und später Vorsitzender des Gerichtsho
———
Angekommen:
Seine “ der Unter⸗Staatssekretär im Justiz⸗ Ministerium, Wirkliche Geheime Rath Dr. Nebe⸗Pflu gstaedt, vom Urlaub. u““
Aichtamtliches.
8 Deutsches Reich.
8 Preußen. Berlin, 2. Oktober
Seine Majestät der Kaiser und König nah wie aus Rominien gemeldet wird, heute den Vort⸗ Staatssekretärs des Reichs⸗Marineamts entgegen.
In der Nacht zum 1. d. M. ist zu Luzern nach längerem Leiden der Königliche Wirkliche Geheime Rath und Unter⸗ Staatssekretär im Staats⸗Ministerium Paul Gustav Alexius Homeyer im 71. Lebensjahre verschieden.
Der Verewigte, geboren am 17. Juli 1824, wurde im Jahre 1845 als Auskultator beim Kammergericht vereidigt und im Jahre 1850 zum Gerichts⸗Assessor ernannt. Als solcher zunächst in Potsdam, dann bei dem Stadtgericht und bei der Staatsanwaltschaft zu Berlin beschäftigt, wurde er im Jahre 1853 als Gehilfe des Ober⸗Staatsanwalts nach Greifs⸗ wald versetzt und bereits im folgenden Jahre zum Staats⸗ anwalt befördert Am 1. März 1855 bei dem Polizei⸗Präsidium in Berlin angestellt, arbeitete er bei dieser Behörde, bei welcher er im Jahre 1863 zum Regierungs⸗Rath ernannt wurde, bis zum Jahre 1865. .
Nach einem kurzen Kommissorium im Staats⸗Ministerium wurde er im Jahre 1866 in das Handels⸗Ministerium be⸗ rufen, im folgenden Jahre zum Geheimen Regierungs⸗Rath und vortragenden Rath in diesem Ministerium und am
31. Mai 1877 zum Ministerial⸗Direktor befördert.
Am 30. Juli 1877 erfolgte seine Ernennung zum Unter⸗ Staatssekretär im Staats⸗Ministerium, welchem er seitdem ununterbrochen angehört hat. Gleichzeitig war er Mitglied
6 zur Entscheidung der Kompoetenzkonflikte und bis zum Jahre 1888 Präsident des Disziplinarhofs. 1 Er erhielt 1885 den Charakter als Wirklicher Geheimer Rath mit dem Prädikat Excellenz und wurde durch die Ver⸗ leihung des Rothen Adler⸗Ordens zweiter Klasse mit dem Stern und des Kronen⸗Ordens erster Klasse ausgezeichnet. Während einer fast fünfzigjährigen Dienstzeit hat der Verewigte in allen seinen Aemtern unermüdlich und erfolgreich gewirkt. Seine hervorragende Begabung, seine vielseitigen Kenntnisse und die Zuverlässigkeit seines Charakters erwarben ihm die Hochschätzung und das unbedingte Vertrauen seiner Vorgesetzten; seine Untergebenen verehrten in ihm einen stets gerechten und wohlwollenden Vorgesetzten.
König und Vaterland verlieren in dem Verewigten einen
hrer treuesten Diener, dessen Andenken in Ehren bleiben wird.
“
Die Nr. 10 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗Versicherungsamts“ vom 1. Oktober 1894 enthält eine Bekanntmachung, betreffend den Prämientarif 182 die Versicherungsanstalt der Hessen⸗Nassauischen Baugewerks⸗Berufsgenossenschaft, ferner eine Mitthei⸗ lung, betreffend die Berechnung des Kapitalwerths der von der Tiefbau⸗Berufsgenossenschaft und den Ver⸗ b icherungsanstalten der Baugewerks⸗Berufsgenossen⸗ chaften zu zahlenden Renten. An letzter Stelle ist ein Bescheid über die Verrechnung der beim Ankauf von Effekten des Reservefonds entstehenden Neben⸗ kosten mitgetheilt, wonach dieselben grundsätzlich in den nkaufspreis der bezüglichen Papiere mit aufzunehmen sind.
Die Nr. 10 der Sonderausgabe der „Amtlichen achrichten des Reichs⸗Versicherungsamts“, In⸗ validitäts⸗ und Altersversicherung, vom 1. Oktober 1894 enthält folgende Revisionsentscheidungen: 1 Durch die gemäß § 4 Abs. 3 des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetzes auf ihren Antrag ausgesprochene efreiung einer Person von der Versicherungs⸗ flicht hat dieselbe die bis dahin erworbene Anwartschaft auf Fente nicht verloren.
Die Krankenpflege, welche der Ehemann seiner Ehefrau leistet, stellt eine versicherungspflichtige Be⸗ schäftigung auch dann nicht dar, wenn sie im uftrage eines Dritten erfolgt.
Ein ehemaliger Schiffskapitän, der im Auftrage der Deutschen Seewarte e Entgelt von 450 ℳ jährlich den Dienst auf einer Beobachtungsstation versieht, meteorologische Prüfungen anstellt und sammelt, auch die Sturmwarnungen besorgt, ist für nicht versicherungs⸗ pflichtig erklärt worden.
Ein jüdischer Kultusbeamter, der in einer kleinen schlesischen Stadt als Vorbeter, Vorsänger und stellver⸗ tretender Tempeldiener bei der Synagogengemeinde angestellt war und außerdem als Schächter fungierte, ist für nicht versicherungspflichtig erachtet.
Als der Hersicherungbpflichl unterliegend hat das Reichs⸗ Versicherungsamt eine Frau angesehen, welche bei einem 2000 ℳ nicht übersteigenden regelmäßigen Jahresarbeitsverdienst auf einem Rittergut außer den Funktionen einer sogenannten Hausdame, das heißt also der Unterstützung und Vertretung der Hausfrau inallen das Hauswesen betreffenden Angelegenheiten — als solche würde sie nicht versicherungspflichtig sein —, auch die Aufsicht über den Garten, die Molkerei, die Geflügel⸗ und Schweinezucht, deren Erträgnisse zum theil käuflich verwerthet wurden, sowie über die he zu führen hatte, aus der das landwirthschaftliche Personal mit versorgt wurde. b
Der Gemeindeschreiber einer kleinen Gemeinde in Elsaß⸗Lothringen ist unter Umständen als versiche⸗ rungspflichtiger Gehilfe anzusehen.
Einem Altersrentenbewerber, Zigarrenmacher von Pro⸗ fession, welcher in den Jahren 1888 bis 1890 eine Zeit lang als Schauspieler, später als Kontroleur bei einem so⸗ genannten Rauch⸗Theater in Berlin thätig war, dessen
Unternehmer die Erlaubniß sowohl zum Betrieb des Schauspiel⸗ gewerbes gemäß § 32 der Gewerbeordnung, wie auch zur Veranstaltung Ear Vorstellungen ohne höheres Kunst⸗ interesse nach sprochen worden.]
Nachdem der bisherige Legations⸗Sekretär bei der hiesigen Königlich sächsischen Gesandtschaft Graf Vitzthum von Eck⸗ städt als Hilfsarbeiter in das Ministerium der auswärtigen Ingelegenabern zu Dresden einberufen worden ist, ist an Stelle desselben als Legations⸗Sekretär der bisherige Bezirks⸗ Assessor bei der Königlich sächsischen Amtshauptmannschaft zu Leipzig von Stieglitz hierher versetzt worden; dieser fungiert bis zur Rückkehr des zur Zeit beurlaubten Gesandten Grafen von Hohenthal und Bergen als Geschäftsträger.
Der Ober⸗Regierungs⸗Rath Hoppe zu Gumbinnen ist an die Königliche Regierung zu Merseburg versetzt, und es ist ihm daselbst die Stelle als Dirigent der Kirchen⸗ und Schul⸗ Abtheilung übertragen worden.
Dem Landrath von Thadden zu Mohrungen, Regierungs⸗ bezirk Königsberg, ist die kommissarische Verwaltung des Land⸗ rathsamts im Kreise Greifenberg, Regierungsbezirk Stettin, übertragen worden.
Der bisher als Hilfsarbeiter bei dem Königlichen Land⸗ rathsamt zu Görlitz beschäftigte Regierungs⸗Assessor Riesch 18 der Königlichen Regierung zu Minden zur weiteren dienst⸗ lichen Verwendung überwiesen worden.
Die Regierungs⸗Referendare von Reden aus Köslin, Hans Ernst von Stockhausen aus Cassel, Dr. jur. Gerlach aus Königsberg, Serlo aus Düsseldorf und von Alten aus Oppeln haben die zweite Staatsprüfung für den höheren Verwaltungsdienst bestanden.
88
Bayern.
Die Feier des Namensfestes Seiner Majestät des Königs Otto nahm vorgestern in München den üblichen stillen Ver⸗ lauf. In den katholischen Pfarrkirchen fanden ochämter statt, welchen die Schuljugend und zahlreiche ndächtige anwohnten. Im Dom zelebrierte Erzbischof von Thoma das Hochamt, dem Seine Königliche h der Prinz⸗ Regent mit den Prinzen des öniglichen Hauses, die obersten Hofchargen, das diplomatische Korps, die Minister, die Beamten und Magistratsmitglieder beiwohnten. — Vorgestern Nachmittag erschien Seine Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent, vom Publikum mit begeisterten Hoch⸗ rufen begrüßt, mit den Prinzen und Prinzessinnen und Gefolge zur Abhaltung des Oktoberfestes auf der Theresien⸗ wiese und vertheilte persönlich die Preise bei den Rennen und für die besten landwirthschaftlichen Leistungen. Gestern Morgen begab sich Höchstderselbe mit den eingeladenen Jagd⸗ gästen nach Berchtesgaden. — Seine Hoheit der Herzog Ernst von Sachsen⸗Altenburg erhielt vorgestern Nach⸗ mittag im „Bayerischen Hof⸗ den Besuch des Prinz⸗Regenten. Gestern Vormittag reiste der Herzog nach Gmunden am Traun⸗ see. — Seine Königliche Hoheit der Erbprinz Alfred von Sachsen⸗Coburg⸗Gotha ist vorgestern in München ein⸗ getroffen.
Baden.
Die Delegirten der deutschen nationalliberalen Partei, welche am 30. v. M. in Frankfurt a. M. ihren Parteitag abhielten, sandten bei einem Besuch, den sie am Montag der Stadt Heidelberg abstatteten, ein Huldigungs⸗ Telegramm an den Großherzog von Baden. Seine König⸗ liche Hoheit antwortete darauf, nach dem „W. T. 8. wie folgt:
„Ich ersuche Sie, den versammelten Mitgliedern des national⸗ liberalen Delegirtentags Gesammtdeutschlands meinen herzlichen Dank dafür zu übermitteln, daß dieselben mir in so warmen und mich so hoch ehrenden Worten ihr Vertrauen kundgegeben haben. Ich erwidere Ihre so schätzenswerthe Kundgebung mit dem treuen Wunsch, des
Deutschen Reichs Kraft und Stärke möge ungeschwächt erhalten bleiben, damit des Reichs Ansehen und Einfluß immer mehr wachse und mit aller Macht den Frieden fördere. Wir müssen den politischen Generalmarsch schlagen, damit alle beordneten Kräfte sich sammeln
und an dem erhaltenden Bau des Friedens mitwirken.“
Hessen. 1
Seine Durchlaucht der Prinz und Ihre Großherzogliche Hoheit die Prinzessin Ludwig von Battenberg sind nach Beendigung des Urlaubs des Prinzen gestern Vormittag nach England zurückgereist. Die Kinder Höchstderselben bleiben vorläufig bei der Großmutter, Ihrer Durchlaucht der Prinzessin von Battenberg. 8
Mecklenburg⸗Schwerin.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog, Ihre Kaiser⸗ liche Hoheit die Großherzogin, Ihre Kaiserlichen Hoheiten der Geearft und die Großfürstin Wladimir, sowie Ihre Hoheiten der Herzog und die Herzogin Johann Albrecht trafen am Sonntag Nachmittag, Seine Durchlaucht der Prinz Heinrich XVIII. Reuß nebst Gemahlin am Sonntag Abend in Schwerin ein. Der Großherzog und die Großfüͤrstin Wladimir haben sich gestern Nachmittag nach
erzogin Alexandrine nach Gelbensande zurückkehrten. Der rinz Heinrich XVIII. Reuß und Gemahlin sind gestern Abend nach Ludwigslust zurückgekehrt.
(H) Das Großherzogliche Hoflager ist am 1. Oktober von Schloß Güldenstein nach Eutin verlegt worden.
seteag Ate begeben, während die Großherzogin und die
Oesterreich⸗Ungarn.
Die österreichische Delegation berieth gestern in der Plenarsitzung das Budget des Auswärtigen. In der Debatte erörterte der Jungczeche Kaftan die Gründe, weshalb die . Völker, die Polen ausgenommen, sich für den Dreibund nicht erwärmten; er ragte an, ob die Ereignisse in Serbien nicht nachtheili auf das Verhältniß zu Oesterreich wirken würden, ob es nicht angezeigt wäre, im Einvernehmen mit Rußland und der legalen Vertretung Bulgariens die Regentenfrage im Sinne des Berliner Vertrags zu lösen, und sprach die Besorgniß aus,
daß der Memorandum⸗Prozeß dem Ansehen Oesterreichs
33a a. a. O. besaß, ist die Rente zuge⸗
Solange noch in Oester⸗ vorhanden seien, Budget verweigern und
habe.
in Rumänien gescha Nationalitäten
reich würden die Böhmen das dem Grafen Kälnoky kein Vertrauen votieren. Der Deutschböhme Baernreither sprach den Jungczechen das Recht ab, im Namen Böhmens zu sprechen, würdigte die heilsamen Folgen des Dreibundes und sprach dem Minister sein Vertrauen aus. Der Jungczeche Pacak unterstützte Kaftan und polemisierte gegen den Dreibund. Der Ruthene Barwinski drückte namens seiner ee; dem Grafen Kälnoky das Vertrauen aus. Graf Belcredi b begründete sein Vertrauensvotum für den inister des Aeußern mit den friedlichen Erfolgen, die dessen Politik erzielt habe. Nachdem Professor Fournier darauf hingewiesen hatte daß Böhmen an den Segnungen des Friedens ebenso theilgenommen habe, wie die anderen Völker der Monarchie, ergriff der Minister des Aus⸗ wärtigen Graf Kälnoky das Wort, um auf die Fragen bezüglich Serbiens und Bulgariens zu antworten. Graf Kälnoky erklärte, man müsse es den Serben über⸗ lassen, ihre eigenen Angelegenheiten nach Gutdünken zu regeln, indem man sie nur mit dem Wunsche begleite, daß die Verhältnisse die nothwendige Sta⸗ bilität erreichen möchten. In Bulgarien werde sich die Regierung ebensowenig einmengen, wie sie dies von einer anderen Macht wünsche. Die Regierung wünsche, da die durch die Annexion von Rumelien gestörten Ver düniste geregelt und von Europa anerkannt werden möchten. as sie hrerseits dazu beitragen könne, werde sie thun, um so mehr, da geordnete Verhältnisse in den Balkanländern die Ge⸗ währ für den allgemeinen Frieden erhöhten. Bei dem Interesse für Bulgarien werde die Regierung jede Gelegenheit ergreifen, um auch im Sinne ihrer Politik dauernde Verhält⸗ nisse dort zu schaffen. Nach einem Schlußwort des Referenten Sueß wurde das Budget des Auswärtigen angenommen und dem Minister das Vertrauen der Delegation ausgesprochen.
Großbritannien und Irland.
Die Königliche Kommission, welche unter dem Vorsitz des früheren stellvertretenden Sprechers des Unterhauses, Leonard Courtney, die Frage der Vereinigung von Groß⸗London und City zu begutachten hatte, hat einen 123 Paragraphen umfassenden Bericht erstattet. Auch die Kommission ist für die Vereinigung. Sie schlägt vor, eine aus freien Wahlen hervorgegangene Körperschaft für ganz London zu errichten, auf welche die Rechte des Grafschaftsraths zu übertragen sind. Diese neue Körperschaft soll den Lord Mayor und den Sheriff von ganz London erwählen. Der alten City soll eine bedeutende Vertretung in dem neuen Stadtrath eingeräumt werden. Die City⸗Gebäulichkeiten, die Guildhall und das Mansion House, sowie alles Eigenthum der City geht in die Verwaltung des neuen Stadtraths über. Es wird wohl heehh. noch Jahr und Tag dauern, bis dies durchgeführt sein wird.
Die Londoner Schiffbaufirma Yarrow u. Co. hat im Auftrag der französischen Regierung ein Torpedoboot aus Aluminium hergestellt. Es wiegt 9 ½ Tons (die stählernen wiegen 11 ¾ Tons). Das Schiff soll 20 ½ Knoten die Stunde zurücklegen. Bei der am letzten Sonnabend von Greenwich nach Croßnest unternommenen Probefahrt fiel es allgemein auf, daß das Schiff nicht im mindesten vibrierte, wie es alle stählernen Schiffe thun. Das Aluminium ist mit 6 Proz. Kupfer versetzt. Selbst die Maschinentheile bestehen soweit es anging, aus Aluminium. 8
Frankreich “ Der Minister⸗Präsident Dupuy hat dem Ersuchen des Bürgermeisters von Nimes, die Stiergefechte mit Tödtung der Stiere zu gestatten, nicht Folge gegeben, ob⸗ wohl der Bürgermeister sich damit zu entschuldigen suchte, daß das Thierschutzgesetz sich nur auf Haus⸗ thiere beziehe, die in den Arenen verwendeten Stiere aber nicht als solche anzusehen seien. In der Bevölkerung von Nimes, die durch das Verbot der Stiergefechte, die stets eine Menge Fremder nach ihrer Stadt lockten, großen Schaden erleidet, herrscht wachsende Aufregung. Viele drohen mit Steuerverweigerung. — Auch die Präfekten des Departements Hérault und Ostpyrenäen haben die Stiergefechte, bei denen die Stiere getödtet werden, untersagt. In Mont⸗sur⸗Vaudry fand am Sonntag die Enthüllun des Denkmals für den ehemaligen Präsidenten der Republik Jules Grévy statt. Der Präfekt hielt die Festrede. Gestern hat in Limoges und Compiègne die Bildung der beiden Reserve⸗Kavallerie⸗Regimenter stattgefunden. Um 2 ½ Uhr war der Empfang der Pferde in Compiègne vollendet; die Leute waren bereits eingestellt. Am 4. Oktober soll das Regiment seine erste Felddienstübung machen. In Marseille sind, wie unter dem 1. Oktober gemeldet wird, acht Italiener unter dem Verdacht einer Verschwörung gegen den italienischen Konsul Durando verhaftet worden. ie in der Wohnung der Verhafteten vorgefundenen Papiere ergaben kompromittierende Beziehungen zu italienischen Ge⸗ nossen in Triest, Genua und London. leugnen. Weitere Verhaftungen stehen bevor
Rußland.
Amtlicher Mittheilung zufolge sind der Kaiser, die Kaiserin, der Großfürst⸗Thronfolger, die Großfürsten Georg und Michael Alexandrowitsch, die Großfürstin Olga Alexandrowna und Prinz Nikolaus von Griechenland Sonntag Abend aus Spala nach der Krim abgereist.
„Ritzau's Bureau“ meldet aus St. russische Ministerium des Auswärtigen habe gar keine Mit⸗
Die Angeklagten
Petersburg, das
.“
theilung von einem Ueberfall einer Station der Ussuribahn
durch die Chinesen erhalten und bezeichne diese Nachricht als
unbegründet. .“
Italien.
Die italienische Regierung hat dem griechischen Konsul in
Neapel Typaldos das Exequatur entzogen. Der Archivar des heiligen Stuhls, Kardinal Galim⸗ berti führte gestern, wie aus Rom gemeldet wird, bei der Wiedereröffnung der Archive, welche alljährlich statt⸗ findet, den Vorsitz. Anwesend waren die Chefs der historischen Kommissionen der verschiedenen Staaten, darunter Profi lar Sickel für Oesterreich und Professor Friedensburg für Preußen.
Spanien.
Villaurutia ist, wie „W. T. B.“ aus Madrid meldet, zum Unter⸗Staatssekretär im Ministerium des Auswärtigen ernannt worden.
b schädigt, daß es zu nichts mehr zu gebrauchen war. Der japa⸗ nische Kreuzer vollendete deshalb das Werk der Zerstörung.
telegraphisch gemeldet, daß infolge
fallen ist. Ein
11“ Portngal. Die Cortes sind gestern zusammengetreten. Die Thron⸗ rede, mit der sie eröffnet wurden, betont, daß die Beheehängen u allen Nationen mit Ausnahme Brastliens sehr freundschaft⸗ Die n sei entschlossen, die Frage der a
sche seien. ldigen Lösung zuzuführen. Die
isenbahngesellschaft einer 1 Fenbah 81 e habe sich gebessert; Portugal komme seinen Hahtangen mit Aufrichtigkeit nach. Weiter wird in der Rede eine Revision des Foserse angekündigt und die Regelung der Grenze zwischen dem deutschen und portugiesischen Gebiet
in Afrika erwähnt. 8 Türkei.
Der russische Admiral Avellane ist gestern Vormittag an Bord eines Kanonenboots in Konstantinopel eingetroffen.
3 Serbien.
Gegenüber einer von einigen auswärtigen Blättern er⸗ wähnten Broschüre Grescitsch’s über die serbische Finanz⸗ lage wird, wie „W. T. B.“ aus Belgrad meldet, von maß⸗ gebender Stelle betont, daß die serbischen Finanzen in fort⸗ währender I begriffen seien. Die Steuereingänge seien in den abgelaufenen 6 Monaten um 3 Millionen, die Zolleinnahmen um 30 Proz. gestiegen. Die serbische Finanz⸗ verwaltung, welche auch bisher schon ihren Verpflichtungen entsprochen habe, sei also fortan in der Lage, ihren Ver⸗ pflichtungen noch besser und leichter u d in vollstem Umfange
nachzukommen. Dänemark.
Der Reichstag ist gestern eröffnet worden. Das Folke⸗ thing wählte Högsbro, Gegner des Ausgleichs, wieder zum öö zu Vi Peüsidenten wurden gleichfalls zwei
egner des Ausgleichs gewählt, statt wie bisher zwei An⸗ änger. 8 — Das Landsthing wählte Professor Matzen (Rechte) zum Präsidenten.
Amerika.
Wie aus Lima gemeldet wird, ist der Präsident Borgono nach dem Norden abgereist, um den Oberbefehl gegen die Aufständischen zu übernehmen.
Asien.
Nach einem Telegramm der „Pallmall⸗Gazette“ aus Chefoo vom gestrigen Tage befindet sich die englische Flotte im Golf von Pechili, welcher offen ist. Weitere ausländische Kriegsschiffe werden dort erwartet. (Wie gestern gemeldet, ist das deutsche Kanonenboot S. M. S. „Iltis“ am 29. September in Chefoo angekommen.)
Nach in Chefoo eingegangenen Nachrichten ist in der an der Küste gelegenen chinesischen Provinz Shang⸗ InRoum der Hafenplatz Chefoo gehört, eine aufständische Bewegung ausgebrochen. Wie der
Times“ gemeldet wird, sind dort 35 000 Mann japanische Truppen gelandet. Ferner wird dem „Reuter'schen Bureau“ aus Shanghai von gestern Nachmittag berichtet, daß die japanische Armee, welche sich nach der Schlacht bei Ping⸗ wang nach Norden wandte, sich eilig Mukden nähere. Die Japaner hätten Heitschow, an der Grenze der Mandschurei, ohne Widerstand besetzt.
Nach den letzten von Peking eingetroffenen Nachrichten hat der Kaiser erklärt, daß nur Urgäͤhig eit oder Korrup⸗ tion die kürzlichen Niederlagen hätte herbeiführen können. Die Feinde des Vizekönigs Eö“ nutzen diese Stimmung des Kaisers aus. i⸗Hung⸗Chang wird indeß von der Kaiserin energisch unterstützt. Nach einer Meldung des „Reuter'schen Bureaus“ aus Shanghai ist General Sung, der frühere Kommandant von Port Arthur, durch einen Kaiserlichen Erlaß zum Generalissimus des chinesischen Paiyang⸗Armee⸗Korps, das sich gegen⸗ wärtig in Manchwia befindet, ernannt worden.
Der „New⸗York Herald“ veröffentlicht die folgende Depesche von Shanghai: „Unter der chinesischen Armee, welche bei Wi⸗ju am Nalu⸗Fluß steht, ist eine Meuterei ausgebrochen. Die FW vernichten ihre Waffen. In Peking herrscht eine Panik.“
5 Shanghai geht das Gerücht, Sheng, der Taotai von Tientsin, sei verschwunden; es sei unbekannt, wo er sich aufhalte. Sheng steht in dem Verdacht, die Japaner seit dem Anfang des Krieges von den Bewegungen der chinesischen Truppen, auch von dem Abgange des „Kowshing“ benachrichtigt zu haben. Aus Tientsin wird der „Times“ berichtet, daß eine große Deputation einflußreicher Tientsiner Geschäftsleute mit den ersten Beamten an der Spitze gestern dem Hauptmann von Hanneken für seine Verdienste in der Schlacht am Yalu⸗Fluß Dank ausgesp rochen habe.
Dem „Reuter'schen Bureau“ wird aus Nagasaki vom Sonntag Hech daß die Ausbesserung der in der Schlacht bei der Nalu⸗Mündung beschädigten japanischen Schiffe eifrig betrieben wird; alle Werften sind überfüllt. Aus Tokio er⸗ 8 rt das genannte Bureau, die japanische Regierung habe
ei als Kriegs⸗Kontrebande erklärt.
Der Befehlshaber des japanischen Kreuzers „Naniwa“ hat dem Marine⸗Minister berichtet, daß er am 23. September an der Küste der Mandschurei im Golf von Tairenwan ein gestrandetes chinesisches Kriegsschiff sah. Er glaubt,
aß es der chinesische Kreuzer „Kwang⸗Kai“ war⸗ Die Besatzung befand sich noch an Bord. Sobald sie den japanischen Kreuzer bemerkte, steckte sie das Scif in Brand und entfloh. Das chinesische Kriegsschiff war so stark be⸗
Den „Nieuws van den Dag“ wird aus Batavia er falschen Meldung eines Spions eine Truppenabtheilung in einen Hinterhalt ge⸗ C “ Hauptmann und ein Lieutenant wurden etödtet, ein Lieutenant und neun Mann verwundet. Offenbar Sshsb sich diese Mittheilung auf die Kämpfe auf der Insel Lombok.
Afrika. In London ist die Nachricht eingetroffen, daß Admiral Bedford am 25. l. M. Brohemie, die Veste des rebellischen Fensleaß⸗ Nana am Beninflusse in West⸗Afrika, hat türmen lassen. Durch einen geschickten Flankenangriff wurde eder Verlust auf britischer Seite vermieden. 75 glatte Ge⸗ chütze, 1500 Tonnen Schießpulver und große Mundvorräthe
elen in die Hände der Engländer. Nana ist auf der Flucht.
Nr. 38 A des „ herausgegeben im
gelisch⸗reformierte Kir
im Gürzenich in Köln. Donau-M
— Betriebsergebniß der
oldau⸗Elbe⸗Kanal. —
entralblatts der Bauverwaltung“, inisterium der öffentlichen Arbeiten, vom 26. September hat folgenden Inhalt: riegel für Weichen. — Grundsätze für den Bau von Krankenhäusern. (Schluß.) — Vermischtes: Wettbewerb um Entwürfe für eine evan⸗ mit Predigerhaus in Leipzig. — Stiftung für die Königliche Akademie der Wissenschaften in Berlin. — VIII. Hauptversammlung des Straßenbahn⸗Vereins Rampenstrecken der Straßenbahnen in Cincinnati.
Nr. 39 vom 29. September hat folgenden Inhalt: Umbauten
— Die
City⸗ und
Ausgrabungen in Troja. — Druckluft⸗ bagger. — Zur Frage der Weichensicherung. — Vermischtes: Zur Frage des Denkmalschutzes. — Vorlesungen im 1., . Kunst⸗ gewerbe⸗Museum in Berlin. — General⸗Regulierungsp
Aufschneidbarer Spitzen⸗
in Köln. —
Ueberwindung der Gefälle beim
an für Wien. Süd⸗Londonbahn. — Bücherschau.
5
Urtheil des Reichsgerichts angegriffenen T zu entnehmen, daß der troffen, weil sie den
oder der Gesundheit der
gewendet worden ist.“
Urtheil, vor oder nach
1894, ausgesprochen, wordenen ist, durch welches de
standesgemäße anspru
geschiedene Ehefrau stand
eile mit dem Arm p
Urtheil das r Gegner für den
Ents cheidungen des Reichsgerichts.
Als eine gesundheitsgefährdende Thätlichkeit des einen hegatten gegen den anderen, die diesem aus § 699 II 1 Preuß. Allg. L.⸗R. das Recht auf Ehescheidung giebt, kann, nach einem IV. Zivilsenats, vom 10. Mai 1894, ein Faustschlag gegen den Kopf erachtet werden, wenn auch dieser vom 1 ariert worden ist und deshalb nicht
getroffen hat. „Aus den Feststellungen des Berufungsrichters ist nur austschlag den Kopf der Klägerin deshalb nicht ge⸗ schlag mit dem Arm pariert hat. aber nicht die Möglichkeit aus, daß der nach dem Kopf der Klägerin gerichtete Faustschlag an sich geeignet war, eine Gefährdung des Lebens
1
Dies schließt
Klägerin zu bewirken, und daß diese Ge⸗
seinem T
genden Instanzen bestätigt wird. hat das Reichsgericht, IV. Zivilsenat, durch Urtheil vom 18. Juni daß unter dem Ehescheidungsurtheil
erklärt worden, wenn auch der
Ableben einen Anspruch auf Zahlu Abfindung und andererseits auch Verpflegung erhoben hat. „ ist dadurch, daß der Beklagte in dem Ehescheidungsurtheil für den schuldigen Theil erklärt ist, der Ehefrau bereits zuerkannt und daher auf ihre Erben übergegangen. Verpflegungsgelder gefordert würde, kann nicht mehr unterstellt worden, da feststeht, daß die Ehe⸗ frau bis zu ihrem Tode von der Befugniß des § 798 II 1 A. L.⸗R. nicht Gebrauch gemacht hat.“ (27
esmäßige
fährdung, nachdem sie in der That durch den Beklagten herbei⸗ geführt worden, erst vurch ho6 Verhalten der Klägerin wieder ab⸗ 2/93.)
— Nach § 830 II 1 des Preuß. Allg. L.⸗R. können die Erben des unschuldigen Ehegatten eine Abfindung aus dem Ver⸗ mögen des schuldigen Theils nur Erblasser bei seinem 2
alsdann fordern, wenn sie dem
eben bereits zuerkannt war, und das
ode, rechtskräftig oder in den fol⸗ In Bezug auf diese Bestimmung
rechtskräftig ge⸗ gemeint 1 schuldigen Theil unschuldige Ehegatte „vor seinem
ng der gesetzlich ihm zukommenden
nicht den event. Anspruch auf
.. Der Abfindungs⸗
Die Möglichkeit aber, 2 * aben
94.)
unterstützungen zu zahlen
Strafmitte und ebenso hat die
einer Gemeinde⸗Krankenk.
Auf den Mü
begründet erachtet wurde, versicherungsgesetz ist die pflicht allen versicherungsp der im § 4 Abs. 1 a. a. O
und von der Erhebung v
und dementsprechend ist geschrieben, in welche die unterstützungen zu zahlen so ist aus den Beträgen 10 Abs. 2). Damit ist Einrichtung Sorge dafür, Aequivalent der der bilden,
der versicherungspflichtigen indestens sind die
meldung zu erzwingen.“
bald er von dem Vor Fall die betreffenden Arbeit
F. den Konflikt, der abe
bedarf; sie ist also auch von der
— Das Gesetz hat aber die Personen, für welche die Gemeinde zu erheben, zu einer Verpflichtung gemacht (§ 5 Abs. 2): von denselben hat die Gemeinde Krankenversicherungsbeiträge (§ 9) zu erheben —
ihr auch zufließen, Der Auffassung des Konfliktsbeschlusses, wonach der Eintritt jeder orstehers in der fraglichen Beziehung von gemacht wird, daß eine Anmeldung ersonen durch den betreffenden Arbeitgeber emäß § 49 des b stattgefunden hat, kann nicht beigetreten werden.
emeinde⸗Vorsteher verpflichtet, wegen Unterlassung der Anmeldung durch die ihnen bekannten Arbeitgeber die Bestrafung der Betreffenden gemäß § 81 det Gesetzes herbeizuführen und so die An⸗
Thätigkeit des Gemeinde.V. der Voraussetzung aöhängigh 1
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Jede Gemeinde ist, nach einem Urtheil des Ober⸗Ver⸗ waltungsgerichts, 1. Senats, vom 8. Mai 1894, verpflichtet, für solche Personen, die nicht einer der im § 4 Abs. 1 des Kranken⸗ versicherungsgesetzes erwähnten Krankenkassen angehören, eine be⸗ sondere Gemeinde⸗Krankenkasse zu errichten, Beiträge der Beitragspflichtigen fließen und aus welchen die Kranken⸗ 1n Der Gemeinde⸗Vorsteher hat, so⸗ b andensein versicherungspflichtiger Personen Kenntniß erlangt, für diese Einrichtung Sorge zu tragen und, im geber eine Anmeldung der versicherungs⸗ pflichtigen unterlassen, diese Anmeldung durch die gesetzlichen
(§ 81 des Krankenversicherungsgesetzes) zu erzwingen, Aufs ichtsbeh tragen, daß der Gemeinde⸗Vorsteher seiner Verpflichtung zur Einrichtung
in welche die
örde dafür Sorge zu
asse nachkomme. — In der Gemeinde W.,
Krankenkasse
die aus einem Mühlenbesitzer und seinen Leuten und noch einem Einwohner bestand, war vom Gemeinde⸗Vorsteher eine Gemeinde⸗ Krankenkasse nicht errichtet worden, und bei einer im Jahre 1891 ein⸗ tretenden Erkrankung eines vom Mühlenbesitzer beschäftigten Arbeiters wurde die Krankenunterstützung desselben auf 59,70 ℳ festgesetzt und dieser Betrag durch Umlage auf die Ortsabgabenpflichtigen vertheilt.
Ure behe entfiel ein Antheil von 55,36 ℳ Dieser klagte bei dem Landgericht auf Erstattung von 40,89 ℳ gegen den Landrath und den früheren Gemeinde⸗Vorsteher, weil bei einer rechtzeitigen Er⸗ richtung einer Gemeinde⸗ unterstützung mehr als hinreichende Beiträge von den Arbeitern und Arbeitgebern bei rechtzeitiger Erhebung eingegangen sein würden und somit die derzeitigen Gemeindemitglieder (die⸗ ühle war erst seit kurzem auf den derzeitigen Besitzer übergegangen) zu jener Deckung in der geschehenen Höhe nicht hätten in Anspruch genommen werden müssen. Noch vor dem Verhandlungstermin erhob die Regierung zu r vom Ober⸗Verwaltungsgericht für nicht indem es ausführte:
zur Deckung der Kranken⸗
„Nach dem Kranken⸗
Gemeinde Trägerin der Krankenunterstützungs⸗ flichtigen Personen gegenüber, welche nicht einer
. erwähnten Kassen angehören. Diese kommunale Verpflichtung, die Gemeinde⸗Krankenversicherung, tritt im Falle der Noth⸗ wendigkeit der Gewährung von Krankenuntere
stimmungen der §§ 4 ff. unterliegende Person bans von selbst ein, ohne daß es zu diesem Erfolg einer vorherigen, esonderen kommunalen Veranstaltung, namentlich der Einrichtung der Gemeinde⸗Krankenversicherung oder einer besonderen Kasse, der letzteren Anmeldung der Versicherungspflichtigen
ützung an eine den Be⸗ raft des Gesetzes und
on Versicherungsbeiträgen an sich unabhängig.
Befugniß der Gemeinde, von den Krankenversicherung eintritt, Beiträge
die Einrichtung einer besonderen Kasse vor⸗ Beiträge fließen und aus welcher die Kranken⸗ sind. Werden ntersänbungen nicht nöthig,
ein Reservefonds zu bilden
die Kasse
vorgeschrieben; das daß die ihr
Gemeinde
(1 508.)
ist Pflicht
§§ 9 Abs. 2 u. 3, durch das Gesetz als kommunale Bestehen der Kasse und die
ebührenden Beiträge, welche das
obliegenden Unterstützungpflicht der Gemeindeobrigkeit.
Ztg.“ zufolge bei der Königlichen Regierung
“
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗
Maßregeln.
Spanien. Herkünfte von Neapel haben sich in den spanischen Häfen einer
dreitägigen Beobachtung zu unterwerfen.
Cholera.
Breslau, 1. Oktober. Am 29. September kamen der „Schl. zu Oppeln eine bakterio⸗ logisch festgestellte Choleraerkrankung und zwei choleraverdächtige Fälle aus Laurahütte zur Meldung. Am 30. September wurden ein als Cholera festgestellter Fall aus Königshütte und 2 Todesfälle aus Laurahütte und Schwientochlowitz zur Anzeige gebracht. Im übrigen ergiebt sich eine merkliche Abnahme der Krankheit aus den aufgestellten Wochenüber⸗ sichten; während in der Woche vom 8. bis 14. September 52 Er⸗ krankungen mit 21 Todesfällen, in der Woche vom 15. bis 22. Sep⸗ tember 59 Erkrankungen mit 17 Todesfällen vorkamen, fiel in der Woche vom 23. bis 29. September die Zahl auf 35 Erkrankungen mit 11 Todesfällen. Amsterdam, 1. Oktober. In der letzten Woche kamen dem „W. T. B.“ zufolge im ganzen Lande in 14 Gemeinden 20 Erkrankungen und 17 Todesfälle an Cholera vor, davon in Amsterdam 4 bezw. 7
Im Jahre 1892 sind in England und Wales 63 606 Per⸗ sonen an der Tuberkulose gestorben.
%³ Bei den EEEETI“ der Reichsbank wurden im Monat September d. J. 1 491 409 800 ℳ abgerechnet
gegen 1 364 547 500 ℳ im August d. J., 1 453 108 200 ℳ im September 1893, 1 260 619 200 ℳ im September 1892
und 1 387 099 400 ℳ im September 1891.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks b an der Ruhr und in Oberschlesien.
An der Ruhr sind am 1. d. M. gestellt 10 612, nicht rechtzeitig gestellt 29 Wagen. .
In Oberschlesien sind am 29. v. M. gestellt 3131, nicht rechr⸗ zeitig gestellt keine Wagen.
Zwangs⸗Versteigerungen.
Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin selansken am 1. Oktober die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Tresckowstraße 54, der Frau Maurermeister Martha Karius gehörig; Fläche 6,25 a; Nutzungswerth 8300 ℳ; für das Meistgebot von 115 100 ℳ wurde der Kaufmann Sally Gerson zu Berlin Ersteher. — Rykestraße 24, dem Maschinenbauer Fr. Liebherr gehörig; Fläche 4,96 a; Nutzungswerth 7000 ℳ; für das Meistgebot von 88 000 ℳ wurde der Rechtsanwalt Fränkel zu Berlin Ersteher. — Neue Roßstraße 5, dem Landwirth H. Hanssen gehörig; Nutzungswerth 14 470 ℳ; mit dem Gebot von 260 100 ℳ blieb der Kaufmann Max Priester, Kanonierstraße 39, Meistbietender.
— Die „Rhein.⸗Westf. Ztg.“ berichtet vom rheinisch⸗ westfälischen Eisen⸗ und Stahlmarkt⸗ Obgleich im ganzen die Lage des rheinisch⸗westfälischen Eisenmarkts wenig Aenderung zeigt, so hat doch für einige Geschäftszweige sich in letzter Woche eine entschieden regere Nachfrage bemerklich gemacht. Vielfach sind die Abnehmer aus ihrer bisherigen Zurückhaltung herausgetreten und haben Abschlüsse, wenn auch nicht auf sehr lange Lieferfristen, so doch auf längere als bisher gemacht. Daß die Preise sich behaupten, be⸗ weist, daß man der bisherigen Zurückhaltung gegenüber, mit wenigen Ausnahmen, eine feste Stellung einnahm, sei es, weil die Preise einen Rückschritt überhaupt nicht mehr gestatteten, oder, weil man durch frühere Aufträge gedeckt, noch abwarten konnte. — Das Eisenerz⸗ Elchäft steht im Siegerlande noch auf dem früheren Standpunkt.
s werden nur mäßige Posten abgestoßen. In Luxembur Lothringen En Minettesorten wie bisher unter unbedeutenden Schwankungen.
panische Erze sind nach wie vor vernachlässigt. — Ueber Roheisen liegen keine Nachrichten von Belang vor. Nachfrage und Absatz haben ich im wesentlichen auf dem Standpunkt der vorigen Woche gehalten.
bschon die Regsamkeit auf dem Walzeisenmarkt stellenweise zugenommen hat, behält Roheisen im ganzen doch seinen ruhigen Gang. — Auf dem Walzeisenmarkt sind stellenweise die Käufer aus ihrer bis⸗ herigen Zurückhaltung herausgetreten ; allerdings dürften sie eingesehen haben, daß unter den heutigen Verhältnissen an ein weiteres Sinken der Preise nicht zu denten ist. Für Stabeisen ist der Markt in seiner bisherigen Lage geblieben. Der Absatz hat vereinzelt wohl etwas zugenommen, doch versuchen die Käufer immer die Preise zu drücken; dagegen hat sich für Bandeisen eine merkliche Belebung gezeigt. Die Käufer kommen immer mehr aus ihrer Zurückhaltung heraus, zweifel⸗ los, weil man sich sagt, daß die Preise bei der festen Haltung des Roheisenmarktes und Kohlenmarktes nicht weiter zurückgehen können. Einige weitere Abschlüsse für das letzte Vierteljahr und darüber hinaus ind zu stande gekommen. Formeisen findet mäßigen Absatz zu den
isherigen Preisen. Bei den Grobblechwalzwerken hält die bis⸗ herige gute Beschäftigung an, doch ist es nicht möglich, die Preise auf einen angemessenen Standpunkt zu bringen. Die Nachfrage nach Fein blechen 9” sehr stark, besonders auch aus dem Auslande. Die reise ware in letzter Zeit von den Siegener⸗ und westfälischen Werken so gedrů worden, daß die Verbraucher wahrscheinlich ein weiteres Zurückgehen für ausgeschlossen halten. In Walzdraht, gezogenen Drähten und Drahtstiften ist weder von einer 7gn, etwas zu spüren noch werden lohnendere Preise erzielt. Auch im Nieten eschäft hat durchaus die bisherige Stille angehalten, da Neubeste ungen kaum eingelaufen sind. Die Maschinenfabriken und Eisengießereien sind nur zum theil einigermaßen auskömmlich beschäftigt, bei vielen herrscht noch sehr großes Arbeitsbedürfniß. Ueber die Lage der Bahn⸗ wagenanstalten ist nichts neues zu berichten.
Theater und Musik.
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Im Königlichen Opernhause werden morgen Hummel'’s „Marxa“ (Mara: Frau Pierson, Eddin: Herr Philipp, Djul: Herr Fränkel) und Smetana's komische Oper „Die verkaufte Braut- (Damen: Weitz, Dietrich, Goetze, Kopka; Herren: Mödlinger, Sommer, Lieban, Philipp, Stammer, Krasa und Fränkel) gegeben⸗ Am Sonnabend gehen auf vielseitigen Wunsch Verdi's „Falstaff⸗ und das Ballet „Karneval“ in Scene. (Anfang 7 Uhr.) Zum ersten Symphonie⸗Abend der Königlichen Kapelle (Dirigent Wein⸗ gartner) am 5. Oktober findet Mittags 12 Uhr die öffentliche Hauptprobe mit folgendem Programm statt: Ouvertüre „Oberon“ von Weber, Symphonie Es-dur von Mozart, B-dur von Beethoven und der Kaisermarsch mit Chor von Wagner. Billets zu 2 und 1 ℳ sind täglich bei Bote u. Bock zu erhalten.
Im Königlichen Schauspielhause findet morgen die erste Aufführung von Erel Lindau’'s Lustspiel „Ungerathene Kinder“ statt. Die Damen Sauer, Lindner, Plen, die Herren Vollmer, Klein, Blencke, Hertzer, Keßler und Wallner sind darin beschäftigt.
Am Deutschen Theater geht, wie bereits gemeldet, am Donnerstag, zum ersten Mal Shatespeare’s „Kaufmann von Venedig in Scene. Emanuel Reicher spielt als Antrittsrolle den Shylock. Die übrigen Hauptrollen sind folgendermaßen besetzt: Porzia: Agnes Sorma; Nerissa: Jenny Eichenberg; Jessika: Gertrud Sicker; Antonio: Arthur Kraußneck; Bassanio: Josef Kainz; Graziano: Rudolf Rittner; Lorenzo: Max Eisfeld; Prinz von Marokko Ernst Pittschau; Prinz von Arragon: Georges Stollberg; der alte Gobbo: Paul Pauli; Lanzelot Gobbo: Max Marx; Tubal: Max Reinhardt; der Doge: Emil Marx. Die
Direktion theilt nochmals mit, daß für die Bewohner des Westens