A“ e K. Amtsgericht Gmünd (Württbg.). Die Veröffentlichungen aus dem Genossenschafts⸗ register werden im Jahr 1895 erfolgen: 3. für die Darlehnskassenvereine: im Reichs⸗Anzeiger und in der Rems⸗ zeitung, für die übrigen Genossenschaften: im Reichs⸗Anzeiger, Staats⸗Anzeiger, . Schwäb. Merkur und in der Remszeitung. Den 7. Dezember 1894. Ober⸗Amtsrichter Huß.
Goldap. Bekanntmachung. [52959]
Die Bekanntmachungen aus dem Handelsregister und dem Genossenschaftsregister werden im ga re 1895 im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, in der Königs⸗ berger Hütttungschen Zeitung und im Goldaper Kreis⸗ blatt erfolgen.
Die Bekanntmachungen für kleinere Genossenschaften sollen außer in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Auzeiger in dem Goldaper Kreisblatt erfolgen.
Die auf die Führung des Handelsregisters und des Genossenschaftsregisters sich beziehenden Geschäfte werden von dem Amtsrichter David unter Mit⸗ wirkung des Gerichts⸗Sekretärs Boltz bearbeitet werden. ö
Goldap, den 3. Dezember 1894. 1
Königliches Amtsgericht.
Goldberg, Schles. Bekanntmachung. [53356]
Bei dem unterzeichneten Amtsgericht werden im Jahre 1895 die Bekanntmachungen:
1) aus dem Zeichen⸗ und Musterregister durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, 1
2) aus dem Handels⸗ und Gensssenschaftsregister: 2. durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich
Preußischen Staats⸗Anzeiger, b. durch die Schlesische Zeitung in Breslau, c. durch das Goldberger Stadtblatt (Schwedowitz) veröffentlicht werden.
Bekanntmachungen für kleinere Genossenschaften erfolgen außer in dem Reichs⸗Anzeiger nur in dem Goldberger Stadtblatt (Schwedowitzz.
Goldberg, den 6. Dezember 1894.
““ Königliches Amtsgericht.
[53348]
Sreifenhagen. Die Eintragungen in unserm Handels⸗, Zeichen⸗, Muster⸗ und Genossenschafts⸗ register werden im Jahre 1895 durch 1) den Dentschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger, 2) das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin, 1 3) die Greifenhagener Zeitung, und für kleinere Genossenschaften außer in dem zu 1 gedachten Anzeiger in der Greifenhagener Zeitung veröffentlicht werden. Greifenhagen, den 3. Dezember 1894 Königliches Amtsgericht.
[53349] Greiffenberg i. Schles. Bekanntmachung. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß während des Geschäftsjahres 1895 die Ein⸗ tragungen in das Handels⸗ und in das Genossen⸗ sschaftsregister bekannt gemacht werden: a. im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger, b. in der Schlesischen Zeitung, c. im Anzeiger für Greiffenberg, Liebenthal und Unmgegend,
hinsichtlich der kleineren Genossenschaften nur in
den unter a und c bezeichneten Blättern. Die Eintragungen in das Muster⸗ und Zeichen⸗ register werden nur im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger veröffentlicht. Greiffenberg i. Schles., den 6. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. Greifswald. Bekanntmachung. [53355] Die Bearbeitung der auf die Führung des Handels⸗ und “ sich beziehenden Geschäfte ist für das Jahr vom 1. Januar 1895 bis zum 31. Dezember 1895 dem Amtsgerichts⸗Rath Ansinn und dem Amtsgerichts⸗Sekretär Behm übertragen. Die Eintragungen in das Handels⸗ und Genossen⸗ schaftsregister werden durch Bekanntmachung im Reichs⸗Anzeiger, in der Berliner Börsenzeitung, im Greifswalder Kreisanzeiger und im Greifswalder Tageblatt, die Registe einträge bei kleineren Genossen⸗ schaften durch Bekanntmachung im Reichs⸗Anzeiger und im Greifswalder Kreisanzeiger veröffentlicht werden. Greifswald, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. Greiz. Bekanntmachung. [53350] Die Eintragungen 1. unterzeichneten Fürstlichen Amtsgerichts werden im Jahre 1895, wie zeither: a. im hiesigen Amts⸗ und Verordnungsblatt, b. in der Landeszeitung für das Fürstenthum Reuß älterer Linie, c. im Dentschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger in Berlin, veröffentlicht werden. Greiz, den 5. Dezember 1894. Fürstliches Amtsgericht. Abtheilung II. 88 Schroeder.
Guhrau. Bekanntmachung. Die Bekanntmachungen aus dem Genossenschafts⸗ register des hiesigen Gerichts erfolgen im Jahre 1895 nur im Deutschen Reichs⸗Anzeiger und im Guhrauer Kreisblatt. Guhrau, den 4. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. Halle i. W. Bekanntmachung. [53364] Im Jahre 1895 werden die vorgeschriebenen Bekanntmachungen über Eintragungen in das eisdelsregister des unterzeichneten Gerichts durch den eutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen EE“ und die Kölnische Zeitung er⸗ olgen. bHalle i. W., den 5. Dezember 189 tigliches Amtsgericht.
Herner Zeitung“ bestimmt.
in das Handelsregister des
[53347]
Halle i. W. Bekanntmachung. [52962]
Im Jahre 1895 werden die vorgeschriebenen Be⸗ kanntmachungen über Eintragungen in das Genossen⸗ schaftsregister des unterzeichneten Gerichts durch den Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeiger, die Kölnische Zeitung und das Haller Kreisblatt, für die kleineren de Hesschegen durch den Reichs⸗Anzeiger und das Haller Kreisblatt erfolgen.
Halle i. W., 5. Dezember 1894. g
Königliches Amtsgericht.
Hanau. Eeeesesnedeng [53363]
Im Jahre 1895 werden die auf Grund der Ein⸗ träge in den hiesigen Handels⸗ und Genossenschafts⸗ registern zu erlassenden Bekanntmachungen
1) im Deutschen Reichs⸗ und Königlich
Preußischen Staats⸗Anzeiger, 9 2) im Hanauer Anzeiger, 1 3) in der Hanauer Zeitung,
bezüglich der kleineren Genossenschaften aber nur in”
den beiden unter 1 und 2 genannten Blät öffentlicht werden. Hanau, den 5. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. Abtheilung
Heide. Bekanntmachung. [53361] Im Jahre 1895 werden die vorgeschriebenen Ver⸗ öffentlichungen von Eintragungen in das hiesige ndels⸗ und Genossenschaftsregister durch folgend lätter erfolgen: “ a. Reichs⸗Anzeiger, b. Hamburger Nachrichten, c. Dithmarscher Boten, d. Heider Anzeiger. Die Veröffentlichungen,
““
betreffend kleinere
nossenschaften, erfolgen nur im Reichs⸗Anzeiger und dem Dithmarscher Boten.
Heide, den 4. Dezember 1894. 8 Königliches Amtsgericht. I.
“
Herne. Bekanntmachung. [53366] Zur Veröffentlichung der Eintragungen in das Genossenschaftsregister haben wir für das Jahr 1895 außer dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger die Herne, den 3. Dezember 1894. Khönigliches Amtsgericht
[53362 Hersfeld. Die Bekanntmachungen aus dem hiesigen Handelsregister und dem Musterregister er⸗ folgen für 1895 in dem Reichs⸗Anzeiger und der Hessischen Morgenzeitung.
Die Bekanntmachungen aus dem hiesigen Ge⸗ nossenschaftsregister erfolgen für 1895 für die kleineren Genossenschaften des Gerichtsbezirks in dem Reichs⸗ Anzeiger und der Hersfelder Zeitung, für die übrigen Genossenschaften im Reichs⸗Anzeiger und der Hessischen Morgenzeitung.
Hersfeld, den 1. Dezember 1894.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.
Hettstedt. Bekanntmachung. [53365] üür das Jahr 1895 werden die Eintragungen in das Handels⸗, Genossenschafts⸗, Zeichen⸗, Muster⸗ register seitens des hiesigen Amtsgerichts durch: 1) den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, 2) die Berliner Börsen⸗Zeitung, 3) das Hettstedter Wochenblatt,
hinsichtlich kleinerer Genossenschaften durch:
1) den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger und 2) das Hettstedter Wochenblatt bekannt gemacht. Hettstedt, am 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.
Herzberg Harz. Bekanntmachung. ([52963] Die Eintragungen in das hiesige Handels⸗, Ge⸗ nossenschafts⸗ und Musterregister werden im Jahre
1895 durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich E Staats⸗Anzeiger, den Hannoverschen
“ und die hiesige Kreiszeitung veröffentlicht werden. 2 Für kleinere Genossenschaften erfolgen die Bekannt⸗ machungen außer im Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger nur in der hiesigen Kreiszeitung. Herzberg, Harz, den 5. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.
Hultschin. Bekanntmachung. [52964] Die Veröffentlichungen für das Jahr 1895 be⸗ züglich des hiesigen Handels⸗ und Genossenschafts⸗ registers erfolgen durch: 1) den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, 2) die Schlesische Bee 3) die Breslauer Zeitung, 4) den Oberschlesischen Anzeiger, bei kleineren Genossenschaften nur durch die unter 1
und 4 genannten Zeitungen, bezüglich des Zeichen⸗ und Musterregisters nur durch die Zeitung zu 1.
Hultschin, den 4. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.
Jauer. Bekanntmachung. [53367] Die Geschäfte, betreffend die Führung des Handels⸗, Genossenschafts⸗ und Musterregisters für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts werden im Jahre 1895 von dem Gerichts⸗Assessor Kabirschky unter vö des Sekretärs Hauptmann bearbeitet werden. Die Veröffentlichung der in das Handels⸗ und
Musterregister bewirkten Eintragungen wird durch:
1) den Deutschen Reichs⸗ und Königlich
Preußischen Staats⸗Anzeiger,
2) die Schlesische Zeitung,
3) die Breslauer Zeitung und
4) die Berliner Börsenzeitung;
die Veröffentlichung der Eintragungen in das Ge⸗ für kleinere Genossenschaften urch:
1) den Deutschen Reichs⸗ und Königlich
Preußischen Staats⸗Anzeiger,
2) das Jauer'sche Stadtblatt, 1 für alle übrigen Genossenschaften auch durch die Schlesische Zeitung erfolgen.
Jauer, den 4. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.
öffentlicht werden:
Kappeln. Bekanntmachung. [53370] Im Jahre 1895 werden die Eintragungen in das hiesige Handels⸗ und Genossenschaftsregister ver⸗ öffentlicht werden durch den „Dentschen Reichs⸗Anzeiger“, die „Hamburger Nachrichten“ und den „Schlei⸗Boten“. .“ Bezüglich der kleineren Genossenschaften und der landwirthschaftlichen Konsumvereine erfolgt die Ver⸗ öffentlichung neben dem „Reichs⸗Anzeiger“ nur durch den „Schlei⸗Boten“, beziehungsweise das in Kiel erscheinende „Landwirthschaftliche Wochenblatt“. Kappeln, den 4. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.
8 —— 1⸗ 53373] Kastellaun. Die Veröffentlichung der Eintra⸗ gungen in das hiesige Handels⸗ und Musterregister erfolgt im Jahre 1895 außer durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger durch ““ 1) die Kastellauner Zeitung, 8 2) die Hunsrücker Zeitung. Kastellaun, den 4. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.
[53372] Kastellaun. Die Veröffentlichung der Ein⸗ tragungen in das hiesige Genossenschaftsregister erfolgt im Jahre 1895 durch den Deutschen Neichs⸗ Anzeiger und die Hunsrücker Zeitung. astellaun, den 4. Dezember 1894. 8 Königliches Amtsgericht.
K her. Bekanntmachung. [53485] Im Jahre 1895 werden die Bekanntmachungen aus dem Handelsregister mit Ausschluß des Zeichen⸗ registers im a. Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußi⸗ schen Staats⸗Anzeiger, b. Leobschützer Kreisblatt erfolgen. Katscher, den 2. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.
Katscher. Bekanntmachung. 53491]
Die Eintragungen in unser Genossenschaftsregister
werden im Jahre 1895 durch: a. den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats Anzeiger, b. das Leobschützer Kreisblatt veröffentlicht werden. Katscher, den 2. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. Kaukehmen. Bekanntmachung. [53368] Im Jahre 1895 werden die Eintragungen in das Handels⸗ und Genossenschaftsregister bekannt gemacht: 1) durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger, 2) durch die Königsberger Allgemeine Zeitung, 3) durch die Tilsiter Zeitung, für kleinere Genossenschaften jedoch nur durch die Blätter zu 1 und 3. Kaukehmen, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht Kelbra. Bekanntmachung. -
Für das Geschäftsjahr 1895 werden die Bekannt⸗
machungen der Eintragungen:
a. im Handels⸗ und Genossenschaftsregister durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger, die Berliner Börsenzeitung und die Nordhäuser Zeitung, für kleinere Genossenschaften jedoch neben dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger nur noch durch die Nordhäuser Zeitung,
b. im Musterregister nur durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger
veröffentlicht.
Kelbra, den 30. November 1894.
Königliches Amtsgericht “
Kolberg. ““ 683974]
Die gerichtsseitig ausgehenden Bekanntmachungen von Eintragungen in das Genossenschaftsregift folgen pro 1895 8 .
1) bei kleinen Genossenschaften durch
a. den Reichs⸗Anzeiger zu Berlin, b. die Kolberger Volkszeitung (Knobloch),
2) bei größeren Genossenschaften (Vorschußverein, Fhcgetr. Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht)
urP a. den Reichs⸗Anzeiger zu Berlin, b. die Kolberger Volkszeitung (Knobloch), c. die Zeitung für Pommern (Dr. Jancke).
Die diesbezüglichen Geschäfte werden von dem Herrn Amtsgerichts⸗Rath Brandes und dem Herrn Sekretär Hirsch bearbeitet.
Kolberg, den 4. Dezember 1894.
Königliches Amtsgericht
Kreuzburg O.-S. Bekanntmachung. 53375] Die auf die Führung des Handels⸗, Genossenschafts⸗, Zeichen⸗ und Musterregisters sich beziehenden Geschäfte werden bei dem unterzeichneten Gericht im Geschäfts⸗ jahr 1895 von dem Amtsrichter Richter unter Mit⸗ wirkung des Gerichtssekretärs Garbe bearbeitet werden. Die Eintragungen in das Handelsregister werden durch
1) den Deutschen Reichs⸗ und Preußischen
Staats⸗Anzeiger, 1
2) die Schlesische Zeitung,
3) die Kreuzburger Zeitung,
4) die Breslauer Zeitung, 1
die Eintragungen in das Genossenschaftsregister durch die zu 1 bis 3 genannten Blätter und bei kleineren Genossenschaften nur durch die zu 1 und 3 genannten Blätter veröffentlicht werden, während die das Zeichen⸗ und Mustecregister betreffenden Eintragungen nur in dem Blatte zu 1 bekannt ge⸗ macht werden.
An Stelle der Kreuzburger Zeitung tritt bei Handelsniederlassungen außerhalb der Stadt Kreuz⸗ burg O.⸗S. und bei Gesellschaften und Genossen⸗ schaften, die nicht in der Stadt Kreuzburg O.⸗S. ihren Sitz haben, das Kreuzburger bezw. das Rosen⸗ berger Kreisblatt.
Kreuzburg O.⸗S., den 5. Dezember 1894.
Königliches Amtsgericht.
[52720]
Kreuzburg, Ostpr. Bekanntmachung. Die im Laufe des Jahres 1895 von dem unter⸗ zeichneten Amtsgericht zur Veröffentlichung ge⸗ langenden Bekanntmachungen über die Eintragungen in das Handels⸗, Genossenschafts⸗, Zeichen⸗ und Musterregister werden durch folgende Blätter ver⸗
1“
1 a. den Deutschen Reichs⸗ und Preußische, Staats⸗Anzeiger, sůschen b. die Königsberger Hartung'sche Zeitung, c. das Pr. Eylauer Kreisblatt. Für kleinere Genossenschaften erfolgen die Bekannt⸗ machungen nur durch die Blätter zu a. und c. Kreuzburg, Ostpreußen, den 17. November 1894 8 Königliches Amtsgericht. 53379- Langenschwalbach. Bekanntmachung. Es wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Bekanntmachungen der Einträge in das Genossen⸗ schaftsregister für das Jahr 1895 in dem Deutschen ee. sowie in der Zeitschrift des ereins nass. Land⸗ und Forstwirthe zu Wiesbaden die den Vorschuß⸗ und ECredit⸗Verein zu Langenschwalbach, eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht betreffenden außerdem in dem Aarboten dahier erfolgen werde Lg. Schwalbach, den 6. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. II.
[53380 Lemgo. Die Eintragungen in das Handelzeecige werden im Jahre 1895 durch das Amtsblatt für das Fürstenthum Lippe und das Central⸗Handels⸗ für das Deutsche Reich bekannt gemacht werden. “ Lemgo, den 5. Dezember 1894. Fürstliches Amtsgericht.! (Unterschriftk.) Lichtenau. Bekanntmachung. 8- Im Jahre 1895 werden von dem unterzeichneten Amtsgerichte die Eintragungen: 1) in das Handelsregister durch a. den Deutschen Neichs⸗Anzeiger, b. das Westfälische Volksblatt zu Paderborn, 2) in das Zeichen⸗ und Musterregister nur durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger bekannt gemacht werden. Lichtenau, den 4. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.s
Lichtenau. Bekauntmachung. [53377] Die Eintragungen in unser Genossenschaftsregister werden im Jahre 1895 (für größere und kleinere “ durch den Sesechen Reichs⸗ Anzeiger in Berlin und das Westfälische Volks⸗ blatt zu Paderborn veröffentlicht. 8 Lichtenau, den 4. Dezember 1894. 8 Königliches Amtsgerich.
Lindlar. Bekanntmachung. [53376] Für den hiesigen Amtsgerichtsbezirk wird während des Jahres 1895 die Veröffentlichung der Eintra⸗
genigen in das Handels⸗ und Genossenschaftsregister
erfolgen durch die nachgenannten Blätter: a. den Deutschen Reichs⸗Anzeiger b. die Kölnische Volkszeitung, c. die Kölnische Zeitung, d. das Wipperfürther
IIA Anzeiger,
je nachdem die Veröffentlichungen den Bürgermeisterei⸗
bezirk Lindlar oder Engelskirchen betreffen.
Die Bekanntmachungen, hinsichtlich der „kleineren“ Genossenschaften werden nur durch den Reichs⸗ Anzeiger und das betreffende der zu d. genannten Blätter bewirkt werden.
Lindlar, den 4. Dezember 1894.
Königliches Amtsgerich Ludwigsburg. K. Amtsgericht Ludwigsburg.
Für die Bekanntmachungen aus dem Genossen⸗ schaftsregister für das Jahr 1895 ist bezüglich sämmt⸗ licher Genossenschaften außer dem Deutschen Reichs⸗ Anzeiger die Ludwigsburger Zeitung und bezüglich der Spar⸗ & Vorschußbank ““ noch weiter der Schwäbische Merkur in Stuttgart be⸗ stimmt worden.
Den 8. Dezember 1894.
Amtsrichter Tscherning. Lüben, Schles. Bekanntmachung. (53382]
Im Jahre 1895 werden die Eintragungen:
I. in das hiesige Handelsregister:
a. im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, . in der Schlesischen Zeitung, *, in der Breslauer Zeitung, .im Lübener Stadtblatt,
II. in das hiesige Genossenschaftsregistetr:
in den zu I. a., b. und d. angegebenen
Blättern, für kleinere Genossenschaften jedoch
nur in den Blättern zu I. a. und d. veröffentlicht werden.
Lüben, den 6. Dezember 1894.
Königliches Amtsgericht.
[53381)
[53385] Marburg. Im Jahre 1895 werden die Bekannt⸗ machungen der Eintragungen in unserm Handels⸗ und Genossenschaftsregister durch G
den Deutschen Reichs⸗Anzeiger,
die Oberhessische Zeitung und .
das Marburger Tageblatt, für kleinere Genossenschaften lediglich in den beiden ersteren Blättern erfolgen.
Marburg, den 6. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.
Mettmann. Bekanntmachung. [52719 Die Eintragungen in das Handels⸗ und Genossen⸗ schaftsregister des unterzeichneten Amtsgerichts wer⸗ den im Kalenderjahre 1895 bekannt gemacht durch: 1) den Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger⸗
2) die Kölnische Zeitung, 8
3) die Elberfelder Zeitung, 8
4) die Mettmanner Zeitung, soweit es sich um kleinere Genossenschaften handelt, jedoch nur durch den Reichs⸗Anzeiger und je na dem Sitze der Genossenschaft in der betreffenden Bürgermeisterei außerdem durch die Mettmanner Zeitung, die Wülfrather Zeitung oder die Haaner Volkszeitung. .
Die Eintragungen in das Zeichen⸗ und Musster⸗ register werden durch den Reichs⸗Anzeiger ge Köni 1 Preußischen Staats⸗Anzeiger bekann gemacht.
Mettmann, den 4. Dezember 1894.
Königliches Amtsgerich
—
für das
Volksblatt bezw. den
Neustadt,
vyvenburg, Prignitz. [53384) Bekauntmachung.
Die Veröffentlichung der Eintragungen in das
ndels⸗, Genossenschafts⸗, Zeichen⸗, Muster⸗ und
Hendellregister des unterzeichneten Gerichts erfolgt
hin Jahre 1895
durch den Deutschen Reichs⸗
ßischen Stäaͤats⸗Anzeiger,
8 und Genossenschaftsregister — mit der kleineren Genossenschaften — außer⸗
und Preu⸗
Ausschlu
1 dem noch
1) durch die Berliner Börsen⸗Zeitung, 2) durch das Kreisblatt für die Ost⸗Prignitz. Die Bekanntmachung der Eintragungen, betreffend die kleineren Genossenschaften erfolgt außer durch den Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗ Anzeiger nur durch das Kreisblatt der Ost⸗Prignitz. Meyenburg in der Prignitz, den 7. Dezem⸗
eer 1894. 8 öG Königliches Amtsgericht. 8
Mohrungen. Bekanntmachung. [53383] Die auf das Handelsregister für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts bezüglichen öffentlichen Bekanntmachungen werden im Jahre 1895 durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, die Königsberger Hartung'sche Zeitung, die Königsberger allgemeine Zeitung und die Mohrunger Kreiszeitung erfolgen. Bekanntmachungen das Genossenschaftsregister be⸗ treffend werden veröffentlicht werden für größere Ge⸗ nossenschaften in den sämmtlichen vorgenannten Blättern, für kleinere nur im Reichs⸗Anzeiger und in der Mohrunger Kreiszeitung. Mohrungen, den 6. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.
Nakel. Bekanntmachung. [53386] Im Laufe des Jahres 1895 werden die Ver⸗ öffentlichungen der Eintragungen: a. in unser Handelsregister im Deutschen 1 Reichs⸗Anzeiger, Ostdeutsche Presse, Posener Tageblatt und Wirsitzer Kreisblatt, .in unser Genossenschaftsregister für alle bereits eingetragenen oder im Jahre 1895 zur Ein⸗ tragung kommenden Genossenschaften ein⸗ schließlich der kleineren Genossenschaften außer durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger nur durch das Wirsitzer Kreisblatt erfolgen. Nakel, den 3. Dezember 1894. b Königliches Amtsgericht.
Neunkirchen. Bekanntmachung. 53387]
Die Bekanntmachungen aus dem Handelsregister und dem Genossenschaftsregister erfolgen im Jahre 1895 für den hiesigen Amtsgerichtsbezirk:
1) im Reichs⸗Anzeiger,
2) in der Kölnischen Zeitung,
3) in der Saar⸗ und Blies⸗Zeitung, für die kleineren Genossenschaften nur in den zu 1 und 3 genannten Blättern.
Neunkirchen, den 3. Dezember 1894
Koönigliches Amtsgericht.
[53388] Neustadt in Holstein. Bekanntmachung. Die Eintragungen in das Handels⸗ und in das Ge⸗ nossenschaftsregister des hiesigen miht gerict werden in der Zeit vom 1. Januar bis ult. Dezember 1895 durch Insertion in den „Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preußischen Staats⸗Anzeiger“, den „Hamburgischen Korrespondenten“, die „Kieler Zeitung“ und das „Neustädter Wochenblatt“ ver⸗ öffentlicht werden, für kleinere Genossenschaften jedoch nur im „Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preußischen Staats⸗Anzeiger“”“ und im „Land⸗ wirthschaftlichen Wochenblatt für Schleswig⸗Holstein. Neustadt in Holstein, den 3. Dezember 1894. 8 Königliches Amtsgericht.
5 1ö6“ [53391] Westpr. Bekanntmachung. Im Laufe des Jahres 1895 werden die Ein⸗ tragungen in das Handels⸗, Genossenschafts⸗ und Musterregister durch das Regierungs⸗Amtsblatt zu Danzig, den Reichs⸗Anzeiger und die Danziger Zeitung, für kleinere Genossenschaften aber nur durch die letzteren beiden Blätter veröffentlicht werden. Neustadt, Westpr., den 3. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.
iebüll. Bekanntmachung. [53390] Die Eintragungen im Handels⸗ und Genossenschafts⸗ register des unterzeichneten Amtsgerichts werden im Jahre 18955 im Dentschen Reichs⸗Anzeiger, in der Nordfriesischen Rundschau, in der Tondernschen Zeitung und im Hamburgischen Korrespondenten, für kleinere Genossenschaften außer im Deutschen Reichs⸗Anzeiger nur in der Nordfriesischen Rund⸗ schau veröffentlicht werden. 8 Niebüll, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.
Nortorf. Bekanntmachung. 153389] Die Eintragungen in das Handels⸗ und Genossen⸗ schaftsregister des unterzeichneten Amtsgerichts werden während des Jahres 1895 in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, dem Hamburgischen Korrespondenten, der Kieler u und der Nortorfer Zeitung veröffentlicht erden. Für kleinere “ wird die Veröffent⸗ lichung außer in dem zuerst genannten lediglich in dem zuletzt genannten Blatte erfolgen. Nortorf, den 7. Dezember 1894.
53393]
Obernkirchen. Bekanntmachung. 1 im
Im Jahre 1895 werden die Eintraaungen hiesigen Handels⸗ und Genossenschaftsregister durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger, den Hannoverschen Courier und die Schaum⸗ burger Zeitung in Rinteln bekannt gemacht werden. ie Bekanntmachungen über Eintragungen kleinerer Genossenschaften werden außer im Reichs⸗Anzeiger nur noch in der Schaumburger Zeitung erfolgen. bernkirchen, den 4. Dezember 18941. önigliches Amtsgericht.
Oldenbu
1. HM. Bekanntmachung. [53392] Die EE Bekanntmachun 8 aus dem hiesigen Handels⸗ und Genossenschaftsregister erfolgen im .g ee
in dem Dentschen Reichs⸗ und Königlich
Preußischen Staats⸗Anzeiger, 5 in dem Hamburgischen Correspondenten, 3) in den hierselbst erscheinenden Wagrisch⸗ Fehmarn’schen Blättern, die Bekanntmachungen aus dem Genossenschafts⸗ register für kleinere Genossenschaften nur in den zu 1 und 3 genannten Blättern. Oldenburg i. H., den 1. Dezember 1894.
Königliches Amtsgericht.
osterburg. Bekanntmachung. [53394] Im Jahre 1895 werden von uns die Eintragungen in das Handels⸗ und Genossenschaftsregister durch den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, die Altmärkische Zeitung hier und die Magdeburcische Zeitung und die Eintra⸗ gungen in das Zeichen⸗ und Musterregister durch den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗ Anzeiger veröffentlicht.
Die Bekanntmachungen für kleinere Genossen⸗ schaften erfolgen außer in dem Deutschen Reichs⸗ Anzeiger in der Altmärkischen Zeitung.
Osterburg, den 4. Dezember 1894.
Königliches Amtsgericht.
Passenheim. Bekanntmachung. [53398]
Während des Jahres 1895 werden für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts die Eintragungen in das Handels⸗ und Genossenschaftsregister durch
1) den Deutschen Reichs⸗Anzeiger,
2) die Königsberger Hartungsche Zeitung,
3) das Ortelsburger Kreisblatt,
die Eintragungen in das Genossenschaftsregister
betreffs kleinerer Genossenschaften nur durch a. den Deutschen Reichs⸗Anzeiger, b. das Ortelsburger Kreisblatt
veröffentlicht werden. 8
Passenheim, den 3. Dezember 1894
8 Königliches Amtsgericht.
Pencun. Die Eintragungen in unser Handels⸗ register, Genossenschaftsregister u. s. w. werden i Jahre 1895 veröffentlicht durch
a. den Deutschen Reichs⸗Anzeiger,
b. die Berliner Börsenzeitung,
c. den Stettiner Generalanzeiger,
d. das Regierungs⸗Amtsblatt,
e. die Gartzer Zeitung.
Soweit jedoch die Bekanntmachungen kleinere Ge⸗ nossenschaften betreffen, erfolgen sie nur in den zu a. und c. benannten Blättern. “ 3
Peuncun, den 3. Dezember 1894.
Königliches Amtsgericht.
[53395] Plau i. M. Die Eintragungen in die hiesigen Handels⸗ und Genossenschaftsregister werden im Jahre 1895 durch das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Neich, die Amtlichen Mecklen⸗ burgischen Anzeigen, die Plauer Zeitung, sowie den Umständen nach auch durch den in Ludwigslust er⸗ scheinenden Amtsanzeiger bekannt gemacht werden.
Plau, den 6. Dezember 1894.
Großherzogliches Amtsgericht.
8 8
8 [53399] Polle. In 1895 werden die Eintragungen in das hiesige Handelsregister durch
a. den Deutschen Reichs⸗Anzeiger, 1
b. den Hannoverschen Courier, 8
c. die Heister⸗ und Weserzeitung,
d. die Berliner Börsen⸗Zeitung die Eintragungen in das Genossenschaftsregi ter durch die drei erstgegannten Blätter, für kleinere Genossen⸗ schaften jedoch nur durch die Blätter zu a. und c. veröffentlicht werden.
Polle, den 3. Dezember 1894.
Königliches Amtsgericht.
1“ Pollnow. Bekanntmachung. [53401] Im Jahre 1895 werden die Eintragungen, in das hiesige Handels⸗ und Genossenschaftsregister durch a. den Deutschen Reichs⸗Anzeiger, b. den Anzeiger des Amtsblatts der Königlichen Regierung in Köslin, c. den Kösliner Generalanzeiger, d. die Ostseezeitung veröffentlicht werden; 8 8 bei kleineren Genossenschaften nur durch die Blätter zu a. und b., und Eintragungen in das Muster⸗ und Zeichen⸗ register nur durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger. Pollnow, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht
“
Preetz. Bekanntmachung. 153400] Die Eintragungen in das Handels⸗ und in das Genossenschaftsregister des hiesigen Amtsgerichts werden für das Jahr 1895 durch Insertion in den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, die Preetzer Zeitung und den Hamburgischen Korrespondenten veröffentlicht werden. Für die Veröffentlichung der Eintragungen in Betreff kleinerer Genossenschaften werden nur die beiden zuerst genannten Blätter dienen. Preetz, den 4. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. Rehder.
Prenzlau. Bekanntmachung. [53396]
Im Jahre 1895 erfolgt die Veröffentlichung unserer Eintragungen:
A. In das Muüsterregister durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger,
B. in das Handelsregister:
a. durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger,
b. die Berliner Börsenzeitung, 8
c. den Uckermärkischen Courier,
d. die Prenzlauer Zeitung und Kreisblatt, C. in das Eöö durch die vier Blätter zu B., für kleinere Genossenschaften aber nur durch die zwei Blätter zu B. a. und d. Prenzlau, den 3. Dezember 1894.
Königliches Amtsgericht.
8
152990] Prettin. Im Laufe des Geschäftsjahres 1895
werden die diesseitigen Gfetnetunhen in das
d Genossenschaftsregister: 8 “ S
durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger, das Torgauer Kreisblatt und den slestger Elbe⸗ und Elsterboten, sofern sie aber kleinere Genossenschaften betreffen, nur durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger und hiesigen Elbe⸗ und Elsterboten; b. Zeichen⸗ und Musterregister: durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger bekannt gemacht werden. Prettin, den 5. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. Prökuls. Bekanntmachung. [53403] In dem Geschäftsjahr 1895 werden die für den Bezirk des unterzeichneten Gerichts erforderlichen Bekanntmachungen über Eintragungen in das Handels⸗, Genossenschafts⸗ und Musterregister durch den Deut⸗ schen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeiger und außerdem: bezüglich des Handelsregisters durch die Königs⸗ berger Hartung'sche Zeitung, das Memeler Dampf⸗ boot und die Königsberger Allgemeine Zeitung, be⸗ züglich des Genofsenschaftsregisters durch das Memeler Kreisblatt veröffentlicht werden Prökuls, den 3. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. Rathenow. Bekanntmachung. [53404] Im Jahre 1895 werden die öffentlichen Bekannt⸗ machungen außer durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger in An⸗ gelegenheiten:
a. des Firmen⸗. Gesellschafts⸗ und Prokuren⸗ registers durch die Berliner Börsenzeitung und das Kreisblatt für das Westhavelland,
b. des Genossenschaftsregisters durch das Kreis⸗
blatt für das Westhavelland resp. die
Rathenower Heitung und resp. durch das Friesacker Wochenblatt, bei kleineren Genossen⸗ schaften nur durch das Kreisblatt für das Westhavelland,
c. des Zeichen⸗ und Musterschutzregisters ander⸗
weit nicht, erfolgen. Rathenow, den 3. Dezember 1894. C1““ v Amtsgericht. III.
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5 + Ratzeburg. Bekanntmachung. [53426] Die im Jahre 1895 bei dem hiesigen Amtsgericht vorkommenden Eintragungen in die Handelsregister 1) den Deutschen Neichs⸗Anzeiger, 8 das Regierungsamtsblatt, 3 3) die Hamburger Nachrichten, 4) die Lauenburgische Zeitung, Sgeses die Eintragungen in das Genossenschafts⸗ register durch 1) den Deutschen Reichs⸗Anzeiger, 2) den Hamburgischen Korrespondenten, 3) die Allgemeine Lauenburgische Landeszeitung, und für kleinere Genossenschaften nur durch die zu 1 und 3 genann veröffentlicht werden. Ratzeburg, 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.
Remscheid. Bekanntmachung. [53570] 98 Mentlige Belanntmachung. der Fnteis wen in das Handels⸗ und Genossen sregister im Laufe des Kalenderjahres 1895 wird: 1) durch den Deutschen Reichs⸗ und König⸗
lich Preußischen Staats⸗Anzeiger,
2) durch die Kölnische Zeitung, 3) durch die Remscheider Zeitung erfolgen. Die Eintragungen in das Musterregister werden nur durch den Dentschen Reichs⸗ und Königlich Preußtischen Staats⸗Anzeiger ver⸗ öffentlicht werden. Die Bekanntmachung für kleinere Genossenschaften erfolgt außer im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger auch noch in dem Remscheider Generalanzeiger in Remscheid. 1u“ Remscheid, den 5. Dezember 1894. önigliches Amtsgericht. Abtheilung I.
Rendsburg. Bekanntmachung. [53571] Im Jahre 1895 werden die Eintragungen in das Handelsregister des hiesigen Amtsgerichts durch: 1) den Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger, 2) die Hamburger Nachrichten, 3) die Rendsburger Zeitung, .4) das Rendsburger Wochenblatt . die Eintragungen in das Genossenschaftsregister des hiesigen Amtsgerichts betreffs größerer 8. schaften durch den Deutschen Reichs⸗ und König⸗ lich Preußischen Staats⸗Anzeiger, das Rends⸗ burger Wochenblatt und die Rendsburger Zeitung, die Eintragungen betreffs kleinerer Genossenschaften 8 die beiden ersteren Blätter bekannt gemacht werden. Rendsburg, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. III.
en Blätter
8
[53424] Rennerod. Für 1895 erfolgen Bekannt⸗ machungen aus dem Handels⸗ und Genossenschasts⸗ register durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger, den Rheinischen Kurier, das Kreisblatt für den Kreis Westerburg, für kleinere Genossenschaften durch das erste und letzte Blatt. eeeti⸗ 2 88 6 as König mtsgericht. 1 Schneider. 8 Rothenburg 0.-L. Bekanntmachung. [53425] Im Jahre 1895 werden die Eintragungen: 1) in das Handelsregister: a. im Deutschen Reichs⸗Anzeiger, b. in der Schlesischen Zeitung, c. in dem Breslauer General⸗Anzeiger, d. in der Berliner Börsenzeitung, e. im Rothenbunger Anzeiger und 2) in das Zeichen⸗ und Musterregister und das Genossenschaftsregister: a. im Deutschen Reichs⸗Anzeiger, b. im Rothenburger Anzeiger,
(soweit erforderlich, bekannt gemacht werden.
Rothenburg O.⸗L., den 2. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.
Saalfeld, Ostpr. Bekanntmachung. [53433] Die Eintragungen in das Handels⸗, Genofsen⸗ fts⸗ und Musterregister werden im Ja
durch den Deutschen 15 ⸗Anzeiger, die Danziger Zeitung und die Mohrunger Kreiszeitung, für kleinere Genossenschaften nur durch das letztere v und den Reichs⸗Auzeiger veröffentli erden. Saalfeld Ostpr., den 4. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.
Saarbrücken. Bekanntmachung. ([53434] In Gemäßheit der Artikel 13 und 14 des deutschen Handelsgesetzbuches, des § 147 des Reichs⸗ gesetzes, betreffend die Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗ genossenschaften vom 1. Mai 1889 und des § 5 der Bekanntmachung, betreffend die Führung des Ge⸗ nossenschaftsregisters und die Anmeldungen zu dem⸗ selben vom 11. Juli 1889, wird hiermit bekannt ge⸗ macht, daß die Eintragungen in das aandelsregister und in das Genossenschaftsregister des hiesigen König⸗ lichen Amtsgerichts im Jahre 1895 im Denutschen Reichs⸗Anzeiger, in der Kölnischen Zeitung und in der Saarbrücker Zeitung, die Eintragungen für a-zswe Iö 8 ve Reichs⸗ nzeiger und in der Saarbrücker Zeitung ver⸗ öffentlicht werden sollen. 3 2 Saarbrücken, den 6. Dezember 1894 Königliches Amtsgericht. I.
Münch 8
Schivelbein. Genossenschafts⸗ em Deutschen Reichs⸗ und Königli Preutßischen Staats⸗Anzeiger, gg 2) 8 der Königlichen Regierung in öslin, 3) dem Schivelbeiner Kreisblatte “ “ ea keses ie Bekanntmachungen, welche lediglich kleinere Genossenschaften betreffen, erfolgen au 8b in dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger im Kreisblatte zu Schivelbein. Schivelbein, den 3. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.
“ [53442] Die Eintragungen in die Handels⸗, und Musterregister werden im
[53437 Sehleiz. Nach Art. 14 des Hendelsgeseßduce wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Veröffent⸗ lichung der im Laufe des nächsten Jahres im hiesigen Handelsregister vorkommenden Eintragungen: 1) im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, 2) im Amts⸗ und Verordnungs⸗Blatt für das Fürstenthum Neuß i. . 5 ) im Schleizer Wochenblatt erfolgen soll. 3 Schleiz, den 4. Dezember 1894. Fürstliches Amtsgericht
Wehrde. [53436]
Schleiz. Nach § 147 des Reichsgesetzes vom 1. Mai 1889, betreffend die Erwerbs⸗ und Wirth⸗ schaftsgenossenschaften, wird hierdurch bekannt ge⸗ macht, daß die Veröffentlichung der im nächsten Jahre im hiesigen Genossenschaftsregister vorkommenden Eintragungen, insoweit solche vorgeschrieben ist, 1) im Dentschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, 2) im Amts⸗ und Verordnungs⸗Blatt für das Fürstenthum Reuß j. L. und .3) im Schleizer Wochenblatt, für kleinere Genossenschaften aber nur in den 1 und 3 genannten Blättern erfolgen soll. Schleiz, den 4. Dezember 1894. ““ Fürstliches Amtsgericht. Wehrde.
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Schönebeck a. E. Bekanntmachung. [53430] Im Laufe des Jahres 1895 werden seitens des unterzeichneten Gerichts die Eintragungen
1) in das Handelsregister durch den Deutsch Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, die Berliner Börsenzeitung, die Magdeburgische Zeitung, die Schönebecker Zeitung und das Schönebecker Tageblatt,
2) in das Genossenschaftsregister durch den Deutschen Reichs⸗ und öniglich Preußi⸗ schen Staats⸗Anzeiger, sowie die Schöne⸗ becker Zeitung, .
3) in das Zeichen⸗ und Musterregister durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger 3
öffentlich bekannt gemacht werden. Schönebeck a. E., den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.
[53432] Schwaan. Die Eintragungen zum hiesigen Han⸗ dels⸗ und Genossenschaftsregister für das Jahr 1895 werden durch die Amtlichen Mecklenburgschen An zeigen, die Rostocker Zeitung und den Reichs⸗An zeiger bekannt gemacht. 8 Schwaan, den 8. Dezember 1894. Der Gerichtsschreiber 1. CEroßberzogl. Amtsgerichts
8 1653431] Schwarzenbek. Die im Jahre 1895 geschehen⸗ den Eintragungen in das hiesige Handels⸗ und Ge⸗ nossenschaftsregister werden durch den Reichs⸗An⸗ zeiger, die allgemeine Lauenburgische Landeszeitung und Hamburgischen Correspondenten bekannt gemacht.
Die Veröffentlichung derjenigen Eintragungen in das Genossenschaftsregister, welche kleinere Genossen⸗ schaften betreffen, erfolgt jedoch nur durch die zuerst genannten beiden Blätter. Eintragungen in das Gesellschaftsregister, welche die im Konkurs befind⸗ liche Waldbrauerei A. G. Bergedorf in Börnsen betreffen, werden auch in der Bergedorfer Zeitung bekannt gemacht.
Schwarzenbek, den 4. Dezember 189
Königliches Amtsgericht. H. Koenigsmann, D
Schwetz. Bekanntmachung. [53441] Im Jahre 1895 werden die Eintragungen in das eh Zeichen⸗ und Musterregister im Deutschen eichs⸗Anzeiger, im Marienwerderer Amtsblatt
und im Schwetzer Kreisblatt bekannt gemacht werden.
Schwetz, den 6. Dezember 1894u9. Königliches Amtsg