1894 / 258 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Nov 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Laut telegraphischer Meldung an das Ober⸗Kommando Marine ist S. M. S. „Condor“, Kommandant Korvetten⸗Kapitän Broeker, am 30. Oktober d. J. in Coruna (Spanien) eingetroffen und wird heute nach Malta in See gehen.

S. M. S. „Stein“, Kommandant Kapitän zur See von Wietersheim, ist am 30. Oktober d. J. in Neapel eingetroffen und beabsichtigt am 10. November d. J. nach 2 in See zu gehen. 8

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach.

Das Befinden Seiner Hoheit des Erb⸗ großherzogs ist nach einer Meldung aus Pegli andauernd günstig. Gestern fand die Uebersiedelung nach Kap St. Martin statt, wo ein längerer, eventuell auf Monate berechneter Aufenthalt genommen werden wird.

Waldeck und Pyrmont.

Arolsen, 29. Oktober. Der auf den 22. Oktober ein⸗ berufene Landtag der Fürstenthuͤmer Waldeck und Pyrm ont hielt alsbald nach der Eröffnungssitzung seine erste öffentliche Plenarsitzung ab, in welcher er sich nach Prü⸗ fung und Gültigkeitserklärung der Ersatzwahl des Abg. Bach⸗ Rhoden konstituierte. Zum Präsidenten wurde der erichts⸗ Rath Dr. Waldeck⸗Corbach und zum Vize⸗Präsidenten der Gerichts⸗Rath Dr. Mommsen⸗Pyrmont gewählt. Nach Er⸗ ledigung einiger Formalien wählte der Landtag eine Depu⸗ tation, bestehend aus dem Präsidium und dem Alters⸗Präsi⸗ denten, mit dem Auftrage, Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Waldeck und Pyrmont zu Höchstdessen am 31. Mai d. J. erfolgten Verlobung mit Ihrer Durchlaucht der Prinzessin Bathildis sn Schaumburg⸗Lippe die Glückwünsche des Land⸗ tags darzubringen.

Nach mehreren in der Zwischenzeit voraufgegangenen Ausschußberathungen fand am 27. Oktober die zweite und letzte Plenarsitzung statt. In derselben machte der Präsident die ittheilung, daß die in der ersten Sitzung gewählte Deputation Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Höchstdessen Verlobung die Glückwünsche des Landtags dargebracht habe und daß Seine Durchlaucht hierfür dem Landtag Höchstseinen Dank aussprechen lasse. ierauf fand die Prüfung der Staatskassen⸗Rechnung vom Jahre 1892 statt, welche bei der laufenden Verwaltung mit einem Ueberschuß von 2181 75 abschließt. Von den Uebersichten über das Domanial⸗ Stammvermögen wurde Kenntniß genommen; desgleichen von der Verwendung der aus Domanialmitteln jährlich herzuge⸗ benden 12 000 zur Hebung des Pyrmonter Bades pro 1893, wobei der Wunsch ausgesprochen wurde, daß baldthunlichst ein entsprechender Theil der 12 000 zur Einrichtung elektrischer Beleuchtung für die Hauptallee und den Brunnenplatz in Pyr⸗ mont verwendet werden möge. Verschiedenen Verträgen über den Austausch von Domanialgrundstücken wurde die Genehmi⸗ ung ertheilt. Der Antrag eines Abgeordneten, die durch die Novelle zum Klassensteuergesetz vom 6. März 1893 beseitigte Bestimmung dieses Gesetzes, wonach die Umlegungsbehörde nach Bedürfniß noch Zwischensätze zwischen die im Gesetz fest⸗ gesetzten Steuerstufen einzuschieben befugt ist, in das Klassen⸗ steuergesetz wieder aufzunehmen, wurde angenommen und der Landes⸗Direktor ersucht, dem Landtag im Sinne dieses Antrags eine Vorlage zu machen.

Nachdem noch über einige Petitionen Beschluß gefaßt worden, erklärte der Landes⸗Direktor von Saldern im Aller⸗ höchsten Auftrage Seiner Majestät des Königs von Preußen den Landtag der Fürstenthümer für geschlossen.

1 Vom Präsidenten wurde noch ein dreifaches Hoch auf Seine Majestät den König von Preußen und auf Seine Durchlaucht den Fürsten zu Waldeck und Pyrmont ausgebracht, in welches die Versammlung ein⸗ stimmte.

Hamburg.

In der gestrigen Sitzung der Bürgerschaft wurde das Budget für 1895 vorgelegt. Die Ausgaben sind auf 72 166 926 e die Einnahmen auf 65 696 514 Die Deckung des Fehlbetrags von 6 470 412 soll durch eine Erhöhung der Einkommensteuer erfolgen. Der Senat hat zu diesem Zweck die Ausarbeitung von Vorschlägen für Fin⸗ entsprechende Abänderung der bestehenden Gesetze an⸗ geordnet.

9

Oesterreich⸗Ungarn.

In der gestrigen Sitzung des österrei Abgeord⸗ netenhauses brachten die Abgg. Spincic, Alfred Coro⸗ nini und Genossen eine Interpellation an das Gesammt⸗ Ministerium darüber ein, ob es geneigt sei, Erhebungen über die Angelegenheit der Straßentafeln in dem Küsten⸗ lande zu machen, und nach deren Ergebniß das Nöthige zu veranlassen, um der Gesetzlichkeit Genüge zu leisten. Der

Abg. Gregoric richtete eine Anfrage an den Präsidenten, ob die Meldung der „Neuen Freien Presse“ richtig sei, daß

reiherr von Chlumecki sich erboten habe, in der Straßentafel⸗

Angelegenheit die Regierung zu einer deutlichen Erklärung zu veranlassen. Der Präsident Freiherr von Chlumecki er⸗ klärte, er habe es in diesem Fall gethan und sei der Einladung

des Minister⸗Präsidenten zu einer Besprechung gefolgt. Er

hbabe dabei geglaubt, seiner Stellung gemäß zu handeln und sehnah Pflicht, wenn es auch keine Amtspflicht gewesen sei, zu erfüllen.

Bei den gestern in Prag vorgenommenen Ergänzungs⸗

wahlen für das Stadtverordneten⸗Kollegium wurden

16 Jungezechen und 15 Altezechen gewählt. Außerdem haben 5 Stichwahlen stattzufinden, von denen eine für die

Jungczechen, eine für die Altczechen gesichert st.

8 in ganz Istrien herrscht ruhige Stimmung; bis gestern

Mittag waren keinerlei beunruhigende Vorfälle bekannt ge⸗

worden. Die Meldung der Zeitung „L'Independente“ über Fälle von Insubordination und von nationalen Reibungen inter dem Militär in Pirano sind vollständig erfunden. An Stelle des bisherigen Bezirkshauptmanns ist ein anderer nach

irano entsendet worden.

Großbritannien und Irland.

Der Herzog von York ist nicht, wie gestern gemeldet urde, nach Livadia abgereist, sondern hat nur den Prinzen und die Prinzessin von Wales bis zum Bahnhof be⸗

Aienee.

Frankreich.

Eine Note der „Agence Havas“ über die Verhaftung eines französischen Offiziers wegen Hochverraths be⸗ sagt: Ernste Erwägungen hätten die vorläufige Verhaftung eines Offiziers der französischen Armee veranlaßt, der verdächtig sei, dem Auslande einige Schriftstücke mitgetheilt zu haben, die zwar wenig wichtig, aber doch vertraulich seien. Die Untersuchung werde mit der bei Angelegenheiten solcher Art angebrachten Diskretion geführt werden und die Lösung in einer ganz kurzen Zeit erfolgen können. Wie der „Soir“ wissen will, wäre der Verhaftete ein Artillerie⸗Hauptmann Namens Dreyfus.

Der Schwurgerichtshof sprach den Geranten des „Intransigeant“ von der Anklage der Beleidigung der Gerichts⸗ behörde durch einen Artikel des Blattes frei, verurtheilte jedoch den Verfasser des Artikels Henri Rochefort in contumaciam zu drei Monaten Gefangniß und 500 Fr. Geldstrafe.

Rußland.

Gestern Vormittag 10 Uhr wurde in St. Petersburg folgendes Bulletin uͤber das Befinden des Kaisers aus⸗ gegeben: 8

Der Kaiser schlief Nachts einige Stunden; die Blutungen haben etwas nachgelassen; im übrigen ist der Zustand unverändert.

Das am Abend 7 Uhr ausgegebene Bulletin lautete:

Der Kaiser nahm im Laufe des Tages wenig Nahrung zu sich. Die Erscheinungen im linken Lungenflügel und die Entzündung dauern fort. Athmung erschwert, Puls schwach, große allgemeine Schwäche.

In St. Petersburg riefen die Bulletins die tiefste Erregung hervor. Die Polizeibeamten, die auf den Haupt⸗ straßen gedruckte Vervielfältigungen der Bulletins gratis vertheilten, wurden von den Volksmassen bestürmt, ebenso waren vor der Redaktion des „Regierungsboten“, wo die Ausgabe der Bulletins stattfindet, große Menschenmassen ver⸗ sammelt. Die Theater waren fast leer, Militärs besuchen die⸗ selben jetzt überhaupt nicht.

Italien.

In der Nacht zum Mittwoch explodierten in Mai⸗ land vor zwei Gebäuden, in denen Polizei⸗Abtheilungen unter⸗ gebracht sind, zwei Bomben. Die beiden Gebäude und ein Kommunalschulgebäude wurden beschädigt. Menschen sind nicht e Infolge der Explosion wurden 10 Anarchisten verhaftet.

In Livorno sind fünf Mitschuldige Lucchesi's, der seiner Zeit den Redakteur Bandi ermordete, verhaftet worden. Die Untersuchung in dem Prozeß ergab, daß die Ermordung Bandi's auf ein anarchistisches Komplott ö sei.

Gestern fand in Rom unter dem Versi des Papstes die dritte Konferenz über die orientalischen Kirchen statt. Die Sitzung, der dieselben Personen beiwohnten, die an den früheren Sitzungen theilgenommen hatten, dauerte zwei Stunden. Die vierte Sitzung ist für den 5. November in Aussicht genommen. Spanien.

Die Königin⸗Regentin hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ Sagasta mit der Neubildung des Kabinets beauftragtt. A“

RNumänien. 1

Die Herzogin von Sachsen⸗Coburg und Gotha

ist vorgestern Abend von Bukarest nach Livadia abgereist.

Außerordentliche Versammlung der III. General⸗Synode.

Die gestrige dritte Sitzung wurde gegen 2 Uhr Nachmittags durch den Präsidenten Grafen von Schwerin mit einem Bericht über die Audienz des bei Seiner Majestät dem Kaiser und König und den darauf folgenden Empfang bei Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin eröffnet.

Erster Gegenstand der Tagesordnung war der Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Vertretung der Kreis⸗ und Provinzial⸗Synodal⸗Verbände in vermögensrechtlichen Angelegenheiten. Der Gesetzentwurf überweist die vermögensrechtliche Vertretung der Kreis⸗Synodal⸗Verbände bezw. Kreisgemeinden den Kreis⸗Synodal⸗Vorständen und die Vertretung der Provinzial⸗Synodal⸗Verbände bezw. Provinzialgemeinden den Kon⸗ sistorien unter Mitwirkung des Provinzial⸗Synodal⸗Vorstands. Nach längerer Debatte nahm die General⸗Synode den Gesetzentwurf ohne Abänderung an. Ein Antrag der Brandenburgischen Provinzial⸗Synode, betreffend die Legitimation der als Pathen fungierenden, nicht zur Gemeinde gehörigen oder fremd zugezogenen Personen hinsichtlich ihrer Zugehörigkeit zur christlichen Kirche, wurde dem Ober⸗Kirchenrath mit dem Ersuchen uͤberwiesen, geeignete Maßregeln in dieser Be⸗ ziehung zu treffen. Zu dem Antrag derselben Provinzial⸗Synode auf Revision des kirchlichen Zuchtgesetzes hinsichtlich des Ueberhand⸗ nehmens christlich⸗jüdischer Mischehen schlug der Referent Redakteur Dr. Heffter nach ausführlicher Motivierung folgende Beschlußfassung vor: „General⸗Synode wolle den Evangelischen Ober⸗Kirchenrath er⸗ suchen, 1) zu erwägen, durch welche Maßnahmen dem Ueberhand⸗ nehmen christlich⸗jüdischer Mischehen wirksamer als bisher Einhalt geboten werden könne, und 2) ihn bitten, die Geistlichen und Aeltesten der evangelischen Landeskirche an ihre ernste Pflicht zur Bekämpfung der aus solchen Mischehen für das christliche Familien⸗ und Gemeinde⸗ leben erwachsenden schweren Gefahren zu erinnern.“ General⸗Super⸗ intendent D. Dryander beantragte die Annahme folgender Reso⸗ lution: „General⸗Synode erwartet gegenüber dem hervorgetretenen Nothstand der jüdisch⸗christlichen Mischehen, daß Geistliche und Gemeinde⸗Kirchenräthe allen Ernstes die ihnen zu Gebote stehenden Mittel der Seelsorge und Kirchenzucht anwenden, um dem Nothstande wirksam zu wehren.“ Bei der nach eingehender Debatte vorge⸗ nommenen Abstimmung ergab sich die Annahme sowohl des Antrags Heffter wie auch des Antrags Dryander. 8

Hierauf wurde die Sitzung geschlossen und die nächste auf heute, Nachmittags 1 ½ Uhr, anberaumt.

Nr. 44 der „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Ge⸗ sundheitsamts“ vom 31. Oktober hat folgenden Inhalt: Gesund⸗ heitsstand und Gang der Volkskrankheiten (Cholera u. s. w.). Zeitweilige Maßregeln gegen Cholera ꝛc. Desgl. gegen Pest. Gesundheitsverhältnisse im Reg.⸗Bez. Stralsund, 1889/91. Aus dem statistischen Handbuche von Prag, 1889/91. Bevölkerungs⸗ bewegung in Belgien, 1892. Gesundheitszustand in Japan, 1893. Gesetzgebung u. s. w. (Baden.) Arzneimittel. (Mecklenburg⸗ Schwerin.) Schweineseuche ꝛc. (Oesterreich. Mähren.) Schlacht⸗ häuser. (Italien.) Diphtherie.Heilserum. (Schweiz. Kanton Schaffhausen.) Ansteckende Kinderkrankheiten. (Rumänien.) Sani⸗ tesern (Schluß.) Prüfungen der Medizinalpersonen. (Por⸗ tugal.) Wein und Olivenöl. (Brasilien.) Bundes⸗Gesundheitsamt. Gang der Thierseuchen in Ungarn, 3. Vierteljahr. Zeitweilige Maßregeln gegen Thierseuchen. (Deutsches Reich, Preußen, Sachsen,

amburg, Belgien.) Rechtsprechung. (Landgericht I Berlin.) Fahrlässige Körperverletzung durch M. rius und Kampher ent⸗

haltende Pillen. Vermischtes. (Sachsen.) Krankenkassenwesen,

1893. (Java). Landesirrenanstalt zu Buitenzorg, 1892. (Ohio)

Aus dem Jahresbericht des Gesundheitsamts, 1891/92. Wochen⸗

tabelle über die Sterbefälle in deutschen Städten mit 40 000 und meh Einwohnern. Desgl. in größeren Städten des Auslandes.

Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. Desgl. in

deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. Witterung.

Nr. 48 4. des zBentralblatts der Banvermaltung⸗

herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten

vom 31. Oktober, hat folgenden Inhalt: Das neue Königliche Theater in Wiesbaden. (Schluß.) Verfahren zur Schwerpunkts⸗ bestimmung von Trapezen. Vermischtes: Die Einweihung des neuen

Reichstagsgebäudes. Eisenbahnfachwissenschaftliche Vorles⸗ Winterhalbjahr 1894/95. Die Holzbaukunst Norwegens.

Entscheidungen des Reichsgerichts Nach § 4 des Preußischen Jagdpolizeigesetzes vom 7. März

foll die Gemeindebehörde befugt sein, mit Genehmigung der

Aufsichtsbehörde aus dem Bezirk Einer Gemeinde mehrere für sich bestehende Jagdbezirke zu bilden, deren jedoch keiner eine geringere Fläche als 300 Morgen umfassen darf. In Bezug auf diese Bestim⸗ mung hat das Reichsgericht, Feriensenat, durch Beschluß vom 28. Juli 1894 1 daß die Gemeindebehörde eine von ihr ohne

die Zustimmung der Aufsichtsbehörde genehmigte Afterverp achtung, wodurch thatsächlich der verpachtete Gemeinde⸗ Jagdbezirk in mehrere Jagdbezirke zerlegt wird, deshalb sodann

nicht als nichtig anfechten kann. „Nach § 12 Abf 3 des Jagd⸗ polizeigesetzes vom 7. März 1850 sind dem Jagdpächter After⸗ verpachtungen ohne Einwilligung des Verpächters nicht gestattet, und

bene nicht

daraus folgt, daß dieser, wenn der Pächter dem zuwider 6 gegen den Hauptpächter aus dem Vertrage wegen Vertrags⸗ ver

das aus dem Eigenthum fließende Jagdrecht mit der negatorischen

Klage zurückweisen darf. Im vorliegenden Fall hat die Beklagte unbe⸗ stritten die Afterverpachtung genehmigt und ist dadurch der negato⸗ rischen Klage verlustig gegangen; sie hat daher das Afterpachtrecht

des Klägers an dem ihm verpachteten Theile des Reviers an⸗

zuerkennen und infolge dessen zu dulden, daß er das Jagdrecht dort

dem Vertrage gemäß ausübe. Die Beklagte hält die Afterverpachtung für ungültig und beruft sich hierbei auf den § 4 des Jagdpolizei⸗ gesetzes. Sie führt aus, daß die im § 4 erwähnte Zerlegung that⸗ sächlich stattfinde, wenn der Pächter nur einen Theil des erpachteten Gemeindebezirks weiter verpachte, und die Gemeinde die Afterverpach⸗ tung genehmige. Es kann dahingestellt bleiben, ob in einem solchen Verfahren eine Umgehung des im § 4 enthaltenen Verbots zu finden ist oder nicht. Selbst wenn man annehmen müßte, daß ein solches Abkommen eine Theilung des Jagdreviers im Sinne jener Gesetzesvorschrift enthielte, so würde doch daraus weder die Nichtigfeit des Afterpachtvertrags, noch die Unwirksamkeit der Ratihabition gefolgert werden können. Dazu würde es eines ausdrücklichen Ausspruchs des Gesetzgebers bedürfen, der im Jagdpolizeigesetz nicht enthalten ist. Der § 4 dieses Gesetzes regelt nur öffentlich⸗rechtliche Verhältnisse, wenn er zum Schutz der Jagd und zur Erhaltung des Wildstandes die Theilung des Jagd⸗ reviers der Willkür der Gemeinde entzieht und die Mitwirkung der staatlichen Aufsichtsbehörde vorschreibt. Es kann unerörtert bleiben, ob die Aufsichtsbehörde auf Grund des § 4 a. a. O. befugt ist, die Ausübung der Jagd auch im Falle der Afterverpachtung in den getheilten Revieren den Pächtern zu untersagen; denn selbst wenn dies unter Umständen zutreffen und sie von dem etwaigen Rechte Gebrauch machen sollte, so würde doch der Pachtvertrag dadurch nicht aufgehoben, son⸗ dern nur dessen Erfüllung insofern beeinflußt werden, als der Anspruch des Pächters auf Ausübung der Jagd nunmehr in eine Interesse⸗ forderung überging. Im vorliegenden Fall handelt es sich bloß um das privatrechtliche Verhältniß der Interessenten zu einander, und daraus ergiebt sich, daß die Beklagte, die durch Gemeindebeschluß die Afterpacht genehmigt hat, dem Afterpächter, so lange das Pachtver⸗ hältniß dauert, die Ausübung der Jagd in dem ihm vervpachteten Revier gestatten muß. Auf die im § 4 a. a. O. enthaltene polizei⸗ liche Vorschrift kann sie sich, ohne sich dem V der Arglist ar

zusetzen, nicht berufen.“ (133/94.) 8

Bergwerkskuxe sowohl neueren als auch des älteren Rechts

sind, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts, II. Senats,

vom 2. Juni 1894, hinsichtlich der Kommunal⸗Einkommenbesteuerung aus denselben als Kapitalvermögen zu erachten, und das Ein⸗ kommen des Steuerpflichtigen aus dem Kuxe eines in einem anderen Orte befindlichen Bergwerks ist demnach in der Wohnsitzgemeinde des Steuerpflichtigen kommunalsteuerpflichtig. N. in der Stadt Qu. war für 1893/94 nach dem zur Staatssteuer ver⸗ anlagten Gesammteinkommen von 17 300 und einem Zuschlage von 112 ½ % in Höhe von 573 zur Gemeinde⸗Einkommensteuer herangezogen werden. N. beanspruchte dagegen, daß 196 von der Steuer abgesetzt werden, weil dieser Betrag auf das ihm aus einem Kuxe der dem Gemeindebezirk N. angehörenden Braunkohlengrube C. einer Gewerkschaft älteren Rechts erwachsende Einkommen von 6000 entfällt. Dieser Anspruch wurde vom Magistrat zu Qu. und vom Bezirksausschuß abgewiesen. Auf die Revision des W. be⸗ stätigte das eEe waltureg. die Vorentscheidung, indem es begründend ausführte: ... Jgeg die Nr. 2 des Art. 20 der Ausführungsanweisung vom 5. Augu st. 1891 zum Einkommensteuer⸗ gesetz, so enthält dieselbe freilich die Sätze: 1 daß die unter der Herrschaft des älteren Rechts geschaffenen Kuxe, welche nach § 228 des Allg. Bergges. vom 24. Mai 1865 die Eigenschaft unbeweglicher Sachen behalten haben, nach § 231 daselbst den Grundstücken gleich zu achten,

daß daher ihre Erträgnisse als aus dem Grundbesitz her⸗ rührendes Einkommen zu behandeln seien.

Der im ersten Satz enthaltenen Begründung ist indeß das Ober⸗ Verwaltungsgericht bereits in den Endurtheilen vom 15. Oktober 1889 und 7. Januar 1890 entgegengetreten, und es war an den dortigen Ausführungen umsomehr auch jetzt noch festzuhalten, als die ihnen entsprechende Auffassung neuerlich auch an derjenigen Stelle, von der aus die Anweisung vom 5. August 1891 ergangen ist, Ein⸗ gang gefunden hat, in der Anmerkung 14 der Ausführungsanweisung vom 3. April 1894 (Art. 13 zum Ergänzungssteuergesetz vom 14. Juli 1893), nämlich jener Satz der älteren Anweisung ausdrücklich zurückgezogen wird. Demnach steht der § des Kommunalabgabengesetzes vom 27. Juli 1885, insoweit er vorschreibt, daß bei Einschätzung der Forensen in ihren Wohnsitzgemeinden der⸗ jenige Theil des Gesammteinkommens außer Ansatz zu lassen ist, welcher aus außerhalb des Gemeindebezirks belegenen Grundeigen⸗ thums fließt, dem Kläger als Besitzer eines Kuxes älteren Rechts nicht zur Seite ..“ (II 823.)

Statistik und Volkswirthschaft. 1

Antheil der einzelnen Regierungsbezirke an dem Gewerbfleiß in Preußen.

(Stat. Korr.) In einem Staat von der Ausdehnung Preußens,

welcher große Abweichungen in seiner ober⸗ und unterirdischen Boden⸗

beschaffenheit aufweist, ist dementsprechend auch der Antheil der

einzelnen Landestheile an der gewerblichen Thätigkeit ein sehr ver⸗

etzung klagen, sondern auch gegen den Unterpächter den Eingriff in

ken es als ch iche Wasserkräfte und die Holz⸗

dener. es einstmals re vorräthe ausgedehnter Waldungen, welche zur Ansiedelung gewerblicher Anlagen die erste Veranlassung gaben, so hat heute die treibende

raft des Dampfes der Ausnutzung der Wasserfälle, die Kohle dem Holz längst den Rang abgelaufen. Es sind daher vor

allem die Gegenden mit großen S ätzen guter Stein⸗ und Braun⸗

ohle, welche zu den Standplätzen unserer Großindustrie gewählt

wurden, während gleichzeitig jedoch auch die Großstädte wegen des Zusammenströmens tüchtiger und geschickter Arbeitskräfte daselbst

wichtige Vorbedingungen für die Entstehung industrieller Unter⸗ nehmungen bieten. Erklären sich vornehmlich hierdurch die erheblichen Verschiedenheiten in der Betheiligung der einzelnen Landestheile an dem Gewerbfleiß Preußens, so werden sie auch gemessen durch die Leistungsfähigkeit der Dampfmaschinen, welche daselbst Aufstellung efunden haben. Ihnndem nun die feststehenden Dampfmaschinen überwiegend in der Industrie Verwendung finden, die beweglichen (Lokomobilen) dagegen neben ihrer Benutzung zu gewerblichen Zwecken immer mehr dazu bestimmt erscheinen, der Landwirthschaft den Mangel an aus⸗

reeichenden und wohlfeilen Arbeitskräften zu ersetzen, so möge man

von diesen Gesichtspunkten aus die folgende Uebersicht betrachken,

welche für die einzelnen preußischen Regierungsbezirke die Zahl und

ie Leistungsfähigkeit der feststehenden und beweglichen Dampf⸗ schinen mit Ausnahme der von der Verwaltung der Landarmee nd der Kriegsmarine benutzten sowie der Lokomotiven zu Anfang des Jahres 1894 wiedergiebt. Es betrug: beei den feststehenden bei den beweglichen Dampfmaschinen 1 8 8 88. Leistungs⸗ ; Leistungs⸗ fähigkeit Aviehr fähigkeit in Pferde- anzahl in Pferde⸗ 1“ stärken stärken Königsberg 16 288 574 4 968 Gumbinnen 1 6 7468 256 Danzig 15 499 546 986 Marienwerder. 10 247 667 6 238 Stadtkreis Berlin .. 58 253 178 1 556 Potsdam. 2 112 59 609 77 155 Frankfurt. 2 217 51 665 556 5 872 Stettin 1 224 22 831 538 5 420 Köslin .. 536 131 307 3078 Stralsund 194 2 648 224 2 440 Posen. 863 16 405 673 6 213 Bromberg. 630 12 850 497 4 620 Breslau 2 707 79 407 856 8 772 Liegnitz 1 568 44 752 499 4 816 Oppeln 3 346 188 903 683 6 877 Magdeburg 3 247 78 448 913 11 698 Merseburg. 3 614 84 411 587 8 143 Erfurt .. 511 9 982 141 1 099 Schleswig. 2 195 34 687 712 8 156 Hannover 927 30 583 169 1 666 ildesheim 1 079 38 377 346 3 576 Lüneburg 623 18 957 186 1 887 E1““ 385 12 075 86 898 Osnabrück. 487 25 021 148 1313 Aurich .. 125 2 120 97 684 Münster. 1 127 66 038 240 1 985 Minden 657 18 018 390 2 900 Arnsberg. 6 719 443 929 639 6 257 Cassel. 703 14 687 433 3 781 Wiesbaden 1 163 31 930 310 2 859 Koblenz. 1u“ 890 29 121 199 1 674 Düsseldorf 7 579 317 282 496 5 765 KI 2 062 63 567 241 2 998 Trier. 1 925 178 153 130 1 412 Aachen. 1 520 82 018 114 1 148 Sigmaringen.. 30 612 24 100 im Staat 57 224 2172 250 14 425 147 130.

Man sieht, daß den obigen Ausführungen gemäß unter den prenfischen Regierungsbezirken hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der feststehenden Dampfmaschinen der Regierungsbezirk Arnsberg allen anderen weit voransteht, daß an zweiter Stelle der Regierungsbezirk Düsseldorf, an dritter Oppeln, an vierter Trier folgt. In jedem dieser vier Regierungsbezirke, der Hauptsitze des preußischen Gewerbfleißes, betrug die Zahl der Pferdestärken der feststehenden Dampfmaschinen weit über 100 000; die Gesammtheit der Pferdestärken belief sich bei ihnen zusammen auf 1 128 267, d. h. auf über die Hälfte der Pferde⸗ stärken aller feststehenden Dampfmaschinen des preußischen Staats mit obigen Ausnahmen.

Bei den beweglichen Dampfmaschinen behauptet der Regierungs⸗ bezirk Magdeburg die Spitze; ihm folgen die Regierungsbezirke Potsdam, Breslau, Merseburg und Schleswig mit je über 8000 Pferdestärken. Die Gesammtzahl der Pferdestärken der beweglichen Dampfmaschinen in diesen fuͤnf Regierungsbezirken betrug 45 924 oder nahezu ein Drittel der Pferdestärken aller beweglichen Dampfmaschinen Preußens mit den erwähnten Ausnahmen. Im übrigen ergiebt sich, daß sich die beweglichen Dampfmaschinen im allgemeinen gleichmäßiger als die fest⸗ stehenden über das Staatsgebiet vertheilen und sich nicht in dem Maße wie letztere in bestimmten Gegenden anhäufen.

Kunst und Wissenschaft.

Die hiesige Gesellschaft für Erdkunde hält ihre November⸗ Sitzung am Sonnabend im Saal des Architektenhauses, Wilhelm⸗ straße 92, mit folgender Tagesordnung ab: Wahl des Vorstandes für das Jahr 1895; Vorträge: von Erckert, Kaiserlich russischer General⸗ Lieutenant a. D.: „Die Völker des Kaukasus; Dr. Futterer: Ein Ausflug in den Süd⸗Ural.

in den Anzahl

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Preußen.

Reg.⸗Bez. Posen. Durch Verfügung des Regierungs⸗Präsidenten vom 23. Oktober 1894 sind die am 3. September d. 8. angeordnete Schließung der Landesgrenze*), sowie das Verbot des Besuchs der Wochenmaͤrkte seitens der russischen Händler, und dasjenige vom 1. September d. J., betreffend den Zuzug solcher Wallfahrer zu den kirchlich⸗katholischen Ablaßfesten, welche nicht dem Kirchspiel des Ablaßorts angehören“), endlich dasjenige des Zuzugs russischer land⸗ wirthschaftlicher Arbeiter vom 15. September 828. aufgehoben worden.

Cholera.

„Deutsches Reich. In der Woche vom 22. bis 29. Oktober Mittags wurden, wie in den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ mitgetheilt wird, nachstehende Erkrankungen (und Todesfälle) gemeldet: Ostpreußen: 1 (1) in Kosse, Landkreis Königs⸗ berg. Weichselgebiet: 10 (2), davon 7 (2) in 2 Orten des Landkreises Elbing, 2 in der Stadt Elbing und 1 in Graudenz, Kreis Graudenz. Netze⸗Warthegebiet: 6 (1), sämmtlich in Nakel. Oberschlesien: Vom 21. bis 27. Oktober 8 (4), davon 5 (2) in 4 Orten des Kreises Kattowitz, 1 (1) im Kreise Neu⸗ stadt und 2 (1) in einem Orte des Kreises Pleß.

Oesterreich⸗Ungarn. In Galizien wurden dem „Oest. San.⸗W.“ zufolge in der Zeit vom 15. bis 21. Oktober 587 Er⸗ krankungen (und 342 Todesfälle) festgestellt, in der Bukowina 7 (3).

Wien, 31. Oktober. Nach den gestern hier eingetroffenen Nach⸗ richten über den Stand der Cholera kamen in Galizien 112 Er⸗ krankungen und 70 Todesfälle, in der Bukowina 1 Erkrankung und

1 Todesfall vor. *) Nr. 218 des „Reichs⸗Anzeigers“ vom 15. September 1894.

Frankreich. Im Depariement Finistère wurde eine Er⸗ krankung in Plourin, ein Todesfall am 28. September in Pont⸗ Croix festgestellt. Seitdem sind zufolge einer Mittheilung vom 17. Oktober weitere Fälle nicht gemeldet worden.

8 Dem Medizinal⸗Departement wurden bis zum 13. Oktober die nachstehend aufgeführten Erkrankungen und Todesfälle gemeldet: In St. Petersburg (Stadt) vom 22./9. bis 13./10. 70. bezw. 40; in St. Petersburg (sonst i. Gouv.) vom 16./9. bis 6./10. 74 bezw. 22; in Warschau (Sradt) vom 16 /9. bis 30 /9. 7 bezw. 9; in Warschau (sonst i. Gouv.) vom 16./9. bis 30./9. 17 bezw. 9; in Kalisch vom 9./9. bis 29/9. 109 bezw 56; in Lomza vom 16./9. bis 29./9. 1 bezw. 2; in Petrikau vom 16./9. bis 6./10. 199 bezw. 127; in Kielce vom 9./9. bis 22./9 231 bezw. 110; in Radom vom 9./9. bis 29./9. 105 bezw. 73; in Siedlez vom 16./9. bis 6./10. 82 bezw. 46; in Grodno vom 9./9. bis 22./9. 100 bezw. 49; in Kowno vom 16./9. bis 29./9. 23 bezw. 17; in Kurland vom 9./9. bis 22./9. 100 bezw. 48; in Livland vom 9./9. bis 29./9. 48 bezw. 32; in Esthland vom 9./9. bis 29./9. 17 bezw. 12; in Lublin vom 2./9. bis 22./9. 194 bezw. 90; in Wolhynien vom 9./9. bis 29./9. 52 bezw. 24; in Podolien vom 16./9. bis 6./10. 941 bezw. 426; in Bessarabien vom 16,/9. bis 29./9. 487 bezw. 231; in Taurien vom 13./9. bis 29./9. 27 bezw. 10; in Cherson vom 16./9. bis 6./10. 29 bezw. 24; in Poltawa vom 23./9. bis 29./9. 7 bezw. 4; in Kiew vom 16./9. bis 29./9. 44 bezw. 21; in Tschernigow vom 30./9. bis 6./10. 10 bezw. 6; in Mohilew vom 16./9. bis 22 /9. 6 bezw. 4; in Minsk vom 16./9. bis 29./9. 88 bezw. 42; in Witebsk vom 16./9. bis 6./10. 88 bezw. 26; in Pskow vom 16./9. bis 6/10. 6 bezw. 1; in Twer vom 16./9. bis 29./9. 16 bezw. 10; in Nomwgorod vom 16./9. bis 6./10. 48 bezw. 35; in Olonez vom 16./9. bis 29 /9. 73 bezw. 39; in Archangel vom 16./9. bis 29./9. 197 bezw. 98; in Wologda vom 9./9. bis 6./10. 8 bezw. 3; in Jaroslaw vom 16./9. bis 29./9. 111 bezw. 48; in Kostroma vom 16./9. bis 29./9. 76 bezw. 28; in Wladimir vom 16./9. bis 6./10. 279 bezw. 156; in Kaluga vom 16./9. bis 29./9. 9 bezw. 5; in Rjäsan vom 9./9. bis 6./10. 301 bezw. 175; in Jekaterinoslaw vom 16./9. bis 6./10. 79 bezw. 46; in Tiflis vom 23,/9. bis 29./9. 3 bezw. 1; in Baku vom 9.,/9. bis 15./9. 2 bezw. 2, und vom 23./9. bis 29./9. 2 bezw. 1; in Astrachan vom 9./9. bis 22./9. 78 bezw. 47; in Saratow vom 16./9. bis 29./9. 162 bezw. 96; in Tambow vom 16./9. bis 6./10 79 bezw. 47; in Samara vom 16./9. bis 6./10. 54 bezw. 28; in Ufa vom 4./19. bis 19./9. 6 bezw. 3; in Simbirsk vom 16./9. bis 6./10. 28 bezw. 16; in Pensa vom 23./9. bis 29./9. 14 bezw. 6; in Nishni⸗Nowgorod vom 16./9. bis 6./10. 69 bezw. 48: in Kasan vom 9./9. bis 30./9. 68 bezw. 47; in Wjatka vom 9./9. bis 6/10. 7 bezw. 7; in Perm vom 9./9. bis 29./9. 113 bezw. 40; in Tobolsk vom 16./9. bis 22./9. 15 bezw. 10.

Nach neueren amtlichen Nachrichten erkrankten (bezw. starben) an Cholera in den Gouvernements Kowno vom 30. September bis 13. Oktober 26 (7), Kalisch vom 7. bis 18. Oktober 9 (7), Lublin vom 9. bis 19. Oktober 77 (36), Petrikau vom 11. bis 20. Ok⸗ tober 53 (36), Warschau vom 12. bis 23. Oktober 16 (7), Olonez vom 30. September bis 6. Oktober 6 (5), Minsk vom 30. September bis 13. Oktober 50 (27); ferner vom 7. bis 13. Oktober in den Gouvernements St. Petersburg 4 (1), Witebsk 42 (11), Now⸗ gorod 7 (3), Pskow (1). In der Stadt St. Petersburg sind vom 15. bis 22. Oktober 6 Erkrankungen (4 Todesfälle) beobachtet, in Riga vom 27. September bis 23. Oktober 14 (8). Die Zahl der in Kurland vom Auftreten der Epidemie bis zum 13. Oktober angezeigten Fälle beträgt 480 mit 228 Todesfällen.

Niederlande. In der Zeit vom 13. bis 20. Oktober sind nach⸗ stehende Erkrankungen (Todesfälle) vorgekommen: in Amsterdam (1) am 15. Oktober, 1 am 16., und (1) am 17.; in dem benachbarten Weesp 4 6(3); in Südholland: in Roelofsarendsveen bei Leiden (2), in Waddingsveen und in Kappelle an der Yssel je 1; in Seeland: in Kondekerke am Rvn bei Vlissingen bis 20. Oktober 7 (4).

Belgien. Während der mit dem 13. Oktober abschließenden Woche sind amtlicher Mittheilung zufolge in der Provinz Lüttich 10 Todesfälle festgestellt worden, außerdem nur ein einziger, und zwar

in Brügge. Flecktyphus.

Regierungsbezirk Marienwerder. Dem Krankenhause des Kreises Strasburg i. Westpr. wurde eine in dem 4 km von Strasburg entfernten Dorfe Cielenta am 14. September an Fleck⸗ typhus erkrankte Arbeiterfrau überwiesen. Die Ansteckungsquelle konnte nicht exmittelt werden.

Ruhr.

Frankreich. Eine Epidemie, welche von Carhaix (Departement Finistore) ausgegangen zu sein scheint, hat sich auf mehrere Gemeinden des Departements ausgedehnt und zufolge einer Mit⸗ theilung vom 17. Oktober 19 Todesfälle verursacht. Ferner werden aus Roudouallec (Departement Morbihan) 25 Erkrankungen mit 6 Todesfällen gemeldet. Die Ursache der Seuche wird hier der schlechten Beschaffenheit des Trinkwassers zugeschrieben.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks

an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 31. v. M. gestellt 12 074, nicht recht⸗ zeitig gestellt 32 Wagen.

In Oberschlesien sind am 30. v. M. gestellt 5398, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.

Berlin, 31. Oktober. Monatsbericht der ständigen Deputation der Woll⸗Interessenten. Das hiesige Geschäft in deutschen Wollen verlief im Oktober ruhiger als im September d. J. Gegenüber einer Baisse von etwa 8 % für Anfang dieses Monats, haben sich die Preise für deutsche Wollen ziemlich auf ihrem vorherigen Standpunkt erhalten, was wohl darin seinen Grund findet, daß Qualitäten billig bleiben und nur noch in einem weit kleineren Quantum vertreten sind als voriges Jahr um die gleiche Zeit. Die Umsätze betrugen etwa 4200 Ztr. Rückenwäschen und etwa 2600 Ztr. ungewaschene Wollen; von den Rückenwäschen ging ein Theil in die Kammgarnspinnereien. Das Geschäft in Kolonial⸗Wollen war ruhiger als im vor⸗ aufgegangenen Monat. Termin⸗Derouten und in Verbindung damit schwache Londoner Auktions⸗Nachrichten drückten. Immerhin belaufen sich die Verkäufe auf etwa 3000 Ballen, zur Hälfte Kap⸗ und zur Hälfte Austral⸗ und Buenos Aires⸗Wolle. Die Preise waren indessen niedriger und paßten sich den Londoner Werthen an.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt vom 31. Oktober 1894. Auftrieb und Marktpreise nach Schlachtgewicht mit Ausnahme der Schweine, welche nach Lebendgewicht gehandelt werden. Rinder. Auftrieb 615 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg.) I. QOual. —,— ℳ, II. QOual. —,— ℳ, III. Qual. 92 100 ℳ, IV. Qual. 80— 88 Schweine. Auftrieb 7310 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg.) Mecklenburger 102 104 ℳ, Landschweine: a. gute 98 100 ℳ, b. geringere 88 96 ℳ, Galizier ℳ, leichte Ungarn bei 20 % Tara, Bakonyer 82 84 bei 27,5 kg Tara pro Stück. Kälber. Auftrieb 1093 Stück. (Durchschnittspreis für 1 85 I. Qual. 1,22 1,34 ℳ, II. Qual. 1,08 1,20 ℳ, III. Qual. 0,86 1,06 ℳ%ℳ Schafe. Auftrieb 1002 Stück. (Durchschnitts⸗ preis für 1 kg.) I. QOual. ℳ, II. ꝑQual. ℳ, III. Qual.

Vom rheinisch⸗westfälischen Eisen⸗ und Stahl⸗ markt berichtet die „Rhein.⸗Westf. Ztg.“: Die unerfreuliche Lage des Eisenmarktes hat in der letzten Woche fast unverändert an⸗ gehalten, namentlich gilt dies für die Walzeisenindustrie; doch auch für Roheisen ist, trotzdem hier die Preise sich fest behaupten, die Lage nicht günstig, da die Käufer die in kritischen Zeiten stets wahrzu⸗ nehmende Jurück altung beobachten; aber nur bei wenigen Werken hat die Verlegenheit zu billigen SaSe. für geringere Posten geführt. Nur für wenige Walzeisenartikel ist die Tendenz augen⸗ blicklich noch verhältnißmäßig fest. Auf dem Eisenerzmarkt ist

keine wesentliche Aenderung zu verzeichnen. Im Vordergrunde des

Interesses steht im Siegerland augenblicklich die Vereinigung der Gruben, die am Sonnabend glücklich zu stande gekommen ist. Auf dem Roheisenmarkt herrscht trotz mäßigen Absatzes die bisherige Festig⸗ keit in den Preisen, wozu die Hochöfen schon durch die Kohlenpreise und Arbeitslöhne öI18“ Im übrigen sind Veränderungen der Marktlage nicht zu verzeichnen. Im Siegerlande scheint für Roheisen das Geschäft sich belebt zu haben, denn bei dem Verein für den Verkauf von Roheisen gehen fortwährend belangreiche Aufträge ein. Im allgemeinen kann man den Absatz jedoch keineswegs befriedigend nennen. Auf dem Walzeisenmarkt hat das Aus⸗ sehen sich in keiner Weise geändert, da die Käufer eine stetige Zurückhaltung beobachten und nur den nächsten Bedarf kaufen; Ab⸗ schlüsse für das erste Quartal des kommenden Jahres sind verhältniß⸗ mäßig selten. Stabeisen geht nur schwach, da jeder Käufer nach Kräften auf die Preise drückt. Aehnlich liegt die Sache für Bauträger; nur kommt noch dazu, daß der ausländische Wett⸗ bewerb hierbei einen größeren Einfluß ausübt. Etwas freundlicher scheint sich die Lage für Bandeisen zu gestalten. Die Nachfrage in Grobblechen hat sich in unverändertem Umfange erhalten, an eine Erhöhung der Preise ist aber nicht zu denken. Für Fhab ist die geringe Nachfrage wohl auf den Umstand zurückzuführen, daß die Werke einander augenblicklich wieder unterbieten. Walzdraht, ge⸗ zogene Drähte und Drahtstifte sind im ganzen vernachläf igt; es fehlt an Ausfuhraufträgen, und auch der inländische Bchläff ist schwach. Nieten leiden ebenfalls andauernd unter der Ungunst des Marktes. Die mäßige Beschäftigung der Maschinenfabriken und Konstruktionswerkstätten ist auch in der letzten Woche keiner regeren Thätigkeit gewichen. Auch die Eisengießereien sind nur schwach und zu unlohnenden Preisen beschäftigt; etwas besser sind nur die Röhrengießereien daran. In der Geschäftslage der Bahn⸗ wagenan stalten ist keine Aenderung zu verzeichnen; vorläufig sind sie durch Abwickelung früherer Aufträge noch besch äftigt.

Königshütte i. Oberschl., 31. Oktober. (W. T. B.) Die heute abgehaltene Generalversammlung des Verbandes ober⸗ schlesischer Walzwerke vertagte eine endgültige Beschlußfassung wegen Verlängerung des Verbandes bis zum 12. November, weil die Verhandlungen wegen des Beitritts des Borsigwerks noch Spezial⸗ berathungen erforderlich machen. Das Borsigwerk ist, vorbehaltlich einzelner Ausführungsbestimmungen, prinzipiell dem Beitritt geneigt.

Oldenburg, 1. November. (W. T. B.) Gewinnziehung der Oldenburger 40 Thaler⸗Loose: 30000 Nr. 50536, 1200 Nr. 16386, je 600 Nr. 48568 50120 54811, je 300 Nr. 20080 63720 70763 71291 107873, je 180 Nr. 2903 30107 32189 44186 52370 60925 70722 80907 89197 117258.

Bremen, 31. Oktober. (W. T. B.) Börsen⸗Schluß⸗Bericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum⸗Börse.) Ruhig. Loko 4,95 Br. Baumwolle. Schwach. Upland mipdl. loko 30 ₰. Schmalz. Fest. Wilcox 38 ₰, Armour shield 37 ₰, Cudahy 38 ₰, Fairbanks 32 ₰. Speck. est. Short clear middl. loko 37. Taback. Umsatz: 23 Faß

Verdingungen im Auslande.

Niederlande. 1““ 1656. November, 1 Uhr. Ministerie van waterstaat, del en nyverheid im Haag: Lieferung von Eisen⸗, Zink⸗ und Kupfer⸗ waaren u. s. w. für das Jahr 1895. Bedingungen bei den Buch⸗ händlern Gebr. van Cleef im Haag, Spui 2S8a, erhältlich.

19. November, 1 Uhr. Departement van Kolonien in einem der

Lokale der Maatschappy tot Nut van 't Algemeen, N. Z. Vor-

burgwal Nr. 212 in Amsterdam: Jn 61 Loosen. Lieferung von

Kattun, Leinen, Flanell, Brot⸗, Kleider⸗, Schuhtaschen, Feldflaschen, Mützen, Lederwaaren u. s. w. Bedingungen bei den Buchhändlern Cleef im Haag, Spui 28a, gegen 20 Cents pro Loos er⸗ ältlich.

20. November, 2 Uhr. Maatschappy tot EI van Staatsspoorwegen im Zentralbureau zu Utrecht, Moreelse Laan: Loos Nr. 670. Ueberdachung der Eisenbahnstation 's Hertogenbosch. Schätzung 315 000 Fl. Bedingungen zur Einsichtnahme im obigen (Dienst van Weg en Werken), ebenda auch käuflich für

19. November, 12 Uhr. Departement van Kolonien (Technisch Bureau): Loos Nr. 158. Lieferung von 96 Untergestellen für offen Güterwagen mit Bremse zum Zwecke der Eisenbahnen auf Java Bedingungen zur Einsichtnahme im obigen Bureau und auch käuflich bei der Firma Martinus Nyhoff im Haag, Nobelstraat 18, für 3 Fl

24. November, 2 Uhr. Bürgermeister und Magistrat im Rath hause zu Hasselt (Prov. Overyssel): Lieferung des Unterbaues nebf⸗ Zubehör für die Brücke über das Zwartewater in Hasselt. Schätzung 35 450 Fl. Bedingungen und Zeichnungen zur Einsichtnahme in der Gemeente-Secretarie zu Hasselt, ebenda auch käuflich für 3 Fl.

Verkehrs⸗Anstalten.

Bremen, 31. Oktober. (W. T. B.) Norddeutscher Llopd. Der Postdampfer „Köln“ hat am 29. Oktober Nachmittags St. Catherines Point passiert. Der Postdampfer „Weimar“ ist am 29. Oktober Vormittags in New⸗York angekommen. Der Reichs⸗Postdampfer „Oldenburg“ hat am 29. Oktober Nachmittags OQuessant passiert. Der Schnelldampfer „Werra“ hat am 29. Oktober Nachmittags die Reise von Gibraltar nach Genua fortgesetzt. Der Schnelldampfer „Ems“ ist am 29. Oktober Abends auf der Weser angekommen. Der Postdampfer „Pfalz“ hat am 29. Oktober Vormittags die Reise von Villa Garcia nach dem La Plata fortgesetzt. Der Postdampfer „Straßburg“ hat am 29. Oktober Abends Santa Cruz passiert. Der Post⸗ dampfer „Willehad“ ist am 30. Oktober Nachmittags auf der Weser angekommen. 1“ 1 1

1. November. (W. T. B.) Der Schnelldampfer „Aller“ hat am 31. Oktober Nachmittags die Reise von Southampton nach Bremen fortgesetzt; er überbringt 323 Passagiere und volle La- dung. Der Schnelldampfer „Fulda' hat am 30. Oktober Nachmit⸗ tags Punta Delgada passiert. Der Schnelldampfer „Spree“ ist am 30. Oktober Vormittags von New⸗York nach der Weser abge⸗ gangen. Der Schnelldampfer „Havel“ hat am 31. Oktober Nachmittags die Reise von Southampton nach New⸗ York fortgesetzt. Der Postdampfer „Braunschweig“ hat am 31. Hitbber Mittags St. Catherines Point passiert. Der Reichs⸗Postdampfer „Bayern“ ist am 31. Oktober Nachmittags in Shanghai angekommen. Der Reichs⸗Postdampfer „Olden⸗ burg ist am 31. Oktober Nachmittags in Antwerpen angekommen. Der Reichs⸗Postdampfer „Gera“ ist am 31. Oktober Nachmittags auf der Weser angekommen. .

Hamburg, 31. Oktober. (W. T. B.) Hamburg⸗Ameri⸗ kanische Pa getfahrt⸗Aktiengesellschaft. Der F „Gellert' ist heute Vormittag in Cuxhaven eingetroffen.

Theater und Mufik.

G Lessing⸗Theater.

Die erste Aufführung von Max Nordau's neuem Schauspiel, Die Kugel“ fand gestern beim Publikum eine sehr freundliche Aufnahme; nach dem zweiten und den folgenden Akten mußte der Verfasser vor den Beifall Zuschauern erscheinen. Max Nordau hat sich in seinen Arbeiten ols scharfer Beurtheiler seiner Zeitgenossen schon früher erwiesen; 24 erstes Schauspiel „Das Recht zu lieben“ zeugte von ernster Ueberlegung der gesellschaftlichen Frage, die er behandelte, und das gleiche Urtheil darf über die gestrige Novität abgegeben werden. Kluge Erfindung, geistvolle Sprache und eine gewandte dramatische Technik, die besonders im dritten Akt hervortritt, darf dieser jüngsten Schöpfung nachgerühmt werden; aber der Dichter arbeitet mehr mit dem Kopf als mit dem Herzen; wenigstens vermag er starke sym⸗

pathische Empfindung in der Seele der Zuschauer nicht zu erwecken.