1894 / 295 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Dec 1894 18:00:01 GMT) scan diff

zugefügt, daß, wenn der Erh⸗ ohne einem Bundesstaat anzu⸗

5 des § 1974 wurde bis

Ferner wurde die Vorschrift hin er Reichsangehöriger i ören, der Reichsfiskus erbe

Die Berathung der Abs. 2 bis zur nächsten Sitzung vertagt.

gehören, sollen dagegen als gesetzliche Erben mehr berufen werden mit Ausnahme der etwa vorhandenen entfernteren Voreltern. Solche Voreltern sollen allein erben, und zwar in der Weise, daß der dem Grade nach nähere den entfernteren ausschließt, mehrere dem Grade chstehende aber zu gleichen Theilen berufen sind.

§ 1965 Abs. 4, wonach an Stelle gestorbenen Abkömmlings dessen Ab u gleichen Antheilen treten, war von einer Seite wenn ein Sohn eine Wittwe ofern sie nicht eine neue Ehe ein⸗ Antheil an seine Stelle tritt, zu welchem enüber als gesetzliche Erbin berufen sein mit dem Erblasser gestorben Folge gegeben.

vier Linien an

für die zweite Lesung des Ent⸗ überhaupt nicht

gerlichen Gesetzbuchs für das in vom 10. bis Anschluß an den gemeinschaft⸗

Es wurden in

Die Kommission Deutsche Reich setz 12. November zunächst die Berathun 1913 beantragten Vorschriften über die chen Testamente der E dieser Beziehung noch folgend

„Das gemeinschaftliche Te wirksam, wenn ihre Ehe nichti oder wenn sie vor d aufgelöst worden ist, sofern nicht fügungen von dem Bestande der Der Auflösung der Ehe steht es atte zur Zeit seines Todes die chuldens des anderen Ehegatten z und die Scheidungsklage erhoben hat atte in einem gemeinschaftlichen Testament em Sinne, daß sie in ihrem Bestande von stament enthaltenen Verfügun

atten fort. eschlüsse gefaßt: stament der Ehegatten ist un⸗ g, wenn sie anfechtbar und an⸗ em Tode eines der Ehegatten anzunehmen ist, daß die Ver⸗ Ehe unabhängig sein sollen. leich, wenn der eine Ehe⸗ cheidung wegen eines Ver⸗ verlangen berechtigt war

1 der Vorschrift des eines vor dem Erblasser Der Finanz⸗Minister und der Mini an den Ober⸗Bürgerme Vorsitzenden des Westp Schreiben gerichtet: „Euer Hochwohlgeboren

schlüsse des Westpreußischen betreffend die Ausführung de 14. Juli 1893,

Die Art und Weise, wie au ommunalsteuerfrage behande i Beschlüsse lassen nur in ge nen, die Erreichung der

Kommunalabgabengesetz verfolgt, zu fördern chtigung der dabei zu Tage getretenen, viel⸗ Auffassungen können wir nicht näher ein⸗ jedoch nicht unterlassen, der etwaigen Er⸗ entgegenzutreten, als könnte gegenüber ngen des Gesetzes den Be irgend welcher Ei

- ster des Innern haben ister von Danzig, Dr. Baumbach,

kömmlinge reußischen Städtetage

noch der Zusatz beantragt, daß, s, folgende hinterlassen hat, diese, j 8 gegangen ist, zu dem sie ihrem Manne geg

würde, falls dies

haben uns auf Grund der Be⸗ gs dessen Resolutionen, 8 Kommunalabgabengesetzes vom nebst den bezüglichen Verhandlungen zugehen

Westpreußischen lt wurde, und die ringem Maße das Ziele, welche das

er gleichzeitig Der Anregung wurde indessen keine ewährt neben den Verwandten dem Ehe⸗ lassers ein gesetzliches Erbrecht, und zwar der ersten Linie auf ein

Der § 1971 gatten des Er neben Verwandten schaft, neben Verwandten der des Erblassers auf die solcher gesetzlichen Erben auf di über war von einer Seite vorge überlebenden Ehegatten durch ein von anderer Seite, Nießbrauchsrecht an Die Mehrheit trat sätzlich dem Entwurfe bei.

Im einzelnen er über den Umfang d räumenden Erbrechts. recht des Ehegatten dah wandten der ersten Linie einen Kin einem Viertel der Erbschaft, erhalte sich indessen für den Entwurf. knüpfte sich ferner an die Frage, beschlossene Durchführung des Linie die Erbfolge dann zu gestal Verwandten der dritten Linie einen Eh Ein Antrag ging dahin, wandten der dritten Linie, noch am Leben seien oder ni gatten auf die andere Hälfte der Erbschaf anderer Seite wurde befürwortet, Ehegatten unter

Trifft ein E eine Verfügung i einer in dem Te Ehegatten abhän Aufhebung der

Viertel der Erb⸗ zweiten Linie oder neben Groß⸗ Hälfte und in Ermangelung e ganze Erbschaft. lagen, das Erbrecht des ießbrauchsrecht zu ersetzen; dem Ehegatten neben dem Erbrecht ein den Erbtheilen der Miterben einzuräumen. unter Ablehnung der Anträge grund⸗

Städtetage die K uns mitgetheilte Bestreben erken

des anderen Nichtigkeit oder die en Ehegatten die Unwirksam⸗ Ehegatten zur Folge. im Zweifel bei Verfügunge welche die Ehegatten sich gegenseitig ügungen über den Nachlaß des übe welche mit ist oder sonst in einer nahen

gig sein soll, so hat die Verfügung des ein Demgegen⸗ keit der Verfügung des anderen solche Abhängigkeit ist nehmen, dur sowie bei Verf Theils, die sie zu Gunsten einer Person treffen, dem anderen Theile verwandt Beziehung steht. Ist eine Verfügung des einen Ehegatten von einer Ver⸗ g des anderen Ehegatten abhängig gemacht, so finden f der Verfügung die für den vorbehaltenen nem Erbvertrage geltenden Vorschriften ent⸗ ndung. Auch im übrigen stehen die Ver⸗ den Nachsaß des überlebenden welche durch chlossenen Erb⸗ getroffen werden.“ ch dahin, daß durch ein ge⸗ ein zwischen den Ehegatten rmächtnißvertrag aufgehoben enn einer der Ehegatten in der die für die Aufhebung eines Vermächtnißvertrags geltenden Vor⸗ erührt bleiben. g der gemeinschaftlichen Testa⸗ dahin, den Entwurf (vergl. § 1938) n zu ergänzen: ßgericht soll bei der Eröffnung eines von ten gemeinschaftlichen Testaments die in dem tenen Verfügungen des überlebenden E ch sondern lassen, nicht verkünden. zu verschließen und in amtliche Ver⸗ nachdem von den Verfügungen des eine beglaubigte Abschrift angefertigt

Auf eine Beri fach unzutreffenden Wir wollen wartung ausdrücklich den klaren Bestimmu Städtetags

Beschlüssen des gaben sich noch Meinungsverschiedenheiten G“ es dem Ehegatten des Erblassers einzu⸗ Insbesondere war beantragt, das Erb⸗ in zu erweitern, daß er neben Ver⸗ destheil, aber nicht unter Die Mehrheit entschied Eine eingehende Erörterung wie mit Rücksicht auf die Parentelsystems in der dritten ten sei, wenn der Erbla egatten hinterlassen habe.

ob Großeltern ne Hälfte, den Ehe⸗ t zu berufen. in einem solchen Falle den r Verwandten allein erben

damit nicht Gemeinden durch di sich bestimmen lassen, welche nicht finden können. Nach der mitvo in den we darüber obwalten, daß ka so dringendes Bedürfniß steht wie gerade dort. Unter den 56 S Jahre nur 4 wen kommensteuer; da 400 und mehr bis zu 475 24 Städten zwischen 300 n 200 und 300 ei dieser hohen erheben 17 Städte steuern, darunter 10 Stä bis 400 Prozenten der Städte stehen Einko Prozenten Zu zenten gegenü

8 zu Bes ie erforderliche den Widerru forderliche Geneh Rücktritt von ei sprechende Anwe gen der Ehegatten über eils den Verfügungen desselben Inhalts gleich, einen unter dem Vorbehalt des Rücktritts ges oder Vermächtnißvertr iter verständigte man meinschaftliches Testament auch lossener Erbvertrag oder Ve en kann; jedoch Geschäftsfähigkeit beschränkt ist, Erbvertrags oder eines chriften des § 1957 unb Anlangend die Verkündun mente, einigte man sich durch folgende Vorschrifte „Das Nachla Ehegatten errichte Testament enthal tten, soweit sie si estament ist wieder wahrung zu nehmen, verstorbenen Ehegatten worden ist.“ Von den Vor en durch igt geblieben der § auf den Todesfall regelt. fand in der Hauptsache Zustimmu durch Leistung des zugewendete Schenkung dann als Ver deln, wenn der Schenker s nach Belieben z erathung wandte si die gesetzliche Erbfolge (§. Der § 1964, welcher im2 daß die gesetzliche Erbfol Erbfalls bestimmt, einer nach dem E

elegten Uebersicht über die Gemeinde⸗ ußischen Städten kann kein um in irgend einem Landest einer gründlichen Umgestalt

besteuerun

sser neben tädten der Provinz er

ger als 200 Proz. * chen diese Zuschlä

ben im laufenden uschläge zur Ein⸗ ge in 11 Städten Proz., während dieselben sich in und 400 Proz. und in 17 Städten Proz. bewegen.

Inanspruchnahme der Einkommen haupt keine Zuschläge zu dte mit Einkommensteuer von 300 Staatssteuer. In einer Anzahl anderer mmensteuerzuschlägen von 300 bis 410 zu den Realsteuern von 30, 40, 50 Pro⸗

Solche Zustände abzustellen, zwecke des neuen Kommunalabga Zu diesem Zweck hat der S Mark an Ertragssteuern irrigerweise nur die Erfü Forderung erblicken will. Wenn der Westpreußische Städteta über den Umfang der gegeben hat,

in einem solchen ohne Unterschied, cht, auf die ei

gegen errei

sollen, w

Ausschließung de ssen wurde, daß der Ehegatte, nicht mehr am Leben seie ß aber, wenn Großeltern n

wenn Groß⸗ n, die ganze 1 och am Leben Abkömmlinge verstorbener lfte, dem Ehegatten die andere

1 die Bestim⸗ gatten ausge⸗ Todes Schei⸗ heils zu ver⸗ Scheidungsklage erhoben

sich gegen derzufolge der Ehegatte, wenn er Verwandten gehört, zugleich als r ihm als Verwandten

eltern des Erblassere Erbschaft erhalten, da seien, diesen unter Ausschluß der Großeltern die eine der Erbschaft zufallen solle.

Einvernehmen bestand, dem § 1971 Abs daß das Erbrecht des Ehe wenn der Erblasser zur Zeit seines des anderen T

ist allerdings einer der Haupt⸗

etwa 100 Millionen r Städtetag berechtigten

mung beizufügen, schlossen ist, dung wegen Verschuldens langen berechtigt war und die Kein Widerspruch schrift des § 1971 Abs. 2, zu den erbberechtigten Verwandter erbt und de Erbtheil als besonderer Erbtheil gilt. nach dem Entwurfe gelangte auch die Vor Abs. 3 zur Annahme, daß dem Ehegatten, wandten der zweiten Linie oder Erbe ist, außer dem Erbtheile die hörenden Gegenstände, soweit sie der Ehegatten gedient haben und stücks sind, sowie die Hochzeitsges

Der Entwurf gewährt dem Vater gege Kind durch Legitin rechtliche Stellung gegenüber war beantragt, als § ·1 daß ein uneheliches K Sechstel des Nachlasses beerbe, vorhanden seien und der Erblasse öffentlichen Urkunde anerkannt habe oder Urtheil für den Vater erklärt sei. keine Folge gegeben.

Nach dem § 1972 Erbe die Erbschaft willige Verfügung oder gesetzlichen Erbfolge au unwürdig erklärt ist, Weise, wie wenn er vor war die Auslegungsr Ausschluß des E so angesehen wer lassung von Abkömmlin sich dahin, den § 1972 bei der Berathung des zukommen.

worin de llung einer langjährigen

schriften über Verfügungen von Todes⸗ Vertrag (§§ 1940 bis 1963 1963, welcher die

auch seinem Bedauern chtsbefugnisse Ausdruck lungen selbst die Noth⸗ em Kommunalabgaben⸗ che übrigens den Ge⸗ m erreichte Bewegungs⸗ insicht über das bisher

) war noch un⸗ Schenkungen Die Regelung des Entwurfs ng. Ein Antrag, auch die i/ Gegenstandes fügung von Todeswegen zu behan⸗ ch das Recht vorbehalten habe, die fen, wurde abgelehnt. sodann den Vorschriften über 1964 ff.) zu. bs. 1 den Grundsatz ausspricht, ge sich nach der Zeit des und im Abs. 2 die Erbberechtigung zur Zeit des Erbfalls gt, wurde gestrichen, ts aus anderen Vor⸗

staatlichen Aufsi so beweisen die Verhand wendigkeit der in dieser Beziehung in d gesetz getroffenen Bestimmungen, wel meinden eine in anderen Staaten kau freiheit lassen, die in durch die Städteordnun ständigkeitsgesetz hinausgeht. behörden von ihren Befu Gemeinden, welche den In werden, in vollem Umfang Gebra Berlin, den 29. November 1894. Der Finanz⸗Minister. Miquel. An den Vorsitzenden des Herrn Ober⸗Bürgerme wohlgeboren Danzig.“

anfallende Im weessentlichen schrift des § 1971 wenn er neben Ver⸗ neben Großeltern gesetzlicher zum ehelichen Haushalte ge⸗ dem gewöhnlichen Gebrau nicht Zubehör eines Gru chenke als Voraus gebühren. einem unehelichen Kinde nüber kein Erbrecht, sofern nicht das nation oder Annahme an Kindesstatt die eines ehelichen Kindes e § 1971 a die Be

vollzogene mehrfacher H g vom 30. Mai 1853 u

nd das Zu⸗ August 1883 gew

u widerru 6 Aufsichts⸗ gnissen gegenüber Beschlüssen der en des Gesetzes nicht gerecht zu machen haben.

Umsomehr

Der Minister des Innern. von Köller. Westpreußischen Städtetags ister Dr. Baum bach Hoch⸗

rbfalle geborenen, aber empfangenen Person zum Ausdruck brin weil der Inhalt des § schriften des Entwurfs e

Die §§ 1965 bis 1970 regeln die Erbfolge der Ver⸗ Der Entwurf beruht in dieser

rlangt hat. stimmung auf⸗ ind den Vater zu einem wenn eheliche Kinder nicht aterschaft in einer durch gerichtliches Diesem Antrage wurde

1964 sich berei zunehmen, insicht auf dem er die V In der ersten Linie sind n der zweiten Linie die wie die gemeinschaftlichen und die Abkömmlinge derselben berufen, in der ßeltern und deren Nachkommen, in Urgroßeltern und deren Nachkommen, u. s. w. die weiteren Voreltern die Ver⸗

Grundgedanke An die Stelle eines ‚es findet ie Grades⸗ Dagegen ist in den rt durchbrochen, mlinge von ver⸗ in Ermangelung von erselben derjenige als asser dem Grade nach

wandten. sogenannten Parentelsystem.

die Abkömmlinge des Erblassers, i Fitern des schäfessär⸗ nicht gemeinschaftlichen 1er Linie die Gro der vierten Linie die in der fünften Lini und deren Nachkommen. wandtenerbfolge

veröffentlicht n ustiz-Ministers, be⸗ Strafsachen:

gängern ist wiederholt auf die digung der Strafsachen hin⸗ ngen ist anzunehmen, daß diese eachtung gefunden haben. genden Bemerkungen veranlaßt: katur nach einer besonderen Be⸗ ist jede Strafsache Dieses gebietet die teresse aller Bethei⸗ schleppende Strafrechtspflege schädigt die Zuverlässigkeit der thatsächlichen ndruck des Urtheils auf den Thäter, halb dringend geboten, daß mit ede Strafsache thunlichst rasch weck empfiehlt sich im Vor⸗ entliche von dem Unwesentlichen thunlichst zusammenfassende Bearbeitung der erforderlichen Er⸗ t die Beifügung der Akten Ermittelungen auf den im eine genügende

Das „Justiz⸗Ministerial⸗Blatt“ erfügung des J treffend die Beschleunigung der Schon von meinen Nothwendigkeit einer schleunigen Erle n. Nach zahlreichen Wahrnehmu Hinweisungen nicht überall gehörige B Ich sehe mich daher zu fol⸗ Auch abgesehen von den ih schleunigung bedürfenden Haft⸗ mehr oder weniger als Aufrechthaltung der ligten und der Straf das Ansehen des Staats, Feststellungen und schwä wie auf die Bevölkerung. allen Kräften dahin gestrebt wird, Zu diesem verfahren eine förderliche, das We rasch sondernde,

bestimmt sich, allgemeine

durch Erbverzicht von sgeschlossen oder die gesetzliche Erbfolge in gleicher dem Erbfall gestorben wäre. Als egel vorgeschlagen, daß, wenn der rben auf Erbverzicht beruhe, es i n der Erbe ohne Hinter⸗ Man verständigte den Zusatz anzunehmen, uf den Vorschlag zurück⸗

chtheil der Erbschaft, esetzlichen Erben in den all erhöht, wenn ein Ansehung der ngspflicht als soll. Diese Bestim⸗

regelt das gesetzliche Erbrecht des in Ermangelung anderer er von dem Fiskus desjenigen Bundesstaats zur Zeit seines Todes angehört. Nach urfs des Einführungsgesetzes bleiben tzlichen Vorschriften unberührt, e Erbrecht des Fiskus anderen is zusteht. 8

wenn ein gesetzlicher erren Amtsvor

der Entwurf ersten Linien vollständig durchgeführt. Verwandten treten dessen Abkömmlin ien ohne Rücksicht auf

und Preßsachen, Eilsache zu behandeln. staatlichen Autorität, das In

Parentelsystems m Zweifel weggefallenen also in den beiden ersten Lin nähe Erbfolge nach Stämn folgenden Linien das Paren daß die noch lebenden Vo storbenen Voreltern ausschließen und Voreltern unter den Abkömmlingen d Erbe berufen ist, welcher mit dem Erbl am nächsten verwandt ist.

Das von dem Entwurf an wurde grundsätzlich nicht beanstande die Durchführung des Systems in d Zustimmung, jedoch mit folgenden Aen arentelsystem soll auch in geführt werden, und zwar dergestalt, eltern und an Stelle verstorbener Großelt ohne Begrenzung der Gradesnähe na berufen werden. Dabei soll eine Thei und der Mutterseite stattfinden. Wenn a anderen Großelternpaar ein Theil n kömmlinge nicht hinterlassen hat, heil des Großelternpaars nicht mehr lebt, dessen Abkömmlinge elternpaar nicht mehr und sind Abköm nterlassen, so erben das andere Groß bkömmlinge allein.

Ein Antrag, abzuschließen, fan aber das Parent

entsprechend de nach Gradesnähe

den solle, wie wen gen gestorben sei. vorläufig ohne § 2023 aber a

Der § 1973 sieht vor, daß der Bru sich der Erbtheil eines

nen statt. telsystem in der reltern die Abköm

um welchen Fällen des gesetzlicher Erbe den Erb Vermächtnisse, der ein besonderer Erb mung wurde nicht beanstandet.

Der § 1974 Fiskus. Abs. Erben der Erblass beerbt wird, welch dem Art. 82 des Entw jedoch die landesgese welchen das gesetzlich sonen als dem Fiski beantragt, die Vorschrift zu ersetzen,

die Ermittelung in Nebensächliches gleichzeitiger suchen an andere Behoöͤrden, insoweit ni unvermeidlich ist, und Besf § 188 der Strafproz Grundlage für die verfahrens zu gewinnen. Schwerpunkt des Verfahre welche nur zu oft an Frisch alle Nebenpunkte im Vorve weit gehenden und zeitraube gesehen werden, wenn die für die Ueberfüh erkennenden Strafe von wesent

In allen Abs es gestattet, Be⸗ lich zu erstreben.

lasser nicht überlebt, in Auflagen und der Ausgleichu

genommene Parentelsystem theil behandelt werden

Auch im einzelnen fand en §§ 1965 bis 1970 derungen:

der dritten Linie durch⸗ daß zunächst die Groß⸗ ern deren Abkömml ch Stämmen als Erben lung nach der Vaterseite lso von dem einen oder dem icht mehr lebt und Ab⸗ so fällt sein Antheil dem und, wenn auch dieser zu. Lebt ein Groß⸗ mlinge von ihm nicht elternpaar oder deren

chränkung der ung umschriebenen Zweck, cheidung über die Cröffnu soweit die letztere sich rechtfertigt, ist der ns der Hauptverhandlung vorzubehalten, er und Unmittelbarkeit verliert, wenn schon fahren erschöpft sind. Auch von einer zu nden Feststellung der Vorstrafen kann ab⸗ se nicht für die Anwendung des Strafgesetzes, schuldigten oder für die Höhe der zu licher Bedeutung ist. .

chnitten des Verfahrens ist aber, soweit das Gesetz kurzer Fristen nachdrück⸗

ch diesen Gesichtspunkten von allen betheiligten aktoren ß es gelingen, den viel Strafsachen den

1 bestimmt, daß

chiedenen Seiten rung des Be daß in Ermangelung an Gemeinde gehöre, daß aber der e angehört habe schlage. Die Mehrheit Abgelehnt wurde auch te Zusatz, daß der Anfall der er Auflage erfolge, das Ver⸗ als Fonds

8 stimmung naher Termine und eines Todes an r keiner Gemeind rbschaft aus

werde, der er zur Zeit s Fiskus erbe, wenn der Erblasse oder die Gemeinde die E ch jedoch für den Entwurf. 974 Abs. 1 beantra Erbschaft an den Fiskus mit gen nach Erfüllung der Nach ü Zwecke zu verwalten. 794 eine Ergänzung dahi Bundesstaaten angehöre, gleichem Antheil zur Erbs

verfahren wir zu entkräften: daß der Betrieb der gemeinen Wohls und dem Ansehen Es wird sich daraus zugleich eine Ver die betheiligten Beamten ergeben, keit ihrer Leistungen eine Einbuße Berlin, den 14. Dezember 1894. Juftiz⸗Minister. Schönstedt.

schgnede W echtspflege nicht en 9 Ieeeng; der Arbeitslast für ohne daß hierdurch die Gründlich⸗

entschied si

die Verwandtenerbfolge mit der dritten Linie der zu § 1

n der vierten Linie soll eführt werden, sonder § 1969), die Erbfolge si Abweichung, Abkömmlinge

d keinen Anklang. elsystem nicht durch m Entwurf ( dlichkeiten bestimmen Urgroßeltern Urgroßeltern

erwandte des Erblassers, welche nicht den

emeinnützi n, daß, wenn der der Fiskus eines

Erblasser mehreren chaft berufen sei.

jeden derselben zu

verstorbener geschlossen sind.

Der Kaiserliche Gesandte im Haag, Geheime Legations⸗ Rath Graf zu Rantzau ist von dem ihm Allerhöchst be⸗ willigten Urlaub auf seinen Posten zurückgetehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

Der hiesige Gesandte der Republik Haiti Delorme ist von England, wohin er sich vor einiger Zeit im Auftrage seiner Regierung begeben hatte, nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

Laut einer telegraphischen Meldung an das Ober⸗Kom⸗ mando der Marine ist S. M. S. „Stos ch“, Kommandant: Kapitän zur See von Schuckmann (Hugo), am 12. De⸗ zember in San Domingo angekommen. 8

1“ 1

1““ 2

Königsberg i. Pr., 14. Dezember. Auf eine von dem Ostpreußischen landwirthschaftlichen Zentralverein an den Reichskanzler Fürsten zu Hohenlohe gerichtete Adresse ist dem Verein folgende Antwort zugegangen:

„Dem Vorstande spreche ich für die mir erwiesene Aufmerksamkeit meinen Dank aus und verbinde damit anläßlich des 50 jährigen Jubiläums des Zentralvereins den Wunsch, daß die thatkräftige Wirksamkeit des Vereins für das Gedeihen der Landwirthschaft in der Heimathprovinz ferner gute Früchte tragen möge. Die in der Eingabe bezeichneten Maßnahmen in der Eesteaebung und Verwaltung sind seit lange Gegenstand der sorgfältigen Erwägung der Reichs⸗ wie der Staats⸗Regierung. Dem Vor⸗ stand spreche ich gern die Versicherung aus, daß ich als Reichs⸗ kanzler wie als Minister⸗Präsident dem für die Wohlfahrt des Vater⸗ lands so wichtigen landwirthschaftlichen Gewerbe besondere Theilnahme und allen mit den allgemeinen Interessen verträglichen Maßregeln, welche seine. schwierige Lage zu erleichtern geeignet sind, thätige Für⸗ sorge zuwenden werde.“

Sachsen.

Seine Majestät der König empfing gestern Nachmittag in Gegenwart des Staats⸗Ministers der auswärtigen Ange⸗ le dnchetten von Metzsch in besonderer Audienz den russischen

nister⸗Residenten Baron von Men gden behufs Entgegen⸗ nahme seines neuen Beglaubigungsschreibens.

Elsaß⸗Lothringen. 8

Der Kaiserliche Statthalter Fürst zu Hohenlohe⸗ Langenburg ist gestern Nachmittag in Begleitung des Erb⸗ prinzen und des Staatssekretärs von Puttkamer in Metz eingetroffen und 8 in dem Bezirks⸗Präsidium abe estiegen. Dort fand alsbald die Vorstellung der Staats⸗, Kirchen⸗ und Gemeindebehörden statt. Unter den Kirchenbehörden befand sich auch der Bischof. Abends fand eine esttafel statt. Die Rückreise nach Straßburg erfolgt heute Na mittag.

Oesterreich⸗Ungarn.

Der Kronprinz von Dänemark, Höchstwelcher sich mit der Herzogin von Cumberland von Kopenhagen nach Gmunden begeben hatte, ist von dort zu kurzem Aufenthalt in Wien eingetroffen.

Bei der gestern im österreichischen Abgeordnetenhause fort⸗ gesetzten Berathung des B udgetprovisoriums kritisierten die slovenischen Abgeordneten Ferjancic und Spincic das Vor⸗ behen der Regierung in Istrien, insbesondere anläßlich der Ange⸗ egenheit in Pirano. Spincic bezeichnete dieses Vorgehen als ohn⸗ mächtig und erklärte, die Slovenen könnten einer solchen Re⸗ gierung keinen Kreuzer bewilligen. Der Kampf in Istrien werde fortdauern. Der Abg. Rizzi erklärte, die Italiener sich nicht der nationalen Entwickelung der Slovenen in Istrien, perhorrescierten jedoch deren übertriebene

sprachliche Parität. Er werde für das Budget stimmen, in der Hoffnung, die Regierung werde die nationale Begehr⸗ lichkeit der Slovenen nicht unterstützen und die ein⸗ zige konservative Partei Istriens, die Italiener, nicht in die Opposition treiben. Der Abg. Schlesinger sagte, gegen die Alliance israélite müsse eine Alliance der Antisemiten der ganzen Welt gebildet werden. Der Abg. Kindermann er⸗ lärte, er müsse der Regierung sein Mißtrauen aussprechen, wenn der in das Budget eingestellte Posten für slovenische Parallelklassen in Cilli nicht gestrichen werde. Der Redner wandte sich dagegen, daß die Deutschnationalen nicht für kaisertreu gehalten würden. Der Abg. Vasaty erging sich in heftigen Angriffen gegen die Re⸗ gierung und den Dreibund. Der Abg. Bazzanella erklärte, in dem Verhalten der gegenwärtigen Regierung gegen⸗ über der 8. sei ein kleiner Fortschritt wahrnehmbar; wenn die egierung die Führerrolle übernehme, dürfte im Lande die Verwirklichung der berechtigten Wünsche des Trentino anzubahnen sein. In dieser Voraussetzung würden die Abgeordneten des Trentino das Budget bewilligen. Der Abg. aginja verlangte, die Regierung möge der kroatischen und der slovenischen Bevölkerung geben, was die Italiener längst besäßen. Am Schlusse der Sitzung inter⸗ pellierten die Abgg. Laginja und Genossen unter Beziehun auf eine angebliche Erklärung des Statthalters Rinaldini, o die Regierung gewillt sei, die slavische Minorität der Landtage in Triest und Parenzo gegen Gewaltthätigkeiten unbedingt zu chützen. Hierauf wurde die Debatte geschlossen und die weitere Berathung auf heute vertagt.

Aus Budapest erfährt „W. T. B.“, daß die Meldungen von dem bevorstehenden Eintreffen des Kaisers und Königs der Begründung entbehrten. Damit entfielen die daran geknüpften Vermuthungen über eventuelle Wendungen Bease ichen Lage. Von gut unterrichteter Seite werde erklärt, es sei daran festzuhalten, daß es keine aktuelle Krisis gebe und auch . Lage zu einer solchen nicht dränge.

Der Staatskassen⸗Ausweis vom 1. Juli bis Ende September d. J, verglichen mit der gleichen Periode des

zorjahres, stellt sich folgendermaßen: Gesammte Brutto⸗ einnahmen 127 405 814 Gulden, mehr 6 733 776 Gulden;

esammte Bruttoausgaben 120 599 250 Gulden, mehr 5 113 779 Gulden. Die Bilanz des dritten Quartals stellt sich aher gegen das Vorjahr um 1 519 996 Gulden günstiger.

8 Frankreich. er deutsche Botschafter Graf Münster begab sich gestern amchnectagju dem zülschaftereg der Republik Caftlm ir⸗Perier, e im Auftrage Seiner Ma jestät des Deutschen flaisers Aller öchstdessen Beileid üher das Ableben 8

die par

8

des Kammer⸗Präsidenten Burdeau auszusprechen, der aus Anlaß der Berliner Arbeitskonferenz bei Seiner Majestät noch in freundlichem Andenken, stehe. Der Präsident der Republik bat den Grafen Münster, Seiner Majestät dem Kaiser seinen Dank für die Beileidsbezeugung zu übermitteln. Der Senat nahm gestern den ersten Artikel des Gesetz⸗ entwurfs über die Verbe serung des Hafens von Hävre und die Regulierung des unteren Seinelaufes ang.

Italien.

Im Senat kündigte der Präsident gestern an, er habe von dem Präsidium der Deputirtenkammer verlangt, daß die Dokumente Giolitti's, die Senatoren beträfen, ihm übersandt würden. Der Senat beschloß, die ihn betreffenden Dokumente derselben Kommission zu überweisen, die früher die analogen Dokumente geprüft habe. In der Deputirten⸗ kammer machte der Präsident die Mitt eilung, die Gerichtsbehörde habe die Priv atpapiere aus dem sechsten Fascikel Giolitti's infolge einer Klage der hierbei interessierten Personen beschlagnahmt. In den Wandelgängen glaubte man, die Dokumente der vier ersten Fascikel, deren Veröffentlichung vorgestern beschlossen worden sei, könnten bereits heute gedruckt sein und vertheilt werden. Die Abwesen⸗ heit Giolitti's wurde sehr bemerkt.

Der „Tribuna“ zufolge wäre die Klage von der Ge⸗ mahlin Crispi's erhoben worden und laute gegen Giolitti auf Diebstahl und Unterschlagung von Briefen.

Die gestrigen Abendblätter sagen, die zur Veröffent⸗ lichung gelangenden Gicolitti'schen Dokumente enthielten Dinge, die als bereits allgemein bekannt betrachtet werden könnten. Die Briefe Tanlongo's aus dem Ge⸗ fängniß, die das einzige wirklich Neue in den Dokumenten bildeten, bezögen sich auf dieselben Thatsachen, über die sich seiner Zeit die Siebener⸗Kommission bereits ausführ⸗ lich ausgesprochen habe. Diese Briefe wiederholten und er⸗ weiterten die Beschuldigungen, die Tanlongo bereits mehrmals ausgesprochen, dann wieder zurückgezogen, später wieder be⸗ kräftigt und abermals in Abrede gestellt habe. Die Zeitungen fahren fort, das Verhalten Giolitti's zu brandmarken.

Spanien.

In der gestrigen Sitzung der Deputirtenkammer be⸗ antragte ein Deputirter die Erhöhung der Zölle auf Wolle. Trotz des Widerspruchs des Finanz⸗Ministers Amos Salvador beschloß die Kammer, den Antrag in Erwägung zu 1— Infolge dieses Beschlusses hat der S Minister seine Entlassung eingereicht. Nach der Sitzung der Kammer fand ein Ministerrath statt.

Schweiz.

Da der erste Antrag des Bundesraths auf Ein⸗ führung des Zündhölzchenmonopols von dem Stände⸗ rath angenommen, von dem Nationalrathe aber ver⸗ worfen worden ist, hat der Stä nderath neuerdings eine Aenderung der Verfassung behufs Einführung dieses Monopols beschlossen. 8

Die „Agence de Constantinople“ erklärt sich für ermäch⸗ tigt, die Meldung englischer Blätter von einer in St. Peters⸗ burg gegen die Pforte herrschenden Verstimmung, die sich in der kühlen Art der Beantwortung der Depeschen des Sul⸗ tans durch den Kaiser Nikolaus II. geäußert habe, als bös⸗ willige Erfindung zu bezeichnen; die Mission Fuad Paschas beweise das Gegentheil.

Infolge der Einschränkung in der Theilnahme des amerikanischen Konsuls in Siwas Jewett an der Thätig⸗ keit der Kommission für Armenien, hat der Sultan die Einladung an die Vereinigten Staaten wegen Er⸗ nennung eines Delegierten rückgängig gemacht; die Er⸗ nennung Jewett's ist daher aufgehoben worden.

Rumänien.

Die Deputirtenkammer setzte gestern die Adreß⸗ debatte fort. Der Minister des Auswärtigen Lahovary ergriff das Wort, um alle von der Opposition bezüglich der inneren Politik vorgebrachten Behauptungen zurückzuweisen. An der Hand der Thatsachen wies der Minister das nutz⸗ bringende Vorgehen der Regierung zu Gunsten der ver⸗ schiedenen sozialen Klassen sowie in anderen Richtungen nach. Er verglich das jetzige Regime mit dem liberalen und betonte, daß die Liberalen auf dem Punkt ang gewesen seien, die Versetzung Jan Bratianu's in den nklagestand zu ver⸗ langen; derselbe sei von den Konservativen gerettet worden. Unter der gegenwärtigen Regierung seien die Wahlen frei, während die Liberalen die Anstifter von Wahlpressionen und Wahlumtrieben ausgezeichnet hätten. Zur siebenbürgischen Frage übergehend, die von der Opposition aufgerollt worden sei, etonte der Minister, daß die Worte eines inisters größere Bedeutung hätten als diejenigen eines gewöhnlichen Depu⸗ tirten. Die gegenwärtige Regierung sei sicher, ihre Pflicht zu er⸗ füllen, ohne dem nationalen Gefühl Abbruch zu thun und ohne die Interessen des Landes zu schädigen. Der Minister führte dann aus, daß die jezige Regierung sich zu keinen De⸗ müthigungen erniedrigen werde, eher werde sie den Platz denjenigen räumen, die in derartigen Demüthigungen be⸗ wandert seien. Die Regierung habe in der nationalen Frage nicht interveniert und lasse auch keine Intervention in die rumänischen Angelegenheiten zu; sie werde die Gesetze mit Festigkeit handhaben, lärmende, für eine auswärtige Macht beleidigende Kundgebungen verhindern und die auswärtigen Angelegenheiten Rumäniens mit Hilfe des Parlaments und in der von angegebenen Richtun 8 regeln wissen. (Die Rede des Ministers wurde, dem ang .B.“ zufolge, häufig von lebhaften, andauernden Beifallsäußerungen unterbrochen. Jener Theil der Rede, worin er von der inneren Politik sprach, wurde von der Opposition durch lärmende Kund⸗ gebungen gestört, sodaß eine kurze Suspension der Sitzung nothwendig wurde.) .“

In dem Prozeß Cebinac wurde nach einer Meldung des „W. T. B.“ gestern das Verhör des Angeklagten Ranko Taisic beendet. Die vor dem Untersuchungsrichter gemachten Aussagen Taisic's wurden verlesen. Darauf entspann sich eine Kontroverse zwischen Vertheidiger und Staatsanwalt über angeblich fehlende Aktenstücke. Die Kontroverse wurde dur die Erklärung des Präsidenten abge⸗ schnitten, daß der Gerichtshof das Nöthige veranlassen werde. Verschiedene andere, von Taisic gegen den Untersuchungsrichter vorgebrachte Beschuldigungen wurden von dem Praͤsidenten als grundlos energisch zurück⸗

räsident, daß Taisic mit eine geheime Korrespondenz unter zu machen. Durch

wiesen. Ferner konstatierte der hrend der Haft um die Untersu

ebinac halten habe Cebinac in die Enge respondenz ein.

chung illusori getrieben, gestan

Bulgarien. je war gestern, wie dent Danew, das Spezialgese Ferdinand Demission Vertrauens Majorität idententribüne. langen der dringlichen chew auf eine allgemei m die Kammer einen Ver die Amnestiefrage am nächsten Mo

In der Sobran richtet, der Vize⸗Präsi am Mittwoch über des Prinzen

Gegenstand Die Abgeordneten der Beifallsrufen zur Präs Debatte über das Ver Antrags Kitants die Emigranten nah an, wonach werden soll.

be⸗ der infolge des Votums tz für Delikte gegen die Sachsen⸗Coburg

1 undgebung. führten Danew unter einer lebhaften Behandlung des ne Amnestie für

ntag verhande

Dänemark.

setzte gestern die Berathung der Vor⸗

Nach fünftägiger Be⸗

ke gestern den Schluß angenommen.

f in der von der Mehr⸗

Das Folkething lage he. Jol Wahlb

zirke fort. rathung beantragte die m

oderate Lin

Wahlbezirksvorlage w der Kommission 12 neue Wahlbezirke gegen 43 Stimmen angenommen.

stimmung erklärte der Präsident de genommene Vorlage widersprechend betrachte und sich ung mit der Majorität sehe er sich genöthigt, sein Amt als ulegen. Die Wahl des neuen Pr

ontag angesetzt.

urde hierau vorgeschlagenen

Unmittelbar nach der Ab⸗ s Folkethings Högsbro: taatsgrundgesetz somit nicht mehr in Ueber⸗ Folkethings befinde, so Präsident nieder⸗ äsidenten wurde

da er die an als dem S

einstimmun

Amerika. Die Justizkommission des hat den Anarchisteng abgeändert, daß jeder

Repräsen esetzentwurf des Sena einen von dem amerikani⸗ ul seines Einschiffungsortes ausgestellten Paß vor⸗

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Buenos Aires wären zwischen Bras Uruguay gebrochen.

inwanderer

Argentinien und

infolge der Quarantänefragen

daß die Waziri⸗ Abgrenzungskommission riffen hatten, endgültig llten Sühnebedingungen en sie sei daher unvermeidlich. ern berichtet dasselbe Bureau, e aus Niutschuang melde, eiten japanischen Armee ug eingetroffen sei.

Das „Reuter's stämme, die am 4 begleitenden indi die von der ind ablehnten; eine Expedition ge

Aus Shanghai von gest etroffene Depesch eilung der zw etwa 16 Meilen von Niutschua

che Bureau“ meldet, November die die schen Truppen angeg ischen Regierung geste

eine dort ein daß eine Abt

Parlamentarische Nachrichten.

Der Bericht über die ge Sitzung des Reichstags

befindet sich in der Er

In der heutigen 7. Si ekretär Staats⸗Minist schall und der Staatssekretär Dr. Gra zunächst die Besprechung der aasche und Dr.

sten Beil

g des Reichstags, welcher reiherr von Mar⸗ osadowsky Interpellation Friedberg (nl.), betxef euergesetzes, fortgesetzt.

): Vollständi sekretär darin, da elig oder kalt gegenüber stehen könne. gen die Landwirthschaft vor öre, besteht aber zum dritten nen Zuckerfabrikanten unter uns, der in Wir hegen für een alle andern Er⸗ ortheile auf Kosten daß die Verweigerung gerechter chtigte Forderungen zu stellen; erungen gestellt werden, dann Forderungen

der Staatss

beiwohnen, wird der Abgg. Dr. P fend Abänderung des Zuckerst Abg. Dr. Meyer⸗H kann ich mit dem Reich Mensch der Landwirthschaft feind Man hat uns mehrfach Haß Die kleine Fraktion, der ich ange Landwirthen; wir haben auch ei seinen Grundan die Landwirthse

übereinstimmen

alle (fr. Vg. kein denkender

schauungen mit mir übereinstim chaft dasselbe Wohlwollen wie werbszweige, wir wollen nur nicht ihr besonder anderer einräumen. Forderungen dazu führen kann, unbere aber wenn immer unberechtigte Ford schließlich auch

Ein Mittel hat unerfüllbare Dinge vorgeschlagen, Vorschläge uns immer ablehnend ver⸗ setz von 1891 haben wir keine Ver⸗ weil wir dagegen gestimmt haben, obgleich wir einver⸗ in mit der Ersetzung der Materialsteuer durch die Ver⸗ ; aber wir haben die offenen Prämien ab fung der offenen Prämien gestimmt, weil das finanzielle Ergebniß der⸗ Zucker⸗ Anfang der jetzigen

Es ist auch richtig,

zu behandeln. nicht angegeben, 1 aben wir gegen die halten. Für das Zuckersteuerge antwortung, standen ware brauchssteuer haben auch gegen die Abstu

Schon zu überseben, daß viel mehr jemals vorher, d tion drückt selbstverstaͤndlich auf die Preise. Zucker nur produzieren Zuckerrübenboden vorhanden ist; erwiesen; wir wissen die Zuckerrüben mit Arbeit und das nötl den einzelnen Zuckerfabriken dreht

mit Rübenboden und anderem Boden, die Größe der Anlage; Bedenklich und schwierig niemand bestreiten; aber

einzuwirken.

Ueberproduk⸗ Man nahm früher sogenannter diese Annahme hat sich als falsch tzt, daß man in allen Gegenden Deutschlands erfolg produzieren kann, wenn man die nöthige thige Kapital dazu besitzt. Der Kampf zwischen nicht mehr um Fabriken sondern es handelt sich um die kleineren müssen den größeren weichen. ist die Lage der Zuckerfabriken, das wird den Mangel an Konsumenten gegenüber der Produktion kann niemand beseitigen. Was geschehen kann gen Markt geschehen; der heimische Markt Interesse der deutschen rämien nicht zugestehen.

kann nur für den auswärti ist der deutschen Produkti Finanzen können wir eine Erhöhung der P 1 m

Abg. Spahn (Zentr.): Da der Staatssekretär selbst alles als zeichnet hat, wollen wir noch keine Stellung Bei der Anerkennung der Bedeutung der Zucker⸗Industrie mit den Bestrebungen auf Erhaltung der egierung kommt,

on gesichert.

unklar in dieser Sache be

sind wir einverstanden

kleineren Fabriken, und wenn eine Vorlage von der R

werden wir deren Inhalt wohlwollend prüfen. Bei Schluß des Blattes Dr. Friedberg inl.).

Der Rentner Drawe, Mitglied des H Abgeordneten für den 2. Danziger Wahlbezirk (Stadtkreis Danzig, Kreis Danziger Höhe und ist am 12. d. M. gestorben.

erhält das Wort der Abg.

auses der

eis Danziger Niederung),