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[38515] Bekanntmachung.
Auf Antrag des Kötters Gerhard August Exeler zu Altenrheine, vertreten durch den Rechtsanwalt roning gt. Havixbeck zu Rheine, wird die am 20. März 1835 zu Altenrheine geborene Gertrud Theresia Exeler, welche seit dem Ende der sechziger Jahre verschollen ist, aufgefordert, sich spätestens in dem Aufgebotstermine am 11. Juli 1895, Vor⸗ mittags 9 Uhr, an der Gerichtsstelle zu melden, widrigenfalls sie für todt erklärt wird.
Rheine, 18. September 1894. 5
Königliches Amtsgericht.
[38489] Aufgebot behufs Todeserklärung.
Nachbenannte Personen:
1) Hans Adolf Rohwedder, geboren am 7. August 1823 als nachgeborener Sohn des wail. Holzvogts Hans Rohwedder genannt Rohwer bei Roest und der Hebamme Maria Katharina, geb. Jensen, in zweiter Ehe verheirathet mit dem Insten und Mauermann Karl Friedrich Hans Paulsen in Karby, welcher im Jahre 1842 von Hamburg aus als See⸗ mann nach England gefahren und vermeintlich auf dieser Reise mit der ganzen Schiffsmannschaft im Kanal“ verunglückt ist,
2) Wilhelmine Maria Haar, geboren am 10. März 1824 als eheliche Tochter des Hufners Jürgen Haar zu Weidefeld, Guts Olpenitz, und der Christine Dorothea, geb. Michel, welche Anfang der fünfziger Jahre von ihrer Heimath aus, nachdem sie ihren Dienst in Kochendorf aufgegeben hatte, nach Amerika ausgewandert und in Neu⸗Orleans eingetroffen sein soll, seitdem aber verschollen ist,
werden auf Antrag ihrer Abwesenheits⸗Vormünder beziehungsweise zu 1 des Rechtsanwalts Matthiessen in Eckernförde und zu 2 des Kaufmanns Jochimsen in Karby hierdurch aufgefordert, sich innerhalb zwölf Wochen vom Tage der Bekanntmachung dieses Auf⸗ ebots durch den Reiche⸗Anzeiger an gerechnet, späte⸗ stens aber in dem auf Mittwoch, den 23. Ja⸗ nuar 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht bestimmten Aufgebotstermine schriftlich oder persönlich beziehungsweise durch einen Bevollmächtigten zu melden, widrigenfalls dieselben auf weiteren Antrag für todt erklärt und ihr im Inlande vorhandenes Vermögen ihren bekannten und ge⸗ hörig legitimierten Erben wird ausgeantwortet werden. Zugleich werden die unbekannten Erben der vor⸗ edachten Verschollenen hierdurch aufgefordert, bei u des Ausschlusses von der Masse ihre Erb⸗ ansprüche innerhalb der gedachten Frist, spätestens aber in dem gedachten Termin hier anzumelden.
Eckernförde, den 26. September 1894.
Königliches Amtsgericht. II.
[38480] Der Restaurateur Friedrich Krebs zu Hohenmölsen, als Abwesenheitsvormund des Franz Emil Rohmer von Hohenmölsen, hat durch den Geschäftsagenten Hesselbarth daselbst die Einleitung des Aufgebots⸗ verfahrens zum Zwecke der Todeserklärung des Rohmer beantragt. Rohmer ist am 6. April 1857 zu Hohen⸗ moölsen geboren, hat bis Ende der 70 er Jahre daselbst bei seinem Vater, dem Kaufmann Louis Rohmer ge⸗ wohnt, und ist dann nach Amerika ausgewandert.
Franz Emil Rohmer wird hiermit aufgefordert,
sich spätestens in dem auf den 12. Juli 1895,
Vormittags 9 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine
bei dem unterzeichneten Gerichte schriftlich oder
persönlich zu melden, widrigenfalls er für todt er⸗ klärt werden wird. Hohenmölsen, den 28. September 1894. Königliches Amtsgericht. 8
[38381] Aufgebot.
Die unbekannten Erben des Friedrich August Georg Jonas, geboren am 16. Juli 1857 als Sohn des Handarbeiters Friedrich August (Gottlieb) Jonas und dessen Ehefrau Johanne Sophie, geb. Güldenpfennig, zu Halle a. S., für todt erklärt durch Ausschlußurtheil des hiesigen Amtsgerichts vom 26. November 1892 werden auf Antrag des zum Pfleger des Nachlasses desselben bestellten Rechtsanwalt Dr. Alander zu Halle a. S. aufge⸗ fordert, sich spätestens in dem Termine am 16. Sep⸗ tember 1895, Mittags 12 Uhr, zu melden. Der Nachlaß wird alsdann den sich meldenden und legitimierenden Erben, in Ermangelung solcher aber dem Fiskus verabfolgt werden. Die sich später meldenden Erben haben alle Verfügungen des Erb⸗ schaftsbesitzers anzuerkennen und weder Rechnungs⸗ legung noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch Vorhandenen zu fordern.
Halle a. S., den 22. September 1894. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 8.
[38483] Bekanntmachung.
Am 17. Januar 1894 ist die Privatiere Johanna Seraphine (auch Anna genannt) Nusser in Augs⸗ burg ledig und ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorben Dieselbe war geboren am 20. Januar 1839 in Budapest als die außereheliche Tochter der ebenfalls verstorbenen Apothekerstochter Anna Ottilie Poeschl daselbst, dann verehelichte Turner in Waizen — Ungarn — und wurde durch Allerhöchstes Reskript vom 18. Juli 1854 als die Tochter des außerehelichen, ebenfalls bereits ver⸗ storbenen Vaters Friedrich Seraphin Nusser, Kon⸗ ditors von hier, mit allen rechtlichen Folgen legiti⸗ miert. Erbansprüche an den beträchtlichen Nachlaß sind binnen 4 Wochen bei dem unterfertigten Verlassenschaftsgerichte, Geschäftszimmer Nr. 16/0, rechts (Justiz⸗Palast) mündlich oder schriftlich unter urkundlichem Nachweise der Verwandtschaftsverhält⸗ nisse bei Vermeidung der Nichtberücksichtigung geltend zu machen. Hiehei wird bemerkt, daß, sofern Seiten⸗ verwandte der außerehelichen Mutter, und zwar bis zum 4. Grade ausschließlich (Gemeines Recht) nicht mehr vorhanden sind, Anspruch auf Erbrecht nach den bisherigen aktenmäßigen Erhebungen lediglich die Seitenverwandten zum außerehelichen Vater Friedrich Seraphin Nusser, und zwar die im 4. Grade stehenden (Gemeines Recht) haben werden. Binnen der oben⸗ bezeichneten Frist von 4 Wochen sind auch etwaige noch nicht geltend gemachte Forderungsansprüche bei Vermeidung der Nichtberücksichtigung an genannter Stelle unter Vorlage der Belege anzumelden.
Augsburg, den 23. September 1894. Könliglich Amtsgericht.
[38488]2 w
Auf den Antrag des Bürgermeisters Blank von Mühlbach als Bevollmächtigten: a. der Wittwe Katharina Schulthes, geb. Seelbach, b. der Anna
8
Maria Seelbach, wohnhaft Friedrichstraße 19 zu Wiesbaden, werden der am 10. Juli 1814 zu Wald⸗ mannshausen geborene Bernhard Seelbach, welcher vor ca. 30 Jahren nach Amerika ausgewandert und seitdem verschollen ist, sowie dessen Leibes⸗ und Testamentserben aufgefordert, ihre Ansprüche auf das Vermögen des genannten Seelbach spätestens in dem auf Dienstag, 29. Januar 1895, Vorm. 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 21, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls in Gemäßheit des Nassauischen Gesetzes vom 21. Mai 1781 besagter Bernhard Seelbach für todt erklärt und dessen Erbschaft den Antragstellern als den nächsten Blutsverwandten eigenthümlich ohne Kaution verabfolgt werden soll. F. 3/94. Hadamar, den 29. September 1894. Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.
[38357] 8
Der Rechtsanwalt Maximilian Kempner als Nach⸗ laßpfleger hat das Aufgebot der Nachlaßgläubiger Wund Vermächtnißnehmer des hierselbst Königin Fe 23 wohnhaft gewesenen, am 13. Februar 1894 verstorbenen Kaufmanns Saly Strauß beantragt. Sämmtliche Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des Verstorbenen werden demnachaufgefordert, spätestens in dem auf den 30. November 1894, Vormittags 10 ½ Uhr, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel B., part., Saal 32, anberaumten Aufgebots⸗ termine ihre Ansprüche anzumelden, widrigenfalls sie dieselben gegen die Benefizialerben nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß, mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen, durch Befriedigung der angemeldeten Gläubiger nicht erschöpft wird. Das Nachlaßverzeichniß kann in der Gerichtsschreiberei, Zimmer Nr. 25, von 11 bis 1 Uhr Nachmittags ein⸗ gesehen werden.
Berlin, den 25. September 1894.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82.
[38376]
Unsere unterm 19. Mai 1894 in Nr. 145 des Deutschen Reichs⸗Anzeigers erlassene Bekanntmachung in der StephanDrath Wiesner⸗Helbig⸗Pech⸗ mann’schen Aufgebotssache wird dahin abgeändert, daß der Aufgebotstermin vom 20. März 1895, Vor⸗ mittags 10 Uhr, auf den 28. März 1895, Vormittags 10 Uhr, verlegt wird.
Nimptsch, den 25. September 1894.
Königliches Amtsgericht. 8
[38559) Oeffentliche Bekanntmachung.
Die am 26. April 1894 zu Berlin verstorbene Wittwe Marie Friederike Buchmann, geb. Burg⸗ hardt, hat in ihrem am 6. September 1894 eröff⸗ neten Testament vom 26. April 1894 ihre Tochter die verehelichte Arbeiter Heinze, Friederike, geb. Buchmann, früher in Bernburg, jetzt angeblich in Halle a. S., bedacht.
Berlin, den 22. September 1894.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 95.
[38570] Bekanntmachung.
In Sachen betreffend das Aufgebot der Nachlaß⸗ gläubiger des am 22. Mai 1893 zu Halle a S. verstorbenen General⸗Agenten Ferdinand Gerhardt — F. 15/1894 — wird bekannt gemacht, daß unterm 6. August 1894 das Ausschlußurtheil verkündet und nunmehr das Verfahren beendigt ist.
Halle a. S., den 21. September 1894.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung 8.
[38566] Bekanntmachung.
Auf den Antrag des Klempners Menke Weinberg und der Modistin Amalie Weinberg, beide zu Burg⸗ steinfurt, vertreten durch den Rechtsanwalt Dupré daselbst, ist am 21. September 1894 nachstehendes Eö“ 8 9 . weth
Der Gelbgießer Meyer Weinberg, Sohn des verstorbenen Kaufmanns Isaak Weinberg zu Burg⸗ steinfurt, wird für todt erklärt.
erlassen worden. —
Burgsteinfurt, den 25. September 1894.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. Bekanntmachung.
[38576] b 8 Im Namen des Königd?
Auf den Antrag des Knechts Nobe Motzkus aus erkennt das Königliche Amtsgericht zu Fustgrhurg durch den Amtsgerichts⸗Rath von Fragstein ür Recht:
1) Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasser zu Insterburg Nr. 1798 über 433 ℳ 59 ₰, aus⸗ gefertigt für den Knecht Robert Motzkus, wird für
aftlos erklärt.
2) Die Kosten des Verfahrens werden dem An⸗ tragsteller auferlegr.
Von Rechts Wegen.
Insterburg, den 25. September 1894.
Königliches Amtsgericht.
[38573] Bekanntmachung.
Die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche von Stanislewo Band I Blatt Nr. 11 in Abth. III. Nr. 1 im Grundbuche von Stanislewo Band 1 Blatt Nr. 39 in Abth. III Nr. 5 und im Grund⸗ buche von Stanislewo Band VII Blatt Nr. 214 bis 219 in Abth. III Nr. 1 für die Geschwister Marianne, Anna, Joseph und Catharina Gotzeina zur Gesammthaft eingetragene Post von 33 Thalern 10 Sgr. ist durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts von heute für kraftlos erklärt. Bischofsburg, den 26. September 1894
Königliches Amtsgericht.
[38590] Das Hypothekendokument über die auf den Grund⸗ stücken Althagen Band I Blatt 36, Wahrlang Band VIII Blatt 229 in Abtheilung III Nr. 1 beziehungsweise 1 haftenden 4200 ℳ ist nach vor⸗ herigem Aufgebot durch Ausschlußurtheil vom 17. September 1894 für kraftlos erklärt zum Zwecke der Löschung der Post im Grundbuche. Neuwarp, den 24. September 1894. 8 Königliches Amtsgericht.
[38588] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Förde vom 19. September 1894 sind die Pypothetendokumente über die im Grundbuche von Fretter Band 5 Blatt 30 eingetragenen Forde⸗ rungen von
1) 650 (sechshundert und fünfzig) Thaler Darlehn
nebst fünf Prozent Zinsen und Kosten,
ꝛ2) 100 (hundert) Thaler kapitalisierte Zinsen nebst fünf Prozent Zinsen und Kosten,
für den Landwirth Daniel Wiethoff zu Habbecke ex oblig. 13. Januar 1862 bezw. 9. Mai 1870
für kraftlos erklärt worden.
F de, den 19. September 1894.
Im Namen des Königs! Verkündet am 26. September 1894.
Medenus, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag der Wittwe Caroline Haffke, geb. Gartenmeister, in Labiau, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Geßner in Labiau, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Labian durch den Ametsrichter Mollner für Recht:
„Die Hypothekenurkunde über 800 Thaler Darlehn, eingetragen in Abtheilung III Nr. 9 des Grundbuchs des der verwittweten Fran Caroline Hafke, geb. Gartenmeister, gehörigen Grundstücks Labiau Nr. 200 für den minorennen Carl Rudolph Lobach auf Grund der gerichtlichen Urkunde vom 25. November 1854 zufolge Verfügung vom 6. Dezember 1854, gebildet aus der Urkunde vom 25. November 1854 und dem Hypothekenbuchsauszuge vom 6. Dezember 1854 wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebots⸗ verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
[38589]
[38562] . Aufgebot.
Auf den Antrag des Bauergutsbesitzers Wilhelm Heidepriem zu Bechlin als Vormundes der wegen Geisteskrankheit entmündigten Arbeiterwittwe Luise Neumann, geb. Schweizer, aus Bechlin, jetzt zu Landsberg a. W. in der Land⸗Irrenanstalt aufhältig, ist durch Ausschlußurtheil vom 27. September 1894 das Hypothekeninstrument, welches über die auf dem Grundstücke Band I Blatt Nr. 35 Grundbuchs von Katerbow, der geschiedenen Arbeiterfrau Wilhelmine Neumann, geborenen Schulz, daselbst gehörig, unter Nr. 5 der dritten Abtheilung des Grundbuchblatts für den Tagelöhner Wilhelm Neumann zu Bechlin eingetragenen 50 Thaler gleich 150 ℳ Darlehn gebildet ist und welches besteht:
a. aus einer Ausfertigung der notariellen Ver⸗ handlung d. d. Neu⸗Ruppin, den 11. Juli 1858, nebst Ingrossationsvermerk vom 3. September 1858,
b. aus einem Auszuge aus dem Hvpothekenbuche von Katerbow Vol. I Nr. 35 pag. 681, für kraftlos erklärt worden. .“
Neu⸗Ruppin, den 27. September 1894.
Königliches Amtsgericht. [385565 Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Besitzers Georg Selleneit aus Jedwilleiten, vertreten durch den Rechtsanwalt Berner in Heinrichswalde, erkennt das Königliche Amtsgericht durch den Gerichts⸗Assessor Meitzen für Recht:
Die Hypothekenurkunde über 78,10 ℳ Kaufgelder⸗ rest, eingetragen auf Grund der Kaufgelderbelegungs⸗ verhandlung vom 17./18. Juli 1878 und der Requisition vom 16. August 1878 am 2. September 1878 für den Justiz⸗Rath Dippe zu Tilsit in Abth. III. Nr. 25 des dem Besitzer Georg Selleneit gehörigen Grundstücks Jedwilleiten Nr. 1 wird zum Zwecke der Löschung für kraftlos erklärt; die Kosten des Ver⸗ fahrens hat gemäß § 87 Z.⸗P.⸗O. der Antragsteller zu tragen.
Heinrichswalde, den 25. September 1894.
Königliches Amtsgericht.
[38581] Bekanntmachung.
Die aus der Ausfertigung der gerichtlichen Ver⸗ handlung d. d. Frankenstein, den 16. Juni 1858, und dem Hypothekenbuchs⸗Auszuge vom 16. Juni 1858 bestehende Hypothenurkunde über noch 800 Thlr. väterliche Erbgelder, eingetragen für Paul Buhl. auf dem dem Gutsbesitzer Wilhelm Buhl gehörigen Grundstücke Nr. 31 Gallenau Abtheilung III Nr. 8 ist durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage für krastlos erklärt worden.
Frankenstein, den 25. September 1894.
Königliches Amtsgericht. 8
[38557 7 Durch Ausschlußurtheil vom 19. September 1894 sind die Schuldurkunden über die im Grundbuch von Dodenhausen Art. 78 Abth. III Nr. 2 und 3 ein⸗ getragenen Hypotheken: 1) 360 ℳ an Johann Jost Geise von Doden⸗ hausen aus Obligation vom 5. Mai 1802, 2) 300 ℳ für Gerichtsschöffen Webelhuth daselbst aus Obligation vom 7. Februar 1803, für kraftlos erklärt worden. “ Rosenthal, den 21. September 1894. Königliches Amtsgericht.
[38571]
Das Königliche Amtsgericht zu Havelberg hat am 28. September 1894 folgende Ausschlußurtheile verkündet:
„I. Der Hypothekenbrief vom 1./2. April 1887 über die im Grundbuche von Söllenthin Band 1 Blatt Nr. 3 in Abtheilung III unter Nr. 4 b. für Anna Helene Nickel zu Söllenthin eingetragene Forderung von 1725 ℳ wird für kraftlos erklärt.
II. Das Hypothekeninstrument vom 24. September 1844 über die im Grundbuche von Abbendorf Band II Blatt Nr. 35 in Abtheilung III Nr. 3 für Friederike Wilhelmine Reinecke und Friedrich Wilhelm Reinecke auf Grund des Erbrezesses vom 14. Juni 1844 ein⸗ getragene Forderung von je 30, zusammen 60 ℳ,
wird für kraftlos erklärt. 8
[38568] Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom 28. September 1894 ist der Hypotheken⸗ brief über die im Grundbuch von Bieber Art. 49 Abth. III Nr. 4 für den Kaufmann H. C. Schade in Bieber eingetragene Hypothek von 17 ℳ 54 ₰ für kraftlos erklärt. “ Bieber, den 28. September 1894.
Königliches Amtsgericht. [38574] Bekanntmachung. .“ Verkündet am 25. September 1894. Schünemann, Gerichtsschreiber. 1 Im Namen des Königs! Auf den Antrag des Eigenthümers Maurers Her⸗
mann Laude zu Köslin, vertreten durch den Rechts⸗
anwalt Kierski zu Köslin, erkennt das Königliche
Amtsgericht zu Köslin durch den Amtsgerichts⸗Rath
Zimmer für Recht:
Känigliches Amtsgericht “
Nund 6. vom 24. September ist, ausgeschlossen.
Die Gläubigerin und die Rechtsnachfolger der Gläubigerin werden mit ihren Ansprüchen auf die Forderung von 50 — fünfzig — Thalern, welche zu 5 v. H. zinsbar auf dem Grundstücke Köslin Band 4 der Gärten Blatt 320 (dreihundert und zwanzig), früher Wiesenfleck Nr. 23 und Ackerstück Nr. 24 am Galgenberge, in Abtheilung III Nr. 1 für die Wittwe des Predigers Voelker zu Köslin aus der Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 4. April September 1839, gemäß Verfügung
Die Forderung kann im Grundbuche gelöscht werden. Der Antragsteller trägt die Kosten des Aufgebots⸗ verfahrens.
öö“
[38592] Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Ackermanns und Wald⸗
arbeiters Ludwig Koch aus Klingelshaus in Winges⸗ hausen erkennt das Königliche Amtsgericht zu Berle⸗ burg für Recht: „1) Der Hypothekenbuchsauszug vom 28. März 1872 über die Post im Grundbuche von Wingeshausen Bd. V Blatt 50 Abth. III Nr. 3, betreffend eine Judikatforderung von 176 Thlr. 24 Sgr. 2 Pf. nebst 5 % Zinsen von 152 Thlr. 1 Sgr. 2. g seit dem 13. November 1870 für den Müller Daniel Braun zu Kapplermühle aus dem rechts⸗ kräftigen Erkenntniß vom 2. Juni 1871 wird für kraftlos erklärt,
2) der Hypothekenbuchsauszug vom 15. September 1863 über die Post im Grundbuch von Winges⸗ hausen Bd. V Blatt 50 Abth. III Nr. 1, be⸗ treffend eine Darlehnsforderung von 700 Thlr. nebst 5 % Zinsen aus der Schuldverschreibung vom 28. Februar 1863 für Heinrich Knebel (Gilbers) zu Wingeshausen und aus der Zession vom 8. März 1872 für J. Georg Beuter (Neuhäuser) daselbst und Band V Blatt 20, 39 und Band VI Blatt 31 Wingeshausen eingetragen, wird für kraftlos erklärt,
3) die Kosten werden dem Antragsteller auferlegt.
[38577. Im Namen des Könige!
Auf den Antrag des Fleischers Gustav fets sact zu Neu⸗Bartelsdorf, vertreten durch den Justiz⸗Rath Siehr zu Allenstein, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Passenheim durch den Amtsrichter Meck⸗ bach, da das Aufgebot nach §§ 110, 111 der Grund⸗ buchordnung, Anh. § 384 Allg. Ger.⸗Ordn., §§ 824, 840, 841, 847 R. Z.⸗P.⸗O., §, 20 Abs. 4 Ausf.⸗ Ges. zur R. zulässig ist; da weder vor oder in dem Au 1894, noch seitdem Rechte Dritter auf die Urkunde angemeldet sind, und der Antragsteller den Erlaß des Ausschlußurtheils beantragt hat, für Recht:
Die über diejenigen 300 (dreihundert) Mark, welche von der im Grundbuch von Michelsdorf
Nr. 7 Abtheilung III Nr. 14 auf Grund des Kauf. vertrages vom 9. September 1880 eingetragenden Kaufgelderrestforderung von 1770,95 ℳ durch Zession auf den Antragsteller übergegangen sind, gebildete
Zweighvpothekenurkunde wird zum Zwecke der Aus⸗ fertigung einer neuen Urkunde für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens treffen den Antragsteller.
[38580) Im Namen des Königs! Verkündet am 25. September 1894. 8 Referendar Roesler, als Gerichtsschreiber.
In Aufgebotssachen
1) der Wittwe Christiane Ehrentraut, geb. Bihan, bei Braunau, z. Z. in Wüstegiersdorf
2 5 “ Ernst Schröter in Mühlseiffen
3) der verwittweten Stellmacher Charlotte Menzel, geb. Stelzer, in Mühlseiffen — F. 4/94 —,
) des Ackerbesitzers Oswald Menzel in Mühl⸗ seiffen — F. 5/94 —, sämmtlich vertreten durch den Justiz⸗Rath Marx in “ i. oücht’ a . erkennt das Königliche Amtsgericht zu Greiffenber i. Schl. durch den Amtsrichter Baier für Recht: 8
I. Nachfolgende Urkunden:
1) der Grundschuldbrief vom 17. Februar 1882 über 650 ℳ nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Februar 1882, eingetragen für den ee jetzt Acker⸗ besitzer Oswald Menzel in Mühlseiffen im Grund⸗ 28 Häuslerstelle 44 ebenda in Abtheilung III Nr. 3,
2) das aus einer beglaubigten Abschrift der Ver⸗ handlungen vom 5. September und 1. Oktober 1859, der Ingrossationsnote und dem Hypothekenbuchs⸗ auszuge vom 4. Oktober 1859 und aus einer Aus⸗ fertigung der Verhandlung vom 17. März 1862 und dem Hypothekenbuchsauszuge vom 21. desselben Monats gebildete Zweiginstrument über 50 Thaler rückständige Kaufgelder nebst 5 % Zinsen seit dem 8. März 1862, eingetragen für den Häusler und Weber Wenzeslaus Duffke in Langwasser im Grund⸗ buch der Häuslerstelle 267 in Langwasser in Abthei⸗ lung III Nr. 3 und vererbt auf die Wittwe Chri⸗ stiane Ehrentraut, geb. Bihan, aus Oelberg bei Braunau, z. Z. in Wüstegiersdorf,
3) der Hypothekenbrief vom 1. Mai 1874 über 700 Thaler Darlehn nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Juli 1874, eingetragen für die verehelichte, jetzt verwittwete Häusler Johanne Charlotte Menzel, geb. Stelzer, in Mühlseiffen auf Grund der Schuld⸗ urkunde vom 30. April 1874 im Grundbuch des Hausgrundstücks 132 in Greiffenberg i. Schl. in Abtheilung III Nr. 21,
4) der Grundschuldbrief vom 22. Oktober 1881 über 930 ℳ nebst 5 % Zinsen seit dem 18. Sep⸗ tember 1881, eingetragen für den Häuslersohn, jetzt Ackerbesitzer Oswald Menzel in Mühlseiffen im Grundbuch der Landung 117 von Ottendorf in Ab⸗ theilung III Nr. 3,
5) der Grundschuldbrief vom 22. Oktober 1881 über 1425 ℳ nebst 4 ½ % Zinsen seit dem 1. Ok⸗ tober 1881, eingetragen für den Häuslersohn, jetzt Ackerbesitzer Oswald Menzel in Mühlseiffen im Grundbuch der Landung 112 in Ottendorf in Ab⸗ theilung III Nr. 2, 1
werden für kraftlos erklärt. II. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden den Antragstellern auferlegt. Ausgefertigt: Greiffenberg i. Schl., den 25. September 1894. (L. S.) Patschowsky, Assistent, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts
8
8 5
gebotstermine vom 22. September.
1 Ferge Fr vwes i [38575] Bekauntmachung.
8
zum Deut 232.
Berlin, Dienstag, den 2. Oktober
1. Untersuchungs⸗Sachen.
Aufgebote, Zustellungen u. dergl.
Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
2 3. 4 5
8
Oeffentlicher Anzeiger.
9. Bank⸗
10. Verschiedene
84₰ gonngndit Geslschasen auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch⸗ 7. Erwerbs⸗ und Wirt 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
schafts⸗Genossenschaften. “
68—29 ekanntmachungen.
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl. [38
591 “ Ausschlußurtheil vom 19. September 1894 ist die Schuldurkunde über die im Grundbuch von Rosenthal Art. 275 Abth. 111 Nr. 1 eingetragene Hypothek von 600 ℳ an Wolf - von hier nach Obligation vom 14. Juli 1846 für raftlos er⸗ rt worden. 8 “ den 21. September 1894. Königliches Amtsgericht.
38582. Im Namen des Königs! “ Auf 8 ntrag des Gasthofsbesitzers und Kauf⸗ manns Gottlieb Hentke zu Klein⸗Ellguth, Kreis Oels in Schlesien, vertreten durch den Justiz⸗Rath Tepfer in a eheent das Königliche Amtsgericht zu Erfurt für Recht:
Die auf den Namen Karl Hentke, Sohn des Kaufmanns und Restaurateurs Gottlieb Hentke zu Klein⸗Ellguth, lautende 1125 Nr. 65 333 Litt. A. 1 der Versicherungsgesell aft Thuringia in Erfurt über 1500 ℳ vom 10. Januar 1876 wird für kraft⸗ los erklärt.
Verkündet am 25. September 1894.
Im Namen des Königs!
Verkͤndet am 19. September 1894. Schümann, als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag 1) des Kaufmanns Christian Moritz Christiansen in Klockries, 2) des Auktionators Diarig, in Niebüll erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Niebüll durch den Amtsrichter Carstens für Recht: ““
1) Die b 988 29. Höhe 8— 600 ℳ zu 4 % p. a. Zinsen, eingetragen im Grund⸗ buch von Lindholm Band III Blatt 146 Abthei⸗ lung III sub Nr. 1, 8
2) die Obligation vom 8. Oktober 1880 über 300 ℳ zu 5 % p. a. Zinsen, eingetragen im Grund⸗ buch von Deezbüll Band III Blatt 147 Abthei⸗ lung III sub Nr. 2,
werden für kraftlos erklärt.
Carstens.
8
[38578]
[38564]
Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 18. September 1894 ist für Recht erkannt worden:
Das Hypothekendokument vom 4. Februar 1825 über das im Grundbuch von Zollchow Band I. Blatt 8 in der dritten Abtheilung unter Nr. 2 für Marie Sofie Berg zu Zollchow aus dem Rezeß vom 4. Januar 1825 eingetragene Vatererbe von 500 Thalern Kurant gleich 1500 ℳ wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag⸗ steller auferlegt. .
Von Rechts Wegen.
Jerichow, den 18. September 1894. 18 Königliches Amtsgericht. 38567] 1
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom 28. September 1894 ist der Hypo⸗ thekenbrief über die im Grundbuch von Bieber Art. 522 Abtheil. III Nr. 1 für den minderjährigen Eduard Theodor Erich Dunkel in Berlin einge⸗ tragenen Hypothek von 1600 ℳ für kraftlos erklärt.
Bieber, den 28. September 1894. Königliches Amtsgericht.
[385699) Im Namen des Königs! 1 Auf den Antrag des Restaurateurs Johann Ludwig Meinung in Erfurt erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Erfurt für Recht: Das über die für den Restaurateur Johann Lud⸗ wig Meinung in Erfurt im Grundbuch von Erfurt auf dem Hausgrundstück des Schuhmachermeisters rmann Klein und Ehefrau Sophie, gebor. Albrecht, Pergamentergasse 41, in Bd. 66 Bl. 2642 Abthb. III r. 13 eingetragene Post von 7800 ℳ Rest. geld gebildete Hypothekendokument, bestehend aus dem Kaufvertrage vom 20. Oktober 1888 nebst beigefügtem Hypothekenschein, wird für kraftlos erklärt. Verkündet am 25. September 1894.
[38579] 8 Durch vHeheuthet unterzeichneten Gerichts vom 26. September 1894 sind alle Eigenthums⸗ prätendenten mit ihren Ansprüchen auf die Grund⸗ stücke Flur 8 Nr. 1699/286 u. 1703/286 St. G. Lünen ausgeschlossen worden. 8 Dortmund, den 27. September 1894.
Königliches Amtsgericht.
Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 26. September 1894 sind die un⸗ bekannten Berechtigten mit ihren Ansprüchen auf den bei der Zwangsversteigerung des im Grundbuch von Riestedt Band IV Blatt 157 eingetragenen Plans Nr. 1011 aus der in Abtheilung III Nr. 8 für den Oekonomie⸗Kommissions⸗Rath Brecht zu Sanger⸗ hausen eingetragenen Hypothek zur Hebung gelangten Betrag von 504 ℳ 13 ₰ auggeschlossen.
u “ den 26. September 1894. önigliches Amtsgericht. Abtheilung I. 1ag Bekanntmachung. Durch Urtheil vom 21. ds. T. sind die Be⸗ rechtigten mit ihren Ansprüchen auf die auf Ostro⸗ kollen, alte Nr. 15, jetzt Bd. II Bl. 22 in Abthei⸗ lung III unter Nr. 2 eingetragene Post von 30 Thlrn. ausgeschlossen. Lvyck, den 22. September 1894.
[38563] Se. Durch Ausschluß⸗Urtheil vom heutigen Tage sind die unbekannten Rechtsnachfolger der ledigen Karoline Krusche oder sonstige Berechtigte mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche von Johnsbach Blatt 32 in Abtheilung III. unter Nr. 4 eingetragene Post von 3 Thaler 20 Silbergroschen 2 ½ Pfennig Vater⸗ erbtheil ausgeschlossen worden. Frankenstein, den 25. September 1894. Königliches Amtsgericht. G
[38481] Oeffentliche Zustellung.
In Sachen der verehelichten Tischler
Louise, geb. Wiedemann, zu Kiel, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Rewoldt zu Greifswald, gegen ihren Ehemann, den Tischler Wilhelm Fünning, früher zu Greifswald, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehebruchs, Mißhandlung, Bedrohung und böslicher Verlassung ist auf Antrag der Klägerin, welche bereit ist, den ihr durch rechtskräftiges Urtheil der II. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Greifswald vom 9. Mai 1894 auferlegten Eid zu leisten, Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der II. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Greifswald auf den 19. Dezember 1894, Vormittags 10 Uhr, anberaumt, in welchem die Klägerin beantragen wird, anzuordnen, daß wegen weiter Entfernung des Aufenthalts der Klägerin die Eidesleistung vor dem Amtsgericht des Aufenthalts der Klägerin erfolgt, und zu welchem die Klägerin den Beklagten mit der Aufforderung ladet, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht. Greifswald, den 27. September 1894.
Krause, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
38363] In Sachen der Ehefrau des Schneiders Böttcher, Albertine, geb. Bandekow, in Woldegk, Klägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt Brunswig hierselbst, wider ihren Ehemann, den Schneider Friedrich Böttcher, früher in Woldegk, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, ist neuer Termin zur weiteren mündlichen Verhandlung auf Donnerstag, den 13. Dezember 1894, Vor⸗ mittags 10 ½ Uhr, vor der zweiten Zivilkammer des Großherzoglichen Landgerichts hierselbst anbe⸗ raumt, zu welchem der Beklagte hiedurch geladen wird. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht. Neustrelitz, 27. September 1894.
(L. S.) Ruüunge, als Gerichtsschreiber des Großberzoglichen Landgerichts.
[38364] Oeffentliche Zustellung. In der Prozeßsache der Ehefrau des Töpfers Feußgner, Ida, Schramm, in Deutsch⸗Würbitz ei Konstadt, Oberschlesien, s und Berufungs⸗ klägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt Justiz⸗ Rath Aßmann zu Naumburg a. S., wider ihren Ehemann, den Töpfer Andreas Zeugner, früher zu Gardelegen, jetzt in unbekannter Abwesenheit, Be⸗ klagten und Berufungsbeklagten, wegen Ehetrennung, legt die Klägerin gegen das ihre Entscheidungsklage abweisende Urtheil der III. Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Stendal vom 7. Juli 1894 Berufung ein, mit dem Antrage: unter Abänderung des angegriffenen Urtheils, das Band der Ehe der Parteien zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und in die Kosten des Chescheidungeprezesses zu verurtheilen, und labdet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung über die Berufung vor den IV. Zivilsenat des Königlichen Ober⸗Landesgerichts zu Naumburg (Saale) auf den 14. Januar 1895, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird Auszug der Berufungsschrift bekannt gemacht. Naumburg (Saale), den 27. September 1894. Weise, Assistent, als Gerichtsschreiber ddes Königlichen Ober⸗Landesgerichts.
8 8
[38374] Oeffentliche Zustellung. Die verehelichte Johanna Boehm, geb. Boschke, zu Berlin, Alte Jakobstraße 85, vorn part. bei Boschke, vertreten durch den Süsit Ret⸗ Mangels⸗ dorff in Graudenz, klagt gegen ihren Ehemann, den Landwirth Leopold Boehm, früher zu Rospitz, Kreis Marienwerder, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Beracsöne mit dem Antrage, das zwischen Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Graudenz auf den 4. Januar 1895, Vor⸗ mittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der dfen ichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.. Grandenz, den 26. September 1894. zymasski
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
“
38479 Oeffentliche Zustellung. b — Die IChefran . 3 August Krug, Alwine, eb. Stockei, zu Klein⸗Barop, vertreten durch den Rechtzanwalt Bonzel zu Dortmund, klagt gegen ihren Ehemann, Bergmann August Krug, unbekannten
bestellen. 1
wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Dannert,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[37674] Oeffentliche Zustellung.
In Sachen, betreffend Grundbuch für die Ge⸗
meinden Fremmersdorf und Griesborn, werden die
unbekannten Erben:
a. der Anna Maria Lambert zu Fremmersdorf, Mitinhaberin des Art. 170 der Gemeinde Fremmersdorf,
b. des Mathias Franz und Johann Lonis zu Bommersbach, Inhaber des Art. 79 der Ge⸗ meinde Griesborn,
in Gemäßheit des § 58 Abs. 2 des Gesetzes vo
12. April 1888 zu dem auf Samstag, de
10. November 1894, Vormittags 9 Uhr,
an hiesiger Gerichtsstelle (Zimmer Nr. 3) angesetzten
Termine öffentlich geladen. Beim Nichterscheinen
der Geladenen wird angenommen, daß dieselben
darin einwilligen, daß als Eigenthümer im Grund⸗ buche eingetragen werden:
a. von Flur 2 Nr. 1228/267 von Fremmersdorf,
in der Hohlgaß, Hofraum ꝛc., 1 a 19 qm — Tage⸗
löhner Jacob Lambert, Wittwer von Margaretha
Folz in Fremmersdorf,
b. von Flur 7 Nr. 246 von Griesborn, Bommers⸗
bach, Weide, 27 a 45 qm — die minderjährigen
Johann Benedict und Jacob Leo Louis zu Bommers⸗
bacher⸗Mühle.
Saarlouis, den 19. September 1894.
3 Gröne
(L. S.) Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[38362] Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann L. Hirschfeld in Allenstein, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Schey in Allenstein, klagt gegen den Mühlenbauer Julius Wetzker, früͤher in Lemkendorf, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus einem Kaufgeschäft aus dem Jahre 1890 über entnommene Kleidungsstücke mit dem Antrage auf Verurtheilung zur Zahlung von 86 ℳ 40 ₰ nebst 6 % Zinsen seit dem 8. September 1890, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Wartenburg auf den 29. November 1894, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen SeG wird dieser Auszug der Klage bekannt ge⸗ macht. Wartenburg O.⸗Pr., den 27. September 1894. Kieselbach, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[38358] Oeffentliche Zustellung. Der Carl Cabos in Berlin, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Fränkel daselbst, klagt im Wechsel⸗ rozeß gegen den Prinzen Assiz Hassan Bey, frichen zu Perlin wohnhaft, aus dem mangels Zahlung protestierten Wechsel vom 7. Januar 1894 über 1000 ℳ, mit dem Antrage auf Verurtbeilung des Beklagten zur Zahlung von 1000 ℳ nebst 6 % Zinsen seit 7. März 1894 und 7 ℳ Wechselunkosten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Kammer für Handels⸗ Hüen des Königlichen Landgerichts I zu Berlin, üdenstraße 60, 2 Treppen, Zimmer 103, auf den 15. November 1894, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8 Marowski, Sekretär, - Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[38359] Oeffentliche Zustellung. . Der Ortsarmenverband der Stadtgemeinde Stettin, vertreten durch den Magistrat, Armen⸗Direktion zu Stettin, klagt gegen den Matrosen Otto Milarch, früher zu Stettin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ersatzes verauslagter Kosten, welche für ärzt⸗ liche Behandlung und Verpflegung des Beklagten in der Allgemeinen Armenanstalt zu Hamburg in der hesh vom 14. November bis 31. Dezember 1893 ent⸗ anden sind, mit dem Antrage auf Zahlung von 70 ℳ 70 ₰ nebst 5 % Zinsen seit dem 22. Februar 1894 event. seit Klagezustellung, und Verurtheilung in die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Arrestverfahrens G. 22/94 III, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht, III. Abth., zu Stettin auf den 9. Februar 1895, Mittags 12 Uhr. umn Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Dennert, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abth. III.
[38486] Oeffentliche Zustellung.
Der Moritz Friedberg zu Frank⸗ furt a. M., vertreten durch Rechtsanwalt Zimmt daselbst, klagt gegen den Handlungsreisenden Emanuel Luck, früher zu Frank rt a. M., jetzt mit unbekann⸗ tem Aufenthaltsort abwesend, auf Rückzahlung von zwei im Mai und Juni d. J. gegebenen baaren Darlehen von 130 ℳ und 300 ℳ, rückzahlbar am 1. Juli 1894, mit dem Antrage: Königliches Land⸗ gericht wolle den Beklagten verurtheilen, an Kläger 430 ℳ nebst 6 % Zinsen seit dem 1. Juli 1894 zu
Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein Arrestverfahrens — G. 20/94 — zu tragen und das schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Be⸗ Urtheil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig voll⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits streckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur vor die II. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zu Dortmund auf den 18. Dezember 1894, erste Zivilkammer des Königl. Landgerichts zu Frank⸗ Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen furt a. M. auf den 18. Dezember 1894, Vor⸗ bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird
dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Fraukfurt a. M., den 26. September 1894.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[38370] Oeffentliche “ Der Ackerer Johann Maus zu Daleiden, klagt egen den Tagelöhner Simon Rauen, früher zu jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Auf⸗ enthaltsort, wegen Nichterfüllung der Vertrags⸗ bedingungen, mit dem Antrage auf Auflösung des bei der am 1. Dezember 1884 durch Notar Nels in Neuerburg abgehaltenen Immobilarversteigerung wischen Kläger und Beklaaten beuüglich des Grund⸗ stücks Bann Irrhausen Flur 6 Nr. 143 in der Rothheck, Acker, groß 79 a 69 4 abgeschlossenen Kaufvertrages, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König⸗ liche Amtsgericht zu Waxweiler auf den 28. No⸗ vember 1894, Vormittags 10 Uhr. Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekannt gemacht. — C. 137/94. — Waxweiler, den 28. September 1894. (L. S. Hartmann, 1 Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [38534] Oeffentliche Zustellung. b In Sachen Johannes Neckerauer in der Krone, Gutsbesitzers, in Weisenheim a. S. wohnhaft, Gläu⸗ bigers, vertreten durch seinen Bevollmächtigten, den in Dürkheim wohnbaften Rechtskonsulenten Friedrich Neu, gegen die folgenden Kinder und Miterben des in Weisenheim a. S. und später in Ludwigshafen wohnhaft gewesenen, in Weisenheim a. S. verlebten Schlossers Philipp Koob, erzeugt mit dessen verlebten ersten Ehefrau Magdalena, geb. Becker, als: a. Jo⸗ hann Philipp Koob, ohne bekanntes Gewerbe, früher in Hicklitz, Post Kogel bei Wittenburg Mecklenkurg, wohnhaft gewesen, und b. Adelheis Koob, ledig, großjäbrig, früher bei Dampfkarrouffell⸗ Besitzer Richard Rendscheidt in Herford, Westfalen, und allda wohahaft gewesen, beide derzeit ohne be⸗ kannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, werden nachstehende Urkunden: a. eine Lizitations⸗ und Zessionsurkunde, errichtet durch den Rechtskandidaten Biffar in Freinsheim, als Amtsverweser des Kgl. Notars Salmon allda, am 9. März 1871, wonach genannter Neckerauer als — und Rechtsinhaber der Erben und bezw. rbrepräsentanten des zu Weisenheim a. S. ledig ohne Descendenz und Ascendenz verlebten Leinen⸗ webers Johannes Ahl hinsichtlich einer Forderung aus der Versteigerung eines in Weisenheim a. S. Plan Nr. 298 gelegenen Wohnhauses handelt,
b. eine von dem genannten verlebten Schuldner Philipp Koob acceptierte Urkunde über eine ver⸗ suchte vertragsmäßige Wiederversteigerung, aufgenom⸗ men durch den Kgl. Notar Geul in Freinsheim am 20. Januar 1893,
c. eine Vollstreckungsklausel desselben Notars Geul vom 29. Mai 1894,
d. eine Bescheinigung des CSg zu Weisenheim a. S. über die Erbfolge des genannten Philipp Koob vom 19. Mai 1894,
e. eine durch genannten Neckerauer auf den Rechts⸗ konsulenten Friedrich Neu in Dürkheim am 6. Juni 1892 ausgestellte Privatvollmacht,
f. eine durch genannten Neu in seiner bezeichneten Eigenschaft am 17. Juni 1894 gefertigte Zahlungs⸗ aufforderung zur Zahlung von 162,02 ℳ nebst Zinsen und Verzugszinsen aus 130,12 ℳ vom 2. Dezember 1893 an sowie sämmtlicher Kosten des Verfahrens an genannten Neckerauer innerhalb 30 Tagen, von Zustellung des ast, den obengenannten Johann Ph’lipp und Adelheibd Koob bekannt gemacht zwecks öffentlicher Zustellung, nachdem solche durch Beschluß des hiesigen Amts⸗ gerichts vom heutigen Tage bewilligt wurde.
Dürkheim, den 28. September 1894.
Der Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts Saar, Rechtspraktikant. 8 [38372] Oeffentliche Zustellung. .
Der Georg Müller, Müller zu Fixmühle, Gemeinde Waldhambach wohnend, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Prinz, klagt gegen den Johann Wursteisen, Ackerer, früher zu Adamsweiler, jetzt ohne bekannten Wohn, und Aufenthaltsort, u. G. aus Schuldscheinen, mit dem Antrage: Kaiserl. Landgericht wolle die Beklagten solidarisch verurtheilen, an Kläger für erhaltene Darlehen den Restbetrag von 1040 ℳ nebst 5 % Zins seit 13. August 1893 zu zahlen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer bed Kasserlichen Landgerichts zu Saargemünd auf ben 19. Dezember 1894, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Saargemünd, den 28. September 1894.
Der Ober⸗Sekretär: Erren, Kanzlei⸗Rath.
[38375] Oeffentliche Zustellung. 8
Das Kgl. h Sufaen⸗ 2 in Sachen: Distriktssparkassa Eggenfelden, vertreten durch den Kassier Josef Pichlmaier in Eggenfelden, dieser ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Löffl alldort, Gläubigerin,
Königliches Amtsgericht.
Aufenthaltsorts, wegen Ehescheidung, mit dem An⸗ trage, das zwischen Parteien bestehenbe Band der
“
hlen, auch die Kosten des Rechtsstreits sowie des 85 Königl. Amtsgericht I12 dahier anhängigen
egen Haslbeck, Michael und Katharina, Söldners⸗ beele 7e Sossau, Seellnner, wegen Subhastation,