5; sowie
das Allgemeine Ehrenzeichen:
Gramberger, Registrator vom General⸗Kommando XVII. Armee⸗Korps, Jeschke, Wallmeister in Danzig, 1“ Depot⸗Vize⸗Feldwebel von der Artillerie⸗Werkstatt in anzig, Fot h ann, Depot⸗Vize⸗Feldwebel vom Artillerie⸗Depot in anzig, Kempf, Wallmeister in Graudenz, Nabakowski, Feldwebel und Zahlmeister⸗Aspirant von der Unteroffizierschule in Marienwerder, Vergin, Wachtmeister vom Dragoner⸗Regiment Freiherr von Derfflinger (Neumärkisches) Nr. 3, Schöppe, Stabstrompeter vom 2. Leib⸗Husaren⸗Regiment G6 Nr. 2, Wisotzki, katholischer Divisions⸗Küster von der 36. Division, Reinke, Hüchsenmacher vom Infanterie⸗Regiment Graf Dön⸗ hoff (7. Ostpreußisches) Nr. 44, Plewe, Büchsenmacher vom Infanterie⸗Regiment von Borcke (4. Pommersches) Nr. 21, 8 Kieselbach, Buͤüchsenmacher von der Unteroffizierschule in Marienwerder,
Lindner, Büchsenmacher vom Infanterie⸗Regiment von Grol⸗ man (1. Posensches) Nr. 18,
Sch g, Zeughaus⸗Büchsenmacher vom Artillerie⸗Depot in Danzig,
Strüver, ⸗Büchsenmacher vom Artillerie⸗Depot in Graudenz,
“ uu“ vom Feld⸗Artillerie⸗Regiment
v. 0, 8
ö vom 1. Leib⸗Husaren⸗Regiment Nr. 1, un
Stegmann, Depot⸗Vize⸗Feldwebel von der Gewehrfabrik in Danzig.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Regierungs⸗Rath Kriesche, bisher Mitglied der General⸗Direktion der Eisenbahnen zu Straßburg i. E., zum Geheimen Regierungs⸗Rath und vortragenden Rath im Reichs⸗ amt für die Verwaltung der Reichs⸗Eisenbahnen zu ernennen, und dem Mitgliede des Statistischen Amts, Kaiserlichen “ Dr. Schumann den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath zu verleihen.
Die Postinspektoren Oster, Röthe, Ronge und Schu mann, der k. Postinspektor Krische, die Postkassierer Ebel und Schwetje, sowie der General⸗Postkassenbuchhalter Fisch in Berlin sind zu Geheimen expedierenden Sekretären und Kalkulatoren im Reichs⸗Postamt ernannt worden. b
Der Geheime Registratur⸗Assistent Kögel in Berlin ist zum Geheimen Registrator im Reichs⸗Postamt ernannt worden.
Betanntimneehchemg. 8 betreffend die Anzeigepflicht für die Schweineseuche, die Schweinepest und den Rothlauf der Schweine. Vom 26. September 1894.
Auf Grund des § 10 Absatz 2 des Gesetzes, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, vom 23. Juni 1880 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 153) bestimme ich:
Für das Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin wird vom 10. Oktober d. J. ab bis auf weiteres für die Schweineseuche, die Schweinepest und den 18 der Schweine die Anzeigep icht im Sinne des § 9 des er⸗ wähnten Gesetzes eingeführt.
Berlin, den 26. September 1894.
Der Reichskanzler. In Vertretung: von Boetticher.
Auf Grund der Allerhöchsten Verordnung vom 2. Mai 1894 (R.⸗G.⸗Bl. S. 461) wird in Deutsch⸗Ostafrika
1) die Landschaft Usambara,
2) das Gebiet des Kilima⸗Ndjaro,
3) die Station Mpwapwa (Ugogo) unter Einschluß der Missionsstationen Kisolwe und Mamboya, 38
4) die Station Tabora, 8
5) die Station Mwansa unter Einschluß der Europä Niederlassungen im Süden des Victoria⸗Nyansa⸗Sees, b
6) die Station Bukoba dem Jurisdiktionsbezirk sowie dem standesamtlichen Bezirk des Kaiserlichen Bezirksrichters für den nördlichen Theil des Schutzgebietes,
7) die Station Langenburg unter Einschluß des Kondelandes, 1 1
8) die Station Kisaki dem Jurisdiktionsbezirk des Kaiserlichen Bezirksrichters für den südlichen Theil des Schutz⸗ gebietes zugetheilt.
Flaggenattest ertheilt worden.
lauf der Schweine.
Die Ausübung der standesamtlichen Befu nisse wird in dem unter 8 seshreen Gebiete dem für den südlichen Juris⸗ diktionsbezirk bestellten Standesbeamten übertragen. Die Ausübung der standesamtlichen Befugnisse in dem unter 7 erwähnten Stationsbezirke Langenburg verbleibt, wie bisher, dem dortigen Stations⸗Chef. Karlsbad, den 16. September 1894. Der Reichskanzler.
Graf von Caprivi.
Das in Dundee aus Eisen neuerbaute viermastige Segel⸗ schif „Pitlochry“ hat durch den Uebergang in das aus⸗ schließliche Eigenthum des deutschen F. Laeisz in Hamburg das Recht zur Führaang der deutschen Flagge erlangt. Dem Schiffe, für welches der Eigenthümer Hamburg um Feteeöh. gewählt hat, ist von dem Kaiserlichen
onsulat in Dundee unter dem 15. September d. J. ein
Bekanntmachung.
Die Einfuhr von Pferden, Eseln, Maulthieren und Mauleseln aus dem Ausland über die Grenzstation Elten wird hiermit vom 1. Oktober d. J. ab bis zum 20. Januar nächsten Jahres außer am Montag und Freitag auch am Mittwoch jeder Woche unter den in meiner Amts⸗ blatt⸗Bekanntmachung vom 11. April v. J. (Amtsblatt S. 193) angegebenen Bedingungen gestattet.
28 Die grenzthierärztliche ire en fnb in der Zeit von 10 ½ Uhr Vormittags bis 5 Uhr Nachmittags statt.
Düsseldorf, den 25. September 1894.
1“ Der Regierungs⸗Präsident
von der Recke.
Die Nummer 39 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von
heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter
Nr. 2198 die Bekanntmachung, betreffend die Anzeige⸗ pflicht für die Schweineseuche, die Schweinepest und den Roth⸗ Vom 26. September 1894. Berlin, den 28. September 1894. b
Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. 1 Weberstedt.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Ober⸗Bürgermeister Dr. Schweineberg in Mühl⸗ hausen i. Th. den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath zu verleihen; ferner zeminfolge der von der 13“ zu Spremberg getroffenen Wahl den Buchdruckereibesitzer Emil Saebisch daselbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Spremberg, und tes infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Gumbinnen getroffenen Wahl den am 1. Oktober d. J. in den Ruhestand tretenden Regierungs⸗Sekretär Otto von Klitzing daselbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt für die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren zu en.
Ministerium für Handel und Gewerbe. Bekanntmachung.
Auf Grund des § 8 des Reichsgesetzes vom 19. Mai
Stempelung der Läufe und Verschlüsse der Hand⸗ feuerwaffen in Preußen Gebühren nach Maßgabe des nachstehenden Tarifs zu entrichten: “ Gebührentarif für die Prüfung und Stempelung der Läufe und Verschlüsse der 1 A. Erster Beschuß. 1) Für jeden Schrot⸗ oder Einzelgeschoßlauf .30 ₰ 1 B. Zweiter Beschuß. 2) Für jeden Schrot⸗ oder Einzelgeschoßlauf .50 ₰ 3) Für Teschings, Stockflinten und Kurzwaffen 1“ G 1111“ 4) wie bei B, indessen bei Waffen mit Flobertmunition 5) für jeden Schrot⸗ oder Einzelgeschoßlauf.
1891 (R.⸗G.⸗Bl. S. 109) sind für die sienssa und
Einmaliger Besch
10
9 für jede Waffe mit Zentral⸗ oder Randzündung 30 7) für jede Waffe mit Stiftzündung 8 25 bei Terzerolen:
25 8) für jeden Vorderladerlauf. . . . . . 5 9) für jeden 11“ 1“ 7 D rüfung mit Nitropulver 1 Cauchschmachen Pulver). 10) bei Militärgewehren M/88 für jeden Lauf 1 P56650- „
als einziger v 11) bei Privatgewe NI. B. chun nach Veränderungen.
Wie bei B, C oder D.
Die Prüfung zu D Ziffer 11 darf nur erfolgen, nachdem die vorgeschriebene Wrlfung mit „neuem Gewehrpulver M/71“ vorangegangen ist.
Für die Prüfungen zu B und D Ziffer 11 hat der Ein⸗ sender die Patronenhülsen, zu D Ziffer 11 auch die Gebrauchs⸗ geschosf und das Gebrauchspulver unentgeltlich zn liefern;
ie Beschußanstalt ist indessen berechtigt, diese Materialien selbst zu liefern und dafür den Selbstkostenpreis, auf volle Pfennige nach oben abgerundet, mit in Rechnung zu stellen.
Dieser Tarif tritt am 1. Oktober 1894 in Kraft. Indessen findet für die Prüfung solcher affn und wacdenhns ie vor diesem Tage bei der Beschußanstalt eingegangen sind, der bisher gültige Tarif vom 28. März 1893 auch dann Anwen⸗ dung, wenn die Prüfung erst nach dem 1. Oktober 1894 erfolgt.
Berlin, den 25. September 1894.
Der Minister Der Finanz⸗Minister. für Handel und Gewerbe. ’8 Auftrage: In Vertretung: Grandke. Lohmann. 1
bei Revolvern:
Die Nummer 28 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter Nr. 9698 den Staatsvertrag zwischen Preußen und Pacgsee müaage wegen erstelung einer Eisenbahn von tzella nach Wallendorf. Vom 13. Januar 1894; und unter Nr. 9699 den Allerhöchsten Erlaß vom 31. August 1894, betreffend die von den Rendanten der Strafanstaltskassen zu bestellenden Amtskautionsbeträge. Berlin, den 28. September 1894. Königliches Gesetzsammlungs⸗Amt. 3 Weberstedt. 1
8 — 8
Bekanntmach unn g.
Den Markscheidern Ludwig Wasmuth aus Louisenthal, Kreis Saarbrücken, und Klaus Sartorius aus Heinitz, Kreis Saar⸗ brücken, 2 von uns heute die Konzession zur Verrichtung von Mark⸗ eag eiten für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Klausthal, den 22. September 1894.
Königliches Ober⸗Bergamt.
Angekommen:
der Ministerial⸗Direktor im Ministerium für Handel und Gewerbe, Ober⸗Berghauptmann Freund, von Ibbenbüren.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 28. September.
Ein lehrreiches Beispiel, mit welchen Mitteln die Sozial⸗ demokratie „Stimmung“, insbesondere unter den Arbeitern der Königlichen Institute, zu machen versucht, bietet der „Vor⸗ wärts“ vom 2. d. M.
Einem Meister des Feuerwerks⸗Laboratoriums in Spandau wurde vor einiger Zeit gestohlen eine
„Nachweisung derjenigen Arbeiter, welche vom . . . ab nicht mehr beschäftigt werden können.“
Die Nachweisung, in Listenform aufgestellt, war ein Vor⸗ schlag, der für den Fall vorbereitet wurde, daß bis zu dem in lkusscch genommenen Termin größere Bestellungen nicht ein⸗ liefen. Bei einzelnen Namen hatte der Mester zur Be⸗ gründung seines Vorschlags die Bemerkung gemacht „minder geschickt“.
Diese Nachweisung wird nun in der genannten Nummer
der u. a. folgende Sätze enthält: „Mitt der Rücksichtslosigkeit, die im Kriege den schneidigen Armee⸗ führer bestimmt, unbekümmert um Habe und Leben der Bürger in eindesland, dem eigenen Vortheil nachzugehen, wird auch im Frieden über das Schicksal der Arbeiter abgeurtheilt, die das Glück haben, in einem Staatsbetriebe thätig zu sein. Hält die Leitung eines solchen Instituts es aus diesem oder jenem Grunde für an⸗ gezeigt, Arbeiter auf die Straße zu setzen, so ist, ganz wie im rücksichtslos geleiteten Privatbetriebe, die Auswahl der zu Entlassen⸗ den einzig nach den Gesichtspunkten zu treffen, die die Verwaltung für die vortheilhaftesten hält. Es ist dabei gleichgültig, ob die Ar⸗ beiter, über welche das Unglück der Entlassung verhängt werden soll, lange oder kurze Zeit ihre Arbeitskraft dem Staatsbetriebe geopfert haben, ob andere Leute im Betriebe sind, die ihnen an Anziennität nachstehen; Pes sg des Vortheil des Fiskus gilt als leitend in König⸗ lich preußischen Musterwerkstätten.“
Mit diesen Ausführungen bezw. sonstigen vorsichtig gewählten “ wird der Eindruck erweckt, daß eine Entlassung von Arbeitern thatsächlich stattgefunden habe, und daß hierbei mit grober Rücksichtslosigkeit verfahren sei. „Wie uns von gut unterrichteter Seite mitgetheilt wird, ist nichts von alledem der Fall. Von den in der Nachweisung aufgeführten Arbeitern ist üͤberhaupt keiner entlassen worden, da inzwischen größere Bestellungen eingelaufen waren.
„Daß bei nothwendiger Einschränkung des Betriebs Ar⸗ beiter werden müssen, wird sich nirgend vermeiden lassen; ebenso ist es doch erklärlich, daß man die leistungs⸗
fahigeren Arbeiter behält und die mindergeschickten entläßt, alls nicht besondere Umstände zu ihren Gunsten sprechen. Thatsächlich sind auch solche Arbeiter, welche länger als 5 Jahre im Feuerwerks⸗Laboratorium thätig waren und eine größere Zahl Kinder hatten, nicht entlassen worden.
Die dem Meister gestohlene Nachweisung enthielt ferner den Vermerk, daß — falls die Entlassung v werden
sollte — den Betroffenen sechs Wochen vorher Kenntniß gegeben werden solle, damit sie sich anderweit nach Arbeit umsehen könnten. Dieser Termin war mit Rücksicht 8 ewählt, daß gerade zu dieser Zeit eine größere Anzah rbeiter in einer Privat⸗Waffenfabrik gebraucht wurden, wo den Betreffenden durch Fürsprache der Direktion ein Unter⸗ kommen gerschaff werden konnte.
Solche Fürsorge ist natürlich dem sozialdemokratischen Blatte nicht genehm. Es bemüht sich vielmehr, im Schlusse seines Artikels noch die Bestrebungen der Direktion, auf die „ethische Erziehung“ der Arbeiter hinzuwirken (z. B. „Errich⸗ von Spartase und andere schöne Dinge, welche dem Fiskus nicht viel kosten“) zu vekunglimnpfen
Freilich — zufriedene Arbeiter sind nicht diejenigen Elemente, welche die Sozialdemokratie gebrauchen kann.
Der zum Kaiserlichen Gesandten in Rio de Janeiro ernannte veven Gesandte in Buenos Aires, Geheime Legations⸗Rath Dr. Krauel ist auf seinem neuen Posten ein⸗ getroffen und hat die Geschäfte der Gesandtschaft übernommen.
Der v. Eö zu Norden ist mit der kommissarischen Verwaltung des Landrathsamts im Kreise Hamm beauftragt worden.
Dem Regierungs⸗Assessor und landräthlichen Hilfsbeamten Bayer zu Frankfurt a. M. ist die kommissarische Verwaltung des Landrathsamts im Kreise Norden übertragen worden.
Dem Regierungs⸗Assessor Grafen Clairon d’'Hausson⸗ ville zu Merseburg ist die kommissarische S der Stelle des bei dem Landrath des Landkreises Frankfurt a. M. übertragen worden.
Der Regierungs⸗Assessor Nohl zu Oppeln ist an die
Königliche Regierung zu Münster versetzt worden.
von Schottenstein war dem „St.⸗A. f.⸗
des „Vorwärts“ abgedruckt und mit einem Artikel umschrieben,
Der Regierungs⸗Assessor Freiherr von Richthofen zu Sagan ist der Ronagliche in Oppeln zur vebe ir dienstlichen Verwendung überwiesen worden. „Der Regierungs⸗Assessor Berger zu Zeitz ist der König⸗ lichen Regierung zu Stettin zur weiteren dienstlichen Verwen⸗ dung zugetheilt worden. Der neu ernannte Regierungs⸗Assessor Braunbehren ist dem Landrath des Kreises Zeitz und der Regierungs⸗ Assessor Kuntze dem Landrath des Kreises Zauch Bebzig zur 4. in den landräthlichen Geschäften überwiesen worden.
Der frühere Vize⸗Feldwebel Matthesius ist zum Straf⸗ anstalts⸗Sekretär ernannt und es ist ihm die Sekretärstelle bei dem Arresthause zu Düsseldorf verliehen worden.
Deer heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ ist eine „Besondere Beilage“ (Nr. 4), enthaltend Enkfchei⸗ dungen des Reichsgerichts, beigefügt. .
Laut Ebö Meldung an das Ober⸗Kommando der Marine ist S. M. S. „Marie“, Kommandant Korvetten⸗ Kapitän Credner, am 26. September d. J. in Yokohama eingetroffen.
8
Breslau, 27. September. Der Ober⸗Präsident der Provinz Schlesien D. von Seydewitz nimmt in dem vom „Amtsblatt“ veröffentlichten Schreiben Abschied von der Provinz:
„Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht, mich auf meinen Antrag in den Ruhestand zu ÄS und ich scheide dem⸗ zufolge am 1. Oktober d. J. aus meinem Amt.
. Idem ich dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringe, spreche ich allen Staats⸗ und Kommunalbehörden, Vereinen und Privat⸗ personen, zu denen ich in Beziehung gestanden habe, meinen ebenso herzlichen wie aufrichtigen Dank aus für die vertrauensvolle Unter⸗ stüßung, deren ich mich während meiner fünfzehnjährigen Verwaltung des Ober⸗Präsidii zu erfreuen hatte.
Gpott möge die theure Provinz Schlesien, welche meine Heimath ist und bleibt, mit seinem Segen begleiten und sie vor Ungemach bewahren.“
Württemberg.
In dem Befinden des Kriegs⸗Ministers Freiherrn Schott G 1 ‧“ zufolge gestern eine Besserung auch in dem Kräftezustand unverkennbar.
Die auf heute festgesetzte Ankunft des Großfürsten⸗ Thronfolgers ist, wie die „Darmstädter Zeitung“ meldet, abermals verschoben worden, weil der Großfürst den Kaiser auf der Reise nach der Krim begleiten wird.
Oesterreich⸗Ungarn.
Geessttern Vormittag fand in Budapest unter dem Vorsitz des Fürst⸗Primas von Ungarn, Kardinals Vaszary eine Bis Hefs tonfere9g „statt, woran fast sämmtliche Erz⸗ bischöfe und Bischöfe Ungarns theilnahmen. Der Kardinal Vaszary verlas ein Schreiben des Papstes vom Ende Juli, worin der ungarische Episkopat aufgefordert wird, nur eine Aen derung des Gesetzes über die Religion der Kinder anzustreben, den übrigen Theil der kirchenpolitischen Reform aber zu dulden (pati “ Der Episkopat wird infolge dessen die Gesetz⸗ novelle über die Religion der Kinder im Sinne des Se Wunsches im Oberhause unterstützen, sich den übrigen Gesetz⸗ entwürfen gegenüber aber ablehnend verhalten und in die Spezia debatte nicht eingehen. Nur bei dem Gesetz über die Rezeption der Israeliten wird er ein Verbot des Uebertritts zum Juden⸗ thum beantragen. Im Falle, daß dieser Antrag nicht ange nommen werden sollte, wird der Episkopat beantragen, da mit den übertretenden Eltern nur die Kinder bis zu fün Jahren übertreten dürfen. Ferner wurde in der Konferenz vereinbart, daß die Agitation gegen die kirchenpolitischen Gesetze keine gesetzwidrige Form annehmen dürfe. Die nächste Kon feren sofl in einigen Wochen stattfinden. er Ausschuß des ungarischen Oberhauses nahm gestern in der General⸗ und Spezialdebatte den Gesetzentwurf über die staatliche Matrikelführung unverändert an.
Im Budgetausschuß der österreichischen Dele⸗ gation richtete bei der Berathung des Ordinariums des Hrerez6 udgets der Referent Badeni die Anfrage an den kriegs⸗Minister, ob er bei dem Ausbau der Armee in der von seinem Vorgänger skizzierten Weise vorzugehen gedenke und ihn mit dem von seinem Vorgänger präliminierten Betrage von rund 10 Millionen Gulden werde durchführen können. Der Reichs⸗Kriegs⸗Minister von Krieghammer erklärte, das vor⸗ Plegte Budget erweise, daß er sich dem vor zwei Jahren der elegation vorgelegten Planefür die Ausgestaltung der Wehrmacht anschließe. Ersei der Ueberzeugung, daß der Weg des successiven Aus
baues der einzig richtige und die Vertheilung der Mehraus gaben auf mehrere Jahre ein vernünftiges System sei, denn nach seiner Ueberzeugung seien geordnete Finanzen auch für die Wehrmacht der Monarchie ein Haupterforderniß und so 8 er sich gehalten, auch diesem Faktor stets die gebührende ücksicht zuzuwenden. Der Bericht des Referenten Badeni erklärt, der Budget⸗ ausschuß erachte sämmtliche Forderungen der Kriegsverwaltung für und naot enac und empfehle deren Bewilligung. Der Bericht erkennt das Bestreben der Kriegsverwaltung an, den Urproduzenten die Betheiligung an der Lieferung von Verpflegungsartikeln zu erleichtern und die Klein⸗Gewerbe⸗ treibenden nach Thunlichkeit zu den Lieferungen heranzuziehen; hinsichtlich der Aufbesserung der Mannschaftskost wird kein neuerlicher Antrag gestellt, aber die zuversichtliche Erwartung ausgesprochen, daß die Heeresverwaltung bei sich darbietender Möglichkeit diesem wiederholt geäußerten Wunsche Rechnung tragen werde. Sodann wurde die Generaldebatte eröffnet. Der Delegirte Pacak erklärte unter Hinweis auf die ab⸗ lehnende Haltung seiner Partei gegenüber der auswärtigen Politik, er lehne auch das Kriegsbudget ab, nicht aus Vor⸗ eingenommenheit gegen die Armee, sondern aus wirthschaft⸗ lichen und nationalen Gründen. Bei der Spezialdebatte griff der Reichs⸗Kriegs⸗Minister von Krieghammer wiezechn in die Verhandlung ein und antwortete auf F d