72) Norwegen
EEEEE,
estimmungsland
Betrag 8 ℳ
gen Sprache
nn
oll⸗Inh.“
88
35) Dentsch⸗Sudwest Afrika 36) Egypten über Triest 37) g (Italien. Kolonie am Rothen Meere). 38) Falklands⸗Iuseln... 39) Fidji⸗Inseln . . . . ..... 40) Frankreich mit Monaco direkt über Belgien .. 41) Frauz. Besitzungen der Riviéères du Sud (Westafrika) 42) Französisch Guyana . ... 43) Französisch. Kongogebiet. 44) Gibraltar “ 45) Griechenland a. d. Griech. Post b. durch Oesterreich. Lloyd ¹9 Großbritannien u. Irland 47) Guadeloupe 48) Hongkong a. üb. Bremen dir. b. über England 49) Italien m. S. Marino, über Oesterreich od. Schweiz.. 59 Kamernn 51) Kongostaat 8 Labnan.. ... . 53) Lagos m. d. Brit. Besitzungen i. Niger⸗Delta (Westafrika). 54) Liberia 55) Luxemburg
56) Madagaskar (Diégo⸗Suarez;, Majunga und Tamatave) ... 57) Malta über Italien .. ... 58) Marokko über Hamburg... 59) Martinique 60) Mauritius u. Sevychellen⸗Ins. 61) Mayotte 8 62) Mexiko 63) Montenegro 64) Natal und Echowe (Zululand) 65) Neu⸗Caledonien 66) Neue Hebriden 7) Neu⸗Fundland.. 68) Niederland. 69) MNiederl. Autillen (Curaçao) 70) Niederl. Guyana (Surinam) 71) Niederl. Indien üb. Niederland über Frankreich über Bremen
o&cUc-eoecUenen 082 02 92 92 08 98 92
IXXNXARNA
⁴☛ F 98
über Dänemark u. Schweden über Dänemark über Hamburg 72 Nossi⸗Be 74) Obock 75) Oesterreich⸗Ungarn 76) Oranje⸗Freistaat 77) Persien 78) Pondichery, Chandernagor, Karikal, Mahé, YPanaon
britannien und Irland 80 Pf., im übrigen Verkehr 50 Pf 30 Pf.) Die Telegrammgebühren sind im Voraus zu entrichten. Durch 5 nicht theilbare mit dem Auslande mehrere Beförderungswege sich darbieten, sind die Gebührensätze für den billigsten bz. bei den Telegraphenanstalten zu erfragen.
r ben Absatz werden nicht gezählt; Punkte, Kommas
1 Ziffer.
8 olche, welche bei der Beförderung und Bestellung den Vorrang vor
vden übrigen Privattelegrammen haben, kommt die dreifache Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms zur Erhebung. Nach welchen sind, ist im Tarif durch „(D)“ angebeutet.
ezahlende Antworts⸗Telegramm (RP) (Antwort bezahlt) wird die Gebühr eines gewöhnlichen
erhöhen. Soweit im Verkehr
gebräuchlichsten Weg berechnet. Die Sätze für andere Wege find
2) Unterscheidungszeichen, Bindestriche, Apostrophe ahlen benutzt, gelten als je ) (Dringend),
und Bruchstriche, zur Bildung von . 3) Für dringende ramme Ländern dringende Telegramme zuläst 4) Für das vorauszu
Telegramms von 10 Wörtern berechnet. Wird eine dringende Antwort verlangt, so ist CEPbD) zu setzen. vorausbezahlt werden, so ist dies besonders anzugeben, z. V. (RP 16 Wörter). Die Vorausbezahlung darf die Gebühr eines Telegramms beliebiger Art von 80 Wörtern für denselben Weg nicht überschreiten, ausgenommen
c) (Vergleichung) ist ein Viertel der Gebühr für das gewöhnliche (CR) (Empfangsanzeige) ist die Gebühr eines auf demselben Wege zu befördernden
eines vorangegangenen Telegramms. 5) Für die Telegramm von gleicher Wortzahl zu entrichten. 6) Für die Empfangsanzeige
1III1188III
SIII
ergleichung eines Telegramms (I.
+—e areh Soedd —bobd erodorse
2—
10 0 0ddh— LCEEE
und das Zeichen
b. 3 s1d., 2f.
1d., 2f. d. e. o. 8 d. e. o.
œ b0 de ⸗
d. e.. f. 1d., 2f. d.
d. e. o. f.
d. 88 18 d. e. o. f.
1d., 1f. d.
d. 8 . f.
d. e. o. f. 1d., 2e.
1
borbdode vvordeeseeeeeeeeeee
[e0 do
900 2.
f. 1t f f.
15., 1f. o. e.
TIEISSS=SS o EEKCSSHʒGCboodoodo doddeoeeUd Co do do e 22 0 8 8
SEEgSS 88888'S]*
SS
20 20 80
60 40
80
50
80
SASSSSSS
8
Jangabe zulässig bis 8000 ℳ, jedoch
Nachnahme u. Eilbe in Pondichery in Empfang genom⸗
35) Nur nach Windhoek.
36) Postpackete sind Faläsh nach allen Orten Unter⸗, Mittel⸗ und Ober⸗Egyptens bis Wadi⸗Halfa ein⸗ schl., sowie nach Suakim. Werth⸗ 8. bis 400 ℳ und Nachnahme zulässig.
37) Nachnahme zulässig. Werth⸗ angabe bis 800 ℳ nach Massaua und Assab zulässig.
38) Werthangabe b. 1000 ℳ zul.
40) In der Taxe von 80 Pf. ist die besond. Franz. Staatsabgabe dimpôt) v. 10 Centimen nicht mit einbegriffen. Werthangabe bis 400 ℳ, Nachnahme und Eilbestellung zulässig.
43) Nur nach bestimmten Orten.
44) Werthangabe b. 1000 ℳ zul.
45) Zu a. Nur nach best. Orten.
Zu b. Nur nach best. Orten; Werthangabe unbegrenzt; jedes unterliegt zu Lasten des
mpfängers einer zur griechischen Zollkasse zu entrichtenden Erklä⸗ rungsgebühr von 2 Frank 50 Cs.
46) Werthangabe b. 1000 ℳ zul.
48 b) Werthangabe b. 1000 ℳ zul.
49) Nachnahme zulässig. Werth⸗ angabe bis 800 ℳ
50) Nur nach Bibundi, Frgh. Batanga, Kamerun, Victoria. Werth⸗
nur nach Kamerun und Victoria. 51) In der Taxe sind die Kosten für die Beförderung innerhalb des Kongostaates nicht mit einbegriffen. 52) Werthangabe b. 1000 ℳ zul. 59) Nach Lagos Werthangabe bis 1000 ℳ zulässig. V 88 Nur nach bestimmten Orten. 55) Für den sog. Grenzverkehr bes. Taxe. Werthang. unbegrenzt, Nach⸗ nahme und Eilbestellung zulässig. 58) Nur nach Casablanca, Maza⸗ an, Mogador, Rabat, Saffi und
anger. 63) Werthangabe bis 800 ℳ zul. 69 Werthangabe b. 1000 ℳ zul. 68) Werthangabe bis 800 ℳ, Nachnahme u. Eilbestellung zuläss. 72) Werthangabe unbegrenzt und Nachnahme zulässig. 75) Für den sog. Grenzverkehr bes. Taxe. Werthangabe unbegrenzt, 515 zulässig. 78) Sämmtliche Packete müssen
dbdoddeeeeee de
80
gewöhnlichen Telegramms von 10 Wörtern zu “ (pgl. auch Punkt 9).
7) 7 die Nachsendung eines zuläsfig — wird die volle Gebühr vom Empfänger
imms (FS) Fee; — innerhalb des europäischen Vorschriften⸗Bereichs gezogen. Das Nachsenden sindet auch ohne besonderes Verlangen statt, sofern
men werden.
im Falle des Verlangens der Wiederholung
Porkngal
über Hamburg oder 8 Festlan nkreit 2. oder
nkrei Bordeau. b. Azoren 6
zur See. c. Madeira über Hamburg direkt 80) Rénnion 8 81) Rumänien .. 82) Salvador über Hamburg .. 83) Samva⸗Juselu über Bremen direkt 84) Sarawak (Borneo) 85) St. Helena 86) Ste Marie de Madagaskar 87) Schweden. 88) Schweiz 89) Senegal 90) Serbien 91) Siam über Bremen 92) Sierra Leone . . . . . ... 93) Spanien mit Balearen und Canarischen Inseln. 94) Straits⸗Settlements a. über Bremen direkt. .. b. über England 95) Südafrikanische Republik 96) Tahiti 97) Cs1... 39) Tonkin 99) Tripolis a. über Italien b. über Frankreich 100) Türkei: a. Constantinopel über Varna. über Triest. b. Hafenorte ¹) über Triest ... über Varna ... c. Orte im Innern: 1) Adrianopel über Triest über Varna 2) Janina und süber Triest Jerusalem süber Varna d. Alessandretta, Lattakia, Mer⸗ sina und Tripoli (Syrien) über Frankreich 101) Tunis: a. über Frankreich. b. über Oesterreich oder Schweiz und Italien: 1) Italienische Postanstalten 2) Tunesische “ 6 102) Urugnay über Hamburg oder Bremen 1 103) Trschar (über Bremen oder mburg mit deutschen Post⸗ dampfern bis
L“
Aden)
F. Telegramme.
Vorbemerkungen. 1) Als Mindestbetrag für ein gewöhnliches Teleg⸗amm werden erhoben: im Verkehr mit Groß⸗ . (Zür Stadt⸗Telegramme beträgt die Worttaxe
8 Pf., die Mindestgebühr fennigbeträge sind bis auf solche zu
Soll eine andere Wortzahl
der neue Aufenthaltsort des Empfängers weif⸗
der Reichs⸗Telegraphenverwaltung bz. der
8 8 16“ 11“
bekannt ist, und sich am ursprünglichen wie a taats⸗Telegraphenverwaltung Bayerns oder Württembergs befinden.
vSrchbdhe wdeordeebeeeeeseeSönSenenee eSelSbegcme⸗ A—Inbo —-
79) Werthangabe zulässig bis 400 ℳ jedoch nur über Hamburg.
81) Werthangabe bis 400 ℳ und Nachnahme zuläͤssig.
82) Nur nach bestimmten Orten. „In der Tarxe sind die 8 Far die Beförderung von Colon bis Pa⸗ nama nicht mit einbegriffen.
83) Nur nach Apia.
85) Werthangabe b. 1000 ℳ zul. „o. f.é 87) Werthangabe unbegrenzt,
.f. Nachnahme zulässig. 5 88) Werthangabe unbegrenzt, . Nachnahme und Eilbestellung zul.
.L90) Werthang. bis 400 ℳ zul. 91) Nur nach Bangkok. Eil⸗ bestellung zuläfsig. . 882 Postpackete nach den Balearen
und den Canarischen Inseln werden nur bis Barcelona oder Cadiz be⸗ lrden. 8 88 die Bene ⸗ richtigung der Empfänger behufs .g. o. f. eeabeh der Sendungen erfolgt.
.o.f. 94 Seeehe b. 1000 ℳ zul. 97) Nur nach Klein⸗Popo u. Lome. 98) Adressat hat die Sendungen am Hafenort Hasphong abzunehmen. 99) Werthangabe (nur über Italien) bis 800 ℳ und Nach⸗ nahme zulässig. . 100) Wegen der Postpackete nach Orten m. Bulgaris 8 ostanstalten in Ost⸗Rumelien s. unter Nr. 19. a, b u. e bei der Leitung über Triest Werthangabe unbegrenzt zulässig. Gc². Postpackete nach Janina wer⸗ den an das Zollamt in Santi⸗Qua⸗ ranta abgeliefert, woselbst die Ab⸗ nahme zu erfolgen hat. Hafenorte: Beirut, Caifa, Candia, Canea, Cavala, Darda⸗ nellen, Dede⸗Agatsch Durazzo, Gallipoli, Ineboli, Jaffa, Keras⸗ sunde, 1 Mitiline, Prevesa, Retimo, Rhodus, Salonich, Sam⸗ sun, San Giovanni di Medua, Santi⸗Quaranta, Scio (Chios) Smyrna, Trapezunt, Valona, Vathi. 101) b¹. Italienische Postanstalten: La Goulette (la Goletta), Sousse (Susa) u. Tunis. Werthangabe bis
bobodo cododochhocchdo dooohcodo co —do
o ecwdocedodode
bototbode dobdodode
8) Offen zu bestellende Telegramme (50) oder eigenhändig zu bestellende Telegramme (MP) sind nach den mit (RO) bz.
(MP) bezeichneten Ländern zuläffig.
9) Im Verkehr innerhalb Deutschlands kann die Vergütung fur Weiterbeförderung durch Eilboten (&P) (Eilbote bezahlt) ohne Rücksicht auf die Entfernung mit 40 Pf. für jedes Telegramm durch den Aufgeber vorausbezahlt werden; findet
die Vorausbezahlung nicht statt, so werden die bill
ist bedungenen,
wirklichen Botenlöhne vom Empfänger eingezogen. Die Kosten
für die Weiterbeförderung der Telegramme im Auslande hat der Empfänger zu tragen. Für Telegramme mit Empfangsanzeige nach⸗ dem Auslande kann der Absender einen Betrag zur Deckung der Auslagen hinterlegen. Der Vermerk (XP) bringt in diesem Falle die
Empfangsanzeige mit sich, das Zeichen (CR) ist daher nicht erforderlich.
10) Die Zeichen (D) (RP) (TC) u. s. w. (vgl. 3—8) bezüglichen Telegrammen nicht zur Anwendund sofern in dem betreffenden
rramms beträgt für je 100 Wörter oder einen Theil
zuschreiben. Wenn diese vereinbarten Zeichen in den
bedeutenden Ausdrücke in französischer Sprache hierfür gesetzt werden,
Sprache gebräuchlich ist.
11) Die Gebühr für jede einzelne Vervielfältigung eines Tel⸗ derselben 40 Pf. Das Telegramm wird, alle Aufschriften eingerechnet, als ein
sind zu vervielfältigende Telegramme unzulässig. 12) Eine Quittung über entrichtete Gebühren wird gegen Zahlung von 20 Pf. ertheilt.
13) Für jedes Telegramm,
Telegraphenamt mitgegeben wird, kommen 10 Ps. zur Erhebung.
A. Die Wortlänge ist festgesetzt auf 15 Buchstaben oder 5 Ziffern im Verkehr mit:
Wort⸗ taxe ℳ
B. Die Wortlänge ist festgesetzt auf 10 Buchstaben oder 38G st festgegebt,au
iffern im Verkehr mit:
B. Die Wortlänge ist festgesetzt auf 10 Buchstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit:
zählen als je 1 Wort und sind vor der Aufschrift in Klammern nieder⸗
kommen, so müssen die gleich⸗ sestimmungslande nicht die deutsche
nziges Telegramm taxirt. Im Verkehr mit Amerika
welches einem Telegrammbesteller oder Landbriefträger zur Beförderung an das
“ Die Wortlän e ist festge etzt auf 10 Buchstaben oder 3 Ziffern im 1
Wort⸗ taxe 4ℳ14
erkehr mit:
Denutschland (D) (RO0) (MMP)) .
— 5
Afrika, Westküste(westlicher Weg); 8 (RO), ausgenommen Senegal; (AUP), ausge⸗ nommen Canarische nseln u. Senegal:
Benguela
Bissao und Bolama ..
Canarische Inseln (via Cadix) .. Gabon (Gaboon) .
Grand Bassam ...
Konakry
Kotonou (Porto novo) und Wydah.... Loanda
Mossamedes
Pem Tfeme .. .
Senegal (via Teneriffa) übrige Länder s. unter B. Afrika.
Algerien und Tunis (D) (RO) (MP)..
Azoren (D) (RO) (MP)
Belgien (D) (RO) (MP). b
Bosnien⸗Herzegowina (D) (RO0) (MP).
Bulgarien u. Ost⸗Rumelien (D) (RO)(MP)
Dänemark (D) (RO) (MP) rankreich (D) (RO) (MP). . 8 ibraltar 8 8
Griechenland (D) (RO) (MP)..
Großbritannien und Irland...
Italien (D) (RO) (MMP..
Luxemburg (D) (MMP))..
Malta 1
Marokko: Tanger (D
Montenegro 1
Niederland (D) (RO) (MP).
Norwegen (D) (RO) (MP)
Oesterreich⸗Ungarn (D) (RO) (MP). ..
Portugal (D) (RO) (MP)
Rumänien (D) (RO) (MPB) .
Rußland (D) (MP) europäisches u. kaukasisches
Schweden 8 be1“¹“
Schweiz 5
Serbien (D)
83 veg.ne und den spanischen Besitzungen an er nordafrikanischen Küste (D) (RO) ..
Tripolis (D) (RO0 een e“*“
Türkei, ausgeschl. Ost⸗Rumelien(s. Bulgarien) (D) (RO) (MP). .
80 45 70
S1bS
9
20 45
— —S2ISoUSISSEE
45 40
70 10 20 20 10 12 25 30 15 15 5
40 20
5 20 20 20 15 10 20
111“
115 — 45
Afrita/Sũd·
Vemen . 10 Argent. R 15 [Australien (via Bushire, Penan Süd⸗Australien (MP) u. West⸗
D)(RO)(MP), ausg. engl. Kol.: 8 Durban in Natal (östl. oder westl. Weg). 70 Betschuanaland: Anstalten d. British South
African Comp. 10
übrige Anst. in ap⸗Kolonie (mit
land) Oranje⸗Freistaat u. Republik (Transvaal) (östlicher oder west⸗
ferner licher W
Assab .. Deutsch⸗Ostafrika .. Lamu, Malindi und Witu
Massaug Mauritius
Mozamb. u. Lourengo⸗Marques Delagoa⸗Bai)
Obock Seychellen
Zanzibar u. Mombassa .. 20 Afrika, Westküste (westlicher Weg) Accra an der Goldküste. übrige Anstalten an der Goldküste Bathurst (Senegambien) .. Bonny u. Braß 8 “ Deutsches Togo⸗
Kabel, St. Vincent)
Kamerun (via
Vincent (1O) pP) ... Lagos (Sklavenküste)...
Sierra Leone übrige Länder
40 Annam, (via Bushire, Moulmein) (RO) (MP) Arabien (RO) (MP): Aden, Perim u. Hedjaz
Victoria (RO)
Neu⸗Caledonien Neu⸗Süd⸗Wales Neu⸗Seeland (RO)
Tasmania . Queensland
Bolivien (RO)... 20 Borneo (Brit.): In
MP):
Penang) ...
Brasilien (D
Pernambuco
übrige Anstalten
eg) Ostküste (östlicher Weg) (RO) M), ausgenommen englische Kolonien:
epublik (RO)
atal u. Betschuanaland, t⸗Griqua⸗ üd⸗ Ufri.
65 8⁵ 10 5 70 9
00 0 0 00o028
70 15 65
95
Cap⸗Verdische Inseln (D) (RO) (MP): St. Vincent, Fnser San Thiago, Insel Chile (RO)
China und Corea (D via Amur) (RO) (MP): Macao . übrige Anstalten Cochinchina (via Bushire, (RO) (MP) 889 Columbien, Republik (via Galveston) (RO): Buenaventura übrige Anstalten Costa Rica (RO) Ecuador (via Galveston) (RO) Egypten: (via Triest) (RO)Alexandrien .. (MP) I. Region Fübrige Anstalten II. Region Suakim (via Kabel Suez⸗Suakim)... Guatemala (RO): San Jose... .. übrige Anstalten onduras (RO) “ nyana, Britisch⸗(via Key West, Jamaica)
10 90
ebiet Sere Eastern RO) (MP)... 60
St. 10 75 70
75 55 20 95
90 00 40 05
55 45 35 60
15 95
Engl. Eastern Kabel,
.„„22„ 2422272„
“ Afrika.
(MP)
ecife).
ᷣ SSSEgEES=gI S„CESE SSUS 00 D0S9oO2ͤ2*
55
(RO) Guyana, Franz.⸗ (via St. Vincent oder Teneriffa) ... Guyana, Niederl.⸗ (via Key West) (RO) Indien (via Bushire) (RO) (MP): Britisch⸗ Indien und Kaschmir ... Birma Ceylon... sthmus von Panama (RO) apan (D) 982 8 Madeira (D) (RO) Sen.) Malacca, Halbinsel (via Bushire, Penang) (RO) (MP): Malacca, britisch. Pera F1144“ elebu, Pohang langor u. Sungei Ujong Mexico (RO): Chihuahua City, Guaymas, ermosillo, Matamoros in Lamaulipas, Monterey, Sabinas, Saltillo, Sauz.. Mexico City, Tampico u. Vera Cruz. übrige Anstalten h““ Nicaragua (RO): San Juan del Sur .. übrige Anstalten. Niederl. Indien (via Bushire, Penang) (RO) MP): Java “ übrige Inseln .. Paraguay (R. Penang (via
2
6
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FPGeSdo—— —O GE
— d
70
35 45 65 85
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95
V
30 80
85 60 75 05 30
15 65 95
28£8**
10
Persien, ausschl. der Anstalten am Pers. Golf 70 Pers. Golf (via Persien, Bushire) (RO) (MP) Bushire 8 übrige Anstalten Peru (RO) 88 40 Bbilir gtneg gnsegr (D via Amur) (RO): uzon b Rußland, asiatisches (D) (MP): I. Region, westlich vom
II. 8 ion, östlich von demselben 0 30 Salvador (RO): Libertad übrige Anstalten Siam (via Bushire, “ 11 Singapore (via Bushire, Penan Tonkin (via Bushire, Moulmein) (RO) (MP 35 uruguay (RO) Venezuela (via Harti) (RO) . Vereinigte Staaten v. Amerika, Britisch⸗ Amerika (mit Bahama⸗ u. Bermuda⸗ Ins.) u. St. Pierre⸗Miquelon (RO): New York City (sämmtliche Anstalten) Bahama⸗Ins.: New⸗Providence.... Bermuda (Insel) die übrigen Orte. Westindien (RO): Antigua ..
Cuba, und zwar:
Curagao
Dominica (kleine Antillen⸗Insel)
Grenada
Guadeloupe 1—
Halti⸗San Domingo: Mole St. Nicolas Cap Haktien und Port au Prince ...
Puerto Jamaica. Marie⸗Galante Martinigque
orto Rico 1
t. Christoph (St. Kitts). Ste. Croix 1 St. Lucia St. Thomas St. Vincent (Westindieaeo)n)n. . Trinidad, Insel ... . . ..... ...
25 45
Manila)
eridian von Werkhne⸗Udinsk . ..
hara ..
9
Scroaeoeneeeeh doe
—
. 1 ℳ 5 Pf. bis
vana
ienfuegos Santiago de Cuba... übrige Anstalten...
— oScocoogeedeSSned
übrige Anstalten Flata und übrige Anstalten ....
— OocCoSoSSeS* —
10
Verlag der Königlichen Expedition des Deutschen Reichs⸗ und Kgl.
89 9
Preuß. Staats⸗Anzeigers (Scholz).
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
800 ℳ und Nachnahme zulässig.
—
in
Der Bezugsprris betrügt vierteljährlich 4 ℳ 50 ₰.
Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;
für Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Uummern kosten 25 ₰.
außer den Post⸗Anstalten auch die Expedition
Insertiongpreis für den Raum einer Uruchzeile 30 ₰. Inserate
nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers 1
und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers
Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
den 2. Oktober, Abends.
Berlin, Dienstag,
LeFHaxs-aexxeafdegs
12 232. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Sanitäts⸗Rath Dr. Karl Müller zu Hannover, dem Landgerichts⸗Rath Fürst zu Zabern, dem bisherigen Ersten Observator am Astrophysikalischen 1 vatorium, Professor Dr. Spoerer zu Potsdam, dem außer⸗ ordentlichen Universitäts⸗ Pbofesser Dr. Freiherrn von Preuschen von und zu Liebenstein zu Greifswald, dem evangelischen Pfarrer Gleitsmann zu Linthe im Kreise auch⸗Belzig, dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗ ath Giessing zu Duisburg, dem Gymnasial⸗ Ober⸗ Hehte rofessor Dr. Krause zu Rasten⸗ burg, dem Gymnasial⸗Oberlehrer a. D. Albert Schmidt zu Posen, den Regierungs⸗Hauptkassen⸗Ober⸗Buchhaltern a. D., Rechnungs⸗Räthen Beversdorff zu Charlottenburg, früher zu Köslin, und Baginsky zu Gumbinnen, dem Konsistorial⸗ Sekretär a. D., Rechnungs⸗Rath Schindelwick zu Herms⸗ dorf a. K., bisher zu Breslau, und dem Regierungs⸗Sekretär
von Klitzing zu Gumbinnen den Rothen Adler⸗Orden vierter⸗
Klasse, “ dem Unter⸗Staatssekretär von Köller im Ministerium
für Elsaß⸗Lothringen den Köniüglichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern, 1
dem Ministerial⸗Rath Halley im Ministerium für Elsaß⸗ Lothringen und dem Geheimen Regierungs⸗Rath Hein rich Koch zu Posen den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse,
dem Gymnasial⸗Direktor a. D. Dr. Klapp zu Wandsbek den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse,
dem Gemeinde⸗Vorsteher, Rittergutsbesitzer Tepe zu Syke, dem Gymnasial⸗Oberlehrer a. D., Professor Maaß zu Flensburg, dem evangelischen Lehrer Louis Neumann an der städtischen höheren Mädchenschule in Perleberg im Kreise Peftor gn dem evangelischen Ersten Lehrer Bombe an der Knaben⸗Mittelschule in Kottbus, dem Gefängniß⸗Inspektor
riedrich Wilhelm Schneider zu Schweidnitz und dem eldwebel⸗Sergeanten Wilhelm von der Schloßgarde⸗
Kompagnie den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse,
dem Regierungs⸗Kanzleidiener a. D. Heinze zu Erfurt das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold,
dem Schutzmanns⸗Wachtmeister Grube zu Hannover, dem Holzhauermeister Jacob Weber zu inzerath im Kreise Berncastel und dem Arbeiter Carl Griebel zu St. Goarshausen das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie
dem Maschinisten an der Militär⸗Waschanstalt Carl Göhde zu Straßburg i. E. die Rettungs⸗Medaille am Bande zu Rciben
Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht:
den nachbenannten Beamten im Ressort des Auswärtigen Amts die Erlaubniß zur Anlegung folgender, ihnen verliehener Insignien zu ertheilen, und zwar: des Großkreuzes des Herzoglich braunschweigischen
Ordens Heinrich's des Löwen:
dem bisherigen Gesandten in Oldenburg, Kammerherrn
Grafen von der Goltz;
des Ritterkreuzes erster Klasse (Kriegsdekoration) des Königlich Militär⸗Verdienst⸗ rdens:
dem Legations⸗Rath von Schuckmann, ständigem Hilfs⸗
arbeiter im Auswärtigen Amt;
des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern des Ebö“ sächsischen Haus⸗Ordens der Wachsamkeit oder vom weißen Falken: dem Kaiserlichen Bezirks⸗Amtmann in Tanga (Deutsch⸗ Ostafrika) von St. Paul⸗Illaire; des Ehrenkreuzes des ““ mecklenburg⸗ schwerinschen Greifen⸗Ordens: 9 dem Attaché, Rittmeister à la suite des Lei usaren⸗Regiments von Treutler; 1
ferner: vi111A1A1AXAX“X“ des Offizierkreuzes des Königlich serbischen Weißen Adler⸗Ordens: dem Legations⸗Sekretär bei der Königlichen Gesandtschaft Dresden Grafen von Bernstorff; und
des Ritterkreuzes des Königlich serbischen I 6
dem Kanzlei⸗Rath Schlottmann im Auswärtigen Amt.
Deutsches Reich
“ “ 1 Seine Majestät der Kaiser haben im Reichs Allergnädigst geruht, den bisherigen Eisenbahn⸗ Betriebs⸗Direktor Franken zum Regierungs⸗Rath und Mitglied der Kaiserlichen General⸗Direktion 88 Eisenbahnen in Elsaß⸗ Lothringen, sowie “
eiosex wesrs Hean
den bisherigen Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebs⸗Inspektor, Baurath Dietrich zum Eisenbahn⸗Betriebs⸗Direktor mit dem Range ines Raths vierter Klasse zu ernennen
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Arthur Donner zum Konsul in Boston, und den Notar Carl von Wintzingerode zum Konsul in Portland (Oregon) zu ernennen geruht.
Dem Betriebs⸗Direktor Dietrich ist die Stelle des Vor⸗ tehers des bautechnischen Bureaus der General⸗Direktion der Eisenbahnen zu Straßburg übertragen worden.
Der preußische Regierungs⸗Baumeister Franz Leopold Kriesche ist zum Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebs⸗Inspektor bei der Verwaltung der Reichseisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen er⸗ nannt worden. b ü2
Bekanntmachung. 8
Der Fernsprechverkehr zwischen Berlin und Wolgast ist eröffnet worden. Die Gebühr für jedes Gespräch bis zur Dauer von drei Minuten beträgt 1 ℳ 1.“
Berlin C., den 1. Oktober 1894. Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor,
b⸗Garde⸗
Geheime Ober⸗Postrath. Griesbach.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Eisenbahn⸗Sekretär Bethge in Berlin, dem Eisen⸗ bahn⸗Hauptkassen⸗Buchhalter Feldmann in Elberfeld und dem Hauptsteueramts⸗Kontroleur Bannasch 9 o i. Pomm. bei ihrem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Rechnungs⸗Rath, sowie dem Eisenbahn⸗Sekretär Elze in Berlin aus dem gleichen Anlaß den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen. 8—
Finanz⸗Ministerium. 8
Der Regierungs⸗Rath von Brandis in Posen ist in die Stelle eines Mitgliedes der Provinzial⸗Steuer⸗Direktion zu Berlin versetzt, und
dem Regierungs⸗Rath, Ober⸗Zollinspektor Andersonn zu Neustadt i. H. die Stelle eines Mitgliedes der Provinzial⸗ Steuer⸗Direktion zu Posen verliehen worden.
Die durch Pensionierung ihres bisherigen Inhabers er⸗
ledigte Stelle des Königlichen Rentmeisters der Kreiskasse in Glogau ist dem Rentmeister Müller in Tuchel verliehen
worden. —“
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Bei dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten ist der Cere Sekretär Schmiel zum Geheimen Revisor ernannt worden. 1 8.
Die Königliche Eisenbahn⸗Direktion zu Erfurt ist beauf⸗ tragt worden, die bisher für eine Nebenbahn von Bitterfeld nach Stumsdorf angefertigten allgemeinen Vorarbeiten auf eine Linie von Bitterfeld über Zörbig nach Cöthen auszudehnen.
1 Bekanntmachung.
Nach Vo s des Füete vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Samml. S. 357) sind bekannt gemacht:
1) der Allerhöchste Srlaß vom 20. Juni 1894, betreffend die Ver⸗ leihung des Rechts zur Chausseegelderhebung an die Gemeinden Stiepel und Buchholz im Kreise Hattingen für die zur chausseemäßigen Unter⸗ haltung übernommenen Theile der von ihnen in Gemeinschaft mit der Staats⸗Eisenbahnverwaltung gebauten Chaussee von der Zeche Carl
riedrich bis zur Hattingen⸗Wittener Chaussee beim Bahnhof Blanken⸗ tein der Ruhrthalbahn, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 31 S. 270, ausgegeben am 4. August 1894a;
2) das am 23. Juni 1894 Allerhöchst vollzogene Statut für die Wiesengenossenschaft zu Weierweiler im Kreise durch das Amts⸗ blatt der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 32 S. 290, ausgegeben
am 10. August 1894; 3) der Allerhöchste Erlaß vom 24. Juli 1894, betreffend die Ver⸗ 1 Wandsbeck hinsichtlich
leihung des Enteignungsrechts an die Stadt 1 der für die Zwecke ihres aus dem Großensee und dem Lütjensee zu speisenden Wasserwerks erforderlichen Grundstücke, durch das Amts⸗ blatt der Königlichen Regierung zu Schleswig Nr. 39 S. 429, aus⸗ gegeben am 15. September 1894; .“
4) das am 24. Juli 1894 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungsgenossenschaft zu Buszewo im Kreise Samter durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Posen Nr. 35 S. 315, ause- gegeben am 28. August 1894; 8 18 5) der Allerhöchste Erlaß vom 4. August 1894, betreffend d 8 Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Berlin behufs Erwerbung der zur Verbreiterung und Freilegung der Fluchtlinien der Wallstraße vom Spittelmarkt bis zur Inselstraße erforderlichen Grundstücksflächen, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 37 S. 381, ausgegeben a 14. September 1894;
6) das am 4. August 1894 Allerhöchst vollzogene Statut für die Ent⸗ und Bewässerungsgenossenschaft zu Mudersbach im Kreise Wetzlar durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Koblenz Nr. 36, Beilage, aus,.r am 6. September 1894; —
7) der Allerhöchste Erlaß vom 22. August 1894, betreffend die Anwendung der dem Chausseegeldtarif vom 29. Februar 1840 ange⸗ hängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizeivergehen auf die im Kreise Nimptsch belegenen Chausseen: 1) von der Naselwitz⸗Rankauer Kreis⸗Chaussee durch das Dorf Rankau, 2) von der Jordansmühl⸗ Zobtener Kreis⸗Chaussee bei Schwentnig nach Klein⸗Kniegnitz, 3) von der Breslau⸗Glatzer Provinzial⸗Chaussee im Dorfe Groß⸗Wilkau nach Quanzendorf, 4) von der Breslau⸗Glatzer B“ ee bis zur Grenze des Kreises Reichenbach bei Guhlau, 5) von der Breslau⸗Glatzer Provinzial⸗Chaussee nach Naselwitz, 6) von der Karzen⸗Manzer Kreis⸗Chaussee bei dem Dorfe Manze nach Dürr⸗ hartau, 7) von der Nimptsch⸗Strehlener Kreis⸗Chaussee bei bis an die Silbitz⸗Danchwitzer Kreis⸗Chaussee bei Roth⸗Neudorf, 8) von der Nimptsch⸗Strehlener Kreis⸗Chaussee nach Pangel, 9) von der Breslau⸗Glatzer Provinzial⸗Chaussee nach der Kolonie Neudeck, 10) von der Breslau⸗Glatzer Provinzial⸗Chaussee durch Jordans⸗ mühl und Dankwitz und 11) von der Nimptsch⸗Reichenbacher Kreis⸗ Chaussee nach Gamnitz, durch das Amtsblatt der Königlichen Regie⸗ rung zu Breslau Nr. 38 S. 409, ausgegeben am 21. September 1894.
Bekanntmachungen. 18 Das bevorstehende Studien⸗Semester unserer Universität nimmt
mit dem 15. Oktober c.
seinen gesetzlichen Anfang. Indem wir dies hierdurch zur allgemeinen Kenntniß bringen, machen wir diejenigen, welche die Absicht hab die hiesige Universität zu besuchen, darauf aufmerksam, daß sie sch pünktlich mit dem Beginn des Semesters hier einzufinden haben, um ich dadurch vor den achtheilen zu bewahren, welche ihnen durch das EFsäumen des Anfae der Vorlesungen unausbleiblich erwachsen müssen. Zugleich ersuchen wir hiermit die Eltern und Vormünder der Studierenden, auch ihrerseits zur Beobachtung dieses Punktes der akademischen Disziplin möglichst mitzuwirken. In Ansehung der⸗ senigen Studierenden, welche auf Grund vorschriftsmäßiger Duürftig⸗ eitsattete die Wohlthat der Stundung des Honorars für die Vorlesungen in Anspruch zu nehmen e, oder um ein Stipendium sich bewerben wollen, bemerken wir, daß nach den ge etzlichen Vorschriften derartige Gesuche bei der Nichtberücksichtigung, und zwar die Stundungsgesuche innerha der ersten Woche und die Gesuche um Verleihung eines Stipen⸗ diums innerhalb der ersten vierzehn Tage nach dem geseßlichen Anfang des Semesters, von den Petenten in Person eingereicht wer⸗ den müssen, und daß von denjenigen Studierenden, welchen die Wohl⸗ that der Stundung bereits zuerkannt worden ist, unter dem Präjudiz des Verlustes ihrer Berechtigung, von dem erhaltenen Stundungs⸗ schein innerhalb der ersten Woche nach dem gesetzlichen Anfang des Semesters bei der Quästur Gebrauch gemacht werden muß. Bonn, den 27. September 1894.
Rektor und Senat der Rheinischen Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität. Kamphausen.
II.
Die Immatrikulation für das bevorstehende Studien⸗Semester füdet vom 15. Oktober c. an bis zum 5. November inkl. statt. Später können nach den bestehenden Vorschriften nur diejenigen Studierenden noch immatrikuliert werden, welche die Verzögerung ihrer Anmeldung nach Nachweisung ültiger Verhinderungsgründe zu ent⸗ schuldigen vermögen. Behufs der Immatrikulation haben 1) die⸗ enigen Studierenden, welche die Universitätsstudien beginnen, in ofern e Inländer sind, ein vorschriftsmäßiges Schulzeugniß und, falls sie
länder sind, einen Pa oder veig “ Legitimations⸗ papiere, ) diejenigen, welche von anderen niversitäten kommen, außer den vorstehend bezeichneten Papieren no ein vollständiges Abgangszeugniß von jeder früher besuchten Universität vor⸗
en. Diejenigen Inländer, welche keine , Wung be⸗ tanden, beim Besuch der Universität auch nur die Absi 1-;
eine allgemeine Bildung für die höheren Lebenskreise oder eine esondere Bildung für ein gewisses Berufsfach zu geben, ohne daß sie sich für den eigentlichen gelehrten Staats⸗ oder Kirchendienst bestimm können auf Grund des § 3 der Vorschriften vom 1. Oktober 18 nur nach vorgängiger, ihnen hierzu seitens des Königlichen Univer⸗ sitäts⸗Kuratoriums ertheilter Erlaubniß immatrikuliert werden
Bonn, den 27. September 1894.
Die Immatrikulations⸗Kommission
Seine Excellenz der Präsident des Königlichen Staats⸗ Ministeriums, Minister des Innern Graf zu Eulenburg, nach Ostpreußen. 8 ₰