* 8
Vorbemerkungen. Die W Dünemark, Griechenland, M.
vontenegro reichischen Postanstalten) nur Werthpapiere (Obligationen, Papiergeld, Zinsscheine u. s. w.) enthalten. dürsen außer Schmucksachen und kostbaren Gegenständen Briefe oder d.
.
erthbriefe dürfen (ausgenommen in
land und im Berkehr mit Oesterreich⸗Ungarn,
„sowie auf bestimmten Leitwegen auch mit Serbien und der Türkei durch Vermittelung von Oester⸗
In die Werthkästchen
Eigenschaft einer Korrespondenz besitzende Angaben,
ien Umlauf befindliche Münzen, Banknoten oder auf den Inhaber lautende Werthpapiere, Dokumente und Gegenstände aus der Gattung der Geschäftspapiere nicht aufgenommen werden. Werthangabe in der Aufschrift in Buchstaben und Zahlen auszudrücken. Ausschabungen oder Abänderungen, selbst wenn
anerkannt, nicht gestattet. Verlangt Absender Bescheinigung über Zustellung der Werthsendung an den Empfänger, so hat er auf die „gegen Ruückschein“ (avis de réception) zu schreiben. Gebühr dafür 20 Pf.
den einzeln zur n. des umschlags nicht
Briefe und Kästchen mit Werthangabe.
Bei Werthbrie werden, auch dürfen die —
1“
ankirung verwendeten Freimarken
ein Zwischenraum gelassen
Werthsendungen, deren Aufschrift aus Anfangsbuchstaben besteht oder mit einem Stift geschrieben ist, sind nicht zuläffig. Werthbriefe unterliegen (ausgenommen in Deutschland und im Verkehr mit Oesterreich⸗Ungarn) keiner Gewichts⸗
Beschrenkung; für
erthkästchen i
das Meistgewicht auf 1 kg festgesetzt.
Begleitabresse bei Werthkästchen nicht erforderlich. Ueper die Vorschriften h
beizufügenden Zoll⸗Inbhaltserklärund Soweit Nachnahme nach einze
tlich der Beschaffenheit, der Versiegelung ec. en ertheilen die Postämter Auskunft. i˖ Ländern zuläffig ist, ist der Meistbetrag derselben auf 400 ℳ festgesetzt.
der Werthkästchen und Zahl de
Werthbriefe
Werthbrig
ö—— Abschnitte d vge
1““
ig der . erfolgen in
Bemerkungen.
Benennung der
ebuͤhr (vom Absender zu entrichten). Länder. Pf. L-für je
9 einer 6292 anweisung. 33) Portugal (einschl. der Azoren u. Madeira) 90 Milreis. 34) Rumänien .. 500 Franken. 35) Salvador .. .. 100 Pesos. 36) Schweden.. 360 Kronen.
20 ℳ 33) 33) Tel. Postanw. nur nach Lissabon u. Porto (Oporto) zul. 20 ℳ 20 ℳ
20 ℳ
33) Milreis u. Reis (1 Milreis = 4 ℳ 55 ₰).
34) Fr. u. C. (100 Fr. = 81 ℳ 20 ₰).
34) Postanw. — auch tel. — sind nur nach größeren Orten zul.
35) Postanw. nur nach best. Orten, tel. Postanw. u. Eilbestellung nur nach der Hauptstadt San Salvador zul.
34)
ungen
Werthbriefe eerth.
Meist⸗ und Meist⸗ Werthbriefe. S hen 8 Werthkästchen. 36) Kr. u. Oere (100 Kr. 36)) 36) Telegraphische Postanweisungen zulässig.
= 112 ℳ 75 ₰).
20 ℳ
Benennung 20 ℳ
Benennung
V I
der der
Länder.
Werth⸗
angabe.
2*
8 je 15 g.
Pf.
Porto bis zum
Be 8
hr Gewicht
ungen.
u.“
. rungsgebüt für
gebühr.
38) Siam. 38) Südaf
ℳ 10 Pfd. Sterl.
b. London
= 81 ℳ 20 ₰).
37) Fr. u. Ct. (100 Fr. 37)
37) Eilbestellung und telegraphische Postanweisungen
von 1 kg. ℳ Pf.
se 240 ℳ
Pf.
je 240 ℳ
1) Deutschland (Reichs⸗ Poktse iet, Bayern und ürttember )
9 Argentinien 3) Belgien
4) Bulgarien . . . . . .. 5) Chile. 6) China: a. Shanghai (Deutsche Postagent.) b. Kalgan, Peking, Tientsin, Urga (ü. Rußland) ....
0 0 90 2. 8 80
unbe⸗ schränkt
8000 ℳ 8000 ℳ
8000 ℳ 8000 ℳ
8000 ℳ
unbeschr.
d
b. 10 8 negn 20 Pf., Uber 110 Meilen 40 Pf.,
ein
ohne
Untersch. Gew.
20 20
(Grzbz. 10)
20 20
20
nur als Packete zulässig.
10 Pf.
V 60 16 V 8 20 V 16
1
Pf. 5 Pf. fü mindestens
1) Meistgew. d. Werthbr. 250 g. uU an Briefezul m. 10 Pf Zuscht Eilbestellgebühr im Fall d.
Briefes m. Werthang. bis 400 ℳ einschl. oder von Ablieferungs⸗ scheinen über Werthbr. nach Post⸗ orten 25 Pf., nach Orten ohne Post⸗ anst. 60 Pf. Nachnahme zul.
3) Eilbestellung u. Nachnahme zul.
5) Nur n. Santiago u. Valparaiso. Nachnahme eulassig.
7) Eilbestellung nur nach Postorten zul. und mit Ausschluß von Island und Faröer. Nachnahme zulässig.
16) Niederland
Vorausbez. bei Ueberbringung eines [17) Norwegen ... 18) Oesterreich⸗Ungarn. 19) Portugal leinschl. der
Azoren und
20) Portugiesische Kolo⸗
uX““ 21) Rumäunien.
22) Rußland.. 23) Salvador
.
8 e . „
adeira).
—.. unbeschr. 20
8000 ℳ 8000 ℳ .... eschr
3 8000 ℳ
SS 58½ 92 8 inscreid⸗
(Grzbz. 10)
20
202
SS 8 8
20 Briefe, 28 Kästch.
18) Meistgewicht d. Werthbriefe 250. “ Eechte zul. mit 10 Pf. Zu⸗ schlag. Eilbestellg. u. Nachnahme
zul. Einführung ausländ. Lotterie⸗
loose verboten.
Nach Bosnien, Herzegowina, Sandschak Novibazar neben Dtsch.⸗ Oesterr. Porto noch besonderes Porto a. Gewichtporto 32 Pf.
. Versich.⸗Gebühr 6 Pf. Werthang. bis 100 ℳ, 12 Pf. über 100 ℳ bis 300 ℳ, 18 Pf.
über 300 ℳ bis 600 ℳ u. s. w.
je 6 Pf. mehr für je 300 ℳ
19) Eilbestellung zulässig.
20) Nur nach bestimmten Orten.
21) Nachnahme zulässig.
20 ℳ ab Lond. s. Bem. z. 5) 10 mindest. 20 20 ℳ
10 mindest. 20 20 ℳ
38) Postanw. — auch tel. — nur nach Bangkok. Eilbestellung zul. 39] Wie Nr. 5.
38) Mark u. Pf. 38)
39) Wie Nr. 5. 39) Wie Nr. 5. 40) Mark u. Pf. 89 42a) türk. Goldw. (t.41
Pfunden, Piaster 1)
400 ℳ 400 ℳ
40) Togo⸗Gebiet.... 8 Trspolis siehe Nr. 16 u. 21. 42] Türkei: a. Constantinopel .. .. . .. b. Adrianopel, Beirut, Caifa, Candia, Canea, Chios, Durazzo, Jaffa, Jerusalem, Kerasunde, Metelino, Prevesa, Retimo, Rhodus, Salonich, Samsun, Santi = 18 ℳ 40 ₰). Quaranta, Smyrna, Trapezunt, Valona 500 Franken. W1““ 100 Fr. 43) Tunis... 1“M 500 Franken. 43) ◻α‿άꝰSZdũ981 ℳ 20 ₰). 44) Urnguay.. . 100 Pesos. 20⸗ 44) Pesos u. Centavos (Goldgeld) (1 Peso Gold=4 ℳ 40 ₰). 45) Doll. u. Cts. (100. Doll. = 424 299
“ “
Schriftliche Mitthei⸗ lungen jeder Art.
““
u. Para) (1 . t. 43
Nur nach best. Orten. Ebenso tel. Postanw.
Nur nach bestimmten Orten. Eilbestellung zulässig. Die Postanweisung muß außer d. Namen d. Empfängers u. der genauen Bezeichnung desselben seinen Vornamen oder mindest. die Anfangsbuchst. seines oder seiner Vornamen enthalten; bei Firmen genügt d. gewöhnliche Bezeichnung der Firma. Dem Bestimmungsort ist der Name des Staats (state), wenn möglich, auch d. Kreises (county) hinzuzufügen.
44) 45) Name u. Adresse des Ab⸗ senders müssen, auszu⸗ zahl. Betrag u. Tag d. Ein⸗ zahl. können angegeben sein. Weiteres nicht zul.
43 44 45
45) Vereinigte Staaten von Amerika 100 Dollars.
D. Postaufträge zur Einziehung von Geldbeträgen.
Im Vereinsverkehr darf eine und dieselbe Sendung mehrere Werthpapiere enthalten, welche von einer und derselben
Vorbemerkungen. Postaufträge sind im Vereinsverkehr bis zu 1000 Franken bz. dem entfprechenden Betrage der Landes⸗ rrung des Bestimmungslandes zugelassen. Lauten bie einzulösenden Werthpapiere auf eine abweichende Währung, insbesondere die — des Aufgabelandes, so hat der Auftrag⸗ den einzuziehenden Betrag in der für die einziehende Berwaltung maßgebenden Währung auf den Papieren hinzuzufügen bz. im ftragsformulare anzugeben. Die Umrechnung ist hierbei, um Unterschiede den von den fremden Postanstalten mittelst Postanweisung abzuführenden Beträgen gegenüber zu vermeiden, nach demselben Verhältniß zu bewirken, welches von den fremden Postanstalten bei der Umwandlung der eingezogenen Beträge in die Währung des Ursprungslandes der Post⸗ anfträge jeweilig innegehalten wird. Dies Umwandlungsverhältniß ist nachstehend in der Spalte „Meistbetrag“ angegeben. Das Postaustragssormular (für den Verkehr nach fremden Ländern ein solches mit Vordruck in Deutscher und Franzbsischer Sprache) ist, dem Vordruck entsprechend ausgefüllt, mit den Anlagen (Kechnung, Quittung, Wechsel u. s. w.) in verschlossenem Umschlage imter Einschreibung an die Postanstalt abzusenden, in deren Bestellkreis der Schuldner wohnt (nach Chile an das Postamt in Valparaiso, nach Portugal einschl. Madeira und Azoren an das Postamt in Lissabon). Der von der Postanstalt ein⸗ Logene Betrag wird abzüglich der geteeze e, dem Absender des Postauftrages mittelst Postanweisung übersendet. — Post⸗ äge ohne Anlagen, sowie solche mit Briefen als Anlagen find unzulässig.
22) Die Einführung ausländischer 88 1öebeka 1 verboten.
23) Nur na estimmten Orten.
24) Nachnahme zulässig.
25 Eilbestellg.n Kachn hmezulzf g.
98 Außerdem Briefe mit unbe⸗ chränkter Werthang. durch Ver⸗
mittelun 8 ostanst. zul.
öere uskunft durch die Poft⸗
ämter.
9 a. Nachnahme zulässig. unbeschr. 9) Nachnahme zulässig. 10) Nur nach Assab und Massaua. 12) Guadeloupe, Martinique, Frz. 25) Schweiz .. . .. Guyana, Libreville (Frz. Kongo⸗ Pb) Dakar, Gorée, Rufisque u. [26) Serbien .. . . . ... t. Louis (Senegal), Réunion, gn) AEAnEWW1ö6 Ferndicherz Cechinchine Annam⸗ Einschl der Halsrvrm . onkin, Neu⸗Caledonien, Obock, anarischen Inseln) Mayotte, Nossi⸗Bé, Diego⸗ 28) Türkei über Triest.. Suarez,Ste. Marie de Madagascar (durch Vermittelung u. frz. Postanst. auf Madagascar. von Oesterreichischen 13) Eilbestellung u. Nachnahme zul. Postanstalten) 14) Nur nach Kamerun und Victoria. [29) Tunis a. über Italien I 15) Eilbestellung u. Nachnahme zul. b. überFrankrei ch 20 16) Eilbestellung zulässig. 20 17) Nachnahme zulässig.
nach Griechenland und Montenegro ist bei den Postämtern zu erfragen.
7) Dänemark nebst Island und den Faröer....
8) Dänische Kolonien: a. in Westindien . . . . b. Grönland . . . . ..
9) Eg
und
10) Erythrea, Italienische b1““
11) Frankreich u. Algerien
12) FranzösischeKolonien
SeeeZZ“
14
15
Postanstalt bei mehreren Zahlungspflichtigen zu Gunsten eines und desselben Abfenders einzuziehen sind. Von dem Betrage eines jeden eingelösten Werthpapiers wird im Vereinsverkehr eine Einziehungsgebühr durch die mit der Einziehnng be⸗ auftragte Postverwaltung erhoben. Diese Gebühr beträgt, von Frankreich und Tunis abg in, 10 Pf.
Absender ist gestattet, eine zweite Person zu bezeichnen, an welche der Postauftrag im Falle der Nichteinlöfung weiterzug t.
Solche Zinsscheine und Dividendenscheine, auf welche nur bei Borlegung der Obligation u. s. w. feldst Zahlung geleistet wird, sind vom Postauftragsverkehr überhaupt chlossen.
Der Postauftragsbrief ist mit der Aufschrift Postauftrag naic˙h. . (Name der Postanstalt), Einschreiben bz. Valeurs à recouvrer, Bureau de poste à ame der Postanstalt) Recommandés, zu verfehen, im Vereins⸗ verkehr außerdem mit der Angabe des Namens ꝛc. des Absenders.
Schriftliche Mittheilungen auf dem Formular, welche sich nicht auf den Postauftrag selbst beziehen, sind unzulässig. — Poft⸗ aufträge müssen frankirt werden. Für die Rücksendung unausführbarer Postaufträge kommt eine Gebühr nicht zur Erhebung. mCRAxAANx2NAa va
Benennung Meistbetrag der eines
Postauftrags. 400 Gulden dö. W. bis 15 g 20
24) Schweden.. unbeschr. unbeschr.
8000 ℳ 8000 ℳ
20 (Grzbz. 10)
20
8000 ℳ 8000 ℳ unbeschr. ven über Triest f. Briefe, lexandrien 8000 ℳ f. Kästchen
8000 ℳ
“
20
unbeschr.
28) Nur nach bestimmten Orten. Be⸗ aSaSaasaoaqä“]; B—z:
el Pr
Meistbetrag eines Postauftrags. 800 ℳ
1000 Franken (124 Fr. = 100 ℳ)
200 Pes. (Gold) (100 Pes. =383 ℳ) 1000 Franken (960 Milliömes = 20 ℳ) 1000 Franken (125Fr. = 100 ℳ) 1000 Franken (124 Fr. 50 Ct.
= 100 ℳ)
züglich andererLeitwege ꝛc. ertheilen Benennung die Postämter nähere Auskunft. 292 188 den dglen schen poftm⸗ alten in La Goulette (Goletta), — Sousse (Susa) und Tunis beträgt 1) Deutschland. 2) Belgien
20 20
Bemerkungen.
Porto. Bemerkungen.
Pf. 30 20 f. je 15 g (Grenzbz.
10 f. je 15g) 20 f. je 15 g
20 f. je 15 g
1““ Länder. 1) Die Aufschrift hat zu lauten: „Postauftrag nach..10) Oesterreich⸗ Wechselproteste werden durch die Post vermittelt. Ungarn .. 2) Wechselproteste werden vermittelt, wenn auf Auf⸗ strag vermerkt „Protêt“ oder „Protêét immédiat“. 11) Portugal. 3) Nur nach best. Orten. Postauftry. sind a. d. lceinschl. d. Azoren Postamt Valparaiso zu adressiren. Wechselproteste und Madeira). nicht zul. 12) Rumänien. 4) Zins⸗ u. Dividendenscheine, abgelaufene Werth⸗ papiere, auch Wechselproteste nicht zul. 13) Salvador.. 14) Schweden.. 15) Schweiz. ..
8000 ℳ 8000 ℳ
20 20
9) Nur nach best. Orten zul. Zins⸗ u. Dividenden⸗ scheine, abgel. Werthpap., auch Wechselprot. nicht zul. 10) Bei Aufträgen nach Ungarn sind Namen mit latein. Buchst. z. schreiben. Wechselproteste nicht zul. 11) Nur nach best. Orten. Alle Postauftr. sind an das Postamt Lissabon zu adressiren. Zins⸗ u. Divi⸗ dendenscheine, abgel. Werthpapiere, auch Wechsel proteste nicht zul.
12) Nur nach best. Orten. Wechselprot. nicht zul. 13) Nur nach der Hauptstadt San Salbador. Wechselproteste werden nicht vermittelt.
14) Zins⸗ u. Dividendenscheine, abgelaufene Werth⸗ papiere, auch Wechselproteste nicht zul.
15) Lotterieloose u. andere auf Lotteriespiel bez. Papiere, Zins⸗ u. Dividendenscheine, abgel. Werthpap. ausgeschl. Postauftr. mit Vermerk „Zum Protest“ oder „Sofort zum Protest“ zul. Postauftr. mit Ver⸗ merk „Zur Schuldbetreibung“ werden an besondere Betreibungsämter weitergegeben.
16) a. u. b. Wechselprateste werden nicht vermittelt. 16 b) In der Aufschrift muß Vs⸗ dem Bestim⸗ )
J(Umrechn. i. Marks 20 über n. Tageskurs) [15 — 250 g 180 Milreis [20 f. je 15 g (30 Milreis 100 ℳ) 1000 Franken (125 Fr. =100 ℳ) 200 Pesos Gold 730 Kronen (90 Kr. = 100 ℳ) 1000 Franken (124 Fr. 50 Ct.
800 ℳ
amerun 20 Luxemburg ... .. 20
Der Tarif für Briefe mit Werthan
das Porto f. Werthkästchen nur 2 ℳ Werthangabe nicht zuläfsig.
20
3) Chile 4) Egypten ...
20 f. je 15 g 20 20 f. je 15 g 20 f. je 15 g 20 f. je 15 g
(Grenzbz. 10f. je1 5g)
5) Im Fall d. Annahme werden von d. eingezogenen Betr. 10 Pf. für je 20 ℳ, höchstens 40 Pf. als Ein⸗ ziehungsgeb. abgezogen. Wechselproteste zul.; hierzu Vermerk „à protester“ duf d. Auftrage, außerdem schriftl. Werpflichtung d. Absenders zur Zahlung der Feüehne erforderl. Zinsscheine u. abgelaufene
20 20 f. je 15 g
5) Frankreich mit Algerien 6) Italien nebst rythrea.
“ 11“]
C. Postanweisungen.
1 Borbemerkungen. Zu K8,9½ nach dem Auslande kommrt ein besonderes Formular (in Deutscher und ve. Gebühr für das Telegramm, o. das Eilbestellgeld für die Besorgung am Bestimmungkort, wenn die Anweisung nicht postlagernd lautet
16) Türkei
a. Constantinopel
(Deutsch. Post⸗ amt).
b. Adrianopel, Beirut, Salo⸗ nich u. Smyrna
(Oestr. Postanst)
17) Tunis
800 ℳ 20 f. je 15 g erthpapiere ausgeschl. 500 Gulden 6) Alle auf Inhaber lautenden Werthpap., Loose (Ndl. 100 Fl. [20 f. je 15 g oder Schuldbriefe auswärt. Lotterien ꝛc. ausgeschl. = 168 ℳ, (Grenzbz. Wechselproteste zul.; hierzu Verqzerk „Protêt“ oder Ndl. Ostind. [10 f. je 15g) „Protèt immédiat“ auf d. Auftrage, außerdem 100Fl. = 167 ℳ) schriftliche Vegsälichtn d. Abf. zur Zahlung der 730 Kronen [20 f. je 15 g Protestkosten erforderl. (90 Kr. = 100 ℳ) 7) Wechselproteste werden d. d. Postanst. vermittelt.
7) Luxemburg.
8) Niederland und Niederl.⸗
Ostindien. 9) NRorwegen ..
20 f. je 15 g
ungen zischer Sprache) in Anwendung. ist dasselbe mit arabischen Ziffern und mit lateinischen Schri⸗ ohne eichungen Bei Umrechnung der in fremder Währung auszuzahlenden Postanweisungen nach anderen Läͤndern werden Pfennigbruchtheile steis auf sder Abänderungen. — Für telegraphische Postanweisungen ist zu entrichten: a. die gewöhnliche Postanwersungsgebühr. d. die volle Pfennig aufwärts abgerundet.
1000 Franken
20 f. je 15 g (125 Fr. = 100 ℳ) V
Meistbetrag einer Post⸗ anweisung.
Gebüuhr (vom Absender zu entrichten). Pf. E88
Die Ausstellung der Postanweisung hat zu erfolgen in
Benennung
1 Bemerkungen. nder.
Auf dem Abschnitte der Postanweisung
sind zulässig: mungsort der Vermerk „Oesterreichisches Postamt pder
Bureau de poste autrichien“ hinzugefügt sein.
17) Nur nach bestimmten Orten. Wechselproteste
werden nicht vermittelt. Einziehungsgebühr wie bei
Frankreich. Zinsscheine u. abgel. Werthpapiere ausgeschl. “ .
1000 Franken
8) Zins⸗ u. Dividendenscheine, abgelaufene Werth⸗ (125 Fr. = 100.ℳ)
papiere, auch Wechselproteste nicht zul. — Nach Ndl.⸗Ostind. nur nach best. Orten.
8 Eilbestellgebühr s. Tarif A. — Tel. Postanw. zul.
Mitthei⸗] 2) Nur nach bestimmten Orten zulässig. Eilbestellung zulässig.
3) Wie Nr. 5. Jedoch kommt die Uebermittelungsgebühr ab London in Wegfall.
4) Eilbestellung u. telegraphische Postanweisungen zulässig.
5) Das Postanweisungsformular muß außer d. Namen des ue und dessen genauer Bezeichnung mindest. den Anfangsbuchst. eines Vornamens des Empf. (bz. die Bezeichnung der Firma desselben) enthalten. Absender hat gleichz. mit Einlieferung der Postanw. den Empfänger von erfolgter Einzahlung des Betrages durch besonderes Schreiben in Kenntniß zu setzen. Die Gebühr für die Uebermittelung ab London wird seitens der Britischen Pesten welche die Ueberweisung der Postanweisungs⸗ beträge nach dem Besthn wümngagebiete vergittrlt, von dem Einzahlungs⸗
bis 100 ℳ üb. 100 — 200. ℳ über 200 ℳ 20 ℳ
1) Mark u. Pfennig
2) Pesos u. Centavos Schriftliche (Goldgeld) (1Peso lungen jeder Art. Gold = 4 ℳ 7 ₰). 2) 8
3) Wie Nr. 5. 3) Wie Nr. 5.
4) Fr. u. Ct. (100 Fr. 4) Schriftl. Mittheilungen = 81 ℳ 20 ₰) jeder Art.
5) Pfd. Sterl. (), 5) Name u. mindest. Anfangs⸗ Schill. (s), Pencee buchst. eines Vornamens (d), (10 des Absenders (bz. Bezeich⸗ 204 ℳ 50 ₰). nung der Firma des Abs.)
v** selben müssen angegeben sein. Sonst. Mittheil. nicht zul.
6) Wie Nr. 5.
1) Deutschland (Reichspostgebiet, Bapernn 400 ℳ 1)
und Württemberg.)
- 1“ 3 3) Australien, u. zwar Queensland u. Neu⸗ Süd⸗Wales. . (D. übr. austr. Kol. s. u. Nr. 5.) ) Belgien. . ..
5) Brit. Besitzungen bz. Brit. Postanst. in: 10 Pfund außereurop. Ländern, namentl. Br. Post⸗ Sterling. anst. i. Aden, Ceylon, China, Cypern, Bornee Straits⸗Settlem., — Cap⸗Kol., Brit.⸗ Betschuanaland, Brit. Ostafrika, Mau⸗ ritius, Natal, Goldküste, Zanzibar Stadt, — Neu⸗Fundl., Brit.⸗Westind., — Australien (s. auch Nr. 3)
8) Britisch⸗Indien (Vorder⸗Indien, einschl.2 gegen m. Ausschl. von Ceylon — wegen Ceylon s. Nr. 5 —, ferner Indische Postanst. in Bagdad, Basra, Bunder⸗Abbas, Busbire,
zuadur, Jask (Dschask), Linga u. Mascat).
7) Bulgarien 8 500 Franken.
8) Canada (einschl. Brit 100 Dollars. 8) Doll. u. Cts. (100 Braunschweig, Neu⸗Schottland und Pr. Doll. = 424 ℳ). Edward⸗J.). 9) Pesos u. Centavoe
9) Chile 100 Pesos. 20 (Goldgeld) (1Peso
10) China: Shanghai u. Tientsin (Deutsche Gold =3 ℳ90 ₰.) 400 ℳ 110, mindest. 20
Postagenturen) 10) Mark u. Pf. wegen and. Orte s. u. 3 11)] Kronen u. Dere 11) Dänem nebst Is u. d. ber.) 360 Kronen. 10, mindest. 20 360 Kronen. 20 10, mindest. 20
100 Pesos. 210 ℳ
.“ “ E. Packetsendungen..
Packete ohne angegebenen Werth und Packete mit Werthangabe nach Orten innerhalb des Deutschen Reichs⸗Postgebiets, sowie nach Bayern, Württemberg und Oesterreich⸗Ungarn.
A. Das Porto beträgt für Packete ehenenehn (in geographischen Meilen): Für unfrankirte Packete bis 5 kg einschließlich wird ein von Für die Begleitadresse zu Packeten wird besonderes Porto nicht in Ansatz gebracht. über Über über 10 Pf. erhoben. Portopflichtige Dienstsendungen unterliegen diesem Zuschlag nicht. Gehören mehrere Sendungen zu einer Begleitadresse, so wird für jedes einzelne Stück bis 88- 82 4 15 über 8 Für die als Sperrgut zu behandelnden Sagns 3 89 Porto 88. das ₰ vas rhunttchen sSäs betrage in Abzug gebracht. ünscht der Absen er auch diese Gebühr zu 10 is 8 8 150 ortozuschlag und die Versicherungsgebühr) um die Hälfte erhöht. Als Sperrgut gelten e letsendungen thunlichst zu frankiren. 2 8 1 20 50 100 150 alle Packete, welche end einer Ausdehnung 1 Ube iten, oder welche in einer B. Für Packete mit Werthangabe wird erhoben: 1) das fülr⸗ e tragen, so muß er den Betrag der Postanweisung entsprechend höher bemessen. ö1“ e Packe in trgend einer hhnung 1 ¼ m berschre che F hangabe wird erhoben: 1) sur Packete ohne
1 1 1 8 3 4 5 Ausdehnung 1 m, in einer anderen ½ m überschreiten und dabei weniger als 10 kg.†¶ Werthangabe zu entrichtende Porto (s. unter A.). 2) Versicherungsgebühr gleich⸗ 6) Wie Nr. 5. — Auf Postanweisun een an Personen indischer Abkunft muß gf. Pf. 309 359 Z3f wiegen, oder welche bei der Verladung einen unverhältnißzmaßig großen Raum, bz. eine mäßig, 5. Pf. für je 300 ℳ oder einen Theil von 300 ℳ, mindestens 14oh 10 8,2 ohne der Name, der Stamm oder die Kaste des Empfängers, und der Name 111“““
v. Fg5 8 .“ sorgsame greven ê z. 8 Her u“ . 82 W melih e 282 cr
u „ te 8 rbge e . Dringende Packete m en fr des Vaters desselben angegeben sein. 8 8 I 8 n, Hutschachteln oder 0 Holzgest gefle ne issen 7) Nur nach bestimmten Orten. Telegr. Postanweisungen zulässig.
30 40 50 und etwaigem Eilbotenlohn 1 ℳ 8) Wie Nr. 5. — Dem Bestimmungsort ist der Name der Provinz und II. Frankirte Packete im Gewichte bis 3 bz. 5 Kg („Postpackete“) nach dem Anslande. des Kreises (county) hinzuzufügen. 8 zulässig.
8 L.22ee512 65 ns 188 überseeischen Ländern find im Allgemeinen nur die Taxen für den Hauptweg 8 88 bestehende beng ich S.-Tr. dr. Mre2 “ Ib v. en- Ländern ertheilen zrr a heben. tere Auskun heilen die Postanstalten. ee Postanstalten Auskunft; ebenso r „Postfrachtstücke“ nach dem Auslande (Pachkets een, welc zungen 8 ckete“ 9) Nur nach bestimmten Orten. Eilbestellung zulässt r. 2 vG6 Gestsges ge ach he 10) Die Umwandlung in die Landeswährung (Mexikanische Dollars und Cents)
Die Vorausbezahlung des Portos bildet die Regel. Packete nach Oesterreich⸗Ungarn (ausschl. der Eilpackete undnicht entsprechen). dringenden Packete) sowie nach Luxemburg (ausschl. der dringenden Packete) können jedoch auch unfrankirt abgesandt werden. Im Verkehr mit einzelnen Ländern ist die Zahlung der Zollbeträge durch den Absender sowie das Verlangen der S in Shanghai bz. Tientsin nach Maßgabe des Wechselkurses auf Hamburzr. 8 8 11) Eilbestellung im Ortsbestellbez. u. mit Ausschl. v. Island u. Faröer zul. 1
Soweit Nachnahme nach einzelnen Ländern zulässig ist, ist der Meistbetrag derselben auf 400 Mark sestgesetzt. Eilbestellung gestattet. Hierüber ertheilen die Postanstalten die erforderliche Auskunft. Tel. Postanw. mit Ausschl. v. Island u. Faröer zul.
ben oll⸗Inh.⸗
12) Postanweisungen sind zulässig nach St. Thomas, Christiansted und Erklärungen
Frederiksted auf Ste⸗ Croir und St. Jean. 8 An 13) Nur nach Friedrich Wilhelmshafen. Ein Absender darf im Laufe von für je
6 Wochen nicht mehr als 600 ℳ an ein und “ Empfänger aufliefern. g 14) Nur nach ““ Kilwa, Lindi, Mikindani, Mohorro,
(100 Kr. = & 4car: Pangani, Saadani und Tanga.
12) Dänische Antillen .. 12)] 112 ℳ 75 ₰) 12. Schriftliche Mitthei⸗ 15) Postanweisungen zul. nach allen Orten Unter⸗, Mittel⸗ u. Ober⸗Egyptens [Gambia] s. u. 9, Kamerun s. u. . — -e. 8 13) Deutsch⸗Neu⸗Gninea 400 ℳ 13) Mark u. Pf. e“ bis Wadi⸗Halfa einschl., sowie nach Suakim. Tel. Postanw. nach Alexan⸗ 51, Kongostaat s. u. 52, Lagos Ierpeutsch f 14) Deutsch⸗Ostafrika 400 ℳ 110, mindest. 20 14) Mark u. 8 drien, Cairo, Ismailig, Port⸗Said u. Suez zul. „u. 54, Liberia s. u. 55, Sierra 8 öeX.““] 500 Franken. 20 15) 16) Telegr. Postanw. zulässig nach Frankreich und Algerien. “ „Leone s. u. 93, Togogebiet s. u. 98). 8 16) Frankreich mit Algerien sow. frz. Post⸗ 500 Franken. 16)] Fr. u. Ct. (100 Fr. 17) Nur nach bestimmten Orten. Eilbestellung zulässig. 2 8
anst. in Tanger (Maro 0), Tripol. u. Zanzib. “ nnam.. 111“
500 Franken. 210 ℳ
500 ken.
20 bis London (ab London siehe Bemerkungen).
—
im Gewichte
U Zone 6 Pf.
50 20
7) Schriftl. Mittheilungen jeder Art. 8) Wie Nr. 5.
8 8 7) Fr. u. Ct. (100 Fr. = 81 ℳ 20 ₰).
Der beizufügen den Zoll⸗Inh.⸗ Erklärungen Zahl Sprache
Franlo
bis zum NMe Gewicht Be trag ℳ Pf.
T -e. Betrag
Gewicht von ℳ Pf. [ℳ
5*
20 20 Bestimmungsland Bemerkungen.
Bestimmungsland Bemerkungen.
von ℳ Pf.
—
19) Bulgarien und Bulgarische Postanstalten in Ost⸗Rumelien 3 kg 1680 20) Canada 5 kg 320 bis 7/60 21) Cap⸗Kolonie 5 ½g 2 40 bis G40 22) Ceylon a. über Bremen (dir.) 3 80 b. über England . 6 40 23) Chile über Hamburg . . . . . 320 24) China. a. Shanghai u. Tientsin S
(D. Postagt.). 18 1
b. Shanghai (Franz. Postanftalg 3 60 nach Shanghai zulässig.
c. Shanghai (Brit.8 ostan talt 4 80 f. 24 c) Werthang. b. 1000 ℳ zul.
d. Amoy, Canton, Foo⸗Chow 24 d) Werthang. b. 1000 ℳ über Futschau), Hankow, Hechow England zul. n. Amoy, Canton, Foov- (Kiung⸗Schow), Makao, Chow, Hankow, Hoihow, Makao,
Ningpo, Swatow, sowie Orte Ningpo, Swatow.
im Innern Chinas, wohin Post⸗
packete zul. sind, über Bremen 3 80 über Gnglaäand. 490
Cochinchina 1
6/ 40 1 20 2[40
18) Antigua, Barbados, Domt⸗ nica, Grenada, Jamaika, Mont. f.serrat, Nevis, St. Kitts, St. Lucia, f. St. Vincent, Tobago, Tortola, .f. Trinidad. Werthang. bis 1000 ℳ f. zulässig, mit Ausnahme v. Jamaika. 22 b) Werthang. b. 1000 ℳ zul. 23) Eilbestellung zulässig.
24 a) Werthangabe bis 10 000 ℳ
8 3
1) Aden über Bremen od. Hamburg (mit Deutschen 2) Afrika. Westküste — m. Woer⸗ bbbb“ nach Bagid
d. o. e.
5 k — 2 10 hf.
8 In der Spalte „Sprache“ 5 kg 8 1“ eut deutsch, frinzaph o. = oder; d. h. es ist dem Absender freigestellt, ob er die eine oder die andere Sprache anwenden will.
— 1
g *
— — ½ kg 1
— —
9 3,40
bis
to teo to bo bo-
— — — —
2 —
V
et
—
2
(340 bis
1 18) Wie Nr. 5 (erster Absatz). “ 17) Griechenland “ 5) Argentinien
18) Großbritannien u. Irland. 19) Wie Nr. 45. 8 8 er Hamburg od. Bremen 19) Hawai (Sandwich⸗Inseln). 20) Eilbestellung zul., tel. Postanw. n. Tokio u. Pokohama zul. 8 Ascension. . .. 21) Eilbestellung u. tel. Postanw. nach Italien u. S. Marino zul. 8— 7) üeele a. Neu⸗Süd⸗ 22) Nur nach Kamerun und Victoria. ¹ 8 . u. Tasmanien (dir. m. 23) Nur nach best. Orten. Eilbestellung zul. Für Uebermittelung ab Brüssel 8 Ser schen v wird seitens der B—g. Hostverw., welche die Ueberweisung d. Postanweisungs⸗ 1 81 „Australien und Vietoria beträge nach d. Bestimmungsgebiet besorgt, eine Gebühr v. ½ % vom 8 fr. nit 2e- h66 Einzahlungsbetr. in Abzug gebracht. 85 8 e ust r. 8 24) Nur nach bestimmten Orten. b 8 f 80 ng 5* 8 25) Eilbestellung u. telegraphische Postanweisungen zulässig. 8 Ba and über Englan 26) Wie Nr. 5. Wegen der Postanweisungen nach Malta durch italienische 9) B hama⸗-Inseln. Vermittelung ertheilen die Postanstalten Auskunft. 15 SS (Gambia) .. . .. 28) Eilbestellung zul. Tel. Postanw. n. best. Orten zulässig. E E1“
) 18) Wie Nr. 5. 19) Wie Nr. 45.
209) Schriftliche Mittbei⸗
22 z lungen jeder Art.
23) Schriftl. Mittheil. nicht zul.
24) Schriftl. Mittheilungen jeder Art.
26) Wie Nr. 5.
SSs SSSSSS.
KNNRNRRNRàR NRRRRR
4) Es ist Sache der Adressaten, die Sendungen an den Hafenorten ‚f./ Quinhon oder Touron (Tourane) in Empfang nehmen und nach dem Be⸗ stimmungsorte weiter beförd. z.lassen. 6) Werthangabe bis 1000 ℳ zul. 8 8) Werthangabe bis 1000 ℳ zul. [26) Columbien . . ..
9) Werthangabe bis 1000 ℳ zul.[27) Cook⸗Juseln f. 10) Werthangabe unbegrenzt;28) Corsica Htachnahme u. Eilbestellung zulässig. 129) Costa⸗Rica... 12) Nach Brit.⸗Central⸗Afrika nur 30) Cypern (über Triest) . . . . f. nach best. Orten. Für Packete nach 31) Dänemark m. d. Faröeru. Island
Doll. = 424 ℳ). Fr. u. Ct. (100Fr
SS d0
2⁰0)5
21) 27) Nur nach Raratonga.
31) Werthangabe unbegrenzt;
Nachnahme (ausgenommen nach Is⸗
land), Eilbestellung zulässze
. M32) St. Thomas, St. Jean und
2f. St. Croix.
34) Nur nach Bagamoyo, Dar⸗es⸗
d0 2
2
——,
24) Mark u. Pf.
Sbdeosdon
SSE
27 —
Anslandsformular z. verwenden
26) Malta und
25
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8
œ O⸗= bO e⸗ bo ne
mnone —S 2,
Gibraltar. 27) Marokko 28 Niederland
29) Niederländ. Kolonien (Ostindien, A⸗]
21) Oesterr.Ungarn 2. Oftrbations22½' 1
„ „ „ ⸗. „ „ .„
“
22) Srarje Freihaa:
. „ 2 „
N 9ꝙ —
8S 88 RR R
10, mindest. 20 20 ℳ 20 20 ℳ
29) 29) 0 ₰.
= 112 ℳ 75 ₰) 31) Mark u. Pf.
32) Wie Nr. 5,
(1001.=169 ℳ
30) Kr. u. Oere(100 Kr ⸗
Schriftliche Mitthei⸗ lungen jeder Art.
29) Nur nach bestimmten Orten. Von einem Absender darf an 8 Empfänger in Nieterl. Ostindien innerhalb 8 Tagen kein höherer Betrag 250 Fl. mit Postanw. übersandt werden. 2
30) Telegraph. Postanweisungen nur nach bestimmt. Orten zulässig.
31) Die Umwandlung in die Besterr. Währ. srfolit in Oesterreich⸗Ungarn nach Wiener bz. Bubapester Börsenkurs. Ein Absender darf im Laufe eines Tages nit mehr als zwei Postanw, an denselben Empfänger aufliefern. Eilbestellung in Oesterreich⸗Ungarn zul.
Ficbese,geggge — 25 Pf. — vom Absenbder stets im Voraus zu entrichten. Tel. Postanw. nur nach best. Orten Oesterreich⸗Ungarns zul.
bis London sab London s. Bemerkungen in Nr. 5)
32) Wie Nr. 5. Nur nach bestimmten Orten zlässig.
8
11 Bermndas⸗Inseln G“ 12) Br.⸗Betschnanalandn. Schutz⸗ Central⸗ 6
13) Britisch⸗Guyana Eeg 14) Britisch⸗Honduras (Belize) 15) Britisch Nord⸗Borneov . .. 16) Britisch⸗Ostafrika..... 17) Prntisch-(Ot) Indien mit
g 260 bis
Betschuanaland (Schutzgeb.), Ma⸗ schonaland u. Central⸗Afrika ist Porto
f sab Capstadt v. Empf. z. zahlen.
13) Nur nach bestimmten Orten.
f. Werthangabe bis 1000 ℳ zulässig.
15) Nur nach Gaya, Kudat, Mem⸗
f phakol, Sandakan u. Stlam. Nach
Sandakan Werthang. b. 1000 ℳ zul. 16) Nur nach best. Orten. Nach,
Mombasa Werthang. bis 1000.ℳ zul.
32) Dänische Antillen . . . . . . 33) Deutsch⸗Neu⸗Guinea . . .. 34) Deutsch⸗Ostafrika,
über Hamburg
über Italien 35) Deutsch⸗Südwest⸗Afrika 36) Egypten über Triest . .. 37) Grythreun..
. „ . 2
8856 6 6 58
89 alklands⸗Inseln. 99) Fibii⸗Infeln..
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Salaam, Kilwa, Lindi. Mirindand. Mohorro, Pangani, Saadani und Tanga. 35) Nur nach Windhoek. 36) Postpackete zulässig nach allen Orten Unter⸗, Mittel⸗ und Ober⸗ Egyptens bis .-e- einschl., 37) Nachnahme zul. gne; bis 800 ℳ n. Massaua u. Assab zul.
02 0 90- 0- be
38) Werthangabe b. 1000 ℳ zul.