Angekommen
Seine Excellenz der Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Wirkliche geßerne Rath Nieberding, aus Schee aftcam
Preußen. Berlin, 28. Dezember.
Der Ausschuß des Bundesraths für Handel und Ver⸗ hielt heute eine Sitzung. h Ver
Das Staats⸗Ministerium trat heute Nachmittag 2 Uhr unter dem Vorfsitz des Vize⸗Präsidenten, Staats⸗ Ministers Dr. von Boetticher im Dienstgebäude, Leipzi Platz 11, zu einer Sitzung zusammen.
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Für die Dauer der Abwesenheit des Kaiserlichen Gesandten Grafen von Tattenbach in Fez werden die Geschäfte der Mission in Tanger von dem dorthin entsandten Ersten Legations⸗
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Sekretär bei der Kaiserlichen Botschaft in Madrid, Rath Freiherrn von Mentzingen wahrgenommen.
Seine Königliche Hoheit der Prin “ egss mandierender General des I. Bayerischen Armee⸗Korps, wird
sich zur Neujahrscour bei Seiner Majestät dem Kaiser
nach Berlin begeben. 8
Württemberg. “ Seine Durchlaucht der “ zu Waldeck und Pyrmont ist vorgestern zum Besuch der Königlichen Familie in Stuttgart eingetroffen.
Hessen.
Seeine Königliche Hoheit der Großherzog empfing gestern Vüczmitto den russischen Gesandten in außerordentlicher Mission, Vize⸗Admiral und General⸗Adjutanten von Kremer behufs Entgegennahme der Notifikation der Thronbesteigung des Kaisers Nikolaus II. in besonderer Audienz. Später fand zu Ehren des Gesandten Galatafel statt.
8 ser empfing gesterni g Minister⸗Präsidenten Dr. Wekerle in kurzer Audienz, sodann den Fürst⸗Primas, Kardinal Vaszary, den Kardinal Dr. Schlauch, den Präsidenten des Oberhauses Kronhüter Szlävy, den Ersten Präsidenten der Königlichen Kurie Szabö de Nära, die Präsidenten des Unter⸗ hauses und den Grafen Tibor Karolyi. Heute werden mehrere Mitglieder des Ober⸗ und des Unter⸗ hauses zum Kaiser berufen werden. Nach den 1.“ en Anordnungen werden die Audienzen am 30. d. M. beendet sein; der Kaiser wird sich sodann an diesem Tage nach Wien begeben und am 2. Januar zu längerem Aufenthalt nach Budapest zurückkehren.
In einer gestern 8e. Konferenz der liberalen Partei machte der Minister⸗Präsident Dr. Wekerle Mit⸗ theilung von der Demission des Kabinets; der Grund derselben sei die Erkenntniß, daß ein vollständiges Vertrauen der
Krone nicht vorhanden sei. Der Minister Kraͤsident dankte für die ausdauernde Unterstützung der Partei, der trotz der swierigen Verhältnisse glänzende Resultate zu danken eien, sodaß epochemachende Schöpfungen ohne größere Erschütterung möglich gewesen seien. Das Kahknet bringe die Fahne fleckenlos zurück, die stets nur für roße Prinzipien in den Kampf getragen worden sei. Auch in ukunft würden die Mitglieder des Kabinets dieselben
rinzipien befolgen, zunäͤchst die Fortsetzung der Valuta⸗ eration, für welche die materielle Befähigung bereits vor⸗ handen sei. Von einer Revision oder Abänderung der Kirchen⸗ gesete könne nicht die Rede sein, ihre Durchführung duͤrfe an eine Bedingung geknüpft werden. Die in der Schwebe befindlichen Kirchengesetze müßten unverkürzt angenommen werden. Sie würden daher jedes Kabinet unterstützen, das sich zu denselben Prinzipien bekenne, und auch als einfache Streiter treue Vorkämpfer dieser Prinzipien sein. Die Er⸗ klärungen wurden mit großem Jubel aufgenommen. Namens der liberalen Partei antwortete der Vize⸗Präsident Daranyi; derselbe dankte der Regierung, die selbstlos unter den größten Schwierigkeiten eine Politik inauguriert habe, die einen dauern⸗ den Frieden garantiere und die auf der Höhe ihrer Triumphe scheide, um die Durchführung ihrer Prinzipien zu sichern. Die Partei blicke voll Vertrauen auf zum König, dessen Weisheit den rechten Weg finden werde, und voll Ver⸗ trauen auf die ungarische Nation, die mit dem Liberalismus stets verwachsen gewesen sei und auch in Zukunft verwachsen bleiben werde. Einen tiefen Eindruck machte die Rede des früheren Ministers Grafen Albin Czaky, der erklärte, er sei auf das innigste mit dem Kabinet verbunden, dessen Mit⸗ glied er gewssen sei; aber über seine persönlichen Gefühle stelle er das Interesse des Landes, welches erfordere, daß das Vertrauen zwischen Krone und Kabinet wiederhergestellt werde. Wenn daher ein neues Kabinet auf Grund der Prinzipien des scheidenden Kabinets gebildet sein werde, so müsse dasselbe ohne Zögern unterstützt werden. Er fürchte nicht, daß eine konservative oder gar eine reaktionäre Strömung die Oberhand gewinnen könne, Er vertraue auf den konstitutionellen Sinn des Königs, auf die . der e Meinun die Standhaftigkeit der liberalen Partei. Daher sehe er ruhig der Entwickelung entgegen, die die nächsten Tage bringen würden. Nach diesen Aue führungen des Grafen Czaky wurde
die Parteiversammlung geschlossen. 1
Die Landtage von Niederösterreich, Oberösterreich,
Böhmen, Mähren, Schlesien und Steiermark sind gestern
eröffnet worden. — Im böhmischen Landtage hob der Oberst⸗ landmarschall Fürst Sena, hervor, alle Völker rüsteten sich anläßlich des bevorstehenden Regierungsjubiläums des Kaisers
Franz Joseph zu Kundgebungen der Liebe für den Monarchen,
Böhmen werde hierbei nicht in letzter Reihe stehen. (Be⸗
und auf 8
1 . . geisterte Zurufe.) Jeder Abgeordnete fuͤhle gewiß das Bedürfniß, daß der böhmische Landtag bei den Kundgebungen mit anderen Völkern einig sei. Der Landtag möge den Landesausschuß beauftragen, Anträge zur Schaffung eines humanitären Instituts vorzubereiten. Die Rede des Landmarschalls, die stehend angehört wurde, wurde wiederholt von stuͤrmischem Beifall unterbrochen. Der König beider Sizilien Franz II. ist gestern in Arco Er war am 16. Januar 1836 als der einzige ohn des Königs Ferdinand II. aus dessen Ehe mit der Prin⸗ sefin Marie Christine von Savoyen geboren und vermählte ich im Jahre 1850 in kinderloser he mit der Herzogin
Marie in Bayern, einer Schwester der Kaiserin von
Oesterreich. “ Frankreich.
Infolge eines von dem Minister des Auswärtigen Hanotaux und dem spanischen Botschafter Léon y Castillo unterzeichneten Abkommens ist der handelspolitische modus vivendi zwischen Frankreich und Spanien, der am 31. Dezember erlöschen würde, auf unbestimmte 1 verlängert worden und wird bis zu einer ausdrücklichen Kündigung, die drei Monate vorher zu erfolgen hat, in Gültigkeit bleiben.
Die Armeekommission der Deputirtenkammer hat gestern die Vorlage über Spionage und Verrath angenommen, nachdem sie den von der Regierung vorgelegten Text theilweise abgeändert hatte. Spionage wird nach diesem Gefetentwurf mit Zwangsarbeit oder Zuchthaus bestraft. Ausländer, die sich der Spionage schuldig machen, werden vor ein Kriegsgericht gestellt. Zum Berichterstatter wurde Jules Roche ernannt; derselbe wird seinen Bericht nach dem im Januar stattfindenden Wiederzusammentreten der Kammern einbringen.
Der Senat genehmigte gestern die provisorischen Budget⸗ zwölftel, sowie das Gesetz uüͤber die der Familie des ver⸗ storbenen Präsidenten der Deputirtenkammer Burdeau be⸗ wjlligte Pension. Higrauf verlas der Justiz⸗Minister ö as Dekret, durch welches die Session geschlossen wird. Die Deputirtenkammer genehmigte einige Gesetzes⸗ vorlagen und vertagte dann die Sitzung, um die Beendigung der Arbeiten des Senats abzuwarten. Nachdem die Sitzung wieder aufgenommen war, verlas der Minister⸗Präsident Dupuy das Dekret, betreffend den Schluß der Session.
Rußland.
Der Kaiser und die Kaiserin haben, wie „W. T. B.“ meldet, für nächstes Jahr eine Reise durch ganz Rußland un den Kaukasus in Aussicht genommen. — Das Weihnachts⸗ und das Neujahrsfest wird das Kaiserpaar im Anitschkow⸗ Palais verbringen.
Das in Warschau stationierte Leibgarde⸗St. Peters⸗ burger Regiment König Friedrich Wilhelm's III. hat am 18. d. M. von seinem Chef dem Kaiser Wilhelm, dem SS Dnjewnik“ zufolge, das nachstehende Glückwunsch⸗Telegramm erhalten:
„Meinem Regiment spreche Ich von Herzen Meinen Glückwunsch aus zu der Erhebung in die Privilegien der Alten Garde. Ich hoffe, daß es dieses neuen Gnadenbeweises Seiner Majestät sich stets würdig beweisen wird. Wilhelm. I. R.“
Türkei.
Eine in Tiflis erscheinende armenische Zeitung meldet aus Trapezunt, daß die Garnisonen in Türkisch⸗Armenien verstärkt würden.
Serbien.
Der Finanz⸗-Minister 18“ hat der Regierung amt⸗ lich angezeigt, daß das Uebereinkommen wegen der neuen serbischen Anleihe endgültig in Paris unterzeichnet worden sei.
Dänemark.
Die Königin leidet zur Zeit an einer Gürtelrose und muß infolge dessen das Zimmer hüten, doch befindet sich Aller⸗ höchstdieselbe fast den ganzen Tag außer Bett. Das Allgemeine Befinden der Königin ist befriedigend.
Amerika.
Die „New⸗York World“ meldet aus Montevideo, daß die föderierten Rebellen das Hospital in San Gabriel nieder⸗ . hätten, wobei 121 Personen ums Leben gekommen
eien. Asien.
Nach einer Meldung des „Reuter'schen Bureaus“ aus Kanigurum wäre am 23. d. M. eine Abtheilung ab⸗ geschickt worden, um die Posten der Mahsud⸗Waziris zu zerstören; diese sei am 26. Abends nach einem Scharmützel mit dem Feinde dorthin zurückgekehrt. Zwei englische Offiziere und vier eingeborene Sepoys seien verwundet worden; die Verluste des Feindes seien unbekannt. Eine detachierte Ab⸗ theilung habe ebenfalls ein Zusammentreffen mit dem Feinde gehabt, über das nähere Mittheilungen fehlten.
Der „Times“ wird aus Kobe von gestern gemeldet: Tsukuba⸗Khan habe die Tonghaks zerstreut, die kürzlich eine koreanische Garnison in der Gerr. Tschollado vertrieben hatten. Eine Abtheilung japanischer Truppen, die zur Unter⸗ drückung des Aufstandes nach der Provinz Hwanghaido ent⸗ sandt worden sei, sei am 23. d. M. auf fast 6000 Tonghaks gestoßen und habe diese nach vierstündigem Kampf zerstreut. Nach einer Depesche des Amsterdamer „Handelsblad“ aus Batavia von gestern habe der General⸗Gouverneur von Indien die “ nach Lombok für aufgelöst er⸗ klärt. Der Radja Silang von Tamjang hacbe sich der niederländischen Regierung ergeben. Im Januar werde voraus⸗ sichtlich eine Expedition nach Karang⸗Asem auf Bali gesandt werden, wohin der balinesische Gesandte in Lombok Goesti Djilantik geflüchtet sei.
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Parlamentarische Nachrichten.
Dem Reichstag sind zugegangen: eine Denkschrift, betreffend die Verwendung des Afrikafonds, sowie Denkschriften über die unter unmittelbarer Verwaltungdes Reichs stehenden Schutzgebiete (das ostafrikanische Schutzgebiet, Kamerun, das südwestafrikanische Schutzgebiet und das Schutzgebiet der Marshall⸗Inseln) mit Aus⸗ nahme von Togo. Ferner ist dem Reichstag eine Uebersicht über den Stand der Bauausführun 8 n und der Beschaffung von Betriebsmitteln für die Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen und für die im Steberazteh Luxemburg belegenen Strecken der Wilhelm⸗Luxemburg⸗Eisenbahnen vom 30. Sepiember 1894
vorgelegt worden.
Nr. 53 CEEI1616““ kür das Deutsche Reich⸗ herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 28. Dezember hat folgenden Inhalt: Handels⸗ und Gewerbewesen: Bekanntma⸗ .8 betreffend die Ausfuhr der zur Kategorie der Rebe nicht gehörigen Pflänzlinge. — Jeln und Steuerwesen: Bestimmungen über die Ge⸗ währung einer Zollbegünstigung beim Schälen von Erdnüssen. — Versicherungswesen: Abänderung der Vorschriften über die Einziehung der von den Rhedern für die Invaliditäts⸗ und Altersversicherung der Seeleute zu entrichtenden — Veränderungs⸗Nachweisung, “ Feststellung der ortsüblichen Tagelöhne gewöhnlicher Tage⸗ arbeiter.
Nr. 52 der ere des Kaiserlichen Ge⸗ sundheitsamts’ vom 25. Dezember hat folgenden Inhalt: Personal⸗ nachricht. — Gesundheitsstand u. s. w. (Cholera u. s. w.). — Zeit⸗ weilige Maßregeln gegen Cholera ꝛc. — Desgl. gegen Gelbfieber. — Desgl. gegen Pocken. — Gesetzgebung u. s. w. (Preußen, Reg.⸗Bez. Mindenz⸗ Arzneimittelverkehr außerhalb der Apotheken. — (Baden.) Kunstweinfabrikation. — (Lichtenstein.) Dresdner Uebereinkunft. — (Schweiz. Kanton Glarus.) Reinhaltung von Brunnen, Wegen ꝛc. — (Dänemark.) Apothekenkonzessionen. — (Straits Settlements.) Menschen⸗ und Thierseuchen. — (Vereinigte Staaten von Amerika.) Quarantäne. — Gang der Thierseuchen in den Niederlanden, 1892. — Sewehlg⸗ Maßregeln Pgen Thierseuchen. (Deutsches Reich.) — Rechtsprechung. (Preuß. Ober⸗Verwaltungs⸗ bericht) Privatirankenanstalk. — Vermischtes. (Hamburg.) Che⸗ misches Staatslaboratorium, 1893. — (Belgien.) Bewegung der Bevölkerung in Brüssel, 1893. — Wochentabelle über die Sterbe⸗ fälle in deutschen Städten mit 40 000 und mehr Einwohnern. — Desgl. in größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen in Krankenhäufern deutscher Großstädte. — Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. — Witterung.
Nr. 52 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“, herausgegeben im Ministerium deröffentlichen Arbeiten, vom 29. Dezember, hat f8ghg Inhalt: Gerichtsbauten in Oels in Schlesien. — Das Kastell Saalburg bei Homburg v. d. Höhe. — Regulierung der Flüsse für das Niedrigwasser. (Schluß.) — Ver⸗ mischtes: Besuchziffer der Königlichen Technischen Hochschule in Han⸗ nover im Winter⸗Halbjahr 1894/95. — Sicherheitsweiche. — Wagen⸗ schieber. — Elektrisch betriebene Eisenbahnen in Europa. — Un⸗ “ F einer hölzernen Fachwerkbrücke. — Bücherschau. — Neue Patente.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Eine in der Ausübung der Jagd begriffene Person, welche sich weigert, einem zuständigen Beamten auf dessen Verlangen ihren Jagdschein vorzuzeigen, ist, nach einem Urtheil des Reichs⸗ gerichts, II. Strafsenats, vom 19. Juni 1894, in Preußen wegen Jagdkontravention aus § 16 Abs. 3. des Jagdpolizeigesetzes vom 7. März 1850 („Wer seinen Jagdschein bei Ausübung der Jagd nicht bei sich führt, den trifft eine Geldstrafe bis zu 15 ℳ*) zu bestrafen segef wenn er einen ordnungsmäßigen Jagdschein be ich führt. — Der Königliche Oberförster T. hörte eines Tages aus der Richtung eines an das Königliche Forstrevier grenzenden Peihatmen es Schüsse und beauftragte infolge dessen den Königlichen orstaufseher K., zu ermitteln, wer dort jage. K. traf auf dem Felde in der Nähe des Waldes den mit einem Gewehr ausgerüsteten, jagenden Sch. und forderte ihn auf, seinen Jagdschein vorzuzeigen. Kurz vorher hatte Sch. dem in der Nähe befindlichen Gendarmen 3. seinen Jagdschein vorgezeigt, und Z. kam auch heran und theilte dem K. mit, daß Sch. einen Jagdschein mit sich führe. Aber K. beruhigte sich nicht damit, sondern verlangte von Sch., ihm den Jagdschein vor⸗ zuzeigen. Sch. verweigerte die Vorzeigung. Sch. wurde in der Folge von der Strafkammer wegen Jagdkontravention aus § 16 Abs. 3 des Jagdpolizeigesetzes verurtheilt. Die Revision des Verurtheilten wurde vom Reichsgericht verworfen, indem es begründend aus⸗ führte: „Mit Strafe bedroht wird in dem 3. Abs. des § 16 Jagd⸗ polizeigesetzes auch derjenige, welcher einen Jagdschein gelöst hat, wenn er ihn bei der Jagdausübung nicht bei sich führt. Schon daraus, daß dem Erwerb und Besitz das „Beisichführen“ gegenübergestellt wird, ist zu entnehmen, 5 durch das Beisichführen jagdpolizeiliche Interessen gewahrt werden sollen, welche in dem bloßen Besitz des Jagdscheins keinen genügenden Schutz finden können. In welcher Weise diese Interessen gewahrt werden sollen, wird durch die Bestimmung des § 14, daß der Jagdausübende den zu seiner Legitimation die⸗ nenden Jagdschein stets mit sich zu führen hat, zum Ausdruck gebracht. Wer die Jagd ausübt, soll in der Lage und gehalten sein, sich auf der Stelle durch den mitgeführten Jagdschein zu legitimieren, damit die mit dem Süods hag betrauten Beamten in den Stand gesetzt werden, geeignete und wirksame 1a shreLigettch⸗ Maßnahmen ohne Verzug vor⸗ zunehmen. Eine in der Ausübung der Jagd ö welche sich weigert, einem zuständigen Beamten auf dessen Verlangen den “ vorzuzeigen, führt keinen Jagdschein, gleichviel, ob sie einen solchen zur Hand hat oder nicht, zum üe. ihrer Legitimation bei sich und verfällt deshalb der im § 16 Abs. 3 des Jagdpolizei⸗ gesetzes angedrohten Strafe.“ (1888/94.)
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Als ein Neubau im Sinne des § 11 des Baufluchten⸗ plebes vom 2. Juli 1875 (Mit dem Tage der Offenlegung des lans tritt die Beschränkung des Grundeigenthümers, daß Neubauten, Um⸗ und Ausbauten über die Fluchtlinie hinaus versagt werden können, endgültig ein“) ist, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungs⸗ gerichts, IV. Senats, vom 26. September 1894, zu erachten die Erneuerung eines Vorbaues in so erheblichem Um⸗ fange, daß die nicht erneuerten Theile des Vorbaues gegen die erneuerten pöllig zurücktreten. — Der auseigen⸗ thümer K. in Füh6gehe hat daselbst in der M.⸗Straße ein Haus nebst einem Vorbau. Dieser Vorbau springt in der ganzen Breite des Gebäudes von zirka 7 m durchschnittlich 2 m weit über die im Jahre 1887 festgestellte Baufluchtlinie vor. An seiner interseite lehnt sich der Vorbau an das Wohngebäude an, und die inke Seitenwand ist zugleich Seitenwand des angrenzenden nachbar⸗ lichen Vorbaues. Das Dach des Vorbaues ist ein Pappdach und der Fußboden ist gedielt. Dieser Vorbau bedurfte einer gründlichen Re⸗ paratur, und K. ließ die ganze Vorderwand, die rechte Seitenwand sowie die gesammte Fußbodendielung völlig erneuern, sodaß nur das alte Dach und die linke Seitenwand stehen blieben. Der Polizei⸗Präsident erachtete diese Wiederherstellung als einen Neubau im Sinne des § 11 des Baufluchtengesetzes und verfügte die Beseitigung des über die Fluchtlinie herausragenden Vorbaues. Die Klage des Hauseigenthümers wurde vom Ober⸗Ver⸗ waltungsgericht zurückgewiesen, indem es begründend ausführte: ... Der Gerichtshof hat mit dem Beklagten (dem Ober⸗Präsidenten) an⸗ enommen, daß sich hier ein Neubau im Sinne des § 11 Ges. vom . Juli 1875 vollzogen hat. Damit stehen auch die Ausführungen in dem von den Parteien erwähnten Erkenntniß des O.⸗V.⸗G. vom
9. Dezember 1890 in Sachen L./ Ober⸗Präsidenten nicht in Wider-⸗
spruch. Denn der in jenem Erkenntniß behandelte Fall lag wesentlich anders, als der hier streitige. In jenem Fall bestand der Vorbau aus einem Bauwerk, welches sich noch 1,25 m unter den Erdboden hinab erstreckte, und es waren bei dem in Frage kommenden Bau die sämmtlichen den Keller bildenden Wände, ferner oberhalb der Erde die vier gemauerten Seitenwände unberührt geblieben und nur das Dach und die Vorderwand fast gänzlich erneuert. Es liegt auf der Fase⸗ daß der hier vorliegende Fall mit jenem keineswegs auf die gleiche Stufe gestellt werden kann. Wenn es in jenem Erkenntnisse heizt, daß die bestehen gebliebenen Bestandtheile ihrem Umfange und ihrer
1 1 cch zu erheblich seien, um in der Erneue⸗ rung der übrigen Theile einen Neubau des ganzen Bauwerks zu er⸗ blicken, so trifft ein Gleiches hier nicht zu; denn hier haben gerade die der Erneuerung unterzogenen Theile des Bauwerks dem Umfang und der Konstruktion nach eine so erhebliche Bedeutung, daß die unberührt gebliebenen Theile dagegen völlig zurücktreten und von einer bloßen Reparatur nicht füglich mehr die Rede sein kann. — War sonach die Klage ab⸗ zuweisen, so soll doch darauf hingewiesen werden, daß das durch die Beseitigung des Vorbaues frei werdende Terrain des Klägers nicht ohne weiteres Straßenterrain wird, solange es zu diesem Zwecke nicht — sei es durch Vertrag, Enteignung oder sonstwie — von der Stadtgemeinde erworben oder sonst durch Bestimmung der Rechtsbetheiligten, zu denen auch der 8 gehört, Theil der Straße geworden ist, daß vielmehr dem Eigenthümer immer noch das Recht zusteht, sein Terrain zu polizeilich erlaubten Zwecken zu nutzen und zu diesem Zwecke einzufriedigen.“ (IV 1135.)
Statistik und Volkswirthschafr.
Auswärtiger Handel.
Das vom Kaiserlichen Statistischen Amt herausgegebene No⸗ vemberheft der Monatlichen Ausweise über den Aus⸗ wärtigen Handel des deutschen Zollgebiets zeigt in Ein⸗ und Ausfuhr eine nicht unerhebliche Zunahme gegen das Vorjahr.
Eingeführt wurden im Verlauf der ersten 11 Monate des Jahres 1894 aus dem Zollausland 296 246 148 (100) kg gegen 274 397 536 (100) kg des gleichen Vorjahrzeitraums, also um 21.848 612 (100) kg mehr. Auj den Monat November 1894 treffen 29 546 204 (100) kg gegen 26 845 639 (100) kg des gleichen Vorjahr⸗Monats, also um 2 700 565 (100) kg mehr. Auf einen Monat des Jahres 1894 treffen im Durchschnitt 26 931 468 (100) 832 sodaß der November das Durchschnittsmittel der elfmonatlichen Einfuhr um 2 614 736 (100) kg übersteigt. Die Einfuhr der Edelmetalle betrug im November 1894: 1086 (100) kg und im Januar bis inkl. November 1894: 8100 (100) kg.
Die Gesammt⸗Ausfuhr der verflossenen 11 Monate des Jahres 1894 ergab 208 463 585 (100) kg gegen 194 426 992 (100) kg des gleichen Vorjahrzeitraums, also um 14 036 593 (100) kg mehr. Auf den Monat November 1894 treffen hiervon 22 074 935 (100) kg gegen 21 193 412 (100) kg des gleichen Vorjahr⸗Monats, also um
881 523 (100) kg mehr. Das Durchschnittsmittel der elfmonatlichen
Ausfuhr des Jahres 1894 beträgt: 18 951 235 (100) kg, sodaß die November⸗Ausfuhr dieses Mittel um 3 123 700 (100) kg über⸗ steigt. Die Ausfuhr an Edelmetallen betrug 302 (100) kg im ovember 1894 und 4213 (100) kg in den vergangenen 11 Mo⸗ aten. An der Mehr⸗Einfuhr partizipieren Getreide, Erze, Steine, teinkohlen, Vieh, an der Mehr⸗Ausfuhr: Eisen und Eisenmaaren, roguerie⸗ und Farbwaaren, Instrumente, Maschinen und Fahrzeuge, ollwaaren, Erden und Erze, sowie Steinkohlen und Koks. An Ge⸗ eide und landwirthschaftlichen Erzeugnissen wurden statt 2 449 710 (100) kg wie im Vorjahre, 4 014 815 (100) kg ausgeführt. Die 8 an Baumwoll⸗, Leinen⸗ und Seidenwaaren hat abgenommen.
Statistik der katholischen Kirche.
Dem nunmehr im 17. Jahrgange vorliegenden „Taschenbuch für den katholischen Klerus“ für das Jahr 1895 Wurzburg, Ettlingersche Verlagshandlung) ist eine auf zuverlässigen Quellen — Gerarchia ttolica, direkte Mittheilungen — beruhende „allgemeine Statiftik r katholischen Kirche“ beigegeben, aus der wir im folgenden eine nzahl der wichtigsten Angaben zusammenstellen. Die Sitze der katholischen Kirche (außer dem apostolischen Stuhl) lassen sich in folgende Hauptgruppen zerlegen: 1) Das heilige Kollegium: a. Suburbikarische Bis⸗ thümer 6, b. Titular⸗Kirchen 53, c. Diakonien 16, zusammen 75; 2) Patriarchal⸗Sitze: a. des lateinischen Ritus 8, b. des orientalischen Ritus 5, zusammen 13; 3) Erzbischöfliche Sitze: a. des lateinischen Ritus 176, b. des orientalischen Ritus 23, zusammen 199; 4) Bischöfliche “ a. des lateinischen Ritus 712, b. des rientalischen Ritus 46, zusammen 758; 1 5) Prälaturen nullius dioeceseos 17; Gesammt⸗ ahl der Sitze 1062. G Hierzu kommen noch 8 apostolische Delegationen, 120 apostolische Vikariate und 39 agpostolische Präfekturen, also 167 weitere Sitze, so daß die Gesammtzahl der letzteren auf 1229 8 Das heilige Kollegium bestand zur Zeit des Redaktions⸗ chlusses aus 6 Kardinal⸗Bischöfen, 50 Kardinal⸗Priestern und Kardinal⸗Diakonen; es war also nahezu ein Sechstel der Stellen nbesetzt. Von den 63 Kardinälen stammten 9 noch aus dem Pontisikat Pius' IX., und zwar der älteste (Theodulph Mertel) aus m Jahre 1858, einer aus dem Jahre 1866, 2 aus 1868, je 1 aus 1873 und 1875, und 3 aus 1877. Alle übrigen Mitglieder des Kollegiums sind von dem jetzigen Papste zu Kardinälen ernannt worden, nämlich 2 im Jahre 1879, 1 im Jahre 1882, 6 in 1884, 3 in 1885, 4 in 1886, in 1887, 6 in 1889, 1 in 1890, 2 in 1891, 19 in 1893 und 5 in 1894. — Recht erheblich sind die Unterschiede des Lebensalters: e 1 Mitglied des Kardinalkollegiums ist in den Jahren 1806 (wieder heodulph Mertel), 1807, 1809, 1810, 1811, 1813, 1814 und 1816 eboren, je 2 in 1817, 1819 und 1820, 1 in 1821, 2 in 1822, je 3 in 1823 und 1824, je 1 in 1825 und 1826, 4 in 1827, 5 in 1828, je 1 in 1829 und 1830, 2 in 1831, 4 in 1832, 2 in 1833, 4 in 1834, 1 in 1835, 3 in 1836, je 1 in 1837 und 1838, 3 in 1840 und je 1 in den Jahren 1841, 1843, 1844, 1847, 1850 und 1851. Zwischen dem ältesten und jüngsten Mitglied des heiligen Kollegiums (Dominicus Svampa, Erzbischof von Bologna) ist also ein Altersunterschied von 45 Jahren; ersteres ist z. Z. 88, letzteres 43 Jahre alt. — Nach ihrer Gebürtigkeit stammen 33 Kardinäle aus Italien, 7 aus Frankreich, je 5 aus Spanien und Oesterreich⸗Ungarn, 4 aus Deutschland, je 2 aus Portugal und Irland, je 1 aus Belgien, England, Polen, Canada und den Vereinigten Staaten von Amerika. . 6 Die Patrsarchal⸗Sitze des lateinischen Ritus sind Kon⸗ stantinopel, Alexandrien, Antiochia, Jerusalem, Venedig, Lissabon, Westindien (Erzbischof von Toledo), Ostindien (Erzbischof von Goa). Drei dieser Patriarchen (Venedig, Lissabon und Westindien) sind Mitglieder des Kardinalkollegiums. Die Sitze des orientalischen Ritus sind Antiochia [für die Maroniten (Residenz: Dschebail), Melchiten (Residenz: Damaskus), Syrier Müteo Babylon ffür die Chaldäer (Residenz: Mossul)], Cilicia ffür die Armenier (Residenz: Konstantinopel)). Die Sitze der apostolischen Delegationen tn Konstantinopel, riechenland, Ostindien, Mesopotamien⸗Kurdistan⸗Kleinarmenien, Persien, Syrien, Egypten⸗Arabien und die Vereinigten Staaten von
Amerika.
Elektrische Bahnen in Europa 8
Nach der vom „Zentr.⸗Bl. d. Bauv.“ mitgetheilten Zusammen⸗ stellung einer elektrischen Zeitschrift waren am 1. Januar 1894 in Europa 43 elektrische Bahnen mit einer Gesammtlänge von 290 km vorhanden. Die Gesammtleistung der Kraftstationen belief sich auf 10 650 Kilowatt. Die Zahl der Antriebwagen betrug 538. An diesen Bahnen nahmen theil: Deutschland mit 100, England mit 70, Frankreich mit 40, Oesterreich⸗Ungarn mit 30, die Schweiz mit 20,
panien mit 13, Italien mit 11 und Rußland und Belgien mit je
3 Betriebs⸗Kilometern.
Zur Arbeiterbewegu
Aus Essen wird vom deutschen Bergarbeiter⸗Kongreß weiter berichtet, daß das Ergebniß der gestrigen Verhandlungen eine
Ausdruck kommen. Der Kongreß wurde gestern Abend geschlossen; es wird eine jährliche Wlederholang geplant. geschlof
In Breslau wurde am 25. Dezember ein Parteitag der polnischen Sozialdemokraten eröffnet, auf dem nach dem Vorwärts“ Abgesandte aus Berlin, mburg, Posen, Breslau, Krakau, Gnesen, Zabrze und anderen Orten anwesend waren. Der Parteitag beschäftigte sich u. a. auch mit der Landagitation.
In Gera haben die Sozialdemokraten einer Mittheilung desselben Blattes zufolge über drei Lokale, deren Besitzer ihre Räume nicht zu sozialdemokratischen Versammlungen hergeben wollen, die „Sperre“ verhängt.
Einer St. e Mittheilung der „Voss. Ztg.“ zufolge kam es in Perejaslawl⸗Saleßli (Gouv. Wladimir) am 17. De⸗ zember auf der Aktien⸗Baumwollspinnerei zu Arbeiterunruhen, die durch Beschränkung des Verdienstes der Arbeiter schon seit vielen Wochen vorbereitet waren. Am Nachmittag des 17. Dezember rotteten die Arbeiter sich zusammen und forderten daß man sie an den Weihnachtsbelohnungen, die aus den Straf Eummen an die Beamten vertheilt werden sollten, theilnehmen lasse. Die Lage war sehr ernst, denn die Zahl der Männer und Weiber auf der Fabrik beträgt 2000. Der Direktor, ein Engländer, wurde geschlagen und entzog sich weiteren Mißhandlungen durch die Flucht; seinem Beispiel folgten dann die Beamten der Fabrik, die somit schließlich in den Händen der Tumultuanten war, welche die Treih⸗ riemen durchschaitten und Webstühle verdarben. Später warfen die Arbeiter die Fenster der Beamtenwohnungen und theilweise auch des Fabrikgebäudes ein. Abends trat Ruhe ein. Militär fand bei seinem Eintreffen auf der Fabrik völlige
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Kunst und Wissenschaft.
e Erben des kürzlich verstorbenen Botanikers Geh. Reg
Raths Prof. Pringsheim haben, wie die „Nat.⸗Ztg.“ erfährt, dessen Bibliothek nebst 25 000 ℳ zur Unterhaltung derselben der Deutschen Botanischen öö.“ welcher der Dahin⸗ geschiedene seit ihrer Begründung im Jahre 1883 als Präsident vor⸗ gestanden hat, zum Geschenk angeboten. Die Gabe ist mit Dank angenommen worden, obwohl die Gesellschaft satzungsmäßig keine Bibliothek anlegt.
ungs⸗
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
88 Portngal.
Durch Verfügung des Königlich portugiesischen Ministeriums des Innern sind die russifchen Häfen am Schwarzen Meer und am Rigaschen Meerbusen seit dem 15. d. M. für rein von Cholera er⸗ klärt worden. (vengh „R.⸗Anz.“ Nr. 126 vom 31. Mai und Nr. 198
vom 23. August d. Rumänien.
Die Königlich rumänische Regierung hat beschlossen, vom 19. d. M. ab sämmtliche sanitären und prophylaktischen Maßnahmen aufzuheben, welchen die aus N über die bessarabischen Ein⸗ bruchsstellen nach Rumänien kommenden Reisenden seit dem 20. August d. J. unterworfen waren. (Vergl. „R.⸗Anz.“ Nr. 198
vom 23. August d. J.) 16 Argentinien.
Durch Regierungsdekret vom 24. v. M. sind sämmtliche Häfen Deutschlands für rein von Cholera erklärt worden. Schiffe, welche seit dem 6. d. M. aus den genannten Häfen abgegangen sü werden in Argentinien zum freien Verkehr zugelassen. 8 ergl. „ eichs⸗Anz.“ Nr. 219 vom 17. September und Nr. 272 vom 17. November d. J.)
Uruguay.
Durch Verfügung der Regierung zu Montevideo sind sämmtliche Hifen Deutschlands für rein von Cholera erklärt worden. Infolge dessen ist die bisherige Quarantäne gegen Feftah von Deutschland für solche Schiffe aufgehoben worden, welche seit dem 6. d. M. aus den genannten Häfen abgegangen sind. (Vergl. „R.⸗Anz.“ Nr. 224 vom 22. September und Nr. 281 vom 29. November d. J.)
ufolge Verfügung der Gesundheitsbehörde in Montevideo haben sich Passagiere der aus den Häfen von Rio de Janeiro und Santos seit dem 25. v. M. abgegangenen Schiffe auf der Insel Flores einer gründlichen nebst Desinfektion der schmutzigen Wäsche zu unterziehen. Die Schiffe selbst, sofern dieselben nach Buenos Aires oder der Westküste weitergehen, bleiben während des Aufent⸗ halts im Hafen von Montevideo in Quarantäne.
Egypten.
Zufolge Beschlusses des internationalen Gesundheitsraths in Alexandrien vom 2. d. M. werden in Egypten Herkünfte von der Küstenstrecke des Golfs von Adalia zwischen Keladonia und Anamour erst dann zum freien Verkehr sn helassen, wenn die “ ärztliche Untersuchung (ohne Desinfektion) günstig ausgefallen ist, und fünf vole Tage seit dem Abgang aus dem genannten Gebiet ver⸗ flossen sind.
Cholera.
Deutsches Reich. Vom 17. bis 24. Dezember Mittags wurden, wie in den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ mit getheilt wird, Cholerafälle nicht angezeigt.
Oesterreich⸗Ungarn. In Galizien wurden, der „Oest.
92 Todesfälle zur Anzeige gebracht. Die Gesammtzahl der Erkran⸗ kungen und Todesfälle in Galizien betrug vom 7. April bis 16. De⸗ zember 14 863 bezw. 8165.
Rußland. Dem Medizinal⸗Departement wurden vom 17. November bis 1. Dezember folgende Cholerafälle angezeigt: Er⸗ krankungen bezw. Todesfälle: Im Gouvernement Petrikau vom 11./11. bis 24./11. 50 bezw. 20, Kowno vom 11./11. bis 17,/11. 27 bezw. 14, Kurland vom 4,/11. bis 10./11. 2 bezw. 1, Wilng vom⸗ 11./11. bis 24./11. 25 bez. 9, Lublin vom 28./10. bis 10./11. 27 bezw. 13, Wolhynien vom 4./11. bis 10./11. 3 bezw. 2, Podolien (einschl. Nachtrag) vom 11./11. bis 17./11. 475 bezw. 202, Bessarabien vom 11711 bie 17./11. 13 bezw. 5, Taurien vom 4./11. bis 17./11. 55 bezw. 31, Kiew vom 11./11. bis 17./11. 35 bezw. 21, Tschernigow vom 4./11. bis 17./11. 45 bezw. 14, Minsk vom 11./11. bis 24./11.
vom 28./10. bis 3./11. 4 bezw. 3, Jaroslaw vom 11./11. bis 17./11. 11 bezw. 1, Rjäsan vom 4./11. bis 17./11. 13 bezw. 7, Jekaterinoslaw vom 11./11. bis 17./11. 11 bezw. 7, Tiflis vom 4./11. bis 10./11. 3 bezw. 3, Baku vom 4./11. bis 10./11. 1 bezw. 1, Saratow vom 11./11. bis 17./11. 2 bezw. 1, Perm vom 4,/11. bis 10./11. 10 bezw. 6. Laut Bekanntmachung des Medizinal⸗Departements im Regierungs⸗ Anzeiger vom 13. Dezember ist die Choleraͤepidemie in den Gou⸗ vernements Wologda und Cherson seit dem 15. bezw. 18. Oktober erloschen. Der Minister des Innern hat demzufolge diese beiden Departements als ungefährlich erklärt.
Türkei. In der Stadt Adalia wurden vom 3. bis 8. De⸗ zember 52 Erkrankungen (22 Todesfälle), in dem Bezirk Kozan (Vilajet Diarbekir) vom 25. November bis 8. Dezember 20 (14), in der Stadt Diarbekir vom 3. bis 9. Dezember 19 (10) festgestellt.
Ostindien, Kalkutta. Vom 28. Oktober bis 10. November starben 29 Personen an Cholera.
8 Pocken
Tunis. Nachrichten aus den letzten 88 des No m. folge sind die Pocken in epidemischer Form aufgetreten
8
Handel und] Gewerbe. 3
Der Zentralausschuß der Reichsbank versammelte sich heute Vormittag 10 ÜUhr im Reichsbankgebäude. Die
Reihe von Entschließungen bilden, durch welche die Tagesordnung erledigt wurde 78 8 denen einzelne Wünsche und Beschwerden zum
Das e“ uhe.
San.⸗W.“ zufolge, vom 10. bis 16. Dezember 177 Erkrankungen und
23 bezw. 5, Witebsk vom 11./11. bis 17./11. 4 bezw. 3, Archangel
eine ungemein starke Position. Ddi
um
kleiner als
obschon jetzt
nicht beabsichtigt.
Tägliche W an d
zeitig gestellt keine zeitig gestellt keine
Versicherung.
laßt sind. Von
Reform der Unfa Rechtsprechung in Einige Fälle über
Magdeburg 75 % Rendement
f. a. B. Hambur 8,75 Gd., 8,82 ½
handel. La P
Anfang nehmen.
Weizen pr. März pr. März 11,65,
oleum⸗Börse.)
matter 6,99 Br.
Liverpool, rungen. Am
ernam fair 3 %, 13/⁄16, Egyptian b
do. moder. rou smooth fair
Oomra good 2 8,
Bradford,
good ordinary 51.
recht gedrückt, der der Aktien betru Weizen erö
Abschwächung ein. öffnung anläßli
ahlen, welche der Vorsitzende, Reichsbank⸗Präsident, Wirkliche vehlene Rath Dr. Koch vortrug und erläuterte, ergeben
als am 1. Januar 1894. Mark im Jahre 1
die 135 Millionen. Der
versicherungsgesetzes vom 6.
Konsortium wegen der serbis unterzeichnet worden.
Kornzucker exkl., von 92 % —, 88 % Rendement 8,60 — 8,80, neue 8,70 — 8,80, Nachprodukte exkl., 5,80 — 6,50. Geschäftslos. Brotraffinade II —,—. Melis I mit Faß 19,50. Still.
Mannheim, 27. Dezember. (W. 13,85, pr. Mai 13,80, ai
jahr 5,94 Gd., 5,95 Br.,
erican good ordin. 2 ¾,
fair 41⁄16, do. do. good , do. do. good fa do. sine 3 316, Dhollerah
fair 2, do. good 2 ¼, Bengal
Glasgow, 27. Dezember. (W. T. B.) Die Verschiffungen von Roheisen betrugen in der vorigen Woche 2649 Tons in derselben Woche 8 Jahres.
Exportgarne thätiger; öö 27. Dezember.
mit weichender Tendenz; im weiter
Kaufe und unbedeutender Ank das Ausland, alsdann trat infolge von Rea
äter entsprechend der Mattigkeit in 8 Weizen ⸗Verschiffungen der
atlantischen fen der britannien 8”
1 e
die gleiche
Der Metallvorrath hat zwar in der letzten Wo als im Jahre 1893 abgenommen, ist aber er jemals um diese Zeit der Reichsbank ist noch niemals so groß gewesen als jetzt; er beträgt 217 Millionen mehr als 1893, 252 Millionen mehr ei den dauernd günstigen Wechsel⸗ kursen hat die Reichsbank an Barren und Sorten 231 Millionen im angekauft, während im Jahre 1893 nur 106 Millionen, im Jahre 1892 sogar nur 11 Millionen angekauft worden sind. Die fremden Gelder haben in der letzten Woche sich mehr vermindert als in der gleichen Woche des Vorjahres, betragen aber 94 Millionen mehr als 1893 und sind auch höher als i den Jahren 1889 bis 1892. Der Notenumlauf ist um 80 Millionen größer als 1893, die Noten⸗Reserve aber, Ueberdeckung verschwunden G am offenen Markt ist etw gestiegen, aber noch immer für die gegenwärtige Fe de Jahres sehr niedrig. Eine Aenderung der offtziellen
insfuß
al Zeit der namentlich im Lombardgeschäaͤft, obschon sie zga wie
ewesen ist.
Anlage ist Vorjahre,
stets zum Jahresschluß, jetzt im Steigen begriffen ist.
oche mehr rößer, als
Der Goldvorrath
ist,
agengestellung 5 Kohlen und Koks
er Ruhr und in Ob Wagen.
Wagen.
erschlesien.
An der Ruhr sind am 27. d. M. gestellt 10 730, nicht recht⸗ In Oberschlesien sind am 24. d. M. gestellt 2796, nicht recht⸗
— Von den „Mittheilungen des Haftpflicht⸗Schutz⸗ verbandes deutscher Industrieller“, die von dem Verbands⸗ vorstande herausgegeben, von Professor Dr. R. van der Borght⸗ Aachen redigiert werden und in zwanglosen Heften erscheinen, liegt ein drittes Heft vor, das außer zahlreichen Protokollen folgende Artikel ent⸗ hält: Der III. internationale Kongreß für Arbeiterunfälle und soziale Von Professor Dr. R. van der Borght⸗Aachen. — Ueber die Nothwendigkeit, die Unfallversicherung auf alle Unfälle aus⸗ zudehnen, die direkt oder indirekt durch
einen Gewerbebetrieb veran⸗
rofessor Dr. R. van der Borght⸗Aachen. — Die versicherung. — Kurze Abhandlungen über die neuere
Unfallsachen. Von Re
chtsanwalt Krafft⸗Köln. —
die e. „Dritter“ aus § 98 des Unfall⸗
Hof“
„ 27. Dezember. (W neue 9,
Gem. Raffin. m
uli 1884. Mitgetheilt von A. Schwanck⸗ Köln. — Bericht über den Stand der anderweiten Regelung des Gut⸗ achtenwesens im Strafprozesse.
— Die nächste Börsenversammlung zu Essen findet am 31. Dezember 1894 im „Berliner
— Einer Meldung der „Frkf. Ztg.“ Vertrag zwischen der serbischen Regierung und dem Banken⸗ n Konversions⸗Anleihe gestern
statt
aus Wien zufolge ist der
uckerbericht.
E1] ornzucker exkl.,
20 — 9,30.
Brotraffinade I —,—. it Faß 20,50 — 21,50. Gem.
Rohzucker I. Produkt Transito
pr. Dezember 8,72 ½ Gd., 8,82 ½ Br., pr. Januar r., pr. März 9,00 Gd., 9,05 Br., pr. April⸗
Mai 9,15 Gd., 9,17 ½ Br. Still. Leipzig, 27.
lata. Grundmuster B pr.
Januar 2,75 ℳ, pr. Februar 2,75 ℳ, pr. März 2,77 ½ ℳ, pr. April
2,80 ℳ, pr. Mai 2,80 ℳ, pr. Juni 2,85 ℳ, pr. Juli. 2,85 ℳ,
pr. August 2,87 ½ ℳ, per September 2,90 ℳ, per Oktober 2,92 ½˖ ℳ,
per November 2,92 ½ ℳ Umsa Leipzig, 27. Dezember.
pr. M
11,75, pr. J
Cudahy 37 ½
27. Dezember. (W.
do. good fair 31318,
rown fair 311⁄16, do. do. good fair 4 ⁄16, do. do. good 4 ½, Peru rough good fair 55⁄16, do. do. good 5 /186, do. do. fine 5
fair 4 /18, do. do. good 4 ½. do. dr. n. — Fen ood 2 ⅞, do. good 2 ¾, do. fine 18, 8 2 ¼, do. fine 2¹15⁄16, Scinde good
do. fully y good
27. Dezember. in Stoffen (W. — Bankazinn 38.
9 Stück. nkün Schluß schwach. —
den
ereinigten
do. nach Frank
(Offizielle Notierung der
te fest, stieg im weiteren Verlaufe infolge großer tend fehe 87 im naeeh gns sowie auf Käufe
reich
zember. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗
ber — ℳ, pr.
8 10 000 kg. (W. T. B.) Die während der bevor⸗ stehenden Neujahrsmesse in den Räumen der Leipziger Börsenhalle abzuhaltende Garnbörse wird Freitag, den 4. Januar 1895 ihren
T. B.) Produktenmarkt.
pr. Juli 13,80. Roggen uli 11,85. Hafer pr. März
12,15, pr. Mai 12,20, pr. Juli 12,50. Mais pr. März 11,50, pr. Mai 11,40, pr. Juli 11,25. Bremen, 27. Dezember. (W. T. B.) Börsen⸗Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. Petr Ruhig. Loko 5,35 Br. Upland middl. loko 28 ½ 4. Schmalz. Matt. Wilcor 37 ¼ ₰, Armour shield 36 ½ ₰, — Speck. Niedriger. Short clear middl. loko 35, Dezember⸗Januar⸗ Abladung —. — Taback. Umsatz: 9 Faß Kentucky.
Wien, 28. Dezember. (W. T. B.) Die Brutto⸗Einnahmen der Orientbahnen betrugen in der 47. Woche (vom 19. November bis 25. November 1894) 238 446,49 43 443,10 Fr. Seit Beginn des Betriebsjahres (vom 1. Januar bis 25. November 1894) betrugen die Brutto⸗Einnahmen 9 928 475,93 Fr., Abnahme gegen das Vorjahr 1 358 061,93 Fr.
Pest, 27. Dezember. (W. T. B.) Produktenmarkt.
oggen pr. Frühjahr 5, 1 * er pr. 9 Mais pr. Mai⸗Juni 6,25 Gd., 6,27 Br. Kohlraps pr. August⸗September 10,70 Gd., 10,80 Br.
London, 27. Dezember. (W. T. B.) An der Küste 1 Weizen⸗ ladung angeboten. . 8
96 % Javazucker loko 11 ¾ ruhig. Rüben⸗Rohzucker loko 8 ⅛ ruhig. — Chile⸗Kupfer 415 ⁄6, pr. 3 Monat 4111⁄18.
Bremer Baumwolle. Still.
₰, Fairbanks 30 ₰. —
r., Abnahme gegen das Vorjahr
Weizen 6,97 Gd., Früh⸗
T. B.) Offizielle Notie⸗
do. low middling 2 ½⅞, do. middling 3 12, do. good middling 31 ⁄22, do. middling fatr 3 ⅛,
eara fair 3 ⅛⅞, do. good fair
1¹s,
27316, do. fine 211⁄16. 4310 Tons gegen B.) Wolle fest, ruhig;
tes Geschäft. guer 8g 11“
New⸗York, 27. Dezember. (W. T. B.) Die Börse eroͤffnete ten Verlauf wurde die Stimmung
E war im allgemeinen schwach. Der Umsatz 3
ür isierungen in New⸗Y
Mais einige Zeit nach Er⸗
ch der Abnahme der erwarteten Ankünfte steigend, sank
Weizenmärkten.
letzten Woche von den taaten nach Groß⸗
do. nach anderen