raumten Aufgevotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird. Cöthen, den 13. Oktober 1894. Herzoglich Anhaltisches Amtsgericht. chwencke. “ Ausgefertigt: I. Cöthen, den 16. Oktober 189b4b. (L. S.) Jaenicke, Bureau⸗Assistent,, Gerichtsschreiber Herzoglichen Amtsgerichts.
[41864] 8 Aufgebot.
Das der Sparkasse der Stadt Neudamm Nr. 3721, ausgefertigt für Marie Friedrich zu Neudamm, ist angeblich verloren gegangen und
soll auf den Antrag der Eigenthümerin, nämlich der verehelichten Eigenthümer Brauer, Marie, geb.
riedrich, zu Zorndorf zum Zwecke der neuen Aus⸗ eertigung amortisiert werden. Es wird daher der
haber des Buches aufgefordert, spätestens im
Aufgebotstermin am 3. Mai 1895, Vormlttags
10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte seine Reechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigen⸗
falls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.
Neudamm, den 13. Oktober 1894.
Königliches Amtsgericht.
[41869] Aufgebot.
Der Gastwirth Heinrich Kramer zu Ostbevern bei Warendorf, vertreten durch Rechtsanwalt Blumberg zu Warendorf, hat das Aufgebot eines Wechsels d. d. Altastenberg, den 10. Mai 1894 über 143 ℳ,
ezogen von Joseph Hoffmann zu Altastenberg auf R von letzterem
ichard Schauerte in Geisweid, acceptiert und am 11. Mai 1894 auf den Antrag⸗ steller indossiert, zahlbar am 10. August 1894 bei Herrn Heinrich Hallermann in Altena, welcher mangels Zahlung am 13. August 1894 protestiert worden ist, beantragt. Der Inhaber des Wechsels wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. Mai 1895, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 13, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und den Wechs el vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. Altena, den 6. Oktober 1894. Königliches Amtsgerich
1870ö1 Aufgebot. “ Die Vaterländische Lebensversicherungs⸗Aktien⸗Ge⸗ ellschaft in Elberfeld hat das Aufgebot über die Post Abtheilung III Nr. 1 Grundbuchs von Elber⸗ eld Stadt Band 64 Artikel 2541 gebildeten Hypo⸗ hekenbriefs, welcher angeblich verloren gegangen ist, eantragt. Die Post hat folgenden Wortlaut: „Auf tr. 1 Zwanzigtausend Mark Darlehn, verzinslich it 5 ½ % jährlich vom 1. Juli 1890 an in halb⸗ ährlichen, je am 1. Mai und 1. November fälligen aten, bei pünktlicher “ innerhalb 14 Tagen nach nesan jedoch nur mit 4 ½ % jährlich, rückzahlbar gegen sechsmonatliche, keinem rheil vor dem 1. November 1905 gestatteter Kündigung für die Vaterländische Lebensversicherungs⸗Aktien⸗Gesell⸗ schaft zu Elberfeld auf Grund Obligation vor Notar Krumbiegel hier vom 14. Juni 1890.“ Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. Februar 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Königsstraße 71, immer 8, im Vorderhause 1 Treppe hoch, an⸗ eraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. Elberfeld, den 8. Oktober 1894. Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.
(gez.) Dr. Gerk. Beglaubigt: (L. S.). Heßler, Gerichtsschreiber.
[18152]
Das Kgl. Amtsgericht Höchstädt a. D. hat am 12. Juni 1894 nachstehende Aufgebote erlassen:
1) Auf Antrag des Söldners Haider von Unterringingen, als Besitzer des Grundstücks Pl.⸗ Nr. 430 in Unterringingen, ergeht an diejenigen Per⸗ sonen, welche auf die durch Zession vom 22. April 1845 auf die Barbara Welser'sche Kuratel in Hohen⸗ altheim übergegangene, seit 4. September 1826 auf genanntem Grundstück eingetragene Hypothek von 50 Gulden Ansprüche oder Rechte zu haben glauben, die Aufforderung, dieselben binnen 6 Monaten, spätestens aber im Aufgebotstermine, welcher auf Mittwoch, den 16. Januar 1895, Vorm. 10 Uhr, dahier anberaumt wird, anzumelden, widrigenfalls die Forderung für erloschen erklärt und die Nn hiefür gelöscht werden wird.
2) Auf Antrag des Taglöhners Leonhard Linden⸗ bauer von Diemantstein ergeht an diejenigen Per⸗ Pne. welche auf die für den landesabwesenden
nton Müller von seit dem 6. Mai 1845 auf dem Anwesen Hs.-Nr. 69 in Diemantstein eingetragene Kautionshypothek von 166 Gulden Rechte 85 haben glauben, die Aufforderung, ihre Ansprũ ee und Rechte binnen 6 Monaten, spätestens im Aufgebotstermine, welcher auf Mittwoch, den 16. Januar 1895, Vorm. 10 Uhr, dahier anberaumt wird, anzumelden, widrigenfalls die eventuelle Forderung für erloschen erklärt und die
Hypothek gelöscht werden wird.
Der Gerichtsschreiber: (L. S.) April, Kgl. Sekretär. W1“ 0 [41847] Aufgebot.
Der am 3. August 1824 zu Geitelde geborene Johann David Theodor Plagge, Sohn des Tage⸗ löhners Hennig Heinrich Plagge und dessen Ehefrau Johanne Christine Elisabeth, geb. Stecher, ist etwa Anfangs der sechziger Jahre nach Amerika oder stralien ausgewandert und seitdem verschollen. Auf trag eines Erbberechtigten wird der genannte Jo⸗ hann David Theodor Plagge aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 29. Mai 1895, Vormittags 9 Uhr, vor unterzeichnetem Gericht anberaumten Termine e. zu stellen oder Nachricht von sich zu geben, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen und sein Vermögen als Erbschaft behandelt werden wird. Zugleich werden alle diejenigen, welche Nachrichten über den Verbleib des ꝛc. Plagge zu biben im stande sind, aufgefordert, dieselben baldigst
ierher mitzutheilen. Wolfenbüttel, den 11. Oktober 1894 Herzogliches Amtsgericht. Winter.
[41851] Aufgebot. 1 1) Der Kolonistenstellenbesitzer und Arbeiter Gott⸗ lieb Schmidt von Würchwitz — 8* Müller Johann Albis Paul Schädler von röbel, von denen der erstere im Frühjahr 1876, der letztere vor etwa vierzig Jahren seinen genannten ohnort verlassen hat, ohne daß seitdem von dem Leben oder Tode derselben Nachricht eingegangen wäre, werden hiermit auf den Antrag: a. der Ehefrau Louise Schmidt, geb. Eckert, in Würchwitz zu 1 und b. der Neffen Alois und Anton Fengler, Land⸗ wirthe in Jätschau, zu 2 aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine den 24. September 1895, Vorm. 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht (Zimmer Nr. 1) zu g widrigenfalls ihre Todeserklärung erfolgen wird. Glogau, den 14. Oktober 1894. Königliches Amtsgericht.
[41941] Ausfertigung. Aufgebot.
Behufs Todeserklärung 1) des Franz Rohleder, geboren am 18. No⸗ vember 1784 zu Trennfurt, welcher im Jahre 1832 nach Amerika ausgewandert ist und seit dieser Zeit nichts mehr von sich hören ließ, 2) des Landwirths Karl Zoll, geboren am 16. September 1841 zu Röllbach, welcher vor un⸗
und seit 16 Jahren verschollen ist, 3) des Johann Baptist Eulbacher, geboren im Juni 1836 zu Röllbach, welcher im Jahre 1866 heimlich nach Amerika auswanderte und seit dem Jahre 1870 nichts mehr von sich hören ließ, 4) des Vitus Reuter von Röllfeld, welcher im Jahre 1853 mit seinen Eltern nach Amerika aus⸗ gewandert und seit dieser Zeit verschollen ist,
5) des Paul Ackermann, geboren am 7. Dezem⸗ ber 1801 zu Röllbach, welcher im Jahre 1835 nach Amerika auswanderte und seit dieser Zeit ver⸗ schollen ist,
6) der Kinder des Josef Becker von Klingenberg:
a. Margaretha Josepha, geboren am 12. De⸗
zember 1831,
b. Franz Joseph, geboren am 13. November 1833,
c. Jakob, geboren am 9. März 1835,
d. Josepf, geboren am 18. Dezember 1836, welche seit mehr als 40 Jahren nach Amerika aus⸗ Uresüdert sind und inzwischen nichts mehr von sich ören lassen,
7) des Anton Schaab, geboren am 7. November 1849 zu Wörth, welcher seit mehr als 25 Jahren nach Amerika ausgewandert und seit dieser Zeit ver⸗ schollen ist, 8) des Gabriel Rohleder, geboren am 19. Fe⸗ bruar 1833 zu Trennfurt, welcher in den 50er Jahren nach Amerika auswanderte und inzwischen nichts mehr von sich hören ließ, 9) des Benedikt Joseph Kopp, beiläufig 80 Jahre alt, von Röllfeld, welcher seit mehr als 30 Jahren nach Amerika ausgewandert und seit dieser Zeit ver⸗ schollen ist, 10) der Geschwister Franz Joseph und Anton Reuß von Hausen, welche seit dem Jahre 1847 nach Amerika ausgewandert und seit dieser Zeit nichts mehr von sich hören ließen, 11) des Nikolaus Johann Kaufer, geboren am 21. Februar 1816, und des Joseph Kaufer, geboren am 7. März 1821, beide von Wörth, welche nahe den 30 Jahren von Wörth sich entfernt und seit hicser Zeit kein Lebenszeichen mehr von sich gegeben aben, für welche bei dem unterfertigten Gerichte Ver⸗ mögen verwaltet wird, ergeht hiermit auf Antrag der Kuratoren, beziehungsweise der nächsten gesetz⸗ dichen serben der Ehegatten und Bevollmächtigten, nämlich: ad 1) der Amalie Woeber, Wittwe des Konrad Woeber von Trennfurt, ad 2) der Anna Zoll, Ehefrau von Röllbach, der Anna Theresia Eulbacher, Ehefrau von da, ad 4) des Landwirths Ludwig Rumpel von Mönchberg, ad 5) des Johann Valentin Röllbach, ad 6) des Kassiers Karl Erbacher von Klingenberg, ——* des Landwirths Bonifaz Wolfstetter von
örth, ad 8) des Landwirths Benedikt Rohleder von Treanßgrtz., a wirths Peter Soseph Zoell a es Landwirths Peter Joseph Zoeller von Röllfeld, 8 1 ad 10) der Frau Juliane Kullmann, Wittwe von Kleinwallstadt, ad 11) des Bürgermeisters Willigis Schnall von Wörth, bei dem Vorhandensein der gesetzlichen Voraus⸗ setzungen Aufgebot mit der Aufforderung 1) an die Verschollenen spätestens im Aufgebots⸗ termine Samstag, den 3. August 1895, Vor⸗ mittags 9 Uhr, persönlich oder schriftlich bei Gericht sich anzumelden, widrigenfalls sie für todt erklärt werden, 2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗ gebotsverfahren wahrzunehmen, und 3) an alle diejenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde geben können, Mittheilungen hierüber bei Gericht zu machen. Klingenberg, den 12. Oktober 1894.
K Amtsgericht. (gez.) Schauer.
Vorstehendes Aufgebot wird gemäß § 842 der Zivil⸗Prozeß⸗Ordnung öffentlich bekannt gemacht. Klingenberg, den 12. Oktober 1894. Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgeri
(L. S.) Willacker, K. Sekretär.
[41833] Aufgebot. C11“ Auf Antrag des Kurators der erblosen Verlassen⸗ schaft des am 1. März d. J. verstorbenen Wald⸗ arbeiters August Kyling zu Hohegeiß, Holzhändlers Friedrich Ho and II daselbst, werden alle diejenigen, welche F zu sein vermeinen, hierdurch auf⸗ gefordert, ihre Rechte spätestens in dem auf den 1. Dezember d. J., Vormittags 10 Uhr, vor unterzeichnetem Amtsgerichte anberaumten Termine geltend zu machen, unter dem Rechtsnachtheile, daß der Nachlaß, wenn sich kein Erbe findet, für erbloses Gut erklärt, bei erfolgender Anmeldung aber den
Buhleier von
gefähr 18 Jahren heimlich nach Amerika auswanderte
mierende alle bis dahin über den Nachlaß getroffenen Verfügungen anzuerkennen schuldig, auch weder Rechnungsablage, noch Ersatz der erhobenen Nutzun⸗ gen zu fordern, sondern seine Ansprüche auf das zu vv habe, was von der Erbschaft noch vor⸗ anden.
Walkenried, den 6. Oktober 1894.
Herzogliches Amtsgericht. 1ö111““ 8
8
[41867] 1 Auf Antrag der Testamentsvollstrecker der ver⸗ storbenen Frau Louise, geb. Flügge, des verstorbenen Kaufmannes Justus Friedrich Ballauf Wittwe, nämlich des Senators Dris. jur. Gustav Ferdinand Hertz und des Kaufmanns Oscar Booth, vertreten durch die hiesigen Rechtsanwalte Dres. jur. Gustav Hertz, A. N. Zacharias & Rudolf Hertz, wird ein Auf⸗ gebot dahin erlassen: Es werden 1) alle, welche an den Nachlaß der hierselbst am 16. August 1894 verstorbenen Frau Louise, geb. lügge, des verstorbenen Kaufmannes Justus riedrich Ballauf Wittwe, Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen; 2) alle diejenigen, welche den Bestimmungen des von der genannten Erblasserin am 9. Oktober 1880 hierselbst errichteten, mit 10 Nachträgen, xesp. vom 18. März 1883, Juli 1883, 17. Juni 1884, 17. Juni 1884, 23. Juli 1890, 10. Juli 893, Juli 1893, 30. Juli (ohne Jahreszahl), 1. Juli 1894 und 1. August 1894, versehenen, m 30. August 1894 hierselbst publizierten Testa⸗ ments, insbesondere der Ernennung der Antrag⸗ teller zu Testamentsvollstreckern und den den⸗ selben ertheilten Befugnissen, namentlich der Befugniß, auf Namen der Erblasserin oder auf Testaments Namen geschrieben stehendes Grund⸗ eigenthum, Hypothekpöste oder Werthpapiere zu veräußern und mittels ihres alleinigen, wenn⸗ leich gemeinsamen Konsenses und auf einfache Produ erung des Testaments umzuschreiben, einzuschreiben und zu tilgen, sowie Klauseln an⸗ zulegen und zu tilgen, widersprechen wollen, hiermit aufgefordert, solche An⸗ und Widersprüche bei der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts, Poststraße 19, 2. Stock, Zimmer Nr. 51, spätestens aber in dem auf Freitag, den 30. November 1894, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, im Justiz⸗ ebäude, Dammthorstraße 10, Parterre links, immer Nr. 7, anzumelden — und zwar Aus⸗ wärtige thunlichst unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten — bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 8. Oktober 1894. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. 4 „(gez.) Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.
[41866] Aufgebot.
1) Die Ehefrau Antoinette Louise Margaretha Christiansen, geb. Boock, im Beistande ihres Ehemannes, des Schulvorstehers Thomas Chiristiansen, hierselbst;
2) der Photograph Hermann Johann August Boock hierselbst;
3) die Ehefrau Friederike Marie Elisabeth von Stemann, geb. Tietze, im Beistande ihres Ehe⸗ mannes, des Katasterkontroleurs Hermann Georg Christian Magnus von Stemann in Rendsburg;
4) der Katasterkontroleur August Emil Carl Tietze in Sonderburg;
5) der Agent Johannes Hermann Rigard Tietze hierselbst;
6) der Musiker Friedrich Hermann Johann Färber in Altona und
7) die Ehefrau Hermine Adolphine Margaretha Fredrich, geb. Färber, im Beistande ihres Ehe⸗ mannes, des Kreissekretärs Carl August Fredrich, in Saarburg,
als Miterben des verstorbenen Brothändlers — frü⸗
heren Gastwirths Johannes August Heögrich
Detlefsen, sämmtlich vertreten durch die hiesigen
Rechtsanwalte Dres. jur. Heinsen und Lehmann,
haben unter der nachstehenden Begründung den Erlaß
eines Aufgebots beantragt:
„Am 2. Dezember 1892 sei hierselbst der Brot⸗ händler früher Gastwirth Johannes August Detlefsen verstorben.
erselbe habe in Gemeinschaft mit seiner am 27. März 1891 verstorbenen ersten Ehefrau Anna Catharina Magdalena Christina (Christine), geb. Tensfeldt, am 11. Juli 1885 zu Flensburg ein Testament errichtet, in welchem die Testa⸗ toren sich gegenseitig zu Erben mit der Fretnsten Verfügungsbefugniß des überlebenden Ehegatten bber den Nachlaß des Zuerstversterbenden berufen aben.
Sodann habe der überlebende Erblasser vor dem Königl. Notar Carl Ernst Bong⸗Schmidt in Flensburg am 1. Mai 1891 — vor Ein⸗ gehung seiner zweiten Ehe — ein Testament errichtet, in welchem derselbe drei Nichten seiner verstorbenen ersten Ehefrau zu Erben berufen und denselben ein Vermächniß von ℳ 3000,— an die Kirche zu Adelby auferlegt habe.
Eine von dem vorgenannten Notar am 10. April 1893 beglaubigte Abschrift des letztbezeichneten Testamentes sei zur Akte dieses Gerichts gebracht. Das Original desselben sei nach Auskunft des vorgenannten Notars dem Erblasser ausgeliefert worden; über den Verbleib des Original⸗ ö habe jedoch nichts ermittelt werden önnen.
Somit nehmen — da beide Ehen des weerie kinderlos geblieben seien — die Wittwe des Erb⸗ lassers, “ Johanna Caroline, geb. Behr, zur einen Hälfte und die Antragsteller als die nächsten Verwandten — Vettern bezw. Kusinen — des Erblassers zur anderen Hälfte den Gesammtnachlaß in Anspruch.
Es wird das beantragte Aufgebot nunmehr dahin
erlassen:
Es werden
1) alle, welche an den Nachlaß des hierselbst am 2. Dezember 1892 verstorbenen Brothändlers — früheren Gastwirths Johannez August Heinrich Detlefsen Erb⸗ oder sonstige Ansprüche
(gez.) H. Ausgefertigt: (L. S.) F. Mues, Gerichtsschreiber.
sich Legitimierenden ausgeantwortet werde, daß der nach dem Ausschlusse sich Meldende und Legiti⸗
zu haben vermeinen;
der Wittwe des Erblassers, * Christi Johanna Caroline, geb. Behr, und „ Antragsteller, widersprechen wollen, hiermit 8 gefordert, solche An⸗ und Widersprüche bei der Ge richtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerighe” oststraße 19, 2. Stock, Zimmer pätestens aber in dem auf Freitag, . ember 1894, Nachmittags 1 Uhr, an⸗ eraumten Aufgebotstermin, im Justizgebäude Dammthorstraße 10, Parterre links, Zimmer Nr. 7, anzumelden — und zwar Auswärtige thunlichst unter Bestellung eines hiesigen * stellungsbevollmächtigten — bei Strafe . Ausschlusses. Hamburg, den 10. Oktober 1894. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung 92 Aufgebotssachen. (gez.) Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Geri tsschreibergehilfe.
[41868] Aufgebot.
Auf Antrag des Spediteurs Friedrich Gaffky in Georgstraße 9, als Pflegers für den
achlaß des am 22. Juni 1893 im Krankenhause zu Linden verstorbenen Arbeiters Johann Christian Wilhelm Knölke werden die unbekannten Erben des Knölke aufgefordert, sich bei dem unterzeichneten Gerichte spätestens in dem auf Donnerstag, den 10. Januar 1895, Vormittags 11 Uhr Zimmer 91, anberaumten Termine zu melden und zu legitimieren, widrigenfalls die bekannten Erben als die wahren Erben angenommen werden sollen auch der nach dem Abschlusse sich etwa meldend Erbberechtigte alle bis dahin über die Erbschaft e lassenen Verfügungen anzuerkennen schuldig, anc weder Rechnungsablage noch Ersatz der erhobenen Nu zu fordern berechtigt sein, sondern sein Anspruch sich auf das beschränken soll, was alsdam noch von der Erbschaft vorhanden sein möchte. Hannover, den 11 Oktober 1894.
Königliches Amtsgericht. VJ.
1“
l4 aas 89 Ant “ des F .
„Auf den Antrag des Pflegers des Franziska Ko⸗ nietzka'schen Nachlasses, Rechtsanwalts Dr. jur. Sanio in Neidenburg, werden die Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des Nachlasses der durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 20. Februar 1894 für todt erklärten Arbeiterfrau Franziska Ko⸗ nietzka hiermit Fegeshter. Alle Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer werden aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte an den erwähnten Nachlaß spätestens in dem auf den 9. Jannar 1895, Vor⸗ mittags 10 Uhr, im Geschäftszimmer Nr. 7, an⸗ beraumten Termine anzumelden, widrigenfalls die⸗ jenigen Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer, welche ihre Ansprüche nicht anmelden, gegen den Benefizialerben ihre Ansprüche nur insoweit werden geltend machen können, als der Nachlaß mit Aus⸗ schluß aller seit der Todeserklärung der Erblasserin aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird. E steht jedermann frei, das behufs Erhaltung der Rechtswohlthat hier niedergelegte Nachlaßverzeichniß in der Gerichtsschreiberei einzusehen. 1“
Gnesen, den 4. Oktober 1894. Königliches Amtsgericht.
2] Aufgebot.
Auf Antrag des Fraͤäuleins Emma Jahn zu Breslau, als Benefizialerbin des am 10. August 1894 zu Breslau, seinem Wohnsitze, e Hausbesitzers Robert Jahn, werden die Nachlaß⸗ gläubiger und Vermächtnißnehmer des Robert Jahn aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine, am 21. Dezember 1894, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, am Schweidnitzer Stadtgraben Nr. 4, Zimmer 89 des II. Stockes, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß des Robert Jahn unter Angabe des Grundes und Ueber⸗ reichung etwaiger urkundlicher Beweisstücke oder Ab⸗ eiste davon anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Benefizialerbin ihre Ansprüche nur noch insoweit feltend machen können, als der Nachlaß mit Aus⸗ chluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekom⸗ menen Nutzungen durch Befriedigung der angemel⸗ deten Ansprüche nicht erschöpft wird. Breslau, den 12. Oktober 1894.
Königliches Amtsgericht.
EA“
[418962 Oeffentliche Aufforderung.
Die am 23. Januar 1823 zu Gansenstein, Kirch⸗ spiel Kruglanken Fretee na⸗ ezirk Gumbinnen) ge⸗ borene Erwine Louise Ferdinande Mojean ist am 14. November 1893 in Neu⸗Isenburg diesseitigen Bezirks, mit Hinterlassung eines dahier verwalteten Vermögens von etwa 700 ℳ gestorben. Alle, welche Ansprüche an den Nachlaß bilden zu können lauben, werden hierdurch aufgefordert, solche innen eines Monats dahier anzumelden.
Offegbach. 11. Oktober 1894. .
Großherzoglich Hessisches Amtsgericht. 3
[41926] 1
In Sachen, das Z bezüglich der Todeserklärung des zu Ackenhausen am 31. Januar 1824 geborenen und vor längeren Jahren ausgewan⸗ derten August Wilhelm Probst betreffend, ist in der öffentlichen Sitzung Herzoglichen Amtsgerichts Seesen 1 Oktober 1894 nachstehendes Ausschluß⸗ urtheil: Der zu Ackenhausen am 31. Januar 1824 geborene August Wilhelm Probst, ein Sohn der unverehe⸗ lichten Johanne Elisabeth Probst, daselbst, späteren Ehefrau des Schuhmachers Veit in Herrhausen, wird damit für todt erklärt, und ist dessen Vermögen als Erbschaft zu behandeln. 1 Als Todestag wird der 31. Januar 1894 damit festgestellt. 8
Fugkeich wird der Nachlaß des ꝛc. Probst für erb⸗ loses Gut erklärt, und haben die nach diesem Aus⸗ schluß sich Meldenden und Legitimierenden alle bis dahin über den Nachlaß getroffenen Verfügungen an⸗ zuerkennen, auch weder Rechnungsablage noch Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern, sondern 86 Ansprüche auf das zu beschränken, was von der Erb⸗ schaft noch vorhanden.
(hen.) W. Haars. 88 6g.be und verkündet. heesen, den 11. Oktober 1894. Herzogliches Amtsgericht. W. Haars.
2) alle diejenigen, welche dem alleinigen Erbrechte
8 Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage ist der Seefahrer Christian Friedrich Wilhelm Detert aus Jasenitz, geb. daselbst am 1. September 1838, für todt erklärt.
Pölitz i. Pomm., den 4. Oktober 1894.
Königliches AmtsgerichhF.
[41922] Bekanuntmachung. 1¹“ Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage sind die Schuldverschreibungen
8 Königliches Amtsgericht
zu Richstein sind durch Ausschlußurtheil vom heutigen
von Bose zu Emmaburg eingetragene Judikatforde⸗ run Binsen seit 1. Januar 1863, sow
der preußischen konsolidierten 4 prozentigen Staats⸗ anleihe, und zwar von 1876/79 Litt. C. Nr. 422 33 042 33 043 33 074 über je 1000 ℳ, Litt. D. Nr. 33 088 33 089 über je 500 ℳ, Litt. E. Nr. 35 235 38 420 über je 300 ℳ, Litt. F. Nr. 22 685 33 025 über je 200 ℳ von 1885, Litt. E. Nr. 1 1150 9 über 300 ℳ für kraftlos erklärt. Berlin, den 12. Oktober 1894. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82
419277 Bekanntmachung. “ Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage ist die Schuldverschreibung Serie 966 Nr. 96 525 über 100 Thaler (300 ℳ) der Preußischen Staats⸗Prämien⸗Anleihe vom Jahre 1855 für kraftlos erklärt. Berlin, den 12. Oktober 1894. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82.
[41914] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom heutigen Tage sind die Schuldver⸗ schreibungen der konsolidierten 4 % Staatsanleihe von 1876/79 Litt. F. Nr. 21901, 21902, 21903 über je 200 ℳ für kraftlos erklärt.
Berlin, den 12. Oktober 1894.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82.
[41910] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom heutigen Tage ist die Schuldverschreibung Serie 839 Nr. 83 862 über 100 Thaler (300 ℳ) der Preußischen Staats⸗Prämien⸗Anleihe vom Jahre 1855 für kraftlos erklärt.
Berlin, den 12. Oktober 1894.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82. [41911] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage ist die Schuldverschreibung der Preusischen Staats⸗Prämien⸗Anleihe vom Fahre 1855 Ser. 1447 Nr. 144 606 über 100 Thlr. (300 ℳ) für kraftlos erklärt.
Berlin, den 12. Oktober 1894.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82.
[41253] Urtheil.
In der Siemoneit'schen Aufgebotssache F. 4/94 erkennt das “ Amtsgericht Heydekrug durch den Amtsrichter Meyhoefer für Recht:
1) Die Hypothekenurkunde über 100 Thlr. Kauf⸗ gelderrest, eingetragen aus dem Kontrakt vom 15. September 1862 am 2. März 1863 für die Wittwe Erdmuthe Siemoneit in Tattamischken in Abtheilung III Nr. 4 bezw. 2 der dem Besitzer Michel Siemoneit und Johann Borrmann gehörigen Grundstücke Tattamischken Nr. 39 und 245, gebildet aus dem Hypothekenbrief vom 2. März 1863 und der Schuldurkunde vom 15. September 1862, wird für kraftlos erklärt. 1
2) Die Kosten des Verfahrens trägt Antragstellerin.
eydekrug, den 1. Oktober 1894.
*
Meyhoefer. Bekanntmachung.
[41555] des Schuhmachers Christian Imhof
Auf Antra
age:
I. die beiden Hypothekenurkunden, welche über die im Grundbuche von Richstein für den Handelsmann Salomon Praeger zu Laasphe:
a. Band VIII Bl. 50 Abth. III Nr. 5 b. und Band XI Bl. 34 Abth. III Nr. 1 e. aus der no⸗ tariellen Obligation vom 2. Januar 1871 einge⸗ “ achtzig Thaler Darlehn nebst 5 % und
osten,
b. Band VIII Blatt 50 Abth. III Nr. 5 d. und Band XI Bl. 34 Abth. III Nr. 1 g. aus der no⸗ tariellen Obligation vom 15. April 1871 einge⸗ Se einhundert Thaler nebst 5 % Zinsen und
osten, gebildet sind, für kraftlos erklärt; II. die im Grundbuche von Richstein Band VIII Blatt 50 Abth. III Nr. 5 0. aus dem rechtskräftigen Erkenntnisse vom 16. Februar 1871 für den Hofrath
von vierhundert und fünftig Thaler nebst 4 % e 6 Thlr. 10 Sgr. Kosten für erloschen erklärt. Berleburg, den 11. Oktober 1894. Königliches Amtsgericht.
[41569] — 1
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Merseburg vom 26. September 1894 ist die über die nachstehend bezeichneten beiden Posten gemeinschaftlich gebildete Hypothekenurkunde:
a. über 1435 Phaler 29 Sgr. 11 Efg vöterliche Erbegelder, eingetragen aus dem Erbrezesse vom 1. September 1855 im Grundbuche von Leung Band I Blatt 7 und Band III Artikel 78 und Merseburg Band V Artikel 237 für Johann Friedrich Ernst Gustav Hoffmann,
b. über 139 Thlr. 26 Sgr. 6 ½ Pfg. Antheil des Ferbaßten Hoffmann an 559 Thaler 16 Sgr. 2 Pfg.
nnahmepreis der mütterlichen Grundstückshälfte, ein⸗ getragen im Grundbuche von Leuna Band I Blatt 7,
für kraftlos erklärt.
Merseburg, den 3. Oktober 1894.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.
[41917]
Durch Urtheil vom 9. Oktober 1894 ist das über die im Grundbuch von Dohnafelde Bd. 1 Bl. 18 und Bd. II Bl. 63 unter Abth. III Nr. 4 bezw. Nr. 34 eingetragene Post von noch 100 Thlr. nebst Zinsen gebildete Dokument für kraftlos erklärt unter gleichzeitigem Ausschluß aller derjenigen, welche auf ie genannte Post Ansprüche und Rechte 18989 machen, mit diesen ihren Ansprüchen. g. 1/94. Schivelbein, den 9. Oktober 1894 “
Dokument wird für kraftlos erklärt.
[41562] E- Namen des Königd? Verkündet am 29. September 1894. Pennekamp, Gerichtsschreiber.
Auf Antrag des Glockengießers Ludwig Lohmeyer
zu Gütersloh erkennt das Königliche Amtsgericht zu
Tüzeeneb durch den Amtsgerichts⸗Rath Paleske
ür Recht:
Das über die Post Abtheilung III Nr. 2 des
Grundbuchs von Gütersloh Band 9 Blatt 5:
352 Thaler 26 Silbergroschen 8 ½ Pfennig Ab⸗
findung für Johanne Karoline Wüllner gebildete
Wronin zu 5 % verzinslich eingetragen aus der ge⸗ richtlichen Verhandlung vom 27. Januar 92 8 nton
Von Rechts Wegen.
[41583]
Geschehen Königliches Amtsgericht Achim II, den 27. September 1894. In Sachen, betreffend das Aufgebot der unten
aufgeführten Urkunden.
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Es wurde sodann auf Antrag des Komparenten 8 Ausschlußbescheid verkündet:
kachdem im heutigen Termine der Aufforderung vom 23. Februar 1894 ungeachtet niemand An⸗ sprüche angemeldet hat, werden die nachstehend auf⸗ geführten Urkunden: 1) die zu Gunsten der Vormundschaft für die minderjährigen Kinder des weiland Lohgerbers Gustav Feist in Otterstedt ausgestellte Hypothekenurkunde vom 28. Mai 1872 über 1200 Thaler, im Grundbuche von Otterstedt Band 34 Blatt 23 Abtheilung III Nr. 1, ausgestellt von der Wittwe Feist, Caroline, geb. Lichtenstein, in Otterstedt und ursprünglich eingetragen im Hypothekenbuche des XI. Hypothekenbuchsbezirks Abtheilung I Band I. pag. 45 Fol. 23 Ilfde. Nr. 1,
2) die zu Gunsten der Adelheid Jacobs aus Quelkhorn, jetzt verehelichten Hansen, in Port⸗ Clinton ausgestellte Hypothekenurkunde vom 14. Ja⸗ nuar 1880 über 420 ℳ, eingetragen im Grundbuche von Quelkhorn Band 44 Blatt 29 Abtheilung III. Nr. 2, ausgestellt von dem Schmied und Anbauer Johann Jacobs in Quelkhorn Hs.⸗Nr. 31 und ursprünglich eingetragen im Hypothekenbuche des XIV. Hypothekenbuchsbezirks Abtheilung I Band 1 Fol. 31 pag. 318 laufende Nr. 2,
3) die zu Gunsten der Ehefrau des Anbauers Hermann Wilhelm Kothe, Anna, geb. Behrens, Hs. Nr. 11 in Campe ausgestellte Hypothekenurkunde vom 10./11. November 1887 über 1300 ℳ, einge⸗ tragen im Grundbuche vom Campe Band 33 Blatt 12 Abtheilung III Nr. 2, ausgestellt von dem Anbauer Hermann Wilhelm Kothe Hs.⸗Nr. 11 in Campe,
4) die zu Gunsten des Köthners Claus Harms in Hepstedt ausgestellte Hypothekenurkunde vom 13./14. August 1869 über 500 Thaler Krt., einge⸗ tragen im Grundbuche von Ottersberg Band 53 Blatt 9 Abtheilung III Nr. 1, ausgestellt von dem Bürger Hinrich Müller Haus⸗Nr. 128 in Otters⸗ berg und ursprünglich im Hypotheken⸗ buche des XII. Hypothekenbuchsbezirks Abtheilung I Band I pag. 255 Fol. 128 Ifde. Nr. 1, .
5) die zu Gunsten des Hinrich Hartmann in Ottersberg ausgestellte Hypothekenurkunde vom 13. Juni 1828 über 300 Thaler Gold, eingetragen im Grundbuche von Ottersberg Band 53 Blatt 35 Abth. III Nr. 1, ursprünglich eingetragen im alten Hypothekenbuche von Ottersberg am 13. Juni 1828,
6) die zu Gunsten der Wittwe Müller, Becca, geb. Meyer, in ausgestellte Hypotheken⸗ urkunde vom 6. April 1836 über 1100 Thaler Gold, eingetragen im Grundbuche von Otterstedt Band 34 Blatt 35 Abth. III Nr. 1, ursprünglich eingetragen
1 im alten Hypothekenbuche von Otterstedt am 6. April 1836
36, für kraftlos erklärt. Vorgelesen, genehmigt.
41584]
— Durch Ausschlußurtheil vom 9. Oktober 1894 sind: 1. Die Hypothekenurkunden über folgende Posten: a. Ueber die Post von 200 Thalern = 600 ℳ
Darlehn zu 6 % verzinslich, eingetragen henelen auf
dem Grundstück Ostrosnitz Nr. 20 Abtheilung III
Nr. 2 für den Gastwirth Carl Morawietz zu 18
rosnitz und von dort übertragen auf das dem Häusler
Florian Dappa zu Ostrosnitz gehörige Grundstück
Ostrosnitz Nr. 525 nach Abtheilung III Nr. 2, —
welche Post demnächst auf dem Grundstück Ostrosnitz
Nr. 20 auf die Geschwister Josefa, Anastasia und
Caroline Morawietz umgeschrieben und sodann dort
gelöscht ist, — gebildet aus einer Ausfertigung der
gerichtlichen Verhandlung d. d. Kosel, den 24. Ok⸗ tober 1864 und einem Auszug aus dem Hypotheken⸗ buche des Pfandgrundstücks nebst Eintragungs⸗, Ab⸗
tretungs⸗ und Löschungsvermerken — II F. 3/94,
b. über die Restpost von 150 ℳ Kaufgeld und zwar 90 ℳ zu 6 % verzinslich und 60 ℳ unver⸗ zinslich, eingetragen auf dem den Bauer Andreas und Franciska Piontek'schen Eheleuten gehörigen Grundstücke Polnisch⸗Neukirch Nr. 30 in Abthei⸗ lung III Nr. 3 und auf dem den Zimmermann Johann und Julianna Sobotta'schen Eheleuten ge⸗ hörigen Grundstück Polnisch⸗Neukirch Nr. 104 in Abtheilung III Nr. 5 für die Franziska Piontek im Betrage von 90 ℳ, und für die Pauline Piontek im Betrage von 60 ℳ, beide zu Polnisch⸗Neukirch, ge⸗ bildet aus einer Ausfertigung der notariellen Ver⸗ handlung d. d. Kosel, den 3. August 1876 und 8 einem Sperdeeesnns der beiden Pfandgrundstücke vom 16. November 1880 nebst Vorrechtsvermerken. — II F. 4/94,
c. über die Restpost von 25 Thaler 13 Silber⸗ roschen 3 Pfennige mütterliche Erbegelder; aus dem Rejesfe vom 16. April 1850 eingetragen 8 dem, den Bauer Florian und Johanna Zemelka'schen Eheleuten zu Ostrosnitz gehörigen Grundstück Ostrosnitz Nr. 91 in Abtheilung III unter Nr. 2 für die Marianna Tchoörz, später verehelichten Kosubek, zu Ostrosnitz — C der eingetragen gewesenen Erbegelder von 178 Thaler 2 Silber⸗ 18. 9 Pfennige 8 die Geschwister Johann, 8o anna, Anton, Theresia, Josefa, Franz und Marianna Tchorz —, gebildet aus einer Ausfertigung der gerichtlichen Verhandlung, d. d. Kosel, den 16. April 1850, und einem Auszuge aus dem Hypo⸗ thekenbuche des Pfandgrundstücks nebst Eintragungs⸗ und Löschungsvermerken — II. F. 7/94 — für kraftlos erklärt worden. b
1I. Die unbekannten Berechtigten bezw. Rechts⸗
Eheleuten in Wronin gehörige Grundstück Wronin — II F. 5/94 —,
b. 20 Thaler rückständige Kaufgelder für
Sylvester zu Wronin eingetragen aus dem Vertrage vom 18. April 1846 auf dem dem Häusler Franz Stronczyk zu Wronin gehörigen Grundstück Wronin Nr. 70 in Abtheilung III unter Nr. 4 und 5 und von dort übertragen auf das den Häusler Albert und Albine Stronczyk'schen Eheleuten in Mierzendzin bei Wronin gehörige Grundstück Wronin Nr. 94 nach Abtheilung III unter Nr. 14 bezw. 15 und auf das den Häusler Johann und Agathe Stronchzyk'schen
Nr. 310 nach Abtheilung III unter Nr. 14 bezw. 15
c. 60 Thaler mit 5 % verzinsliche Erbegelder für Eva Tunk zu Wronin, eingetragen auf Grund der Verhandlung vom 23. Januar 1854 fügung vom 10. Oktober 1856 auf dem den Maurer Theophil und Marianna (geborene Malina) Stoppa⸗ schen Eheleuten zu Mierzendzin gehörigen Grundstück Wronin Nr. 165 in Abtheilung III unter Nr. 7 — II F. 6/94 —
sind mit ihren Rechten und Ansprüchen auf diese Posten ausgeschlossen worden.
III. Dem Häusler Johann Tunk aus Mierzendzin seine Rechte auf die Post zu IIc vorbehalten worden. Gnadenfeld, den 9. Oktober 1894. “ Königliches Amtsgericht
[41929] Ausschlußurtheil. Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 9. Oktober 1894 sind auf den Antrag des Eigen⸗ thümers Erhard Wilhelm Freter zu Todenhagen der Gläubiger und seine Rechtsnachfolger mit ihren An⸗ sprüchen auf die Forderung von 300 Thalern Darlehn, eingetragen auf dem Grundstücke Toden⸗ hagen Bl. 22 in Abth. III Nr. 1 für den Kauf⸗ mann Heinrich Ludwig Maennling (senior) zu Köslin aus der Schuldurkunde vom 8. Juni 1858 ausgeschlossen und kann die Forderung in dem G buche gelöscht werden. Köslin, den 10. Oktober 1894. 1 Königliches Amtsgericht.
[41920] Im Namen des Königs! Auf den Antrag des Wirths Ignatz Urbaniak in Dombrowo, erkennt das Königliche Amtsgericht zu posgn. Fürhl⸗ IV, durch den Gerichtsassessor Vieregge ür Recht: I. Die unbekannten Berechtigten der im Grund⸗ buche des dem Wirth Ignatz Urbaniak gehörigen Grundstücks Dombrowo Nr. 17 in Abthl. III Nr. 42 aus dem Erbrezesse vom 25. Oktober 1848 für Andreas Wieczorek, geboren den 24. Nopember 1842, nebst Einziehungskosten eingetragenen, bei erreichter Großjährigkeit oder auf Verlangen der Vormund⸗ schaftsbehörde zahlbaren 29 Thlr. 2 Sgr. 5 Pf. = 87,25 ℳ werden, unter Vorbehalt des von dem Arbeiter Benedict Wieczorek zu Großdorf bei Stenschewo, als dem angeblich einzigen Bruder des Andreas Wieczorek, angemeldeten Rechts mit ihren Ansprüchen auf die bezeichnete Post ausgeschlossen. Posen, den 12. Oktober 1894. Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.
Oeffentliche Zustellung. Gottliebin Johanna Klumpp, geb. Sanwald, von Sulzbach a. M., O.⸗A. Backnang, z. Z. in Phila⸗ delphia, vertreten durch Rechtsanwalt Rosengart in Heilbronn, klagt gegen ihren Ehemann Julius Rudolf elumpp, S aus Metzingen, O.⸗A. Urach, zuletzt in Sulzbach a. M. wohnhaft, mit unbe⸗ kanntem Aufenthalt abwesend, wegen Ungültigkeits⸗ erklärung der Ehe mit dem Antrage: die zwischen den Parteien am 31. Januar 1893 zu Sulzbach a. M. geschlossene Ehe wegen arglistiger Irrthums⸗ erregung von seiten des Ehemanns gegenüber der Ehefrau zur Zeit und zum Zwecke der Herbeiführung der Ehe, für ungültig zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Zivilkammer des K. Landgerichts Heilbronn auf Dienstag, den 29. Januar 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Heilbronn, 13. Oktober 1894. Gerichtsschreiber des Frer Württb. Landgerichts: üller.
8 E1““
[41871] Ulm. Oeffentliche Zustellung.
Magdalene Baisch, geb. Beck, in Ennahofen, O.⸗A. Ehingen, vertreten durch Rechtsanwalt Haußer in Ulm, klagt gegen ihren mit unbekanntem Aufent⸗ halt abwesenden Ehemann, den Taglöhner Johannes Baisch, von Ennahofen, wegen Chescheidung, mit dem Antrage auf Urtheil dahin: die Ehe der Parteien wird wegen böslicher Verlassung seitens des Beklagten dem Bande nach geschieden; der Beklagte hat die Prozeßkosten zu tragen; und ladet den Beklagten zur mündlichen — des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Ulm auf Samstag, den 19. Januar 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderang, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. dum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Den 15. Oktober 1894.
Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts.
Sekretär Renner.
[41908]
[41872] Ulm. Oeffentliche Zustellung. Anna Katharina Götz, geb. Moll, in New⸗York, vertreten durch die Rechtsanwalte Oßwald I. u. II. in Ulm, klagt gegen ihren mit unbekanntem Aufent⸗ halt abwesenden Ehemann Johann Georg Götz, Zimmermann von Ulm, wegen Ehescheidung mit dem Antrage auf Urtheil dahin: Die Ehe der Par⸗ teien ist wegen Sävitien, böslicher Verlassung und Ehebruchs seitens des Beklagten dem Bande nach geschieden; der Beklagte hat die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Ulm auf Samstag, den 2. Februar 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Den 15. Oktober 189a4. Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts.
[41898] Rückkehrbefehl. In Sachen der Ehefrau des Arbeiters Dietrich Christoph Menke, Marie Magdalene Christine Auguste, geb. Frost, in Soltau, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Hobelmann in Bremen, gegen ihren Ehemann, unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Fbesstsnng. ist in der öffentlichen Sitzung des Landgerichts, Zivilkammer II, zu Bremen vom 10. Oktober 1894 der verkündet:
1) Dem Beklagten wird aufgegeben, binnen einem Monat zur Klägerin zurückzukehren und das eheliche Leben mit ihr fortzusetzen.
2) Termin zur weiteren Verhandlung wird angesetzt auf Mittwoch, den 9. Januar 1895, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr.
Bremen, aus der Gerichtsschreiberei des Land⸗ gerichts, den 16. Oktober 183 0t0t.
Dr. Lampe.
ͤ1 [41904] Oeffentliche Zustellung.
Die Arbeiterfrau Maria Modest, geborene Kruppa, zu Königsberg i. Pr., vertreten durch den Rechtsanwalt Alexander dahier, klagt gegen ihren Ehemann, Arbeiter Gustav Modest, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, das Band der Ehe zwischen den Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Königs⸗ berg i. Pr. auf den 8. Februar 1895, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Königsberg i. Pr, den 8. Oktober 1894.
„Gruschka, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
IS t. Oeffentliche Zustellung. Die Schneiderin Bertha Alwine Bengsch, geborene Ihlenfeldt, in Berlin, Naunynstraße 2, vertreten durch den Rechtsanwalt Leonhard Friedmann in Berlin, klagt 88 ihren Ehemann, den Schneider Friedrich Bengsch, früher in Berlin, jetzt in Amerika, unbekannten Aufenthalts, in den Akten R. 344. 94 Z.⸗K. 20, mit dem Antrage, das zwischen Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 20. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin, Jüden⸗ straße 59 II Treppen, Zimmer 139, auf den 30. Januar 1895, Vormittags 10 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszu der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 15. Oktober 1894.
Feder, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts 1. Zivilkammer 20.
[41901] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Marie Grau, geb. Eckold, zu Bocken⸗ heim bei Frankfurt a. M., vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. jur. Kunreuther II. hier, klagt gegen ihren Ehemann Anton Grau, zuletzt in Gotha, jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, wegen Ehescheidung mit dem Antrage: die zwischen den Streittheilen bestehende Ehe zu trennen, den Beklagten als schuldigen Theil zu erachten und demselben die Kosten des Verfahrens zur Last zu legen, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Herzogl. Landgerichts zu Gotha auf den 29. Dezember 1894, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Gotha, den 12. Oktober 1894.
Ditel, Landgerichts⸗Sekretär, Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.
[41903] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Auguste Zenker, geb. Stoye, zu Dessau, vertreten durch den Rechtsanwalt Seeh. in Dessau, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Josef Zenker, früher in Dessau, zur Zeit in un⸗ bekannter Abwesenheit, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die erste Zivilkammer des Herzoglichen Landgerichts zu Dessau auf den 17. Januar 1895, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Dessau, den 13. Oktober 1894.
Mayländer, Kanzlei⸗Raͤth, Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.
[41874] Oeffentliche Zustellung.
Der Schneidermeister Otto Brockelt in Andreas⸗ berg, als Vormund für die unverehelichte Elise Franz in Andreasberg und deren am 5. Dezember 1893 geborenen Sohnes Wilhelm Franz daselbst, klagt gegen den Schausteller C. Frölini rect. See5n9, früher in Stegenborn, jetzt unbekannten
ufenthalts, aus einem außerehelichen Beischlaf, mit dem Antrage auf Zahlung von:
a. wöchentlich einer Mark Alimente für Wilhelm Franz von dessen Geburt bis zum pollendeten 14. Lebensjahre, zahlbar vierteljährlich im Voraus,
b. 30 ℳ Tauf⸗ und Wochenbettskosten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Zellerfeld in⸗-dessen Gerichtslokal zu Andreasberg auf den 15. Dezember 1894, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Zellerfeld, den 12. Oktober 1894.
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
41907] Oeffentliche Zustellung.
Nr. 10 792. 1) Der Landwirth Gustav Peter Gorenflo und seine Ehefrau Pauline, fah⸗ Gorenflo, 2) der Schneider Peter Sutz und seine Ehefrau, Karoline, geb. Gorenflo, sämmtliche in Friedrichs⸗ thal, vertreten durch Rechtsanwalt Fuchs II. dahier, klagen gegen den Wilhelm August Goreuflo von Friedrichsthal, zur Zeit an unbekannten Orten ab⸗ wesend, und 7 Genossen, wegen Erbtheilung auf Ab⸗
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nachfolger der Hypothekengläubiger folgender Posten:
Königliches Amtsgericht
——C—́ᷓ́ᷓ́ᷓ́ᷓananaq—
Sekretär Renner.
a. 20 Thaler Erbtbeil für Theresia Sylvester zu
leben des Schusters Heinrich orenflo von Friedrichs