geschlechtliche Ausschreitung, nicht aber ist dazu ein lasterhafter Lebenswandel erforderlich. Durch Aufnahme des Versicherten in ein Kranken⸗
haus behufs vorbeugender Krankenfürsorge wird die Pflicht⸗
zur Rentenzahlung nicht beseitigt. 1 Nach § 9 Absatz 2 des Gesetzes ist dann, wenn die Invalidität lediglich durch einen Betriebsunfall verursacht ist, der Anspruch auf Invalidenrente „insoweit begründet“, als nicht nach den Bestimmungen über Unfallversicherung eine Rente zu leisten ist. Es ist deshalb die Invalidenrente jedenfalls für die Zeit zu “ für welche ein Anspruch auf Unfallrente nicht besteht, insbesondere also für die ersten
bres Wochen nach Eintritt des Unfalls. b inem bei der evangelischen Schulgemeinde in Dresden beschäftigten „Schulhausmann“, welcher zur Reinigung und Heizung der Schulräume und zur Ver⸗ richtung anderer Dienste niederer Ordnung für die Schule angenommen war, ist die Invalidenrente zuge⸗ prochen worden. Der Schulhausmann war nach sächsischem echt kein Beamter. Der Umstand, daß er von der enannten Schulgemeinde eine „Ruhestandsunterstützung“ ezieht, begründet nicht das Ruhen der Invaliden⸗ rente gemäß § 34 Abs. 2 des Gesetzes, da die Schulgemeinde nicht als „Kommunalverband“ im Sinne des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetzes anzusehen ist. Als Kommunalverbände gelten vielmehr nur die politischen Gemeinden und die Zusammenfassungen derselben zu größeren
politischen Verbänden. 1
8 9 1 8— “ 11““
Nach einem Bericht des Provinzial⸗Steuer⸗Direktors zu Köln ist neuerdings der Versuch gemacht worden, aus den Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika stammendes, zu⸗ bereitetes Rind⸗ und Schweinefleisch in hermetisch ver⸗ schlossenen Blechbüchsen unter dem Namen „Corned brown“ einzuführen, ohne daß die Sendungen mit einer amtlichen Be⸗ cheinigung darüber versehen waren, daß das Schweine⸗ fleisch im Ursprungsland nach den dortigen Vor⸗ schriften untersucht und frei von gesundheitsschädlichen Eigen⸗ schaften befunden worden ist. Da das bestehende Einfuhr⸗ verbot sich auf Schweinefleisch jeder Art erstreckt, so darf auch Waare, die einen Kochprozeß durchgemacht hat, nur unter der Voraussetzung eingefuͤhrt werden, daß sie von vorschriftsmäßigen amerikanischen Untersuchungszeugnissen begleitet ist.
Der Finanz⸗Minister hat daher durch Verfügung vom 27. v. M. die Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren ꝛc. veranlaßt, die Aufmerksamkeit der Zoll⸗ und Steuerstellen ihres Verwaltungs⸗ bezirks auf den Gegenstand hinzulenken, sowie die betheiligten Handelskreise in geeigneter Weise darauf aufmerksam zu machen, daß auch die Zulassung des in Büchsen verpackten amerikanischen Schweinefleisches von der Beibringung vorschriftsmäßiger Unter⸗ suchungszeugnisse abhängig ist. 8
11“ 1
Der General⸗Lieutenant von Scheel 6 1 Militär⸗Examinations⸗Kommission, hat Berlin verlassen.
Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Fürstlich schwarz⸗ burg⸗sondershausenscher Staats⸗Minister Petersen, Fürstlich schwarzburg⸗rudolstädtischer Staats⸗Minister von Starck und “ reußischer (j. L.) Staats⸗Minister Dr. Vollert sind
ier angekommen.
Der neuernannte Regierungs⸗Assessor Conrad ist bis auf weiteres dem Landrath des Kreises Johannisburg, Regierungs⸗ bezirk Gumbinnen, zur Hilfeleistung in den landräthlichen Geschäften zugetheilt worden. b
Der Regierungs⸗Assessor Dr. Francke zu Posen ist an die Königliche Regierung zu Aurich versetzt worden.
Der bisher bei dem Königlichen Ober⸗Verwaltungsgericht beschäftigte Regierungs⸗Assessor Szezesny und der Regierungs⸗ Assessor Vogel aus Marienwerder sind der Königlichen Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern in Berlin zur weiteren dienstlichen nhrvenpung überwiesen worden.
Der Regierungs⸗Assessor Oskar Keßler, von dessen Ueberweisung an das Landrathsamt des Landkreises Trier Abstand genommen worden ist, soll bis 8. weiteres dem Landrath des Kreises Ost⸗Havelland, Regierungsbezirk Potsdam, in den landräthlichen Geschäften Hilfe leiten.
Der bisher dem Landrath zu Militsch zugetheilte Regie⸗ rungs⸗Assessor Fink ist dem Königlichen Ober⸗Präsidium zu eae zur weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen worden. 1 8
Nach einer telegraphischen Meldung an das Ober⸗ Kommando der Marine ist S. M. S. „Iltis“, Kommandant Kapitän⸗Lieutenant Ingenohl, am 3. Dezember in Chinkiang eingetroffen. v 11“
Ihre Majestät die Königin hat sich, wie „W. T. B.“ berichtet, heute Vormittag zum Besuch Seiner Durchlaucht des Erbprinzen und Ihrer Königlichen Hoheit der Erb⸗ prinzessin von Hohenzollern nach Potsdam begeben, von wo Allerhöchstdieselbe heute Abend nach Dresden zurück⸗ zukehren gedenkt.
Württemberg.
Gestern fand in Stuttgart die feierliche Nagelung, Weihe und Uebergabe der Fahnen der 4. Bataillone der 8 Infanterie⸗Regimenter, des Pionier⸗Bataillons Nr. 13, sowie der Landwehr⸗Bataillone Rottweil, Hall, Ellwangen, Ravensburg und Ehingen sowie der Standarte des Reserve⸗ Dragoner⸗Regiments statt. Die Nagelung, zu welcher Deputationen der betreffenden Regimenter bezw. die Bezirks⸗ Kommandeure nebst Adjutanten kommandiert waren, fand im Fahnensaal des Residenzschlosses durch Seine Majestät den König, Ihre Majestät die Königin, die Königlichen Prinzessinnen und Prinzen, sowie die höheren Vorgesetzten der betreffenden Truppentheile statt. Nach der Nagelung der 219 erfolgte die feierliche Weihe durch den evangelischen
arnisonspfarrer Prälaten Dr. von Müller und den katho⸗ lischen Garnisonpfarrer Mangold im Hofe des Residenzschlosses, wo die Truppentheile der Garnison Aufstellung genommen hatten, worauf die Uebergabe der Fahnen ꝛc. an die Truppen⸗ theile erfolgte. Abends 5 Uhr fand ein Galadiner im Residenz⸗ schlosse statt, zu dem die Generale und Regiments⸗Kommandeure der Garnisonen Stuttgart und Fedwtgsbürg sowie die Depu⸗
tationen geladen waren. k“
Präses der Ober⸗
Hessen. Die Landessynode ist auf den 12. berufen worden. 3 “ Mecklenburg⸗Schwerin. Seine Hoheit der Herzog Heinrich von Mecklen⸗ burg⸗Schwerin hat sich am Sonntag von Schwerin nach Cannes begeben. Der Prinz wird einige Tage zum Besuch der Höchsten Herrschaften dort verweilen und dann seine Reise nach Indien antreten.
Deutsche Kolonien.
Aus Kamerun wird dem „Deutschen Kolonial⸗Blatt“ über den Friedensschluß mit den Miangesen berichtet:
Dank dem kräftigen Eingreifen des Kaiserlichen Gouver⸗ neurs gegen die unbotmäßigen Miangleute ist es gelungen, sie zur vollen Unterwerfung zu bringen. Am 9. Oktober d. J. wurde ein feierlicher Frieden in Kamerun abgeschlossen. Es hatten sich dazu 20 Miangesen eingefunden, darunter der Häuptling Makolambia; ferner waren aus der Haft vorgeführt worden der Häuptling Mbia von Miang sowie der Häuptling Mboto von dort.
Es wurden hierauf folgende Friedensbedingungen vereinbart:
1) Die Miangesen verpflichten sich, in Zukunft den Befehlen des Gouvernements unbedingt Folge zu leisten. 2) Als Kriegsentschädi⸗ gung zahlen dieselben 3000 ℳ, und zwar die Hälfte in drei Monaten
von heute ab, den Rest in sechs Monaten; ferner verpflichten sie sich,
fünfzig unentgeltliche Strafarbeiter zu stellen, welche bis zur Beendi⸗ gung der Hinterfüllungsarbeiten des Kais hier zu arbeiten haben. Ueber die Hierhersendung der Leute erhalten die Miangesen besondere Auf⸗ forderung. 3) Die Miangesen haben an die Firma Herschell hier als Entschä⸗ digung für die zerstörte und beraubte Faktorei von Miang innerhalb drei Monaten 200 Kru = 2400 ℳ zu bezahlen, desgleichen 4) an den Häuptling Elesa von Tebals als Fntschebigimne, für dessen gelegentlich der Faktoreizerstörung geraubtes Gut und die hierbei verübte Tödtung des Jebalemannes Johna (Dikanjo) 600 ℳ; 5) verpflichten sich die Miangleute, den Abo von allen Stämmen und sonstigen Hindernissen so zu säubern, daß für den Flußdampfer „Soden“ stets ein offenes Fahrwasser bleibt; 6) verpflichten sich dieselben, der Basler Mission die Niederlassung in ihrem Lande zu gestatten und deren Missionsthätigkeit keinerlei Hindernisse in den Weg zu legen. 7) Die Miangleute werden dem Händler Pen nie den Auf⸗ enthalt in ihrem Lande gestatten. 8) Bis zur Erfüllung der Bedin⸗ gun 8 2 bis 5 einschließlich bleiben die Häuptlinge Mbia und Mboto in Haft.
Der Händler Pen hat sich kurz darauf freiwillig gestellt. Er ist zu 5000 ℳ Strafe und sechsmonatiger Zwangsarbeit verurtheilt worden. b
Oesterreich⸗Ungarn.
Die Regierung hat gestern im österreichischen Ab⸗ geordnetenhause das Budgetprovisorium bis Ende März 1895 eingebracht. “
Der Wehrausschuß hat das Gendarmeriegesetz mit einigen Abänderungen angenommen, denen der Minister für Landesvertheidigung Graf Welsersheimb zustimmte. Gegenüber den von dem Abgeordneten Pacak beantragten Resolutionen, die Dienstbücher und Drucksachen der Gen⸗ darmerie der einzelnen Länder in der üblichen Landessprache herauszugeben und die Gendarmerie anzuweisen, Straf⸗ anzeigen in der Verhocvegmüssatache der betreffenden Ge⸗ richtsbehörde abzufassen, nahm der Minister Graf Welsers⸗ heimb eine ablehnende Haltung ein, indem er ausführte, es gehe nicht an, an dem Prinzip der Dienstsprache zu rütteln, die für die Gendarmerie dieselbe sei wie für das Heer.
Im ungarischen Unterhause blieb gestern die Re⸗ gierung bei der dritten Lesung der Vorlage über ein unver⸗ zinsliches Darlehen für ein neues Lustspiel⸗Theater in Budapest, worin jährlich 50 Vorstellungen in fremder Sprache aufgeführt werden sollten, mit 2 Stimmen in der Minorität. Die Opposition war auf Verabredung vollzählig er⸗ schienen und hatte die bei Beginn der Sitzung vertretene liberale Partei überrumpelt. Der Abstimmung selbst gingen sehr stürmische Scenen voraus. In der zweiten Lesung hatte das Haus die Vorlage mit einer Mehrheit von 25 Stimmen angenommen. — Wie „W. T. B.“ berichtet, ver⸗ laute indessen in Budapest von gut unterrichteter Seite, daß die Ablehnung der Vorlage keinerlei politische Folgen haben werde. 1
Heute brachte die Regierung im Unterhause ein Budget⸗
rovisorium für Januar und Februar ein, da das Budget in diesem Jahre nicht mehr erledigt werden könne
Großbritannien und Irland.
Der Herzog von Sachsen⸗Coburg und Gotha ist zum Besuch der Königin in Windsor eingetroffen.
Frankreich. 8
Die Deputirtenkammer setzte gestern die Berathung des Budgets fort. Der GeneralsBerichterstatter Cochery vertheidigte dem „W. T. B.“ zufolge das Budget, dessen Gleichgewicht fest hergestellt sei. Die Ausgaben hätten — eine Erhöhung erfahren; die neuen Ausgaben aber seien fruchtbringende Ausgaben oder solche, die sich aus bereits ge⸗ nehmigten Gesetzen ergäben. Alle Ausgaben hätten in das Ordinarium aufgenommen werden können. Der Minister des Auswärtigen Hanotaux brachte ein Abkommen zwischen Frankreich und dem Kongostaat über die Grenzregulierung ein. Der Deputirte Cavaignac behauptete, die Schuld wachse jährlich um 200 Millionen; es sei Zeit, Ersparnisse zu machen. Das Budget Frankreichs sei das am meisten belastete von allen. Der Redner begründete hierauf seinen Vorschlag über die Einkommensteuer. Der Deputirte Lon Say warf der Regierung vor, sie treibe sozialistische Finanzpolitik, und bekämpfte die Vorlage über die progressive Erbschaftssteuer. Hierauf wurde die Berathung auf heute vertagt. “
Der Deputirte Argeliès hatte den Minister⸗Präsidenten Dupuy benachrichtigt, er beabsichtige eine Interpellation über die Spionage in Frankreich einzubringen. Nach einer Unterredung mit dem Minister⸗Präsidenten Dupuy und dem Minister des Auswärtigen Hanotaux hat Argeliés sich aber entschlossen, seine Interpellation bis zur Berathung des Armeebudgets zu verschieben.
Italien.
Der König Fröffnet⸗ gestern Vormitta Parlament im Beisein der Königin, des Neapel, der Herzoge
11 Uhr das rinzen von von Aosta und Genua, des Grafen von Turin, sowie der Minister und des diplo⸗
Dezember ein⸗
kehrten
matischen Korps. Die Tribünen waren überfüllt. Der König und die Königin wurden auf der Fahrt zum Parlament sowie heim Eintritt und Verlassen des Hauses in lebhaftester Weise begrüßt. Die Thronrede wurde von häufigem Beifall unter⸗ brochen, namentlich bei den Stellen über die Armee, die Finanzen und den europäischen Frieden.
In der Thronrede heißt es, daß das Jahr, das seinem Ende zuneige, ungewiß und ohne Vertrauen begonnen habe, daß ader dank dem ““ Menschen⸗ verstande der Bevölkerung und der Weisheit des Parlaments das Jahr an seinem Schlusse die Beruhigung der Gemüther hinterlasse, ohne die es weder eine Energie des Wollens noch die Tugend geordneter und fruchtbarer Arbeit gebe. Die Thronrede spricht dann mit warmem Interesse von der sozialen und der Verwaltungsreform, von der Reform des Gesetzes über die öffentlichen Wohlthätigkeitsanstalten und be⸗ tont, anknüpfend an die edelmüthige Fürsorge der Vorfahren zu Gunsten Unglücklicher, wie Luch heute für die Un⸗
lücksfälle in Calabrien und Messina, die das Herz des königs so lebhaft berührt hätten, aus allen Theilen des Landes Hilfe gebracht worden sei, wie Bürger und Heer be⸗ wundernswerth gewesen seien bei diesem Unglück. Die Thronrede fährt dann fort: „Schon in der letzten Session haben Sie wirksam an der Wiederherstellung des öffentlichen Wohlstands ge⸗ arbeitet. Die nationale Produktion belebt sich und das Vertrauen im öffentlichen Verkehr wächst. Das uns bewiesene Vertrauen und die uns gewährten günstigen Bedingungen legen uns die unabweisbare Pflicht auf, schleunigst das Gleichgewicht im Staatsbudget herzustellen. Das bezwecken die Maßregeln, die Ihrem Urtheil werden unterbreitet werden. Durch diese Maßregeln bezweckt meine Regierung, die Staatsaus⸗ gaben zu verringern unter Vereinigung der Forderungen der Sparsamkeit mit der Verbesserung der öffentlichen Verwaltung, und sie bezweckt damit zugleich, die Einnahmen zu er⸗ höhen, ohne Erschwerung der Lage des Ackerbaus und ohne der im Steigen begriffenen nationalen Produktion. it den Maßregeln für das Gleichgewicht im Budget müssen Gesetzentwürfe Hand in Hand gehen, die meine Regierung Ihnen unterbreiten wird, zur günstigeren Gestaltung des Notenumlaufs und des Kredits, wodurch die Emissions⸗ institute in den Stand gesetzt werden sollen, ohne Belastung des Staatsschatzes sich leichter der Hemmnisse aus früherer Fet zu entledigen und zugleich sich ausschließlich der Erfüllung ihrer wahren Aufgabe zu widmen. So wird talien dank Ihnen, meine Herren, noch mehr Thatkraft und Sicherheit auf sich selbst wiedergewinnen, nachdem eine Krisis, die Italien mit anderen Völkern gemeinsam hatte, überwunden worden ist, wofür die Schnelligkeit des Aufschwunges Italiens nicht die am wenigsten ins Gewicht fallende Ursache war. Alles deutet in Europa auf einen Friedenszustand hin, den niemand zu stören denkt oder zu stören wagen wird. Die allgemeine Theilnahme bei dem Tode eines erlauchten Herrschers hat in jüngster Zeit gezeigt, daß eine Strömung der Sympathie die Völker und die Regierungen vereinigt und daß die neue Regierung in dem mächtigen Ruß land jene 1“ in den Zielen bekräftigt hat, welche für eine lange Zukunft die Ruhe der Staaten verbürgt. Ernst sind die Pratleme, zu deren Lösung Sie berufen sind, aber sie sind nicht unlösbar für Ihre Einsicht und für Ihren Patriotis⸗ mus. Sie werden das Verdienst haben, das so gut eingeleitete Werk zu vollenden. Der uns allen gemeinsame Glaube an die Vortrefflichkeit unserer freien Einrichtungen ist mir ein Pfand dafür, daß durch Ihre Entschlüsse das Vaterland hier in dem unsterblichen Rom eine Förderung an Stärke und Ge⸗ deihen erfahren wird.“ 8
In der Besprechung der Thronrede durch die gestern in Rom erschienenen Abendblätter wird der beruhigenden Ver⸗ sicherung, daß das Finanzprogramm der Regierung die Land⸗ wirthschaft und die Produktionskraft des Landes nicht beein⸗ trächtigen werde, allgemeine Anerkennung gezollt.
Schweiz.
Bei der gestrigen Eröffnung der Wintersession der Bundesversammlung erklärte der Präsident des National⸗ raths Brenner⸗Basel: das schweizer Volk könne sich der Einsicht nicht S daß die Stellung der Eisenbahn⸗ auf die Dauer mit einer wirksamen Wahrung
er öffentlichen Interessen unvereinbar sei und daß mit Um⸗ sicht und Energie Hand an die Umgestaltung der bestehenden
Verhältnisse gelegt werden müsse. 3 Rumänien.
Die Prinzessin von Rumänien ist gestern mit ihrer Schwester, der Prinzessin Alexandra von Sachsen⸗Coburg und Gotha ncch Coburg abgereist. Der König und die Königin sowie der Prinz Ferdinand mit dem jungen Prinzen Carol und der kleinen Prinzessin Elisabeth begleiteten die Prinzessinnen bis zur Grenze und ann zum Winteraufenthalt nach Bukarest zurück.
Serbien.
Bei der Leichenfeier der Mutter Garaschanins ließ 82 dem „W. T. B.“ zufolge, der König Alexander durch seinen Ersten Adjutanten Tschiritsch vertreten. Der König Milan wohnte der Beerdigung persönlich bei.
Bulgarien.
Der Prinz Ferdinand von Sachsen gabag ist gestern in Sofia eingetroffen. Wie es heißt, dürfte der Hof jetzt dauernd daselbst verbleiben. -
Wie die „Agence balcanique“ meldet, fand gestern in Sofia in Anwesenheit Pomianow'’s, der dem ehemaligen Kabinet Stambulow's angehörte, auf dem Kathedralplatz ein Meeting zu Gunsten Macedoniens statt. Dabei wurde ein Antrag angenommen, den Vertretern der Mächte in Sofia ein Exposé über die Lage Macedoniens zu überreichen und darin um die Ausführung des Artikels 23 des Berliner Vertrags zu bitten. Die “ des Meetings gingen ohne Zwischenfall aus⸗ einander.
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Schweden und Norwegen.
Bei den gestern in Christiania vorgenommenen Wahlen zum Gemeinderath siegte dem „W. T. B.“ zufolge die Partei der Linken mit 350 Stimmen Mehrheit.
Dänemark.
Die Herzogin von Cumberland gedenkt am Sonn⸗ abend von Kopenhagen nach Gmunden zurückzukehren.
11““ Amerika.
Die gestern erlassene Botschaft des Präsidenten Cleve⸗ land an den Kongreß hebt hervor, die von Belgien der Einfuhr von gewissen Nahrungsprodukten auferlegten Be⸗
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schränkungen seien unnöthig. Die henh Ueberwachung in Umerila biete genügenden Schutz gegen die Ausfuhr von krankem Vieh und Fleisch. Der Präsident beklagt den vernichtenden Krieg zwischen den mächtigsten Nationen des Ostens. Er werde nicht zögern, irgend welcher Andeutung Gehör zu geben, daß eine freundliche Beihilfe der Union zu einer 1e. Beendigung der Feindseligkeiten beiden Kriegführenden an⸗ nehmbar sein werde. Der praͤsident weist dann auf den Fort⸗ schritt Japans hin, sowie auf dessen lobenswerthe Bemühungen, seine vollständige Autonomie in inneren Angelegenheiten und eine vollkommene Gleichheit in der Familie der Nationen u erhalten. Die deutsche Feßtacnaf protestiere gegen die Bestimmung des Tarifgesetzes, die einen Differentialzoll von ein zehntel Cent auf Zucker aus Ausfuhrprämien zahlenden Ländern lege; Deutschland habe erklärt, diese Maßregel laufe
den Artikeln 5 und 9 des im Jahre 1828 mit Preußen
abgeschlossenen Vertrags zuwider. Im Interesse des Handels beider Länder und, um selbst die Beschuldigung der Vertrags⸗ verletzung zu vermeiden, empfiehlt der Präsident die Aufhebung desjenigen Theils des Gesetzes, der jenen Differentialzoll auf⸗ erlege. Der Präsident empfiehlt weiter die Falsrezet von Kohlen und Eisen, ferner die Beseitigung jeden Differentialzolls für raffinierten Zucker. Im weiteren spricht sich der Präsident für die Beseitigung des noch bestehenden Hindernisses für die Theilnahme Amerikas an dem fremden Transportver⸗ kehr auf See aus und befürwortet die Aufhebung des Gesetzes, das den im Ausland gebauten, Amerikanern gehörigen Schiffen die Eintragung in das amerikanische Schiffsregister versagt. Es wird sodann ausführlich die Währungsfrage und der beständige Goldausfluß aus dem Schatzamt erörtert. Der Präsident erklärt sich entschlossen, die Ausgabe von Schatz⸗ Obligationen fortzusetzen, falls eine Erhöhung des Goldes im Schatzamt nothwendig werden sollte, um den Kredit des Landes aufrecht zu erhalten, und legt die Hauptpunkte der von ihm und dem Schatzmeister befürworteten Bankreform dar, deren Zweck es sei, ein elastischeres Umlaufmittel zu schaffen und den Staatsbeamten das Recht zu verleihen, unter ge⸗ wissen Beschränkungen steuerfreie Umlaufsnoten auszugeben. Es sei beabsichtigt, alle Gesetze aufzuheben, welche die Hinter⸗ legung von Unionsbonds als Sicherheit für Umlaufsmittel festsetzten, und den Nationalbanken zu gestatten, Noten bis zu 75 Proz. ihres eingezaͤhlten Kapitals zu emittieren, voraus⸗ gesetzt, daß sie bei der Regierung in gesetzlicher Währung eine Summe hinterlegten, die 30 Proz. des Betrags der Noten, den sie auszugeben beabsichtigten, gleichkomme. Die Botschaft weist ferner auf die unbefriedigende Lage Samoas unter der Wirkung des Berliner Vertrags hin. Die letzten Er⸗ eignisse zeigten, daß die von den drei Vertragsmächten ein⸗ gerichtete Regierung, die den Samoanern gegen deren hart⸗ näckige Feindseligkeit anfgezwungen worden sei, nur durch fort⸗ gesetzte Anwesenheit fremder Militärmacht aufrecht erhalten werden könne. Die gegenwärtige Regierung sei nicht im stande, die Uebel, die sie habe hintanhalten sollen, abzustellen, wenn sie sie nicht sogar verschlimmert habe. Die Betheiligung Amerikas gegen den Wunsch der Eingeborenen sei geradezu eine Herausforderung der konservativen Lehren und der Warnungen weiser Patrioten gewesen, die den Grund zu den amerikanischen freien Einrichtungen ge⸗ legt hätten. er Präsident ersucht den Kongreß, seine Meinung zu äußern über die Angemessenheit etwaiger Schritte, wodurch die Regierung der Vereinigten Staaten von ihren Engagements mit den anderen Mächten bezüglich Samoas unter billigen Bedingungen, welche die besehenden ameri⸗ kanischen Rechte nicht beeinträchtigen, zurücktreten könne.
Nach dem Jahresbericht des Schatzsekretärs betrugen die gesammten Einnahmen der Bundesregierung in dem am 30. Juni abgelaufenen Finanzjahr 372 802 498 Dollars, die Ausgaben 442 605 758 Dollars, das Defizit betrug somit 69 803 260 Dollars. Der Werth der zur Verzollung gelangten Artikel stellte sich auf 275 ¼ Millionen Dollars, das ist 146 ⁄ Millionen weniger als im Jahre 1893. Der Werth der zollfrei eingeführten Artikel betrug 379 ¾ Millionen Dollars, das ist gegen 1893 eine Abnahme um 64 Millionen. Die Zolleinnah⸗ men weisen eine Abnahme um 73 ½2 Millionen auf, die internen Einnahmen eine Abnahme um 13 ⅞ Millionen. Die Waaren⸗ ausfuhr hat um 44 ½ Millionen zugenommen. Der Gesammt⸗ betrag des exportierten Goldes belief sich auf 76 ⅞ Millionen gegen 108 ¾ Millionen im Vorjahre, die Goldeinfuhr betrug 72 ½ Millionen gegen 21 ⅛ Millionen im Jahre 1893, die Silbereinfuhr 13 ¼ Millionen, die Silberausfuhr 50 ½ Millio⸗ nen. Das Defizit des laufenden Finanzjahrs wird auf 20 Millionen geschätzt. Der Vorrath an Metallgeld in den Vereinigten Staaten am 1. Juli 1894 in Münze und Barren wird auf 628 Millionen Gold und 624 ⅜ Millionen Silber
geschätzt. Afrika.
Der „Agenzia Stefani“ wird aus Tripolis gemeldet: Nach Meldungen aus Bornu hätten weitere Gefechte zwischen dem Sohn des Sultans Abubekr und dessen Gegnern statt⸗ gefunden. Ueber das Ergebniß liefen widersprechende Gerüchte S der Verkehr zwischen Tripolis und Bornu sei unter⸗ rochen.
Die Londoner Abendblätter von vorgestern veröffentlichen eine Depesche aus Sansibar, wonach Beamte der Uganda⸗ Iu“ Kavirondo, einen Posten der britisch⸗ost⸗ afrikanischen Gesellschaft nordöstlich des Victoria⸗Nyanza⸗Sees, eingenommen und den Vertreter der Gesellschaft unter An⸗ drohung von Gewalt gezwungen das Land zu ver⸗ lassen. Alle seine Waffen seien in Beschlag genommen worden.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Eine Entschädigungsforderung wegen Betrugs bei dem Verkauf eines Hausgrundstücks infolge unrichtiger, zu hoher An⸗ gabe des Miethsertrags kann, nach einem Urtheil des Reichs⸗ gerichts, V. Zivilsenats, vom 29. September 1894, nicht ohne weiteres auf den Umstand gestützt werden, daß der Verkäufer die zur Zeit des Kaufs gezahlten Miethen verschwiegen und nur die von den Miethern kontraktlich später zu zahlenden höheren Miethen er⸗ wähnt hat. Ebensowenig ist ohne weiteres als Betrug zu erachten die Verschweigung der Thatsache, daß ein im Hause zu einem be⸗ stimmten Zwecke benutzter Raum den für diese Benutzung bestehen⸗ den polizeilichen Anforderungen nicht entspricht. — Frau M. hatte ein Haus in Berlin von Karl Sch. und Julius Sch. auf Grund von Verhandlungen, bei welchen die Verkäufer ein VeSschehnig der Miethszinsen im Gesammtbetrage von 16 570 ℳ vorgelegt hatten, im Jahre 1889 für 251 000 ℳ gekauft. Es stellte sich sodann heraus, daß bei drei verwertheten Geschäftslokalitäten die Miethszinsen zur Ze t des Kaufs geringere, und zwar zusammen um 650 ℳ, waren, als in jenem Verzeichniß angegeben war, und daß erst im Jahre 1890, bezw. im Jahre 1892 von den betreffenden Miethern die
im Verzeichniß angegebenen Miethen vertragsmäßig gezahlt werden sollten. erner war im Verzeichniß der Mischs⸗ zins eines Restaurationslokals mit 1800 ℳ angegeben, während der Miether thatsächlich 900 ℳ jährlich zahlte und erst dann zur Zahlung von 1800 ℳ verpflichtet sein sollte, wenn er eine volle (un⸗ eingeschränkte) Schankkonzession erlangt haben würde. Auch war zur Zeit des Kaufabschlusses ein Laden im Hause mit einem Kellerraum an einen Schlächter vermiethet, welcher den Kellerraum als Werk⸗ stätte, ohne daß er die hierzu erforderliche polizeiliche Konzession nach⸗ gesucht hatte, eingerichtet hatte. Nach Abschluß des Kaufs wurde die Benutzung des Kellers als Werkstätte polizeilich untersagt. Frau M. klagte demzufolge gegen die Verkäufer des Hauses auf Ent⸗ schädigung, und es wurde ihr vom Kammergericht ein Betrag von 28 962 ℳ nebst Zinsen seit dem 1. Juli 1889 als Entschädigung zugesprochen. Auf die Revision der Beklagten hob das Reichsgericht das Urtheil des Kammergerichts auf, indem es begründend ausführte: „Daß die Beklagten nicht neben den für den Käufer vorzugsweise in Betracht kommenden Miethzinsen auch noch die einstweilen gezahlten geringeren Beträge anzeigten, läßt möglicherweise auf Fahrlassigket sich zurückführen. Diese Möglichkeit hätte, wenn die betrügerische Ab⸗ sicht seg.c werden sollte, nicht unerörtert bleiben dürfen. Sie wird freilich ausgeschlossen, wenn die Beklagten die verzeichneten Miethzinsen ausdrücklich als die augenblicklich gezahlten ausgegeben haben oder wenn sie wußten, daß die Angabe dieser von ihnen erwartet wurde. Allein die Behauptung der Kläge⸗ rin, daß ihr Vertreter ausdrücklich eine Sppezifikation der augenblicklich gezahlten Miethen gefordert habe, stellt das Be⸗ rufungsgericht nicht fest. Die Hichertl einer Verpflichtung, namentlich einer Anzeigepflicht, ist noch nicht besondere auch auf Fahrlässigkeit beruhen; der Betrug durch Ver⸗ schweigen einer Thatsache dagegen besteht in der wissentlichen Be⸗ nutzung eines Irrthums des Gegners. Vorliegend bedurfte es also der Feststellung, daß einerseits der Käuferin unbekannt war, daß der Keller den für die Benutzung als Werkstätte bestehenden polizeilichen Anforderungen nicht entsprach, die Konzession zu dieser Benutzung also nicht nur nicht ertheilt, sondern auch nicht zu erlangen sei, und andererseits, daß den Verkäufern diese Unkenntniß des Gegners, sowie die Erheblichkeit des Umstandes für dessen Geschäftsentschluß bekannt war. . . (109 4.) 1 “
etrug, sie kann ins⸗
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts. Das in den lokalen Bauordnungen verlangte Vorhandensein von
Höfen einer bestimmten Größe bei Hausgrundstücken berechtigt,
nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts, IV. Senats, vom 5. Mai 1894, die Bau⸗Polizeibehörde ohne weiteres, den Bau⸗ konsens zur Unterkellerung des Hofes mit einer die bisherige Hoffläche überragenden Decke, sodaß die Hoffläche über den Fußboden des Erdgeschosses hinaus gehoben und die Zugänglichkeit des Hofes für Feuerlöschzwecke erschwert wird, zu vers agen. — Der Buch⸗ händler M. zu Düsseldorf beabsichtigte, den gesammten vorhandenen Hof⸗ raum seines Hausgrundstücks bis auf die Kellersohle ausschachten, sodann einen einzigen Raum mit einer die bisherige Hoffläche um 1,70 m über⸗ begenden, mit Oberlicht versehenen Decke herstellen zu lassen und diesen Raum mit seinen im Erdgeschoß des Gebäudes befindlichen Geschäftsräumen in Verbindung zu bringen; die äußere Decke des so hergestellten Raumes sollte in Zukunft den Hof darstellen, der durch eine neue Thür mittels einer vom ersten Treppenpodest aus herab⸗ führenden Treppe zugänglich sein sollte. Die Polizeiverwaltung ver⸗ sagte die Bauerlaubniß auf Grund des § 22 der Düsseldorfer Bau⸗ polizeiordnung, wonach jedes Hausgrundstück einen freien Hof von mindestens 4 m Breite und 50 am Flächeninhalt haben muß. Die Klage des M. gegen die Polizeiverwaltung wurde vom Bezirksausschuß zurückgewiesen, und auf die Berufung des Klägers wurde die Ent⸗ scheidung des Bezirkzausschusses vom Ober⸗Verwaltungsgericht bestätigt, indem es begründend ausführte: „Im allgemeinen wird man davon ausgehen müssen, daß das in den Bauordnungen verlangte Vorhandensein von Höfen einer bestimmten Größe bei den bE“ in gesundheitlichen und feuerpolizeilichen Zwecken egründet ist. An sich widerspricht eine Unterkellerung des Hofs nicht seinen Zwecken; auch giebt es keine Vorschrift, wonach der Hof⸗ raum unter allen Umständen in demselben Niveau liegen muß wie die Straße, an der das betreffende Gebäude liegt; schon ansteigendes und abfallendes Terrain kann dazu führen, daß eine Differenz der beiden Höhenlagen ewählt wird. Die Zwecke, denen der Hof dienen soll, werden dann aber in der Regel nur ihre Erfüllung finden, wenn die Konstruktion des Gebäudes sich dem anpaßt. Es leuchtet nun ohne weiteres ein, daß davon hier keine Rede ist. Denn nahezu die halbe Höhe des Erdgeschosses nach dem Hofe zu, ein⸗ schließlich der dahin führenden Hofthür und Ferster wird zugebaut und insoweit die bisherige Licht⸗ und Luftzuführung beschränkt. Da⸗ durch, daß die jetzt bestehende eh. zugebaut wird und der pro⸗ jektierte Hof lediglich vom ersten Treppenpodest einer noch dazu ge⸗ wundenen Treppe aus wieder erst durch eine außen angebrachte Treppe erreicht werden kann, wird die Zugänglichkeit des Hofes für Feuer⸗ löschzwecke wesentlich erschwert. Vor allem aber kommt in Betracht, daß durch den projektierten Bau ein Raum geschaffen wird, der nicht nur einen Theil des Kellers, sondern zugleich einen integrierenden ei eh Erdgeschosses, an dieses sich anschließend, darstellt. . ..“
Kunst und Wissenschaft.
Die soeben erschienene Chronik der Königlichen Akademie der Künste über die Zeit vom 1. Oktober 1893 bis 1. Oktober 1894 enthält im ersten Kapitel Mittheilungen über Wesen und Einrichtung der Königlichen Akademie und im zweiten Kapitel den Personalstand am 1. Oktober d. J. Aus dem Kreise ihrer Mitglieder wurden, wie im dritten Kapitel unter den persönlichen Nachrichten mitgetheilt wird, der Akademie seit dem 1. Oktober 1893 durch den Tod entrissen ein Ehrenmitglied — der Wirkliche Geheime Rath Graf Adolf Friedrich von Schack — und folgende sieben ordentliche Mitglieder: der Landschaftsmaler Louis Spangenberg (Berlin); der Historienmaler und Direktor der Kaiserlich Königlichen Kunstschule zu Krakau Johann Aloysius Mateiko; der Architekt Freiherr Karl von Hasenauer (Wien); der erst in diesem Jahre berufene Genremaler und ordentliche Lehrer an der hiesigen Königlichen akademischen Hochschule für die bildenden Künste, Professor Christian Ludwig Bokelmann (Charlottenburg); der Landschaftsmaler und Lehrer an der Großherzoglichen Akademie der bildenden Künste zu Karlsruhe, Füo or Hermann Baisch; der Dombaumeister des Straßburger Münsters Franz Schmitz (Baden⸗Baden); der Historien⸗ und Genre⸗ maler siedrich Kraus (Berlin). Der Direktor der Königlichen akademischen Hochschule für die bildenden Künste, Professor Anton von Werner ist durch Allerhöchste Ordre vom 21. August 1893 vom 1. Oktober desselben Jahres an für eine weitere Amtsperiode von fünf Jahren berufen und auch in seinen übrigen akademischen Aemtern durch den Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten mittels Verfügung vom 7. September 1893 für den leichen Zeitraum bestätigt worden. Am 4. Juni d. J. der
irektorial⸗Assistent, Professor Emil Teschendorff, der seit dem Jahre 1876 den Verwaltungsgeschäften der Hochschule vorgestanden hatte. Die Leitung des neu eingerichteten Ateliers für Marinemalerei wurde dem ordentlichen Mitgliede der Akademie, Hnpscheft⸗ und Marinemaler Carl Saltzmann⸗Neubabelsberg zunächst auf drei Jahre vom 1. Juni d. J. ab übertragen. werden in diesem Kapitel Mittheilungen gemacht über die den Mitgliedern im Berichts⸗ jahre verliehenen Auszeichnungen, sowie über das künstlerische 1. der Senatoren und Mitglieder. Das vierte Kapitel enthält einen Bericht über die Verwaltung und allgemeine Nachrichten, das letzte Nekrologe über die vom 1. Oktober 1893 bis 1. Oktober d. J. verstorbenen Senatoren, Mitglieder, Lehrer und Beamten.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Nachweisung über den Stand von Thierseuchen im Deutschen Reich am 30. November 1894.
(Nach den Berichten der beamteten Thierärzte zusammengestellt im Kaiserlichen Gesundheitsamt.)
Nachstehend sind die Namen Kreise (Amts⸗ ꝛc. Bezirke) verzeichnet, in welchen Rotz, Maul⸗ und Klauenseuche oder Lungen⸗ seuche am 30. November herrschten. Die Zahl der betroffenen Ge⸗ meinden und Gehöfte sind — letztere in Klammern — bei jedem Kreise vermerkt. 88 u“
A. Rotz (Wurm).
Preußen. Reg.⸗Bez. Königsberg: Heiligenbeil 1 (1). Reg. Bez. Gumbinnen: Ragnit 3 (4). Stadtkreis Verlin 69) Reg.⸗ Bez. Potsdam: Niederbarnim 1 (1), Stadtkreis Charlottenburg 1 10 Teltow 1 (1), Osthavelland 1 (1). Reg.⸗Bez. Stettin: Anklam 1 (1), Ueckermünde 5 (7), Pyritz 1 (1). Reg.⸗Ba. Köslin: Belgard 2 (2). Reg.⸗Bez. öö“ Ost 1 (1), Samter 1 (1), Birnbaum 1 (1), Meseritz 1 (1), Rawitsch 1 (2), Koschmin 1 (1). Reg.⸗Bez. S Znin 1 (1). Reg.⸗Bez. Breslau: Neu⸗ markt 1 (1), Stadtkreis Breslau 1 (1), Brieg 2 (2). Reg.⸗Bez. Liegnitz: Grünberg 2 (2), Schönau 1 (1). Ren. ez. Oppeln: Tost⸗Gleiwitz 1 (1), Rybnik 1 8 Reg.⸗Bez. Erfurt: Langensalza 1 (1). Reg.⸗Bez. Düsseldorf: Stadtkreis Barmen 1 (1). Reg.⸗ Bez. Trier: Ottweiler 1 (1). Bayern. Reg.⸗Bez. Niederbayern: Landbezirk Deggendorf 2 (2), Reg.⸗Bez. Schwaben: Landbezirk Augsburg 1 (1). Sachsen. Kreishauptm. Leipzig: Borna 2 (2), Rochlitz 2 (2). Württemberg. Schwarzwaldkreis: Herrenberg 1 (3). Donaukreis: Laupheim 1 (1). Hessen. Provinz Starken⸗ burg: Darmstadt 2 (4). Provinz Oberhessen: Friedberg 3 (3). Sachsen⸗Weimar. Dermbach 1 (1). Elsaß⸗Lothringen. Ober⸗ Elsaß: Mülhausen 1 (1). Zusammen 53 Gemeinden 62 Gehöfte.
B. Maul⸗ und Klauenseuche.
Preußen. Reg.⸗Bez. Königsberg: Osterode i. Ostpr. 2 (2). Reg.⸗Bez. Gumbinnen: Tilsit 1 (1). Stadtkreis Berlin: 1 89. Reg.⸗Bez. Potsdam: Niederbarnim 8 (9). Reg.⸗Bez. Frankfurt: dig oeberg i. Nm. 1 (1), Kalau 1 (1). Reg.⸗Bez. Posen: Kempen i. P. 1 (1). Reg.⸗Bez. Breslau: Neumarkt 1 (1), Landkreis Breslau 1 (1), Brieg 3 (7), Strehlen 1 (4), Nimptsch 1(2), Frankenstein 2 (5), Schweidnitz 2 (2), Waldenburg 1 (1), Glatz 2 (2), Neurode 1 (1). Reg.⸗Bez. Oppeln: Kreuzburg 2 (3), Rosenberg i. O.⸗S. 1 0). Oppeln 1 (3), Lublinitz 3 (28), Zabrze 2 (3), Kattowitz 1 (1), Ratibor 12 (32), Kosel 7 (8), Leobschütz 16 (30), Pleß 6 (14), Rybnik 2 (2), Neisse 6 (8), Grottkau 3 (5). Reg.⸗Bez. Magdeburg: Kalbe 5 (6), Wanzleben 7 (11), Neuhaldensleben 2 (2), Sschersleben 1 (3), Aschersleben 2 (3). Reg⸗Bez. Merseburg: Bitterfeld 4 (14), Saal⸗ kreis 1 (1), Mansfelder Seekreis 1 (2), Querfurt 2 (2), Merseburg 5 (7), Weißenfels 1 (2). Reg.⸗Bez. Lüneburg: Gifhorn 6 (13). Reg.⸗Bez. Cassel: Landkreis Hanau 3 89 Reg.⸗Bez. Wiesbaden: Wiesbaden 2 (2), Landkreis Frankfurt a. M. 2 (2), Stadtkreis Frank⸗ furt a. M. 1 (1). Reg.⸗Bez. Koblenz: Meisenheim 2 (2). Reg.⸗ Bez. Düsseldorf: Kleve 6 (9), Rees 1 (1). Landkreis Krefeld 1 G. Kempen 1 (1). Reg.⸗Bez. Sigmaringen: Hechingen 1 (1), Haigerloch 2 (3). Bayern. Reg.⸗Bez. Oberbayern: München I 1 (1). Reg.⸗ Bez. “ Eschenbach 1 (1). Reg.⸗Bez. Oberfranken: Stadtbezirk Bayreuth 1 (2), Landbezirk Bayreuth 2 (15), Berneck 1 (1), Ebermannstadt 2 (2), Landbezirk Forchheim 7 (19), Höchstadt a. A. 1 (7), Landbezirk Hof 1 (14), Lichtenfels 1 (2), Pegnitz 1 2 Wunsiegel 1 (2). Reg.⸗Bez. Mittelfranken: Stadtbezirk Rothenburg a. H 111), Landbezirk Ansbach 2 (2), Gunzenhausen 1 (1), Neustadt a. A. 3 (4), Landbezirk N 3 (3), Landbezirk Rothenburg a. T. 3 (10), Scheinfeld 1 (2), ÜUffenheim 5 (15). Reg.⸗Bez. Unterfranken: Landbezirk Aschaffenburg 4 (12), Brinkenau 3 (3), Semme 1 (1), Königshofen 1 (1), Ochsenfurt 2 (4). Reg.⸗Bez. Schwaben: Land⸗ bezirk Memmingen 1 (2), Sonthofen 2 (7). Sachsen. Kreishauptm. Dresden: Meißen 4 (5). Kreishauptm. Leipzig: Borna 1 (1), Döbeln 1 (1). Kreishauptm. Zwickau: Flöha 1 (I), Zwickau 3 (4), Glauchau 1 (1). Württemberg. Neckarkreis: Backnang 2 6928 Böblingen 2 (3), Cannstatt 1 (1), Eßlingen 1 (1), Weinsberg 2 (2). Schwarzwaldkreis: Calw 4 (16), Freudenstadt 5 (16), Herren⸗ berg 2 (6), Nagold 7 (17), Nürtingen 2 (2), Oberndorf 1 (3), Reut⸗ lingen 2 (9), Rottweil 3 (6), Sulz 3 (12), Tübingen 6 (21), Urach 3 (36). W“ Gerabronn 6 (16), Künzelsau 1 (4). Mergent⸗ heim 1 (5), Oehringen 1 (3). Donaukreis: Biberach 1 (2), Kirch⸗ heim 2 (5), Riedlingen 1 (1). Baden. Landeskommiss. Freiburg: Freiburg 1 (5), Kehl 1 (1), Landeskommiss. Karlsruhe: Bretten 1 (3), Landeskommiss. Mannheim: Heidelberg 4 (9), Mosbach 2 (2), Tauberbischofsheim 3 (40). Hessen. Provinz Starkenburg: Darmstadt 1 (1), Dieburg 7 (56), Erbach 7 (16), Groß⸗Gerau 4 (5). Provinz Rheinhessen: Mainz 1 (1), Alzey 1 (2), Worms 1 (1). Sachsen⸗Weimar. Weimar 2 (2), Neustadt a. O. 2 (4). Braun⸗ schweig. Braunschweig 3 (64), Wolfenbüttel 4 (5). Sachsen⸗Mei⸗ ningen. Meiningen 1 (3), EEE 3 (11), Sonneberg 1 (2), Saalfeld 2 (2). Sachsen⸗Altenburg. Altenburg (Ostkreis) 4 (6), Roda (Westkreis) 1 (1). Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Herzogthum Coburg: Landbezirk Coburg 3 (8). Anhalt: Cöthen 1 (3), burg 20 (32). Schwarzburg⸗Rudolstadt. Rudolstadt 1 (9). Reuß älterer Linie: 1 (1). Reuß jüngerer Linie. Schleiz 3 (3). Elsaß⸗Lothringen. Bezirk Unter⸗Elsaß: Stadtkreis Straßburg 8 Landkreis Straßburg 3 (6), enau 1 (1), Molsheim 3 (5), Schlettstadt 1 (4), Weißenburg 1 (9). Bezirk Ober⸗Eilsaß: Colmar 1 (1), Gebweiler 1 (2). Zusammen 372 Gemeinden, 940 Gehöfte.
“ C. Lungenseuche. Prenßen. Reg.⸗Bez. Posen: Bomst 1 (1). Reg.⸗Bez. Magdeburg;: Kalbe 1 (1), Wanzleben 1 (5), Neuhaldensleben 2 (2). Reg.⸗Bez. Hildesheim: Stadtkreis Göttingen 1 (1), Landkreis Göttingen 1 (1), Einbeck 1 (1). Reg.⸗Bez. Düsseldorf: Kempen 1 (2). Reg.⸗Bez. Köln: Landkreis Köln 1 (1). Sachsen. Kreis⸗ auptm. Leipzig: Borna 1 (1), Grimma 2 (2). Kreishauptm. wickau: Schwarzenberg 1 (1), Oelsnitz 2 (2). Auhalt: Cöthen 2 (4). Reuß jüngerer Linie. Schleiz 1 (1). Zusammen 19 Ge⸗ meinden, 26 Gehöfte.
Braunschweig, 3. Dezember. Die Alters⸗ und Invaliditäts⸗ versicherungs⸗Anstalt in Braunschweig hat laut Meldung des „W. T. B.“ die Einrichtung eines Sanatoriums im Harz für kranke und in der Genesung begriffene Arbeiter getroffen.
Heandel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. ““ An der Ruhr sind am 3. d. M. gestellt 11 648, nicht rech⸗ zeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 1. d. M. gestellt 4729, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.
Zwangs⸗Verstleigerungen. Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin stand am 3. Dezember das Grundstück, Kommandantenstraße 3 u. 4 und Lindenstraße 54 belegen, dem Kommerzien⸗Rath Pbilipp Elkan gehörig, zur Versteigerung; Nutzungswerth 86 760 ℳ; für das Meistgebot von 1 441 000 ℳ wurde der Rittergutsbesitzer Curt von Lüdicke auf Kottwitz bei Glogau Ersteher. — Aufgehoben wurde der Termin wegen der Versteigerung des Liebherr'schen Grundstücks Pallisadenstraße 69. öE1