1895 / 1 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Jan 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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als Domänen⸗Rath, sowie

Ziemitz und Ober⸗Amtmann im Gersdin und Ober⸗Amtmann

hierselbst das Prädikat als Königliche

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ußischer Staats⸗A

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heiger.

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 50 ₰. Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; sfür Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expedition

SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Nummern kosten 25 ₰.

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1 nimmt an: die Königliche Expedition des Zeutschen Reichs-Anzeigers .

und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Alllerhöchstihrem General⸗Adjutanten, General der Kavallerie Grafen von Waldersee, kommandierendem General des IX. Armee⸗Korps und à la suite des Königs⸗Ulanen⸗Regi⸗ ments (1. Hannoversches) Nr. 13, den zu verleihen. 8

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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Gymnasial⸗Direktor Dr. Stahlberg zu Hagen i. W. den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife,

dem Amtsgerichts⸗Rath Kreuschner zu Lauban, dem Geheimen Rechnungs⸗Revisor bei dem Rechnungshofe des Deutschen Reichs, Rechnungs⸗Rath Reußner und dem Steuer⸗Einnehmer erster Klasse Heinicke zu Osterwieck im Kreise Halberstadt den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,

dem Kanzlei⸗Sekretär und Kanzlei⸗Inspektor Ca rl Jacob Sea. zu Berlin und dem Kommunal⸗Empfänger und Spar⸗ assen⸗Rendanten Roters zu Panten im Kreise Mörs den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, sowie .

dem evangelischen Ersten Lehrer Karl Rhensius zu Neudorf im Kreise Neustettin den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern zu v leihen.

Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht:

dem Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Staats⸗ Minister Freiherrn Marschall von Bieberstein die Er⸗ laubniß zur Anlegung des von des Kaisers von Japan Majestät ihm verliehenen Ordens der Aufgehenden Sonne

erster Klasse zu ertheilen.

haben Allergnädigst geruht:

in Mülhausen i. E. zum

den Forstmeister Dreßler der Verwaltung von

Kaiserlichen Regierungs⸗ und Forstrath in Elsaß⸗Lothringen zu ernennen.

Der bisherige Marine⸗Intendantur⸗Sekretär Barth ist als Geheimer expedierender Sekretär und Kalkulator beim Reichs⸗Schatzamt angestellt worden.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Direktor der Provinzial⸗Irrenanstalt Dr. Kroemer zu Neustadt W.⸗Pr. zum Medizinal⸗Rath und Mitglied des Königlichen Medizinal⸗Kollegiums der Provinz Westpreußen zu ernennen,

dem Direktor der Königlichen Universitäts⸗Bibliothek zu Kiel Dr. Emil Steffenhagen sowie dem Regierungs⸗Rath Düring zu Breslau, letzterem bei seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienst, den Charakter als Geheimer Regierungs⸗ Rath, und

dem Polizei⸗Sekretär Ernst Wolpert in Berlin bei seinem Ausscheiden aus dem Amt den Charakter als Kanzlei⸗ Rath zu verleihen, ferner

infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Sangerhausen getroffenen Wahl den besoldeten Stadtrath Hermann Schnitzer daselbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Sangerhausen für die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Forstmeister Conrad zu Greiben zum Regierungs⸗ und Forstrath zu ernennen, dem Domaͤnen⸗Rentmeister Bell zu Hanau den Charakter Ober⸗Amtmann Eggerß zu Wüstenberg zu Burow, beide Ober⸗Amtmann Kretlow zu Bath zu Nonnendorf, beide im den Charakter als Amtsrath zu

den Domänenpächtern:

Regierungsbezirk Stettin,

jestät der König haben mittels Allerhöchster .v. M. dem Maurermeister Clemens hierselbst das Prädikat

eines Königlichen Hof⸗Maurermeisters,

sermann Schütze Hof-Tischlermeister, dem Kommerzien⸗Rath Rudolf Henneberg, Inhaber der Firma „Rietschel u. Henneberg“ hierselbst, 77 Prädikat eines Königlichen Hof⸗Heizungs⸗Ingenieurs,

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den Tischlermeistern Georg und

Schwarzen Adler⸗Orden

dem Zimmermeister Theodor Möbus zu Charlotten⸗ burg das Prädikat eines Königlichen Hof⸗Zimmermeisters und den Ingenieuren Louis Bretschneider und Richard Krügner, Inhabern der Firma, Bretschneider u. Krügner“ zu Pankow, das Prädikat als Königliche Hoflieferanten in Gnaden

zu verleihen geruht.

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Gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes wegen Aufhebung direkter Staatssteuern vom 14. Juli 1893 (G.⸗S. S. 119) und § 28 Nr. 6 des Kommunalabgabengesetzes von demselben Tage (G.⸗S. S. 152) hat sich vom 1. April 1895 ab die Gewerbe⸗ steuer⸗-Veranlagung auch auf die Gewerbebetriebe des Staats zu erstrecken, welche nach § 17 Abs. 1 des Gewerbe⸗ steuergesetzes vom 24. Juni 1891 (G.⸗S. S. 205) als ein steuerpflichtiges Gewerbe zu veranlagen sind.

Zur Ausführung dieser Vorschriften 1 ich im Ein⸗ verständniß mit den Herren Ministern für Handel und Ge⸗ und für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Fol⸗ endes:

3 1) Die Besteuerung sämmtlicher Gewerbebetriebe des Staats erfolgt im Veranlagungsbezirk der Stadt Berlin.

2) Der zuständige Steuerausschuß für Berlin bewirkt die nach § 32 des Kommunalabgabengesetzes erforderliche Zerlegung des Gesammtsteuersatzes des Staats in die auf die einzelnen Betriebsorte entfallenden Theilbeträge.

3) Die Vertretung des Staats bezüglich der Gewerbe⸗ steuerpflicht seiner Gewerbebetriebe gegenüber dem zuständigen Steuerausschuß erfolgt durch den Finanz⸗Minister, welchem auch die Beschlüsse wegen Feststellung des Gesammtsteuersatzes und wegen Zerlegung desselben (Nr. 2) zuzustellen sind und die dagegen zulässigen Rechtsmittel zustehen.

4) Hinsichtlich der an den einzelnen Betriebsorten auf die Gewerbebetriebe des Staats zu legenden Zuschläge zur Gewerbesteuer bezw. besonderen Kommunalgewerbesteuerbeträge wird in den bestehenden Bestimmungen über die Zuständigkeit der Behörden zur Vertretung der betreffenden Betriebe nichts geändert.

Sind jedoch in einer Gemeinde mehrere Betriebe des Staats zur Gewerbesteuer heranzuziehen, deren Vertretung nach den allgemeinen Bestimmungen verschiedenen Behörden obliegt, so ist dem Gemeinde⸗ (Guts⸗) Vorstand diejenige Behörde zu bezeichnen, welche den Staat bezüglich der Gewerbesteuerpflicht der betreffenden Betriebe vertritt.

Diese Bestimmungen finden auch auf Verbände entsprechende Anwendung.

Berlin, den 22. Dezember 1894.

Der Finanz⸗Minister.

Miquel.

weitere kommunale

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Der bei der Provinzial⸗Steuer⸗Direktion zu Magdeburg angestellte Regierungs⸗Rath Hildebrandt ist in die Stelle eines Mitgliedes der Provinzial⸗Steuer⸗Direktion zu Breslau versetzt worden.

Dem Regierungs⸗Rath, Ober⸗Zollinspektor Dr. Traut⸗ vetter zu Strasburg in Westpreußen ist die Stelle eines Mitgliedes der Provinzial⸗Steuer⸗Direktion zu Magdeburg und

dem Regierungs⸗Rath, Ober⸗Zollinspektor Kannenberg zu Wolgast die Stelle eines Mitgliedes der Direktion zu Königsberg verliehen worden.

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Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der bisherige Privatdozent Dr. Otto von Büngner zu Marburg ist zum ugerordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät der dortigen Universität ernannt worden.

Bekanntmachung.

Zum 1. April 1895 kommen wei Beuth⸗Stipendien im jährlichen Betrage von je 1200 auf fünf Jahre zur Vergebung. b

Die Bewerber müssen würdige und bedürftige Studierende sein und einer der vier Fakultäten der hiesigen Universität oder einer der Abtheilungen I und II der Technischen Hoch⸗ schule Berlin angehören. Fee

Nachkommen des General⸗Majors von Willisen, des Ge⸗ heimen Finanz⸗Raths und Provinzial⸗Steuer⸗Direktors August von Maaßen, des Ober⸗Regierungs⸗Raths Hugo von Schier⸗ städt oder des Geheimen Medizinal⸗Raths Dr. Herman Quincke haben, ohne den Nachweis der Bedürftigkeit führen u müssen, ein unbedingtes Vorzugsrecht; nächst diesen steht 28 Eingeborenen der Stadt Kleve ein Vorzugsrecht vor anderen Bewerbern zu. 3

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Provinzial⸗Steuer⸗

Inhaber der Stipendien sind verpflichtet, mindestens ein Jahr auf der hiesigen Universität zu studieren; die übrige Zeit können sie sich den Studien auf einer anderen deutschen Universität widmen, die Stipendien auch nach beendigten Studien in der Zeit fortbeziehen, die Ausbildung verwenden, bevor sie in eine selbständige, mit einem Einkommen verbundene Berufsthätigkeit eintreten.

Bewerbungen sind bis zum 8 31. März 1895 einschließlich an uns einzureichen. Berlin, den 29. Dezember 1894. Rektor und Senat. Pfleiderer.

Ministerium für Landwirthschaf und Forsten.

Dem Regierungs⸗

dem Regierungs⸗ und Forstrath Conrad die Forst⸗

inspektion Königsberg⸗Ortelsburg übertragen worden.

Der Regierungs⸗ Forstinspektion Potsdam⸗Joachimsthal,

der Regierungs⸗ und die Forstinspektion Cassel⸗Eschwege,

der Regierungs⸗ und Forstrath Liebrecht zu Königsberg auf die Forstinspektion Frankfurt a. O.⸗Landsberg a. W. und

der Oberförster von Gromadzinski zu Grondowken auf die Oberförsterstelle Greiben im Regierungsbezirk Königs⸗ berg versetzt worden.

Die Forst⸗Assessoren Rumpel und Oberförstern ernannt.

Dem Oberförster Rumpel ist die Oberförsterstelle Roten⸗ burg⸗West im Regierungsbezirk Cassel und

dem Oberförster Tübben die Oberförsterstelle Grondowken im Regierungsbezirk Gumbinnen verliehen worden 8—

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übben sind zu

1“ Angekommen: Seine Excellenz der Staats⸗Minister und Minister der

öffentlichen Arbeiten Thielen, aus der Rheinprovinz.

sie zu ihrer weiteren

Regis ² und Forstrath Hörnigk zu Frank⸗ furt a. O. ist die Forstinspektion Frankfurt a. O.⸗Lübben und

und Forstrath Boy zu Cassel ist auf die

Forstrath John zu Potsdam auf

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 2. Januar.

Seine Majestät der Kaiser und König begaben Sich am Montag Nachmittag um 2 ½ Uhr vom Neuen Palais nach Berlin, besichtigten den Weißen Saal im hiesigen Königlichen Schlosse, hatten sodann eine Rücksprache mit dem Iö1e“ und kehrten um 6 Uhr nach dem Neuen Palais zurück.

Am Neujahrstage Morgens kamen Seine Majestät nach Berlin, wohnten in der Schloßkapelle dem Gottesdienst bei, an den sich die Gratulationscour im Weißen Saal anschloß, empfingen die Botschafter und sprachen die kommandierenden Generale. Mittags begaben Sich Seine Maäjestät nach dem Zeughause und nahmen im Lichthofe daselbst die Rapporte der Leib⸗Regi⸗ menter sowie militärische Meldungen entgegen. Kurz nach 1 Uhr empfingen Allerhöchstdieselben den Dr. Heinecke und den Professor Kips von der Königlichen Porzellan⸗Manufaktur.

Heute Vormittag nahmen Seine Majestät im Neuen Palais die Vorträge des Chefs des Zivilkabinets und des Chefs des Marinekabinets entgegen und empfingen den bis⸗ herigen Königlich serbischen Gesandten Boghitchevitch in Abschieds Audienz. 88 v“

Durch telegraphische Meldungen ist bereits bekannt ge⸗ worden, daß die an dem Morde des Reichsangehörigen Franz Neumann betheiligten Personen in der Nähe von Tasa⸗ blanca ermittelt und festgenommen worden sind: auch daß die marokkanische Regierung sich in bindender Form verpflichtet hat, den Mörder Abd Elkadar hinrichten zu lassen, während

seine beiden Mitschuldigen zu bbengsaneichem Gefängniß ver⸗

urtheilt worden sind, hat das deutsche Publikum bereits mit Genugthuung vernommen. Es wird interessieren, über die Verhandlungen, die zu diesem Ergebniß geführt haben, und über die Schritte, die in dieser Sache von den Kaiserlichen Vertretern in Tanger und Casablanca sowie von dem Kom⸗ mandanten des Kreuzers „Irene“ geschehen sind, nähere Einzel⸗ heiten zu hören.

Unmittelbar nach der telegraphischen Meldung des am 10. November v. J. stattgehabten Raubmords wurde der Kaiser⸗ liche Gesandte Graf Tattenbach angewiesen, sich nach Fez zu

begeben, um dort Genugthuung zu verlangen. Am 15. November

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