Dialog durch die musikalische Phrasierung; aber auch einzelne Solo⸗ sätze, wie die Antrittsnummer des jungen Haydn, und Porpora'’s Heimweh⸗Romanze, eine neue musikalische Verherrlichung Neapels, sind gefällig gearbeitet und waren der Grund der freundlichen Auf⸗ nahme, die die Novität bei den Hörern fand. Daß es der Musik an stilistischer Einheitlichkeit mangelt, darf der Eigenart des Stoffs zu gute gehalten werden; jedenfalls erwies sie sich überall da am wirk⸗ samsten, wo versucht wird, Haydn mit den musikalischen Mitteln und im Geschmack seiner Zeit zu charakterisieren. Ein Mangel ist es, daß die große Arienmelodie, die von dem jungen Haydn gefunden wird, keine rechte innere Lebendigkeit entfaltet und darum nicht die Be⸗ deutung gewinnt, die ihr im Rahmen der Oper gebühren würde. — Die Darstellung war im ganzen und in fast allen Einzelheiten vor⸗ refflich. In der Titelrolle entwickelte Fräulein Krainz die volle Kraft und den Wohllaut ihres sympathischen, nur zuweilen etwas dunkel gefärbten Organs; auch gelang es ihr schauspielerisch, den jungen Haydn ansprechend zu verkörpern. Den alten Mu ikmeister Porpora gab Herr Philipp mit schönem Gelingen des musikalischen Theils und in verständiger äußerer Haltung. Die übrigen Rollen waren durch Fräulein Weitz, Herrn Krolop und Frau Lammert
üut besetzt. Residenz⸗Theater.
8 Die beiden Stücke, die das Théàtre Libre gestern Abend zur Darstellung brachte, gehören zu den unerquicklichsten Proben der modernen Literatur. er Beginn wurde gemacht mit „Les Fenstres“, drei Seenen, wie der Theaterzettel sagt, von den Herren Conhérier und Perrin. In drei düsteren, schattenrißähnlichen Bildern mit geheimnißvoll⸗symbolistischem Beigeschmack wird das von schwerer Schuld beladene Gewissen eines eben gerichtlich freigesprochenen Mannes gezeichnet. Es wird auf ein geheimnißvolles Band hin⸗ gedeutet, das die Augen, die Fenster der Seele, mit den Fenstern eines Hauses in Zusammenhang bringt. Die Absicht, einen unheimlichen, schauervollen Eindruck hervorzubringen, ist den Ver⸗ fassern, zumeist durch äußere Mittel, gelungen; die secenische Einrichtung, das nächtlich dunkle oder matt erhellte Zimmer, das plötzliche Erlöͤschen der Lampe durch einen Windstoß — alles wirkte in diesem Sinn; das treffliche Spiel der Darsteller, das schreckhafte Auffahren der einsamen Menschen beim Klirren eingeworfener Fenster⸗ scheiben, ihr schattenhaftes Umhergleiten und angsterfülltes Aufschreien
ollendete die Wirkung. — Das zweite Stück „L.'Ecçole des Veufs“ von Georges Ancey fängt mit einer beißenden und mindestens taktlosen Satire auf die Beileidsförmlichkeiten bei einem
odesfall an und geht dann zu einem unsauberen, den Widerwillen und
ie Entrüstung herausfordernden Liebeshandel über, der von einer
eutschen Bühne selbst in französischer Sprache besser ausgeschlossen bliebe.
eem Spiel der Darsteller kann auch diesmal nur Lob gezollt werden; vor allem stattete Herr Antoine den Wittwer Mirelet mit so naiver Gemüthlichkeit aus, daß der Zuschauer von dem gänzlichen Fehlen eines moralischen Begriffs bei diesem Mann überzeugt sein konnte.
Konzerte.
Im Saale der Philharmonie fand gestern ein Konzert des Sängerbundes des Berliner Lehrervereins unter Leitung des Professors Felix Schmidt statt, welches sehr zahlreich besucht war. Die Leistungen dieses aus etwa 200 Mitgliedern bestehenden Männerchors, die sich hier bereits gllgemeine Anerkennung erworben haben, waren auch gestern sehr lobenswerth. Außer bereits öfter ge⸗ hörten Chorwerken von Schubert, Franz, Schumann, H. Reimann und anderen standen interessante Novitäten auf dem Programm, so von E. E. Taubert, G. Schreck, dessen geistliches Chorlied mit Bariton und Orgelbe 2 den Abend eröffnete, von G. Weber, F. Kauffmann, J. Gall. 1. Jensen und anderen, die gleich den bekannten Gesängen mit lebhaftem Beifall aufgenommen wurden. Die stets gern gehörte Konzertsängerin Frau Schmidt⸗Köhne und der Baritonist Herr van Eweyk unterstützten das Konzert auf das
wirksamste durch einige Solovorträge. Im Konzertsaal de; Klubhauses, Potsdamerstraße 9, ließ sich
Kehlton und eine mangelhafte Vokalisation beeinträchtigten den Vor⸗ trag der „Elias“⸗Arie von Mendelssohn und der Lieder von Schubert. Der Violinvirtuos Herr G. Noren unterstützte das Konzert durch einige sehr gelungen ausgeführte Solostücke von Vieuxtemps, Noren und Sarasate.
Frau Berthe Marx⸗Goldschmidt brachte in ihrem gestrigen vierten Klavierabend (im Saal Bechstein) eine historisch geordnete Reihe von Phantasien zum Vortrag, die, mit Seb. Bach beginnend, Werke dieser Gattung von Mozart, 88 Mendelssohn, Chopin, Schumann und Liszt umfaßte. Die feinsinnige und technisch vollendete Art der Ausführung, die schon vielfach gerühmt worden ist, bewährte sich auch an diesem Abend wieder in lobenswerther Weise. Leb⸗ hafter und wohlverdienter Beifall folgte jedem ihrer Vorträge.
Im Königlichen Opernhause geht morgen Humperdinck'’s „Hänsel und Grerek⸗ (Damen Rothauser, Dietrich) in Scene.
serauf folgt Ferd. Hummel's „Mara“* (Mara: Frau Pierson, Eddin: .8 Sylva). Die Kapellmeister Weingartner und Dr. Muck dirigiern. — Für die auf Allerhöchsten Befehl am Sonntag, Mittags 1 Uhr, stattfindende Matinée zum Besten des Baues der Kaiser ilhelm⸗Gedächtniß⸗Kirche ist nunmehr folgendes Programm feestgestellt: 1) „Herr⸗ lich auferstanden“, für Chor und Orchester von A. Becker; 2 „Jägerchor“, für Männerchor und Orchester von A. Becker; 3) Vier Madrigale aus dem 16 Jahrhundert, für Chor a capella: a. Villanella alla Napoletona von B. Donati; b. Fließet dahin ihr Thränen von John Bennet; c. Gagliarda von J. L. Hasler; d. Amor im Nachen von G. Gastoldi; o. Ständchen für Männerquartett von E. Kremser; 4) Sang an Aegir, Dichtung und Komposition von Seiner Majestät dem Kaiser und König; 5) Vier Alt⸗Niederländische Gesänge nach Adrianus Valerius (1626), für Männerchor und Orchester von E. Kremser; 6) a. Ballade „Die Waffenweihe Kaiser Heinrich’s IV.“, für Orchester von A. Becker, von C. Loewe, b. „Ode an die preußische Armee“ von Plüddemann, vorgetragen von Herrn Paul Bulß; 7) Kreuz⸗ Ritter⸗Marsch für Chor und Orchester von Liszt; 2 drei Alt⸗Nieder⸗ ländische Gesänge nach Adrianus Valerius, für Chor und Orchester von A. Becker. Billets sind bei Bote u. Bock und im Königlichen Opernhause an der Abendkasse zu haben.
Im Königlichen Schauspielhause geht morgen das Lustspiel „Wie die Alten sungen“ in Scene. (Frau Schramm, Herr Vollmer, Herr Molenar, Herr Matkowsky, Fräulein Sauer, Frau Kahle.)
Im Lessing⸗Theater wird als nächste Novität das fünfaktige Schadsviel sdin Kugel⸗ von Max Nordau vorbereitet. Die erste Aufführung soll am nächsten Mittwoch stattfinden.
Der außerordentliche Erfolg, den Herr Antoine und seine Ge⸗ sellschaft im Residenz⸗Theater mit „La Tante Léontine“ erlangt haben, veranlaßt die Leitung des Théäàtre Libre, dieses Stück noch morgen und am Sonntag auf dem Repertoire zu behalten. Die für diese Tage angekündigten Vorstellungen von „Soeur Philomène und „Le Luthier de Crémone“ werden daher erst in der nächsten Woche
egeben. G
8 Die Generalprobe zum II. Philharmonischen Konzert unter Richard Strauß' Leitung findet am Sonntag, Mittags 12 Uhr, unter Mitwirkung von Frau Fanny Bloomfield⸗Zeisler statt. Das Programm enthält: die Ouvertüre zu „Lear“ von Berlioz, das Klavier⸗Konzert D-moll von Rubinstein, die F-moll-Phantasie von Schubert (instrumentiert von Mottl), das Perpetuum mobile von Johann Strauß und die Symphonie Es-dur von Haydn. Der Billet⸗ verkauf ist bei Bote u. Bock eröffnet. .““
In Sondershausen ist, wie die B. N. Nachr.“ mittheilen, dieser Tage der bekannte Komiker August Neumann im Alter von 70 Jahren verstorben. Er war einer’ der lebensvollsten und urwüchsigsten Vertreter jenes Humors, der im alten Wallner⸗Theater seinen triebkräftigsten Boden und in dem Trifolium Helmerding, Reusche, Anna Schramm seine wirksamsten Interpreten fand. Neu⸗
Mannigfaltiges.
Seine Majestät der Kaiser und König hat, wie die „Germania“ mittheilt, aus dem Allerhöchsten Disposttionsfonds 30 000 ℳ zur die Fertigstellung der katholischen St. Piuskirche (in der Pallisadenstraße) hierselbst bewilligt.
Im Zirkus Renz kam gestern Abend ein neues großartiges Manoͤge⸗Schaustück, betitelt „Tio Ni En“ zur ersten Aufführung. Diese Pantomime soll die glänzenden Festlichkeiten zur Darstellung bringen, die beim Jahreswechsel in Peking stattfinden. Die Idee ist folgende: Ein höherer chinesischer Würdenträger hat zu Neu⸗ jahr ein Fest veranstaltet, dem auch der Kaiser von China beiwohnt. Ihm zu Ehren werden alle möglichen Pro⸗ duktionen vorgeführt von Luftkünstlerinnen, Jongleuren, Atbleten, Reckturnern, Seilturnern und ECqauilibristen in einer Mannig⸗ faltigkeit und Kunstfertigkeit, wie sie bisher kaum in dieser Art ge⸗ boten wurden. Einen noch höheren Grad von Vollendung zeigten die darauf folgenden akrobatischen Leistungen, die in buntester Abwechse⸗ lung von einer zahlreichen Schaar kleiner und großer Künstler aus⸗ geführt wurden und diesen wie dem Direktor die lebhaftesten Beifalls⸗
ezeugungen Am meisten aber gefiel den Zuschauern ein origineller Tanz, bei welchem zweiunddreißig Damen in glänzenden Kostümen mit einem abgestimmten Glockengeläut nach chinesischer Art sich auf der Bühne bewegten. Zum Schluß hielt das chinesische Wappenthier ein 1. Drache, der in kurzen Zwischen. räumen Feuer aus den Nasenlöchern sprühte, seinen Einzug. Auch nach Beendigung der Aufführung wurde dem Direktor Herrn Franz Renz für die von ihm selbst ersonnene und “ Pantomime durch wiederholten Hervorruf die wohlverdiente Anerkennung ausgedrückt. Bei Gelegenheit dieser Vorftellung kam auch eine neue Erfindung des Direktors Renz zum ersten Mal zur Anwendung. Es ist dies ein mechanisches Bühnenpodium, das sich mit überraschender Schnelligkeit über den ganzen Rand der Manège spannt und auch schnell wieder beseitigt werden kann. Auf diesem erhöhten Riesenpodium, also nicht mehr im Sande des Zirkus, spielte sich nun das neue Schaustück ab und gewann dadurch eine größere Uebersichtlichkeit und ein viel ge⸗ fälligeres Aussehen. “
Frankfurt a. M., 25. Oktober. Ihre Majestät die Kaiserin Friedrich traf, wie „W. T. B.“ berichtet, heute Vor⸗ mittag in Begleitung Seiner Hoheit des Prinzen Friedrich Carl von Hessen zu Wagen von Rumpenheim hier ein, um die Ausstellung für Kochkunst ec. zu eröffnen, welche unter Allerhöchstihrem Protektorat in der landwirthschaftlichen Halle stattfindet. Zu der Eröffnungsfeierlichkeit waren auch der Ober⸗Präsident Magdeburg und der Regierungs⸗ Präsident von Tepper⸗Laski erschienen. Der Vorsitzende Müller und der Ober⸗Bürgermeister Adickes hielten Ansprachen; sodann gab Ihre Majestät den Befehl zur Eröffnung. Nachdem hierauf ein Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und König ausgebracht worden, unternahm Ihre Majestät mit dem Prinzen einen längeren Rund⸗ gang durch die von 478 Ausstellern reich beschickte Ausstellung.
Braunschweig, 25. Oktober. „W. T. B.“ meldet: Heute Nachmittag gegen 3 Uhr entgleiste kurz vor Braunschweig der Schnellzug Magdeburg⸗Hannover dadurch, daß der Post⸗ wagen aus dem Geleise sprang. Die Carpenterbremse fungierte vor⸗ züglich, sodaß sämmtliche Wagen sofort standen. Personen wurden nicht verletzt, doch ist der Materialschaden nicht unbeträchtlich. Die eingetretene Verkehrsstörung war nach einigen Stunden beseitigt.
Brest, 25. Oktober. An Bord des Kreuzers „Aréthuse“ explodierte nach einer Meldung des „W. T. B.“, während im Hafen Versuche mit der Maschine angestellt wurden, ein Rohr der Dampfzuleitung. 4 Personen wurden getödtet und gegen 20 verwundet. Der infolge der Explosion entstandene Brand wurde sofort gelöscht.
VYVokohama, 25. Oktober. Nach einer Meldung des „R. B.“ sind bei dem Erdbeben in den japanischen Bezirken Sakata, an 3000 Häuser
estern der Baritonist Herr Carl Gregori zum ersten Mal hier⸗ elbst hören; über seine Leistungen ist jedoch nicht viel Erfreuliches Bei aller Anerkennung der Kraft und des Umfangs
zu berichten.
seiner Stimme ist diese doch nicht genug ausgebildet.
mann war aus Dresden gebürtig, g
Ein gedrückter I ins Privatleben zurück.
eh Böt sit 1ozhodem ö“ an, ging dann zum alten Friedrich⸗Wilhelmstädtischen⸗Theater über und 8 sich 1875 nach vierunddreißigjähriger künstlerischer Thätigkeit
Yamagata und Akami (vergl. Nr. 251 d. Bl.) durch heftige, aufeinander folgende Erdstöße zerstört worden. Nach den bisherigen Meldungen sind 260 Personen getödtet und eine große Anzahl verwundet worden.
88
Wetterbericht vom 26. Oktober, 8 Uhr Morgens.
Wind.
Stationen. Wetter.
in ° Celsius 50 C. = 40R.
Bar. auf 0Gr. u. d Meeres p Temperatur
red. in Millim.
NO NW WNW WSW SW
wolkig halb bed. Schnee Regent) bedeckt Schnee bedeckt Schnee
— — ☚
Belmullet.. Aberdeen 748 Christiansund 735 Kopenhagen. 733 Stockholm . 739 S Haparanda. 731 SO St. e; 740 SSO Moskau 762 SSW Cork, Queens⸗ toowun 7744 S Cherbourg. 751 SW 746 NW 738 NW 740 W 739 SW Neufahrwasser 740 SSW Memel 7389 S WSW SW
SeeeEeen DO SeSᷣStbo 0
Regen 75 wolkig bedeckt²) bedeckt ³) 5 wolkig*) bedeckl ⁶) wolten l0s
— — — — 80 ”0
dHcSdO0oo ISmnen — £ 2 S 0
beses I11““ Münster. 7744 Karlsruhe.. 754 SW Wiesbaden. 752 SW München. . 756 W Chemnitz 748 WSW Berlin 742 WSW h 727589 n Breslau 747 SW
755 S
754 W 1 753 SO 1
— — —
6 wolkenl. ¹⁰)
7 wolkig
5 balb bed⸗
wolkenlos
3 Regen oltenlos bedeckt
¹1) Dunst. ²) Pachte starke Regenböen. ³) Abends Wetterleuchten, Nachts Regen. ¹½) Morgens Regen und böige See 0. ⁵) Gestern Regen. ⁶) Drohend See, drei. ⁷) Starker Sturm. ³⁸) Regen. ⁹) Gestern Nachm. Regen. ¹⁰) Nachts Regen.
Uebersicht der Witterung.
Das barometrische Minimum, welches gestern über der nördlichen Nordsee lag, ist ostwärts nach Süd⸗ schweden fortgeschritten, während im östlichen Nord⸗ seegebiet die Winde nach Nordwest gegangen sind und jetzt in stürmischen Böen auftreten, an der Unterelbe Hochwasser verursachend, im Binnenlande haben die Südwestwinde vielfach einen stürmischen Charakter angenommen. Ein neues Minimum ist vorm Kanal ecjenen. Ein barometrisches Marximum ist über Südwest⸗Europa in Entwickelung begriffen. In Deutschland ist das Wetter mild und vorwiegend trübe; allenthalben ist Regen gefallen, im westlichen Deutschland fanden stellenweise Gewitter statt. Ost⸗
wärts fortschreitend ist zunächst aufklarendes, ruhiges,
kälteres Wetter, nachher wieder Trübung und Er⸗
wärmung für unsere Gegend wabrscheinlich. Deutsche Seewarte.
1 Theater⸗Anzeigen. Königliche Schanspiele. Sonnabend: Opern⸗
haus. 223. Vorstellung. Hänsel und Gretel. Märchenspiel in 3 Bildern von Engelbert Humper⸗ dinck. Text von Adelheid Wette. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dekorative Einrichtung vom Ober⸗Inpektor Brandt. Dirigent: Kapellmeister Weingartner. — Mara. Oper in 1 Akt von Fer⸗ dinand Hummel. Text von Axel Delmar In Scene geseßt vom Tetzlaff. Diri⸗ gent: Kapellmeister Dr. Muck. Anfang 7 ½ Uhr.
Schauspiel. 233. Vorstellung. Wie die Alten sungen. Lustspiel in 4 Aufzügen von Karl Nie⸗ mann. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 ½ Uhr.
Sonntag: Opernhaus. 224. Vorstellung. Der kleine Haydn. Oper in 1 Akt von Gastano Cipollint. Text von A. Cipollini, deutsch von Otto Eisenschütz. — Hänsel und Gretel. Märchenspiel in 3 Bildern von Engelbert Humperdinck. Text von Adelheid Wette. e. 7 ½ Uhr.
Schauspielhaus. 234. Vorstellung. Das Leben ein Traum. Dramatisches Gedicht in 5 Aufzügen. Nach dem Spanischen des Calderon de la Barca, für die deutsche Bühne bearbeitet von Carl August West. Anfang 7 ½ Uhr. 1“
Fr
Deutsches Theater. Sonnabend: Die Weber. Anfang 7 ½ Uhr.
Sonntag, 2%½ Uhr: Der Kaufmaun Venedig. 7 ½ Uhr: Die Kameraden.
Montag: Die Weber. 8
Herliner Theater. Sonnabend: Der Pfarrer von Kirchfeld. Anfang 7 ½ Uhr. 1b
Sonntag: 2 ½ Uhr: Ein Erfolg. (Ermäßigte Preise.) — 7 Ubr; Die Hexe.
Montag: Zum ersten Male: Stützen der Ge⸗ Pnschafe. chauspiel in 4 Aufzügen von Henrik Ibsen.
von
Lessing⸗Theater. Sonnabend:
Sans⸗Gêene. Anfang 7 ½ Uhr. Madame Saus⸗Gene. Die Schmetterlingss⸗ lacht.
Friedrich⸗Wilhelmstädtisches Theater. Chausseestraße 25/26. Sonnabend: Der Vogelhändler. Operette in 3 Aufzügen nach einer Idee des Bieville von L. Held und M. West. Musik von Carl Feller. F. Herr Epstein. Dirigent: Herr Kapellmeister Baldreich. Anfang 7 ½ Uhr. 1 Sonntag: Der Vogelhändler.
Residenz⸗Theater. Blumenstraße Nr. 9. Direktion: Sigmund Lautenburg. Sonnabend und Sonntag: La Tante Léontine. — Jacques Damour.
Montag: Soeur Philomene. Le Luthier de Crémone.
Neues Theater. Schiffbauerdamm 4a./5. Sonnabend: Komödianten! (Cabotins!) Lustspiel in 4 Akten von Eduard Pailleron. In Scene ge⸗ setzt von Sigmund Lautenburg. Anfang 7 ½ Uhr.
Sonntag, Paxtog⸗ Dienstag: Komödianten!
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Vorstellung des Vereins für Volksunterhaltung. Doppelselbstmord. Bauernposse in 4 Akten von Ludwig Anzengruber.
Theater Unter den Linden. Behrenstr. 55/57. Direktion: Julius Fritzsche. — Sonnabend: In neuer glänzender Ausstattung. Orpheus in der Unter⸗ welt. Operetten⸗Feerie in 4 Akten (12 Bildern) von Hector Cremieux. Deutsch von Eduard Jacob⸗ son. Musik von Jaques Offenbach. Anfang 7 ½ Uhr.
Sonntag: Orphens in der Unterwelt.
Bentral⸗Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Direktion: Richard Schultz. Emil Thomas a. G. Anna Bäckers. Josefine Dora. Sonnabend: Zum 57. Male. O, diese Berliuer! Große Poff mit Gesan und Tanz in 6 Bildern (nach Salingré's „Reise durch Berlin“) von Julius Freund. Musik von Julius Einödshofer. Anfang 7 ½ Uhr. 88
Sonntag: Dieselbe Vorstellung.
Adolph Ernst⸗Theater. Sonnabend: Char⸗ ley’s Tante. Schwank in 3 Akten von Brandon Thomas. — Vorher: Die Bajazzi. Parodistische Posse in 1 Akt von Ed. Jacobson und Benno Jacobson. Musik von Franz Roth. In Scene ge⸗ setzt von Adolvb Ernst. Anfang 7 ½¼ Uhr.
Sonntag: Dieselbe Vorstellung.
Konzerte.
ert-Haus. Sonnabend: Karl Me Konzert. Joh. Strauß⸗Jubiläum u. Geburtstags⸗ feier.
Sing-Akademie. Sonnabend, Anfang 7 ½ Uhr⸗ II. Quartett⸗Abend Joachim, Wirth, Hausmann. 8
1“ “ “ 8 Saal Bechstein. Linkstraße 42. nd Anfang 7 ½ Uhr: Konzert der Sängerin Mar Forrest, unt. gef. Mitw. des Trios der Herren Gu tav, Fritz u. Franz Borisch. 4 onntag, Anfang 7 ½ Uhr: Klavier⸗Vorträge von Marie Jaéll aus Paris.
Philharmonie. Sonntag, Mittags 12 Uhr⸗ Oeffentliche Hauptprobe. Dir.: Rich. Strauß. Soli: Fanny Bloomsield Zeisler.
Birkus Sensationeller Erfolg! neues Genre! Die Manoͤge in 2 Bühne verwandelt. Ueberraschende Lichteff Glänzende Ausstattung. Reizvollste Tänze, u. a. les grelots vivants, jeu des barbichons exc. Außerdem: d. ostvr. Hengst Edinburgh, vorgef. n. Herrn R. Renz; Bolero, in Prachtkostümen ger. v. 6 Damen u. 6 Herren; d. Clowns Gebr. Villaud, d. musik. Imitator⸗Clown YPbo ꝛc. Anfang 7 ½ Uhr.
Sonntag, Nachm. 4 Uhr: Gr. Komiker⸗Vor⸗ stellung. Ermäßigte Preise. Vorverkauf am Sonn⸗ abend von 11—2 Übr an der Zirkuskasse. Abends 7 ½ Uhr: TIo Ni En.
1111u“
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Freiin Auguste von Ledebur mit Hrn. Hauptm. Eggert von Estorff (Charlottenburg— Friedenau bei Berlin). — Frl. Anni von 8— mit Hrn Lieut. Leopold Frhrn. von Lede 1 (Pollitz bei Seehausen, Altm. — Berlin). — 22 Elisabeth Pinder mit Hrn. Pastor Otto Albrech (Naumburg a. S.). b.
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Bergw Direktor Salomon (Ibbenbüren i. Westf.). Eine Tochter: Hrn. Prem. ⸗Lieut. Alerander Frhrn. von Wangenheim eeben i. Pr.). 8
Gestorben: Frl. Therese von Bülow Dresden).
Hr. Franz von Ferber (Schwerin i. Meckl.).
Renz (Karlstraße). Sonnabend: TLjo Ni En. Vollständig Minuten L-2
2
Verantwortlicher Redakteur: J. V.: Siemenroth in Berlin.
Perlag der Expedition (Scholz) in Berli Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und 24
Anstalt, Berlin SW., Wilbelmstraße Nr. Sechs Beilagen “ (einschließlich Börsen⸗Beilage).
2
evrue ⸗
zeiger und Königlich Preufischen
8 1
Königreich Preußen.
8 Auf den Bericht vom 18. August d. J. will Ich den infolge der Berathungen der reglementsmäßig dazu erwählten Deputirten in der zurückfolgenden Anlage zusammengestellten Abänderungen der §§ 1, 2, 12, 16, 37, 42, 44, 70, 71, 73, 75, 76, 89, 90, 112 und 122 des Revidierten Regle⸗ ments der Ostpreußischen Land⸗Feuer⸗Sozietät vom 12. Mai 1884/13. April 1891 hierdurch Meine Genehmigung ertheilen. Jagdhaus Rominten, den 3. Oktober 1894. ö beeeeb“; An den Minister des Innern und den Finanz⸗Minister.
Neue Fassung der 88 1, 2, 5, 12, 15, 16, 37, 42, 44, 70, 71, 73,7
e 76, 89, 90, 112 8
d 75, 22 des Revidierten Reglements der Ostpreußischen
Land⸗Feuer⸗Sozietät vom 12. Mai 1884/13. April 1891.
Die Ostpreußische Land⸗Feuer⸗Sozietät umfaßt die bei der Ost⸗
preußischen Landschaft nicht aufnahmefähigen Grundstücke des platten
Landes der Provinz Ostpreußen und des zum Mohrunger landschaft⸗ lichen Bezirk gehörigen Theils des Regierungsbezirks Marienwerder. „Dieselbe ist jedoch berechtigt, innerhalb des bezeichneten Landes⸗ theils auch die Gebäude einzelner bei der Landschaft aufnahmefähigen Grundbesitzer, sowie die auf einer städtischen Feldmark errichteten Ge⸗ bäude zu PhecSern. 8 Bersich Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ist der ausschließliche Gerichtsstand in Königsberg i. Pr. . 3 schlteßhgh § 2
§2 Die Sozietät hat die gegenseitige Versicherung von Gebäuden gegen Feuersgefahr zum Zweck. Diese Gefahr wird also dergestalt gemeinschaftlich übernommen, daß sich jeder Theilnehmer zugleich in dem Rechtsverhältniß eines Versicherers und eines Versicherten be⸗ findet, als Versicherer jedoch nur mit den ihm obliegenden Beiträ verhaftet ist; vergl. §§ 28 — 36. 5 8 gub Uageschlossen von der Versicherung sind folgende Gebäu ubehör: 3
1) Pulvermühlen und Pulverniederlagen,
2) Glas⸗ und Schmelzhütten,
3) Brachstuben, 1 4) Schmieden ohne Steindach,
5) Schwefelraffinerien und Salpetersiedereien,
6) Terpentin⸗, Firniß⸗ und Holzsäurefabriken, 7) Anstalten zur Fabrikati n Aether, Gas, Phosphor, Knall⸗ silber und Knallgold,
8) Spiegelgießereien,
9) Theeröfen,
10) Vitriol⸗ und Salmiakfabriken,
11) alle Anlagen, welche den porstehend zu 1 bis 10 genannten binsichtlich der Feuergefährlichkeit nach der Ansicht der Direktien sind, und
12) Gebäude und Baulichkeiten, deren Versicherungssumme nicht 30 ℳ beträgt.
§ 12.
Der Austritt aus der Sozietät und die freiwillige Herabsetzung der Versicherungssumme finden zum 1. Januar und unter der Vor⸗ aussetzung statt, daß dieselben bis zum 1. Oktober des vorhergehenden Jahres bei dem Bezirks⸗Kommissarius schriftlich nachgesucht und zu⸗ gleich die Genehmigungen derjenigen Gläubiger beigebracht worden sind, deren Realrechte im Zagesnch der Sozietät vermerkt stehen.
Aus besonderen Gründen kann die Direktion ausnahmsweise den Austritt früher genehmigen, nöthigenfalls unter der Bedingung, daß die Beiträge bis zu dem obigen Termine zu zahlen sind.
Fpolgende Gebäude: 8
1) Eisen⸗ und Kupferhämmer,
2) Zuckersiedereien und Zichorienfabriken,
5 Spinnereien in Schaf⸗ und Baumwolle, 4) Gebäude, worin Dampfmaschinen befindlich sind, 5) Windmühlen und Windmotoren, 6) Backhäuser und Lohmühlen, 7) Häuser mit Feuerfluchten (Wohnhäuser ohne Schornstein, so⸗ genannte Rauchhäuser), 8) Schmieden, 1
9) Ziegel⸗ und Kalköfen mit den An⸗ und Ueberbauten und
Trockenscheunen, insofern diese nicht mindestens 20 m vom Ofen
entfernt sind,
auf fremdem Grund und Boden stehende Gebäude und
die Wohn⸗ und Wirthschaftsgebäude der Besitzer der im § 5 angegebenen Fabriken und sonstigen Anlagen, falls die ersteren bei senersicheber Bedachung nicht enigstens 30 m und bei nicht feuersicherer Bedachung nicht wenigstens 75 m von den letzteren entfernt sind,
dürfen in der Regel höchstens mit zwei Drittel ihres Werths zur
Versicherung angenommen werden. ’’ 1S. Fällen kann die Direktion die vorstehend auf⸗ geführten Gebäude bis zu ihrem vollen Werth annehmen. Ferner ist die Direktion berechtigt, auch andere mit erhöhter Gefahr verbundene, zur vierten Klasse gehörige Gebäude nur mit einem den vollen Werth nicht erreichenden Betrag zur Versicherung anzunehmen und ebenso bestehende Versicherungen nachträglich ent⸗ sprechend herabzusetzen. „Außerdem bleibt der Direktion in den vorstehend gedachten Fällen die Befugniß vorbehalten, die Versicherung jederzeit, jedoch mit drei⸗ monatlicher Frist, zu kündigen.
Ueberall da, wo die in den §§ 13 bis 15 angegebenen Be⸗ schränkungen nicht stattfinden, hängt die Bestimmung darüber, ob der volle Werth in Versicherung gegeben werden soll oder nicht, vom Ge⸗ bäudebesitzer ab; nur muß die für ein Gebäude beantragte Versiche⸗ rungssumme bei Beträgen bis 1000 ℳ mit 10, und bei Beträgen über 1000 ℳ mit 100 theilbar sein, und kann dieselbe, wenn sie dieser Bestimmung nicht entspricht, von der Direktion auf die nächste nie⸗ drigere oder höhere, in der angegebenen Weise theilbare Zahl ab⸗ gerundet werden. § 37.
Wird an einem Gebäude eine der in § 5 Nr. 1 bis 11 gedachten Einrichtungen vorgenommen, oder durch eine bauliche Veränderung oder durch sonstige Umstände eine außergewöhnliche Feuersgefahr hervorgerufen, ohne daß hiervon unverzüglich der Direktion Anzeige gemacht, so erlischt die Versicherung sofort, und der Versicherte verliert den Anspruch auf die Brandentschädigung, bleibt jedoch zur Zahlung der höheren Beiträge bis zum Ablauf des Quartals verpflichtet, in welchem nach Bekanntwerden der betreffenden Einrichtung oder Ver⸗ enderung die Versicherung von der Direktion gelöscht ist.
Wird an einem Gebäude eine der in § 15 Nr. 1 bis 11 bezeich⸗ neten Anlagen ohne Anzeige bei der Direktion getroffen, so sinkt der Betra der Versicherungssumme stillschweigend auf zwei Drittel des ssherigen Betrags herab. Der Versicherte bleibt aber verpflichtet,
Berlin, Freitag, den 26. Oktober
die Beiträge von dem vollen Betrag bis zum Ablauf desjenigen
Vierteljahrs zu zahlen, in welchem die Direktion nach Bekanntwerden der betreffenden Einrichtung die Herabsetzung der Versicherungssumme ausdrücklich verfügt hat.
Wird durch eine bauliche Veränderung in einem Gebäude oder durch sonstige Umstände nur die Sn S. aus einer höheren in eine niedrigere Klasse und somit die Entrichtung höherer Bei⸗ träge erforderlich, so ist der Versicherte verpflichtet, dieses innerhalb eines Monats nach Ausführung der Veränderung dem Bezirks⸗ Kommissarius anzuzeigen; anderenfalls der Versicherte zwar nicht den Anspruch auf die Brandentschädigung verliert, er indessen ver⸗ pflichtet ist:
.1) die zu wenig entrichteten Beiträge, jedoch nicht über den Zeitraum von drei Jahren hinaus nachzuzahlen und
2) den vierfachen Jahresbeitrag des Unterschieds zwischen den von den Gebäuden in der höheren und in der niedrigeren Klasse zu ent⸗ Beiträgen zur Sozietätskasse als Konventionalstrafe zu zahlen.
Ergiebt es sich nachträglich, daß ein Gebäude von vornherein in⸗ folge falscher Angaben des Besitzers in einer unrichtigen Klasse ver⸗ sichert ist, so hat neben der vorstehend zu 2 gedachten Konvpentional⸗ strafe der Versicherte den höheren Beitrag vom Anfange der Ver⸗ sicherung an nachzuzahlen.
§ 42.
Bei jedem Brandschaden ist zu prüfen, ob das vernichtete oder beschädigte Gebäude noch so viel werth war, als die Versicherungs⸗ summe beträgt. Walten darüber Zweifel ob, so ist der Werth des Ge⸗ bäudes abzuschätzen, hierbei sind die Angaben in der im Kataster ent⸗ haltenen Beschreibung oder in der etwa vorhandenen Taxe zu berück⸗ sichtigen, nöthigenfalls Zeugen zu vernehmen und sonstige Ermittelungen anzustellen.
Stellt sich bei dieser Abschätzung der Werth des Gebäudes niedriger heraus als die Versicherungssumme, so ist bei Ermittelung der Entschädigung nur der ermittelte Werth zu Grunde zu legen.
Ist die Versicherung mit Rücksicht auf die §§ 14 ff. nicht zur vollen Höhe des Werths, sondern ausdrücklich nur bis zur Höhe eines aliquoten Theils des Werths (9/10, 5⁄10, 2⁄1 u. s. w.) entweder vom Versicherten beantragt, oder von der Direktion angenommen, so ist bei Ermittelung der Entschädigung eine der etwaigen Werthsverminderung entsprechend verminderte Versicherungssumme zu Grunde zu legen.
44
Ein partieller Brandschaden ist dann vorhanden, wenn nur einzelne Gebäudetheile beschädigt oder vernichtet sind und durch Er⸗ setzung oder Reparatur derselben das Gebäude wieder in seinen vorigen Stand versetzt werden kann.
In diesem Fall ist zu ermitteln, welcher Theil des Werths des versicherten Gebäudes durch den Brand vernichtet oder unbrauchbar geworden ist.
70.
Wird eine bestehende Versiczerung gelöscht oder die Versicherungs⸗ summe im Laufe von drei Jahren um mehr als einhalb herabgesetzt, mag diese Löschung oder Herabsetzung mit oder wider den Willen des Versicherten erfolgen, so hat die Direktion den in der dritten Abtheilung des Grundbuchs eingetragenen Gläubigern, soweit Name und Wohnort derselben aus dem Grundbuche hervorgehen oder ihr sonst bekannt sind, sowie sämmtlichen im Lagerbuch vermerkten Gläubigern der zweiten Abtheilung des Grundbuchs be Nachricht zu geben.
§ 71.
Geht der Versicherte des Anspruchs auf Brandentschädigung nach den §§ 7, 8, 37, 39, 40, 48 oder 61 verlustig, so ist die Sozietät dennoch verpflichtet, dieselbe den zur Zeit des Brandes des in der dritten Abtheilung des Grundbuchs eingetragenen Gläu⸗ bigern sowie den im Lagerbuch vermerkten Gläubigern der zweiten Abtheilung soweit zu zahlen, als sie aus dem verpflichteten Grundstück oder, wenn ihnen zugleich ein persönliches Recht gegen den Eigen⸗ thümer des Grundstücks zusteht, auch aus dessen sonstigem Vermögen wegen ihrer eingetragenen Forderung nicht zur Hebung gelangen.
Die Zehlung findet jedoch nur gegen Zession der durch die Brandents Fädigung gedeckten Realforderungen, und außerdem nur an diejenigen Realgläubiger statt, welche spätestens drei Monate, nachdem sibanon der Thatsache, daß der Grundstückseigenthümer der Ent⸗ schädigungssumme verlustig gegangen ist, Kenntniß erhalten haben, ihre Forderung kündigen, binnen zwei Monaten nach Ablauf der Kün⸗ digungsfrist einklagen und demnächst schleunigst beizutreiben suchen, auch vee16t nachweisen, daß eine Zwangsvollstreckung kein Resultat gehabt hat.
Die Zahlung erfolgt nach der den Gläubigern gesetzlich zu⸗ stehenden Priorität oder, wenn die Direktion sich mit deren Prüfung nicht befassen will, an die gesetzliche Hinterlegungsstelle.
Zinsen von der Brandentschädigung zu zahlen, ist die Sozietät in solchen Fällen nicht verpflichtet.
Wenn die Brandentschädigung bereits ganz oder theilweise an den Versicherten oder auf dessen Rechnung zur Auszahlung gelangt ist, können die Realgläubiger den ausgezahlten Betrag von der Sozietät nur verlangen, wenn die Rückzahlung an die Sozietät seitens des Be⸗ schädigten erfolgt ist. Die Sozietät ist zur Anstellung der Klage gegen den Versicherten auf Rückzahlung nur dann verpflichtet, wenn einer der vorbezeichneten Gläubiger es verlangt und der Sozietät für die ihr erwachsenden, eventuell gegen den Versicherten nicht beitreib⸗ baren Prozeßkosten ausreichende Sicherheit stellt. Den Anspruch auf Erhebung der Klage kann jedoch die Sozietät dadurch ablehnen, daß sie ihren Anspruch gegen den Versicherten auf Rückzahlung der Brandentschädigung den gemäß Abs. 1 forderungsberechtigten Gläu⸗ bigern nach der Höhe ihrer Forderungen und nach der gesetzlichen
riorität oder behufs späterer Auseinandersetzung zu ungetheilten Rechten ohne Gewährsleistung abtrit.
73.
Die vorgedachten e. haben nicht das Recht, wider den Willen des Versicherten ihre Befriedigung aus der Brandentschädigung zu verlangen, wenn und soweit dieselbe zur. Wiederherstellung des versicherten Gebäudes verwandt oder die Verwendung hinlänglich sichergestellt wird. Es entscheidet aber darüber, ob und in welcher Weise Sicherheit zu bestellen und ob die dargebotene Sicherstellung für genügend zu erachten, auf den Antrag eines eingetragenen Gläu⸗ bigers die Direktion nach eigenem Ermessen.
Uebrigens ist die Direktion -ö auch ohne den Antrag eines Realgläubigers vor Auszahlung der Brandentschädigung an den Ver⸗ sicherten oder einen Dritten die Sicherstellung zu verlangen, wenn Bedenken vorliegen, ob der Versicherte das abgebrannte Gebäude wieder herstellen wird.
Die Geschäfte der Direktion versieht unter der Firma „Direktion der Ostpreußischen Land⸗Feuer⸗Sozietät“ ein Direktor, welcher im Haupt⸗ amt fungiert und den Titel „General⸗Direktor“ führt. Demselben wird ein Justitiarius zugeordnet, welcher bis auf weiteres im Neben⸗ amt beschäftigt ist, den Direktor in Behinderungsfällen vertritt und dabei nach den Anweisungen desselben arbeitet.
Sobald sich die Nothwendigkeit herausstellt, kann auf Antrag der Direktion unter Zustimmung der Repräsentanten auch der Justitiar im Hauptamt fungieren und definitiv angestellt werden.
Die Direktion hat ihren Sitz in Königsberg i. Pr.
Nachdem durch Anordnung des Ministers des Innern eine ge⸗ meinsame Direktion für die Ostpreußische Land⸗ und die Städte⸗ Feuer⸗Sozietät errichtet worden ist, bleibt eine jede der beiden Sozie⸗
täten für sich bestehen.
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Es ist deshalb das Vermögen einer jeden getrennt zu verwalten und in besonderen Rechnungen nachzuweisen, auch sind die Geschäfte einer jeden der beiden Sozietäten unter der besonderen in ihrem Realement bestimmten Firma zu führen. Die Kosten der gemeinsamen Direktion werden, falls nicht zwischen den Vertretern der beiden Sozietäten ein anderer Maßstab vereinbart werden sollte, nach der Höhe der Versicherungssumme des verflossenen Verwaltungsjahrs vertheilt. 1— § 76.
Der Direktor sowie der Justitiarius werden von den Repräsen
tanten gewählt und von dem Minister des Innern bestätigt (vgl. auch
5 89 Ahsa 2). 1
achdem die im § 75 vorgesehene Vereinigung mit der Direktion der Ostpreußischen Städte⸗Feuer⸗Sozietät erfolgt ist, findet bei einem Wechsel in der Person des Direktors oder des Justitiars die Nach⸗ folgerwahl durch die Repräsentanten der Ostpreußischen Land⸗Feuer⸗ Sozietät und die Mitglieder des Abgeordneten⸗Ausschusses der Ost⸗ preußischen Städte⸗Feuer⸗Sozietät in gemeinschaftlicher Sitzung statt. Die Wahlversammlung ist alsdann bei Anwesenheit von mehr als Gs Hilfe der sämmtlichen Mitglieder beider Körperschaften beschlußfähig, gleichgültig, ob von jeder einzelnen über die Hälfte der 2. anwesend ist. Die Versammlung wähl durch Mehrheitsbeschluß aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden; kommt ein solcher Mehrheitsbeschluß nicht zu stande, so ernennt der Ober⸗Präsident den Vorsitzenden. Die weiteren Beschlüsse werden gleichfalls nach Stimmenmehrheit gefaßt; bei Stimmengleichheit ent⸗ scheidet der Minister des Innern.
Der Direktor wird definitiv angestellt; derselbe ist Dienstvorgesetzter aller Beamten der Sozietät und hat als solcher in Ansehung aller derselben, mit Ausnahme des Justitiars, die Disziplinargewalt der Leiter der Provinzialbehörden. Hinsichtlich der gleichfalls als Beamte der Sozietät geltenden Bezirks⸗Kommissarien finden in disziplinarischer Beziehung die Bestimmungen des § 80 Anwendung.
Die bei der Direktion erforderlichen Bureau⸗ und Unterbeamten (§ 90 Nr. 8) sind von der Direktion zu berufen; zu ihrer definitiven Anstellung ist die Zustimmung der Repräsentanten erforderlich.
Das Einkommen des Direktors und des Justitiars wird von den Repräsentanten festgesetzt und vom Ober⸗Präsidenten endgültig festgestellt, das der übrigen Beamten ist von der Direktion und den Repräsentanten festzustellen.
Sämmtliche Beamten werden von der Sozietät besoldet. Di zu diesem Bebufe erforderlichen Beträge werden im Etat ausgesetzt
In Betreff der Pensionierung der bei der Direktion gegenwärtig etatsmäßig angestellten und in Zukunft eine etatsmäßige Anstellung erhaltenden Beamten und in Betreff der Fürsorge für ihre Wittwen und Waisen finden die jedesmaligen Bestimmungen für die unmittel⸗ baren Staatsbeamten sinngemäße Anwendung. Es bleiben zwar di bereits angestellten Beamten von der Entrichtung der durch das Gesetz vom 20. Mai 1832 (G.S. S. 298) f gesetzten Wittwen⸗ und Waisenbeiträge befreit, sie si jedoch berechtigt, für ihre etwaigen künftigen Hinter⸗ bliebenen den Anspruch auf das in den §§ 7 ff. des genannten Ge⸗ setzes bestimmten Wittwen⸗ und Waisengeld zu erwerben, wenn sie binnen drei Monaten nach dem Inkrafttreten dieses Reglements sich durch schriftliche Erklärung zur Zahlung der Wittwen⸗ und Waisen⸗ geldbeiträge verpflichten.
Sämmtliche Beamten der Sozietät sind mittelbare Staats⸗ beamte. Sie erhalten bei Dienstreisen Tagegelder und Reisekosten nach den für die Mitglieder und Bureaubeamten der König ichen Provinzial⸗Verwaltungsbehörden geltenden Sätzen.
Die Repräsentanten werden von der Direktion jährlich zu einer ordentlichen, wenn thunlich in der ersten Hälfte des Juni anzu⸗ beraumenden Sitzung, ferner außerordentlich in dringenden Fällen und wenn die Mehrzahl derselben darauf anträgt, nach Königsberg ein⸗ berufen. Sie pflegen ihre Berathungen unter Leitung des Direktors. Der letztere hat für gewöhnlich kein Stimmrecht, jedoch giebt derselbe, wenn sich bei der Abstimmung Stimmengleichheit herausstellt, den Kaussc ] 8
In den die Beamten der Direktion (Direktor und Justitiar betreffenden Angelegenheiten und bei Revision der . ü5 die Repräsentanten unter einem aus ihrer Mitte gewählten Vor⸗ sitzenden. Ergiebt sich alsdann bei der Abstimmung Stimmengleichheit, so entscheidet der Ober⸗Präsident und, sofern es sich um die Wahl des Direktors oder Justitiars handelt, der Minister des Innern.
Um gültige Beschlüsse zu fassen, müssen mindestens fünf von den Repräsentanten anwesend sein.
Ein schriftliches Gutachten kann von ihnen jederzeit erfordert werden.
§ 90.
Die Repräsentanten sind befugt:
1) die Vorlagen für die Deputirten⸗Versammlungen vorzuberathen,
2) den von der Direktion zu entwerfenden Etat festzustellen,
— 3) von allen Schriftstücken, welche die Geschäftsführung der Sozietät betreffen, Einsicht zu nehmen, und die ganze Verwaltung zu überwachen,
4) die von der Hauptkasse gelegte und von der Direktion ge⸗ prüfte Jahresrechnung nochmals zu prüfen und für richtig zu erklären,
5) auf den Vorschlag der Direktion außerordentliche Gratifikationen und Prämien zu bewilligen,
6) auf den Vorschlag der Direktion aus dem Vermögen der Sozietät Darlehne zu bewilligen und die ausstehenden Hypotheken⸗ forderungen zu kündigen, —
7) den An⸗ und Verkauf von Grundstücken und Gerechtigkeiten zu genehmigen,
8) über die Anstellung von Regreßklagen und Beschwerden zu beschließen,
9) die Anstellung der bei der Direktion erforderlichen Bureau⸗ und Unterbeamten, sowie deren Pensionierung zu genehmigen,
10) zu etwaigen außerordentlichen Ausgaben, welche sich auf dieses Reglement nicht gründen, ist ihre See. g einzuholen.
§ 112.
Jeder Versicherte ist verpflichtet, ein mit einer bestimmten Auf⸗ schrift versehenes Schild von dem Bezirks⸗Kommissarius zu entnehmen, an einem 85 Gebäude an einer sichtbaren Stelle zu befestigen und dasselbe, falls es abhanden kommt, durch ein neues von gleicher Be⸗ schaffenheit zu ersetzen. Für jedes Schild ist gleichzeitig mit der nächsten Beitragszahlung ein Betrag von 50 ₰ an den Ortsvorstand zu entrichten und von diesem an die 1“ abzuführen.
„Die Bestimmungen dieses Reglements sollen, insofern nicht schon früher Veranlassung dazu vorhanden ist, von zehn zu zehn Jahren,. vom Zeitpunkt des Inkrafttretens desselben an gerechnet, mit Hilfe der inzwischen gesammelten Erfahrungen von neuem durch zwanzig Deputirte der Sozietät geprüft und das Resultat der Prüfung der landesherrlichen Genehmigung unterbreitet werden.
Eine Ausnahme machen die im § 124 bezeichneten Vorschriften.
Die Einladung zu den Sitzungen der Revisions⸗Deputirten erfolgt unter Angabe der zu verhandelnden Gegenstände.
Daß die vorstehende Fassung mit den Beschlüssen der Revisions⸗ Deputirten vom 24./25. Fessem 1894 wörtlich übereinstimmt, wird hierdurch bescheinigt.
Dirrektion der Ostpreußischen Land⸗Feuer⸗Sozietät.
(L. S.) von Klitzing.