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SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
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8
Insertionspreis für den Naum einer Jruckzrile 30 ₰. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
des Beutschen Reichs-Anzeigers
und Aöniglich Preußischen Staatg⸗Anzeigerz
Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
263.
2 8 19 —
111““
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Königlich italienischen Offizieren folgende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar: den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse: dem General⸗Lieutenant Sironi, kommandierendem General des V. Armee⸗Korps; “ 2 den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse: ddem Obersten Croce, Kommandeur des 25. Infanterie⸗ Regiments; 1 den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse: den Premier⸗Lieutenants Bertoni und Martini im 25. Infanterie⸗Regiment; den Königlichen Kronen⸗Orden erster Klasse dem General⸗Lieutenant Bigotti, Kommandeur der Division in Padua; den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern: dem General⸗Major Polto, Venedig; den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse: dem Major und Flügel⸗Adjutanten Seiner Majestät des önigs Nobile Greppi; den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse: den Hauptleuten Ricca und Sussi im 25. Infanterie⸗ Regiment; sowie den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse:
den Second⸗Lieutenants Barral, Giacconi, Fiacca⸗ rini und Sciarra mtlich im 25. Infanterie⸗Regiment. “ 8 I1u“ “
Kommandanten von
Dem bisherigen Kaiserlichen Vize⸗Konsul Carl Becker in Botuschan (Rumänien) ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Reichsdienst ertheilt worden.
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betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten 18 zum Bundesrath.
Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung sind von Seiner Majestät dem Kaiser, König von Preußen, der Reichskanzler und “ des Königlich preußischen Staats⸗ Ministeriums Fürst zu * -Schillingsfürst sowie der Königlich preußische Staats⸗Minister und inister des Innern von Köller zu Bevollmächtigten zum Bundes⸗ rath ernannt worden. 8
Berlin, den 6. November 1894.
“ Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
von Boetticher. 8 8 18 ““ “
“ 1 1u“
Den nachbenannten Krankenkassen: Sankt Vitus⸗Krankenkasse (E. H.) in M.⸗Gladbach, Kranken⸗ und Sterbekasse 8 „Standhaften Nächsten⸗ liebe“ in Frankfurt a. M. (mit Bornheim und Feclennusen E. H., Kranken⸗Unterstützungs⸗ und Sterbekasse für sämmt⸗ liche Berufszweige (E. H.) in Alt⸗Geltow, Kranken⸗ und Begräbnißkasse des Ortsvereins der G“ und verwandten Berufsgenossen (E. H.) zu elten, Sattlergesellen⸗Kranken⸗ und Begräbnißkasse zu Han⸗ nover und Linden (E. H.), Schlachtergesellen „Brüderschaft“ Krankenkasse der Schlachtergesellen von Kiel und Umgegend (E. H.), 9 Handwerker⸗Hilfskasse (E. H.) in Stiepel a. d. N., 8 “ ugd, Sterbekasse der Bau⸗Innung zu Halle a. S. (E. H.), 9) St. Icesh Nankenkasse zu Meppen für den katho⸗ lischen Gesellenverein (E. H.) ist auf Grund des 75a des Fantencgrfächerungegel⸗ es in der Fassung vom 10. April 1892 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 379) die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vorbehaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderun gen des § 75 O. erlin, den 3. November 1894. 8 8 Der Minister für Handel und Gewerbe In Vertretung: Lohmann.
Bekanntmachung.
Nachdem in Hamburg von dort gelandetem Rindvieh aus Amerika Fälle von Texasfieber festgestellt worden, ordne ich auf Grund des 947 Nr. 1 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, und des § 3 des preußischen Ausführungs⸗ esetzes vom 12. März 1881, auf Anordnung des Herrn
inisters für Landwirthschaft, Domänen und Forsten hiermit Folgendes an: § 1. Die Einfuhr von lebendem Rindvieh und
frischem Rindfleisch aus Amerika über die Landes⸗ grenze des hiesigen Regierungsbezirks ist ausnahmslos bis auf weiteres verboten.
§ 2. Das Verbot tritt mit dem Tage der Ausgabe des Regierungs⸗Amtsblatts in Kraft, jedoch vear. solche Vieh⸗ sendungen, welche nachweislich bis einschließlich 28. Oktober d. J. von Amerika abgelassen sind, mit Genehmigung der ser den betreffenden Einfuhrort zuständigen Orts⸗Polizei⸗ ehörde noch unter der Bedingung sofortiger Abschlachtung eingelassen werden.
8 3. Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot unterliegen den Strafbestimmungen des § 66 Nr. 1 des genannten Reichs⸗ gesetzes vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894 bezw. des § 3 des Reichs⸗Strafgesetzbuchs. .“
Osnabrüͤck, den 31. Oktober 1894. Der Regierungs⸗Präsident.
Stüve.
Königreich Preußen. .“
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Hof⸗Chef Seiner Durchlaucht des Prinzen Adolf zu
Schaumburg⸗Lippe, Major a. D. Eduard Winsloe in den Adelstand zu erheben.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den in die Pfarrstelle zu Werben berufenen Pastor Müllensiefen, bisher in Pakulent, zum Superintendenten der Synode Werben, Reg.⸗Bez. Stettin, zu ernennen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Schlächtermeister P. Clasen zu Kiel das Prädikat eines Königlichen Hoflieferanten zu verleihen. u“ 8
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Der technische Sekretär Goepel in Merseburg ist nach Berlin versetzt und dem technischen Bureau der Bauabtheilung des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten zur Beschäftigung überwiesen worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Der bisherige Oberlehrer an der Ritter⸗Akademie zu Bedburg Joseph Mennicken ist zum Kreis⸗Schulinspektor ernannt worden.
Königlich Preußische Armee. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Er nennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Neues Palais, 30. Oktober. Ebelt, Zeug⸗Pr. Lt. vom Art. Depot in Wittenberg, zum ne er.⸗ Engel, Zeug⸗Lt. vom Art. Depot in Posen, zum Zeug⸗Pr. Lt., Brase, Zeug⸗Feldwebel von der Art. Werkstatt in Spandau, Urban, Zeug⸗Feldw. vom Art. Depot in Magdeburg, zu Zeug⸗Lts., — befördert.
Berlin, 2. November. v. Jansen, gen. v. d. Osten, Pr. Lt. vom 2. Pomm. Ulan. Regt. Nr. 9, bis Ende Juni 1895 zur Dienstleistung bei dem Neben⸗Etat des Großen Generalstabs kommandiert.
Neues Palais, 3. November. v. Scheffer, Major und Bats. Kommandeur vom 4. Garde⸗Regt. zu Fug⸗ als aggreg. zum Generalstab der Armee nagee und als Generalstabs⸗Offizier zum Stab der 4. Armee⸗Insp. kommandiert. Frhr. v. Ame⸗ lunxen, Major aggreg. demselben Regt., als Bats. Kommandeur in dieses Regt. einrangiert. Schniewindt I., Sec. Lt. vom 3. Magdeburg. Inf. Regt. Nr. 66, in das Inf. Regt. Nr. 98, v. Jena II., Sec. Lt. vom Inf. Regt. Großherzog Friedrich Franz II. von Mecklenburg⸗Schwerin (4. Brandenburg.) Nr. 24, unter Ent⸗ bindung von dem Kommando zur Dienstleistung bei dem Thüring. Hus. Regt. Nr. 12, in das 2. Rhein. Hus. Regt. Nr. 9, — versetzt.
Abschiedsbewillt ungen. Im aktiven Heere. Neues Palais, 30. Oktober. Groß I., ne Hauptn. vom Art. Depot in Danzig, mit Pension und seiner bisherigen Uniform, Cavalier, Fengfcr vom Art. Depot in mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Zivildienst, — der Abschied bewilligt.
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Beamte der Militär⸗Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 19. Ok⸗ er. Zimmermann, Kupferstecher bei der Landesaufnahme, 85 er Antrag am 1. Januar 1895 mit Pension in den Ruhestand versetzt. 3 25. Oktober. Dahl, Hilfstopograph, bei der Landesaufnahme angestellt.
XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Korps.
Im Sanitäts⸗Korps. 2. November. Dr. Krauß, Stabsarzt im Drag. Regt. Königin 85 Nr. 25, zum Bats. Arzt des 3. Bats. Gren. Regts. König Karl Nr. 123 ernannt. Dr. Haf⸗ ner, Unterarzt der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Ravens⸗ burg, Dr. Neßler, Unterarzt der Res. vom Landw. Bezirk Rott⸗ weil, Dr. Fansel, Dr. Gaupp, Unterärzte der Res. vom Landw. Bezirk Stuttgart, — zu Assist. Aerzten 2. Kl. befördert. Dr. Klein⸗ mann, Stabs⸗ und Bats. Arzt im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, als halbinvalide mit Pension zu den Sanitätsoffizieren der Landw. 2. Aufgebots versetzt.
Beamte der Militär⸗Verwaltung.
2 November. Langheinz, Unter⸗Roßarzt der Res. vom b
Landw. Bezirk Biberach, zum Roßarzt ernannt.
als etatsmäß. Topograph
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 7. November.
Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute Morgen 8 Uhr den Vortrag des Chefs des Zivilkabinets entgegen, begaben Sich bald nach 9 Uhr in die Gegend von Marquardt, um einer Offizier⸗Felddienstübung beizuwohnen, und Feffnger, in das Neue Palais zuruckgekehrt, den Bischof von Fulda Dr. Komp.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin ertheilten heute nach dem Empfang bei Seiner Majestät dem Kaiser dem Bischof von Fulda Dr. Komp die erbetene Audienz.
Seine Majestät der Kaiser haben mittels Aller⸗ höchster Kabinets⸗Ordre vom 23. Oktober d. neue „Be⸗ stimmungen über die Beschwerdeführung der Personen des Soldatenstandes der Marine vom Deckoffizier abwärts“ ge⸗ nehmigt und bestimmt, daß die „Vorschriften über den Dienst⸗ weg und die Behandlung von Beschwerden der Militärpersonen des Heers und der Marine, sowie der Zivilbeamten der Militär⸗ und Marineverwaltung vom 6. März 1873“‧, soweit sie die erstgenannten Personen betreffen, außer Kraft treten. Die neuen Bestimmungen sind in der Nr. 21 des „Marine⸗ verordnungsblatts“ vom 5. November veröffentlicht.
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In der „Neuen Preußischen Zeitung“ werden Briefe eines ewissen Gottlob 8 Krause veröffentlicht, welcher behauptet, aß in der von Deutschland und England 1888 für neutral
erklärten Zone ein englischer Agent Mr. Ferguson Verträge mit den Häuptlingen abgeschlossen habe, durch welche sich diese in englischen Schutz begeben haben.
Piese Nachricht ist unrichtig. Die Erklärung der Neu⸗ tralität verhinderte die Häuptlinge nicht fich in den Schutz einer dritten Macht zu stellen. Um diefe öglichkeit auszu⸗ schließen, ist die deutsche und die engl e Regierung vor länger als Jahresfrist übereingekommen, da Agent in jene Gegenden gesandt werden sollte, der im Auftrage beider Regierungen von den Häupt⸗ lingen das Versprechen erheben sollte, sich nicht in den Schutz einer dritten Macht sn stellen. Diesen Auftrag hat Mr. Fer⸗ guson, wie die englische Regierung amtlich erklärt hat, nun-
1 G 8 8
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für das Landheer und die Festungen, für das Fefwesen und für Rechnungswesen, sowie die vereinigten Ausschüsse für das Land⸗ Enr und die Festungen und für Rechnungswesen hielten heute
itzungen.
ein
Das Staats⸗Ministerium trat heute Na mittag 3 Uhr unter dem Vorsitz des Minister⸗Präsidenten E“ im Dienstgebäude, Le platz 11, zu einer Sitzung zusammen.