d. aus den Zinsen der getilgten Pfandbriefe. 88 Außerdem sind dem Anortifationssonds 2 überweisen diejenigen Pfandbriefe, welche von den Grundbesitzern bei “ an ahlungsstatt gegeben werden (§ 11, § 48), und diejenigen, welche im alle des § 47 Alinea 2 aus dem Reservefonds entnommen werden. XIV. Der Antheil eines bepfandbrieften Grundstücks an dem der betreffenden Jahresgesellschaft am Reservefonds zustehenden Guthaben (§ 38) fällt, wenn der Schuldner angehalten wird, das Darlehn ganz oder theilweise zurückzuzahlen, stets ganz oder an sämmtliche Jahresgesellschaften dergestalt zurück, daß dieser Antheil der nächsten zur Vertheilung kommenden Pfandbriefmasse zuwächst. Ein Gleiches tritt ein, jedoch nur in Höhe von 2 % des Dar⸗ lehns, bei freiwilliger gänzlicher oder theilweiser Rückzahlung des Darlehns, falls diese erfolgt vor Ablauf von 5 Jahren seit dem 1. Januar desjenigen Jahres, in welchem die Beleihung des Grund⸗ stücks oder die letzte Erneuerung des Darlehns oder die letzte Um⸗ wmandlung des Darlehns unter Anrechnung des Guthabens am Reserve⸗ fonds (§ 11 a) stattgefunden hat. Erreicht das Guthaben am Reserve⸗ fonds in diesem Falle noch nicht 2 %, so hat der Grundstückseigen⸗ thümer sein Guthaben auf diese Höhe . ergänzen.
Nach Ablauf von 5 Jahren wird bei freiwilliger Rückzahlung dem Ablösenden sein Antheil am Reservefonds ganz oder bei Partial⸗ ablösungen verhältnißmäßig angerechnet, jedoch nur insoweit, als der in Betracht kommende Antheil durch 100 theilbar ist. Dieser Betrag desselben wird in Pfandbriefen aus dem Reservefonds entnommen und zur Tilgung verwendet. B
XV. Außer dem Falle des § 11 ist bei freiwilligen wie noth⸗ wendigen Rückzahlungen nach der Wahl des Schuldners Baarzah⸗
8 vn vder Angabe von nicht ausgeloosten Pfandbriefen an Zahlungs⸗ statt zulässig.
Wird E“ gewählt, so muß dies bei der Kündigung er⸗ klärt sein (1V 7), und es wächst die zu zahlende Ablösungssumme
dem der nächsten Ausloosung zu Grunde zu legenden Amortisations⸗ fonds zu. Der baar abzulösende Betrag der Pfandbriefschuld muß bis zum Einlösungstermin der gekündigten Pfandbriefe verzinst werden.
Erfolgt die Baarzahlung am Fälligkeitstage nicht, so sind bis zur Zahlung 6 % Zögerungszinsen zu entrichten.
E1 88 der Summe, welche sich ergiebt, wenn 1
a. das Guthaben des Grundstücks am Amortisationsfonds, soweit
dasselbe durch 100 theilbar ist, und
b. das Guthaben des Grundstücks am Reservefonds, soweit das⸗
selbe bei freiwilliger Rückzahlung nach Nr. XIV angerechnet
werden kann, zusammengerechnet wird, kann von dem Besitzer des bepfandbrieften Grundstücks entweder Löschungsguittung oder Zession, vorbehaltlich der Priorität für den Ueberrest des Pfandbriefdarlehns, oder ein neues Pfandbriefdarlehn verlangt werden, dies letztere jedoch immer nur nach vorangegangener Revision und abermaliger Festsetzung des Werths des Grundstücks.
XVII. In beiden Fällen — es mag Löschungsquittung resp. Zession über den getilgten Pfandbriefbetrag oder Krediterneuerung verlangt werden (§ 49 u. “ — beginnt bezüglich des Ueberrestes der Pfandbriefschuld vom 1. Januar des laufenden Jahres ab die Amortisation und die Beisteuer zum Reserpefonds (1V Nr. 1) von neuem. Der Besitzer des bepfandbrieften Grundstücks scheidet also auch mit diesem Ueberreste seiner Pfandbriefschuld aus der früheren Jahresgesellschaft aus und tritt mit demselben in diejenige ein, welche
ben in der Bildung begriffen ist. Demnach hat derselbe: b 1XX“
. wenn er Löschungsquittung verlangt, bezüglich des nicht zu
quittierenden Betrags,
. wenn er dagegen Krediterneuerung verlangt, bezüglich des
ganzen eingetragenen Pfandbriefdarlehns eine neue Verbindlichkeits⸗Erklärung in urkundlicher Form abzu⸗ ehen und nöthigenfalls deren Inhalt ins Grundbuch eintragen zu lassen.
Das Berliner Neuen Berliner Pfandbriefs Summe von Mark, welche in Gemäßheit der Statuten des Berliner Pfandbrief⸗Instituts und ihrer Nachträge mit Prozent für das Jahr verzinst wird. Der Pfandbrief ist von seiten des Gläubigers unkündbar. Er kann
on seiten des Pfandbrief⸗Amts nur infolge statutenmäßiger Ausloosung und nach vorangegangener drei⸗ monatlicher Kündigung zum Nennwerth eingelöst werden. Die Kün⸗ digung geschieht durch die für die Amts bestimmten öffentlichen Blätter.
besonders ausgefertigten ö“
des oben bezeichneten Pfandbriefs mit unterzeichneten Pfandbrief⸗Amts.
Die Zahlung der Zinsen erfolgt nur
anuar 18.. (Trockenes Siegel.) Das Berliner Pfandbrief⸗Amt. (Drei Unterschriften.) Eingetragen in das P. 8 Fol. u“
Berlin, den .. ten
E
Zins Kupon Nr.
des Neuen Berliner Pfandbriefs Litt. .. . Nr. ..
die halbjährlichen . ℳ von der Kasse des
Inhaber dieses empfängt am
. ten Januar 18.... Das Berliner Pfandbrief⸗Amt. (Trockenes Siegel.)
Berlin, den.
f N
gegen Beibringung der
andbrief⸗Buch. 1 8
Aber. .. .. insen
Dieser Zins⸗Kupon verjährt in vier Jahren, vom 31. Dezember
zu dem Neuen Berliner Pfandbrief Litt. ... — über ℳ
des Jahres an gerechnet, in welches der Zahlungstag fällt.
Der Vorzeiger dieses Talons erhält ohne weitere Prüfung seiner itimation die für den vorstehend bezeichneten Neuen Berliner
.y ten Januar 18 .. Das Berliner Pfandbrief⸗Amt. (Trockenes Siegel.)
Berlin, den.
Le
Pfandbrief neu auszufertigenden Zins⸗Kupons für fünf Jahre, vom i , sofern dagegen seitens des Inhabers des Pfand⸗ briefes nicht vorher schriftlicher Widerspruch bei dem Pfandbrief⸗Amt eingereicht ist.
8
auch auf
vorausgegangener
Bekanntmachungen des Pfandbrief⸗
Literatur.
Weihnachts⸗Publikationen.
Literatur und Kunst.
Hirth's „Formenscha
tter aller Zeiten und Völker zu bieten, diese Ziffer
Nicht wenig hat sicherlich
* (München und Leipzig, irth's Verlag) beschließt mit den vorliegenden drei Lieferungen 10 8 12 seinen 18. Jahrgang. Daß dieses Unternehmen die Erfüllung seines Programms: eine Quelle der Belehrung und Anregung für Künstler und Gewerbtreibende wie für alle Freunde stilvoller Schön⸗ heit durch ausgewählte Ausnahmen und Nachbildungen von Werken der besten Meih
angelegen sein läßt, dafür zeugt nüge.
weiterung
schon zur zu diesem Erfolge die Er⸗ der ursprünglich bloß kunstgewerblichen Tendenz des
Georg
sich mit Glück Ge⸗
„Formenschatzes“ auf das Gebiet der schönen Künste beigetragen,
wodurch ihm eine große Zahl neuer Freunde gewonnen wurde. 9 Umsicht und Ges
diesem Felde mit
Die chmack geleitete
Auswahl, die stetig vervollkommnete technische Herstellung der in Lichtdruck vervielfältigten Aufnahmen und Reproduktionen verdienen
alle Anerkennung. Das in diesen Blättern eine Zeit
lang, der Mode
folgend, dominierende Rokoko macht jetzt mehr und mehr auch den anderen Stilen wieder Filat So findet man in den erwähnten drei
8 die Gothik und
enaissance reichlich und schön vertreten. Von
erken gothischen Stils seien genannt: Details vom Mailänder
ortal der Kathedrale
Dom und dem schönen allen Besuchern Merans
Schlafzimmer in der
in Aix, das wohlbekannten
landesfürstlichen Burg daselbst und einige schön geschnitzte Wappen
von ebendort. Weit schen und deutschen
rößer noch ist die Zahl der Blätter mit italieni⸗ erken aus der Renaissance⸗ und Barockzeit. Da
finden wir berühmte Malernamen wie Raffael (mit dem predigenden
jugendlichen Johannes aus den Uffizien in (Frauenkopf von der „Kreuzabnahme“ im
lorenz), Pietro alazzo Pitti in
erugino lorenz),
Andrea Mantegna (Grablegung und ein Blatt aus seinem „Triumph des Cäsar“), Albrecht Dürer (Studie zu einem Marienkopf, Paris), Frans Hals (Selbstbildniß aus dem Museum in Haarlem) neben einer großen Reihe anderer Italiener (Baldassare Franceschini, Bartolommeo di Venezia), Holländer (Aert de Gelder, Cornelis de Heem, Quentin Massys, Pieter de Hooch), Deutschen, Franzosen ꝛc. Die Skulptur ist vorzüglich vertreten durch die großen Meister der Renaissance Michel Angelo (die „Nacht“ vom Grabmal Giuliano's de' Medici in San Lorenzo zu Florenz), Donatello (tanzende Genien, Relief, und Puttengruppe), Pietro Lombardo, ferner durch bedeutende Künstler der Barockzeit, wie G. L. Bernini und Andreas Schlüter. Auch Originalaufnahmen von Werken der Antike fehlen nicht; sie ist in den vor⸗ liegenden Lieferungen repräsentiert durch die Gruppe des Farnesischen Stiers (Neapel), des Florentinischen Ebers, der Knöchelspiclerin (Berlin) ꝛc. Groß ist daneben auch die Zahl der kunstgewerblichen Blätter aus allen Stilperioden. Denjenigen aus gothischer Zeit, welche schon erwähnt wurden, reihen sich solche aus der deutschen und italienischen Renaissance (unter letzteren eine prächtige Saaldecke aus dem Palazzo
itti und ein Kamin aus dem Dogenpalast in Venedig), owie mannigfache Entwürfe italienischer und namentlich fran⸗ Meister (Salembier, Lalonde, Daniel Marot, Nicolas Leloir ꝛc.) an. Diese Uebersicht wird genügen, um die Reichhaltigkeit und den vielseitigen künstlerischen Inhalt des „Formenschatzes“ zu kennzeichnen. Er trägt diesen stolzen Titel mit gutem Recht, denn nicht nur der Kunstgewerbtreibende kann ihn mit Nutzen ausmünzen, sondern auch jeder Kunstfreund wird immer wieder gern zu den braunen Mappen greifen und darin blättern, um sich an den Abbildern des Schönsten, was Menschenhand geschaffen, zu erbauen und zu ergötzen. Zum Weih⸗ nachtsfest sei daher noch speziell auf den neuen Band (in Mappe Pr. 17,. bezw. 19 ℳ) als auf ein vornehmes, gediegenes Geschenk für Kunst⸗ liebhaber aufmerksam gemacht.
— Uhland’s Gedichte und Dramen. Illustriert von O. Herrfurth, C. Storch und G. Graf. Berlin, Deutsches Verlagshaus Bong u. Co. Zwei Bände. Pr. geb. 8 ℳ (in einen Band geb. 7 ℳ). — Mit dem jetzt ö zweiten Bande, welcher die Balladen und Romanzen und die beiden Dramen „Ernst, Herzog von Schwaben“ und „Ludwig der Bayer’ enthält, liegt diese schön ausgestattete Volksausgabe des Dichters nunmehr fertig vor. Die oben genannten Künstler haben die Dichtungen mit richtigem Verständniß für ihre echt deutsche Schlichtheit illustriert. Den Gedichten sind kleine Stimmungs⸗ und Situationsbildchen beigegeben, die Haupt⸗ scenen aus den Dramen werden in packenden Schilderungen, jedoch ohne theatralische Mache vorgeführt. Diese neuesten Vänd der Bongy'schen illustrierten Klassikerausgaben reihen sich würdig den bisher erschienenen an, von denen „Zerbrochenen Krug“, Heine's „Buch der Lieder“ und Körner's „Leye und Schwert“ als auf prächtige und dabei billige Weihnachtsgeschenke für Jung und Alt aufmerksam gemacht sei.
— „Fahrend Volk“. Abnormitäten, Kuriositäten und interessant Vertreter der wandernden Künstlerwelt. Von Signor Saltarin Mit 135 in den Text gedruckten authentischen Abbildungen. Leipzig J. J. Weber. In Original⸗Leinenband Pr. 12 ℳ — Der Verfasser der in seiner Jugend selbst dem Stand der fahrenden Künstler ange hörte, hat sich bereits durch seine „Pauvres Saltimbanques“ und als Dichter der „Maringotte“, jener grünen Wohnwagen der herum⸗ ziehenden Gymnastiker, einen Namen gemacht. In obigem Werk ge⸗ währt er nun als intimer Kenner den Außenstehenden einen Einblick in die fremde sehelmnißwol Welt eines Standes, dessen Vertreter sich zum theil systematisch abschließen von der bürgerlichen Gesellschaft und noch ihre eigenen Satzungen, Zeichen und Gebräuche haben. Selbstverständlich werden aber auch ihre Kunstleistungen bezw. die körperlichen Abnormitäten, deren Zurschaustellung ihnen zum Gelderwerb dient, in Wort und Bild geschildert. In origineller Weise bevorwortet der Verfasser sein Buch mit der Beschreibung eines Balles lebender e“ im „Hötel des Monstres“ zu Paris. Dann läßt er in 13 Kapiteln nach einander auftrete Akrobaten und Gymnastiker, Athleten, Ringkämpfer und Riesen, Zwerge, Schlangenmenschen, Zauberkünstler, Kunstschützen und Messer⸗ werfer, Hungerkünstler, zusammengewachsene Menschen, Rumpf⸗ und er, Mimiker und Hautmenschen, Haar⸗ und Bartmenschen,
ättowierte, Rechenkünstler, Schnellläufer, Schnellmaler, Schwert⸗ Akrobaten und Kauvirtuosen. Mit großem Fleiß hat der Verfasser alles zusammengetragen, was ihm für seine Mittheilungen erreichbar war; in den Abschnitten über die Zauberkünstler, Degenschlucker, Schlangenmenschen ꝛc. giebt er sehr dankenswerthe Cffkrirmfhen ein⸗ zelner besonders räthselhafter Kunststücke. Ueberall ist auch für vor⸗ treffliche, wirklichkeitsgetreue Abbildungen, meist nach photographischen Aufnahmen, gesorgt. Das eigenartige Werk erhält durch diese authen⸗ tischen Bilder von außerordentlichen, sonst kaum glaubwürdigen gym⸗ nastischen Produktionen, seltenen Abnormitäten und Kuriositäten geradezu einen kulturgeschichtlichen Werth. Daß dasselbe auch sehr it zu lesen ist, braucht wohl nicht noch besonders hinzugefügt zu werden.
1. Untersuchungs⸗Sachen.
2. Aufas ote, Zustellungen u. dergl. 3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verfäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
—
Oeffentlicher Anzeiger.
6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. b 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwä 9. Bank⸗Ausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.
1) Untersuchungs⸗Sachen.
50485] Beschluß.
In der Strafsache gegen den Banquier August Sternberg J. IV A. 264. 93 wird auf den Antrag 8 8 Staatsanwaltschaft:
ꝛc.
2) Es wird ferner der Beschluß vom 9. Juni 1893, durch welchen das Vermögen des Angeklagten mit Beschlag belegt wurde, da der An⸗ geklagte nicht mehr abwesend ist.
Berlin, den 14. November 1894.
Königliches Landgericht I. Strafkammer 8. Baath. Pohle. Fehmer.
[51992]
[51860] Niach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte ach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung der Häuslerei Nr. 4 zu Tarnow mit Zubehör, dem 2 Kaufmann Carl Schläfcke das. gehörig, Termine 1.) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ Hee der Verkaufsbedingungen am Mon⸗ tag, den 18. Februar 1895, Vormittags 11 Uhr, 1 2) zum Ueberbot am Montag, den 11. März 1895, Vormittags 11 Uhr, 3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grundstück und an die zur Immobiliar⸗ mmasse desselben gehörenden Gegenstände am Montag, den 18. Februar 1895, 8 Vormittags 10 Uhr, b im Schöffengerichtszimmer des hiesigen Amtsgerichts⸗ gebäudes statt. Auslage der Verkaufsbedingungen vom 4. 895 an auf der Gerichtsschreiberei und
zu Leer zum
ebruar ei dem
zum Segquester bestellten Schulzen Thielcke zu Tarnow, welcher Kaufliebhabern nach Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten wird. Bützow, den 29. November 1894. Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches
Zwangsversteigerung.
Die im Grundbuche von Leer Vol. XIII Fol. 57 und 58 auf den Namen von Jannes Erben eingetragenen, zu - Norderstraße belegenen Grundstücke, bestehend aus
A. 1) Hofraum mit Wohnhaus Nr. 677, Gebäude⸗ steuerrolle Blatt 22 Parzelle 211, 2h es 150 ℳ,
b lle 212, 2) Aufgebote, Zustellungen —n Hiesnterh enanehee haechescn und dergl. “ ö Parzelle 213, groß 56 qm,
B. 1) Hofraum mit Wohnhaus Nr. 676 a., Ge⸗ bäudesteuerrolle Blatt 22 Parzelle 215, groß 70 qm, “ 150 ℳ, 8 3 b
Hetreuns mit Hintergebäude Nr. 676 b., Ge⸗ bäudesteuerrolle Blatt 22 9 Nutzungswerth 12,00 ℳ, 8
sollen auf Antrag des Arbeiters Christian Cöster wecke der Auseinandersetzung unter den Miteigenthümern am 7. 8 Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle zwangsweise versteigert werden. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts können in der Gerichts⸗ schreiberei, Abtheilung III, hieselbst eingesehen werden. Diejenigen, welche das Eigenthum der Grundstücke beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in an die Stelle des Grundstücks tritt.
vorgängiger
Amtsgericht. [51991]
In der von Winterfeld'schen Zwangsversteigerung des Grundstücks Bärwaldstraße 52, Hasenheide und Weinberg Band 22 Nr. 834, 85 K. 63. 94, werden g des Verfahrens die Termine am
infolge Einstellun
J. Müller 7. dieses Monats
Leer an der Wörde bezw.
groß 76 qm, [51990]
Flurbuchs Leer.
arzelle 214, groß 19 qm, [51859]
Februar 1895,
Ver⸗
ezug auf den Ansprucrh Das Urtheil
über die Ertheilung des Zuschlags wird am 9. Fe⸗ bruar 1895, Vormittags 11 Uhr, an Gerichts⸗ stelle verkündet werden. Leer, den 30. November 1894. Königliches Amtsgericht. III.
aufgehoben.
Berlin, den 3. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 85.
In der Zwangsversteigerung des Carl Hoppe’schen Grundstücks, Thurneysser⸗Straße 5, — Bd. 88 Nr. 3629 (85 K. 101. 94) werden die Ter⸗ mine am 10. d. Mts. infolge Einstellung des Ver⸗ fahrens aufgehoben.
Berlin, 3. Dezember 1894.
Königliches Amtsgericht I.
In Sachen des Maschinisten Heinrich Weißensee zu Helmstedt, Klägers, wider den Tischlermeister Her⸗ mann Wedekind und dessen Ehefrau, Friederike, geb. Eggeling, daselbst, Beklagte, wegen Zinsenforderung, wird, nachdem Kläger seinen Beschlagnahmeantrag zurückgenommen, der rücksichtlich des Wohnhauses No. ass. 1115 an der Vorsfelderstraße hieselbst durch Verfügung vom 20. November 1894 auf den 26. Fe⸗ bruar 1895 angesetzte Zwangsversteigerungstermin wieder aufgehoben. 8
Helmstedt, den 1. Dezember 1894.
1 Herzogliches Amtsgericht Hassel.
Abtheilung 85.
51857]
— In Sachen der Firma Gebrüder Müller in Helm⸗ stedt, Klägerin, wider den Drechslermeister Hermann Rubach hier, Beklagten, wegen Wechselforderung, in specie: die Subhastation des sub No. ass. 144 hierselbst belegenen Wohnhauses nebst Zubehör be⸗
treffend, wird die Beschlagnahme, sowie der auf den 22. März 1895 anberaumte Verkaufstermin auf
Antrag der Klägerin wieder aufgehoben. Königslutter, den 23. November 1894. Herzogliches Amtsgericht. Brinckmeier.
Aufgebot.
1519951
besitzers Carl Ferdinand Turner, Anna Margarethe Adelheid, geb. Barjenbruck, in Groß⸗Mackenstedt bei Syke wird der unbekannte Inhaber des Kontobuchs der Bremer Bank Nr. 46 841, eröffnet auf den Namen „Frau Adelheid Turner, Mackenstedt bei Bremen“, per ult. Dezember 1893 ein Guthaben von ℳ 400,07 ₰ nachweisend, hiermit aufgefordert, das bezeichnete Kontobuch unter Anmeldung seiner Rechte auf dasselbe Peal, in dem hiermit auf
Niederbarnim
Freitag, den 14. Juni 1895, Vormittags 11 Uhr, unten im Stadthause, Zimmer Nr. 6, anberaumten Aufgebotstermin dem Gericht 19e- widrigenfalls dabselbe für kraftlos erklärt werden Bremen, den 1. Dezember 1894. Das Amtsgericht. (ge) Ar5 Zur Beglaubigung: Stede, Gerichtsschreiber.
Aufgebot.
[38660]
anzumelden
hier noch besonders auf Kleist's
Auf Antrag der Wittwe des Hof⸗ und Brennerei⸗
Die Zigarrenfabrik Josef Wolf zu Düsseldorf hat das Aufgebot des Niederlagescheins des Königlichen Hauptsteueramts zu Düsseldorf vom 29. Juni 1894 Konto 32 Blatt 70 Nr. 7 mit der Nummer 391, lautend auf einen Ballen unbearbeiteter Tabackblätter, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 18. April 1895,
rmittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten 9. karienstraße 2, Zimmer Nr. hlcchneten raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗
loserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Düsseldorf, den 26. September 1894 4 Königliches Amtsgericht.
[51861] Oeffentliches Aufgebot. .
Es wird hiermit auf Antrag der Papiermachers⸗ tochter Fanny Brunner von Grafenau, z. Z. Köchin in München, Aufgebot erlassen, daß alle diejenigen, welche auf das Sparkassakapital des zu Verlust ge⸗ angenen Sparkassabuchs Nr. 26 der Distriktsspar⸗ basse Grafenau in Schönberg über eine Resteinlage für die Papiermacherskinder Johann, Josef und
ranziska Brunner von Grafenau zu 64 ℳ 30 ₰ Fesveuche oder Rechte erheben zu können vermeinen, hiermit aufgefordert werden, solche Ansprüche und Rechte spätestens in dem hiermit auf Dienstag, den 12. Februar 1895, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls das er⸗ wähnte Sparkassabuch außer Kraft gesetzt und Fran⸗ zika Brunner zur Erhebung der Sparkassaeinlage ermächtigt wird.
Grafenau, den 16. Oktober 1894.
Königliches. Amtsgericht. (L. S.) Welzhofer, K. Ober⸗Amtsrichter. [39337] Aufgebot.
Die unverehelichte Anna Allers, bei ihrem Vater, dem Schiffer Johann Allers sen., in Twielenfleth hat das Aufgebot des Sparkassenbuchs der Spar⸗ und Leihkasse der Stadt Stade Nr. 1903, lautend auf eine Einlage von 350 ℳ, beantragt. Der In⸗ haber des Sparkassenbuchs wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 17. April 1895, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte und das Sparkassenbuch vorzulegen, die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.
Jork, den 29. September 1894.
Königliches Amtsgericht. II.
[38662] Aufgebot.
Der Rechnungsführer Emil Ramlau in Swaroschin, vertreten durch den Rechtsanwalt Maase in Pr. Stargard, hat das Aufgebot des angeblich verloren egangenen Sparkassenbuchs der Kreis⸗Sparkasse zu Pe⸗ Stargard Nr. 2464 über 750 ℳ und Zinsen, ausgefertigt für das Majorat Swaroschin, zum Fere der neuen Ausfertigung, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, svätestens in dem auf den 24. April 1895, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 31, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, dute te sce die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird..
Pr. Stargard, den 28. September 1894. Königliches Amtsgericht. [38931] Aufgebot.
Der Gastwirth Wilhelm Schütze zu Rathenow, Berliner Straße 21, hat das Aufgebot des auf seinen Namen lautenden, ihm angeblich verloren gegangenen Sparkassenbuches Nr. 4167 der städtischen Sparkasse zu Rathenow, welches über insgesammt 339 ℳ lautet und für welches die Zinsen bis zum 1. April 1894 8,52 ℳ betragen, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 12. Juni 1895, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ es.g seine Rechte anzumelden und die Ürkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunde erfolgen wird.
Rathenow, den 25. September 1894.
Das Königliche Amtsgericht. — [51993] Aufgebot.
Der Kolon Friedrich Luhmann Nr. 104 Dützen hat das Aufgebot des in der Gemeinde Dützen ge⸗ legenen, auf den Namen des nach Amerika ausge⸗ wanderten Kolons Christian Huck Bd. 2 Bl. 130 Dützen eingetragenen Grundstuͤcks Flur 48 Nr. 445 Spredenland, Acker 9 a 89 qm 2,33 Thlr. be⸗ antragt. Alle unbekannten Eigenthumsberechtigten insbesondere die Erben des obengenannten Huck werden aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf das Grundstück in dem vor dem unterzeichneten Amtsgericht, Zimmer Nr. 9, auf den 4. Februar 1895, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Termin anzumelden und zu bescheinigen, andernfalls die unbekannten Eigenthumsberechtigten mit ihren Ansprüchen und Rechten P ges chlohen werden und die Eintragung des Besitztitels für den Antragsteller erfolgen wird.
Minden, den 3. Dezember 1894.
Königliches Amtsgericht
[51858] Aufgebot. Auf den Antrag des Mühlenbesitzers August Reschke zu Diwan, vertreten durch den Justiz⸗Rath Neubaur zu Berent, werden die früheren Eigen⸗ thümer Andreas Kiedrowski und dessen Ehefrau Victoria Kiedrowski, geborene Cybulski, welche beide bis vor etwa 30 Jahren in Tuschkau ansässig waren und dann nach Amerika ausgewandert und bnfeFale sind, sowie deren unbekannte Erben und Erbnehmer aufgefordert, sich spätestens im Auf⸗ gebotstermin den 12. September 1895, Vor⸗ mittags 11 Uhr, in dem unterzeichneten Gericht (Zimmer Nr. 3) zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung der vorgenannten Andreas und Victoria Kiedrowski'schen Eheleute erfolgen wird. Berent, den 28. November 1894. Königliches Amtsgericht.
8 Bekanntmachung. 3 Die nächsten Angehörigen der mit unbekanntem Aufenthaltsort abwesenden Elisabeth Illig aus Katzenfurt, geb. daselbst am 26. Juli 1823, haben das Aufgebot derselben zwecks Todeserklärung be⸗ antragt. Demgemäß werden die unbekannt wo ab⸗ wesende Elisabeth Illig und deren Erben aufgefordert, 8 dem auf den 21. März 1895, Vormittags 84 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgericht anberaumten 1 ermin zu erscheinen, widrigenfalls die ꝛc. Illig für odt erklärt und ihr Vermögen den sich legitimieren⸗ den Erben verabfolgt wird.
CEhringshausen, den 28. November 1894. Königliches Amtsgericht. “
[52069]
(51994]
[51856] Bekanntmachung.
Das Kgl. Amtsgericht DHemau ha nterm 7. No⸗ vember I. J. folgendes Aufgebot erlassen:
Ueber das Leben des landesabwesenden, am 6. Mai 1817 gebornen Schmiedsohns Johann Dinauer von Peraß hausen, welchem das Miteigenthum an dem Anwesen Hs.⸗Nr. 6 in Beratzhausen zu einem Sechstel⸗Antheile zusteht, ist seit 1851 keine Nachricht mehr vorhanden.
Nachdem der als Kurator über den landes⸗ abwesenden Johann Dinauer aufgestellte Schuh⸗ macher Josef Ehrl von Beratzhausen auf Anweisung der Pflegschaftsbehörde die Todeserklärung seines Kuranden beantragt hat, wird gemäß Art. 103 ff. B. Ausf.⸗Ges. z. R.⸗Z⸗P.⸗O. Aufgebotstermin auf Freitag, den 4. Oktober 1895, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale des Kgl. Amtsgerichtes Hemau anberaumt.
Zugleich ergeht die Aufforderung:
1) an den Verschollenen, Johann Dinauer, spätestens im Aufgebotstermine persönlich oder schriftlich sich anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt wird;
2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗ gebotsverfahren wahrzunehmen;
3) an alle diejenigen, welche über das Leben des Ver⸗ schollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen.
Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts Hemau. (L. S.) Adam, Kgl. Sekretär.
[52057]
Der am 25. Januar 1822 geborene Schuhmacher Ludwig Frahm aus Neubrandenburg ist seit 40 Jahren verschollen. Von seinem Kurator ist sge nachdem 70 Jahre seit der Geburt des Ver⸗ schollenen verflossen sind, der Antrag auf Todes⸗ erklärung gestellt worden. Gemäß diesem Antrag wird der ꝛc. Frahm aufgefordert, in dem auf den 10. April 1895, Vormittags 10 Uhr, an⸗ gesetzten Termin zu erscheinen oder den Ort seines jetzigen Aufenthalts bis dahin hierher anzuzeigen, widrigenfalls er für todt erklärt und sein Vermögen seinen sich legitimierenden Erben ausgeantwortet werden wird.
Neubrandenburg, den 3. Dezember 1894. Das Waisengericht.
[51855] Aufgebot.
Auf Antrag der verwittweten Lehrer, Frau Louise Weinert, geb. Dreßler, zu ““ wird deren Sohn, der Landwirth Carl August Adolf Samuel Weinert, welcher im April 1882 nach Amerika ge⸗ gangen ist, aufgefordert, sich spätestens im Auf⸗ gebotstermine den 21. Oktober 1895, Vor⸗ mittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer Nr. 11) zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird.
Schweidnitz, den 28. November 1894.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.
Aufgebot.
Auf Antrag der Ehefrau Wilhelmine Behrens, geb. Duden, zu Wilhelmshaven, wird deren Ehemann, der Arbeiter Christian Gerhard Eduard Behrens, welcher im Jahre 1883 von Wilhelmshaven nach Nord⸗Amerika ausgewandert ist und seit August 1884 keine Nachricht von sich hat hierher gelangen lassen, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin den 19. September 1895, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden, widrigen⸗ falls seine Todeserklärung erfolgen wird.
Wilhelmshaven, den 13. S 1894.
Königliches Amtsgericht.
.
[52039) Aufgebot.
Auf den Antrag des Nachlaßpflegers Arbeiters Nikolaus Ratajezak in Lubonia werden die unbekannten Erben der durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 28. Februar 1894 für todt erklärten Amtmannsfrau argarethe Rolbiecka, geb. Pietrzyüska, aufgefordert, spätestens im Aufgebots⸗ termine den 17. September 1895, Vormittags 10 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nach⸗ laß bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 25, anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen auf den Nachlaß werden ausgeschlossen und der Nachlaß dem sich meldenden und legitimierenden Erben, in Ermangelung eines solchen aber dem Fiskus wird verabfolgt werden, der sich später meldende Erbe aber alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen schuldig, von ihm weder Rechnungs⸗ legung noch Ersatz der Nutzungen zu fordern 88 rechtigt sein wird, sich vielmehr mit der Herausgabe des noch Vorhandenen wird begnügen müssen.
Lissa, den 20. November 1894.
Königliches Amtsgericht
——
[52040] Aufgebot.
Auf den Antrag des Nachlaßpflegers, Schmiede⸗ meisters Carl Henschel in Grune, werden die un⸗ bekannten Erben des am 17. Dezember 1868 in Grune verstorbenen Auszüglers Ernst Unglaube aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 17. September 1895, Vormittags 10 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den Füchtag, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 25, anzu⸗ melden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen auf den Nachlaß werden ausgeschlossen und der Nachlaß dem sich meldenden und legitimierenden Erben, in Ermangelung eines solchen aber dem Fiskus wird verabfolgt werden, der sich später meldende Erbe aber alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers an⸗ zuerkennen schuldig und von ihm weder Rechnungs⸗ legung noch Ersatz der Nutzungen zu fordern be⸗ rechtigt sein wird, sich vielmehr mit der Heraus⸗ gabe des noch Vorhandenen wird begnügen müssen. Lissa, den 24. November 1894.
Königliches Amtsgericht.
[52026] Bekanntmachung. 1 Die am 9. Juli 1894 hier verstorbene Wittw Christiane Wapenhensch, geb. Ramdohr, hat in ihrem am 9. August 1894 hier publizierten Testamente unter anderen folgendes Legat ausgesetzt: Dreitausend Mark für die Kinder des verstorbenen Oekonomen Spengler und dessen verstorbener Ehefrau Erdmuthe, geb. Starke, zu Quenstädt oder deren eheliche Descendenz. Dies wird den unbekannten Speng⸗ ler'schen Nachkommen hierdurch bekannt gemacht. Halle a. S., den 1. Dezember 1894.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.
[52025) Im Namen des Königs!
In Sachen, betreffend die Todeserklärung der Bernhardina 22 erkennt das Königliche Amts⸗ ericht zu Emmerich durch den Gerichts⸗Assessor
estermann für Recht:
Die Bernhardina Johanna Reintjes, Tochter der zu Elten verstorbenen Eheleute Heinrich Reintjes und Bernhardina, geborene Wintjes, geboren zu Elten am 21. Februar 1787, katholisch, früher zu Elten wohnhaft, wird für todt erklärt. 11“
Emmerich, 17. November 1894. —
Königliches Amtsgericht.
[52021] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 13. November 1894 sind die un⸗ bekannten Erben der am 31. Oktober 1892 zu Wormditt verstorbenen Töpfermeisterwittwe Anna Hinz, geb. Hinz, mit ihren Ansprüchen auf den Nachlaß ausgeschlossen worden.
Wormditt, den 29. November 1894.
Königliches Amtsgericht.
[52016] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil vom 30. November 1894 sind die Sparkassenbücher des Danziger Sparkassen⸗ Aktien⸗Vereins zu Danzig
a. Nr. 145 670 über 400 ℳ b. Nr. 177 172 über 40 ℳ, c. Nr. 160 011 über 70 ℳ, 1 d. Nr. 180 315 über 700 ℳ für kraftlos erklärt. 8 Danzig, den 3. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. X. 1
Ausschlußurtheil. Verkündet am 20. November 1894. Weich, Gerichtsschreiber.
Im Namen des Königs!
In Sachen, betreffend das Aufgebot eines Spar⸗ kassenbuchs des Sergeanten Otto Kreß in Königs⸗ berg, erkennt das Königliche Amtsgericht XVI zu Königsberg durch den Gerichts⸗Assessor Eckert für Recht:
Das auf den Namen „Sergeant Otto Kreß“ ausgefertigte Quittungsbuch, Nebenstelle Nr. 6555 der städtischen Sparkasse zu Königsberg, geltend über 611 ℳ 97 ₰, nebst Zinsen wird für kraftlos er⸗
[52020]
8 8 [52017] xekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom 1. Dezember 1894 ist der Hypotheken⸗ brief über die in den Grundbüchern Osnowo Nr. 5 und Brosowo Nr. 87 Abthl. III Nr. 8 eingetragene Post von 4400 Thalern noch gültig auf 1200 Thaler, bestehend aus den Hypothekenbuchsauszügen der Pfand⸗ grundstücke vom 18. März und. einer Ausferti⸗
4 un gung des Erbrezesses vom 2i Juli 1873 für kraft⸗ los erklärt.
Kulm, den 1. Dezember 1894.
Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs!
Verkündet am 30. November 1894. Habighorst, Gerichtsschreiber. 85 Auf den Antrag 1) der Angelika Henriette Wil⸗
helmine Dohm, 2) der Clara Friederike Wilhelmine
Dohm zu Essen erkennt das Königliche Amtsgericht
zu Essen für Recht:
Die Hypothekenurkunde über nachstehende im Grundbuch von Essen Band 95 Blatt 1 in Abth. III unter Nr. 4 und Band XXX Artikel 50 Abth. III n. 19 ö Post: „Achthundert Thaler ö nebst 5 % Zinsen laut Vertrages vom 27. März 1865 für die verwittwete Frau Justiz⸗ Rath Dohm, Henriette, geb. Rumpff, zu Essen. Eingetragen auf Nr. 1 u. 3 zufolge Verfügung vom 29. Juni 1865“ wird zum Zwecke der Neubild des Hypothekenbriefes für kraftlos erklärt.
[52005] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Bertha Marie Helene Klohn, geb. Horchert, zu Stettin, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Toeffling in Berlin, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Müllergesellen Otto Emil Ernst Klohn, zuletzt in Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen schmählicher Bestrafung eventl. auf Grund gegen⸗ seitiger Einwilligung eventualissime wegen ein⸗ seitiger unüberwindlicher Abneigung, mit dem An⸗ trage auf “ die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, ihm auch die Kosten des Verfahrens zur Last zu legen, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 21. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts I zu Berlin auf den 6. April 1895, Vormittags 9 ½ Uhr, Jüdenstraße 59, zwei Treppen, Zimmer 119, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 29. November 1894.
Buchwald, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Zivilkammer 21.
[52067]
[52006] Oeffentliche Zustellung. — Die Frau Schulz, Anna Marie Louise, geb. Röhl, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt F Munkel hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Eisendreher August Arthur Waldemar Schulz, zuletzt in Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehebruchs, und böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehe⸗ cheidung, die Ehe der Parteien zu trennen und den eklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 22. Zivil⸗ kammer des Köni lichen Landgerichts I zu Berlin, Jüdenstr. 59 II, Zimmer 119, auf den 7. März 1895, Vormittags 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem 8.en Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. zduum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8 Berlin, den 1. Dezember 1894. unke, Gerichtsschreiber
8
des Königlichen Landgerichts I. Zivilkammer 22.
klärt. Die Kosten trägt der Antragsteller. 8 “
[52004] Oeffentliche Zustellung. 1 Die Fhefrau des Tagelöhners Bernhard Kremer, Gertrab. geb Martin, zu Herne, vertreten durch den Justiz⸗Ra h Duesberg zu Bochum, klagt gegen ihren ge⸗ nannten Ehemann, früher zu Herne, jetzt unbekannten Aufenthaltes, wegen lebens⸗ und gesundheitsgefähr⸗ licher Mißhandlungen, mit dem Antrage, das Band der Ehe zwischen den Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu er⸗ klären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des hiesigen Königlichen Landgerichts auf den 2. März 1895, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 22, mit der negfheh einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zu elassenen Anwalt zu bestellen. um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser zuszug der Klage bekannt gemacht. Bochum, den 3. Dezember 1894. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[52094] Oeffentliche Zustellung.
Die Arbeiterfrau Anna Tamm, 84 Brasch, zu Demmin, vertreten durch den Rechtsanwalt Rammelt zu Greifswald, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeite Ernst Tamm, früher in Japzow bei Treptow a. T. jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Ver⸗ lassung mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe dem Bande nach zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Greifswald auf den 6. März 1895, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Greifswald, den 1. Dezember 1894.
1 Krause, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[52002] Landgericht Hamburg. Oeffentliche Fustellung.
Die Ehefrau Emma Johanna Christina Koop, geb. Christiansen, genannt Amende, zu Altona, Schauenburgerstr. 62 II, vertreten durch Rechts⸗ anwalte Drs. Berthold & Suse, klagt gegen ihren Eheman Johann Wilhelm Koop, unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, den Beklagten für einen böslichen Verlasser seiner Ehefrau zu erklären und die zwischen den Parteien bestehende Ehe vom Bande zu scheiden, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die III. Zivilkammer des Landgerichts zu Hamburg (Rathhaus) auf den 18. Februar 1895, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hamburg, 4. Dezember 1894.
u“ Diederichs, Gerichtsschreiber des Landgerichts, Zivilkam III.
[52001] Landgericht Hamburg. 1 Oeffentliche
Die Ehefrau Johanna Catharina Reinhard, geb. Rickert, zu Hamburg, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Freundt, klagt gegen ihren Ehemann Johann Dominicus Joachim Reinhard, unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen böslicher Verlassung mit dem An⸗ trage, dem Beklagten aufzuerlegen, innerhalb einer vom Gericht zu bestimmenden Frist zwecks Fort⸗ setzung des ehelichen Lebens, zur Klägerin zurück⸗ zukehren unter der Androhung, er im Nicht⸗ gehorsamsfalle für einen böslichen Verlasser erklärt und die Ehe der Parteien vom Bande geschieden werde, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die fünfte Zivil⸗ kammer des Landgerichts zu Hamburg (Rathhaus) auf den 18. Februar 1895, Vormittags 9 ⅛½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
uszug der Klage bekannt gemacht.
Hamburg, den 5. Dezember 1894.
H. Kuers, Gerichtsschreiber des Land
[52003] Oeffentliche S Die Ehefrau Dorothea Margaretha Magdalena Schüler, geb. Leptien, zu Neumünster, vertreten durch den Rechtsanwalt Haack daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Tuchmacher Carl Wilhelm Ludwig Ernst Schüler, zu Neumünster, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem An⸗ trage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe dem Bande nach zu trennen und Beklagten für den schul⸗ digen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Kiel auf den 5. März 1895, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte secefasgenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der fenti en Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Kiel, den 3. Dezember 1894. Bosse, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. 8 88 1“
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[520932 Bekanntmachung.
In Sachen der Taglöhnersehefrau Maria Stutt⸗ rucker in München, vertreten durch Rechtsanwalt von Zeschwit hier, Klagetheil, gegen den Taglöhner
ohann Stuttrucker, früher in München wohnhaft, nun unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, wurde die öffentliche Zustellung der Klage bewilligt, und ist zur Verhandlung über diese Klage die öffentliche Sitzung der I. Zivilkammer des K. Landgerichts München 1 vom Montag, den 18. Februar 1895, Vormittags 9 Uhr, be⸗ stimmt, wozu Beklagter mit der Aufforderung ge⸗ laden wird, rechtzeitig einen bei diesseitigem K. Landgerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Der klägerische Anwalt wird beantragen, zu erkennen:
1) Die Ehbe der Streitstheile wird aus Verschulden des Ehemannes dem Bande nach getrennt;
2) Beklagter hat die Kosten des Rechtsstreites zu tragen beziehungsweise zu erstatten. vnashen am 8 e 8 8
erichtsschreiberei des Kgl. Landgerichts München I.
Rid, Ober⸗Sekretär. 8