1894 / 276 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 23 Nov 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Erblasser solche Anordnungen in einer unter Angabe des Ortes und Tages der Ausstellung eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Urkunde treffen kann.

In der Tagespresse ist in letzter . gelegentlich die Ver⸗ wendung von Mais als Pferdefutter in der Armee worden. Zur Klarstellung dieser Frage sei Folgendes bemerkt: 1 Die eeaehe Bestimmungen führen neben Heu und Stroh speziell als Körnerfutter nur den Hafer auf, gestatten aber ausnahmsweise auch die Verwendung anderer zuttermittel. Solche Ausnahmen sind z. B. zulässig, wenn die ferde eines Truppentheils besondere Anstrengungen su erwarten oder zu ertragen haben, wenn sie infolge von Krankheiten oder aus sonstiger Veranlassung in ihrem Ernährungs⸗ und Kräfte⸗ zustand zurückgekommen sind und dergl. m. In solchen Fällen dürfen für einzelne nicht abgehobene Rationstheile Hafer, Heu oder Stroh Geldabfindungen gewährt werden, welche zur Beschaffung anderer nicht reglementsmäßiger oder Streumittel Verwendung finden können. Die Entscheidung hierüber steht den betreffenden Truppenbefehlshabern zu, welche ja auch die jedesmal vorliegenden Verhältnisse am besten beurtheilen können. Mehrausgaben dürfen der Reichskasse dabei nicht zufallen. 1 18 An Stelle des Hafers wird nun unter solchen Verhält⸗ nissen den Pferden meistens Mais gegeben, weil dieser scfacr. loser als Roggen, Gerste und andere Ersatzmittel zu verfüttern ist. Daß im allgemeinen ein solcher Ersatz nur von Nutzen sein kann, wenn der Mais billiger als der Hafer ist, liegt auf der Hand. Es kann indessen in vereinzelten Fällen auch vorkommen, daß Mais von den Truppen⸗ theilen bei vorhandenen Ersparnissen auf lange Lieferungs⸗ fristen kontraktlich gekauft bei plötzlich eintretendem Weichen der Haferpreise zu einer Zeit verfüttert wird, in der ein Vortheil damit nicht mehr zu erzielen ist. Dann wird eben wieder zur Haferfütterung übergegangen und Mais nur gerade soviel angekauft, als zum allmählichen Uebergang erforderlich ist. Uebrigens ist der Verbrauch von Mais in der Armee ein verhältnißmäßig geringer. Für das Etatsjahr 1893/94 2 B. war der Bedarf des preußischen Kontingents an Körnerfutter auf 177 302 t beziffert; thatsächlich sind während dieses Zeit⸗ raums 7348 t also etwa der 24. Theil Mais beschafft worden.

Laut telegraphischer Meldung an das Ober⸗Kommando der Marine ist S. M. S. „Stosch“, Kommandant Kapitän zur See von Schuckmann (Hugo), am 21. November in St. Thomas (Westindien) eingetroffen und wird am 10. De⸗ zember nach Puerto Cabello (Venezuela) in See gehen; eeen haben die abgelösten Besatzungstheile von S. M. S. „Möve“ und „Seeadler“, Transportführer: Korvetten⸗ Kapitän Hartmann, mit dem fahrplanmäßigen Dampfer der Ost⸗Ofrika⸗Linie am 21. November die Heimreise von Sansibar aus angetreten.

Bayern. 1 Seine Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent hat sich gestern mit Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Leopold zu Jagden nach dem Spessart begeben.

Württemberg.

Seine Durchlaucht der Fürst zu Schaumburg⸗Lippe

t vorgestern zum Besuch der Königlichen Familie in Beben⸗

hausen eingetroffen. Baden.

Gestern hat in Karlsruhe die Eröffnung der General⸗ Synode durch den Präsidenten des Ober⸗Kirchenraths von Stößer stattgefunden. In der Eröffnungsrede führte dieser der „Frkf. Ztg.“ zufolge aus, wie die beginnende Session ihr Gepräge dadurch empfange, daß die Kirche zum ersten Mal das Recht zur Erhebung von Steuern für kirchliche Bedürfnisse in Vollzug setzen solle. In der Vorlage, die der Synode sugegangen sei, sei das Steuerrecht der Kirche bis an

ie weiteste Grenze des staatlich Zulässigen ausgedehnt worden. Mit dem Ausdruck des Bedauerns, daß die gegenwärtige materielle Zeit eine zwangsweise Erhebung der Kirchensteuer nöthig mache, schloß der Redner. Nach der Verpflichtung der Mitglieder der Synode wurde das provisorische Bure fest⸗

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach.

Die „Weimarische Ztg.“ veröffentlicht nachstehenden Erlaß

Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs:

Wir Carl Alexander, von Gottes Gnaden G Großherzog von Sachsen⸗Weimar⸗ Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhain, Neustadt und Tautenburg

2

8. 26. entbieten zuvor Unsern Gruß und Unsere landesfürstliche Gnade:

Nachdem durch Gottes, des Allmächtigen, unerforschlichen Rath⸗ schluß der Durchlauchtigste Fürst und Herr, Herr Carl August, Erbgroßherzog von Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach, Herzog zu Sachsen, Unseres vielgeliebten Herrn Sohnes Königliche Hoheit, zur tiefsten Betrübniß Unseres Hauses und Unseres Landes von dieser Welt abgerufen worden und demzufolge nach den in Unserem Großherzog⸗ lichen Hause geltenden Bestimmungen Höchstseine Rechte und Titel auf Höchstseinen hinterlassenen ältesten Herrn Sohn, Herrn Wilhelm Ernst, Prinzen von Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach, Herzog zu Sachsen, Unsern vielgeliebten Herrn Enkel, nunmehr Königliche Hoheit, über⸗ gegangen sind, so thun Wir dieses allen Unseren getreuen Unterthanen ohne Unterschied hiermit kund. 1 . Zu allen Unseren getreuen Unterthanen versehen Wir Uns, daß sie ihre Liebe für den entschlafenen hochverehrten Fürsten dadurch be⸗ thätigen werden, daß sie Höchstseinem Sohn, dem nunmehrigen Erb⸗ großherzog, treue Ergebenheit und Verehrung bezeigen. Gegeben Weimar, am 21. November 1894.

8 66828 Klerander.

von Groß. 1 Berei gestern M 9 en sich der Ober⸗Hofmeister Ihrer Königlichen Hoheit der C. rößherzogin, von Donop, und der persönliche Adjutant weiland Seiner Königlichen Hoheit des Erbgroßherzogs, Rittmeister von Rumohr, nach Kap St. Martin begeben, um die sterblichen Ueberreste des Hohen Verstorbenen nach Weimar zu geleiten.

Der Großherzogliche Hof hat auf drei Monate Trauer

angelegt. 3

Das „Militärverordnungsblatt“ veröffentlicht ein Kaiser⸗ liches Schreiben vom 10. d. M., durch welches der Kaiser Nikolaus von Rußland zum Oberst⸗Inhaber des 2. In⸗ fanterie⸗Regiments ernannt wird, das bisher den Namen „Kaiser Alexander von Rußland“ führte. Das bisher den Namen „Nikolaus roßfürst und Thronfolger von Rußland“ tragende 5. Ulanen⸗Regiment hat fortan den Namen „Nikolaus II., Kaiser von Rußland“, zu führen.

Der Erbgroßherzog von Luxemburg ist gestern Nachmittag aus St. Petersburg in Wien eingetroffen.

Von kompetentester Seite in Budapest wird, wie „W. T. B.“ berichtet, hinsichtlich der daselbst verbreiteten Gerüchte über eine Ministerkrisis jeder Grund zu einer Besorgniß in Ab⸗ rede gestellt; eine Krisis sei ansgeschlossen. 1

] Kossuth brachte vorgestern in Nyiregyhäza einen begeisterten Toast auf den König von Ungarn aus. Er erfülle eine patriotische Pflicht sagte er wenn er durch seine fortwährend wiederholten Loyalitäts⸗Kundgebungen auch das letzte Mißverständniß, wie es in Debreczin entstanden sei, beseitige. Dieses Mißverständniß habe nur entstehen können, weil der Saal, wo das Bankett stattgefunden habe, so lang und überdies so lärmerfüllt gewesen sei, daß die Zigeuner⸗ Kapelle, welche am unteren Saalende gesessen, nicht bfde Frer können, daß am oberen Saalende ein Toast auf den König ausgebracht werde, gleichwie am oberen Ende niemand habe hören können, daß die Zigeuner ein Schmählied spielten. Er erhebe sein Glas auf das Wohl des gekrönten Königs von Ungarn. Uebrigens hat Kossuth infolge der durch den De⸗ brecziner Zwischenfall aufgeregten Stimmung der Bevölkerung die Fortsetzung seiner Relse aufgegeben.

Aus Debreczin wird gemeldet, der dortige Ober⸗Stadt⸗ hauptmann habe die Untersuchung der Bankett⸗Affaire abgeschlossen. Diese habe ergeben, daß nach den Worten des Pfarrers Thoth „Es lebe das Vaterland!“ Eljenrufe erschollen seien und der Name des Königs nicht gehört worden sei. Die Zigeuner hätten den Toast mit dem üblichen Tusch begleitet und erst später das Spottlied gespielt.

Nach einer Meldung der Hermannstädter „Tribuna“ ist eine Versammlung der Rumänen auf den 28. d. M. nach Hermannstadt einberufen worden, um über die Ministerial⸗ Verordnung, durch welche die Thätigkeit der rumänischen Nationalpartei sistiert und Vorlegung der Statuten verlangt wird, zu berathen.

Unter großer Betheiligung begann gestern in der Deputirtenkammer die Berathung der Kredite für Madagas kar. Der Deputirte Paschal Grousset be⸗ antragte die Vertagung der Berathung. Der Moment sei zu ungünstig, um Frankreich in eine Expedition jenseits des Ozeans zu engagieren, während die Lage in Europa unsicher sei. Der Antrag wurde mit 420 gegen 59 Stimmen ab⸗ gelehnt. Alype, Deputirter für Franzosisch⸗Indien, bedauerte die den Howas gezeigte Nachsicht und en energisches Handeln. Der Deputirte Jourdan (radikal) betonte, die Expedition sei im Interesse der Ehre Frankreichs nöthig. Der Deputirte Doumer forderte Erklärungen über die Kolonialpolitik der Regierung und tadelte die Eroberung Madagaskars, während die übrigen Kolonien noch nicht organisiert seien. Der De⸗ putirte Montfort (Rechte) erklärte, eine Demonstration

egen Madagaskar genüge, man müsse Frankreichs Gold und

Büut schonen. Der Berichterstatter C hautemps befür⸗ wortete die Vorlage und betonte die Vortheile, die Frankreich aus Madagaskar ziehen könne. Der Deputirte Etienne unterstützte die Kolonialpolitik, sprach von den fortwährenden Anstrengungen Deutschlands und Englands und erklärte, außer der ökonomischen Frage handle es sich auf Madagaskar um einen wichtigen strategischen Punkt. Nachdem noch zwei Redner egen die Vorlage gesprochen hatten, wurde die Fortsetzung der auf heute vertagt. 1

Der „Matin“ meldet, in Nizza habe die Nachricht von der Verurtheilung Romani's (siehe unter Italien) so große Erbitterung hervorgerufen, daß die Truppen gestern von 4 Uhr Nachmittag an in den Kasernen konsigniert bleiben mußten, um eventuell Peruntenstabe zwischen der französischen und italienischen Bevölkerung zu verhüten.

Rußland. Der Kaiser wird, wie „W. T. B.“ m

1“ 1 e Nach⸗ mittag die Senatoren und Prokuratoren unter der Führung des Justiz⸗Ministers empfangen. 1

Der Kronprinz von Italien und der Herzog

Albrecht von Württemberg sind gestern Abend wieder von St. Petersburg abgereist.

Bei dem vorgestern im Winterpalais abgehaltenen Cercle stellte der Prinz Heinrich von Preußen dem Kaiser die preußischen Militär⸗Deputationen vor.

Der „Nowoje Wremja“ zufolge hat der Prinz am Mittwoch unter Führung des Verwesers des Marine⸗Ministeriums die Anlagen der Kriegs⸗Marine in St. Petersburg, unter anderem das Bassin zum Erproben der Schiffsmodelle, die Schiffsbauwerft und die unlängst vom Stapel gelaufenen Panzerschiffe „Poltawa“ und „Admiral Ssenjawin“ besichtigt.

In der gestrigen Versammlung des slavischen thätigkeits⸗Vereins theilte der Vorsitzende mit, daß er König Alexander von Serbien die Ehrenmitgliedschaft des Vereins angenommen habe.

Italien. Der französische Kapitän Romani ist von dem Gerichts⸗ hof in San Remo wegen Spionage zu 14 Monaten Ge⸗ fängniß und 1200 Lire Geldstrafe verurtheilt worhez 2

Belgien.

Die sozialistische Kammerfraktion hat, wie „Magd. Ztg.“ berichtet wird, beschlossen, in der nächsten Kammersitzung einen Antrag veen h hg des obligatorischen Achtstundentags und eines Mindestlohns von 5 Francs einzubringen. Rumänien. Das Finanz⸗Ministerium hat die I.Henng ae chlüsse für das Jahr 1893/94 veröffentlicht; es ergiebt sich daraus ein fn n von 20 342 929 Fr.

Serbien.

Der Metropolit Michael erhielt Schreiben des Ober⸗Prokurators Pobjedonoszew, worin dieser im Namen des Kaisers für die Beileidsbezeugungen seinen Dank ausspricht.

Der Finanz⸗Minister brachte gestern im Folkething den Gesetzentwurf über die angekündigte Emission von 25 Millionen Kronen dreiprozentiger unkündbarer Staatsobli⸗

ationen sowie die Konvertierung der jetzigen 3 ½ prozentigen Staatsobligationen in 3 prozentige ein. Der Emissionskurs wie auch der Konversionskurs sollen 93 betragen.

Amerika.

Der Präsident Moraes wird eine Amnestie für alle politischen Gefangenen erlassen.

Asien.

Nach einer Meldung des „Reuter'schen Bureaus“ aus Washington von gestern, werde in der Antwort Japans auf die Vorschläge der amerikanischen Regierung der ameri⸗ kanische Gesandte in Tokio als Vermittler für etwaige Friedensvorschläge Chinas acceptiert. Der Staatssekretäar Gresham habe an die amerikani⸗ schen Gesandten in Peking und Tokio telegraphiert, sie sollten derartige Vorschläge übermitteln. Dasselbe Bureau meldet aus Hlroshima von gestern, daß nach einer dort eingelaufenen Depesche China die Absicht zu erkennen gegeben habe, als eine der Friedensbedingungen die Zahlung einer Kriegsentschädigung von 100 Millionen Tasls und der Kriegskosten vorzuschlagen.

Aus Tientsin von gestern erfährt das „Reutersche Bureau“, daß der Zollkommissar Detring nach Japan abgereist sei, um wegen der Friedensbedingungen zu unterhandeln. Der Kor⸗ respondent des „Reuter'schen Bureaus“ in Port Arthur meldet unter dem 19. d. M., daß man in den Straßen nichts als Soldaten sehe. Die Garnison bestehe aus 20 000 Mann aus dem Norden, die gut bewaffnet und einexerziert seien. Es sei reichlich Munition vorhanden; die Festung gelte, wenn die Garnison sie vertheidige, für uneinnehmbar. Die Lebensmittel reichten auf sechs Wochen.

Aus Port Arthur wird dem ‚Reuter'schen Bureau“ gemeldet, die Japaner hätten vier Angriffe auf Port Arthur gemacht, bei dem ersten seien die Vorposten der Chinesen zurückgetrieben, die drei anderen Kagfiff seien abgewiesen worden. Es finde eine anhaltende Kanonade statt; seit dem 20. d. M., Mittags, hätten die Japaner Verstärkungen gelandet und einem englischen Schiff gerathen, sich aus dem Bereich der Kanonen zurückzuziehen, da die japanische 1 die Forts am 21. d. M. bombardieren werde. Ein in Moji eingetroffener Dampfer berichtet, bis zum 19. d. M. sei kein Sturm auf Port Arthur gemacht worden. Der Korrespondent einer japanischen Zeitung und zwei Dolmetscher, die das japanische Heer begleiteten, seien von den Chinesen gefangen genommen und getödtet worden.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Führt eine Ehefrau einen Prozeß über die Substanz ihres ein⸗ 1.“ der Verwaltung des Ehemannes unterworfenen Vermögens mit Genehmigung ihres Ehemannes, so ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, V. Zivilsenats, vom 29. September 1894, im Gebiet des Peußischen Allgemeinen Landrechts und auch des märkischen Provinzialrechts der Ehemann neben seiner Frau als 18 partei zu erachten, und er ist demnach in diesem Prozeß zeugniß⸗ unfähig. Dies ist auch der Fall, wenn der Ehemann der Prozeßführung der Ehefrau erst im Laufe des Verfahrens beitriit und damit die bisherige alleinige Prozeßführung durch die Ehefrau genehmigt, hinsichtlich des von dem Manne vor seinem förmlichen Beitritt abgegebenen Zeugnisses. „Die wieder⸗ holten Entscheidungen des Reichsgerichts, daß zur Prozeßführung über die Substanz des Eingebrachten nach dem Preuß. A. L.⸗R. und nach märk. Prov.⸗Recht die Ehefrau allein weder aktiv noch passiv legitimiert sei, beruhen auf der Erwägung, daß die einseitige Prozeß⸗ führung durch die Ehefrau einen Eingriff in ein besonderes Recht des Mannes, nämlich in dessen Verwaltungsrecht bildet. Aus dieser Er⸗ wägung folgt aber weiter, daß die Ehefrau, welche den Prozeß mit bee des Mannes führt, in Vertretung des Mannes, als Inhabers des Verwaltungsrechts, handelt, daß somit der Mann selbst als der durch die Frau Vertretene neben der zugleich für sich selbst verhandelnden Frau Prozeßpartei ist, ebenso wie, wenn umgekehrt der Mann mna § 245 II 1 Allgemeinen Landrechts den Prohes mit Zuziehung der Frau betreibt, die Frau rücksichtlich ihres

igenthums am Eingebrachten durch den Mann vertreten wird, also gleichfalls neben dem sein Verwaltungsrecht ausübenden Mann Prozeß⸗ partei ist. Muß in dieser Weise der Mann die Frau und die Frau den Mann zur Prozeßführung zuziehen, so besteht, mag die Form des gemeinschaftlichen Auftretens des einen Theils für sich und für den anderen Theil gewählt werden, eine nothwendige Streit⸗ genossenschaft unter beiden Ehegatten. Die des Berufungsgerichts, daß der Mann nur „Beistand“ der Frau sei, ist unvereinbar damit sowohl, daß der Mann durch die Betheiligung am Prozesse sein eigenes Recht ausübt, als mit der der rau durch § 51 Z⸗Pr.⸗Ordn. gewährten vollen Prozeßfähigkeit, raft deren sie eines ihre Handlungsfähigkeit ergänzenden Beistandes nicht bedarf. Man darf auch nicht etwa annehmen, daß der Mann dadurch, daß er die Frau zur Prozeßführung ermächtigt, für diesen Froge auf sein Verwaltungsrecht verzichte; denn ein Verzicht zum

achtheil eines Dritten ist wirkungslos, und ein Nachtheil eines Dritten, des Prozeßgegners, würde es sein, wenn der Mann dadurch daß er im Prozesse die Frau als Partei vorschiebt, sich die ihm als Partei fehlende Befähigung zur Zeugnißleistung verschaffen könnte. Durch den unter Genehmigung der bisherigen Prozeßführung erklärten Beitritt des Mannes wird der Prozeß mit rückwirkender Kraft zu einem von Mann und Frau zu⸗ gleich geführten, und auch das von dem Manne vor seinem förm⸗ lichen Eintritt in den Prozeß abgegebene Zeugniß ist somit das Zeugniß einer Prozeßpartei, das gesetzlich nicht berücksichtigt werden darf. er Ehemann, der als Partei am Prozesse theilnehmen muß, kann nicht für diesen Prozeß die Fähigkeit, als Zeuge vernommen zu werden, dadurch sich erhalten, daß er zunächst die Frau allein klagen läßt und seinen Beitritt bis nach seiner zeugeneidlichen Vernehmung verschiebt.“ (109/94.)

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

. olizeiliche Verfügungen sind, nach einem Urtheil des Oherehee den ershil III. Senats, vom 25. Juni 1894, nach der rechtlichen wie nach der thatsächlichen Seite hin soweit zu be⸗ gründen, daß daraus für den Betroffenen die Möglichkeit erwächst, die Verfügung in ihren Grundlagen durch das zulässige und ihm fůr den gegebenen Fall geeignet erscheinende Rechtsmittel anzugreifen; ge en ist nicht erforderlich, daß die Polizeibehörde ihr gesammte EEE11“ auf das sie ihre Verfügung stützt, dem Be⸗ theiligten vorlege. „Noch weniger kann dies von den Beschwerde, instanzen, die eine Verfügung der Polizei aufrecht erhalten, verlang werden. Auf keinen Fall wörde aus dem Unterlassen der Vorlegung⸗

von Aktenmaterial durch die Beschwerdeinstanzen folgen, daß die poli⸗

zeiliche Verfügung rechtswidrig und darum aufzuheben sei.“ (III 736.)

Kartoffeln sowie des Heuertrages von K.

Bei Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens aus Forsten (Holzungen) sind, nach einem Urtheil des Ober⸗Ver⸗ waltungsgerichts, II. Senats, vom 4. Juli 1894, in Fällen, in welchen der Forsteigenthümer den in seinem Bewirthschaftungsplan forstgerecht vorgesehenen Abtrieb während eines oder mehrerer Wirthschaftsjahre anz oder theilweise unterläßt, für die betreffenden Jahre nur die Er⸗ gebnisse des thatsächlichen Abtriebs nicht etwa die Erträge, welche durch den planmäßigen Abtrieb hätten erzielt werden können bei der Einkommensteuerveranlagung in Betracht zu ziehen. Findet aber in späteren Jahren ein der früheren Aufsparung entsprechend ver⸗ stärkter Abtrieb statt, so kommen nunmehr die Ergebnisse des verstärkten Abtriebs voll zur Anrechnung, insoweit nicht die Grenzen des Wirth⸗ schaftsplans im ganzen uͤberschritten werden. „Das Einkommensteuer⸗ gesetz vom 24. Juni 1891 disponiert über das Einkommen aus Grund⸗ vermögen im § 13 und stellt hinsichtlich des Einkommens aus nicht verpachteten Besitzungen als Grundsatz die Regel auf, daß bei Schätzung des Einkommens aus dieser Quelle der durch die eigene Bewirth⸗ schaftung erzielte Reinertrag zu Grunde zu legen ist. Das Gesetz schließt sich also auch in dieser Hinsicht dem Grundsatz an, daß für die Besteuerung des Einkommens das thatsächlich erzielte, nicht aber ein Einkommen, das unter besonderen Umständen und Vor⸗ dnssegafögen etwa zu erzielen gewesen wäre, maßgebend sein solle.“ (II 959.

Statistik und Volkswirthschafr.

Zur Arbeiterbewegung.

3 Aus Bielefeld wird der „Rh.⸗Westf. Ztg.“ unter dem 22. d. M. geschrieben: In der Sitzung der Kommission, welche die Lohnstreitig⸗ keiten der Firma C. A. Delius u. Söhne mit einem Theil ihrer früheren Arbeiter begutachten sollte, war der Vorschlag eines Ver⸗ mittelungsversuchs aufgetaucht. Der Vorsitzende der Kommission setzte sich darauf mit der Firma in Verbindung, um von dieser die Grundlagen zu erfahren, auf denen sich eine etwaige Einigung auf⸗ bauen lasse. Die Firma versicherte, daß sie bereit sei, ihren Tarif abzuändern, um es nach neuen Bestimmungen den geübten Webern und Weberinnen möglich zu machen, einen Duvrchschnitts⸗ verdienst von 2,50 pro Tag znu erlangen. Das Ausstandscomité faßte aber diese Zusage dahin auf, daß die Firma sich verpflichtet habe, den geübten Arbeitern einen festen Taglohn von 2,50 zu bewilligen. Darauf mußten die Verhandlungen abgebrochen werden. (Vgl. Nr. 270 d. Bl.)

Zum Berliner Bierboykott wird der „Voss. Ztg.“ berichtet, daß von den 33 Brauereiarbeitern, die wegen ihrer agitatorischen Thätigkeit überhaupt nicht mehr in den mit dem Bierverruf belegten Brauereien eingestellt werden sollen, nur noch fünf außer Arbeit sind. Die übrigen haben in der neuen Brauerei zu Hohen⸗Schönhausen, im Münchener Brauhaus und außerhalb Berlins Stellung gefunden.

b Land⸗ und Forstwirthschaft.

8 Nach den im Königlichen Statistischen Bureau zusammengestellten Ermittelungen über Saatenstand und Ernteschätzung in Preußen um die Mitte des Monats November ergeben sich folgende Ziffern (Note Nr. 1 = sehr gut, Nr. 2 = gut, Nr. 3 = mittel (durchschnittlich), Nr. 4 = gering, Nr. 5 = sehr gering): Stand der jungen Saaten: Winterweizen 2,4 (im Oktober 2,4), Winterspelz 2,1 (2,3), Winterroggen 2,4 (2,4), Klee (auch Luzerne) 2,1 (2,0); ferner

Ernteertrag von Probedrüschen: Hafer 1678 kg vom dektar (im Jahre 1893 1067 kg), Erbsen 1201 kg (843 kg);

rnteschätzung von: Kartoffeln (Mittelernte: 10 788 kg vom

Hektar) in Distrikten mit umfangreichem Brennerei⸗ u. s. w. Betriebe 10 117 kg (1893: 12 968 kg), überhaupt 10 985 kg (13 566 kg), davon krank 6,5 vom Hundert (1893: 2,3); Kleeheu (Mittelernte: 3250 kg vom Hektar) 3486 kg (1893: 2249 kg); Wiesenheu (Mittelernte: 2774 kg vom Hektar) 3435 kg (2275 kg).

Die „Stat. Korr.“ erläutert diese Ziffern durch folgende Be⸗ merkungen: Die Bestellung des Wintergetreides sowie des Brach⸗ feldes, welche bis Mitte Oktober im wesentlichen einen guten Verlauf genommen hatte, ist in einigen der nach dem letzten Bericht weniger begünstigten Bezirke durch anhaltenden Regen weiter verzögert, in einzelnen Berichtsgebieten ganz unterbrochen worden, sodaß daselbst manche zur Wintersaat bestimmten Aecker werden unbestellt bleiben müssen. Insbesondere trifft dies einzelne Theile der Regierungsbezirke Merseburg und Cassel. In einigen Berichtsbezirken des ersteren ist noch der dritte Theil, im Re⸗ gierungsbezirk Cassel, aus welchem die Berichte am ungünstigsten lauten, noch die Hälfte des Ackers unbestellt. Auch aus verschiedenen Theilen der Provinz und des Rheinlands wird über Be⸗ hinderung der Bestellungsarbeiten wegen zu großer Nässe geklagt; dagegen ist im ganzen Osten die Einsaat beendet.

Der Stand der jungen Saaten ist im allgemeinen ein zufrieden⸗ stellender. Der lang andauernde Herbst, die ausreichenden Nieder⸗ schlage und die verhältnißmäßig hohe Temperatur haben die Ent⸗ wickelung derselben gefördert; selbst spätere Saaten zeigen zum gröͤßten Theil eine gute Bestockung. Gleichwohl ist der durchschnittliche Stand der Saaten kein so guter wie im November des Vorjahres. Die Note für Winterweizen bleibt um 3 Zehntel, die für Winter⸗ roggen um 4 Zehntel hinter der des Vorjahres zurück. In⸗ folge des nassen und milden Wetters sind die frühen Weizen⸗ und Roggensaaten gelb geworden, besonders letztere, auf denen sich vereinzelt auch schon Rost zeigt. Am wenigsten erfreulich lauten in dieser Beziehung die Berichte aus dem Regierungs⸗ bezirk Cassel. Beschädigungen durch Fröste werden nur selten und in geringem Umfang gemeldet. Im Kreise Schwetz soll der Winter⸗ roggen während der Keimzeit im Boden Frost erhalten haben. Größer ist der Schaden, welcher durch Mäuse und Insekten verursacht wird. Ueber die Mäuseplage wird in den Regierungsbezirken Königsberg, Liegnitz und Merseburg, über Schädigungen der Saaten durch Schnecken, Würmer, Maden, Hessen⸗ und Fritfliegen in allen Regierungsbezirken mit Ausnahme von Koblenz und Sigmaringen Klage geführt. Zu einem wahren Mißstande scheinen die Schnecken im Landkreise Munster ge⸗ worden zu sein; denn von dort wird gemeldet, daß der Roggen durch Schneckenfraß so gelitten habe, daß viele Felder würden umgepflügt werden müssen. Auch in einzelnen Gegenden des Kreises Wittmund (Regierungsbezirk Aurich) haben auf diese Weise die Saaten schwer gelitten. Daß schon Umackerungen und Neubestellungen infolge von Insektenschäden stattgefunden haben, wird aus den Kreisen Merseburg und Weißensee berichtet. Im Kreise Tost⸗Gleiwitz (Regierungsbezirk Oppeln) sind ebenfalls die Saaten durch Ungeziefer zum theil derart beschädigt worden, daß eine Neubestellung nöthig wurde.

Der junge Klee steht im allgemeinen gut, und insonderheit gilt dies von den westlichen Regierungsbezirken; doch wird vielfach hervor⸗ gehoben, daß die Mäuse erheblichen Schaden anrichten.

Was die Schätzung der Frrteee rs⸗ für Hafer, Erbsen und

ee und Wiesen betrifft, so war das Ergebni ngchf bezüglich des Hafers ein sehr zufrieden⸗ stellendes. Vielfach wird hervorgehoben, besonders in einigen Berichten des Regierungsbezirks Breslau, daß der letztere ausgezeichnete Erträge er⸗ geben habe, im Korn groß und schwer sei. Im Gegensatz hierzu wird aus dem Regierungsbezirk über zu leichtes Gewicht geklagt, obwohl die Erträge auch dort noch die Mittelernte des Staats

1410 kg vom Hektar weit übersteigen. Leider haben zumal

im Westen die Güte und der Futterwerth des Hafers unter der

anhaltenden nassen Witterung nicht unerheblich gelitten. Im Staats⸗

durchschnitt stellte sich der Ertrag vom Hektar auf 1678 kg; derselbe übersteigt den Ertrag des Vorjahres um 57 und um 19 Hunderttheile den einer Mittelernte, wie solche für den Staat nach den kreisweisen

Schätzungen der landwirthschaftlichen Vereine aus dem Jahre 1892

unter Berücksichtigung der Anbauflächen der einzelnen Regierungs⸗

bezirke nach zehnjährigem Durchschnitt ermittelt worden isst.

ie Erbsen sind in einzelnen Bezirken vom Mehlthau befallen gewesen und haben deßhalb dort geringere Erträge ergeben, als er⸗ wartet wurde. Am ungünstigsten war die Ernte dieser Frucht in den Regierungsbezirken Stralsund, Arnsberg und Wiesbaden. Für den Staat berechnet sich der Ertrag derselben auf 1201 kg vom Hektar, übersteigt mithin den vorjährigen um mehr als 42 und den einer Mittelernte um 18 Hunderttheile.

„Die Kartoffelernte hat bei fast frostsreiem Wetter nahezu ohne Störung heendet werden können. Nur ein Bericht aus dem Kreise 183 Stargard erwähnt, daß die Kartoffeln in der Erde erfroren ind. Da sie aber vielfach naß und schmutzig eingeerntet werden mußten, so wird darüber geklagt, daß sie in Kellern und Mieten faulen. Der Ertrag der Kartoffeln berechnet sich aus 2385 Schätzungen von Vertrauens männern im Staatsdurchschnitt, unter Zugrundelegung der 1893er Anbaufläche, auf 10 985 kg für das Hektar, bleibt mithin um 19 Hunderttheile gegen den vorjährigen zurück. Die im diesjährigen Oktoberbericht*) Befürchtung, der Ertrag der Kar⸗ toffeln leicht unter Mittel bleiben und die Haltbarkeit der Frucht eine eringe sein würde, ist inzwischen von einer Seite aus als unbegründet ezeichnet worden. Demgegenüber ist zu bemerken, daß jene Befürchtun 967 mal in 1147 eingehenderen Aeußerungen der Berichterstatter über die Ernteergebnisse von Kartoffeln, also in über 84 Fällen vom Hundert, wiederkehrte und sich auf 418, d. h. über 76 vom Hundert aller landräthlichen Kreise, erstreckte. Es bestätigt sich dies leider auch nach den November⸗ berichten, insoweit feinere Sorten sogenannte Eßkartoffeln in Betracht kommen; dagegen gestaltet sich nach denselben Berichten die Lage bezüglich der späteren und widerstandsfähigeren Futterkartoffeln ein wenig günstiger. Diese haben strichweise hohe Erträge geliefert, sind auch von Krankheit mehr verschont geblieben. Trotzdem

sich der Antheil erkrankter Kartoffeln an der Ge⸗ sammternte dieser Frucht auf 6,5 Hunderttheile, nahezu dreimal so hoch wie im Vorjahre. Eine Mittelernte an Kartoffeln wird nach den vorliegenden Schätzungen vom diesjährigen Ertrage durchschnittlich noch um annähernd zwei Hunderttheile übertroffen. Für diejenigen 81 ländlichen Kreise, in denen die Spiritusbrennerei und die Stärkefabrikation in umfangreichem Maße betrieben werden, wurden auch diesmal die Ernteerträge an Kartoffeln besonders er⸗ mittelt. Der Hektarertrag war in 5 Kreisen höher, in 76 Kreisen geringer als 1893; im Durchschnitt aller stellte er sich für diese am v ins Gewicht fallenden Landestheile auf 6 Hunderttheile unter

dittel.

Die Heuernte ist der Menge nach wesentlich besser als im Vor⸗ jahre ausgefallen; weniger befriedigt die Güte. Die Ernteschätzungen von Kleeheu stellen sich höher, als nach den für Klee bisher mitge⸗ theilten Noten erwartet werden konnte. Letztere waren in den ersten vier Monaten des Berichtsjahres im Staatsdurchschnitt unter Mittel, über⸗ schritten dasselbe in den letzten drei Monaten aber nur wenig. Es dürften ich viel öfter, als hervorgehoben wurde, die angegebenen Erträge nur auf die tehengebliebenen Kleeflächen bezw. auf Luzerne allein beziehen, also auf die umfangreichen im Frühjahr vorgenommenen Umackerungen vor⸗ jähriger Kleesaaten bei Bezifferung des Ertrags außer Ansatz gelassen sein. Nach den Schätzungen ergiebt sich ein Hektarertrag von 3486 kg im Staat, welcher den vorjährigen um 55, eine Mittelernte um 7 Hunderttheile übertrifft. 1

Was schließlich den Ertrag der Wiesen anlangt, so hat der Herbstschnitt, wie bereits in früheren Berichten bemerkt war, unter der anhaltenden Nässe sehr gelitten, da das Grummet zumal in den westlichen Provinzen nur schwer und minderwerthig geborgen werden konnte. In einzelnen Berichtsgebieten dieser Provinzen ver⸗ faulte das Grummet zum theil auf den Wiesen und konnte, soweit es eingebracht wurde, vielfach nur als Streu Verwendung finden. Im Staatsdurchschnitt stellt sich der Hektarertrag für alle Schnitte zu⸗ sammen dagegen um 51 Hunderttheile günstiger als im Jahre 1893, und um 24 Hunderttheile höher als eine Mittelernte.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln. 1

Die Verbreitung der Maul⸗ und Klauenseuch im Deutschen Reich

84 im Jahre 1893.

Nach dem soeben im Verlag von Julius Springer in Berlin erschienenen achten, das Jahr 1893 umfassenden Jahresbericht über die Verbreitung der Thierseuchen im Deutschen Reich, welcher wie die früheren im Kaiserlichen Gesundheitsamt bearbeitet ist, hat die Maul⸗ und Klauenseuche im Jahre 1893 zwar das ganze Jahr hindurch ge⸗ herrscht, jedoch schon im 1. Berichtsvierteljahr schnell und bis zum Jahresende ununterbrochen abgenommen. Sie hat nach und nach fäßt alle Theile des Reichs heimgesucht und ungefähr 8,10 ämmtlicher Kreise (Amts⸗ ꝛc. Bezirke) gegen 10 im Vor⸗ jahre betroffen. Verschont geblieben sind nur der Regierungs⸗ bezirk Aurich, das Herzogthum Oldenburg, ferner Schaumburg⸗ Lippe und Lübeck. Verhältnißmäßig wenig befallen waren die preußi⸗ schen Regierungsbezirke Stade und Osnabrück sowie das oldenburgische Fürstenthum Lübeck. Während bei Beginn des Berichtsjahres noch 6024 Gehöfte in 2495 Gemeinden ꝛc. betroffen waren, erwiesen sich am Schlusse desselben nur 268 Gehöfte in 132 Gemeinden verseucht. Ueberhaupt betroffen wurden 24 Staaten (gegen 26 im Vorjahre), 80 Regierungs⸗ ꝛc. Bezirke (84), 842 Kreise ꝛc. (932), 7981 Ge⸗ meinden ꝛc. (25 341) und 21 441 Gehöfte (107 345). Die Gesammt⸗ zahl der Thiere in den neu verseuchten 15 417 Gehöften betrug 204 832 Stück Rindvieh (1892: 1 504 209, 218 494 Schafe (2 193 187), 1908 Ziegen (17 782), 75 108 Schweine (438 262), zu⸗ sammen 500 342 Thiere gegen 4 153 539 im Jahre 1892.

Die größten Bestände an Klauenthieren in den neu betroffenen Gehöften wiesen auf die Regierungs⸗ ꝛc. Bezirke: Mecklenburg⸗Schwerin 37 755, Marienwerder 31 292, Potsdam 26 745, Magdeburg 22 830, Bromberg 21 458, Köslin 20 900, Frankfurt 19 994, Cassel 17 339, Mittelfranken 16 185, Berlin 16 083, Königs⸗ berg 15 930, Mecklenburg⸗Strelitz 13 941, Oberbayern 13 492; von den Kreisen ꝛc.: Waren 11 201, Güstrow 11 032, Neu⸗Strelitz 10 907, Schlawe 9218, Thorn 8955, Prenzlau 6715, Ost⸗ prignitz 6361, Johannisburg 6285, Frilar 6029, Inowrazlaw 5922, Soldin 5591, Wirsitz 5383, Neuhaldensleben 5179, Lebus 4747, Oschersleben 4573, Herzogthum Lauenburg 4414, Gadebusch 4056, omberg 4015, Oberbarnim 4001, Aschersleben 3809, Schwetz 3808, Landkreis Landsberg 3354, Wongrowitz 3290, Wismar 3182. Die größten Bestände an Rindvieh waren vorhanden in den egierungs⸗ ꝛc. Bezirken 10 138, Oberbayern 9715, Mecklenburg⸗Schwerin 9665,

arienwerder 9228, Königsberg 8178, Breslau 7988, Mittelfranken 6894, Merseburg 6879, Magdeburg 6541, Gumbinnen 6045, Frank⸗ furt 5517, Bromberg 4990, Niederbayern 4885, Cassel 4359, Schwaben 4305; in den Kreisen ꝛc. Güstrow 2778, Johannisburg 2542, Prenzlau 2193, Ostprignitz 1876, Ortelsburg 1781, Olden⸗ burg 1736, Thorn 1599, Ratibor 1578, Helmstedt 1571, Tauber⸗ bischofsheim 1563, Fritzlar 1533, Oels 1532, Querfurt 1519, Oschers⸗ leben 1513, Brieg 1494, Rostock 1482, Gerdauen 1476, Flatow 1443. Die größten Bestände an Schweinen ergeben sich für die Regierungs⸗ ꝛc. Bezirke Berlin 14 881, Zwickau 4470, Leipzig 4023, Mecklenburg⸗Schwerin 3679, Cassel 3466, Dresden 2614, amburg 2288, Marienwerder 2285, Gumbinnen 2247, Potsdam 242, Königsberg 2190, Magdeburg 2059; für die Kreise ꝛc. Stadt⸗ bezirk Leipzig 2796, Stadtbezirk Chemnitz 2662, Hamburg 2228, Malchin 1764, Stadtbezirk Dresden 1756, Fritzlar 1317, Neustrelitz 1125, Johannisburg 984, Landbezirk Waltershausen 924, Eichstätt 799, Oldenburg 768, Homberg 705, Magdeburg 647, Lyck 621, Gerdauen 567, Fhorn, 280 Briesen 550, Waren 549, Ostprignitz 548, Gade⸗ u 8

Einschleppungen der Maul⸗ und Klauenseuche aus dem Auslande haben in vielen Fällen, namentlich häufig durch Zwischenträger, statt⸗ gefunden. Im Inlande trug insbesondere der Handelsverkehr mit

Vgl. Nr. 249 d. Bl.

Vieh zur Verschleppung der Seuche bei. In zahlreichen Fällen ist ferner die Verbreitung der Seuche auf Unterlassung oder mangelhafte Ausführung der polizeilich angeordneten Schutzmaßregeln zurückgeführt. Aber auch trotz vorschriftsmäßiger Ausführung der Sperrmaß⸗ regeln ist die Verbreitung der Seuche begünstigt worden durch den Personenverkehr, ferner durch Thiere (Ziegen, Hunde) und leblose Gegenstände (Heu und andere Futter⸗ materialien, Dünger, Geschirrtheile), durch den Hausierhandel, nament⸗ lich mit Ferkeln, durch Gastställe, durch Benutzung gemeinsamer Weiden, Tränken und Wege, durch Verwendung von Zugvieh zur Feldarbeit und zu anderen Gespanndiensten, durch Zulassung scheinbar vollständig durchgeseuchter Rinder zur Begattung und dergl. Uebertragungen der Maul, und Klauenseuche auf Menschen haben wieder in vielen Fällen stattgefunden, besonders durch den Genuß roher oder ungenügend gekochter Milch sowie durch die Wartung kranker Thiere. Bulgarien u“

„Zufolge Beschlusses des bulgarischen Gesundheitsraths ist die für Reisende aus der europäischen Türkei in Hébibtchévo angeordnete ärzt⸗ liche Untersuchung nach Harmanly verlegt worden. (Vergl. „R.⸗Anz.“ Nr. 273 vom 19. d. M.)

Norwegen.

Durch Verordnung der Königlich norwegischen Regierung vom 19. d. M. sind die russischen Häfen der Ostsee und am Finnischen Meerbusen für rein von Cholera erklärt 1 Anz.“ Nr. 216 vom 8. September v. J.) .

Cholera.

Deutsches Reich. In der Woche vom 12. bis 19. November 8

Mittags wurden, wie in den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Ge⸗ sundheitsamts“ mitgetheilt wird, nachstehende Erkrankungen (und Todesfälle) gemeldet: Ostpreußen: 11 (1) in je einem Orte der Kreise Wehlau, Labiau, Fischhausen und Königsberg Land. Weichsel⸗ gebiet: 5 (5) in Tolkemit, Landkreis Elbing. Schlesien: 5 (1), davon 4 (—) in Jätschau, Kreis Glogau, und 1 (1) in Adamowitz, Kreis Groß⸗Strehlitz.

Oesterreich⸗Ungarn. Das Ministerium des Innern hat am 5. November die Bezirke Bobrka, Brzezany und Brody als Choleraherde, die Stadt Krakau und die Bezirke Chrzanow und Wieliczka als frei von Cholera erklärt. In der Zeit vom 5. bis 11. November wurden dem „Oest. San.⸗W.“ zufolge in Galizien 601 (und 322 Todesfälle) festgestellt; in der Buko⸗ wina

Wien, 22. November. Nach den gestern hier eingegangenen Berichten über den Stand der Cholera kamen in Galizien 66 Er⸗ krankungen und 52 Todesfälle vor.

Rußland. Nach amtlichen Mittheilungen sind folgende Er⸗ krankungen (und Todesfälle) angezeigt worden: in den Gouvernements Witebsk vom 21. bis 27. Oktober 17 (15), Minsk in derselben Zeit 4 (—), Kalisch vom 31. Oktober bis 9. November 5 (4), Petrikau vom 4. bis 9. November 2 (1), Lublin vom 1. bis 8. November 21 (10)0) Wilna und Kowno vom 4. bis 10. No⸗ vember 7 (1) bezw. 21 (5). In der Stadt Riga sind laut einer Nachricht vom 13. November seit dem 18. Oktober Erkrankungen nicht mehr vorgekommen.

„Niederlande. Vom 4. bis 10. November gelangten folgende Fälle zur Anzeige: aus Nordholland: Amsterdam 1 Erkran⸗ kung, Weesp 2 (1), Haarlemermeer (1) im ganzen bisher 6 (5); aus Südholland: Rotterdam 1 Fall, Woubrügge 2, Roelofarendsveen und Leiderdorp je 1 Todesfall.

Belgien. Amtlicher Mittheilung zufolge wurden in der Pro⸗ vinz Lüttich während der mit dem 3. November abschließenden Woche 11 Todesfälle festgestellt.

Türkei. Laut amtlichen Nachrichten sind in der Selimié⸗Kaserne zu Konstantinopel unter den Rekruten im ganzen vom 26. Oktober bis 6. November 9 Erkrankungen und 4 Todesfälle verzeichnet worden. Von den Rekruten in Ismid (Vil. Hudavendkjar) erkrankten vom 1. bis 5. November 6, es starben 3. Außerdem wurden aus dem Vilajet Hudavendkjar vom 18. Oktober bis 5. November 37 Er⸗ krankungen (30 Todesfälle) angezeigt.

Ostindien. Kalkutta. Vom 30. September bis 6. Oktober starben 18 Personen an Cholera.

Gelbfieber.

In Havana erkrankten nach dem „Abstract. of sanit. rep.“ vom 12. bis 18. Oktober etwa 20 Personen, es starben 8, davon 2 im Militär⸗Lazareth; in Matanzas wurden vom 11. bis 17. Ok⸗ tober 3, in Vera⸗Cruz vom 12. bis 18. Oktober 2 und in Cien⸗ fuegos vom 14. bis 20. Oktober 1 Todesfall an Gelbfieber gezählt.

Verkehrs⸗Anstalten.

Nach dem Erscheinen der letzten Winterausgabe des Reichs⸗ Kursbuchs ist von einigen Seiten in der Tagespresse der Wunsch laut geworden, daß das Kursbuch beim Wechsel der Fahrplanperiode frühzeitiger fertig gestellt werde, damit das Publikum in der Lage märe sich über die eintretenden Aenderungen zum Voraus zu unter⸗ richten.

Die Mai⸗ und Oktober⸗Ausgaben des Reichs⸗Kursbuchs erscheinen jetzt in Berlin in der Regel zwei Tage, mindestens aber einen Tag vor dem Inkrafttreten der neuen Pläne. Die oberste Postbehörde,

welche das Buch in ihrem Kursbureau bearbeiten läßt, ist im Interesse darauf bedacht,

des Publikums und des eigenen Betriebs unablässi das Erscheinen der betreffenden neuen Nummern soweit als irgend thunlich zu beschleunigen. Allein bei den umfassenden Aenderungen, welche der Wechsel der Fahrplanperioden mit sich bringt, sind durch die Natur der Dinge doch dem Vermögen auch der leistungsfähigsten Kräfte gewisse Grenzen gesetzt.

Das Reichs⸗Kursbuch findet wegen seines den vielseitigsten An⸗ forderungen Rechnung tragenden Inhalts, wegen seiner zweckmäßigen Einrichtung und seiner Zuverlässigkeit allgemeine Anerkennung. Sein Hauptvorzug vor ähnlichen Unternehmungen liegt darin, 88 es den Zusammenhang der Reiseverbindungen, die durchgehenden Anschlüsse der Linien nicht nur untereinander, sondern auch nach den wichtigen Reisezielen des In⸗ und Auslandes im einzelnen nachweist. Gerade in diesem Vorzuge liegt aber auch die große Schwierigkeit einer früh⸗ zeitigen Herausgabe des Buchs.

Die dem Kursbureau sogleich nach ihrer Aufstellung, und zwar schon in den verschiedenen Stadien des Entwurfs, zugehenden neuen Fahrpläne der Eisenbahnen und Dampfschiffe, sowie der Reise⸗ verbindungen auf Landstraßen, bilden zunächst nur einen Rohstoff, der durch zahlreiche, besonders geschulte Arbeitskräfte einer eingehenden Durcharbeitung unterzogen wird, da die Aenderungen nicht allein in den Fahrplänen des betreffenden örtlichen Verkehrs, sondern auch in den Zusammenstellungen für den großen durchgehenden und den Welt⸗ verkehr in den verschiedenen Abtheilungen des Buchs Berücksichtigung finden müssen. 8

Wenn z. B. die Abgangszeit eines Schnellzuges von Berlin nach Frankfurt (Main) verschoben wird, sei es auch nur um wenige Minuten, so ist es nicht damit gethan, den Fahrplan 193 Berlin

rankfurt zu ändern, sondern die Aenderung ist auf weitere 144 ver⸗ chiedene Stellen des Kursbuchs zu übertragen. Um die schnellsten Verbindungen zu finden (Abtheilung IV 324 330; V 478—485, 516 519 e, 533 535, 564 566, 610 612 e; VI 716, 755 und 756), müssen viele Berechnungen und Zusammenstellungen aus den Einzel⸗Fahrplänen angestellt werden. Dies erfordert natürlich Zeit.

Vom Reichs⸗Kursbuch wird weiter verlangt, daß man sich darin über Wagenklassen, Schlaf⸗ und Speisewagen, Erfrischungsstationen, Bahnposten, Fäbrpenisc Rundreisekarten ꝛc. unterrichten könne alles Dinge, deren Richtigstellung bei jedem Wechsel der Fahrplanperiode erhebliche Mühe und Zeitaufwand SS

Aber nicht bloß süͤr diese durch die in Betracht kommenden zahl⸗ losen Beziehungen des in⸗ und ausländischen Verkehrs außerordentlich verwickelten Arbeiten muß die Zeit bleiben, sondern auch für klaren,