SGudensberg. Bekanntmachung. (52304] Die Bekanntmachungen des Gerichts aus dem Handels⸗ und Genossenschaftsregister sollen während des Jahres 1895 im Deutschen Reichs⸗Anzeiger,
p der hei larer Zeitung und 1“““
ininn der Casseler Allgemeinen Zeitung, bei kleineren Genossenschaften nur in den beiden ersten Blättern erfolgen. 88 Gndensbergg 1. Dezember 1894.
önigliches Amtsgericht.
meldungen über Eintragungen in die vorbezeichneten Register jeden Montag und 1 von 11 Uhr Vormittags ab, in den Geschäfts⸗ zimmern Nr. 3 und 5 des hiesigen Gerichts²-²· gebäudes 8 entgegen⸗ bezw. aufgenommen werden. Die Bekanntmachung der angemeldeten Ein⸗ tragungen in die obenbezeichneten Register wird in dem Deutschen Reichs⸗ und Preu⸗ ßischen Staats⸗Anzeiger in Berlin, in der Berliner Börsenzeitung,
Die Bekanntmachungen der Eintragungen: im Deutschen Reichs⸗An 1) in die eSeg wird im Fuldaer Kreisblatt a. den Deutschen Reichs⸗ und Königlich veröffentlicht werden. . Preußischen Staats⸗Anzeiger, 8 ulda, den 29. November 18949.
b. die Berliner Börsenzeitung, 1616“ 1.“ Königliches Amtsgericht. b c. die Frankfurter Oderzeitung; 11616u“.“ Mackeldey. “
2) in das Genossenschaftsregister durch: — 116“
a. den Deutschen Reichs⸗ und Garding. Bekauntmachung. [52637]
Preußischen Staats⸗Anzeiger, Die Veröffentlichung der Eintragungen -in die
b. die Frankfurter Oderzeitung; öffentlichen Register des unterzeichneten Amtsgerichts wird für das Jahr 1895 erfolgen:
Anzeiger und Königlich Preußisch
Berlin, Sonnabend, den 8. Dezember
88
zum Noo. 289.
8
Königlich
in dem
3) in die Muster⸗ und Feichennestfter nur durch den Deutschen Reichs⸗und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger erfolgen. Frankfurt a. O., den 30. November 1894. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.
Franzburg. Bekanntmachung. 52821]
Das unterzeichnete Amtsgericht bringt hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die Eintragungen in das Handels⸗ und Genossenschaftsregister für das Jahr 1895 im Deutschen Reichs⸗ und Königlich . Staats⸗Anzeiger, im Amtsblatt der
öniglichen Regierung zu Stralsund, in der Stral⸗ eeschen Zeitung und im Franzburg⸗Richtenberger Wochenblatt bekannt gemacht werden.
Die Bekanntmachungen für kleinere Genossenschaften werden außer im Deutschen Reichs⸗Anzeiger in der Stralsundischen Zeitung erfolgen.
Franzburg, den 5. Dezember 1894.
Königliches Amtsgericht.
Freiburg i. Schl. Bekanntmachung. [52535]
Die Veröffentlichungen für das Jahr 1895 bezüglich des hiesigen Handels⸗ und Genossenschafts⸗ registers erfolgen durch:
1) den Deutschen Reichs⸗ und Königlich
Preußischen Staats⸗Anzeiger,
2) die Schlesische Zeitung,
3) die Breslauer Zeitung,
4) den Freiburger Boten; bei kleineren Genossenschaften nur durch die unter 1 und 4 genannten Zeitungen und bezüglich des Mägervaies nur durch die unter 1 genannte
tung.
Freiburg i. Schl, den 1. Dezember 1894.
Königliches Amtsgericht.
Friedland, O.-S. Bekanntmachung. [52631] Die auf das Handels⸗ und Genossenschaftsregister bezüglichen Eintragungen werden im Jahre 1895 durch 1) den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, und außer⸗
dem 2) die Schlesische Zeitung und die Breslauer Zeitung, .“ 8 3) je nach dem Sitze der Firma oder der Ge nossenschaft die Kreisblätter, also diejenigen I1 O.⸗S., Falkenberg O.⸗S. oder eisse, bei Genossenschaften von kleinerem Umfange außer u 1 nur noch in den bezüglichen Kreisblättern, veröffentlicht werden. Die Eintragungen in das Musterregister werden nur durch das Blatt zu 1 veröffentlicht. . Die bezüglichen Geschäfte versehen Amtsrichter Schulz und Sekretär Kramer. Friedland O.⸗S., den 3. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. Friedrichstadt. Bekanntmachung. ([52441] Die Veröffentlichung der Eintragungen in die öffentlichen Register des unterzeichneten Amtsgerichts wird für das Jahr 1895 erfolgen: a. hinsichtlich des Handelsregisterz in dem „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußi⸗ schen Staats⸗Anzeiger“, in den „Ham⸗ burger Nachrichten“ und in dem zu Friedrich⸗ ttadt erscheinenden „Eiderstedter und Stapel⸗ olmer Wochenblatt’, . hinsichtlich des Feng elschaftaregisten in den zu a. bezeichneten Blättern, bezüglich der kleineren Genossenschaften jedoch nur in dem „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußi⸗ schen Staats⸗Anzeiger“ und in dem Eider⸗ stedter und Stapelholmer Wochenblatt“, hinsichtlich des Muster⸗ und Zeichenregisters lediglich in dem „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“. Friedrichstadt, den 4. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.
Fronhausen. Bekanntmachung. 52294] Die Bekanntmachungen aus dem Handels⸗, Muster⸗ und Genossenschaftsregister erfolgen für das Jahr 1895: a. im Reichs⸗Anzeiger, b. im öffentlichen Anzeiger des Amtsblattes der Königlichen Regierung zu Cassel, c. in der Oberhessischen Zeitung. Für kleinere Genossenschaften aber nur in den unter a. und c. genannten Blättern. Fronhausen, den 3. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.
[52293] Fürstenberg, Meckl. Zur Veröffentlichung der Eintragungen in das hiesige Handelsregister sind für das Jahr 1895 der Deutsche Reichs⸗Anzeiger, die Neustrelitzer Zeitung und der Fürstenberg'er An⸗ zeiger bestimmt. Fürstenberg i. Meckl., den 4. Dezember 1894. Büoßer fichen Amtsgericht. iehrke. 1“ 1 8 h [52297] Fürstenwalde, Spree. Bekanntmachung. Die Bearbeitung der auf die Handels⸗, Genossen⸗ schafts⸗, Zeichen⸗ und ügsereeg he sich beziehenden Geschäfte in dem diesseitigen Bezirk während des Geschäftsjahres 1895 wird durch den Amtsgerichts⸗ Rath Gadow als Richter und den Gerichtsschreiber Unger als Registerführer 8 Als Blätter für die öffentlichen Bekanntmachungen sind der „Deutsche Reichs⸗Anzeiger“ und die „Fürstenwalder Zettung. bestimmt. “ Fürstenwalde, 1. November 1894. “ Königliches Amtsgericht. Fulda. Dabavtwachang, [52298] Die Eintragungen in das Handels⸗ und Genossen⸗ schsge gsoßfter des unterzeichneten Amtsgerichts werden im Jahre 1895 1 im Deutschen Reichs⸗Anzeiger, in der Berliner Börsenzeitung und
a. hinsichtlich des Handelsregisters Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußi⸗ chen Staats⸗Anzeiger, sowie in den Eider⸗ steedter Nachrichten und Hamburger Nachrichten, b. hinsichtlich des Genossenschaftsregisters in den zu a. bezeichneten Blättern, bezüglich kleinerer Genossenschaften jedoch nur in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, sowie dem Landwirthschaft⸗ Melr Wochenblatt für Schleswig⸗Holstein in
iel,
. hinsichtlich des Muster⸗ und Zeichenregisters allein in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Garding, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.
Gieboldehausen. Bekanntmachung. [52307] Die Eintragungen in die Handels⸗ und Ge⸗ nossenschaftsregister für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts werden im Jahre 1895 a. in dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger, b. in dem Hannoverschen Courier zu Hannover, c. in der Zeitung fürs Eichsfeld zu Duderstadt veröffentlicht werden, die Eintragungen für kleinere Genossenschaften aeer in dem Reichs⸗Anzeiger nur in der Zeitung fürs Eichsfeld. Gieboldehausen, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.
Gleiwitz. Bekanntmachung. [52636] Die auf die Führung des Handels⸗, des Genossen⸗ schafts⸗, des Zeichen⸗ und des Musterregisters bezüg⸗ lichen Geschäfte werden bei dem unterzeichneten Ge⸗ richt im Jahre 1895 durch den Amtsrichter Hacken⸗ berger unter Mitwirkung des Gerichts⸗Sekretärs Jakubek bearbeitet werden.
Die Eintragungen in das Handelsregister werden d .
“
1) den Deutschen Reichs⸗ und Königlich
Preußischen Staats⸗Anzeiger zu Berlin,
2) den Oberschlesischen Wanderer zu Gleiwitz,
3) die Breslauer Zeitung zu Breslau,
4) die Schlesische Zeitung zu Breslau, die Eintragungen in das Zeichen⸗ und Musterregister nur durch das zu 1 bezeichnete Blatt, die Ein⸗ tragungen in das Genossenschaftsregister außer durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußi⸗ schen Staats⸗Anzeiger nur durch den Oberschlesischen Wanderer bekannt gemacht werden. Gleiwitz, den 1. Dezember 1894.
Königliches Amtsgericht.
Glückstadt. Bekanntmachung. [52633] Im Jahre 1895 erfolgende Eintragungen in das Gesellschafts⸗ und Genossenschaftsregister werden 1) im Deutschen Reichs⸗Anzeiger, 2) in der Glückstädter Fortuna, 3) in den Hamburger Nachrichten und, wenn sie kleinere Genossenschaften betreffen, nur in den Blättern zu 1 und 2 veröffentlichF.. Glückstadt, den 3. Dezember 1894.
Königliches Amtsgericht. 88
Gnadenfeld. Bekanntmachung. [52640] Im Jahre 1895 werden die Bekanntmachungen aus dem Handelsregister mit Ausschluß des Zeichen⸗ registers in 1 a. dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, b. dem Oeffentlichen Anzeiger des Regierungs⸗ Amtsblattes zu Oppeln, ““ c. der Schlesischen Zeitung, d. dem Oberschlesischen Anzeiger, 1 diejenigen aus dem Genossenschaftsregister in a. dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, b. der Schlesischen Zeitung, c. dem Oberschlesischen Anzeiger, für kleinere Genossenschaften nur im Deutschen Rieichs⸗ und Königlich reußischen Staats⸗Anzeiger und im Oberschlesischen Anzeiger “ erfolgen. Gnadenfeld, den 3. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. Goch. Bekanntmachung. [52639] Die vorgeschriebenen Bekanntmachungen werden im Laufe des Jahres 1895 im hiesigen Amtsgerichts⸗ bezirke erfolgen: a. für das Handelsregister durch: 1) den Deutschen Reichs⸗Anzeiger, 2) die Kölnische Volkszeitung, 3) das Klever Kreisblatt, 8 4) den öffentlichen Anzeiger, 1“ b. für das Genossenschaftsregister durch die vor⸗ stehend unter Nr. 1, 2 und 3 und bei kleineren Ge⸗ nossenschaften durch die unter Nr. 1 und 3 bezeich⸗ neten Blätter. 1 8 Goch, den 4. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.
[52634]
8
Göppingen. 3 K. Amtsgericht Göppingen. Für die Bekanntmachungen aus dem Genossen⸗ schaftsregister wird für das Jahr 1895 außer dem Deutschen Reichs⸗Auzeiger das Göppinger Wochenblatt bestimmt. 1“ Den 4. Dezember 1894. Landgerichts⸗Rath Rapp.
Bekanntmachung. [52635]
Die auf die Führung der Gensssen Kaft. Handels⸗ und Mu Perregister bei dem Königlichen Amtsgericht in Görlitz sich beziehenden Geschäfte werden vom 1. Januar 1895 bis 31. Dezember 1895 von dem Königlichen Amtsgerichts⸗Rath Schulz — Zimmer Nr. 3 des EE unter Mit⸗ wirkung des Königlichen Amtsgerichts⸗Sekretärs Picita — Zimmer Nr. 5 daselbst — bearbeitet werden.
Görlitz.
in der Schlesischen Zeitung in Breslau,
in den Görlitzer Nachrichten und Anzeiger erfolgen, jedoch mit der Beschränkung, daß Ein⸗ tragungen in das Zeichen⸗ und Musterregister nur allein im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger, dagegen Eintragungen bezüglich der Genossenschaften von kleinerem Umfange außer in diesem noch in den Görlitzer Nachrichten und Anzeiger werden veröffentlicht werden.
Görlitz, den 3. Dezember 1894.
Königliches Amtsgericht. Göttingen. Bekanntmachung. [51308] Die Eintragungen in das hiesige Handels⸗ und Genossenschaftsregister werden für das Jahr 1895 veröffentlicht werden durch 1 1) den Deutschen Reichs⸗ und Königlich
Preußischen Staats Anzeiger zu Berlin, 2) den Hannoverschen Courier zu Hannover, 3) die Göttinger Zeitung hierselbst, 4) den Göttinger Anzeiger hierselbst. Für kleinere Genossenschaften erfolgen die Ver⸗ öffentlichungen nur durch die unter 1 und 3 bezeich⸗ neten Zeitungen. Göttingen, den 1. Dezember 1894.
Königliches Amtsgericht. III.
Gollub. Bekanntmachung. [52301]
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge⸗
bracht, daß im Jahre 1895 die gesetzlich vorge⸗
schriebenen, das Handels⸗ und Musterregister be⸗
treffenden Bekanntmachungen seitens des unter⸗
zeichneten Amtsgerichts durch folgende Zeitungen: 1) den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger,
2) den Graudenzer Geselligen,
3) die Danziger Zeitung
werden veröffentlicht werden.
Gollub, den 1. Dezember 1894.
Königliches Amtsgericht.
Gollub. Bekanntmachung. [52300] Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht, daß im Jahre 1895 die gesetzlich vor⸗ geschriebenen Bekanntmachungen, das Genossenschafts⸗ register betreffend, seitens des unterzeichneten Amts⸗ gerichts durch folgende Zeitungen: 8 1) den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, 2) den Graudenzer Geselligen, 3) das Briesener Kreisblatt und soweit „kleinere Genossenschaften“ in Betracht kommen neben dem zu 1 genannten Blatt nur durch das Briesener Kreisblatt werden veröffentlicht werden. Gollub, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.
8
8 [52309] Grebenstein. In 1895 erfolgen die Bekannt⸗ machungen aus dem hiesigen Handels⸗ und Ge⸗ nossenschaftsregister 1) im Reichs⸗Anzeiger, 2) im Casseler Tageblatt und Anzeiger sowie 3) in der Hofgeismarer Zeitung, für kleinere Genossen⸗ schaften nur im Reichs⸗Anzeiger und in der Hofgeismarer Zeitung. Grebenstein, den 30. November 1894. Königliches Amtsgericht. Gesing. Greussen. Bekanntmachung. (52302] In Gemäßheit des Artikels 14 des Handelsgesetz⸗ buches und der §§ 3 und 5 der Bundesrathsbekannt⸗ machung vom 11. Juli 1889 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die bei dem unterzeichneten Gerichte im Laufe des nächsten Jahres erfolgenden Eintragungen in das Handels⸗, sowie in das Genossenschaftsregister durch 1) den Deutschen Reichs⸗Anzeiger in Berlin, 2) “ „Der Deutsche“ in Sonders⸗ ausen, 3) die Schwarzburger Zeitung in Greußen veröffentlicht werden. Greußen, den 1. Dezember 1894. Fürstl. Schwarzb. Amtsgericht, Abtheilung II. N
1 P616838 Strehlitz. Die auf die Füruch der Handels⸗, Genossenschafts⸗, Zeichen⸗ und Muster⸗ register bezüglichen Geschäfte werden im Jahre 1895 durch den Amtsrichter Wiedemann unter Mitwirkung des Sekretärs Groß bearbeitet werden. Die auf die Handels⸗ und Genossenschaftsregister bezüglichen Bekanntmachungen werden ii: d dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger, . der Schlesischen Heitung, . dem Breslauer General⸗Anzeiger, dem Gr. Strehlitzer Stadtblatt, der Gr. Strehlitzer Zeitung, die Bekanntmachungen bezüglich der kleinen Genossen⸗ schaften aber außer in dem Deutschen Reichs⸗ Anzeiger nur in dem Gr. Strehlitzer Stadtblatte veröffentlicht werden. Gr.⸗Strehlitz, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. “
Grottkau. Bekanntmachung. (52442] ’8 das Kalenderjahr 1895 werden bei dem unter⸗ zeichneten Amtsgerichte die Eintragungen: 1 a. in das Handels⸗, Muster⸗ und Zeichenregister: 1) durch den Deutschen Reichs⸗ und Pren⸗ zischen Staats⸗Anzeiger, 8 89 2) durch die Schlesische Zeitung, 3) durch die Breslauer Zeitung, 4) durch die Neisser Zeitung; 8 b. in das Genossenschaftsregister, auch für die kleineren Genossenschaften: 1) durch den Deutschen Reichs⸗ und Preu⸗ ßzischen Staats⸗Anzeiger, 2) durch die Neisser Zeitung veröffentlicht werden.
8
Güterskoh. Bekanntmachung. 52305] Gemäß Art. 14 des Deutschen Hand.⸗Ges.⸗Bs. wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß im Laufe des Jahres 1895 die Eintragungen in die von dem unterzeichneten Amtsgerichte geführten Handels⸗, Si. Muster⸗ und Gesellschaftsregister durch olgende Blätter werden veröffentlicht werden:
a. den Deutschen Reichs⸗Anzeiger, b. den öffentlichen Anzeiger des Regierungs⸗ amtsblatts zu Minden,
c. die Gütersloher Zeitung,
d. das Bielefelder Tageblatt.
Gütersloh, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.
““
Gütersloh. Bekanntmachung. [52306] Die Bekanntmachungen aus Uüsssan Genossen⸗ schaftsregister erfolgen im Jahre 1895 außer durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger, durh a. die Gütersloher Zeitung, 1 b. das Bielefelder Tageblatt, 3 insofern 88 aber kleinere Genossenschaften nur durch die Gütersloher Zeitung. Gütersloh, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. b b Guttentag. Bekanntmachung. [52299] Die auf die Führung der Handels⸗, Genossen⸗ schafts⸗ und Musterregister im hiesigen Gerichts⸗ bezirk bezüglichen Geschäfte werden im Kalenderjahre 1895 durch den Amtsrichter unter Mitwirkung des Ersten Gerichtsschreibers bearbeitet werden. Die auf die beiden ersten Register bezüglichen Bekanntmachungen werden im Kalenderjahre 1895 a. im Deutschen Reichs⸗Anzeiger, b. in der Berliner Börsenzeitung, c. in der Schlesischen Zeitung, d. in der Breslauer Zeitung, für kleinere Genossenschaften aber außer im Deutschen Reichs⸗Anzeiger nur noch im Kreisblatt, die auf das Musterregister bezüglichen aber nur im Deutschen Reichs⸗ veröffentlicht werden. uttentag, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.
[52642] Hagenow. Die Bekanntmachung der Ein⸗ tragungen in das Hee und Genossenschafts⸗ register des unterzeichneten Amtsgerichts erfolgt für das Jahr 1895 durch Einrückung in den Deutschen Reichs⸗Anzeiger und in die Amtlichen Mecklen⸗ burgischen Anzeigen und entweder in das hiesige Kreisblatt oder den Anzeiger für das hiesige Amt. Hagenow, den 4. Dezember 1894. Großherzoglich Meckl. Schwerin. Amtsgericht.
[52645] MHalberstadt. Im Jahre 1895 werden die Ein⸗ tragungen in das Handels⸗ und das Genossenschafts⸗ Register durch 1) den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, 2) die Magdeburger Zeitung und 3) die Halberstädter Zeitung und Intelligenzblatt, bezüglich der kleineren Genossenschaften jedoch nur durch die zu 1 und 3 bezeichneten Blätter ver⸗ öffentlicht werden. 1 Eintragungen in das Zeichenregister kommen nur durch das Blatt zu 1 zur Veröffentlichung. Halberstadt, den 1. Dezember 1894. 8 Königliches Amtsgericht. Abtheilung 6G. Hamm. Bekanntmachung. [52310] 88 das Jahr 1895 sind für die von dem unte⸗ zeichneten Amtsgericht zu erlassenden Bekanne⸗ machungen, welche Eintragungen in das Genossen⸗ schaftsregister betreffen: a. der Deutsche Reichs⸗Anzeiger, b. der Westfälische Anzeiger hier, c. die Hamm⸗Soester Volkszeitung hier, und für kleinere Genossenschaften außer dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger der Westfälische Anzeiger bestimmt. Hamm, den 3. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. Heiligenhafen. Bekauntmachung. Die Eintragungen des unterzeichneten
8
[52643] mtsgerichts in das Handels⸗ und Genossenschaftsregister werden im Jahre 1895 durch “ den „Deutschen Reichs⸗Anzeiger“ und die Kieler Zeitung, die des Handelsregisters außerdem durch
die Hamburger Nachrichten, die des Genossenschaftsregisters außerdem durch die ecttschegehwatmschfn Blätter bekannt gemacht werden. 1 Für kleinere Genossenschaften fällt die Kieler Zeitung fort. Heiligenhafen, den 4. Dezember 1894. Ksönigliches Amtsgericht.
“ [526461] Heldrungen. Im Geschäftsjahre 1895 werden die Eintragungen in das Handels⸗ und Genossen⸗ schaftsregister des unterzeichneten Gerichts durch:
) den Deutschen Reichs⸗Anzeiger,
2) die Berliner Börsenzeitung,
3) den hiesigen Unstrut⸗ und Wipperboten,
veröffentlicht werden. 1..“ Hinsichtlich kleinerer Genossenschaften erfolgt die Veröffentlichung nur durch die Blätter zu 1 und 3. Heldrungen, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.
1
Verantwortlicher Redakteur: J. V.: Siemenroth in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗
iim Fuldaer Kreisblatt, für kleinere Genossenschaften jedoch nur
gesehen von den besonderer Beschleunigung be⸗ dürfenden Anträgen, werden die erforderlichen An⸗
Grottkan, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.
Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
bb. die Insterburger Z
Der Inhalt dieser in welcher die Bekanntmachungen aus den Handels⸗, Genofsenschafts⸗, Zeichen, und Muster⸗Registern, über Patente, Gebrauchsmuster, Konkurse, sowie die Tartf⸗ und Fahrplan⸗
Bekanntmachungen der deutschen Ei
Das Central⸗ Be ch durch die Anzeigers, SW. Wilhelmstraße 32, bezogen werden.
Bekanntmachungen, betreffend die zur Veröffentlichung der Handels⸗ ꝛc. Register⸗Einträge bestimmten Blätter.
[52376. Herborn. Für 1895 erfolgen die Beharn8. machungen aus dem Handels⸗ und Genossenschafts⸗ register durch den Reichs⸗Anzeiger, den Herborner Anzeriger und den Rheinischen Kurier, für kleinere Genossenschaften durch die beiden ersten Blätter. Herborn, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.
Herzberg, Elst. Bekanntmachung. [52312] Für das Jahr 1895 erfolgt die Veröffentlichung der Eintragungen 1) in das von uns geführte Handelsregister: a. durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, b. durch die Berliner Börsenzeitung, c. durch das Schweinitzer oder Liebenwerda'er Kreisblatt, je nach dem Sitz der Handels⸗ gesellschaft, 2) in das von uns geführte Zeichen⸗ und Muster⸗ register: durch den Deutschen Neichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger. Herzberg (Elster), den 1. Dezember 1894 ((6(c8785283 Herzberg, Elst. Bekanntmachung. [52311] Für das Jahr 1895 erfolgt die Veröffentlichung der Eintragungen in das von uns geführte Genossen⸗ schaftsregister: a. durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeiger, b. durch das Schweinitzer oder Liebenwerda'er Kreisblatt je nach dem Sitz der betreffenden Genossenschaft. Herzberg, Elster, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.
88
52647 Hess. Oldendorf. Die Hekenetmnchefcn 89 Eintragungen in das hiesige Handels⸗ und Genossen⸗ schaftsregister erfolgt 1895 durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger, den Hannoverschen Courier und die Schaumburger Zeitung in Rinteln; für kleinere Genossenschaften außer dem Deutschen Reichs⸗ Anzeiger jedoch nur in der Schaumburger Zeitung. Hess. Oldendorf, 1. Dezember 1894.
b Königliches Amtsgericht.
8 Hohenmölsen. Bekanntmachung. [52641] Im Jahre 1895 werden veröffentlicht: 1) die Eintragungen in unser Handels⸗ und Genossenschaftsregister durch a. den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, b. die Berliner Börsenzeitung, c. das X“ für Hohenmölsen und Um⸗ gegend, 2) die Eintragungen in unser Zeichen⸗ und Muster⸗ register lediglich durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger. „Für kleinere Genossenschaften, darunter den hie⸗ sigen Vorschuß⸗ und Sparverein, erfolgen je⸗ doch die Bekanntmachungen ausschließlich durch die vorstehend unter 1 a. und c. bezeichneten Blätter. Hohenmölsen, den 3. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.
Heya. Bekanntmachung. [52648] Die Bekanntmachung der Eintragungen in das hiesige Handelsregister wird für das Geschäftsjahr 1895 durch folgende Blätter erfolgen: 1) den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, 2) den Hannoverschen Courier, 3) die Berliner Börsenzeitung, 4) das Hoya'er Wochenblatt. Die Bekanntmachung der Eintragungen in das hiesige Genossenschaftsregister wird für das Geschäfts⸗ jahr 1895 nur erfolgen durch: 1) den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen e n 2) durch das Hoya'er Wochenblatt. H den 3. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.
Insterburg. Bekanntmachung. [52649] Für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. De⸗ zember 1895 werden die öffentlichen Bekanntmachungen für Genossenschaften durch: a. den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen StZes sesger. eitung, c. die Ostdeutsche Volkszeitung, für kleinere Genossenschaͤften aber nur durch die zu a. und b. genannten Blätter veröffentlicht werden. ekanntmachungen für den ländlichen Wirth⸗ schafts⸗Verein zu Insterburg⸗ Central⸗Genoffen⸗ aft ostpreuß. Landw. Genossenschaften e. G. m. u. H. werden überdies in der Georgine erfolgen. Insterburg, den 29. November 1894.I Königliches Amtsgericht.
enbahnen enthalten sind, erscheint auch in einem besonderen
Central⸗Handels⸗Register
indels⸗Register für das Deutsche Rei önigliche Expedition des Deutschen Reichs⸗ und Königlich
ost⸗Anstalten, für
kann durch alle reußischen Staats⸗
Kalbe a. S. Bekanntmachung. [52314]
Für das Jahr 1895 werden die Eintragungen in das von uns geführte Handels⸗ und Genossenschafts⸗ register durch:
1) den Deutschen Reichs⸗ und Königlich
Preußischen Staats⸗Anzeiger,
2) die Berliner Börsen⸗Zeitung,
3) die Magdeburgische Zeitung und 4) das amtliche Calbe'sche Kreisblatt; in Ansehung der kleineren Genossenschaften:
den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger sowie
das amtliche Calbe'sche Kreisblatt; die Eintragungen in das Zeichen⸗ und Muster⸗ register durch: den Deutschen Reichs⸗ und Königlich
Preußiischen Staats⸗Anzeiger veröffentlicht werden.
Kalbe a. S., den 1. Dezember 1894.
Königliches Amtsgericht.
[52663] Kallies. Im Laufe des Geschäftsjahres 1895 werden die Eintragungen in unser Handels⸗ und Musterregister im Deutschen Reichs⸗ und König⸗ lich Preußischen Staats⸗Anzeiger, in der Ber⸗ liner Börsenzeitung und im Kallies'er Wochenblatt bekannt gemacht werden. Kallies, den 3. Dezember 1894. 8 “ Königliches Amtsgericht. 152664] Kallies. Im Laufe des Geschäftsjahres 1895 werden die Eintragungen in unser Genossenschafts⸗ register nur im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, und im Kallies'er Wochenblatt bekannt gemacht werden. Kallies, den 1. Dezember 1894.
Königsbergi. Pr. Bekanntmachung. [52313] Für das Geschäftsjahr 1895 werden für das unter⸗ zeichnete Gericht zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachung folgende Blätter bestimmt: 1) Bezüglich der nach der Zivil⸗Prozeßordnung erfolgenden Bekanntmachungen: das Königsberger Regierungs⸗Amtsblatt und die Königsberger Hartungsche Zeitung, 2) bezüglich der Eintragungen in das Handels⸗ und Genossenschaftsregister: der Deutsche Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, sowie sdde Königsberger Hartungsche Zeitung, 3) rücksichtlich der Eintragungen in das Muster⸗ und Zeichenregister: der Deutsche Reichs⸗ und Königl. Preuß. . Staats⸗Anzeiger. Die auf die Führung der Handels⸗ und Genossen⸗ schafts⸗, Muster⸗ und “ sowie der Schiffsregister sich beziehenden Geschäfte werden für den hiesigen Registerbezirk von dem Amtsgerichts⸗ Rath Frenzel und Kanzlei⸗Rath Grieswald bearbeitet. Königsberg i. Pr., den 30. November 1894. Königliches Amtsgericht. XII.
Köslin. Bekanntmachung. [52665]
Die Eintragungen in die Handels⸗, Genossen⸗
schafts⸗ und usterregister für den Bezirk des
Königl. Amtsgerichts zu Köslin werden im Jahre
1895 durch
1) den Deutschen Reichs⸗ und Königlich
Preußischen Staats⸗Anzeiger,
2) die Berliner Börsenzeitung,
3) die Kösliner Zeitung,
4) den Kösliner General⸗Anzeiger
veröffentlicht werden mit der Beschränkung, daß die
Bekanntmachungen, betreffend das Genossenschafts⸗
register, außer in dem Dentschen Reichs⸗Anzeiger
nur in der Kösliner Zeitung erfolgen sollen.
Die auf die Führung dieser Register bezü 6 Geschäfte werden bei der III. Abtheilung des Königl. Amtsgerichts zu Köslin durch den Herrn Amtsgerichts⸗ Rath Ludewig unter Mitwirkung des Herrn Gerichts⸗ schreibers, Kontroleurs Lemm bearbeitet werden. Köslin, den 1. Dezember 1894.
Königliches Amtsgericht.
Kontopp. Bekanutmachung. [52449] Für das Kalenderjahr 1895 werden bei dem unter⸗
zeichneten Gericht die Eintragungen:
1) in das Handels⸗, Zeichen⸗ und Musterregister: a. durch den Deutschen Reichs⸗ und Preußi⸗ schen Staats⸗Anzeiger, 1 b. durch die Schlesische Zeitung, 1 c. durch das Niederschlesische Tageblatt,
Jd. durch das Grünberger Wochenblatt,
2) in das Genossenschaftsregister durch die sub
1 a., c. und d. bezeichneten Blätter, die in das Re⸗
gister kleinerer Genossenschaften bewirkten Ein⸗
tragungen nur in den sub 1 a. und d. bezeichneten
Blättern veröffentlicht werden.
Kontopp, den 3. Dezember 1894.
Königliches Amtsgericht. 8
Krappitz. Bekaunntmachung. [52315] Im Jahre 1895 werden die Bekanntmachungen aus dem Handels⸗ und Genossenschaftsregister für 8 es Königlichen Amtsgerichts zu Krappitz erfolgen 1) im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, in der Schlesischen Zeitung,
2) . 3) in der Berliner Börsenzeitung,
für kleinere Genossenschaften werden die Bekannt⸗
tern erfolgen.
Marsberg. Im Jahre 1895 werden die Be⸗ kanntmachungen:
durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger veröffent⸗ licht werden.
lait unter dem Titel
ür das Deutsche Reich. „ 05)
50 ₰ fü 58 Dern ge Neich ee Nummern Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 1“ 1.e
Das Central⸗Handels⸗Register Bezugspreis beträgt 1 ℳ 8
Für kleinere Genossenschaften sind der Deutsche Reichs⸗Anzeiger und der Oberschlesische Anzeiger bestimmt.
Bekanntmachungen aus dem Zeichen⸗ und Muster⸗ register erfolgen durch den Deutschen Reichs⸗ Anzeiger.
Krappitz, den 1. Dezember 1894.
Königliches Amtsgericht. Kulmsee. Bekauntmachung. [52662]
Die auf die Führung des Handels⸗, Genossen⸗ schafts⸗ und Musterregisters bezüglichen Eintragungen werden für das Geschäftsjahr 1895 durch folgende S c 8S
eutscher eichs⸗ und Preußischer Staats⸗Anzeiger, gg
2) Danziger Zeitung,
3) Thorner Ostdeutsche Zeitung, und für kleinere Genossenschaften durch den Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger, sowie den Graudenzer Geselligen veröffentlicht werden.
Kulmsee, den 1. Dezember 1894.
Königliches Amtsgericht.
8 1752668] Langenberg, Rheinl. Die seitens des unter⸗ zeichneten Amtsgerichts in Handels⸗ und Genossen⸗ schaftssachen im Jahre 1895 zu erlassenden Bekannt⸗ machungen erfolgen durch den Reichs⸗Auzeiger, das Amtsblatt, die Kölnische und Elberfelder Zeitung und je nach dem Orte der Niederlassung durch den Langenberger Zeitungsboten oder die Neviges⸗Harden⸗ berger Volkszeitung. Für kleinere Genossenschaften erfolgen die Bekanntmachungen durch den Reichs⸗ An eiger und den Langenberger Zeitungsboten oder die Neviges⸗Hardenberger Volkezeitung.
Langenberg, den 3. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.
Lauchstedt. Beschluß. [52667] Im Jahre 1895 werden die seitens des hiesigen Amtsgerichts zu bewirkenden Veröffentlichungen a. betreffend das Handelsregister durch den Reichs⸗Anzeiger, Hallesche Zeitung und Lauchstedter Nachrichten, b. betreffend das Genossenschaftsregister durch den Reichs⸗Anzeiger und die Lauchstedter Nachrichten. c. betreffend das Zeichen⸗ und Musterregister Aurch den Reichs⸗Anzeiger erfolgen. Lauchstedt, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.
Lauenburg, Elbe. Bekanntmachung. [52666] Die Eintragungen in das hiesige Handels⸗ und Genossenschaftsregister werden für das Jahr 1895 bekannt gemacht werden:
1) im Deutschen Reichs⸗Anzeiger,
2) 88 der Allgemeinen Lauenburgischen Landes⸗
zeitung,
3) in den Hamburger Nachrichten. Eintragungen, betreffend kleinere Genossenschaften, werden nur in den zu 1 und 2 bezeichneten Blättern veröffentlicht werden.
Lanenburg a. Elbe, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.
Lenzen a. Elbe. Bekanntmachung. [52318) Die Veröffentlichung der Eintragungen in das Handels⸗, Genossenschafts⸗, Zeichen⸗, Muster⸗ und Modellregister des unterzeichneten Gerichts erfolgt im Jahre 1895 durch den Deutschen Reichs⸗ und Preußi⸗ schen Staats⸗Anzeiger,
für das Handels⸗ und Genossenschaftsregister — mit Außsschbuß der kleineren Genossenschaften — außerdem no
durch die Berliner Börsenzeitung und
die zu Lenzen erscheinende Zeitung für die
West, und Ostprignitz.
„Die Bekanntmachung der Eintragungen, betreffend die kleineren Genossenschaften, erfolgt außer durch den Dentschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗ Anzeiger nur
durch die Zeitung für die West⸗ und Ost⸗
prignitz. Lenzen, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.
Malgarten. Bekanntmachung. [52675] Die Bekanntmachungen über Eintragungen in das Handelsregister und das Genossenschaftsregister wer⸗ den für das Jahr 1895 erfolgen: 1) im Deutschen Reichs⸗ und Königlich
Preußischen Staats⸗Anzeiger zu Berlin, 2) in der Osnabrücker Zeitung zu Osnabrück, 3) im Hannoverschen Courier zu Hannover,
machungen in den unter 1 und 2 genannten Blät⸗
Malgarten, den 4. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.
[52676] a. aus unserm Handelsregister durch
1) den Deutschen Reichs⸗Anzeiger,
2) das Westfälische Volksblatt zu Paderborn, 3) die Berliner Börsenzeitung, b. aus unserm Zeichen⸗ und Musterregister lediglich
Marsberg, den 4. Dezember 1894u.
im Krappitzer Stadtblatt.
int in der ⸗ täglich. — Der
30 ₰4.
52677 Marsberg. Im Jahre 1895 werden 8 S kanntmachungen aus unserm Genossenschaftsregister durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger, das West⸗ fälische Volksblatt zu Paderborn und die Berliner Börsenzeitung, jedoch rücksichtlich der kleineren Ge⸗ nossenschaften nur durch die beiden erstgenannten Blätter veröffentlicht werden. Marsberg, den 4. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.
8
Massow. Bekauntmachung. [52674] Die Eintragungen in das hiesige Handels⸗ und Ge⸗ nossenschaftsregister werden im Laufe des Jahres gis. 8 ben Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger zu Berlin, g 2) den Oeffentlichen Anzeiger zum Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin, 3) die Stargarder Zeitung zu Stargard i. Pomm., 4) den Massower Anzeiger; die Eintragungen, soweit sie kleinere Genossen⸗ schaften betreffen, nur durch den Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger und den Massower Anzeiger ver⸗ öffentlicht werden. Massow, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. [52669] 18 hiesige ““ und Genossenschaftsregister werden im ahre 1895 veröffentlicht durch den Reichs⸗ Anzeiger, Hannoverschen Courier und das zu⸗ ständige Kreisblatt, die Eintragungen, betreffend die jetzt bestehenden Molkereigenossenschaften und Kon⸗ sumvereine sowie betreffend alle kleineren Genossen⸗ schaften nur im Reichs⸗Anzeiger und dem zu⸗ ständigen Kreisblatt. Meinersen, den 1. Dezember 1894. . Königliches Amtsgericht.
Meldorf. I [52671] Die Eintragungen in die hiesigen Handelsregister werden im Jahre 1895 durch 1) den Deutschen Reichs⸗Anzeiger, 2) das Kreisblatt für Südervitemarschen und 3) die Itzehoer Nachrichten veröffentlicht werden. 8 Melbdorf, den 1. Dezember 1894. KFönigliches Amtsgericht. I.
Meinersen. Die Eintragungen in das
Meldorf. Bekanntmachung. [52672] Die Eintragungen in das hiesige Genossenschafts⸗ hehister werden im Jahre 1895 bekannt gemacht werden:
1) im Deutschen Reichs⸗Anzeiger,
2) in den Itzehoer Nachrichten, bezw. in dem land⸗ wirthschaftlichen Wochenblatt für Schleswig⸗ Holstein,
3) in den Hamburger Nachrichten,
für kleinere Genossenschaften nur in den Blättern
zu 1 und 2.
Meldorf, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. I.
Müncheberg. Bekauntmachung. [52670] Die Eintragungen in das Handels⸗, Genossen⸗ schafts⸗, Zeichen⸗ und Musterregister werden im Ge schäftsjahre 1895 durch “ den Deutschen Reichs⸗Anzeiger,
das Müncheberger Wochenblatt und 2
den Oeffentlichen Anzeiger des Amtsblatts ddeer Königlichen Regierung zu Frankfurt a. O., für kleinere Genossenschaften jedoch nur durch die ersten beiden Blätter veröffentlicht werden. Müncheberg, den 5. Dezember 1894.
Königliches Amtsgericht.
Münstermaifeld. Bekanntmachung. [52673]
Während des Jahres 1895 werden die Eintra⸗
gungen in das hiesige Handels⸗ und Genossenschafts⸗
register in folgenden Blättern bekannt gemacht werden
1) in dem Dentschen Reichs⸗Anzeiger,
2) in der Kölnischen Volkszeitung,
3) in der Koblenzer Zeitung.
Die Bekanntmachungen für kleinere Genossen
schaften erfolgen außer im Reichs⸗Anzeiger nur
in der Mayener Zeitung.
Münstermaifeld, den 5. Dezember 18904. Königliches Amtsgericht.
Neuhaus a. 0. Bekanntmachung. [52679] Die Bekanntmachungen der Eintragungen in hie⸗ shes Handels⸗, Zeichen⸗, Muster⸗ und Genossen⸗ aftsregister für das Jahr 1895 erfolgen: durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger⸗ den Hannoverschen Courier, den Femburge Correspondenten, die Nordhannoversche Landes⸗Zeitung und die Neuhaus⸗Ostener Zeitung. Für die Veröffentlichung der Eintragungen in Betreff kleinerer Genossenschaften im Jahre 1895 dienen nur der Reichs⸗Anzeiger und die Neuhaus⸗ Ostener Zeitung. Neuhaus a. O., den 3. Dezember 1894. Khönigliches Amtsgericht.
8 G“ [52678] Neumark, Westpr. Bekanntmachung.
Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß im Jahre 1895 die Eintragung in das Handels⸗ und Genossen⸗
Königliches Amtsgericht.
schaftsregister